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Thema: Der Fall Kachelmann

  1. #41701
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    im ehem. amerikanischen Sektor von Berlin
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    Standard AW: Der Fall Kachelmann

    Zitat Zitat von Thauris Beitrag anzeigen
    Nein - das eine ist eine Lüge zum Tatgeschehen,das andere eine Lüge zum Randgeschehen - kapier das endlich mal! :rolleyes:
    Sorry, aber wenn schon das Randgeschehen nicht stimmig ist, wie soll dann das Tatgeschehen stimmig sein bzw. wenn jemand schon beim Randgeschehen lügt warum dann auch nicht bei Tatgeschehen ?


    Zitat Zitat von Thauris Beitrag anzeigen
    Aber nicht mit einem Messer am Hals! Sie kann aber trotzdem versucht haben, die Beine zusammenzupressen, so dass er da Gewalt anwenden musste!
    Also wie akrobatisch ist der Mann eigentlich ? Ist der eine 8-armige Krake ?

    Das mmO hat sich also nicht gewehrt weil sie ein Messer am Hals hatte, wozu der Mann ja mindestens eine Hand benötigt.
    Er muß also mindestens die andere Hand benutzt haben beim Versuch ihre zusammengepreßten Beine zu öffnen, was eigentlich nicht so einfach sein dürfte, mit nur einer Hand, und immer den Blick auf das Gesicht und den Hals des mmOpfers, denn dort hatte er ja noch das Messer.

    Mit welcher Hand hat er den Tampon gezogen ?
    Mit welcher Hand hat er dann seinen Schniedel eingeführt ?

    Wohlgemerkt, sie hat ja die ganze Zeit versucht die Beinen zusammenzupressen.
    Hat er das Messer die ganze Zeit an den Hals gehalten ?

    Und wenn dann die blauen Flecke an den Oberschenkeln durch die Knie verursacht wurden, also nicht durch die eine Hand und damit die Beine gespreizt bleiben, wie hat er dann den GV vollzogen ?

    Also irgendwie ist das alles nicht richtig schlüssig.

    Aber gut, ich bin ja auch kein mmVergewaltiger.


    Zitat Zitat von Thauris Beitrag anzeigen
    So - und jetzt frage ich noch mal

    Schwenn lädt alle möglichen Zeuginnen erneut vor, stellt unsinnige Anträge andere "Zeugen" vorzuladen, verliert sich in Nebenschauplätzen

    Warum scheut er die Vernehmung der Schweizer Zeugin gegen die Kachelmann gewalttätig wurde, und die Vernehmung der Zeugin, die gegen Kachelmann ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung angestrengt hat?
    Thauris, welcher Idiot befragt eine Zeugin von der er weiß das diese nur negativ für seinen Mandanten aussagen wird ?

    Zitat Zitat von maxikatze Beitrag anzeigen
    Dass Du den Kachel-Fans überhaupt noch antwortest.:rolleyes: Möchte nicht wissen, wieviel prügelnde Ehemänner unter ihnen sind.
    Ich frage mich hier schon lange, ob diese Typen hier wissen, dass Vergewaltigung seltener von einem Fremden ausgeübt wird, sondern eine dem Opfer nahestehenden Person.
    Ich gehe sogar soweit und sage, dass ich es nicht für ausgeschlossen halte, dass sie angesichts der Ausblendung und das Ignorieren einer Tat, selber dazu imstande wären. Weil sie Vergewaltigung, die nur schlecht bewiesen werden kann, nicht für ein Verbrechen halten. So manch einer hat sich hier - wenn auch ungewollt - zu einem üblen Zeitgenossen entlarvt!!!
    Maxikatze, nun bleib mal bitte auf dem Teppich.
    Nur weil hier einige eine andere Meinung haben, keine Meinung haben oder Zweifel am angeblichen Tathergang sind sie weder prügelnde Ehemänner noch üble Zeitgenossen.

    Oder ist jede Frau hier, die dem mmO glaubt eine dumme Tusse die auf sado- Sex steht und zu blöde ist ihr eigenes Leben in Griff zu bekommen so das sie es nötig hat ein 11- jähriges Wochenendverhältnis zu führen und aus Frust und Rache darüber ihren Ex-Lover der Vergewaltigung bezichtigt ?

    Etwas mehr Abstand kann man ja wohl in einer Diskussion erwarten.
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


  2. #41702
    Ali
    Gast

    Standard AW: Der Fall Kachelmann

    Zitat Zitat von DieLara Beitrag anzeigen
    Ja ei der daus, diese A.S.. Ich mag sie. :]



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    Ich möchte den ganzen Text hier drin stehen haben, liebe Lara.

