ortensia blu
13.09.2005, 19:10
Sozialer Ausgleich
Private und staatliche Umverteilung
Warum Privaträuber weniger Schaden anrichten als Raubmonopolisten
von Gerard Radnitzky
Einkommen und Vermögen der Bürger werden Jahr für Jahr in einer Mélange aus Steuern, Abgaben, Zuschlägen, Gebühren und vielem mehr umverteilt. In der BRD wird aus diesem Topf dann allein für den Posten Sozialausgaben ein Drittel abgeschöpft. Es ist jedoch keineswegs die Umverteilung zu den Armen, welche die Defizite verursacht....
In Großbritannien fand man schon vor Jahren heraus, dass – abgesehen von den untersten und obersten 10 Prozent – die Steuerzahler meistens das zurückerhielten, was man ihnen vorher abgenommen hatte, abzüglich der Transaktionskosten für die Bürokratie.
Die Trittbrettfahrer und die „Dummen“ sind also weitgehend identisch. ...
Dafür bietet der Staat eine Menge von „öffentlichen Gütern“ an, von denen der Bürger die meisten gar nicht haben will und andere in der angebotenen Standardform nicht gebrauchen kann. Es mag lehrreich sein, sich aus der Vielzahl der Umverteilungsaspekte den Aspekt „privates versus staatliches Umverteilen“ näher anzusehen.
Bei der beamteten, staatlichen Umverteilung kommen die Ressourcen aus Steuern und Abgaben. Der Nutzen für den Empfänger besteht aus einem Netz von Sozialversicherungen, Regulierungen, protektionistischen Maßnahmen, „öffentlichen Gütern“ und Bartransfers. Beim privaten Umverteilen, also dem ordinären Diebstahl oder Raub, sind die Ressourcen das Eigentum der Bestohlenen und sie stellen nach erfolgter Umverteilung – in einem ähnlichen Umfang wie für den Vorbesitzer – auch den Nutzen für den Dieb oder Räuber dar. Es versteht sich von selbst, dass wenn der Betrag der gleiche ist, der ökonomische Effekt von Diebstahl oder Raub der gleiche sein muss.
Worin liegen nun die nicht-definitorischen Unterschiede zwischen privater und staatlicher Umverteilung?
Bei privater Umverteilung geht es um offene Gewalt, bei staatlicher Umverteilung dagegen ist der politische Prozess dazwischengeschaltet. Die staatliche Umverteilung wird legalisiert durch den Staat, während die private Umverteilung verboten und – gemäß der Konventionalmoral – als unmoralisch bewertet wird. Dementsprechend werden unterschiedliche Etiketten verwendet. Die private Umverteilung nennen wir Diebstahl, Raub oder auch „Freelance-Sozialismus“. Die staatliche Umverteilung nennt man Steuern, Abgaben, Gebühren.
Ferner fallen inoffizielle Steuern durch Inflation an. Die durch Geldmengenerhöhung und Schuldenmachen erfolgte Inflation ist ja eine Umverteilung von Sparern zu Darlehen-Nehmern – und somit die diskreteste und infamste Art des Diebstahls.
Moralische Anmaßung
Bei der staatlichen Umverteilung können wir auch eine moralische Anmaßung feststellen. Der Privaträuber verlangt von seinem Opfer nicht, dass es Gewissensbisse bekommen soll, wenn es ihm eine verborgene Tasche verheimlicht. Der Staat dagegen verfolgt analoges Verhalten nicht nur als verbrecherisch, sondern verlangt auch, der Betroffene möge es als unmoralisch empfinden, wenn er dem Steueramt etwas von seinem Einkommen oder Eigentum verheimlicht.
Wettbewerb wird im allgemeinen gelobt, aber Steuerwettbewerb wird offiziell als „schädlich“ bewertet. Vom Standpunkt der Finanzminister der Hochsteuerländer, versteht sich. Und Länder wie Schweiz und Luxemburg werden von der EU drangsaliert.
