PDA

Vollständige Version anzeigen : Volksverhetzung



Seiten : [1] 2

Poison
25.01.2014, 18:27
Tachchen Leute,

Anzeige w/Volksverhetzung scheint ein neuer Sport der Linken zu sein.

Ich wurde angezeigt, weil ich in ein Forum der Regierung gegen die Asylpolitik war.

Die blöden links versifften Teilnehmer haben alles schön geredet. Da musste ich einfach darauf antworten.

So in etwa:



Die Reaktion in diesem Forum war unglaublich. So viel gestörte Leute.

Ich kann das nicht fassen, was bei uns abgeht.

Der Paragraf der Volksverhetzung wurde im Jahr 2010 still und heimlich verschärft.

Hier mal der schriftliche Vorgang:

4211742118





Zur Polizei bin ich hin, habe alles zugegeben in der Hoffnung das ich verurteilt werde.
Ich stehe zu mein Wort.:fuck:

Anita Fasching
25.01.2014, 18:32
Tachchen Leute,

Anzeige w/Volksverhetzung scheint ein neuer Sport der Linken zu sein.

Ich wurde angezeigt, weil ich in ein Forum der Regierung gegen die Asylpolitik war.

Die blöden links versifften Teilnehmer haben alles schön geredet. Da musste ich einfach darauf antworten.

So in etwa:

Asylanten - Krebsgeschwür ausbreiten.
Sie bringen Unheil, Krankheiten, Verbrechen, schmarotzen und werden noch frech.

Die Reaktion in diesem Forum war unglaublich. So viel gestörte Leute.

Ich kann das nicht fassen, was bei uns abgeht.

Der Paragraf der Volksverhetzung wurde im Jahr 2010 still und heimlich verschärft.

Hier mal der schriftliche Vorgang:

4211742118





Zur Polizei bin ich hin, habe alles zugegeben in der Hoffnung das ich verurteilt werde.
Ich stehe zu mein Wort.:fuck:

Frag doch mal den Gehirnnutzer oder andere BRD-hörige. In diesem Land herrscht totale Meinungsfreiheit, egal ob links oder rechts. Die Anzeige musst du dir eingebildet haben..:crazy:

Jim Knopf
25.01.2014, 18:33
Da steht doch, das Verfahren wurde gemäß §153 eingestellt. Glückwunsch.
Sag weiterhin deine Meinung.

Sterntaler
25.01.2014, 18:34
Da steht doch, das Verfahren wurde gemäß §153 eingestellt. Glückwunsch.
Sag weiterhin deine Meinung.

eben. Lol.

kotzfisch
25.01.2014, 18:49
Tachchen Leute,

Anzeige w/Volksverhetzung scheint ein neuer Sport der Linken zu sein.

Ich wurde angezeigt, weil ich in ein Forum der Regierung gegen die Asylpolitik war.

Die blöden links versifften Teilnehmer haben alles schön geredet. Da musste ich einfach darauf antworten.

So in etwa:

Asylanten - Krebsgeschwür ausbreiten.
Sie bringen Unheil, Krankheiten, Verbrechen, schmarotzen und werden noch frech.

Die Reaktion in diesem Forum war unglaublich. So viel gestörte Leute.

Ich kann das nicht fassen, was bei uns abgeht.

Der Paragraf der Volksverhetzung wurde im Jahr 2010 still und heimlich verschärft.

Hier mal der schriftliche Vorgang:

4211742118





Zur Polizei bin ich hin, habe alles zugegeben in der Hoffnung das ich verurteilt werde.
Ich stehe zu mein Wort.:fuck:

Na, wie haben sie denn Deinen Klarnamen herausgefunden?

Poison
25.01.2014, 18:50
Da steht doch, das Verfahren wurde gemäß §153 eingestellt. Glückwunsch.
Sag weiterhin deine Meinung.

Einstellung Geringfügigkeit – Voraussetzungen des § 153 StPO

Voraussetzung für die Einstellung wegen Geringfügigkeit gem. § 153 StPO ist, dass die

Schuld des Täters gering anzusehen wäre,
kein öffentliches Interesse an der Verfolgung der Tat besteht und
es sich bei der Tat um ein Vergehen handelt.

...............................................

Ich bin also schuldig und sollte nur eingeschüchtert werden?:fuck:

Strafgesetzbuch § 130 Volksverhetzung:

http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

Klopperhorst
25.01.2014, 18:51
Na, wie haben sie denn Deinen Klarnamen herausgefunden?

Geht über die EMail, wenn ihr nicht aufpasst.

---

kotzfisch
25.01.2014, 18:55
Geht über die EMail, wenn ihr nicht aufpasst.

---

Eigentlich logisch- hätte ich auch drauf kommen können.

Poison
25.01.2014, 18:56
Na, wie haben sie denn Deinen Klarnamen herausgefunden?

Für die Regierung ist es doch ein leichtes an den IP Adressat ran zu kommen. Anderes kann ich mir selbst nicht vorstellen.

Das war mir eh wurst. Ich hätte es abstreiten können,aber das war mir zu blöd. Ich stehe zu mein Wort.:fuck:

Stanley_Beamish
25.01.2014, 19:01
Frag doch mal den Gehirnnutzer oder andere BRD-hörige. In diesem Land herrscht totale Meinungsfreiheit, egal ob links oder rechts. Die Anzeige musst du dir eingebildet haben..:crazy:

Da das Verfahren eingestellt wurde, die Staatsanwalt aber natürlich auf eine Anzeige hin ermitteln musste, kann ich da jetzt keinen Verstoß seitens staatlicher Organe gegen das grundgesetzlich verbriefte Meinungsfreiheitsrecht feststellen.

Poison
25.01.2014, 19:07
Da das Verfahren eingestellt wurde, die Staatsanwalt aber natürlich auf eine Anzeige hin ermitteln musste, kann ich da jetzt keinen Verstoß seitens staatlicher Organe gegen das grundgesetzlich verbriefte Meinungsfreiheitsrecht feststellen.

Wenn es denn so wäre, würde das von Anfang an vom Staatsanwalt gar nicht weiterverfolgt. Es wäre eingestellt worden und ich hätte von dem Nix erfahren.

mick31
25.01.2014, 19:39
Viel Spaß wenn du in den nächsten 10 Jahren z.b. eine WBK holen willst.

kotzfisch
25.01.2014, 19:41
Viel Spaß wenn du in den nächsten 10 Jahren z.b. eine WBK holen willst.

Das kann er vergessen, Du sagst es.
Ne WBK nützt Dir jedoch eh nichts.

Anita Fasching
25.01.2014, 19:55
Da das Verfahren eingestellt wurde, die Staatsanwalt aber natürlich auf eine Anzeige hin ermitteln musste, kann ich da jetzt keinen Verstoß seitens staatlicher Organe gegen das grundgesetzlich verbriefte Meinungsfreiheitsrecht feststellen.

Das dieser Einwurf kommen würde, habe ich erwartet. Aber nicht gerade von dir. :))
Nein, wäre ja noch schöner, damit durchzukommen.
Ich finde viel bedenklicher und vor allem bezeichnender, das diese Gutmenschenaffen erst in Erwägung zogen, eine Anzeige zu starten.
Das zeigt doch, wie sie dieses System und deren Justiz wahrnehmen. In wievielen anderen Ländern wäre man denn überhaupt auf die Idee gekommen, wegen dieser Lächerlichkeit die Rechtsprechung zu bemühen?
Dieses System ermutigt zu linken und gutmenschlichen Denunziantentum, und diese "Errungenschaft" ist doch einfach abartig.

Gehirnnutzer
25.01.2014, 20:19
Frag doch mal den Gehirnnutzer oder andere BRD-hörige. In diesem Land herrscht totale Meinungsfreiheit, egal ob links oder rechts. Die Anzeige musst du dir eingebildet haben..:crazy:

Och Anita, totale Meinungsfreiheit herrscht hier nicht, auch nirgendwo anders, überall gibt es Einschränkungen der Freiheit der Meinungsäußerung zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Art.

Im Übrigen übersiehst du hier eine Kleinigkeit, aber das ist kein Wunder, denn viele reduzieren den § 130 StGB nur auf seine Absätze 3 und 4 und vergessen 1 und 2.

Tja, aus Poisons Schilderung geht hervor, das er wegen eines Verstoßes gegen Absatz 1 angezeigt wurde und der Staatsanwalt das Verfahren mangels öffentlichen Interesses/geringer der Schuld eingestellt hat.

Nun deine Kritik beruht hauptsächlich auf oben genannte Reduzierung, man kann sie zwar auch auf die Absätze 1 und 2 anwenden, jedoch dann wird sie zum zweischneidigen Schwert, weil sie eine Handhabe gegen solche Subjekte nimmt:

http://www.taz.de/!77963/


wwwyoutube.com/watch?v=QLqZmYzzYb8.

Anhand der Entscheidung des Staatsanwaltes siehst du, man weiß klar zwischen Unmutsäußerungen und solchen Subjekten zu unterscheiden. Dummerweise ist er gezwungen jeder Anzeige nachzugehen.

Gehirnnutzer
25.01.2014, 20:22
Da das Verfahren eingestellt wurde, die Staatsanwalt aber natürlich auf eine Anzeige hin ermitteln musste, kann ich da jetzt keinen Verstoß seitens staatlicher Organe gegen das grundgesetzlich verbriefte Meinungsfreiheitsrecht feststellen.

Das Verfahren wurde zwar eingestellt, Stanley, aber nicht auf Grund eine Legalitätsentscheidung sondern nach dem Opportunitätsprinzip, was bei Vergehen möglich ist.

Anita Fasching
25.01.2014, 20:53
Och Anita, totale Meinungsfreiheit herrscht hier nicht, auch nirgendwo anders, überall gibt es Einschränkungen der Freiheit der Meinungsäußerung zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Art.

Im Übrigen übersiehst du hier eine Kleinigkeit, aber das ist kein Wunder, denn viele reduzieren den § 130 StGB nur auf seine Absätze 3 und 4 und vergessen 1 und 2.

Tja, aus Poisons Schilderung geht hervor, das er wegen eines Verstoßes gegen Absatz 1 angezeigt wurde und der Staatsanwalt das Verfahren mangels öffentlichen Interesses/geringer der Schuld eingestellt hat.

Nun deine Kritik beruht hauptsächlich auf oben genannte Reduzierung, man kann sie zwar auch auf die Absätze 1 und 2 anwenden, jedoch dann wird sie zum zweischneidigen Schwert, weil sie eine Handhabe gegen solche Subjekte nimmt:

http://www.taz.de/!77963/


wwwyoutube.com/watch?v=QLqZmYzzYb8.

Anhand der Entscheidung des Staatsanwaltes siehst du, man weiß klar zwischen Unmutsäußerungen und solchen Subjekten zu unterscheiden. Dummerweise ist er gezwungen jeder Anzeige nachzugehen.

Och Ghn, hab ich behauptet, totale Meinungsfreiheit herrscht irgendwo? Nur woanders mal mehr, mal weniger. Ich bin für mehr.

Ansonsten vertraue ich meinen Augen mehr als Absätzen.

NT: Nun hat dich Poison zwar nicht gefragt, geantwortet hast du aber trotzdem. Da nehm ich mir mal das Recht raus, dir "Danke" zu sagen.

Hayden
25.01.2014, 21:02
Och Ghn, hab ich behauptet, totale Meinungsfreihiet herrscht irgendwo? Nur woanders mal mehr, mal weniger. Ich bin für mehr.



Ich wäre schon froh wenn die richtigen Regeln herrschen würden. Man sollte seine Idiotie verteidigen wenn man jeden Trottel nach Deutschland reinbringen will und nicht andersrum.

deutschland
25.01.2014, 21:09
eben. Lol.

...lasst euch nicht einschüchtern von ein paar Leuten, die ohnehin was an der Waffel haben.

Stanley_Beamish
25.01.2014, 21:12
Das Verfahren wurde zwar eingestellt, Stanley, aber nicht auf Grund eine Legalitätsentscheidung sondern nach dem Opportunitätsprinzip, was bei Vergehen möglich ist.

Unser kleiner Klugscheißer mal wieder.
Die Einstellung eines Verfahrens nach §153 sagt nichts über die tatsächliche Schuld des Angezeigten aus, sondern nur, dass die vorgeworfene Tat von der Staatsanwaltschaft maximal als Vergehen eingestuft wurde.

deutschland
25.01.2014, 21:12
Das Verfahren wurde zwar eingestellt, Stanley, aber nicht auf Grund eine Legalitätsentscheidung sondern nach dem Opportunitätsprinzip, was bei Vergehen möglich ist.


...und was für ein Vergehen willst Du hier strafrechtlich verfolgen ?
mach Dich nicht lächerlich !

Anita Fasching
25.01.2014, 21:13
Ich wäre schon froh wenn die richtigen Regeln herrschen würden. Man sollte seine Idiotie verteidigen wenn man jeden Trottel nach Deutschland reinbringen will und nicht andersrum.

Das tun sie doch! Nur nennen sie es nicht Idiotie, sondern "alternativlose Zuwanderung" und nicht Trottel, sondern "Fachkräfte".

deutschland
25.01.2014, 21:14
Unser kleiner Klugscheißer mal wieder.
Die Einstellung eines Verfahrens nach §153 sagt nichts über die tatsächliche Schuld des Angezeigten aus, sondern nur, dass die vorgeworfene Tat von der Staatsanwaltschaft maximal als Vergehen eingestuft wurde.

...und weil hier kein öffentliches Interesse an eine Strafverfolgung vorliegt !

Asyl
25.01.2014, 21:17
Ich wurde angezeigt, weil ich in ein Forum der Regierung gegen die Asylpolitik war.

Unsere Regierung (eher Regime) hat eigene Foren? Wo denn?

Stanley_Beamish
25.01.2014, 21:18
Das dieser Einwurf kommen würde, habe ich erwartet. Aber nicht gerade von dir. :))
Nein, wäre ja noch schöner, damit durchzukommen.
Ich finde viel bedenklicher und vor allem bezeichnender, das diese Gutmenschenaffen erst in Erwägung zogen, eine Anzeige zu starten.
Das zeigt doch, wie sie dieses System und deren Justiz wahrnehmen. In wievielen anderen Ländern wäre man denn überhaupt auf die Idee gekommen, wegen dieser Lächerlichkeit die Rechtsprechung zu bemühen?
(...)


In England und Frankreich z.B.
Dort werden Leute wegen des Zeigens des gegen das politische Establishment gerichteten Quenelle-Grußes angezeigt.

Jim Knopf
25.01.2014, 21:22
Das kann er vergessen, Du sagst es.
Ne WBK nützt Dir jedoch eh nichts.

Wie kommt ihr denn darauf? Das Verfahren wurde ohne Erhebung einer Anklage eingestellt.
Das wird nirgendwo eingetragen.
Dabei hat er sich in der Tat ziemlich unglücklich ausgedrückt, und es hätte etwas passieren können.
Aber die Staatsanwaltschaft hat dies offensichtlich unter Bagatelle eingeordnet.

Anita Fasching
25.01.2014, 21:22
In England und Frankreich z.B.
Dort werden Leute wegen des Zeigens des gegen das politische Establishment gerichteten Quenelle-Grußes angezeigt.

Ja, aber doch erst neuerdings und auf Druck gewisser Kreise.
Das,was sich der franz. Komiker "geleistet" hat, über Jahre, wäre doch in der BRD undenkbar gewesen. Natürlich wird versucht, auch in anderen europ. Ländern die Knebel enger zu ziehen. Eines der Nebeneffekte, manche behaupten gar eines der Ziele, der europäischen Einheitsmaschinerie.

Sander
25.01.2014, 21:23
Wie kommt ihr denn darauf? Das Verfahren wurde ohne Erhebung einer Anklage eingestellt.
Das wird nirgendwo eingetragen.
Dabei hat er sich in der Tat ziemlich unglücklich ausgedrückt, und es hätte etwas passieren können.
Aber die Staatsanwaltschaft hat dies offensichtlich unter Bagatelle eingeordnet.

Jeder Muell wird irgendwo notiert, das kannste wissen.

Langwitsch
25.01.2014, 21:31
Unsere Regierung (eher Regime) hat eigene Foren? Wo denn?

Vermutlich aus dem Springer Verlag, so kriecherisch wie sie über die Regierung berichten.

