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Vollständige Version anzeigen : Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?



fatalist
17.06.2013, 11:05
EUdSSR: Grundgesetzänderung in erster Beratung (http://ef-magazin.de/2013/06/14/4280-eudssr-grundgesetzaenderung-in-erster-beratung)
von Henning Lindhoff (http://ef-magazin.de/autor/henning-lindhoff)Die Eurokraten beschreiten die Hintertür
http://ef-magazin.de/2013/06/14/4280-eudssr-grundgesetzaenderung-in-erster-beratung


„Wir können an einen Punkt kommen, an dem eine Volksabstimmung über Europa notwendig wird“, legte Rainer Brüderle am 10. August 2012 in einem Interview mit dem „Hamburger Abendblatt“ dar. Horst Seehofer definierte am gleichen Tag im Gespräch mit der „Welt“ drei Felder, in denen das Wahlvolk aktiviert werden müsse: „Erstens bei der Übertragung von wesentlichen Kompetenzen nach Brüssel. Zweitens vor der Aufnahme weiterer Staaten in die Europäische Union. Und drittens über finanzielle deutsche Hilfen für andere EU-Staaten.“ Und auch die linke Wagenknecht wusste zuletzt die direkte Demokratie zu loben: „Wir sollten in Deutschland über Dinge wie Hartz IV, das Rentenalter oder Auslandeinsätze der Bundeswehr abstimmen können. Gerade, weil wir oft sehen, dass sich die Mehrheiten im Parlament deutlich von Mehrheitsmeinungen der Bevölkerung unterscheiden.“

Der feuchte Traum der Demokratie-Verfechter scheint nun bald schon Realität zu werden. „Das Grundgesetz wird ergänzt bzw. geändert um die Einführung der unmittelbaren Bürgerbeteiligung durch Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid und Referendum auch auf Bundesebene“, heißt es im Gesetzentwurf (Drucksache 17/13873) der SPD-Bundestagsfraktion, der am heutigen Nachmittag in erster Lesung beraten wird. Bürgerbeteiligung? Das Volk soll entscheiden? Direkte Demokratie? Wird nun alles gut?

Ein genauer Blick in den Gesetzentwurf offenbart jedoch die Abgründe. In den Artikel 79 Absatz 2 GG sollen nach Willen der SPD und ihrer Unterstützer im Bundestag folgende Sätze eingefügt werden: „Ein Volksbegehren, das eine Änderung dieses Grundgesetzes zum Gegenstand hat, kommt zustande, wenn mindestens zwei Millionen Abstimmungsberechtigte unterzeichnen. In der Abstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Das Änderungsgesetz kommt nur zustande, wenn mindestens ein Drittel der Abstimmungsberechtigten zustimmt.”

Im 1992 neu eingeführten „Europa-Artikel“ 23 des Grundgesetzes heißt es: „Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Absatz 2 und 3.“

In Kombination mit Artikel 23 wirkt der reformierte Artikel 79 Absatz 2 GG also wie ein Katalysator für das „europäische Friedensprojekt“.

Zum EU-Vertrag von Lissabon urteilte das Bundesverfassungsgericht am 30. Juni 2009: „Das Grundgesetz ermächtigt die für Deutschland handelnden Organe nicht, durch einen Eintritt in einen Bundesstaat das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes in Gestalt der völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands aufzugeben. Dieser Schritt ist wegen der mit ihm verbundenen unwiderruflichen Souveränitätsübertragung auf ein neues Legitimationssubjekt allein dem unmittelbar erklärten Willen des Deutschen Volkes vorbehalten.“

Mit dieser Erklärung ließ das Bundesverfassungsgericht den Eurokraten ein großes Hintertürchen offen. Am heutigen Nachmittag werden sie es betreten. Sollte die Änderung von Artikel 79 Absatz 2 GG in den kommenden Tagen legislativ abgesegnet werden, rückt die Übertragung von Kernkompetenzen gen Brüssel ein großes Stück näher.
14. Juni 2013
Hat er Recht?
Wollen uns die Parteien via der süssen Pille "Volksentscheid" und mit Hilfe der Medien dazu verleiten, die Souveränität der BRD (soweit noch vorhanden) nach Brüssel zu übertragen?



Verfassungsänderung im Bundestag angesetzt: Paneuropa-Parteien öffnen Einfallstor (http://www.radio-utopie.de/2013/06/12/verfassungsanderung-im-bundestag-angesetzt-paneuropa-parteien-offnen-einfallstor/)
Von Daniel Neun | 12.Juni 2013 um 17:11 Uhr

Die Parteien planen durch die Änderung von Artikel 79 den “unantastbaren Kerngehalt der Verfassungsidentität des Grundgesetzes” über Umwege doch noch aushebeln zu können.

:?

fatalist
17.06.2013, 11:11
Bundestag – “Eine fatale Entwicklung” Peter Danckert (SPD)http://www.iknews.de/wp-content/uploads/2013/06/Fotolia_7139674_XS-300x300.jpgAm 13. Juni 2013 wurden die Weichen für die Übertragung von weitreichenden Kompetenzen an die EZB gestellt. Überwiegend versündigten sich die Politiker an der Zukunft der Bürger Deutschlands, es gab jedoch Ausnahmen. Eine davon war Dr. Peter Danckert, der sich offen und ehrlich gegen die Fraktion stellte. Es war seine Abschiedsrede, was sicherlich einen gewissen Einfluss auf die Rede hatte. An dieser Stelle ein “Chapeau!” an Peter Danckert (SPD), der – zumindest in dieser Rede – seiner Aufgabe als Vertreter des Souveräns gerecht wurde. Was dort zum Teil kolportiert wurde, schneide ich im Augenblick noch zusammen und werde es in den kommenden Tagen veröffentlichen

http://www.iknews.de/2013/06/15/bundestag-eine-fatale-entwicklung-peter-danckert-spd/


http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=VXmd4GP816I


Peter Danckert bringt es auf den Punkt, wenn er sagt, die Last trägt am Ende der Steuerzahler und dass weitreichende Kompetenzen übertragen werden. Es ist der Verlust von parlamentarischer Kontrolle – seitens der Bundesregierung. Er bezeichnet die Abstimmung als eine “fatale Entwicklung” und damit wird er Recht behalten. Laut seiner Aussage war er selbst in Karlsruhe vor Ort bei der Verhandlung, was auch ein wichtiger Punkt ist. Er scheint sich im Gegensatz zu vielen Kollegen mit der Thematik zu beschäftigen.

Scheint aber irgendwie kein Thema für die Massenmedien zu sein?

Tantalit
17.06.2013, 11:26
Scheint aber irgendwie kein Thema für die Massenmedien zu sein?

Und was machst du heute sonst noch außer ein bisschen fernsehen und Chips killen?

fatalist
17.06.2013, 11:26
Das Grundgesetz steht nur deshalb zur Disposition, weil das die letzte Verteidigungslinie für unsere Souveränität und unsere Demokratie ist. Es schützt uns beispielsweise davor, dass Brüssel über unseren Finanzhaushalt entscheidet, über Ihre Steuergelder. Brüssel, dass ist die Stadt, in der die EU-Kommission sitzt.

Eine Kommission, die Sie nicht gewählt haben und die trotzdem über Sie bestimmen möchten und – Quecksilber in „umweltfreundliche“ Energiesparlampen – es auch schon tut.

Da sind wir wieder bei der Demokratie. Diese ist – wie oben gelesen – fest in unserem Grundgesetz verankert. Artikel 1 bis 20 unseres Grundgesetzes DÜRFEN NICHT ANGETASTET WERDEN!

Lesen Sie dazu Artikel 79, Absatz 3 im Grundgesetz: (http://dejure.org/gesetze/GG/79.html)„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“Diese Regelung wird auch „Ewigkeitsklausel“ genannt. Demokratie auf Ewig!

Unsere so beliebte Bundeskanzlerin Angela Merkel ignorierte diese Grundfesten bereits am 6. Juni 2005. In ihrer Rede zum 60-jährigen Bestehen der CDU resümierte Merkel:“Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit.” Die Abschrift ihrer Rede wurde auf der Website der CDU inzwischen gelöscht (http://www.cdu.de/doc/pdf/05_06_16_Rede_Merkel_60_Jahre_CDU.pdf), hier ein Link zu einer Tonaufname (http://www.youtube.com/watch?v=ANz6DXT6KE4).

Es gibt nur einen, nur einen einzigen Weg, diese demokratische Ordnung zu kippen. Und das ist Artikel 146:„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“Diese „freie Entscheidung“ soll dazu dienen, dass Sie dazu angehalten werden, ihre demokratischen Rechte, ihre Souveränität, eben dieses Grundgesetz mit der für Demokratiefeinde nervigen Ewigkeitsklausel auf Artikel 1 bis 20 aufzugeben.

Dass führende Politiker aller Parteien unser Grundgesetz laufend in Frage stellen, wurde auf dieser Website schon mehrfach dokumentiert. Eine sehr gute und natürlich seriös quellengestützte Chronologie (https://www.radio-utopie.de/2013/06/10/chronologie-wie-der-unmittelbar-erklarte-wille-des-deutschen-volkes-zum-sturz-seiner-souveranen-republik-benutzt-werden-soll/) dazu finden Sie auf der Website von Radio Utopie.

http://denkland.wordpress.com/2013/06/13/angriff-auf-unser-grundgesetz-unserer-garantierten-demokratie-und-unsere-souveranitat/

Sehr nette Kommentare dort.

Gehirnnutzer
17.06.2013, 14:17
fatalist, wie soll durch die Änderung, die Ewigkeitsklausel ausgehebelt werden. Absatz 3 wird nicht geändert und kann auch nicht geändert werden. Es wird nur das Volksbegehren hinzugefügt, das sich aber auch nicht über die Bestimmungen des Absatz 3 setzen kann.