Lüge und permanenter Diebstahl
Private Umverteilung kommt nur vereinzelt vor, während die staatliche Umverteilung permanent stattfindet. Wie hoch die Kosten – Schlösser, Alarmanlagen, Versicherungen – sind, die Private für den Schutz gegen private Umverteilung aufwenden, hängt davon ab, ob und wie gut der Staat seine klassische Funktion erfüllt. Eine hohe Verbrechensrate ist ein Fall von Staatsversagen. Der Staat hat sein Versprechen an Schutz nicht eingelöst.
De facto genießen nur wichtige Personen effektiven staatlichen Schutz. In der BRD wird derzeit für private Sicherheitsdienste mehr bezahlt als der Staat für seine Polizei aufwendet. Die staatliche Polizei beschäftigt unter einer halben Million Leute, während die Zahl der in privaten Sicherheitsdiensten Beschäftigten deutlich höher ist. Die innere Sicherheit hängt selbstverständlich wesentlich von der Moral der Bevölkerung ab(...)
Dass in der BRD der Respekt vor dem Eigentum ausgehöhlt wird, kann man an vielen Beispielen sehen: von der tendenziellen Entkriminalisierung von Ladendiebstählen über das Mietrecht bis zur Art und Weise, wie die Regierung mit den Enteignungen 1945-1948 in der SBZ/DDR umgeht. Die Kohl-Regierung hat sich nicht gescheut, Parlament und Bundesverfassungsgericht zu täuschen, um das von den Kommunisten geraubte Eigentum in Staatsbesitz zu bringen und seit 1990 den Eigentümern die Rückgabe zu verweigern. Das politisierte Bundesverfassungsgericht hat dabei mitgeholfen.
Kohl & Co. haben demnach als Lügner, Diebe und Hehler agiert.
Die Schröder-Regierung hat dann die Hehlerfunktion übernommen. Das zweifelhafte „Vorbild“ wird nicht ohne moralische Wirkung auf die Bevölkerung bleiben.
Nur bei der staatlichen Umverteilung können wir unterscheiden zwischen interindividueller und intertemporaler Umverteilung, zwischen etwa Besteuerung oder Inflation einerseits und öffentlicher Verschuldung andererseits. Bei der interindividuellen Umverteilung sind die Nutznießer und die Verlierer einigermaßen identifizierbar, während bei der öffentlichen
Verschuldung die Verlierer unspezifiziert bleiben. Auf jeden Fall sind es die Jugend und künftige Generationen.
Die besagte Identifizierbarkeit gilt allerdings nur theoretisch, denn bei der Intransparenz des derzeitigen deutschen Umverteilungssystems lässt sich nicht einmal für unverdeckte Transfers genau feststellen, wer wem wieviel bezahlt und wer wieviel von wem bekommt.
Tragikomisch ist es, dass auch die Behörden das nicht mehr wissen.
Bei privater Umverteilung sind die Umverteiler mobil, bei potenteren Umverteilern – „organisiertes Verbrechen“ – sogar grenzüberschreitend, während der Staat ein stationärer Bandit ist.
Ein großer Unterschied besteht im Ausmaß und daher in der Gefährlichkeit. Walter Block hat das bereits 1976 in seinem Buch „Defending the Undefendable“ sehr anschaulich dargestellt, wo er etwa die relative Harmlosigkeit von privaten Geldfälschern gegenüber den beamteten Geldfälschern zeigt. Ganz besonders die Deutschen haben ja ihre Erfahrung mit Hyperinflation und bisher zwei Währungsreformen, die alle Sparer enteigneten.
Auftragsdiebstahl
Umverteilung kann auch dadurch zustandekommen, dass der Dieb einen Gegenstand im Auftrag anderer entwendet, etwa bei einem Kunstraub aus einem Museum. Man spricht dann von Auftragsdiebstahl. Analoges wird von staatlicher Seite praktiziert. Politiker benutzen das Geld, das sie anderen durch Besteuerung weggenommen haben, um damit zum Beispiel Macht zu kaufen. Der oben genannte Fall Kohl bietet ein geradezu „klassisches“ Beispiel.
