PDA

Vollständige Version anzeigen : Hartz IV: Herzstillstand nach Arbeitszwang und die Täter in Weiß!



Rutt
18.05.2013, 09:27
Trotz schwerer Herzerkrankung zwang ein Jobcenter zur Arbeitsaufnahme: Schon am zweiten Arbeitstag erlitt der Betroffene einen Herzinfarkt

Immer wieder hatte der 48jährige Hartz-IV Bezieher Paul M. seiner Jobcenter-Sachbearbeiterin gesagt, dass er aus gesundheitlichen Gründen keine Arbeitstätigkeiten verrichten könne. Herr M. durchlebte bereits zwei schwerwiegende Herzinfarkte. Doch seine Sachbearbeiterin befand, leichte Tätigkeiten wie Fegen oder Zupfen von Unkraut, das können auch Sterbenskranke. Doch schon am zweiten Arbeitstag erlitt Herr M. einen Herzstillstand. Der Sachbearbeiterin droht nun eine Strafanzeige.

Trotz schwerer Herzerkrankung Zwang zur Arbeitsaufnahme

Herr M. ist zu 100 Prozent schwerbehindert und hatte bereits zwei Herzinfarkte. Im Jobcenter-Essen-Nord wurde ihm dennoch ein Jobangebot unter Androhungen von Sanktionen unterbreitet. Für vier Stunden pro Tag solle er Arbeiten wie Fegen und Unkraut zupfen verrichten. Herr M. versuchte seiner Sachbearbeiterin Frau K. verständlich zu machen, dass er hierfür gesundheitlich nicht in der Lage ist. Er berichtete von dem erst kürzlich durchlittenen zweiten Herzinfarkt. Selbst leichte Tätigkeiten können für ihn tödlich sein, mahnte M gegenüber der Frau. Sein Hausarzt hatte extra einen Bericht geschrieben und auf die gesundheitliche Situation aufmerksam gemacht. All das nahm die Sachbearbeiterin zwar zur Kenntnis, verwies aber auf die Empfehlungen des hauseigenen ärztlichen Dienst.

Der Ärztliche Dienst hatte Herrn M. im Februar 2013 untersucht und danach behauptet, Herr M. könne leichte bis mittelschwere Arbeitstätigkeiten ausüben. Für die Jobcenter-Mitarbeiterin stand damit fest, dass für eine Arbeitsvermittlung nichts im Wege steht. Herr. M bestätigte den Willen zum Arbeiten, allerdings benötige er noch etwas Zeit zur Gesundung, da der letzte Infarkt noch nicht lange her sei. Doch Frau K. drängte zur Arbeitsaufnahme. Wenn er die Arbeit nicht annehme, drohen „rechtliche Konsequenzen“, sprich Kürzungen der Hartz IV-Leistungen.

Aus Angst vor Hartz IV-Kürzungen unterschrieben

Weil Herr M Angst vor den Sanktionen hat, unterschrieb er unter Vorbehalt die Eingliederungsvereinbarung. Kurze Zeit später trat er den Arbeitsdienst an. Schon am zweiten Tag berichtete Herr M über schwerwiegende Symptome wie Schmerzen im linken Arm. Er schaffte noch gerade so den Weg zum Vorarbeiter um ihm zu sagen, dass er gleich einen Herzinfarkt erleide. Kurz darauf erlitt Herr M einen Herzstillstand. Der alarmierte Notarzt konnte Herrn M. wieder reanimieren. Wäre es dem Arzt nicht gelungen, so wäre der erzwungene Arbeitsdienst eine Hartz IV Vermittlung in den Tod. (sb)
Quellehttp://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-herzstillstand-nach-arbeitszwang-9001440.php

Einem schwer kranken Sanktionen androhen, und die Ärzte machen auch noch mit.
Denn das Gutachten des angestellten (Wessen Brot ich esse dessen Lied ich singe)
Arztes der Bundesagentur für Arbeit, steht immer über dem Befund des frei gewählten Hausarztes/Facharztes!

opppa
18.05.2013, 09:29
Willst Du jetzt hier klären, ob das Ableben dieses Mannes sozialverträglich war?

:?

bernhard44
18.05.2013, 09:30
Der Mann müsste in Rente (Erwerbsunfähigkeit) sein und nicht Kunde im Jobcenter!

Schrottkiste
18.05.2013, 09:30
Die Sachbearbeiterin wollte vielleicht nur die zukünftigen Kosten gering halten.:pfeif:

Cinnamon
18.05.2013, 09:35
In dem Fall wäre er gar nicht im Hartz 4-Bezug, sondern im SGB-XII-Bezug. De Fall kann sich also so gar nicht ereignet haben.

Bruddler
18.05.2013, 09:43
Der Mann müsste in Rente (Erwerbsunfähigkeit) sein und nicht Kunde im Jobcenter!

Ist zwar sarkastisch, aber der Mann wäre in jedem Fall nur ein "Unkostenfaktor" geblieben, der die Staatskasse belastet hätte, so aber wurde doch noch eine einvernehmliche "Lösung" gefunden.......

:ironie:

Bruddler
18.05.2013, 09:50
Die Sachbearbeiterin wollte vielleicht nur die zukünftigen Kosten gering halten.:pfeif:

Die Sachbearbeiter in den Arbeitsagenturen müssen ALG1- bzw. ALG2-Bezieher schnellstmöglich in ein Arbeitsverhältnis drängen bringen, die Statistiken müssen schließlich manierlich aussehen....

Stadtknecht
18.05.2013, 11:40
Die Sachbearbeiterin hat rechtlich korrekt gehandelt.

Cleopatra
18.05.2013, 11:43
Deutsche machen Deutsche fertig, war schon seit Hitler so. Dieses ganze Umverteilungssystem gehört in die Tonne, früher sorgten Familien für ihre kranke Verwandtschaft.

Jedina
18.05.2013, 11:43
Ich kenne mich da zwar nicht so aus, aber wer 100% schwerbehindert ist hat doch Anspruch auf Frührente oder sehe ich das falsch?

Stadtknecht
18.05.2013, 11:58
Ich kenne mich da zwar nicht so aus, aber wer 100% schwerbehindert ist hat doch Anspruch auf Frührente oder sehe ich das falsch?

Genau das ist der springende Punkt!

Nach Meinung der Ärzte lag eine Schwerbehinderung aber nicht vor.

Langwitsch
18.05.2013, 12:00
Die Sachbearbeiterin hat rechtlich korrekt gehandelt.

Sicherlich würdest du auch so argumentieren, wenn es einer deiner Angehörigen wäre, nicht?

Stadtknecht
18.05.2013, 12:02
Sicherlich würdest du auch so argumentieren, wenn es einer deiner Angehörigen wäre, nicht?

1. Ja!

2. Meine Angehörigen gehen oder gingen alle arbeiten.

Quo vadis
18.05.2013, 12:03
Genau das ist der springende Punkt!

Nach Meinung der Ärzte lag eine Schwerbehinderung aber nicht vor.

Man muß für eine EU Rente ja auch nicht schwerbehindert sein.

Langwitsch
18.05.2013, 12:03
1. Ja!

2. Meine Angehörigen gehen oder gingen alle arbeiten.

Wenn dass die Wahrheit ist, bist du wohl ein kalter, emotionsloser Staatsknecht.

Quo vadis
18.05.2013, 12:04
1. Ja!

2. Meine Angehörigen gehen oder gingen alle arbeiten.

Da haben sie ja dir was voraus !

Jedina
18.05.2013, 12:05
Genau das ist der springende Punkt!

Nach Meinung der Ärzte lag eine Schwerbehinderung aber nicht vor.

Das ist ja das was ich nicht verstehe: Die Schwerbehinderung bekommt man ja vom Versorgungsamt ausgestellt und dann wird doch ein Antrag auf Frührente bei der Rentenanstalt beantragt.
Also von meiner Logik her, hat doch die Arge dann gar nichts damit zu tun.
Ausser vllt. zur Aufstockung.

