PDA

Vollständige Version anzeigen : Bürger, hilf dir selbst



latrop
02.07.2013, 15:27
Bürger, hilf dir selbst, kann man nur noch sagen.

Hausverbot für Bulgaren und Rumänen“ (http://www.pro-nrw.net/?p=11659)In der Dortmunder Westhofstrasse 10 und 11 hat die Hausverwaltung ein pauschales Hausverbot für Bulgaren und Rumänen mit der Androhung einer Anzeige bei Zuwiderhandlung aufgehangen. Während die links-rot-grünen Gesinnungsdiktatoren bei eigenen Veranstaltungen freiheitliche und demokratische, aber ungewollte und kritische Oppositionen pauschal ausschließen, wittern diese natürlich sofort den Straftatbestand der Volksverhetzung nach §130 StGB. Das typische Geschrei mit der Diffamierung „Rassismus, Faschismus und Nazi“ findet sich bereits in den sozialen Netzwerken wieder.

http://www.pro-nrw.net/?p=11659

Endlich jemand, der den Mund auf macht.
Aber wie so üblich, schreit eine gewisse Klientel wieder :

alles Nazis !!

Lapis lazuli
02.07.2013, 15:36
Obwohl ich das voll verstehen kann, und die Bürger total Recht haben:
Das hat vor Gericht keinen Bestand. Ist halt zu pauschal...
Es gibt ja auch 1 oder 2 Rumänen, die nicht klauen. Und dadurch wird es zur Diskriminierung.

Kann mir nicht vorstellen, dass das erlaubt ist; zu pauschal.

Bessere Lösung: Einen Wachdienst engagieren, Türsteher. Der darf jeden abweisen, ohne Begründung. Das ist halt das Hausrecht.

mick31
02.07.2013, 19:37
Bei mir ist schon seit zig Jahren Hausverbor für Neger, Mohamedaner und Juden.

Tantalit
03.07.2013, 00:27
Bei mir ist schon seit zig Jahren Hausverbor für Neger, Mohamedaner und Juden.

Du schreibst jetzt aber nicht von deiner Wohnung, oder, das wäre nämlich irrelevant hier im Strang, da Thema verfehlt.

annullator
03.07.2013, 00:45
Die können das bestimmt gar nicht lesen. Nützlicher wären Nachbarschaftsstreifen, die den Räuberhorden einmal mit dem Baseballschläger erklären, was wir von ihrer Art des Broterwerbs halten.

Der Altdeutsche
03.07.2013, 07:06
Obwohl ich das voll verstehen kann, und die Bürger total Recht haben:
Das hat vor Gericht keinen Bestand. Ist halt zu pauschal...
Es gibt ja auch 1 oder 2 Rumänen, die nicht klauen. Und dadurch wird es zur Diskriminierung.

Kann mir nicht vorstellen, dass das erlaubt ist; zu pauschal.



Bessere Lösung: Einen Wachdienst engagieren, Türsteher. Der darf jeden abweisen, ohne Begründung. Das ist halt das Hausrecht.


die wohnen in Rumänien. Bessere Lösung: Grnzen dicht und alle hier anwesenden Zigeuner ausweisen!

BlackForrester
03.07.2013, 22:40
Hausverbot für Bulgaren und Rumänen“ (http://www.pro-nrw.net/?p=11659)

In der Dortmunder Westhofstrasse 10 und 11 hat die Hausverwaltung ein pauschales Hausverbot für Bulgaren und Rumänen mit der Androhung einer Anzeige bei Zuwiderhandlung aufgehangen.



Da lacht sich doch jeder Bulgare und Rumäne schlapp...bei dem Versuch einer Anzeige würde diese Hausverwaltung aber sowas vor Gericht einfahren...so schnell könnte man gar nicht schauen...alleine schon wegen erstklassigem Verfassungsbruch.

latrop
04.07.2013, 11:33
Da lacht sich doch jeder Bulgare und Rumäne schlapp...bei dem Versuch einer Anzeige würde diese Hausverwaltung aber sowas vor Gericht einfahren...so schnell könnte man gar nicht schauen...alleine schon wegen erstklassigem Verfassungsbruch.