Stanley_Beamish
25.01.2014, 21:35
Jeder Muell wird irgendwo notiert, das kannste wissen.

Auch hier im HPF gibt es Foristen, die jeden ihnen "verdächtig" erscheinenden Beitrag abspeichern, um ihn bei Gelegenheit gegen den Verfasser verwenden zu können. :D

Langwitsch
25.01.2014, 21:36
Auch hier im HPF gibt es Foristen, die jeden ihnen "verdächtig" erscheinenden Beitrag abspeichern, um ihn bei Gelegenheit gegen den Verfasser verwenden zu können. :D

Wer denn?

Gehirnnutzer
25.01.2014, 21:45
Unser kleiner Klugscheißer mal wieder.
Die Einstellung eines Verfahrens nach §153 sagt nichts über die tatsächliche Schuld des Angezeigten aus, sondern nur, dass die vorgeworfene Tat von der Staatsanwaltschaft maximal als Vergehen eingestuft wurde.

Sorry Stanley, aber jetzt muss ich wirklich Klugscheißen, weil du falsch informiert bist.

Was Vergehen und Verbrechen sind, legt nicht der Staatsanwalt fest, sondern das ist schon im Strafgesetzbuch definiert (§ 12 StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__12.html)).

Ansonsten hast du durchaus Recht, defakto sagt die Einstellung nach § 153 StPO nur eins sicher aus, das Ganze ist eine Bagatelle, die den Aufwand nicht lohnt.

de minimis non curat lex/de minimis non curat praetor

Sander
25.01.2014, 21:51
Auch hier im HPF gibt es Foristen, die jeden ihnen "verdächtig" erscheinenden Beitrag abspeichern, um ihn bei Gelegenheit gegen den Verfasser verwenden zu können. :D

Ja, ich weiss, habe schon zwei Nutzer ganz besonders auf dem Schirm diesbezueglich. Ziemlich schwaechliches Verhalten.

Gehirnnutzer
25.01.2014, 22:19
...und was für ein Vergehen willst Du hier strafrechtlich verfolgen ?
mach Dich nicht lächerlich !

deutschland, ich will gar nichts, ich schildere die Sachlage und über Sachlagen Bescheid zu wissen kann einem eine Menge Ungemach ersparen.

deutschland, du gehörst wieder zu den Leuten, die zwischen Meinung und Sachlage nicht unterscheiden können.

Du scheinst der Meinung zu sein, ich würde hier jede Meinungsäußerung rechtlich bewerten, sorry, ich bin hier zum diskutieren. Es gibt hier nur eine bestimmte Art von Beiträgen, die ich wirklich rechtlich bewerte und wenn ich zu dem Schluss komme, das sie einen klaren Rechtsbruch darstellen oder ausreichen sind ein Ermittlungsverfahren zu rechtfertigen, dann, dass gebe ich offen zu, werde ich ohne Skrupel zum Denunziant und melde den Beitrag den Moderatoren. Diese Beiträge beschäftigen sich immer mit einer ganz bestimmten Thematik, die durch den 130er Absätze 3 und 4 abgedeckt ist. Solche Beiträge gefährden die Existenz des Forums und das Team.
Sorry, deutschland, wir haben hier ein Forum in dem wie so frei wie kaum woanders diskutieren können und so unterschiedlich unsere politischen Meinungen seien mögen, es müsste eigentlich Einigkeit darüber herrschen, das jedes Verhalten, das die Existenz dieser Diskussionmöglichkeit gefährdet, eine Arschlochverhalten und eine Missachtung der anderen User ist.
Wir können hier sehr viel mehr diskutieren als anders wo, es dürfte normalerweise für niemanden ein Problem sein zum Wohle des Forums mit dieser einen Einschränkung zu leben.

Anita Fasching
25.01.2014, 22:28
Ich hab auch nicht behauptet, dass du dies tust. Aber du könntest es machen, um mal die Grenzen der Meinungsfreiheit auszutesten.

Aber warum sollte ich es tun? Die Grenzen sind klar aufgezeichnet.

Stanley_Beamish
25.01.2014, 22:33
Sorry Stanley, aber jetzt muss ich wirklich Klugscheißen
(...)


Sorry Gehirnnutzer, "mal klugscheißen" ist gut ... :fizeig:
... du bist hier der Oberklugscheißer des Forums



(...)
Ansonsten hast du durchaus Recht, defakto sagt die Einstellung nach § 153 StPO nur eins sicher aus, das Ganze ist eine Bagatelle, die den Aufwand nicht lohnt.



Natürlich habe ich recht, dafür braucht es nicht deiner Bestätigung.

Stanley_Beamish
25.01.2014, 22:36
Wer denn?

Mit "Verwenden" meine ich, hier im Forum als "Argument" verwenden.

Namen will ich nicht nennen, Sander weiß schon wen ich meine.

Strandwanderer
25.01.2014, 22:36
de minimis non curat lex/de minimis non curat praetor


Willst du nicht erst mal die deutsche Sprache richtig erlernen, ehe du hier mit lateinischen Spruchweisheiten aufwartest?

Sheldon
25.01.2014, 22:36
Aber warum sollte ich es tun? Die Grenzen sind klar aufgezeichnet.

Du sagtest, dass hier eine Meinungsfreiheit herrscht. Ich bin nicht dieser Meinung wegen genau diesem Beispiel. Selbst wenn du der Meinung wärst, dass es keinen Holo gegeben hat, dürftest du dieses nicht frei äussern, es sei denn, du wolltest bis zur WM in Katar im Knast einsitzen.

Anita Fasching
25.01.2014, 22:54
Du sagtest, dass hier eine Meinungsfreiheit herrscht. Ich bin nicht dieser Meinung wegen genau diesem Beispiel. Selbst wenn du der Meinung wärst, dass es keinen Holo gegeben hat, dürftest du dieses nicht frei äussern, es sei denn, du wolltest bis zur WM in Katar im Knast einsitzen.

Ok, werter Sheldon. Ich bin noch nicht so lange hier, aber ich bin wirklich keiner, der diesem System absolute Meinungsfreiheit attestiert. Eher das Gegenteil.
Wenn man deine Pinnwand betrachtet, wo ja Leute wie Senator oder Nathan gut gelitten scheinen, so kommt man zu dem Schluss, dich eher bei der "linken" Seite zu verorten. Von daher kam ich zum Schluss, du willst mich zu etwas provozieren.
Mein Beitrag (Meinungsfreiheit überall) war ironisch gemeint, ziemlich offensichtlich sogar meiner bescheidenen Meinung nach.

Sheldon
25.01.2014, 23:01
Ok, werter Sheldon. Ich bin noch nicht so lange hier, aber ich bin wirklich keiner, der diesem System absolute Meinungsfreiheit attestiert. Eher das Gegenteil.
Wenn man deine Pinnwand betrachtet, wo ja Leute wie Senator oder Nathan gut gelitten scheinen, so kommt man zu dem Schluss, dich eher bei der "linken" Seite zu verorten. Von daher kam ich zum Schluss, du willst mich zu etwas provozieren.
Mein Beitrag (Meinungsfreiheit überall) war ironisch gemeint, ziemlich offensichtlich sogar meiner bescheidenen Meinung nach.

Sheldon Cooper ist nunmal ein sehr provokanter Mensch. Du wirst dich dran gewöhnen. ;)

Ich bin aber nicht links, aber auch nicht rechts. Ich bin politisch in der Mitte und lass mich in keine Schublade stecken. Sheldon provoziert alle - egal welches Lager sie angehören.

Meine Frage war aber durchaus ernst gemeint. Du hast folgendes geschrieben:

...In diesem Land herrscht totale Meinungsfreiheit... und das war eindeutig für mich.

Anita Fasching
25.01.2014, 23:08
Sheldon Cooper ist nunmal ein sehr provokanter Mensch. Du wirst dich dran gewöhnen. ;)

Ich bin aber nicht links, aber auch nicht rechts. Ich bin politisch in der Mitte und lass mich in keine Schublade stecken. Sheldon provoziert alle - egal welches Lager sie angehören.

Meine Frage war aber durchaus ernst gemeint. Du hast folgendes geschrieben:

...In diesem Land herrscht totale Meinungsfreiheit... und das war eindeutig für mich.

Wie gesagt,du hast es richtig erkannt. Ohne Bewertung, aber du darfst hier nicht alles sagen.
Gegenfrage, fändest du es richtig, wenn man alles fragen und sagen dürfte, auch das von dir angesprochene?

Sheldon
25.01.2014, 23:14
Wie gesagt,du hast es richtig erkannt. Ohne Bewertung, aber du darfst hier nicht alles sagen.
Gegenfrage, fändest du es richtig, wenn man alles fragen und sagen dürfte, auch das von dir angesprochene?

Er wird soviel Blödsinn behauptet, warum soll man da eine Ausnahme machen?

Anita Fasching
25.01.2014, 23:24
Er wird soviel Blödsinn behauptet, warum soll man da eine Ausnahme machen?

Nun, frag bei den Gerichten oder Politikern nach. Die werden schon ihre Gründe haben.
Ich habe die Gesetze nicht gemacht.

Eloy
25.01.2014, 23:30
Er wird soviel Blödsinn behauptet, warum soll man da eine Ausnahme machen?

Die Ausnahme besteht doch, gesetzlich geschützt!

Die eine Seite darf jeden "Blödsinn" verzapfen...., und die andere hat ihn ohne Widerspruch hinzunehmen!

Sheldon
25.01.2014, 23:38
Nun, frag bei den Gerichten oder Politikern nach. Die werden schon ihre Gründe haben.
Ich habe die Gesetze nicht gemacht.

Ich kenn die Gründe. Diese Gesetze wurden von den Besatzern vorgeschrieben. Die deutschen Politikermarionetten haben da überhaupt nichts zu melden.

Anita Fasching
25.01.2014, 23:45
Ich kenn die Gründe. Diese Gesetze wurden von den Besatzern vorgeschrieben. Die deutschen Politikermarionetten haben da überhaupt nichts zu melden.

Ich will dir nicht widersprechen. Ausser, das rückgratlose deutsche Politikermarionetten nicht nur nichts zu melden haben, sondern dies auch nicht wollen.
Sie werden von ihren Herren schließlich fürstlich belohnt. Was kümmert sie da Moral und Wahrheit, der Pöbel ist mit Fressen, Saufen, DSDS und anderen "Fun" bestens unterhalten. Für die wenigen Unverschämten, die dennoch hinterfragen, gibt es die oben angesprochenen Gesetze.

Affenpriester
26.01.2014, 02:14
Wenn es denn so wäre, würde das von Anfang an vom Staatsanwalt gar nicht weiterverfolgt. Es wäre eingestellt worden und ich hätte von dem Nix erfahren.

Wenn du angezeigt wirst, wirst du glaube in jedem Fall informiert und wenn es nur über eine Einstellung des Verfahrens ist.

Efna
26.01.2014, 02:21
wenn die bösen Linken hier alles kontrollieren warum wurde das Verfahren dan eingestellt?

Pappenheimer
26.01.2014, 04:55
Och Anita, totale Meinungsfreiheit herrscht hier nicht, auch nirgendwo anders, überall gibt es Einschränkungen der Freiheit der Meinungsäußerung zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Art.


Stimmt nicht, in den meisten Staaten dieser Erde kann man noch sagen was man will ohne Angst vor Volksverhetzungsparagraphen oder Schuetzern des Hohlen Klaus haben zu muessen. Diese Einschraenkung der Meinungsfreiheit wie in Deutschland gibt es wirklich nur ganz selten in einem demokratischen Staat. Je groesser die Angst der Politiker vor ihrem Volk desto restriktiver die Gesetze.

Gehirnnutzer
26.01.2014, 06:23
Stimmt nicht, in den meisten Staaten dieser Erde kann man noch sagen was man will ohne Angst vor Volksverhetzungsparagraphen oder Schuetzern des Hohlen Klaus haben zu muessen. Diese Einschraenkung der Meinungsfreiheit wie in Deutschland gibt es wirklich nur ganz selten in einem demokratischen Staat. Je groesser die Angst der Politiker vor ihrem Volk desto restriktiver die Gesetze.

1. Nicht immer alles nur auf die HCL reduzieren, denke auch mal wie ich schon erwähnt habe an Hassprediger und den 130er.

2. Ob nun etwas strafrechtlich behandelt wird oder nur zivilrechtlich behandelt wird, es bleibt eine Einschränkung.

3. Wenn man wirklich genau sein will, müsste man die Sache differenzierter betrachten und zwischen Meinungsfreiheit und Freiheit der Meinungsäußerung unterscheiden, denn in den meisten Fällen ist nur die Freiheit der Meinungsäußerung eingeschränkt. Das ist sogar zu bestimmten Zwecken völkerrechtlich zulässig (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die rechtlich bindende Umsetzung der UN-Menschenrechtscharta).

4. Sollten wir nicht vergessen, dass wir uns auf Grund unser eigenen moralischen und ethischen Vorstellungen auch öfters einschränken.

Objektiv gesehen, gibt es keine totale Meinungsfreiheit, kann es auch nicht geben, weil sonst ein gesellschaftliches Zusammenleben nicht möglich wäre.

Gesetzliche Einschränkungen muss man wie gesagt differenziert betrachten, zum einem nach dem, ob sie die Meinung als solche bestrafen oder nur dessen Äußerung einschränken.

bernhard44
26.01.2014, 06:24
solche Vorfälle häufen sich und betreffen sicher auch unser Forum! Daher kann ich jedem Nutzer nur empfehlen, seine Beiträge so zu verfassen, das er das Geschriebene im Falle eine Strafanzeige auch vertreten kann!
Eine unschöne Entwicklung, die deutlich die Veränderungen in der Gesellschaft aufzeigt!

Commodus
26.01.2014, 06:44
Gesetzliche Einschränkungen muss man wie gesagt differenziert betrachten, zum einem nach dem, ob sie die Meinung als solche bestrafen oder nur dessen Äußerung einschränken.

Bei diesem Gesinnungsgesetz (130) verhält es sich so wie bei allen anderen Gesetzen auch. Es lebt nur von der Bereitschaft, daß die Gesellschaft in ihrer Mehrheit dieses Gesetz auch befolgt. Wenn nicht, dann wird dieses Gesetz "obsolet".

Beispiel: Was würde die BRD machen, wenn es in Deutschland zu einem wilden und verbotenen Generalstreik käme? Glaubst Du im Ernst, daß die "ach so unabhängige Justiz" im Alleingang (mit dem jeweiligen ortszuständigen freien und unabhängigen Staatsanwalt) JEDEN Gesetzesbrecher vor nem Richter zerren würde, um geltendes Recht durchzuboxen?

Die logische Konsequenz an der Einschränkung der Meinungsfreiheit lautet: Leute lasst euch davon nicht einschüchtern. Und zwar en masse!

fatalist
26.01.2014, 07:10
Gesetzliche Einschränkungen muss man wie gesagt differenziert betrachten, zum einem nach dem, ob sie die Meinung als solche bestrafen oder nur dessen Äußerung einschränken. Ganz klar die Idiotie der Woche.

Neusprech in Vollendung: Du darfst meinen was Du willst, aber sagen darfst du es nicht. Das genau ist Meinungsfreiheit in Neusprech Orwell´scher Prägung.

Deren Hohepriester im HPF heisst "Gehirnnutzer", was für eine feinsinnige Ironie.

Poison
26.01.2014, 07:34
solche Vorfälle häufen sich und betreffen sicher auch unser Forum! Daher kann ich jedem Nutzer nur empfehlen, seine Beiträge so zu verfassen, das er das Geschriebene im Falle eine Strafanzeige auch vertreten kann!
Eine unschöne Entwicklung, die deutlich die Veränderungen in der Gesellschaft aufzeigt!

Speichert ihr denn unsere IP-Adressen und gibt sie bei Verlangen weiter?

Hammerkopf
26.01.2014, 07:52
deutschland, ich will gar nichts, ich schildere die Sachlage und über Sachlagen Bescheid zu wissen kann einem eine Menge Ungemach ersparen.

deutschland, du gehörst wieder zu den Leuten, die zwischen Meinung und Sachlage nicht unterscheiden können.