    RECHTSSTAAT

    Das Gesetz des Stärkeren


    Schüchtert der Kachelmann-Prozess die Opfer ein und raubt ihnen die Stimme?


    Der Kachelmann-Prozess ist eine dunkle Stunde für den Rechtsstaat. Und das unabhängig von der Wahrheit in der fraglichen Nacht, ja sogar unabhängig von dem Urteil, das letztendlich gesprochen wird. Warum? Weil die Art, in der in Mannheim von Verteidigung und manchen Gutachtern mit dem mutmaßlichen Opfer verfahren wird, eindeutige Signale sendet. Nach dem Kachelmann-Prozess dürfen Opfer sich in Deutschland wieder mehr denn je als Freiwild fühlen.

    Schon jetzt wird nur jede zwölfte Vergewaltigung angezeigt. Doch welche Frau wird es in Zukunft überhaupt noch wagen, gar den eigenen Freund oder Ehemann zu bezichtigen? Denn eines ist klar: Es gilt weiterhin das Gesetz des Stärkeren.

    In den 1970er und 1980er Jahren hatte die Frauenbewegung den Opfern sexueller Gewalt eine Stimme gegeben. Bis dahin hatten sich nicht etwa die Täter geschämt, sondern die Opfer. In den 1990er Jahren hatte der Rechtsstaat für diese Verbrechen Gesetze bzw. deren Verschärfung eingeführt (So ist die Vergewaltigung in der Ehe überhaupt erst seit 1997 strafbar!). Erleben wir jetzt, Anfang des 21. Jahrhunderts, dass diese Gesetze durch die Art der Prozessführung ad absurdum geführt werden und den Opfern wieder die Stimme geraubt wird?

    Was ist geschehen seit dem 6. September 2010, diesem ersten *Prozess*tag gegen Jörg Kachelmann, der der schweren Vergewaltigung mit Todesdrohung angeklagt ist? Bis Ende März 2011 gab es genau 39 Verhandlungstage (die monatelangen Vorbereitungen nicht mitgerechnet) und mindestens acht kommen noch bis Ende Mai hinzu, davon nur einer im April. Denn dann fährt der Angeklagte, wie er mitteilen ließ, für drei Wochen nach Kanada und das Gericht muss zwangspausieren. Er verliere sonst das Sorgerecht für die Kinder, die bei seiner *geschiedenen Frau leben, argumentierte Kachelmann.

    Bis Ende Mai werden es dann 47 Prozesstage sein, und vielleicht geht es noch länger. Prozesstage mit jeweils vier Richtern (darunter ein Ersatzrichter) und drei Laienrichtern (darunter ein Ersatzschöffe) sowie zwei Staatsanwälten, einem Rechtsbeistand für die Ex-Freundin, einer Pflichtverteidigerin für den Angeklagten plus Gerichtsdiener sowie fünf Gutachtern. Hinzu kommen: drei weitere Verteidiger für Kachelmann und zirka ein halbes Dutzend von der Verteidigung bestellte Gutachter.

    Doch was ist herausgekommen bei diesem Mammut-Verfahren? Bisher nichts. Bis heute steht es weiterhin Aussage gegen Aussage – auch wenn das in manchen Medien nicht den Anschein hat. Denn weder scheint die Tatbehauptung des mutmaßlichen Opfers bewiesen, noch die Unschuldsbehauptung des Angeklagten.

    Und die Gutachter? Es kommt darauf an. Die widersprechen sich mitunter. Was nicht zuletzt auch damit zu tun haben scheint, wer sie beauftragt hat. Die vom Gericht bestellten Gutachter, die bisher ausgesagt haben, neigen mehrheitlich dazu, der Frau zu glauben; sie wollen gleichzeitig jedoch nicht absolut ausschließen, dass es anders gewesen sein könnte. Und die von Kachelmanns Verteidigung beauftragten Gutachter erklären mehrheitlich: Die Frau lügt, der Mann ist unschuldig!

    Der einzige Gutachter der Verteidigung, der sich die Freiheit genommen hat, auch für möglich zu halten, dass die Ex-Freundin die Wahrheit sagt, ist der Neuropsychologe Prof. Hans Markowitsch. Er hält erfahrungsgemäß Erinnerungslücken aufgrund von Traumatisierung für möglich. Resultat: Verteidiger Schwenn lud den Sachverständigen einfach wieder aus – Markowitsch wird nun im Auftrag der Staatsanwaltschaft sein Gutachten vortragen.

