Kannste, lägest aber falsch damit.
Gehen wir davon aus, dass der (vernunftbegabte erwachsene) Mensch Selbsteigentümer ist, ergibt sich ein Ende der Prohibition derartiger Praktiken quasi automatisch.
Da müsste man dann allerdings die Religionsmündigkeit reformieren, damit das Sterbehilfe verlangende Kind nicht via Elternhaus einer Gemeinschaft angehört, die Sterbehilfe untersagt.Kinder und Unmündige sollten allerdings, wie du richtig bemerkst, nicht selbst entscheiden können, sondern durch einen verantwortungsbewussten Vormund vertreten werden. Liebeskummer als Suizidgrund Nr. 1 bei Jugendlichen scheidet natürlich vollkommen aus, aber es gibt natürlich auch entsetzliche Krankheiten oder Verletzungen, die ein freiwilliges und von außen unterstütztes Sterben von Kindern und Jugendlichen rechtfertigen würden.