Zitat von
Gehirnnutzer
Beißer, mal abgesehen, das diese Aussage Stuss ist und bleibt, ihr habt immer noch ein Problem. Es spielt keine Rolle ob ihr ein neues StAG etabliert oder das RuStAG in seiner Form von 1913 wieder in Kraft setzt, ein grundsätzliches Problem bleibt für euch.
Das Völkerrecht besagt ganz klar, eine Staatsbürgerschaft kann nur entzogen werden, wenn die betroffene Person dadurch nicht staatenlos wird und das hat folgende Auswirkungen:
Ihr könnt nur denen die Staatsbürgerschaft entziehen, die eine doppelte Staatsbürgerschaft haben, die jenigen, die keine doppelte Staatsbürgerschaft haben könnt ihr weder durch neue Gesetze die Staatsbürgerschaft entziehen, noch durch Wiedereinsetzung des alten RuStAG ihre Einbürgerung rückwirkend für nichtig erklären.
Das ist Fakt, egal ob man die Gültigkeit der Gesetze seit 45 oder auch seit 33 in Frage stellt oder nicht.
Und noch etwas ist Fakt, weil es Realität ist, Deutschland ist weder in der Position um das Völkerrecht ungestraft zu brechen, noch wird es in einer solche Position gelangen können, wenn ihr meint, sofort das Völkerrecht brechen zu wollen.
Das, mein lieber Beißer, ist Realität und an dieser Realität werden noch so obskure Rechtsauffassungen, egal ob sie ein Quäntchen Richtigkeit enthalten oder nicht, nichts ändern.
Niemand kann, egal welche politische Meinung er vertritt, das Ruder rumreißen und alle Räder noch mal auf Anfang drehen. Man kann die Vergangenheit betrachten, man kann aus ihr lernen, aber man kann sie nicht verändern. Ihr Resultat ist das hier und jetzt, verändern kann man nur die Zukunft. Die Spuren, die das Rad der Zeit einmal hinterlassen hat, kann man nicht auslöschen.
Das machbare und das nicht machbare wird durch die Realität bestimmt, nicht durch vergangenheitsliebendes Wunschdenken und man kann die Realität nicht ignorieren oder ausklammern.