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Thema: Erste Richter lehnen sich auf !

  1. #61
    Ouzo-Cola Benutzerbild von Skaramanga
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    Standard AW: Erste Richter lehnen sich auf !

    Zitat Zitat von Entfernungsmesser Beitrag anzeigen
    Richter sind keine Beamten, sie haben den Status Richter. Klingt banal, ist aber so.
    Ich wusste dass er das sagen würde.


  2. #62
    GESPERRT
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    Standard AW: Erste Richter lehnen sich auf !

    Zitat Zitat von Skaramanga Beitrag anzeigen
    Ich wusste dass er das sagen würde.
    ?????????????????

  3. #63
    Ouzo-Cola Benutzerbild von Skaramanga
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    Standard AW: Erste Richter lehnen sich auf !

    Zitat Zitat von Entfernungsmesser Beitrag anzeigen
    ?????????????????
    Judge Dredd.

  4. #64
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    Standard AW: Erste Richter lehnen sich auf !

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Es gibt in der BRD keine unabhängige Justiz.



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    Der Mann war Vorstandsvorsitzender der PREUSSAG, der weiss wovon er spricht.
    Frage: ,,Die Gerichte sind schon immer weisungsunabhängig. Genügt das nicht?"

    Antwort: ,,Ganz und gar nicht. Denn wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt oder nicht
    eröffnet wird, kommt es ja gar nicht erst zum Gericht."
    Muß es ein Staatsanwalt sein, der die Anklage führt, oder gibt es die Möglichkeit der Privatklage vor dem Gericht?

  5. #65
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Erste Richter lehnen sich auf !

    Die Frage ist, nutzt ein Gehirnnutzer sein Gehirn oder schreibt er nur von anderen Interessenvertretern ab?
    Die sogenannte Wahl der Verfassungsrichter, durch Parteien und ihre Funktionäre....was bedeutet das ?
    Konkret, wer wird da überhaupt zur Wahl gestellt? Richtig, Parteigenossen, Sympathiesanten und Gestalten, die sich vorher schon als "nützlich" erwiesen haben.
    Und das erkennt jemand nicht, der sein Gehirn angeblich nutzt? Wenn so ein System wie dieses erstmal eingerichtet ist, ist die Funktion der Erfüllungsgehilfen garantiert.
    Das der Frank Fahsel nicht seine Altersversorgung riskieren will, wieso begreift das ein sogenannter Gehirnnutzer nicht?
    Mit verlaub, das war ein sinnloser Beitrag, der Hinweis auf den Präsidenten der USA schon aberwitzig.....
    Zur Erinnerung, aktiviere die Gehirnzellen und denke an Watergate.....Präsidenten können in den USA schnell fallen.
    Wenn man hier Herrn Wulf betrachtet.......da gibts Ehrensold obendrauf....
    Vorm posten sollte man sich erszmal die Rechtsysteme der Nationen ansehen.........................
    Obendrauf gibts in der BRD noch Gefälligkeitsgutachten von Verfassungsrichtern....so zur Haushaltsabgabe......als Freundschaftsdienst....
    Und Vorteilsnahme ist für Abgeordnete sogar straffrei......
    Und das BVerG hat noch keine Entscheidung gegen die Regierung getroffen, allenfalls kleine Änderungen verlangt.....unwesentlich......
    Ein Schauspiel für das dumme Volk.......

  6. #66
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Erste Richter lehnen sich auf !

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Die Frage ist, nutzt ein Gehirnnutzer sein Gehirn oder schreibt er nur von anderen Interessenvertretern ab?
    Die sogenannte Wahl der Verfassungsrichter, durch Parteien und ihre Funktionäre....was bedeutet das ?
    Konkret, wer wird da überhaupt zur Wahl gestellt? Richtig, Parteigenossen, Sympathiesanten und Gestalten, die sich vorher schon als "nützlich" erwiesen haben.
    Und das erkennt jemand nicht, der sein Gehirn angeblich nutzt? Wenn so ein System wie dieses erstmal eingerichtet ist, ist die Funktion der Erfüllungsgehilfen garantiert.
    Das der Frank Fahsel nicht seine Altersversorgung riskieren will, wieso begreift das ein sogenannter Gehirnnutzer nicht?
    Mit verlaub, das war ein sinnloser Beitrag, der Hinweis auf den Präsidenten der USA schon aberwitzig.....
    Zur Erinnerung, aktiviere die Gehirnzellen und denke an Watergate.....Präsidenten können in den USA schnell fallen.
    Wenn man hier Herrn Wulf betrachtet.......da gibts Ehrensold obendrauf....
    Vorm posten sollte man sich erszmal die Rechtsysteme der Nationen ansehen.........................
    Obendrauf gibts in der BRD noch Gefälligkeitsgutachten von Verfassungsrichtern....so zur Haushaltsabgabe......als Freundschaftsdienst....
    Und Vorteilsnahme ist für Abgeordnete sogar straffrei......
    Und das BVerG hat noch keine Entscheidung gegen die Regierung getroffen, allenfalls kleine Änderungen verlangt.....unwesentlich......
    Ein Schauspiel für das dumme Volk.......

    Och mein lieber Hamburger, die Entscheidungen der BverfG sind im Internet zugänglich, alles nachzulesen und wenn man so oder so der Meinung ist, das alle Parteien gemeinsame Sache machen, warum diskutiert ihr diese Thema noch, denn dann ist jede Diskussion bedeutungslos.
    Der Herr Fahsel kann seine Altersversorgung gar nicht verlieren, weil das rechtlich nicht möglich ist. Das maximale was ihm aufgelegt werden kann ist eine Geldstrafe. Wie gesagt, nur ein Dienstgericht kann Disziplinarmaßnahmen aussprechen. Aber lassen wir das.