Jeder Hausbesitzer kann ein Verbot aussprechen.
Damit er nicht mündlich jedem das wieder erklären muss, kann er auch ein Zettel an die Türe kleben.
Das ist kein Verfassungsbruch.
In Regensburg können die Wirte ja auch ein Verbot für ihnen nicht genehme politische Richtungen aussprechen und das mittels Anschlag an der Türe bekannt geben.
Wo ist den da ein Verfassungsbruch ?

moishe c
04.07.2013, 12:08
Jeder Hausbesitzer kann ein Verbot aussprechen.
Damit er nicht mündlich jedem das wieder erklären muss, kann er auch ein Zettel an die Türe kleben.
Das ist kein Verfassungsbruch.
In Regensburg können die Wirte ja auch ein Verbot für ihnen nicht genehme politische Richtungen aussprechen und das mittels Anschlag an der Türe bekannt geben.
Wo ist den da ein Verfassungsbruch ?

Das Bunte Grundgesetz Gerücht hat Verfassungsbrüche für zulässig erklärt, das sei sogar Grundlage dieses "Staates"!

tabasco
04.07.2013, 12:12
Bei mir ist schon seit zig Jahren Hausverbor für Neger, Mohamedaner und Juden.

Genau. Ich denke darüber nach, so was für die Deutsche zu verhängen. Zumindest für dämliche Deutsche, das wäre doch nur fair.

Lapis lazuli
04.07.2013, 12:17
Genau. Ich denke darüber nach, so was für die Deutsche zu verhängen. Zumindest für dämliche Deutsche, das wäre doch nur fair.

mach doch...
Wen interessierts, was du zu Hause machst?

Registrierter
04.07.2013, 12:22
Genau. Ich denke darüber nach, so was für die Deutsche zu verhängen. Zumindest für dämliche Deutsche, das wäre doch nur fair.

Das wäre überaus fair.
Den Deutschen gegenüber.
Da weiss jeder, mit wem er es zu tun hat.
Jeder Irrtum ausgeschlossen.

Sterntaler
04.07.2013, 12:22
mach doch...
Wen interessierts, was du zu Hause machst?

was interessiert uns, was die in Israel macht? Lol.

Lapis lazuli
04.07.2013, 12:30
was interessiert uns, was die in Israel macht? Lol.

Sie lebt doch in der erzwungenen Diaspora :hd:
Die werden alle gezwungen, unter den bösen Nazi-Deutschen zu leben :hd:

Deshalb kommen jedes Jahr 1 Million neue Einwanderer. Weil sie alle gezwungen werden, unter den bösen Nazi-Deutschen zu leben....:? :hd:
(geh doch nach Hause, du alte Scheiße)

Corpus Delicti
04.07.2013, 12:38
Genau. Ich denke darüber nach, so was für die Deutsche zu verhängen. Zumindest für dämliche Deutsche, das wäre doch nur fair.

Das kannst du dann in Israel und Frankreich aufhängn.Ach wie schade,da gibts ja keine Deutsche.

tabasco
04.07.2013, 12:45
Das kannst du dann in Israel und Frankreich aufhängn.Ach wie schade,da gibts ja keine Deutsche.

SCHADE? Ich find's keines falls "schade"

:)

Corpus Delicti
04.07.2013, 12:51
SCHADE? Ich find's keines falls "schade"

:)

Dafür haben wir euch im 2 WK gut in den Arsch getreten. :)

tabasco
04.07.2013, 12:56
Dafür haben wir euch im 2 WK gut in den Arsch getreten. :)

Ihr uns? Wir sind Sieger. Ihr - Verlierer. Und deswegen auch Knechte.

Sprecher
04.07.2013, 12:57
Ihr uns? Wir sind Sieger. Ihr - Verlierer. Und deswegen auch Knechte.

Ich dachte wir haben euch bis auf wenige Ausnahmen geholocausted. Wir können wir da Verlierer sein?

tabasco
04.07.2013, 12:58
Ich dachte wir haben euch bis auf wenige Ausnahmen geholocausted. Wir können wir da Verlierer sein?
Tja. Unverhofft kommt oft, Knecht.

