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Vollständige Version anzeigen : Polizei stoppt tim halbe (18), weil er nur 1,53 m gross ist



ksero
20.06.2012, 21:07
http://www.bild.de/news/inland/verfolgungsjagd/polizei-stoppt-tim-halbe-weil-er-nur-1-53-gross-ist-24743452.bild.html
Dass er gestoppt wird, kann japassieren, aber wie und was danach geschah ist einfach nur unglaublich.
Scheinbar meinen einige polizisten, dass sie über dem Gesetz stünden.

Casus Belli
20.06.2012, 21:09
Die Beamten sollten sich tatsächlich Entschuldigen, ebenfalls sollte es eine finanzielle Zuwendung für den Jungen geben von Seiten der Polizei. Der Junge hat nen Herzfehler, gut das nicht mehr passiert ist.

Zeljko
20.06.2012, 21:16
So eine Frechheit, die behandeln ihn wie einen Ausländer.

ksero
20.06.2012, 21:20
So eine Frechheit, die behandeln ihn wie einen Ausländer.
Ob Ausländer, oder nicht: Dieses Verhalten ist widerwärtig.

Hybrid
20.06.2012, 21:43
So eine Frechheit, die behandeln ihn wie einen Ausländer.

Wwie Ausländer? Wärs nen Muselkind gewesen, wär garantiert nix passiert!

Andererseits muss man schon sagen, selten das die Polizei vor Ort ist und zugriff zeigt. Allerdings, die Verhältnismäßigkeit der Mittel, sind in diesem Fall äussrst Fragwürdig. Man könnte in dem Fall schon, seitens der Staatskonntrolleure von einem gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr sprechen.

latrop
20.06.2012, 21:51
So eine Frechheit, die behandeln ihn wie einen Ausländer.

Hä ?????
Du meinst wohl, wie einen Deutschen.
Ausländer werden gehätschelt.

-jmw-
20.06.2012, 22:13
Der Mann heisst wirklich Tim Halbe, wie? LOL

Quo vadis
20.06.2012, 22:15
So eine Frechheit, die behandeln ihn wie einen Ausländer.

Wie einen Italiener meist du wohl....:peace:

Brotzeit
20.06.2012, 22:21
http://www.bild.de/news/inland/verfolgungsjagd/polizei-stoppt-tim-halbe-weil-er-nur-1-53-gross-ist-24743452.bild.html
Dass er gestoppt wird, kann japassieren, aber wie und was danach geschah ist einfach nur unglaublich.
Scheinbar meinen einige polizisten, dass sie über dem Gesetz stünden.

Dei Arroganz des parasitären Beamtenapprates ....
Die Herren in blau - silber denken nicht!
Dafür werden sie nicht bezahlt!
Sie handeln nur!

Stadtknecht
21.06.2012, 09:20
Was ist am Verhalten der Polizei zu kritisieren?

Der Bengel sieht aus wie 13 aber nicht wie 18. Das er einen Herzfehler hat, ist bedauerlich, aber es stellt sich die Frage, ob er gesundheitlich überhaupt zum Führen von KFZ geeignet ist.

OK, einfach einen Peterwagen vor ein Auto zu setzen ist, ähem suboptimal, aber offenbar gerechtfertigt.

Stadtknecht
21.06.2012, 09:20
Dei Arroganz des parasitären Beamtenapprates ....
Die Herren in blau - silber denken nicht!
Dafür werden sie nicht bezahlt!
Sie handeln nur!

Typisch Blödzeit.

detti
21.06.2012, 09:41
So eine Frechheit, die behandeln ihn wie einen Ausländer.

Wäre das ein Musel gewesen hätte Fathima Roth zur Lichterkette aufgerufen

Klopperhorst
21.06.2012, 09:44
... aber es stellt sich die Frage, ob er gesundheitlich überhaupt zum Führen von KFZ geeignet ist.

...

Das ist typisch deutsches Beamtengedöns.
Wenn er die Fahrschule gemacht hat, kann er Auto fahren, Basta.

---

Antisozialist
21.06.2012, 09:47
Was ist am Verhalten der Polizei zu kritisieren?