Affenpriester
17.06.2013, 14:19
fatalist, wie soll durch die Änderung, die Ewigkeitsklausel ausgehebelt werden. Absatz 3 wird nicht geändert und kann auch nicht geändert werden. Es wird nur das Volksbegehren hinzugefügt, das sich aber auch nicht über die Bestimmungen des Absatz 3 setzen kann.

Eine politisch bestimmte Ewigkeitsklausel über die nicht einmal der Souverän bestimmen kann, so ist das mit den feinen "Demokraten".
Somit wäre alles illegal was dem widerspricht und demnach auch antidemokratisch und bekämpfenswert.
Wir erinnern, eine politisch bestimmte Ewigkeitsklausel. Nicht einmal der Souverän hätte ein Recht, eine Ewigkeitsklausel zu bestimmen.
Und eine verordnete Hinterzimmer-Ewigkeitsklausel hat eigentlich von vorn herein keinerlei Legitimität, moralisch gesehen, egal was sie besagt, völlig egal.

Gehirnnutzer
17.06.2013, 15:02
Eine politisch bestimmte Ewigkeitsklausel über die nicht einmal der Souverän bestimmen kann, so ist das mit den feinen "Demokraten".
Somit wäre alles illegal was dem widerspricht und demnach auch antidemokratisch und bekämpfenswert.
Wir erinnern, eine politisch bestimmte Ewigkeitsklausel. Nicht einmal der Souverän hätte ein Recht, eine Ewigkeitsklausel zu bestimmen.
Und eine verordnete Hinterzimmer-Ewigkeitsklausel hat eigentlich von vorn herein keinerlei Legitimität, moralisch gesehen, egal was sie besagt, völlig egal.

Goodfellas, du begibst dich auf die falsche Ebene, es gibt für Verfassungen keine Vorschriften, wie sie auszusehen haben, noch was sie enthalten, außer dem, was durch ihre Aufgabe vorgegeben ist. Im Grunde genommen ist die Klausel auch nicht ewig, da sich das deutsche Volk jederzeit eine neue Verfassung geben kann, die ist nur an die Bedingungen des Artikel 146 GG gebunden ist.

In Bezug auf das GG kann man den Artikel 79 rechtlich gesehen nicht aushebeln, eine neu Verfassung wäre aber nicht an ihn gebunden.

Apollyon
17.06.2013, 16:02
Goodfellas, du begibst dich auf die falsche Ebene, es gibt für Verfassungen keine Vorschriften, wie sie auszusehen haben, noch was sie enthalten, außer dem, was durch ihre Aufgabe vorgegeben ist. Im Grunde genommen ist die Klausel auch nicht ewig, da sich das deutsche Volk jederzeit eine neue Verfassung geben kann, die ist nur an die Bedingungen des Artikel 146 GG gebunden ist.

In Bezug auf das GG kann man den Artikel 79 rechtlich gesehen nicht aushebeln, eine neu Verfassung wäre aber nicht an ihn gebunden.

Die deutschen Bürger können sich jederzeit eine Verfassung geben, die Grundgesetze sind keine auch wenn sie funktionell darauf ausgelegt sind, die echten Verfassungen sind die "Landesverfassungen".

Hiernochmal der Artikel 146 des GG:



Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Der Wortlaut ist doch eindeutig.

Affenpriester
17.06.2013, 16:39
Goodfellas, du begibst dich auf die falsche Ebene, es gibt für Verfassungen keine Vorschriften, wie sie auszusehen haben, noch was sie enthalten, außer dem, was durch ihre Aufgabe vorgegeben ist. Im Grunde genommen ist die Klausel auch nicht ewig, da sich das deutsche Volk jederzeit eine neue Verfassung geben kann, die ist nur an die Bedingungen des Artikel 146 GG gebunden ist.

In Bezug auf das GG kann man den Artikel 79 rechtlich gesehen nicht aushebeln, eine neu Verfassung wäre aber nicht an ihn gebunden.

Ja, das ist ja richtig. Ich wollte nur auf die Anmaßung hinweisen, und es ist definitiv eine. Ne Nummer größer gings wohl nicht mehr...

Gehirnnutzer
17.06.2013, 16:40
Die deutschen Bürger können sich jederzeit eine Verfassung geben, die Grundgesetze sind keine auch wenn sie funktionell darauf ausgelegt sind, die echten Verfassungen sind die "Landesverfassungen".

Hiernochmal der Artikel 146 des GG:



Der Wortlaut ist doch eindeutig.

Apollyon, das Grundgesetz ist eine Verfassung, denn Verfassungen werden durch ihre Aufgabe definiert. Beschäftige dich mal wirklich mit Verfassungen und Verfassungsrecht.

Revisionsartikel, der 146 ist einer, gibt es in vielen Verfassungen, z.B. die Schweizer Verfassung.

Apollyon
17.06.2013, 16:46
Apollyon, das Grundgesetz ist eine Verfassung, denn Verfassungen werden durch ihre Aufgabe definiert. Beschäftige dich mal wirklich mit Verfassungen und Verfassungsrecht.

Revisionsartikel, der 146 ist einer, gibt es in vielen Verfassungen, z.B. die Schweizer Verfassung.

Es steht in den Grundgesetzen, es ist ein aktives Gesetz das die Grundgesetze keine Verfassung sind. Ein künstliches Herz welches funktionen übernimmt ist auch kein echtes Herz. Und wenn man sich mit der Geschichte und den Ursprung der Grundgesetze auseinander setzt hatte man damals nicht vor, über eine solange Zeit ein Provisorium als Gesetzesmanifest zubesitzen.

Wie wäre es mal mit einen Link auf die Schweizer Verfassung und dem Artikel den du meinst. Damit ich den Wortlaut auch nachvollziehen kann.

Rüganer
17.06.2013, 16:53
@ Gehirnnutzer


Revisionsartikel, der 146 ist einer, gibt es in vielen Verfassungen, z.B. die Schweizer Verfassung.

Im Artikel 146 GG ist doch aber ganz klar festgelegt,ab wann dieses Grundgesetz seine Gültigkeit verliert. Diese Kriterien sind seit dem 3. Oktober 1990 erfüllt(angeblich). Aber dennoch ist dieses Grundgesetz gültig. Das heißt also,dass unsere "Demokraten" ganz klar Verfassungsbruch begehen,wenn sie diesen Artikel trotzdem nicht anwenden.

joG
17.06.2013, 16:59
Und wenn die Politik doch weitergehen will?
Die souveräne Staatlichkeit Deutschlands wird durch das Grundgesetz unabänderbar garantiert. Sie darf auch durch den verfassungsändernden Gesetzgeber aufgrund der im Grundgesetz verankerten Ewigkeitsgarantie nicht aufgegeben werden. Danach sind Änderungen des Grundgesetzes, die Strukturprinzipien berühren - Demokratieprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Sozialstaatsprinzip, Bundesstaatlichkeit -, unzulässig.
Könnte man die Budgethoheit des Bundestags teilweise europäischen Institutionen übertragen?
Für eine Abgabe weiterer Kernkompetenzen an die Europäische Union dürfte nicht mehr viel Spielraum bestehen. Wollte man diese Grenze überschreiten, was politisch ja durchaus richtig und gewollt sein kann, müsste Deutschland sich eine neue Verfassung geben. Dafür wäre ein Volksentscheid nötig. Ohne das Volk geht es nicht!
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/europas-schuldenkrise/im-gespraech-andreas-vosskuhle-mehr-europa-laesst-das-grundgesetz-kaum-zu-11369184.html

„Keine Sorge! Das Bundesverfassungsgericht wird keine zweite Bundesbank”

Murmillo
17.06.2013, 16:59
@ Gehirnnutzer



Im Artikel 146 GG ist doch aber ganz klar festgelegt,ab wann dieses Grundgesetz seine Gültigkeit verliert. Diese Kriterien sind seit dem 3. Oktober 1990 erfüllt(angeblich). Aber dennoch ist dieses Grundgesetz gültig. Das heißt also,dass unsere "Demokraten" ganz klar Verfassungsbruch begehen,wenn sie diesen Artikel trotzdem nicht anwenden.


in §146 steht nur drin, dass das Grundgesetz mit der deutschen Einheit nun für das gesamte deutsche Volk gilt, aber ohne konkrete Datumsangebe, bis wann,nur schwammig "bis zu dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt", noch wie und wann das deutsche Volk sich eine Verfassung geben soll.
Die von Gehirnnutzer angesprochene Schweizer Verfassung ist da auch viel klarer gefasst:

Art. 138 Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung (http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a138)

1 100 000 Stimmberechtigte können innert 18 Monaten seit der amtlichen Veröffentlichung ihrer Initiative eine Totalrevision der Bundesverfassung vorschlagen.

2 Dieses Begehren ist dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten.

Gehirnnutzer
17.06.2013, 17:16
Es steht in den Grundgesetzen, es ist ein aktives Gesetz das die Grundgesetze keine Verfassung sind. Ein künstliches Herz welches funktionen übernimmt ist auch kein echtes Herz. Und wenn man sich mit der Geschichte und den Ursprung der Grundgesetze auseinander setzt hatte man damals nicht vor, über eine solange Zeit ein Provisorium als Gesetzesmanifest zubesitzen.

Wie wäre es mal mit einen Link auf die Schweizer Verfassung und dem Artikel den du meinst. Damit ich den Wortlaut auch nachvollziehen kann.

Apollyon, noch mal zu Wiederholung, eine Verfassung wird durch ihre Aufgabe definiert, nicht durch ihren Namen (Dänisches Grundgesetz etc. pp.), nicht durch ihr Zustandekommen etc..

