Für ein Ausoptierungsgesetz, so dass Orte (je ca. 5'000 bis 50'000 Einwohner groß) im Konfliktfall mit Lokalreferendum
legal aus lokal unerwünschten Bundes- und Landesgesetzen ausoptieren können.
Wenn man eine Partei bei einer Diskussion kaltstellt, kommt das einem Diskussionsverbote gleich.
[Links nur für registrierte Nutzer]In dieser Woche wird der Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat voraussichtlich seine Empfehlung bezüglich der Strafbarkeit der „Auschwitzlüge“ abgeben: Derjenige, der den von den Nationalsozialisten begangenen Völkermord an den Juden öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost, soll bestraft werden, wenn er dies in einer Weise tut, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Dieses Vorhaben ließ den Historikerstreiterfahrenen Ernst Nolte um die intellektuelle Freiheit fürchten: Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Revisionisten werde durch ein vages Gesetz nahezu unmöglich gemacht. Es erzeuge ein geistiges Klima, dem sich Wissenschaft und Justiz kaum entziehen könnten.
Früher waren Dick und Doof zwei Personen.
Till Backhaus
Möglicherweise!
Was ich auch für höchst unwahrscheinlich halte:
[Links nur für registrierte Nutzer]Die Nationalsozialisten zwangen Gretel Bergmann danach zur Rückkehr und zum Training für die Olympischen Spiele in Berlin, ...
Wie "Zwang" in dieser Zeit 1934/35/36 aussah:
[Links nur für registrierte Nutzer]Während einer Theaterkonferenz 1935 in Moskau, die von Piscator als Vorsitzenden eines internationalen Theaterbundes geleitet wurde, übermittelte ihm der britische Theaterreformer Edward Gordon Craig im Hotel Metropol Avancen von Propagandaminister Goebbels, nach Berlin zurückzukehren und dort seine Arbeit wieder aufzunehmen.
Früher waren Dick und Doof zwei Personen.
Till Backhaus
Doch natürlich. Denn sie haben nicht diskutiert, sondern im Falle von Rudolf hat der sogar ein Gutachten gefälscht und für die eigene Reputation "Wissenschaftler" erfunden, um seine eigene Arbeit zu loben. Letztendlich hat ein Gutachten nachgewiesen, dass er nicht nur das wissenschaftliche Vorgehen bei seiner Arbeit vermissen ließ sondern obendrein noch bewusst gefälscht hat. Verurteilt jedoch wurde er wegen der öffentlichen Leugnung von Verbrechen der Nationalsozialisten, dem Schicksal eigentlich aller "Revisionisten."
Es wird keine Partei kaltgestellt. Die Diskussion ist nicht verboten, sondern die Leugnung nationalsozialistischer Verbrechen in einer Art und Weise die dazu geeignet ist........den Gesetzestext dazu hatte ich eingestellt. Was Nolte dazu schreibt ist irrelevant, da Nolte wissenschaftlich äußerst umstritten ist.
Haben Sie das Verharmlosen absichtlich vergessen?
Nolte war zu dieser Zeit, 1994, Professor für Neuer Geschichte an der Freien Universität Berlin. Dass irgendein Soziologe, also ein Nichthistoriker, gegen Nolte gestänkert hat, macht Nolte noch lange nicht umstritten.
Er hatte zu diese Zeit gerade "Streitpunkte. Heutige und künftige Kontroversen um den Nationalsozialismus." veröffentlicht. Sollten Sie mal lesen, bevor Sie dumm herumkrähen!
Früher waren Dick und Doof zwei Personen.
Till Backhaus
Abschließend zum Thema (denn ich lasse mich von dir nicht weiter verseckeln!):
Eine "wissenschaftliche Diskussion", in der Thesen nur zugestimmt werden darf, diesen Thesen aber bei Strafandrohung nicht widersprochen werden darf,
ist weder "wissenschaftlich", noch überhaupt eine "Diskussion"!
So "etwas" liegt auf dem Niveau einer Unterhaltung von miteinander freundschaftlich verbundenen älteren Damen beim gemeinsamen Nordic Walking,
bestenfalls entspricht so "etwas" einem Jammergottesdienst einer Religionsgemeinschaft,
wahrscheinlich am ehesten einem - staatlich/"von oben" gewünschten, gebilligten, organisierten und überwachten - Veitstanz!
Veitstanz, das dürfte es am genauesten beschreiben!
Wenn du den einfachen Gesetzestext nicht verstehst solltest du ihn dir erklären lassen. Gehirnnutzer kann das sehr gut. Ich habe keinen Bock darauf.
