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Vollständige Version anzeigen : GG Artikel 139



AnastasiaNatalja
16.11.2010, 20:59
Wusstet ihr das in oben benanntem Artikel steht, dass die Maßnahmen zur Entnazifizierung immer noch fortbestehen ? Ich finde das das 70 Jahre nach dem Krieg schon ein ganz schöner Knaller ist....

Was meint ihr ?

Voortrekker
16.11.2010, 21:03
Das Grundgesetz ist keine Verfassung. Es ist nur die Urkunde über die Fremdherrschaft. Natürlich werden alle alliierten Gesetze davon nicht berührt.

AnastasiaNatalja
16.11.2010, 21:05
Das Grundgesetz ist keine Verfassung. Es ist nur die Urkunde über die Fremdherrschaft. Natürlich werden alle alliierten Gesetze davon nicht berührt.

Also willst du damit sagen, dass die BRD nicht existiert und wir immer noch von den Allierten beherrscht werden ?

Voortrekker
16.11.2010, 21:21
Also willst du damit sagen, dass die BRD nicht existiert und wir immer noch von den Allierten beherrscht werden ?

Die BRD existiert, aber sie wird nicht von Berlin aus regiert. Den Rest kannst du dir denken.

derRevisor
16.11.2010, 21:26
Wusstet ihr das in oben benanntem Artikel steht, dass die Maßnahmen zur Entnazifizierung immer noch fortbestehen ? Ich finde das das 70 Jahre nach dem Krieg schon ein ganz schöner Knaller ist....

Was meint ihr ?

Dieser Artikel besagt im Grunde nichts Anderes, als dass das deutsche Volk bis Heute keinen Selbstbehauptungs- und Eigenständigkeitswillen besitzen darf, den fast alle anderen Nationen wie selbstverständlich beanspruchen.

Dieser Artikel hat nichts mit Entnazifizierung oder dem Verhindern schlimmer Naziverbrechen zu schaffen, sondern ist in Realität ein reines Machtinstrument der Geopolitik.

Kara Ben Nemsi
16.11.2010, 21:38
http://www.youtube.com/watch?v=W8woETp2-50

Dreh um das Gewehr
betrogener Soldat.
Verbrecher regieren im deutschem Land.
Dem Führer zu folgen ist Hochverrat,
und sinnlos der Tod am Wolgastrand.

Zur Umdichtung freigegeben.

GG146
16.11.2010, 21:56
Dieser Artikel besagt im Grunde nichts Anderes, als dass das deutsche Volk bis Heute keinen Selbstbehauptungs- und Eigenständigkeitswillen besitzen darf

Falsch, in Artikel 146 GG steht, was das deutsche Volk darf und was nicht. Dazu gehört auch das Recht, den Art. 139 nach Belieben in die Tonne treten zu dürfen.

Das derzeitige deutsche Problem ist kein Mangel des Dürfens, sondern des Wollens.

Grenzer
16.11.2010, 22:11
Wusstet ihr das in oben benanntem Artikel steht, dass die Maßnahmen zur Entnazifizierung immer noch fortbestehen ? Ich finde das das 70 Jahre nach dem Krieg schon ein ganz schöner Knaller ist....

Was meint ihr ?

Das passt doch zum § 130
wie die Faust aufs Auge !

70 Jahre nach dem Nationalsozialismus immer noch
die einzig zugelassene " Offenkundigkeit " erdulden zu müssen,-
passt zum Bild des freien Bürgers wie ein Gehörschutz zum Blinden..... :)

borisbaran
16.11.2010, 22:48
@#8
Was hatn der § 130 Abs. 3-4 mit dem GG Art. 139 zu tun???
__________________________________________________ ______________________________________________
Die Entnazifizierung is vorbei, also auch der Geltungsbereich dieses Artikels. Ein Relikt des Gurndgesetzes, das niemand für nötig fand,ausm GG zu nehmen, weil es eh faktisch von Gestern ist. Darum ein großes Gewese zu machen ist im besten Falle Uneknntnis, im schlimmsten Betrug.

AnastasiaNatalja
17.11.2010, 13:10
@#8
Was hatn der § 130 Abs. 3-4 mit dem GG Art. 139 zu tun???
__________________________________________________ ______________________________________________
Die Entnazifizierung is vorbei, also auch der Geltungsbereich dieses Artikels. Ein Relikt des Gurndgesetzes, das niemand für nötig fand,ausm GG zu nehmen, weil es eh faktisch von Gestern ist. Darum ein großes Gewese zu machen ist im besten Falle Uneknntnis, im schlimmsten Betrug.

Wenn es von gestern ist kann man es sehr wohl rauslassen... wo kämen wir denn dahin wenn in GG unaktuelle Sachen drinstehen ? Nee nee das hat schon seinen Grund !X(

nethead
17.11.2010, 13:21
Das derzeitige deutsche Problem ist kein Mangel des Dürfens, sondern des Wollens.

Ein Mangel an Konsequenzen ziehen und einfach ins naechste Rathaus, Parlament zu maschieren und die Aersche erstmal gruen und blau zu pruegeln. Oder einfach Arbeit und Steuern zu verweigern. Der Moeglichkeiten gibt es viele.

Commodus
17.11.2010, 13:25
Ein Mangel an Konsequenzen ziehen und einfach ins naechste Rathaus, Parlament zu maschieren und die Aersche erstmal gruen und blau zu pruegeln. Oder einfach Arbeit und Steuern zu verweigern. Der Moeglichkeiten gibt es viele.

:lach: ... so aufmunternd dieser Gedanke auch wäre, aber warum sollten die Leute das tun wollen? Gewählt ist gewählt und abermals wiedergewählt. Kein Parlamentarier sieht sich genötigt seine Handlungen zu ändern, wird seine Politik regelmäßig an der Urne bestätigt.

borisbaran
17.11.2010, 16:16
Wenn es von gestern ist kann man es sehr wohl rauslassen... wo kämen wir denn dahin wenn in GG unaktuelle Sachen drinstehen ? Nee nee das hat schon seinen Grund !X(
Der Grund ist, dass es keinen interessiert und dass sich schlichtweg die Mühe nicht lohnt. Jedes Gesetzwerk hat Sachen drinnestehen, die keiner andwendet oder die schlichtweg nciht andwendbar sind.

-jmw-
17.11.2010, 16:42
Das derzeitige deutsche Problem ist kein Mangel des Dürfens, sondern des Wollens.
So isses!

AnastasiaNatalja
17.11.2010, 17:05
Der Grund ist, dass es keinen interessiert und dass sich schlichtweg die Mühe nicht lohnt. Jedes Gesetzwerk hat Sachen drinnestehen, die keiner andwendet oder die schlichtweg nciht andwendbar sind.