Du scheinst der Meinung zu sein, ich würde hier jede Meinungsäußerung rechtlich bewerten, sorry, ich bin hier zum diskutieren. Es gibt hier nur eine bestimmte Art von Beiträgen, die ich wirklich rechtlich bewerte und wenn ich zu dem Schluss komme, das sie einen klaren Rechtsbruch darstellen oder ausreichen sind ein Ermittlungsverfahren zu rechtfertigen, dann, dass gebe ich offen zu, werde ich ohne Skrupel zum Denunziant und melde den Beitrag den Moderatoren. Diese Beiträge beschäftigen sich immer mit einer ganz bestimmten Thematik, die durch den 130er Absätze 3 und 4 abgedeckt ist. Solche Beiträge gefährden die Existenz des Forums und das Team.
Sorry, deutschland, wir haben hier ein Forum in dem wie so frei wie kaum woanders diskutieren können und so unterschiedlich unsere politischen Meinungen seien mögen, es müsste eigentlich Einigkeit darüber herrschen, das jedes Verhalten, das die Existenz dieser Diskussionmöglichkeit gefährdet, eine Arschlochverhalten und eine Missachtung der anderen User ist.
Wir können hier sehr viel mehr diskutieren als anders wo, es dürfte normalerweise für niemanden ein Problem sein zum Wohle des Forums mit dieser einen Einschränkung zu leben.

Schlimm genug, oder?

Ich meine diese "kleine Einschränkung" im freiesten Deutschland, das es je gegeben hat.

Bulldog
26.01.2014, 07:54
Schlimm genug, oder?

Ich meine diese "kleine Einschränkung" im freiesten Deutschland, das es je gegeben hat.

Im Deutschland der 68er-Bolschewisten ist die Wahrheit Volksverhetzung und Volksverhetzung die Wahrheit.

Die 68er-Bolschewisten sind dabei, eine kulturmarxistische Diktatur zu errichten.

Sie sind auf ihrem Weg schon weit voran gekommen.

Helgoland
26.01.2014, 08:14
Na, wie haben sie denn Deinen Klarnamen herausgefunden?

Ein Anruf bei der NSA genügt.

Gehirnnutzer
26.01.2014, 08:18
Bei diesem Gesinnungsgesetz (130) verhält es sich so wie bei allen anderen Gesetzen auch. Es lebt nur von der Bereitschaft, daß die Gesellschaft in ihrer Mehrheit dieses Gesetz auch befolgt. Wenn nicht, dann wird dieses Gesetz "obsolet".


Commodus, du machst mal wieder zwei Fehler.

1. Du reduzierst den 130er auf seine Absätze 3 und 4.

2. Du missachtest die Natur des 130er. Wenn du dir nämlich das Gesetz genauer betrachten würdest und nach seinem Inhalt urteilen würdest, anstatt nach deinen persönlichen Ansichten, würde dir auffallen, das es sich bei den Absätzen 3 und 4 des 130er im übrigen beim gesamten 130er um eine Einschränkung der Meinungsäußerung handelt und nicht wie du in typischerweise fälschlich annimmst um ein Meinungsverbot, auch wenn sie sich in ihrer Wirkung scheinbar gleichen.

Deine Aussage gilt nicht nur für bestimmte Gesetze, sie gilt für Gesetze allgemein, aber das nur nebenbei.

Nun, man kann sagen das der 130er Absätze 3 und 4 sicherlich gegen eine bestimmte Gesinnung gerichtet ist, jedoch löst die Gesinnung alleine keine Strafbarkeit aus.
Egal welchem Zweck eine Einschränkung der Meinungsäußerung dient, egal ob man sie für richtig oder falsch hält, sie sind eine perfide Art von Gesetzen.

Sie zeichnen sich durch folgende Eigenschaften aus:

1. Die Meinung, dessen Äußerung sie einschränken, ist im Grunde genommen austauschbar, weil die Meinung selber zwar Bestandteil des Tatbestandes ist, aber nicht der Strafbarkeit auslösende Moment.

2. Sie lassen nur eine Art der Verteidigung zu, nämlich nur eine auf die Strafbarkeit auslösende Art und Weise der Äußerung bezogene. Beweise die sich auf die Meinung beziehen, sind irrelevant, weil die Meinung selber nicht strafauslösendes Element ist. Wahrheit oder Unwahrheit der Meinung spielen kein Rolle.

3. Solche Gesetze sind kaum durch die Rechtsprechung weg zubekommen, erst recht nicht über die falsche Verteidigungsstrategie. Sie können im Grunde nur über die Legislative entfernt werden.

Abschließend noch ein kleiner Hinweis:

Justiz ist ein Synonym für Rechtspflege und es ist in soweit richtig, das ein Staatsanwalt Organ der Rechtspflege ist.

Es geht aber beim Rechtsprinzip der Gewaltentrennung auf das du dich beziehst nicht um die Unabhängigkeit der Justiz. Es ist zum einen eine Verallgemeinerung die Justiz mit der Rechtsprechung gleich zu setzen und bezüglich des Prinzips der Gewaltenteilung und der daraus abgeleiteten Unabhängigkeit der Rechtsprechung ein Fehler.

Die Rechtsprechung und somit die Judikative hat unabhängig zu sein. Organe der Rechtsprechung sind aber nur Richter, denn nur sie fällen Urteile und sprechen somit Recht.

Staatanwälte, obwohl Organe der Rechtspflege gehören hinsichtlich der Gewaltenteilung genau wie die Polizei zur Executive.

Gehirnnutzer
26.01.2014, 08:27
Ganz klar die Idiotie der Woche.

Neusprech in Vollendung: Du darfst meinen was Du willst, aber sagen darfst du es nicht. Das genau ist Meinungsfreiheit in Neusprech Orwell´scher Prägung.

Deren Hohepriester im HPF heisst "Gehirnnutzer", was für eine feinsinnige Ironie.

fatalist, wie kann etwas Idiotie von mir sein, was durch ein von dir eingestelltes Thema (http://www.politikforen.net/showthread.php?122128-H%C3%B6chstes-deutsches-Gericht-erlaubt-Holocaustleugnung) belegt wird?

Gehirnnutzer
26.01.2014, 08:39
Schlimm genug, oder?

Ich meine diese "kleine Einschränkung" im freiesten Deutschland, das es je gegeben hat.

Hammerkopf, es gibt die Möglichkeit diese Einschränkung weg zubekommen, der Weg dazu ist, wie bereits erwähnt, durch ihre Art vorgegeben.

Man sollte nicht immer Sokrates ignorieren, der sagte "Schlechte Gesetze muss man ändern, nicht brechen".

Buella
26.01.2014, 08:46
Schlimm genug, oder?

Ich meine diese "kleine Einschränkung" im freiesten Deutschland, das es je gegeben hat.

Von sich behauptet, daß es je gegeben habe!

Wie wir hier jedoch deutlich sehen, mangelt es schon bei den Grundfesten des freiheitlichen Verständnis!
Nicht anders ist ein Gesinnungs-Paragraph zur Sanktionierung von Meinungen zu begreifen!

Wäre es wirklich so, wie es die brd von sich behauptet, müßte sie das Denunzianten-Pack, welches sie jedoch selbst heranzüchtet und fördert, vor den Richter schleifen!

Schöne neue Welt diese brd!

:cool:

Buella
26.01.2014, 09:01
Im Deutschland der 68er-Bolschewisten ist die Wahrheit Volksverhetzung und Volksverhetzung die Wahrheit.

Die 68er-Bolschewisten sind dabei, eine kulturmarxistische Diktatur zu errichten.

Sie sind auf ihrem Weg schon weit voran gekommen.

Der legale Versuch dagegen anzugehen, wird durch diese Brut bereits im Keim erstickt und jede politische Parteienbildung auf das Allerübelste durch das gleichgeschaltete Medien-Kartell und die systemischen Einheitsparteien diffamiert und ihre Mitglieder stigmatisiert!

Diesem vor selbstsüchtiger Borniertheit strotzenden indoktrinierten ideologisch-armierten Gesinnungs-Wall ist somit gar nicht beizukommen!

:cool:

Ganz_unten
26.01.2014, 12:33
Commodus, du machst mal wieder zwei Fehler.

1. Du reduzierst den 130er auf seine Absätze 3 und 4.

2. Du missachtest die Natur des 130er. Wenn du dir nämlich das Gesetz genauer betrachten würdest und nach seinem Inhalt urteilen würdest, anstatt nach deinen persönlichen Ansichten, würde dir auffallen, das es sich bei den Absätzen 3 und 4 des 130er im übrigen beim gesamten 130er um eine Einschränkung der Meinungsäußerung handelt und nicht wie du in typischerweise fälschlich annimmst um ein Meinungsverbot, auch wenn sie sich in ihrer Wirkung scheinbar gleichen.

Deine Aussage gilt nicht nur für bestimmte Gesetze, sie gilt für Gesetze allgemein, aber das nur nebenbei.

Nun, man kann sagen das der 130er Absätze 3 und 4 sicherlich gegen eine bestimmte Gesinnung gerichtet ist, jedoch löst die Gesinnung alleine keine Strafbarkeit aus.
Egal welchem Zweck eine Einschränkung der Meinungsäußerung dient, egal ob man sie für richtig oder falsch hält, sie sind eine perfide Art von Gesetzen.

Sie zeichnen sich durch folgende Eigenschaften aus:

1. Die Meinung, dessen Äußerung sie einschränken, ist im Grunde genommen austauschbar, weil die Meinung selber zwar Bestandteil des Tatbestandes ist, aber nicht der Strafbarkeit auslösende Moment.

2. Sie lassen nur eine Art der Verteidigung zu, nämlich nur eine auf die Strafbarkeit auslösende Art und Weise der Äußerung bezogene. Beweise die sich auf die Meinung beziehen, sind irrelevant, weil die Meinung selber nicht strafauslösendes Element ist. Wahrheit oder Unwahrheit der Meinung spielen kein Rolle.

3. Solche Gesetze sind kaum durch die Rechtsprechung weg zubekommen, erst recht nicht über die falsche Verteidigungsstrategie. Sie können im Grunde nur über die Legislative entfernt werden.

Abschließend noch ein kleiner Hinweis:

Justiz ist ein Synonym für Rechtspflege und es ist in soweit richtig, das ein Staatsanwalt Organ der Rechtspflege ist.

Es geht aber beim Rechtsprinzip der Gewaltentrennung auf das du dich beziehst nicht um die Unabhängigkeit der Justiz. Es ist zum einen eine Verallgemeinerung die Justiz mit der Rechtsprechung gleich zu setzen und bezüglich des Prinzips der Gewaltenteilung und der daraus abgeleiteten Unabhängigkeit der Rechtsprechung ein Fehler.

Die Rechtsprechung und somit die Judikative hat unabhängig zu sein. Organe der Rechtsprechung sind aber nur Richter, denn nur sie fällen Urteile und sprechen somit Recht.

Staatanwälte, obwohl Organe der Rechtspflege gehören hinsichtlich der Gewaltenteilung genau wie die Polizei zur Executive.

Eine aufgeklärte und informierte Zivilgesellschaft braucht keinen 130er.

Dragon
26.01.2014, 15:15
Gehirnnutzer!

Artikel 5 des Grundgesetzes:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


Das bedeutet, es ist dem Staat nicht nur verwehrt, Meinungen zu vebieten, er darf auch keine Vorschriften über die Form der Äußerung machen.

Affenpriester
26.01.2014, 15:39
Gehirnnutzer!

Artikel 5 des Grundgesetzes:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


Das bedeutet, es ist dem Staat nicht nur verwehrt, Meinungen zu vebieten, er darf auch keine Vorschriften über die Form der Äußerung machen.

Diese Gesetze haben etwas Faszinierendes an sich. Im Absatz 1 wird dir ein Recht gewährt, welches in Absatz drei schon wieder relativiert wird und in Absatz 3 teilweise sogar infrage gestellt.
Berufen sich unsere Demokraten aufs Grundgesetz, zitieren sie zu gern nur Absatz 1, fertig.
Das ganze Grundgesetz ist ein Sammelsurium voller Einschränkungen von Rechten die es einen Absatz vorher noch völlig frei eingeräumt hat, nichts weiter.

Gehirnnutzer
26.01.2014, 17:10
Gehirnnutzer!

Artikel 5 des Grundgesetzes:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


Das bedeutet, es ist dem Staat nicht nur verwehrt, Meinungen zu vebieten, er darf auch keine Vorschriften über die Form der Äußerung machen.

Dragon, auch wenn man in nicht postet, der Absatz 2 des Artikels verschwindet nicht.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Alter Stubentiger
26.01.2014, 18:38
Einstellung Geringfügigkeit – Voraussetzungen des § 153 StPO

Voraussetzung für die Einstellung wegen Geringfügigkeit gem. § 153 StPO ist, dass die

Schuld des Täters gering anzusehen wäre,
kein öffentliches Interesse an der Verfolgung der Tat besteht und
es sich bei der Tat um ein Vergehen handelt.

...............................................

Ich bin also schuldig und sollte nur eingeschüchtert werden?:fuck:

Strafgesetzbuch § 130 Volksverhetzung:

http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html


Ist ja mächtig hart der Staat. Wer mehr will sollte sich an Horst Mahler wenden. Der weiß wie man das richtig macht.

So siehts aber doch sehr nach Im Kitchen ist kein Zimmer frei aus.

Alter Stubentiger
26.01.2014, 18:43
Im Deutschland der 68er-Bolschewisten ist die Wahrheit Volksverhetzung und Volksverhetzung die Wahrheit.

Die 68er-Bolschewisten sind dabei, eine kulturmarxistische Diktatur zu errichten.

Sie sind auf ihrem Weg schon weit voran gekommen.

Die Wahrheit? Ist sie das was du dafür hälst?

Bulldog
26.01.2014, 18:44
Die Wahrheit? Ist sie das was du dafür hälst?

Komm mir jetzt nicht mit Erkenntnistheorie!!!

Das die rotzgrünen Lügen, wenn sie nur das Maul aufmachen, ist offensichtlich.

Dragon
26.01.2014, 18:50
Dragon, auch wenn man in nicht postet, der Absatz 2 des Artikels verschwindet nicht.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Welche Schranke ist bei "Volksverhetzung" anwendbar?

opppa
26.01.2014, 19:11
Da das Verfahren eingestellt wurde, die Staatsanwalt aber natürlich auf eine Anzeige hin ermitteln musste, kann ich da jetzt keinen Verstoß seitens staatlicher Organe gegen das grundgesetzlich verbriefte Meinungsfreiheitsrecht feststellen.

Dann dürfte es doch wohl nicht viel Aufwand bedeuten, durch einen Rechtsanwalt feststellen zu lassen, wer da den Staatsanwalt geweckt hat!

:hmm:

laurin
26.01.2014, 19:11
Stimmt nicht, in den meisten Staaten dieser Erde kann man noch sagen was man will ohne Angst vor Volksverhetzungsparagraphen oder Schuetzern des Hohlen Klaus haben zu muessen. Diese Einschraenkung der Meinungsfreiheit wie in Deutschland gibt es wirklich nur ganz selten in einem demokratischen Staat. Je groesser die Angst der Politiker vor ihrem Volk desto restriktiver die Gesetze.

2010 (glaube ich) wurde in England Amanda Schofield wegen "einer schweren rassistischen Störung der öffentlichen Ordnung" festgenommen, weil ihre kleine Tochter ihre Negerpuppe auf die Fensterbank gesetzt hatte.

Laurin

laurin
26.01.2014, 19:21
Und vergangenen Dezember wurde in England ein Mann 8 Stunden eingesperrt, weil er in einem Forum Witze über Nelson Mandela gemacht hatte.

http://eaglerising.com/3494/man-arrested-making-jokes-nelson-mandela/


Man Arrested for Making Jokes

Gehirnnutzer
26.01.2014, 20:27
Welche Schranke ist bei "Volksverhetzung" anwendbar?

Dragon, welchen Bereich der Volksverhetzung meinst du denn, die Absätze 1 und 2 oder 3 und 4?

Prostasius Prallus
26.01.2014, 22:03
So in etwa:

Asylanten - Krebsgeschwür ausbreiten.
Sie bringen Unheil, Krankheiten, Verbrechen, schmarotzen und werden noch frech.

Die Reaktion in diesem Forum war unglaublich. So viel gestörte Leute.



