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Vollständige Version anzeigen : Bundesrepublik Deutschland:Souveräner Staat oder noch immer unter Besatzungsrecht?



Aufklärer
05.10.2003, 19:37
Von Hans-Peter Thietz, ehemaliger Abgeordneter der letzten, frei gewählten Volkskammer der DDR und des Europa-Parlaments

Im Jahre 1990 ist die DDR gemäß Artikel 23 Grundgesetz der Bundesrepublik beigetreten. Als Mitglied der damaligen Volkskammer wurde dies auch mit meiner Stimme beschlossen. Der Beitritt erfolgte aufgrund eines Vertragskomplexes, durch den nach offizieller Darstellung die Nachkriegsära abgeschlossen und Deutschland wieder eine volle Souveränität erhalten habe.

Ein klassischer Friedensvertrag sei dadurch überflüssig geworden und die Notwendigkeit des Abschlusses eines solchen durch die politischen Ereignisse überholt.

Diese Darstellung läßt sich bei näherer Nachprüfung nicht aufrecht erhalten:

Gemeinhin wird der sogenannte »Zwei-plus-Vier-Vertrag« als alles regelnder Basisvertrag zwischen den vier Siegermächten des II. Weltkrieges und den Teilstaatprovisorien BRD und DDR angesehen, durch den Deutschland seine volle Souveränität gemäß Artikel 7 (2) wiedergewonnen habe. Dieser Artikel 7 (2) lautet:

»Das vereinte Deutschland hat demgemäß seine volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.«

Dieser Wortlaut bedeutet für den normalverständigen Bürger, daß keinerlei Regelungen aus früherem Besatzungsrecht mehr fortgelten können, die sich bis dahin aus dem sogenannten »Überleitungsvertrag« mit dem offiziellen Namen »Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen« in seiner revidierten Fassung vom 23.10.1954, veröffentlicht im BGBl. Teil II am 31.3.1955, ergaben.

Der Überleitungsvertrag

Dieser »Überleitungsvertrag« umfaßte ursprünglich 12 Teile, von denen in der Fassung vom 23.10.1954 die Teile II, VIII und XI als bereits gestrichen ausgewiesen sind und dieser Vertragstext zu jenem Zeitpunkt so noch 9 Teile mit insgesamt 83 Artikeln und 224 Abschnitten fortgeltender Bestimmungen der Alliierten enthielt. Solange er galt (also bis September 1990), konnte überhaupt nicht von einer Souveränität der Bundesrepublik Deutschland gesprochen werden.

Die Politiker und die Medien, die über Jahrzehnte den Staatsbürgern und Wählern der BRD eine solche Souveränität suggerierten, handelten wider besseres Wissen oder ohne Kenntnis dieses Vertrages.

Zur Gewährung einer vollen Souveränität war dieser »Überleitungsvertrag« mit seinen alliierten Vorschriften infolge des »Zwei-plus-Vier-Vertrages« also aufzuheben.

Eine seltsame »Vereinbarung ... «

Dazu diente die »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehung der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)«,
veröffentlicht als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1386 ff.

Hierin wird in Punkt 1 bestimmt, daß die alliierten Bestimmungen suspendiert werden und nun außer Kraft treten - doch vorbehaltlich der Festlegungen des Punktes 3. Und hier ist nun das Erstaunliche zu lesen:

»3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft:

ERSTER TEIL: Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis „... Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ sowie Absätze 3, 4 und 5, Artikel 2, Absatz 1, Artikel 3, Absätze 2 und 3, Artikel 5, Absätze 1 und 3, Artikel 7, Absatz 1, Artikel 8

DRITTER TEIL: Artikel 3, Absatz 5, Buchstabe a des Anhangs, Artikel 6, Absatz 3 des Anhangs

SECHSTER TEIL: Artikel 3, Absätze 1 und 3

SIEBENTER TEIL: Artikel 1 und Artikel 2

NEUNTER TEIL: Artikel 1

ZEHNTER TEIL: Artikel 4«


Doch damit noch nicht genug:

Zusätzlich zu dieser detaillierten Festschreibung, welche Teile des Überleitungsvertrages von 1954 in Kraft bleiben, wird in der »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 ...« (BGBl. 1990, Teil II, S. 1386 ff) in Ziffer 4 c festgelegt, daß die in Ziffer 1 dieser »Vereinbarung« zugestandene Suspendierung der übrigen Teile des Überleitungsvertrages deutscherseits die weitere Erfüllung bestimmter Festlegungen »nicht beeinträchtigt«.

Mit welchem Recht spricht man von einer »Suspendierung« des Überleitungsvertrages von 1954, wenn in der hier zitierten »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 ... «(siehe oben) festgelegt wird, daß er in seinen grundsätzlichen Bestimmungen fortgilt?

Nehmen wir als Beispiel aus den oben zitierten Bestimmungen, die in Kraft bleiben, aus dem ERSTEN TEIL den Artikel 2, Absatz 1.

Dieser Artikel des Überleitungsvertrages von 1954 lautet:

»Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige, nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.«


Also gelten doch ganz offenbar grundsätzliche Bestimmungen des Besatzungsrechts auch weiterhin!

Denn das heißt doch ganz klar und unzweifelhaft, daß bestimmte bisher im Rahmen des früheren Besatzungsrechts seitens der Alliierten festgelegten Entscheidungen für Deutschland fortgelten, ohne Rücksicht darauf, ob sie mit dem deutschen Rechtssystem vereinbar sind oder nicht. Und das bedeutet, daß sich die deutsche Politik für alle Zukunft daran auszurichten und zu halten hat.

Die ausdrückliche Festschreibung der Fortgeltung des hier zitierten und der anderen aufgezählten Artikel des Überleitungsvertrages belegt, daß die Bundesrepublik offenkundig weiterhin den zeitlich unbegrenzt ergangenen Bestimmungen des früheren Besatzungsrechts unterworfen ist.

Berlin bis heute unter Sonderstatus

Doch das ist immer noch nicht alles: Es ist die Existenz eines weiteren Vertrages festzustellen, mit dem Titel: »Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin«.

Dieser Vertrag vom 25.9.1990 ist zu finden im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seiten 1274 ff.

Parallel zur obigen Vereinbarung vom 27./28. September 1990 ist also ein gleichartiger Vertrag zusätzlich und gesondert für Berlin abgeschlossen worden.
Daß es sich hierbei um einen Parallelvertrag handelt, beweist die wörtliche Übereinstimmung des Artikels 2, hier nur mit dem Einschub »in Bezug auf Berlin«.

Der Abschluß zweier gleichgelagerter Verträge - einerseits für die Bundesrepublik Deutschland und andererseits für Berlin - kann nicht anders interpretiert werden, als daß von alliierter Seite der Sonderstatus von Berlin gegenüber dem übrigen Bundesgebiet weiterhin aufrechterhalten und festgeschrieben worden ist.

Ist Berlin also die Hauptstadt der Bundesrepublik, ohne gemäß fortgeltenden Bestimmungen der ehemaligen Siegermächte und angesichts getrennter »Vereinbarungen« und »Übereinkommen« ihr rechtlicher und politischer Bestandteil zu sein?

Aus all diesen Verträgen und Vorgängen ergeben sich so wesentliche Fragen für den völkerrechtlichen Status der Bundesrepublik Deutschlands und Berlins, daß sie dringend einer Klärung bedürfen!

Leben wir heute, 56 Jahre nach Kriegsende, noch immer unter fortgeltenden Bestimmungen früheren Besatzungsrechts der ehemaligen Siegermächte?

Wird hierdurch zwangsläufig die deutsche Politik mehr oder weniger fremdgeprägt, zumal Berlin unter einem verdeckt fortdauernden Sonderstatus steht?

Die deutschen Vertreter bei den »Zwei-plus-Vier«-Verhandlungen werden dies sicher nicht gewünscht haben, da man doch davon ausgehen muß, daß sie in deutschem Interesse handelten.

Also müssen die ehemaligen Siegermächte die Fortgeltung der 1954 ergangenen Bestimmungen gefordert haben.

Wäre dies aber nicht ein klarer Verstoß gegen geltendes internationales Recht, z.B. gegen den »Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte« vom 16.12.1966, worin in Teil I, Artikel 1 (1) ausdrücklich verankert ist: »Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung«?

Liegt hier das Geheimnis unerklärlicher Politik?

Haben wir in all diesen Unklarheiten und Unstimmigkeiten die sonst unverständlichen Ursachen für politische Entscheidungen zu suchen, die eindeutig dem Mehrheitswillen des Volkes widersprechen, wie zum Beispiel

die jeden Sachverstand und den Volkswillen mißachtende Aufgabe der Deutschen Mark zugunsten des EURO, dessen Stabilitätskriterien zunehmend aufgeweicht werden und der nach den Worten Allan Greenspans keinen Bestand haben wird?
die EU-Osterweiterung mit unabsehbaren Risiken für die politischen, wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Folgen?
den Umbau der Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee zu einer weltweit einsetzbaren Eingreiftruppe unter NATO- oder UNO-Kommando?
die sofort nach dem 11.9.2001 erfolgte »uneingeschränkte« Solidaritätserklärung mit den USA und ihren geostrategischen Zielen und damit die eigene Gefährdung durch die Zusage von Kampfbeteiligungen?
All dies und auch die Fortgeltung der UNO-Feindstaatenklauseln bis heute zeigen, daß wir entgegen den offiziellen politischen Verlautbarungen auf den Abschluß eines all dies beendenden Friedensvertrages keinesfalls verzichten können.

Dies folgt auch aus den Bestimmungen des Überleitungsvertrages von 1954, die nach dem Vertrag vom 27./28. September 1990 ausdrücklich als in Kraft bleibend bezeichnet werden. So beginnt beispielsweise der fortgeltende NEUNTE TEIL, Artikel 1 mit den Worten:

»Vorbehaltlich ... einer Friedensregelung mit Deutschland ... «

»Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsangehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils dieses Vertrages genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht in der Bundesrepublik geltend machen.«

Ein weiteres Beispiel:

Im SECHSTEN TEIL, Artikel 3, Absätze 1 und 3 des Überleitungsvertrages von 1954, der ausdrücklich in Kraft bleibt, heißt es:

»(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.«

»(3) Ansprüche und Klagen gegen Personen, die aufgrund der in Absatz (1) und (2) dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben oder übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf Anweisung dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht zugelassen.«

Rechtlos gegen alliiertes Unrecht und ohne Friedensregelung

»Ansprüche und Klagen ... werden nicht zugelassen.«

Diese Festlegungen bedeuten, daß sich die ehemaligen Siegermächte hiermit außerhalb jeder Rechtsverfolgung stellen, sie also für eigene terrorartige Kriegshandlungen, für die man bei den Nürnberger Prozessen Deutsche zur Rechenschaft gezogen hat und bis heute strafverfolgt, niemals angeklagt werden dürfen, - denken wir nur an die höllenhaften Infernos der Flächenbombardierungen deutscher Städte wie Dresden mit Hunderttausenden von Opfern unschuldiger Flüchtlinge, Frauen und Kinder unmittelbar vor Kriegsende oder den millionenfachen Tod deutscher Soldaten und Vertriebener nach Kriegsende.

Besondere Aufmerksamkeit verdient jedoch die oben zitierte Formulierung am Ende des Artikels 3, Absatz 1: » ... geschlossen haben oder schließen werden«.

Dies heißt nichts anderes, als daß die Siegermächte auch heute noch und für die Zukunft zeitlich unbegrenzt deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen zum Zwecke von Reparationen, Restitutionen oder aus anderen Kriegsgründen beschlagnahmen und sich aneignen dürfen und sogar das Recht haben, hierzu auch in Zukunft noch spezielle Abkommen zu treffen. In Artikel 1, Satz 1 wird ausdrücklich festgeschrieben: »Die Bundesrepublik wird keine Einwendungen erheben ... «.

Es ist wohl nicht davon auszugehen, daß es bei der Revision des Überleitungsvertrages einfach vergessen und übersehen wurde, solche Formulierungen zu streichen.

Deutschland gilt völkerrechtlich nach UNO-Satzung nach wie vor als »Feindstaat«

Gleiches gilt übrigens auch für die nach wie vor gültigen »Feindstaatenklauseln« (Artikel 53 und 107) der UNO-Charta, die es den Siegern des Zweiten Weltkrieges bis heute erlauben, auch ohne Ermächtigung des Sicherheitsrates »Zwangsmaßnahmen« gegen die Feindstaaten zu ergreifen, also gegen Deutschland.

Wann sollen wir die seit einem halben Jahrhundert überfällige Friedensregelung denn endlich erhalten?

Wo finden wir hierzu einen Vertragspartner für die deutsche Seite, wenn gemäß Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 31.7.1973 das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist? In den Entscheidungsgründen des bis heute nicht aufgehobenen Urteils heißt es dort (2 BvF 1/73):

»Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; ( ...). Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. (...) Mit der Errichtung der BRD wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. Die BRD ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches (...). Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des GG.«

Dieses Urteil gilt ganz unzweifelhaft auch für die BRD nach der Vereinigung von Mittel- und Westdeutschland, weil der „Geltungsbereich des GG“ eben nicht das Deutsche Reich umfaßt.

Offene Fragen ...

Existiert das Deutsche Reich fort, ist auch seine Verfassung, die Reichsverfassung von 1919, nach wie vor gültig, wenn auch zur Zeit überlagert vom Grundgesetz, weil das Deutsche Reich eben »nicht handlungsfähig« ist.

Wer also ist nun völkerrechtlich befugt, den überfälligen Friedensvertrag für die deutsche Seite zu unterschreiben?

Das »Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland« (so die offizielle Bezeichnung) ist zum anderen keine Verfassung »der« Bundesrepublik, sondern ein Nachkriegsprovisorium, geschaffen unter der Oberhoheit der ehemaligen Siegerstaaten »für« die BRD.

So fehlen ihm die Zustimmung des deutschen Volkes und jedwede plebiszitären Elemente.

Die grundlegende demokratische Forderung »Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus« (Artikel 20 (2) GG) erschöpft sich in der Erlaubnis, alle vier bis fünf Jahre zur Wahl gehen zu dürfen, ohne die dann durchgeführte Politik in irgendeiner Weise korrigierend beeinflussen zu können.

Das gilt insbesondere für existenzielle Fragen wie die Aufgabe von Hoheits- und Selbstbestimmungsrechten an die EU, für die Abschaffung der DM und andere Entscheidungen, bei denen der Mehrheitswille der Bürger übergangen und versucht wird, durch millionenschwere Werbekampagnen den Widerstand der Bürger zu brechen.

Wann endlich werden wir die Möglichkeit haben, über eine uns im Grundgesetz Artikel 146 zugesicherte eigene Verfassung zu entscheiden, die dem Bürger ein wahrhaftiges und absolutes, uneingeschränktes Bestimmungsrecht garantieren sollte, wie in unserem Schweizer Nachbarland?

Wann wird hierfür eine Deutsche Nationalversammlung einberufen?

Wäre das nicht die vornehmste Aufgabe des über allen Parteien stehen sollenden Herrn Bundespräsidenten, endlich tätig zu werden? Jeder sich für unser Volk noch verantwortungsbewußt fühlende Bürger würde hierbei gern mitwirken.

Wann endlich können wir in freier Entscheidung über unsere Verfassung entscheiden?

Der Artikel 146 des im Jahre 1949 unter westalliierter Oberhoheit für die Bundesrepublik geschaffene Grundgesetzes lautete bis zum Inkrafttreten des Einigungsvertrages am 31.8.1990 wie folgt:

»Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.«

Mit Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt Teil II vom 23.9.1990, Seite 885 ff, wurde dieser Artikel wie folgt geändert:

»Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.«

Da die Einheit und Freiheit Deutschlands aber eben noch nicht vollendet worden ist, wie die aufgezeigten fortgeltenden Souveränitätsbeschränkungen beweisen, ergeben sich a) die staatsrechtliche Frage, ob und ab wann es denn überhaupt gilt und b) die bleibende Aufforderung an das deutsche Volk, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschließen, die allein die letzte, in freier Entscheidung gegebene Reichsverfassung von 1919 ablösen könnte.

Wie lange soll das noch so bleiben???

subba
06.10.2003, 10:25
Also erstmal das Deutsche Reich ist 1990 untergegangen und somit ist die BRD nun auch Rechtsnachfolger des Dt. R. Die damalige Entscheidung basiert eben darauf, dass die BRD nur ein Teil Deutschlands umfasste, zumal der Osten ja fehlte. 1990 ist der Osten Teil der BRD geworden. Somit ist Deutschland wieder komplett und damit ist die BRD jetzt das ganze Deutsche Gebiet. Das Deutsche Reich ist untergegangen und die BRD ist nun Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs.

Art. 146 kann das nächste mal frühestens dann von Bedeutung sein, wenn es zur Bildung des Staates Europa kommt. Dann allerdings bricht das EU Recht ja das Landesrecht (zum Teil ja jetzt schon so) und die Verfassung ist nicht sonderlich viel wert, zumal es dann ja wohl eine EU Verfassung geben muss.
Allerdings kann der Gesetzgeber außer Art. 1 und 20 sowie von den dadurch mitgeschützten Artikeln (wie z.B.: Art. 79 oder teilweise die anderen Grundrechte zwischen 1 und 20) ja das Grundgesetz beliebig ändern.
Daher sehe ich da eigentlich keine Unterdrückung: Die Verfassung liegt schon in den Händen des Deutschen Gesetzgebers.
Plebiszitäre Elemente gibt es in der BRD zugegeben wenige und auch ich rege mich oft auf dass der Gesetzgeber Gesetze verabscheidet die definitiv nicht im Interesse des Bürgers liegen sondern oft reine Abzocke sind. Trotzdem bezweifle ich dass mehr Volksentscheide usw. sinnvoll wären zumal dem Durchschnittsbürger bei gewissen Fragen einfach das nötige Expertenwissen fehlt. Würde man dem Bürger die Gesetzgebung überlassen bestünde die Gefahr dass ein neues Weimar dabei raus käme. Mit Expertenwissen läst sich dies verhindern. So ist die Todesstrafe zum Beispiel abgeschafft auch weil sie im Dritten Reich missbraucht wurde. Der Normalbürger braucht nur in den Nachrichten etwas über vergewaltigte Kinder zu hören und schon würde er im Volksentscheid ohne Nachzudenken für die Todesstrafe stimmen ohne die Erfahrungen des Dritten Reichs zu verwerten. Der professionelle Gesetzgeber tut dies eben und ich finde das auch gut so. So entscheidet Vernunft und nicht Emotion.

Die von dir genannten Vertragspunkte sind meiner Meinung nach eigentlich recht akzeptabel. Man hat sich seinerzeit darauf geeinigt dass etwaige Ansprüche gegen die Alliierten nicht geltend gemacht werden können und natürlich wollte man dass das endgültigen Charakter hat. Ich sehe darin keine Unterdrückung von außen.

Ebensowenig was die Sache mit den von den Alliierten erlassenen Gesetze angeht. Es sagt ja nichts weiter wie dass diese nicht automatisch außer Kraft gesetzt werden (natürlich kann der Gesetzgeber solche Paragraphen ggf. außer Kraft setzen). Die Alliierten haben damals eben an der Gesetzgebung mitgewirkt. Wenn sie zum Beispiel den Diebstahlparagraph geschrieben hätten wäre es ja nicht im Interesse Deutschlands gewesen wenn diese Norm 1990 einfach abgeschafft worden wäre, wenn du verstehst was ich meine. Also da sehe ich überhaupt kein Problem denn da steht ja nicht dass der Gesetzgeber Normen der Besatzer nicht ändern oder außer Kraft setzen darf sondern nur dass dies nicht automatisch geschieht.

Insgesamt bin ich daher der Ansicht dass Deutschland ein souveränder und nach außen eigenständiger Staat ist. Die konkrete Form der Demokratie hierzulande ist allerdings verbesserungswürdig. Jedoch mit den Leuten im einzelnen die dieses Land regieren oder auch bevölkern bin ich nicht all zu optimistisch was Verbesserungen angeht.

Frank Sinatra
06.10.2003, 11:39
Zum "Besatzungsrecht":

Deutschland hat ja selbst Interesse daran, amerikanische Truppen hier stationiert zu haben, denn schließlich wäre Deutschland ein leichtes Ziel, da wir keine ABC-Waffen haben.
Nur unter dem Schutz der Atommächte ist Deutschland einigermaßen souverän.

flumer
06.10.2003, 15:38
Lieber subba
Dein Text:
Also erstmal das Deutsche Reich ist 1990 untergegangen und somit ist die BRD nun auch Rechtsnachfolger des Dt. R. Die damalige Entscheidung basiert eben darauf, dass die BRD nur ein Teil Deutschlands umfasste, zumal der Osten ja fehlte. 1990 ist der Osten Teil der BRD geworden. Somit ist Deutschland wieder komplett und damit ist die BRD jetzt das ganze Deutsche Gebiet. Das Deutsche Reich ist untergegangen und die BRD ist nun Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs.



Wenn du mal in einer Landkarte von 1939 schaust was siehst du vergleiche mal mit heute, und was siehst du????

