Das kann man sich doch an drei Fingern abzählen wieso das "Dritte (Deutsche) Reich" eben "Drittes Reich" hieß und nicht Erstes, Zweites oder Viertes Deutsches Reich hieß. :]
Das kann man sich doch an drei Fingern abzählen wieso das "Dritte (Deutsche) Reich" eben "Drittes Reich" hieß und nicht Erstes, Zweites oder Viertes Deutsches Reich hieß. :]
Wieso hat eigentlich niemand Heinrich I. erwähnt? Er gilt immerhin als erster deutscher König.
Frankreich heißt im Original France.
Wenn wir ein Reich daraus machen, ist das nicht den Franzosen anzulasten.
Österreich hat sich wahrscheinlich aus dem lateinischen Namen Austria (Südprovinz) entwickelt.
Außerdem ist in beiden Fällen "Reich" nur ein Wortteil des Ländernamens. Dies sieht bei "Deutsches Reich" ein bisschen anders aus. Hier steht das Wort "Reich" im Vordergrund. Und Deutschland ist nun mal alles andere als ein Reich.
Fast richtig. Deutschland ist Völkerrechtssubjekt und heißt jetzt Bundesrepublik Deutschland (denn es ist ja auch eine). Das BVerfG verwendete die Begriffe "Deutsches Reich" und "Gesamtdeutschland" synonym, wie im Teso-Beschluß deutlich wird.
Das ergibt sich aus dem Begriff der Subjektsidentität: Das frühere Deutsche Reich und die jetzige Bundesrepublik Deutschland sind dasselbe Rechtssubjekt.
Was bekanntlich falsch ist.
Die "BRD" war/ist nur eine Teilorganisiertheit auf einem Stückchen des DR. Somit besteht keine Identität.
Es besteht ja auch nach wie vor die Staatsgewalt, die Weimarer Verfassung.
Es sei denn, du bist hier nun in der Lage, den genauen Tag des "Endes" der Weim.Verf. bekannt zu geben.
Da das Deutsche Volk sich die Verfassung gegeben hat, wäre es zudem noch interessant zu erfahren, welche "Instanz" die Weimarer Verfassung aufgehoben hat.
Da "GG" ist nur ein alliiertes Verwaltungsrecht, von den USA aufgezwungen.
Diesen ganzen Müll hatten wir schonmal. Lies es doch bitte einfach mal in der einschlägigen Literatur zum Thema nach.
Wenn du dich auf das BVerfG beziehst, mußt du dann schon auch akzeptieren, daß es in seiner Judikatur zur Rechtslage Deutschlands (es gibt einige Entscheidungen dazu) eine andere Position vertritt. Kernbegriff ist der der Subjektsidentität; die territoriale Ausdehnung spielt dabei (wie niemals in der Frage der Identität von Staaten) eine Rolle.
Eine Verfassung kann nicht durch eine "Instanz" aufgehoben werden, denn es gibt keine. Sie kann nur durch Wegfall der Staatsgewalt, die sie verfaßt, obsolet werden. So ist es mit der Weimarer Reichsverfassung geschehen. Für die Einzelheiten kann ich dich auf die Literatur dazu aus den fünfziger Jahren verweisen, da wird das ausführlich besprochen.
Mit dem Deutschlandvertrag war die Bundesrepublik souverän und hätte jederzeit ihre Verfassung austauschen können, also nix mit "alliiertem Verwaltungsrecht" (was schon begrifflich Unsinn ist) oder "aufgezwungen".
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