Umfrageergebnis anzeigen: Gibt es eine Verfassung in Deutschland ?

Teilnehmer
134. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, die gibt es auch wenn der Art. 146 eine andere Aussagekraft hat !

    15 11,19%
  • Nein, solange das Volk keine verfasst und erlässt gibt es keine Verfassung sondern nur das provisorium "Grundgesetze" !

    105 78,36%
  • Ich habe keine Ahnung.

    6 4,48%
  • Ich bin einer anderen Meinung...

    8 5,97%
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Thema: Hat Deutschland eine Verfassung ?

  1. #31
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Apollyon, deine Fragestellung ist falsch, da sie auf falschen Vorstellungen über Verfassungen aufbaut.

    Eine Verfassung definiert sich nicht über den Namen sondern über die Aufgabe, die sie zu erfüllen hat. Die dänische und die schwedische Verfassung heißen auch Grundgesetz.

    Es gibt die Idealvorstellung das eine Verfassung die Zustimmung des Volkes haben sollte. Es ist die Idealvorstellung, kein zwingendes Muss, damit eine Verfassung eine Verfassung ist.
    Hinzukommt das die meisten den Term "Zustimmung des Volkes" immer nur als direkte Zustimmung des Volkes interpretieren, jedoch umschreibt dieser Term drei Arten der Zustimmung:

    - die direkte Zustimmung durch das Volk

    - die indirekte Zustimmung des Volkes über Volksvertreter (das Grundgesetz wurde durch frei gewählte Länderparlamente ratifiziert)

    - die geistige Zustimmung durch die Übereinstimmung mit den Inhalten im Denken.

    Das Grundgesetz ist im Sinne dieser aufgeführten Punkte eine Verfassung, daran ändern der Artikel 146 GG und der Umstand, das es ursprünglich als Provisorium erdacht wurde, nichts. Die Schweizer Verfassung hat übrigens einen Passus der dem Artikel 146 GG ähnelt.

    Die Frage ist also nicht die, ob das Grundgesetz eine Verfassung ist oder nicht, denn das Grundgesetz ist definitiv eine Verfassung.

    Die Frage muss lauten,

    Brauchen wir eine neue Verfassung, warum und warum nicht?
    Gemeinsam mit der dänischen und schwedischen Verfassung ist vielleicht der Name. Was unser Grundgesetz aber von fast allen Verfassungen der Welt unterscheidet, ist sein Zustandekommen nur mit Genehmigung von Besatzungsmächten.
    1990 hat die große Chance bestanden, diesen Makel durch eine neue, in direkter Abstimmung des vereinten deutschen Volkes gewählten Verfassung auszubügeln.

  2. #32
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    Die BRD ist eine Staatssimulation ...
    Mach dir mal Gedanken über das Effektivitätsprinzip des Völkerrechts.

    Eine hinreichend gut gemachte und überzeugende "Staatssimulation", die eine gewisse Zeit lang durchgehalten wird, ist ... EIN STAAT!

    Die Bundesrepublik hat ja viele Jahre lang der DDR die Staatlichkeit abgesprochen, sie also zur Staatssimulation erklärt. Aber irgendwann musste man sie dann doch zwar nicht als Ausland, aber doch als Staat anerkennen.

  3. #33
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von BRDDR_geschaedigter Beitrag anzeigen
    Polizei Haukommissar stellt BRD in Frage:
    Dass brave Bürger manchmal von Polizisten misshandelt werden, soll ja vorkommen. Aber dass sich das schon im Dienstgrad ausdrückt, ist ja doch ein ziemlich starkes Stück.

  4. #34
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen

    ....
    Wie bereits gesagt, muss die Frage des Threads lauten, ob Deutschland eine neuer Verfassung braucht und nicht ob Deutschland eine Verfassung hat, denn das GG ist definitiv eine Verfassung.
    ...
    genau so ist es. das geschwätz der verfassungsleugner ist gegenstandslos.