    Bei Gutachter Prof. Brinkmann lief es genau umgekehrt. Der von der Verteidigung bestellte Rechtsmediziner war in seinem Gutachten weit über seine Kompetenz hinausgegangen und hatte Spekulationen über den Charakter von Jörg Kachelmann reichlich Raum gegeben, Tenor: Der Angeklagte sei ein besonders fürsorg*licher Vater und friedfertiger Mensch. Als der Mediziner endlich zur Sache kam, ging er kategorisch von der Selbstbeibringung der Verletzungen durch das mutmaßliche Opfer aus. Dass der vom Gericht bestellte Rechtsmediziner Prof. Rainer Mattern, der die Frau mehrfach und auch direkt nach der fraglichen Nacht untersucht hatte, durchaus „Fremdbeibringung“ für möglich hält, kann Brinkmann nicht irritieren. Mattern irrt sich eben. – Das Gericht schloss Brinkmann schließlich wegen „Voreingenommenheit“ als Gutachter aus.

    Prof. Brinkmann, 70, ist ein in Ehren ergrauter, international *renommierter Wissenschaftler und der Kronzeuge von Sabine Rückert, der Gerichtsberichterstatterin der Zeit. Die wusste bereits im Juni 2010, also drei Monate vor Eröffnung des Verfahrens, dass die Anklage ein tragischer Justizirrtum sei und die Frau lüge, weil sie sich rächen wolle an dem armen Kachelmann. Suggestiv fragte die Journalistin: „Schlug die Huldigung einer blind Verliebten um in Vernichtungswünsche gegen den Verräter?“ Die Zeit-Gerichtsreporterin ging so weit, bereits im Juni 2010 all den zahlreichen Frauen, denen Kachelmann über Jahre gleichzeitig die wahre Liebe und eine gemeinsame Zukunft versprochen hatte, „Vernichtungswünsche“ zu unterstellen. Sie verglich die Aussagen der betrogenen Frauen mit dem biblischen Feldzug der Gemahlin von Potiphar gegen den schönen Joseph und kam zu dem Schluss: „Jetzt verfolgen enttäuschte Frauen den weniger schönen Kachelmann.“

    Rückert berief sich dabei zentral auf das Gutachten von Brinkmann und das nicht zum ersten Mal. Über einen anderen „Justizirrtum“, der mit Hilfe dieses Gutachters „aufgeklärt“ wurde, hatte sie 2008 sogar ein ganzes Buch geschrieben („Unrecht im Namen des Volkes“). Da hatte eine junge Frau ihren Vater und Onkel beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben. Das Landgericht Osnabrück verurteilte die beiden Männer zu Gefängnis und der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil. Gutachter Brinkmann und Anwalt Schwenn aber, in diesem Fall ebenfalls mit von der Partie, erwirkten ein Wiederaufnahme-Verfahren, das den bereits Verurteilten letztendlich den Freispruch brachte. Und Rückert berichtete. Ein bewährtes Trio also.

    Es wäre an den Medien, solche Verflechtungen zu durchleuchten. Doch die beugen sich mehrheitlich dem Gesetz der Stärke. Sie rapportieren, was Verteidiger Schwenn machtvoll intoniert. In Fällen, in denen ebenso gut geschrieben werden könnte: Das Glas ist halbleer – wird versichert: Das Glas ist halbvoll. Halbvoll mit Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers.

    Sicher, im Fall Kachelmann ist die Beweislage kompliziert. Wie meist bei Verfahren wegen des Verdachts eines Sexualverbrechens, bei dem selten ein Dritter zugegen ist. Und verschärft bei Sexualverbrechen innerhalb von Beziehungen, wo die Grenze zwischen Einvernehmlichkeit und Überwältigung nicht immer einfach zu ziehen ist.

    Doch wird in diesem Fall jeder Ungereimtheit der Opferzeugin *triumphal nachgegangen, die zahllosen Ungereimtheiten auf Seiten des Angeklagten jedoch werden kaum beachtet. So unter anderem die Tatsache, dass Kachelmann nach dem Verlassen der Wohnung der Ex-Freundin noch in derselben Nacht sein Skype-Programm ausgewechselt und damit auch die Kommunikation mit dieser und wohl auch anderen Frauen gelöscht hat. Ganz zu schweigen von *Kachelmanns Auftreten vor Gericht, wo er seit Monaten beharrlich schweigt und einen zynischen Spaß zu haben scheint an dem kruden Vorgehen seines Anwalts auf Kosten von Geschädigten sowie missliebigen Gutachtern und Journalisten.

