Vergleiche gibt es im deutschen - wie überhaupt im kontinentaleuropäischen - Strafrecht nicht.
Und zivilrechtliche Mandate - in denen Vergleiche als mögliche Lösung nach unserer Rechtsordnung überhaupt im Raum stehen - bearbeite ich nur in geringer Zahl nebenbei. Dafür gibt es in unserer Kanzlei andere Spezialisten.
In meinen wenigen zivilrechtlichen Fällen versuche ich aber zumeist in der Tat, tunlichst einen Vergleich für meine Mandanten zu erreichen. Und erkläre ihnen das mit folgendem Witz:
Zwei Richter gehen zusammen spazieren, Plötzlich kommt ein Mann angelaufen, und beginnt auf den einen der beiden Richter einzuschreien: "Ich zerre Sie vor Gericht! Ihr Hund hat mich nämlich gebissen! Sie mach ich fertig, das wird richtig teuer für Sie!" Der Richter zückt seelenruhig seine Brieftasche, nimmt einen 100-Euro-Schein heraus und fragt den fremden Mann: "Sind Sie damit als Vergleichszahlung zufrieden?" Der Mann nimmt das Geld, bedankt sich und geht zufrieden weiter. Anschließend fragt der andere Richter seinen Kollegen: "Sag mal, du hast doch gar keinen Hund ... ?" Worauf der Angesprochene antwortet: "Nein, hab ich auch nicht, aber man weiß ja nie, wie die Gerichte entscheiden!"
Übersetzt bedeutet der Witz: Jeder Prozess kostet die Beteiligten Zeit, Geld, Nerven und Lebensfreude, ohne dass der beste Anwalt der Welt ihnen garantieren kann, dass das Ergebnis all das wert ist. Selbst wenn sie am Ende Recht bekommen, ob sie auch tatsächlich erhalten, was ihnen laut Urteil zusteht, und ob sie das für alle im Laufe des Prozesses erlittenen Mühsal wirklich befriedigend entschädigt, weiß vorher niemand.
Zumeist ist es einfach opportun, "ein bisschen nachzugeben", dafür dann sofort seine Ruhe zu haben und dabei genau zu wissen, woran man ist.
"Zwischen dem Starken und dem Schwachen ist es die Freiheit, die unterdrückt, und das Recht, das befreit." (Jean Baptiste Henri Lacordaire)
Ja, ja ... so ist das System. Da hat der Richter weniger "Arbeit" um kein Urteil formulieren zu müssen - womit der Anwalt Pluspunkte sammelt - und du kannst bei deinem eigenen Mandanten nochmal kräftig in die Tasche greifen. Und ganz windige "Kollegen" setzten den Streitwert auch so an, dass man vors Landgericht mit Anwaltspflicht muss. Tja, eine Krähe ......
Schon richtig, aber was zwingt sie, das hier zu tun?
Wahlheimat.Und für einen großen Anteil der rund 4 Millionen Muslime in Deutschland - Spekulationen über einen genau bezifferten Wert erspare ich mir - ist Deutschland wohl kaum noch ein "Gastland", sondern schlicht ihre Heimat.
Sie haben gewählt, hier zu leben.
Das heißt, sie haben gewählt, sich an die hier gültigen Regeln anzupassen, die von den Eingeborenen bestimmt werden.
Was bedeutet: Wenn die Ureinwohner beschließen: assimilieren oder gehen, dann haben das die Zugezogenen zu tun.
Oder paßt du dich deinem Gast an?
Aha.Dass wiederum ein gewisser Anteil von ihnen - für Spekulationen über einen genau bezifferten Wert gilt das oben Gesagte - faktisch in einer "Parallelgesellschaft" lebt, ist sicherlich auch richtig, aber auch diese Parallelgesellschaft ist ein in der Welt singulärer Mikrokosmos, keine Exklave einer in irgendeinem anderen Staat der Welt existierenden Mehrheitsgesellschaft.
Und weshalb sollte man so etwas im eigenen Land dulden?
Mit anderen Worten:Im Klartext: Ja, es gibt in Deutschland geborene und aufgewachsene Muslime, denen die deutsche Mehrheitsgesellschaft fremd ist. Aber die Herkunftsgesellschaften ihrer Vorfahren sind es genauso. Ihre einzige Heimat ist eine "Gesellschaft in einer Gesellschaft", die in dieser Form - nicht aus rassistischen, sondern aus humanitären und demokratischen Gründen - niemals hätte entstehen dürfen.