Ich sehe da fehlt noch was bis zur Wiedervereinigung.
Also ist Deutschland noch nicht wieder Komplett.

Das Deutsche Reich gibt es immer noch und wird nicht untergehen. Denn erst müssten die alten Grenzen wiederhergestellt werden unseren sogenanten Russland Deutschen ihre länderein wieder erhalten und dann könnten wir eine Führung wählen die dann eine Verfassung schreibt die für uns ist und nicht von irgendwelchen Diktiert wird.

Als man damals um die Wiedervereinigung verhandelte wollten die Polen uns das Land wieder geben die Russen auch aber der verbrecher Helmut Kohl hat abgelehnt.

Wenn jetzt einer was dagegen schreiben will der sollte sich erst mal schlau machen.

kettnhnd
06.10.2003, 15:47
Original von flumer
...Als man damals um die Wiedervereinigung verhandelte wollten die Polen uns das Land wieder geben die Russen auch aber der verbrecher Helmut Kohl hat abgelehnt.

Wenn jetzt einer was dagegen schreiben will der sollte sich erst mal schlau machen.


da muss man sich nicht grossartig "schlau machen".
weder polen, noch russland hatten vor uns die ostgebiete zurückzugeben ! es gab von seiten der brd auch keine forderungen dahingehend...

--

lucky
06.10.2003, 17:01
Rede des Abgeordneten Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat, 8. September 1948

"Was heißt denn: Grundgesetz ?"

Abg. Dr. SCHMID (SPD): Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir vor dem Eintreten in die eigentlichen Ausführungen, die ich Ihnen zu unterbreiten habe, einige wenige Worte zur Methode meiner Darlegungen. Sie sind nötig, weil vielleicht ein Teil der Zuhörer finden möchte, dass meine Ausführungen, zu Beginn wenigstens, lediglich die Ausführung von Theorien darstellen. Es handelt sich hier nicht darum zu theoretisieren; aber es handelt sich darum, so wie der Ingenieur, der mit Rechenschieber und Logarithmentafel umzugehen hat, gelegentlich einmal sein Physikbuch hervorholt, um den Ort seines Wirkens im System der Mechanik genau festzustellen, einmal zu sehen, in welchen Bereichen wir uns denn eigentlich zu bewegen haben. Theorie ist ja kein müßiger Zeitvertreib, sondern manchmal der einzige Weg, komplexe Verhältnisse zu klären, und manchmal die einzige Möglichkeit, sicher des Weges zu gehen, die einzige Möglichkeit, die Lage des archimedischen Punktes zu definieren, an dem wir den Hebel unserer politischen Aktivität anzusetzen haben. Nur durch eine klare Erkenntnis dessen, was ist, können wir uns die Rechnungsgrundlagen verschaffen, deren wir bedürfen werden, um richtig zu handeln. Der Versuch, einen Tatbestand in allen seinen Bezügen denkend zu erfassen, ist die einzige Methode, die es einem ermöglicht, sich so zu entscheiden, dass die Entscheidung auch verantwortet werden kann.

Meine Damen und Herren! Worum handelt es sich denn eigentlich bei dem Geschäft, das wir hier zu bewältigen haben? Was heißt denn: "Parlamentarischer Rat" ? Was heißt denn: "Grundgesetz"? Wenn in einem souveränen Staat das Volk eine verfassunggebende Nationalversammlung einberuft, ist deren Aufgabe klar und braucht nicht weiter diskutiert zu werden: Sie hat eine Verfassung zu schaffen.
Was heißt aber "Verfassung"? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.

Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz ohne auf einen Dritten zurückgeführt zu werden brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Gebiet und dazu bestimmt sie die Rechte der Individuen und die Grenzen der Staatsgewalt. Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren. Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen.
Wenn wir in solchen Verhältnissen zu wirken hätten, dann brauchten wir die Frage: worum handelt es sich denn eigentlich? nicht zu stellen. Dieser Begriff einer Verfassung gilt in einer Welt, die demokratisch sein will, die also das Pathos der Demokratie als ihr Lebensgesetz anerkennen will, unabdingbar.

Freilich weiß jeder von uns, dass man Ordnungsgesetze anderer Art auch schon Verfassung genannt hat, zum Beispiel die oktroyierten "Verfassungen" der Restaurationszeiten, etwa die "Charte" von 1814. Diese oktroyierten Verfassungen waren zweifellos gelegentlich technisch nicht schlecht, und die Fürsten, die sie gegeben haben, mochten dann und wann durchaus gute Absichten gehabt haben; aber das Volk hat diese Dinge nie als Verfassungen betrachtet, und die Revolutionen von 1830 sind nichts anderes gewesen als der Aufstand der Völker Europas gegen die oktroyierten Verfassungen, die nicht im Wege der Selbstbestimmung freier Völker entstanden, sondern auferlegt worden sind. Es kam in diesen Revolutionen die Erkenntnis zum Ausdruck, dass eine Verfassung in einer demokratischen Welt etwas mehr sein muss als ein bloßes Reglement, als ein bloßes Organisationsstatut. Die Ordnung des Behördenaufbaus, die Ordnung der Staatsfunktionen, die Abgrenzung der Rechte der Individuen und der Obrigkeit sind durchaus vorstellbar und das hat es gegeben- im Bereich der "organischen Artikel" des absolutistischen. Obrigkeitsstaates, ja auch im Bereich der Fremdherrschaft. Man wird aber da nicht von Verfassungen sprechen, wenn Worte ihren Sinn behalten sollen; denn es fehlt diesen Gebilden der Charakter des keinem fremden Willen unterworfenen Selbstbestimmtseins. Es handelt sich dabei um "Organisation" und nicht um "Konstitution". Ob eine Organisation von den zu Organisierenden selber vorgenommen wird oder ob sie der Ausfluss eines fremden Willens ist, macht keinen prinzipiellen Unterschied; denn bei Organisationen kommt es wesentlich und ausschließlich darauf an, ob sie gut oder schlecht funktionieren. Bei einer Konstitution aber ist das anders. Dort macht es einen Wesensunterschied, ob sie eigenständig geschehen ist oder ob sie der Ausfluss fremden Willens ist; denn "Konstitution" ist nichts anderes als das Ins-Leben-treten eines Volkes als politischer Schicksalsträger aus eigenem Willen.

Dies alles gilt auch von der Schaffung eines Staates. Sicher, Staaten können auf die verschiedenste Weise entstehen. Sie können sogar durch äußeren Zwang geschaffen werden. Staat ist aber dann nichts anderes als ein Ausdruck für "Herrschaftsapparat", so wie etwa die Staatstheoretiker der Frührenaissance von il stato sprachen. Il stato, das ist einfach der Herrschaftsapparat gewesen, der in organisierter Weise Gewalt über ein Gebiet ausgeübt hat. Aber es ist ja gerade der große Fortschritt auf den Menschen hin gewesen, den die Demokratie getan hat, dass sie im Staat etwas mehr zu sehen begann als einen bloßen Herrschaftsapparat. Staat ist für sie immer gewesen das In-die-eigene-Hand-nehmen des Schicksals eines Volkes, Ausdruck der Entscheidung eines Volkes zu sich selbst.
Man muss wissen, was man will, wenn man von Staat spricht, ob den bloßen Herrschaftsapparat, der auch einem fremden Gebieter zur Verfügung stehen kann, oder eine lebendige Volkswirklichkeit, eine aus eigenem Willen in sich selber gefügte Demokratie. Ich glaube, dass man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt. Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht - es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst -, sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn. Es ist, wenn Sie mir ein Bild aus dem römischen Recht gestatten wollen, so: wie man dort den Freien und den Sklaven und den Freigelassenen kannte, wäre ein in dieser Weise organisiertes Gemeinwesen nicht ein Staat, sondern stünde dem Staat im selben Verhältnis gegenüber wie der Freigelassene dem Freien.

Diese Organisation als staatsähnliches Wesen kann freilich sehr weit gehen. Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, dass es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft; denn die trotz mangelnder voller Freiheit erfolgende Selbstorganisation setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter Gewalt voraus. Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren. Wo das nicht der Fall ist, wo das Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremden übergeordneten Gewalt organisiert, sogar unter dem Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen zu müssen, und mit der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges. Dieser Organismus mag alle normalen, ich möchte sagen, "inneren" Staatsfunktionen haben; wenn ihm die Möglichkeit genommen ist, sich die Formen seiner Wirksamkeit und die Grenzen seiner Entscheidungsgewalt selber zu bestimmen, fehlt ihm, was den Staat ausmacht, nämlich die Kompetenz der Kompetenzen im tieferen Sinne des Wortes, das heißt die letzte Hoheit über sich selbst und damit die Möglichkeit zu letzter Verantwortung. Das alles hindert nicht, dass dieser Organismus nach innen in höchst wirksamer Weise obrigkeitliche Gewalt auszuüben vermag.

Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. An diesen Akt werden von den verschiedensten Seiten die verschiedensten Wirkungen geknüpft. Wie steht es damit? Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. Die Kapitulationsurkunde, die damals unterzeichnet wurde, hat nicht etwa bedeutet, dass damit das deutsche Volk durch legitimierte Vertreter zum Ausdruck bringen wollte, dass es als Staat nicht mehr existiert, sondern hatte lediglich die Bedeutung, dass den Alliierten das Recht nicht bestritten werden sollte, mit der deutschen Wehrmacht nach Gutdünken zu verfahren. Das ist der Sinn der bedingungslosen Kapitulation und kein anderer.

Manche haben daran andere Rechtsfolgen geknüpft. Sie haben gesagt, auf Grund dieser bedingungslosen Kapitulation sei Deutschland als staatliches Gebilde untergegangen. Sie argumentieren dabei mit dem völkerrechtlichen Begriff der debellatio, der kriegerischen Niederwerfung eines Gegners. Diese Ansicht ist schlechterdings falsch.
Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte und er selbst militärisch niedergeworfen sind. Die debellatio vernichtet für sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt lediglich dem Sieger einen Rechtstitel auf Vernichtung der Staatlichkeit des Niedergeworfenen durch nachträgliche Akte. Der Sieger muss also von dem Zustand der debellatio Gebrauch machen, wenn die Staatlichkeit des Besiegten vernichtet werden soll. Hier gibt es nach Völkerrecht nur zwei praktische Möglichkeiten. Die eine ist die Annexion. Der Sieger muss das Gebiet des Besiegten annektieren, seinem Gebiet einstücken. Geschieht dies, dann allerdings ist die Staatlichkeit vernichtet. Oder er muss zur sogenannten Subjugation schreiten, der Verknechtung des besiegten Volkes. Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens, dass kein deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, dass das deutsche Volk nicht versklavt werden soll. Daraus ergibt sich, dass zum mindesten aus den Ereignissen von 1945 nicht der Schluss gezogen werden kann, dass Deutschland als staatliches Gebilde zu existieren aufgehört hat.
Aber es ist ja 1945 etwas geschehen, was ganz wesentlich in unsere staatlichen und politischen Verhältnisse eingegriffen hat. Es ist etwas geschehen, aber eben nicht die Vernichtung der deutschen Staatlichkeit. Aber was ist denn nun geschehen? Erstens: Der Machtapparat der Diktatur wurde zerschlagen. Da dieser Machtapparat der Diktatur durch die Identität von Partei und Staat mit dem Staatsapparat identisch gewesen ist, ist der deutsche Staat durch die Zerschlagung dieses Herrschafsapparats desorganisiert worden. Desorganisation des Staatsapparats ist aber nicht die Vernichtung des Staates der Substanz nach. Wir dürfen nicht vergessen, dass in den ersten Monaten nach der Kapitulation im Sommer 1945, als keinerlei Zentralgewalt zu sehen war, sondern als die Bürgermeister der Gemeinden als kleine Könige regierten - die Landräte auch und die ersten gebildeten Landesverwaltungen erst recht -, alle diese Leute und alle diese Stellen ihre Befugnisse nicht für sich ausübten, nicht für die Gemeinden und für das Land, sondern fast überall für das Deutsche Reich.

Es war eine Art von Treuhänderschuft von unten, die sich dort geltend machte. Ich erinnere mich noch genau, wie es in diesen Monaten war, wie die Landräte die Steuern einzogen, nicht etwa, weil sie geglaubt hätten, sie stünden i h n e n zu, sondern sie zogen sie ein, weil jemand dieses Geschäft stellvertretend für das Ganze besorgen musste. Ähnlich machten es die Bürgermeister und machten es auch die Landesverwaltungen. Als man z. B. in der französischen Zone die Länder veranlassen wollte, einen Vertrag zu schließen, in dem ihnen zugestanden war, das deutsche Eisenbahnvermögen auf sich selber zu übertragen, da haben diese Länder sich geweigert, dies zu tun, und haben gesagt: Aus technischen Gründen mag der Vertrag nötig sein, wir übernehmen aber das Reichsbahnvermögen nur treuhändlerisch für Deutschland!
Diese Auffassung, dass die Existenz Deutschlands als Staat nicht vernichtet und dass es als Rechtssubjekt erhalten worden ist, ist heute weitgehend Gemeingut der Rechtswissenschaft, auch im Ausland. Deutschland existiert als staatliches Gebilde weiter. Es ist rechtsfähig, es ist aber nicht mehr geschäftsfähig, noch nicht geschäftsfähig. Die Gesamtstaatsgewalt wird zum mindesten auf bestimmten Sachgebieten durch die Besatzungsmächte, durch den Kontrollrat im ganzen und durch die Militärbefehlshaber in den einzelnen Zonen ausgeübt. Durch diese Treuhänderschuft von oben wird der Zusammenhang aufrechterhalten. Die Hoheitsgewalt in Deutschland ist also nicht untergegangen; sie hat lediglich den Träger gewechselt, indem sie in Treuhänderschuft übergegangen ist. Das Gebiet Deutschlands ist zwar weitgehend versehrt, aber der Substanz nach ist es erhalten geblieben, und auch das deutsche Volk ist - und zwar als Staatsvolk - erhalten geblieben.

Gestatten Sie mir hier ein Wort zum "Staatsvolk". Es hat sich in dieser Hälfte Deutschlands ungemein vermehrt durch die Flüchtlinge, durch Millionen Menschen, die ausgetrieben wurden aus Heimaten, in denen ihre Vorfahren schon seit Jahrhunderten ansässig gewesen sind. Man sollte in der Welt nicht so rasch vergessen, was damit geschehen ist!
Denn wenn wir hier es zu schnell vergessen sollten, wenn wir dieses Wissen aus unserem Bewusstsein verdrängen sollten, könnte es geschehen, dass einige Generationen später das Verdrängte in böser Gestalt wieder aus dem Dunkel des Vergessens emporsteigen könnte!

Man sollte gerade im Zeitalter der Nürnberger Prozesse von diesen Dingen sprechen!
Freilich wissen wir genau, dass die Austreibung von Bevölkerungen nicht von den Siegern dieses Krieges, sondern von den Nationalsozialisten erfunden worden ist und das, was bei uns geschah, lediglich das Zurückkommen des Bumerangs ist, der einst von hier ausgeworfen wurde. Trotzdem aber bleibt bestehen, dass, was nach dem Kriege geschehen ist, auch Unrecht ist!

Es gibt ein französisches Sprichwort. "On n'excuse pas le mal par le pire" - "Man rechtfertigt das Böse nicht durch den Hinweis auf ein noch Böseres."
Damit, dass die drei Staatselemente erhalten geblieben sind, ist Deutschland als staatliche Wirklichkeit erhalten geblieben. Deutschland braucht nicht neu geschaffen zu werden. Es muss aber neu o r g a n i s i e r t werden. Diese Feststellung ist von einer rechtlichen Betrachtung aus unausweichlich Es ist aber an dieser Stelle noch kurz darauf einzugehen, ob nicht vielleicht durch politische Akte, die nach dem Mai 1945 in Deutschland selbst sich ereignet haben könnten, doch eine Auflösung Deutschlands als eines staatlichen Gebildes erfolgt ist. Ich glaube aber, dass nichts von dem, was seit drei Jahren geschehen ist, uns berechtigt, anzunehmen, dass das deutsche Volk oder erhebliche Teile des deutschen Volkes sich entschlossen hätten, Deutschland aufzulösen. Wenn wir uns ein Ereignis als Beispiel vorhalten, wo so etwas in der Tat geschehen ist, dann sehen wir am besten, dass es falsch ist, in bezug auf Deutschland von so etwas zu sprechen: Österreich-Ungarn ! Dieses ist nach 1918 nicht "juristisch" zerfallen, sondern durch den Entschluss der Völkerschaften, die es einmal ausmachten, als staatliches Gebilde aufgelöst worden. An seine Stelle sind neue Staaten getreten, die sich nicht als Rechtsnachfolger der alten Doppelmonarchie zu betrachten brauchten. So etwas ist in Deutschland nicht geschehen.

Nun ist die Frage, ob vielleicht da und dort in Deutschland einzelne Teile Deutschlands vom Ganzen abgefallen sind und sich separieren wollten. Kann man ein solches Vorhaben aus gewissen Ereignissen schließen, die sich seit dem Sommer 45 bei uns begeben haben? Manche mögen dabei auf diese oder jene Bestimmung dieser oder jener Länderverfassung hinweisen, in denen es etwa heißt, dass das Land bereit ist, "einem neuen deutschen Bundesstaat" oder "einem neuen Deutschland" beizutreten. Ich glaube, man sollte aus solchen Sätzen keine allzu weitgehenden Folgerungen ziehen. Ich jedenfalls glaube nicht, dass die Landtage und die Bevölkerungen der Länder, in deren Verfassung dieser Satz steht, doch ihre Zustimmung dazu erklären wollten, dass sich das Land von Deutschland separieren wollte.

Es handelt sich bei diesen Verfassungsartikeln um die Kodifikation eines Rechtsirrtums, der damals, als die Verfassung beraten wurde, entschuldbar und verständlich gewesen sein mag, aber nicht um mehr.
Nun könnte man weiter die Frage aufwerfen, ob hier vielleicht nicht noch eine andere Betrachtung angefügt werden müsste. Erik Reger, dessen gallige Artikel zu lesen sich auch dann lohnt, wenn man sie nicht für der jeweiligen Situation voll angepasst hält, hat jüngst geschrieben, dass es sich hier nicht um eine Rechtsfrage handle, sondern um die Bekundung des politischen Willens, die Zäsur in der politischen Kontinuität deutlich zu markieren. Nun, ich bin völlig damit einverstanden, dass man eine Zäsur zwischen gestern und heute und noch mehr zwischen gestern und morgen markiert. Aber bedingt denn der Wechsel in einem politischen System notwendig die Vernichtung des Staatswesens? Haben denn zum Beispiel die Franzosen, als sie 1870 vom zweiten Kaiserreich zur Dritten Republik übergingen, vorher den französischen Staat als staatliches Gebilde aufgelöst?

Der Rechtszustand, in dem Deutschland sich befindet, wird aber noch durch folgendes charakterisiert: Die Alliierten halten Deutschland nicht nur auf Grund der Haager Landkriegsordnung besetzt. Darüber hinaus trägt die Besetzung Deutschlands interventionistischen Charakter. Was heißt denn Intervention? Es bedeutet, dass fremde Mächte innerdeutsche Verhältnisse, um die sich zu kümmern ihnen das Völkerrecht eigentlich verwehrt, auf deutschem Boden nach ihrem Willen gestalten wollen. Es hat keinen Sinn, darüber zu jammern, dass es so ist. Dass es dazu kommen konnte, hat seine guten Gründe: man kann verstehen, dass unsere Nachbarn sich nach dem, was im deutschen Namen in der Welt angerichtet worden ist, ihre Sicherheit selber verschaffen wollen! Ob sie sich dabei immer klug angestellt haben oder nicht, soll hier nicht diskutiert werden; das ist eine andere Geschichte.
Aber Intervention vermag lediglich Tatsächlichkeiten zu schaffen; sie vermag nicht, Rechtswirkungen herbeizuführen. Völkerrechtlich muss eine interventionistische Maßnahme entweder durch einen vorher geschlossenen Vertrag oder durch eine nachträgliche Vereinbarung legitimiert sein, um dauernde Rechtswirkungen herbeizuführen. Ein vorher geschlossener Vertrag liegt nun nicht vor: die Haager Landkriegsordnung verbietet ja geradezu interventionistische Maßnahmen als Dauererscheinungen. So wird man für die Frage, ab interventionistische Maßnahmen von uns als "Recht" anerkannt werden müssen, spätere Vereinbarungen abzuwarten haben. Aber kein Zweifel kann darüber bestehen, dass diese interventionistischen Maßnahmen der Besatzungsmächte vorläufig legal sind aus dem einen Grunde, dass das deutsche Volk diesen Maßnahmen allgemein Gehorsam leistet. Es liegt hier ein Akt der Unterwerfung vor - drücken wir es doch aus, wie es ist -, eine Art von negativem Plebiszit, durch das das deutsche Volk zum Ausdruck bringt, dass es für Zeit auf die Geltendmachung seiner Volkssouveränität zu verzichten bereit ist. Man sollte sich doch darüber klar sein, was Volkssouveränität heißt: nicht jede Möglichkeit, sich nach seinem Willen in mehr oder weniger Beschränkung einzurichten, sondern zur Volkssouveränität gehört, wenn das Wort einen Sinn haben soll, auch die Entschlossenheit, sie zu verteidigen und sich zu widersetzen, wenn sie angegriffen wird!

