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Vollständige Version anzeigen : Verfassungsschutz entscheidet über "Gemeinschafts-Nützlichkeit" von Gesellschaften



Eridani
24.07.2012, 18:29
Klammheimlich, durch die kalte Küche, bringt die politische Klasse, weitere Maulkorbgesetze in Stellung.
In der Hoffnung, dass der Blödmichel in diesen Wochen eh auf Mallorca und Anderswo beschäftigt ist, wird weiter an demokratischen Strukturen in der BRD, gesägt!


Vereine sollen künftig grundsätzlich ihre Gemeinnützigkeit verlieren, wenn sie im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder der Länder als extremistisch eingestuft werden. Das Bundesfinanzministerium bestätigte, dass im Jahressteuergesetz 2013 eine entsprechende Änderung vorgesehen sei.

http://www.swr.de/nachrichten/-/id=396/nid=396/did=10070612/nh9yfh/index.html



Praktisch bedeutete das, dass auf beliebige Organisationen, wie z.B. attack, occupy Frankfurt, green peace, u.ä., plötzlich erhebliche Geldnachforderungen zukämen, sollte der "Status der Gemeinnützigkeit" entfallen. Das würde im Ernstfall zum Konkurs solcher Gesellschaften; mithin zu ihren Auflösung führen!

So sollen im Keime schlummernde, potentielle Strukturen, die dem System früher, oder später gefährlich werden könnten, zerschlagen werden. Ein weiterer, versteckter Schritt Richtung Diktatur.
#
Ähnelt im Grunde genommen, auch den zur Zeit in Russland von Putin verfassten Gesetzen zur Kriminalisierung von Gesellschaften, wenn diese vom "Ausland" Geldmittel beziehen.
Hier geht man noch einen Schritt weiter und bezeichnet solche Leute gleich als "Spione" und "Agenten".

Jedem von uns, sollte klar sein sein, was da im Hintergrund, wenig bemerkt, abläuft.

E:

Gehirnnutzer
24.07.2012, 20:06
Klammheimlich, durch die kalte Küche, bringt die politische Klasse, weitere Maulkorbgesetze in Stellung.
In der Hoffnung, dass der Blödmichel in diesen Wochen eh auf Mallorca und Anderswo beschäftigt ist, wird weiter an demokratischen Strukturen in der BRD, gesägt!



Praktisch bedeutete das, dass auf beliebige Organisationen, wie z.B. attack, occupy Frankfurt, green peace, u.ä., plötzlich erhebliche Geldnachforderungen zukämen, sollte der "Status der Gemeinnützigkeit" entfallen. Das würde im Ernstfall zum Konkurs solcher Gesellschaften; mithin zu ihren Auflösung führen!

So sollen im Keime schlummernde, potentielle Strukturen, die dem System früher, oder später gefährlich werden könnten, zerschlagen werden. Ein weiterer, versteckter Schritt Richtung Diktatur.
#
Ähnelt im Grunde genommen, auch den zur Zeit in Russland von Putin verfassten Gesetzen zur Kriminalisierung von Gesellschaften, wenn diese vom "Ausland" Geldmittel beziehen.
Hier geht man noch einen Schritt weiter und bezeichnet solche Leute gleich als "Spione" und "Agenten".

Jedem von uns, sollte klar sein sein, was da im Hintergrund, wenig bemerkt, abläuft.

E:

Eridiani, du bist mal wieder nicht informiert, denn damit wird nichts neues eingeführt, sondern nur die Feststellung eines "Tatbestandes" vereinfacht.

Neben den jeweiligen Steuergesetzen, ist die Abgabenordnung Grundlage für die Erhebung und den Einzug von Steuern. Für unser Thema ist der Dritte Abschnitt der Abgabenordnung Steuerbegünstigungen Zwecke, zu denen auch die Gemeinnützigkeit (§ 52 AO), relevant.