    Journalisten, die nicht mantramäßig über die vermeintliche *Unschuld des armen Angeklagten berichten, behandelt der Hamburger Anwalt wie Schmierenjournalisten. Einschüchterungsversuche und Drohgebärden gehören zum üblichen Repertoire dieses „Star-Verteidigers“. In Verhandlungen reißt er häufig als erster das Wort an sich, manches Mal noch vor dem Richter, und gibt es auch so schnell nicht wieder her. In nasalem Ton verteilt der Hanseat dann Noten an Richter und Staatsanwälte und walzt alles nieder, was nicht in seine Strategie passt. Es ist schon erstaunlich, was das Mannheimer Gericht sich von diesem Matador alles so bieten lässt. Man fühlt sich in Mannheim wirklich wie in einem schlechten Film, in einem sehr schlechten Film.

    Doch eines ist klar: Egal, welches Urteil letztendlich fallen wird und eigentlich auch egal, ob Kachelmann nun schuldig ist oder *unschuldig – dieser Prozess ist auf jeden Fall ein Rückschlag für alle Opfer sexueller Gewalt.

    Und das hat vielfache Gründe. Da ist die strukturelle Täterorientierung des deutschen Rechts, das Angeklagten viele Rechte gibt und Opfer ausliefert. Da ist die häufige ökonomische Überlegenheit von Angeklagten in Fällen sexueller Gewalt, in diesem Fall kommt noch der „Promi-Faktor“ hinzu. Da ist das hemmungslose Vorgehen von Verteidigern, die auch noch die kleinste formaljuristische Lücke nutzen und nicht zögern, das Gericht zu degradieren, Opfer zu verhöhnen und unliebsame Gutachter und Journalisten einzuschüchtern. Und da ist die zunehmende Macht der Gutachter bei Gericht. Zwar sagt in ein und demselben Fall der eine oft genau das Gegenteil vom anderen, aber dennoch stützen sich verunsicherte Richter oft kritiklos auf diese Gutachten, statt selber zu richten.

    Um den Rechtsstaat ist es gerade in Fällen sexueller Gewalt in Deutschland nicht gut bestellt zu Beginn des 21. Jahrhunderts.

    Alice Schwarzer, EMMA Frühling 2011

  3. #41703
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    Standard AW: Der Fall Kachelmann

    Zitat Zitat von laga Beitrag anzeigen
    Ist hier die Schweizer Zeugin gemeint? Was wissen wir eigentlich genau darüber?
    1.Dass zwei Zeitungen darüber berichtet haben, auf Grund unbekannter Quellen.
    2. In den Artikeln wurde nicht gesagt, dass K. gegen den ausdrücklichen Willen der Zeugin weitergemacht hat. Angeblich hat sie ihn noch zu seinem Auto gefahren.
    3. Dass die Schweizerin keine Anzeige erstattet hat.
    1. Schwenn hat den genauen Wortlaut der BILD bestätigt!!! Wie oft soll ich das noch einstellen?

    2. WEITERGEMACHT?? Er hat sie vergewaltigt!!! Wenn Du nicht weisst was das ist, schau Dir die Definition noch mal näher an. Ob sie ihn noch zu seinem Auto gefahren hat ist unbekannt, in den beiden Quellen stand nichts davon - nur in einer Kurzmeldung im focus

    3. Wie viele Frauen die vergewaltigt werden keine Anzeige erstatten ist bekannt. Die Dunkelziffer ist immens hoch!

    Hirn einschalten vor dem posten bitte!

  4. #41704
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    Standard AW: Der Fall Kachelmann

    Zitat Zitat von Ali Beitrag anzeigen
    Ich möchte den ganzen Text hier drin stehen haben, liebe Lara.

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    Schüchtert der Kachelmann-Prozess die Opfer ein und raubt ihnen die Stimme?


    Der Kachelmann-Prozess ist eine dunkle Stunde für den Rechtsstaat. Und das unabhängig von der Wahrheit in der fraglichen Nacht, ja sogar unabhängig von dem Urteil, das letztendlich gesprochen wird. Warum? Weil die Art, in der in Mannheim von Verteidigung und manchen Gutachtern mit dem mutmaßlichen Opfer verfahren wird, eindeutige Signale sendet. Nach dem Kachelmann-Prozess dürfen Opfer sich in Deutschland wieder mehr denn je als Freiwild fühlen.