Houseworker
18.05.2013, 12:08
Genau das ist der springende Punkt!

Nach Meinung der Ärzte lag eine Schwerbehinderung aber nicht vor.


Er hätte einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen müssen! Dafür ist der ärztliche Dienst vom Job-Center nicht zuständig!
Dieser Antrag muß bei der Krankenkasse, sozialärztlicher Dienst, gestellt werden! Dieser wird dann an die entsprechenden Stellen zur Befundung weitergeleitet.

Houseworker
18.05.2013, 12:11
Das ist ja das was ich nicht verstehe: Die Schwerbehinderung bekommt man ja vom Versorgungsamt ausgestellt und dann wird doch ein Antrag auf Frührente bei der Rentenanstalt beantragt.
Also von meiner Logik her, hat doch die Arge dann gar nichts damit zu tun.
Ausser vllt. zur Aufstockung.

Das ist richtig. Die Arge hat damit nichts zu tun! Dafür sind andere kompetente Stellen zuständig. Der Hausarzt hat hier offensichtlich auch nicht richtig beraten!

Stadtknecht
18.05.2013, 12:23
Wenn dass die Wahrheit ist, bist du wohl ein kalter, emotionsloser Staatsknecht.

Ich habe zu viele Leute kennengelernt, die Meister im Jammern waren, wie schlecht es ihnen doch geht und wie krank sie doch sind.

Aber wenn es um Dinge wie Skifahren, Feiern, Saufen, Gartenarbeit, Hausrenovierungen ging, dazu reichte die Gesundheit noch.

Deshalb habe ich wenig bis kein Mitgefühl mit solchen Leuten.

Langwitsch
18.05.2013, 12:24
Ich habe zu viele Leute kennengelernt, die Meister im Jammern waren, wie schlecht es ihnen doch geht und wie krank sie doch sind.

Aber wenn es um Dinge wie Skifahren, Feiern, Saufen, Gartenarbeit, Hausrenovierungen ging, dazu reichte die Gesundheit noch.

Deshalb habe ich wenig bis kein Mitgefühl mit solchen Leuten.

Jammerlappen sind in der Tat Viele...

Stadtknecht
18.05.2013, 12:25
Das ist ja das was ich nicht verstehe: Die Schwerbehinderung bekommt man ja vom Versorgungsamt ausgestellt und dann wird doch ein Antrag auf Frührente bei der Rentenanstalt beantragt.
Also von meiner Logik her, hat doch die Arge dann gar nichts damit zu tun.
Ausser vllt. zur Aufstockung.

So ist es!

Außerdem stelle ich mir die Frage, warum kein Fachgutachten eines Kardiologen eingeholt wurde?

Poison
18.05.2013, 12:26
Die Sachbearbeiterin hat rechtlich korrekt gehandelt.

Du hast voll einen an der Klatsche.

Die Sachberaterin hat kriminell gehandelt. Unter Androhung von Leistungskürzung soll ein 100-%-Schwerbehinderter zur
Arbeit gezwungen werden?

Weißt Du Trottel, was das bedeutet?

Das ist pure Willkür. Die Tante gehört in den Knast.

Viele andere Mitarbeiter der Argen ebenso.

Jedina
18.05.2013, 12:38
So ist es!

Außerdem stelle ich mir die Frage, warum kein Fachgutachten eines Kardiologen eingeholt wurde?

An der Geschichte stimmt was nicht.
Ich musste die Prozedur nämlich nach einer schweren Krankheit auch schon durchmachen. Musste etliche Einwilligungen für etliche Ärzte wie Klinik unterschreiben, das man Einsicht in meine Akten bekommt.
Und obwohl ich in meinen Augen schon absolut arbeitsfähig war, wurde mir komplette Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Selbst als ich mich dagegen gewehrt habe und eine Arbeitsstelle angenommen habe, wurde mir nahe gelegt nicht arbeiten zu gehen.
Ich hatte in meinem Fall eher das Gefühl, das sich alle Ärzte absichern wollten, das nichts passiert, was denen später vorgeworfen werden könnte.

Patriotistin
18.05.2013, 12:56
Die Sachbearbeiterin hat rechtlich korrekt gehandelt.
Die Sachbearbeiterin hätte den Mann drauf hinweisen müssen das er Erwerbsunfähigkeits Rente beantragt,
dann hätte sie ihn gar nicht vermitteln dürfen in der Zeit wo der Antrag läuft, das kenn ich aus Erfahrung von Bekannten,
Sollte der Antrag abgelehnt werden kann man in Berufung (gerichtlich) gehen auch in dieser Folgenden Zeit kann derjenige nicht vermittelt werden,
da er keine Vereinbarung unterschreibe muss....Sollte auch das Gericht ablehnen kann man ein halbes Jahr später wieder bei der
jeweiligen Rentenkasse beantragen´....Sowas kann sich Jahre hinziehen..zwischen durch sollte man auch immer wieder verlangen auf eignen Wunsch das man
dem Amtsarzt des Jobcenters vorgestellt wird .....
man solle jeder Krankheit und jeden Doc besucht sich Bescheinigungen geben lassen...und tatsächlich wegen jeden purz zum Doc gehen sonst drehen die einem ein Strick draus .........

Patriotistin
18.05.2013, 13:09
Das ist ja das was ich nicht verstehe: Die Schwerbehinderung bekommt man ja vom Versorgungsamt ausgestellt und dann wird doch ein Antrag auf Frührente bei der Rentenanstalt beantragt.
Also von meiner Logik her, hat doch die Arge dann gar nichts damit zu tun.
Ausser vllt. zur Aufstockung.

Nein du kannst Schwerbehinderter sein 60,70.80 % und zusätzlich noch ein G oder so im Ausweis haben das sagt noch lange nix aus das du auch Erwerbsunfähigskeits bekommst........und sie wir auch nicht automatisch beantragt nur weil du einen Schwerbehinderten Ausweis hast....
Ich kenn Leute die haben bis zu 15 Jahre dafür gekämpft das sie in Erwerbsunfähikeitsrente gehen konnten ,obwohl sie körperlich echt am Ende waren...
Ich kann nur sagen heutzutage Rente wegen körperliche Ursachen zu bekommen ist zu 90 % kaum noch möglich.....

Jedina
18.05.2013, 13:12
Nein du kannst Schweirbehinder sein 60,70.80 % und zusätzlich noch ein G oder so im Ausweis haben das sagt noch lange nix aus das du auch Erbeunfähikeiterente bekommt........und sie wir auch nicht automatisch beantragt nur weil du einen Schwerbehinderten Ausweis hast....
Ich kenn Leute die haben bis zu 15 Jahre dafür gekämpft das sie in Erberbunfähikeitsrente gehen konnten ,obwohl sie körperlich echt am ende waren...
Ich kann nur sagen heutzutage Rente wegen körperliche Ursachen zu bekommen ist zu 90 % kaum noch möglich.....
aber ob man sie dann gewährt steht auf einem ganz andrem Blatt

Achso..ok, wie gesagt, ich kenne mich da nicht aus. Dachte es wäre selbstverständlich, ab einem bestimmten Behinderungsgrad.
Danke für die Aufklärung.