Tschuldigung, diese Argumentation ist ja wohl der Lacher des Jahres ! Das Ding wird jedes Jahr neu gedruckt ! Und Gesetze die nicht mehr gelten, werden auch rausgenommen. Warum dann die Entnazifizierungsmaßnahmen nicht ? Viel Arbeit wäre es definitiv nicht. :eek:

borisbaran
17.11.2010, 19:05
Tschuldigung, diese Argumentation ist ja wohl der Lacher des Jahres ! Das Ding wird jedes Jahr neu gedruckt ! Und Gesetze die nicht mehr gelten, werden auch rausgenommen. Warum dann die Entnazifizierungsmaßnahmen nicht ? Viel Arbeit wäre es definitiv nicht. :eek:
Doch, für ne Verfassungsänderung is ne 2/3-Mehheit nötig, das IST eine große Sache. Ausserdem sind die "Entnazifizierungsmaßnahmen" vorbei, der betreff. Artikel WAR nur dazu da, um dies GG-gerecht zu machen. Wen interessieren bitteschön Gesetzesartikel über Sachen die vorbei sind?

Rowlf
17.11.2010, 19:16
Also willst du damit sagen, dass die BRD nicht existiert und wir immer noch von den Allierten beherrscht werden ?

Das hört sich an wie ein fingiertes Interview.

Dass die BRD existiert ist übrigens offensichtlich.

GSch
17.11.2010, 21:10
Die ganze Entnazifizierung endete 1951 mit dem "Entnazifizierungsschlussgesetz" (schönes Wort, auch bekannt als 131er-Gesetz) bzw. den entsprechenden Gesetzen der Länder. Seitdem hat der ganze Artikel nur noch historischen Wert. Oder wo gibt es heute noch Spruchkammern?

Wenn man sich ansieht, wer da alles mit Persilschein als anscheinender Widerstandskämpfer rausgekommen ist, stellt man ohnehin fest, dass das alles eher Kosmetik war.

Voortrekker
17.11.2010, 21:12
Das hört sich an wie ein fingiertes Interview.

Dass die BRD existiert ist übrigens offensichtlich.

Schon mal vom Unterschied zwischen de facto und de jure gehört?

GSch
18.11.2010, 17:02
Schon mal vom Unterschied zwischen de facto und de jure gehört?

Im Völkerrecht gilt das Effektivitätsprinzip. Wenn ein Staat de facto existiert, dann existiert er und braucht nicht noch ein Zeugnis dafür, dass er das auch juristisch darf. Wer sollte denn das auch ausstellen?

GG146
18.11.2010, 17:42
:lach: ... so aufmunternd dieser Gedanke auch wäre, aber warum sollten die Leute das tun wollen? Gewählt ist gewählt und abermals wiedergewählt. Kein Parlamentarier sieht sich genötigt seine Handlungen zu ändern, wird seine Politik regelmäßig an der Urne bestätigt.

Ausserdem wäre es auf eine geradezu schizophrene Art und Weise unverhältnismäßig, einen gewalttätigen Aufstand gegen Parlamentarier anzuzetteln, die man nicht nur selbst gewählt hat, sondern in spätestes 4 Jahren auch wieder abwählen kann.

Alfred
27.03.2011, 22:07
Ausserdem wäre es auf eine geradezu schizophrene Art und Weise unverhältnismäßig, einen gewalttätigen Aufstand gegen Parlamentarier anzuzetteln, die man nicht nur selbst gewählt hat, sondern in spätestes 4 Jahren auch wieder abwählen kann.

Ich denke es wäre geradezu fordernd.

Zappa
28.03.2011, 08:05
Im Völkerrecht gilt das Effektivitätsprinzip. Wenn ein Staat de facto existiert, dann existiert er und braucht nicht noch ein Zeugnis dafür, dass er das auch juristisch darf. Wer sollte denn das auch ausstellen?

Überfordere unsere Freunde doch nicht zu sehr; sie brauchen doch ihr Feindbild.
Nein im Ernst. Ich lese diese Diskussion in diesem Forum zum x-ten Male und jedes mal ist es das Gleiche mit euch. "GG ist unzulässig", "§139 schränkt mich in meiner Freiheit ein, USA kontrolliert uns mit ihm".
Der Artikel wird nicht aus dem GG gestrichen weil es schlichtweg unnötig ist und einen unnötigen Aufwand verursachen würde. Siehe zB in Hessen existiert laut Landesverfassung noch die Todesstrafe. Da diese jedoch keine Anwendung mehr findet und Bundesrecht in diesem Punkte über Landesrecht steht wird er einfach so gelassen weil.... ja weils keinen interessiert. Und §139 interessiert uns auch nicht mehr.

Apollyon
28.03.2011, 08:06
Artikel 139 des GG

Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.


1. Man ließt raus das es Rechtsvorschriften gibt die erlassen wurden die von den dem Grundgesetz zur befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus nicht beeinflußt oder berührt werden können, das setzt Verträge voraus die immer noch gelten.

2. Ich habe davon gelesen das die BRD nicht existieren soll, das stimmt so nicht sie existiert aber was die BRD ist, das ist das Intressante, was sich auch aus diversen Grundgesetzen herauslesen lässt.

3. Das Buch "Die deutsche Karte" von "Gerd - Helmut Komossa" eröffnen Informationen die für den BRDler niemals gedacht waren, und damit sieht man nochmal was die BRD ist.

Es gibt zuwenige die sich damit befassen, zuwenige die wirklich Frei und Unabhängig sein wollen, die denken der Bundeskanzler ist ein Repräsentat des deutschen Volkes, obwohl er ein Wirtschaftsverwalter der BRD ist laut GG.

Die Chancen und die Möglichkeiten die wir besitzen durch das Grundgesetz werden durch Indoktrination zur nichte gemacht.

GSch
28.03.2011, 16:15
1. Man ließt raus das es Rechtsvorschriften gibt die erlassen wurden die von den dem Grundgesetz zur befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus nicht beeinflußt oder berührt werden können, das setzt Verträge voraus die immer noch gelten.

Das hat mit Verträgen nichts zu tun, sondern das war Besatzerrecht, nämlich die Entnazifizierungsgesetze (hast du mal darüber nachgedacht, welchen Sinn die Anführungszeichen im Text des Grundgesetzes haben?). Obwohl diese Vorschriften teilweise dem Grundgesetz widersprachen, blieben sie bis zum Abschluss der Entnazifizierung in Kraft. Das war in den frühen 50er Jahren. Seitdem ist dieser Artikel nur noch zur geistigen Erregung von Leuten da, die weder von Geschichte noch vom Recht für einen Sechser was verstehen.



