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Vollständige Version anzeigen : Mal wieder Bewährung für Vergewaltigung



Ebbelwoi
13.12.2012, 07:47
Bin ungern der Überbringer schlechter Nachrichten, besonders zu dieser frühen Stunde, aber folgender Fall hat mich mal wieder erschüttert.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/zwei-jahre-nach-der-tat-drei-jugendliche-wegen-missbrauchs-zu-bewaehrungsstrafen-verurteilt/7502428.html

Dem Richter wünsche ich hiermit alles Schlechte! :fuck::fuck:

Edith: In der Überschrift muss es natürlich "für Vergewaltigung" heißen, bitte den Fehler zu entschuldigen.

schastar
13.12.2012, 08:12
Drei Jugendliche sind im Prozess wegen Vergewaltigung einer 20-jährigen Frau in der Nähe des U-Bahnhofs Hermannstraße zu Bewährungsstrafen zwischen elf und 13 Monaten verurteilt worden. Das Landgericht sprach die heute 17- bis 19-Jährigen aber nicht der Vergewaltigung, sondern des Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person schuldig. ......

Die Überschrift ist gelogen, niemand wurde wegen Vergewaltigung verurteilt.


....... Zudem sollen sie je 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Angeklagten, die bis zu Beginn der Verhandlung die Vorwürfe bestritten hatten, legten nach Angaben eines Sprechers Geständnisse ab. Der Prozess wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. ......

Vermutlich wurde ihnen gedroht das die Strafe wesentlich höher ausfallen würde weil man auch ohne ein Geständnis genügend Beweise hätte.

.......
Die Frau wurde in der Nacht zum 3. Juni 2011 auf dem U-Bahnhof von dem Trio angesprochen.

Sie stand Ermittlungen zufolge bereits unter dem Einfluss von Alkohol ......

Standen wir doch auch alle wenn Party angesagt war.


....... sowie von Ecstasy oder K.O.-Tropfen, bevor sie die späteren Täter traf. Als sie Sex ablehnte, wurde sie laut Anklage auf einen Spielplatz gedrängt, festgehalten und mehrfach vergewaltigt. Juristisch stellte sich der Fall aus Sicht der Richter nicht als Vergewaltigung, sondern als Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person dar, da die Frau unter dem Einfluss der Drogen stand. Ob sie diese zuvor, als sie eine Party besuchte, freiwillig genommen hatte oder ihr gegen ihren Willen beispielsweise K.O.-Tropfen verabreicht worden waren, ist unklar. ......

Ist wohl ein kleines Partyluder die sich gerne in der Szene rumtreibt. Im Rausch zu ficken gehört da einfach dazu.


.......
Die Jugendlichen haben im Prozess zugegeben, dass es auf dem Spielplatz zu sexuellen Handlungen gegen den Willen der Frau gekommen ist. Das Strafmaß begründet sich in erster Linie daraus, dass die Angeklagten nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden. In der Regel wirken sich Geständnisse gerade in Prozessen um sexuelle Gewalt erheblich strafmildernd aus, weil den Opfern dadurch quälende Befragungen im Prozess erspart bleiben

Ja, da haben wir es schon.
Daß so Befragungen für das Opfer quälend sein können ist schon klar, vor allem wenn man Angst haben muß sich in Widersprüche zu verheddern.

Cinnamon
13.12.2012, 08:15
Bin ungern der Überbringer schlechter Nachrichten, besonders zu dieser frühen Stunde, aber folgender Fall hat mich mal wieder erschüttert.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/zwei-jahre-nach-der-tat-drei-jugendliche-wegen-missbrauchs-zu-bewaehrungsstrafen-verurteilt/7502428.html

Dem Richter wünsche ich hiermit alles Schlechte! :fuck::fuck:

Edith: In der Überschrift muss es natürlich "für Vergewaltigung" heißen, bitte den Fehler zu entschuldigen.

Sie wurden nicht wegen Vergewaltigung, sondern wegen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person verurteilt. Selbst Erwachsene wären bei dem Delikt wahrscheinlich zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Urteil ist jetzt nicht soooooo skandalträchtig wie die Urteile, wo Mörder freigelassen werden.