Quo vadis
18.05.2013, 13:14
Die Sachbearbeiterin hätte den Mann drauf hinweisen müssen das er Erwerbsunfähigkeits Rente beantragt,
dann hätte sie ihn gar nicht vermitteln dürfen in der Zeit wo der Antrag läuft, das kenn ich aus Erfahrung von Bekannten,
Sollte der Antrag abgelehnt werden kann man in Berufung (gerichtlich) gehen auch in dieser Folgenden Zeit kann derjenige nicht vermittelt werden,
da er keine Vereinbarung unterschreibe muss....Sollte auch das Gericht ablehnen kann man ein halbes Jahr später wieder bei der
jeweiligen Rentenkasse beantragen´....Sowas kann sich Jahre hinziehen..zwischen durch sollte man auch immer wieder verlangen auf eignen Wunsch das man
dem Amtsarzt des Jobcenters vorgestellt wird .....
man solle jeder Krankheit und jeden Doc besucht sich Bescheinigungen geben lassen...und tatsächlich wegen jeden purz zum Doc gehen sonst drehen die einem ein Strick draus .........

Der Fall zeigt prima den Januskopf dieses Staates.

Houseworker
18.05.2013, 13:14
So ist es!

Außerdem stelle ich mir die Frage, warum kein Fachgutachten eines Kardiologen eingeholt wurde?

Das gibts bestimmt! Zumindest hat er aber mal einen Entlaßbrief mit entsprechenden Daten vom Kardiologen!
Bei einem Herzinfarkt wird man in aller Regel ins Krankenhaus eingeliefert.
Irgendwas stimmt da nicht!

Quo vadis
18.05.2013, 13:18
Nein du kannst Schwerbehinderter sein 60,70.80 % und zusätzlich noch ein G oder so im Ausweis haben das sagt noch lange nix aus das du auch Erwerbsunfähigskeits bekommst........und sie wir auch nicht automatisch beantragt nur weil du einen Schwerbehinderten Ausweis hast....
Ich kenn Leute die haben bis zu 15 Jahre dafür gekämpft das sie in Erwerbsunfähikeitsrente gehen konnten ,obwohl sie körperlich echt am Ende waren...
Ich kann nur sagen heutzutage Rente wegen körperliche Ursachen zu bekommen ist zu 90 % kaum noch möglich.....

Auch Staatssicht begeht der Herzkranke ein Steuervermeidungsverhalten, aus realer Sicht ist er schwer krank und folglich nicht belastbar. Das ist der Januskopf der Brd. Krank= keine Steuern= Vogelfrei.

Houseworker
18.05.2013, 13:18
Nein du kannst Schwerbehinderter sein 60,70.80 % und zusätzlich noch ein G oder so im Ausweis haben das sagt noch lange nix aus das du auch Erwerbsunfähigskeits bekommst........und sie wir auch nicht automatisch beantragt nur weil du einen Schwerbehinderten Ausweis hast....
Ich kenn Leute die haben bis zu 15 Jahre dafür gekämpft das sie in Erwerbsunfähikeitsrente gehen konnten ,obwohl sie körperlich echt am Ende waren...
Ich kann nur sagen heutzutage Rente wegen körperliche Ursachen zu bekommen ist zu 90 % kaum noch möglich.....

Unser Hausarzt weiß da aber anderes zu berichten!
Migranten z.B., wenn sie behaupten, sie haben in ihrer Heimat zuviel durchgemacht und sind seelisch nicht in der Lage,
um zu arbeiten, die werden frühverrentet! Er kennt solche Fälle!

Quo vadis
18.05.2013, 13:21
Unser Hausarzt weiß da aber anderes zu berichten!
Migranten z.B., wenn sie behaupten, sie haben in ihrer Heimat zuviel durchgemacht und sind seelisch nicht in der Lage,
um zu arbeiten, die werden frühverrentet! Er kennt solche Fälle!

Das verwundert nicht, mit Deutschen reden die Beamten auch viel ruppiger als mit Ausländern, weil sie eine heidenangst vor Rassismusvorwürfen haben.

Frank
18.05.2013, 13:22
Trotz schwerer Herzerkrankung zwang ein Jobcenter zur Arbeitsaufnahme: Schon am zweiten Arbeitstag erlitt der Betroffene einen Herzinfarkt

Immer wieder hatte der 48jährige Hartz-IV Bezieher Paul M. seiner Jobcenter-Sachbearbeiterin gesagt, dass er aus gesundheitlichen Gründen keine Arbeitstätigkeiten verrichten könne. Herr M. durchlebte bereits zwei schwerwiegende Herzinfarkte. Doch seine Sachbearbeiterin befand, leichte Tätigkeiten wie Fegen oder Zupfen von Unkraut, das können auch Sterbenskranke. Doch schon am zweiten Arbeitstag erlitt Herr M. einen Herzstillstand. Der Sachbearbeiterin droht nun eine Strafanzeige.

Trotz schwerer Herzerkrankung Zwang zur Arbeitsaufnahme

Herr M. ist zu 100 Prozent schwerbehindert und hatte bereits zwei Herzinfarkte. Im Jobcenter-Essen-Nord wurde ihm dennoch ein Jobangebot unter Androhungen von Sanktionen unterbreitet. Für vier Stunden pro Tag solle er Arbeiten wie Fegen und Unkraut zupfen verrichten. Herr M. versuchte seiner Sachbearbeiterin Frau K. verständlich zu machen, dass er hierfür gesundheitlich nicht in der Lage ist. Er berichtete von dem erst kürzlich durchlittenen zweiten Herzinfarkt. Selbst leichte Tätigkeiten können für ihn tödlich sein, mahnte M gegenüber der Frau. Sein Hausarzt hatte extra einen Bericht geschrieben und auf die gesundheitliche Situation aufmerksam gemacht. All das nahm die Sachbearbeiterin zwar zur Kenntnis, verwies aber auf die Empfehlungen des hauseigenen ärztlichen Dienst.

Der Ärztliche Dienst hatte Herrn M. im Februar 2013 untersucht und danach behauptet, Herr M. könne leichte bis mittelschwere Arbeitstätigkeiten ausüben. Für die Jobcenter-Mitarbeiterin stand damit fest, dass für eine Arbeitsvermittlung nichts im Wege steht. Herr. M bestätigte den Willen zum Arbeiten, allerdings benötige er noch etwas Zeit zur Gesundung, da der letzte Infarkt noch nicht lange her sei. Doch Frau K. drängte zur Arbeitsaufnahme. Wenn er die Arbeit nicht annehme, drohen „rechtliche Konsequenzen“, sprich Kürzungen der Hartz IV-Leistungen.

Aus Angst vor Hartz IV-Kürzungen unterschrieben

Weil Herr M Angst vor den Sanktionen hat, unterschrieb er unter Vorbehalt die Eingliederungsvereinbarung. Kurze Zeit später trat er den Arbeitsdienst an. Schon am zweiten Tag berichtete Herr M über schwerwiegende Symptome wie Schmerzen im linken Arm. Er schaffte noch gerade so den Weg zum Vorarbeiter um ihm zu sagen, dass er gleich einen Herzinfarkt erleide. Kurz darauf erlitt Herr M einen Herzstillstand. Der alarmierte Notarzt konnte Herrn M. wieder reanimieren. Wäre es dem Arzt nicht gelungen, so wäre der erzwungene Arbeitsdienst eine Hartz IV Vermittlung in den Tod. (sb)
Quellehttp://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-herzstillstand-nach-arbeitszwang-9001440.php

Einem schwer kranken Sanktionen androhen, und die Ärzte machen auch noch mit.
Denn das Gutachten des angestellten (Wessen Brot ich esse dessen Lied ich singe)
Arztes der Bundesagentur für Arbeit, steht immer über dem Befund des frei gewählten Hausarztes/Facharztes!

Du bist doch bekennender Freund des "Messerns" von Sachbearbeiterinnen. Und jetzt willst Du auf was bitte hinaus? Auf Menschlichkeit?

Patriotistin
18.05.2013, 13:26
Unser Hausarzt weiß da aber anderes zu berichten!
Migranten z.B., wenn sie behaupten, sie haben in ihrer Heimat zuviel durchgemacht und sind seelisch nicht in der Lage,
um zu arbeiten, die werden frühverrentet! Er kennt solche Fälle!