Solange das nicht geschieht - und es hat sehr gute Gründe, dass es nicht geschieht -, werden wir die Legalität der interventionistischen Maßnahmen zum mindesten für einige Zeit anerkennen müssen. Das ist ja gerade die juristische Bedeutung der Résistance in Frankreich gewesen, dass infolge des Sicht-Nicht-Unterwerfens die Maßnahmen der "Zwischenregierung" nicht als legal zu gelten brauchten.
Zu den interventionistischen Maßnahmen, die die Besatzungsmächte in Deutschland vorgenommen haben, gehört unter anderem, dass sie die Ausübung der deutschen Volkssouveränität blockiert haben. An und für sich ist die Volkssouveränität, in einem demokratischen Zeitalter zum mindesten, der Substanz nach unvermeidbar und unverzichtbar. Ich glaube, sagen zu können, dass dies auch heute der Standpunkt der offiziellen amerikanischen Stellen ist. Aber man kann die Ausübung der Volkssouveränität ganz oder teilweise sperren. Das ist bei uns 1945 geschehen. Sie wurde ursprünglich völlig gesperrt. Dann wurde diese Sperrung stückweise von den Besatzungsmächten zurückgezogen, immer weitere Schichten der deutschen Volkssouveränität wurden zur Betätigung freigegeben. Zuerst die Schicht, aus der heraus die Selbstkonstituierung und Selbstverwaltung der Gemeinden erfolgte, dann die Schicht, aus der heraus die politische und administrative Organisation von Gebietsteilen etwa in der Gestalt unserer Länder erfolgte. Die "regionale" Schicht der deutschen Volkssouveränität wurde hier unter Vorbehalt des Ganzen freigelegt. Aber geben wir uns keinem Irrtum hin: auch bei diesen konstitutiven Akten handelte es sich nicht um freie Ausübungen der Volkssouveränität. Denn auch da war immer die Entscheidung weithin vorgegeben, am weitestehenden dadurch, dass ja die Besatzungsmächte selber es gewesen sind, die den größten Teil dieser Länder abgezirkelt und damit bestimmt haben. In der britischen Zone hatten die Länder bis heute noch keine Möglichkeit, sich auch nur formell selbst zu konstituieren. Dort wird am besten deutlich, in welchem Umfang Existenz und Konfiguration unserer Länder im wesentlichen Ausfluss des Willens der Besatzungsmächte sind.

Nunmehr hat man uns eine weitere Schicht der Volkssouveränität freigegeben. Wir müssen uns fragen: Ist das, was uns nunmehr freigegeben worden ist, der ganze verbliebene Rest der bisher gesperrten Volkssouveränität? Manche wollen die Frage bejahen; ich möchte sie energisch verneinen. Es ist nicht der ganze Rest freigegeben worden, sondern ein Teil dieses Restes.
Zuerst räumlich betrachtet: Die Volkssouveränität ist, wo man von ihrer Fülle spricht, unteilbar. Sie ist auch räumlich nicht teilbar. Sollte man sie bei uns für räumlich teilbar halten, dann würde das bedeuten, dass man hier im Westen den Zwang zur Schaffung eines separaten Staatsvolks setzt. Das will das deutsche Volk in den drei Westzonen aber nicht sein!
Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und wird keines geben!

Das französische Verfassungswort: La Nation une et indivisible: die eine und unteilbare Nation bedeutet nichts anderes, als dass die Volkssouveränität auch räumlich nicht teilbar ist. Nur das gesamte deutsche Volk kann "volkssouverän" handeln, und nicht eine Partikel davon. Ein Teil von ihm könnte es nur dann, wenn er legitimiert wäre, als Repräsentant der Gesamtnation zu handeln, oder wenn ein Teil des deutschen Volkes durch äußeren Zwang endgültig verhindert worden wäre, seine Freiheitsrechte auszuüben. Dann wäre ja nur noch der Rest, der bleibt, ein freies deutsches Volk, das deutsche Volkssouveränität ausüben könnte.
Ist dieser Zustand heute schon eingetreten? Manche behaupten: Ja! Aber man sollte nicht vergessen: Noch wird verhandelt; noch ist man sich, zumindest offiziell, darüber einig, in der Verschiedenheit der Zonenherrschaft ein Provisorium zu sehen, etwas, das nach dem Willen aller, auch der Besatzungsmächte, vorübergehen soll. Es scheint mir nicht unser Interesse zu sein, einer Besatzungsmacht durch ein Tun unsererseits einen Vorwand für die Verwandlung des heutigen Provisoriums der Separation der einzelnen Zonen in das Definitivum der Separation Ost-Deutschlands zu liefern.
Aber das ist eine politische Entscheidung. Können wir sie treffen? Können wir sie treffen in einem Zustand, in dem uns die Möglichkeit genommen ist, den Umfang des Risikos zu bestimmen, das Deutschland dabei treffen müsste?
Eine gesamtdeutsche konstitutionelle Lösung wird erst möglich sein, wenn eines Tages eine deutsche Nationalversammlung in voller Freiheit wird gewählt werden können. Das setzt aber voraus entweder die Einigung der vier Besatzungsmächte über eine gemeinsame Deutschland-Politik oder einen Akt der Gewalt nach der einen oder anderen Seite. Mag sein, dass mancher Mann mit diesem Gedanken spielt; es lohnt sich aber vielleicht, diesen Gedanken einmal zu meditieren. Was bedeutet denn "Gewalt" in diesem Zusammenhang? Entweder die Vertreibung einer Besatzungsmacht, die einer gesamtdeutschen demokratischen Einigung widerstrebt. Könnte daraus etwas anderes werden als eine Katastrophe für die ganze Welt?

Oder aber es bedeutet endgültige Abtrennung einer Zone durch Gewaltanwendung einer Besatzungsmacht mit gleichzeitiger politischer Entmannung des deutschen Volkes in dieser Zone und damit die endgültige Verminderung Deutschlands auf den Teil, der über sich noch in Freiheit bestimmen könnte. Auch das wäre eine Katastrophe; auch eine Weltkatastrophe, nicht nur eine deutsche.
Man sollte daher nichts tun, was dazu beitragen könnte, eine solche Katastrophe wahrscheinlicher zu machen, als sie aus sich selber heraus vielleicht heute schon ist.
Zu dieser räumlichen Einschränkung der Möglichkeit, Volkssouveränitätauszuüben, kommt noch eine substanzielle Einschränkung. Wenn man die Dokumente Nr. I und III liest, die die Militärbefehlshaber den Ministerpräsidenten übergeben haben, dann erkennt man, dass die Besatzungsmächte sich eine ganze Reihe von Sachgebieten und Befugnissen in eigener oder in konkurrierender Zuständigkeit vorbehalten haben. Es gibt fast mehr Einschränkungen der deutschen Befugnisse in diesem Dokument Nr. I als Freigaben deutscher Befugnisse!
Die erste Einschränkung ist, dass uns für das Grundgesetz bestimmte Inhalte auferlegt worden sind; weiter, dass wir das Grundgesetz, nachdem wir es hier beraten und beschlossen haben, den Besatzungsmächten zur Genehmigung werden vorlegen müssen. Dazu möchte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen !

Die zweite Einschränkung ist, dass uns entscheidende Staatsfunktionen versagt sind: Auswärtige Beziehungen, freie Ausübung der Wirtschaftspolitik; eine Reihe anderer Sachgebiete sind vorbehalten. Legislative, Exekutive und sogar die Gerichtsbarkeit sind gewissen Einschränkungen unterworfen.
Die dritte Einschränkung: Die Besatzungsmächte haben sich das Recht vorbehalten, im Falle von Notständen die Fülle der Gewalt wieder an sich zu nehmen. Die Autonomie, die uns gewährt ist, soll also eine Autonomie auf Widerruf sein, wobei nach den bisherigen Texten die Besatzungsmächte es sind, die zu bestimmen haben, ob der Notstand eingetreten ist oder nicht.
Vierte Einschränkung: Verfassungsänderungen müssen genehmigt werden.
Also: Auch die jetzt freigegebene Schicht der ursprünglich voll gesperrten deutschen Volkssouveränität ist nicht das Ganze, sondern nur ein Fragment. Daraus ergibt sich folgende praktische Konsequenz:

Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muss die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr können wir nicht zuwege bringen, es sei denn, dass wir den Besatzungsmächten gegenüber - was aber eine ernste politische Entscheidung voraussetzen würde - Rechte geltend machen, die sie uns heute noch nicht einräumen wollen. Das müsste dann ihnen gegenüber eben durchgekämpft werden. Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn "vorläufig" lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment.

Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut. Die Art und Weise, wie die Besatzungsmächte die Besatzungshoheit ausüben, bestimmt darüber, wie die Hoheitsbefugnisse auf deutschem Boden verteilt sein sollen. Sie bestimmt auch darüber, was an den Grundrechten unserer Länderverfassungen effektiv und was nur Literatur ist. Diesem Besatzungsstatut gegenüber ist alles andere sekundär, solange man in Anerkennung seiner Wirklichkeit handelt. Nichts ist für diesen Zustand kennzeichnender als der Schluss-Satz in Dokument Nr. III, worin ausdrücklich gesagt ist, dass nach dem Beschluss des Parlamentarischen Rates und vor der Ratifikation dieses Beschlusses in den Ländern die Besatzungsmächte das Besatzungsstatut verkünden werden, damit das deutsche Volk weiß, in welchem Rahmen seine "Verfassung" gilt. Wenn man einen solchen Zustand nicht will, dann muss man dagegen handeln wollen. Aber das wäre dann Sache des deutschen Volkes selbst und nicht Sache staatlicher Organe, die ihre Akte jeweils vorher genehmigen lassen müssen.
Damit glaube ich die Frage beantwortet zu haben, worum es sich bei unserem Tun denn eigentlich handelt.

Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.

Wir haben etwas zu schaffen, das uns die Möglichkeit gibt, gewisser Verhältnisse Herr zu werden, besser Herr zu werden, als wir das bisher konnten. Auch ein Staatsfragment muss eine Organisation haben, die geeignet ist, den praktischen Bedürfnissen der inneren Ordnung eines Gebietes gerecht zu werden. Auch ein Staatsfragment braucht eine Legislative, braucht eine Exekutive und braucht eine Gerichtsbarkeit.
Wenn man nun fragt, wo dann die Grenze gegenüber dem Voll-Staat, gegenüber der Vollverfassung liege: Nun, das ist eine Frage der praktischen Beurteilung im Einzelfall. Über folgende Gesichtspunkte aber sollte Einigkeit erzielt werden können:

Erstens: Das Grundgesetz für das Staatsfragment muss gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen.

Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können. Aber das setzt voraus, dass das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: "an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt."

Zweitens: Für das Gebiet eines echten, vollen Staates ist charakteristisch, dass es geschlossen ist, dass also nichts hineinragen und nichts über seine Grenzen hinausragen kann. Bei einem Staatsfragment kann dies anders sein. Hier ist räumliches Offensein möglich. Das wird sich in unserer Arbeit in einem doppelten Sinne niederschlagen können und, wie ich glaube, auch müssen. Dieses Grundgesetz muss eine Bestimmung enthalten, auf Grund derer jeder Teil deutschen Staatsgebietes, der die Aufnahme wünscht, auch aufgenommen werden muss; wobei die Frage noch zu klären sein wird, wie dies geschehen soll und ob Bedingungen aufgestellt werden sollen. Ich glaube, man sollte die Aufnahme so wenig als möglich erschweren.
Schließlich bleibt die Frage, ob nicht die Teile Deutschlands, die außerhalb des Anwendungsgebiets des Grundgesetzes verbleiben müssen, die Möglichkeit sollen erhalten können, an den gesetzgebenden Organen sich zu beteiligen, die das Grundgesetz schaffen wird. Über das Wie und die Frage, ob sie es allgemein sollen tun können, wird hier noch zu sprechen sein. Aber eine Voraussetzung scheint mir dafür vorliegen zu müssen: Es müssen freie Wahlen möglich sein; es muss die Möglichkeit bestehen, Vertreter hierher zu entsenden. Dies trifft heute schon auf Berlin zu, und deshalb sollte das Grundgesetz die Bestimmung vorsehen, dass Vertreter Berlins in die gesetzgebenden Körperschaften zu berufen sind.
Ich weiß, man kann sagen, das sei nicht logisch, denn es sei nicht logisch, Vertreter von Gebieten an der Gesetzgebung zu beteiligen, auf die von ihnen mitbeschlossene Gesetze keine Anwendung fänden. Ich gebe zu, dass es in der Tat nicht sehr logisch ist. Aber hier handelt es sich nicht so sehr darum, Logik zu treiben, als politisch zu sein.

Ich meine, man könnte das nicht auf wirksamere Weise tun, als durch das Sichtbarmachen der Tatsache, dass nur äußere Gewalt verhindert, dass hier alle Deutschen vertreten sind!
Das Dritte, in dem das Fragmentarische zum Ausdruck kommen muss, ist die innere Begrenzung der Organe auf die durch äußeren Zwang heute noch eingeschränkten Möglichkeiten. Da stellt sich, um nur ein Beispiel zu nennen, das Problem des Aufbaus der Organe, z. B. die Frage: Soll ein "Oberhaupt", ein Bundespräsident vorgesehen werden? Braucht man in einem Staatsfragment - in Anbetracht der erforderlichen Dignität einer solchen Funktion - diese Funktion heute schon ins Leben zu rufen? Ist es nicht besser, statt des Präsidenten ein bescheideneres Organ mit den Aufgaben zu betrauen, die vernünftigerweise sonst ein Präsident zu erledigen hat? Soll das Amt nur ruhen? All das sind Fragen, die sich von einer grundsätzlichen Betrachtung aus stellen müssen.
Aber wenn auch die Ordnung, die wir gestalten sollen, nur die Ordnung eines Staatsfragmentes ist, so kann und sollte sie unserer Meinung nach doch so ausgestaltet werden, dass bei Ausweitung der heute gewährten Freiheitssphäre die geschaffene Organisation fähig ist, sie voll auszufüllen. Und darüber hinaus möchte ich noch sagen: Man sollte diese Organisation so stark und vollständig machen, dass sie fähig werden kann, durch ihr Wirken eine solche Ausweitung in Fluss zu bringen und durchzusetzen.
Nun ergeben sich aus dem Wesen des Provisoriums eine Reihe praktischer Fragen für das Grundgesetz. Da ist zunächst das Problem, ob darin der Weimarer Verfassung Erwähnung getan werden soll oder nicht. Sicher besteht die Weimarer Verfassung - das ist meine persönliche Meinung - als Ganzes nicht mehr. Die Desorganisation Deutschlands durch die Nazi-Herrschaft und durch die Besetzung hat ihr zum mindesten auf weiten Strecken den Garaus gemacht. Auf der anderen Seite ist durch die bisherige Rechtsprechung herausgestellt worden, dass sie, wenigstens zum Teil, noch weiter gilt. Es besteht also auf diesem Gebiet zum mindesten eine Rechtsunsicherheit. Es ist die Frage, ob man dieser Rechtsunsicherheit nicht dadurch abhelfen sollte, dass das Grundgesetz der Weimarer Verfassung Erwähnung tut, etwa so, dass es ausspricht, dass sie, soweit ihre Bestimmungen in Widerspruch zu diesem Grundgesetz stehen, ruht.
Weiter werden Bestimmungen in das Grundgesetz aufgenommen werden müssen, die die Frage der Weitergeltung von Gesetzen und Verordnungen betreffen, welche vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassen wurden, sei es von den Ländern aus Sachgebieten, die künftig nicht mehr den Ländern zustehen sollen, sei es von Zonenorganen, sei es vom Wirtschaftsrat. Schließlich werden wir noch Bestimmungen für die Überleitung gewisser Kompetenzen auf etwa neu zu schaffende Organe vorsehen müssen.
Und nun, meine Damen und Herren, komme ich zu einem weiteren grundsätzlichen Kapitel: Wo liegen die Hoheitsbefugnisse, auf Grund derer wir dieses Grundgesetz beraten und beschließen? Wer wird dabei durch uns tätig? Wird durch uns tätig das deutsche Volk? Oder werden durch uns tätig die Länder als in sich geschlossene Gebietskörperschaften? Diese Frage zu beantworten ist nicht müßig. Ich glaube vielmehr, dass der Umstand, wie wir sie beantworten, entscheidend für das ganze Werk ist.

Deutschland ist, das glaube ich bewiesen zu haben, als staatliches Gebilde nicht untergegangen. Damit, dass Deutschland weiterbesteht, gibt es auch heute noch ein deutsches Staatsvolk. Es ist also auf dem Gebiet, das heute durch die drei Westzonen umschrieben wird, ein Gesamtakt dieses deutschen Staatsvolkes noch möglich. Ein solcher Gesamtakt kann auch durch Länderverfassungen nicht verboten werden.
Das deutsche Volk ist aber keine amorphe Masse; es ist in Länder gegliedert, und es ist in seiner Geschichte bisher noch immer in dieser Gliederung in Länder politisch aufgetreten. Das deutsche Volk handelt auch, wenn es als das deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Hessen usw. auftritt, als deutsches Gesamtvolk. Darum ist es sicher, dass das Grundgesetz unseres Staatsfragments nicht auf Grund einer Vereinbarung der deutschen Länder zu entstehen braucht, weil die Quelle der Hoheitsgewalt nicht bei den Ländern liegt, sondern beim deutschen Volk.
Von dieser Auffassung scheinen auch die Besatzungsmächte auszugehen. Die Dokumente Nr. I und II sind in diesem Punkt ganz deutlich. Nach Dokument Nr. II sollen die deutschen Ministerpräsidenten Vorschläge über die Änderung von Ländergrenzen machen; wohlgemerkt: alle Ministerpräsidenten für jeden beliebigen Teil des deutschen Staatsgebiets. Das ist nur möglich, wenn man als Auffassung der Besatzungsmächte annimmt, dass die Ministerpräsidenten treuhänderisch in Wahrung gesamtdeutscher Interessen handeln sollen.
Denn wie käme sonst etwa der Ministerpräsident von Württemberg-Baden dazu, zu erklären, er sei nicht damit einverstanden, dass die Grenzen zum Beispiel Schleswig-Holsteins so und nicht anders verlaufen. Dazu ermächtigt ihn doch seine Landesverfassung nicht; dazu ist er doch nur ermächtigt, wenn man davon ausgeht, dass eine Möglichkeit besteht, gesamtdeutsche Interessen heute schon unmittelbar zu repräsentieren.
Weiter: Der Parlamentarische Rat ist fraglos ein gesamtdeutsches Organ. Wir hier, meine Damen und Herren, vertreten nicht bestimmte Länder, sondern wir vertreten die Gesamtheit des deutschen Volkes, soweit es sich vertreten lassen kann.
Der Umstand, dass das deutsche Volk in der Gliederung in Länder auftritt, kommt dadurch zum Ausdruck, dass die Wahl der Abgeordneten für dieses Hohe Haus durch die Landtage erfolgte, und darin, dass der Beschluss, zu dem wir kommen werden, in den Ländern zu ratifizieren ist. Notabene: Nur zu ratifizieren, und nicht etwa als Gesetz zu verkünden.
Schließlich - und das scheint mir jeden Zweifel auszuschließen - weise ich auf die Bestimmung hin, dass das Grundgesetz für das ganze Gebiet der elf Länder auch dann gelten wird, wenn nur zwei Drittel der Länder zustimmen. Wie sollte es die Möglichkeit geben, dass zwei Drittel ein Drittel majorisieren, wenn man nicht von vornherein davon ausgeht, dass ein deutsches Staatsvolk, eine deutsche Staatswirklichkeit schon besteht und nicht erst entsteht, eine Staatswirklichkeit, die imstande ist, eine volonté générale herzustellen auch dort, wo eine volanté de tous nicht gegeben ist?
Das alles ist nicht müßige Theorie, sondern eine Feststellung, die mir notwendig scheint. Denn wir müssen wissen, bei wem der Anspruch ruht; ob Deutschland unter Ländern ausgehandelt werden muss oder ob das deutsche Volk sich selbst sein Haus zu bauen hat.
Noch eine weitere Frage: Soll das Gebilde, dessen Organisation wir hier zu schaffen haben, einen Namen erhalten oder nicht? Die Frage ist von höchster Bedeutung. Nomina sunt omina. Namen bringen zum Ausdruck, was denn eigentlich entsteht oder entstehen soll.
Nun ist die Frage die, ob sich ein Name überhaupt mit einem Provisorium verträgt, ob hier nicht statt eines Namens eine bloße "Bezeichnung" das Bessere wäre. Es wird hier von diesem Hohen Hause eine sehr politische Entscheidung getroffen werden müssen. Ich glaube nicht, dass es möglich ist, von irgendeiner Seite her den Beweis zu führen, dass diese oder dass jene Antwort auf die gestellte Frage die richtige ist. Man muss sich da eben entscheiden. Aber welcher Name auch immer gegeben werden mag und ob ein Name gegeben wird oder nicht: in dem Gebiet, für das das Grundgesetz gilt, wird nicht eine separate "westdeutsche" Gebietshoheit ausgeübt, sondern gesamtdeutsche Hoheitsgewalt in Westdeutschland. Das sollte bei der Bezeichnung der Organe zum Ausdruck kommen. Denn was hier geschieht, ist zwar räumlich auf einen Teil Deutschlands beschränkt, aber wir sollten nie vergessen, dass es sich ableitet aus dem Rechte des gesamten deutschen Volkes!
Wir werden uns überlegen müssen, ob wir dieses Grundgesetz mit einer Präambel einleiten sollen. Ich für meinen Teil halte es für notwendig; denn die Präambel charakterisiert das Wesen des Grundgesetzes. Sie sagt aus, was sein soll, und sie wird insbesondere aussagen müssen, was das Grundgesetz nicht sein soll. Die Präambel wird gewissermaßen die Tonart des Stückes angeben und sie wird darum alle konstitutiven Merkmale kennzeichnen und in sich enthalten müssen.
Weitere Frage: Soll dieses Staatsfragment Symbole erhalten, Farben und Flaggen; sollen es allgemeine Symbole sein, die dem ganzen Volke eigen sind, oder soll man sich mit Zwecksymbolen begnügen, etwa für die Schifffahrt, für Auslandsvertretungen usw.; oder soll man in das Grundgesetz überhaupt nichts über Symbole schreiben? Soll man sich auf ein künftiges Flaggengesetz verlassen, oder wie soll man sich sonst verhalten? Auch das wird eine politische Entscheidung erfordern. Aber eines scheint mir sicher zu sein: wenn sich dieses Hohe Haus für ein Symbol entscheiden sollte, dann kann es nur ein gemeindeutsches Symbol sein, und ich glaube, dass hierfür nichts anderes in Betracht kommen kann als die schönen Farben der deutschen Einheits- und Freiheitsbewegung, die Farben Schwarz-Rot-Gold!