3. Das Buch "Die deutsche Karte" von "Gerd - Helmut Komossa" eröffnen Informationen die für den BRDler niemals gedacht waren, und damit sieht man nochmal was die BRD ist.

Ach so, da veröffentlicht ein deutscher Autor ein Buch in einem deutschen Verlag, aber das darf kein Deutscher lesen - Geheimwissen. Wer das glaubt, der verdient nichts Besseres. Die Wirklichkeit ist doch schlicht so, dass sich Herrn Komossas intellektuelles Niveau trefflich mit der Wirksamkeit des gesamten MAD deckt.



Es gibt zuwenige die sich damit befassen, zuwenige die wirklich Frei und Unabhängig sein wollen, die denken der Bundeskanzler ist ein Repräsentat des deutschen Volkes, obwohl er ein Wirtschaftsverwalter der BRD ist laut GG.

Und diese Weisheit entnimmst du woher?



Die Chancen und die Möglichkeiten die wir besitzen durch das Grundgesetz werden durch Indoktrination zur nichte gemacht.

Na, wenn du doch so klug bist, dann nimm dir diese Chancen doch! Mach was aus dem glücklichen Umstand, dass du offenbar als Einziger weit und breit der allgegenwärtigen Indoktrination nicht erlegen bist! (Oder bist du vielleicht einfach einer anderen Indoktrination erlegen? Oder hätte so was bei dir gar keinen Zweck?)

Apollyon
29.03.2011, 06:41
Das hat mit Verträgen nichts zu tun, sondern das war Besatzerrecht, nämlich die Entnazifizierungsgesetze (hast du mal darüber nachgedacht, welchen Sinn die Anführungszeichen im Text des Grundgesetzes haben?). Obwohl diese Vorschriften teilweise dem Grundgesetz widersprachen, blieben sie bis zum Abschluss der Entnazifizierung in Kraft. Das war in den frühen 50er Jahren. Seitdem ist dieser Artikel nur noch zur geistigen Erregung von Leuten da, die weder von Geschichte noch vom Recht für einen Sechser was verstehen.


Es ist ein aktiver Gesetzestext und des gibt Verträge wie den 2 + 4 Vertrag, außerdem ging es um das Hervorgehobene nicht um den Satz der sich mit Nationalsozialismus oder dem Militarismus befasst.



Ach so, da veröffentlicht ein deutscher Autor ein Buch in einem deutschen Verlag, aber das darf kein Deutscher lesen - Geheimwissen. Wer das glaubt, der verdient nichts Besseres. Die Wirklichkeit ist doch schlicht so, dass sich Herrn Komossas intellektuelles Niveau trefflich mit der Wirksamkeit des gesamten MAD deckt.

:)) Wikileaks ist auch für jeden zugänglich, und es gibt Zahlreiche andere Personen die aus Vergangenheit dinge ans Licht bringen/veröffentlichen.




Und diese Weisheit entnimmst du woher?

Aus den Grundgesetzen. Artikel 65, 127, 133 des GG. Es ist immer die Rede von Geschäftsleitern und Verwaltern, nirgentwo findet man eine Passage die ausagt das sie Repräsentaten des Volks sind, es sei den es handelt sich um Volksvertreter der einzelnen Bundesländer, den diese werden durchaus erwähnt ( Artikel 54 des GG).




Na, wenn du doch so klug bist, dann nimm dir diese Chancen doch! Mach was aus dem glücklichen Umstand, dass du offenbar als Einziger weit und breit der allgegenwärtigen Indoktrination nicht erlegen bist! (Oder bist du vielleicht einfach einer anderen Indoktrination erlegen? Oder hätte so was bei dir gar keinen Zweck?)


Ich habe nie geschrieben ich sei besonders Klug, das habe ich nie von mir behauptet. Ich bin nicht der Einzige die meisten resignieren oder sitzen es aus, und das es eine Indoktrination gibt ist leicht zu erkennen, wenn man sich die Medien anguckt sieht man diese Stereotypen die man im Alltag nicht finden kann, oder eine seltenheit sind. Oder in den Schule was man da nicht alles vorgesetzt bekommt, eine Ausbildung bedeutet mehr gehalt, sag das den niedrig Löhnern oder Leiharbeitern die trotz Ausbildung knapp 5 € die Stunde bekommen, oder das Personen wie Helmut Kohl große Menschen waren und Deutschland wiedervereinigt haben, was man nicht hört ist das dann der Osten von gierigen Menschen geplündert wurde, oder diese Wiederveinigung nur umgangsprachlich ist da es im Grundegommen ein "Beitritt" war, und zwischen wiederveinigung und Beitritt zum Wirkungsbereich der Grundgesetze ist eine ganze andere Sache.

Ein Staat der sich so für Menschenrechte eintreten soll, aber dennoch diese Menschenrechte nicht umsetzt. Ich als ALG-II-Empfänger muss mir diese Frechheiten andauert bieten lassen, aber eine vernünftige Arbeit können sie mir nicht organisieren wo ich nach den Tarif bezahl werde der mir zusteht. Werde gekürzt weil ich nicht zu einer Maßnahme gehe wo Junkies und Gewaltäter rumhängen.

Dann werden Kinderficker einfach auf freien Fuß gesetzt werden mit der geheuchelten Antwort das die Menschenrechte damit umgesetzt werden, aber das Menschenrecht der Menschen die einer Gefahr ausgesetzt werden und damit das Recht auf Sicherheit verlieren gelten dann nichtmehr.

Eine Demokratie in den die das sagen haben die Geld in der Tasche haben und die Meinung der Politiker mit "Spenden" beeinflußt ist keine richtige Demokratie, oder ein Vertrag von Lissabon angefertigt wird der uns als Volk entscheidungen entzieht die das Volk treffen sollte sind auch nicht demokratiesch.

Eine Justiz die auch danach geht ob jemand Geld hat oder nicht, ein Migranten ist oder nicht, das hat nichts mit Gerechtigkeit zutun, das ist Willkür, anders lässt es sich nicht erklären.

-jmw-
29.03.2011, 12:51
Aus den Grundgesetzen.
Sowas gibt es nicht.


Artikel 65, 127, 133 des GG. Es ist immer die Rede von Geschäftsleitern und Verwaltern
Artikel 65: Der Bundeskanzler leitet die Geschäfte der Bundesregierung.

