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Vollständige Version anzeigen : Ausgeschaffte Kriminelle haben Anspruch



Sterntaler
21.12.2010, 08:43
BERN - Ausländische Verbrecher, die weggewiesen wurden, haben in ihrem Heimatland weiterhin Anspruch auf Schweizer Sozialleistungen. SVP-Nationalrat Wobmann will das ändern.


:hihi::hihi::hihi:

http://www.blick.ch/news/schweiz/politik/keine-ahv-mehr-fuer-ausgeschaffte-kriminelle-162219


Auch die Schweiz schafft sich ab.

Paul Felz
21.12.2010, 09:19
:hihi::hihi::hihi:

http://www.blick.ch/news/schweiz/politik/keine-ahv-mehr-fuer-ausgeschaffte-kriminelle-162219


Auch die Schweiz schafft sich ab.
Herzlichen Glückwunsch an die Schweiz. Sehr abschreckend für Verbrecher :rolleyes:

henriof9
21.12.2010, 09:25
Also soziale Unterstützung für einen straffällig gewordenen Ausländern in dessen Heimatland darf natürlich nicht sein, was allerdings die Rente betrifft; das ist eine ganz andere Sache.
Diese hat er sich ja durch Arbeitszeit erworben und deswegen kann man, auch einem ausgewiesenen Ausländer, diese nicht einfach streichen.
Sozialleistungen sind ja quasi freiwillige Leistungen- Rentenzahlungen sind erworbene Ansprüche.

Sterntaler
21.12.2010, 09:25
die haben es dann noch besser , als der Rest der Bevölkerung in ihren Heimtländern, sie werden dann noch dank ihr kriminellen Karriere mit fetten Geldern aus der Schweiz beglückt. :))

ganja
21.12.2010, 09:29
Natürlich haben die Anspruch auf ihre Rente...

Paul Felz
21.12.2010, 09:31
Natürlich haben die Anspruch auf ihre Rente...
Sie haben einseitig den Vertrag gebrochen. Nichts haben sie.

ganja
21.12.2010, 09:35
Sie haben einseitig den Vertrag gebrochen. Nichts haben sie.

Was für'n Vertrag?

Sterntaler
21.12.2010, 09:37
an "Renten" ansprüchen wird nicht viel angefallen sein bei einer Kriminellen Karriere in der Schweiz (eher die jahrzehntelange Alimentierung werden für die Katz gewesen sein) , sicherlich wird das gegengerechnet was die an Schaden verursacht haben, was die anderen "Sozialleistungen" betrifft, geht die SVP daran dies abzuschaffen.

ganja
21.12.2010, 09:46
an "Renten" ansprüchen wird nicht viel angefallen sein bei einer Kriminellen Karriere in der Schweiz (..)

Was an Rente ausbezahlt wird, hängt natürlich davon ab, was einbezahlt wurde :rolleyes:

Paul Felz
21.12.2010, 09:46
Was für'n Vertrag?
Generationenvertrag oder wie das in der Schweiz heißt

Strandwanderer
21.12.2010, 09:52
Man möchte fast wetten, daß es auch ein solches Abkommen der BRD mit Staaten außerhalb der EU gibt, durch das selbst abgeschobene Verbrecher noch einen gesicherten Lebensabend haben.

ganja
21.12.2010, 09:55
Generationenvertrag oder wie das in der Schweiz heißt

Das ist aber kein Vertrag im juristischen Sinne, gegen den man verstossen könnte...

Auch kriminelle Schweizer haben Anspruch auf Rente, wenn sie genügend Beiträge an die AHV gezahlt haben.

henriof9
21.12.2010, 10:09
Man möchte fast wetten, daß es auch ein solches Abkommen der BRD mit Staaten außerhalb der EU gibt, durch das selbst abgeschobene Verbrecher noch einen gesicherten Lebensabend haben.

Aber selbstverständlich hat D solche Abkommen sonst wäre eine deutsche Rente z.B. nach Spanien überwiesen unmöglich.

Sterntaler
21.12.2010, 10:12
Man möchte fast wetten, daß es auch ein solches Abkommen der BRD mit Staaten außerhalb der EU gibt, durch das selbst abgeschobene Verbrecher noch einen gesicherten Lebensabend haben.

Logisch, schon alleine die Kranken- Mitversicherung an die aufsteigende Linie von Verwandten im Ausland (die hier keinen Finger jemals krumm gemacht haben), wie Türkei, rat mal warum die Krankenkassen pleite sind und der FDP Vietnamese die Beiträge für BRD Bürger erhöht. :))