Umfrageergebnis anzeigen: Gibt es eine Verfassung in Deutschland ?

Teilnehmer
134. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, die gibt es auch wenn der Art. 146 eine andere Aussagekraft hat !

    15 11,19%
  • Nein, solange das Volk keine verfasst und erlässt gibt es keine Verfassung sondern nur das provisorium "Grundgesetze" !

    105 78,36%
  • Ich habe keine Ahnung.

    6 4,48%
  • Ich bin einer anderen Meinung...

    8 5,97%
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Thema: Hat Deutschland eine Verfassung ?

  1. #81
    DR 2.0 statt DDR 2.0 Benutzerbild von Registrierter
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Mariko Beitrag anzeigen
    Mann Mann Mann...
    Da liest man mal eine Weile nicht im Forum mit, und schon taucht wieder so ein Art. 146-Thread auf Die Dummen und Verwirrten sterben wohl nie aus...

    Nochmal: Eine "Verfassung" ist das zugrunde liegende Normenkonstrukt eines Staates, das die zentralen Aufgaben des Staates und seine Organisation regelt. Es spielt keine Rolle, wie dieses Normenkonstrukt zustandekommt oder wie es heißt, es muss nicht einmal einen zusammenhängenden Gesetzestext geben (siehe Großbritannien). "Verfassung" ist nur ein Wort.

    Alle paranoiden "Deutschland hat keine Verfassung!!!!1111eineinseins"-Sektierer können sich ja mal ein Exemplar des GG zulegen, dick "Verfassung" auf den Titel schreiben - und dann schauen, ob sich was dadurch verändert
    Mann Mann Mann,

    kaum vergisst man mal, JEDEM den Artikel 146 aufs Brot zu schmieren, kommen sie schon wieder aus den Löchern gekrochen diese elenden willfährigen Helfer der Staatssimulation.
    Der Artikel 146 sagt UNZWEIDEUTIG, dass die BRD noch keine Verfassung hat und erst in ferner Zukunft eine bekommen soll.

    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
    Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
    Stufe 1: Geburtenreduzierung
    Stufe 2: Besiedlung per Massenmigration


    Heimatforum

  2. #82
    DR 2.0 statt DDR 2.0 Benutzerbild von Registrierter
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Der Zwei-plus-Vier-Vertrag sagt nichts dergleichen. Falls doch, bitte Stelle belegen. Die Quelle, die du da anführst, ist höchst amüsant, aber sonst nichts.
    Es geht um den unleugbaren Inhalt. Quelle tut nix zur Sache, da Kopien des Vertrages und der besprochenen Stellen vielfach im Netz einsehbar sind.
    Unterlasse einfach Deine nicht zielführenden Ablenkungsmanöver in Ermangelung substantieller Argumente. Danke.

    Welche Teile des Überleitungsvertrages AUSDRÜCKLICH ERHALTEN BLEIBEN, ist für jeden im Vertragswerk öffentlich einsehbar:
    »3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft:

    ERSTER TEIL: Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis „... Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ sowie Absätze 3, 4 und 5, Artikel 2, Absatz 1, Artikel 3, Absätze 2 und 3, Artikel 5, Absätze 1 und 3, Artikel 7, Absatz 1, Artikel 8

    DRITTER TEIL: Artikel 3, Absatz 5, Buchstabe a des Anhangs, Artikel 6, Absatz 3 des Anhangs

    SECHSTER TEIL: Artikel 3, Absätze 1 und 3

    SIEBENTER TEIL: Artikel 1 und Artikel 2

    NEUNTER TEIL: Artikel 1

    ZEHNTER TEIL: Artikel 4«

    näheres:
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Nebenbei gibt es ZWEI 2+4-Verträge: einen für die BRD und einen für Berlin.
    Welche Propaganda hat die Systemtrompete dafür auf Lager?

