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Vollständige Version anzeigen : Jungenbeschneidung ohne Betäubung ist in Deutschland legal



r2d2
22.02.2013, 13:41
David Goldberg, der auf seiner Webseite die Beschneidung von Neugeborenen ohne Betäubung empfiehlt, macht sich durch eine solche Art der Beschneidung nicht strafbar, da er, so wie er die Beschneidungen durchführt nach, den Regeln der ärztlichen Kunst handelt.

Er klärt auf seiner Website die Eltern auch dadurch medizinisch auf, dass er die alte Legende verbreitet, dass bei Neugeborenen das Schmerzempfinden noch nicht voll entwickelt ist, was klar machen sollte, dass er für die Beschneidung vergleichbar befähigt ist, wie ein Arzt.

"Der Gesetzgeber hat durch eine gesetzliche Neuregelung in § 1631 d BGB ausdrücklich klarstellend geregelt, dass die elterliche Personensorge auch das Recht umfasst, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll, soweit durch die Beschneidung nicht das Kindeswohl gefährdet ist. Dabei darf die Beschneidung gemäß § 1631 d Abs. 2 BGB in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes auch durch von einer Religionsgemeinschaft dazu vorgesehene Personen, die kein Arzt sind, durchgeführt werden, wenn sie dafür besonders ausgebildet worden sind und für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.

Diese Voraussetzungen erfüllt der angezeigte Rabbiner, so dass durch ihn vorgenommene Beschneidungen keiner Strafbarkeit unterliegen."
http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/ho/presse/archiv/2013/03854/index.php

In der Begründung zum Gesetzesentwurf zu §1631d BGB wird zwar noch erwähnt, dass auch bei Säuglingen eine Betäubung geboten ist. Es wird zwar auch da schon lächerlicherweise behauptet, dass eine Betäubung mit Emla ausreicht, aber da diese Aussage nicht ins Gesetz eingeflossen ist, kann sie von der Staatsanwaltschaft Hof ja ignoriert werden. Oder die Staatsanwaltschaft kann das klare Bekenntnis zur Beschneidung ohne Betäubung auf der Website von Goldberg ignorieren, der nur auf Wunsch der Eltern betäubt aber eine Beschneidung ohne Betäubung den Eltern empfiehlt.

Es reicht offensichtlich aus, Mohel zu sein oder Arzt zu sein, dass die Staatsanwaltschaft Hof bereits von vornherein annimmt, dass auch nach den Regeln der ärztlichen Kunst beschnitten wird ohne sich auch die mindeste Mühe zu machen, ob diese Grundannahme denn auch gerechtfertigt ist.

elbasyr6
22.02.2013, 13:50
Beschneidung schwulen adopption immer mehr Ausländerkriminalität Unsere Politiker und Justiz können echt stolz sein

Cinnamon
22.02.2013, 14:24
In 18 oder 20 Jahren wird diese Entscheidung des Gesetzgebers noch einige Wellen schlagen. Denn die Einfügung war und ist verfassungswidrig, das Gesetz ist damit an sich kassierungswürdig. Einmal liegt ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG vor (Gleichheit der Geschlechter), dann gegen Art. 2 Abs. 2 (Recht auf körperliche Unversehrtheit), Art. 1 Abs. 1 (ja, die Entfernung der Vorhaut und die damit einhergehenden Konsequenzen für die Sexualität im Erwachsenenleben können als Verstoß gegen die Menschenwürde gesehen werden) und schlußendlich gegen Art. 4 Abs. 1 GG (Negative Religionsfreiheit, da die Religionszugehörigkeit der Eltern so für immer im Körper des Betroffenen zum Ausdruck kommt und keine Chance auf Rückgängigmachung des Eingriffs besteht). Meiner Meinung nach ist der deutsche Staat aus dieser Entscheidung heraus den Betroffenen zum Schadenersatz verpflichtet, sofern sie sich von der elterlichen Religionsgemeinschaft abwenden sobald sie 14 sind. Entsprechend wären die Kosten von Eingriffen, die die Beschneidung zumindest teilweise beheben, vom Staat zu tragen, der die Anspruchsdurchsetzung gegen die Eltern durch seine Gesetzgebung verunmöglicht hat.

schastar
22.02.2013, 14:28
David Goldberg, der auf seiner Webseite die Beschneidung von Neugeborenen ohne Betäubung empfiehlt, macht sich durch eine solche Art der Beschneidung nicht strafbar, da er, so wie er die Beschneidungen durchführt nach, den Regeln der ärztlichen Kunst handelt.