Beeindruckend ist besonders die Schamlosigkeit, mit der Kohl sich selbst Wahlkampfhilfe gewährt hat, nämlich durch das eingesparte Geld, welches den Opfern der Enteignungen in Ostdeutschland während der sowjetischen Direktverwaltung und ab 1949 von den DDR-Behörden verfügt worden war, und dann erst 1990 durch die Bundesregierung endgültig geraubt wurde.
Dieser Raub wurde schließlich vom Bundesverfassungsgericht durch dessen hochpolitisches Urteil gegen die Verfassungsbeschwerde von vierzig Alteigentümern legalisiert. Damit hat das Gericht auch die skandalöse Haltung der Regierungen in Bonn und Berlin sanktioniert. In der BRD gilt das allgemein für sämtliche der im Bundestag vertretenen Parteien: die Parteienfinanzierung ist international einmalig.
Etikettenschwindel
Geradezu possierlich ist manchmal die Bezeichnung von zusätzlichen Steuern: die Steuer für den Erhalt der Renten nennt man „Ökosteuer“, die Steuer für den Aufbau der Neuen Länder nennt man „Solidaritätszuschlag“. Da Solidarität Freiwilligkeit voraussetzt, wird „Solidarität“ in diesem Kontext zum Lügenwort, denn es handelt sich um eine Maßnahme, die man, wenn sie von Privaten ausgeführt wird, „Auftragsdiebstahl“ nennt. Ähnlich verhält es sich, wenn
Besteuerung eingesetzt wird, um bestimmte Interessengruppen zu begünstigen. Man denke an den „Kohlepfennig“ – verharmlosende Bezeichnungen wie „Pfennig“ oder „Groschen“ sind beliebt – und die Masse von protektionistischen Maßnahmen, die den Konsumenten zwingen, für bestimmte Güter über dem Weltmarkt liegende Preise zu bezahlen. Denken wir etwa an Strom oder Telekommunikation. In diesen Fällen erhalten Interessengruppen das Recht, als eine Art Parafiskus aufzutreten.
Ein Wort zur Sonderstellung der Steuer:
Durch Sicherung wie Wachpersonal oder technische Anordnungen kann Eigentum fast hundertprozentig geschützt werden, ohne dass der Eigentümer das Territorium des Staates verlassen muss. Bei Steuern hingegen gibt es zum Verlassen des Territoriums keine Alternative. Bei einer illegalen Handlung, die im relevanten Territorium strafrechtlich als Verbrechen verfolgt wird, besteht die Wahl zwischen kein Verbrechen begehen und Verbrechen begehen unter Inkaufnahme der Sanktionen.
Bei Steuern besteht diese Wahlmöglichkeit nicht, denn solange sich das Individuum auf dem Territorium des Staates, in dem es steuerpflichtig ist, befindet und nicht mittellos ist, wird die Steuer durch Konfiskation eingezogen.
Wir haben also gesehen: Privater Raub ist zwar ebenso amoralisch wie staatlicher Raub, doch ist die Summe des Schadens für alle Beteiligten weitaus geringer, denn erstens hat das Opfer die Möglichkeit, sich legal zur Wehr zu setzen, und zweitens muss es nicht gegen einen übermächtigen Gewaltmonopolisten kämpfen, der auch noch mit dem geraubten Geld – im Gegensatz zum privaten Räuber – Ungüter produziert und bei seinen Opfern Fehlanreize setzt.
Gerard Radnitzky,Jg. 1921, studierte in Schweden und lehrte Wissenschaftstheorie an Universitäten in Schweden, USA, BRD und Japan.
http://www.ef-magazin.de/Radnitzky54.pdf
_______________
Wer für den "starken Staat" plädiert und meint, dieser könne "soziale Gerechtigkeit" - was immer das bedeuten soll - durch Umverteilung bewirken, sollte darüber nachdenken, warum er dieses erklärte Ziel zunehmend verfehlt, je mehr Macht er sich aneignet.
