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Vollständige Version anzeigen : Widerstand gegen das Bundesverfassungsgericht.



Lehel
03.03.2013, 06:21
Durch seine Fehlentscheidungen und unklare Urteile z.B. zur Geleichstellung von schwulen Partnerschaften oder die Eurorettung, sowie Einmischung in die Subventionspolitik wie bei der Pendlerpauschale macht das BVG auf sich aufmerksam. Doch nun regt sich Widerstand gegen die Männer und Frauen in den Talaren.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/medienaffinitaet-unionspolitiker-meckern-ueber-chef-des-verfassungsgerichts-a-886562.html
Dabei kommt der Missmut über manche Fehlentscheidung zum Vorschein. Ich finde die Unionspolitiker haben Recht mit ihrer Kritik am BVG. Wozu überhaupt noch wählen wenn die Gerichte die Entscheidungen der Wähler komplett zu Nichte machen. Kann man Urteile und Fehlentscheidungen dieses Gerichtes umgehen und um was sollte sich das Oberste Gericht wirklich kümmern?

Marlen
03.03.2013, 06:30
Die UNION hat doch des Öfteren Karlsruhe entscheiden lassen .... in Ermangelung
einer handelnden Kanzlerin ....

.... wenn dort Dinge - entgegen der UNIONsmeinung entschieden werden - dann
müssen sie sich eben auch belehren lassen!

Seehofer und Kauder wollen die Gleichstellung Homosexueller Paare nicht .... einpaar andere
in der UNION wollen es .... keiner weiss was Merkel will.

Wie gehabt .... Merkel wartet wieder wo am lautesten geschrieen wird ... da hängt sie dann ihr
Fähnlein in den Wind.

Von christlichen Parteien sollte man mehr Menschlichkeit und Gerechtighkeit erwarten dürfen!

Geronimo
03.03.2013, 06:38
Natürlich sind einige (in letzter Zeit die meisten) Urteile des BVG skandalös! Ich denke da vor allem an das Asylbewerbereinladungsurteil, das Asis sämtliche HIV-Leistungen zu spricht. Die ein deutscher Arbeiter nach 40 Jahren schuften auch hat.

Allerdings sollten Leute wie Kauder ihre Fresse halten. Alleine der Spruch "...er hätte lieber mit den Bundestagsfraktionen sprechen sollen...." ist ein Schlag ins Gesicht aller GG-Gläubigen! Da passt es auch gut, das ein Parteibonze wie Peter Müller (CDU), Ex-MP des Saarlandes, Verfassungsrichter wird. Parteienklüngel eben. Ach so, die Qualifikation des Herrn Müller für das Amt:
Drei Jahre Tätigkeit beim AMTSGERICHT!!!!!

Ich kenne Leute, die waren 12 Jahre Schöffen bei der Jugendstrafkammer. Die sind WESENTLICH qualifizierter als Herr Müller! Diese ganze Polit-Scheiße kotzt mich nur noch an!!!!

fatalist
03.03.2013, 06:49
Wozu überhaupt noch wählen wenn die Gerichte die Entscheidungen der Wähler komplett zu Nichte machen.
Danke für den Lacher.

Cinnamon
03.03.2013, 06:50
Das Verfassungsgericht entscheidet, wie man etwa an den außereinander divergierenden Urteilen zu den Themen Wehrpflicht (Verfassungsmäßig) und Luftsicherheitsgesetz (Verfassungswidrig), obwohl letztlich beide Materien das Lebensrecht der Einen gegen das der Anderen und die Sicherheit des Staates als solchem abgewogen haben, stets danach, was politisch gewünscht opportun erscheint. Ich nehme diesen Haufen schon lange nicht mehr ernst.

truthCH
03.03.2013, 07:21
Natürlich sind einige (in letzter Zeit die meisten) Urteile des BVG skandalös! Ich denke da vor allem an das Asylbewerbereinladungsurteil, das Asis sämtliche HIV-Leistungen zu spricht. Die ein deutscher Arbeiter nach 40 Jahren schuften auch hat.

