Zitat von
GSch
Irgendwie scheinen hier die Begriffe durcheinander zu gehen. Die sollte man erstmal sortieren.
Auf Reparationen kann man gar nicht klagen. Das müssen Staaten in völkerrechtlichen Verträgen aushandeln. Griechenland und Deutschland haben vor etwa 50 Jahren einen solchen Vertrag geschlossen, nachdem der Kriegszustand für beendet erklärt worden war.
Es gibt keine Klage gegen Deutschland vor dem IGH. Es gibt sehr wohl eine Klage Deutschlands gegen Italien wegen Missachtung der deutschen Staatenimmunität durch italienische Zivilgerichte. Mehr dazu [Links nur für registrierte Nutzer]. Wenn die Griechen dieser beitreten wollen, nur zu. Offenbar ist gemeint, dass sie auf Seiten Italiens in den Streit eintreten wollen. Ob das den Italienern was bringt, darf man bezweifeln. (Übrigens wäre es den Italienern wohl ganz recht, wenn sie die Sache verlieren würden. Sonst würden sie sich nämlich einer Flut von Klagen wegen Kriegsverbrechen der Italiener im Zweiten Weltkrieg aussetzen. Die Signori haben sich auch nicht immer fein verhalten - gerade in Griechenland nicht.)
Die Klage von Opfern von Wehrmacht-Kriegsverbrechen aus dem griechischen Distomo auf Entschädigung zusätzlich zu dem damaligen Vertrag ist eine alte Sache. Die Leute sind sowohl in Deutschland als auch in Griechenland abgeblitzt. Die Sache ging bis zum BGH und zum BVerfG. Aber auch das oberste Gericht Griechenlands hat sie inzwischen abgeschmettert.
Dann haben sie es in Italien versucht und waren damit in einigen Fällen auch erfolgreich. Das ist einer der Fälle, denen die deutsche Klage vor dem IGH zugrunde liegt. Nur ist auch das eine Sache, die schon seit Jahren läuft.
Besonders aufregend ist die Sache nicht, und viel bewirken wird sie auch nicht. Aber Papandreou will den Leuten mal wieder einen Knochen hinwerfen, um den sie sich balgen können, damit sie ihn für eine Weile in Ruhe lassen. Er steckt ja bis Oberkante Unterlippe in einer braunen Masse.
Der arme Mann verdient eigentlich Mitleid.