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Vollständige Version anzeigen : Öffentlicher Beschäftigungssektor



jack000
27.04.2013, 20:04
Das Thema "Öffentlicher Beschäftigungssektor" taucht des öfteren als Unterpunkt in einigen Themen auf. Ich möchte dem einen eigenen Strang widmen.

Zum Öffentlicher Beschäftigungssektor gehören m.E. folgende zu klärende Punkte:
1. Grundsätzlich ja oder nein?
2. Welche Personengruppe?
3. Welche Beschäftigungskategorien
4. Art der Bezahlung
5. Höhe der Bezahlung
6. Arbeitszeit

Meine Ansicht dazu:
1. Ja
2. Länger als 2 Jahre Arbeitslos
3. Alle die gemeinnützig sind aber nicht bestehende Arbeitsplätze tangieren
4. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
5. Mindestens im Rahmen der aktuell diskutierten Mindestlöhne
6. 30 - 35 Std.

Begründung:
1. Es ist sinnvoller Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Es gibt Gruppierungen, die es sehr schwer haben auf dem freien Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und da kann eine erfolgte Beschäftigung eine sehr gute Einstiegshilfe sein

2. Die Privatwirtschaft entlässt immer wieder Personal und stellt aber auch wieder ein. Daher gehört Arbeitslosigkeit für die meisten Beschäftigten zur Beschäftigungshistorie. Es muss daher ein sinnvoller Zeitpunkt gefunden werden um Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden (Ob das nun 2 Jahre sein müssen ist sicherlich diskutabel). Auch Faktoren wie Bildung, bisher geleistete Arbeit, länge der bisherigen Beschäftigung sollten ebenfalls eine Rolle spielen

3. Der Staat sollte nicht der Privatwirtschaft Konkurrenz machen. Es sind ausreichend Möglichkeiten für alternative Beschäftigung vorhanden

4. Jemand der Vollzeit arbeitet, soll auch sozialversicherungspflichtig beschäftigt und nicht ein Arbeitnehmer 2. Klasse sein. Die Mehrkosten sind marginal und es spricht nichts dagegen, dass dann Anspruche aus Einzahlungen in die Renten-/Arbeitslosenversicherung entstehen

5. Prekäre Arbeitsverhältnisse gibt es bereits ausreichend in der Privatwirtschaft. Eine Bezahlung auf Mindestlohnniveau soll auch einen Anreiz bieten. Ansonsten sollen auch höhere Einkommen gezahlt werden (Abhängig von Qualifikation)

6. Entscheidend ist hier die Anzahl der Beschäftigungsmöglichkeiten. Es sind die Mittel dafür begrenzt und je mehr Std./Woche angesetzt werden, desto weniger Menschen können einen Einsatz finden

Das Ganze sind erstmal Grundsätzliche Überlegungen. Ich bin da in keinem Punkt eigentlich festgenagelt und aus meiner Sicht kann da noch vieles angepasst/verbessert werden.

SPECTATOR
27.04.2013, 20:08
"Öffentlicher Beschäftigungssektor"
Kannst Du das bitte mal definieren? Was ist das? Beamte? Generell Beschäftigte vom Staat?

Sorry, für mein Unwissen, vielleicht hab ich was verpasst... aber das Thema interessiert mich.

jack000
27.04.2013, 20:13
"Öffentlicher Beschäftigungssektor"
Kannst Du das bitte mal definieren? Was ist das? Beamte? Generell Beschäftigte vom Staat?

Sorry, für mein Unwissen, vielleicht hab ich was verpasst... aber das Thema interessiert mich.
In etwa sowas: http://www.neue-arbeit-brockensammlung.de/
Allerdings agieren die am Markt. Wobei ich das unter diesen Vorraussetzungen auch für i.O. halte.

SPECTATOR
27.04.2013, 20:21
Sorry, verstehe ich noch immer nicht. Also Kleinjobs? Staatlich verordnet bei Arbeitslosigkeit? Irgendwas geht mir nicht auf.

Don
27.04.2013, 20:37
Das Thema "Öffentlicher Beschäftigungssektor" taucht des öfteren als Unterpunkt in einigen Themen auf. Ich möchte dem einen eigenen Strang widmen.

Zum Öffentlicher Beschäftigungssektor gehören m.E. folgende zu klärende Punkte:
1. Grundsätzlich ja oder nein?
2. Welche Personengruppe?
3. Welche Beschäftigungskategorien
4. Art der Bezahlung
5. Höhe der Bezahlung
6. Arbeitszeit

Meine Ansicht dazu:
1. Ja

Und zwar verpflichtend.