Allerdings sollten Leute wie Kauder ihre Fresse halten. Alleine der Spruch "...er hätte lieber mit den Bundestagsfraktionen sprechen sollen...." ist ein Schlag ins Gesicht aller GG-Gläubigen! Da passt es auch gut, das ein Parteibonze wie Peter Müller (CDU), Ex-MP des Saarlandes, Verfassungsrichter wird. Parteienklüngel eben. Ach so, die Qualifikation des Herrn Müller für das Amt:
Drei Jahre Tätigkeit beim AMTSGERICHT!!!!!

Ich kenne Leute, die waren 12 Jahre Schöffen bei der Jugendstrafkammer. Die sind WESENTLICH qualifizierter als Herr Müller! Diese ganze Polit-Scheiße kotzt mich nur noch an!!!!

Das kann ich Dir sehr gut nachempfinden - Ich frage mich des öfteren auf welche "Legitimationsfüsse" diese Menschen Ihre Handlungen stellen, damit diese sich selber noch im Spiegel in die Augen sehen können? Na ja, alle haben ein reines Gewissen - schliesslich haben sie es noch nie verwenden müssen - schon klar :auro:

BlackForrester
03.03.2013, 10:09
Vorab - ich halte das Bundesverfassungsgericht für eine der wichtigsten Institutionen in diesem Lande, welche, zumindest in Teilen, verhindert, dass man als Bürger zum Spielball der politischen Parteien wird.

Jedoch sollte sich das Bundesverfassungsgericht bei JEDER Klage und Entscheidung erst einmal die Frage stellen, handelt es sich dabei um eine verfassungsrechtlich relevante Frage, welche das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hat oder haben dies die gewählten Parlamente zu entscheiden.

Ich will dies an zwei konkreten Beispielen festmachen:
Kruzifix-Urteil - wenn eine gewählte Regierung entscheidet, dass in einer Schule ein Kruzifix aufgehängt werden darf, dann ist dies mit Sicherheit keine verfassungsrechtlich relevante Frage, sondern muss vor Ort (also in der einzelnen Schule) entschieden werden und da gilt dann das demokratische Prinzip: Ist die Mehrheit dafür, dann hängt man eben ein Kruzifix auf, ist die Mehrheit dagegen, dann werden diese abgehängt.
"Soldaten sind Mörder"-Urteil - die Beurteilung, ob man einen Menschen als Mörder diffamieren darf und ob dies nun eine Beleidung darstellt ist oder nicht, hat absolut keinen verfassungsrelevanten Hintergrund, sondern ist entweder strafrechtlich relevant oder auch nicht.

Die Frage ist also...maßt sich das Bundesverfassungsgericht nicht zuviel Kompetenz an über Tatbestände entscheiden zu wollen, wo das Bundesverfassungsgericht eigentlich - das es keine verfassungsrechtliche Frage betrifft - gar keine Kompetenz hat.

Allerdings...es zeugt auch von der "Kompetenz" der Parteien, dass man kaum mehr in der Lage ist ein "verfassungskonformes" Gesetz zu entwickeln, welches in Karlsruhe eigentlich nicht kassiert wird...und so Karlsruhe heute zu einer Art "demokratischen" Kontrollinstanz für politischen Unfähigkeit geworden ist.

Lehel
03.03.2013, 10:45
Vorab - ich halte das Bundesverfassungsgericht für eine der wichtigsten Institutionen in diesem Lande, welche, zumindest in Teilen, verhindert, dass man als Bürger zum Spielball der politischen Parteien wird.

Jedoch sollte sich das Bundesverfassungsgericht bei JEDER Klage und Entscheidung erst einmal die Frage stellen, handelt es sich dabei um eine verfassungsrechtlich relevante Frage, welche das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hat oder haben dies die gewählten Parlamente zu entscheiden.