Für alle steuerbegünstigten Zwecke gilt § 51 AO. (http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__51.html)2009 wurde der Paragraph durch die Absätze 2 und 3 ergänzt, wobei Absatz 3 in diesem Fall relevant ist

(3) Eine Steuervergünstigung setzt zudem voraus, dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt. Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind. Die Finanzbehörde teilt Tatsachen, die den Verdacht von Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__4.html) oder des Zuwiderhandelns gegen den Gedanken der Völkerverständigung begründen, der Verfassungsschutzbehörde mit.

Deine Einschätzung hinsichtlich der Folgen, ist nicht unbedingt falsch, zeugt aber von Unkenntnis über den Status der Gemeinnützigkeit. Dieser Status wird Jahr für Jahr steuerrechtlich an Hand der Körperschaftssteuererklärung überprüft und immer nur für ein Jahr vorläufig gewährt. Durch die Vorläufigkeit besteht für jede gemeinnützige Organisation Jahr für Jahr die Gefahr von Steuernachforderungen. Wird der Status der Gemeinnützigkeit aberkannt, so werden immer nur Steuernachforderungen nur so weit rückwirkend fällig, wie die Vorläufigkeit bestand.
Da die maximale Frist zur Abgabe der Körperschaftssteuererklärung bis zum 31.12. des Folgejahres beträgt, ändert sich für eine entsprechende Organisation nichts, denn sie muss so oder so für den gleichen Zeitraum mit der Möglichkeit einer Steuernachforderung rechnen.

Da bei mehr als 35.000€ Einnahmen ein Zweckbetrieb vorliegen muss, der wie ein normaler Gewerbebetrieb nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten wirtschaftlich arbeiten muss, zeigt ein Konkurs auf Grund von Nachforderungen nur auf, das es um die Wirtschaftlichkeit des Betriebes schlecht gestellt ist.

Die Petze
24.07.2012, 20:14
...und das alles, habt ihr nur den Musel zu verdanken.....:crazy:
:haha:

Eridani
25.07.2012, 06:16
Eridiani, du bist mal wieder nicht informiert, denn damit wird nichts Neues eingeführt, sondern nur die Feststellung eines "Tatbestandes" vereinfacht.
[.........................Volltext................. .......]


Du scheinst wohl vom Fach zu sein. :)

Wenn dem so ist, wie Du schreibst, dann verstehe ich nicht, warum die Medien das so aufbauschen und dramatisieren?

E:

McDuff
25.07.2012, 06:23
Was man nicht mit rechtsstaalichen Mitteln verbieten kann, daß macht man mit willkürlichen Mitteln unbezahlbar. So hebeln verfassungsfeindliche Politiker die Demokratie aus.

fatalist
25.07.2012, 07:23
Was man nicht mit rechtsstaalichen Mitteln verbieten kann, daß macht man mit willkürlichen Mitteln unbezahlbar. So hebeln verfassungsfeindliche Politiker die Demokratie aus.

Sicher sind die Grünen und die Linken daran schuld. Wie immer. :D

Pappenheimer
25.07.2012, 07:44
Sicher sind die Grünen und die Linken daran schuld. Wie immer. :D

Die müssten eigentlich sofort verboten werden. Beide Parteien überschlagen sich förmlich in ihren Bemühungen das verhasste Deutschland abzuschaffen.

fatalist
25.07.2012, 07:54
Die müssten eigentlich sofort verboten werden. Beide Parteien überschlagen sich förmlich in ihren Bemühungen das verhasste Deutschland abzuschaffen.

Sicher, Grüne und Linke sind ja auch an der Regierung zur Zeit. :cool:

malnachdenken
25.07.2012, 08:02
Wenn dem so ist, wie Du schreibst, dann verstehe ich nicht, warum die Medien das so aufbauschen und dramatisieren?