2. Länger als 2 Jahre Arbeitslos

Zu dem Zeitpunkt an dem die Arbeitlosenversicherung endet und die Stütze übernimmt.


3. Alle die gemeinnützig sind aber nicht bestehende Arbeitsplätze tangieren

In etwa. Bund, Länder und Kommunen haben z.B. unübersehbar viele Liegenschaften die nur mangelhaft in Ordnung gehalten werden weil kein Personal da ist. Zu meiner Jugendzeit gab es bei uns einen sogenannten Straénwärter, der lief mit seinem Putzkärrelchen die ganzen Landstraßen im näheren Umkreis ab und wischte die Leitpfosten ab. (Heute fahren drei brotzeitmachende orangetragende Brotzeitmacher mit einem 150k teuren Unimog mit Schwenkarm eimal im Jahr dran vorbei). War aber füher vermutlich gegen die Menschenwürde.
Ein Tag brainstorming und uns gehen die Arbeitslosen aus.

O.T. Hast Du schonmal die orangen Kleinlaster beobachtet wenn sie morgens um 7 rum irgendwohin unterwegs sind? Da fährt selten einer über 30 damit sie ja nicht vor der ersten Brotzeit noch was arbeiten müssen weil sie zu früh ankommen. Ich hätte zu gerne eine Gatling auf dem Auto.



4. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

ganz normale Angestellte im ÖD, nicht verbeamtet, unterste Lohngruppe.



5. Mindestens im Rahmen der aktuell diskutierten Mindestlöhne

Siehe oben


6. 30 - 35 Std.

Nix da. 40. Kein Schonwaschgang. Die Leute die sie bezahlen müssen werden auch jeden Tag vom Wecker aus dem Bett gejagt.

Für nicht wenige dürften solche Faktotum Jobs sicherlich tagesfüllend sein weil sie eh nicht zu mehr imstande sind. Besser als sie bei regelmäßiger Fütterung vergammeln zu lassen wie Zootiere. Die Faulpelze die eigentlich mehr können aber nicht wollen werden davon so angepißt daß sie sich was anderes suchen.
.[/QUOTE]

jack000
27.04.2013, 20:40
Sorry, verstehe ich noch immer nicht. Also Kleinjobs? Staatlich verordnet bei Arbeitslosigkeit? Irgendwas geht mir nicht auf.
1. Vollzeitbeschäftigung (Siehe Eingangsbeitrag). In Teilen ist sicherlich auch geringfügige Beschäftigung denkbar (z.B. wenn wegen Erziehungsaufgaben keine Vollzeitstelle in Frage kommt).

2. Staatlich verordnet würde ich es nicht nennen. Aber wer keine Kinder hat, bekommt auch kein Kindergeld. Wer einen angebotenen Arbeitsplatz (zu annehmbaren Konditionen (Siehe Eingangsbeitrag) ) nicht annimmt, sucht auch keine Arbeit und bekommt demnach auch kein Geld mehr.

Don
27.04.2013, 20:41
In etwa sowas: http://www.neue-arbeit-brockensammlung.de/
Allerdings agieren die am Markt. Wobei ich das unter diesen Vorraussetzungen auch für i.O. halte.

Läßt sich aus dem Stegreif nicht beantworten. Grundsätzlich ist es problematisch wenn staatsssubventionierte wirtschaftliche Tätigkeiten in Konkurrenz zu Wirtschaftsbetrieben stehen die keine Steuergelder nachgeworfen bekommen sondern solche abdrücken müssen.

Don
27.04.2013, 20:43
1. Vollzeitbeschäftigung (Siehe Eingangsbeitrag). In Teilen ist sicherlich auch geringfügige Beschäftigung denkbar (z.B. wenn wegen Erziehungsaufgaben keine Vollzeitstelle in Frage kommt).

2. Staatlich verordnet würde ich es nicht nennen. Aber wer keine Kinder hat, bekommt auch kein Kindergeld. Wer einen angebotenen Arbeitsplatz (zu annehmbaren Konditionen (Siehe Eingangsbeitrag) ) nicht annimmt, sucht auch keine Arbeit und bekommt demnach auch kein Geld mehr.