  5. #35
    zur Mahnung und Gedenken Benutzerbild von Sterntaler
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    die BRD hat definitiv keine Verfassung
    Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987

  6. #36
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Gemeinsam mit der dänischen und schwedischen Verfassung ist vielleicht der Name. Was unser Grundgesetz aber von fast allen Verfassungen der Welt unterscheidet, ist sein Zustandekommen nur mit Genehmigung von Besatzungsmächten.
    1990 hat die große Chance bestanden, diesen Makel durch eine neue, in direkter Abstimmung des vereinten deutschen Volkes gewählten Verfassung auszubügeln.
    Hier irrst du dich Stanley, wie schon gesagt, die Alliierten haben einen Entwurf genehmigt, keine Verfassung. Entscheidend war die Ratefizierung durch die frei gewählten Länderparlamente.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #37
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von rumburak Beitrag anzeigen
    Wie sollten sie? Die BRD ist offiziell der Rechtsnachfolger des Reiches und seine Bürger dürfen dessen "Schulden" abzahlen.

    Du kannst die BRD Bürger nicht als Reichbürger zahlen lassen und ihnen sonst diesen Titel absprechen.:rolleyes:
    Wie kann es der Nachfolger sein wenn das deutsche Reich handlungsunfähig ist, müsste dann die BRD nicht auch Handlungsunfähig sein ?

    Zitat Zitat von hephland Beitrag anzeigen
    genau so ist es. das geschwätz der verfassungsleugner ist gegenstandslos.
    Ich bin kein Leugner von irgentwas, darum stelle ich ja die Frage weil es in den Grundgesetzten steht das es keine Verfassung gibt, warum steht es denn dort wenn es eine "Verfassung" gibt und nicht ein ähnliches Gebilde welche nur die organisation legimitiert solange das Volk seinen entschluss getroffen hat.

    Mir kommt es so vor das sich diese Regierung welche nur die Verwaltung der Wirtschaft übernommen hat mit allen Mitteln versucht eine vom Volk ausgehende Gesellschaft zu zerstreuen, das deutsche Volk konnte ein deutsches Reich schaffen welches komplett die direkte Demokratie verkörpert. Denn ihr vergisst das es nicht nur das 3. Reich gab, welches unsere Freiheit verspielt hat, man muss den Begriff deutsches Reich nicht zwangläufig mit Hitlerdikatur gleichsetzen.

    -----------------------------------
    Für mich ist es jedenfalls äusserst unlogisch zu behaupten das es eine echte"Verfassung" geben soll wenn es da so gesondert steht, alles andere sind für mich Spekulationen da diese eben nicht im Grundgesetz stehen, dieses Grundgesetz ist nur zur Regelung des öffentlichen friedens gedacht und das für eine bestimmte Zeit.
    Geändert von Apollyon (02.07.2010 um 11:06 Uhr)

  8. #38
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Apollyon Beitrag anzeigen
    Wie kann es der Nachfolger sein wenn das deutsche Reich handlungsunfähig ist, müsste dann die BRD nicht auch Handlungsunfähig sein ?
    Die BRD ist auch nicht Rechtsnachfolger, sondern nach Rechtstradition und eigener Rechtsauffassung mit dem Deutschen Reich identisch. Siehe Beschlüsse der Bundesverfassungsgerichtes (Teso, Grundlagenvertrag, Reichskonkordat)

    Völkerrechtlich sind das Deutsche Kaisereich, die Weimarer Republik, das Dritte Reich und die Bundesrepblik Deutschland, ein und das selbe, nämlich das Völkerrechtssubjekt Deutschland.


    Ich bin kein Leugner von irgentwas, darum stelle ich ja die Frage weil es in den Grundgesetzten steht das es keine Verfassung gibt, warum steht es denn dort wenn es eine "Verfassung" gibt und nicht ein ähnliches Gebilde welche nur die organisation legimitiert solange das Volk seinen entschluss getroffen hat.

    Mir kommt es so vor das sich diese Regierung welche nur die Verwaltung der Wirtschaft übernommen hat mit allen Mitteln versucht eine vom Volk ausgehende Gesellschaft zu zerstreuen, das deutsche Volk konnte ein deutsches Reich schaffen welches komplett die direkte Demokratie verkörpert. Denn ihr vergisst das es nicht nur das 3. Reich gab, welches unsere Freiheit verspielt hat, man muss den Begriff deutsches Reich nicht zwangläufig mit Hitlerdikatur gleichsetzen.