Der Bengel sieht aus wie 13 aber nicht wie 18. Das er einen Herzfehler hat, ist bedauerlich, aber es stellt sich die Frage, ob er gesundheitlich überhaupt zum Führen von KFZ geeignet ist.

OK, einfach einen Peterwagen vor ein Auto zu setzen ist, ähem suboptimal, aber offenbar gerechtfertigt.

Weil jemand jünger als 18 aussieht, darf ihn die Polizei ohne Vorwarnung "ausbremsen"?

ksero
21.06.2012, 10:35
Was ist am Verhalten der Polizei zu kritisieren?

Der Bengel sieht aus wie 13 aber nicht wie 18. Das er einen Herzfehler hat, ist bedauerlich, aber es stellt sich die Frage, ob er gesundheitlich überhaupt zum Führen von KFZ geeignet ist.

OK, einfach einen Peterwagen vor ein Auto zu setzen ist, ähem suboptimal, aber offenbar gerechtfertigt.
Dass er kontrolliert wurde, ist ja auch völlig in Ordnung und das Ausbremsen seines Wagens kann man vielleicht noch damit entschuldigen, dass die Polizisten es in diesem Moment für angebracht hielten, weil mna ja eine Verfolgungsjagd verhindern wollte.
Die Unverschämheit ist ja, dass er wegen verkehrgefährendem verhlten eine Abmahnung bekommt und den Schaden noch bezahlen muss.
Dabie wäre es angemessen, dass die Beamten sich bei ihm entschuldigen und den Schaden bezahlen.

Entfernungsmesser
21.06.2012, 10:41
So eine Frechheit, die behandeln ihn wie einen Ausländer.

Unsinn: Hast du irgendwo gelesen, daß ihm das Auto von den Polizisten gewaschen, poliert und getankt wurde...??

Entfernungsmesser
21.06.2012, 10:49
Was ist am Verhalten der Polizei zu kritisieren?

Der Bengel sieht aus wie 13 aber nicht wie 18. Das er einen Herzfehler hat, ist bedauerlich, aber es stellt sich die Frage, ob er gesundheitlich überhaupt zum Führen von KFZ geeignet ist.

OK, einfach einen Peterwagen vor ein Auto zu setzen ist, ähem suboptimal, aber offenbar gerechtfertigt.

Das sehe ich genau so. Allerdings eine Aktion wie diese wäre zu überdenken. Aber: hinterher ist man immer schlauer. Ist halt blöd gelaufen.

Heute Morgen bin ich um 4 Uhr nach Chemnitz gefahren. Einen Reisebus an einen Kollegen übergeben. Den hatte die Polizei dann mit unserem VW-Bus am Wickel. Die Dinger werden offensichtlich gerne geklaut und die wollten präventiv kontrollieren. Kurze Kontrolle, alles OK und weiter ging es. Vorbildlich...

Entfernungsmesser
21.06.2012, 10:53
Weil jemand jünger als 18 aussieht, darf ihn die Polizei ohne Vorwarnung "ausbremsen"?

Wenn sich die Polizei mit ihren asthmatischen VW hinter einen ML setzt, das Ding wirklich geklaut ist und der Fahrer des ML auf die Tube drücht, was denkst du, was dann passiert??

Das Jugendliche immer wieder Autos knacken, ist ja nun weiß Gott keine Neuigkeit. Das ganze Ding ist halt blöd gelaufen. Aber auch kein Drama. Eher eine Kurriosität aus dem Dienstalltag eines Polizisten. Die Geschichte wird in den nächsten 20 Jahren auf jeder Weihnachtsfeier der Dienstgruppe zum Besten gegeben.

latrop
21.06.2012, 10:56
Was ist am Verhalten der Polizei zu kritisieren?

Der Bengel sieht aus wie 13 aber nicht wie 18. Das er einen Herzfehler hat, ist bedauerlich, aber es stellt sich die Frage, ob er gesundheitlich überhaupt zum Führen von KFZ geeignet ist.

OK, einfach einen Peterwagen vor ein Auto zu setzen ist, ähem suboptimal, aber offenbar gerechtfertigt.