    Schon jetzt wird nur jede zwölfte Vergewaltigung angezeigt. Doch welche Frau wird es in Zukunft überhaupt noch wagen, gar den eigenen Freund oder Ehemann zu bezichtigen? Denn eines ist klar: Es gilt weiterhin das Gesetz des Stärkeren.

    In den 1970er und 1980er Jahren hatte die Frauenbewegung den Opfern sexueller Gewalt eine Stimme gegeben. Bis dahin hatten sich nicht etwa die Täter geschämt, sondern die Opfer. In den 1990er Jahren hatte der Rechtsstaat für diese Verbrechen Gesetze bzw. deren Verschärfung eingeführt (So ist die Vergewaltigung in der Ehe überhaupt erst seit 1997 strafbar!). Erleben wir jetzt, Anfang des 21. Jahrhunderts, dass diese Gesetze durch die Art der Prozessführung ad absurdum geführt werden und den Opfern wieder die Stimme geraubt wird?

    Was ist geschehen seit dem 6. September 2010, diesem ersten *Prozess*tag gegen Jörg Kachelmann, der der schweren Vergewaltigung mit Todesdrohung angeklagt ist? Bis Ende März 2011 gab es genau 39 Verhandlungstage (die monatelangen Vorbereitungen nicht mitgerechnet) und mindestens acht kommen noch bis Ende Mai hinzu, davon nur einer im April. Denn dann fährt der Angeklagte, wie er mitteilen ließ, für drei Wochen nach Kanada und das Gericht muss zwangspausieren. Er verliere sonst das Sorgerecht für die Kinder, die bei seiner *geschiedenen Frau leben, argumentierte Kachelmann.

    Bis Ende Mai werden es dann 47 Prozesstage sein, und vielleicht geht es noch länger. Prozesstage mit jeweils vier Richtern (darunter ein Ersatzrichter) und drei Laienrichtern (darunter ein Ersatzschöffe) sowie zwei Staatsanwälten, einem Rechtsbeistand für die Ex-Freundin, einer Pflichtverteidigerin für den Angeklagten plus Gerichtsdiener sowie fünf Gutachtern. Hinzu kommen: drei weitere Verteidiger für Kachelmann und zirka ein halbes Dutzend von der Verteidigung bestellte Gutachter.

    Doch was ist herausgekommen bei diesem Mammut-Verfahren? Bisher nichts. Bis heute steht es weiterhin Aussage gegen Aussage – auch wenn das in manchen Medien nicht den Anschein hat. Denn weder scheint die Tatbehauptung des mutmaßlichen Opfers bewiesen, noch die Unschuldsbehauptung des Angeklagten.

    Und die Gutachter? Es kommt darauf an. Die widersprechen sich mitunter. Was nicht zuletzt auch damit zu tun haben scheint, wer sie beauftragt hat. Die vom Gericht bestellten Gutachter, die bisher ausgesagt haben, neigen mehrheitlich dazu, der Frau zu glauben; sie wollen gleichzeitig jedoch nicht absolut ausschließen, dass es anders gewesen sein könnte. Und die von Kachelmanns Verteidigung beauftragten Gutachter erklären mehrheitlich: Die Frau lügt, der Mann ist unschuldig!

    Der einzige Gutachter der Verteidigung, der sich die Freiheit genommen hat, auch für möglich zu halten, dass die Ex-Freundin die Wahrheit sagt, ist der Neuropsychologe Prof. Hans Markowitsch. Er hält erfahrungsgemäß Erinnerungslücken aufgrund von Traumatisierung für möglich. Resultat: Verteidiger Schwenn lud den Sachverständigen einfach wieder aus – Markowitsch wird nun im Auftrag der Staatsanwaltschaft sein Gutachten vortragen.

    Bei Gutachter Prof. Brinkmann lief es genau umgekehrt. Der von der Verteidigung bestellte Rechtsmediziner war in seinem Gutachten weit über seine Kompetenz hinausgegangen und hatte Spekulationen über den Charakter von Jörg Kachelmann reichlich Raum gegeben, Tenor: Der Angeklagte sei ein besonders fürsorg*licher Vater und friedfertiger Mensch. Als der Mediziner endlich zur Sache kam, ging er kategorisch von der Selbstbeibringung der Verletzungen durch das mutmaßliche Opfer aus. Dass der vom Gericht bestellte Rechtsmediziner Prof. Rainer Mattern, der die Frau mehrfach und auch direkt nach der fraglichen Nacht untersucht hatte, durchaus „Fremdbeibringung“ für möglich hält, kann Brinkmann nicht irritieren. Mattern irrt sich eben. – Das Gericht schloss Brinkmann schließlich wegen „Voreingenommenheit“ als Gutachter aus.

