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Thema: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

  1. #61
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Zitat Zitat von ursula Beitrag anzeigen
    die DDR gab sich 1968 (??) eine von drei verfassungen - ob die mit russentinte geschrieben war, weiss ich nicht. jedenfalls weiss ich gelernt zu haben, dass es hierzu einer volksabstimmung bedarf. die hatten wir. das GG ist nicht durch das volk legitimiert, sondern wurde gemäss der hager landkriegsordnung als ordnungspol. mittel installiert
    1968 gab es in der Tat eine Volksabstimmung in der DDR. Wie frei und demokratisch die genau war, ist eine andere Frage. Nach der Verfassung von 1949 war das zwar möglich, aber nicht erforderlich. Nach der Verfassung von 1968 lag die Kompetenz dafür nur noch bei der Volkskammer (das änderte sich auch 1974 nicht). Darum war auch 1990 kein Volksentscheid über die Abschaffung der DDR erforderlich - er wäre gar nicht zulässig gewesen. De facto hatte er ja auch schon längst stattgefunden - auf der Straße.

    Übrigens wurde das Grundgesetz von den Landtagen der Bundesländer ratifiziert, also sehr wohl vom Volk durch dessen Vertreter. Das nennt man repräsentative Demokratie. Mit Landkrieg hatte das nichts zu tun - es war vielmehr die Voraussetzung für die Rückkehr der Westdeutschen zur Selbstbestimmung. Ohne Verfassung ging das nicht.

    Die meisten Verfassungen dieser Welt wurden keineswegs durch einen Volksentscheid in Kraft gesetzt, sondern durch Gremien wie das Parlament, eine Nationalversammlung usw. Da hat man dir wohl etwas Falsches beigebracht. Du kannst ja mal unter [Links nur für registrierte Nutzer] ein wenig stöbern.

  2. #62
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    Denn seit 200 Jahren gilt der römische rechtsgrundsat: nulla poena sine lege.
    Das mit den alten Römern ist schon geringfügig länger her.


    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    Im gegensatz zu den den Gebiets- und Grenzverschiebungen VOR dem WK1 galt SEIT dem Ende des WK I das internationale Völkerrecht und seit 1908 etwa die letzte Änderung der Haager Landkriegsordnung, wleche eindeutig festlegte, wie mit einem Kriegsverlierer zu verfahren ist.

    Dies war GELTENDES INTERNATIONALES Recht.
    Die Haager Landkriegsordnung regelt die "Gesetze und Gebräuche
    des Landkriegs", sonst nichts. In Friedensverträgen kann man vereinbaren, was man will. Und wenn du glaubst, das Völkerrecht ist am Ende des 1. Weltkriegs entstanden, liegst du um etwa 300 Jahre daneben. Raub war Raub, auch vorher, etwa 1740.


    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    Nun erklär mal dem staunenden Publikum, warum dies nun ausgerechnet gegen Deutschland keine Gültigkeit besass und 20% des Territoriums ENTEGEN DIESEM RECHT einfach OHNE GESETZLICHE GRUNDLAGE abgetrennt wurden.
    Fürs Völkerrecht braucht man keine gesetzliche Grundlage. Völkerrecht ist, was die Staaten vereinbaren. Nirgends steht, dass Grenzen unveränderlich sind. Sonst gäbe es ja auch noch eine DDR.

  3. #63
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    Jder, der seinen Fuss auf dieses Stück Land setzt, ist für Dich und Deinesgleichen Deutscher. ...

    Und da ist eben nicht zu leugnen, dass im Osten schon 800 Jahre Deutsche siedelten.
    Aha, also sind die ehemaligen Ostgebiete deutsch, weil da mal Deutsche gewohnt haben. Und wenn da jetzt andere Leute wohnen? Wer wohnte denn da, bevor die Deutschen kamen, also vor 900 Jahren? Da tun sich interessante Perspektiven auf.


    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    Einzig entscheidend ist, dass die Duetschen deutsch waren und deutsch blieben.
    Ich fürchte, darum brauchen wir uns keine Sorgen zu machen.

