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Vollständige Version anzeigen : doch Anklage wegen fahrlässige Tötung gegen Ex-Mieter....



pw75
28.07.2011, 20:23
der andere Fred wurde ja geschlossen..



http://www.bz-berlin.de/bezirk/koepenick/ex-mieter-stopften-stoff-in-abzugsrohr-article1236460.html


Zwei frühere Bewohner der Wohnung in Köpenick haben in Vernehmungen eingeräumt, vor mehreren Jahren das Abzugsrohr der zum damaligen Zeitpunkt abgestellten Gastherme zum Schutz vor Zugluft und Kälte mit Stoff und Zeitungen verstopft zu haben. Die Gegenstände waren im Zuge der Ermittlungen in dem Abzugsrohr gefunden worden.

Gegen die Mutter und ihren erwachsenen Sohn ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet worden.

Am Montagnachmittag waren Anna P. (27), ihre Kinder Robert (6), Friedrich-Wilhelm (5), Klaus-Peter (4) und Anuschka (1) sowie der Lebensgefährte Adam G. (40) tot in ihrer Wohnung aufgefunden worden.

Eine Obduktion ergab, dass sie an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung gestorben waren.

Die Schornsteinfeger-Innung hält weiter die Gastherme für den Auslöser des tödlichen Unglücks. Die Anlage sei 2005 stillgelegt und erst 2011 wieder in Betrieb genommen worden, sagte Innungssprecher Henry Laubenstein. „In dem Moment, wo sie wieder in Betrieb gesetzt wurde, hätte sie abgenommen werden müssen.“ Die Hausverwaltung habe sich dazu jedoch nicht an die Schornsteinfeger gewandt. Gefährliche Ablagerungen hätten dadurch nicht beseitigt werden können. „Es ist offensichtlich so, dass die Abgase nicht abziehen konnten“, sagte Laubenstein.

„Auch wenn da Versäumnisse angesprochen werden, müssen wir natürlich prüfen, ob die ursächlich waren“, sagte Herbeth. „Die von den Bezirksschornsteinfegern angesprochenen Aspekte werden umfassend geprüft.“

Strandwanderer
28.07.2011, 20:33
:

Furchtbar: vier Kinder, die ihr Leben noch ganz und gar vor sich hatten, unter den Toten!

pw75
28.07.2011, 20:37
:

Furchtbar: vier Kinder, die ihr Leben noch ganz und gar vor sich hatten, unter den Toten!


ja leider...

einzige Beruhigung, sie haben nichts davon mitbekommen...

dennoch ist es mulmig irgendwie...du ziehst in eine Wohnung, gehst nachts schlafen und wachst nie wieder auf...
ich fragte mich schon vorgestern, wer da zu Verantwortung gezogen werden kann..Vermieter..Schornsteinfeger...?!
wie es aussieht, wohl die Ex-Mieter..+ Vermieter, da sie darauf verzichtet haben sollen, die jährliche Wartung anzuordnen...

meckerle
28.07.2011, 20:43
„In dem Moment, wo sie wieder in Betrieb gesetzt wurde, hätte sie abgenommen werden müssen.“
Genau! Entweder vom Bezirksschornsteinfeger oder von den Gaswerken.

meckerle
28.07.2011, 20:48
ja leider...

einzige Beruhigung, sie haben nichts davon mitbekommen...

dennoch ist es mulmig irgendwie...du ziehst in eine Wohnung, gehst nachts schlafen und wachst nie wieder auf...
ich fragte mich schon vorgestern, wer da zu Verantwortung gezogen werden kann..Vermieter..Schornsteinfeger...?!
wie es aussieht, wohl die Ex-Mieter..+ Vermieter, da sie darauf verzichtet haben sollen, die jährliche Wartung anzuordnen...
Wenn ich das richtig gelesen habe, handelt es sich ja hier um eine Wiederinbetriebnahme der Gasversorgung.
Die ist in jedem Fall nicht in Betrieb zu nehmen, bevor sie von einem Fachmann abgenommen ist.

pw75
28.07.2011, 21:17
Wenn ich das richtig gelesen habe, handelt es sich ja hier um eine Wiederinbetriebnahme der Gasversorgung.
Die ist in jedem Fall nicht in Betrieb zu nehmen, bevor sie von einem Fachmann abgenommen ist.