Wenn du mir nich glaubst, schlag in jeder Enzyklopädie unter Grundgesetz, in englischsprachigen unter German constitution oder Basic Law etc. pp

Kleines Beispiel (http://www.britannica.com/EBchecked/topic/54948/Basic-Law)




@ Gehirnnutzer



Im Artikel 146 GG ist doch aber ganz klar festgelegt,ab wann dieses Grundgesetz seine Gültigkeit verliert. Diese Kriterien sind seit dem 3. Oktober 1990 erfüllt(angeblich). Aber dennoch ist dieses Grundgesetz gültig. Das heißt also,dass unsere "Demokraten" ganz klar Verfassungsbruch begehen,wenn sie diesen Artikel trotzdem nicht anwenden.

Rüganer, ließ mal den Artikel 146 GG richtig:

1990

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

1949

Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Rüganer, klär mich auf, denn mir muss entgangen sein, das eine neue Verfassung vom deutschen Volk beschlossen worden ist.

Rüganer, es mag der Wunsch der Väter des GG gewesen sein, dass mit der Wiedervereinigung eine neue Verfassung beschlossen wird, eine rechtliche Verpflichtung haben dazu ist der 146er aber nicht. Er stellt nur klar, wann das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert -> wenn eine neue Verfassung beschlossen wird
und stellt die Bedinung,
dass diese Verfassung vom deutschen Volk (gesamten deutschen Volk) beschlossen werden muss, denn den Bewohner der Sowjetzone war ja die Beteiligung am GG und dessen Ratifizierung (indirekte Zustimmung des Volkes über deren frei gewählten Vertreter in den Länderparlamenten) 1949 verwehrt.

Apollyon
17.06.2013, 17:31
Apollyon, noch mal zu Wiederholung, eine Verfassung wird durch ihre Aufgabe definiert, nicht durch ihren Namen (Dänisches Grundgesetz etc. pp.), nicht durch ihr Zustandekommen etc..

Wenn du mir nich glaubst, schlag in jeder Enzyklopädie unter Grundgesetz, in englischsprachigen unter German constitution oder Basic Law etc. pp

Kleines Beispiel (http://www.britannica.com/EBchecked/topic/54948/Basic-Law)

Die Seite zementiert meine Aussage.

Wenn es in einer Verfassung einen Punkt definiert der von "verlust einer Gültigkeit" oder das "ersetzen" zwischen zwei unterschiedlichen gesetzgebenen Manifesten, dann ist es ja Aufgabe das sie vom Gesetz her keine Verfassung sind. Ich habe nie über Funktionen und Stellenwert geschrieben sondern die Grundgesetze definieren sich nicht als Verfassung sondern als Grundgesetze die durch eine allgemeingültige Verfassung ersetzt werden können.

Außerdem gibt es noch die "Landesverfassungen" der Bundesländer die sich selber auch als "Verfassung" definieren, siehe unter Verfassungsrecht.

Dejure ist auch die DDR den Grundgesetzen beigetreten.

-jmw-
17.06.2013, 18:11
Hiernochmal der Artikel 146 des GG:


Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Der Wortlaut ist doch eindeutig.
Schon, jedoch nicht in Deinem Sinne, da Du den Nebensatz aussparst, der zum Subjekt gehört.

Analogie: "Mich tritt ein Pferd" ist eine Tatsachenbehauptung.
Im Kontext von "'Ich glaub, mich tritt ein Pferd!', sagte Benno, als er seinen Bruder Hand in Hand mit Elli durch den Park spazieren gehen sah." ist es das nicht mehr.

In Artikel 146 steht eben nicht "Verfassung", sondern "Verfassung, die", es wird über eine in bestimmter Weise qualifizierte Verfassung gesprochen, die ausserdem keinen Namen hat - da ja noch nicht beschlossen - und also nur abstrakt "Verfassung" betitelt ist.

Man kann entsprtechend den Artikel 146 lesen wie folgt:


Diese Verfassung, die den Namen "Grundgesetz" trägt und neuerdings für alle BRDigten gilt, gilt nicht mehr, wenn besagte BRDigte sich ohne Zwang eine neue Verfassung geben, die keinesfalls 'Grundgesetz' heissen muss, wohl aber darf..

hamburger
17.06.2013, 19:43
Manchmal frage ich mich....woher die Beratungsresistenz mancher kommt.
Die Väter des GG, explizit Carlo Schmidt, hat ausdrücklich verkündet, dass das GG keine Verfassung und nur ein Provisorium ist....ausdrücklich.
Wenn sich hier jemand anmasst, das GG trotzdem eine Verfassung zu nennen, sollte man ihm professionelle Hilfe zuteil werden lassen.
Weil nun das GG fremdbestimmt ist und vom deutschen Volk nicht in freier Entscheidung gemacht worden ist, gibt es den § 146...nur deswegen.
Carlo Schmidt und Kollegen gingen nämlich davon aus, dass ein Friedensvertrag irgendwann dem deutschen Volk die Souveränität zurück geben würde, was bis heute nicht geschehen ist.
Die Gründe dafür kennt jeder, der im Geschichtsunterricht aufgepasst hat.
In juristischen Betrachtungen gibt es keinen Spielraum für Definitionen...jedenfalls nicht in professionellen.:D
Niemand konnte auch wissen, dass der Hochverräter Adenauer in Absprache oder auf Anweisung der Siegermächte die deutsche Wiedervereinigung ablehnte.
Die Perversität der SPD und CDU kann man dort gut erkennen, sie wollten kein neutrales friedliches Deutschland sondern eine Fortsetzung der Wehrmacht als Bundeswehr.
Im Grunde eine Söldnerarmee, die auf Befehle der Siegermächte eingesetzt werden konnte.
Der folgende Wirtschaftsaufschwung ist auch nicht der Rüstungsindustrie, die damals erneut tätig wurde, zurück zu führen, sondern auf die Innovation bei der Produktion ziviler Produkte.
Das wäre mit einem neutralen Deutschland ebenfalls gut möglich gewesen.
Die deutsche Einheit jetzt ist auch nicht dem Protest der DDR Bürger geschuldet, sondern der Tatsache, dass die Sowietunion pleite war.
Aus dem Verständnis und dem Willen der Urheber des GG hätte spätestens bei der Wiedervereinigung eine Verfassung gemacht werden müssen....
Der Haken...Deutschland war und ist nicht souverän und kann somit aus eigenem Willen keine Verfassung erstellen....
Es sei den...der deutsche Wähler wacht auf und entzieht den etablierten Parteien das Mandat.....

Grenzer
17.06.2013, 20:25
Manchmal frage ich mich....woher die Beratungsresistenz mancher kommt.
..................
...................
............

Es sei den...der deutsche Wähler wacht auf und entzieht den etablierten Parteien das Mandat.....

Wunderschöner Schlußsatz ,- aber das Wichtigste fehlt :

Nach dem Mandatsentzug - wem sollte der deutsche Wähler danach das Vertrauen übertragen ???

Gehirnnutzer
17.06.2013, 20:42
Manchmal frage ich mich....woher die Beratungsresistenz mancher kommt.
Die Väter des GG, explizit Carlo Schmidt, hat ausdrücklich verkündet, dass das GG keine Verfassung und nur ein Provisorium ist....ausdrücklich.
Wenn sich hier jemand anmasst, das GG trotzdem eine Verfassung zu nennen, sollte man ihm professionelle Hilfe zuteil werden lassen.
Weil nun das GG fremdbestimmt ist und vom deutschen Volk nicht in freier Entscheidung gemacht worden ist, gibt es den § 146...nur deswegen.
Carlo Schmidt und Kollegen gingen nämlich davon aus, dass ein Friedensvertrag irgendwann dem deutschen Volk die Souveränität zurück geben würde, was bis heute nicht geschehen ist.
Die Gründe dafür kennt jeder, der im Geschichtsunterricht aufgepasst hat.
In juristischen Betrachtungen gibt es keinen Spielraum für Definitionen...jedenfalls nicht in professionellen.:D
Niemand konnte auch wissen, dass der Hochverräter Adenauer in Absprache oder auf Anweisung der Siegermächte die deutsche Wiedervereinigung ablehnte.
Die Perversität der SPD und CDU kann man dort gut erkennen, sie wollten kein neutrales friedliches Deutschland sondern eine Fortsetzung der Wehrmacht als Bundeswehr.
Im Grunde eine Söldnerarmee, die auf Befehle der Siegermächte eingesetzt werden konnte.
Der folgende Wirtschaftsaufschwung ist auch nicht der Rüstungsindustrie, die damals erneut tätig wurde, zurück zu führen, sondern auf die Innovation bei der Produktion ziviler Produkte.
Das wäre mit einem neutralen Deutschland ebenfalls gut möglich gewesen.
Die deutsche Einheit jetzt ist auch nicht dem Protest der DDR Bürger geschuldet, sondern der Tatsache, dass die Sowietunion pleite war.
Aus dem Verständnis und dem Willen der Urheber des GG hätte spätestens bei der Wiedervereinigung eine Verfassung gemacht werden müssen....
Der Haken...Deutschland war und ist nicht souverän und kann somit aus eigenem Willen keine Verfassung erstellen....
Es sei den...der deutsche Wähler wacht auf und entzieht den etablierten Parteien das Mandat.....

hamburger, du solltest die Dinge im Kontext betrachten bevor du aus eigener Unwissenheit andere Leute beleidigst. Beschäftige dich mit Verfassungsrecht.

Niemand verneint, dass die Väter des GG das Grundgesetz bedingt durch die damaligen Gegebenheiten als Provosorium gedacht haben und aus dem Selbstverständnis Carlo Schmidt und der anderen Väter des GG ging es auch nicht um die Organisation des gesamten deutschen Staates, denn eine Verfassung regelt die Organisation des gesamten Staates und seiner Glieder und das Verhältnis des Staates zu seinen Normunterworfenen, sondern um die Reorganisation eines Teiles des deutschen Staates. Sie sahen für die Wiedervereinigung eine neue Verfassung als Zeichen wiedererlangter vollständiger Souveränität, da das GG zu dem Zeitpunkt ein Ausdruck von Teilsouveränität und eingeschränkter Handlungsfähigkeit war.