Mit "Bundesregierung" ist hier die Bundesregierung gemeint, nicht die Bundesrepublik.
Drum steht da auch "Bundesregierung". :)

Artikel 127: Vorschriften, die im gemeinsamen Wirtschaftsgebiet der Britischen und der Amerikanischen Besatzungszone erlassen wurden, konnten von der Bundesregierung und den Ländern bis zum Mai 1950(!) als auch für die ehemalige Besatzungszone Frankreichs bindend erklärt werden.

Artikel 133: Rechte und Pflichten (z.B. Verträge mit Privatunternehmen) des Vereinigten Wirtschaftsgebietes der britischen und amerikanischen Besatzungszone binden die Bundesrepublik.
Also nix weiter als eine Rechtsnachfolgeregelung.


nirgentwo findet man eine Passage die ausagt das sie Repräsentaten des Volks sind
Artikel 38.I.2 besagt, die Abgeordneten des Bundestages sein Vertreter des ganzen Volkes.

Und Du findest, das sage nicht aus, sie seien Repräsentanten = Vertreter des ganzen Volkes?
Aber was soll es sonst aussagen, wenn nicht das?

Apollyon
29.03.2011, 13:31
Sowas gibt es nicht.


Artikel 65: Der Bundeskanzler leitet die Geschäfte der Bundesregierung.

Mit "Bundesregierung" ist hier die Bundesregierung gemeint, nicht die Bundesrepublik.
Drum steht da auch "Bundesregierung". :)

Artikel 127: Vorschriften, die im gemeinsamen Wirtschaftsgebiet der Britischen und der Amerikanischen Besatzungszone erlassen wurden, konnten von der Bundesregierung und den Ländern bis zum Mai 1950(!) als auch für die ehemalige Besatzungszone Frankreichs bindend erklärt werden.

Artikel 133: Rechte und Pflichten (z.B. Verträge mit Privatunternehmen) des Vereinigten Wirtschaftsgebietes der britischen und amerikanischen Besatzungszone binden die Bundesrepublik.
Also nix weiter als eine Rechtsnachfolgeregelung.


Artikel 39.I.2 besagt, die Abgeordneten des Bundestages sein Vertreter des ganzen Volkes.

Und Du findest, das sage nicht aus, sie seien Repräsentanten = Vertreter des ganzen Volkes?
Aber was soll es sonst aussagen, wenn nicht das?


Ich glaub ich bin zu dumm diese Passage zufinden.



Artikel 39

(1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt.

(2) Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen.

(3) Der Bundestag bestimmt den Schluß und den Wiederbeginn seiner Sitzungen. Der Präsident des Bundestages kann ihn früher einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen.

-jmw-
29.03.2011, 13:37
Ein Tippfehler.
Muss natürlich "38" heissen, nicht "39".

Apollyon
29.03.2011, 14:42
Artikel 38 des GG

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.


Wo werden der Bundespräsident und die Bundeskanzlerin als Volksvertreter erwähnt ?

Und die Frage ist wer hat das Gewissen bestochen, den damit handeln sie nicht.

-jmw-
29.03.2011, 17:21
Ich sehe, ich hatte Dich oben missverstanden.

Nein, Bundespräsident und Bundeskanzler werden im Grundgesetz nicht als Repräsentanten des Volkes genannt.

Der Bundespräsident repräsentiert den Bund;
der Bundeskanzler überhaupt nichts und niemanden.

GSch
29.03.2011, 18:47
Artikel 65, 127, 133 des GG. Es ist immer die Rede von Geschäftsleitern und Verwaltern, nirgentwo findet man eine Passage die ausagt das sie Repräsentaten des Volks sind ...

Das ist nun wirklich dummes Gewäsch. Schau dir mal den Amtseid an, den sie ablegen müssen. Außerdem wird das Volk primär durch die Abgeordneten des Bundestages (und der Landtage) repräsentiert.

Unter „Geschäft“ versteht man im Deutschen nicht nur ein Wirtschaftsunternehmen, dessen Räume oder eine damit verbundene gewerbliche Tätigkeit, sondern der Begriff kann sich allgemein auf jede Art von Tätigkeit beziehen, auch auf hoheitliche. Der Begriff „Regierungsgeschäfte“ ist seit langer Zeit üblich. So ist auch die Rede von „Amtsgeschäften“.

Wenn du dir einbildest, das wäre eine neue Erfindung, dann irrst du dich gewaltig. Sehen wir uns mal die Weimarer Verfassung an.


Der Reichstag … gibt sich seine Geschäftsordnung. (Art. 26) Zwischen zwei Tagungen oder Wahlperioden führen [Reichstags-] Präsident und Stellvertreter der letzten Tagung ihre Geschäfte fort. (Art. 27) Der [Reichstags-] Präsident … vertritt das Reich in allen Rechtsgeschäften … seiner Verwaltung. (Art. 28) Der Reichskanzler führt den Vorsitz in der Reichsregierung und leitet ihre Geschäfte nach einer Geschäftsordnung, … (Art. 55) … Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Reichsminister den ihm anvertrauten Geschäftszweig selbständig … (Art. 56) … Der Reichsrat regelt seinen Geschäftsgang durch eine Geschäftsordnung. … (Art. 66) Der Reichsrat ist von den Reichsministerien über die Führung der Reichsgeschäfte auf dem Laufenden zu halten. … (Art. 67) … Berührt der Bau neuer oder die Veränderung bestehender Reichseisenbahnanlagen den Geschäftsbereich der Landespolizei, … (Art. 94)

Also schließen wir messerscharf, dass auch die Weimarer Republik eine Firma war. Wie schrecklich, aber unter dem Kaiser war das sicherlich ganz anders? Mal sehen, hier ein paar Zitate aus der Bismarck-Verfassung.


Der Vorsitz im Bundesrathe und die Leitung der Geschäfte steht dem Reichskanzler zu … (Art. 15(1))
Der Reichstag … regelt seinen Geschäftsgang … durch eine Geschäfts-Ordnung … (Art. 27)

Na sowas, der Eiserne Kanzler auch nur ein Geschäftsführer! Gehen wir einen weiteren Schritt zurück, zur Paulskirchenverfassung von 1849. Über den Reichstag sagte sie:


§. 116. Jedes Haus hat das Recht, sich seine Geschäftsordnung selbst zu geben. Die geschäftlichen Beziehungen zwischen beiden Häusern werden durch Uebereinkunft beider Häuser geordnet.

Offenbar wurde zu Frankfurt eine Firmengruppe gegründet.

Noch ein Wunsch? Dann sehen wir uns die Bundesakte des Deutschen Bundes von 1815 an.