Corpus Delicti
04.07.2013, 13:06
Ihr uns? Wir sind Sieger. Ihr - Verlierer. Und deswegen auch Knechte.

Ja aber viele haben den Sieg nicht mehr erlebt.Du weißt wieviele. :D

tabasco
04.07.2013, 13:19
Ja aber viele haben den Sieg nicht mehr erlebt.Du weißt wieviele. :D

Keine Ahnung.

Sag's mir.

:)

Corpus Delicti
04.07.2013, 13:34
Keine Ahnung.

Sag's mir.

:)

Ach du kannst es dir schon denken. :D

BlackForrester
05.07.2013, 16:50
Jeder Hausbesitzer kann ein Verbot aussprechen.
Damit er nicht mündlich jedem das wieder erklären muss, kann er auch ein Zettel an die Türe kleben.
Das ist kein Verfassungsbruch.
In Regensburg können die Wirte ja auch ein Verbot für ihnen nicht genehme politische Richtungen aussprechen und das mittels Anschlag an der Türe bekannt geben.
Wo ist den da ein Verfassungsbruch ?



Artikel 3, Abs. 3....das gilt übrigens auch für die Regensburger Wirte...

latrop
05.07.2013, 16:57
Artikel 3, Abs. 3....das gilt übrigens auch für die Regensburger Wirte...

Erzähle denen das mal. Die lachen dich aus.

Und ich auch !!!

Stadtknecht
05.07.2013, 17:08
Bürger, hilf dir selbst, kann man nur noch sagen.

Hausverbot für Bulgaren und Rumänen“ (http://www.pro-nrw.net/?p=11659)In der Dortmunder Westhofstrasse 10 und 11 hat die Hausverwaltung ein pauschales Hausverbot für Bulgaren und Rumänen mit der Androhung einer Anzeige bei Zuwiderhandlung aufgehangen. Während die links-rot-grünen Gesinnungsdiktatoren bei eigenen Veranstaltungen freiheitliche und demokratische, aber ungewollte und kritische Oppositionen pauschal ausschließen, wittern diese natürlich sofort den Straftatbestand der Volksverhetzung nach §130 StGB. Das typische Geschrei mit der Diffamierung „Rassismus, Faschismus und Nazi“ findet sich bereits in den sozialen Netzwerken wieder.

http://www.pro-nrw.net/?p=11659

Endlich jemand, der den Mund auf macht.
Aber wie so üblich, schreit eine gewisse Klientel wieder :

alles Nazis !!


Hmmmm,

ob ein Hausverbot gemäß § 123 StGB gegen Nationalitäten rechtlich haltbar ist, wage ich zu bezweifeln.

BlackForrester
05.07.2013, 17:10
Erzähle denen das mal. Die lachen dich aus.

Und ich auch !!!



Ich weiß nicht ob die noch lachen, wenn man da Jemanden, der in Springerstiefel und Bomberjacke anmarschiert kommt, den Zutritt mit der Begründung "rechtsradikal" zu sein verweigert...und dieser Jemand diesen Wirt dann vor den Kadi zerrt....
Ebenso wäre es interessant, wenn die Hausverwaltung einen Mieter oder Wohnungskäufer ablehnt, weil er bulgarischer oder rumänischer Herkunft ist wie da wohl ein Gericht entscheiden würde...

Da ist dann die Frage wer da zuletzt lacht...

latrop
05.07.2013, 17:21
Ich weiß nicht ob die noch lachen, wenn man da Jemanden, der in Springerstiefel und Bomberjacke anmarschiert kommt, den Zutritt mit der Begründung "rechtsradikal" zu sein verweigert...und dieser Jemand diesen Wirt dann vor den Kadi zerrt....
Ebenso wäre es interessant, wenn die Hausverwaltung einen Mieter oder Wohnungskäufer ablehnt, weil er bulgarischer oder rumänischer Herkunft ist wie da wohl ein Gericht entscheiden würde...

Da ist dann die Frage wer da zuletzt lacht...

Ich kann jedem, den ich nicht im Haus haben will, den Zutritt verbieten !
Noch eine Frage ?

Kennst du Land - oder Hausfriedensbruch ?

Das wäre ja noch schöner, dass ich jeden in mein Haus gehen lassen muss.