Wer weiss, vielleicht hat der auf Haltezeichen nicht reagiert (der schaut ja kaum übers Lenkrad).

latrop
21.06.2012, 10:57
Weil jemand jünger als 18 aussieht, darf ihn die Polizei ohne Vorwarnung "ausbremsen"?

Haben die das gemacht ?? Woher weisst du das ?

schastar
21.06.2012, 11:09
http://www.bild.de/news/inland/verfolgungsjagd/polizei-stoppt-tim-halbe-weil-er-nur-1-53-gross-ist-24743452.bild.html
Dass er gestoppt wird, kann japassieren, aber wie und was danach geschah ist einfach nur unglaublich.
Scheinbar meinen einige polizisten, dass sie über dem Gesetz stünden.

Bei dem ist ja der Name Programm.

Shahirrim
21.06.2012, 11:17
Wie wichtig Groß- und Kleinschreibung ist, sollte spätestens bei diesem Strang-Titel deutlich werden.

Ich lese immer halbe 18! Also 9!

El Lute
21.06.2012, 11:30
Was für eine Reaktion soll man von einer Polizei erwarten, bei der sogar Leute verbeamtet werden, die noch nicht einmal das Anne Frank Tagebuch kennen?
http://www.focus.de/politik/deutschland/verbrennung_aid_112072.html

Doc Gyneco
21.06.2012, 11:34
Ein Herzkranker hat einen Führerschein !!??!!

Das ist die Katastrophe ja bereits schon vorprogrammiert !

:crazy::crazy::crazy:

Antisozialist
21.06.2012, 11:45
Was für eine Reaktion soll man von einer Polizei erwarten, bei der sogar Leute verbeamtet werden, die noch nicht einmal das Anne Frank Tagebuch kennen?
http://www.focus.de/politik/deutschland/verbrennung_aid_112072.html

Muß man auch nicht kennen.

Stadtknecht
21.06.2012, 13:47
Das ist typisch deutsches Beamtengedöns.
Wenn er die Fahrschule gemacht hat, kann er Auto fahren, Basta.

---

Nicht ganz. Die körperliche und geistige Eignung muß gegeben sein.

Stadtknecht
21.06.2012, 13:47
Muß man auch nicht kennen.

So sehe ich das auch.

Man sollte es kennen, muß es aber nicht gelesen haben.

Stadtknecht
21.06.2012, 13:48
Ein Herzkranker hat einen Führerschein !!??!!

Das ist die Katastrophe ja bereits schon vorprogrammiert !

:crazy::crazy::crazy:

So sehe ich das auch.

Hier die zuständige Behörde gefragt, den Bengel mal untersuchen zu lassen.

Stadtknecht
21.06.2012, 13:50
Weil jemand jünger als 18 aussieht, darf ihn die Polizei ohne Vorwarnung "ausbremsen"?

Genau da sehe ich das Problem.

Untergrundkämpfer
21.06.2012, 14:55
Was ist am Verhalten der Polizei zu kritisieren?

Der Bengel sieht aus wie 13 aber nicht wie 18. Das er einen Herzfehler hat, ist bedauerlich, aber es stellt sich die Frage, ob er gesundheitlich überhaupt zum Führen von KFZ geeignet ist.

OK, einfach einen Peterwagen vor ein Auto zu setzen ist, ähem suboptimal, aber offenbar gerechtfertigt.

Ist es nicht. Verhältnismässigkeitsprüfung? Schonmal daran gedacht?

Untergrundkämpfer
21.06.2012, 14:56
So sehe ich das auch.

Hier die zuständige Behörde gefragt, den Bengel mal untersuchen zu lassen.

Du solltest diesen Beitrag noch einmal überdenken und Dich in die einschlägigen Gesetze einlesen. ;)

Untergrundkämpfer
21.06.2012, 14:57
Nicht ganz. Die körperliche und geistige Eignung muß gegeben sein.

Hätte er diese nicht nachweisen können, hätter er weder Fahrerlaubins noch Führerschein bekommen. Und nein, beides ist weder dasselbe noch das gleiche.

