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Thema: Änderung des §130 StGB (“Volksverhetzung”) geplant

  1. #1
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    Fragezeichen Änderung des §130 StGB (“Volksverhetzung”) geplant

    Änderung des §130 StGB (“Volksverhetzung”) geplant

    16.10.2010


    Im Zuge der Umsetzung des “Zusatzprotokolls zum Übereinkomme über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art” (hier als PDF) steht eine Änderung des §130 StGB (“Volksverhetzung”) an.

    Grund ist Art.4 des Zusatzprotokolls, der die “Aufstachelung” nicht nur gegen (Teile von) Bevölkerungsgruppen sanktioniert, sondern auch gegen einzelne Personen die den entsprechenden Bevölkerungsgruppen angehören. Mit der Bundestags-Drucksache 17/3124 wird nun folgende Fassung des §130 StGB vorgeschlagen (und wohl auch beschlossen werden):

    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

    • gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auf- fordert oder
    • die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
    Das bedeutet nun eine durchaus erhebliche Änderung im strafrechtlichen Gefüge: Die Bedrohung einzelner ist eine Straftat nach §241 StGB, bedroht mit einem Strafrahmen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Nunmehr besteht in naher Zukunft das Risiko, je nach Opfer der Bedrohung und gewählter Formulierung, in den Strafrahmen des §130 StGB zu rutschen, der einen Strafrahmen bis zu 5 Jahren vorsieht.
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    Der Udo Vetter hat auf dem Lawblog auch etwas dazu geschrieben
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  2. #2
    Vidscho
    Gast

    Standard AW: Änderung des §130 StGB (“Volksverhetzung”) geplant

    Zitat Zitat von Felix Krull Beitrag anzeigen
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    Der Udo Vetter hat auf dem Lawblog auch etwas dazu geschrieben
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    Sie machen so lange, bis Lieschen Müller und Hein Buttnase der Kragen endgültig platzt!

    germane

  3. #3
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Änderung des §130 StGB (“Volksverhetzung”) geplant

    Die Volksverhetzung ist schon jetzt mit Meinungsfreiheit kaum in Einklang zu kriegen. Nun soll die Strafvorschrift also auch noch für das Alltagsgeschäft tauglich gemacht werden. Potenzielle Täter sind künftig nicht mehr nur Menschen, die ihre Weltanschauung kommunizieren wollen und sich bewusst entsprechend artikulieren. Sondern jeder, der sich im Rahmen einer sozialen Interaktion dazu hinreißen lässt, sich unkorrekt zu äußern. Tatorte sind nicht mehr die politische Arena, sondern Schulhof, Straßenbahn und Werkshalle.

    Ich wage mir gar nicht vorzustellen, was mit diesem Gesetz gemacht werden könnte, wenn sich in Berlin zu den Spinnerdarstellern die richtigen Spinner gesellen.
    na das wird "Lustig" werden!

  4. #4
    Vidscho
    Gast

    Standard AW: Änderung des §130 StGB (“Volksverhetzung”) geplant

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    na das wird "Lustig" werden!
    Es wird eigentlich immer Lustiker!


  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: Änderung des §130 StGB (“Volksverhetzung”) geplant

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    na das wird "Lustig" werden!
    Auf Altermedia hat einer geschrieben, daß das ewige Drehen an der Strafverschärfungsschraube das Ende der DDR eingeläutet habe.

  6. #6
    Selberdenker Benutzerbild von Cleopatra
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    Standard AW: Änderung des §130 StGB (“Volksverhetzung”) geplant

    Nun ja, die linke Aasbande ist mir ja schon auf dieses Forum gefolgt, dann muss ich mein Posting wohl einstellen. Mit Musels im Knast sitzen will ich nicht.
    “Soziale Gerechtigkeit” ist die Maske des Neids.
    “Teamfähigkeit” ist die Maske des Hasses auf die Ehrgeizigen und Erfolgreichen,
    “Dialog der Kulturen” ist die Maske der geistigen Kapitulation.
    Norbert Bolz

  7. #7
    Libertärer Republikaner Benutzerbild von BRDDR_geschaedigter
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    Standard AW: Änderung des §130 StGB (“Volksverhetzung”) geplant

    Das dürfte dann so laufen.