Ja dann frag ihn mal ob er auch Biodeutsche kennt die so leicht Rente bekommen haben:crazy:

Patriotistin
18.05.2013, 13:31
Der Fall zeigt prima den Januskopf dieses Staates.


Ich kenne jemanden der hatte 2 Infarkte und dann 2 Beipässe, keucht wie eine 25 jährige
alte ausgeleierte Waschmaschine, der hat Erwerbsunfähikeisrente beantragt, ist abgelehnt worden,
dann vor Gericht und auch da ist sie abgelehnt worden..es ist echt der Hammer die würden sogar noch wenns geht Tote zur Maloche prügeln..
leider geht das nicht, daher nehmen sie halt die Halbtoten

Quo vadis
18.05.2013, 13:34
Ich kenne jemanden der hatte 2 Infarkte und dann 2 Beipässe, keucht wie eine 25 jährige
alte ausgeleierte Waschmaschine, der hat Erwerbsunfähikeisrente beantragt, ist abgelehnt worden,
dann vor Gericht und auch da ist sie abgelehnt worden..es ist echt der Hammer die würden sogar noch wenns geht Tote zur Maloche prügeln..
leider geht das nicht, daher nehmen sie halt die Halbtoten

Ja aber in der Brd Propaganda was von "südländischer Lebensphilosophie" werben, aufgeschüttete Strände, Ballermannpartys usw.

Patriotistin
18.05.2013, 14:01
Ja aber in der Brd Propaganda was von "südländischer Lebensphilosophie" werben, aufgeschüttete Strände, Ballermannpartys usw.

Jupp die meinen bestimmt im Jenseits :auro:

DanielW
18.05.2013, 14:04
Na das ist dann wohl die Schuld des ärztlichen Dienstes, und nicht der Sachbearbeiterin.

Der ärztliche Dienst gehört in der Tat angezeigt; diese Pfuscher.

Einem solchen Deutschen könnten wir übrigens problemlos bis zum Lebensende alles finanzieren; aber in der BRD gibt es zuviele importierte Sozialschmarotzer. Und nur deshalb ist das H4-System so kaputt.


Trotz schwerer Herzerkrankung zwang ein Jobcenter zur Arbeitsaufnahme: Schon am zweiten Arbeitstag erlitt der Betroffene einen Herzinfarkt

Immer wieder hatte der 48jährige Hartz-IV Bezieher Paul M. seiner Jobcenter-Sachbearbeiterin gesagt, dass er aus gesundheitlichen Gründen keine Arbeitstätigkeiten verrichten könne. Herr M. durchlebte bereits zwei schwerwiegende Herzinfarkte. Doch seine Sachbearbeiterin befand, leichte Tätigkeiten wie Fegen oder Zupfen von Unkraut, das können auch Sterbenskranke. Doch schon am zweiten Arbeitstag erlitt Herr M. einen Herzstillstand. Der Sachbearbeiterin droht nun eine Strafanzeige.

Trotz schwerer Herzerkrankung Zwang zur Arbeitsaufnahme

Herr M. ist zu 100 Prozent schwerbehindert und hatte bereits zwei Herzinfarkte. Im Jobcenter-Essen-Nord wurde ihm dennoch ein Jobangebot unter Androhungen von Sanktionen unterbreitet. Für vier Stunden pro Tag solle er Arbeiten wie Fegen und Unkraut zupfen verrichten. Herr M. versuchte seiner Sachbearbeiterin Frau K. verständlich zu machen, dass er hierfür gesundheitlich nicht in der Lage ist. Er berichtete von dem erst kürzlich durchlittenen zweiten Herzinfarkt. Selbst leichte Tätigkeiten können für ihn tödlich sein, mahnte M gegenüber der Frau. Sein Hausarzt hatte extra einen Bericht geschrieben und auf die gesundheitliche Situation aufmerksam gemacht. All das nahm die Sachbearbeiterin zwar zur Kenntnis, verwies aber auf die Empfehlungen des hauseigenen ärztlichen Dienst.

Der Ärztliche Dienst hatte Herrn M. im Februar 2013 untersucht und danach behauptet, Herr M. könne leichte bis mittelschwere Arbeitstätigkeiten ausüben. Für die Jobcenter-Mitarbeiterin stand damit fest, dass für eine Arbeitsvermittlung nichts im Wege steht. Herr. M bestätigte den Willen zum Arbeiten, allerdings benötige er noch etwas Zeit zur Gesundung, da der letzte Infarkt noch nicht lange her sei. Doch Frau K. drängte zur Arbeitsaufnahme. Wenn er die Arbeit nicht annehme, drohen „rechtliche Konsequenzen“, sprich Kürzungen der Hartz IV-Leistungen.

Aus Angst vor Hartz IV-Kürzungen unterschrieben

Weil Herr M Angst vor den Sanktionen hat, unterschrieb er unter Vorbehalt die Eingliederungsvereinbarung. Kurze Zeit später trat er den Arbeitsdienst an. Schon am zweiten Tag berichtete Herr M über schwerwiegende Symptome wie Schmerzen im linken Arm. Er schaffte noch gerade so den Weg zum Vorarbeiter um ihm zu sagen, dass er gleich einen Herzinfarkt erleide. Kurz darauf erlitt Herr M einen Herzstillstand. Der alarmierte Notarzt konnte Herrn M. wieder reanimieren. Wäre es dem Arzt nicht gelungen, so wäre der erzwungene Arbeitsdienst eine Hartz IV Vermittlung in den Tod. (sb)
Quellehttp://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-herzstillstand-nach-arbeitszwang-9001440.php

Einem schwer kranken Sanktionen androhen, und die Ärzte machen auch noch mit.
Denn das Gutachten des angestellten (Wessen Brot ich esse dessen Lied ich singe)
Arztes der Bundesagentur für Arbeit, steht immer über dem Befund des frei gewählten Hausarztes/Facharztes!

Kater
18.05.2013, 14:31
Die Sachbearbeiterin hat rechtlich korrekt gehandelt.
Ja, klar. So kann man das im obrigkeitshörigen Deutschland sehen. Dazu sage ich folgendes: Als die Sachbearbeiterin letztes Jahr von einer Fachkraft an ihrem Arbeitsplatz weggemessert worden ist, sagte irgendein Fuzzy, es sei beschämend, was für widerliche Kommentare im Internet abgelassen würden, und zwar in Bezug auf das Opfer. Dazu folgendes: Manche Umstände so wie hier, die solche Kommentare erst provozierend, sind genauso beschämend!!!! Ich selbst muss daher ehrlch sagen, dass ich mich eines Grinsens nicht erwehren kann, wenn ein SB eines auf die Fr.sse bekommt. Teuflisch wird es, wenn der Täter ein Deutscher war oberhalb der Altersgrenze war, in der man noch leicht einen neuen Job findet.

opppa
18.05.2013, 16:40
Ich kenne mich da zwar nicht so aus, aber wer 100% schwerbehindert ist hat doch Anspruch auf Frührente oder sehe ich das falsch?

Da hat die "Kundenbetreuerin" offensichtlich tief und traumlos geschlafen, weil sie das ärztliche Attest übersehen hat, das den (angeblich) Arbeitssuchenden sofort aus der Statistik katapultiert hätte!

:hmm:

opppa
18.05.2013, 16:44
1. Ja!

2. Meine Angehörigen gehen oder gingen alle arbeiten.

Zu Punkt 2

Gingen die arbeiten oder waren die auch bei der Stadt?

:?

opppa
18.05.2013, 16:46
Ich habe zu viele Leute kennengelernt, die Meister im Jammern waren, wie schlecht es ihnen doch geht und wie krank sie doch sind.

Aber wenn es um Dinge wie Skifahren, Feiern, Saufen, Gartenarbeit, Hausrenovierungen ging, dazu reichte die Gesundheit noch.