Meine Damen und Herren! Es ist uns aufgegeben worden, ein Grundgesetz zu machen, das demokratisch ist und ein Gemeinwesen des föderalistischen Typs errichtet. Was bedeutet das? Welche allgemeinen Inhalte muss danach das Grundgesetz haben, wenn diesen Auflagen Gerechtigkeit erwiesen werden soll? Was heißt denn eigentlich bei Verfassungen "demokratisch"? Gerade heute gefällt man sich darin, die Demokratie "weiterzuentwickeln" indem man "progressistische" Demokratien erfindet.
- Lucus a non lucendo. - Mir persönlich liegt es, wenn von Demokratie gesprochen wird, eher dabei an die klassische Demokratie zu denken, für die bisher die Völker Europas gekämpft haben. Wenn wir das so Erkämpfte betrachten, dann finden wir, dass offenbar einige Merkmale erfüllt sein müssen, wenn von einer demokratischen Verfassung soll gesprochen werden können.
Das Erste ist, dass das Gemeinwesen auf die allgemeine Gleichheit und Freiheit der Bürger gestellt und gegründet sein muss, was in zwei Dingen zum Ausdruck kommt. Einmal im rechtsstaatlichen Postulat, dass jedes Gebot und jedes Verbot eines Gesetzes bedarf und dass dieses Gesetz für alle gleich sein muss; und zweitens durch das volksstaatliche Postulat, das verlangt, dass jeder Bürger in gleicher Weise an dem Zustandekommen des Gesetzes teilhaben muß. Ob das in der Form der plebiszitären unmittelbaren Demokratie erfolgt oder in der Form der repräsentativen Demokratie, wird im allgemeinen eine Zweckmäßigkeitsfrage sein, bei der das quantitative Element den Ausschlag wird geben müssen. Das Entscheidende ist, dass jeder Hoheitsträger mittelbar oder unmittelbar auf einen Wahlakt muss zurückgeführt werden können. Der Beamte zum Beispiel muss durch einen Minister ernannt sein, der selber durch ein allgemein gewähltes Parlament bestätigt und eingesetzt worden ist.
Nun erhebt sich die Frage: Soll diese Gleichheit und Freiheit völlig uneingeschränkt und absolut sein, soll sie auch denen eingeräumt werden, deren Streben ausschließlich darauf ausgeht, nach der Ergreifung der Macht die Freiheit selbst auszurotten? Also: Soll man sich auch künftig so verhalten, wie man sich zur Zeit der Weimarer Republik zum Beispiel den Nationalsozialisten gegenüber verhalten hat? Auch diese Frage wird in diesem Hohen Hause beraten und entschieden werden müssen. Ich für meinen Teil bin der Meinung, dass es nicht zum Begriff der Demokratie gehört, dass Sie selber die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft.
Ja, ich möchte weiter gehen. Ich möchte sagen: Demokratie ist nur dort mehr als ein Produkt einer bloßen Zweckmäßigkeitsentscheidung, wo man den Mut hat, an sie als etwas für die Würde des Menschen Notwendiges zu glauben. Wenn man aber diesen Mut hat, dann muss man auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen.
Das Zweite, was verwirklicht sein muss, wenn man von demokratischer Verfassung im klassischen Sinne des Wortes sprechen will, ist das Prinzip der Teilung der Gewalten. Sie wissen, dass die Verfassung von 1792 den Satz enthielt, dass ein Staat, der nicht auf dem Prinzip der Teilung der Gewalten aufgebaut sei, überhaupt keine Verfassung habe.
Was bedeutet dieses Prinzip? Es bedeutet, dass die drei Staatsfunktionen, Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung, in den Händen gleichgeordneter, in sich verschiedener Organe liegen, und zwar deswegen in den Händen verschiedener Organe liegen müssten, damit sie sich gegenseitig kontrollieren und die Waage halten können. Diese Lehre hat ihren Ursprung in der Erfahrung, dass, wo auch immer die gesamte Staatsgewalt sich in den Händen eines Organes nur vereinigt, dieses Organ die Macht missbrauchen wird. Freilich besteht auch die Möglichkeit, dass die einzelnen Gewalten oder dass eine von ihnen die Macht, die in ihrer Unabhängigkeit liegt, missbrauchen. Sie wissen um die harte Kritik, die man während der Zeit der Weimarer Republik an der richterlichen Gewalt geübt hat, und, wie ich glaube, nicht immer mit Unrecht. Vielleicht wird es mit zu unseren Aufgaben gehören müssen, in dem Grundgesetz Vorsorge dafür zu treffen, dass die notwendige richterliche Unabhängigkeit nicht gegen die Demokratie missbraucht werden kann.
Heute ist es wieder nötig, von diesen alten Dingen zu sprechen, denn gerade die Demokratie, die sich als "progressistisch" bezeichnet, will die Teilung der Gewalten aufgeben. In den Richtlinien für eine deutsche Verfassung, die der Deutsche Volksrat ausgearbeitet hat, finden sich zum Beispiel eine Reihe von Bestimmungen, die nichts anderes sind als der Ausdruck dafür, dass das Prinzip der Teilung der Gewalten zugunsten der Allmacht des Parlaments nicht mehr gelten soll. Wenn man so vorgeht, dann hat man alle Voraussetzungen für die Installierung einer Diktatur verwirklicht, und darum sollte man in dem Grundgesetz, das wir zu beschließen haben, klar zum Ausdruck bringen, dass das Prinzip der Teilung der Gewalten realisiert werden muss.
Als drittes Erfordernis für das Bestehen einer demokratischen Verfassung gilt im allgemeinen die Garantie der Grundrechte. In den modernen Verfassungen finden wir überall Kataloge von Grundrechten, in denen das Recht der Personen, der Individuen, gegen die Ansprüche der Staatsraison geschützt wird. Der Staat soll nicht alles tun können, was ihm gerade bequem ist, wenn er nur einen willfährigen Gesetzgeber findet, sondern der Mensch soll Rechte haben, über die auch der Staat nicht soll verfügen können. Die Grundrechte müssen das Grundgesetz regieren; sie dürfen nicht nur ein Anhängsel des Grundgesetzes sein, wie der Grundrechtskatalog von Weimar ein Anhängsel der Verfassung gewesen ist. Diese Grundrechte sollen nicht bloße Deklamationen, Deklarationen oder Direktiven sein, nicht nur Anforderungen an die Länderverfassungen, nicht nur eine Garantie der Länder-Grundrechte, sondern unmittelbar geltendes Bundesrecht, auf Grund dessen jeder einzelne Deutsche, jeder einzelne Bewohner unseres Landes vor den Gerichten soll Klage erheben können.
Nun wird die Frage sein, wieweit man den Anfang dieses Grundrechtskatalogs ziehen will. Sollen lediglich die sogenannten Grundrechte aufgenommen werden, also die Rechte der Individualperson, oder auch die Rechtsbestimmungen über die sogenannten Lebensordnungen, die so zahlreich über unsere neuen Länderverfassungen hin verstreut sind: Wirtschaft, Kultur, Familie usw.? Vielleicht wird es sich bei einem Provisorium empfehlen, keine endgültige Gestaltung der Lebensordnungen zu versuchen und sich statt dessen zu begnügen, einen recht klaren und wirksamen Katalog von Individual-Grundrechten aufzustellen, so wie in den klassischen Bills of Rights der angelsächsischen Länder verfahren worden ist. Aber auf der anderen Seite sollte das Grundgesetz die Länder nicht daran hindern, von ihren weitergehenden Grundrechten und Ordnungsbestimmungen Gebrauch zu machen.
Die Frage wird auch sein, ob diese Grundrechte betrachtet werden als Rechte, die der Staat verliehen hat, oder als verstaatlichte Rechte, als Rechte, die der Staat schon antrifft, wenn er entsteht, und die er lediglich zu gewährleisten und zu beachten hat. Auch das ist nicht nur von theoretischer, sondern von eminent praktischer Bedeutung, insbesondere für die Entscheidung der Frage, ob diese Grundrechte auch sollen auf Schranken stoßen können: Sollen sie schlechthin absolut unberührbar sein? Ich glaube, dass man bei den Grundrechten eine immanente Schranke wird anerkennen müssen: es soll sich jener nicht auf die Grundrechte berufen dürfen, der von ihnen Gebrauch machen will zum Kampf gegen die Demokratie und die freiheitliche Grundordnung.
Wir wollen nicht mehr, dass man sich auf das Grundrecht der Pressefreiheit berufen kann nur zu dem einen Zweck, die Republik zu beseitigen, um an ihre Stelle eine Diktatur zu setzen, die keine Pressefreiheit mehr kennen wird!
Wir wollen auch nicht haben, dass man diese Grundrechte mit einem allgemeinen Gesetzesvorbehalt versieht, wie das etwa in den Verfassungsrichtlinien des Volksrats und in einigen Verfassungen der Länder der Ostzone der Fall ist. Wenn ich jedes Grundrecht durch Gesetz einschränken kann, dann ist es sinnlos, es durch die Verfassung zu garantieren, dann ist es eine bloße Deklamation und keine effektive Wirklichkeit. Der allgemeine Gesetzesvorbehalt entwertet das Grundrecht, reduziert es auf Null.
Man wird aber bei einigen Grundrechten ohne einen beschränkten Gesetzesvorbehalt nicht auskommen können. Ich erinnere nur an alles, was sich aus der Notwendigkeit zum Beispiel der Wohnungsbewirtschaftung ergibt, der Einquartierungen und anderem mehr. Aber man sollte von diesen beschränkten Vorbehalten nur einen äußerst sparsamen Gebrauch machen, und keinesfalls sollen die Möglichkeiten des Gesetzgebers so weit gehen. dass er das Grundrecht in seiner Substanz kränken kann.
Und nun das Entscheidende: soll der Staat den Grundrechten gegenüber vom Staatsnotstandsrecht Gebrauch machen können, so dass er, wenn er mit den ordentlichen Mitteln nicht fertig werden kann, die Grundrechte aufhebt, um Ruhe und Ordnung und Sicherheit wieder herzustellen? Man wird sich diese Frage sehr genau überlegen müssen. Man wird sich fragen müssen, ob die Tatsache der Unberührbarkeit der Grundrechte in sich selber nicht ein so hohes Gut ist, dass der Staat auch in Zeiten des Notstands vor ihnen soll zurücktreten müssen. Vielleicht kann eine Untersuchung der möglichen Tatbestände zeigen, dass bei Notständen, wie sie bei uns denkbar sind, der Staat im allgemeinen mit den gewöhnlichen polizeilichen Mitteln wird fertigwerden können. Vielleicht aber wird man auch zur Erkenntnis kommen, dass diese Mittel nicht genügen könnten und dass dann das Individuum vor dem Notstand des Staates zurückstehen muss. Sollte man zu dieser Überzeugung kommen, wird man aber darauf bedacht sein müssen, dass auch im Fall des Notstands nur bestimmte Grundrechte sollen suspendiert werden dürfen und auch dann nur für Zeit und nur unter der Kontrolle demokratischer Institutionen.
Meine Damen und Herren! Jede Verfassungswirklichkeit hängt letzten Endes von dem Wahlrecht ab, das in einem bestimmten Raume gilt. Ich glaube, dass man sich auch in diesem Hause mit dieser Frage des Wahlrechts wird beschäftigen müssen, und sei es nur, um sich darüber schlüssig zu werden, ob Bestimmungen über die Modalitäten eines Wahlgesetzes in dieses Grundgesetz aufgenommen werden sollen oder nicht. Notabene: bis heute scheint mir noch keine Klarheit darüber zu bestehen, wer das Wahlgesetz zur Wahl der ersten parlamentarischen Vertretung des deutschen Volkes erlassen soll, ob es von den Militärbefehlshabern erlassen werden soll oder von den Ministerpräsidenten. Bisher scheint mir nur das eine festzustehen, dass es nicht der Parlamentarische Rat erlassen soll.
Die Frage ist nun, ob nicht durch uns allgemeine Bestimmungen für ein solches Wahlgesetz in das Grundgesetz aufgenommen werden sollten. Ich für meinen Teil würde darin einen Nachteil sehen. Man soll Wahlgesetze nicht allzu sehr unter Verfassungsschutz stellen.
Man sollte Wahlgesetze beweglich lassen, damit sich bestimmte Erfahrungen auswirken können und damit sich auch ein Stilwandel im politischen Leben konkret auswirken kann.
Aber ich glaube, dass etwas anderes in den Kreis unserer Erwägungen mit einbezogen werden sollte, nämlich das Phänomen der politischen Partei. Ich habe es immer seltsam gefunden, dass auch die modernsten Verfassungen bis auf wenige unter ihnen von der Existenz der politischen Parteien keine Notiz nehmen. Freilich ist es sicher: die politischen Parteien sind keine Staatsorgane; sie sind aber entscheidende Faktoren unseres staatlichen Lebens, und je nachdem, ob sie so oder anders organisiert sind, haben unsere Staatsorgane diesen oder einen anderen politischen Wert. Nun scheint es mir richtig zu sein, dass man sehr bald ein Parteiengesetz erlässt, und mir scheint weiter richtig zu sein, dass man in dieses Grundgesetz Mindestbestimmungen für ein solches Parteiengesetz aufnimmt, Bestimmungen, die für die politischen Parteien einen gewissen demokratischen Mindeststandard vorsehen. Ich denke dabei nicht an Lizenzzwang. Ich halte es für eine schlechte Sache, politische Parteien unter Lizenzzwang zu stellen.
Aber ich denke, man könnte vielleicht vorsehen, dass die politischen Parteien über die Mittel, die ihnen zufließen, periodisch Rechnung legen müssen oder dass sie ihre Kandidaten in Urwahlen aufstellen müssen oder dass sie einmal im Jahr in Mitgliederversammlungen über ihr Tun Rechnung legen müssen, und Ähnliches. Ich könnte mir vorstellen, dass sich auf diese Weise bei uns einiges zum Nutzen einer echten Demokratie ändern könnte! Vielleicht könnte man sogar daran denken, ob nicht in diesem Grundgesetz eine Bestimmung vorgesehen werden soll, die, wie ich glaube, voreilig in die Länderverfassungen aufgenommene Bestimmungen über das jeweilige Wahlsystem gegenstandslos macht. Aber das ist nur ein Gedanke, den ich zur Erwägung geben möchte.
Meine Damen und Herren! Zur Demokratie gehört weiter die Anerkennung des Satzes, dass Recht vor Macht geht, und ich glaube und möchte behaupten, dass ein Staat sich heute nur dann als volldemokratisch bezeichnen kann, wenn er diesem Prinzip im Verhältnis zu den anderen Staaten Ausdruck gibt. Ich brauche hier nicht an die großartigen Gedanken Immanuel Kants zu erinnern, dort in seiner Schrift "Vom Ewigen Frieden", wo er sagt, dass der Staat selber den Menschen nur dann ins Recht einzubetten vermöge, wenn er selber im Verhältnis zu den anderen Staaten in das Recht eingebettet sei. Ich glaube darum, dass das Grundgesetz eine Bestimmung enthalten sollte, die besagt, dass die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes unmittelbar geltendes Recht in diesem Lande sind, dass also das Völkerrecht von uns nicht ausschließlich als eine Rechtsordnung, die sich an die Staaten wendet, betrachtet wird, sondern auch als eine Rechtsordnung, die unmittelbar für das Individuum Rechte und Pflichten begründet.
Weiter sollte man eine Bestimmung vorsehen, die es erlaubt, im Wege der Gesetzgebung Hoheitsbefugnisse auf internationale Organisationen zu übertragen. Ich glaube, dass dieses Grundgesetz durch eine solche Bestimmung lebendig zum Ausdruck bringen würde, dass das deutsche Volk zum mindesten entschlossen ist, aus der nationalstaatlichen Phase seiner Geschichte in die übernationalstaatliche Phase einzutreten.
Wenn wir eine solche Bestimmung nicht aufnehmen, dann wird in jedem einzelnen Falle ein verfassungänderndes Gesetz erforderlich sein, und was das bedeutet, brauche ich hier wohl nicht zu sagen. Wir sollten uns statt dessen selber die Tore in eine neugegliederte überstaatliche politische Welt weit öffnen. Wir wollen uns doch nichts vormachen: in dieser Zeit gibt es kein Problem mehr, das ausschließlich mit nationalen Mitteln gelöst werden könnte.
So wie die Ursache aller unserer Nöte eine übernationale Grundlage hat, so können wir auch die Mittel, dieser Nöte Herr zu werden, nur auf übernationaler Grundlage finden. Freilich sollen die Internationalisierungen, die geschehen, echte Internationalisierungen werden und nicht einseitige Hypotheken zu Lasten des deutschen Volkes.
Und dann stellt sich ein weiteres Problem, das Problem der Sicherheit dieses Gebietes. Wir werden keine Wehrmacht mehr haben. Ich für meinen Teil begrüße es, dass das Zeitalter der nationalen Wehrmachten zu Ende zu gehen scheint und dass die Wehrhoheit mehr und mehr auf übernationale Instanzen überzugehen scheint. Das setzt aber voraus, dass sich die Staaten in einem System kollektiver Sicherheit zusammenschießen. wo die Sicherheit nicht mehr ausschließlich durch das nationale militärische und industrielle Machtpotential garantiert wird. Ich glaube darum, dass das Grundgesetz eine Bestimmung enthalten sollte, die es möglich macht, auf einfache Weise einem solchen System kollektiver Sicherheit auf der Grundlage der Gegenseitigkeit beizutreten.
Manche meinen, es genüge, dass sich ein Staat durch seine Verfassung neutralisiert. Dieser Wunsch ist verständlich. Jeder blickt gern nach der Schweiz hinüber. Aber so einfach geht es nicht. Es gibt keine Institution "Neutralisierung", die man einseitig schaffen könnte, es gibt nur Gebiete, die durch internationale Verträge neutralisiert sind. Und wenn ich eine Reihe von Nachbarstaaten sich verpflichten lasse, die Neutralität dieses Gebietes zu garantieren, dann muss ich ihnen auch das Recht geben, sich um die Politik dieses Gebietes zu kümmern; denn wenn hier falsche Politik gemacht wird, engagiert das ja ihre Verpflichtungen.