Entfernungsmesser
21.06.2012, 15:01
Ist es nicht. Verhältnismässigkeitsprüfung? Schonmal daran gedacht?

Das läuft dann so: "So Kollegen, da haben wir ein Auto, mit einem jungen Mann am Steuer, der jung aussieht. Wer hat Vorschläge?"

Stuhlkreis bilden, Blödzeitung anrufen, Vorgesetzten aus dem Bett klingeln, Claudia Roth informieren und den Halter feststellen lassen (könnte sich ja um den 12-jährigen Bengel eines Grünen Bundestagsabgeordneten handeln). Oder noch viel schlimmer (vorsicht Staatskrise droht) ein MiHiGru!!!!!!!!

Doc Gyneco
21.06.2012, 15:05
So sehe ich das auch.

Hier die zuständige Behörde gefragt, den Bengel mal untersuchen zu lassen.

Warum noch untersuchen ?

Es ist ja bereits bekannt dass er unter Herzproblemen leidet !

Sein Herz kann daher zu jeder Zeit versagen, und wenn das passiert wärend er am Steuer sitzt und vielleicht gerade mitten in der Stadt, kann man sich ja ausmalen was da passieren kann.

In meinem Kanton werden solchen Leuten vorbeugend der Führerschein entzogen.

http://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gif

Untergrundkämpfer
21.06.2012, 15:08
Das läuft dann so: "So Kollegen, da haben wir ein Auto, mit einem jungen Mann am Steuer, der jung aussieht. Wer hat Vorschläge?"

Stuhlkreis bilden, Blödzeitung anrufen, Vorgesetzten aus dem Bett klingeln, Claudia Roth informieren und den Halter feststellen lassen (könnte sich ja um den 12-jährigen Bengel eines Grünen Bundestagsabgeordneten handeln). Oder noch viel schlimmer (vorsicht Staatskrise droht) ein MiHiGru!!!!!!!!

Setzen, sechs. Thema verfehlt.

Wir befinden uns hier im öffentlichen Recht, genauer im Verwaltungsrecht, noch genauer im Gefahrenabwehrrecht und noch sehr viel genauer im Ordnungs- und im Polizeiaufgabenrecht.

Verhältnismässigkeitsprüfung bedeutet das sich zunächst der Beamte fragen muß ob er eingreift. Das ist das sog. Entschließungsermessen. Also ob eine Behörde überhaupt eingreift oder nicht. Wenn die Behörde eingreift (was hier gegeben ist) muß die Frage des Auswahlermessen geklärt werden. Also welche Mittel bzw. Maßnahmen die Behörde einsetzt um z. B. eine Gefahr abzuwehren. Und genau hier haben die Polizeibeamten ins Klo gegriffen. Denn hier liegen einige Rechtverstösse durch die Polizeibeamten vor.

Stadtknecht
21.06.2012, 15:08
Du solltest diesen Beitrag noch einmal überdenken und Dich in die einschlägigen Gesetze einlesen. ;)

Wieso? Was ist an meinem Beitrag falsch?

Untergrundkämpfer
21.06.2012, 15:09
Warum noch untersuchen ?

Es ist ja bereits bekannt dass er unter Herzproblemen leidet !

Sein Herz kann daher zu jeder Zeit versagen, und wenn das passiert wärend er am Steuer sitzt und vielleicht gerade mitten in der Stadt, kann man sich ja ausmalen was da passieren kann.

In meinem Kanton werden solchen Leuten vorbeugend der Führerschein entzogen.

http://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gif

Dies zu entscheiden liegt beim zuständigen Amtsarzt.

Untergrundkämpfer
21.06.2012, 15:10
Wieso? Was ist an meinem Beitrag falsch?

Ziemlich viel. Das beginnt bei der Gesunheitsprüfung für Führerscheinbewerber mit chronischen Krankheiten und hört bei der Verhältnismässigkeitsprüfung auf. Bei Gericht, an einer Verwaltungs(hoch)schule oder gar an einer juristischen Fakultät würden sie Dir Deine Einschätzung um die Ohren hauen.

Stadtknecht
21.06.2012, 15:13
Setzen, sechs. Thema verfehlt.