Er klärt auf seiner Website die Eltern auch dadurch medizinisch auf, dass er die alte Legende verbreitet, dass bei Neugeborenen das Schmerzempfinden noch nicht voll entwickelt ist, was klar machen sollte, dass er für die Beschneidung vergleichbar befähigt ist, wie ein Arzt.

"Der Gesetzgeber hat durch eine gesetzliche Neuregelung in § 1631 d BGB ausdrücklich klarstellend geregelt, dass die elterliche Personensorge auch das Recht umfasst, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll, soweit durch die Beschneidung nicht das Kindeswohl gefährdet ist. Dabei darf die Beschneidung gemäß § 1631 d Abs. 2 BGB in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes auch durch von einer Religionsgemeinschaft dazu vorgesehene Personen, die kein Arzt sind, durchgeführt werden, wenn sie dafür besonders ausgebildet worden sind und für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.

Diese Voraussetzungen erfüllt der angezeigte Rabbiner, so dass durch ihn vorgenommene Beschneidungen keiner Strafbarkeit unterliegen."
http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/ho/presse/archiv/2013/03854/index.php

In der Begründung zum Gesetzesentwurf zu §1631d BGB wird zwar noch erwähnt, dass auch bei Säuglingen eine Betäubung geboten ist. Es wird zwar auch da schon lächerlicherweise behauptet, dass eine Betäubung mit Emla ausreicht, aber da diese Aussage nicht ins Gesetz eingeflossen ist, kann sie von der Staatsanwaltschaft Hof ja ignoriert werden. Oder die Staatsanwaltschaft kann das klare Bekenntnis zur Beschneidung ohne Betäubung auf der Website von Goldberg ignorieren, der nur auf Wunsch der Eltern betäubt aber eine Beschneidung ohne Betäubung den Eltern empfiehlt.

Es reicht offensichtlich aus, Mohel zu sein oder Arzt zu sein, dass die Staatsanwaltschaft Hof bereits von vornherein annimmt, dass auch nach den Regeln der ärztlichen Kunst beschnitten wird ohne sich auch die mindeste Mühe zu machen, ob diese Grundannahme denn auch gerechtfertigt ist.

Der Judenbonus greift eben auch in der Rechtssprechung.

latrop
22.02.2013, 15:39
David Goldberg, der auf seiner Webseite die Beschneidung von Neugeborenen ohne Betäubung empfiehlt, macht sich durch eine solche Art der Beschneidung nicht strafbar, da er, so wie er die Beschneidungen durchführt nach, den Regeln der ärztlichen Kunst handelt.

Er klärt auf seiner Website die Eltern auch dadurch medizinisch auf, dass er die alte Legende verbreitet, dass bei Neugeborenen das Schmerzempfinden noch nicht voll entwickelt ist, was klar machen sollte, dass er für die Beschneidung vergleichbar befähigt ist, wie ein Arzt.

"Der Gesetzgeber hat durch eine gesetzliche Neuregelung in § 1631 d BGB ausdrücklich klarstellend geregelt, dass die elterliche Personensorge auch das Recht umfasst, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll, soweit durch die Beschneidung nicht das Kindeswohl gefährdet ist. Dabei darf die Beschneidung gemäß § 1631 d Abs. 2 BGB in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes auch durch von einer Religionsgemeinschaft dazu vorgesehene Personen, die kein Arzt sind, durchgeführt werden, wenn sie dafür besonders ausgebildet worden sind und für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.

Diese Voraussetzungen erfüllt der angezeigte Rabbiner, so dass durch ihn vorgenommene Beschneidungen keiner Strafbarkeit unterliegen."
http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/ho/presse/archiv/2013/03854/index.php

In der Begründung zum Gesetzesentwurf zu §1631d BGB wird zwar noch erwähnt, dass auch bei Säuglingen eine Betäubung geboten ist. Es wird zwar auch da schon lächerlicherweise behauptet, dass eine Betäubung mit Emla ausreicht, aber da diese Aussage nicht ins Gesetz eingeflossen ist, kann sie von der Staatsanwaltschaft Hof ja ignoriert werden. Oder die Staatsanwaltschaft kann das klare Bekenntnis zur Beschneidung ohne Betäubung auf der Website von Goldberg ignorieren, der nur auf Wunsch der Eltern betäubt aber eine Beschneidung ohne Betäubung den Eltern empfiehlt.