Warum treibst du dich auch in Foren herum, wo den Leuten noch die Spritzen im Arm stecken? Du muss immer freundliche Mitteilungen verbreiten.. zb. -Die von DEM Merkel importierten Drogendealer bringen Unheil über unser Land-. Dem Staatsanwalt musst du dann erklären, warum die Regierung ihre Finger hier im Spiel hat. Die Anzeige wandert dann direkt in den Müll.

Pappenheimer
27.01.2014, 00:40
Wie kann man eigentlich Volksverhetzung betreiben wenn man in einem Forum etwas schreibt welches z.B. in den USA gehostet wird? Oder wie in meinem Fall, das Forum wird in den USA gehostet, ich lebe aber in Costa Rica. Wie kaeme eine deutsche Behoerde dazu mich anzuzeigen wenn ich doch garnicht in Deutschland bin und auch das Forum nicht in Deutschland gehostet wird? Da koennten mich ja saemtliche Behoerden der Welt anklagen...

Pappenheimer
27.01.2014, 02:20
2010 (glaube ich) wurde in England Amanda Schofield wegen "einer schweren rassistischen Störung der öffentlichen Ordnung" festgenommen, weil ihre kleine Tochter ihre Negerpuppe auf die Fensterbank gesetzt hatte.

Laurin

Es dauert nicht mehr lange dann wird man schon festgenommen weil man Negerkuesse verkauft.


Ich warte auf den Tag dass die Fussballmanschaft Saprissa - hier in Costa Rica eine der Top-Manschaften - eine Einladung nach Deutschland zu einem Fussballspiel bekommt. Den Gutmenschen wuerden dann saemtliche Gesichtszuege entgleisen bei diesen Trikots, ganz besonders bei den schwarzen Spielern.

42129

Murmillo
27.01.2014, 06:04
Tachchen Leute,

Anzeige w/Volksverhetzung scheint ein neuer Sport der Linken zu sein.

Ich wurde angezeigt, weil ich in ein Forum der Regierung gegen die Asylpolitik war.

Die blöden links versifften Teilnehmer haben alles schön geredet. Da musste ich einfach darauf antworten.

So in etwa:

Asylanten - Krebsgeschwür ausbreiten.
Sie bringen Unheil, Krankheiten, Verbrechen, schmarotzen und werden noch frech.

Die Reaktion in diesem Forum war unglaublich. So viel gestörte Leute.

Ich kann das nicht fassen, was bei uns abgeht.

Der Paragraf der Volksverhetzung wurde im Jahr 2010 still und heimlich verschärft.

Hier mal der schriftliche Vorgang:

4211742118





Zur Polizei bin ich hin, habe alles zugegeben in der Hoffnung das ich verurteilt werde.
Ich stehe zu mein Wort.:fuck:

Bist du der Forist in Zusammenhang mit Bernhard44s Abschied hier ?

http://www.politikforen.net/showthread.php?149260-%E2%80%9Ebernhard44%E2%80%9C-geht!

OneDownOne2Go
27.01.2014, 06:10
Bist du der Forist in Zusammenhang mit Bernhard44s Abschied hier ?

http://www.politikforen.net/showthread.php?149260-%E2%80%9Ebernhard44%E2%80%9C-geht!

Nein, ist er nicht. Falls der Betroffene das will, wird er sich selbst dazu äußern.

Poison
27.01.2014, 08:45
Bist du der Forist in Zusammenhang mit Bernhard44s Abschied hier ?

http://www.politikforen.net/showthread.php?149260-%E2%80%9Ebernhard44%E2%80%9C-geht!

Nein bin ich nicht.

Meine Sache ist ja erledigt. Aber man weiß ja nie. Die schnüffeln ja noch in die Forumarchive rum.

Volksverhetzung verjährt erst nach ca.5 Jahren.

Dragon
27.01.2014, 11:15
Nein bin ich nicht.

Meine Sache ist ja erledigt. Aber man weiß ja nie. Die schnüffeln ja noch in die Forumarchive rum.

Volksverhetzung verjährt erst nach ca.5 Jahren.

Wenn die Sachen schon jahrelang im Internet liegen, und es nicht zu Pogromen gekommen ist, dann sind sie sicher nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.

Marlen
27.01.2014, 11:22
Tachchen Leute,

Anzeige w/Volksverhetzung scheint ein neuer Sport der Linken zu sein.

Ich wurde angezeigt, weil ich in ein Forum der Regierung gegen die Asylpolitik war.

Die blöden links versifften Teilnehmer haben alles schön geredet. Da musste ich einfach darauf antworten.

So in etwa:

Asylanten - Krebsgeschwür ausbreiten.
Sie bringen Unheil, Krankheiten, Verbrechen, schmarotzen und werden noch frech.

Die Reaktion in diesem Forum war unglaublich. So viel gestörte Leute.

Ich kann das nicht fassen, was bei uns abgeht.

Der Paragraf der Volksverhetzung wurde im Jahr 2010 still und heimlich verschärft.

Hier mal der schriftliche Vorgang:

4211742118





Zur Polizei bin ich hin, habe alles zugegeben in der Hoffnung das ich verurteilt werde.
Ich stehe zu mein Wort.:fuck:

Du hättest in deiner Auflistung immer nur dazuschreiben sollen "nicht alle"

Alter Stubentiger
27.01.2014, 14:11
Komm mir jetzt nicht mit Erkenntnistheorie!!!

Das die rotzgrünen Lügen, wenn sie nur das Maul aufmachen, ist offensichtlich.

Weil du es sagst? Lol.

Großadmiral
27.01.2014, 16:11
1. Nicht immer alles nur auf die HCL reduzieren, denke auch mal wie ich schon erwähnt habe an Hassprediger und den 130er.

2. Ob nun etwas strafrechtlich behandelt wird oder nur zivilrechtlich behandelt wird, es bleibt eine Einschränkung.

3. Wenn man wirklich genau sein will, müsste man die Sache differenzierter betrachten und zwischen Meinungsfreiheit und Freiheit der Meinungsäußerung unterscheiden, denn in den meisten Fällen ist nur die Freiheit der Meinungsäußerung eingeschränkt. Das ist sogar zu bestimmten Zwecken völkerrechtlich zulässig (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die rechtlich bindende Umsetzung der UN-Menschenrechtscharta).

4. Sollten wir nicht vergessen, dass wir uns auf Grund unser eigenen moralischen und ethischen Vorstellungen auch öfters einschränken.

Objektiv gesehen, gibt es keine totale Meinungsfreiheit, kann es auch nicht geben, weil sonst ein gesellschaftliches Zusammenleben nicht möglich wäre.

Gesetzliche Einschränkungen muss man wie gesagt differenziert betrachten, zum einem nach dem, ob sie die Meinung als solche bestrafen oder nur dessen Äußerung einschränken.

Das Zivilrecht hat nur den Vorteil das der Staat als Partei außen vor bleibt.

Großadmiral
27.01.2014, 16:17
Commodus, du machst mal wieder zwei Fehler.

1. Du reduzierst den 130er auf seine Absätze 3 und 4.

2. Du missachtest die Natur des 130er. Wenn du dir nämlich das Gesetz genauer betrachten würdest und nach seinem Inhalt urteilen würdest, anstatt nach deinen persönlichen Ansichten, würde dir auffallen, das es sich bei den Absätzen 3 und 4 des 130er im übrigen beim gesamten 130er um eine Einschränkung der Meinungsäußerung handelt und nicht wie du in typischerweise fälschlich annimmst um ein Meinungsverbot, auch wenn sie sich in ihrer Wirkung scheinbar gleichen.

Deine Aussage gilt nicht nur für bestimmte Gesetze, sie gilt für Gesetze allgemein, aber das nur nebenbei.

Nun, man kann sagen das der 130er Absätze 3 und 4 sicherlich gegen eine bestimmte Gesinnung gerichtet ist, jedoch löst die Gesinnung alleine keine Strafbarkeit aus.
Egal welchem Zweck eine Einschränkung der Meinungsäußerung dient, egal ob man sie für richtig oder falsch hält, sie sind eine perfide Art von Gesetzen.

Sie zeichnen sich durch folgende Eigenschaften aus:

1. Die Meinung, dessen Äußerung sie einschränken, ist im Grunde genommen austauschbar, weil die Meinung selber zwar Bestandteil des Tatbestandes ist, aber nicht der Strafbarkeit auslösende Moment.

2. Sie lassen nur eine Art der Verteidigung zu, nämlich nur eine auf die Strafbarkeit auslösende Art und Weise der Äußerung bezogene. Beweise die sich auf die Meinung beziehen, sind irrelevant, weil die Meinung selber nicht strafauslösendes Element ist. Wahrheit oder Unwahrheit der Meinung spielen kein Rolle.

3. Solche Gesetze sind kaum durch die Rechtsprechung weg zubekommen, erst recht nicht über die falsche Verteidigungsstrategie. Sie können im Grunde nur über die Legislative entfernt werden.

Abschließend noch ein kleiner Hinweis:

Justiz ist ein Synonym für Rechtspflege und es ist in soweit richtig, das ein Staatsanwalt Organ der Rechtspflege ist.

Es geht aber beim Rechtsprinzip der Gewaltentrennung auf das du dich beziehst nicht um die Unabhängigkeit der Justiz. Es ist zum einen eine Verallgemeinerung die Justiz mit der Rechtsprechung gleich zu setzen und bezüglich des Prinzips der Gewaltenteilung und der daraus abgeleiteten Unabhängigkeit der Rechtsprechung ein Fehler.

Die Rechtsprechung und somit die Judikative hat unabhängig zu sein. Organe der Rechtsprechung sind aber nur Richter, denn nur sie fällen Urteile und sprechen somit Recht.

Staatanwälte, obwohl Organe der Rechtspflege gehören hinsichtlich der Gewaltenteilung genau wie die Polizei zur Executive.

Für 1. und 2. Zustimmung 3. Stimmt aber auch nur weil das BVerfG eine ungeschriebene Schranke für die Meinungsfreiheit "entdeckt" hat und im folgenden wie die meisten ein Problem damit hatte das Schutzgut des § 130 StGB richtig heraus zu arbeiten.

Großadmiral
27.01.2014, 16:23
Welche Schranke ist bei "Volksverhetzung" anwendbar?

Keine bzw. die allgemeinen Gesetze das BVerfG hat hierzu extra eine Verfassungsimanente Schranke "entdeckt". Bezieht sich vor allem auf 130 III, IV StGB .

Großadmiral
27.01.2014, 16:26
Wie kann man eigentlich Volksverhetzung betreiben wenn man in einem Forum etwas schreibt welches z.B. in den USA gehostet wird? Oder wie in meinem Fall, das Forum wird in den USA gehostet, ich lebe aber in Costa Rica. Wie kaeme eine deutsche Behoerde dazu mich anzuzeigen wenn ich doch garnicht in Deutschland bin und auch das Forum nicht in Deutschland gehostet wird? Da koennten mich ja saemtliche Behoerden der Welt anklagen...

In der Konsequenz hast du Recht.

Großadmiral
27.01.2014, 16:36
Weil du es sagst? Lol.

Nein, wegen Offenkundigkeit.

Dragon
27.01.2014, 16:50
Keine bzw. die allgemeinen Gesetze das BVerfG hat hierzu extra eine Verfassungsimanente Schranke "entdeckt". Bezieht sich vor allem auf 130 III, IV StGB .

Bei "Volksverhetzung" werden bestimmte Meinungsinhalte verboten, ist also kein allgemeines Gesetz.

Wenn ein Richter Rechtsnormen entdeckt, die es nicht gibt, nennt man das normalerweise Rechtsbeugung.

Großadmiral
27.01.2014, 16:53
Bei "Volksverhetzung" werden bestimmte Meinungsinhalte verboten, ist also kein allgemeines Gesetz.

Wenn ein Richter Rechtsnormen entdeckt, die es nicht gibt, nennt man das normalerweise Rechtsbeugung.

Du kannst die Verfassungsrichter gern Anzeigen wobei ich mir nicht sicher bin ob das ganze schon verjährt ist. Besagte "Entdeckung" wird auch von bekannten Staatsrechtlern und Kommentatoren kritisch gesehen.

deutschland
28.01.2014, 19:45
deutschland, ich will gar nichts, ich schildere die Sachlage und über Sachlagen Bescheid zu wissen kann einem eine Menge Ungemach ersparen.

deutschland, du gehörst wieder zu den Leuten, die zwischen Meinung und Sachlage nicht unterscheiden können.

Du scheinst der Meinung zu sein, ich würde hier jede Meinungsäußerung rechtlich bewerten, sorry, ich bin hier zum diskutieren. Es gibt hier nur eine bestimmte Art von Beiträgen, die ich wirklich rechtlich bewerte und wenn ich zu dem Schluss komme, das sie einen klaren Rechtsbruch darstellen oder ausreichen sind ein Ermittlungsverfahren zu rechtfertigen, dann, dass gebe ich offen zu, werde ich ohne Skrupel zum Denunziant und melde den Beitrag den Moderatoren. Diese Beiträge beschäftigen sich immer mit einer ganz bestimmten Thematik, die durch den 130er Absätze 3 und 4 abgedeckt ist. Solche Beiträge gefährden die Existenz des Forums und das Team.
Sorry, deutschland, wir haben hier ein Forum in dem wie so frei wie kaum woanders diskutieren können und so unterschiedlich unsere politischen Meinungen seien mögen, es müsste eigentlich Einigkeit darüber herrschen, das jedes Verhalten, das die Existenz dieser Diskussionmöglichkeit gefährdet, eine Arschlochverhalten und eine Missachtung der anderen User ist.
Wir können hier sehr viel mehr diskutieren als anders wo, es dürfte normalerweise für niemanden ein Problem sein zum Wohle des Forums mit dieser einen Einschränkung zu leben.

...ich kann Dir nicht widersprechen und möchte hinzufügen, dass das Denunziantentum gerade hier in diesem Forum Ausmasse angenommen hat die nun auch zum Rücktritt von "Berhard 44" geführt haben... Du kannst Dich also nun wirklich nicht beklagen gute Arbeit geleistet zu haben...

Nikolaus
28.01.2014, 20:49
...ich kann Dir nicht widersprechen und möchte hinzufügen, dass das Denunziantentum gerade hier in diesem Forum Ausmasse angenommen hat die nun auch zum Rücktritt von "Berhard 44" geführt haben... Die Moderatoren haben doch selbst dazu aufgefordert, strafbare Beiträge zu melden

deutschland
28.01.2014, 20:54
Die Moderatoren haben doch selbst dazu aufgefordert, strafbare Beiträge zu melden

...dagegen kann doch niemand was haben... der zu beanstandene Beitrag wird gelöscht und gut iss !

Hier wurde aber gleich von irgendwelchen kranken Typen der Staatsschutz in Kenntnis gesetzt und die Ermittlungen laufen derzeit...
man kommt sich hier vor wie in der Normannenstrasse !!!

kotzfisch
28.01.2014, 20:59
Nein bin ich nicht.

Meine Sache ist ja erledigt. Aber man weiß ja nie. Die schnüffeln ja noch in die Forumarchive rum.

Volksverhetzung verjährt erst nach ca.5 Jahren.



Ganz glaubwürdig kommst Du nicht rüber, alter Verwalter.
Warum hast Du nicht einfach die Aussage verweigert?

latrop
28.01.2014, 21:00
In der WZ läuft z.Zt. eine Abstimmung, ob die verkauften Sachen (auch Haribo) nicht polcor sind.

Es sind 60 % der Meinung, das ist übertrieben - meine ich auch.

http://www.wz-newsline.de/home/umfragen/debatte-um-politische-korrektheit-sollten-hersteller-auf-produkte-und-namen-verzichten-1.1538074?showResult=true#kommentare

deutschland
28.01.2014, 21:01
Lüge er nicht, freilich ist Bernhardt wegen Dir, dem mit Abstand verzichtbarsten User gegangen.
Du Nichtsnutz bist letztlich der Auslöser.

...ist das tatsächlich so, oder saugst Du Dir das nur aus den Fingern ?

Geronimo
28.01.2014, 21:02
...dagegen kann doch niemand was haben... der zu beanstandene Beitrag wird gelöscht und gut iss !

Hier wurde aber gleich von irgendwelchen kranken Typen der Staatsschutz in Kenntnis gesetzt und die Ermittlungen laufen derzeit...
man kommt sich hier vor wie in der Normannenstrasse !!!