hmm..ich glaube die machen so etwas nicht..ich habe da zwei Häuser weiter gewohnt, all die Häuser hatten solche Heizungen....bin auch mal von Etage 2 in 3 Gezogen....oder Haus genau gegenüber von den Unglückshaus....und es wurde nie vorher irgenetwas gemacht...es kam ein mal pro Jahr ein Fachmann der die wartete und fertig...
ich denke, nach diesen Unfall wird es nun etwas verantwortungsvoller gehandhabt--.

sibilla
28.07.2011, 21:53
hmm..ich glaube die machen so etwas nicht..ich habe da zwei Häuser weiter gewohnt, all die Häuser hatten solche Heizungen....bin auch mal von Etage 2 in 3 Gezogen....oder Haus genau gegenüber von den Unglückshaus....und es wurde nie vorher irgenetwas gemacht...es kam ein mal pro Jahr ein Fachmann der die wartete und fertig...
ich denke, nach diesen Unfall wird es nun etwas verantwortungsvoller gehandhabt--.

naja, wenn irgendwelche deppen den abzug verstopfen, dann ausziehen und den krempel nicht mehr entfernen - so à la nach mir die sintflut - dann gehören die meiner meinung nach zur verantwortung gezogen.

aber finde die mal, ein ding der unmöglichkeit.

es tut mir sehr leid, daß dadurch eine ganze familie ums leben gekommen ist, mein beileid.

und genau aus diesem grund gehören die verursacher zur rechenschaft gezogen.

aber, wie gehabt, nach mir die sintflut, ist doch mir worscht, wer durch meine dummheit verreckt, gell?

traurig

grüßle s.

pw75
29.07.2011, 07:07
Aber bekommt man bei einer Wartung so etwas nicht mit?
Dass da alles verstopft ist?
Und die Vormieter sind gefunden, handelt sich wohl um eine Frau und ihren Sohn

schlaufix
29.07.2011, 07:16
Aber bekommt man bei einer Wartung so etwas nicht mit?
Dass da alles verstopft ist?
Und die Vormieter sind gefunden, handelt sich wohl um eine Frau und ihren Sohn

Aber wen trifft denn nun die Hauptschuld?

pw75
29.07.2011, 07:21
Aber wen trifft denn nun die Hauptschuld?
Ich weiß nicht wie es in Deutschland geregelt ist ob ein vermieter eine Wartung vollziehen muss bevor er eine Wohnung weiter vermietet... Oder die ex mieter...

Ohne ein Jurist zu sein ist für mich der Vermieter schuld... Denn wenn ich in eine Wohnung einziehe erwarte ich, dass ich mich keiner Lebensgefahr aussetze....

schlaufix
29.07.2011, 07:32
Ich weiß nicht wie es in Deutschland geregelt ist ob ein vermieter eine Wartung vollziehen muss bevor er eine Wohnung weiter vermietet... Oder die ex mieter...

Ohne ein Jurist zu sein ist für mich der Vermieter schuld... Denn wenn ich in eine Wohnung einziehe erwarte ich, dass ich mich keiner Lebensgefahr aussetze....

hmmmm, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die Therme regelmäßig gewartet wurde, ist ihm wohl keine Schuld anzulasten.

opppa
30.07.2011, 10:16
hmmmm, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die Therme regelmäßig gewartet wurde, ist ihm wohl keine Schuld anzulasten.

Das dürfte eigentlich kein Problem sein, weil sich der Vermieter die Kosten für die Heizungswartung beim Mieter zurückholt.

(Aber dann ist der Heizungsmonteur dran!)

Quo vadis
30.07.2011, 10:25
Ich weiß nicht wie es in Deutschland geregelt ist ob ein vermieter eine Wartung vollziehen muss bevor er eine Wohnung weiter vermietet... Oder die ex mieter...

Ohne ein Jurist zu sein ist für mich der Vermieter schuld... Denn wenn ich in eine Wohnung einziehe erwarte ich, dass ich mich keiner Lebensgefahr aussetze....

Wir reden hier von einer Anlage, die bei Eingriffen und Veränderungen zur Todesfalle werden kann und nicht von einer vergilbten Tapete, die der Vormieter zurückgelassen hat. M.e. nach gehören die Vormieter wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, Bewährung und hohe Geldstrafe.

Quo vadis
30.07.2011, 10:28
hmmmm, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die Therme regelmäßig gewartet wurde, ist ihm wohl keine Schuld anzulasten.

Das sehe ich nicht so- wenn ein Teil der Anlage manipulativ verändert wurde und dies arglistig bei Prüfung und vor allem Wohnungsübergabe verschwiegen wurde, ist der Vormieter schuldig.

schlaufix
30.07.2011, 11:35
Das sehe ich nicht so- wenn ein Teil der Anlage manipulativ verändert wurde und dies arglistig bei Prüfung und vor allem Wohnungsübergabe verschwiegen wurde, ist der Vormieter schuldig.