Art. 7 … Alle nähern die Vertagung und die Besorgung der etwa während derselben vorkommenden dringenden Geschäfte betreffenden Bestimmungen …
Art. 10. Das erste Geschäft der Bundesversammlung nach ihrer Eröffnung …

Wir können auch noch den Regensburger Reichstag bemühen, auf dem Frankreich im Jahre 1806 durch einen „Geschäftsträger“ („Chargé d’Affaires“) vertreten wurde. In jeder Botschaft irgendeines Landes in aller Welt gibt es einen Diplomaten, der diesen Titel trägt und der den Betrieb der Botschaft leitet, wenn der Botschafter abwesend ist. Diese Bezeichnung ist seit mindestens 200 Jahren allgemein üblich. Jede ordentliche Behörde und auch jedes Gericht hat einen Geschäftsverteilungsplan, und das schon mindestens seit dem 19. Jahrhundert.

Apollyon
29.03.2011, 19:12
Das ist nun wirklich dummes Gewäsch. Schau dir mal den Amtseid an, den sie ablegen müssen. Außerdem wird das Volk primär durch die Abgeordneten des Bundestages (und der Landtage) repräsentiert.

Unter „Geschäft“ versteht man im Deutschen nicht nur ein Wirtschaftsunternehmen, dessen Räume oder eine damit verbundene gewerbliche Tätigkeit, sondern der Begriff kann sich allgemein auf jede Art von Tätigkeit beziehen, auch auf hoheitliche. Der Begriff „Regierungsgeschäfte“ ist seit langer Zeit üblich. So ist auch die Rede von „Amtsgeschäften“.

Wenn du dir einbildest, das wäre eine neue Erfindung, dann irrst du dich gewaltig. Sehen wir uns mal die Weimarer Verfassung an.


Der Reichstag … gibt sich seine Geschäftsordnung. (Art. 26) Zwischen zwei Tagungen oder Wahlperioden führen [Reichstags-] Präsident und Stellvertreter der letzten Tagung ihre Geschäfte fort. (Art. 27) Der [Reichstags-] Präsident … vertritt das Reich in allen Rechtsgeschäften … seiner Verwaltung. (Art. 28) Der Reichskanzler führt den Vorsitz in der Reichsregierung und leitet ihre Geschäfte nach einer Geschäftsordnung, … (Art. 55) … Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Reichsminister den ihm anvertrauten Geschäftszweig selbständig … (Art. 56) … Der Reichsrat regelt seinen Geschäftsgang durch eine Geschäftsordnung. … (Art. 66) Der Reichsrat ist von den Reichsministerien über die Führung der Reichsgeschäfte auf dem Laufenden zu halten. … (Art. 67) … Berührt der Bau neuer oder die Veränderung bestehender Reichseisenbahnanlagen den Geschäftsbereich der Landespolizei, … (Art. 94)

Also schließen wir messerscharf, dass auch die Weimarer Republik eine Firma war. Wie schrecklich, aber unter dem Kaiser war das sicherlich ganz anders? Mal sehen, hier ein paar Zitate aus der Bismarck-Verfassung.


:))
Du zerstückelst die Sätze und bastelst sie zusammen, wenn man etwas Zitiert dann bitte im ganzen, dann hat es auch wieder seine Richtigkeit.

Dieses Beispiel Zeigt mal wie ein ganzer Artikel aussieht und was es ausmacht:



Artikel 28 (Die Verfassung der Weimarer Republik)
Der Präsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Reichstagsgebäude aus. Ihm untersteht die Hausverwaltung; er verfügt über die Einnahmen und Ausgaben des Hauses nach Maßgabe des Reichshaushalts und vertritt das Reich in allen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten seiner Verwaltung.




Na sowas, der Eiserne Kanzler auch nur ein Geschäftsführer! Gehen wir einen weiteren Schritt zurück, zur Paulskirchenverfassung von 1849. Über den Reichstag sagte sie:



Der Vorsitz im Bundesrathe und die Leitung der Geschäfte steht dem Reichskanzler zu … (Art. 15(1))
Der Reichstag … regelt seinen Geschäftsgang … durch eine Geschäfts-Ordnung … (Art. 27)



Gib mir mal bitte die Quelle, meine Quellen zeigen mir auch § an und nicht nur Artikel, damit ich mir den vollständigen Satz raussuchen kann.

Collagen kann jeder bauen :))

Gib mir bitte ein paar quellen dann kann ich das hier noch editieren und nicht nur auf ein Teil antworten.

-jmw-
29.03.2011, 19:51
meine Quellen zeigen mir auch § an
In einer Verfassung?
Dann solltest Du dringend die Quellen wechseln! :))

Apollyon
29.03.2011, 19:57
In einer Verfassung?
Dann solltest Du dringend die Quellen wechseln! :))

Alle meine Quellen zeigen bei der Paulskirchenverfassung auch Paragraphen an. Schick mal ein Link wenn du eine andere Seite hast, bitte.

Reichsmarschall
29.03.2011, 20:29
Wusstet ihr das in oben benanntem Artikel steht, dass die Maßnahmen zur Entnazifizierung immer noch fortbestehen ? Ich finde das das 70 Jahre nach dem Krieg schon ein ganz schöner Knaller ist....

Was meint ihr ?

Im Abschnitt XI. Übergangs und Schlussbestimmungen des GG findet man einige Sachen die Aktuell nicht mehr relevant sind.

Reichsmarschall
29.03.2011, 20:31
Falsch, in Artikel 146 GG steht, was das deutsche Volk darf und was nicht. Dazu gehört auch das Recht, den Art. 139 nach Belieben in die Tonne treten zu dürfen.

Das derzeitige deutsche Problem ist kein Mangel des Dürfens, sondern des Wollens.

Genau so ist es.

Reichsmarschall
29.03.2011, 20:34
Das passt doch zum § 130
wie die Faust aufs Auge !

70 Jahre nach dem Nationalsozialismus immer noch
die einzig zugelassene " Offenkundigkeit " erdulden zu müssen,-
passt zum Bild des freien Bürgers wie ein Gehörschutz zum Blinden..... :)

StGB § 130 hat mit der Entnazifizierung nichts zu tun der wurde erst nach deren offizellen Abschluss in 50ern in seine jetzige Form gebracht und seit dem Inhaltlich immer mehr ausgedehnt, insebesondere seit den 90ern.

Reichsmarschall
29.03.2011, 20:37
Wenn es von gestern ist kann man es sehr wohl rauslassen... wo kämen wir denn dahin wenn in GG unaktuelle Sachen drinstehen ? Nee nee das hat schon seinen Grund !X(

Artikell des GG können nur mit 2/3 der Stimmen von Bundesrat und Bundestag geändert werden daher wird dieser Artikel da bleiben bis man das Grundgesetz von nicht mehr aktuellen Artikelln säubert bzw. bis der Platz anderweitig benötigt wird.