Wir befinden uns hier im öffentlichen Recht, genauer im Verwaltungsrecht, noch genauer im Gefahrenabwehrrecht und noch sehr viel genauer im Ordnungs- und im Polizeiaufgabenrecht.

Verhältnismässigkeitsprüfung bedeutet das sich zunächst der Beamte fragen muß ob er eingreift. Das ist das sog. Entschließungsermessen. Also ob eine Behörde überhaupt eingreift oder nicht. Wenn die Behörde eingreift (was hier gegeben ist) muß die Frage des Auswahlermessen geklärt werden. Also welche Mittel bzw. Maßnahmen die Behörde einsetzt um z. B. eine Gefahr abzuwehren. Und genau hier haben die Polizeibeamten ins Klo gegriffen. Denn hier liegen einige Rechtverstösse durch die Polizeibeamten vor.

Erstes Ausbildungsjahr Verwaltungsfachschule :D, aber nicht in NRW.




...Also welche Mittel bzw. Maßnahmen die Behörde einsetzt um z. B. eine Gefahr abzuwehren...

Die Frage stellt sich insofern, daß die behördliche Maßnahme geeignet und erforderlich sein muß, das behördliche Ziel zu erreichen.
Auch muß sie den richtigen Adressaten treffen und das mildeste Mittel darstellen.

Bei der Erforderlichkeit und dem mildesten Mittel, sehe ich da, ähem gewisse Probleme...

Stadtknecht
21.06.2012, 15:14
Ziemlich viel. Das beginnt bei der Gesunheitsprüfung für Führerscheinbewerber mit chronischen Krankheiten und hört bei der Verhältnismässigkeitsprüfung auf. Bei Gericht, an einer Verwaltungs(hoch)schule oder gar an einer juristischen Fakultät würden sie Dir Deine Einschätzung um die Ohren hauen.

Ich bin kein Kardiologe aber das wage ich zu bezweifeln!

Doc Gyneco
21.06.2012, 15:16
Dies zu entscheiden liegt beim zuständigen Amtsarzt.


Bei uns macht das die Administration !

Man nennt das bei uns eine administrative Massnahme !

http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_01/a16d.html

http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_01/a17.html

Ich zum Beispiel leide unter Schlafapnoe, und kann daher keinen professionellen Führerschein mahr haben (Autocar, Lastwagen, Taxi, usw).

Mein Arzt, resp Lungenarzt muss das der Administration melden. Das ist eine Verpflichtung.

Wenn ich aber diese Führerschein zurückwill, dann muss über den Antsarzt, der dann entscheide ob ich fähig bin oder nicht.

http://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gif

Untergrundkämpfer
21.06.2012, 15:18
Erstes Ausbildungsjahr Verwaltungsfachschule :D, aber nicht in NRW. ;)






Die Frage stellt sich insofern, daß die behördliche Maßnahme geeignet und erforderlich sein muß, das behördliche Ziel zu erreichen.
Auch muß sie den richtigen Adressaten treffen und das mildeste Mittel darstellen.

Bei der Erforderlichkeit und dem mildesten Mittel, sehe ich da, ähem gewisse Probleme...

Das hast Du schön gesagt :) Das Problem für die Beamten ist dadurch nämlich das man ihnen verschiedene Straftaten im Amt anhängen könnte.

Stadtknecht
21.06.2012, 15:18
Hätte er diese nicht nachweisen können, hätter er weder Fahrerlaubins noch Führerschein bekommen. Und nein, beides ist weder dasselbe noch das gleiche.

Hätte es Zweifel daran gegeben, hätte er den Lappen nicht, oder nur unter Auflagen gekriegt, das ist soweit richtig.

Untergrundkämpfer
21.06.2012, 15:20
Ich bin kein Kardiologe aber das wage ich zu bezweifeln!

Und genau wegen solcher, verständlicher, Zweifel muß man im Vorfeld die gesundheitliche Befähigung zum führen eines Kfz im Straßenverkehr durch ein amtsärtzliches Schreiben nachweisen. Sonst würde man als chronisch herzkranke Person weder Fahrerlaubnis noch Führerschein bekommen. Ein anderes Beispiel sind Epileptiker, deren Erkrankung das Autofahren im öffentlichen Straßenverkehr ausschließt.

dirty_mind
21.06.2012, 15:22
Was ist am Verhalten der Polizei zu kritisieren?