Vielleicht hilft dir mal ein bildlicher Vergleich. Nehmen wir mal ein Auto mit Ottomotor, ein Benziner. Weil du sparen willst, rüstest du das Auto auf Autogas um. Gas hat eine geringere Energieeffizienz als Benzin. Trotz der Umrüstung bleibt das Fahrzeug, was es ist, eine Auto mit Ottomotor.
Dem Grundgesetz fehlte durch die Einschränkungen des Besatzungsrecht und sein Geltung nur in Westdeutschland, die Energieeffizienz. Diese Einschränkungen sind nun weggefallen.

Frankenberger_Funker
17.06.2013, 20:55
... Diese Einschränkungen sind nun weggefallen.

Ja. Aber nur dem ersten Anschein nach.

hamburger
17.06.2013, 23:30
Ich habe derzeit noch niemanden beleidigt, nur muss ich immer wieder feststellen, das unpassende Vergleiche publiziert werden,
Ein Autovergleich führt nirgendwo hin. Bei einer juristischen Frage kommt es weder auf sinngemäße Auslegung noch ist irgendeine Umdeutung möglich.
Es kommt allein auf den Text an und auf die Absichten der Verfasser.
Jus pacta est. Es ist deswegen wohl sinnlos, sich mit deutungswilligen Laien auseinanderzusetzen.
Die Rechtslage ist eindeutig......
nur die Politiker beachten sie nicht. Bei einer neuen Verfassung würde reihenweise Privilegien der Staatsdiener entfallen....
Auch die ehemaligen Siegermächte könnten ihre Rechte nicht mehr unangefochten in Anspruch nehmen.
Also, zunächst eine Erklärung für die fortbestehende Stationierung fremder Truppen in Deutschland.....
Dann eine weitere , warum bei der Wiedervereinigung keine neue Verfassung gemacht worden ist......
Es gibt noch einige weitere Dinge....aber die oa Punkte reichen völlig, um einen logischen Schluss zu ermöglichen.

Towarish
17.06.2013, 23:46
Ich frage jetzt einfach ganz höfflich, ist es möglich die Bezeichnung EUdSSR nicht mehr zu verwenden?

Gehirnnutzer
18.06.2013, 00:16
Ich habe derzeit noch niemanden beleidigt, nur muss ich immer wieder feststellen, das unpassende Vergleiche publiziert werden,
Ein Autovergleich führt nirgendwo hin. Bei einer juristischen Frage kommt es weder auf sinngemäße Auslegung noch ist irgendeine Umdeutung möglich.
Es kommt allein auf den Text an und auf die Absichten der Verfasser.
Jus pacta est. Es ist deswegen wohl sinnlos, sich mit deutungswilligen Laien auseinanderzusetzen.
Die Rechtslage ist eindeutig......
nur die Politiker beachten sie nicht. Bei einer neuen Verfassung würde reihenweise Privilegien der Staatsdiener entfallen....
Auch die ehemaligen Siegermächte könnten ihre Rechte nicht mehr unangefochten in Anspruch nehmen.
Also, zunächst eine Erklärung für die fortbestehende Stationierung fremder Truppen in Deutschland.....
Dann eine weitere , warum bei der Wiedervereinigung keine neue Verfassung gemacht worden ist......
Es gibt noch einige weitere Dinge....aber die oa Punkte reichen völlig, um einen logischen Schluss zu ermöglichen.

Nun, warum keine neue Verfassung gemacht wurde, ist ein Frage, die du den Politikern stellen solltest, das einzige was ich dazu sage, eine rechtlich bindende Verpflichtung gab es dazu nicht, wäre jedoch sinnvoll gewesen.

Zu den Truppen ist nur zu sagen, das Natotruppenstatut ist mit 2 Jahres-Frist kündbar. Erlange Regierungsmacht, dann kannst du es kündigen.

Ich empfehle auch die Lektüre des Artikel 50 EU-Vertrag und Artikel X Atomwaffensperrvertrag.

Bliebe also nur ein Problem, das mit der Regierungsmacht.

Gawen
18.06.2013, 00:49
Ich frage jetzt einfach ganz höfflich, ist es möglich die Bezeichnung EUdSSR nicht mehr zu verwenden?

Das kann nur der oberste EUwjet beschliessen! :D

Commodus
18.06.2013, 05:06
fatalist, wie soll durch die Änderung, die Ewigkeitsklausel ausgehebelt werden. Absatz 3 wird nicht geändert und kann auch nicht geändert werden. Es wird nur das Volksbegehren hinzugefügt, das sich aber auch nicht über die Bestimmungen des Absatz 3 setzen kann.

Bei der ganzen Debatte müssen wir zunächst zwei Missverständnisse wegräumen:

1. Laut Artikel 79 Absatz 3 sind nur Artikel 1 UND 20 unveränderlich .... nicht BIS

2. Sollte sich niemand einbilden, daß Artikel 146 auch tatsächlich das gesamte Volk einbezieht. Die Einführung einer neuen Verfassung kann durch eine handverlesenen Volksversammlung initiiert werden. Bundestagspräsident Lammert hat genau DAS in Aussicht gestellt, falls irgendwann eine neue Verfassung nötig sollte.

Gehirnnutzer
18.06.2013, 07:22
Bei der ganzen Debatte müssen wir zunächst zwei Missverständnisse wegräumen:

1. Laut Artikel 79 Absatz 3 sind nur Artikel 1 UND 20 unveränderlich .... nicht BIS

2. Sollte sich niemand einbilden, daß Artikel 146 auch tatsächlich das gesamte Volk einbezieht. Die Einführung einer neuen Verfassung kann durch eine handverlesenen Volksversammlung initiiert werden. Bundestagspräsident Lammert hat genau DAS in Aussicht gestellt, falls irgendwann eine neue Verfassung nötig sollte.

Zu 1.
Commodus, auf Grund seines Inhaltes ist auch Artikel 79 Absatz 3 GG unveränderlich, weil er, wäre er veränderlich, gar keine Schutzwirkung für Artikel 1 bis 20 GG.

Zu 2.
Du verwechselst etwas, Commodus. Mit dem Begriff "vom Volk beschlossen" im Artikel 146 GG ist die Zustimmung des Volkes zur neuen Verfassung gemeint, die entweder indirekt durch gewählte Volksvertreter oder direkt per Volksabstimmung erfolgen kann.
Davon spricht Lammert aber nicht, sondern er spricht von denjenigen, die eine neue Verfassung auf den Weg bringen, an dessen Ende die geforderte Zustimmung des Volkes steht. Wer eine Verfassung entwirft, ist im Grunde genommen irrelevant, relevant ist nur die Zustimmung des Volkes.

hamburger
18.06.2013, 10:31
Und als krönender Abschluß noch die Frage, warum kein Friedensvertrag gemacht worden ist.......?
Nun, dann wären die Rechte der Besatzer hinfällig geworden.........:D
Gehen wir mal ganz einfach juristisch vor und bewerten die Antworten auf diese Fragen.....
Wenn man einfach davon ausgeht, dass die fehlenden Antworten den Schluss zulassen, dass Deutschland eben nicht souverän ist, hat man die Indizien richtig bewertet.
Und....wenn Fragen gestellt werden, müssen die hier beantwortet oder ein schlüssiger Grund vorgetragen werden, warum eine Sache so gehändelt worden ist.
Andernfalls bleibt dem Kontrahenden nur übrig, den vorgetragenen Sachverhalt nicht mehr zu bestreiten.
Man kann keinen Politiker dazu fragen, weil der mit einer Antwort unangehme Tatsachen einräumen müsste....die den Wählern die Augen öffnen würden.
Die Zustimmung des deutschen Volkes ist in der Tat bei einer neuen Verfassung durch eine Volksabstimmung einzuholen....das hat sogar Vosskuhle eingeräumt.
Prof. Schachtschneider ist nicht unbedingt für eine neue Verfassung, da er befürchtet, dass dort Verschlechterungen eintreten könnten.
Er hält das GG, das ausdrücklich keine Verfassung ist, für ausreichend.
Das Problem ist nur, dass das GG bereits nicht mehr ausreichend beachtet wird, da die Gewaltenteilung in Deutschland nicht funktioniert.
Die Ernennung von Richtern am BVerG widerspricht jeglicher Logik und führt zu direkter Abhängigkeit von den Parteien.
So sehen dann auch die Urteile mit den diversen roten Linien aus......:fizeig:
In anderen Ländern wurde das Volk zu wichtigen Themen, Euro etc. befragt.
In Deutschland wurde das von den korrupten Politikern und Beamten vermieden.....trotz der Warnungen der Fachleute....
Was ist die sogenannte Ewigkeitsgarantie im GG eigentlich wert?
Dazu nur noch eine Bemerkung. Ein Recht, das man nicht durchsetzen kann ist nichts wert.....was das für diese Garantie bedeutet kann sich jeder selbst ausrechnen.

-jmw-
18.06.2013, 12:30
Manchmal frage ich mich....woher die Beratungsresistenz mancher kommt.
Die Väter des GG, explizit Carlo Schmidt, hat ausdrücklich verkündet, dass das GG keine Verfassung und nur ein Provisorium ist....ausdrücklich.
Wenn sich hier jemand anmasst, das GG trotzdem eine Verfassung zu nennen, sollte man ihm professionelle Hilfe zuteil werden lassen.
Das gilt dann wohl auch für all diejenigen, die Rechtswörterbücher schreiben und Staatsrecht lehren, wie?
Gut, alle Juristen wegzuschliessen ist sicher ein diskussionswürdiger Vorschlag!
Aber wohl nicht aufgrund einer üblichen Definition von "Verfassung", die eben zunächst einmal eine materielle ist; Wenn es aussieht wie eine Verfassung und watschelt wie eine Verfassung und quakt wie eine Verfassung, dann ist es wohl eine!
Dass der Herr Schmid - nicht Schmidt - sie nicht als solche betitelte, ist richtig, damit meinte er aber etwas anderes, nämlich wollte er hinweisen auf den defizitären Charakter dieses Verfassungsprovisoriums, der der umweltlichen - politischen, völkerrechtlichen, militärischen - Lage geschuldet war und der, dazu ist der 146er da, später bei Gelegenheit ausgeräumt werden sollte.
Dieser Umstand macht das Grundgesetz jedoch nicht zur einer Nichtverfassung!
Das ist der kasus knaxus der ganzen Geschichte: Die Behelfsverfassung 'Grundgesetz' ist nicht mehr Behelf und also Vollverfassung.