Reichsmarschall
29.03.2011, 20:39
Das hört sich an wie ein fingiertes Interview.

Dass die BRD existiert ist übrigens offensichtlich.

Defakto schon dejure kann man darüber wunderbar Streiten.

-jmw-
29.03.2011, 20:43
Alle meine Quellen zeigen bei der Paulskirchenverfassung auch Paragraphen an. Schick mal ein Link wenn du eine andere Seite hast, bitte.
Hab hier am Tisch irgendwo ein Buch liegen mit unseren Verfassungen.
Dauert aber ein bissel, es zu finden.
Ausserdem läuft grad House... :)

Nachtrag: Da haste mich in der Tat erwischt! :)
Habe bisher nie bewusst wahrgenommen, dass die 49er-Verfassung ihre Artikel in Paragraphen gliedert.
Die Verfassungsurkunde für Bayern von 1818 übrigens auch, falls das jemanden interessiert. :D

Reichsmarschall
29.03.2011, 20:57
Im Völkerrecht gilt das Effektivitätsprinzip. Wenn ein Staat de facto existiert, dann existiert er und braucht nicht noch ein Zeugnis dafür, dass er das auch juristisch darf. Wer sollte denn das auch ausstellen?

Andere Staaten indem sie ihn als solchen anerkennen.
Die Dejure variante ist erst dann relevant wenn man tatsächlich dazu ind er Lage ist die eigene Ansicht durchzusetzen, sofern dies nicht der Fall ist sie nur zu Diskussionszwecken interresant.

n_h
30.03.2011, 06:45
Andere Staaten indem sie ihn als solchen anerkennen.
Die Dejure variante ist erst dann relevant wenn man tatsächlich dazu ind er Lage ist die eigene Ansicht durchzusetzen, sofern dies nicht der Fall ist sie nur zu Diskussionszwecken interresant.

Das könnte man, grob gesagt, erst 'mal so stehen lassen. Prinzipiell, aus de facto kann de jure werden; und nein, das 'de jure' muss dafür bzw. in diesem Fall noch nicht einmal schriftlich fixiert sein.

GSch
30.03.2011, 12:14
Du zerstückelst die Sätze und bastelst sie zusammen, wenn man etwas Zitiert dann bitte im ganzen, dann hat es auch wieder seine Richtigkeit.

Gib mir mal bitte die Quelle, meine Quellen zeigen mir auch § an und nicht nur Artikel, damit ich mir den vollständigen Satz raussuchen kann.

Gib mir bitte ein paar quellen dann kann ich das hier noch editieren und nicht nur auf ein Teil antworten.

Natürlich habe ich die Texte gekürzt. Das darf man, wenn es nicht sinnwidrig geschieht.

Du findest alle Volltexte unter http://www.verfassungen.de/. Wie ich deiner Antwort entnehme, hast du dich noch nie mit den Quellen beschäftigt. Glaub mir, es lohnt sich.

GSch
30.03.2011, 12:20
Andere Staaten indem sie ihn als solchen anerkennen.
Die Dejure variante ist erst dann relevant wenn man tatsächlich dazu ind er Lage ist die eigene Ansicht durchzusetzen, sofern dies nicht der Fall ist sie nur zu Diskussionszwecken interresant.

Rein rechtlich ist die Anerkennung durch andere Staaten noch nicht mal erforderlich. Es gab mal in der Konvention von Montevideo das zusätzliche Erfordernis, ein Staat müsse in der Lage sein, mit anderen Staaten in Wechselwirkung zu treten. Aber das hat sich nicht durchgesetzt. Wichtig ist, dass er auf seinem Staatsgebiet und über sein Staatsvolk Staatsgewalt ausüben kann (oder auch: die eigene Ansicht durchsetzen), nicht, ob das allen anderen Leuten passt.

Die Bundesrepublik hat lange Zeit die DDR nicht als Staat anerkennen wollen, aber das ließ sich auf die Dauer nicht durchhalten.

Apollyon
30.03.2011, 12:23
Natürlich habe ich die Texte gekürzt. Das darf man, wenn es nicht sinnwidrig geschieht.

Du findest alle Volltexte unter http://www.verfassungen.de/. Wie ich deiner Antwort entnehme, hast du dich noch nie mit den Quellen beschäftigt. Glaub mir, es lohnt sich.

Danke, da habe ich erstmal was zu tun ;)
Musste immer über Google alles Mühselig zusammentragen, bis auf die Grundgesetze war es bei anderen recht schwer...

Fan Noli
30.03.2011, 20:03
Solange es Nazis gibt.

Zeitgeist1
01.04.2011, 09:49
Du findest alle Volltexte unter http://www.verfassungen.de/. Wie ich deiner Antwort entnehme, hast du dich noch nie mit den Quellen beschäftigt. Glaub mir, es lohnt sich.

Danke für den Link.

Guruji
28.07.2011, 18:18
Dann bitte möchte ich wissen bei welchen Amt oder Behörde ich mich "Entnazifizieren" muss ?? :-)
Gruß
Guruji

Peter65
09.04.2013, 10:39
Doch, für ne Verfassungsänderung is ne 2/3-Mehheit nötig, das IST eine große Sache. Ausserdem sind die "Entnazifizierungsmaßnahmen" vorbei, der betreff. Artikel WAR nur dazu da, um dies GG-gerecht zu machen. Wen interessieren bitteschön Gesetzesartikel über Sachen die vorbei sind?


Wenn dem dann so ist, wie du sagst, frage ich mich, warum man sich nach wie vor "Entnazifizieren" lassen kann? Schon komisch, oder? Da ist gar nix vorbei.

Affenpriester
09.04.2013, 10:45
Das Grundgesetz ist keine Verfassung. Es ist nur die Urkunde über die Fremdherrschaft. Natürlich werden alle alliierten Gesetze davon nicht berührt.

Das Grundgesetz ist durchaus eine Verfassung, auch wenn sie nicht vom Volke bestimmt wurde. Über welche Verfassung gab es schon einen Volksentscheid?
Man sollte sich da nicht an Namen und Bezeichnungen aufhalten oder aufhängen. Wir haben eine Verfassung und die ist das GG.
Positiv ist, dass auch eine eigene und neue Verfassung vorgesehen ist.

