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Thema: Religionsfreiheit in Artikel 18 GG aufnehmen?

  1. #101
    Ex-Kirchenbankpolierer
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    Standard AW: Religionsfreiheit in Artikel 18 GG aufnehmen?

    Zitat Zitat von Rüganer Beitrag anzeigen
    Also schreibt der Staat mir doch vor, woran ich glauben darf. Wie sollte ich damit denn überhaupt den "öffentlichen Frieden" stören können? Und ab wann ist der "öffentliche Frieden" gestört?



    Von Religionsfreiheit habe ich auch nichts geschrieben. Es ging um Glaubensfreiheit.
    Es steht dir frei , deinen sogennaten Glauben innerhalb deiner 4 Wände völlig frei auszuüben!
    Aber ausserhalb deine r4 Wände hat dieser Glauben das Leben anderer Bürger , die nicht auf Knien rumrutschen nicht zu beeinflussen!
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  2. #102
    Ex-Kirchenbankpolierer
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    Standard AW: Religionsfreiheit in Artikel 18 GG aufnehmen?

    Zitat Zitat von Rüganer Beitrag anzeigen
    Wenn ich nicht daran glauben würde, dass 6 Millionen Juden von den Nazis vergast wurden und mich öffentlich dazu bekennen würde, dann hätte ich also keine Strafe zu befürchten? Willst du mich verarschen?

    Das die Religion eine V....g ist ; daß hast Du aber schon gemerkt ?
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  3. #103
    Ex-Kirchenbankpolierer
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    Standard AW: Religionsfreiheit in Artikel 18 GG aufnehmen?

    Zitat Zitat von Rüganer Beitrag anzeigen
    Wie kann mein persönlicher Glaube den "öffentlichen Frieden" gefährden?

    In dem die intriganten Pfaffen und Gläubigen jedes Mal die weltliche Macht vorschicken wenn sie "ihre Ziele und sogenannte Überzeugung" in Gefahr sehen ...............
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  4. #104
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    Standard AW: Religionsfreiheit in Artikel 18 GG aufnehmen?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Komischerweise ist gerade dieser Zettel ein Grund dafür, das du das hier noch schreiben kannst. Würden gewisse Kreise nämlich manchmal sich an euren Vorstellungen orientieren, wäre das nicht mehr der Fall.
    Stände der Server diese Forums in Deutschland, würden wir hier auch nicht mehr schreiben.

  5. #105
    cornjung
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    Standard AW: Religionsfreiheit in Artikel 18 GG aufnehmen?

    Zitat Zitat von Catholicus Romanus Beitrag anzeigen
    Wen interessiert schon dieser von irgendwelchen Menschen geschriebene Zettel?
    Und wen interessieren schon

    diese von irgendwelchen analphabetischen Hirten erfundenen Märchen-bücher aus Arabiens Wüste ?

  6. #106
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    Standard AW: Religionsfreiheit in Artikel 18 GG aufnehmen?

    Zitat Zitat von Helenos von Troja Beitrag anzeigen
    Ich glaube nicht dass es diese koran-besoffenen Kamikaze wirklich abschreckt, wenn man ihnen die Grundrechte formaljuristisch aberkennt. Das ist in etwa so nutzlos wie der rammdösige Vorschlag unserer Regierung, islamistische Terroristen jetzt mit der Abteilung Pass- und Meldewesen bekämpfen zu wollen. Zwei andere Maßnahmen wären sehr viel dringlicher: 1. Aussetzung des Schengener Abkommens. 2. Wirksame Grenzkontrollen. So lange die von Stuttgart bis nach Südanatolien quasi ungehindert mit dem Auto durchfahren können, halten wir die nie auf.
    Religionsfreiheit ist keineswegs ein Freibrief für Terror und Hassprediger..

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  7. #107
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    Standard AW: Religionsfreiheit in Artikel 18 GG aufnehmen?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Bevor jemand hier anmerkt die Artikel 1 bis 20 sind auf Grund der Ewigkeitsklausel von Artikel 79 GG nicht veränderbar, der irrt. Es heißt Änderungen sind unzulässig wenn die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden.
    Der Grundsatz von Artikel 18 wird dadurch nicht berührt, sondern er bleibt, wer seine Grundrechte missbraucht verwirkt diese Grundrechte.

    Nur so kann man erreichen, das man die jenigen, die ihre Religion unter der positiven Religionsfreiheit ausüben und die negative Religionsfreiheit achten, vor dem Unmut der Menschen schützt.

    IS-Sympanthisanten, Salafisten, aber auch Scientologen, Hassprediger egal welcher Coleur könnten wirkungsvoll bekämpft werden.

    Es wäre der längst notwendige rechtliche Arschtritt für Typen wie Pierre Vogel und eröffnet sinnvolle Möglichkeiten.
    Zustimmung! Aber formuliere doch bitte die Neufassung des Art. 18 GG erst mal konkret aus, damit wir hier wissen, über welche gewünschten Eingriffe wir hier wirklich diskutieren.