(Ob man sie für gut befindet oder nicht, ist dabei echt wurscht.
Meinereiner hält sich an Lysander Spooner, der, klug wie immer, schrieb, seiner Ansicht nach gälte eine "Verfassung" nur für die Leute, deren Kaiser Wilhelm unter der Originalfassung stünde.)

-jmw-
18.06.2013, 12:38
Wunderschöner Schlußsatz ,- aber das Wichtigste fehlt :

Nach dem Mandatsentzug - wem sollte der deutsche Wähler danach das Vertrauen übertragen ???
Warum sollte er das überhaupt wieder tun?
Wir haben es hier ja nicht mit einer gleichsam naturgesetzlichen Notwendigkeit zu tun, sondern mit einem bewussten Akt, der durchaus unterlassen werden kann und in jedem Falle der Begründung harrt.

Meine Antwort auf Deine Frage entsprechend: Niemandem!

(An dieser Stelle kommt dann das Problem, warum die Deutschen mir, die Alliierten jedoch den Deutschen keine "Verfassung" oktroyieren dürfen. Jenseits sich selbst vorausetzender demokratischer "Logik" gibt's da wohl keine gute Antwort.)

ABAS
18.06.2013, 12:41
Mit der Generierung der Vereinigten Staaten von Europa werden Verfassungen
der einzelnen Bundesstaaten oder Provinzen untergeordnet bzw. hinfaellig. Es
gilt dann die Verfassung der VSE fuer alle ehemaligen Mitgliedslaender.

Fuer die dann auf Bundesstaat- bzw. Provinzebene geltende Teilautonomie ist
das Vorhandensein einer Verfassung nicht notwendig, da alle volkswichtigen
und bedeutenden Bereiche zentral geregelt werden und die Nation eine fuer
alle Mitgliedsbundesstaaten oder Mitgliedsprovinzen einheitlich gueltig wird.

Das ist in den USA, China und Indien auch nicht anders. Wenn sich in grossen
Nationen die einzelnen Bundesstaaten oder Provinzen noch jeweils eine eigene
Verfassung geben wollen ist das nicht als Beschaeftigungstherapie und zudem
voellig ueberfluessig, weil die Verfassung der Nation fuer alle bindend ist.

Nostalgische Separatisten der einzelnen Laender duerfen sich gerne weiter eine
eigene Verfassung geben die z.B. so "wichtige Dinge" wie die Mitgliedschaft in
Karnickelzuechtervereinen, Kleingartenvereinen und Schuetzenvereinen regelt. :haha:

Bergischer Löwe
18.06.2013, 13:01
[QUOTE=ABAS;6358924]

Vollzitat

[QUOTE]

Du vergleichst also Europa, einen Kontinent mit etwa 30 Sprachen und Jahrtausende-alter geschichtlicher Entwicklung mit den USA? Einer fast vollständigen Nation von in kürzester Zeitspanne angekommenen Einwanderern?

Hmm. Das ist eine interessante Theorie. Aber natürlich völliger Unfug. Europa wird niemals eins sein. Kann gar nicht. Tausend Jahre Todfeindschaft lassen sich nicht durch Sesselpupserentscheidungen aus der Geschichte tilgen. Wir leben in einer Zwischenkriegszeit. Wie immer. Seit tausenden von Jahren.

-jmw-
18.06.2013, 13:21
Nostalgische Separatisten der einzelnen Laender duerfen sich gerne weiter eine
eigene Verfassung geben die z.B. so "wichtige Dinge" wie die Mitgliedschaft in
Karnickelzuechtervereinen, Kleingartenvereinen und Schuetzenvereinen regelt. :haha:
Das, was das Leben ausmacht, siehst Du als nicht wirklich wichtig, Nebensächlichkeiten wie ob nun ein Präsident in Brüssel sitzt oder ein Kaiser in Prag, hingegen schon.
Du bist hemmungslos überpolitisiert! :)

ABAS
18.06.2013, 13:54
Das, was das Leben ausmacht, siehst Du als nicht wirklich wichtig, Nebensächlichkeiten wie ob nun ein Präsident in brüssel sitzt oder ein Kaiser in Prag, hingegen schon.
Du bist hemmungslos überpolitisiert! :)

Ich bin fuer einen starken Staat den das Volk aus seiner Mitte durch
die Selektion einer Elite des Charakters und fachlicher Faehigkeiten
herausbildet und mit der verantwortlichen Vertretung des Souveraens
beauftragt und die Macht des Volkes vertritt.

Das nennt man Regierung des Volkes!

Ich bin gegen die Diktatur von Finanzverbrechern, mafioes organisierten
Minderheiten und international agierenden Konzernen die versteckt die
eigentliche Macht ausueben weil sie sich hinter einer Vasallenregierung
verstecken die den volksschaedlichen Elementen dient und nicht dem Volk.
Die Elite des Mammons mit " demokratisch " gewaehlten Vasallen und
willfaehrigen Protegees einer machtvollen Patronage ist nicht nur eine
subopiomale Regierungsform sondern es ist Taeschung des Volkes.

Das nennt man " Scheindemokratie " respektive Regierung des Mammons!


Wer wissen will wie die Verfassung einer gedeihlichen Gesellschaft aussehen muss
der sollte den nachfolgenden Thread lesen. Die meisten Verfassungen westlicher
Laender sind allgemeine, substanz- und gehaltlose Schwurbeleien die einen breiten
Interpretationsspielraum zulassen und den Regierungen Freiraeume laesst. Viele der
westlichen Verfassung sind schon seit Jahrzehnten ueberholt und wurden selten bis
garnicht modiziert oder reformiert.

Meiner Ansicht nach hat auf der ganzen Welt nur die VR China ein mustergueltige
Verfassung die vollumfaenglich, weitreichend, konkretisiert und an die dynamischen
Veraenderungen reglemaessig modizifiert und damit angepast ist:


Die Verfassung als Fundament gedeihlichen Zusammenlebens menschlicher Gesellschaften

http://www.politikforen.net/showthread.php?140554-Die-Verfassung-als-Fundament-gedeihlichen-Zusammenlebens-menschlicher-Gesellschaften


Meiner Ansicht nach sollte Europa die Verfassung der VR China fast unveraendert
nur mit einigen Modifikationen uebernehmen und den ueberholten, separatistischen
Verfassungsschrott aller anderen Laender Europas in die Muelltonne der Geschichte
schlagen!

-jmw-
18.06.2013, 14:02
Ich bin fuer einen starken Staat [...]
Und wozu wäre der nütze?
Doch nicht etwa, damit die Leute sich in Ruhe und Frieden ihren Karnickelzuechtervereinen, Kleingartenvereinen und Schuetzenvereinen widmen können, die ja angeblich nicht wichtig seien?

ABAS
18.06.2013, 14:17
Und wozu wäre der nütze?
Doch nicht etwa, damit die Leute sich in Ruhe und Frieden ihren Karnickelzuechtervereinen, Kleingartenvereinen und Schuetzenvereinen widmen können, die ja angeblich nicht wichtig seien?

Regionale Braeuche, Geflogenheit und Sitten gehen auch bei Zentralstaaten nicht
verloren. Wer das Gegenteil behauptet streut ein Geruecht bzw. betreibt unwahre
Tatsachenbehauptung zur Erhaltung separatistischer Strukturen, weil es ihm dabei
um Machterhalt oder andere Vorteile geht, die er zu Lasten der Allgemeinheit weiter
egitistisch und daher volksschaedlich ausleben will.

Vereine gibt es auch in USA, Indien und China. In China gibt es sogar so wichtige
und bedeutende Vereine fuer Heuschreckenkampfsportler und Bierdeckelsammler.
Birefmarkensammler und Gartenzwergsammler gibt es dort auch. Jeder macht auf
Provinz- und Regionalebene weiter was er will solange er nicht in der Gemeinschaft
und dem Volke der Chinesen damit Schaden anrichten kann.

Es gibt in China auch Vereinen die sammeln Devotionalien z.B. von Mao und Hitler
sowie anderen bedeutenden Fuehrungspersoenlichkeiten der Menschheitsgeschichte.
China ist eben eine freies Land! Andere Laender wie z.B. die Amerikaner reden nur
vom " Land of the Free " fristen aber in der Finanzdiktatur ein erbaermliches Dasein
von Sklaven die nur nicht wissen das sie Sklaven sind.

hamburger
18.06.2013, 14:24
Das gilt dann wohl auch für all diejenigen, die Rechtswörterbücher schreiben und Staatsrecht lehren, wie?
Gut, alle Juristen wegzuschliessen ist sicher ein diskussionswürdiger Vorschlag!
Aber wohl nicht aufgrund einer üblichen Definition von "Verfassung", die eben zunächst einmal eine materielle ist; Wenn es aussieht wie eine Verfassung und watschelt wie eine Verfassung und quakt wie eine Verfassung, dann ist es wohl eine!
Dass der Herr Schmid - nicht Schmidt - sie nicht als solche betitelte, ist richtig, damit meinte er aber etwas anderes, nämlich wollte er hinweisen auf den defizitären Charakter dieses Verfassungsprovisoriums, der der umweltlichen - politischen, völkerrechtlichen, militärischen - Lage geschuldet war und der, dazu ist der 146er da, später bei Gelegenheit ausgeräumt werden sollte.
Dieser Umstand macht das Grundgesetz jedoch nicht zur einer Nichtverfassung!
Das ist der kasus knaxus der ganzen Geschichte: Die Behelfsverfassung 'Grundgesetz' ist nicht mehr Behelf und also Vollverfassung.

