User in diesem Thread gebannt : schinum |
Zum Thema ist mir nur der Fall Latotzky bekannt, der in einem Sowjetgefängnis gezeugt wurde. Er hat ein Buch geschrieben, seinen Vater in Russland besucht, betreut Menschen mit ähnlichem Schicksal und hält Vorträge über „Kinder hinter Stacheldraht“.
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Die DDR war ein kommunistisches diktarorisches Regime, und ein Satelitenstaat der Sowjetunion. Eigentlich müsste die Linke, alle Maueropfern und Stasiopfern entschädigen, das SED Vermögen ist angeblich nicht auffindbar und auch die Russen müssten alle Länder die sie einst überfallen haben finanziell entschädigen.
Stimmt, aber das kann man sich leider abschminken...
Wenn die Todesschützen an der Grenze zur BRD nicht belangt werden, können die Opfer (Inhaftierte, Schwerveletzte oder Angehörige von Getöteten) durch die Finger schauen.
Die " Todesschützen " an der Grenze zur BRD waren in der Regel junge,- meist 18-jährige Wehrpflichtige Soldaten ,- die unter Befehlszwang standen und entsprechend vor jedem Grenzdienst vergattert wurden. Wenn man diese Grenzsoldaten belangen will,- dann muss man im Nachhinein auch jeden Wehrmachtsangehörigen,- der die Befehle seiner Vorgesetzten befolgte, ebenso hart bestrafen .....
Auf die Ideee ,- doch lieber die Befehlserteiler zu verurteilen,- kommt man trotz Nürnberger Tribunal wieder mal nicht.
Also, alles für die Katz ?
Auf , deutsches Volk , erwache !
Typisch...nach oben hin wird die Luft sehr dünn...Meine beiden Grossneffen hatten auch den Schießbefehl, hätten sich aber eher ins Bein geschossen, falls sie ihre Schwester zwischen den Minen hätten laufen gesehen. Es kam GsD nie dazu, nur das Gespräch der 3 Geschwister war so verlaufen, wie hier skizziert....
Auf Familienangehörige zu schiessen,- davon war im Schiessbefehl ( exakt hiess das Ding übrigens " Schusswaffengebrauchsanordnung " ) niemals die Rede,-
ebenso durfte nicht auf eindeutig schwangere Personen und auch nicht auf Kinder geschossen werden.
Ausserdem war die Schussabgabe immer das allerletzte Mittel,- nach Warnschüssen und Halte-Aufforderungen.
Aus heutiger Sicht sicherlich undemokratisch,- aus damaliger Sicht war ein Fluchtversuch über die Grenzanlage ein eindeutiges Verbrechen gegen die befestigten Grenzanlagen der DDR und wurde lt. Befehl des ZK der SED als Angriff auf die Verteidigungsanlagen der DDR gewertet !
Jeder DDR-Bürger kannte die Bestimmungen und das Risiko ,- ich werde die Scheiss-DDR hier nicht verteidigen,-
aber manchmal kommt es so rüber ,- als ob sich die DDR-Grenzer einen Spaß draus gemacht hätten, auf Flüchtlinge zu schiessen....
Auf , deutsches Volk , erwache !
Die DDR war ein Verbrecherstaat, wenn man Bürger in ihrem Staat gefangen hält - dann ist das ein Verbrechen - nieman kann sich aussuchen ob man in Deutschland , Schweden oder so oder in Hamurg oder Rostock geboren wird...
umso mehr ist es pervers wenn man das Pech hatte in der DDR geboren zu sein und den Staat verlassen wollte, dass man dafür nochmal bestraft wird.
In Polen hat man wenigstens den ganzen kommunistenÄrschen , die Rente gestrichen !!!! Warum können wir das in Deutschland nicht machen, den SED und Stasi Schergen ihre Kohle wegnehmen und Sie mit Teer und Federn aus dem Land jagen...?
ausserdem könnte man das SED Parteivermögen die sich jetzt Linke nennt beschlagnahmen.
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