  4. #64
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Die Haager Landkriegsordnung regelt die "Gesetze und Gebräuche
    des Landkriegs", sonst nichts. In Friedensverträgen kann man vereinbaren, was man will. Und wenn du glaubst, das Völkerrecht ist am Ende des 1. Weltkriegs entstanden, liegst du um etwa 300 Jahre daneben. Raub war Raub, auch vorher, etwa 1740.
    Wir haben BIS HEUTE KEINEN FRIEDENSVERTRAG, keine Verfassung und keine Aussage über die noch zu leistenden Reparationen Du Superhirn.
    Eben deshalb gilt nicht nur nach wie vor die Feindstaatenklausel der UNO gegen Deutschland (und Japan), sondern deshalb wurde EXPLIZIT am Besatzungsrecht im 2+4-Vertrag in Form des Überleitungtsvertrages (Vertrag zur Regelung der Besatzung) in seinen wesentlichen Punkten festgehalten.
    Die BRD ist eine von den Siegermächten besetzte und kontrollierte Zone, die vorgibt, ein souveräner Staat zu sein.
    Die Lüge wird nun zum x-ten Male seit 1955 aufgewärmt. Jedesmal werden wir noch souveräner.
    In welchem Staat auf diesem Globus gibt es eigtl. solch ein Possenspiel noch?
    souverän, souveräner, am souveränammeistensten: BRD.
    Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
    Stufe 1: Geburtenreduzierung
    Stufe 2: Besiedlung per Massenmigration


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  5. #65
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    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Aha, also sind die ehemaligen Ostgebiete deutsch, weil da mal Deutsche gewohnt haben. Und wenn da jetzt andere Leute wohnen? Wer wohnte denn da, bevor die Deutschen kamen, also vor 900 Jahren? Da tun sich interessante Perspektiven auf.

    Das Land war nur mit deutscher Hilfe urbar zu machen. Eben deshalb holte man die fleissigen und kultivierten Deutschen, die sofort etliche Städte gründeten, die bis heute noch stehen.
    Insbesondere Ostpreussen war in den letzten Jahrhunderten niemals polnisch.

    Die Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten war die größte ethnische Säuberung der Geschichte.

    Von Israel lernen, heisst Grenzen nicht zu vergessen.
    Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
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  6. #66
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    Das Land war nur mit deutscher Hilfe urbar zu machen. Eben deshalb holte man die fleissigen und kultivierten Deutschen, die sofort etliche Städte gründeten, die bis heute noch stehen.
    Insbesondere Ostpreussen war in den letzten Jahrhunderten niemals polnisch.

    Die Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten war die größte ethnische Säuberung der Geschichte.

    Von Israel lernen, heisst Grenzen nicht zu vergessen.
    Und jetzt? Zu den Waffen und die Gebiete rückholen? Friedlich werden die Polen, die in Posen, Breslau, Danzig und anderen ehem. Städten der deutschen Ostgebiete inzwischen in der dritten Generation leben, Ostpreußen, Schlesien u.a. kaum hergeben. Wieso neuerliches Blutvergießen für eine unsinnige Rache-Aktion?

    Von der See bis zu den Alpen, von der Oder bis zum Rhein - das sind die Grenzen Deutschlands wie sie Brecht Anno 1949 in seiner Kinderhymne lyrisch besang. Ein Thema was vielleicht eine partielle Berechtigung haben mag wäre eine Konföderation mit der Republik Österreich und die Südtirol-Problematik.

    Mehr Spielraum innerhalb realer Möglichkeiten und humaner Außenpolitik sehe ich nicht. Die Fläche Deutschlands ist völlig ausreichend. Sie ist gewisser Weise sowieso zu unübersichtlich, da gefallen mir kleine Nationen wie Dänemark, die Schweiz, oder Irland teilweise viel besser. Einfach ein direkteres nationales Heimatgefühl.

  7. #67
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    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    Wir haben BIS HEUTE KEINEN FRIEDENSVERTRAG, keine Verfassung und keine Aussage über die noch zu leistenden Reparationen Du Superhirn.
    Eben deshalb gilt nicht nur nach wie vor die Feindstaatenklausel der UNO gegen Deutschland (und Japan), sondern deshalb wurde EXPLIZIT am Besatzungsrecht im 2+4-Vertrag in Form des Überleitungtsvertrages (Vertrag zur Regelung der Besatzung) in seinen wesentlichen Punkten festgehalten.
    Die BRD ist eine von den Siegermächten besetzte und kontrollierte Zone, die vorgibt, ein souveräner Staat zu sein.
    Die Lüge wird nun zum x-ten Male seit 1955 aufgewärmt. Jedesmal werden wir noch souveräner.
    In welchem Staat auf diesem Globus gibt es eigtl. solch ein Possenspiel noch?
    souverän, souveräner, am souveränammeistensten: BRD.
    Dieser Quatsch wird durch die 32984. Wiederholung auch nicht gescheiter. Der Krieg wurde auch von der Sowjetunion 1955 formal beendet, von den Westmächten schon 1951, die allerletzte friedensvertragliche Regelung war 1990, seitdem gibt es nichts mehr zu regeln, mit allen ehemaligen Feindstaaten bestehen heute friedliche Beziehungen, mit einer ganzen Reihe davon ist Deutschland sogar militärisch verbündet, was ja wohl den Fortbestand des Krieges ausschließt, die sog. Feindstaatenklauseln hast du offenbar nie auch nur flüchtig gelesen (zeig mir doch mal, wo da Deutschland und Japan genannt sind), auf Reparationen haben alle Anspruchsberechtigten spätestens 1953 verzichtet, und überhaupt ist es Zeit, dass du mal aus deinem Bunker kommst. Keiner tut dir was, aber gerade das scheint dir nicht zu gefallen. Viel Feind, viel Ehr' ...
    Geändert von GSch (19.02.2010 um 13:57 Uhr)