Ja, so einfach ist das.

jack000
27.04.2013, 20:57
Grundsätzlich ist es problematisch wenn staatsssubventionierte wirtschaftliche Tätigkeiten in Konkurrenz zu Wirtschaftsbetrieben stehen die keine Steuergelder nachgeworfen bekommen sondern solche abdrücken müssen.
In der Tat Problematisch, aber die in meinem Beispiel finanzieren sich aber zum größten Teil aus Einnahmen diese die am Markt erziehlen. Allerdings werden dort Leute beschäftigt, die erstmal am ersten Arbeitsmarkt keine Chance haben. Diese Maßnahmen sind aber sowieso auf 1-2 Jahre begrenzt für jede Person begrenzt.

Daher ist es keine wirkliche Konkurenz zu der Privatwirtschaft, allerdings sind die Chancen deutlich höher danach einen Arbeitsplatz in der Privatwirtschaft zu bekommen wenn man 1-2 Jahre Arbeit nachweisen kann. Direkt aus dem Knast oder der Drogenentzugsklinik stellt kein privater Arbeitgeber Personal ein.

Don
27.04.2013, 21:08
In der Tat Problematisch, aber die in meinem Beispiel finanzieren sich aber zum größten Teil aus Einnahmen diese die am Markt erziehlen. Allerdings werden dort Leute beschäftigt, die erstmal am ersten Arbeitsmarkt keine Chance haben. Diese Maßnahmen sind aber sowieso auf 1-2 Jahre begrenzt für jede Person begrenzt.

Daher ist es keine wirkliche Konkurenz zu der Privatwirtschaft, allerdings sind die Chancen deutlich höher danach einen Arbeitsplatz in der Privatwirtschaft zu bekommen wenn man 1-2 Jahre Arbeit nachweisen kann. Direkt aus dem Knast oder der Drogenentzugsklinik stellt kein privater Arbeitgeber Personal ein.

Das ist richtig, man sollte sich jedoch sehr bewußt sein welche anderweitigen Folgen man sich mit gut gemeinten Projekten einhandelt.
Und zu wessen Lasten.

SPECTATOR
27.04.2013, 21:30
1. Vollzeitbeschäftigung (Siehe Eingangsbeitrag). In Teilen ist sicherlich auch geringfügige Beschäftigung denkbar (z.B. wenn wegen Erziehungsaufgaben keine Vollzeitstelle in Frage kommt).

2. Staatlich verordnet würde ich es nicht nennen. Aber wer keine Kinder hat, bekommt auch kein Kindergeld. Wer einen angebotenen Arbeitsplatz (zu annehmbaren Konditionen (Siehe Eingangsbeitrag) ) nicht annimmt, sucht auch keine Arbeit und bekommt demnach auch kein Geld mehr.


ah. Gegen Vollzeitbeschäftigung von Arbeitslosen gibt es sicherlich nichts einzuwenden, noch nicht mal von diesen selbst ;-)

Das hiesse aber, dass es da Arbeitsplätze (oder Arbeit) gibt, die nicht besetzt sind/ist und auf der anderen Seite arbeitsfähige Arbeitslose, die diese nicht machen (wollen).
Und wo ist der Unterschied zu den sog. "1 Euro Jobs"? Mal vorausgesetzt, dass x mal 1 Euro + Alg = "Gehalt"

Oder, wenn ich einige Varianten hier richtig verstehe, Alg nur gegen (egal welche) Arbeit. Wo wir wieder bei der Frage nach dem Unterschied zum "1 Euro" wären...
Vielleicht noch die Farben der gestreiften (?) Uniform absprechen. Und die Anzahl der Wärter (gibt schliesslich auch Jobs, oder?)

Nö, nich wirklich, was? Selbst wenn grundsätzlich gegen das "Leistung gegen Geld"- Prinzip nichts einzuwenden ist. Aber da hab ich einen komischen Geschmack im Mund... Ein Volk/Land, das sich einen (geringen) Teil an "Profiteuren" der sozialen Hängematte nicht "leisten" kann, ist dadurch tot und nicht durch die paar Profiteure.


Und die Idee, dass so Arbeitsplätze dem "normalen" Markt entzogen werden ist nicht reell? Oder sollen die dann alle an den Landstrassen Unkraut jäten?


... oder zielt Dein Vorschlag eher auf Bezieher von Sozialleistungen, die nicht unbedingt Arbeitslose sind?