    Türke: Scheiß Deutscher. Passiert nichts, denn Deutscher ist ja keine Ethnie.

    Deutscher: Scheiß Türke. Bis zu 5 Jahre Knast wegen Volksverhetzung.
    Sozialismus und Freiheit schließen einander definitionsgemäß aus. - Friedrich Hayek


    Sprüche 1:7
    Des HERRN Furcht ist Anfang der Erkenntnis. Die Ruchlosen verachten Weisheit und Zucht.

  8. #8
    GESPERRT
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    Standard AW: Änderung des §130 StGB (“Volksverhetzung”) geplant

    Zitat Zitat von Felix Krull Beitrag anzeigen
    Das bedeutet nun eine durchaus erhebliche Änderung im strafrechtlichen Gefüge: Die Bedrohung einzelner ist eine Straftat nach §241 StGB, bedroht mit einem Strafrahmen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Nunmehr besteht in naher Zukunft das Risiko, je nach Opfer der Bedrohung und gewählter Formulierung, in den Strafrahmen des §130 StGB zu rutschen, der einen Strafrahmen bis zu 5 Jahren vorsieht.
    Das bedeutet, daß *du deutsche Scheißkartoffel*, *du Nazi-Drecksau*, *du stinkender Schweinefleischfresser* straffrei bleiben, aber *Neger*, *Kümmeltürke*, *Kan.ke* etc. ein Verfahren wg. §130 einbringen.

    Die BRD auf Kurs: mit Volldampf in eine Neuauflage der Adolf-Hitler-Diktatur. Nur mit dem Unterschied, daß es sich um eine Diktatur der Fremdherrschaft handelt.

  9. #9
    Vidscho
    Gast

    Standard AW: Änderung des §130 StGB (“Volksverhetzung”) geplant

    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Das bedeutet, daß *du deutsche Scheißkartoffel*, *du Nazi-Drecksau*, *du stinkender Schweinefleischfresser* straffrei bleiben, aber *Neger*, *Kümmeltürke*, *Kan.ke* etc. ein Verfahren wg. §130 einbringen.

    Die BRD auf Kurs: mit Volldampf in eine Neuauflage der Adolf-Hitler-Diktatur. Nur mit dem Unterschied, daß es sich um eine Diktatur der Fremdherrschaft handelt.
    Und da kommen dann unsere aktuellen Muselbasher daher und meinen, dass sie damit durchkommen!

    Merke:

    Ein jüdischer Muselbasher a la Giordano oder Broder hat nichts zu befürchten - vor'm 130iger und dessen mosaisch inspirierten Spießjesellen!

    Ein nichtjüdischer Muselbasher fährt dafür allerdings ein!

  10. #10
    mitGlied Benutzerbild von elas
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    Standard AW: Änderung des §130 StGB (“Volksverhetzung”) geplant

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    na das wird "Lustig" werden!
    Zitat:
    Die Volksverhetzung ist schon jetzt mit Meinungsfreiheit kaum in Einklang zu kriegen. Nun soll die Strafvorschrift also auch noch für das Alltagsgeschäft tauglich gemacht werden. Potenzielle Täter sind künftig nicht mehr nur Menschen, die ihre Weltanschauung kommunizieren wollen und sich bewusst entsprechend artikulieren. Sondern jeder, der sich im Rahmen einer sozialen Interaktion dazu hinreißen lässt, sich unkorrekt zu äußern. Tatorte sind nicht mehr die politische Arena, sondern Schulhof, Straßenbahn und Werkshalle.

    Ich wage mir gar nicht vorzustellen, was mit diesem Gesetz gemacht werden könnte, wenn sich in Berlin zu den Spinnerdarstellern die richtigen Spinner gesellen.

    Das ist auch so mit Religionsfreiheit für den Islam und dem Grundgesetz.....die sind auch nicht kompatibel.

    Das schert keine Sau.....
    Unsere fälschlich so genannte „Zivilisation“ beruht in Wirklichkeit auf Zwangsarbeit und Sklaverei, Zuhälterei und Prostitution, Organisierter Kriminalität und Kannibalismus.
    Prof. Dr. Jack D. Forbes

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