    Die Haager Landkriegsordnung gilt nur im Krieg, und auch dann nur unter gewissen Bedingungen. Die Westmächte haben den Krieg gegen Deutschland 1951 beendet, die Sowjetunion 1955. Wie eine Friedensregelung auszusehen hat, darüber sagt die HLKO überhaupt nichts. Sie regelt nur die Besatzung.
    Die HLKO schreibt vor, wie mit einem Kriegsverlierer zu verfahren ist.
    Als solches dürfen KEINE Gebietsabtrennungen erfolgen.
    Somit sind die Annexionen 30% deutschen Bodens nach WK1 und WK2 VÖLKERRECHTLICH ILLEGAL.
    Dies ist UNZWEIDEUTIG fetsgeschrieben und nicht interpretierbar.

    Die Feindstaatenklausel der UN-Charta musst du dir mal mit Verstand durchlesen und darüber nachdenken, was man daraus unter den heutigen Umständen folgern kann. Ist sehr amüsant. Aber völlig unerheblich, weil die Vereinten Nationen diese Klauseln als überholt und irrelevant ansehen und sie bei einer demnächst mal fälligen Generalrevision der Charta rausfliegen sollen. Mit ihrem Beitritt zu den UN hörten Japan und die deutschen Staaten auf, Feindstaaten zu sein.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Die 50. Generalversammlung verabschiedete 1995 eine Resolution zu Charta-Fragen (Res. 50/52)[1], in der die Feindstaatenklausel aus den Artikeln 53, 77 und 107 als obsolet bezeichnet wurde.[2] Einer Streichung der Klausel käme daher nur noch deklaratorische Bedeutung zu. In der 1995 verabschiedeten Resolution war festgelegt, dass die Streichung in einer der nächsten Sitzungen bzw. so früh wie möglich erfolgen sollte ("... by the deletion of the "enemy State" clauses from Articles 53, 77 and 107 at its earliest appropriate future session"). Gleichwohl ist die Situation auch 15 Jahre später noch unverändert-
    "auch 15 Jahre später noch unverändert"

    DAS ist der entscheidende Punkt.
    Wenn Dein Vermieter Dir kündigt und dann ein paar Wochen nach einem klärenden Gespräch später verspricht, "bei nächster Gelegenheit"(at its earliest appropriate future session), die Kündigung rückgängig zu machen, so BLEIBT DIE KÜNDIGUNG BIS ZUR TATSÄCHLICHEN AUFHEBUNG GÜLTIG.

    Wenn das Versprechen dann nach 15 Jahren immer noch nicht eingelöst ist, bist Du vermutlich schon 5x umgezogen, aber wir Deutsche dürfen und auch noch in den nächsten 50 Jahren als Feindstaat titulieren lassen, wenn wir die Fesseln nicht ablegen.


    Alles andere sind hohle Phrasen und LEERE Worthülsen.
    Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
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    Stufe 2: Besiedlung per Massenmigration


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  3. #83
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    Es geht um den unleugbaren Inhalt. Quelle tut nix zur Sache, da Kopien des Vertrages und der besprochenen Stellen vielfach im Netz einsehbar sind.
    Unterlasse einfach Deine nicht zielführenden Ablenkungsmanöver in Ermangelung substantieller Argumente. Danke.
    Gern geschehen. Du bist unfähig, die Stelle zu nennen, obwohl es doch sehr einfach sein müsste, bei den vielen Kopien, die man im Netz einsehen kann. Kein Wunder, es gibt keine. Und was da nicht steht, ist eben auch kein Inhalt.


    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    Nebenbei gibt es ZWEI 2+4-Verträge: einen für die BRD und einen für Berlin.
    Welche Propaganda hat die Systemtrompete dafür auf Lager?
    Den anderen kennt bisher niemand. Würdest du bitte den Rest der Welt an deiner Weisheit teilhaben lassen und uns erleuchten, wo man den anderen findet? Danke.