Ich will dies an zwei konkreten Beispielen festmachen:
Kruzifix-Urteil - wenn eine gewählte Regierung entscheidet, dass in einer Schule ein Kruzifix aufgehängt werden darf, dann ist dies mit Sicherheit keine verfassungsrechtlich relevante Frage, sondern muss vor Ort (also in der einzelnen Schule) entschieden werden und da gilt dann das demokratische Prinzip: Ist die Mehrheit dafür, dann hängt man eben ein Kruzifix auf, ist die Mehrheit dagegen, dann werden diese abgehängt.
"Soldaten sind Mörder"-Urteil - die Beurteilung, ob man einen Menschen als Mörder diffamieren darf und ob dies nun eine Beleidung darstellt ist oder nicht, hat absolut keinen verfassungsrelevanten Hintergrund, sondern ist entweder strafrechtlich relevant oder auch nicht.

Die Frage ist also...maßt sich das Bundesverfassungsgericht nicht zuviel Kompetenz an über Tatbestände entscheiden zu wollen, wo das Bundesverfassungsgericht eigentlich - das es keine verfassungsrechtliche Frage betrifft - gar keine Kompetenz hat.

Allerdings...es zeugt auch von der "Kompetenz" der Parteien, dass man kaum mehr in der Lage ist ein "verfassungskonformes" Gesetz zu entwickeln, welches in Karlsruhe eigentlich nicht kassiert wird...und so Karlsruhe heute zu einer Art "demokratischen" Kontrollinstanz für politischen Unfähigkeit geworden ist.
So würde ich das auch sehen. Dann bleibt aber noch die Frage nach relevanten Urteilen, wie das Urteil über das verfassungswidrige Wahlrecht. Die Vorgaben durch das Urteil des BVG waren so schwammig das daraus von den Politikern wieder ein fauler Kompromiss wurde, der den Parteienapparat durch eine mögliche Vergrößerung des Parlaments weiter aufblähte.

BlackForrester
03.03.2013, 11:03
Dann bleibt aber noch die Frage nach relevanten Urteilen, wie das Urteil über das verfassungswidrige Wahlrecht. Die Vorgaben durch das Urteil des BVG waren so schwammig das daraus von den Politikern wieder ein fauler Kompromiss wurde, der den Parteienapparat durch eine mögliche Vergrößerung des Parlaments weiter aufblähte.



Nach meiner Auffassung steht dem Bundesverfassungsgericht nur zu festzustellen ob ein Gesetz oder Recht verfassungskonform ist oder nicht. Wenn es nicht verfassungskonform ist, dann muss im Urteil darauf hingewiesen werden, warum das Gesetz oder Recht nicht verfassungskonform ist.

Dem Bundesverfassungsgericht steht, meiner Auffassung nach, nicht zu per Urteil darüber zu entscheiden wie ein Gesetz oder Recht ausgestaltet werden muss...dafür fehlt diesen Richtern jegliche demokratische Legitimation.

Wird das Gesetz oder Recht neu formuliert, nun, dann kann man ja prüfen lassen ob dies nun verfassungskonform ist oder nicht...nur, dies muss deutlich schneller gehen.

Bruddler
03.03.2013, 11:24
Das Verfassungsgericht entscheidet, wie man etwa an den außereinander divergierenden Urteilen zu den Themen Wehrpflicht (Verfassungsmäßig) und Luftsicherheitsgesetz (Verfassungswidrig), obwohl letztlich beide Materien das Lebensrecht der Einen gegen das der Anderen und die Sicherheit des Staates als solchem abgewogen haben, stets danach, was politisch gewünscht opportun erscheint. Ich nehme diesen Haufen schon lange nicht mehr ernst.