Der Bengel sieht aus wie 13 aber nicht wie 18. Das er einen Herzfehler hat, ist bedauerlich, aber es stellt sich die Frage, ob er gesundheitlich überhaupt zum Führen von KFZ geeignet ist.

OK, einfach einen Peterwagen vor ein Auto zu setzen ist, ähem suboptimal, aber offenbar gerechtfertigt.

und manche Bullen sehen aus wie Verbrecher oder führen sich auf wie Carjacker.

Untergrundkämpfer
21.06.2012, 15:22
Bei uns mach das die Administration !

Man nennt das bei uns eine administrative Massnahme !

http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_01/a16d.html

Ich zum Beispiel leide unter Schlafapnoe, und kann daher keinen professionellen Führerschein mahr haben (Autocar, Lastwagen, Taxi, usw).

Mein Arzt, resp Lungenarzt muss das der Administration melden. Das ist eine Verpflichtung.

Wenn ich aber diese Führerschein zurückwill, dann muss über den Antsarzt, der dann entscheide ob ich fähig bin oder nicht.

http://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gif

In der BRD ist es fast genau das gleiche Spiel. Nur heißt es in der BRD nicht Administration sondern Kommunalverwaltung und der Amtsarzt ist ein Angehöriger des kommunalen Gesundheitsamtes.

dirty_mind
21.06.2012, 15:24
Warum noch untersuchen ?

Es ist ja bereits bekannt dass er unter Herzproblemen leidet !

Sein Herz kann daher zu jeder Zeit versagen, und wenn das passiert wärend er am Steuer sitzt und vielleicht gerade mitten in der Stadt, kann man sich ja ausmalen was da passieren kann.

In meinem Kanton werden solchen Leuten vorbeugend der Führerschein entzogen.

http://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gif



Nicht ganz. Die körperliche und geistige Eignung muß gegeben sein.

wieso dürfen dann Frauen fahren, sogar an den Tagen oder schwanger :hmm:
und überhaupt :D

Untergrundkämpfer
21.06.2012, 15:33
Der junge Mann könnte die Polizeibeamten wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Körperverletzung im Amt und Sachbeschädigung anzeigen. Dazu kommen noch die Dienstvergehen und grob fahrlässige Missachtung der Gesetze und der Verwaltungsvorschriften. Wenn die Polizisten Glück haben, dürfen sie nur den Kittel ausziehen.

Nanu
21.06.2012, 15:35
Wwie Ausländer? Wärs nen Muselkind gewesen, wär garantiert nix passiert!


Tja, Pech gehabt. Der Zwerg sollte auswandern oder die südländische Staatsbürgerschaft annehmen.

Stadtknecht
21.06.2012, 15:57
Der junge Mann könnte die Polizeibeamten wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Körperverletzung im Amt und Sachbeschädigung anzeigen. Dazu kommen noch die Dienstvergehen und grob fahrlässige Missachtung der Gesetze und der Verwaltungsvorschriften. Wenn die Polizisten Glück haben, dürfen sie nur den Kittel ausziehen.

Nein, so schnell zieht keiner den dünnen Kittel des öffentlichen Dienstes aus.

Stadtknecht
21.06.2012, 15:59
Der junge Mann könnte die Polizeibeamten wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Körperverletzung im Amt und Sachbeschädigung anzeigen. Dazu kommen noch die Dienstvergehen und grob fahrlässige Missachtung der Gesetze und der Verwaltungsvorschriften. Wenn die Polizisten Glück haben, dürfen sie nur den Kittel ausziehen.

Wenn überhaupt dann fahrlässige KV im Amt und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Hindernisbereiten.

Fahrlässige SB gibt es nicht.

Stadtknecht
21.06.2012, 16:00
und manche Bullen sehen aus wie Verbrecher oder führen sich auf wie Carjacker.