Du weißt doch: "Nur Tote bringen Quote."

cajadeahorros
25.07.2012, 08:26
(viele Zitat)

(3) Eine Steuervergünstigung setzt zudem voraus, dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt. Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind. Die Finanzbehörde teilt Tatsachen, die den Verdacht von Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__4.html) oder des Zuwiderhandelns gegen den Gedanken der Völkerverständigung begründen, der Verfassungsschutzbehörde mit.

Deine Einschätzung hinsichtlich der Folgen, ist nicht unbedingt falsch, zeugt aber von Unkenntnis über den Status der Gemeinnützigkeit. Dieser Status wird Jahr für Jahr steuerrechtlich an Hand der Körperschaftssteuererklärung überprüft und immer nur für ein Jahr vorläufig gewährt. Durch die Vorläufigkeit besteht für jede gemeinnützige Organisation Jahr für Jahr die Gefahr von Steuernachforderungen. Wird der Status der Gemeinnützigkeit aberkannt, so werden immer nur Steuernachforderungen nur so weit rückwirkend fällig, wie die Vorläufigkeit bestand.
Da die maximale Frist zur Abgabe der Körperschaftssteuererklärung bis zum 31.12. des Folgejahres beträgt, ändert sich für eine entsprechende Organisation nichts, denn sie muss so oder so für den gleichen Zeitraum mit der Möglichkeit einer Steuernachforderung rechnen.

Da bei mehr als 35.000€ Einnahmen ein Zweckbetrieb vorliegen muss, der wie ein normaler Gewerbebetrieb nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten wirtschaftlich arbeiten muss, zeigt ein Konkurs auf Grund von Nachforderungen nur auf, das es um die Wirtschaftlichkeit des Betriebes schlecht gestellt ist.

Eridani hat aber doch Recht, weil aus dem Paragraph das Wort WIDERLEGBAR gestrichen werden soll. Damit genügt die Erwähnung im VS-Bericht und Schluß ist.

In Frankreich hat man vergleichbares versucht, dort wollte man - ebenfalls in einem Steuervereinfachungsgesetz vesteckt - der dortigen Schnüffelbehöre MIVILUDES rechtliche Immunität zuschustern, was diesmal noch verhindert werden konnte.

Gehirnnutzer
25.07.2012, 12:04
Eridani hat aber doch Recht, weil aus dem Paragraph das Wort WIDERLEGBAR gestrichen werden soll. Damit genügt die Erwähnung im VS-Bericht und Schluß ist.

In Frankreich hat man vergleichbares versucht, dort wollte man - ebenfalls in einem Steuervereinfachungsgesetz vesteckt - der dortigen Schnüffelbehöre MIVILUDES rechtliche Immunität zuschustern, was diesmal noch verhindert werden konnte.

cajaderros, du unterliegst einem kleine Irrtum über die Rechtsfolgen der Änderung. Zwar bedeutet die Streichung des Wortes "widerlegbar", das du gegenüber dem Finanzamt keinen Rechtsbehelf gegen diese Entscheidung einlegen kannst und auch nicht dagegegen vor den Finanzgerichten klagen, jedoch betrifft dies das Steuerrecht.
Gegen eine Erwähnung im Verfassungsschutzbericht steht dir aber der Klageweg gegenüber den zuständigen Ämtern für Verfassungsschutz offen. Wird bei der Klage dem Antragsteller entsprochen, so wird auch die Entscheidung des Finanzamtes hinsichtlich der Gemeinnützigkeit, weil eine Rechtsfolge der Erwähnung, nichtig.
Mit der Änderung wird ein doppelter Rechtsbehelfsweg aufgehoben, der unterschiedliche Entscheidungen hervorrief. So konnte ein Finanzgericht unabhängig von einer Entscheidung gegen den Verfassungsschutz, die Versagung der Gemeinnützigkeit aufheben.
Mit der Gesetzesänderung liegt die Entscheidungsebene einzig und allein beim Verfassungsschutz und der Gerichtsbarkeit, die er unterliegt.

dimu
25.07.2012, 12:16
Du scheinst wohl vom Fach zu sein. :)

Wenn dem so ist, wie Du schreibst, dann verstehe ich nicht, warum die Medien das so aufbauschen und dramatisieren?