Letztendlich sind es auch nur Menschen mit Stärken und Schwächen, die da entscheiden, das sollten wir niemals vergessen ! :hzu:

Siegfriedphirit
04.03.2013, 09:15
-Ich habe das Urteil bezüglich Hartz4 für Asylanten zuerst als totalen Blödsinn, als ungerecht gegenüber den Deutschen gesehen. Nach reiflicher Überlegung ist das Urteil sogar ok. Denn Hartz4 stellt ja nur das Lebensminimum dar. Das ist so bemessen,das der Mensch nicht notleidet-mehr nicht. Also hat jeder Mensch, der sich auf dem Territorium der Bundesrepublik rechtskonform aufhalt und über kein eigenes Einkommen zum Leben verfügt, Anspruch auf dieses Mindestentgeld. Viele und auch ich haben gesagt,das das ungerecht gegenüber den Deutschen wäre, die 40 Jahre gearbeitet hatten und auch nur Hartz4 bekommen.
Falsch an der Sache ist nicht, das die Asylanten auch dieses Geld bekommen - falsch ist , das man als Deutscher nach 30 und 40 Arbeitsjahren nur Hartz4 bekommt. Das ist das wahre Ungerchte!!!
Das Urteil des BVG sichert ja nur das Überlebenseinkommen von Asyslanten ab, das die nicht aus Not noch Rechtsverletzungen begehen müssen, wie klauen in Kaufhallen usw. Das Urteil stößt zuerst vor den Kopf, weil Deutsche auch nicht mehr bekommen. Und Deutsche die noch nie gearbeitet hatten-die sollten auch nicht mehr erhalten. Aber Deutsche ,die 30 und mehr Jahre gearbeitet haben und aus Alters- und Gesundheitsgründen keinen Job mehr finden, mit dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können,die sollten eine Aufstockung der Hartz4 Bezüge erhalten.
Ungerecht war hier nicht das Verfassungsgericht-sondern der deutsche Staat- die damalige Regierung der Sozen- ja Sozen drehten dem kleinen Mann den Hahn ab... Hartz4 , Rentenniveau auf 40% runter und Niedriglohnsektor-hier hätte das Verfassungesgericht eingreifen müssen! Dem arroganten Sozenkanzler Schröder seine Agenda 2010 um die Löffeln hauen. Selbst der alte CDU Mann Geisler hatte mehrfach betont , das die CDU dieses Machwerk von Agenda nie angefast hätte, wegen dem C im Namen. Natürlich hat sich das der Schröder nicht alleine einfallen lassen. Der Druck hierzu kam von den tatsächlichen Machtinhabern, den Großaktionären der Banken und Konzerne. Aber das Verfassungsgericht hätte das känzeln können oder zumindest eine Nachbesserung verlangen. Schröders Agenda ist auch der CDU recht-ansonsten hätte sie die schon nachbessern können- tat sie aber nicht. Für den kleinen Steuerzahler ist halt niemand da -der hat keine Lobby werder beim Bund noch beim Land und auch nicht beim Bundesverfassungsgericht.

hubb
04.03.2013, 13:58
Ja leider ist dass so ... und nicht dass Gericht ist schuld sondern unser Bundestag

