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Thema: Fußfessel für vorzeitig entlassene Straftäter

  1. #1
    Österreich zuerst Benutzerbild von WIENER
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    Standard Fußfessel für vorzeitig entlassene Straftäter

    Die elektronischen Fußfesseln, die seit dem 1. September unter bestimmten Voraussetzungen die U-Haft bzw. bis zu einjährige Freiheitsstrafen ersetzen sollen, sind in den heimischen Justizanstalten sehr begehrt. "Österreichweit sind bereits zwischen 40 und 50 Anträge gestellt worden", erklärte Peter Prechtl, stellvertretender Leiter der Vollzugsdirektion, am Donnerstag - und damit einen Tag nach Inkrafttreten des elektronisch überwachten Hausarrests.

    Nach Einlagen der Anträge werden diese mit Hilfe des Vereins Neustart geprüft, der feststellen muss, ob die Kandidaten die Voraussetzungen für den Erhalt der Fußfessel erfüllen: Dazu zählt eine eigene Wohnmöglichkeit, wobei Neustart die jeweilige Wohnung in Augenschein nimmt und auch die Zustimmung allfälliger Mitbewohner - in den meisten Fällen wohl Familienangehörige - zum Hausarrest einholt.

    Job oder ehrenamtliche Tätigkeit als Voraussetzung
    Die Fußfessel- Kandidaten haben darüber hinaus auch einen Arbeitsnachweis zu erbringen, wobei allein stehende Personen einen Mindestverdienst von 600 bis 700 Euro monatlich erreichen müssen. Bei Unterhaltspflichtigen erhöht sich die Einkommensgrenze je nach Anzahl der zu versorgenden Personen. Bezieher einer Pension müssen keinen Job annehmen, sollten aber einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen, falls gesundheitliche Gründe dem nicht entgegenstehen. Diese Einschränkung könnte beim ehemaligen BAWAG- Generaldirektor Helmut Elsner (75) zum Tragen kommen, der eine Fußfessel tragen möchte, statt weiter in seiner Zelle im Wiener Landesgerichtlichen Gefangenenhaus in U- Haft zu bleiben.

    Prechtl geht davon aus, dass die ersten Häftlinge bereits Mitte September in den Hausarrest entlassen werden könnten. Unter den Insassen befinden sich demnach Interessenten, "bei denen es auf den ersten Blick keine großen Schwierigkeiten machen dürfte, diesen die Fußfessel zu genehmigen". Die Entscheidung, ob Hausarrest statt "Häf'n" bewilligt wird, obliegt dem Leiter der jeweiligen Justizanstalt, bei U- Häftlingen dem zuständigen Haftrichter des betreffenden Landesgerichts.

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    Also ich persönlich finde diese Fußfesseln eine gute Alternative, wenn man bedenkt dass ein Häftling pro Tag in Österreich etwa 100 Euro kostet. Die Kosten für die Hausarrest überwachenden Fußfesseln dagegen liegt nur bei 22 Euro, die zudem der "Freigänger" selbst bezahlen muss. Natürlich kommen nur bestimmte Tätertypen dafür in Frage, ich finde einen Versuch ist es wert.
    „ Wer in einem gewissen Alter nicht merkt , daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist , merkt es aus einem "gewissen" Grunde nicht .“

  2. #2
    nouvelles à la main Benutzerbild von umananda
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    Standard AW: Fußfessel für vorzeitig entlassene Straftäter

    Zitat Zitat von WIENER Beitrag anzeigen
    Also ich persönlich finde diese Fußfesseln eine gute Alternative, wenn man bedenkt dass ein Häftling pro Tag in Österreich etwa 100 Euro kostet. Die Kosten für die Hausarrest überwachenden Fußfesseln dagegen liegt nur bei 22 Euro, die zudem der "Freigänger" selbst bezahlen muss. Natürlich kommen nur bestimmte Tätertypen dafür in Frage, ich finde einen Versuch ist es wert.
    Eine gute Alternative, die vor allem die Kosten reduziert. Aber wenn diese "Fußfesseln" ihre Zeit in den eigenen vier Wänden verbringen müssen, dann werden wohl einige User dazukommen. Mit denen kann man dann über diese Alternative zum Häfn diskutieren.



    Servus umananda


    Überzeugen ist unfruchtbar.

    Walter Benjamin
    (1892 - 1940)

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Stadtknecht
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    Standard AW: Fußfessel für vorzeitig entlassene Straftäter

    Bei nicht allzu gefährlichen Kriminellen ist die Fußfessel sicher eine gute Sache.

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