E:

das ist ganz einfach erklärt:

die finanzämter wollen für die eintreibung ihre zuständigkeit dem verfassungsschutz übertragen.
das würde gestern abend im TV mitgeteilt.

Gehirnnutzer
25.07.2012, 17:41
das ist ganz einfach erklärt:

die finanzämter wollen für die eintreibung ihre zuständigkeit dem verfassungsschutz übertragen.
das würde gestern abend im TV mitgeteilt.

Dimu, so hast du es verstanden, und es mag so falsch erklärt worden sein, aber es bleibt falsch.

Ich schlage mich tagtäglich mit dem betrieblichen Steuerrecht rum und da mein Arbeitgeber ein gemeinnütziger Verein ist, der einen Zweckbetrieb betreibt, muss ich als Buchhalter mich in der Materie auskennen.

Was sich genau ändert ist folgendes:
Bisher oblag es dem Finanzamt mit eignem Ermessenspielraum, die Gemeinnützigkeit auf Grund § 51 Abs. 3 AO zu versagen, der Steuerschuldner hatte Rechtsbehelf gegen die Finanzamtsentscheidung.
Jetzt ist ein Rechtsbehelf gegen die Entscheidung nicht mehr möglich, sondern sie kann nur noch aufgehoben werden, wenn die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht rechtswidrig war, was zur Nichtigkeit der Rechtsfolgen dieser Erwähnung führt.
Für die Eintreibung der Steuern sind immer noch die Finanzbehörden zuständig.

Die rechtlichen Auswirkungen sehen wie folgt aus:

1. Folgender Ablauf ist immer der selbe:
Anhand der Körperschaftssteuererklärung für den vergangenen Veranlagungszeitraum, wird überprüft ob die steuerrechtlichen Bedingungen der Gemeinnützigkeit gegeben waren.
Ergibt die Prüfung, das die Bedingungen nicht erfüllt waren, kommt es für den vergangenen Veranlagungszeitraum zu Steuernachforderungen und für den neuen Veranlagungszeitraum besteht volle Steuerpflicht.
Ergibt die Prüfung, das sie erfüllt waren, wird für den neuen Veranlagungszeitraum die Gemeinnützigkeit vorläufig gewährt.

2. Mit dem neuen Gesetzesentwurf ändert sich die Sache wie folgt:
Wurde die Prüfung des vergangenen Veranlagungszeitraumes vor dem Erscheinen der Verfassungsschutzberichte mit einer Erwähnung abgeschlossen, bleibt es bei der Gemeinnützigkeit hierfür, für den neuen Veranlagungszeitraum besteht dann automatisch volle Steuerpflicht.
Wurde die Prüfung noch nicht durchgeführt, führt der Verfassungsschutzbericht dazu, das rückwirkend für den vergangenen Veranlagungszeitraum die auch die volle Steuerpflicht besteht, Steuernachforderungen sind die Folge.

Gehirnnutzer
25.07.2012, 17:43
Du scheinst wohl vom Fach zu sein. :)

Wenn dem so ist, wie Du schreibst, dann verstehe ich nicht, warum die Medien das so aufbauschen und dramatisieren?

E:

Nachrichten sind Geschäft und Emotionen verkaufen.

dimu
25.07.2012, 18:15
Dimu, so hast du es verstanden, und es mag so falsch erklärt worden sein, aber es bleibt falsch....



ich danke dir für diese klarstellung.

McDuff
26.07.2012, 06:25
Sicher sind die Grünen und die Linken daran schuld. Wie immer. :D

Hast die SPD vergessen :D

fatalist
26.07.2012, 07:18
Hast die SPD vergessen :D

Stimmt, die ist ja ebenso an der Regierung wie die Grünen und die Linken.
Tschuldigung.