Es reicht offensichtlich aus, Mohel zu sein oder Arzt zu sein, dass die Staatsanwaltschaft Hof bereits von vornherein annimmt, dass auch nach den Regeln der ärztlichen Kunst beschnitten wird ohne sich auch die mindeste Mühe zu machen, ob diese Grundannahme denn auch gerechtfertigt ist.

Wenn ich das schreiben würde, was ich von Goldberg halte, würde ich hier perma gefrostet.

Gehirnnutzer
22.02.2013, 16:20
David Goldberg, der auf seiner Webseite die Beschneidung von Neugeborenen ohne Betäubung empfiehlt, macht sich durch eine solche Art der Beschneidung nicht strafbar, da er, so wie er die Beschneidungen durchführt nach, den Regeln der ärztlichen Kunst handelt.

Er klärt auf seiner Website die Eltern auch dadurch medizinisch auf, dass er die alte Legende verbreitet, dass bei Neugeborenen das Schmerzempfinden noch nicht voll entwickelt ist, was klar machen sollte, dass er für die Beschneidung vergleichbar befähigt ist, wie ein Arzt.

"Der Gesetzgeber hat durch eine gesetzliche Neuregelung in § 1631 d BGB ausdrücklich klarstellend geregelt, dass die elterliche Personensorge auch das Recht umfasst, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll, soweit durch die Beschneidung nicht das Kindeswohl gefährdet ist. Dabei darf die Beschneidung gemäß § 1631 d Abs. 2 BGB in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes auch durch von einer Religionsgemeinschaft dazu vorgesehene Personen, die kein Arzt sind, durchgeführt werden, wenn sie dafür besonders ausgebildet worden sind und für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.

Diese Voraussetzungen erfüllt der angezeigte Rabbiner, so dass durch ihn vorgenommene Beschneidungen keiner Strafbarkeit unterliegen."
http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/ho/presse/archiv/2013/03854/index.php

In der Begründung zum Gesetzesentwurf zu §1631d BGB wird zwar noch erwähnt, dass auch bei Säuglingen eine Betäubung geboten ist. Es wird zwar auch da schon lächerlicherweise behauptet, dass eine Betäubung mit Emla ausreicht, aber da diese Aussage nicht ins Gesetz eingeflossen ist, kann sie von der Staatsanwaltschaft Hof ja ignoriert werden. Oder die Staatsanwaltschaft kann das klare Bekenntnis zur Beschneidung ohne Betäubung auf der Website von Goldberg ignorieren, der nur auf Wunsch der Eltern betäubt aber eine Beschneidung ohne Betäubung den Eltern empfiehlt.

Es reicht offensichtlich aus, Mohel zu sein oder Arzt zu sein, dass die Staatsanwaltschaft Hof bereits von vornherein annimmt, dass auch nach den Regeln der ärztlichen Kunst beschnitten wird ohne sich auch die mindeste Mühe zu machen, ob diese Grundannahme denn auch gerechtfertigt ist.

Die Staatsanwaltschaft kann in diesem Fall nicht anders handeln, weil es die Gesetze nicht zulassen. Die Aussagen auf der Webseite geben eine Meinung über eine Rechtsauslegung wieder und können nicht als Anleitung einer Straftat ausgelegt werden, weil der Gesetzgeber mit den nicht konkret definierten Begriff Regeln der ärztlichen Kunst gearbeitet hat. Eingriffe können nach den Regeln der ärztlichen Kunst mit, aber auch ohne Betäubung ausgeführt werden. Die zwingende Notwendigkeit einer Betäubung bestimmt der Einzelfall.
Es bleibt der Staatsanwaltschaft also nur die Überprüfung, ob die vom Gesetz geforderte Befähigung vorliegt.
Dieses Schlupfloch durch ungenaue Definition kann nur geschlossen werden, wenn eine Anzeige wegen Körperverletzung erfolgt, die sich auf eine konkret durchgeführte Beschneidung ohne Betäubung bezieht und das Gericht an Hand des konkreten Falles überprüft und feststellt, das die Notwendigkeit zur Betäubung besteht.
Wäre eine solche Feststellung bereits getroffen worden, dann hätte man die Webseite des Rabbiners als Anleitung zur einer Straftat auslegen können.