Private und staatliche Umverteilung
Warum Privaträuber weniger Schaden anrichten als Raubmonopolisten
von Gerard Radnitzky
Einkommen und Vermögen der Bürger werden Jahr für Jahr in einer Mélange aus Steuern, Abgaben, Zuschlägen, Gebühren und vielem mehr umverteilt. In der BRD wird aus diesem Topf dann allein für den Posten Sozialausgaben ein Drittel abgeschöpft. Es ist jedoch keineswegs die Umverteilung zu den Armen, welche die Defizite verursacht....
In Großbritannien fand man schon vor Jahren heraus, dass – abgesehen von den untersten und obersten 10 Prozent – die Steuerzahler meistens das zurückerhielten, was man ihnen vorher abgenommen hatte, abzüglich der Transaktionskosten für die Bürokratie.
Die Trittbrettfahrer und die „Dummen“ sind also weitgehend identisch. ...
Dafür bietet der Staat eine Menge von „öffentlichen Gütern“ an, von denen der Bürger die meisten gar nicht haben will und andere in der angebotenen Standardform nicht gebrauchen kann. Es mag lehrreich sein, sich aus der Vielzahl der Umverteilungsaspekte den Aspekt „privates versus staatliches Umverteilen“ näher anzusehen.
Bei der beamteten, staatlichen Umverteilung kommen die Ressourcen aus Steuern und Abgaben. Der Nutzen für den Empfänger besteht aus einem Netz von Sozialversicherungen, Regulierungen, protektionistischen Maßnahmen, „öffentlichen Gütern“ und Bartransfers. Beim privaten Umverteilen, also dem ordinären Diebstahl oder Raub, sind die Ressourcen das Eigentum der Bestohlenen und sie stellen nach erfolgter Umverteilung – in einem ähnlichen Umfang wie für den Vorbesitzer – auch den Nutzen für den Dieb oder Räuber dar. Es versteht sich von selbst, dass wenn der Betrag der gleiche ist, der ökonomische Effekt von Diebstahl oder Raub der gleiche sein muss.
Worin liegen nun die nicht-definitorischen Unterschiede zwischen privater und staatlicher Umverteilung?
Bei privater Umverteilung geht es um offene Gewalt, bei staatlicher Umverteilung dagegen ist der politische Prozess dazwischengeschaltet. Die staatliche Umverteilung wird legalisiert durch den Staat, während die private Umverteilung verboten und – gemäß der Konventionalmoral – als unmoralisch bewertet wird. Dementsprechend werden unterschiedliche Etiketten verwendet. Die private Umverteilung nennen wir Diebstahl, Raub oder auch „Freelance-Sozialismus“. Die staatliche Umverteilung nennt man Steuern, Abgaben, Gebühren.
Ferner fallen inoffizielle Steuern durch Inflation an. Die durch Geldmengenerhöhung und Schuldenmachen erfolgte Inflation ist ja eine Umverteilung von Sparern zu Darlehen-Nehmern – und somit die diskreteste und infamste Art des Diebstahls.
Moralische Anmaßung
Bei der staatlichen Umverteilung können wir auch eine moralische Anmaßung feststellen. Der Privaträuber verlangt von seinem Opfer nicht, dass es Gewissensbisse bekommen soll, wenn es ihm eine verborgene Tasche verheimlicht. Der Staat dagegen verfolgt analoges Verhalten nicht nur als verbrecherisch, sondern verlangt auch, der Betroffene möge es als unmoralisch empfinden, wenn er dem Steueramt etwas von seinem Einkommen oder Eigentum verheimlicht.
Wettbewerb wird im allgemeinen gelobt, aber Steuerwettbewerb wird offiziell als „schädlich“ bewertet. Vom Standpunkt der Finanzminister der Hochsteuerländer, versteht sich. Und Länder wie Schweiz und Luxemburg werden von der EU drangsaliert.
