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Vollständige Version anzeigen : Ungültiges Wahlrecht



Cleopatra
15.08.2013, 11:55
Daß irgendetwas in der Luft liegt, spürt jeder, nun muß man sich um die Wahl keine großen Gedanken mehr zu machen.

Ich sprach ihn auf das ungültige Wahlrecht an, und er
meinte das ihm das alles bekannt sei, aber es würde trotzdem alles immer so weiter gehen,
wenn das Volk nicht den Hintern hoch bekäme und sich wehren würde.




http://exildeutsch.wordpress.com/2013/08/15/aufruf-an-alle-ungultiges-wahlrecht/

Gärtner
15.08.2013, 12:11
Daß irgendetwas in der Luft liegt, spürt jeder, nun muß man sich um die Wahl keine großen Gedanken mehr zu machen.



http://exildeutsch.wordpress.com/2013/08/15/aufruf-an-alle-ungultiges-wahlrecht/

Worin sich diese vorgebliche Ungültigkeit begründet, verrät der gute Mensch, der "mit jemandem aus dem System" (D'oh!) gesprochen haben will, leider nicht.

BRDDR_geschaedigter
15.08.2013, 12:13
Worin sich diese vorgebliche Ungültigkeit begründet, verrät der gute Mensch, der "mit jemandem aus dem System" (D'oh!) gesprochen haben will, leider nicht.

War doch ein BVG Urteil, oder sind das jetzt auch schon VTler? Sämtliche Wahlen seit 1956 sind ungültig.

Gärtner
15.08.2013, 12:28
War doch ein BVG Urteil, oder sind das jetzt auch schon VTler? Sämtliche Wahlen seit 1956 sind ungültig.

Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, daß das derzeitige Wahlrecht wegen der umstrittenen Regelung zu Überhangmandaten verfassungswidrig ist. Das bedeutet, das jede künftige Bundestagswahl auf der Grundlage dieses Wahlrechts ungültig wäre, nicht aber die bereits stattgehabten.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-058.html

Der Gesetzgeber muß nun bis zum 22. September endlich nachholen, was er unter Rotgrün wie Schwarzgelb seit vielen Jahren verschlampt hat.

Cleopatra
15.08.2013, 15:02
Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, daß das derzeitige Wahlrecht wegen der umstrittenen Regelung zu Überhangmandaten verfassungswidrig ist. Das bedeutet, das jede künftige Bundestagswahl auf der Grundlage dieses Wahlrechts ungültig wäre, nicht aber die bereits stattgehabten.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-058.html

Der Gesetzgeber muß nun bis zum 22. September endlich nachholen, was er unter Rotgrün wie Schwarzgelb seit vielen Jahren verschlampt hat.

Sollten sie das nicht tun, ist die Wahl ungültig, oder? Sollten sie es stümperhaft wie alles tun, dann ist die wahl anfechtbar, oder? Warum verteidigst Du diesen verwesenden Torso BRD? Wenn es diese Überhangsmandate seit 1956 gibt, ist jede Wahl danach auch ungültig. Oder denke ich nicht im Rahmen der Gutmenschen- und Verräterliga?

Der Altdeutsche
15.08.2013, 16:43
Sollten sie das nicht tun, ist die Wahl ungültig, oder? Sollten sie es stümperhaft wie alles tun, dann ist die wahl anfechtbar, oder? Warum verteidigst Du diesen verwesenden Torso BRD? Wenn es diese Überhangsmandate seit 1956 gibt, ist jede Wahl danach auch ungültig. Oder denke ich nicht im Rahmen der Gutmenschen- und Verräterliga?


Theoretisch hast du Recht. Aber du weißt doch.... Recht haben und Recht bekommen sind in diesem "Staat" zweierlei Dinge. Lass die "Wahl" vorübergehen, fechte sie an. Oder ich. Oder alle. Und wir werden sehen, dass nichts, aber auch gar nichts dagegen geschehen wird. Dieser Dreckstall namens BRD muss sich selbst zerstören, bevor es für uns Deutsche besser wird.

Gärtner
15.08.2013, 17:56
Sollten sie das nicht tun, ist die Wahl ungültig, oder? Sollten sie es stümperhaft wie alles tun, dann ist die wahl anfechtbar, oder? Warum verteidigst Du diesen verwesenden Torso BRD? Wenn es diese Überhangsmandate seit 1956 gibt, ist jede Wahl danach auch ungültig. Oder denke ich nicht im Rahmen der Gutmenschen- und Verräterliga?

Ich verteidige überhaupt nichts, ich stelle lediglich die Rechtslage dar und in der ist keine rückwirkende Aufhebung enthalten, getreu dem alten Grundsatz nullum crimen sine lege.

Cleopatra
16.08.2013, 09:45
Theoretisch hast du Recht. Aber du weißt doch.... Recht haben und Recht bekommen sind in diesem "Staat" zweierlei Dinge. Lass die "Wahl" vorübergehen, fechte sie an. Oder ich. Oder alle. Und wir werden sehen, dass nichts, aber auch gar nichts dagegen geschehen wird. Dieser Dreckstall namens BRD muss sich selbst zerstören, bevor es für uns Deutsche besser wird.

Ich warte auch auf die innere Zerbröselung dieses Scheißstaates.

tommy3333
16.08.2013, 12:43
Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, daß das derzeitige Wahlrecht wegen der umstrittenen Regelung zu Überhangmandaten verfassungswidrig ist. Das bedeutet, das jede künftige Bundestagswahl auf der Grundlage dieses Wahlrechts ungültig wäre, nicht aber die bereits stattgehabten.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-058.html

Der Gesetzgeber muß nun bis zum 22. September endlich nachholen, was er unter Rotgrün wie Schwarzgelb seit vielen Jahren verschlampt hat.

Gilt das auch schon für die jetzt kommende Wahl? Ist vielleicht etwa deswegen der diesjährige Wahlkampf so geräuschlos? Nicht, dass ich diese immerwährenden Schlammschlachten vermissen würde, aber vielleicht wissen die Politschranzen etwas, was wir (noch) nicht wissen sollen (neben anderen Dingen wie bspw. Griechenlands nächstem Schuldenschnitt oder irgendwelchen Steuererhöhungen)?

Ich stelle mir gerade mal - rein hypothetisch - vor, die AfD schaffte die 5% Hürde und die FDP flöge raus, und die Mehrheitsverhältnisse reichten nur noch für eine Große Koalition. Und irgendjemanden fällt ein, dass die Wahl eigentlich dann ungültig sei... Eine Hintertür für die "Etablierten"? - Oder alles bliebe wie gehabt, die AfD schaffte den Einzug nicht und fechtet selber das Wahlergebnis aufgrund des BVerfG-Urteils an?

Der Altdeutsche
16.08.2013, 20:18
Ich warte auch auf die innere Zerbröselung dieses Scheißstaates.



Ich denke mal, da werden wir nicht mehr allzu lange drauf warten müssen.