Man kann niemandem zumuten, Verpflichtungen zu übernehmen, ohne korrespondierende Rechte zu übertragen.
Aus diesem Grunde sollte man nicht so leichtfertig nach Neutralisierung rufen!
Ich glaube, dass das Grundgesetz weiter eine Bestimmung enthalten sollte, die jeden unter Strafe stellt, der das friedliche Zusammenleben der Völker stört und Handlungen in der Absicht vornimmt, die Führung eines Krieges vorzubereiten. Ich denke dabei nicht nur an die Fabrikation und den Handel mit Waffen, sondern auch an den Turnverein, in dem Wehrsport getrieben wird. Wohin diese Dinge uns geführt haben, wissen wir jetzt, und wir bezahlen heute die Rechnung für einen Unfug, den wir einmal leichtfertig duldeten.
Ich glaube, dass das Grundgesetz weiter eine Bestimmung enthalten sollte, dass wir die Abtretung deutschen Gebietes ohne die Zustimmung der auf diesem Gebiet wohnenden Bevölkerung nicht anerkennen.
Vielleicht können wir gezwungen werden, zu erleiden und zu ertragen, was uns bisher hier angetan worden ist. Aber man wird uns niemals zwingen können, es als Recht anzuerkennen!
Weder im Westen noch im Osten! Das gehört zur Ehre eines Volkes und damit auch zur Demokratie. Eine Tyrannis kann es sich leisten, Menschen preiszugeben, eine Demokratie aber nicht!
Wir lesen gegenwärtig wieder in den Zeitungen viel von Gebietsforderungen, die man auch im Westen an uns stellt. Wir müssen anerkennen, dass es überall an den Grenzen Probleme gibt, die gelöst werden müssen. Wir glauben aber nicht, dass man heute in der Mitte des 20. Jahrhunderts solche Probleme unbedingt mit Methoden lösen muss, die 1814 vielleicht modern gewesen sind.
Diese Probleme können nur auf internationaler Grundlage richtig gelöst werden. Man kann sich von Staat zu Staat über die Lösung der Schwierigkeiten einigen, die da und dort durch den Lauf der Grenzen begründet sein mögen, und braucht da nicht gleich Gebietsforderungen zu erheben. Wenn man entschlossen ist, sich in seinem eigenen Lande nationalistischen Regungen entgegenzustellen. dann ist man auch verpflichtet, ein nationalistisches Verhalten auch dann Nationalismus zu heißen, wenn es anderswo geschieht.

Wir müssen dieses Grundgesetz so gestalten, dass ein Gebilde föderalistischen Typs entsteht. Man hat uns das offensichtlich im Rahmen der "Sicherheitspolitik" auferlegt. Während überall sonst in der Welt Föderalismus Vereinigung von Getrenntem bedeutet, will man ihn bei uns offenbar einführen, um schon Geeintes wieder zu dissoziieren! Ich glaube, es lohnt sich, darüber einige Worte zu verlieren. Glaubt man denn wirklich im Ernst, dass die Sicherheit unserer Nachbarn durch verfassungstechnische Kunststücke garantiert werden kann?
Ich glaube nicht, dass die Föderalisierung Deutschlands als solche eine Sicherheitsgarantie für unsere Nachbarn ist. Ich glaube aber, dass Demokratisierung Deutschlands eine Sicherheit für unsere Nachbarn abgeben könnte.
Hätten wir 1914 eine unter parlamentarischer Kontrolle stehende Regierung gehabt, dann wäre der Friede gesicherter gewesen, als er es in dem sehr föderalistisch aufgebauten Deutschland von damals gewesen ist.

Der föderalistische Bundesrat hat den Krieg nicht verhindert, ein mächtiges Zentralparlament aber hätte ihn wahrscheinlich verhindert.
Was zur Frage des Föderalismus zu sagen ist, darüber nur einige Worte. Was heißt denn "föderalistische Ordnung?" Ich glaube, dass sich darauf so viele Antworten geben lassen wie auf die Frage: Was heißt Demokratie? Es gibt eine Reihe von historischen Verfassungsmodellen, die man übereingekommen ist, föderalistisch zu nennen. Sie differieren außerordentlich untereinander. Ich glaube aber doch, dass einige Charakteristika festzustellen sind, die realisiert sein müssen, wenn einer Verfassung das Prädikat "föderalistisch" gegeben werden soll.
Das erste scheint mir zu sein, dass das Staatsgebiet in einer Reihe differenzierter Gebietskörperschaften eigener Ordnung gegliedert sein muss: zweitens, dass eine Bundesgewalt bestehen muss, die innerhalb ihrer Zuständigkeit der Gewalt der Glieder vorgeht; drittens, dass auf bestimmten Sachgebieten eine eigenständige ausschließliche oder konkurrierende Zuständigkeit der Glieder bestehen muss; viertens, dass die Glieder an den Organen zu beteiligen sind, die den gesetzgeberischen Willen des Bundes bilden; und schließlich fünftens, dass ein qualifizierter Schutz gegen Änderungen der föderalistischen Struktur der Verfassung vorhanden ist.
Es ist für uns kein Zweifel. dass die deutschen Länder die Grundlage des Gebietes sein müssen, das wir jetzt organisieren, und dass sie eigene Verfassungshoheit und Organisationshoheit haben müssen, eigene Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung und eine vom Bunde getrennte Finanzwirtschaft - alles dies im Rahmen der Bestimmungen des Grundgesetzes. Weiter ist es für uns kein Zweifel, dass eine Bundesgewalt geschaffen werden muss, die nicht die Summe der Ländergewalten ist, sondern eine eigenständige Gewalt, die im Rahmen des Grundgesetzes den Vorrang vor den Ländergewalten haben muss. Bundesrecht soll Landesrecht brechen. Schwieriger wird es sein, das Verhältnis zu bestimmen, in dem auf beiden Stufen die ausführenden Gewalten zueinander stehen sollen. Ich will hier aber nichts vorwegnehmen, was morgen aus berufenerem Munde dazu ausgeführt werden soll.

Lassen Sie mich hier nur noch einiges Grundsätzliche andeuten. Es wird nötig sein, dass wir die Gesetzgebungskompetenz nach Sachgebieten abgrenzen. Die Frage ist, wie wir dabei verfahren sollen. Ich würde es bedauern, wenn man dabei auf Grund irgendwelcher formalistischer Standpunkte - auf Grund eines formalistischen Föderalismus oder eines formalistischen Unitarismus - verfahren würde. Wir sollten überhaupt bei diesen Dingen nicht deduktiv, sondern induktiv verfahren, d. h. nach dem Prinzip der sachlichen Zweckmäßigkeit. Ich glaube, dass es dafür zwei Grundsätze gibt, über die wir uns sollten einigen können. Der erste ist: Die Lebensinteressen des Ganzen dürfen nicht durch partikulare Egoismen gefährdet werden. Der zweite Satz lautet: Was das Land ohne Schädigung des Ganzen tun kann, das soll es auch allein tun; denn es hat den Vorteil der Sachnähe. Aufbau von unten, aber Planung von oben! Nur wenn dieser zweite Satz auch mit ausgesprochen wird, ist der erste richtig.
Zu der Frage, wie die Länder an der Bildung des Bundes zu beteiligen sind, wird wohl morgen referiert werden, wenn über den Aufbau der Organe gesprochen werden wird. Ich will hier nur noch über einen Sonderfall sprechen: die Frage der territorialen Gliederung des Bundesgebietes. Soll die Gliederung des Bundesgebietes unverrückbar so bleiben. wie sie heute ist? Soll das geschichtlich Gewordene als letztes Kriterium gelten, oder sollen rationelle Gesichtspunkte bei der Entscheidung dieser Frage walten? Ich bin der Meinung - und mit mir meine Freunde -, dass ein gesunder Föderalismus nur möglich ist, wenn gegeneinander vernünftig ausgewogene Länder vorhanden sind und nicht pure Zufallsgebilde, die großenteils nicht älter sind als drei Jahre und ihre Entstehung dem Zufall der Demarkationslinie zwischen zwei Infanteriedivisionen verdanken.
Jetzt sollen die Herren Ministerpräsidenten diese Problem regeln.
Sie wollen, bevor unsere Arbeiten abgeschlossen sind, die Neugliederung Deutschlands im Wege einer Änderung der Ländergrenzen vorgenommen haben. Werden sie Erfolg haben oder nicht? Wir können es nur ahnen, aber nicht wissen. Nehmen wir an, es würde ihnen nicht gelingen, sollen wir uns dann endgültig mit dem Zustand begnügen, mit dem die Ministerpräsidenten nicht fertig werden konnten?

Wir werden uns schlüssig werden müssen: Soll das Grundgesetz die Möglichkeit vorsehen, eine Neugliederung des Bundesgebietes vom Bunde her zu schaffen? Soll diese Neugliederung durch die Länder selbst vorgenommen werden, etwa im Wege gegenseitiger Verträge und Vereinbarungen? Bei den bisher mit diesem System gemachten Erfahrungen werden, glaube ich, alle am bisherigen Zustand Interessierten ihren Schlaf weiter in Ruhe genießen können. Soll, wenn die Neugliederung durch Bundesgesetz vorgenommen werden soll, der Wille der beteiligten Bevölkerungen mit in Betracht gezogen werden? So oder anders? Alles das werden Fragen sein, um die man. sich hier wird bemühen müssen. Ich glaube jedenfalls nicht, dass wir um diese Fragen herumkommen werden. Aber eines möchte ich sagen: Sollte es je einmal gelingen, die Gliederung Deutschlands nach vernünftigen Gesichtspunkten durchzuführen, dann sollte man es bei dem geschaffenen Zustand sein Bewenden haben lassen. Dann sollte man ruhig konservativ verfahren.
Meine Damen und Herren! Damit bin ich am Ende meiner Ausführungen angelangt. Sie sind Ihnen vielleicht gelegentlich ein wenig theoretisch vorgekommen. Aber glauben Sie mir, es ist mir nicht um Spekulationen gegangen! Ich habe versucht, eine klare Definition der Wirklichkeit zu geben und sonst nichts. Denn nur auf einer klar definierten Wirklichkeit kann man eine Politik aufbauen, die ihren Namen verdient. Mit Illusionen und mit Fiktionen kann man sich etwas vormachen, eine Zeitlang vielleicht auch anderen. Man kann sich ihrer vielleicht eine Zeitlang sogar als Instrumente einer Politik bedienen, aber man kann Fiktionen nicht zu Fundamenten einer Politik machen, nicht einmal zu Ansatzpunkten für den Hebel einzelner politischer Aktionen. Mein Anliegen ist gewesen, klare Einsicht zu vermitteln und dabei nüchtern zu verfahren. Klare Einsicht, und Nüchternheit und leidenschaftliche Liebe zum deutschen Volke und brennende Sorge um den Frieden Europas werden die Sozialdemokratische Partei bei ihrer Arbeit im Parlamentarischen Rate leiten. Einsicht und Nüchternheit gebieten, die Begrenzungen zu erkennen, denen unsere Möglichkeiten unterworfen sind. Je mehr wir bei voller Ausschöpfung dieser Möglichkeit dieser Realität Rechnung tragen, desto wirksamer wird das Instrument sein, das wir zu schmieden haben. Wofür schmieden wir dieses Instrument? Schmieden wir es, um Deutschland zu spalten? Wir schmieden es, weil wir es brauchen, um die erste Etappe auf dem Wege zur staatlichen Einigung aller Deutschen zurückzulegen! Noch liegen die weiteren Etappen außerhalb unseres Vermögens. Möchten die Besatzungsmächte sich der Verantwortung bewusst sein, die sie übernommen haben, als sie sich zu Herren unseres Schicksals aufwarfen. Diese Verantwortung schließt die Pflicht ein, um des Friedens Europas willen Deutschland endlich den Frieden zurückzugeben und damit dem deutschen Volk die Möglichkeit, von seinem unvernichtbaren Recht auf eigene Gestaltung der Formen und Inhalte seiner politischen Existenz Gebrauch zu machen. Ein geeintes demokratisches Deutschland, das seinen Sitz im Rate der Völker hat, wird ein besserer Garant des Friedens und der Wohlfahrt Europas sein als ein Deutschland, das man angeschmiedet hält wie einen bissigen Kettenhund !

Beifall


So nun sollten sich alle über den Sinn den das GG hatte im klaren sein!

flumer
07.10.2003, 23:13
Original von kettnhnd

Original von flumer
...Als man damals um die Wiedervereinigung verhandelte wollten die Polen uns das Land wieder geben die Russen auch aber der verbrecher Helmut Kohl hat abgelehnt.

Wenn jetzt einer was dagegen schreiben will der sollte sich erst mal schlau machen.


da muss man sich nicht grossartig "schlau machen".
weder polen, noch russland hatten vor uns die ostgebiete zurückzugeben ! es gab von seiten der brd auch keine forderungen dahingehend...

--

Wie wäre es denn mal Jahoo oder zu Googeln dann würdest du mal selber darauf stossen.

http://www.marburgviews.de/debatte/messages/16.htm (Hier ein kleiner anfang)

kettnhnd
08.10.2003, 11:43
Original von flumer

Original von kettnhnd

Original von flumer
...Als man damals um die Wiedervereinigung verhandelte wollten die Polen uns das Land wieder geben die Russen auch aber der verbrecher Helmut Kohl hat abgelehnt.

Wenn jetzt einer was dagegen schreiben will der sollte sich erst mal schlau machen.


da muss man sich nicht grossartig "schlau machen".
weder polen, noch russland hatten vor uns die ostgebiete zurückzugeben ! es gab von seiten der brd auch keine forderungen dahingehend...

--

Wie wäre es denn mal Jahoo oder zu Googeln dann würdest du mal selber darauf stossen.

http://www.marburgviews.de/debatte/messages/16.htm (Hier ein kleiner anfang)

fumer, deine worte in gottes gehörgang...

mmmh, aber...
vielleicht bin ja ich blind, aber der link beinhaltet nichts dergleichen.
denke mal, der pole würde sich eher hände und beine abhacken lassen, bevor er auch nur einen quadratmeter preisgibt ! mit den russen könnte man evtl. "reden". notfalls müßte man wirtschaftlichen druck ausüben.
wäre auch interessant wie die polen und tschechen wohl reagieren, wenn man einen transitzoll von ihren speditionen einfordert...

pavement
09.10.2003, 01:51
bundesrepublik deutschland - souveräner staat oder immer noch unter besatzungsrecht?

recht einfach zu beanworten.

bis zur wiedervereinigung am 3.oktober 1990 hätten die allierten theoretisch die möglichkeit gehabt, der deutschen regierung das zügel aus der hand zu nehmen und die deutsche politk von amerika/england/frankreich aus zu steuern.

seitdem geht das nicht mehr. der staat deutschland und seine regierung kann völlig souverän handeln.

Aufklärer
09.10.2003, 01:56
Wieder falsch.


Dein Leseverständnis scheint nicht das beste zu sein... :(

pavement
09.10.2003, 01:58
Wieder falsch.

kannst du das auch bitte mal begründen?

Aufklärer
09.10.2003, 02:15
Hier noch ein paar Schmankerl für den pavement zum Wiederlegen:

Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen! Die Existenz des Staates Deutsches Reich ist völkerrechtlich und mit Bundesverfassungsgerichtsurteilen (u.a. 2BvL6/56, 2Bvf1/73 und 2BvR373/83) unwiderruflich festgestellt.


Berlin ist bis zum heutigen Tage kein Land der Bundesrepublik Deutschland. Die Alliierten haben die Absätze 2 und 3 des Artikels 1 der Berliner Verfassung vom 01.September 1950 im Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandantura zur Verfassung von Berlin, BK/O (50) 75 vom 29.August 1950 (VOBl. I S. 440), zurückgestellt. Absatz 2 besagt: "Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland." Absatz 3 besagt: "Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für Berlin bindend." Im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1274) wird diese Tatsache des Nichtgeltens des Grundgesetzes für Berlin nochmals bestätigt. Hier besagt der Artikel 4: "Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt." Aus diesem Grunde sind Bürger von Berlin (Ost und West) keine Bürger der BRD.


Der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 890) ist ungültig. Artikel 1 besagt, daß die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am 03.10.1990 gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes Länder der Bundesrepublik Deutschland werden. Der Artikel 23 des Grundgesetzes ist jedoch bereits am 17.07.1990, aufgrund der alliierten Vorbehaltsrechte zum Grundgesetz, mit Wirkung zum 18.07.1990, 0:00 Uhr MESZ durch die Alliierten aufgehoben worden (siehe BGBl. 1990 Teil II S. 885, 890 vom 23.09.1990). Nochmals hat auch Artikel 4 Satz 2 des Einigungsvertrages selbst den Artikel 23 des Grundgesetzes am 29.09.1990 aufgehoben. Daher konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu keinem Zeitpunkt danach mehr erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR nach diesem Datum dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.


Der Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland ("2+4 Vertrag") vom 12.09.1990 ist nichtig, da weder ein besatzungsrechtliches Provisorium Bundesrepublik Deutschland, noch ein besatzungsrechtliches Provisorium Deutsche Demokratische Republik über die Grenzen Deutschlands verhandeln kann. Außerdem konnte dieser Vertrag nicht durch die BRD ratifiziert werden.


Im "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin" vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1274) heißt es im Artikel 2: Alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft. Artikel 4: siehe Punkt 3 dieser Rechtsgrundlagen. Das heißt, alle Vorbehaltsrechte der Alliierten in bezug auf Berlin und Deutschland bleiben weiter in Kraft und sind Bestandteil deutschen Rechts. Daher verfügt Deutschland weiterhin über keine Souveränität!


Da Artikel 53 und 107 der UN-Charta ("Feindstaatenklausel") immer noch gilt und Deutschland einen fälligen Friedensvertrag mit den Siegermächten des II. Weltkrieges unterzeichnen muß, kann nur eine vom Volk legitimierte handlungsfähige Regierung des Deutschen Reiches den Friedensvertrag schließen, da die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches oder identisch mit ihm ist.


Im Artikel 146 des Grundgesetzes heißt es: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Die Einheit und Freiheit Deutschlands jedoch ist bis heute nicht vollendet!


Weil ein Grundgesetz völkerrechtlich gemäß Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung dem Grunde nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetztem Gebiet für eine bestimmte Zeit und keine vom Volk gewählte Verfassung ist, muß sich Artikel 146 des Grundgesetzes zwangsläufig erfüllen. Die einzig gültige Verfassung Deutschlands ist die vom deutschen Volk frei gewählte (Weimarer) Reichsverfassung vom 11. August 1919.


In welchen Grenzen diese Verfassung in Kraft tritt, steht im Artikel 116 des Grundgesetzes (31.Dezember 1937).


Fazit: Die Bundesrepublik Deutschland ist völkerrechtlich de jure erloschen. In Artikel 25 des Grundgesetzes verpflichtet sich die BRD, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts anzuerkennen, da sie Bestandteil des Bundesrechtes sind. Sie gehen den deutschen Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Daher haben jegliche Rechtsgrundlagen der Organe und Behörden der Bundesrepublik Deutschland keine Rechtsgültigkeit mehr.


Das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 ist existent. Jeder Staatsbürger des Deutschen Reiches unterliegt nicht den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit der Diktatur "Bundesrepublik Deutschland".

Aufklärer
09.10.2003, 02:24
Unter Wehrpflicht ist ne lange Begründung, und luckys Beitrag zum GG lesen!

pavement
09.10.2003, 12:42
ähmm, les doch mal die frage genau. ist die brd ein souveräner staat oder noch immer unter besatzungsrecht? diese frage hat überhautp nichts mit dem von dir geposteten müll zu tun.




Der Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland ("2+4 Vertrag") vom 12.09.1990 ist nichtig, da weder ein besatzungsrechtliches Provisorium Bundesrepublik Deutschland, noch ein besatzungsrechtliches Provisorium Deutsche Demokratische Republik über die Grenzen Deutschlands verhandeln kann.

warum sollte man über die grenzen verhandeln? die ostgrenze wurde sowohl von der ddrregierung als auch von der brdregierung vertraglich anerkannt. dies vaterlandsverräter...nicht wahr?



da die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches oder identisch mit ihm ist.


und das auch zurecht. wäre die brd rechtsnachfolger des dritten reiches, dann wäre sie für verbrechen der nazis verantwortlich und es könnte gegen sie deswegen geklagt werden. und jetzt pass mal auf: dass deutsche reich ist auch nicht rechtsnachfolger oder identisch mit dem heiligen römischen reich deutscher nation; but who cares?



Das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 ist existent. Jeder Staatsbürger des Deutschen Reiches unterliegt nicht den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit der Diktatur "Bundesrepublik Deutschland".


dann zeig mir doch mal jemanden mit der staatsbürgerschaft des deutschen reiches - ich kann dir an ganzen haufen staatsbürger der brd zeigen.

wenn du die brd dikatutur nennst, dann hätte ich dazu gern links/argumente/etc.


ich unterlieg auch nicht den deutschen gesetzten und dem gg - so lang ich nicht in auf deutschem boden bin.

so bald ich aber auf deutschen boden bin, sind für mich die verfassung und die deutschen gesetzte verpflichtend - so wie für jeden, ob deutsch oder nicht deutsch. mit staatsbürgerschaft hat das überhaupt nichts zu tun.

pavement
09.10.2003, 12:44
übrigens: die artikel des gg, auf die du dich ständig beziehst, widersprechen sich. dass wurde von den schaffern des grundgesetztes bewusst zu gehalten, da kein mesch wissen konnte, wie die deutsche einheit vollzogen werden wird und es golt, im fall des falls flexibel zu sein.

Aufklärer
09.10.2003, 14:08
warum sollte man über die grenzen verhandeln? die ostgrenze wurde sowohl von der ddrregierung als auch von der brdregierung vertraglich anerkannt. dies vaterlandsverräter...nicht wahr?

Die BRD kann aber nicht über die Grenzen eines anderen Staates verhandeln,es handelt sich bei der BRD und der DDR lediglich um Besatzungsrechtliche Verwaltungsprovisorien.Oder kannstdu über das Haus deines NAchbarn verhandeln?



und das auch zurecht. wäre die brd rechtsnachfolger des dritten reiches, dann wäre sie für verbrechen der nazis verantwortlich und es könnte gegen sie deswegen geklagt werden. und jetzt pass mal auf: dass deutsche reich ist auch nicht rechtsnachfolger oder identisch mit dem heiligen römischen reich deutscher nation; but who cares?