    Beantworte mir ganz einfach die Frage:

    Warum lügt Herr Fahsel die Öffentlichkeit an, in dem er sagt, er hätte Angst vor Disziplinarmaßnahmen durch seinen Dienstherrn, wenn sein Dienstherr gar nicht solche Maßnahmen aussprechen kann, sondern nur ein Dienstgericht?

    Da solche Fragen unangenehm sind, wirst du sie garantiert 100%ig ignorieren.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #67
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Erste Richter lehnen sich auf !

    Du entäuscht mich jetzt aber.
    Vollkommen falsche Behauptungen....nattürlich kann der Herr Fahsel Teile seiner Altersversorgung verlieren.
    Es ist mir aber zu aufwendig, dir alle Voraussetzungen zu dieser Materie zu erklären.
    Andersrum, zeige mir bitte, aus welchen Bestimmungen du deine Theorien abletest, dass Herr Fahsel keine Nachteile zu befürchten hat.
    Im Beamtenrecht....oder welche konkreten Paragraphen sagen das?
    Ich vermute jetzt, du wirst nicht antworten, da du deine Behauptungen nicht belegen kannst

  8. #68
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Erste Richter lehnen sich auf !

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Du entäuscht mich jetzt aber.
    Vollkommen falsche Behauptungen....nattürlich kann der Herr Fahsel Teile seiner Altersversorgung verlieren.
    Es ist mir aber zu aufwendig, dir alle Voraussetzungen zu dieser Materie zu erklären.
    Andersrum, zeige mir bitte, aus welchen Bestimmungen du deine Theorien abletest, dass Herr Fahsel keine Nachteile zu befürchten hat.
    Im Beamtenrecht....oder welche konkreten Paragraphen sagen das?
    Ich vermute jetzt, du wirst nicht antworten, da du deine Behauptungen nicht belegen kannst
    Sorry hamburger du berufst dich auf das Beamtengesetz, ignorierst aber das Deutsche Richtergesetz, das den Rahmen auch für die Landesgesetzgebung gibt (Artikel 98 GG).

    § 46 Geltung des Bundesbeamtenrechts
    Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gelten für die Rechtsverhältnisse der Richter im Bundesdienst bis zu einer besonderen Regelung die Vorschriften für Bundesbeamte entsprechend.
    § 64 Disziplinarmaßnahmen
    (1) Durch Disziplinarverfügung kann nur ein Verweis ausgesprochen werden.
    (2) Gegen einen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes kann nur Verweis, Geldbuße oder Entfernung aus dem Dienst verhängt werden.
    Damit gilt § 33 Bundesdisziplinargesetz nicht für Richter.

    hamburger, außer einem Antrag auf Disziplinarverfahren kann der Dienstherr, die oberste Dienstbehörde ihm gar nichts, nur das Dienstgericht. Ein Verweis für einen Ruhestandsrichter ist sinnlos.

    Soll ich dir sagen was meiner Meinung Sache ist. Herr Fahsel ist bekannt dafür, das er Entscheidungen anderer Richter und Gerichte kritisiert, weil er anders entschieden hätte. Unterschiedliche Rechtsmeinungen gehören zu einem Rechtssystem und tragen zur Rechtspflege bei. Jedoch hält Herr Fahsel seine Meinung für den Nabel der Welt. Er schweigt nicht, weil er seine Alterversorgung verlieren könnte oder einen Teil, sondern weil er keine Beweise für Verstöße gegen § 339 StGB hat, sondern einfach nur seine Rechtsmeinung als übergeordnet gültig hinstellt. Der Herr ist ein Egomane, mehr nicht.

    Wenn Leute wirklich hinter ihrer Kritik stehen, handeln sie auch danach. Es gibt solche Menschen in Deutschland, Schachtschneider und von Arnim sind solche Menschen. Auch wenn ich nicht immer mit ihrer Kritik übereinstimme und sie ab und zu auch manipulativ die Unwissenheit der Bürger ausnutzen, so sind sie durch ihr handeln glaubhafter, als der Herr Fahsel.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #69
    alles nur aus Liebe!!! Benutzerbild von Irmingsul
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    Standard AW: Erste Richter lehnen sich auf !

    Zitat Zitat von Brotzeit Beitrag anzeigen
    Unsere Ahnen, die 1848 auf die Strasse gingen; sie würden sich im Grabe umdrehen, wenn sie sehen könnten, was heute hier und heute in Deutschland abgeht ..........
    Sie würden sinnwörtlich „auf die Barrikaden" gehen.
    Versöhnung ist ein absolut sinnloser Begriff. Den Erben des judenmordenden NS-Staates kommt gar nichts anderes zu, als die schwere historische Verantwortung auf sich zu nehmen und zwar generationenlang und für immer.
    Michel Friedman alias Paolo Pinkel (Jude)

    Das, was Kamuni Sultan Süleyman 1529 mit der Belagerung Wiens begonnen hat, werden wir über die Einwohner, mit unseren kräftigen Männern und gesunden Frauen verwirklichen.
    Vural Öger, brd-Türke, SPD-Abgeordneter im EU-Parlament

  10. #70
    Vom Wahnsinn begeistert Benutzerbild von Affenpriester
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    Standard AW: Erste Richter lehnen sich auf !

    Zitat Zitat von Großadmiral Beitrag anzeigen
    Du kannst dich nach dem 2. Staatsexamen direkt bewerben mehr ist nicht nötig, eine chance eingestellt zu werden haben in der Regel nur die besten 10% eines Jahrgangs.
    Du musst Volljurist sein, so ist es.
    Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben
    -
    Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung

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