    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    Die HLKO schreibt vor, wie mit einem Kriegsverlierer zu verfahren ist.
    Als solches dürfen KEINE Gebietsabtrennungen erfolgen.
    Somit sind die Annexionen 30% deutschen Bodens nach WK1 und WK2 VÖLKERRECHTLICH ILLEGAL.
    Dies ist UNZWEIDEUTIG fetsgeschrieben und nicht interpretierbar.
    Falls es noch nicht erwähnt worden sein sollte: die HLKO regelt die "Gesetze und Gebräuche des Landkriegs", einschließlich der Besetzung feindlichen Territoriums. Sie enthält keinerlei Regelungen über Kriegsfolgen nach dem Ende der Feindseligkeiten, schon gar nicht das, was du behauptest. Falls doch: bitte Stelle angeben.

    Mit einer Annexion endet übrigens die Besetzung, so dass der Abschnitt III der HLKO auch aus diesem Grund dann nicht mehr anwendbar ist.


    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
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    "auch 15 Jahre später noch unverändert"
    Mein Rat: lies das mal. Da heute auch Deutschland und Japan Unterzeichner der UN-Charta sind, könnten sie diese Klauseln sogar gegen die USA oder Frankreich verwenden, denn die hatten ja mal mit einem Unterzeichnerstaat der Charta Krieg.

  4. #84
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    So ist nun der Wissenstand meinerseits:

    1. Das Grundgesetz ist keine Verfassung, aber ich hätte folglich die Frage stellen sollen sind die Grundgesetze eine Verfassung.
    2. Es gibt Verfassungen, welche als Landesverfassungen bekannt sind, jedes Bundesland hat eine, die Landesverfassungen sind jene auf welche die Grundgesetze zurück greifen.
    3. Die Verfassung aus dem Jahre 1919 ist immer noch zum Teil "Aktiv"

    Es geht auch nicht um irgentein Papier es geht darum das die Grundgesetze eindeutig sind bezüglich was als allgemeingültige Verfassung verstanden wird und was als Grundgesetze gilt. Das Problem ist das sich der großteil der Bevölkerung garnicht bewusst ist, was alles in den Grundgesetzen steht, die Bevölkerung kennt nur die ersten paar Artikel. Aus der durchschnittbevölkerung und aus der unteren Bevölkerungsschicht gibt es kaum Leute die sich politisch begeistern können, und das wären genau jene mit etwas besserer politischen Bildung welche hier etwas ändern könnten, so schlussfolglich werden nurnoch Eliten von Eliten gebildet und diese kennen garnicht das Land, es ist bis jetzt ein ewig ungebrochener Zyklus der sich vollzieht, es sind Selbsterhaltungstaktiken, auch kleine Bürgerinitiativen haben nicht die große Macht etwas zu ändern.

    Und wenn hin und wieder etwas Gesellschaftliches geändert wird, ist das nur vorgekaute Kost welche die allerdümmsten Kälber bereitwillig entgegennehmen.

  5. #85
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Ich bin gerade über Folgendes gestolpert:

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    Ich zitiere:

    Für die Vereinigung „Die Deutschen“ und in eigenem Namen wird beantragt,
    durch ein Gutachten gemäß Art. 65 ff IGH-Statut festzustellen, daß die BRD (Bundesrepublik
    Deutschland) rechtlich nicht existiert.


    Ein paar Spinner? Ein paar Rechtsradikale?

    [Links nur für registrierte Nutzer]


    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  6. #86
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Ich bin gerade über Folgendes gestolpert:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Ich zitiere:

    Für die Vereinigung „Die Deutschen“ und in eigenem Namen wird beantragt,
    durch ein Gutachten gemäß Art. 65 ff IGH-Statut festzustellen, daß die BRD (Bundesrepublik
    Deutschland) rechtlich nicht existiert.


    Ein paar Spinner? Ein paar Rechtsradikale?

    [Links nur für registrierte Nutzer]


    Es gibt rechtsradikale die es in den Raum werfen und sich immer wieder nur auf Art. 146 berufen, aber das sind meistens Personen welche nur wenige Argumente haben. Durchaus gibt es auch neutrale die sich diese Frage stellen oder auch linkspolitisch ausgerichtete. Die Frage ist aber durchaus berechtigt, da ja das deutsche Reich handlungsunfähig eingestuft wird und die Bundesrepublik Deutschland ja der gleiche Staat sein soll, doch warum ist dann die BRD nicht auch Handlungsunfähig. Die erste logische erklärung für mich ist, das die BRD nicht identisch mit dem deutschen Reich ist, in Artikel 133 steht:

    Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
    Dieser Aussage zufolge ist der Bund der Länder ein "Verwalter des vereinigten Wirtschaftsgebietes", aber wer ist der Inhaber ?