(Ob man sie für gut befindet oder nicht, ist dabei echt wurscht.
Meinereiner hält sich an Lysander Spooner, der, klug wie immer, schrieb, seiner Ansicht nach gälte eine "Verfassung" nur für die Leute, deren Kaiser Wilhelm unter der Originalfassung stünde.)

Was ist eine Verfassung und was ist ein Grundgesetz?
Also, sieht aus wie eine Frau, geht wie eine Frau, spricht wie eine Frau....ist es dann eine Frau....:D...nein, ein Ladyboy.......:fizeig:

Es ist viel zu einfach, derartige Argmente zu Fall zu bringen.
Da kann man nur jedem raten, sich mit dem Vertragsrecht....nichts anderes kommt da zur Anwendung, zu befassen.
Da ist jedes Wort entscheidend, keine Abweichung wird zugelassen. Darum hat Carlo ausdrücklich erklärt, dass das fremdbestimmte GG niemals eine Verfassung sein kann.
Das GG ist ein kränkelndes Provisorium, da es kaum eine reale Durchsetzungskraft entfaltet.
Es hat von Anfang an durch die Mitwirkung, bzw. Fremdbestimmung der Siegermächte keine Instrumente bereit gestellt, die geeignet wären.
Damals bestand die Befürchtung, dass die Nationalsozialistische Lehre zu tief in der Bevölkerung verankert wäre.
Wenn man sich die Verfassung der USA ansieht, kann man leicht die fehlende Elemente erkennen.
Auch das war Carlo bewusst, deshalb hat der das GG als Provisorium klar bezeichnet.
Einen Mangel in einer Grundkonstruktion kann man niemals heilen.
Kein Staatsrechtler stellt das in Abrede. Allerdings gibt es ausreichend gut bezahlte Beamte, die im Auftrag der Politik auch Rechtswörterbücher verfassen.
Also JMW.....ich hoffe für dich, das du niemals in die Lage kommst, einen Rechtsstreit mit derartigen unklaren Annahmen bestreiten zu müssen.
Das Gericht würde dich freundlich darauf hinweisen, dass nur das wörtlich geschriebene zählt.....und nicht das sieht aber aus wie.......:cool:

ABAS
18.06.2013, 14:28
Was ist eine Verfassung und was ist ein Grundgesetz?
Also, sieht aus wie eine Frau, geht wie eine Frau, spricht wie eine Frau....ist es dann eine Frau....:D...nein, ein Ladyboy.......:fizeig:

Es ist viel zu einfach, derartige Argmente zu Fall zu bringen.
Da kann man nur jedem raten, sich mit dem Vertragsrecht....nichts anderes kommt da zur Anwendung, zu befassen.
Da ist jedes Wort entscheidend, keine Abweichung wird zugelassen. Darum hat Carlo ausdrücklich erklärt, dass das fremdbestimmte GG niemals eine Verfassung sein kann.
Das GG ist ein kränkelndes Provisorium, da es kaum eine reale Durchsetzungskraft entfaltet.
Es hat von Anfang an durch die Mitwirkung, bzw. Fremdbestimmung der Siegermächte keine Instrumente bereit gestellt, die geeignet wären.
Damals bestand die Befürchtung, dass die Nationalsozialistische Lehre zu tief in der Bevölkerung verankert wäre.
Wenn man sich die Verfassung der USA ansieht, kann man leicht die fehlende Elemente erkennen.
Auch das war Carlo bewusst, deshalb hat der das GG als Provisorium klar bezeichnet.
Einen Mangel in einer Grundkonstruktion kann man niemals heilen.
Kein Staatsrechtler stellt das in Abrede. Allerdings gibt es ausreichend gut bezahlte Beamte, die im Auftrag der Politik auch Rechtswörterbücher verfassen.
Also JMW.....ich hoffe für dich, das du niemals in die Lage kommst, einen Rechtsstreit mit derartigen unklaren Annahmen bestreiten zu müssen.
Das Gericht würde dich freundlich darauf hinweisen, dass nur das wörtlich geschriebene zählt.....und nicht das sieht aber aus wie.......:cool:


Ein scharfsinniger, treffgenauer und aussagekraefiger Beitrag von Dir! Exzellent!

-jmw-
18.06.2013, 17:52
Regionale Braeuche, Geflogenheit und Sitten gehen auch bei Zentralstaaten nicht verloren.
Ich schrieb nicht von ihrem (Nicht-)Vorhandensein, sondern von ihrer Vorrangigkeit, also dem, was Du mit einem ironischen "wichtige Dinge" als nicht so wichtig abtun wolltest.

Ich darf den Nutzer malnachdenken zitieren:


Normale Menschen wollen ein Leben in Ruhe verbringen: Ne schöne Wohnung, anständig zu essen, ein wenig Geld um ab und zu mal die Sau rauszulassen, einen netten Lebenspartner/partnerin und eine gute Zukunft für den eigenen NAchwuchs.
Der Volkskram kommt irgendwann ganz hinten.

Don
18.06.2013, 17:52
Goodfellas, du begibst dich auf die falsche Ebene, es gibt für Verfassungen keine Vorschriften, wie sie auszusehen haben, noch was sie enthalten, außer dem, was durch ihre Aufgabe vorgegeben ist. Im Grunde genommen ist die Klausel auch nicht ewig, da sich das deutsche Volk jederzeit eine neue Verfassung geben kann, die ist nur an die Bedingungen des Artikel 146 GG gebunden ist.
.

Sollte sich das deutsche Volk eine neue Verfassung geben ist es ( so es der Wille ist) an überhaupt nichts gebunden. Was allerdings eine Revolution voraussetzte. Was Du meinst ist Änderung respektive Ergänzung des GG und ggf. Umwidmung.

-jmw-
18.06.2013, 18:00
Was ist eine Verfassung und was ist ein Grundgesetz?
Also, sieht aus wie eine Frau, geht wie eine Frau, spricht wie eine Frau....ist es dann eine Frau....:D...nein, ein Ladyboy.......:fizeig:
O.k., das nun finde ich gelungen, darf ich sagen! :)


Es ist viel zu einfach, derartige Argmente zu Fall zu bringen.
Da kann man nur jedem raten, sich mit dem Vertragsrecht....nichts anderes kommt da zur Anwendung, zu befassen.
Vertragsrecht?
Doch wohl nicht im Sinne des Zivilrechts?
Denn Zivilrecht ist ja kein ÖffRecht und Verfassungs- und Staats- und Völkerrecht gehorchen nunmal durchaus auch anderen Regeln, als denen, die wir bspw. im BGB finden.
Da Dir das aber klar sein müsste, nehme ich mal an, Du meintest was anderes.
Nur was?


Wenn man sich die Verfassung der USA ansieht, kann man leicht die fehlende Elemente erkennen.
Mach 'ne Liste, stell sie ein, dann gucken wir mal. :)

Gehirnnutzer
18.06.2013, 18:54
Sollte sich das deutsche Volk eine neue Verfassung geben ist es ( so es der Wille ist) an überhaupt nichts gebunden. Was allerdings eine Revolution voraussetzte. Was Du meinst ist Änderung respektive Ergänzung des GG und ggf. Umwidmung.

Hier irrst du, Don, die neue Verfassung ist an den Artikel 146 GG gebunden, denn das GG kann nur durch eine Verfassung ersetzt werden, die vom deutschen Volk beschlossen worden ist.

Jeder Versuch das GG durch eine oktroyierte Verfassung zu ersetzen führt zum Widerstandsrecht nach Artikel 20 GG.

Das war mit Bindung gemeint.

Commodus
19.06.2013, 04:48
Du verwechselst etwas, Commodus. Mit dem Begriff "vom Volk beschlossen" im Artikel 146 GG ist die Zustimmung des Volkes zur neuen Verfassung gemeint, die entweder indirekt durch gewählte Volksvertreter oder direkt per Volksabstimmung erfolgen kann.
Davon spricht Lammert aber nicht, sondern er spricht von denjenigen, die eine neue Verfassung auf den Weg bringen, an dessen Ende die geforderte Zustimmung des Volkes steht. Wer eine Verfassung entwirft, ist im Grunde genommen irrelevant, relevant ist nur die Zustimmung des Volkes.

Dann will ich Dir eine kleine Kostprobe unserer "Demokratie" geben:

Bundestagspräsident Norbert Lammert kann sich eine Volksabstimmung bei einer Abgabe von mehr Kompetenzen an die EU zunächst nicht vorstellen.

Doch auch dann, wenn der Kern der Verfassung einmal tangiert wäre, "was ich im Augenblick noch nicht erkennen kann", seien durchaus auch andere Verfahren als eine Volksabstimmung vorstellbar.

So könnten verfassungsändernde Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat das Grundgesetz ergänzen oder verändern. "Und im Übrigen wäre, wenn man denn ernsthaft an eine andere Verfassung denken wollte, was ich persönlich übrigens nicht tue, auch die Einberufung einer verfassunggebenden Versammlung vorstellbar. Über deren Ergebnis könnte wiederum, aber müsste keineswegs zwangsläufig am Ende eine Volksabstimmung stattfinden", sagte Lammert.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestagspraesident-lammert-sieht-volksentscheid-zur-eu-kritisch-a-841987.html

Diese Worte aus dem Munde des höchsten Mitglieds des Reichstags sind unmissverständlich. Die Botschaft klar und deutlich. Mit anderen verständlicheren Worten: Auf demokratischen Wege ist eine völlige Abgabe der Kompetenzen an Brüssel nicht umsetzbar. Die wissen nur zu genau, daß die dafür keine Mehrheit im Volke finden werden. Also (und so ist nun mal der Geist einer "repräsentativen Demokratie") muß sich diese Demokratten-Zunft abermals der Instrumentarien des Lugs und Trugs bedienen.

fatalist
19.06.2013, 09:32
Der Ausgangspunkt des Ganzen war ja wohl das hier:


GRUNDGESETZ

Schäuble erwartet Volksabstimmung über neue Verfassung24.06.2012


Dass die Euro-Krise die Spielräume des Grundgesetzes zusehends einengt, darauf hat das Bundesverfassungsgericht erst jüngst wieder hingewiesen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble denkt bereits über Konsequenzen nach.
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/grundgesetz-schaeuble-erwartet-volksabstimmung-ueber-neue-verfassung/6792136.html

Und jetzt meint man, eine "eleganteren Weg" zur Aufgabe der Restsouveränität gefunden zu haben?