Der Staatsanwaltschaft kann man keinen Vorwurf machen, sie ist für die Ungenauigkeit des Gesetzgebers nicht verantwortlich, sie muss sich an die Gesetze halten.

Xarrion
22.02.2013, 16:30
Die Staatsanwaltschaft kann in diesem Fall nicht anders handeln, weil es die Gesetze nicht zulassen. Die Aussagen auf der Webseite geben eine Meinung über eine Rechtsauslegung wieder und können nicht als Anleitung einer Straftat ausgelegt werden, weil der Gesetzgeber mit den nicht konkret definierten Begriff Regeln der ärztlichen Kunst gearbeitet hat. Eingriffe können nach den Regeln der ärztlichen Kunst mit, aber auch ohne Betäubung ausgeführt werden. Die zwingende Notwendigkeit einer Betäubung bestimmt der Einzelfall.
Es bleibt der Staatsanwaltschaft also nur die Überprüfung, ob die vom Gesetz geforderte Befähigung vorliegt.
Dieses Schlupfloch durch ungenaue Definition kann nur geschlossen werden, wenn eine Anzeige wegen Körperverletzung erfolgt, die sich auf eine konkret durchgeführte Beschneidung ohne Betäubung bezieht und das Gericht an Hand des konkreten Falles überprüft und feststellt, das die Notwendigkeit zur Betäubung besteht.
Wäre eine solche Feststellung bereits getroffen worden, dann hätte man die Webseite des Rabbiners als Anleitung zur einer Straftat auslegen können.

Der Staatsanwaltschaft kann man keinen Vorwurf machen, sie ist für die Ungenauigkeit des Gesetzgebers nicht verantwortlich, sie muss sich an die Gesetze halten.

Wenn ich dieses Geschwurbel lese, muß ich unwillkürlich an den Alten Fritz denken.
Der Alte Fritz hatte offensichtlich nicht ohne Grund angeordnet, daß Juristen lange schwarze Talare tragen müssen, damit sie schon von Weitem erkennbar sind.

:appl:

Cinnamon
22.02.2013, 16:46
Wenn ich dieses Geschwurbel lese, muß ich unwillkürlich an den Alten Fritz denken.
Der Alte Fritz hatte offensichtlich nicht ohne Grund angeordnet, daß Juristen lange schwarze Talare tragen müssen, damit sie schon von Weitem erkennbar sind.

:appl:

Er hat Recht. Ein Staatsanwalt ist nun mal an das Gesetz gebunden. Schuld sind Politiker, die die Gesetze so schwurbelig formulieren.

Xarrion
22.02.2013, 17:02
Er hat Recht. Ein Staatsanwalt ist nun mal an das Gesetz gebunden. Schuld sind Politiker, die die Gesetze so schwurbelig formulieren.

Naja, es gab eine Zeit, in der auch nur die geltenden Gesetze angewandt, bzw. Befehle ausgeführt wurden.
Zu einem späteren Zeitpunkt wurde das dann allerdings plötzlich ganz anders bewertet.
Nun ja, manchmal ändern sich die Dinge eben schneller, als mach einer denkt.
Hoffen wir das Beste.

-jmw-
22.02.2013, 18:35
Die paar Prozent Semitenpimmel sollten allerdings nicht überbewertet werden.
Bis man sich darum kümmern braucht, sind reichlich echte Probleme abzuarbeiten!

Gehirnnutzer
22.02.2013, 18:51
Naja, es gab eine Zeit, in der auch nur die geltenden Gesetze angewandt, bzw. Befehle ausgeführt wurden.
Zu einem späteren Zeitpunkt wurde das dann allerdings plötzlich ganz anders bewertet.
Nun ja, manchmal ändern sich die Dinge eben schneller, als mach einer denkt.
Hoffen wir das Beste.

Was soll der Staatsanwalt denn deiner Ansicht machen?

