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Thema: Und nochmal Daschner

  1. #21
    Mitglied Benutzerbild von maxikatze
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    Kool AW: Und nochmal Daschner

    Zitat Zitat von Gawen Beitrag anzeigen
    Das bringt aber nichts, weil die Menschenwürde per Definition unteilbar ist und gegen sie keine Rechtsgüter-Abwägung möglich ist.

    Die Menschenwürde des Verbrechers ist unantastbar............

    Die Würde des Opfers müsste in so einem Fall höher gestellt werden. In diesem Zusammenhang finde ich eine sogenannte *Rettungsfolter* vollkommen gerechtfertigt.
    1. Frauen schulden keiner einzigen Religion Dank für auch nur einen Impuls der Freiheit
    2. Vier Dinge kommen nicht zurück:
    Das gesprochene Wort, der abgeschossene Pfeil, die vertane Zeit
    und die verpasste Gelegenheit.

  2. #22
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    Standard AW: Und nochmal Daschner

    Zitat Zitat von maxikatze Beitrag anzeigen
    Die Würde des Opfers müsste in so einem Fall höher gestellt werden. In diesem Zusammenhang finde ich eine sogenannte *Rettungsfolter* vollkommen gerechtfertigt.
    Wenn wirklich klar ist, dass man es nicht mit einem völlig Unbeteiligten zu tun hat (im Ermittlungsverfahren gilt die Unschuldsvermutung), es bräuchte also schon eine Vorab - Feststellung eines Gerichts, dass der U - Häftling etwas weiss, das er zur Rettung des Kindes preiszugeben verpflichtet ist. Das erfordert widerum, dass diese Aussage auf keinen Fall mehr vor Gericht gegen ihn verwendet werden darf, auch nicht die Folgebeweise (durch die Aussage gefundene neue Beweise). Wenn das alles gewährleistet ist, liegt überhaupt keine Folter im eigentlichen Sinne mehr vor, sondern nur noch die Androhung oder Anwendung einfacher körperlicher Gewalt als verhältnismäßiges Mittel zur Nothilfe.
    Geändert von GG146 (09.09.2009 um 11:56 Uhr)

  3. #23
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    Standard AW: Und nochmal Daschner

    Es wird sich an dieser absurden Gutmenschen-Ideologie der Täterversteher und Opferverhöhner erst dann etwas ändern, wenn unsere Elfenbeinturm-Rechtsverdreher selbst mal Angehörige eine Opfers sein werden.
    "Wenn der Faschismus einmal wiederkehrt, wird er nicht so dumm sein zu sagen, er wäre der Faschismus. Er wird sagen, er sei der Antifaschismus." (Ignazio Silone)
    "In der Demokratie mästen sich Sozialisten in Parlamenten, im Sozialismus hungern Demokraten im KZ."
    "There's no business like Shoah-Business!"

  4. #24
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    Standard AW: Und nochmal Daschner

    Zitat Zitat von DJ_rainbow Beitrag anzeigen
    Es wird sich an dieser absurden Gutmenschen-Ideologie der Täterversteher und Opferverhöhner erst dann etwas ändern, wenn unsere Elfenbeinturm-Rechtsverdreher selbst mal Angehörige eine Opfers sein werden.
    Grundsätzlich bestehen diese Risiken ja jetzt schon auch für die Verantwortlichen in Politik und Justiz, jedenfalls wenn sie ihre eigenen Kinder nicht gerade aus den Innenstädten und von Partys etc. fernhalten wollen.

  5. #25
    Feinstaubterrorist Benutzerbild von DJ_rainbow
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    Standard AW: Und nochmal Daschner

    Zitat Zitat von Veritas2009 Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich bestehen diese Risiken ja jetzt schon auch für die Verantwortlichen in Politik und Justiz, jedenfalls wenn sie ihre eigenen Kinder nicht gerade aus den Innenstädten und von Partys etc. fernhalten wollen.
    Das mag sein - man könnte dieses Gesindel hier aber zwangsweise (damit sind sie doch immer schnell zu Hand, wenn es um die Gängelung der Bürger und Steuerzahler geht!) der Realität der Normalsterblichen annähern: Jeder Richter muss einen Monat im Jahr mittendrin in einem derartigen Brennpunkt wohnen.
    "Wenn der Faschismus einmal wiederkehrt, wird er nicht so dumm sein zu sagen, er wäre der Faschismus. Er wird sagen, er sei der Antifaschismus." (Ignazio Silone)
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  6. #26
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Und nochmal Daschner