@commodus

Mit dem Gehirnnutzer zu diskutieren ist sinnlos. Absolute Zeitverschwendung.

hamburger
19.06.2013, 09:56
Dieser Weg begann mit den Lissabon Verträgen. Die Aufgabe des Haushaltsrechts, die bei dem ESM bereits vollzogen wurde, war der zweite Schritt auf diesem Weg.
Es gibt bereits einige, die nur noch den Weg der Gewalt als Mittel sehen, um das zu stoppen.
In naher Zukunft wird es allerdings keinen Europäischen Bundesstaat geben können, da weder Italiener noch Franzosen so weit gehen würden.
Merkel und Co werden also weiter den Weg in die Schuldenunion gehen, und dem Volk erkären, dass die Deutschen eben aus Dankbarkeit zahlen müssten.
Die Rückgewinnung der vollen Souveränität wäre somit für Deutschland die Hauptsache, um sich aus dem Abstiegsstrudel zu befreien.
Das wiederum geht nur mit einer eigenen Währung bzw. einer Währung, die nicht von den PIGS beeinflusst werden kann.
Wenn man jetzt die Pläne der EZB ansieht, bereits 1 Euroscheine auszugeben, weiss man, wie weit wir schon auf dem Weg der Inflation gekommen sind.
Der Michel, der schon mal im Ausland mit den wertlosen Noten der Länder hantieren durfte....sollte mal darüber ne Viertelstunde nachdenken.
Eine Ewigkeitsgarantie kann es in dieser Welt übrigens nicht geben, man sollte sie nur als frommen Wunsch der hilflosen deutschen Verfasser des GG sehen.
Diese wussten schon, dass ihr GG, von den Siegermächten fremdbestimmt, niemals die Aufgabe einer Verfassung leisten könnte.
Der § 146 war also mehr ein Kompromiss mit den Besatzungsmächten......
Carlo konnte sich mit Sicherheit nicht vorstellen, dass der kriminelle Adenauer einen Hochverrat plante, zusammen mit den Siegern.
Das GG war wegen der Rechte der Allierten nicht in der Lage, dies zu verhindern....zum Wohle des Deutschen Volkes.
Genauso wie es die Lissabon Verträge, den ESM und die zukünftigen kriminellen Aktivitäten nicht verhindern kann.
Das könnte nur eine Verfassung, bei der immer das Volk die Entscheidung in Kernfragen hätte.

Gehirnnutzer
19.06.2013, 12:26
Dann will ich Dir eine kleine Kostprobe unserer "Demokratie" geben:

Bundestagspräsident Norbert Lammert kann sich eine Volksabstimmung bei einer Abgabe von mehr Kompetenzen an die EU zunächst nicht vorstellen.

Doch auch dann, wenn der Kern der Verfassung einmal tangiert wäre, "was ich im Augenblick noch nicht erkennen kann", seien durchaus auch andere Verfahren als eine Volksabstimmung vorstellbar.

So könnten verfassungsändernde Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat das Grundgesetz ergänzen oder verändern. "Und im Übrigen wäre, wenn man denn ernsthaft an eine andere Verfassung denken wollte, was ich persönlich übrigens nicht tue, auch die Einberufung einer verfassunggebenden Versammlung vorstellbar. Über deren Ergebnis könnte wiederum, aber müsste keineswegs zwangsläufig am Ende eine Volksabstimmung stattfinden", sagte Lammert.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestagspraesident-lammert-sieht-volksentscheid-zur-eu-kritisch-a-841987.html

Diese Worte aus dem Munde des höchsten Mitglieds des Reichstags sind unmissverständlich. Die Botschaft klar und deutlich. Mit anderen verständlicheren Worten: Auf demokratischen Wege ist eine völlige Abgabe der Kompetenzen an Brüssel nicht umsetzbar. Die wissen nur zu genau, daß die dafür keine Mehrheit im Volke finden werden. Also (und so ist nun mal der Geist einer "repräsentativen Demokratie") muß sich diese Demokratten-Zunft abermals der Instrumentarien des Lugs und Trugs bedienen.

Commodus, es ist interessant, wie du unterschlägst, das andere Politiker Lammert widersprechen. Im Übrigen äußert Lammert in dem Artikel seine persönliche Meinung, das er die Zustimmung durch gewählte Volksvertreter (die gilt nämlich gemäß der Rechtslehre auch als Zustimmung des Volkes) für ausreichend hält, was in diesem Fall aus meiner Sicht ignorant ist, denn es würde der Weiterführung eines zwar rechtlich nicht bestehenden Mankos des GG, dass aber moralisch und im Denken des Bürgers besteht, bedeuten.
Man kann über die Wünsche und Vorstellungen der Väter des GG spekulieren wie man will und auch geteilter Meinung sein, aber eins dürfte sicher sein, auch wenn sie es im Artikel 146 GG nicht rechtlich bindend geäußert haben, für den Fall einer neuen Verfassung haben sie aus meiner Sicht und dem Verständnis der Rede Schmids nach, nur die direkte Zustimmung, also den Weg über die Volksabstimmung gesehen.
Das BVerG folgt in seinen Aussagen über die Subjektidentität der Bundesrepublik (Bundesrepublik = Deutsches Reich) einer Rechtstradition, die auch auf der Rede Schmids beruht, dass heißt, wenn es dieser Tradition weiterhin gerecht bleiben will, kann und darf es die Einführung einer neuen Verfassung ohne die direkte Zustimmung des Volkes, selbst wenn die indirekte Zustimmung auch zulässig ist, nicht zulassen und den Politikern nur den Weg über die Volksabstimmung zulassen.

Lamm
19.06.2013, 12:44
Dann will ich Dir eine kleine Kostprobe unserer "Demokratie" geben:

Bundestagspräsident Norbert Lammert kann sich eine Volksabstimmung bei einer Abgabe von mehr Kompetenzen an die EU zunächst nicht vorstellen.

Doch auch dann, wenn der Kern der Verfassung einmal tangiert wäre, "was ich im Augenblick noch nicht erkennen kann", seien durchaus auch andere Verfahren als eine Volksabstimmung vorstellbar.

So könnten verfassungsändernde Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat das Grundgesetz ergänzen oder verändern. "Und im Übrigen wäre, wenn man denn ernsthaft an eine andere Verfassung denken wollte, was ich persönlich übrigens nicht tue, auch die Einberufung einer verfassunggebenden Versammlung vorstellbar. Über deren Ergebnis könnte wiederum, aber müsste keineswegs zwangsläufig am Ende eine Volksabstimmung stattfinden", sagte Lammert.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestagspraesident-lammert-sieht-volksentscheid-zur-eu-kritisch-a-841987.html

Diese Worte aus dem Munde des höchsten Mitglieds des Reichstags sind unmissverständlich. Die Botschaft klar und deutlich. Mit anderen verständlicheren Worten: Auf demokratischen Wege ist eine völlige Abgabe der Kompetenzen an Brüssel nicht umsetzbar. Die wissen nur zu genau, daß die dafür keine Mehrheit im Volke finden werden. Also (und so ist nun mal der Geist einer "repräsentativen Demokratie") muß sich diese Demokratten-Zunft abermals der Instrumentarien des Lugs und Trugs bedienen.

Das Lammertzitat hatte ich auch schonmal angebracht, irgendwo....

Ist doch klar wie es dann laufen wird, die Parteienkaste schickt wieder ihre A/B/C-Promis zu abstimmen, wie bei der BuPrä-Wahlfarce.
(edit: ok, doch, zu spät gesehen :) [Alter Text:Aber manche Mitdiskutanten erkennen da kein Demokratiedefizit]
Genauso wie Peter Müller der qualifizierteste Bewerber für den Stuhl im BVerfG war :rofl:

Lamm
19.06.2013, 13:03
Commodus, es ist interessant, wie du unterschlägst, das andere Politiker Lammert widersprechen. Im Übrigen äußert Lammert in dem Artikel seine persönliche Meinung, das er die Zustimmung durch gewählte Volksvertreter (die gilt nämlich gemäß der Rechtslehre auch als Zustimmung des Volkes) für ausreichend hält, was in diesem Fall aus meiner Sicht ignorant ist, denn es würde der Weiterführung eines zwar rechtlich nicht bestehenden Mankos des GG, dass aber moralisch und im Denken des Bürgers besteht, bedeuten.
Man kann über die Wünsche und Vorstellungen der Väter des GG spekulieren wie man will und auch geteilter Meinung sein, aber eins dürfte sicher sein, auch wenn sie es im Artikel 146 GG nicht rechtlich bindend geäußert haben, für den Fall einer neuen Verfassung haben sie aus meiner Sicht und dem Verständnis der Rede Schmids nach, nur die direkte Zustimmung, also den Weg über die Volksabstimmung gesehen.
Das BVerG folgt in seinen Aussagen über die Subjektidentität der Bundesrepublik (Bundesrepublik = Deutsches Reich) einer Rechtstradition, die auch auf der Rede Schmids beruht, dass heißt, wenn es dieser Tradition weiterhin gerecht bleiben will, kann und darf es die Einführung einer neuen Verfassung ohne die direkte Zustimmung des Volkes, selbst wenn die indirekte Zustimmung auch zulässig ist, nicht zulassen und den Politikern nur den Weg über die Volksabstimmung zulassen.