Schwarzer Rabe
13.12.2012, 09:09
Heutzutage hilft nur noch Selbstjustiz! Ich hoffe, dass diese Richter eines Tages für ihre Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden.

Agnostiker
13.12.2012, 09:25
Sie wurden nicht wegen Vergewaltigung, sondern wegen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person verurteilt. Selbst Erwachsene wären bei dem Delikt wahrscheinlich zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Urteil ist jetzt nicht soooooo skandalträchtig wie die Urteile, wo Mörder freigelassen werden.

Und genau das ist der Skandal. Sie hat NEIN gesagt. Auch wenn sie danach in Koma gefallen wäre, ändere sich nichts an der Tatsache das es eine Vergewaltigung war, die eigentlich sogar noch härter Bestraft werden sollte.

Cinnamon
13.12.2012, 09:32
Und genau das ist der Skandal. Sie hat NEIN gesagt. Auch wenn sie danach in Koma gefallen wäre, ändere sich nichts an der Tatsache das es eine Vergewaltigung war, die eigentlich sogar noch härter Bestraft werden sollte.

Ein Nein reicht juristisch nicht für eine Vergewaltigung. Da muss, wie das Wort schon sagt, ein Gewaltakt dazu kommen. Deshalb kann jemand, der gar nicht in der Lage ist, Widerstand zu leisten, juristisch auch nicht vergewaltigt, sondern "nur" missbraucht werden.

Agnostiker
13.12.2012, 09:38
Ein Nein reicht juristisch nicht für eine Vergewaltigung. Da muss, wie das Wort schon sagt, ein Gewaltakt dazu kommen. Deshalb kann jemand, der gar nicht in der Lage ist, Widerstand zu leisten, juristisch auch nicht vergewaltigt, sondern "nur" missbraucht werden.
Hmm, das stimmt so nicht
§ 177 StGB: Vergewaltigung/ sexuelle Nötigung

(1) Wer eine andere Person
• mit Gewalt,
• mit Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
• unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Reilinger
13.12.2012, 09:44
Ein Nein reicht juristisch nicht für eine Vergewaltigung. Da muss, wie das Wort schon sagt, ein Gewaltakt dazu kommen. Deshalb kann jemand, der gar nicht in der Lage ist, Widerstand zu leisten, juristisch auch nicht vergewaltigt, sondern "nur" missbraucht werden.

Toll, das ist ein Freibrief für alle Vergewaltiger. Erst das Opfer betäuben, damit es sich nicht wehren kann und dann loslegen. Kann ja nichts mehr passieren. Und Leute wie du applaudieren dazu. Herzerfrischend.

Cinnamon
13.12.2012, 09:46
Hmm, das stimmt so nicht

Lex Specialis degorat Lex Generalis:

§ 179 Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen


(1) Wer eine andere Person, die

1.
wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder
2.
körperlich

zum Widerstand unfähig ist, dadurch mißbraucht, daß er unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine widerstandsunfähige Person (Absatz 1) dadurch mißbraucht, daß er sie unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren ist zu erkennen, wenn

1.
der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
2.
die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder
3.
der Täter das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.

(6) In minder schweren Fällen des Absatzes 5 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(7) § 177 Abs. 4 Nr. 2 und § 178 gelten entsprechend.

§ 177 Abs. 1 Nr. 3 gilt etwa, wenn eine Tateinheit mit Freiheitsberaubung (durch Abschließen einer Tür o. Äh.) vorliegt. Bei Widerstandsunfähigkeit des Opfers gilt § 179. Sorry, ich habe mir das nicht ausgedacht.

Cinnamon
13.12.2012, 09:47
Toll, das ist ein Freibrief für alle Vergewaltiger. Erst das Opfer betäuben, damit es sich nicht wehren kann und dann loslegen. Kann ja nichts mehr passieren. Und Leute wie du applaudieren dazu. Herzerfrischend.

Missbrauch ist, wie schon das Gericht dargelegt hat, ebenfalls strafbar. Ich habe mir diese Gesetze nicht ausgedacht.

Bruddler
13.12.2012, 09:47
Heutzutage hilft nur noch Selbstjustiz! Ich hoffe, dass diese Richter eines Tages für ihre Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden.