Unschlagbarer
24.07.2013, 13:49
CHRISTOPH ZIMMER
Über die Beschneidung: (http://www.zmm.cc/Beschneidung.pdf)

Daß die Beschneidung in einem religiösen Ritual vorgenommen und mit allerlei religiösen Bedeutungen befrachtet wird, ändert nichts an ihrem durch und durch rechtsverletzenden Charakter, der augenscheinlich in vorsätzlicher Körperverletzung durch genitale Verstümmelung von Kleinkindern besteht. Die Verletzung der körperlichen Integrität, noch dazu der von Unmündigen, ist eine eklatante Menschenrechtsverletzung, die in ihrer religiösen Natur eine besondere kulturelle Primitivität und einen beschämenden Mangel an elementarer Humanität erkennen läßt. Dies umso mehr als bereits in der Antike den Griechen und Römern die barbarische Handlung und ihr blutiges Ritual Anlaß zu Verbot und gerechter Bestrafung der Täter gab, so z.B. durch König ANTIOCHUS IV. EPIPHANES († 163 v.Chr.) oder durch Kaiser HADRIAN († 138). Nachdem man inzwischen das Verbrechen der Beschneidung von Mädchen, insbesondere bei muslimisch-negroiden Stämmen, mehr und mehr aufdeckt und der Ächtung unterwirft, verhindert die Tatsache, daß die Beschneidung an Knaben vor allem unter jüdisch-islamischem Schutz steht, die Verurteilung. Es besteht bei der Verquickung von Verstümmelung, Religion und Rasse, wie sie gerade bei der Beschneidung derart negativ auffällt, heutzutage die Gefahr, daß die Verurteilung dieser Körperverletzung in verhetzender Weise als antisemitisch oder rassistisch diffamiert wird, um damit jedwede Rechtsbeurteilung zu unterbinden – ein grundsätzlich antihumaner Reflex. Die eventuell vorgebrachten Einwände, daß hier andere Wertmaßstäbe anzuwenden wären, oder daß man mit dieser Einstellung der religiösen Bedeutung jener Riten nicht gerecht werden könne, sind somit leicht als dürftige Beschönigungen erkennbar. Gewaltsame Beschneidung der Geschlechtsorgane von Kindern ist kriminell, gleichgültig unter welchem Vorwand, auch dann, wenn dafür ein relatives Alter, eine sogenannte Sitte oder Offenbarungen als Begründungen angeführt werden. Wenn sich Erwachsene verstümmeln wollen, ist das ihre persönliche Freiheit. Sie mögen das als religiös geboten oder als Mode auffassen, oder aus welchen Gründen auch immer an sich vornehmen lassen. Die auf Zwang und Gewalt sowie der Ausnutzung von Schwäche und kindlicher Abhängigkeit beruhende Beschneidung von Minderjährigen hingegen enthüllt gerade hierin ihr dekulturiertes, ignominiöses Wesen. Da ferner die Täter meist selbst beschnitten sind, vermengen sich Opfer- und Täterstatus in perfider Proliferation. Interessant auch die Mutterliebe, die in indolenter Observanz des rohen Vorgangs offenkundig nichts zu beanstanden hat, wie überhaupt die Schutzpflicht der Eltern von Anfang an in Beihilfe und Mittäterschaft umschlägt. Gewalt und Verstümmelung sind hier die erste charakteristische religiöse Erfahrung des Kindes. Zudem befremdet die Haltung des Staates in seinem von ethischer Orientierungslosigkeit getragenen Tun, der für ein Einschreiten bei gewerbsmäßiger Genitalverstümmelung an Kindern keine Veranlassung sieht. Gewerbsmäßig ist die Verstümmelung, da der Beschneider regelmäßig handelt und bezahlt wird (in den USA z.B. $100 bis $200 pro Beschneidung), sich also durch die wiederholte Begehung der Straftat eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle verschafft. Überdies ist das blutige Manipulieren am kindlichen Genitale unzweifelhaft auch Kinderschändung, auch deswegen, weil die Ausstellung des verstümmelten Organs im Kreise einer feiernden Gemeinde einen besonders schweren Grad hemmungsloser Intimverletzung darstellt, was ebenfalls vollkommen unbeachtet bleibt, obwohl