Die Biodeutschen sind mal wieder schuld, weil sie die Entstehung dieser Zustände nicht verhindert haben.
Ich verrate dir mal was:
Integration/ Assimilation sind Bringschuld- wer am von anderen erarbeiteten Wohlstand teilhaben will, soll auch was dafür tun.
Und das ist das Mindeste.
Aber dass sie jetzt nun einmal da ist, ist nicht die Schuld dieser Menschen. Und auch nicht die Schuld der meisten Angehörigen der Mehrheitsgesellschaft. Diese Parallelgesellschaften sind ein Produkt feiger und verfehlter Zuwanderungs- und Integrationspolitik. Deren Opfer leben aber auf beiden Seiten der "gläsernen Wände" durch unsere Gesellschaft.
Das Produkt von Multikulti.
Sag ich auch.Ein erster Schritt zur Auflösung dieser Parallelgesellschaften durch Integration kann es nur sein, dass Menschen auf beiden Seiten der "gläsernen Wände" sich als Opfer einer wie gesagt feigen und verfehlten Politik begreifen, einander die Hände reichen und gemeinsam auf eine bessere Zukunft hinwirken, in der die Verursacher dieser Fehler eben diese nicht mehr wiederholen können.
Kulturinkompatible dahin, wo sie ihre Kultur ausleben können, ohne den Eingeborenen auf die Nerven zu fallen.
Dann gibt's keinen Zoff und jeder kann seine Kuktur ungestört ausleben.
Bei ausländischen Tätern, so der BGH in einem anderen Fall, könne aber ausnahmsweise auch eine Verurteilung nur wegen Totschlags in Betracht kommen. Das aber nach Ansicht des 5. Strafsenats nur dann, wenn der Täter zur Tatzeit noch so übermäßig stark in fremden Wertvorstellungen verwurzelt ist, dass ihm die Missachtung seiner Tat im hiesigen Rechtssystem nicht bewusst ist (Urt. v. 20.02.2002, Az. 5 StR 538/01).
Dieses Regel-Ausnahme-Prinzip mache es den Gerichten sehr schwer, den Fall zu entscheiden, beurteilt Julia Kasselt. Die Studie hat ergeben, dass nur 36,8 Prozent der verurteilten Täter, die nach den Maßstäben des MPI einen "Ehrenmord" begingen oder begehen wollten, tatsächlich auch wegen Mordes nach § 211 Strafgesetzbuch (StGB) verurteilt wurden. Zwar relativiert sich dieses Ergebnis ein wenig, da die Opfer nicht in allen Fällen starben und die Täter dann häufig nur wegen Körperverletzung verurteilt wurde. Dennoch fällt auf, dass die Gerichte offensichtlich nicht von der Regel ausgehen, dass das Ehrenmotiv die Tötung zum Mord macht. [...]
Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.
Der Schein trügt. Insbesondere bei Beziehungstaten laufen Angeklagte muslimischen Glaubens ein erhöhtes Risiko, dass ein tatsächlicher Totschlag allein auf Grund ihres kulturellen Hintergrundes kurzerhand zum "Ehrenmord" deklariert und entsprechend übermäßig bestraft wird.
Keine Ahnung, welche Medien zu so rezipierst, aber mir persönlich fällt vielmehr auf, dass Tatverdächtige mit einem Namen, der auf türkische oder arabische Herkunft oder Abstammung schließen lässt, im Gegensatz zu anderen Tatverdächtigen immer ausdrücklich bei diesem genannt werden.
Dauernd liest man irgendwo, als Tatverdächtiger sei ein "Ahmed Ü." oder Mehmet Y." festgenommen wurden, andere Male heißt es dann bloß, ein Tatverdächtiger sei festgenommen worden. Unschwer zu erraten, dass der dann wohl Klaus A. oder Günther B. heißt, war Kleingärtner, Dackelzüchter und CDU-Wähler ist.
"Zwischen dem Starken und dem Schwachen ist es die Freiheit, die unterdrückt, und das Recht, das befreit." (Jean Baptiste Henri Lacordaire)
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)