Dabei haben sie doch nur getreu dem Motto "Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe" gehandelt..... :pfeif:

Cinnamon
13.12.2012, 09:49
Dabei haben sie doch nur getreu dem Motto "Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe" gehandelt..... :pfeif:

Ein Richter kann nicht einfach ein Gesetz außer Kraft setzen, das ihm nicht gefällt. Die Politik macht diese Gesetze, nicht die Richter.

Bruddler
13.12.2012, 09:50
Ein Richter kann nicht einfach ein Gesetz außer Kraft setzen, das ihm nicht gefällt. Die Politik macht diese Gesetze, nicht die Richter.

Jeder Richter hat aber einen gewissen "Ermessensspielraum" bei der Urteilsfindung....

Reilinger
13.12.2012, 09:51
Missbrauch ist, wie schon das Gericht dargelegt hat, ebenfalls strafbar. Ich habe mir diese Gesetze nicht ausgedacht.

Hast aber offenkundig nicht wirklich ein Problem damit:


Das Urteil ist jetzt nicht soooooo skandalträchtig wie die Urteile, wo Mörder freigelassen werden.

Cinnamon
13.12.2012, 09:53
Jeder Richter hat aber einen gewissen Ermessensspielraum bei seiner Urteilsfindung....

Der wird durch das Gesetz beschränkt. Der Richter kann nicht auf Vergewaltigung erkennen, wenn es sich um Sexuellen Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person handelt. Der Strafrahmen für vaginalen Geschlechtsverkehr ist in beiden Fällen identisch. Auch bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung wären diese Jugendlichen mit Bewährung davongekommen. Weil sie gestanden haben und das schon strafmildernd zu berücksichtigen ist (ich sage ja, ich habe mir das nicht ausgedacht). Ist nun mal leider so.

Cinnamon
13.12.2012, 09:57
Hast aber offenkundig nicht wirklich ein Problem damit:

Ja, ich habe damit weniger Probleme, als wenn Mörder frei rumlaufen. Das stimmt. Das heißt aber nicht, dass ich damit keine Probleme hätte. Außerdem: Wer besoffen und high durch die Gegend rennt..... Naja.... Du weißt schon. Wenn damit die oberflächliche Spaßkultur der Moderne einen Kratzer im wohlgepflegten Lack abgekriegt hat, ist das sogar gesellschaftspolitisch gesehen nicht unbedingt das Schlimmste.

Peaky
13.12.2012, 10:49
Ich habe jedoch ein großes Problem damit, daß solche Täter ( wieder mal ) Bewährung bekommen ! Die Ausländerkriminalität , egal , in welche Richtung, nimmt erschreckende Ausmasse an, die mir Angst machen.

Wenn jetzt schon der "sexuelle Missbrauch " ( in meinen Augen WAR es eine Vergewaltigung ) mit läppischen Bewährungsstrafen geahndet werden, kann man sich vorstellen, daß bei allen anderen Verbrechen lediglich ein paar Sozialstunden herausspringen.
Was mir seit langem sehr unangenehm auffällt, ist, daß bei ausländischen Tätern selbst ein Mord flugs zum Totschlag umgewandelt wird, damit der arme Migrationshintergründler nur nicht zu lange im Kittschebumm schmoren muß.

Ich frage mich, ob es im umgekehrten Falle , also wenn drei deutsche Männer eine Orientalin vergewaltigt, oh sorry, sexuell missbraucht hätten, ebenfalls nur Bewährungsstrafen für die potenziellen Täter gegeben hätte ?
Der hysterische Aufschrei der Linkspresse wäre wohl durch die ganze Republik geschallt !

Es ist sicher nicht richtig, doch man kann vergewaltigten Frauen, zumindest, wenn die Täter Morgenländer sind, nur raten, keine Anzeige zu machen, sondern die Sache anders zu regeln.

Reilinger
13.12.2012, 10:53
Ja, ich habe damit weniger Probleme, als wenn Mörder frei rumlaufen. Das stimmt. Das heißt aber nicht, dass ich damit keine Probleme hätte. Außerdem: Wer besoffen und high durch die Gegend rennt..... Naja.... Du weißt schon. Wenn damit die oberflächliche Spaßkultur der Moderne einen Kratzer im wohlgepflegten Lack abgekriegt hat, ist das sogar gesellschaftspolitisch gesehen nicht unbedingt das Schlimmste.