    -----------------------------------
    Für mich ist es jedenfalls äusserst unlogisch zu behaupten das es eine echte"Verfassung" geben soll wenn es da so gesondert steht, alles andere sind für mich Spekulationen da diese eben nicht im Grundgesetz stehen, dieses Grundgesetz ist nur zur Regelung des öffentlichen friedens gedacht und das für eine bestimmte Zeit.
    Appolyon, die interpetierst in den Artikel 146 GG etwas falsches rein. Er besagt nämlich nicht, das das Grundgesetz keine Verfassung ist, sondern besagt nur den Zeitpunkt an dem das GG sein Gültigkeit verliert und stellt Bedingungen an die Verfassung, die die Verfassung Grundgesetz ersetzen soll.

    Das ist zwar der Situation geschuldet, die damals bestand, als das Grundgesetz gemacht wurde, jedoch nicht ungewöhnlich für eine Verfassung ([Links nur für registrierte Nutzer]).

    Appolyon du hast Probleme mit rechtlichen Definitionen, deswegen kommst du zur der falschen Annahme, das das Grundgesetz keine Verfassung ist. Du verstehst z.B. nicht, was rechtlich als Zustimmung hinsichtlich der Legitimation definiert ist, das ist kein Vorwurf, denn viele rechtliche Definitionen weichen von dem ab, was der Laie logisch unter ihnen verstehen würde.

    Deine Gedankengänge sind nicht umbedingt völlig falsch, weil sie sich mit einigen Mankos des GG auseinandersetzen, die gute Argumente liefern für die Notwendigkeit einer neuen Verfassung, nur die Schlußfolgerung und die Prämisse, die du daraus ziehst, das das Grundgesetz keine Verfassung ist, ist rechtlich gesehen falsch.
    Nach rechtlichen Gesichtspunkten ist das GG trotz aller Kritik eine Verfassung.

    Da ich mich des öfteren zu diesem Thema geäußert habe, verweise ich nochmal auf eine Erläuterung aus einem anderen [Links nur für registrierte Nutzer].

    Appolyon, ich empfehle dir, dich mal grundlegend mit dem Verfassungsbegriff zu beschäftigen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #39
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Die BRD ist auch nicht Rechtsnachfolger, sondern nach Rechtstradition und eigener Rechtsauffassung mit dem Deutschen Reich identisch. Siehe Beschlüsse der Bundesverfassungsgerichtes (Teso, Grundlagenvertrag, Reichskonkordat)

    Völkerrechtlich sind das Deutsche Kaisereich, die Weimarer Republik, das Dritte Reich und die Bundesrepblik Deutschland, ein und das selbe, nämlich das Völkerrechtssubjekt Deutschland.
    Wie kann die BRD mit dem deutschen Reich identisch sein, wenn das deutsche Reich handlungsunfähig ist ? Dann müsste die BRD der identische Staat auch Handlungsunfähig sein, also kann er schlussfolglich nicht 100 % identisch sein.


    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Appolyon, die interpetierst in den Artikel 146 GG etwas falsches rein. Er besagt nämlich nicht, das das Grundgesetz keine Verfassung ist, sondern besagt nur den Zeitpunkt an dem das GG sein Gültigkeit verliert und stellt Bedingungen an die Verfassung, die die Verfassung Grundgesetz ersetzen soll.

    Das ist zwar der Situation geschuldet, die damals bestand, als das Grundgesetz gemacht wurde, jedoch nicht ungewöhnlich für eine Verfassung ([Links nur für registrierte Nutzer]).

    Appolyon du hast Probleme mit rechtlichen Definitionen, deswegen kommst du zur der falschen Annahme, das das Grundgesetz keine Verfassung ist. Du verstehst z.B. nicht, was rechtlich als Zustimmung hinsichtlich der Legitimation definiert ist, das ist kein Vorwurf, denn viele rechtliche Definitionen weichen von dem ab, was der Laie logisch unter ihnen verstehen würde.

    Deine Gedankengänge sind nicht umbedingt völlig falsch, weil sie sich mit einigen Mankos des GG auseinandersetzen, die gute Argumente liefern für die Notwendigkeit einer neuen Verfassung, nur die Schlußfolgerung und die Prämisse, die du daraus ziehst, das das Grundgesetz keine Verfassung ist, ist rechtlich gesehen falsch.
    Nach rechtlichen Gesichtspunkten ist das GG trotz aller Kritik eine Verfassung.

    Da ich mich des öfteren zu diesem Thema geäußert habe, verweise ich nochmal auf eine Erläuterung aus einem anderen [Links nur für registrierte Nutzer].