Was im Umgang mit machen Bürgern leider notwendig ist.

Stadtknecht
21.06.2012, 16:00
Und genau wegen solcher, verständlicher, Zweifel muß man im Vorfeld die gesundheitliche Befähigung zum führen eines Kfz im Straßenverkehr durch ein amtsärtzliches Schreiben nachweisen. Sonst würde man als chronisch herzkranke Person weder Fahrerlaubnis noch Führerschein bekommen. Ein anderes Beispiel sind Epileptiker, deren Erkrankung das Autofahren im öffentlichen Straßenverkehr ausschließt.

Genau darauf wollte ich mich berufen.

Schwarzer Rabe
21.06.2012, 16:03
Was für eine Reaktion soll man von einer Polizei erwarten, bei der sogar Leute verbeamtet werden, die noch nicht einmal das Anne Frank Tagebuch kennen?
http://www.focus.de/politik/deutschland/verbrennung_aid_112072.html

Na sowas! Die Herren kannten die Bibel der BRD nicht?

Untergrundkämpfer
21.06.2012, 16:05
Wenn überhaupt dann fahrlässige KV im Amt und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Hindernisbereiten.

Fahrlässige SB gibt es nicht.

Wahrscheinlich würde es auf fahrlässige Körperverletzung im Amt hinauslaufen. Da stimme ich Dir zu. Auch das es fahrlässige Sachbeschädigung nicht gibt. Zumindest nicht im StGB. Aber man könnte es ihnen disziplinarisch ankreiden und einen Schadensfall daraus machen.

Untergrundkämpfer
21.06.2012, 16:07
Was im Umgang mit machen Bürgern leider notwendig ist.

Leider ja. Ich habe nichts dagegen bei einer Owi dem Betroffenen die Hintergründe und das hin und ger zu erklären. Dafür habe ich immer Zeit. Aber wenn manche schon beginnen grundlos zu pöbeln wenn man nur aus dem Auto steigt. Da hilft reden echt nix mehr...

Stadtknecht
21.06.2012, 16:23
Leider ja. Ich habe nichts dagegen bei einer Owi dem Betroffenen die Hintergründe und das hin und ger zu erklären. Dafür habe ich immer Zeit. Aber wenn manche schon beginnen grundlos zu pöbeln wenn man nur aus dem Auto steigt. Da hilft reden echt nix mehr...

Du sprichst mir aus der Seele.

Anpöbeln hat bei mir immer eine Buß / Verwarngelderhöhung zur Folge.
Man muß den Bürger auch ein wenig erziehen.

Stadtknecht
21.06.2012, 16:25
Wahrscheinlich würde es auf fahrlässige Körperverletzung im Amt hinauslaufen. Da stimme ich Dir zu. Auch das es fahrlässige Sachbeschädigung nicht gibt. Zumindest nicht im StGB. Aber man könnte es ihnen disziplinarisch ankreiden und einen Schadensfall daraus machen.

Es kommt in erster Linie darauf an, wie die Polizisten ihre Maßnahme begründen.

Vielleicht kommt auch gar nichts dabei heraus.

Doc Gyneco
21.06.2012, 16:34
wieso dürfen dann Frauen fahren, sogar an den Tagen oder schwanger :hmm:
und überhaupt :D

Manchmal bereut man hier, das wir nicht die Saudiarabischen Gebräuche und Sitten haben. Vor allem was die Frauen und Autofahren anbetrifft !

:haha::haha::haha:

Untergrundkämpfer
21.06.2012, 16:38
Es kommt in erster Linie darauf an, wie die Polizisten ihre Maßnahme begründen.

Vielleicht kommt auch gar nichts dabei heraus.

Da sich die Presse eingeschaltet hat kommt jetzt aber noch der öffentliche Druck hinzu. Das und ein beschädigter Streifenwagen sind letztendlich die Kriterien. Da können die Polizisten auch eine sehr gute Begründung habe. Aber durch die Presse ist das jetzt eine politische Geschichte geworden.

dirty_mind
21.06.2012, 16:47
und manche Bullen sehen aus wie Verbrecher oder führen sich auf wie Carjacker.