    Prof. Brinkmann, 70, ist ein in Ehren ergrauter, international *renommierter Wissenschaftler und der Kronzeuge von Sabine Rückert, der Gerichtsberichterstatterin der Zeit. Die wusste bereits im Juni 2010, also drei Monate vor Eröffnung des Verfahrens, dass die Anklage ein tragischer Justizirrtum sei und die Frau lüge, weil sie sich rächen wolle an dem armen Kachelmann. Suggestiv fragte die Journalistin: „Schlug die Huldigung einer blind Verliebten um in Vernichtungswünsche gegen den Verräter?“ Die Zeit-Gerichtsreporterin ging so weit, bereits im Juni 2010 all den zahlreichen Frauen, denen Kachelmann über Jahre gleichzeitig die wahre Liebe und eine gemeinsame Zukunft versprochen hatte, „Vernichtungswünsche“ zu unterstellen. Sie verglich die Aussagen der betrogenen Frauen mit dem biblischen Feldzug der Gemahlin von Potiphar gegen den schönen Joseph und kam zu dem Schluss: „Jetzt verfolgen enttäuschte Frauen den weniger schönen Kachelmann.“

    Rückert berief sich dabei zentral auf das Gutachten von Brinkmann und das nicht zum ersten Mal. Über einen anderen „Justizirrtum“, der mit Hilfe dieses Gutachters „aufgeklärt“ wurde, hatte sie 2008 sogar ein ganzes Buch geschrieben („Unrecht im Namen des Volkes“). Da hatte eine junge Frau ihren Vater und Onkel beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben. Das Landgericht Osnabrück verurteilte die beiden Männer zu Gefängnis und der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil. Gutachter Brinkmann und Anwalt Schwenn aber, in diesem Fall ebenfalls mit von der Partie, erwirkten ein Wiederaufnahme-Verfahren, das den bereits Verurteilten letztendlich den Freispruch brachte. Und Rückert berichtete. Ein bewährtes Trio also.

    Es wäre an den Medien, solche Verflechtungen zu durchleuchten. Doch die beugen sich mehrheitlich dem Gesetz der Stärke. Sie rapportieren, was Verteidiger Schwenn machtvoll intoniert. In Fällen, in denen ebenso gut geschrieben werden könnte: Das Glas ist halbleer – wird versichert: Das Glas ist halbvoll. Halbvoll mit Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers.

    Sicher, im Fall Kachelmann ist die Beweislage kompliziert. Wie meist bei Verfahren wegen des Verdachts eines Sexualverbrechens, bei dem selten ein Dritter zugegen ist. Und verschärft bei Sexualverbrechen innerhalb von Beziehungen, wo die Grenze zwischen Einvernehmlichkeit und Überwältigung nicht immer einfach zu ziehen ist.

    Doch wird in diesem Fall jeder Ungereimtheit der Opferzeugin *triumphal nachgegangen, die zahllosen Ungereimtheiten auf Seiten des Angeklagten jedoch werden kaum beachtet. So unter anderem die Tatsache, dass Kachelmann nach dem Verlassen der Wohnung der Ex-Freundin noch in derselben Nacht sein Skype-Programm ausgewechselt und damit auch die Kommunikation mit dieser und wohl auch anderen Frauen gelöscht hat. Ganz zu schweigen von *Kachelmanns Auftreten vor Gericht, wo er seit Monaten beharrlich schweigt und einen zynischen Spaß zu haben scheint an dem kruden Vorgehen seines Anwalts auf Kosten von Geschädigten sowie missliebigen Gutachtern und Journalisten.