Deshalb habe ich wenig bis kein Mitgefühl mit solchen Leuten.

Dann hast Du denen das Knöllchen natürlich auch geschrieben!

:aggr:

opppa
18.05.2013, 16:49
Du hast voll einen an der Klatsche.

Die Sachberaterin hat kriminell gehandelt. Unter Androhung von Leistungskürzung soll ein 100-%-Schwerbehinderter zur
Arbeit gezwungen werden?

Weißt Du Trottel, was das bedeutet?

Das ist pure Willkür. Die Tante gehört in den Knast.

Viele andere Mitarbeiter der Argen ebenso.

Fettung durch mich!

Wieso, die tun doch nix (wenn sie nicht gewaltsam dazu gezwungen werden)!

:D

Siegfriedphirit
20.05.2013, 11:46
Ich kenne mich da zwar nicht so aus, aber wer 100% schwerbehindert ist hat doch Anspruch auf Frührente oder sehe ich das falsch?

...di siehst das völlig richtig. Wer 100% schwerbehindert ist gehört in die Rente. Aber die bundesdeutsche Verfahrensweise ist leider eine andere und hat mit Vernunft wenig zu tun. Jeder Versicherungsträger (Rentenversicherung) möchte möglichst Kassenbelastungen zu vermeiden und lehnt Rentenanträge für Erwerbsminderungsrenten meistens ab. Gemacht wird das über ein Gutachten. Natürlich darf der Antragsteller nicht den Gutachter auswählen - selbst einen vom Gericht zugelassenen darf er nicht wählen, weil das wäre ja gerecht und es bestünde tatsächlich eine Chance eine Rente zu erhalten. Nein das Recht bekommt der Antragsteller nicht
Der Rentenversicherer stellt seine eigenen Gutachter. Warum wohl? Damit möglichst viele Anträge abgelehnt werden. Der Gutachter (zumeist ein Chefarzt) bekommt vom Rentenversicherer ein sehr gutes Honorar ... Die Ärzte möchten sich natürlich die sehr gute Einnahmequelle erhalten und werden alles daran setzen eine Arbeitsfähigkeit festzustellen, damit der Rentenversicherer sie auch zukünftig mit Gutachten beauftragt.
Und schon ist der Antragsteller auf verlorenem Posten. Er selber darf keinen Gutachter auswählen und der andere Urteilt im Sinne des Versicherungsträgers der ihn beauftragt und auch bezahlt. Das ist absolut undemokratisch . Auch wählt man zumeist Ober- bzw. Chefärzte, weil deren fachliche Qualifikation zumeist keinen Widerspruch sinnvoll erscheinenläst. Und weil diese Einkommensklasse von Ärzten zumeist zu gierig geworden ist, um solch lukrative Gutachten gegen den Auftraggeber zu entscheiden - man möchte ja weitere Aufträge erhalten. Ärzte in geringeren Positionen haben noch zuviel Gewissen. Die taugen nicht als Gutachter für Versicheungsträger. Schon alleine die Tatsache, das der Antragsteller nicht selber einen Gutachter wählen kann - zeigt eindeutig das da was nicht stimmt. Deshalb auch die hohe Zahl von Ablehnungen von Erwerbsunfgähigkeitsrentenanträgen. Die Jobcenter müssen sich dann weiter um die Leute kümmern, denn sie wurden ja von einer med. " Autorität" für arbeitsfähig befunden. So passiert es täglich das Leute mit 50% - 100%iger Erwerbsminderung vermittelt werden müssen. Im Gegenteil zu anderen Berufsgruppen, die mit einem Mausarm in die Pension gehen...

Siegfriedphirit
20.05.2013, 11:53
Ich kenne mich da zwar nicht so aus, aber wer 100% schwerbehindert ist hat doch Anspruch auf Frührente oder sehe ich das falsch?

...wer in Deutschland kein Politiker oder Beamter ist, hat zwar einen formalen Anspruch einen Antrag zu stellen- aber bewilligt bekommt er den eher selten...
Recht haben und Recht bekommen ... für den Normalo mehr eine Utopie .

elas
20.05.2013, 12:06
Deutsche machen Deutsche fertig, war schon seit Hitler so. Dieses ganze Umverteilungssystem gehört in die Tonne, früher sorgten Familien für ihre kranke Verwandtschaft.

Heute gibt es kaum noch Familien dafür umsomehr Sozialbürokratie.....SPD und GRÜNE machen es möglich!

Don
20.05.2013, 12:09
So ist es!

Außerdem stelle ich mir die Frage, warum kein Fachgutachten eines Kardiologen eingeholt wurde?

Das hätte er auch gehabt nach 2 Infarkten. Plus Bypass mit dem er wieder Tennisspielen kann. Das Ganze ist ein Hoax.

Hay
20.05.2013, 12:51
Die Sachbearbeiterin hat rechtlich korrekt gehandelt.

Was hilft dies? Die Verantwortung übertragen? Niemand trägt Schuld, so wie niemand Schuld trägt an den Schlaglöchern, an der Finanzkrise etc.?

Die Sachbearbeiterin hätte auch anders entscheiden können, zum Beispiel durch die Anforderung eines neuerlichen Gutachtens oder eben des Verzichts auf die Zwangsvermittlung, da es ja nicht so ist, daß pro Arbeitslosen eine Arbeitsgelegenheit zur Verfügung steht. Von ihrer persönlichen Schuld ist sie damit nicht befreit .

Stadtknecht
20.05.2013, 13:06
Du hast voll einen an der Klatsche.

Die Sachberaterin hat kriminell gehandelt. Unter Androhung von Leistungskürzung soll ein 100-%-Schwerbehinderter zur
Arbeit gezwungen werden?

Weißt Du Trottel, was das bedeutet?

Das ist pure Willkür. Die Tante gehört in den Knast.

Viele andere Mitarbeiter der Argen ebenso.


Du bist einfach nur dumm!

Jedina
20.05.2013, 20:35
...wer in Deutschland kein Politiker oder Beamter ist, hat zwar einen formalen Anspruch einen Antrag zu stellen- aber bewilligt bekommt er den eher selten...
Recht haben und Recht bekommen ... für den Normalo mehr eine Utopie .

Dankeschön für die genaue Erklärung :gp:

castingopfer
23.05.2013, 18:32
Ich habe die Kommentare hier überflogen - mehr ist bei dem Grad an Zynismus auch nicht ratsam; wie heißt es: die Dosis macht das Gift.

Was ich daraus lerne, und ich bin als national denkender Mensch in diesem Forum, um zu lernen: Als Arbeitsloser NIEMALS eine rechte Partei wählen. Die prügeln dich noch zur Arbeit, wenn Du auf der Bahre liegst: Fauler Simulant, fauler!
Naja, so mancher könnte dann seine Berufung als Beruf ausüben.

Herr Schmidt
27.05.2013, 14:18
Trotz schwerer Herzerkrankung zwang ein Jobcenter zur Arbeitsaufnahme: Schon am zweiten Arbeitstag erlitt der Betroffene einen Herzinfarkt


Einem schwer kranken Sanktionen androhen, und die Ärzte machen auch noch mit.
Denn das Gutachten des angestellten (Wessen Brot ich esse dessen Lied ich singe)
Arztes der Bundesagentur für Arbeit, steht immer über dem Befund des frei gewählten Hausarztes/Facharztes!

Entweder ein Fake oder ein Einzelfall ... oder war es ein Faulbär, der soviel Angst vor einer Arbeit hatte, daß er gleich einen Herzkaspar bekam ? :?