Das weiß "Nikolaus" doch alles. Sein Post triefte vor Zynismus. Die linke Bazille.

deutschland
28.01.2014, 21:03
Das weiß "Nikolaus" doch alles. Sein Post triefte vor Zynismus. Die linke Bazille.

...dann gehört er also auch zu den "kranken Typen" ?

Geronimo
28.01.2014, 21:06
...dann gehört er also auch zu den "kranken Typen" ?

Extrem krank.

Nikolaus
28.01.2014, 21:07
Sorry, deutschland, wir haben hier ein Forum in dem wie so frei wie kaum woanders diskutieren können...diskutieren "könnten".
Aber das will hier kaum einer wirklich.

deutschland
28.01.2014, 21:08
Das weiß "Nikolaus" doch alles. Sein Post triefte vor Zynismus. Die linke Bazille.

...dann gehört er also auch zu den "kranken Typen", die letztendlich einer langjährigen Therapie zugeführt werden müßen....:?

Shahirrim
28.01.2014, 21:08
Tachchen Leute,

Anzeige w/Volksverhetzung scheint ein neuer Sport der Linken zu sein.

Ich wurde angezeigt, weil ich in ein Forum der Regierung gegen die Asylpolitik war.

Die blöden links versifften Teilnehmer haben alles schön geredet. Da musste ich einfach darauf antworten.

So in etwa:

Asylanten - Krebsgeschwür ausbreiten.
Sie bringen Unheil, Krankheiten, Verbrechen, schmarotzen und werden noch frech.

Die Reaktion in diesem Forum war unglaublich. So viel gestörte Leute.

Ich kann das nicht fassen, was bei uns abgeht.

Der Paragraf der Volksverhetzung wurde im Jahr 2010 still und heimlich verschärft.

Hier mal der schriftliche Vorgang:

4211742118





Zur Polizei bin ich hin, habe alles zugegeben in der Hoffnung das ich verurteilt werde.
Ich stehe zu mein Wort.:fuck:

Sieh mal einer an.

Wenn keine Medien da sind, dann werden solche Verfahren sogar wegen Geringfügigkeit eingestellt? Das war mir auch noch nicht bekannt.

Unser Todfeind sind also die MSM, die alle vor sich her treiben.

deutschland
28.01.2014, 21:11
Extrem krank.

...ich kenne da eine supergeile Therapiereinrichtung im Odenwald... mindestaufendhaltszeit 5 Jahre !

kotzfisch
28.01.2014, 21:11
...ist das tatsächlich so, oder saugst Du Dir das nur aus den Fingern ?

Ein Anfangsverdacht vielleicht?

kotzfisch
28.01.2014, 21:13
Zitat Poison.

Zur Polizei bin ich hin, habe alles zugegeben in der Hoffnung das ich verurteilt werde.
Ich stehe zu mein Wort.

Zitatende.

Lächerlicher kann man ja kaum angeben.
Er hätte die Klappe halten sollen.
Beschuldigte müssen zur Sache keine Angaben machen.
Ermitteln sollen die Staatschutztrotteln schon selbst.

Maggie
28.01.2014, 21:16
Geht über die EMail, wenn ihr nicht aufpasst.

---

Reicht es aus, beim E-Mail-Anbieter eine falsche Adresse anzugeben?

deutschland
28.01.2014, 21:17
...diskutieren "könnten".
Aber das will hier kaum einer wirklich.

...wenn Du jedoch zu jenen gehörst der andere wegen seiner Meinung in die Pfanne haut, dann hat das mit einer "Diskussion" nichts mehr zu tun !

Maggie
28.01.2014, 21:18
Ich wurde angezeigt, weil ich in ein Forum der Regierung gegen die Asylpolitik war.



Das ist schlecht, da kriegen sie dich gleich dran...

deutschland
28.01.2014, 21:20
ES ist ein Verdacht, der sich durch die Zeitnähe der Volksverhetzungsgeschichten
ergibt und der mir daher plausibel erscheint.

Der Treppenwitz besteht darin, dass ein Urgestein wegen eines derartig schlechten und lumpigen
Users gegangen ist.

Falls ich im Irrtum sein sollte, werde ich mich öffentlich entschuldigen- für alle sichtbar.
Aber ich glaube nicht, dass das nötig sein wird.

...mit derartigen Verdächtigungen sollte man vorsichtig sein, weil nämlich sonst der Verdacht an einen selbst hängen bleibt...

kotzfisch
28.01.2014, 21:22
...ist das tatsächlich so, oder saugst Du Dir das nur aus den Fingern ?

Ich ziehe meinen ANFANGSVERDACHT zurück, stehe aber nach wie vor zu meinem herabsetzenden Äußerungen POISON
gegenüber. was ich von diesem Primitivling halte, kam zum Ausdruck.

deutschland
28.01.2014, 21:25
Wurde doch eingestellt, rahm es ein und häng es dir übers Klo. Besser noch in die Eingangshalle.

...Einstellungen nach § 154 StGB sind keine Delikte, die ein öffentliches Interesse verfolgen, bzw. haben !


also "PIPIKRAM" ...

OneDownOne2Go
28.01.2014, 21:25
...mit derartigen Verdächtigungen sollte man vorsichtig sein, weil nämlich sonst der Verdacht an einen selbst hängen bleibt...

Das ist hier ja nicht wie beim Furzen. War nicht zwangsweise der, der zuerst jemand anderen beschuldigt.

Ich wäre dankbar, ihr würdet die Spekulationen lassen. Wenn es dazu etwas veröffentlichungsfähiges gibt, wird es auch veröffentlicht. Besten Dank im Voraus!

kotzfisch
28.01.2014, 21:25
...mit derartigen Verdächtigungen sollte man vorsichtig sein, weil nämlich sonst der Verdacht an einen selbst hängen bleibt...

Nein, an mir bleibt er nicht hängen.
Das ich damit nichts zu tun habe, kann Dir jeder Mod. bestätigen und darf jeder bestätigen.
Frag halt an.Ich bin sauber!

Und: Einen Verdacht werde ich ja wohl noch frei äußern dürfen.
Welche Vorstellung von Meinungsfreiheit hast Du denn?
Vermutlich liege ich hier aber trotzdem falsch.
Sei es drum.

Ermittlungsbehörden äußern auch Verdächtigungen und es stellt sich die Unschuld der Angeschuldigten
gelegentlich heraus. Na und?
Völlig normal.

Thema erledigt!

deutschland
28.01.2014, 21:26
Ich ziehe meinen ANFANGSVERDACHT zurück, stehe aber nach wie vor zu meinem herabsetzenden Äußerungen POISON
gegenüber. was ich von diesem Primitivling halte, kam zum Ausdruck.

OK, Du ziehst also Deinen Anfangsverdacht zurück... und was bleibt ?

kotzfisch
28.01.2014, 21:30
OK, Du ziehst also Deinen Anfangsverdacht zurück... und was bleibt ?

Der stets schlechte Geschmack im Mund und der Kotzreiz, wenn von Poison die Rede ist.

Sonst nichts. Das bringen wir konkret nicht heraus.
Vielleicht gut so- wenn es 100%ig bekannt würde, würde der User einen Shitstorm erleben,
den er nicht erleben möchte.

Also belassen wir es lieber einfach dabei und lecken die Wunde, die B44 durch seinen Weggang
aufriß..(Nichts für ungut, Pillefiz- soll Dein Format nicht mindern!)

deutschland
28.01.2014, 21:30
Nein, an mir bleibt er nicht hängen.
Das ich damit nichts zu tun habe, kann Dir jeder Mod. bestätigen und darf jeder bestätigen.
Frag halt an.Ich bin sauber!

Und: Einen Verdacht werde ich ja wohl noch frei äußern dürfen.
Welche Vorstellung von Meinungsfreiheit hast Du denn?
Vermutlich liege ich hier aber trotzdem falsch.
Sei es drum.

Ermittlungsbehörden äußern auch Verdächtigungen und es stellt sich die Unschuld der Angeschuldigten
gelegentlich heraus. Na und?
Völlig normal.

Thema erledigt!

...du machst es Dir verdammt einfach...stellst hier was in den Raum ohne einen klaren Beweis vorlegen zu können und wenn Du dann nicht mehr weiterweist beschließt Du die Angelegenheit für erledigt zu betrachten...Akte zu !

...jeder Richter würde Dich allein schon deswegen zu einer Geldstrafe verurteilen... oder dazu, geteert und gefedert eine Woche lang durchs Dorf zu traben...

kotzfisch
28.01.2014, 21:38
...du machst es Dir verdammt einfach...stellst hier was in den Raum ohne einen klaren Beweis vorlegen zu können und wenn Du dann nicht mehr weiterweist beschließt Du die Angelegenheit für erledigt zu betrachten...Akte zu !

...jeder Richter würde Dich allein schon deswegen zu einer Geldstrafe verurteilen... oder dazu, geteert und gefedert eine Woche lang durchs Dorf zu traben...

Geteert und gefedert? Deine Rechtsvorstellung ist noch von 1780?
Ich habe es Dir erklärt: Verdächtigungen darf man äußern- das machen Staatsanwaltschaften übrigens jeden Tag.
Sie ziehen sie auch zurück. So wie ich. Auch im Lichte nochmals genau angesehener zeitlicher Abläufe, die sich
zuerst und beim flüchtigen Hinsehen anders darstellten.Hast Du es kapiert?

Ein legitimer Vorgang, der ganz normal ist.Wenn Du mich nerven willst oder den Moraloberlehrer machen möchtest, um auf Deine
fehlerlose Präzision und Unfehlbarkeit hinzuweisen, dann gehe ich zum Lachen raus in den Garten.

Wenn Du weiter nölen willst: Heul doch!

Ich sage, hier ist Ende, dann ist hier Ende.Wichtigmacher!

deutschland
28.01.2014, 21:46
Geteert und gefedert? Deine Rechtsvorstellung ist noch von 1780?
Ich habe es Dir erklärt: Verdächtigungen darf man äußern- das machen Staatsanwaltschaften übrigens jeden Tag.
Sie ziehen sie auch zurück. So wie ich. Auch im Lichte nochmals genau angesehener zeitlicher Abläufe, die sich
zuerst und beim flüchtigen Hinsehen anders darstellten.Hast Du es kapiert?

Ein legitimer Vorgang, der ganz normal ist.Wenn Du mich nerven willst oder den Moraloberlehrer machen möchtest, um auf Deine
fehlerlose Präzision und Unfehlbarkeit hinzuweisen, dann gehe ich zum Lachen raus in den Garten.

Wenn Du weiter nölen willst: Heul doch!

Ich sage, hier ist Ende, dann ist hier Ende.Wichtigmacher!

...Du bist kein Staatsanwalt und kein Richter... Du bist nur jemand, der Vermutungen geäußert hat...
In Deinem Fall würde ich gerne die Gesetze von 1780 wieder in Kraft setzen .... :haha::haha::haha:

kotzfisch
28.01.2014, 21:49
...Du bist kein Staatsanwalt und kein Richter... Du bist nur jemand, der Vermutungen geäußert hat...
In Deinem Fall würde ich gerne die Gesetze von 1780 wieder in Kraft setzen .... :haha::haha::haha:

Ich bin nur jemand,der Vermutungen geäußert hat, richtig.

kotzfisch
28.01.2014, 21:49
1781 bitte, da wurde das verboten.

kotzfisch
28.01.2014, 21:58
Na gut aber bitte nur mit Honig und Gänsedaunen.

deutschland
28.01.2014, 22:13
Ich bin nur jemand,der Vermutungen geäußert hat, richtig.

...nicht mehr und nicht weniger hast Du gesagt ...

GUTE NACHT !

kotzfisch
28.01.2014, 22:17
...nicht mehr und nicht weniger hast Du gesagt ...

GUTE NACHT !

Alles klar, wünsche ich Dir auch. Nichts für Ungut!

Nikolaus
28.01.2014, 23:00
Ich bin also schuldig und sollte nur eingeschüchtert werden?:fuck:Nach Meinung des Anzeigeerstatters hättest du gestraft werden sollen.
Der Staatsanwaltschaft wars aber zu blöd, sich weiter mit sowas geringfügigem und uninteressantem wie dir zu befassen.

Beißer
29.01.2014, 08:15
Der Paragraph 130 StGB verstößt eindeutig gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und ist somit grundgesetzwidrig.

Poison
29.01.2014, 08:26
Nach Meinung des Anzeigeerstatters hättest du gestraft werden sollen.
Der Staatsanwaltschaft wars aber zu blöd, sich weiter mit sowas geringfügigem und uninteressantem wie dir zu befassen.

Mach dir um diese Sache keine Gedanken.

Denke lieber an dein Elend denn es kann sein, dass Du als Klimalügenerzähler
in den Knast kommst.

Nicht als Volksverhetzer, sondern als Volksschädling.:D


@Kotzfisch

Du bist wohl neidisch?

deutschland
29.01.2014, 09:34
Alles klar, wünsche ich Dir auch. Nichts für Ungut!

...habe kein Problem mit Dir... wirklich nicht !

Nikolaus
29.01.2014, 11:29
Mach dir um diese Sache keine Gedanken.Mach ich ja garnicht. Wenn du sogar dem Staatsanwalt zu uninteressant bist....

kotzfisch
29.01.2014, 13:05
...habe kein Problem mit Dir... wirklich nicht !

Nee, alles ok- man kann sich ja auch mal kabbeln.Kein Problem.

Murmillo
29.01.2014, 13:33
Der Paragraph 130 StGB verstößt eindeutig gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und ist somit grundgesetzwidrig.

In (1) und (2) jedenfalls nicht, weil die nur die Einhaltung der Artikel 3,5 und 7 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte garantieren.

(3) bezieht sich auf die im Völkerstrafgesetzbuch §6 - Völkermord- genannten Straftatbestände.

(4) bezieht sich auf die Würde der Opfer nationalsozialistischer Gewalt- gerade Würde wird ja Jedem gleichermaßen durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zugesichert

(5) weitet die Aussagen von (3) und (4) auf Schriftstücke aus und

(6) ist der Verweis auf §86, Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Absatz (3), der die strafwürdigkeit der Tatbestände nach (2),(3),(4) und (5) ausser Kraft setzt, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.


Worin siehst du nun den Verstoß gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und gegen das GG ?

Beißer
29.01.2014, 13:41
Worin siehst du nun den Verstoß gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und gegen das GG ?

In der menschenrechtswidrigen Einschränkung der Meinungsfreiheit. Der Paragraph 130 Strafgesetzbuch stellt bestimmte Meinungen unter Strafe. Das ist mit Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nicht vereinbar. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der General Comment Nummer 34.

Damit verstößt dieser Strafrechtsparagraph auch gegen Artikel 1 Abs. 2 des Grundgesetzes.

deutschland
29.01.2014, 14:03
Nee, alles ok- man kann sich ja auch mal kabbeln.Kein Problem.

...auch das ist in einem Forum erlaubt und auch geboten, denn unterschiedliche Meinungen machen erst das Leben schön !

OneDownOne2Go
29.01.2014, 14:08
In (1) und (2) jedenfalls nicht, weil die nur die Einhaltung der Artikel 3,5 und 7 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte garantieren.

(3) bezieht sich auf die im Völkerstrafgesetzbuch §6 - Völkermord- genannten Straftatbestände.

(4) bezieht sich auf die Würde der Opfer nationalsozialistischer Gewalt- gerade Würde wird ja Jedem gleichermaßen durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zugesichert

(5) weitet die Aussagen von (3) und (4) auf Schriftstücke aus und

(6) ist der Verweis auf §86, Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Absatz (3), der die strafwürdigkeit der Tatbestände nach (2),(3),(4) und (5) ausser Kraft setzt, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.


Worin siehst du nun den Verstoß gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und gegen das GG ?

Selbst das BVerfG hat festgestellt, dass §130 StGB in Teilen nicht dem formalen Verfassungsanspruch an jedes Gesetz auf Allgemeingültigkeit genügt. Damit wäre er, abseits jeder Diskussion um Vereinbarkeit mit Menschenrechten, eigentlich ein Fall für Änderung oder Streichung.

Allerdings hat das BVerfG auch festgestellt, dass das in diesem Fall "durch den besonderen geschichtlichen Hintergrund" schon "irgendwie doch okay" ist, mit anderen Worten: Ein Gesetz darf ganz oder in Teilen der Verfassung widersprechen, die Widersprüchlichkeit muss nur "begründet" sein.