Aloisius
09.04.2013, 10:47
Das Grundgesetz ist durchaus eine Verfassung, auch wenn sie nicht vom Volke bestimmt wurde. Über welche Verfassung gab es schon einen Volksentscheid?
Man sollte sich da nicht an Namen und Bezeichnungen aufhalten oder aufhängen. Wir haben eine Verfassung und die ist das GG.
Positiv ist, dass auch eine eigene und neue Verfassung vorgesehen ist.
Es gab durchaus eine Verfassung, die durch Volksentscheid in Kraft getreten ist, nämlich die Verfassung der DDR.

OneDownOne2Go
09.04.2013, 10:48
Das Grundgesetz ist durchaus eine Verfassung, auch wenn sie nicht vom Volke bestimmt wurde. Über welche Verfassung gab es schon einen Volksentscheid?
Man sollte sich da nicht an Namen und Bezeichnungen aufhalten oder aufhängen. Wir haben eine Verfassung und die ist das GG.
Positiv ist, dass auch eine eigene und neue Verfassung vorgesehen ist.

Hast du bemerkt, wie alt dieser Strang ist, und wie lange hier schon das Schweigen im Walde herrschte, bevor der Neuzugang sich hier betätigt hat?

Affenpriester
09.04.2013, 10:50
Hast du bemerkt, wie alt dieser Strang ist, und wie lange hier schon das Schweigen im Walde herrschte, bevor der Neuzugang sich hier betätigt hat?

Hab ich gar nicht drauf geachtet, nein. Siehste, manche Themen kommen immer wieder hoch obwohl man sie bereits tausendmal ausgelutscht hat.
Der Verlauf ist immer wieder derselbe, genau wie die Argumentation.

OneDownOne2Go
09.04.2013, 11:01
Es gab durchaus eine Verfassung, die durch Volksentscheid in Kraft getreten ist, nämlich die Verfassung der DDR.

Du meinst aber nicht dieses böswillige Traktat, das 1968 durch ein Pseudo-Plebiszit scheinlegitimiert war, oder?

Aloisius
09.04.2013, 14:00
Du meinst aber nicht dieses böswillige Traktat, das 1968 durch ein Pseudo-Plebiszit scheinlegitimiert war, oder?
Aber zumindest war das Organ, dass diese Verfassung ausgearbeitet hat, legal und nicht illegitim, wie die Bundesregierung.
Zudem war Verfassungsbruch ein Verbrechen, in der BRD scheint Verfassungsbruch sogar Pflicht zu sein.

OneDownOne2Go
09.04.2013, 14:03
Aber zumindest war das Organ, dass diese Verfassung ausgearbeitet hat, legal und nicht illegitim, wie die Bundesregierung.
Zudem war Verfassungsbruch ein Verbrechen, in der BRD scheint Verfassungsbruch sogar Pflicht zu sein.

Das "Organ" war legitim? Das wäre mir aber ganz neu. Oder ist "Die Partei hat immer Recht" jetzt eine Universal-Legitimation?

Was die Verfassungstreue der BRD angeht, hast du allerdings - leider - nicht Unrecht.

hamburger
09.04.2013, 15:20
Das GG ist keine Verfassung, wie die Beteiligten von Deutscher Seite auch ausdrücklich erklärt haben.
Es war und ist nur ein Provisorium....Carlo Schmidt ist auf You Tube in einem Beitrag ausdrücklich darauf eingegangen.
Die Deutschen haben damals aus gutem Grund nicht den Begriff der Verfassung gewählt, da sie nicht allein die Grundsätze definieren durften.
Aloisius hat da vollkommen recht. Dir DDR war in diesem Punkt etwas weiter wie die BRD.
Dort waren keine heimlichen Zusatzprotokolle nötig, die der deutschen Bevölkerung bis dato nicht bekannt gegeben werden, weil sie weiter gültiges Recht sind.
Im GG ist der Begriff der Verfassung im 146ger erst einer vom deutschen Volk in selbstbestimmter Entscheidung angenommenen Verfassung vorbehalten.
Bedauerlicherweise halten sich hier einige der Diskutanten für schlauer wie die Väter des GG:D
Ihr bewusster Verzicht auf den Verfassungsbegriff hatte einen Grund, oder glaubt hier irgendjemand, dass diese Leute nicht wussten , was sie taten?:beten:
Es ist übrigens ganz einfach zu erkennen, warum keine Verfassung gemacht worden ist,
Beamtenrecht, Pensionen, Politikergehälter, Sozialversicherungen....alles wäre mit einer neuen Verfassung so nicht mehr zu realisieren.
Das Recht müsste an die Neuzeit angepasst werden....die Gewaltenteilung müsste realisiert werden....etc.pp
Aus einem Provisorium kann keine Verfassung entstehen.....egal, wie man sich das zurecht, oder meist zu unrecht, zusammen schustert:dd:

Grenzer
09.04.2013, 16:20
Es gab durchaus eine Verfassung, die durch Volksentscheid in Kraft getreten ist, nämlich die Verfassung der DDR.


Du meinst aber nicht dieses böswillige Traktat, das 1968 durch ein Pseudo-Plebiszit scheinlegitimiert war, oder?


Aber zumindest war das Organ, dass diese Verfassung ausgearbeitet hat, legal und nicht illegitim, wie die Bundesregierung.
Zudem war Verfassungsbruch ein Verbrechen, in der BRD scheint Verfassungsbruch sogar Pflicht zu sein.


Autsch ,- das hat gesessen !

Das von den russischen Besatzern eingesetzte " Politbüro des ZK der SED " war also ein legales Organ des Volkes ?

Das hätte sich der Goebbels auch nicht besser zurechtbiegen können.....

hamburger
09.04.2013, 17:07
Das ZK der SED oder die Vertretung der Siegermächte......wo ist da der Unterschied?:))

Aloisius
11.04.2013, 14:01
Das "Organ" war legitim? Das wäre mir aber ganz neu. Oder ist "Die Partei hat immer Recht" jetzt eine Universal-Legitimation?

Was die Verfassungstreue der BRD angeht, hast du allerdings - leider - nicht Unrecht.

So ganz war das wohl nicht. Immerhin war die Regierung der DDR legal gewählt, und die DDR war völkerrechtlich auch existent, genauso wie die alte Bundesrepublik. Das illegitime bezieht sich auf das Deutsche Staatsgebilde seit 1990.

Untergrundkämpfer
11.04.2013, 14:06
Wusstet ihr das in oben benanntem Artikel steht, dass die Maßnahmen zur Entnazifizierung immer noch fortbestehen ? Ich finde das das 70 Jahre nach dem Krieg schon ein ganz schöner Knaller ist....

Was meint ihr ?

Kurt nach dem Ende des 2. Weltkrieges gab es eine Verlautbarung der Siegermächte das die sog. "Entnazifizierung" niemals endet und dieser fortwährende Prozess überhaupt eine der Grundvoraussetzung ist, das die Siegermächte mit Verhandlungen mit SPD und Co. überhaupt beginnen wollte.