Ich habe die Kommentare hier überflogen - mehr ist bei dem Grad an Zynismus auch nicht ratsam; wie heißt es: die Dosis macht das Gift. Was ich daraus lerne, und ich bin als national denkender Mensch in diesem Forum, um zu lernen: Als Arbeitsloser NIEMALS eine rechte Partei wählen. Die prügeln dich noch zur Arbeit, wenn Du auf der Bahre liegst: Fauler Simulant, fauler! Naja, so mancher könnte dann seine Berufung als Beruf ausüben.

dennoch ich bin für einen verpflichtenden Arbeitsdienst für alle Hartzer (auch Alleinerziehende)

Stadtknecht
27.05.2013, 17:05
... ich bin für einen verpflichtenden Arbeitsdienst für alle Hartzer (auch Alleinerziehende)

Ich auch!

Allein schon um Verlotterung zu verhindern.

latrop
27.05.2013, 17:53
Das verwundert nicht, mit Deutschen reden die Beamten auch viel ruppiger als mit Ausländern, weil sie eine heidenangst vor Rassismusvorwürfen haben.

...und vor den plötzlich vor der Tür stehenden Cousins !!!

latrop
27.05.2013, 17:55
Ich kenne jemanden der hatte 2 Infarkte und dann 2 Beipässe, keucht wie eine 25 jährige
alte ausgeleierte Waschmaschine, der hat Erwerbsunfähikeisrente beantragt, ist abgelehnt worden,
dann vor Gericht und auch da ist sie abgelehnt worden..es ist echt der Hammer die würden sogar noch wenns geht Tote zur Maloche prügeln..
leider geht das nicht, daher nehmen sie halt die Halbtoten

Dann frage doch mal, welche Ärzte sich da ihre Pensionen verdienen ?
Die sind nämlich nicht in der Lage sich eine eigene Praxis aufzubauen und zu erhalten.
Ich weiss wo von ich rede.

latrop
27.05.2013, 18:01
Über medizinische Dienste oder Rentensachbearbeiter könnte ich ein Buch schreiben.

Hay
29.05.2013, 17:57
Ich habe die Kommentare hier überflogen - mehr ist bei dem Grad an Zynismus auch nicht ratsam; wie heißt es: die Dosis macht das Gift.

Was ich daraus lerne, und ich bin als national denkender Mensch in diesem Forum, um zu lernen: Als Arbeitsloser NIEMALS eine rechte Partei wählen. Die prügeln dich noch zur Arbeit, wenn Du auf der Bahre liegst: Fauler Simulant, fauler!
Naja, so mancher könnte dann seine Berufung als Beruf ausüben.

Für die Arbeitsmarktreformen waren aber SPD und Grüne verantwortlich. Wieviel du von den Linkeren diesbezüglich erwarten kannst, ist fraglich. Ein Blick in die jüngere Vergangenheit des real existierenden Sozialismus spricht Bände. Arbeit war verpflichtend, asozial erst, wer nicht arbeiten konnte, weil er sich zuviel Verstand weggesoffen hatte - und dieser kam in ein Lager. Die anderen nicht mehr arbeitsfähigen Menschen wie Behinderte wurden in schlechte Heime bei unzureichender Betreuung und Verpflegung gesteckt und die Rentner bekamen eine Rente, die jeder Beschreibung spottete.

castingopfer
29.05.2013, 19:28
Für die Arbeitsmarktreformen waren aber SPD und Grüne verantwortlich. Wieviel du von den Linkeren diesbezüglich erwarten kannst, ist fraglich. Ein Blick in die jüngere Vergangenheit des real existierenden Sozialismus spricht Bände. Arbeit war verpflichtend, asozial erst, wer nicht arbeiten konnte, weil er sich zuviel Verstand weggesoffen hatte - und dieser kam in ein Lager. Die anderen nicht mehr arbeitsfähigen Menschen wie Behinderte wurden in schlechte Heime bei unzureichender Betreuung und Verpflegung gesteckt und die Rentner bekamen eine Rente, die jeder Beschreibung spottete.

Wie ich schon sagte: die Dosis macht das Gift. Und ich sehe da nicht nur einen quantitativen, sondern auch einen qualitativen Unterschied zwischen Reform der Sozialgesetzgebung und Zwangsarbeit.
Selbst Zynismus reicht da als Erklärung ja nicht hin, weil es auch eine haarsträubende ökonomische Dummheit ist. Von der Einsicht in die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Notwendigkeit von Sozialsystemen, die die Rechten hier sich wohl haben wegoperieren lassen, will ich gar nicht mehr reden.

Gut, dass Du die Verhältnisse in der DDR kritisierst - zumindest verstehe ich das so. Aber siehst Du nicht, dass es die Rechten hier im Forum sind, die von einer DDR träumen? Und die kritisieren die Linken doch, weil diese das NICHT wollen. Ich sehe auch keinen einzigen belastbaren Hinweis auf solche Pläne auf seiten der Linken.

konfutse
29.05.2013, 19:52
Die Sachbearbeiterin wollte vielleicht nur die zukünftigen Kosten gering halten.:pfeif:
Sie wollte nicht, sie musste. Wenn der Amtsarzt Arbeitsfähigkeit bescheinigt bleibt ihr keine Wahl.



Genau das ist der springende Punkt!

Nach Meinung der Ärzte lag eine Schwerbehinderung aber nicht vor.
Nicht ganz richtig. 100% Schwerbehinderung bedeutet nicht nicht arbeitsfähig im Sinne des SGB II.

Schrottkiste
29.05.2013, 20:09
Sie wollte nicht, sie musste. Wenn der Amtsarzt Arbeitsfähigkeit bescheinigt bleibt ihr keine Wahl.



Nicht ganz richtig. 100% Schwerbehinderung bedeutet nicht nicht arbeitsfähig im Sinne des SGB II.


Ja, dürfte wohl so zutreffen. Ein persönlicher Ermessensspielraum wird hier auch nicht gegeben sein; in dem Falle hätte die Sachbearbeiterin wohl ebenso Probleme bekommen wie vielleicht nun auch, eine Dilemmasituation.

tabasco
29.05.2013, 20:25
In dem Fall wäre er gar nicht im Hartz 4-Bezug, sondern im SGB-XII-Bezug. De Fall kann sich also so gar nicht ereignet haben.

http://www.shortnews.de/id/1026925/hartz-iv-empfaenger-erleidet-durch-arbeitszwang-dritten-herzinfarkt

Cinnamon
29.05.2013, 20:47
http://www.shortnews.de/id/1026925/hartz-iv-empfaenger-erleidet-durch-arbeitszwang-dritten-herzinfarkt

Das sind ShortNews. Ich denke mal, man müsste bei einem echten Fall auch eine seriöse Quelle finden.

Herr Schmidt
29.05.2013, 22:06
Das sind ShortNews. Ich denke mal, man müsste bei einem echten Fall auch eine seriöse Quelle finden.

Stimmt ... der User Rutt hat eine :vogel: (Meise)

Antisozialist
29.05.2013, 23:34
Trotz schwerer Herzerkrankung zwang ein Jobcenter zur Arbeitsaufnahme: Schon am zweiten Arbeitstag erlitt der Betroffene einen Herzinfarkt

Immer wieder hatte der 48jährige Hartz-IV Bezieher Paul M. seiner Jobcenter-Sachbearbeiterin gesagt, dass er aus gesundheitlichen Gründen keine Arbeitstätigkeiten verrichten könne. Herr M. durchlebte bereits zwei schwerwiegende Herzinfarkte. Doch seine Sachbearbeiterin befand, leichte Tätigkeiten wie Fegen oder Zupfen von Unkraut, das können auch Sterbenskranke. Doch schon am zweiten Arbeitstag erlitt Herr M. einen Herzstillstand. Der Sachbearbeiterin droht nun eine Strafanzeige.

