Wie schön Eridani, man kann ganz normale Dinge populistisch nutzen und ohne zu lügen ein falsches Bild darstellen, für den perfekten Rethoriker Gysi erst recht kein Problem. Natürlich gelten Bestimmungen des Besatzungsstatutes noch, denn sie sind aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtskontinuität ins Bundesrecht überführt oder durch Bundes- und Völkerrecht als noch geltend deklariert worden.
Leute, die sich nicht mit Recht und Rechtsauslegung beschäftigen verstehen so etwas nicht. Gesetzestexte sind für sie ein Buch mit sieben Siegeln bzw. sie ignorieren ihren tatsächlichen Wortlaut, was du mal wieder schön beweist Eridani.
Es gibt so herrlich kleine Sätze und Nebensätze, die unglaublich wichtig sind.
(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.
Nun, auf den ersten Blick erscheint dieser Satz ein unbedarften wie dir nicht so wichtig, dummerweise trifft aber gerade dieser Satz eine Aussage über eine Eigenschaft des deutschen Auslands- und sonstigen Vermögens, gegen das Maßnahmen gerichtet sind, gegen die die Bundesrepublik keine Einwendungen erheben kann. Diese Eigenschaft ist, dass diese Vermögen bereits beschlagnahmt worden ist. Das jetzige Vermögen der Bundesrepublik ist nicht beschlagnahmt, also hat der Artikel 3 Absatz 1 Überleitungsvertrag keinen Einfluss darauf.
Jetzt werden sich einige nicht Voreingenommene fragen, wieso es dieser Regelung bedarf, wenn es kein Einfluss auf das jetzige Vermögen hat. Die Erklärung ist ganz einfach und liegt in der rechtlichen Natur einer Beschlagnahme. Das Recht unterscheidet Eigentum und Besitz. Ist jemand Eigentümer einer Sache, so gehört es ihm. Nur er kann, mit Ausnahme der Enteignung, das Eigentum an dieser Sache übertragen, also sie verkaufen oder verschenken. Der Besitzer einer Sache hat die Verfügungsgewalt über eine Sache. Er kann zwar gleichzeitig auch Eigentümer der Sache sein, muss es aber nicht. Kleines Beispiel, ihr leiht auch bei einer Autovermietung ein Auto, in diesem Moment seit ihr Besitzer des Autos, da ihr die Verfügungsgewalt über das Auto habt, der Eigentümer bleibt aber die Autovermietung.
Bei einer Beschlagnahme wechselt nur die Verfügungsgewalt, aber nicht das Eigentum. Das Vermögen dass die Alliierten beschlagnahmt haben, ist immer noch Eigentum des Deutschen Reiches bzw. der Bundesrepublik, da als Völkerrechtssubjekt Deutschland mit dem Deutschen Reich identisch.
Da das beschlagnahmte Vermögen sonst bis zu einer friedensvertraglichen Regelung nicht in eigentumsverändernder Weise verwendet hätte können, hat man mit dieser Regelung eine völkerrechtliche Grundlage dafür geschaffen.
Wie gesagt und wie es aus dem Gesetzestext klar hervorgeht, es betrifft nur das beschlagnahmte Vermögen, nicht das heutige Vermögen der Bundesrepublik.
Eridani, auch bei deinem zweiten Zitat aus dem Überleitungsvertrag ignorierst du die Bedeutung eines Satzes.
Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige, nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.«
Ist klar, dass du diesen Satz ignorierst, ob nun vorsätzlich oder weil du ihn nicht verstehst, sei dahingestellt. Er bedeutet nichts weiter, als dass besagte Rechte und Verpflichtungen mit dem innerstaatlichen Recht der Bundesrepublik gleichgestellt sind und gleich wie innerstaatliches Recht durch Maßnahmen der deutschen Legislative und Exekutive verändert, aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden können.
Warum es nicht gemacht wird, obwohl möglich, ist eine andere Frage. Eringe Regierungs- und Parlamentsmacht, dann kannst du es Eridani.