andere Arten von Kindesmißhandlung und -schädigung durch die selektivmoralisierende öffentliche Berichterstattung zu gesellschaftlicher Empörung führen. Doch damit nicht genug. Die Beschneidung wird ja nicht etwa unter Betäubung verübt, sondern ausdrücklich ohne Betäubung. Es liegt also auch Vorsatz in der Schmerzzufügung vor, so daß schwere Kindesmißhandlung5 der Fall ist, und nicht nur leichte. Während es sich demgegenüber die Gesellschaft angelegen sein läßt, aus Gründen des Tierschutzes das Coupieren eines Hundeschwanzes zu verbieten, weil dies dem Tier unnützen Schmerz verursacht, stellt sie gewerbsmäßige Genitalverstümmelung an Kindern unter den Schutz freier Religionsausübung. Der Schmerz eines Hundes ist ihr, gerade auch judikativ, wichtiger als die brutalen Beschneidungsschmerzen eines Kindes. Dieser Vergleich ist durchaus soziocharakteristisch, da er die judikable Werthierarchie der Gesellschaft betrifft, und ihr zivilisatorisches Niveau, gemäß dem jüdisch-muslimische Kinder hinsichtlich Verstümmelung schlechter gestellt sind als Hunde. Es verwundert deshalb nicht, daß man durch Tabuisierung das Beschneidungsunrecht zuzudecken hofft. Bemerkenswert sind des weiteren einige an Albernheit kaum zu überbietende Rechtfertigungen der Beschneidung, so z.B. jene, nach der sie angeblich aus hygienischen Gründen ausgeführt werden würde, weil sich das Smegma schlecht entfernen ließe. Da könnte man mit gleichem Recht auch das Skalpieren gutheißen, weil man sich dann nicht mehr die Haare zu waschen brauchte. In den Zusammenhang absurder Begründungen gehört auch die Meinung, daß die Verstümmelung für das Opfer „gut“ sei, wie darüber hinaus besonders in der obstinat bemühten Variante, nach der man die Folgen der Beschneidung immer wieder als Vorteil auszugeben trachtet und ausgerechnet den recutitus eine Verbesserung seines sexuellen Verhaltens glauben macht. Die Beschneidung galt aber bei weitem nicht nur als Zeichen des Bundes mit einem Gott (Gen 17,10-14), als Zugehörigkeitsmarkierung, wie Herdentiere als Eigentum gekennzeichnet werden, sondern war auch eine Bestrafung Andersgläubiger und Unterworfener. Hierzu finden sich im Alten Testament Stellen von kaum glaublicher Perversität. So hat DAVID von den Philistern 200 Vorhäute zusammengefoltert, die er vollzählig vorlegt, um mit ihnen eine Tochter SAULS zu bezahlen (1 Sam 18,27 Vg); für einen Großverbrecher wie DAVID freilich kein ungewöhnliches Verhalten. Man muß sich die Szene einmal vorstellen, wie die den Opfern skrupellos abgehauenen Trophäen vom König, d.h. der obersten 2 staatlichen Instanz, wohlgefällig entgegengenommen werden, um das sich hier offenbarende kulturelle Niveau zu ermessen. Verbrechen kollektiver Zwangsbeschneidungen sind im großen Stil auch von den Hasmonäern MATTATHIAS († 166 v.Chr.), JOHANNES HYRKAN I. († 104 v.Chr.) und ARISTOBUL I. († 103 v.Chr.) z.B. an den Idumäern (Edomitern) und Ituräern verübt worden; ferner von den Zeloten, von denen HIPPOLYT († nach 235) sagt: Wenn einer von ihnen „hört, daß jemand über Gott und seine Gesetze spricht und dabei unbeschnitten ist, lauert er ihm, wenn er allein ist, irgendwo auf und droht ihm mit dem Tode, wenn er sich nicht beschneiden läßt; wenn dieser nicht gehorchen will, so kennt er keine Schonung“. Ein Zusammenhang zwischen Beschneidung und Religion besteht sehr wohl gerade auch bei diesen Entartungen, denn die Religion stellt ja das geistige Inventar zur Verfügung, dessen sich die Verbrecher bedienen, und vor allem die soziale Akzeptanz, die jene straffrei stellt und darüber hinaus sogar als löblich umwertet. Die solcherart wirkende Sozialperversion leitet sich also religiös her. ...