BlackForrester
05.07.2013, 17:34
Ich kann jedem, den ich nicht im Haus haben will, den Zutritt verbieten !
Noch eine Frage ?



Eben nicht...ich will Dir dies an Beispiele verdeutlichen.

Du - Besitzer eines Mietshauses - ich Mieter. Nun lade ich meinen "bulgarischen" Arbeitskollegen zum Kaffee ein und Du verbietest ihm den Zutritt, nur weil er Bulgare ist....grober Fehler.
Du -Besitzer eines Lokal - ich Gast, welcher einen Tisch für ein Mittagessen gemietet hat. Nun kommt mein springer- und bomberjacke tragender Onkel und Du verbietest meinem Onkel den Zutritt, weil Du der Meinung bist er wäre rechtsradikal - grober Fehler.

tabasco
05.07.2013, 17:36
Eben nicht...ich will Dir dies an Beispiele verdeutlichen.

Du - Besitzer eines Mietshauses - ich Mieter. Nun lade ich meinen "bulgarischen" Arbeitskollegen zum Kaffee ein und Du verbietest ihm den Zutritt, nur weil er Bulgare ist....grober Fehler.
Du -Besitzer eines Lokal - ich Gast, welcher einen Tisch für ein Mittagessen gemietet hat. Nun kommt mein springer- und bomberjacke tragender Onkel und Du verbietest meinem Onkel den Zutritt, weil Du der Meinung bist er wäre rechtsradikal - grober Fehler.Als Lokalbesitzer kannst Du das. Als Vermieter (in Deinem Beispiel) eben nicht.

latrop
05.07.2013, 17:38
Eben nicht...ich will Dir dies an Beispiele verdeutlichen.

Du - Besitzer eines Mietshauses - ich Mieter. Nun lade ich meinen "bulgarischen" Arbeitskollegen zum Kaffee ein und Du verbietest ihm den Zutritt, nur weil er Bulgare ist....grober Fehler.
Du -Besitzer eines Lokal - ich Gast, welcher einen Tisch für ein Mittagessen gemietet hat. Nun kommt mein springer- und bomberjacke tragender Onkel und Du verbietest meinem Onkel den Zutritt, weil Du der Meinung bist er wäre rechtsradikal - grober Fehler.

Was willst du mit deinen Ausführungen bezwecken ?

Gehörst du auch zu dieser Klientel oder ist das nur Gutmenschengejammere ?
Muss ich ja bald annehmen.

Stadtknecht
05.07.2013, 17:46
Als Lokalbesitzer kannst Du das. Als Vermieter (in Deinem Beispiel) eben nicht.

Ich glaube nicht, daß ein Lokalbesitzer pauschal Rumänen, Bulgaren, Zigeunern, Dänen, Finnen, Salomon-Insulanern, Aborigines, Maoris usw. den Zutritt verbieten kann.

tabasco
05.07.2013, 17:47
Ich glaube nicht, daß ein Lokalbesitzer pauschal Rumänen, Bulgaren, Zigeunern, Dänen, Finnen, Salomon-Insulanern, Aborigines, Maoris usw. den Zutritt verbieten kann.
Nein, aber eine Kleiderordnung kann er verhängen.

Stadtknecht
05.07.2013, 17:49
Nein, aber eine Kleiderordnung kann er verhängen.

Das kann er.

Er kann auch alkoholisierten Personen oder Personen, die ihm nicht gefallen den Zutritt verwehren, aber nicht pauschal Nationalitäten ausschließen.

BlackForrester
05.07.2013, 18:03
Als Lokalbesitzer kannst Du das. Als Vermieter (in Deinem Beispiel) eben nicht.



Selbst für einen Lokalbesitzer wird es eng, wenn er Teile oder sein ganzes Lokal vermietet hat und Gästen des "Lokalmieters" den Zutritt verweigert...

Stadtknecht
05.07.2013, 18:14
Selbst für einen Lokalbesitzer wird es eng, wenn er Teile oder sein ganzes Lokal vermietet hat und Gästen des "Lokalmieters" den Zutritt verweigert...

Hausrecht kann recht komplex sein, vor allem in Streitfällen.