Was im Umgang mit machen Bürgern leider notwendig ist.


ja, nee iss klar, und ganz besonders mit herzkranken 1,53 m kleinen braven deutschen Bürgern!

http://img171.imageshack.us/img171/781/18806212583798082846347.jpg (http://imageshack.us/photo/my-images/171/18806212583798082846347.jpg/)

Stadtknecht
21.06.2012, 16:50
Da sich die Presse eingeschaltet hat kommt jetzt aber noch der öffentliche Druck hinzu. Das und ein beschädigter Streifenwagen sind letztendlich die Kriterien. Da können die Polizisten auch eine sehr gute Begründung habe. Aber durch die Presse ist das jetzt eine politische Geschichte geworden.

So ist es.

Noch brisanter wäre es, wenn der Autofahrer kein Behinderter, sondern ein Ausländer gewesen wäre.

Im schlimmsten Falle einer, deren ethnisch-religiöse Bezeichnung man als Deutscher nur kniend erwähnen darf.


Ich hatte so einen ähnlichen Fall mal mit einer kopftuchtragenden Mohammedanerin. Ich mußte mich meinem Chef erklären, der wiederum Anfragen der Grünen, eines islamischen Verbandes und eines Frauenverbandes beantworten mußte.

Aber zahlen mußte die Alte trotzdem.

Untergrundkämpfer
21.06.2012, 16:51
ja, nee iss klar, und ganz besonders mit herzkranken 1,65 m kleinen braven deutschen Bürgern!

http://img171.imageshack.us/img171/781/18806212583798082846347.jpg (http://imageshack.us/photo/my-images/171/18806212583798082846347.jpg/)

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Du wirfst unterschiedliche Dinge zusammen und mischt Dir einen Brei daraus. Es ist ja wohl logisch das man gegenüber einem herzkranken 1,65 m großen achtzehnjährigen anders auftritt, als gegenüber einem 40 Jahren alten Berufsalki oder einer Gruppe Schlägermusels.

Bei erstem war die Aktion absolut überzogen, beim zweiten Ultima Ration und bei den dritten fast schon unumgänglich.

dirty_mind
21.06.2012, 16:52
Manchmal bereut man hier, das wir nicht die Saudiarabischen Gebräuche und Sitten haben. Vor allem was die Frauen und Autofahren anbetrifft !

:haha::haha::haha:


nun ist im Islam den Männern ja auch der Alkohol verboten :schreck:

:hmm: aber wenn doch die Frauen sowieso verschleiert sind macht das wenig Sinn :D

dirty_mind
21.06.2012, 16:56
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Du wirfst unterschiedliche Dinge zusammen und mischt Dir einen Brei daraus. Es ist ja wohl logisch das man gegenüber einem herzkranken 1,65 m großen achtzehnjährigen anders auftritt, als gegenüber einem 40 Jahren alten Berufsalki oder einer Gruppe Schlägermusels.

Bei erstem war die Aktion absolut überzogen, beim zweiten Ultima Ration und bei den dritten fast schon unumgänglich.

ich werfe gar nichts durcheinander und dein Beitrag gibt ja genau meine Meinung wieder.

Untergrundkämpfer
21.06.2012, 17:02
ich werfe gar nichts durcheinander und dein Beitrag gibt ja genau meine Meinung wieder.

Gut, dann passt es :)

Hybrid
21.06.2012, 17:04
Die staatlich geschulten Prozessbetrüger haben in ihren Schubladen für solche Fälle juristische Aussagevorlagen, die brauchen sich nicht groß anstrengen um "Gefahr im Verzuge" oder ähnliche Formulierungen dem Richter als Urteil schon Vorformuliert das Arbeiten zu erleichtern.

Stadtknecht
22.06.2012, 10:03
Die staatlich geschulten Prozessbetrüger haben in ihren Schubladen für solche Fälle juristische Aussagevorlagen, die brauchen sich nicht groß anstrengen um "Gefahr im Verzuge" oder ähnliche Formulierungen dem Richter als Urteil schon Vorformuliert das Arbeiten zu erleichtern.

Wo gehobelt wird, fallen nun mal Späne.