Es werden doch trotzdem ,auch ohne Friedensvertrag Miliarden an Reperationszahlungen vorgenommen,Zwangsarbeiterentshädigungen und so weiter ,alles freiwillig demnach,da es keine Vertagliche Bindung gibt.




dann zeig mir doch mal jemanden mit der staatsbürgerschaft des deutschen reiches - ich kann dir an ganzen haufen staatsbürger der brd zeigen.


Such mal aus deiner unendlichen Wissensgrube das RustaG raus Das Reichsund Staatsangehörigkeitsgesetz ,ida steht unmissverständlich drin :

Auszug aus dem StAG vor der Änderung vom 01.01.2000:

Artikel 1 (Begriffsbestimmung Deutscher):
“Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsanghörikeit besitzt.”


Dokumente (http://friedensvertrag-jetzt.de)

Aufklärer
09.10.2003, 14:10
Für Mannin einfach pavement einsetzen ;)

Gerhard S.:
"Sei gegrüßt, Bürger des Deutschen Reiches."

Manni M.:
"Ich bin Bundesbürger, also Deutscher."

Gerhard S.:
"Nationalität Deutsch?"

Manni M.:
"Ja"

Gerhard S.:
"Sie haben das entweder so gelernt oder aber auf Ihren BRD-Personalausweis geschaut.
Sie haben im Prinzip alles richtig gemacht, aber haben Sie sich einmal gefragt, was das Wort Staatsangehörigkeit bedeutet?
Staatsangehörigkeit XYZ heißt doch, daß man Angehöriger des Staates XYZ ist. So versteht das der normale Mensch.
In Ihrem Falle ergibt sich die Frage: Wo liegt der Staat ‚Deutsch‘?"

Manni M.:
"Ähh"

Gerhard S.:
"Die Antwort ist ganz einfach: Es gibt, wie Sie wissen, keinen Staat DEUTSCH und somit auch keine Staatsangehörigkeit DEUTSCH!
Als Nationalität ist DEUTSCH natürlich richtig, denn man unterscheidet die Staatsangehörigkeit von der Nationalität.
Die ‚BRD‘ hat kein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz. In der ‚BRD‘ gilt das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) von 1913.
Dort steht unter §1: Begriffsbestimmung ‚Deutscher‘:
Deutscher ist, wer die ... unmittelbare Reichsangehörigkeit ... besitzt.

Daher gibt es für alle Deutschen nur eine Staatsangehörigkeit oder Staatsbürgerschaft, und diese heißt: DEUTSCHES REICH!"

Manni M.:
"Aber das Deutsche Reich gibt es doch nicht mehr!"

Gerhard S.:
"Falsch, das Deutsche Reich ist nicht untergegangen! Die Existenz des Staates ‚Deutsches Reich‘ ist völkerrechtlich und mit Bundesverfassungsgerichtsurteilen u.a. 2 BvL 6/56, 2 Bvf 1/73 und 2 BvR 373/83
unwiderruflich festgestellt! Dort steht unter anderem:

Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.

III.

Der Vertrag regelt die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Seine Beurteilung macht erforderlich, sich mit den Aussagen des Grundgesetzes über den Rechtsstatus Deutschlands auseinanderzusetzen:

1. Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort
(BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).

Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließ-lichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenen Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes).

Manni M.:
"Das habe ich nicht gewußt. Ist denn Berlin wenigstens die Hauptstadt?"

Gerhard S.:
"Das wohl, aber Berlin ist bis zum heutigen Tage kein Land der Bundesrepublik Deutschland. Die Alliierten haben die Absätze 2 und 3 des Artikels 1 der Berliner Verfassung vom 01. September
1950 :

Artikel 1

(1) Berlin ist ein deutsches Land und zugleich eine Stadt

(2) Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland

(3) Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind

für Berlin bindend

zu ..."

Manni M.:
"Darf ich unterbrechen? Das hört sich doch ganz anders an, als Sie eben behaupteten!"

Gerhard S.:
Lassen Sie mich meinen Satz beenden, denn, wie schon gesagt, haben die Alliierten die Absätze 2 und 3 desArtikels 1 der Berliner Verfassung vom 01. September 1950 im Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandatura zur Verfassung von
Berlin, BK/O (50) 75 vom 29. August 1950 (VOBI. I S. 440), zurückgestellt.

Abs. 2 (b) besagt:

5.

Bestätigungsschreiben der Alliieren Kommandatura zur Verfassung von Berlin -BK/0 (50) 75 -vom 29. August 1950 (VOBL I S. 440)

. . .

Die Alliierte Kommandatura Berlin ordnet an.

1. Die Alliierte Kommandatura Berlin hat den ihr am 22. April 1948 vorgelegten Entwurf der Berliner Verfassung zusammen mit den am 4. August 1950 seitens der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen und am gleichen Tage zur Genehmigung vorgelegten Nachträgen und Abänderungen geprüft.

2. Bei der Erteilung ihrer Zustimmung zu dieser Verfassung sowie zu den vorgeschlagenen Abänderungen derselben macht die Alliierte Kommandatura folgende Vorbehalte:

a) Der Stadtregierung durch die Verfassung übertragene Befugnisse sind den am 14. Mai 1949 veröffentlichen Bestimmungen der "Erklärung über die Grundsätze" oder irgendwelchen Abänderungen dersel-ben unterstellt.

b) Absätze 2 und 3 des Artikels 1 werden zurückgestellt.

c) Artikel 87 wird dahingehend aufgefaßt, daß während der Übergangsperiode Berlin keine der Eigenschaften eines zwölften Landes besitzen wird. Die Bestimmungen dieses Artikels betreffend das Grundgesetz finden nur in dem Maße Anwendung, als es zwecks Vorbeugung eines Konfliktes zwischen diesem Gesetz und der Berliner Verfassung erforderlich ist. Ferner finden die Bestimmungen irgendeines Bundesgesetzes in Berlin erst Anwendung, nachdem seitens des Abgeordnetenhauses darüber abgestimmt wurde und dieselben als Berliner Gesetze verabschiedet worden sind.



Damit ist Berlin kein Land der Bundesrepublik und das Grundgesetz und die Gesetze der BRD sind für Berlin nicht bindend."
Manni M.:
"Aber das ist die Verfassung von 1950. Hat die denn noch Gültigkeit?"

Gerhard S.::
"Nein, die Berliner Verfassung sieht heute anders aus. Aber im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25.09.1990 (BGBI. 1990, Teil II, S. 1274/5) wurden diese Tatsachen nochmals bestätigt, Artikel 4 dieses Übereinkommens besagt:

Artikel 4

Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichem Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.

Zudem ist der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 (BGBI. 1990, Teil II, S. 890) ungültig. Artikel 1 des Einigungsvertrages besagt, daß die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen Anhalt und Thüringen am 03.10.1990, gemäß Artikels 23 des Grundgesetzes Länder der Bundesrepublik Deutschland werden.

Artikel 23 des GG wurde jedoch bereits am 17.07.1990, auf Grund der den Alliierten obliegenden Vorbehaltsrechten zum GG, mit Wirkung ab 18.07.1990 00.00 Uhr MESZ durch die Alliierten aufgehoben (BGBI. 1990, Teil ‘II, S. 890, 23.09.1990).
Dadurch konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem territorialen Geltungsbereich des GG beitreten.

Art. 23 (alt)

[Geltungsbereich des Grundgesetzes]

Dieses Gesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Die "Wiedervereinigung" der Westzonen mit der Ostzone sind sowohl von den Alliierten, als auch von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und - nehme ich an - auch von der Regierung der DDR mit dem Wissen um das Völkerrecht und um die Wahrheit vorgenommen wurden.
Trotzdem ergeben sich Widersprüche in diesem für das deutsche Volk doch so wichtigen Ereignis:

1. Art. 23 GG, in dem der Geltungsbereich des Grundgesetzes und die Möglichkeit des Beitritts festgelegt war, wurde vor dem Beitritt der neuen Länder aus dem GG gelöscht !

Damit ist:

a) der Beitritt der DDR nach Art. 23 GG nicht mehr möglich gewesen.

b) das GG erloschen, da es keinen Geltungsbereich mehr hat. (Auch wenn der Text von Art. 23 GG teilweise wieder in der neuen Präambel auftaucht, so fehlt doch die dort angepriesene "freie Selbstbestimmung" der Deutschen!)

2. Dieses war nach dem Aufbau des Grundgesetzes auch logisch, da nach Art. 146 GG

Art. 146

[Geltungsdauer des Grundgesetzes]

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

das Grundgesetz sowieso seine Gültigkeit nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands eingebüßt haben müßte, dann wäre die Verfassung in Kraft getreten, die das deutsche Volk in freier Entscheidung zu beschließen gehabt hätte.

Dieses ist durch folgende drei Tatsachen nicht geschehen:

a) Die ‚Vollendung‘ der Einheit ist noch nicht eingetreten, die ‚richtige Wiedervereinigung‘ kommt noch!

b) Die ‚Vollendung‘ der Freiheit hat noch nicht stattgefunden.

c) Sie wurden um die ‚freie Entscheidung‘ betrogen; mit der Folge, daß die jetzige BRD ohne Grundgesetz und ohne Verfassung, auf jeden Fall ohne irgendeinen Volksauftrag, regiert wird. Hinzu kommt, daß der Staatsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim wiederholt öffentlich darauf aufmerksam gemacht hat, daß selbst das derzeitig zur Anwendung kommende Wahlverfahren der BRD grundgesetzwidrig ist. Das Grundgesetz der BRD sieht bei Wahlen zum Bundestag und zu den Landtagen Landeslisten nicht vor, denn es steht geschrieben:

Art. 38

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Da jedoch alle Parteien der BRD sowohl bei Bundestags-, wie bei Landtagswahlen diese bindende Vorschrift des Grundgesetzes mißachten und regelmäßig Landeslisten in die Wahlen einbringen, bezeichnet Prof. von Arnim alle diese Wahlen als grundgesetzwidrig. Letztlich sind dadurch alle Wahlergebnisse ungültig. Denn über die durch das Grundgesetz verbotenen Landeslisten kommen jeweils fünfzig Prozent aller Abgeordneten in den Bundestag und in die Landtage, und zwar unabhängig vom Ausgang der Wahlen. "Wahlkämpfe" um Landeswahllisten nennt Prof. von Arnim deshalb "Getöse".
Wenn diese Wahlen dem Grundgesetz entsprechend abgehalten würden, sähe unser Parlament sicherlich anders aus. Vergleichen wir doch unser verbeamtetes Parlament einmal mit dem Parlament von 1938.



Daraus folgt:
Grundgesetzwidrig zusammengesetzte Parlamente sind nicht berechtigt, Regierungen zu wählen, Gesetze zu verabschieden, Verträge zu schließen, Verordnungen zu erlassen und - wie im aktuellen Fall - Verbotsanträge gegen Parteien zu stellen. Regierungen, die von grundgesetzwidrigen Parlamenten gewählt werden, können rechtlich gesehen, nicht als ordnungsgemäße Staatsorgane gewertet werden.

Nicht die Parteien sollen unseren Staat bilden und formen, sondern das Deutsche Volk duch unmittelbare Wahl ihrer Vertreter. Deshalb ist auch hier das Grundgesetz eindeutig:

Art. 21

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.

Zu c) ist zu sagen, daß die Bundesregierung beim Grundgesetz fälschlicherweise immer von ‚Verfassung‘ spricht. Es wird auch geäußert, das GG hätte ‚Verfassungsrang‘. Eine Verfassung muß aber doch etwas anderes sein, wie kann sonst der Art. 146 GG fordern, daß noch eine Verfassung kommen soll?
Wäre doch unlogisch, wenn das GG schon eine Verfassung gewesen wäre - oder ?
Die Verhöhnung des Deutschen Volkes läßt sich am Besten in dem Geleitwort von Roman Herzog zum GG von 1995 ersehen.



Geleitwort des Bundespräsidenten

Am 3. Oktober 1990 wurde die staatliche Einheit Deutschlands vollendet. Das Grundgesetz wurde -auf Grund souveräner und bewußter Entscheidung der Bürger -gesamtdeutsche Verfassung. Die erfolgreiche demokratische Revolution in der ehemaligen DDR hatte ihre Ziele erreicht: Menschenwürde, freiheitliche Grundrechte, Demokratie, Rechts- und Sozialstaatlichkeit gelten für das gesamte Deutsche Volk.

Überwunden haben wir die Teilung Deutschlands im Rahmen einer großen Umwandlung der Verhältnisse in Europa. Die Verwirklichung der Europäischen Union ist mit neuen Herausforderungen und Chancen für uns alle verbunden. Die fortschreitende Integration unseres Landes konnte ebensowenig wie die Vollendung der staatlichen Einheit ohne Auswirkungen auf das Verfassungsrecht bleiben. Daß insoweit nur Korrekturen notwendig waren, zeigt auf, welch gute Grundlage unseres Gemeinwesens das Grundgesetz von Anfang an war. Mit seinen freiheitlichen, rechts- und sozialstaatlichen, demokratischen und föderalen Elementen hat es die Entwicklung zu wirtschaftlichem Wohlstand und sozialer Sicherheit in innerer Stabilität ermöglicht.

Die Verfassung kann nur Werte und einen Rahmen staatlicher Ordnung vorgeben. Konkrete Probleme vermag sie nicht unmittelbar zu lösen. Wenn sie nicht zur kleinen Münze verkommen soll, muß sie dem Grundsätzlichen verpflichtet bleiben.

Das Grundgesetz hat sich in der Vergangenheit bewährt. Es ist die freiheitlichste Verfassung, die die Deutschen in ihrer Geschichte hatten. Für viele andere demokratische und rechtsstaatliche Verfassungen in der Welt war es Vorbild. Wir haben allen Grund, auf das Grundgesetz stolz zu sein, uns auf die Seite dieser Verfassung zu stellen und für sie mit aller Kraft einzutreten.

Bonn, im November 1994




Lieber Manni, ich frage Dich: ‚Wo war Deine souveräne und bewußte Entscheidung? Wo ist die gesamtdeutsche Verfassung? Wo die staatliche Einheit?
Das Grundgesetz hat sich ‚als Verfassung‘ bewährt, obwohl es gar keine war und ist - toll ausgedacht!
Das Grundgesetz ist völkerrechtlich gemäß Art. 43 der Haager Landkriegsordnung dem Grunde nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit und keine vom Volk beschlossene Verfassung.

Art. 43 [Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung]. Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängigen Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

Deshalb muß sich Artikel 146 des Grundgesetzes zwangsläufig erfüllen. Die einzig gültige Verfassung Deutschlands ist die vom gesamten deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene (Weimarer) Reichsverfassung vom 11.August 1919.

Manni M.:
"Mir raucht der Kopf."

Gerhard S.:
"Ja, damit müssen Sie sich schon sehr genau befassen, sonst verlieren Sie den Verstand. Abgesehen von der Feststellung, daß man sich als Deutscher sicher schwer tut, dieses alles zu glauben."

Manni M.:
"Welch ein Lügengebäude. Eine erstaunliche kriminelle Energie der Regierungen, wie geschickt sie dieses Problem versteckt haben. Warum wurde eigentlich der § 146 dann nicht gelöscht, wenn wir schon eine so tolle "Verfassung" haben?
‚Die‘ wollten sich nur um eine ehrliche Volksabstimmung drücken, weil ‚sie‘ das Ergebnis ahnten."

Gerhard S.:
"Das stimmt, hier noch zwei Auszüge, die sehr aussagekräftig sind. Es sind zwei Ausschnitte aus der Bayrischen Verfassung (die Länder haben eigene Verfassungen) von 1999 (!). Lesen Sie sich bitte einmal die Artikel 178 und 180 durch, diese sprechen für sich!

Art. 178

[Beitritt zu einem Bundesstaat]

Bayern wird einem künftigen deutschen demokratischen Bundesstaat beitreten. Er soll auf einem freiwilligen Zusammenschluß der deutschen Einzelstaaten beruhen, deren staatsrechtliches Ergebnis zu sichern ist.

Art. 180

[Ermächtigung bis zur Errichtung eines Bundesstaates]

Bis zur Errichtung eines deutschen demokratischen Bundesstaates ist die Bayerische Staatsregierung ermächtigt, soweit es unumgänglich ist, mit Zustimmung des Bayerischen Landtags Zuständigkeiten des Staates Bayern auf den Gebieten der auswärtigen Beziehungen, der Wirtschaft, Ernährung, des Geldwesens und des Verkehrs an den Rat der Ministerpräsidenten der Staaten der US-Zone oder andere deutsche Gemeinschaftseinrichtungen mehrerer Staaten oder Zonen abzutreten.

Wie Sie gelesen haben, warten zumindest die Bayern auf einen: "zukünftigen demokratischen Bundesstaat". So viel Ehrlichkeit ist selten!
Im Grundgesetz geht es nach den Übergangs- und Schlußvorschriften noch weiter. Es kommt noch ein Auszug aus der Deutschen Verfassung vom 11. August 1919 (Weimarer Verfassung). DER Deutschen Verfassung, nicht einer ehemaligen Deutschen Verfassung. Also ist das Grundgesetz immer noch ihr Grundgesetz und die gültige Verfassung ist die Weimarer Verfassung ?"

Manni M.:
"Mir ist schlecht! Aber wir haben doch mit dem 2 + 4 Vertrag Frieden geschlossen und unsere Souveränität zurückbekommen?"

Gerhard S.:
"Der Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (2 + 4 Vertrag) vom 12.9.1990 ist nichtig, da weder ein besatzungsrechtliches Provisorium Bundesrepublik Deutschland, noch ein besatzungsrechtliches Provisorium Deutsche Demokratische Republik über die Grenzen Deutschlands verhandeln darf. Nur das Deutsche Reich kann den fehlenden Friedensvertrag mit den Siegermächten des II. Weltkrieges unterzeichnen. Nur eine vom Volk legitimierte und handlungsfähige Regierung des Deutschen Reiches kann diesen Friedensvertrag verhandeln und unterzeichnen, da die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist. Daß der 2 + 4 Vertrag kein Friedensvertrag ist, erkennen Sie auch daran, daß die Artikel 53 und 107 der UN-Charta (Feindstaatenklauseln) immer noch gelten."

Manni M.:
"Aber Deutscher bin ich doch wohl noch?"

Gerhard S.:
"Ja, natürlich; dieses, und in welchen Grenzen diese Verfassung in Kraft treten muß, steht im Artikel 116 des GG.
Selbst dieses Datum ist unrichtig und unterstreicht das Diktat der Siegermächte bei der Schaffung des Grundgesetzes.

Artikel 116 [Begriff "Deutscher"; Wiedereinbürgerung von Verfolgten]

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

Fazit: Die Bundesrepublik Deutschland ist völkerrechtlich de jure erloschen. In Artikel 25 des GG verpflichtet sich die BRD, die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes anzuerkennen, da sie Bestandteil des Bundesrechtes sind. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Dadurch haben jegliche Rechtsgrundlagen der Organe und Behörden der Bundesrepublik Deutschland keine Rechtsgültigkeit mehr.

Artikel 25 [Völkerrecht und Bundesrecht]

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Das Deutsche Reich in seinen völkerrechtlichen Grenzen ist existent. Jeder Staatsbürger des Deutschen Reiches unterliegt nicht den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland, die nur durch das von den alliierten Siegermächten gegebene Grundgesetz existiert!
Die z.Z. einzig gültige Verfassung ist somit die Weimarer Verfassung. Daß das Grundgesetz keine Verfassung ist, sehen Sie auch an der Änderungswut der Bundesregierungen. Das Grundgesetz wurde seit seinem Bestehen 138 mal geändert, obwohl es nur 146 Artikel hat. Man kann sagen, daß die Bundesregierungen es zu einem ‚Ermächtigungsgesetz‘ gemacht haben. Die amerikanische Verfassung wurde seit Bestehen der USA nur 3 mal geändert!"

Manni M.:
"Ich blicke nicht mehr durch - was machen wir denn jetzt?"

Gerhard S.:
"Um dieses Problem zu lösen, hat sich in Berlin eine kommissarische Reichsregierung etabliert, denn im Urteil des Verfassungsgerichtes steht, daß das Reich nur deshalb nicht handlungsfähig ist, weil es keine Organisation und keine institutionalisierten Organe hat."

Manni M:
"Da entstehen für mich natürlich zwei Fragen:

1. Warum hat die Regierung der BRD diese Organe nicht geschaffen, um endlich das Reich wieder handlungsfähig zu machen - wäre es nicht sogar ihre Pflicht gegenüber ihrem Staatsvolk gewesen?

2. Wenn es schon jetzt in Berlin eine Reichsregierung mit entsprechenden Organen gibt, dann ist doch das Reich schon jetzt handlungsfähig und die Regierung der BRD müßte zurücktreten?"

Gerhard S.:
"Manni, Du bist auf dem besten Wege!"