Lehel
04.03.2013, 14:50
-Ich habe das Urteil bezüglich Hartz4 für Asylanten zuerst als totalen Blödsinn, als ungerecht gegenüber den Deutschen gesehen. Nach reiflicher Überlegung ist das Urteil sogar ok. Denn Hartz4 stellt ja nur das Lebensminimum dar. Das ist so bemessen,das der Mensch nicht notleidet-mehr nicht. Also hat jeder Mensch, der sich auf dem Territorium der Bundesrepublik rechtskonform aufhalt und über kein eigenes Einkommen zum Leben verfügt, Anspruch auf dieses Mindestentgeld. Viele und auch ich haben gesagt,das das ungerecht gegenüber den Deutschen wäre, die 40 Jahre gearbeitet hatten und auch nur Hartz4 bekommen.
Falsch an der Sache ist nicht, das die Asylanten auch dieses Geld bekommen - falsch ist , das man als Deutscher nach 30 und 40 Arbeitsjahren nur Hartz4 bekommt. Das ist das wahre Ungerchte!!!
Das Urteil des BVG sichert ja nur das Überlebenseinkommen von Asyslanten ab, das die nicht aus Not noch Rechtsverletzungen begehen müssen, wie klauen in Kaufhallen usw. Das Urteil stößt zuerst vor den Kopf, weil Deutsche auch nicht mehr bekommen. Und Deutsche die noch nie gearbeitet hatten-die sollten auch nicht mehr erhalten. Aber Deutsche ,die 30 und mehr Jahre gearbeitet haben und aus Alters- und Gesundheitsgründen keinen Job mehr finden, mit dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können,die sollten eine Aufstockung der Hartz4 Bezüge erhalten.
Ungerecht war hier nicht das Verfassungsgericht-sondern der deutsche Staat- die damalige Regierung der Sozen- ja Sozen drehten dem kleinen Mann den Hahn ab... Hartz4 , Rentenniveau auf 40% runter und Niedriglohnsektor-hier hätte das Verfassungesgericht eingreifen müssen! Dem arroganten Sozenkanzler Schröder seine Agenda 2010 um die Löffeln hauen. Selbst der alte CDU Mann Geisler hatte mehrfach betont , das die CDU dieses Machwerk von Agenda nie angefast hätte, wegen dem C im Namen. Natürlich hat sich das der Schröder nicht alleine einfallen lassen. Der Druck hierzu kam von den tatsächlichen Machtinhabern, den Großaktionären der Banken und Konzerne. Aber das Verfassungsgericht hätte das känzeln können oder zumindest eine Nachbesserung verlangen. Schröders Agenda ist auch der CDU recht-ansonsten hätte sie die schon nachbessern können- tat sie aber nicht. Für den kleinen Steuerzahler ist halt niemand da -der hat keine Lobby werder beim Bund noch beim Land und auch nicht beim Bundesverfassungsgericht.
Schön von Deiner gut begründeten Sichtweise zu erfahren. Ich würde schon einen Unterschied zwischen Deutschen, die nicht die Gelegenheit bekamen in die Sozialsysteme einzuzahlen und Ausländern machen. Ein deutscher Hartz IV Bezieher hat Eltern, Geschwister, Verwandte die in der Regel ihre Sozialversicherungen zahlen. Ein Ausländer sofern er nicht als Gastarbeiter ins Land geholt wurde ist kein Teil dieser sozialen Struktur und sollte entsprechend weniger Sozialleistungen bekommen. Ansonsten gebe ich dir Recht das bei den Sozialhilfen die Lebensleistung besser berücksichtig werden muss.

Was mir noch dazu einfällt ist, dass das BVG das Grundgesetz sehr beliebig Interpretiert, das Verfassungsgericht hätte z.B. 1949 eine Klage eines Homosexuellen nicht einmal zugelassen. Heute werden der Regenbogenfraktion Rechte zugesprochen die ihnen von Natur aus eigentlich verwehrt bleiben müssten. Mir erscheint es so, dass vor allem prominente Schwule und Lesben Kinder nur als eine Art Schmuck betrachten den man vorzeigen kann.

Murmillo
04.03.2013, 18:34
Die Frage ist also...maßt sich das Bundesverfassungsgericht nicht zuviel Kompetenz an über Tatbestände entscheiden zu wollen, wo das Bundesverfassungsgericht eigentlich - das es keine verfassungsrechtliche Frage betrifft - gar keine Kompetenz hat.



Die Frage stellt sich wirklich. Jetzt wären die anderen 5 Verfassungsorgane gefragt, das BVerfG in seine Schranken zu weisen- nur hört man von denen, wie immer in so einem Fall, nichts.