Klar ist der Vormieter schuldig, wenn er etwas arglistig manipuliert hat. Wenn aber der Vermieter die vorgeschriebenen Wartungen nicht regelmäßig durchführen ließ, trifft ihn eine Mitschuld. Bei Einzug ist meines Wissens keine Überprüfung der Therme vorgeschrieben.

FranzKonz
30.07.2011, 11:40
Aber wen trifft denn nun die Hauptschuld?

Den, der die Anlage in Betrieb genommen hat, ohne sie zu prüfen. Wenn Du Dir ein Auto leihst, und wirst mit abgefahrenen Reifen erwischt, bist Du reif, denn Du hast den Karren in Betrieb genommen.

Stadtknecht
30.07.2011, 11:41
Ich glaube nicht, daß hier eine fahrlässige Tötung durchgeht.

Probleme wird der kriegen, der die Gastherme wieder in Betrieb genommen hat.

schlaufix
30.07.2011, 11:53
Den, der die Anlage in Betrieb genommen hat, ohne sie zu prüfen. Wenn Du Dir ein Auto leihst, und wirst mit abgefahrenen Reifen erwischt, bist Du reif, denn Du hast den Karren in Betrieb genommen.

Dann wäre die verstorbene Familie womöglich selbst schuld. Nee lieber Franz, das wäre zu einfach.

Stadtknecht
30.07.2011, 11:59
Den, der die Anlage in Betrieb genommen hat, ohne sie zu prüfen. Wenn Du Dir ein Auto leihst, und wirst mit abgefahrenen Reifen erwischt, bist Du reif, denn Du hast den Karren in Betrieb genommen.

Der Halter ist aber auch reif.

FranzKonz
30.07.2011, 12:15
Der Halter ist aber auch reif.

Warum? Der Halter muß doch gar nichts davon gewußt haben?

FranzKonz
30.07.2011, 12:19
Klar ist der Vormieter schuldig, wenn er etwas arglistig manipuliert hat. Wenn aber der Vermieter die vorgeschriebenen Wartungen nicht regelmäßig durchführen ließ, trifft ihn eine Mitschuld. Bei Einzug ist meines Wissens keine Überprüfung der Therme vorgeschrieben.

Mit dem Einzug hat das erst mal nichts zu tun, sondern mit der Inbetriebnahme.

Eine arglistige Manipulation kann ich nicht erkennen. Der Vormieter hat doch offensichtlich das Gerät außer Betrieb genommen und jahrelang nicht genutzt. Das Verstopfen mit Lappen und Papier ist nicht fachgerecht, eventuell könnte er dafür in Anspruch genommen werden. Aber auch ein fachgerechter Verschluß des Rauchgasanschlusses hätte den gleichen Effekt haben können.

Stadtknecht
30.07.2011, 12:28
Warum? Der Halter muß doch gar nichts davon gewußt haben?

Doch, im Rahmen der Halterhaftung gemäß § 31 Abs. 2 StVZO.


TBNR 331690

Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs/Anhängers *)
an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder
Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe
besaß bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 **), § 69a StVZO; § 24 StVG;
213 BKat

3 Punkte, 75,00 EUR Bußgeld, 23,50 EUR Gebühren

FranzKonz
30.07.2011, 13:09
Doch, im Rahmen der Halterhaftung gemäß § 31 Abs. 2 StVZO.


TBNR 331690

Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs/Anhängers *)
an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder
Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe
besaß bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 **), § 69a StVZO; § 24 StVG;
213 BKat

3 Punkte, 75,00 EUR Bußgeld, 23,50 EUR Gebühren

Ich hatte mal ein Firmenfahrzeug, das ich ausschließlich und auch privat nutzte. Die GmbH war Halter. Wer, außer mir, sollte für die Profiltiefe der Reifen verantwortlich sein?

Juristen sind wirklich niedlich. :shrug:

schlaufix
31.07.2011, 06:30
Ich hatte mal ein Firmenfahrzeug, das ich ausschließlich und auch privat nutzte. Die GmbH war Halter. Wer, außer mir, sollte für die Profiltiefe der Reifen verantwortlich sein?

Juristen sind wirklich niedlich. :shrug:

Die deutsche Rechtssprechung ist nicht weniger kompliziert wie das deutsche Steuersystem. Leasen und Leihen oder Mieten sind unterschiedliche Begriffe die jeweils anderen Voraussetzungen unterliegen.
Was den tragischen Unfall angeht, weiss man ja nicht wirklich was genau passiert ist. Deshalb kann hier auch nur spekuliert werden.