Manni M.:
"Ich habe da noch eine Frage zu dem Adler auf Ihrem Paß. Dieser Paß wird doch von der kommissarischen Reichsregierung in Berlin ausgestellt; warum ist auf diesem Paß der Bundesadler?"

Gerhard S.:
"Das ist nicht der Bundesadler! Es ist der Adler des Deutschen Reiches, den die Westzone weiterbenutzt hat. Vielleicht auch, um gegenüber der Ostzone die größere ‚Wichtigkeit‘ der Westzone zu betonen."

Manni M.:
"Das glaube ich nicht."

Gerhard S.:
"Dann zeige ich Ihnen einmal einen alten Reisepaß von 1930."


"Na - überzeugt?"
Manni M.:
"Ich werde nichts mehr glauben, ich werde in Zukunft auf Beweise bestehen!
Dieses Land wird mir unheimlich!"

Gerhard S.:
"Recht so, aber bedenke, das Erfragen der Wahrheit ist in diesem Land nicht gern gesehen, Das Lesen, Forschen und Schreiben von nicht gewünschten Wahrheiten wird durchaus sogar mit Gefängnis bestraft ..."

pavement
09.10.2003, 14:22
Die BRD kann aber nicht über die Grenzen eines anderen Staates verhandeln,es handelt sich bei der BRD und der DDR lediglich um Besatzungsrechtliche Verwaltungsprovisorien.Oder kannstdu über das Haus deines NAchbarn verhandeln?

die brd hat auch nicht über die grenzen eines anderen staates, sondern über die seine grenzen verhandelt.



Es werden doch trotzdem ,auch ohne Friedensvertrag Miliarden an Reperationszahlungen vorgenommen,Zwangsarbeiterentshädigungen und so weiter ,alles freiwillig demnach,da es keine Vertagliche Bindung gib

links für die reperationszahlungen! zwangsarbeiterentschädigungen sind wohl legitim, oder nicht? außerdem werden die nicht vom deutschen staat, sondern von der deutschen wirtschaft bezahlt, die ansonsten vor amerikanischen gerichten von ehemaligen zwangsarbeitern beklagt worden wären.


lol, friedensvertrag-jetzt.de kenn ich, da hab ich mir schon früher den arsch drüber abgelacht.



Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich",

noch vor einigen stunden war die brd weder rechtsnachfolger NOCH identisch mit dem deutschen reich.

manni ist etwas beschränkt, nicht wahr?

und nochmal: mich nerven deine ewig langen posts, gib halt einfach den link an, wos dus her hast, denn selber geschrieben hast ja sowieso nichts, denn alles was du kannst, ist das material von anderen pasten.

dann wird das ganze auch übersichtlicher.

Aufklärer
12.10.2003, 23:03
die brd hat auch nicht über die grenzen eines anderen staates, sondern über die seine grenzen verhandelt.

Die BRD ist ein Selbstverwaltungsgebiet in einem bestehendem Staat (dem deutsche Reich von 31.12.1937)

Sie war nie befugt über die Grenzen des deutschen Staates zu verhandeln.


Pavement: Laut BvG Urteil stützt sich die BRD auf den Art.23 also den territorrialen Geltungsbreich des GG.

Nun wurde der aber 1990 aufgehoben,folglich ist die BRD de jure erloschen da sie nirgend mehr gilt. Ist doch logisch oder?

Etwas das nirgends gilt ,kann auch nirgend Anwendung finden.

Und komm mir nicht mit der normativen Kraft des faktischen,das ist juristischer Blödsinn.

Freue mich schon auf dein Wiedersprechen. :baby:

pavement
12.10.2003, 23:31
Sie war nie befugt über die Grenzen des deutschen Staates zu verhandeln.

hat sie auch nicht. die brd hat über die grenzen der bundesrepublik deutschland verhandelt. wäre über die grenzen eines eventuellen deutschen gesamtstaates verhandelt worden, hätte die ddr mit am tisch sitzen müssen(die hat übrigens schon früher die ostgrenze anerkannt).



Pavement: Laut BvG Urteil stützt sich die BRD auf den Art.23 also den territorrialen Geltungsbreich des GG.

also mein grundgesetz hat einen artikel 23, das ist so gar einer der längeren artikel. steht auch nirgends dabei, dass der aufgehoben wurde. das haben bestimmt die bösen bundesrepublikanischen medien manipuliert.


übrigens, da wir das auch mal hatten. die verfassung bestätigt meine version von der wiedervereinigung, nämlich nicht die bildung eines neuen deutschen gesamtstaates, sondern einen beitritt der ddr zur brd(eine art freundlicher übernahme). ich zitiere:

"DA der bisherige wortlaut der präambel durch den beitritt der ddr zur bundesrepublik deutschland am 3.oktober gegenstandslos wurde,..."

Aufklärer
12.10.2003, 23:44
Von wann ist dein GG? Wenn es von nach 1990 ist steht unter Art.23 Europäische Union,in allen früheren Versionen stand dort noch der Geltungsbreich nämlich die 8(?) BRD Bundesländer.

Und durch die Aufhebung dieses Artikels durch US Aussenminister James Baker hat die BRD ihre Gültigkeit verloren. Denn sie gilt jetzt nirgendwo mehr.

Seid 1990 regiert die BRD völkerrechtswidrig auf Gewohnheitsrecht weiter,und ist somit eine Diktatiur .

Deutschland ist das deutsche Reich:

BVerfGE 36, 28f: »Art. 23 bestimmt: "Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder der ... In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen." Diese Bestimmung steht in einem inneren Zusammenhang mit dem Wiedervereinigungsgebot. Sie hat ihre eigene Bedeutung und gehört nach ihrem Inhalt zu den zentralen Vorschriften, die dem GG sein besonderes Gepräge geben. Sie besagt, daß sich diese Bundesrepublik Deutschland als gebietlich unvollständig versteht, daß sie, sobald es möglich ist und die Bereitschaft anderer Teile Deutschlands zum Beitritt vorliegt, von sich aus kraft dieser Verfassungsbestimmung das dazu Nötige zu tun verpflichtet ist, und daß sie erst "vollständig" das ist, was sie sein will, wenn die anderen Teile Deutschlands ihr angehören. Dieses "rechtlich Offensein" gegenüber dem erstrebten Zuwachs liegt spezifisch darin, daß sie, die Bundesrepublik, rechtlich allein Herr der Entschließung über die Aufnahme der anderen Teile ist, sobald sich diese dafür entschieden haben, beizutreten. Diese Vorschrift verbietet also, daß sich die Bundesregierung vertraglich in eine Abhängigkeit begibt, nach der sie rechtlich nicht mehr allein, sondern nur noch im Einverständnis mit dem Vertragspartner die Aufnahme verwirklichen kann. Das ist etwas anderes als die politische, die faktische Abhängigkeit jeder Bundesregierung, Gelegenheit zur Aufnahme eines weiteren Teils Deutschlands nur zu haben, wenn die inzwischen anderweitig staatlich organisierten Teile Deutschlands nach deren Verfassungsrecht die Voraussetzung für eine "Aufnahme" schaffen.«

Daraus folgt logischerweise, daß ein Teil von Deutschland (also die BRD oder ein anderes Teilgebiet) nicht zugleich das ganze Deutschland sein kann. Die BRD ist ihrer eigenen Verpflichtung zur Erfüllung der Wiedervereinigung als höchstes anzustrebendes Ziel, das ihr durch das Grundgesetz aufgegeben wurde, nicht nachgekommen und hat eine Wiedervereinigung faktisch verfassungs- (oder besser: grundgesetzwidrig) vereitelt. Damit hat die BRD gegen ihre eigene angebliche "Verfassung" verstoßen, das Bundes"verfassungs"gericht hat diesen Bruch des Gesetzes gebilligt und nicht dagegen gesprochen. Damit haben sowohl die Politiker als auch die Richter des BVerfG sich der Beihilfe und Mittäterschaft zum Verrat gegen das deutsche Volk schuldig gemacht und den Anspruch auf Vertretung der Interessen des Volkes verwirkt.

Somit kann das, was sich momentan Deutschland nennt (gemeint ist die sog. "Groß-BRD", die durch den de facto-Anschluß der DDR entstand), nicht wirklich Deutschland sein, sondern bestenfalls ein Teil davon.

pavement
12.10.2003, 23:58
Von wann ist dein GG? Wenn es von nach 1990 ist steht unter Art.23 Europäische Union,in allen früheren Versionen stand dort noch der Geltungsbreich nämlich die 8(?) BRD Bundesländer.

mit ergänzungen und änderungen bis 1.februar 1996.


Und durch die Aufhebung dieses Artikels durch US Aussenminister James Baker hat die BRD ihre Gültigkeit verloren. Denn sie gilt jetzt nirgendwo mehr.

nicht aufgehoben, sondern ersetzt wurde dieser artikel. sonst hätten wir jetzt keinen artikel 23 mehr, oder?

artikel 23 lautete frühere übrigens: "dieses grundgesetz gilt zunächst im gebiete der länder baden, bayern, bremen, groß-berlin, hamburg, hessen, niedersachsen, nordrhein-westfalen, rheinland-pfalz, schleswig-holstein, württemberg-baden und württemberg-hohenzollern. in den anderen teilen deutschlands ist es nach deren beitritt in kraft zu setzen."

nachdem beitritt am 3.oktober 1990 ist der käs doch gegessen, oder nicht? ich kann deine argumentation von wegen "die brd hat ihre gültigkeit verloren nicht nachvollziehen.

Aufklärer
13.10.2003, 00:24
artikel 23 lautete frühere übrigens:

Ich weiss wie der früher hiess ,hab ich doch oben auch geschireben:angry:


nachdem beitritt am 3.oktober 1990 ist der käs doch gegessen, oder nicht? ich kann deine argumentation von wegen "die brd hat ihre gültigkeit verloren nicht nachvollziehen.

Nein denn ,die BRD hat jetzt keinen Geltungsbreich mehr!

Und den braucht sie nunmal,auch nach BvG Urteil.

Alle Thesen und Wiederlegungen bezüglich BRD findest du hier (http://www.friedensvertrag-jetzt.de/krr/rechtsargumentation/index.html)

Ich weiss natürlich das du das alles wie immer lächerlich findest ,guck dir die die Argumentation dennoch an,und versuch sie zu wiederlegen,es wird dir nicht gelingen.


Die BRD wurde aufgelöst,damit haben die Allies ihre Schuldigkeit getan,und es liegt nun an uns ob und wie das DR wieder proklamiert wird.

pavement
13.10.2003, 00:51
Ich weiss wie der früher hiess ,hab ich doch oben auch geschireben

so, hast du "geschireben"? aber dann erklär mir doch mal, warum


Nein denn ,die BRD hat jetzt keinen Geltungsbreich mehr!

ach nein? und warum nicht? artikel 23 besagt nur, in welchen deutschen bundesländern das gg vor der wiedervereinigung geltungskraft hatte.

die jetztige präämbel sagt aus, dass das grundgesetz für das gesamte deutsche volk gilt. die länder werden ebenfalls aufgezählt.

inwiefern sollte denn das grundgesetz jetzt auf einmal keinen geltungsbereich mehr haben? das kann ich nicht nachvollziehen, ich denke, du auch nicht, aber dich stört das anscheinend nicht, denn du stützt deine argumentation wie immer auf den fadenscheinigen informationen irgendwelcher homepages. dabei solltest du wissen, dass informationen im internet immer mit einer gewissen skepsis beurteilt werden müssen.



Alle Thesen und Wiederlegungen bezüglich BRD findest du hier

eine lustige seite. die könnte doch glatt auf www.rasputin.de passen.

auch wenn etwa stimmt, dass die brd nach der unterzeichnung des deutschlandvertrages nicht souverän wurde. aber es war ein schritt in richtung souveränität, die 1990 vollendet wurde.


Die BRD wurde aufgelöst,damit haben die Allies ihre Schuldigkeit getan,und es liegt nun an uns ob und wie das DR wieder proklamiert wird.


mach das doch bitte, das wird bestimmt sehr, sehr lustig für uns alle.

pavement
13.10.2003, 00:55
übrigens widersprechen sich artikel 146 und artikel 23 bewusst. ersterer geht von der möglichkeit aus, dass brd und ddr aufhören zu existieren und nach deren wiedervereinigung ein neuer deutscher staat ensteht, der weder brd noch ddr ist. letzterer geht davon aus, dass die ddr zu brd beitritt, sprich die ddr von der brd übernommen wird.

die schöpfer des gg ließen diesen widerspruch absichtlich stehen; denn 1949 wusste niemand, ob und wie die vereinigung der gebiete der brd und der ddr zustande kommen würde.

hier was von deiner seite:


Das Grundgesetz ist von den Alliierten erlassen worden. Diese haben zeitgleich auch ein Besatzungsstatut verkündet, welches am selben Tag wie das Grundgesetz selbst in Kraft getreten ist. Die Tatsache der von den Alliierten vorgenommenen Oktroyierung des Grundgesetzes ist im Befehl Nr. 10 ersichtlich. Hier heißt es:

das gg wurde nicht von den allierten geschaffen, sondern von vom deutschen volk in den westzonen gewählten abgeordneten der länderparlamente.

das gg wurde nicht von den allierten erlassen, sondern wurde von diesen genehmigt.

das ist dann doch ein unterschied.

Aufklärer
13.10.2003, 01:37
eine lustige seite. die könnte doch glatt auf www.rasputin.de passen.

Es ist immer leicht sich lustig zumachen wenn man keine Argumente mehr hat,aber ich wußte das du so reagierst.


die jetztige präämbel sagt aus, dass das grundgesetz für das gesamte deutsche volk gilt. die länder werden ebenfalls aufgezählt.

Das gesamte deutsche Volk sind nach art.116 aber auch deutsche die im Bereich vom 31.12.1937 leben,gilt das GG auch für sie?


inwiefern sollte denn das grundgesetz jetzt auf einmal keinen geltungsbereich mehr haben? das kann ich nicht

Auf der Seite ist alles erklärt,lies doch einfach mal bevor du dich lustig machst.

Es hat keinen Geltungsbreich mehr weil der Art.23 in der alten Form nicht mehr existiert!

Les doch mal den Art.144 Absatz 2 und zeig mir die in Art.23 aufgeführten Länder.

Aufklärer
13.10.2003, 01:42
Art.124 bezeiht sich auch auf einen nicht vorhandenen Geltungsbereich.

pavement
13.10.2003, 13:21
Es ist immer leicht sich lustig zumachen wenn man keine Argumente mehr hat,aber ich wußte das du so reagierst.

nein, es immer so leicht, sich drüber lustig zumachen, wenn ein anderer auf obskuren unseriösen homepages seine argumentation aufbaut.



Das gesamte deutsche Volk sind nach art.116 aber auch deutsche die im Bereich vom 31.12.1937 leben,gilt das GG auch für sie?

hmm...da bin ich jetzt etwas überfragt, aber da würd ich mal mit ja antworten.


Auf der Seite ist alles erklärt,lies doch einfach mal bevor du dich lustig machst.

ich habs doch durchglesen, hab so gar an nem beispiel gezeigt, dass auf dieser seite falsche informationen verbreitet werden.




Es hat keinen Geltungsbreich mehr weil der Art.23 in der alten Form nicht mehr existiert!

warum das so sein soll, hast du mir noch immer nicht erklärt; erstens da artikel 23 vor 1990 keinen geltungsbereich aufwies, sondern nur aufzählt, in welchen bundesländern das gg zählt(im gegensatz zu denen im osten, in denen es nicht zählt), zweitens wurde diese aufzählung in die präambel übernommen.

Artikel 124 bezieht sich auf "altes recht auf dem gebiete der ausschließlichen gesetzgebung".

was du machst ist lachhaft; wir können gern mal die amerikanische oder englische oder französische verfassung anschaun, da werden sich wohl auch etwas finden lassen.

Aufklärer
13.10.2003, 15:26
nein, es immer so leicht, sich drüber lustig zumachen, wenn ein anderer auf obskuren unseriösen homepages seine

Glaubst du das du so etwa auf BRD Seiten findest?



hmm...da bin ich jetzt etwas überfragt, aber da würd ich mal mit ja antworten.

Das ist doch der springende Punkt,wann haben wir was in freier Selbstbestimmung beschlossen? Mich hat niemand gefragt,das gesamte deutsche Volk sind nach art.116 auch die anderen wie oben erwähnt. Und auch ist Deutschland noch nicht völlig wiedervereinigt.Wenn du mal auf die Lankarte schaust.


warum das so sein soll, hast du mir noch immer nicht erklärt; erstens da artikel 23 vor 1990 keinen

Artikel 23 war der Geltungsbreich des GG,und auf diesen stützt sich auch die Existenz der BRD,und nun wurde dieser aufgehoben,folglich gilt die BRD nirgends mehr .Und ist damit de jure erloschen.

Damit trat gemäss art. 146 übrigens automatisch die vomVolke frei gewlte Weimarer Reichsverfassung von 1919 wieder in Kraft.


Les doch mal den Art.144 Absatz 2 und zeig mir die in Art.23 aufgeführten Länder.

Klaus E. Daniel
13.10.2003, 16:09
Das alles, Aufklärer, ist doch blanker Revisionismus. Und ich weiß, wovon ich rede.

Pavement hat recht, aber bei Ihnen nutzt das nichts.

Ich komme aus dem Kopfschütten nicht mehr raus.

Gehören Sie zu den Ultrarechten? Es ist nämlich der gleiche Unsinn, die diese veranstalten.

KED

pavement
13.10.2003, 16:39
Glaubst du das du so etwa auf BRD Seiten findest?

nein, warum sollte man auch? glaubst du, dass man im spiegel bilder von nackten frauen auf seite 3 findet?



Das ist doch der springende Punkt,wann haben wir was in freier Selbstbestimmung beschlossen? Mich hat niemand gefragt,das gesamte deutsche Volk sind nach art.116 auch die anderen wie oben erwähnt. Und auch ist Deutschland noch nicht völlig wiedervereinigt.Wenn du mal auf die Lankarte schaust.

die ddr und die brd sind wiederveinigt.

nein es wurde keiner gefragt. weil die wiedervereinigung nach artikel 23 beschlossen wurde, und nicht nach artikel 146. das ist legitim.



Artikel 23 war der Geltungsbreich des GG,und auf diesen stützt sich auch die Existenz der BRD,und nun wurde dieser aufgehoben,folglich gilt die BRD nirgends mehr .Und ist damit de jure erloschen.

inwiefern artikel 23 den geltungsbereich des gg definiert, hast du mir noch immer nicht erklärt.



Les doch mal den Art.144 Absatz 2 und zeig mir die in Art.23 aufgeführten Länder.

die länder werden jetzt in der präambel aufgegührt; konsequenterweise müsste man art. 144 wohl ändern.



Damit trat gemäss art. 146 übrigens automatisch die vomVolke frei gewlte Weimarer Reichsverfassung von 1919 wieder in Kraft.

woraus du das schließt, würd mich jetzt trotzdem interessieren. vom wiederinkrafttreten einer alten verfassung ist in art. 146 nicht die rede.

Aufklärer
13.10.2003, 17:03
nein, warum sollte man auch? glaubst du, dass man im spiegel bilder von nackten frauen auf seite 3 findet?

Nur weil dir der Inhalt nicht passt ,musst du Seiten nicht abqualifizieren.

Von der KRR halte ich übrigens auch nicht besonders viel.


die ddr und die brd sind wiederveinigt.

??? Waren die jemals getrennt?




inwiefern artikel 23 den geltungsbereich des gg definiert, hast du mir noch immer nicht erklärt.

Guck einfachin ein GG vor 1990 da stehts schwarz auf weiß,und in denen von 1990 und 1991 steht unter art.23 [aufgehoben].


die länder werden jetzt in der präambel aufgegührt; konsequenterweise müsste man art. 144 wohl ändern.

ganz schön schlampig oder? aber wenn man eine Verfassung 100 erte Male ändert kann das schon mal passieren...


woraus du das schließt, würd mich jetzt trotzdem interessieren. vom wiederinkrafttreten einer alten verfassung ist in art. 146 nicht die rede.

Wenn das GG seine Gültigkeit verliert muss zwingend die letzte frei gewählte Verfassung eintreten, wie es auch der von dir umgedeutete art.146 beschreibt.

Aufklärer
13.10.2003, 17:06
@ KED

Ohne Revisionismus würden wir die Welt heute noch für eine Scheibe halten.

Ich freue mich für sie das sie noch an das gute an der BRD glauben,viele andere tun das aber nicht.

pavement
13.10.2003, 17:37
Nur weil dir der Inhalt nicht passt ,musst du Seiten nicht abqualifizieren.

es is halt nun mal so, dass der stern nicht die informativste und seriöste zeitung im deutschen blätterwald ist.



??? Waren die jemals getrennt?

hmm ja...durch so ne mauer...schon mal was davon gehört?