Lüge und permanenter Diebstahl
Private Umverteilung kommt nur vereinzelt vor, während die staatliche Umverteilung permanent stattfindet. Wie hoch die Kosten – Schlösser, Alarmanlagen, Versicherungen – sind, die Private für den Schutz gegen private Umverteilung aufwenden, hängt davon ab, ob und wie gut der Staat seine klassische Funktion erfüllt. Eine hohe Verbrechensrate ist ein Fall von Staatsversagen. Der Staat hat sein Versprechen an Schutz nicht eingelöst.
De facto genießen nur wichtige Personen effektiven staatlichen Schutz. In der BRD wird derzeit für private Sicherheitsdienste mehr bezahlt als der Staat für seine Polizei aufwendet. Die staatliche Polizei beschäftigt unter einer halben Million Leute, während die Zahl der in privaten Sicherheitsdiensten Beschäftigten deutlich höher ist. Die innere Sicherheit hängt selbstverständlich wesentlich von der Moral der Bevölkerung ab(...)
Dass in der BRD der Respekt vor dem Eigentum ausgehöhlt wird, kann man an vielen Beispielen sehen: von der tendenziellen Entkriminalisierung von Ladendiebstählen über das Mietrecht bis zur Art und Weise, wie die Regierung mit den Enteignungen 1945-1948 in der SBZ/DDR umgeht. Die Kohl-Regierung hat sich nicht gescheut, Parlament und Bundesverfassungsgericht zu täuschen, um das von den Kommunisten geraubte Eigentum in Staatsbesitz zu bringen und seit 1990 den Eigentümern die Rückgabe zu verweigern. Das politisierte Bundesverfassungsgericht hat dabei mitgeholfen.
Kohl & Co. haben demnach als Lügner, Diebe und Hehler agiert.
Die Schröder-Regierung hat dann die Hehlerfunktion übernommen. Das zweifelhafte „Vorbild“ wird nicht ohne moralische Wirkung auf die Bevölkerung bleiben.
Nur bei der staatlichen Umverteilung können wir unterscheiden zwischen interindividueller und intertemporaler Umverteilung, zwischen etwa Besteuerung oder Inflation einerseits und öffentlicher Verschuldung andererseits. Bei der interindividuellen Umverteilung sind die Nutznießer und die Verlierer einigermaßen identifizierbar, während bei der öffentlichen
Verschuldung die Verlierer unspezifiziert bleiben. Auf jeden Fall sind es die Jugend und künftige Generationen.
Die besagte Identifizierbarkeit gilt allerdings nur theoretisch, denn bei der Intransparenz des derzeitigen deutschen Umverteilungssystems lässt sich nicht einmal für unverdeckte Transfers genau feststellen, wer wem wieviel bezahlt und wer wieviel von wem bekommt.
Tragikomisch ist es, dass auch die Behörden das nicht mehr wissen.
Bei privater Umverteilung sind die Umverteiler mobil, bei potenteren Umverteilern – „organisiertes Verbrechen“ – sogar grenzüberschreitend, während der Staat ein stationärer Bandit ist.
Ein großer Unterschied besteht im Ausmaß und daher in der Gefährlichkeit. Walter Block hat das bereits 1976 in seinem Buch „Defending the Undefendable“ sehr anschaulich dargestellt, wo er etwa die relative Harmlosigkeit von privaten Geldfälschern gegenüber den beamteten Geldfälschern zeigt. Ganz besonders die Deutschen haben ja ihre Erfahrung mit Hyperinflation und bisher zwei Währungsreformen, die alle Sparer enteigneten.
Auftragsdiebstahl
Umverteilung kann auch dadurch zustandekommen, dass der Dieb einen Gegenstand im Auftrag anderer entwendet, etwa bei einem Kunstraub aus einem Museum. Man spricht dann von Auftragsdiebstahl. Analoges wird von staatlicher Seite praktiziert. Politiker benutzen das Geld, das sie anderen durch Besteuerung weggenommen haben, um damit zum Beispiel Macht zu kaufen. Der oben genannte Fall Kohl bietet ein geradezu „klassisches“ Beispiel.