    Die wirtschaftliche Ausslegung wird immer deutlicher, heutzutage kann man Schulden von Kindern eintreiben, es geht in der Politik primär um die Wirtschaft(grob gesagt um produktion, distribution und Konsum), nicht um das Volk selber ansonsten wäre die primäre auslegung anders und das Volk stände über irgentwelche entschlüsse welche nur wirtschaftlicher Natur sind, wir werden dann ausgebeutet wenn es dem Bund schlecht geht, wenn alles aufblüht und Rund läuft kann man gut leben weil es nicht so dermaßen auffällt wie die BRD ausgelegt ist.

    Was spricht dagegen das das Volk die Inhaber sind ?
    1. Die fast reine wirtschaftliche Auslegung des Staatsgebildes.
    2. Das wenn das Volk dagegen ist, das etwas trotzdem durchgesetzt wird.
    3. Die Kultur welche in anderen Ländern einen hohen Stellenwert besitzt ist hier ehr untergeordnet, und darum gibt es die nicht sogute Form des Multikulturalismus, welche zur erhöhte Gewalt führt, welche zur Massenarbeitslosigkeit führt, welches zur Identitätslosigkeit führt etc, in einen ausgewogenen Verhältnis zur eigentlichen Kultur wäre Multikulturalismus nicht so negativ behaftet, ausserdem spricht man von Intigration welches bedeutet aus einer Personen ein produktiven Vorteil abzugewinnen, bei der Assimilierung wäre es auch ein gesellschaftlicher Faktor das die Assimilierungauch damit befasst einer Person die eigene Kultur näher zu bringen.

  7. #87
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Apollyon Beitrag anzeigen
    Es gibt rechtsradikale die es in den Raum werfen und sich immer wieder nur auf Art. 146 berufen, aber das sind meistens Personen welche nur wenige Argumente haben. Durchaus gibt es auch neutrale die sich diese Frage stellen oder auch linkspolitisch ausgerichtete. Die Frage ist aber durchaus berechtigt, da ja das deutsche Reich handlungsunfähig eingestuft wird und die Bundesrepublik Deutschland ja der gleiche Staat sein soll, doch warum ist dann die BRD nicht auch Handlungsunfähig. Die erste logische erklärung für mich ist, das die BRD nicht identisch mit dem deutschen Reich ist, in Artikel 133 steht:



    Dieser Aussage zufolge ist der Bund der Länder ein "Verwalter des vereinigten Wirtschaftsgebietes", aber wer ist der Inhaber ?

    Die wirtschaftliche Ausslegung wird immer deutlicher, heutzutage kann man Schulden von Kindern eintreiben, es geht in der Politik primär um die Wirtschaft(grob gesagt um produktion, distribution und Konsum), nicht um das Volk selber ansonsten wäre die primäre auslegung anders und das Volk stände über irgentwelche entschlüsse welche nur wirtschaftlicher Natur sind, wir werden dann ausgebeutet wenn es dem Bund schlecht geht, wenn alles aufblüht und Rund läuft kann man gut leben weil es nicht so dermaßen auffällt wie die BRD ausgelegt ist.

