Die Rentenkasse beklauen ist legal
Die schriftliche Begründung (5 Seiten, Aktenzeichen 76 Js 363/06) von Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Dalheimer
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Darin heißt es wörtlich:
„Mit der Entrichtung des Rentenbeitrags erwirkt der Versicherte aufgrund der solidarischen Ausrichtung des Rentensystems keinen Anspruch auf Rückzahlung seiner eingezahlten Beträge, sondern vielmehr nur eine Anwartschaft oder Chance auf eine künftige Rentenzahlung. Dabei ist rechtlich nicht die Höhe der Rente geschützt, sondern nur der Anspruch als Sicherungsobjekt an sich steht fest.“
Das Verfahren wegen Verdachts auf Rentenbetrug und Untreue wurde im April 2006 eingestellt.
Die Rentner haben nur eine Anwartschaft oder Chance auf eine künftige Rentenzahlung.
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