Beeindruckend ist besonders die Schamlosigkeit, mit der Kohl sich selbst Wahlkampfhilfe gewährt hat, nämlich durch das eingesparte Geld, welches den Opfern der Enteignungen in Ostdeutschland während der sowjetischen Direktverwaltung und ab 1949 von den DDR-Behörden verfügt worden war, und dann erst 1990 durch die Bundesregierung endgültig geraubt wurde.
Dieser Raub wurde schließlich vom Bundesverfassungsgericht durch dessen hochpolitisches Urteil gegen die Verfassungsbeschwerde von vierzig Alteigentümern legalisiert. Damit hat das Gericht auch die skandalöse Haltung der Regierungen in Bonn und Berlin sanktioniert. In der BRD gilt das allgemein für sämtliche der im Bundestag vertretenen Parteien: die Parteienfinanzierung ist international einmalig.
Etikettenschwindel
Geradezu possierlich ist manchmal die Bezeichnung von zusätzlichen Steuern: die Steuer für den Erhalt der Renten nennt man „Ökosteuer“, die Steuer für den Aufbau der Neuen Länder nennt man „Solidaritätszuschlag“. Da Solidarität Freiwilligkeit voraussetzt, wird „Solidarität“ in diesem Kontext zum Lügenwort, denn es handelt sich um eine Maßnahme, die man, wenn sie von Privaten ausgeführt wird, „Auftragsdiebstahl“ nennt. Ähnlich verhält es sich, wenn
Besteuerung eingesetzt wird, um bestimmte Interessengruppen zu begünstigen. Man denke an den „Kohlepfennig“ – verharmlosende Bezeichnungen wie „Pfennig“ oder „Groschen“ sind beliebt – und die Masse von protektionistischen Maßnahmen, die den Konsumenten zwingen, für bestimmte Güter über dem Weltmarkt liegende Preise zu bezahlen. Denken wir etwa an Strom oder Telekommunikation. In diesen Fällen erhalten Interessengruppen das Recht, als eine Art Parafiskus aufzutreten.
Ein Wort zur Sonderstellung der Steuer:
Durch Sicherung wie Wachpersonal oder technische Anordnungen kann Eigentum fast hundertprozentig geschützt werden, ohne dass der Eigentümer das Territorium des Staates verlassen muss. Bei Steuern hingegen gibt es zum Verlassen des Territoriums keine Alternative. Bei einer illegalen Handlung, die im relevanten Territorium strafrechtlich als Verbrechen verfolgt wird, besteht die Wahl zwischen kein Verbrechen begehen und Verbrechen begehen unter Inkaufnahme der Sanktionen.
Bei Steuern besteht diese Wahlmöglichkeit nicht, denn solange sich das Individuum auf dem Territorium des Staates, in dem es steuerpflichtig ist, befindet und nicht mittellos ist, wird die Steuer durch Konfiskation eingezogen.
Wir haben also gesehen: Privater Raub ist zwar ebenso amoralisch wie staatlicher Raub, doch ist die Summe des Schadens für alle Beteiligten weitaus geringer, denn erstens hat das Opfer die Möglichkeit, sich legal zur Wehr zu setzen, und zweitens muss es nicht gegen einen übermächtigen Gewaltmonopolisten kämpfen, der auch noch mit dem geraubten Geld – im Gegensatz zum privaten Räuber – Ungüter produziert und bei seinen Opfern Fehlanreize setzt.
Gerard Radnitzky,Jg. 1921, studierte in Schweden und lehrte Wissenschaftstheorie an Universitäten in Schweden, USA, BRD und Japan.
http://www.ef-magazin.de/Radnitzky54.pdf
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Wer für den "starken Staat" plädiert und meint, dieser könne "soziale Gerechtigkeit" - was immer das bedeuten soll - durch Umverteilung bewirken, sollte darüber nachdenken, warum er dieses erklärte Ziel zunehmend verfehlt, je mehr Macht er sich aneignet.