Ah ja, mohammedanische Vergewaltiger als Sittenwächter und wandelnde Richter und Henker für unmoralisches Verhalten, oder wie? Ja, im Grunde seid ihr Religiösen euch immer einig, wenn es darum geht, Terror in die Herzen der Ungläubigen zu senken, nicht wahr? Da darf man bei der Wahl der Mittel nicht zimperlich sein, ist ja für einen guten Zweck...

Cinnamon
13.12.2012, 11:24
Ah ja, mohammedanische Vergewaltiger als Sittenwächter und wandelnde Richter und Henker für unmoralisches Verhalten, oder wie? Ja, im Grunde seid ihr Religiösen euch immer einig, wenn es darum geht, Terror in die Herzen der Ungläubigen zu senken, nicht wahr? Da darf man bei der Wahl der Mittel nicht zimperlich sein, ist ja für einen guten Zweck...

Empfindest du unsere hedonistische Spaßkultur noch halbwegs als etwas Gutes?

globulli
16.12.2012, 20:02
Hmm, das stimmt so nicht

Ja, Agnostiker, vollkommen richtig. Es bleibt zu hoffen, dass der tolle Richter in seiner Familie selbst mal einen solchen Fall zu beklagen hat. Ob dann wohl ein Kollege von ihm nicht ausschließen kann, dass das Opfer freiwillig K.O.-Tropfen genommen hat? Es ist einfach unglaublich!!

Graf
17.12.2012, 13:39
ob nun sexueller Missbrauch oder Vergewaltigung ist nun juristische Spitzfinderei, Wenn jemand Nein sagt dann heisst es Nein. Und nicht "ja die stand ja unter Alkohol u Drogen und da heisst ein Nein halt nicht Nein".
Wenn mich jemand nach ner Party Überfallen will und möchte meine Uhr oder so sag ich ihm auch Nein, und das meine ich auch so!

Gehirnnutzer
18.12.2012, 13:27
Ein Richter kann nicht einfach ein Gesetz außer Kraft setzen, das ihm nicht gefällt. Die Politik macht diese Gesetze, nicht die Richter.

Cinnamon, schöne Aufstellung und Begründung, aber einen Aspekt hast du nicht berücksichtigt, alle anderen aber auch nicht. Die Herrschaften sind nach Jugendstrafrecht verurteilt worden, aber selbst nach Erwachsenenstrafrecht hätte es kaum mehr als 2 Jahre
gegeben.

Cinnamon
18.12.2012, 13:32
Cinnamon, schöne Aufstellung und Begründung, aber einen Aspekt hast du nicht berücksichtigt, alle anderen aber auch nicht. Die Herrschaften sind nach Jugendstrafrecht verurteilt worden, aber selbst nach Erwachsenenstrafrecht hätte es kaum mehr als 2 Jahre
gegeben.

Ja, das habe ich nicht extra erwähnt, weil es ja schon aus dem Text hervorging, dass hier Jugendstrafrecht angewendet wurde. Allerdings ist im Erwachsenenstrafrecht die Strafe für Vergewaltigung und für Sexuellen Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person mit Eindringen in den Körper des Opfers identisch. Gründe für die Annahme eines minderschweren Falles sind ja nicht ersichtlich, so dass es bei Erwachsenenstrafrecht wohl auf 2 - 3 Jahre hinausgelaufen wäre.

Cinnamon
18.12.2012, 13:34
ob nun sexueller Missbrauch oder Vergewaltigung ist nun juristische Spitzfinderei, Wenn jemand Nein sagt dann heisst es Nein. Und nicht "ja die stand ja unter Alkohol u Drogen und da heisst ein Nein halt nicht Nein".
Wenn mich jemand nach ner Party Überfallen will und möchte meine Uhr oder so sag ich ihm auch Nein, und das meine ich auch so!

Ein Nein genügt nun mal nach dem Gesetz nicht für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung...... Da muss zumindest ein gewisser Widerstand des Opfers vorliegen, der vom Täter mit Gewalt oder zumindest Drohung mit Gewalt gebrochen wird.