Trotz schwerer Herzerkrankung Zwang zur Arbeitsaufnahme

Herr M. ist zu 100 Prozent schwerbehindert und hatte bereits zwei Herzinfarkte. Im Jobcenter-Essen-Nord wurde ihm dennoch ein Jobangebot unter Androhungen von Sanktionen unterbreitet. Für vier Stunden pro Tag solle er Arbeiten wie Fegen und Unkraut zupfen verrichten. Herr M. versuchte seiner Sachbearbeiterin Frau K. verständlich zu machen, dass er hierfür gesundheitlich nicht in der Lage ist. Er berichtete von dem erst kürzlich durchlittenen zweiten Herzinfarkt. Selbst leichte Tätigkeiten können für ihn tödlich sein, mahnte M gegenüber der Frau. Sein Hausarzt hatte extra einen Bericht geschrieben und auf die gesundheitliche Situation aufmerksam gemacht. All das nahm die Sachbearbeiterin zwar zur Kenntnis, verwies aber auf die Empfehlungen des hauseigenen ärztlichen Dienst.

Der Ärztliche Dienst hatte Herrn M. im Februar 2013 untersucht und danach behauptet, Herr M. könne leichte bis mittelschwere Arbeitstätigkeiten ausüben. Für die Jobcenter-Mitarbeiterin stand damit fest, dass für eine Arbeitsvermittlung nichts im Wege steht. Herr. M bestätigte den Willen zum Arbeiten, allerdings benötige er noch etwas Zeit zur Gesundung, da der letzte Infarkt noch nicht lange her sei. Doch Frau K. drängte zur Arbeitsaufnahme. Wenn er die Arbeit nicht annehme, drohen „rechtliche Konsequenzen“, sprich Kürzungen der Hartz IV-Leistungen.

Aus Angst vor Hartz IV-Kürzungen unterschrieben

Weil Herr M Angst vor den Sanktionen hat, unterschrieb er unter Vorbehalt die Eingliederungsvereinbarung. Kurze Zeit später trat er den Arbeitsdienst an. Schon am zweiten Tag berichtete Herr M über schwerwiegende Symptome wie Schmerzen im linken Arm. Er schaffte noch gerade so den Weg zum Vorarbeiter um ihm zu sagen, dass er gleich einen Herzinfarkt erleide. Kurz darauf erlitt Herr M einen Herzstillstand. Der alarmierte Notarzt konnte Herrn M. wieder reanimieren. Wäre es dem Arzt nicht gelungen, so wäre der erzwungene Arbeitsdienst eine Hartz IV Vermittlung in den Tod. (sb)
Quellehttp://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-herzstillstand-nach-arbeitszwang-9001440.php

Einem schwer kranken Sanktionen androhen, und die Ärzte machen auch noch mit.
Denn das Gutachten des angestellten (Wessen Brot ich esse dessen Lied ich singe)
Arztes der Bundesagentur für Arbeit, steht immer über dem Befund des frei gewählten Hausarztes/Facharztes!

Die Sachbearbeiterin ist keine Medizinerin und kann sich deswegen nur auf die Feststellung der hauseigenen Ärzte verlassen. Einen Vorwurf kann man nur dem Arzt machen, der die angebliche Arbeitsfähigkeit festgestellt hat.

Gehirnnutzer
30.05.2013, 00:09
Trotz schwerer Herzerkrankung zwang ein Jobcenter zur Arbeitsaufnahme: Schon am zweiten Arbeitstag erlitt der Betroffene einen Herzinfarkt

Immer wieder hatte der 48jährige Hartz-IV Bezieher Paul M. seiner Jobcenter-Sachbearbeiterin gesagt, dass er aus gesundheitlichen Gründen keine Arbeitstätigkeiten verrichten könne. Herr M. durchlebte bereits zwei schwerwiegende Herzinfarkte. Doch seine Sachbearbeiterin befand, leichte Tätigkeiten wie Fegen oder Zupfen von Unkraut, das können auch Sterbenskranke. Doch schon am zweiten Arbeitstag erlitt Herr M. einen Herzstillstand. Der Sachbearbeiterin droht nun eine Strafanzeige.

Trotz schwerer Herzerkrankung Zwang zur Arbeitsaufnahme

Herr M. ist zu 100 Prozent schwerbehindert und hatte bereits zwei Herzinfarkte. Im Jobcenter-Essen-Nord wurde ihm dennoch ein Jobangebot unter Androhungen von Sanktionen unterbreitet. Für vier Stunden pro Tag solle er Arbeiten wie Fegen und Unkraut zupfen verrichten. Herr M. versuchte seiner Sachbearbeiterin Frau K. verständlich zu machen, dass er hierfür gesundheitlich nicht in der Lage ist. Er berichtete von dem erst kürzlich durchlittenen zweiten Herzinfarkt. Selbst leichte Tätigkeiten können für ihn tödlich sein, mahnte M gegenüber der Frau. Sein Hausarzt hatte extra einen Bericht geschrieben und auf die gesundheitliche Situation aufmerksam gemacht. All das nahm die Sachbearbeiterin zwar zur Kenntnis, verwies aber auf die Empfehlungen des hauseigenen ärztlichen Dienst.

Der Ärztliche Dienst hatte Herrn M. im Februar 2013 untersucht und danach behauptet, Herr M. könne leichte bis mittelschwere Arbeitstätigkeiten ausüben. Für die Jobcenter-Mitarbeiterin stand damit fest, dass für eine Arbeitsvermittlung nichts im Wege steht. Herr. M bestätigte den Willen zum Arbeiten, allerdings benötige er noch etwas Zeit zur Gesundung, da der letzte Infarkt noch nicht lange her sei. Doch Frau K. drängte zur Arbeitsaufnahme. Wenn er die Arbeit nicht annehme, drohen „rechtliche Konsequenzen“, sprich Kürzungen der Hartz IV-Leistungen.

Aus Angst vor Hartz IV-Kürzungen unterschrieben

Weil Herr M Angst vor den Sanktionen hat, unterschrieb er unter Vorbehalt die Eingliederungsvereinbarung. Kurze Zeit später trat er den Arbeitsdienst an. Schon am zweiten Tag berichtete Herr M über schwerwiegende Symptome wie Schmerzen im linken Arm. Er schaffte noch gerade so den Weg zum Vorarbeiter um ihm zu sagen, dass er gleich einen Herzinfarkt erleide. Kurz darauf erlitt Herr M einen Herzstillstand. Der alarmierte Notarzt konnte Herrn M. wieder reanimieren. Wäre es dem Arzt nicht gelungen, so wäre der erzwungene Arbeitsdienst eine Hartz IV Vermittlung in den Tod. (sb)
Quellehttp://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-herzstillstand-nach-arbeitszwang-9001440.php

Einem schwer kranken Sanktionen androhen, und die Ärzte machen auch noch mit.
Denn das Gutachten des angestellten (Wessen Brot ich esse dessen Lied ich singe)
Arztes der Bundesagentur für Arbeit, steht immer über dem Befund des frei gewählten Hausarztes/Facharztes!

Mal wieder ein Beitrag voller Widersprüche, was darauf hindeutet, das es sich um pure Erfindung handelt bzw. ein Vorkommnis manipulierend ausgeschmückt wurde.

Wenn der Mann zu 100% schwerbehindert ist, dann kann das jobcenter nichts machen, denn dann ist er nicht mehr erwerbsfähig im Sinne des SGBII, er fällt unter SGB IX und unterliegt der Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger, der Krankenkassen, der Sozialämter und der Bundesagentur für Arbeit.
Den Grad einer Schwerbehinderung bestimmt nicht der Hausarzt, sondern er kann nur eine Schwerbehinderung feststellen und seinen Patienten empfehlen einen Antrag auf Schwerbehinderung beim zuständigen Versorgungamt, Amt für soziale Angelegenheiten zu stellen. Das Amt holt sich die Diagnose des Hausarztes, gegebenfalls auch Diagnosen von Fachärzten ein, kann auch weitere Untersuchungen anordnen und stellt den Grad der Behinderung kurz GdB in einem rechtsverbindlichen Bescheid fest. Früher wurde der Grad der Behinderung als Minderung der Erwerbsfähigkeit bezeichnet.