Unschlagbarer
24.07.2013, 13:50
Fortsetzung:

Es wird nicht überlegt, ob die Beschneidung ihrer Natur nach, und dem, was dabei geschieht, auch in ihrer Unanständigkeit überhaupt eine religiöse Handlung sein kann, oder nicht vielleicht eher eine Verhöhnung des Schöpfers, indem sein Ebenbild in abstoßender Weise verunstaltet wird. Und man fragt sich angesichts der alttestamentlichen Bedeutung der Beschneidung als Bundeszeichen, wieso ausgerechnet die Verstümmelung des Sexualorgans mit dem Bund eines Gottes in Zusammenhang gebracht wird, und nicht z.B. das Beschneiden eines Ohres oder das Markieren anderer Körperstellen. So verschieden die Hypothesen hierzu ausfallen, vorsätzliche, Schmerzzufügung nicht etwa nur billigend in Kauf nehmende, nein, in der Art der Ausführung der Gewalttat den Schmerz anderer wollende, und in der Verstümmelung Schmerz vorsätzlich zumutende Sexualverletzung von Kindern ist offenkundig. Einige Verteidiger der Beschneidung beziehen sich gewöhnlich auf Gen 17,10-14 als auf ein Gebot, dem sie sich religiös unterworfen wähnen. Doch in diesem religiösen Umfeld gibt es viele Gebote, die heute völlig vergessen sind. Daß ein religiöses Gebot vorliege, kann also nicht der alleinige Grund sein, warum die Beschneidung noch heute ausgeführt wird, wenn zahlreiche andere, demselben Kontext entstammende Gebote inzwischen vollkommen obsolet geworden sind. Es würde vielleicht auch befremden, wenn man alle dieser obsoleten Gebote noch immer durchsetzen wollte; z.B. die vielen Tieropfergebote. Es gibt hingegen Gebote von theologisch zweifellos herausgehobenerer Bedeutung wie die des Dekalogs, deren Einhaltung immer für wichtig gehalten wurde, die aber bei Nichteinhaltung doch nicht gleich mit dem Tode bedroht werden wie ausgerechnet die Beschneidung (Gen 17,14) – ein auffälliges Mißverhältnis in der religiösen Wertigkeit. Die auf dem Dekalog fußende Moral scheint demnach weniger wichtig als die Beschneidung. Welche der zahllosen alttestamentlichen Gebote später noch befolgt und welche als zeitbedingte Kolorierung als unwichtig fallengelassen werden, unterliegt einer Selektion, deren Kategorien und Motive sich im Dunkel des religiösen Irrationalismus und der politischen Opportunität verlieren. Indessen muß ein Hang zu roher, unzivilisierter Primitivität leitend sein, der es ermöglicht, daß unter dem dünnen Firniß der Kultur archaische Blutelemente aus der Schlachtopferzeit weiterleben und vom demokratischen Rechtsstaat erlaubt und sogar geschützt werden. Eine Kultur jedoch, die aus Furcht vor den Vertretern krudelen Atavismus Beschneidung duldet, obgleich dieser entgegenstehende Gesetze, nämlich Strafbarkeit von Körperverletzung und Kindesmißhandlung, existieren, hat einen erheblichen Defekt am Humanum und allen Anlaß, ihre in diesem Zusammenhang stehenden „Werte“, gerade auch die religiösen, die hier kriminelle Züge aufweisen, zu überdenken...
Es ist aber nicht nur die Beschneidung selbst inhuman, auch ihre Duldung durch gesellschaftliche Tabuisierung ist Unrecht, und diese Rechtswidrigkeit gegenüber dem Opfer schützt, da sich die Exekutive aus politischen Gründen uninteressiert zeigt, das geltende Recht durchzusetzen, den Täter. Auch die moderne, sich auf angebliche „christliche“ oder „westliche“ Werte berufende Haltung genügt den Anforderungen des Respekts vor der körperlichen Unversehrtheit von Kindern bei weitem nicht, da Duldung und geistige Unterstützung von Straftaten selbst moralisch minderwertiges Verhalten darstellt. Das groteske Zeremoniell der Beschneidung, das Natur, Vernunft, Recht, Schicklichkeit und Anstand spottet, markiert als Schandmal der Primitivität ad penem und als Merkmal akmastischer Unkultur unzweifelhaft einen bewußten und bewußt aufrecht erhaltenen und durch Religionsdünkel bewußt geschützten Gegensatz zu den Grundlagen der Humanität.

Brotzeit
24.07.2013, 13:59
Was soll der Staatsanwalt denn deiner Ansicht machen?

Der Staatsanwalt kann Dir mit Hilfe phantasievoller und kreativer Arbeitshypothesen das Leeben schwer machen!
"Richtig?"
"Richtig!"
Also kann er auch den Eltern im Falle der Körperverletzung ( Jetzt sag ´mir nicht, daß das präventive Abtrennen von Körpergewebe ohne das eine medizinische Indikation aufgrund einer (akuten) gesundheitlichen Beienträchtigung udn ohne Betäubung keine Körperverletzung ist ..... ) den Prozeß machen .............