schuldig
nicht schuldig
keine Ahnung
"Dass Kachelmann in Untersuchungshaft sitzt, begründet die Staatsanwaltschaft mit Fluchtgefahr - vor allem aufgrund des möglichen Strafmaßes. "Für Vergewaltigung drohen zwei bis 15 Jahre", so Grossmann."
spiegel.de
23.03.2010
fällt Dir etwas auf?
richtig; zu dem zeitpunk war noch keine rede von "schwerer" vergewaltigung.
"Musiker sind dumm, faul und habgierig!"
~Frank Zappa~
Das Messer will sie (so ist meine Erinnerung jedenfalls) VOR der angebl. Tat gespült und in den Abtropfkorb gelegt... und VON DORT soll K. es dann in die Hand genommen haben.Zitat von Sui
Wenn das messer im Abspuelkorb lag, warum zum Henker spuelt ein Opfer eine Tatwaffe, wenn der Taeter diese schon so freundlich zurueck laesst?
Deshalb wurde ja von mir auch schon angemerkt, dass das Messer eventuell noch nass gewesen sein KÖNNTE, je nachdem, wie lange es dort verweilte. Ein gespülter Gegenstand, wenn er nicht sofort abgetrocknet wird, bleibt ja noch längere Zeit nass.
das mag so sein.
zitiert wurde allerdings ein sprecher der staatsanwaltschaft und der sprach eben von "Vergewaltigung" und nicht von "Vergewaltigung im einem schweren Fall". worte sind schwarzkitteln bekanntlich ziemlich wichtig.
behauptet wurde, der grund für die untersuchungshaft, wäre die schwere der tat gewesen.
dem aber war eben nicht so.
"Musiker sind dumm, faul und habgierig!"
~Frank Zappa~
Der StA ging es gerade darum. Die war nämlich im Besitz des Messers und der Tatbeschreibung des mO. Die Klageerhebung war ja auch tatsächlich entsprechend, allerdings wie es offenkundig ist, ohne ausreichende Grundlage.
Bei der Strafzumessung spielt dieser Umstand eine erhebliche Rolle.
Das ist in etwa so wie bei Diebstahl und Raub, sagt mir meine laienhafte Kenntnis der Jurisprudenz.
Hier könnte auch etwas Sinnvolles stehen, zum Beispiel ein Bier.
Selbstverständlich gebe ich hier nur meine Meinung wi(e)der!
Oh hoffet, ihr Suchenden...
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