    Zitat Zitat von Veritas2009 Beitrag anzeigen
    Ich hatte zu Anfang schon auf einen Einwand von Konz hin geschrieben, dass ein Richter feststellen müsste, dass die Gewaltandrohung oder - anwendung zur Rettung des Kindes notwendig ist und es nicht um eine Aussage für die Ermittlungen - d. h. für den Strafprozess - geht.

    Konsequenterweise müsste dann auch noch klargestellt werden, dass eine solche Aussage auf keinen Fall im Prozess verwertet werden darf, um die Missbrauchsgefahr gegen 0 zu drücken.

    Heute verlangt die deutsche Rechtsprechung offiziell Untätigkeit in der Notsituation, verwertet aber die "Folgebeweise" einer rechtswidrig erlangten Aussage - was z. B. die amerikanische Rechtsprechung als "Früchte des vergifteten Baumes" total ausschliesst. Wieder eine typisch deutsche Widersprüchlichteit auf höchster staatlicher Ebene, das fügt sich alles in das Gesamtbild einer dekadenten Rechtskultur ein.
    Das deutsche Rechtssystem ist gar nicht so widersprüchlich, das Problem ist, das sich viele die es kritisieren, sich gar nicht damit beschäftigen.
    Du führst die Beweisverwertung als Beispiel auf, gerade da kommt es auf etwas an, was du in diesem Thema auch ansprichst nämlich Rechtsgüterabwägung.
    Das ist nämlich das, was der Richter, der die entsprechenden Maßnahmen anordnet, machen muss.
    Er muss zu der Meinung kommen, das eine Notsituation tatsächlich vorliegt und dann abwägen ob diese Notsituation entsprechende Eingriffe rechtfertigt.

    Hinsichtlich der Beweisverwertung hat der Gesetzgeber klare Richtlinien und Gesetzesnormen aufgestellt.

    Aber zurück zum eigentlichen Thema, dein Verweis auf einen Richter zeigt auf, das du den von mir erwähnten Problematiken ausweichen willst.
    Du sagst die einfach, warum sich darüber Gedanken machen, wenn ein Richter darüber entscheidet, dann ist es einfach ebenso.

    Ich wiederhole mich, du machst den Fehler alles anhand eines Falles mit klaren Konstellationen aufzubauen. Das dumme ist nur, das zu dem Zeitpunkt an dem dein Richter seine Entscheidung treffen muss, in den seltesten Fällen klare Konstellationen herrschen, so etwas stellt sich meist erst nach Abschluß der Ermittlungen raus.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #27
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    Standard AW: Und nochmal Daschner

    Zitat Zitat von meckerle Beitrag anzeigen
    Und genau die aufrechten, fähigen Leute werden dann strafversetzt!
    Eine Schande ist das.
    In diesem Fall war das eine sehr weise Entscheidung, der Mann wäre seines Lebens nicht mehr froh geworden.

    Das ultimative Folterverbot für den Staat ist in keinem Punkt zu kritisieren, es ist sowieso schon eine der letzten Bastionen gegen dieses Monster die überhaupt noch exisiteren. Dasselbe gilt für die Todesstrafe.

    Fallen diese, hätten wir die Stasi Keller der DDR gar nicht erst zu schließen brauchen.

  8. #28
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    Standard AW: Und nochmal Daschner

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Aber zurück zum eigentlichen Thema, dein Verweis auf einen Richter zeigt auf, das du den von mir erwähnten Problematiken ausweichen willst.
    Du sagst die einfach, warum sich darüber Gedanken machen, wenn ein Richter darüber entscheidet, dann ist es einfach ebenso.

    Ich wiederhole mich, du machst den Fehler alles anhand eines Falles mit klaren Konstellationen aufzubauen. Das dumme ist nur, das zu dem Zeitpunkt an dem dein Richter seine Entscheidung treffen muss, in den seltesten Fällen klare Konstellationen herrschen, so etwas stellt sich meist erst nach Abschluß der Ermittlungen raus.
    Ich weiche nicht aus, ich habe das Problem der Unschuldsvermutung selbst zuerst erwähnt.