Cinnamon
30.05.2013, 08:07
Mal wieder ein Beitrag voller Widersprüche, was darauf hindeutet, das es sich um pure Erfindung handelt bzw. ein Vorkommnis manipulierend ausgeschmückt wurde.

Wenn der Mann zu 100% schwerbehindert ist, dann kann das jobcenter nichts machen, denn dann ist er nicht mehr erwerbsfähig im Sinne des SGBII, er fällt unter SGB IX und unterliegt der Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger, der Krankenkassen, der Sozialämter und der Bundesagentur für Arbeit.
Den Grad einer Schwerbehinderung bestimmt nicht der Hausarzt, sondern er kann nur eine Schwerbehinderung feststellen und seinen Patienten empfehlen einen Antrag auf Schwerbehinderung beim zuständigen Versorgungamt, Amt für soziale Angelegenheiten zu stellen. Das Amt holt sich die Diagnose des Hausarztes, gegebenfalls auch Diagnosen von Fachärzten ein, kann auch weitere Untersuchungen anordnen und stellt den Grad der Behinderung kurz GdB in einem rechtsverbindlichen Bescheid fest. Früher wurde der Grad der Behinderung als Minderung der Erwerbsfähigkeit bezeichnet.

Ganz so einfach ist es nicht. Auch eine 100 % Schwerbehinderung führt noch nicht an sich zu einer Erwerbsunfähigkeit iSv § 8 Abs. 1 SGB II. Diese liegt erst vor, wenn eine Erwerbstätigkeit von mindestens 3 Stunden täglich nicht möglich ist. Z. B. kann aber ein Blinder (der zu 100 % schwerbehindert ist) mit den nötigen Hilfsmitteln am Arbeitsplatz etwa im Büro auch Vollzeit arbeiten. Viele behinderte Menschen beweisen das jeden Tag mit ihren Leistungen.

Bei Erwerbsunfähigkeit iSv § 8 Abs. 1 SGB II greift dann die HLU nach SGB XII.

Herr Schmidt
30.05.2013, 09:22
Mal wieder ein Beitrag voller Widersprüche, was darauf hindeutet, das es sich um pure Erfindung handelt bzw. ein Vorkommnis manipulierend ausgeschmückt wurde.

Wenn der Mann zu 100% schwerbehindert ist, dann kann das jobcenter nichts machen, denn dann ist er nicht mehr erwerbsfähig im Sinne des SGBII, er fällt unter SGB IX und unterliegt der Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger, der Krankenkassen, der Sozialämter und der Bundesagentur für Arbeit.

Den Grad einer Schwerbehinderung bestimmt nicht der Hausarzt, sondern er kann nur eine Schwerbehinderung feststellen und seinen Patienten empfehlen einen Antrag auf Schwerbehinderung beim zuständigen Versorgungamt, Amt für soziale Angelegenheiten zu stellen. Das Amt holt sich die Diagnose des Hausarztes, gegebenfalls auch Diagnosen von Fachärzten ein, kann auch weitere Untersuchungen anordnen und stellt den Grad der Behinderung kurz GdB in einem rechtsverbindlichen Bescheid fest. Früher wurde der Grad der Behinderung als Minderung der Erwerbsfähigkeit bezeichnet.

:gp:

konfutse
30.05.2013, 14:19
:gp:
Wenn man ohne Wissen ist, sollte man verschiedene Meinungen werten und sich nicht auf die mit den gewünschten Reizwörtern stürzen. Z.B. könntest du die fundierte vor deinem Beitrag mal lesen - und verstehen.

Volker
30.06.2013, 19:31
Die Sachbearbeiterin hat rechtlich korrekt gehandelt.

Sagt wer ?

Volker
30.06.2013, 19:33
Deutsche machen Deutsche fertig, war schon seit Hitler so. Dieses ganze Umverteilungssystem gehört in die Tonne, früher sorgten Familien für ihre kranke Verwandtschaft.

Wie das ? Wenn die doch aber im weit entfernten Afrika sind ? :D

Volker
30.06.2013, 19:35
Genau das ist der springende Punkt!

Nach Meinung der Ärzte lag eine Schwerbehinderung aber nicht vor.

Äh, hat er nun einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis mit aufgedruckten 100 %, oder nicht ?

Volker
30.06.2013, 19:43
An der Geschichte stimmt was nicht.
Ich musste die Prozedur nämlich nach einer schweren Krankheit auch schon durchmachen. Musste etliche Einwilligungen für etliche Ärzte wie Klinik unterschreiben, das man Einsicht in meine Akten bekommt.
Und obwohl ich in meinen Augen schon absolut arbeitsfähig war, wurde mir komplette Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Selbst als ich mich dagegen gewehrt habe und eine Arbeitsstelle angenommen habe, wurde mir nahe gelegt nicht arbeiten zu gehen.
Ich hatte in meinem Fall eher das Gefühl, das sich alle Ärzte absichern wollten, das nichts passiert, was denen später vorgeworfen werden könnte.

Mußt ja ne ganz Böse sein, das alle Mediziner Angst vor Deinen eventuellen Vorwürfen haben, stimmts so ? :sark:

Volker
30.06.2013, 19:49
Unser Hausarzt weiß da aber anderes zu berichten!
Migranten z.B., wenn sie behaupten, sie haben in ihrer Heimat zuviel durchgemacht und sind seelisch nicht in der Lage,
um zu arbeiten, die werden frühverrentet! Er kennt solche Fälle!

Klasse, hast sicher einen sehr guten Kontakt zu Deinem Doc ! Meiner hätt sich eher die Zunge abgebissen, als mir sowas mitzuteilen !

Volker
30.06.2013, 20:01
So ist es!

Außerdem stelle ich mir die Frage, warum kein Fachgutachten eines Kardiologen eingeholt wurde?

Hab ich vor Jahren hinter mir, den chirurgischen Gutachter ! Hab diesem bei der Begrüßung in seinem Untersuchungszimmer ( im Gerichtsgebäude ) nicht die Hand gegeben !
Der Richter war empört und fragte mich nach dem Grund. Ich sagte, dann steht als erstes in seinem chirurgischen Gutachten ... kräftiger männlicher Händedruck, und alles weitere wäre bla bla bla ! Der Richter sah mich nur fast entsetzt an, Rente bekam ich nicht, erst viel später vor dem Landessozialgericht, mit deftiger Nachzahlung !

Jedina
30.06.2013, 20:30
Mußt ja ne ganz Böse sein, das alle Mediziner Angst vor Deinen eventuellen Vorwürfen haben, stimmts so ? :sark:

bin ich gar net :bäh:

ICH wollte ja arbeiten - DIE wollten es nicht

Stadtknecht
30.06.2013, 22:59
Sagt wer ?

Ich!

Allerdings auch dem Bauch heraus, ohne exakte Kenntnis des Sachverhalts.

Heinrich_Kraemer
03.07.2013, 17:25
Der typisch deutschen Sozialwinselei stell ich mal angelsächsische working-class-music gegenüber, aus den 80ern unter Thatchers Reformen, um mal die blöde Sozialheulermentalität zu veranschaulichen - ist übrigens im Original von JP -:


There I was completely wasting
Out of work and down
All inside it's so frustrating
As I drift from town to town
Feel as though nobody cares
If I live or die
So I might as well begin
To put some action in my life

Breaking the law, breaking the law

So much for the golden future
I can't even start
I've had every promise broken
And there's anger in my heart
You don't know what it's like
You don't have a clue
If you did you'd find yourselves
Doing the same thing too

Breaking the law, breaking the law

You don't know what it's like



http://www.youtube.com/watch?v=TPjkWcNg9DU

Selbst in die Hand genommene Realität vs. idealistischer bürokratischer Soziklagerei.