    Appolyon, ich empfehle dir, dich mal grundlegend mit dem Verfassungsbegriff zu beschäftigen.
    Ich sehe die GG als Verfassungsähnlich, aber nicht als Verfassung. Das Problem für mich ist es es nachzuvollziehen da es in den meisten Artikeln des GG darum geht Grundgesetze zu ändern, die sich immer nur auf Organe des Bundes (siehe Art. 79 des GG)konzentrieren und nicht auf das Volk selber, es geht immer um die GG aber in Art. 146 steht es eindeutig das "Die Grundgesetze" mit dem entschluss des Volkes durch "eine Verfassung" ersetzt werden können, das zeigt mir deutlich das die Grundgesetze wie auch in anderen Artikel vom Bund geändert werden können, aber eine Verfassung kann nur vom Volk aufgesetzt werden.

    Im Art. 140 werden die "Grundgesetze" mit bezug auf die Verfassung von 1919 genannt, auch hier ist eine klare unterteilung.

    Art. 135 ist auch sehr intressant hier kommt das "Landgesetz", undsoweit ich weiß steht in diesen Landgesetz das man gesetze schaffen kann die für den inneren Frieden dienlich sind, aber nur für eine bestimmte Zeit, das wiederum bedeutet das es auch hier nur Gesetze gibt welche eine Regelfunktion haben, aber keine Verfassung sind.

    Ich bin nicht aufgeklärter als vorher, aber je mehr ich mich damit beschäftige, desto mehr glaube ich das die BRD ein wirtschaftliches Verwaltunginstrument ist was staatlichen Charakter hat aber nicht 100 % identisch mit dem handlungsunfähigen deutschen Reich ist.

  10. #40
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Apollyon Beitrag anzeigen
    Wie kann die BRD mit dem deutschen Reich identisch sein, wenn das deutsche Reich handlungsunfähig ist ? Dann müsste die BRD der identische Staat auch Handlungsunfähig sein, also kann er schlussfolglich nicht 100 % identisch sein.




    Ich sehe die GG als Verfassungsähnlich, aber nicht als Verfassung. Das Problem für mich ist es es nachzuvollziehen da es in den meisten Artikeln des GG darum geht Grundgesetze zu ändern, die sich immer nur auf Organe des Bundes (siehe Art. 79 des GG)konzentrieren und nicht auf das Volk selber, es geht immer um die GG aber in Art. 146 steht es eindeutig das "Die Grundgesetze" mit dem entschluss des Volkes durch "eine Verfassung" ersetzt werden können, das zeigt mir deutlich das die Grundgesetze wie auch in anderen Artikel vom Bund geändert werden können, aber eine Verfassung kann nur vom Volk aufgesetzt werden.

    Im Art. 140 werden die "Grundgesetze" mit bezug auf die Verfassung von 1919 genannt, auch hier ist eine klare unterteilung.

    Art. 135 ist auch sehr intressant hier kommt das "Landgesetz", undsoweit ich weiß steht in diesen Landgesetz das man gesetze schaffen kann die für den inneren Frieden dienlich sind, aber nur für eine bestimmte Zeit, das wiederum bedeutet das es auch hier nur Gesetze gibt welche eine Regelfunktion haben, aber keine Verfassung sind.

    Ich bin nicht aufgeklärter als vorher, aber je mehr ich mich damit beschäftige, desto mehr glaube ich das die BRD ein wirtschaftliches Verwaltunginstrument ist was staatlichen Charakter hat aber nicht 100 % identisch mit dem handlungsunfähigen deutschen Reich ist.
    Appolyon, mit dem Recht ist es so eine Sache. Die Rechtslehre kennt klare Regeln zur Auslegung von Gesetzesnormen, auch eine Verfassung ist eine Gesetzesnorm.

    Wenn ich nur meine subjektive Wahrnehmung zu Grunde lege, mich aber nicht über allgemeine und spezifische Zusammenhänge informiere und nicht den kleinsten objektiven und allgemeingültigen Maßstab anlege, kann alles und jeden zu etwas oder nicht zu etwas erklären.

    Du versuchst dich gar nicht mit den Informationen, die man dir unterbreitet und die für jeden zu verifizieren sind, auseinanderzusetzen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

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