Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!
Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!
Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!
Zustimmung! Aber formuliere doch bitte die Neufassung des Art. 18 GG erst mal konkret aus, damit wir hier wissen, über welche gewünschten Eingriffe wir hier wirklich diskutieren.
Davon abgesehen ist schon die bisherige Fassung dieses Artikels eine der wenigen konkreten Ausformulierungen des Grundgesetzes zur so genannten wehrhaften Demokratie (Soweit jemand die Freiheiten und sonstigen Rechte, die das Grundgesetzes gewährt, dazu missbraucht, eben diese die Freiheiten und sonstigen Rechte gewährende Ordnung zu schädigen oder zu beseitigen, geht er dieser Freiheiten und Rechte verlustig). Meiner Ansicht nach sollte dieser Grundsatz konkret und handhabbar ausformuliert und als solcher ins Grundgesetz aufgenommen werden (irgendwo in Artikel 19), allerdings - und das ist wichtig - unter Ausnahme mindestens des Rechts auf Leben und der Würde des Menschen im Allgemeinen, d.h., der Grundsatz sollte nicht nur, wie bisher, in Artikel 18 und Artikel 21 in Ausnahmetatbeständen gelten, sondern allgemein mit Ausnahmetatbeständen, in denen er eben nicht gilt, also eine umgekehrte Ausformulierung wie bisher.
Aber das heutige Problem ist weniger, dass diese Verwirkungs- und Verbotstatbestände vielleicht nicht weit genug gehen, sondern dass das, was heute immerhin schon im Grundgesetz steht, zu oft nicht angewandt wird, weil sich die herrschenden Blockparteien einen Dreck darum scheren, das zu tun, was sie geschworen haben, sich nämlich um das Wohl des Volkes und des Gemeinwesens sowie die Rechte der Menschen zu kümmern und Gefährdungen und Angriffe darauf entschlossen und nachhaltig abzuwehren. Hätten sie das bisher getan, wäre es schon oft zu Verfahren nach Art. 18 gekommen. Da sie das aber nicht tun und jetzt davor stehen, mit der Zustimmung zu den Freihandelsabkommen TTIP, CETA und als nächstes auch TISA das Grundgesetz sowieso faktisch abzuschaffen, bleibt nichts anderes übrig, als dass das Volk sich selber darum kümmert. Da jedoch leider auch das nicht zu erwarten ist, weil es sich bei der so genannten schweigenden Mehrheit eben um eine Mehrheit handelt, die schweigt, weil sie jahrzehntelang erfolgreich in eine Banalitäts- und Ablenkungskultur hinein gezüchtet wurde, bringen die Abspritzereien und das Gejammer über die bösen Politiker in einem Themenstrang wie diesem gar nichts. Bald wird dann der Themenstrang wie alle anderen immer weiter in die hinteren Ränge gedrängt und vergessen, und nichts ist dabei heraus gekommen!
Also Gehirnnutzer: Nutze Dein Gehirn zu konkreten Vorlagen, denn verfassungsrechtlich hast Du das ja sicher drauf, und höre dann aber nicht auf, wenn Du das getan hast, sondern stelle zur Diskussion und kämpfe auch dafür, dass ein solcher Entwurf auch eine Chance erhält, umgesetzt zu werden, sonst ist alles für die Katz, und die herrschende Politik braucht weiter Schmerzmittel gegen den Muskelkater, den sie von den ständigen Lachkrämpfen über die von uns entfachten Stürme im Wasserglas bekommen hat!
Da ist es auch kontraproduktiv, wenn Du in typisch neudeutscher Bedenkenträgerei bei jeder Gelegenheit darauf hinweist, was nach geltendem Gesetzes-, Verfassungs- und Völkerrecht nicht geht. Damit hat Du zwar juristisch meist recht, vergisst dabei aber, dass sowohl unsere einfachen Gesetze als auch unser Grundgesetz als auch die europäischen, internationalen und globalen Verträge und Abkommen keine unabänderlichen Naturgesetze sind, die wie ein Strafgericht über uns herein brechen, sondern allesamt von Menschen so beschlossen wurden, und weil das so ist, von Menschen auch wieder geändert oder aufgehoben werden können, wenn sie nur wollen!!!
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