  8. #68
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    Das Land war nur mit deutscher Hilfe urbar zu machen. Eben deshalb holte man die fleissigen und kultivierten Deutschen, die sofort etliche Städte gründeten, die bis heute noch stehen.[/B]
    Huch, da muss es wohl vorher so ähnlich ausgesehen haben wie noch vor gar nicht so langer Zeit im Emsland.


    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    Insbesondere Ostpreussen war in den letzten Jahrhunderten niemals polnisch.[/B]
    Gerade Ostpreußen kann man nur mit dem größten Vorbehalt als deutsch ansehen. Die herrschende Schicht im Staat des Deutschen Ritterordens war deutsch geprägt, die Bevölkerung war aber ziemlich gemischt, und der Ordensstaat gehörte nie zum Reich. Er geriet durch zunehmende Schwäche im 15. Jahrhundert unter polnische Souveränität. Nach der Säkularisierung im 16. Jahrhundert war das Land Besitz des polnischen Königs, der die Herzöge und später die brandenburgischen Kurfürsten damit belehnte. Dieser Zustand dauerte bis zum Frieden von Oliva 1657. Ostpreußen gehörte auch danach nicht zum Heiligen Römischen Reich, sonst hätte der Kurfürst von Brandenburg nie König werden dürfen (das wurde er nämlich zunächst nur „in Preußen“, also nicht im Reich). Das Gebiet gehörte auch ab 1815 nicht zum Deutschen Bund.

    Nicht alles, was mal preußisch war, kann man deswegen ohne Vorbehalt auch als deutsch ansehen. Bei den polnischen Teilungen haben sich ja die Herren v. Hohenzollern auch kräftig ihre Scheiben abgeschnitten, ohne dass die betreffenden Gebiete plötzlich auf wundersame Weise rückwirkend für die letzten 800 Jahren deutsch wurden. Zur damaligen Zeit war das den Herrschern auch ziemlich egal. Die Nation war bis zur französischen Revolution keine politische Größe.


    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    Von Israel lernen, heisst Grenzen nicht zu vergessen.[/B]
    Irgendwie kenne ich den Spruch. Früher hieß es: "Von der Sowjetunion lernen heißt Siegen lernen" oder so ähnlich. Von den Juden kann man ohne Zweifel Überleben lernen. Aber leider scheint die israelische Politik 1967 auf ein schiefes Gleis geraten zu sein, von dem sie nur äußerst schwer wieder herunterkommt.

  9. #69
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Neue Fakten aus dem Untergrund
    (Backstage 1A)

    Die BRD Finanzagentur siehe Bild
    Seite 3
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    Wer kann dieses Militärregierungsgesetz 67 erklären und was bedeutet es.
    Hallo LEUTE
    Hiermit möchte ich klarstellen das ich ein Hauptschüler bin, und in Fächer wo Einstein vorkam nie bestanden hab.

  10. #70
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    Standard AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG

    Zitat Zitat von dZUG Beitrag anzeigen
    Wer kann dieses Militärregierungsgesetz 67 erklären und was bedeutet es.
    Mein lieber DZug, bevor man dir dieses Gesetz erklären kann, müsstest du erstmal grundlegendes über Recht und Rechtslehre lernen, denn Dinge wie Rechtsverhältnis, Rechtssicherheit, Rechtskontinuität, Rechtswirkung, Rechtsfolgen sind für dich, und das beweist du jedesmal, Bücher mit Sieben Siegeln.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

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