    Davon abgesehen ist schon die bisherige Fassung dieses Artikels eine der wenigen konkreten Ausformulierungen des Grundgesetzes zur so genannten wehrhaften Demokratie (Soweit jemand die Freiheiten und sonstigen Rechte, die das Grundgesetzes gewährt, dazu missbraucht, eben diese die Freiheiten und sonstigen Rechte gewährende Ordnung zu schädigen oder zu beseitigen, geht er dieser Freiheiten und Rechte verlustig). Meiner Ansicht nach sollte dieser Grundsatz konkret und handhabbar ausformuliert und als solcher ins Grundgesetz aufgenommen werden (irgendwo in Artikel 19), allerdings - und das ist wichtig - unter Ausnahme mindestens des Rechts auf Leben und der Würde des Menschen im Allgemeinen, d.h., der Grundsatz sollte nicht nur, wie bisher, in Artikel 18 und Artikel 21 in Ausnahmetatbeständen gelten, sondern allgemein mit Ausnahmetatbeständen, in denen er eben nicht gilt, also eine umgekehrte Ausformulierung wie bisher.

    Aber das heutige Problem ist weniger, dass diese Verwirkungs- und Verbotstatbestände vielleicht nicht weit genug gehen, sondern dass das, was heute immerhin schon im Grundgesetz steht, zu oft nicht angewandt wird, weil sich die herrschenden Blockparteien einen Dreck darum scheren, das zu tun, was sie geschworen haben, sich nämlich um das Wohl des Volkes und des Gemeinwesens sowie die Rechte der Menschen zu kümmern und Gefährdungen und Angriffe darauf entschlossen und nachhaltig abzuwehren. Hätten sie das bisher getan, wäre es schon oft zu Verfahren nach Art. 18 gekommen. Da sie das aber nicht tun und jetzt davor stehen, mit der Zustimmung zu den Freihandelsabkommen TTIP, CETA und als nächstes auch TISA das Grundgesetz sowieso faktisch abzuschaffen, bleibt nichts anderes übrig, als dass das Volk sich selber darum kümmert. Da jedoch leider auch das nicht zu erwarten ist, weil es sich bei der so genannten schweigenden Mehrheit eben um eine Mehrheit handelt, die schweigt, weil sie jahrzehntelang erfolgreich in eine Banalitäts- und Ablenkungskultur hinein gezüchtet wurde, bringen die Abspritzereien und das Gejammer über die bösen Politiker in einem Themenstrang wie diesem gar nichts. Bald wird dann der Themenstrang wie alle anderen immer weiter in die hinteren Ränge gedrängt und vergessen, und nichts ist dabei heraus gekommen!

    Also Gehirnnutzer: Nutze Dein Gehirn zu konkreten Vorlagen, denn verfassungsrechtlich hast Du das ja sicher drauf, und höre dann aber nicht auf, wenn Du das getan hast, sondern stelle zur Diskussion und kämpfe auch dafür, dass ein solcher Entwurf auch eine Chance erhält, umgesetzt zu werden, sonst ist alles für die Katz, und die herrschende Politik braucht weiter Schmerzmittel gegen den Muskelkater, den sie von den ständigen Lachkrämpfen über die von uns entfachten Stürme im Wasserglas bekommen hat!
    Da ist es auch kontraproduktiv, wenn Du in typisch neudeutscher Bedenkenträgerei bei jeder Gelegenheit darauf hinweist, was nach geltendem Gesetzes-, Verfassungs- und Völkerrecht nicht geht. Damit hat Du zwar juristisch meist recht, vergisst dabei aber, dass sowohl unsere einfachen Gesetze als auch unser Grundgesetz als auch die europäischen, internationalen und globalen Verträge und Abkommen keine unabänderlichen Naturgesetze sind, die wie ein Strafgericht über uns herein brechen, sondern allesamt von Menschen so beschlossen wurden, und weil das so ist, von Menschen auch wieder geändert oder aufgehoben werden können, wenn sie nur wollen!!!

  8. #108
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    Standard AW: Religionsfreiheit in Artikel 18 GG aufnehmen?

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Dieser Zettel interessiert all diejenigen, die aus diesem Zettel einen Nutzen ziehen wollen...
    Richtig. Und dementsprechend wird er stets uminterpretiert.


    "Jede Hochkultur vergeht dadurch, dass sie die offensichtlichen Dinge vergisst."
    -G. K. Chesterton

  9. #109
    ewigvorgestrig Benutzerbild von Catholicus Romanus
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    Standard AW: Religionsfreiheit in Artikel 18 GG aufnehmen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Und wen interessieren schon

    diese von irgendwelchen analphabetischen Hirten erfundenen Märchen-bücher aus Arabiens Wüste ?
    Ungefähr 1,6 Milliarden Muslime.


    "Jede Hochkultur vergeht dadurch, dass sie die offensichtlichen Dinge vergisst."
    -G. K. Chesterton

  10. #110
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Religionsfreiheit in Artikel 18 GG aufnehmen?

    Zitat Zitat von Brotzeit Beitrag anzeigen
    "Religion gilt dem gemeinen Manne als wahr;
    dem Weisen als falsch und dem Herrschenden als nützlich!"

    (Seneca)
    "Religionen wurden allesamt von Menschen erdacht und dienen rein irdischen Zwecken."

    (Bruddler)
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

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