Guck einfachin ein GG vor 1990 da stehts schwarz auf weiß,und in denen von 1990 und 1991 steht unter art.23 [aufgehoben].

das ist so weit richtig. der neue art. 23 wurde durch bundesgesetz vom 21.dezember 1992 eingefügt.

ich kenn die fassung von vor 1990.

aber weshalb der frühere art. 23 den geltungsbereich des gg festlegt, hast du mir noch immer nicht erklärt.



ganz schön schlampig oder? aber wenn man eine Verfassung 100 erte Male ändert kann das schon mal passieren...

das ist mit jeder verfassung so. besonders interessant wirds bei der englischen(auch mit dem englischen rechtssystem), die schleppt jahrhunderte alte altlasten mit sich herum.



Wenn das GG seine Gültigkeit verliert muss zwingend die letzte frei gewählte Verfassung eintreten, wie es auch der von dir umgedeutete art.146 beschreibt.

nein, laut art. 146 muss eine neue verfassung erstellt und von der deutschen bevölkerung bestätigt werden; bis zu dem tag, an dem das geschieht, gilt das gg. das steht da kalr und deutlich drin, da gibts nichts was ich reininterpretiert haben könnte.

flumer
13.10.2003, 18:02
Original von Klaus E. Daniel

Das alles, Aufklärer, ist doch blanker Revisionismus. Und ich weiß, wovon ich rede.

Pavement hat recht, aber bei Ihnen nutzt das nichts.

Ich komme aus dem Kopfschütten nicht mehr raus.

Gehören Sie zu den Ultrarechten? Es ist nämlich der gleiche Unsinn, die diese veranstalten.

KED

Und ich lach mich schlapp:rofl:

Was haben die Ultrarechten damit zu tun?
Das hier etwas faul ist in diesem möchtegern Staat.
Ich weiß nach eigener nachforschung das hier in diesem Land etwas nicht stimmt.
Ich bin kein rechter aber ich bin ein Nazi, denn ich liebe mein Land, ich habe nichts gegen ausländer wenn sie sich wie Gäste verhalten, wenn ich im Ausland bin verhalte ich mich gesittet was manch Gäste hierzu lande nicht tun, deswegen sage ich Kriminelle ausländer raus.
Sie kommen nach hier also müssen sie sich uns anpassen nicht wir ihnen.

Wenn du entlich aufhören würdest dein Kopf zuschütteln da würdes du vieleicht sehen das hier etwas nicht stimmt.
Das die BRD vor dem zerfall steht, vor dem ausverkauf, wenn ich sachen lese wie Stadt verkauft Rathaus und Mietet es wieder zurück da kriege ich so eine Wut auf diese Vaterlands verräter das ich durch die Decke spriengen könnte.

Ich schreibe jetzt das was ich schon zu oft gehört habe (aber nicht von Rechten ich kenne noch nicht mal welche) ein kleiner Adolf würde reichen damit es uns wieder besser geht.

Und den Deutschen ging es gut zu der zeit.
Und immer daran denken er hatte nichts gegen Türken, Polen, Franzosen, Italiener, Amerikaner usw.
Er hatte höchstens etwas gegen ihre Politik.

Wie Amerika wer nicht für uns ist ist gegen uns.
Und dann erziehen sie sie um.

Siran
13.10.2003, 20:00
Also, erst mal für jeden, der die alte Fassung des Artikels 23 nicht mehr vorliegen hat:

Satz 1:

"Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern."

Satz 2:

"In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."

Und nun zur Frage Aufklärers:


Nach ursprünglicher "KRR"-Logik bezeichnet Artikel 23 GG (a.F.) den Geltungsbereich des Grundgesetzes, dies stünde schließlich auch so im Gesetz. Hierbei bezieht sich die "KRR" jedoch allem Anschein nach lediglich auf eine Überschrift zu Artikel 23 GG (a.F.), denn im Wortlaut taucht der Begriff "Geltungsbereich" nicht auf. Dabei übersieht die "KRR" allerdings, daß die Überschriften des Grungesetzes in manchen Gesetzestexten (sofern überhaupt) in eckigen Klammern stehen. Dies bedeutet, es handelt sich um nichtamtliche (also vom jeweiligen "Verlags-Redakteur" ausgewählte) Überschriften!

Betrachtet man nur den ersten Satz des Art. 23 GG (a.F.), so fällt einem schnell auf, daß dort von "Baden", "Groß-Berlin", "Württemberg-Baden" und "Württemberg-Hohenzollern" die Rede ist und zudem das Saarland fehlt

Bleibt man weiter in der "Logik der 'KRR'", dann müßte man der Meinung sein, daß das Grundgesetz zwar in Berlin gilt und galt (was die "KRR" vehement bestreitet), jedoch nicht in Baden-Württemberg und dem Saarland. Diese Bundesländer wären nach "KRR" niemals Bestandteile der Bundesrepublik Deutschland gewesen! Dies behauptet die "KRR" jedoch nicht - und sie tut auch gut daran, weil es noch haltloser wäre als der andere von ihr verbreitete Unsinn.

Was für Folgen hat es jedoch, wenn ein Grundgesetzartikel gestrichen wird, in dem die Länder aufgezählt sind, für die das Grundgesetz gilt? Führt dies zum Untergang des Staates, der sich dieses Grundgesetz gegeben hat?

Nein, natürlich nicht!

"Aus der Sicht des Völkerrechts ist der Staat ein Völkerrechtssubjekt, dessen konstituierende Merkmale das Staatsgebiet, das Staatsvolk und die (effektiv ausgeübte) Staatsgewalt bilden."

(aus, Ipsen, Staatsrecht I, 6. Auflage, 1994, S. 4; dort keine Hervorhebungen)

Dies bedeutet im Klartext: Die Staatsqualität ist immer dann zu bejahen, wenn ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine Staatsgewalt gegeben sind. Ob dieser Staat in seiner Verfassung einen Geltungsbereich verankert hat, ist völlig unerheblich. Niemand würde allen Ernstes behaupten, England gebe es nicht, weil es dort keine geschriebene Verfassung, also auch keinen schriftlich festgehaltenen Geltungsbereich gibt.

Und noch etwas übersieht die "KRR" in ihren "Rechtsgrundlagen": die Präamel des Grundgesetzes (a.F.):

"Im Bewußtsein (...) hat das deutsche Volk

in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern,

(...) dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen."

Auch hier steht ein "Geltungsbereich" - und auf dessen Löschung stellt die "KRR" in ihren "Rechtsgrundlagen" nicht ab, sondern lediglich auf die Streichung des Artikel 23 GG (a.F.).

Halten wir als Zwischenergebnis also fest: die Bundesrepublik Deutschland kann selbstverständlich auch ohne explizite Erwähnung eines Geltungsbereiches existieren. Im übrigen sei auf die neue Fassung der Präambel nach der Vereinigung verwiesen, in der es im zweiten Satz heißt:

"Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet."

Um einem Staat die Staatsqualität zuzusprechen bedarf es nicht einer expliziten Erwähnung seines Geltungsbereiches in dessen Verfassung, sondern der drei Elemente Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt, welche für die Bundesrepublik Deutschland unstreitig vorhanden sind.

Die Streichung des Artikel 23 GG (a.F.) hatte folglich keinerlei Auswirkungen auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland.

Siran
13.10.2003, 20:02
@Flumer

Was ist für dich ein Rechter und was ist ein Nazi?

flumer
13.10.2003, 20:37
Was ist für dich ein Rechter und was ist ein Nazi?

Rechts sind die hier Nazis, Ultrarechte, NeoNazis, ich weiss aber nicht ob ich die Skinheads nun auch hier rein stecken soll, denn eigentlich ist ein Skinhead was anderes, aber die meisten ordnen sie zu rechts.

Nazi= Ist ein der sein Land liebt, sich für sein land einsetzt, der für sein land kämpft deswegen Nationalsozialist.

NeoNazis= Sind leute die ihr land genauso lieben, die aber alle Ausländer am liebsten sofort abschieben würden.

Ultrarechte= Sind die totalen Ausländer hasser das sind leute die nur vom Gehirn bis zur nasenspitze denken die dämlich durch die strassen ziehen und dumme Parolen brüllen.

Skinheads= Sind einfach na wie soll ich das schreiben, der Name ist einfach den NeoNazis und Ultrarechten untergeschoben worden wegen Glatzköpfe, was ich sagen will die Skinheads haben einen anderen ursprung.

Aufklärer
13.10.2003, 23:54
Hast du den Mist von Frank Schmidt abgeschrieben ,Siran?


Es hat keinen Sinn mit euch zu diskutieren,denn es muß schon die Bereitschaft da sein verstehen zu wollen.In das ist bei euch beiden nunmal nicht der Fall.

pavement
14.10.2003, 00:37
Nazi= Ist ein der sein Land liebt, sich für sein land einsetzt, der für sein land kämpft deswegen Nationalsozialist.

ich versuch mal dich zu verstehen, auch wenn mir das durch deinen satzbau schwerfällt. ein patriot ist also zwangsläufig ein nazi?


Es hat keinen Sinn mit euch zu diskutieren,denn es muß schon die Bereitschaft da sein verstehen zu wollen.In das ist bei euch beiden nunmal nicht der Fall.

verstehen=deine meinung zu übernehmen?

aber im prinzip hast schon recht, denn ich hab gar keine bereitschaft, dich verstehen zu wollen. denn welcher hausbesitzer möchte schon in einem erdloch wohnen...

Aufklärer
14.10.2003, 02:13
Du meinst wohl HausBESETZER.

pavement
14.10.2003, 02:15
nein, ich meine hausbesItzer. ein kleiner unterschied.

flumer
14.10.2003, 10:55
ich versuch mal dich zu verstehen, auch wenn mir das durch deinen satzbau schwerfällt. ein patriot ist also zwangsläufig ein nazi?

Gegen frage:

Was ist der Unterschied

Patriotismus kommt aus den USA und dort ist das so ein guter Amerikaner steht für sein Land und ist Patriot wenn das land zum Krieg blässt stehen alle hinter ihrem Presidenten siehe Irak, oder ein sie Boykotieren Ausländische Produkte wenn dazu aufgerufen wird von Zeitungen siehe USA.

Siran
14.10.2003, 10:57
Patriotismus kommt nicht aus den USA, flumer. Überhaupt bezweifle ich, dass man einem Gefühl einen Ursprungsort zuordnen kann.

Übrigens ist das, was man in den USA hat, teilweise auch schon kein Patriotismus mehr, sondern Nationalismus.

flumer
14.10.2003, 11:22
Original von Siran
Patriotismus kommt nicht aus den USA, flumer. Überhaupt bezweifle ich, dass man einem Gefühl einen Ursprungsort zuordnen kann.

Übrigens ist das, was man in den USA hat, teilweise auch schon kein Patriotismus mehr, sondern Nationalismus.

Darauf habe ich gewartet, ich wollte es nie schreiben um zu warten ob es ein anderer macht.

Übrigens ist das, was man in den USA hat, teilweise auch schon kein Patriotismus mehr, sondern Nationalismus.

Patriotismus ist nur ein anderer ausdruck für Nazi.

Aber Patriotismus ist erst in den USA so hervor gehoben worden.

Siran
14.10.2003, 11:24
Nein, du setzt Patriotismus und Nationalismus gleich und das ist falsch.

flumer
14.10.2003, 11:53
Nein, du setzt Patriotismus und Nationalismus gleich und das ist falsch.

Dann erkläre mir mal bitte den unterschied.

Siran
14.10.2003, 11:59
Der Unterschied ist vor allem die Haltung zu anderen Ländern. Ein Patriot sieht ander Länder nicht als schlechter an als sein eigenes Land, während ein Nationalist sein Land über alle anderen erhebt.

flumer
14.10.2003, 12:10
Na das ist doch mal eine klasse aussage.
Wenn man es so sieht wäre ich ja eher ein Patriot als ein Nazi.

Siran
14.10.2003, 12:14
Du brauchst dich ja nicht auf meine Definition einzulassen. Ich schlage vor, dass du im Internet mal selbst nach den normalen Definitionen suchst.

flumer
14.10.2003, 12:41
Ach wiso denn noch nach lesen?
So wie du es geschrieben hast auch wenn ziehmlich knapp ist es schon einigermassen richtig, auch wenn es immer noch unterschiede gibt.

Ich sehe es ja so wie du es geschrieben hast, im grunde genohmen sind alle länder gleich nur die politik und die wirtschaft macht es zu dem was sie daraus machen, und deswegen mag ich zum beispiel USA nicht denn ihr politik wiedert mich an. Wenn ich sagen würde mein land ist das beste dann müsste ich ja auch in diesem land Urlaub machen, das tue ich nicht. Andere Länder haben auch ihre vor und nach teile. :]

pavement
14.10.2003, 12:45
Patriotismus kommt nicht aus den USA, flumer. Überhaupt bezweifle ich, dass man einem Gefühl einen Ursprungsort zuordnen kann.

wenn dann frankreich zur zeit der französischen revolution.



Patriotismus ist nur ein anderer ausdruck für Nazi.

so ein gschmarre...

flumer
14.10.2003, 12:53
wenn dann frankreich zur zeit der französischen revolution.


Na ich weiß nicht ob man es daher führen kann.

pavement
14.10.2003, 12:55
Na ich weiß nicht ob man es daher führen kann.

in europa sicherlich; in amerika entstand der patriotismus wohl schon bei der unabhängigkeitserklärung

davor fühlten sich die bevölkerung nicht mit ihrem land verbunden, sondern mit ihrem herrscherhaus.

Siran
14.10.2003, 12:56
Wobei Verbundenheit mit dem Herrscherhaus wohl auch so eine Art Patriotismus ist...

flumer
14.10.2003, 13:01
pavement

Wenn du es so siehst fehlt hier zulande der Patriotismus.

Das Herrscherhaus in der BRD macht viel gegen den willen der Bürger.
Wenn wir patrioten sein wollen müssten wir etwas dagegen tun, aber das ist dann gleich wieder volkshetze was bestraft wird.

Bobby Sands
29.06.2005, 12:56
Der Unterschied zwischen Patriotismus und Nationalismus ist ein gravierender.
Patriotismus kann sich auf den Staat beziehen, zB. auf die gegenwärtige Regierung,
auf gewisse Dinge die den Staat erhalten. Hier gibt es zB die Verfassungspatrioten:
Ich bin stolz auf unser freies liberales System, usw..

Nationalismus bezieht sich auf das Volk. Nation ist ein Fremdwort und bedeutet Volk.
Nationalisten sind also "Völkische", die mit dem Staat nicht viel am Hut haben müssen, weil es Ihnen eben um das Volk geht. Nationalismus ist auch nicht zu verwechseln mit genereller Ausländerfeindlichkeit, nur weil ich mein Volk und mein Land liebe, muß ich noch lange nicht andere Völker hassen.

Nibelung
29.06.2005, 17:02
Betreibe ja ungern Eigenwerbung, doch evtl. könnte mein Thema im Geschichtsforum "We have not come to Germany as liberators, but as conquerors!" etwas zum Sachverhalt beitragen.

Virgo
17.08.2005, 18:35
Ich bitte Euch, lasst Euch von meinem Vater Hans Peter Thietz nicht einwickeln!!!! Ist nur ein gutgemeinter Rat

Vielen Dank

Stahlschmied
17.08.2005, 18:43
Wie lange soll das noch so bleiben???Nicht lange wenn der Deutsche sich für die Nationaldemokratie und deren Partei entscheidet! Als Beleg ziehe ich Auszüge von NPD-Forderungen raus...


http://www.npd.de/index.php?sek=0&pfad_id=9&cmsint_id=1&detail=16
Wir fordern:

Abzug aller fremden Truppen aus Deutschland.

Austritt aus allen raumfremden Bündnissen. Aufkündigung der Verträge, die Deutschland in seiner Souveränität beschneiden.

Wiederherstellung der inneren Volkssouveränität durch die Einführung von Volksanträgen und Volksbefragungen.

Beseitigung von Parteienfilz und Medienmacht.

Wiederherstellung der Meinungsfreiheit. Gesetze, die politische Meinungsäußerung unter Strafe stellen, sind aufzuheben und Verurteilte zu amnestieren.


http://www.npd.de/index.php?sek=0&pfad_id=12&cmsint_id=1&detail=17
Wir fordern:

Die Beibehaltung der Wehrpflicht als Bestandteil eines allgemeinen Dienstjahres für alle Deutschen; Austritt aus der NATO.

Keine Stationierung von NATO-Soldaten in Deutschland; Abzug aller fremden Truppen!

Schaffung eines europäischen Verteidigungsbündnisses.

Einen Friedensvertrag für Deutschland sowie die unverzügliche Streichung der das deutsche Volk diskriminierenden Feindstaatenklauseln in der Satzung der Vereinten Nationen.

Sofortigen Abzug aller deutschen Truppen aus Konflikten, welche die nationale Sicherheit nicht berühren.

malnachdenken
18.08.2005, 11:14
kann die npd ihre forderungen auch begründen?
welche vorteile sollen dabei rauskommen?

Stahlschmied
18.08.2005, 12:51
kann die npd ihre forderungen auch begründen?
welche vorteile sollen dabei rauskommen?Ich habe zwei Verweise angegeben wo der ganze Text zu den Forderungen steht.

malnachdenken
18.08.2005, 12:58
beim ersten link wird aber nur etwas behauptet.... da sind leider keine weiteren details....
dieser satz hier ist auch etwas.... naja sagen wir mal "überzogen"

"Ein falsches Wort am Stammtisch, ein Gespräch an der Bushaltestelle, das Äußern einer mißliebigen Meinung ist gefährlich geworden."

inwiefern ist das gefährlich gweorden?

malnachdenken
18.08.2005, 13:11
von npd.de:"Es wird immer deutlicher, daß die „westliche Wertegemeinschaft“ nur ein Instrument US-amerikanischer Interessenpolitik ist. Das muß geändert werden."

wie erklärt sich dann die offene Kritik vieler Staaten gegenüber den USA (Bsp: Irak)???

"Voraussetzung für eine weltweite Friedenspolitik ist die Gleichberechtigung der Völker. Die deutsche Außenpolitik hat sich daher ausschließlich an den Interessen des eigenen Volkes und am Frieden zu orientieren."

....hm... ein wenig widersprüchlich in meinen Augen....

"Deutschland hat bis heute keinen Friedensvertrag und wird von der US-dominierten UNO noch immer als Feindstaat deklariert. Dies kann keine Grundlage für eine ehrliche und gerechte Friedenspolitik sein."

Welchen Freidensvertrag benötigt denn Deutschland?
Und inwiefern wird Deutschland seitens der USA als Feindstaat deklariert?

"Die NATO ist ein Instrument der USA zur Beherrschung Deutschlands und der europäischen Völker."

Inwiefern?

"An ihre Stelle muß ein Bündnissystem freier europäischer Völker treten, das deren Unabhängigkeit sichert."

Und was ist dann der Unterschied zur NATO???

"Nationale Sicherheitspolitik muß auf eine nationale Wehrpolitik ausgerichtet sein. Sie hat dem Zweck zu dienen, den Frieden in Europa zu erhalten. Deutsche Streitkräfte dürfen nicht Mittel internationaler Großmachtpolitik sein. Daher fordert die NPD den Austritt aus der NATO. Der Oberbefehl über deutsche Streitkräfte muß in deutscher Hand liegen."

Was denn nun? Nationale Wehrpolitik oder Frieden für GANZ Europa???

"Eine wirksame nationale Verteidigung setzt aber auch immer ein positives Verhältnis zu den Leistungen deutscher Soldaten in der Vergangenheit voraus."

Was genau wird damit gemeint? In der Bundeswehr ist man sehr wohl stolz auf die Taten in der Vergangenheit....

Insgesamt finde ich die Themen auf der NPD ein wenig schwammig ausgedrückt. Kann leider nicht sehr viel damit anfangen.... war aber mal interessant zu lesen....

Stahlschmied
18.08.2005, 13:30
Insgesamt finde ich die Themen auf der NPD ein wenig schwammig ausgedrückt. Kann leider nicht sehr viel damit anfangen.... war aber mal interessant zu lesen....

Ja, weil euch einfach das Hintergrundwissen fehlt wie man an den Fragen sieht.

malnachdenken
18.08.2005, 13:34
Ja, weil euch einfach das Hintergrundwissen fehlt wie man an den Fragen sieht.


kann schon sein....
wieso kannst du mir dann keine antwort geben?

Wäre schön, wenn Du mir dabei hilfst etwas Hintergrundwissen zu bekommen....

malnachdenken
19.08.2005, 07:47
Ja, weil euch einfach das Hintergrundwissen fehlt wie man an den Fragen sieht.


....wieso "euch"???

safado
19.08.2005, 16:54
Zum "Besatzungsrecht":

Deutschland hat ja selbst Interesse daran, amerikanische Truppen hier stationiert zu haben, denn schließlich wäre Deutschland ein leichtes Ziel, da wir keine ABC-Waffen haben.
Nur unter dem Schutz der Atommächte ist Deutschland einigermaßen souverän.

mmmh, wer sollte uns denn angreifen
?( ?( ?(

malnachdenken
20.08.2005, 22:17
Ja, weil euch einfach das Hintergrundwissen fehlt wie man an den Fragen sieht.



...schade, dass du mir die antwort schuldig bleibst....

wäre interessant mit einem bekennenden nationalsozialisten zu diskutieren....

...war wohl nichts....