Ich habe mal deinen unsäglichen Unsinn auf das wesentliche gekürzt. DU hast ganz offensichtlich den Sinn und Zweck von "Offenkundigkeit" im Gesetz nicht verstanden. Eine Offenkundigkeit geht davon aus, dass etwas nicht zusätzlich erörtert werden muss. Es gibt vor Gericht keinen Diskussionsbedarf, denn der HC ist hinlänglich bewiesen. Darauf weist das Gericht ordnungsgemäß hin. Es weist des Weiteren darauf hin, dass sich jeder rechts-und geschäftsfähige Mensch selbst kundig machen kann über diese offenkundige Tatsache. Ein Diskussionsbedarf besteht eigentlich nicht, aus o.a. Gründen.
Jedoch ist eine wissenschaftliche Diskussion nicht verboten. Wer allerdings wie Germar Rudolf Gutachten fälscht und "Wissenschaftler" erfindet, um seine Reputation zu erhöhen, der betrügt und das ist nicht wissenschaftlich. Deshalb werden solche Leute von der Diskussion ausgenommen. Jedes einzelne Bereich des Holocaust wird von der Forschung immer wieder mit neuen Erkenntnissen gespeichert und Gerichte, die solche Verfahren bearbeiten, erhalten alle 3 Monate die neueste Ausgabe der neuen Erkenntnisse in der historischen Forschung. Wer, wie die Revisionisten, mit der Absicht "forscht", um die Geschichte im Sinne einer faschistischen Diktatur umzuschreiben, der wird relativ schnell entlarvt. So ging es Zündel, Rudolf, Faurisson und allen anderen, die den Genozid an den Juden als Lüge bezeichnen.
Für ein Ausoptierungsgesetz, so dass Orte (je ca. 5'000 bis 50'000 Einwohner groß) im Konfliktfall mit Lokalreferendum
legal aus lokal unerwünschten Bundes- und Landesgesetzen ausoptieren können.
Er hat Wissenschaftler erfunden, um seine Reputation zu stärken. Mittlerweile ist er arbeitslos und schreibt für Holocaustleugnerzeitschriften in den USA. Und nein, sein Gutachten wurde nicht von polnischen Wissenschaftlern bestätigt. Im Gegenteil, es wurde von zwei wirklichen Wissenschaftlern zerlegt.
Nach der Gerichtsverhandlung, respektive nachdem Green ihn zerlegt hat, gab Rudolf kleinlaut zu, dass die Chemie weder etwas beweisen, noch etwas widerlegen kann, im Falle des HC. Also erzähl bitte keinen Unsinn. Nachher halten die Leute dich noch für rechtsradikal.Methodik und Schlussfolgerungen aus Rudolfs chemischen [Links nur für registrierte Nutzer] wurden durch verschiedene Experten, namentlich durch den US-amerikanischen Chemiker und Gerichtsgutachter [Links nur für registrierte Nutzer] im Auftrag des [Links nur für registrierte Nutzer], detailliert widerlegt.[Links nur für registrierte Nutzer] Sie beurteilen die Schrift im Ergebnis als [Links nur für registrierte Nutzer], da sie vielfach erwiesene Tatsachen der Massenvergasung von Menschen ignoriert.
Im März 2007 wurde Rudolf wegen der Veröffentlichung dieser Schrift als Holocaustleugner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.[Links nur für registrierte Nutzer] Die Schrift wird dennoch im Internet weiterhin vertrieben und häufig von [Links nur für registrierte Nutzer] für [Links nur für registrierte Nutzer] Propaganda herangezogen.
Ach so, du meinst, dass er Werke zitiert hat, die er selbst unter Pseudonym veröffentlichte. Pfft, na und?
Die Argumente zählen doch. Und da die meisten Menschen bei diesem Thema sofort die Rolläden zumachen und sich nicht damit beschäftigen, finde ich eine solche Vorgehensweise legitim.
Weißt du auch, warum er arbeitslos ist?Mittlerweile ist er arbeitslos und schreibt für Holocaustleugnerzeitschriften in den USA.
Wegen eben dieser Meinungsdiktatur.
Doch doch, die Meßergebnisse des Jan-Sehn-Instituts in Krakau bestätigten seine Meßergebnisse.Und nein, sein Gutachten wurde nicht von polnischen Wissenschaftlern bestätigt.
[Links nur für registrierte Nutzer].
Den ganzen Austausch Germar Rudolf vs. Richard Green kann jeder bei Interesse ergoogeln, von "zerlegt" kann jedenfalls keine Rede sein.Im Gegenteil, es wurde von zwei wirklichen Wissenschaftlern zerlegt. Nach der Gerichtsverhandlung, respektive nachdem Green ihn zerlegt hat, gab Rudolf kleinlaut zu, dass die Chemie weder etwas beweisen, noch etwas widerlegen kann, im Falle des HC. Also erzähl bitte keinen Unsinn. Nachher halten die Leute dich noch für rechtsradikal.
Für ein Ausoptierungsgesetz, so dass Orte (je ca. 5'000 bis 50'000 Einwohner groß) im Konfliktfall mit Lokalreferendum
legal aus lokal unerwünschten Bundes- und Landesgesetzen ausoptieren können.
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