Stadtknecht
31.07.2011, 10:59
Warum? Der Halter muß doch gar nichts davon gewußt haben?

Ihm ist zuzumuten und er ist verpflichtet, daß er sich um den technisch einwandfreien Zusatnd des Fahrzeuges kümmert.

Ganz krass ist das bei LKW, da zahlt der Halter ganz schnell ein paar hundert € wenn er den LKW technisch nicht in Ordnung hält ( etwa Bremsen, HU ) oder ihn nicht entsprechend ausgerüstet hat, etwa mit Mitteln zur Ladungssicherung.

Don
31.07.2011, 11:06
Ich glaube nicht, daß hier eine fahrlässige Tötung durchgeht.

Probleme wird der kriegen, der die Gastherme wieder in Betrieb genommen hat.

Nein. Die sind tot.

Stadtknecht
31.07.2011, 11:09
Ich hatte mal ein Firmenfahrzeug, das ich ausschließlich und auch privat nutzte. Die GmbH war Halter. Wer, außer mir, sollte für die Profiltiefe der Reifen verantwortlich sein?

Juristen sind wirklich niedlich. :shrug:

So niedlich sind die gar nicht.

Auch eine juristische Person ( etwa eine Firma ) als Halter im rechtlichen Sinne kann, bzw. muss eine natürliche Person als Halter im technischen Sinne bestimmen, die sich um die Fahrzeuge kümmert.
Das kann ein Fuhrparksleiter, ein Lademeister usw. sein.

Don
31.07.2011, 11:14
Mit dem Einzug hat das erst mal nichts zu tun, sondern mit der Inbetriebnahme.

Eine arglistige Manipulation kann ich nicht erkennen. Der Vormieter hat doch offensichtlich das Gerät außer Betrieb genommen und jahrelang nicht genutzt. Das Verstopfen mit Lappen und Papier ist nicht fachgerecht, eventuell könnte er dafür in Anspruch genommen werden. Aber auch ein fachgerechter Verschluß des Rauchgasanschlusses hätte den gleichen Effekt haben können.

Nein, denn dann wird die Therme so außer Betrieb gesetzt daß sie nicht einfach wieder eingeschaltet werden kann. Da werden dann Bauteile der Steuerung o.ä entfernt mit dem Verweis auf die Blindsetzung des Abgasrohrs.
Schluderei mal außen vor gelassen.

Eine Wartung oder Überprüfung muß aber nicht zwangsläufig zur Entdeckung einer Verstopfung führen. Der Gasbrenner, funktioniert er einwandfrei, wird an der Meßstelle die geforderten Abgaswerte erzielen, ob die auch durch den Kamin nach draußen gehen prüft niemand. Im Gegensatz zu einem Kohle oder Holzofen riecht das auch keiner wenn die Abgase in die Bude ziehen. Ob die Verstopfung erkennbar gewesen wäre hängt von der lokalen Installation ab und ist freihändig nicht zu beurteilen.

Stadtknecht
31.07.2011, 11:19
Nein. Die sind tot.

Dennoch stellt sich die Frage, ob Heizungsmonteur, Vermieter, Gasversorgungsunternehmer alles vorschriftsmäßige getan haben, um die Wiederinbetriebnahme zu verhindern.

Stadtknecht
31.07.2011, 11:21
Nein, denn dann wird die Therme so außer Betrieb gesetzt daß sie nicht einfach wieder eingeschaltet werden kann. Da werden dann Bauteile der Steuerung o.ä entfernt mit dem Verweis auf die Blindsetzung des Abgasrohrs.
Schluderei mal außen vor gelassen.

Eine Wartung oder Überprüfung muß aber nicht zwangsläufig zur Entdeckung einer Verstopfung führen. Der Gasbrenner, funktioniert er einwandfrei, wird an der Meßstelle die geforderten Abgaswerte erzielen, ob die auch durch den Kamin nach draußen gehen prüft niemand. Im Gegensatz zu einem Kohle oder Holzofen riecht das auch keiner wenn die Abgase in die Bude ziehen. Ob die Verstopfung erkennbar gewesen wäre hängt von der lokalen Installation ab und ist freihändig nicht zu beurteilen.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Gastherme bei nicht vorhandenem Abgasabzug anspringt, bzw. durch läuft.
Die müßte doch sofort abschalten.

konfutse
31.07.2011, 15:28
Wenn ich das richtig gelesen habe, handelt es sich ja hier um eine Wiederinbetriebnahme der Gasversorgung.
Die ist in jedem Fall nicht in Betrieb zu nehmen, bevor sie von einem Fachmann abgenommen ist.
Ich sehe darin ein Verschulden des Vermieters, nicht der ehemaligen Mieter.

lupus_maximus
31.07.2011, 15:42
Ich weiß nicht wie es in Deutschland geregelt ist ob ein vermieter eine Wartung vollziehen muss bevor er eine Wohnung weiter vermietet... Oder die ex mieter...