Tantalit
27.04.2013, 21:45
Arbeiten für Mindestlohn, Gewerkschaftsvertretung, Streikrecht, 30 Tage Urlaub, Weihnachts- und Urlaubsgeld warum sollte das jemand ablehnen? ;)

jack000
27.04.2013, 22:05
ah. Gegen Vollzeitbeschäftigung von Arbeitslosen gibt es sicherlich nichts einzuwenden, noch nicht mal von diesen selbst ;-)
Richtig!


Das hiesse aber, dass es da Arbeitsplätze (oder Arbeit) gibt, die nicht besetzt sind/ist und auf der anderen Seite arbeitsfähige Arbeitslose, die diese nicht machen (wollen).
Bis auf Erntehelfer gibt es i.d.R. keine Arbeitsplätze die nicht besetzt werden können weil niemand das machen möchte. Alles andere kann (von einigen Qualifikationen abgesehen) kann besetzt werden.


Und wo ist der Unterschied zu den sog. "1 Euro Jobs"? Mal vorausgesetzt, dass x mal 1 Euro + Alg = "Gehalt"
Ein 1€ Job ist ein 1€ Job (=Ergänzung zu H4) und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung


Oder, wenn ich einige Varianten hier richtig verstehe, Alg nur gegen (egal welche) Arbeit. Wo wir wieder bei der Frage nach dem Unterschied zum "1 Euro" wären...
Vielleicht noch die Farben der gestreiften (?) Uniform absprechen. Und die Anzahl der Wärter (gibt schliesslich auch Jobs, oder?)
Es geht darum, das Aufgaben erledigt werden, die derzeit nicht erledigt werden aber gemeinnützig sind.


Nö, nich wirklich, was? Selbst wenn grundsätzlich gegen das "Leistung gegen Geld"- Prinzip nichts einzuwenden ist. Aber da hab ich einen komischen Geschmack im Mund... Ein Volk/Land, das sich einen (geringen) Teil an "Profiteuren" der sozialen Hängematte nicht "leisten" kann, ist dadurch tot und nicht durch die paar Profiteure.
Ein Land in dem in U-Bahnhöfen Menschen umgebracht oder schwer verletzt werden ist auch nicht unbedingt tot. Ob das aber nun der Maßstab sein soll :?


Und die Idee, dass so Arbeitsplätze dem "normalen" Markt entzogen werden ist nicht reell? Oder sollen die dann alle an den Landstrassen Unkraut jäten?
Die Möglichkeiten sind vielfältig. Vorschläge können hier gerne genannt werden.


... oder zielt Dein Vorschlag eher auf Bezieher von Sozialleistungen, die nicht unbedingt Arbeitslose sind?
Natürlich macht ein Beschäftigungssektor nur bei Arbeitslosen (=Arbeitssuchenden) Sinn ... Eine Alleinerziehnde mit 2 Kindern (1 und 3 Jahre alt) steht dem Arbeitsmarkt nunmal nicht zur Verfügung.

jack000
27.04.2013, 22:09
Arbeiten für Mindestlohn, Gewerkschaftsvertretung, Streikrecht, 30 Tage Urlaub, Weihnachts- und Urlaubsgeld warum sollte das jemand ablehnen? ;)
Ob nun 30 Tage Urlaub, Weihnachts- und Urlaubsgeld da im vollem Umfang dabei sein sollen kann man diskutieren (Denn das haben ja auch die regulär Beschäftigten nicht alle) aber Mindestlohn, Gewerkschaftsvertretung, Streikrecht sind üblich bei Beschäftigung in Deutschland.

Daher gehe ich auch nicht davon aus, dass es Ablehnung im großen Maßstab gibt.

Don
30.04.2013, 20:39
Ob nun 30 Tage Urlaub, Weihnachts- und Urlaubsgeld da im vollem Umfang dabei sein sollen kann man diskutieren (Denn das haben ja auch die regulär Beschäftigten nicht alle) aber Mindestlohn, Gewerkschaftsvertretung, Streikrecht sind üblich bei Beschäftigung in Deutschland.

Daher gehe ich auch nicht davon aus, dass es Ablehnung im großen Maßstab gibt.


Nene, Freunde. Jemand der Geld vom Steuerzahler erhält weil er sich nicht selbst einen Job sucht hat kein Streikrecht.
Obwohl, sollen sie ruhig. Was sie machen würden braucht ohnehin keiner wirklich und während eines Streiks entfallen die Lohnzahlungen.
Uuups......

Weshalb ich schon schwer dafür eintrete daß Poitik von Leuten gemacht werden solte die mehr als einen Schritt voraus denken können.