    Journalisten, die nicht mantramäßig über die vermeintliche *Unschuld des armen Angeklagten berichten, behandelt der Hamburger Anwalt wie Schmierenjournalisten. Einschüchterungsversuche und Drohgebärden gehören zum üblichen Repertoire dieses „Star-Verteidigers“. In Verhandlungen reißt er häufig als erster das Wort an sich, manches Mal noch vor dem Richter, und gibt es auch so schnell nicht wieder her. In nasalem Ton verteilt der Hanseat dann Noten an Richter und Staatsanwälte und walzt alles nieder, was nicht in seine Strategie passt. Es ist schon erstaunlich, was das Mannheimer Gericht sich von diesem Matador alles so bieten lässt. Man fühlt sich in Mannheim wirklich wie in einem schlechten Film, in einem sehr schlechten Film.

    Doch eines ist klar: Egal, welches Urteil letztendlich fallen wird und eigentlich auch egal, ob Kachelmann nun schuldig ist oder *unschuldig – dieser Prozess ist auf jeden Fall ein Rückschlag für alle Opfer sexueller Gewalt.

    Und das hat vielfache Gründe. Da ist die strukturelle Täterorientierung des deutschen Rechts, das Angeklagten viele Rechte gibt und Opfer ausliefert. Da ist die häufige ökonomische Überlegenheit von Angeklagten in Fällen sexueller Gewalt, in diesem Fall kommt noch der „Promi-Faktor“ hinzu. Da ist das hemmungslose Vorgehen von Verteidigern, die auch noch die kleinste formaljuristische Lücke nutzen und nicht zögern, das Gericht zu degradieren, Opfer zu verhöhnen und unliebsame Gutachter und Journalisten einzuschüchtern. Und da ist die zunehmende Macht der Gutachter bei Gericht. Zwar sagt in ein und demselben Fall der eine oft genau das Gegenteil vom anderen, aber dennoch stützen sich verunsicherte Richter oft kritiklos auf diese Gutachten, statt selber zu richten.

    Um den Rechtsstaat ist es gerade in Fällen sexueller Gewalt in Deutschland nicht gut bestellt zu Beginn des 21. Jahrhunderts.

    Alice Schwarzer, EMMA Frühling 2011

    Die Frau ist einfach nur Klasse!

  5. #41705
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    Standard AW: Der Fall Kachelmann

    Zitat Zitat von M.Hertlein Beitrag anzeigen
    Naja wie ich sehe,seid ihr immer noch un eins.Der eine will nicht bekreifen,der andere kann nicht und der drite ..... Und am Ende kommt es immer anders als man denkt.Glaubt mir.
    Ja Hertlein sieht so aus!X(
    Aber es macht auch keinen Sinn jemanden die Zusammenhänge tausend Mal zu erklären. Deswegen denke ich mir sollte man bestimmte Leute ignorieren!!! Wer den Zusammenhang zwischen der Definition in Wikipedia, der Schweizerin (das was bisher bekannt ist) und Sexueller Gewalt/Gewalt in Beziehungen nicht herstellen kann, tut mir nur noch leid. Hatte gedacht, das manche Menschen sich etwas mehr trauen, nämlich auch mal ihr destruktives und eingefahrenes Verhalten zu ändern.
    Diese Erwartung werden die nie erfüllen können!:hihi:
    Aber um es noch mal deutlich zu machen:
    Von Vergewaltigung (synonym: Stuprum, veraltet: Notzucht) spricht man, wenn eine Person eine andere gegen ihren Willen unter Anwendung von Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in welcher das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, zum Vollzug des Beischlafs (vaginale, orale oder anale Penetration) nötigt oder andere besonders erniedrigende sexuelle Handlungen vornimmt oder vom Opfer an sich vornehmen lässt, die mit dem Eindringen in den Körper (orale Penetration oder andere sexuelle Handlungen) verbunden sind (qualifizierte sexuelle Handlungen). Dabei kommt es nicht darauf an, ob in den Körper des Opfers oder den des Täters eingedrungen wird. Danach wird beispielsweise auch der gewaltsame erzwungene Mundverkehr, bei dem der Täter den Penis des Opfers in den Mund aufnimmt, als Vergewaltigung qualifiziert.

    Und hier die Aussage des BMFSFJ:
    Rund 25 Prozent der Frauen im Alter von 16 bis 85 Jahren, haben körperliche oder sexuelle Gewalt - oder auch beides - in der Beziehung durch Beziehungspartner mindestens ein- oder auch mehrmals erlebt.