Ohne ein Jurist zu sein ist für mich der Vermieter schuld... Denn wenn ich in eine Wohnung einziehe erwarte ich, dass ich mich keiner Lebensgefahr aussetze....
Die Gefahr ist ja erst entstanden als die Anlage wieder in Betrieb genommen wurde. Da haben aber die Exmieter nichts damit zu tun und sind somit frei von jeder Haftung!

opppa
31.07.2011, 16:38
Die Gefahr ist ja erst entstanden als die Anlage wieder in Betrieb genommen wurde. Da haben aber die Exmieter nichts damit zu tun und sind somit frei von jeder Haftung!

Mach Dir keine Sorgen!
Bis das juristisch abschließend geklärt ist, haben einige Rechts(verdreh...äh)anwälte ihre neue Segelyacht in der Ägäis!

:D

Da ist nichts mit "fiat iustitia" - Wenn schon, denn schon! Es muß mindestens Mercedes sein!

:D

lupus_maximus
31.07.2011, 17:07
Mach Dir keine Sorgen!
Bis das juristisch abschließend geklärt ist, haben einige Rechts(verdreh...äh)anwälte ihre neue Segelyacht in der Ägäis!

:D

Da ist nichts mit "fiat iustitia" - Wenn schon, denn schon! Es muß mindestens Mercedes sein!

:DDu könntest Recht haben!
Deswegen haben Rechts(verdreh)anwälte in Neugermanien keine Chancen auf ein ergiebiges Einkommen!

Daphne
04.08.2011, 08:27
Den, der die Anlage in Betrieb genommen hat, ohne sie zu prüfen. Wenn Du Dir ein Auto leihst, und wirst mit abgefahrenen Reifen erwischt, bist Du reif, denn Du hast den Karren in Betrieb genommen.


Da muß man vielleicht noch zwischen sichtbarem und unsichtbarem Mangel unterscheiden.
Die Nachmieter gingen bei der Wohnungsübergabe sicher davon aus dass die Wohnung vollkommen in Ordnung ist.
Und das ist meines Wissens nach Aufgabe des Vermieters. Aber inwieweit die Heizungsanlage dazugehört weiß ich jetzt nicht.

Ich beurteile das jetzt mal nach meinem persönlichen Empfinden.
Die Vormieter sind ausgezogen ohne den Abzug wieder freizulegen oder den Vermieter davon in Kenntnis zu setzen.
Aber nur mit diesem Wissen hätte der Vermieter die Möglichkeit gehabt die Gastherme prüfen zu lassen und den Abzug wieder freizulegen.
Die Kosten dafür hätte er auf die Vormieter abwälzen können .. Stichwort: Mietkaution.
In erster Linie sehe ich die Vormieter in der Verantwortung.

FranzKonz
04.08.2011, 08:33
Da muß man vielleicht noch zwischen sichtbarem und unsichtbarem Mangel unterscheiden.
Die Nachmieter gingen bei der Wohnungsübergabe sicher davon aus dass die Wohnung vollkommen in Ordnung ist.
Und das ist meines Wissens nach Aufgabe des Vermieters. Aber inwieweit die Heizungsanlage dazugehört weiß ich jetzt nicht.

Ich beurteile das jetzt mal nach meinem persönlichen Empfinden.
Die Vormieter sind ausgezogen ohne den Abzug wieder freizulegen oder den Vermieter davon in Kenntnis zu setzen.
Aber nur mit diesem Wissen hätte der Vermieter die Möglichkeit gehabt die Gastherme prüfen zu lassen und den Abzug wieder freizulegen.
Die Kosten dafür hätte er auf die Vormieter abwälzen können .. Stichwort: Mietkaution.
In erster Linie sehe ich die Vormieter in der Verantwortung.

Jeder ist für das verantwortlich, was er tut. Nehme ich eine beliebige Anlage ohne hinreichende Kenntnisse in Betrieb, muß ich damit rechnen, daß irgendetwas blödes passiert. Also bin ich auch selbst dafür verantwortlich.