Nanu
18.12.2012, 15:19
Und genau das ist der Skandal. Sie hat NEIN gesagt. Auch wenn sie danach in Koma gefallen wäre, ändere sich nichts an der Tatsache das es eine Vergewaltigung war, die eigentlich sogar noch härter Bestraft werden sollte.

Bei Biodeutschen wäre die Strafe anders ausgefallen. Ergo: Die Staatsbürgerschaft wechseln und bespringen, was einem gefällt mit heimlicher Billigung der BRD-Richter.

Graf
19.12.2012, 07:42
Ein Nein genügt nun mal nach dem Gesetz nicht für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung...... Da muss zumindest ein gewisser Widerstand des Opfers vorliegen, der vom Täter mit Gewalt oder zumindest Drohung mit Gewalt gebrochen wird.

Seltsame Gesetze!

fatalist
19.12.2012, 07:54
Seltsame Gesetze!

Hier kann man ja lesen, dass nicht die Richter die Gesetze machen, sondern die Politiker.
Gesetze entstehen in Ministerien, und dort arbeiten Juristen. Die entwerfen die Gesetze.
Juristen-Politiker befinden darüber in Ausschüssen, bevor auch Nichtjuristen-Parlamentarier darüber per Fraktionszwang abstimmen.

Bei diesem Prozedere geht dann der gesunde Menschenverstand meistens flöten, und mit ihm auch die Gerechtigkeit.
"Furchtbare Juristen" trifft es gut.

Graf
20.12.2012, 06:27
völlig weltfremd ist das was heute gemacht. Die arbeiten nur noch gegen das eigene Volk.

Aragorn
20.12.2012, 10:17
In Saudi Arabien kann Vergewaltigung die Todesstrafe nach sich ziehen. Finde ich okay, da m.E. nach Vergewaltigung schlimmer als Mord ist. Bei Mord ist man tot, bei Vergewaltigung schleppt man diese "Erfahrung" sein ganzes Leben mit sich herum. Der § 177 StGB sieht auch Strafen bis zu 10 Jahren Gefängnis vor. Das wäre es doch. Danach Sicherungsverwahrung.:128:

Aloisius
21.12.2012, 13:23
Ja, in Rechtsstaaten ist das so: Man muss einen festen Wohnsitz nachweisen können, zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sein (sprich stockbesoffen), man muss eine schwere Kindheit gehabt haben und man muss einen guten Anwalt haben, dann kann man sogar bei einem Mords mit einem halben Jahr auf Bewährung rechnen.
In verbrecherischen Unrechtsstaaten oder Diktaturen ist Vergewaltigung ein Verbrechen, dass auch entsprechend bestraft wird.

BlackForrester
22.12.2012, 11:59
Bin ungern der Überbringer schlechter Nachrichten, besonders zu dieser frühen Stunde, aber folgender Fall hat mich mal wieder erschüttert.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/zwei-jahre-nach-der-tat-drei-jugendliche-wegen-missbrauchs-zu-bewaehrungsstrafen-verurteilt/7502428.html

Dem Richter wünsche ich hiermit alles Schlechte! :fuck::fuck:

Edith: In der Überschrift muss es natürlich "für Vergewaltigung" heißen, bitte den Fehler zu entschuldigen.

Tja...so ist nun einmal die Gesetzeslage...man kann also nicht dem Richter den Vorwurf machen, sondern muss mit dem Finger auf die Politik zeigen, welche die Gesetze macht.

Wobei man doch manchmal staunen darf, wenn man sich so im Strafgesetzbuch umschaut.

Vereinfacht gesagt - man kommt bei körperlichen Delikten (lässt man Totschlag und Mord aussen vor) eigentlich immer besser weg, als wenn es sich um monetäre Delikte handelt.
Eine schwere Körperverletzung bringt mindestens 6 Monate, aber maximal 10 Jahre ein...begehst Du aber einen Raub und hältst dem Bestohlenen eine Pistole unter die Nase gibt es mindestens 5 Jahre...dies zeigt wie die Politik die körperliche Unversehrtheit einschätzt.