    Was spricht dagegen das das Volk die Inhaber sind ?
    1. Die fast reine wirtschaftliche Auslegung des Staatsgebildes.
    2. Das wenn das Volk dagegen ist, das etwas trotzdem durchgesetzt wird.
    3. Die Kultur welche in anderen Ländern einen hohen Stellenwert besitzt ist hier ehr untergeordnet, und darum gibt es die nicht sogute Form des Multikulturalismus, welche zur erhöhte Gewalt führt, welche zur Massenarbeitslosigkeit führt, welches zur Identitätslosigkeit führt etc, in einen ausgewogenen Verhältnis zur eigentlichen Kultur wäre Multikulturalismus nicht so negativ behaftet, ausserdem spricht man von Intigration welches bedeutet aus einer Personen ein produktiven Vorteil abzugewinnen, bei der Assimilierung wäre es auch ein gesellschaftlicher Faktor das die Assimilierungauch damit befasst einer Person die eigene Kultur näher zu bringen.
    Ich habe gerade festgestellt, daß Prof.Dr.h.c. Klaus Sojka letztes Jahr verstarb und er dem rechten Spektrum zugeordnet wird!

    Der Antrag jedoch, läuft scheinbar weiter. Ein Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER hast sich dem Antrag angeschlossen! Ob es, was ich bezweifle, ein Ergebnis des IGH gibt, weiß ich allerdings nicht!

    Deine Ausführungen finde ich interessant, da die wirtschaftliche Auslegung des Grundgesetzes gegenüber, bzw. zur Benachteiligung der Menschen seit 60 Jahren stattfindet! Ob die Gültigkeit des GG nun besteht oder nicht! Die Frage der Inhaber löst sich vielleicht, wenn man bedenkt, daß es keinen Friedensvertrag gibt? Demnach die Besatzgungsmächte! Die staatssimulierenden Politiker der Brd wären demnach lediglich die Verwalter im Dienste dieser Eigentümer!

    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  8. #88
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Ich habe gerade festgestellt, daß Prof.Dr.h.c. Klaus Sojka letztes Jahr verstarb und er dem rechten Spektrum zugeordnet wird!

    Der Antrag jedoch, läuft scheinbar weiter. Ein Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER hast sich dem Antrag angeschlossen! Ob es, was ich bezweifle, ein Ergebnis des IGH gibt, weiß ich allerdings nicht!

    Deine Ausführungen finde ich interessant, da die wirtschaftliche Auslegung des Grundgesetzes gegenüber, bzw. zur Benachteiligung der Menschen seit 60 Jahren stattfindet! Ob die Gültigkeit des GG nun besteht oder nicht! Die Frage der Inhaber löst sich vielleicht, wenn man bedenkt, daß es keinen Friedensvertrag gibt? Demnach die Besatzgungsmächte! Die staatssimulierenden Politiker der Brd wären demnach lediglich die Verwalter im Dienste dieser Eigentümer!

    Wichtig zur Definierung was die einzelnen Bundesländer sein könnten finde ich auch immernoch Art. 125 sehr wichtig, es lässt sich nicht eindeutig klären um eine Staatssimulation stattfindet, aber es lässt sich erahnen was die BRD eigentlich ist.

    Recht, das Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht,
    1. soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt,
    2. soweit es sich um Recht handelt, durch das nach dem 8. Mai 1945 früheres Reichsrecht abgeändert worden ist.

  9. #89
    GESPERRT
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Ob die Gültigkeit des GG nun besteht oder nicht! Die Frage der Inhaber löst sich vielleicht, wenn man bedenkt, daß es keinen Friedensvertrag gibt? Demnach die Besatzgungsmächte! Die staatssimulierenden Politiker der Brd wären demnach lediglich die Verwalter im Dienste dieser Eigentümer!


    Im BRD-KZ sind die Deutschen die niedersten Häftlinge, Migranten genießen Sonderbehandlung, die BRD-Politiker wären die Lager-Kapos und anstelle von Hitler, Himmler, Heydrich müssen wir uns Besatzer, EU und Israel denken.

  10. #90
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Apollyon Beitrag anzeigen
    Wichtig zur Definierung was die einzelnen Bundesländer sein könnten finde ich auch immernoch Art. 125 sehr wichtig, es lässt sich nicht eindeutig klären um eine Staatssimulation stattfindet, aber es lässt sich erahnen was die BRD eigentlich ist.
    Das GG ist schon irgendwie eine Schnitzeljagd!

    Daß man allerdings auf Artikel, wie den 125er, bzw. den 139er stößt, ist schon mehr als merkwürdig!

    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

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