Dazu zum wiederholten Male meinen Glückwunsch, man sollte an hinderlichen Hürden wie Verfassungen einfach nicht zu sehr kleben ;)

Beißer
29.01.2014, 14:10
Dazu zum wiederholten Male meinen Glückwunsch, man sollte an hinderlichen Hürden wie Verfassungen einfach nicht zu sehr kleben ;)

Es kommt noch hinzu, dass wir gar keine Verfassung haben, sondern eben nur ein Grundgesetz.

Affenpriester
29.01.2014, 14:11
Es kommt noch hinzu, dass wir gar keine Verfassung haben, sondern eben nur ein Grundgesetz.

Ist am Ende dasselbe, ein Gerüst an Grundregeln für den Staat. Wie du das Papier nun nennst ist relativ...

Beißer
29.01.2014, 14:14
Ist am Ende dasselbe, ein Gerüst an Grundregeln für den Staat. Wie du das Papier nun nennst ist relativ...

Nein. Eine Verfassung wurde von einem Volk in freier Selbstbestimmung beschlossen. Das Grundgesetz wurde uns von den Siegermächten auferlegt.

Affenpriester
29.01.2014, 14:16
Nein. Eine Verfassung wurde von einem Volk in freier Selbstbestimmung beschlossen. Das Grundgesetz wurde uns von den Siegermächten auferlegt.

Welche Verfassung wurde vom Volk beschlossen, die amerikanische?

Gehirnnutzer
29.01.2014, 14:18
In der menschenrechtswidrigen Einschränkung der Meinungsfreiheit. Der Paragraph 130 Strafgesetzbuch stellt bestimmte Meinungen unter Strafe. Das ist mit Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nicht vereinbar. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der General Comment Nummer 34.

Damit verstößt dieser Strafrechtsparagraph auch gegen Artikel 1 Abs. 2 des Grundgesetzes.

Beißer, wie oft sollen wir das noch durchkauen, der Artikl 130 er stellt nicht die Meinung unter Strafe, sondern deren Äußerung in einer bestimmten Art und Weise und das ist zulässig.

Beißer
29.01.2014, 14:19
Welche Verfassung wurde vom Volk beschlossen, die amerikanische?

Ja. So wie eigentlich jede Verfassung, die nicht fremden »Hohen Kommissaren« zur Genehmigung vorgelegt werden musste.

Affenpriester
29.01.2014, 14:20
Ja. So wie eigentlich jede Verfassung, die nicht fremden »Hohen Kommissaren« zur Genehmigung vorgelegt werden musste.

Wurde die nicht auch nur von Repräsentanten ratifiziert, wie bei uns?

OneDownOne2Go
29.01.2014, 14:20
Nein. Eine Verfassung wurde von einem Volk in freier Selbstbestimmung beschlossen. Das Grundgesetz wurde uns von den Siegermächten auferlegt.

Das ist eine vollkommen andere Diskussion, und ich finde es nicht zielführend, das hier weiter zu verfolgen. Auf irgend einer Grundlage muss man argumentieren, in dem Fall ist es eben das die Rolle der Verfassung übernehmende Grundgesetz, unabhängig von dessen Zustandekommen und faktischem Status.

Das minimalistischste Prüfkriterium für einen Rechtsstaat ist, ob er sich an sein eigenes Rechtsfundament konsequent hält. Ob nun vom Volk beschlossen oder von den Siegern diktiert, in beiden Fällen versagt die Bundesrepublik im Fall §130 StGB bei dieser Prüfung.

Beißer
29.01.2014, 14:21
Beißer, wie oft sollen wir das noch durchkauen, der Artikl 130 er stellt nicht die Meinung unter Strafe, sondern deren Äußerung in einer bestimmten Art und Weise und das ist zulässig.

Wie oft sollen wir das noch durchkauen: Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte garantiert die freie Meinungsäußerung.
Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Beißer
29.01.2014, 14:23
Wurde die nicht auch nur von Repräsentanten ratifiziert, wie bei uns?

Diese Repräsentanten hatte sich aber das Volk selbst ausgesucht – und das Ergebnis ihrer Arbeit musste eben nicht den Kommandeuren feindlicher Besatzungsstreitkräfte zur Genehmigung vorgelegt werden.

Beißer
29.01.2014, 14:24
Das ist eine vollkommen andere Diskussion, und ich finde es nicht zielführend, das hier weiter zu verfolgen. Auf irgend einer Grundlage muss man argumentieren, in dem Fall ist es eben das die Rolle der Verfassung übernehmende Grundgesetz, unabhängig von dessen Zustandekommen und faktischem Status.

Das minimalistischste Prüfkriterium für einen Rechtsstaat ist, ob er sich an sein eigenes Rechtsfundament konsequent hält. Ob nun vom Volk beschlossen oder von den Siegern diktiert, in beiden Fällen versagt die Bundesrepublik im Fall §130 StGB bei dieser Prüfung.
Genauso ist es.

Leider ist es eine furchtbare Unsitte in diesem Forum, immer wieder neue Nebenschauplätze zu eröffnen, wenn man in der eigentlichen Argumentation widerlegt wurde.

Affenpriester
29.01.2014, 14:24
Diese Repräsentanten hatte sich aber das Volk selbst ausgesucht – und das Ergebnis ihrer Arbeit musste eben nicht den Kommandeuren feindlicher Besatzungsstreitkräfte zur Genehmigung vorgelegt werden.

Egal, unsere suchen wir uns doch auch irgendwie aus, oder? Entscheidend ist doch die Volksbefragung in dieser Sache, m.E..
Und für mich ist es egal wie der Grundrechtekatalog nun heißt, völlig wurscht.

Beißer
29.01.2014, 14:30
Egal, unsere suchen wir uns doch auch irgendwie aus, oder? Entscheidend ist doch die Volksbefragung in dieser Sache, m.E..
Und für mich ist es egal wie der Grundrechtekatalog nun heißt, völlig wurscht.

Nun gut, belassen wir es dabei. Auf jeden Fall verstößt der Paragraph 130 StGB gegen diesen Grundrechtekatalog, da der in Artikel 1 Abs. 2 eindeutig die Einhaltung der Menschenrechte fordert und garantiert.

Affenpriester
29.01.2014, 14:32
Nun gut, belassen wir es dabei. Auf jeden Fall verstößt der Paragraph 130 StGB gegen diesen Grundrechtekatalog, da der in Artikel 1 Abs. 2 eindeutig die Einhaltung der Menschenrechte fordert und garantiert.

Ja, ist unseren Vertretern aber völlig schnuppe.
Der Staat verstößt so oft gegen die eigenen Grundregeln. Selbst das Bundesverfassungsgericht stellt dies ja regelmäßig fest, das muss schon was heißen, legt es doch selbst in einigen Fragen den Wisch aus, wie es gerade passt.
Die Regierung wird aufgefordert, dann wurschtelt man bissl rum, das ist doch nur noch eine Farce alles.

Gehirnnutzer
29.01.2014, 14:37
Selbst das BVerfG hat festgestellt, dass §130 StGB in Teilen nicht dem formalen Verfassungsanspruch an jedes Gesetz auf Allgemeingültigkeit genügt. Damit wäre er, abseits jeder Diskussion um Vereinbarkeit mit Menschenrechten, eigentlich ein Fall für Änderung oder Streichung.

Allerdings hat das BVerfG auch festgestellt, dass das in diesem Fall "durch den besonderen geschichtlichen Hintergrund" schon "irgendwie doch okay" ist, mit anderen Worten: Ein Gesetz darf ganz oder in Teilen der Verfassung widersprechen, die Widersprüchlichkeit muss nur "begründet" sein.

Dazu zum wiederholten Male meinen Glückwunsch, man sollte an hinderlichen Hürden wie Verfassungen einfach nicht zu sehr kleben ;)

OneDownOne2Go, um diese Sache geht es nicht. Es geht um die im Grundgesetz festgeschriebene Bindung an das Völkerrecht. Meinungsverbote sind mit der UN-Menschenrechtscharta und deren rechtlichen Umsetzung, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte nicht vereinbar. Daraus ergibt sich bei einem Meinungsverbot automatisch eine Verfassungswidrigkeit.
Nur begehen diejenigen, die behaupten, deswegen sei der 130er oder besser gesagt seine Absätze 3 und 4 verfassungswidrig einen kleinen Irrtum. Der 130er ist nämlich kein Meinungsverbot, sondern eine Einschränkung der Meinungsäußerung und die ist nun wieder zulässig, wenn sie bestimmten Zwecken dient, z.B. dem Schutz der Rechte anderer oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Beißer
29.01.2014, 14:41
OneDownOne2Go, um diese Sache geht es nicht. Es geht um die im Grundgesetz festgeschriebene Bindung an das Völkerrecht. Meinungsverbote sind mit der UN-Menschenrechtscharta und deren rechtlichen Umsetzung, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte nicht vereinbar. Daraus ergibt sich bei einem Meinungsverbot automatisch eine Verfassungswidrigkeit.
Nur begehen diejenigen, die behaupten, deswegen sei der 130er oder besser gesagt seine Absätze 3 und 4 verfassungswidrig einen kleinen Irrtum. Der 130er ist nämlich kein Meinungsverbot, sondern eine Einschränkung der Meinungsäußerung und die ist nun wieder zulässig, wenn sie bestimmten Zwecken dient, z.B. dem Schutz der Rechte anderer oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Wie oft sollen wir das noch durchkauen: Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte garantiert die freie Meinungsäußerung.
Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Murmillo
29.01.2014, 14:41
Selbst das BVerfG hat festgestellt, dass §130 StGB in Teilen nicht dem formalen Verfassungsanspruch an jedes Gesetz auf Allgemeingültigkeit genügt. Damit wäre er, abseits jeder Diskussion um Vereinbarkeit mit Menschenrechten, eigentlich ein Fall für Änderung oder Streichung.

Allerdings hat das BVerfG auch festgestellt, dass das in diesem Fall "durch den besonderen geschichtlichen Hintergrund" schon "irgendwie doch okay" ist, mit anderen Worten: Ein Gesetz darf ganz oder in Teilen der Verfassung widersprechen, die Widersprüchlichkeit muss nur "begründet" sein.

Dazu zum wiederholten Male meinen Glückwunsch, man sollte an hinderlichen Hürden wie Verfassungen einfach nicht zu sehr kleben ;)

Na ja, das BVerfG hatte die Gerichte zurückgepfiffen und klargestellt, wie §130 (3) und (4) auszulegen sind. In diesen beiden Absätzen steht ja eindeutig, dass nicht der Inhalt der Äußerung unter Strafe steht, sondern gewissermaßen das wie und wo ich die Äußerung tätige muss geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören.
Der ist ja z.B. nicht gestört, wenn ich so eine Äußerung im örtlichen Karnickelzüchterverein, in dem alle Karnickelzüchter der gleichen Ansicht sind, von mir gebe.Da kann mich dann auch keiner von ausserhalb, der davon Kenntnis erhält,anzeigen.
Um so einen ähnlichen Fall gings ja dann auch vor dem BVerfG, Artikel dazu ist hier:

http://www.domradio.de/themen/judentum/2012-02-23/juden-empoert-ueber-urteil-zur-holocaust-leugnung

Gehirnnutzer
29.01.2014, 15:05
Wie oft sollen wir das noch durchkauen: Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte garantiert die freie Meinungsäußerung.

Wie oft soll man dir erklären, das die Allgemeine Erklärung der Menschenrecht keine bindende Rechtsnorm ist. Die bindende Rechtsnorm ist nämlich die rechtliche Umsetzung der UN-Menschenrechtscharta, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte.
Du hast doch die Erklärung des UN-Menschenrechsausschusses schön gepostet in deinem Thread (http://www.politikforen.net/showthread.php?129457-%C2%A7-130-StGB-seit-mehr-als-einem-Jahr-gundgesetzwidrig) über die Verfassungswidrigkeit des 130er.

Genauso wie du den Gesetzestext des 130er ignorierst, der klarstellt, das es sich nicht um ein Meinungsverbot handelt, ignorierst du einen kleine Satz in der Erklärung des Ausschusses.

Restrictions on the right of freedom of opinion should never be imposed and, with regard to freedom of expression, they should not go beyond what is permitted in paragraph 3 or required under article 20.

Und daraus geht klar hervor, wie du richtig erkannt hast, das Meinungsverbote gegen die UN-Charta und somit auch gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verstoßen. Einschränkungen der Meinungsäußerungen verstoßen aber nur dann gegen die UN-Charta, wenn sie über das in Artikel 20 Absatz 3 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte erlaubte hinausgehen.


(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 (http://dejure.org/gesetze/VStGB/6.html) Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

Fett rot, zeigt klar auf, das es sich um eine Einschränkung der Meinungsäußerung handelt. Wenn du die Geschichte privat oder nicht öffentlich im Freundeskreis tust, interessiert es Vater Staat nicht.
normal rot, zeigt den Grund der Einschränkung auf und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gehört zu den erlaubten Einschränkungsgründen.

Beißer
29.01.2014, 15:28
Fett rot, zeigt klar auf, das es sich um eine Einschränkung der Meinungsäußerung handelt.

Eben. Und das stellt eine Verletzung der Menschenrechte dar. Darüberhinaus dient der 130er ja nicht nur zur Regulierung von Aussagen über den Nationalsozialismus, sondern wird heute in vielfältigster Weise benutzt, um vor allen Dingen Meinungsäußerungen »von rechts« zu kriminalisieren.

Gehirnnutzer
29.01.2014, 15:56
Eben. Und das stellt eine Verletzung der Menschenrechte dar. Darüberhinaus dient der 130er ja nicht nur zur Regulierung von Aussagen über den Nationalsozialismus, sondern wird heute in vielfältigster Weise benutzt, um vor allen Dingen Meinungsäußerungen »von rechts« zu kriminalisieren.

Ach, jetzt wird die Erklärung des UN-Menschenrechtsauschusses, auf der du so pochst, ignoriert. Dieser dumme kleine Satz, in dem der Ausschuss klarstellt, das eine Einschränkung, die sich im Rahmen des Artikels 20 Absatz 3 bewegt, zulässig ist und keine Verletzung der Menschenrechte darstellt.

Wenn du so fest überzeugt bist, das der 130er gegen die Menschenrechte verstößt, kannst du sicherlich belegen. wo und wie er über das in Artikel 20 Absatz 3 genannte hinausgeht.

OneDownOne2Go
29.01.2014, 16:48
OneDownOne2Go, um diese Sache geht es nicht. Es geht um die im Grundgesetz festgeschriebene Bindung an das Völkerrecht. Meinungsverbote sind mit der UN-Menschenrechtscharta und deren rechtlichen Umsetzung, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte nicht vereinbar. Daraus ergibt sich bei einem Meinungsverbot automatisch eine Verfassungswidrigkeit.
Nur begehen diejenigen, die behaupten, deswegen sei der 130er oder besser gesagt seine Absätze 3 und 4 verfassungswidrig einen kleinen Irrtum. Der 130er ist nämlich kein Meinungsverbot, sondern eine Einschränkung der Meinungsäußerung und die ist nun wieder zulässig, wenn sie bestimmten Zwecken dient, z.B. dem Schutz der Rechte anderer oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Gehirnnutzer, da magst du Recht haben, aber du hast offenbar übersehen, dass ich an keiner Stelle mit den Menschenrechten argumentiert habe, sondern rein formal angemahnt, dass der §130 StGB nicht vereinbar ist mit Art. 19 GG Abs. 1, was auch das BVerfG prinzipiell festgestellt hat.

Den Rest der Argumentation kenne ich zur Genüge, allerdings - und bitte, versuch das nicht wieder mit einem wahren Schwall von Paragraphen zu widerlegen, denn das ist schlicht meine Meinung - bin ich der Ansicht, dass die Artikel einer Verfassung entweder ausnahmslos gelten, oder sie besitzen keinerlei Gültigkeit. Lässt man sich auf Ausnahmen dabei ein, so reden wir nicht mehr über Sinngehalt und Zielsetzung eines Verfassungsartikels, wir diskutieren über die Qualität von Ausnahm-Rechtfertigungen, und das ist in absoluter Beliebigkeit möglich und einer Verfassung unwürdig.