    Das war jetzt meine letzte Aktion in dieser Hinsicht, alles andere werde ich jetzt ignorieren, da ich mir sicher bin, das bestimmte Personen die Tatsachen nicht glauben wollen und deswegen bewusst falsch interpretieren. uke:

  6. #41706
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    Standard AW: Der Fall Kachelmann

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Die Art und Weise der sexuellen Betätigung entsprach vielleicht nicht so ganz den Vorstellungen der Schweizerin, aber gegen ein sexuelles Abenteuer grundsätzlich hatte sie nicht einzuwenden, sonst hätte sie sich nicht mit ihm getroffen und ihn sogar mit in ihre Wohnung genommen.
    Also unterlass es bitte, den Begriff Vergewaltigung in diesem Zusammenhang zu benutzen, denn damit verhöhnst Du tatsächliche Vergewaltigungsopfer.

  7. #41707
    Ali
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    Standard AW: Der Fall Kachelmann

    Zitat Zitat von DieLara Beitrag anzeigen
    Die Frau ist einfach nur Klasse!
    Oh ja, das ist sie und damit hängt sie alle Gundeln ab.
    Ein wirklich ganz toller Artikel von ihr.

    Auch hier :

    Journalisten, die nicht mantramäßig über die vermeintliche *Unschuld des armen Angeklagten berichten, behandelt der Hamburger Anwalt wie Schmierenjournalisten. Einschüchterungsversuche und Drohgebärden gehören zum üblichen Repertoire dieses „Star-Verteidigers“. In Verhandlungen reißt er häufig als erster das Wort an sich, manches Mal noch vor dem Richter, und gibt es auch so schnell nicht wieder her. In nasalem Ton verteilt der Hanseat dann Noten an Richter und Staatsanwälte und walzt alles nieder, was nicht in seine Strategie passt. Es ist schon erstaunlich, was das Mannheimer Gericht sich von diesem Matador alles so bieten lässt. Man fühlt sich in Mannheim wirklich wie in einem schlechten Film, in einem sehr schlechten Film.


    Es ist skandalös, was sich die Verteidigerseite erlaubt!

  8. #41708
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    Standard AW: Der Fall Kachelmann

    Zitat Zitat von maxikatze Beitrag anzeigen
    Dass Du den Kachel-Fans überhaupt noch antwortest.:rolleyes: Möchte nicht wissen, wieviel prügelnde Ehemänner unter ihnen sind.
    Ich frage mich hier schon lange, ob diese Typen hier wissen, dass Vergewaltigung seltener von einem Fremden ausgeübt wird, sondern eine dem Opfer nahestehenden Person.
    Ich gehe sogar soweit und sage, dass ich es nicht für ausgeschlossen halte, dass sie angesichts der Ausblendung und das Ignorieren einer Tat, selber dazu imstande wären. Weil sie Vergewaltigung, die nur schlecht bewiesen werden kann, nicht für ein Verbrechen halten. So manch einer hat sich hier - wenn auch ungewollt - zu einem üblen Zeitgenossen entlarvt!!!
    Das sehe ich allerdings auch so - in den Augen einiger hier ist das nichts weiter als ein Kavaliersdelikt!

  9. #41709
    Mitglied Benutzerbild von DieLara
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    Standard AW: Der Fall Kachelmann

    Zitat Zitat von Ali Beitrag anzeigen
    Oh ja, das ist sie und damit hängt sie alle Gundeln ab.
    Ein wirklich ganz toller Artikel von ihr.

    Auch hier :

    Journalisten, die nicht mantramäßig über die vermeintliche *Unschuld des armen Angeklagten berichten, behandelt der Hamburger Anwalt wie Schmierenjournalisten. Einschüchterungsversuche und Drohgebärden gehören zum üblichen Repertoire dieses „Star-Verteidigers“. In Verhandlungen reißt er häufig als erster das Wort an sich, manches Mal noch vor dem Richter, und gibt es auch so schnell nicht wieder her. In nasalem Ton verteilt der Hanseat dann Noten an Richter und Staatsanwälte und walzt alles nieder, was nicht in seine Strategie passt. Es ist schon erstaunlich, was das Mannheimer Gericht sich von diesem Matador alles so bieten lässt. Man fühlt sich in Mannheim wirklich wie in einem schlechten Film, in einem sehr schlechten Film.


    Es ist skandalös, was sich die Verteidigerseite erlaubt!
    Noch ist der Prozess nicht beendet.
    Das "DICKE ENDE" kommt erst noch... für Schwenn UND für Kachelmanni!

  10. #41710
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    Standard AW: Der Fall Kachelmann

    Zitat Zitat von laga Beitrag anzeigen
    Wo?
    Vor Deiner Zeit - ich werde aber jetzt nicht den ganzen Strang durchforsten um das zu verlinken.

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