Gehirnnutzer, eine, zumindest für mich, überraschend klare Aussage von dir.
Allerdings denke ich nicht, dass man Lammert mit "Privatmeinung" gerecht wird. Er ist immerhin nicht nur Hinterbänkler, sondern eine exponierter Politiker, der mit Sicherheit nicht einfach nur seine private Meinung mal so ausplaudert. Aber wer weiss...

Ansonsten lassen wir uns mal überraschen.
Ich fürchte, dass auch du des öfteren noch überrascht werden wirst, was das Einhalten von Recht und Gesetz (auch auf dieser Ebene) noch Wert ist.

hamburger
19.06.2013, 16:48
das er die Zustimmung durch gewählte Volksvertreter (die gilt nämlich gemäß der Rechtslehre auch als Zustimmung des Volkes) für ausreichend hält,

In der Rechtslehre gibt es deratige Konstruktionen so nicht. Deswegen ist die Anführung der Rechtslehre nicht zielführend.
Dort gibt es zwar die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen, aber diese sind immer auf ganz bestimmte Gebiete beschränkt.
Ein Befugter kann also nur innerhalb eine bestimmten Rahmens Entscheidungen treffen.
Wenn ein Abgeordneter für vier Jahre über eine Liste ins Parlament kommt, müsste er sich bei Entscheidungen, die bei seiner Einsetzung überhaupt nicht akut waren, bei seinen Wählern über ihre Meinung dazu informieren.
Er hat seine Stimme eben auch nur leihweise...lt. Gestz ist er auch nur seinem Gewissen verantwortlich...wenn er eines hätte:crazy:
Somit ist der Fraktionszwang absolut rechtwidrig, ebenso wie nicht geheime Abstimmungen, da sie die Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen.
Zudem besitzen nur direkt gewählte Abgeordnete überhaupt eine "richtige" Legitimation.
Also, die Rechtslehre, die hier angeführt wird....führt letztlich nirgenswo hin, da hier bereits grundlegende Rechtsgrundsätze mißachtet werden.
Die fehlende Gewaltenteilung läst grüssen.

Brathering
19.06.2013, 16:53
Ihr verwechselt alle was gewaltig bzw habt keine Ahnung von Politikwissenschaft und Gehirnnutzer hat Recht.

Ich werde mir nicht mehr die Mühe machen das zehn mal ausgeführte noch mal einfacher in Idiotensprache zu übersetzen
sondern akzeptiere, dass 90% der Bevölkerung eh nicht geistig in der Lage sind Politik zu verstehen und wer glaubt zum Rest zu gehören soll sich einige Einführungswerke in die jeweilige Thematik aus der Bib ausleihen.


manchmal brauchts halt harte worte, sorry jungs

hamburger
19.06.2013, 18:02
Vielleicht solltest du dir den einfachen Satz..........nicht die Menschen sind für den Staat da, sondern der Staat für die Menschen........zu Gemüte führen.
Es reicht völlig aus, diesen Zustand wieder herzustellen. Die Leute verstehen übrigens immer besser, wie die Politik sie verar......
Recht ist übrigens etwas ganz einfaches......wenn kompliziert wird...ist es immer Unrecht.

Lamm
19.06.2013, 18:14
Ihr verwechselt alle was gewaltig bzw habt keine Ahnung von Politikwissenschaft und Gehirnnutzer hat Recht.

Ich werde mir nicht mehr die Mühe machen das zehn mal ausgeführte noch mal einfacher in Idiotensprache zu übersetzen
sondern akzeptiere, dass 90% der Bevölkerung eh nicht geistig in der Lage sind Politik zu verstehen und wer glaubt zum Rest zu gehören soll sich einige Einführungswerke in die jeweilige Thematik aus der Bib ausleihen.


manchmal brauchts halt harte worte, sorry jungs

Bezeichnend deine vermeintliche Abgehobenheit über die 90% zu dummer Bürger. Jeder der meint nur weil er ne Runde Jura studiert hat, die totale Weisheit zu besitzen sei gewarnt. Juristen sind in der Masse so nützlich wie Beamte. Paragraphen auslegen zu können endet und scheitert oft an der Realität. Recht haben und bekommen sind immer mehr zweierlei. Wenn das Vertrauen darin schwindet werden sowohl die Gesetze als auch die "Rechtsverdreher" unnötig. Was die Natur mit unnützem macht sollte man sich immer vor Augen halten.

Löwe
19.06.2013, 18:22
Bezeichnend deine vermeintliche Abgehobenheit über die 90% zu dummer Bürger. Jeder der meint nur weil er ne Runde Jura studiert hat, die totale Weisheit zu besitzen sei gewarnt. Juristen sind in der Masse so nützlich wie Beamte. Paragraphen auslegen zu können endet und scheitert oft an der Realität. Recht haben und bekommen sind immer mehr zweierlei. Wenn das Vertrauen darin schwindet werden sowohl die Gesetze als auch die "Rechtsverdreher" unnötig. Was die Natur mit unnützem macht sollte man sich immer vor Augen halten.

Ich meine, daß du das sehr genau erklärt hast. Wenn ich kurz mal zusammenfassen darf, gehe ich recht in der Anahme, daß du meinst: die Schere Zwischen Recht und Gerechtigkeit klafft immer weiter auseinander?

Don
19.06.2013, 18:46
Hier irrst du, Don, die neue Verfassung ist an den Artikel 146 GG gebunden, denn das GG kann nur durch eine Verfassung ersetzt werden, die vom deutschen Volk beschlossen worden ist.

Jeder Versuch das GG durch eine oktroyierte Verfassung zu ersetzen führt zum Widerstandsrecht nach Artikel 20 GG.

Das war mit Bindung gemeint.

Wir reden aneinander vorbei. Es ist scheißegal was in irgendeiner Verfassung steht so ein Volk, oder auch ein herrschendes System, beschließt eine neue aufzulegen. Ob die alte ein Widerstandsrecht dagegen beinhaltet ist sowas von weit weg vom realen Leben, erzähle das Deinem Frisör. Sofern es ihn interessiert.
Es erweckt fast den Anschein als ob der Juristerei Verfallene die vergangenen Jahrzehnte nicht zugesehen hätten wie sich ein halbes Dutzend Staaten trotz vieler geschriebener Paragraphen in Schall und Rauch auflösten.

Rüganer
19.06.2013, 19:25
Es erweckt fast den Anschein als ob der Juristerei Verfallene die vergangenen Jahrzehnte nicht zugesehen hätten wie sich ein halbes Dutzend Staaten trotz vieler geschriebener Paragraphen in Schall und Rauch auflösten.

Das ist aber nicht nur bei Juristen,sondern bei fast allen Studierten der Fall. Die lesen und lernen ja immer so viel,verlieren dabei aber immer mehr den Bezug zur Realität. Es sind halt die perfekten Staatsbürger. ;)

frundsberg
19.06.2013, 20:27
Eine politisch bestimmte Ewigkeitsklausel über die nicht einmal der Souverän bestimmen kann, so ist das mit den feinen "Demokraten".
Somit wäre alles illegal was dem widerspricht und demnach auch antidemokratisch und bekämpfenswert.
Wir erinnern, eine politisch bestimmte Ewigkeitsklausel. Nicht einmal der Souverän hätte ein Recht, eine Ewigkeitsklausel zu bestimmen.
Und eine verordnete Hinterzimmer-Ewigkeitsklausel hat eigentlich von vorn herein keinerlei Legitimität, moralisch gesehen, egal was sie besagt, völlig egal.

Sehr guter Beitrag! Analytisch brilliant. Eine von den Alliierten aufoktroierte Ewigkeitsklausel für das System. Aber das Volk systematisch entmachen und überfremden. Wer diesen einfachen Zusammenhang nicht begreift, nutzt seine grauen Zellen nicht ausgiebig genug.

Klopperhorst
19.06.2013, 22:07
Das ökonomische Gesetz steht immer über dem staatlichen Gesetz, und kein Staat,
aber auch keine Militärmaschinerie kann sich auf Dauer den ökonomischen Gesetzen widersetzen.

Wenn das Deutsche Volk sich eine neue Verfassung geben wird, so wird dies aus eben diesem Grunde geschehen.

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Lamm
19.06.2013, 23:30
Ich meine, daß du das sehr genau erklärt hast. Wenn ich kurz mal zusammenfassen darf, gehe ich recht in der Anahme, daß du meinst: die Schere Zwischen Recht und Gerechtigkeit klafft immer weiter auseinander?

Gerechtigkeit ist leider als Begriff sehr missbraucht. Aus leidvoller und reichhaltiger Erfahrung weiß ich (auch auf europäischer Ebene) leider wie wenig "Recht haben" Wert ist, wenn der Gegner nur mächtig genug ist. Daher habe ich auch keine Beisshemmung in dem Bereich und wesentlich mehr konkrete Erfahrung letztendlich als viele unserer Paragraphenknechte.

Löwe
20.06.2013, 09:07
Gerechtigkeit ist leider als Begriff sehr missbraucht. Aus leidvoller und reichhaltiger Erfahrung weiß ich (auch auf europäischer Ebene) leider wie wenig "Recht haben" Wert ist, wenn der Gegner nur mächtig genug ist. Daher habe ich auch keine Beisshemmung in dem Bereich und wesentlich mehr konkrete Erfahrung letztendlich als viele unserer Paragraphenknechte.

Gerchtigkeit ist wohl eher das subjektive Empfinden jedes Einzelnen, aber wenn eine Mehrheit dieses Empfinden hat, dann sollte man reagieren. Leider kommen keine Mehrheiten mehr zustande, eingelullt mit Dallas, Denver & Co. gibts kaum noch jemanden der über die Zustände nachdenkt.