Stanley_Beamish
29.01.2014, 17:48
(...)
Fett rot, zeigt klar auf, das es sich um eine Einschränkung der Meinungsäußerung handelt. Wenn du die Geschichte privat oder nicht öffentlich im Freundeskreis tust, interessiert es Vater Staat nicht.
normal rot, zeigt den Grund der Einschränkung auf und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gehört zu den erlaubten Einschränkungsgründen.

Sorry Gehirnnutzer, glaubst du den Blödsinn eigentlich selber, mit dem du hier dauernd das Forum belästigst?
Wenn es wirklich so wäre, dass die Mühlen der Justiz nur dann in Bewegung gerieten, wenn durch eine Leugnung der öffentliche Frieden gestört würde - ohnehin eine Formulierung, die willkürlichen Bewertungen Tür und Tor öffnet - warum darf man dann hier oder in anderen Kleinforen nicht den Holo leugnen, oder warum wurde ein Horst Mahler für 12 Jahre in den Knast gesteckt.
Oder hältst du es für wahrscheinlich, dass da draußen im RL Straßenkämpfe ausbrechen würden, nur weil ein User hier seine Zweifel an den offiziell vorgeschriebenen Fakten zu diesem Thema anmeldet?

Beißer
29.01.2014, 18:01
Ach, jetzt wird die Erklärung des UN-Menschenrechtsauschusses, auf der du so pochst, ignoriert. Dieser dumme kleine Satz, in dem der Ausschuss klarstellt, das eine Einschränkung, die sich im Rahmen des Artikels 20 Absatz 3 bewegt, zulässig ist und keine Verletzung der Menschenrechte darstellt.

Wenn du so fest überzeugt bist, das der 130er gegen die Menschenrechte verstößt, kannst du sicherlich belegen. wo und wie er über das in Artikel 20 Absatz 3 genannte hinausgeht.

Artikel 20 hat nur zwei Absätze:
Artikel 20
1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.

2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören. Quelle: http://www.un.org/depts/german/grunddok/ar217a3.html

Gehirnnutzer
29.01.2014, 18:07
Gehirnnutzer, da magst du Recht haben, aber du hast offenbar übersehen, dass ich an keiner Stelle mit den Menschenrechten argumentiert habe, sondern rein formal angemahnt, dass der §130 StGB nicht vereinbar ist mit Art. 19 GG Abs. 1, was auch das BVerfG prinzipiell festgestellt hat.

Den Rest der Argumentation kenne ich zur Genüge, allerdings - und bitte, versuch das nicht wieder mit einem wahren Schwall von Paragraphen zu widerlegen, denn das ist schlicht meine Meinung - bin ich der Ansicht, dass die Artikel einer Verfassung entweder ausnahmslos gelten, oder sie besitzen keinerlei Gültigkeit. Lässt man sich auf Ausnahmen dabei ein, so reden wir nicht mehr über Sinngehalt und Zielsetzung eines Verfassungsartikels, wir diskutieren über die Qualität von Ausnahm-Rechtfertigungen, und das ist in absoluter Beliebigkeit möglich und einer Verfassung unwürdig.

Das Problem mit 19 Absatz 1 ist, das seine explizite Aussage durch den Absatz 2 aufgeweicht wird, denn die Aussage "In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden" lässt die Auslegung zu, das andere Fälle möglich sind, als nur die von Absatz 1 vorgesehenen.
Es ist hinsichtlich der Rechtsauslegung durchaus korrekt, was dann auch nicht allgemeine Gesetze möglich macht, aber sicherlich nicht so von den Vätern des GG gewollt.

Gehirnnutzer
29.01.2014, 18:31
Sorry Gehirnnutzer, glaubst du den Blödsinn eigentlich selber, mit dem du hier dauernd das Forum belästigst?
Wenn es wirklich so wäre, dass die Mühlen der Justiz nur dann in Bewegung gerieten, wenn durch eine Leugnung der öffentliche Frieden gestört würde - ohnehin eine Formulierung, die willkürlichen Bewertungen Tür und Tor öffnet - warum darf man dann hier oder in anderen Kleinforen nicht den Holo leugnen, oder warum wurde ein Horst Mahler für 12 Jahre in den Knast gesteckt.
Oder hältst du es für wahrscheinlich, dass da draußen im RL Straßenkämpfe ausbrechen würden, nur weil ein User hier seine Zweifel an den offiziell vorgeschriebenen Fakten zu diesem Thema anmeldet?

Sorry, Stanley Beamish, ich schildere eine Sachlage mehr nicht. Ich beschränke mich auch nur auf die Sachlage und greife nicht zur lügnerischen, propagandstischen Veränderung eines ganz normalen Vorganges in eine Sonderbehandlung.
Wenn jemand in verschiedenen Verfahren wegen mehreren Vergehen der gleichen Art verurteilt wird, dann sitzt er die Summe der in den verschiedenen Verfahren verhängten Strafen ab, egal ob das Vergehen Diebstahl oder Volksverhetzung war.

Ansonsten ich muss nichts glauben, was belegt ist, denn dann hat man es mit Wissen zu tun. Weist du was das ironische an der ganzen Sache ist, diesen Beleg liefert jemand, der genauso ein 130er-Kritiker ist, wie du.

http://www.politikforen.net/showthread.php?122128-H%C3%B6chstes-deutsches-Gericht-erlaubt-Holocaustleugnung

OneDownOne2Go
29.01.2014, 18:37
Das Problem mit 19 Absatz 1 ist, das seine explizite Aussage durch den Absatz 2 aufgeweicht wird, denn die Aussage "In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden" lässt die Auslegung zu, das andere Fälle möglich sind, als nur die von Absatz 1 vorgesehenen.
Es ist hinsichtlich der Rechtsauslegung durchaus korrekt, was dann auch nicht allgemeine Gesetze möglich macht, aber sicherlich nicht so von den Vätern des GG gewollt.

Sicher, der Abs. 2 ist "das Problem", überlässt er doch letztlich der Rechtspraxis, darüber zu entscheiden, wann der Wesensgehalt eines Grundrechts angetastet ist. Faktisch bedeutet das nichts anderes, als dass die Bestimmung dieses Wesensgehalts der Auffassung der befassten Kammer anheim gegeben ist.

Was die Väter (und wenigen Mütter) des GG wollten, ist heute letztlich nicht mehr feststellbar, nur sie könnten darüber Auskunft geben, und soweit ich weiß, ist keiner aus diesem Kreis mehr am Leben. Meiner Auffassung nach - die natürlich falsch sein kann - sollte man aber mit einer gewissen Berechtigung vermuten dürfen, dass - vor dem Hintergrund der Erfahrungen des 3. Reiches - jedwede Einschränkung der Meinungsfreiheit, und damit die Beschneidung des politischen Diskurses mit den Mitteln des Strafrechts durch den Gesetzgeber, nicht in ihrem Sinn war.

Wie du richtig anmerkst, ist zwar die Freiheit der persönlichen Meinung durch unsere Verfassung geschützt, nicht jedoch deren Äußerung. Ich kann mir nicht denken, dass das so gewollt war, denn Gedanken waren uns sind immer frei, und werden es bleiben, bis der Staat sich auch darauf Zugriff verschaffen kann. Es macht also eigentlich nur Sinn, die Äußerung der Meinung zu schützen, und zwar mit absolutem Anspruch, der nicht durch das Strafrecht beschnitten werden darf.

Eine falsche, eine dumme, selbst eine bösartige Meinung schadet niemandem, erst dort, wo das Äußern einer Meinung z.B. in den Aufruf zu einer Straftat übergeht, kann man darüber nachdenken, ob und wie weit hier rechtlich eingegriffen werden kann und darf. Mir scheint die ursprüngliche Konstruktion der entsprechenden Gesetze darauf hinzudeuten, dass das auch die Urheber der Verfassung im Sinn hatten, sie haben aber wohl den Willen des Gesetzgebers unterschätzt, diese Grenze missbräuchlich zu Lasten der freien Meinungsäußerung zu verschieben.

Gehirnnutzer
29.01.2014, 18:45
Sicher, der Abs. 2 ist "das Problem", überlässt er doch letztlich der Rechtspraxis, darüber zu entscheiden, wann der Wesensgehalt eines Grundrechts angetastet ist. Faktisch bedeutet das nichts anderes, als dass die Bestimmung dieses Wesensgehalts der Auffassung der befassten Kammer anheim gegeben ist.

Was die Väter (und wenigen Mütter) des GG wollten, ist heute letztlich nicht mehr feststellbar, nur sie könnten darüber Auskunft geben, und soweit ich weiß, ist keiner aus diesem Kreis mehr am Leben. Meiner Auffassung nach - die natürlich falsch sein kann - sollte man aber mit einer gewissen Berechtigung vermuten dürfen, dass - vor dem Hintergrund der Erfahrungen des 3. Reiches - jedwede Einschränkung der Meinungsfreiheit, und damit die Beschneidung des politischen Diskurses mit den Mitteln des Strafrechts durch den Gesetzgeber, nicht in ihrem Sinn war.

Wie du richtig anmerkst, ist zwar die Freiheit der persönlichen Meinung durch unsere Verfassung geschützt, nicht jedoch deren Äußerung. Ich kann mir nicht denken, dass das so gewollt war, denn Gedanken waren uns sind immer frei, und werden es bleiben, bis der Staat sich auch darauf Zugriff verschaffen kann. Es macht also eigentlich nur Sinn, die Äußerung der Meinung zu schützen, und zwar mit absolutem Anspruch, der nicht durch das Strafrecht beschnitten werden darf.

Eine falsche, eine dumme, selbst eine bösartige Meinung schadet niemandem, erst dort, wo das Äußern einer Meinung z.B. in den Aufruf zu einer Straftat übergeht, kann man darüber nachdenken, ob und wie weit hier rechtlich eingegriffen werden kann und darf. Mir scheint die ursprüngliche Konstruktion der entsprechenden Gesetze darauf hinzudeuten, dass das auch die Urheber der Verfassung im Sinn hatten, sie haben aber wohl den Willen des Gesetzgebers unterschätzt, diese Grenze missbräuchlich zu Lasten der freien Meinungsäußerung zu verschieben.

Wir bewertest du denn dann eigentlich den Umstand, das man selbst bei der UN Einschränkungen der Äußerungen in bestimmen Fällen für zulässig hält?

Beißer
29.01.2014, 18:48
Wir bewertest du denn dann eigentlich den Umstand, das man selbst bei der UN Einschränkungen der Äußerungen in bestimmen Fällen für zulässig hält?

Ist dem so?
49. Laws that penalize the expression of opinions about historical facts are incompatible with the obligations that the Covenant imposes on States parties in relation to the respect for freedom of opinion and expression.116 The Covenant does not permit general prohibition of expressions of an erroneous opinion or an incorrect interpretation of past events. Restrictions on the right of freedom of opinion should never be imposed and, with regard to freedom of expression, they should not go beyond what is permitted in paragraph 3 or required under article 20.Quelle: http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/docs/gc34.pdf

OneDownOne2Go
29.01.2014, 18:54
Wir bewertest du denn dann eigentlich den Umstand, das man selbst bei der UN Einschränkungen der Äußerungen in bestimmen Fällen für zulässig hält?

Nun, sieht man von der Grundrechtekonkurenz ab, ist das ein Konflikt zwischen reiner Lehre und Praktikabilität. Die reine Lehre sagt klar, es kann und darf keine Einschränkungen geben, egal welche. Aber das ist natürlich nicht praktikabel, denn es gehört zu den existenziellen Notwendigkeiten eines Staates, Tendenzen entgegenwirken zu können, die sein Fortbestehen - oder zumindest das Fortbestehen seiner Rechtsordnung - bedrohen. Die UN kann schlecht etwas propagieren, das selbst die (meinungs)liberalsten Mitgliedsstaaten nicht umsetzen könnten und wollten.

Prinzipiell sind ja schon die reine Existenz eines Staates und einer Rechtsordnung eine Einschränkung der eigentlich garantierten Freiheiten...

Gehirnnutzer
29.01.2014, 19:14
Ist dem so?Quelle: http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/docs/gc34.pdf

Steht doch im letzten Satz deines Zitates.

Dragon
29.01.2014, 20:13
Unser Todfeind sind also die MSM, die alle vor sich her treiben.

So ist es.
Die Verurteilungen wegen "Volksverhetzung" sind Einzelfälle, bei denen die Richter selbst hirngewaschen waren, oder Druck von oben bekamen.

Von den Medien werden diese aufgebauscht, und so entsteht ein Einschüchterungseffekt.

Stanley_Beamish
29.01.2014, 20:25
(...)
Was die Väter (und wenigen Mütter) des GG wollten, ist heute letztlich nicht mehr feststellbar, nur sie könnten darüber Auskunft geben, und soweit ich weiß, ist keiner aus diesem Kreis mehr am Leben. Meiner Auffassung nach - die natürlich falsch sein kann - sollte man aber mit einer gewissen Berechtigung vermuten dürfen, dass - vor dem Hintergrund der Erfahrungen des 3. Reiches - jedwede Einschränkung der Meinungsfreiheit, und damit die Beschneidung des politischen Diskurses mit den Mitteln des Strafrechts durch den Gesetzgeber, nicht in ihrem Sinn war.
(...)


Gedacht war wohl an Aufforderungen zur Gewalt, an Beleidigungen, und an den Schutz von Kindern vor Pornographie oder expliziter Gewaltdarstellung.
Der Absatz 3 wurde ja auch erst viel später ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Ein im Grunde genommen hanebüchener Zusatz, der nur diese eine "unwahre Tatsachenbehauptung" vom Schutz des Grundgesetzes ausnimmt. Eine "Tatsache", die sich vielleicht in 50 oder 100 Jahren als falsch herausstellt, oder in einen anderen geschichtlichen Zusammenhang gestellt wird



(...)
Eine falsche, eine dumme, selbst eine bösartige Meinung schadet niemandem, erst dort, wo das Äußern einer Meinung z.B. in den Aufruf zu einer Straftat übergeht, kann man darüber nachdenken, ob und wie weit hier rechtlich eingegriffen werden kann und darf.

Das ist schon mit dem Absatz 1 des §130 abgedeckt.

Dragon
29.01.2014, 21:23
Beißer, wie oft sollen wir das noch durchkauen, der Artikl 130 er stellt nicht die Meinung unter Strafe, sondern deren Äußerung in einer bestimmten Art und Weise und das ist zulässig.

Das ist nicht zulässig.

Dragon
29.01.2014, 21:27
Fett rot, zeigt klar auf, das es sich um eine Einschränkung der Meinungsäußerung handelt. Wenn du die Geschichte privat oder nicht öffentlich im Freundeskreis tust, interessiert es Vater Staat nicht.
normal rot, zeigt den Grund der Einschränkung auf und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gehört zu den erlaubten Einschränkungsgründen.

In welcher Weise muß man den hc leugnen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gefährden?

Dragon
29.01.2014, 21:36
Das Problem mit 19 Absatz 1 ist, das seine explizite Aussage durch den Absatz 2 aufgeweicht wird, denn die Aussage "In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden" lässt die Auslegung zu, das andere Fälle möglich sind, als nur die von Absatz 1 vorgesehenen.

Diese Auslegung ist nicht zulässig.
Absatz 2 ist direkte Ergänzung zu Absatz 1.
Ein Grundrecht darf nur dann eingeschränkt werden, wenn das Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt. Artikel 19 regelt weitere Modalitäten.

Dragon
29.01.2014, 21:39
Wie du richtig anmerkst, ist zwar die Freiheit der persönlichen Meinung durch unsere Verfassung geschützt, nicht jedoch deren Äußerung.

Doch, genau die ist geschützt!
Steht doch so drin : Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten

Gehirnnutzer
29.01.2014, 22:07
Das ist nicht zulässig.


Wo ist de Begründung zu dieser Behauptung?

Dragon
29.01.2014, 22:49
Wo ist de Begründung zu dieser Behauptung?

Ein Beitrag vor Dir.

OneDownOne2Go
30.01.2014, 00:19
Doch, genau die ist geschützt!
Steht doch so drin : Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten

Das ist letztlich zu unspezifisch (in der Handhabung in der Rechtspraxis), und wird erst in einschränkenden Gesetzen weiter präzisiert.

Klopperhorst
30.01.2014, 12:06
Reicht es aus, beim E-Mail-Anbieter eine falsche Adresse anzugeben?

Freemail eines Billigproviders ausserhalb der BRD vorziehen.
web.de ist schlecht.