OneDownOne2Go
11.04.2013, 20:12
So ganz war das wohl nicht. Immerhin war die Regierung der DDR legal gewählt, und die DDR war völkerrechtlich auch existent, genauso wie die alte Bundesrepublik. Das illegitime bezieht sich auf das Deutsche Staatsgebilde seit 1990.

Also, wenn du damit zum Ausdruck bringen willst, dass die DDR-Wahlen im Einklang mit der Verfassung der DDR standen, und sich daraus eine - rechtstheoretische - Legitimität auch der Verfassung ableitet, die von einem auf diesem Weg legitimierten Gremium beschlossen wurde, gebe ich dir Recht. Das es sich hier aber um einen Rechtsakt von der Qualität des Ermächtigungsgesetzes handelt, welches ja auch nicht gegen die weimarer Verfassung verstieß, sollte sich dabei ebenso verstehen.

Aloisius
11.04.2013, 21:25
Autsch ,- das hat gesessen !

Das von den russischen Besatzern eingesetzte " Politbüro des ZK der SED " war also ein legales Organ des Volkes ?

Das hätte sich der Goebbels auch nicht besser zurechtbiegen können.....
Zuletzt wohl schon, das sieht man doch an der Wahlbeteiligung von 99%

Grenzer
11.04.2013, 21:50
Zuletzt wohl schon, das sieht man doch an der Wahlbeteiligung von 99%

Das haben zuletzt die Wahlbeobachter sehr anders gesehen ,- so anders ,- daß einige Politschranzen wegen Wahlbetrugs sogar verurteilt wurden :)

Großadmiral
12.04.2013, 10:12
So ganz war das wohl nicht. Immerhin war die Regierung der DDR legal gewählt, und die DDR war völkerrechtlich auch existent, genauso wie die alte Bundesrepublik. Das illegitime bezieht sich auf das Deutsche Staatsgebilde seit 1990.

Begründe das mal. Was ist seit 1990 illegitimer als vorher?

Großadmiral
12.04.2013, 10:14
Also, wenn du damit zum Ausdruck bringen willst, dass die DDR-Wahlen im Einklang mit der Verfassung der DDR standen, und sich daraus eine - rechtstheoretische - Legitimität auch der Verfassung ableitet, die von einem auf diesem Weg legitimierten Gremium beschlossen wurde, gebe ich dir Recht. Das es sich hier aber um einen Rechtsakt von der Qualität des Ermächtigungsgesetzes handelt, welches ja auch nicht gegen die weimarer Verfassung verstieß, sollte sich dabei ebenso verstehen.

Genau so ist es. Wenn man den EMRK Standart anlegt war sie es nicht.

Aloisius
18.04.2013, 12:52
Begründe das mal. Was ist seit 1990 illegitimer als vorher?
Seit 1999 eher nicht, wohl aber seit den 1950er Jahren, Der MP Pieck war der erste und einzige Ministerpräsident der DDR, danach kam der ganze Schrott. Bis Pieck sollte also alles in legitimen Bahnen gelaufen sein.

Großadmiral
18.04.2013, 20:45
Seit 1999 eher nicht, wohl aber seit den 1950er Jahren, Der MP Pieck war der erste und einzige Ministerpräsident der DDR, danach kam der ganze Schrott. Bis Pieck sollte also alles in legitimen Bahnen gelaufen sein.

Bitte was? Die Qualität des DDR Personals ist hier nicht das Thema.

GSch
18.04.2013, 20:58
Kurt nach dem Ende des 2. Weltkrieges gab es eine Verlautbarung der Siegermächte das die sog. "Entnazifizierung" niemals endet und dieser fortwährende Prozess überhaupt eine der Grundvoraussetzung ist, das die Siegermächte mit Verhandlungen mit SPD und Co. überhaupt beginnen wollte.

Eine solche Verlautbarung ist bisher nicht bekannt. Eine Quelle wäre gut. Außerdem gab es vor Kriegsende überhaupt keine SPD, und warum hätte man ausgerechnet mit der verhandeln sollen?

ThomasHolzmann
06.09.2019, 17:40
...Ich finde das das 70 Jahre nach dem Krieg schon ein ganz schöner Knaller ist....

Was meint ihr ?

Ich wurde eben von dem System gefragt, ob es mir wirklich sinnvoll erscheint, dieses Thema wieder hervor zu heben und ich meine absolut.
Das beantwortet dahingehend auch schon die Frage des Verfassers. Es ist tatsächlich ein zwar absoluter "Knaller", der ganz und gar nicht schön ist. Denn leider wird anhand einer Partei (NSDAP) gerade dieser Artikel 139 doch als längst erledigt verstanden und beendet betrachtet.

Die Frage könnte insofern gem. Art. 139 GG lauten: „Wer, wie die obersten Bundesgerichte und die herrschende Lehre, auf die Erforschung des historischen Normzwecks von Fall zu Fall bewußt verzichtet, der will die Regelungsziele der Gesetzgebung erst gar nicht zur Kenntnis nehmen. Ein altes deutsches Sprichwort wird hier zur Methode erhoben, nämlich: „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.“

2. Was lehrt „die deutsche Vergangenheit“?
Die These, dass die jüngere deutsche Rechtsgeschichte die Anerkennung eines überpositiven Rechts gebiete, geht fehl. Die fundamentalen Umdeutungen der Rechtsordnung in den beiden deutschen Diktaturen wurde nicht durch konsequenten („überpositivistischen“) Gesetzesgehorsam, sondern überwiegend durch Missachtung und Umdeutung der geltenden Gesetze bewirkt.“
(Vgl. Prof. Bernd Rüthers, Wider den juristischen Zeitgeist: Ausgewählte Schriften [1964 – 2015], Fortgesetzter Blindflug oder Methodendämmerung der Justiz?, S. 337 ff.)

Hier erfahren Sie Bemerkenswertes unter - 3. "Vergangenheitsbewältigung": „Nun fanden auch die wissenschaftlichen Kontroversen um die Interpretation des NS ... Zwar brachten diese Kontroversen wissenschaftlich keine neuen Erkenntnisse, veränderten aber das öffentliche Geschichtsbewusstsein ... in einer Art Schocktherapie das Wissen um die Verstrickung weiter Teile der dt. → Gesellschaft in die Ausgrenzungs- und Vernichtungspraxis des NS-Unrechtsregimes ... zu einem Element einer negativen dt. Identität machten.“
(Vgl. bpb, Nationalsozialismus)