    Deshalb muss ein Gericht Vorabfeststellungen treffen, die unabhängig von der Frage des Gesamtergebnisses des Verfahrens zum Zeitpunkt des Notstandes schon unanfechtbar klären, dass der Gefangene etwas weiss, was er zur Rettung des Kindes preiszugeben verpflichtet ist. Dabei ist es dann unerheblich, ob es sich wirklich um den Täter oder nur um einen Mitwisser handelt, die Rechtspflicht, zur Rettung des Kindes beizutragen, obliegt auch Unbeteiligten. Das zu erzwingen, ist beim besten Willen keine Folter. Es ist wie in einer typischen Notwehrsituation: Der Aggressor hat die eigentliche Herrschaft über den gesamten Geschehensablauf, wenn er seiner Rechtspflicht nachkommt, die Aggression einzustellen, darf niemand mehr legal weitere Gewalt anwenden, ohne das Notwehrrecht zu überschreiten und selbst kriminell zu werden.

    Eine Verletzung der Menschenwürde des Betroffenen und der Begriff "Folter" erfordern aber, dass über diesen Menschen verfügt wird. Das ist in einer Situation, die der Aggressor auch hinsichtlich der Gegengewalt beherrschen kann, in keiner Weise gegeben.
    Geändert von GG146 (09.09.2009 um 12:49 Uhr)

  9. #29
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    Standard AW: Und nochmal Daschner

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    In diesem Fall war das eine sehr weise Entscheidung, der Mann wäre seines Lebens nicht mehr froh geworden.

    Das ultimative Folterverbot für den Staat ist in keinem Punkt zu kritisieren, es ist sowieso schon eine der letzten Bastionen gegen dieses Monster die überhaupt noch exisiteren. Dasselbe gilt für die Todesstrafe.

    Fallen diese, hätten wir die Stasi Keller der DDR gar nicht erst zu schließen brauchen.
    Normalerweise gilt für mich in diesem Zusammenhang auch der Satz "wehret den Anfängen." Allerdings ist es ganz sicher auch ein Anfang von etwas sehr Schlechtem, wenn ein Mörder während der Begehung der Tat von staatlichen Kräften nicht nur nicht behindert, sondern auch noch vor Selbsthilfemaßnahmen der Angehörigen des Opfers geschützt wird.

  10. #30
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    Standard AW: Und nochmal Daschner

    U. Perwass zu den Leitsätzen des Urteils des EuGHMR in Sachen Gäfgen ./. Bundesrepublik Deutschland:

    1. Rational und richtig:

    Keine Folter!


    Es gibt also doch graduelle Unterschiede in der Behandlung von Tätern! Polizeivizepräsident Daschner und Kommissar E. haben somit nicht gefoltert! Ein absolutes Tabu gibt es demnach nicht! Dem Opfer jegliches Abwägen seiner Rechte von vorneherein zu versagen, ihn gnaden- und würdelos abzuweisen ohne im konkreten Fall die Situation zu klären, verstößt demnach gegen die Würde des Opfers und somit gegen unsere Verfassung.



    2. Irrational und missdeutend:

    Drohungen mit der Absicht Informationen zu erpressen!


    Die Drohungen wurden ausgesprochen, um ein Menschenleben zu retten, nicht um Informationen zu erpressen. Die Information, dass der Entführer vor ihnen saß, hatte die Polizei bereits. Es brauchte nicht mehr ermittelt zu werden. Es ging jetzt eindeutig um Gefahrenabwehr, um die Rettung eines Menschenlebens!



    3. Unfassbar unmenschlich:

    Absolutes Verbot sogenannter unmenschlicher Behandlung auch bei Gefahr für Leib und Leben des Einzelnen und selbst der ganzen Nation
    Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Die Bezeichnung "Würdemord" für das Aufopfern des Lebens eines entführten Menschen zum Schutz der Menschenwürde des Entführers ist von dem "Ehrenmord" in archaischen Kulturen abgeleitet und soll das Selbstverständnis europäischer staatlicher Unterlassungstäter in Frage stellen, nach dem sie selbst den höchsten Stand der Rechtskultur erreicht zu haben glauben.

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