---

Maggie
30.01.2014, 12:28
Freemail eines Billigproviders ausserhalb der BRD vorziehen.
web.de ist schlecht.

---

Hast du eventuell eine Adresse? Gruß Maggie

Dragon
30.01.2014, 12:51
Das ist letztlich zu unspezifisch (in der Handhabung in der Rechtspraxis), und wird erst in einschränkenden Gesetzen weiter präzisiert.

Einschränkende Gesetze sind nur nach den Maßgaben des Absatzes 2 zulässig.

OneDownOne2Go
30.01.2014, 12:58
Einschränkende Gesetze sind nur nach den Maßgaben des Absatzes 2 zulässig.

Ja, und das ist dann auch der Punkt, wo sich der Hund in den Schwanz beißt. Der Schutz der Äußerung einer Meinung ist unpräzise, die Konkretisierung übernehmen Gesetze. Art 19. GG soll sicherstellen, dass dabei das Grundrecht nicht "leidet", schränkt seine Wirksamkeit in dieser Hinsicht aber selbst ein.

Auflösen könnte das nur eine höchstrichterliche Rechtsprechung, die sich dem Willen, den Schutz der freien Meinungsäußerung durch das Strafrecht zu relativieren, nicht beugt. Und die ... haben wir nicht.

Beißer
30.01.2014, 14:22
Steht doch im letzten Satz deines Zitates.

Du hast offenbar den entsprechenden Paragraphen/Artikel nicht gelesen.

Beißer
30.01.2014, 14:24
Das ist letztlich zu unspezifisch (in der Handhabung in der Rechtspraxis), und wird erst in einschränkenden Gesetzen weiter präzisiert.

Diese Gesetze allerdings verstoßen gegen die Menschenrechte. Und damit sind sie ebenfalls grundgesetzwidrig, denn das Grundgesetz fordert die Einhaltung der Menschenrechte (Artikel 1, Abs. 2).

OneDownOne2Go
30.01.2014, 14:25
Diese Gesetze allerdings verstoßen gegen die Menschenrechte. Und damit sind sie ebenfalls grundgesetzwidrig, denn das Grundgesetz fordert die Einhaltung der Menschenrechte (Artikel 1, Abs. 2).

Ja, aber die Menschenrechtserklärung, auf die du dich beziehst, hat leider keine Gesetzeskraft...

Beißer
30.01.2014, 14:28
Ja, aber die Menschenrechtserklärung, auf die du dich beziehst, hat leider keine Gesetzeskraft...

Durch Artikel 1, Abs. 2 Grundgesetz eigentlich schon:
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

OneDownOne2Go
30.01.2014, 14:30
Durch Artikel 1, Abs. 2 Grundgesetz eigentlich schon:

Die Erklärung, auf die du dich beziehst, ist mehr eine "Absichtserklärung" oder "Beschreibung des Idealfalles", zumindest ist sie kein Teil des Völkerrechts, und damit kann sie nicht als übergeordnete Rechtsgrundlage herangezogen werden.

Beißer
30.01.2014, 14:35
Die Erklärung, auf die du dich beziehst, ist mehr eine "Absichtserklärung" oder "Beschreibung des Idealfalles", zumindest ist sie kein Teil des Völkerrechts, und damit kann sie nicht als übergeordnete Rechtsgrundlage herangezogen werden.

Nun ja, angesichts des andauernden Geschwafels »unserer« Politiker von den Menschenrechten sehe ich das offenbar anders als Du.

OneDownOne2Go
30.01.2014, 14:52
Nun ja, angesichts des andauernden Geschwafels »unserer« Politiker von den Menschenrechten sehe ich das offenbar anders als Du.

Ja, die schwafeln von Menschenrechte, aber die denken gar nicht daran, welche umzusetzen, zu denen sie nicht gezwungen werden können.

Beißer
30.01.2014, 14:56
Ja, die schwafeln von Menschenrechte, aber die denken gar nicht daran, welche umzusetzen, zu denen sie nicht gezwungen werden können.

Es wäre interessant, einen solchen Fall mal bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durchzufechten.

OneDownOne2Go
30.01.2014, 15:26
Es wäre interessant, einen solchen Fall mal bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durchzufechten.

Hm, dazu ist mir mein Geld zu schade... Der Effekt wäre der gleiche, wie bei dem bereits bestehenden Urteil, das die Leugnung von Völkermorden unter den Schutz der Meinungsfreiheit stellt: Keiner!

Dragon
31.01.2014, 23:15
Ja, und das ist dann auch der Punkt, wo sich der Hund in den Schwanz beißt. Der Schutz der Äußerung einer Meinung ist unpräzise, die Konkretisierung übernehmen Gesetze. Art 19. GG soll sicherstellen, dass dabei das Grundrecht nicht "leidet", schränkt seine Wirksamkeit in dieser Hinsicht aber selbst ein.

Das liegt daran, daß die Sprache, und die Wertordnung, die dem Grundgesetz zugrundelag, nicht mehr in der Schule vermittelt wird.
Die Linken haben die Sprache so verbogen, daß viele Begriffe des Grundgesetzes nicht mehr verstanden werden.

Gehirnnutzer
02.02.2014, 07:14
Ja, aber die Menschenrechtserklärung, auf die du dich beziehst, hat leider keine Gesetzeskraft...

Sie selber nicht, aber ihre völkerrechtlich bindende Umsetzung, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte kurz Zivilpakt genannt. Dessen Einhaltung überwacht der UN-Menschenrechtsausschuss.

Der liebe Beißer ignoriert den Pakt (http://www.zivilpakt.de/internationaler-pakt-ueber-buergerliche-und-politische-rechte-355/), obwohl in der Erklärung des Menschenrechtsausschusses darauf verwiesen wird:

Die Absätze 1 und 2 des § 130 StGB werden sogar direkt durch den Pakt völkerrechtlich legitimiert:

Artikel 20 Absatz 2

2) Jedes Eintreten für nationalen, rassischen oder religiösen Hass, durch das zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt wird, wird durch Gesetz verboten.


und die Zulässigkeit der Einschränkung der Meinungsäußerung durch die Absätze 3 und 4 des 130er, obwohl der liebe Beißer es gerne ignoriert, ist auch gegeben:

Artikel 19


(1) Jedermann hat das Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit (http://www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/).
(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
(3) Die Ausübung der in Absatz 2 vorgesehenen Rechte ist mit besonderen Pflichten und einer besonderen Verantwortung verbunden. Sie kann daher bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind
a) für die Achtung der Rechte oder des Rufs anderer;

b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit.

Vereinfacht ausgedrückt, kann man sagen, es besteht weltweit ein gewisser Konsens, das die Meinungsfreiheit oder besser gesagt die Freiheit der Meinungsäußerung ihre Grenzen hat.

Nun die Absätze 3 und 4 des 130er sind so gesehen immer noch rechtskonform. Ich persönlich bin aber der Meinung, das die Rechtspraxis bezüglich der HCL vor Einführung der Absätze 3 und 4, also die Verfolgung als Antragsdelikt als Beleidigung, Verleumdung etc.. pp, als nach § 185 ff. StGB dem ursprünglich gewollten des Paktes näher kommt als die jetzige Rechtspraxis.

Beißer
02.02.2014, 08:46
Du weißt so gut wie ich, daß in sich widersprüchliche Gesetze und Vorschriften hinfällig sind.

Im übrigen sind die Menschenrechte allgemeingültig und nicht durch Gesetze oder Verträge einschränkbar.

Gehirnnutzer
02.02.2014, 09:04
Du weißt so gut wie ich, daß in sich widersprüchliche Gesetze und Vorschriften hinfällig sind.

Im übrigen sind die Menschenrechte allgemeingültig und nicht durch Gesetze oder Verträge einschränkbar.

Beißer, die UN-Menschenrechtscharta ist, wie OneDownOne2Go richtig gesagt hat, in keinster Weise rechtlich bindend, das ist nur die völkerrechtliche Umsetzung der Charta, der Internationale Pakt für bürgerliche und politische Rechte.

Beißer, du kannst es drehen und wenden wie du willst, du kannst dein Wunschdenken über die rechtliche Realität stellen, es ändert nicht daran, dass der § 130 StGB weder gegen das Völkerrecht verstößt noch in irgendeiner anderen Form verfassungswidrig ist. Wenn du ihn weg haben willst, geht es nur über den Weg politische Macht zu erringen, so das man ihn über die Legislative aufheben kann.

Gehirnnutzer
02.02.2014, 09:06
Die Erklärung, auf die du dich beziehst, ist mehr eine "Absichtserklärung" oder "Beschreibung des Idealfalles", zumindest ist sie kein Teil des Völkerrechts, und damit kann sie nicht als übergeordnete Rechtsgrundlage herangezogen werden.

Sorry, aber Völkerrecht kann maximal dem Verfassungsrecht gleich geordnet sein, aber nie übergeordnet.

Ali Ria Ashley
02.02.2014, 09:08
Tachchen Leute,

Anzeige w/Volksverhetzung scheint ein neuer Sport der Linken zu sein.

Ich wurde angezeigt, weil ich in ein Forum der Regierung gegen die Asylpolitik war.

Die blöden links versifften Teilnehmer haben alles schön geredet. Da musste ich einfach darauf antworten.

So in etwa:


Die Reaktion in diesem Forum war unglaublich. So viel gestörte Leute.

Ich kann das nicht fassen, was bei uns abgeht.

Der Paragraf der Volksverhetzung wurde im Jahr 2010 still und heimlich verschärft.

Hier mal der schriftliche Vorgang:

4211742118





Zur Polizei bin ich hin, habe alles zugegeben in der Hoffnung das ich verurteilt werde.
Ich stehe zu mein Wort.:fuck:

* stellen von mir gefettet

Dann bist du also ein Wiederholungstäter... selbstverständlich ist das Volksverhetzung was du da wiederholt tust, mindestens. Für meinem dafürhalten sind solche Personen, wie du als "gefährlich" ein zu stufen, klare Sache. Darüber hinaus empfinde ich das Verhalten als Rufschädigend erster güte, allein im Hinblick, was jüngst passierte hier im Bezug auf eine Anzeige.

Beißer
02.02.2014, 09:24
Beißer, du kannst es drehen und wenden wie du willst, du kannst dein Wunschdenken über die rechtliche Realität stellen, es ändert nicht daran, dass der § 130 StGB weder gegen das Völkerrecht verstößt

Das habe ich auch nie behauptet. Ich sage nur, daß er menschenrechtswidrig ist und somit gegen das Grundgesetz verstößt.

Deutschmann
02.02.2014, 09:42
* stellen von mir gefettet

Dann bist du also ein Wiederholungstäter... selbstverständlich ist das Volksverhetzung was du da wiederholt tust, mindestens. Für meinem dafürhalten sind solche Personen, wie du als "gefährlich" ein zu stufen, klare Sache. Darüber hinaus empfinde ich das Verhalten als Rufschädigend erster güte, allein im Hinblick, was jüngst passierte hier im Bezug auf eine Anzeige.

Offenbar nicht. Sonst wäre das Verfahren gegen ihn ja nicht eingestellt worden.

Dragon
02.02.2014, 09:45
Vereinfacht ausgedrückt, kann man sagen, es besteht weltweit ein gewisser Konsens, das die Meinungsfreiheit oder besser gesagt die Freiheit der Meinungsäußerung ihre Grenzen hat.

Weltweit besteht überhaupt kein Konsens. Die Grenzen sind in jedem Land anders.

Bei uns gilt das Grundgesetz, und damit nur die Schranken persönliche Ehre und Jugendschutz.

Es genügt übrigens nicht, irgendwelche Schranken aus der Menschenrechtskonvention zu zitieren, ohne darzulegen, welche den § 130 legitimieren sollte.

Beißer
02.02.2014, 09:52
Bei uns gilt das Grundgesetz, und damit nur die Schranken persönliche Ehre und Jugendschutz.

Das ist auch so eine Farce. Würde der Jugenschutz tatsächlich gelten, gäbe es keinen Sexualkundeunterricht an den Schulen. Auch der »Jugendschutz« dient tatsächlich nur der Unterdrückung unliebsamer Meinungsäußerungen.

Ali Ria Ashley
02.02.2014, 09:57
Offenbar nicht. Sonst wäre das Verfahren gegen ihn ja nicht eingestellt worden.


Wir bewegen uns da auf dünnem Eis. Du hast in diesen fall NICHT recht, es besteht klar eine Straftat die nach § 153 Absatz 1 eingestellt worden ist. Entweder gegen eine Auflage oder eben so so:

http://dejure.org/gesetze/StPO/153.html



(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.

http://dejure.org/gesetze/StPO/153.html



StPO (http://dejure.org/gesetze/StPO)


2. Buch - Verfahren Im Ersten Rechtszug (§ § 151 (http://dejure.org/gesetze/StPO/151.html) - 295 (http://dejure.org/gesetze/StPO/295.html) )






1. Abschnitt - Öffentliche Klage (§ § 151 (http://dejure.org/gesetze/StPO/151.html) - 157 (http://dejure.org/gesetze/StPO/157.html) )




§ 153
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.
(2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht in jeder Lage des Verfahrens unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen. Der Zustimmung des Angeschuldigten bedarf es nicht, wenn die Hauptverhandlung aus den in § 205 (http://dejure.org/gesetze/StPO/205.html) angeführten Gründen nicht durchgeführt werden kann oder in den Fällen des § 231 (http://dejure.org/gesetze/StPO/231.html) Abs. 2 und der §§ 232 (http://dejure.org/gesetze/StPO/232.html) und 233 (http://dejure.org/gesetze/StPO/233.html) in seiner Abwesenheit durchgeführt wird. Die Entscheidung ergeht durch Beschluß. Der Beschluß ist nicht anfechtbar.

Deutschmann
02.02.2014, 09:59
Wir bewegen uns da auf dünnem Eis. Du hast in diesen fall NICHT recht, es besteht klar eine Straftat die nach § 153 Absatz 1 eingestellt worden ist. Entweder gegen eine Auflage oder eben so so:

http://dejure.org/gesetze/StPO/153.html



http://dejure.org/gesetze/StPO/153.html




[/FONT]

Aha. Das würde ja bedeuten dass Volksverhetzung wie du sie siehst, nur Peanuts sind?

Ali Ria Ashley
02.02.2014, 10:01
Das ist auch so eine Farce. Würde der Jugenschutz tatsächlich gelten, gäbe es keinen Sexualkundeunterricht an den Schulen. Auch der »Jugendschutz« dient tatsächlich nur der Unterdrückung unliebsamer Meinungsäußerungen.

Das ist keine Farce, der Sexualunterricht in der Schule ist mit dem Jugendschutz absolut vereinbar. Offenbar sind jegliche gesetzliche Regelungen für dich Unterdrückung. Auch dir empfehle ich aus zu wandern: Beispielsweise nach Afghanistan oder Saudi Arabist-an. Oder Afrika, sicher sind dort die gesetzlichen Regelungen für dich wesentlich besser als hier bein uns könnte ich mir für dich gut vorstellen, hm. Dort gibt es übrigens gar keinen Jugendschutz und auch kein Sexualunterricht und deswegen ist dort sicher alles viel besser als hier oder? Nadann, ab durch die Mitte!

Gehirnnutzer
02.02.2014, 10:03
Das habe ich auch nie behauptet. Ich sage nur, daß er menschenrechtswidrig ist und somit gegen das Grundgesetz verstößt.

Beißer, du verstehst die Krux an der Sache nicht. De jure kann der § 130 StGB nur menschenrechtswidrig sein, wenn er gegen die rechtlich bindende Umsetzung der Menschenrechtscharta eben den mehrmals erwähnten Zivilpakt verstößt und nur so kann er grundgesetzwidrig werden.
Persönliche Ansichten sind rechtlich irrelevant.

Beißer
02.02.2014, 10:04
Das ist keine Farce, der Sexualunterricht in der Schule ist mit dem Jugendschutz absolut vereinbar.

Das sah man noch vor wenigen Jahren völlig anders.

Beißer
02.02.2014, 10:05
Beißer, du verstehst die Krux an der Sache nicht. De jure kann der § 130 StGB nur menschenrechtswidrig sein, wenn er gegen die rechtlich bindende Umsetzung der Menschenrechtscharta eben den mehrmals erwähnten Zivilpakt verstößt und nur so kann er grundgesetzwidrig werden.
Persönliche Ansichten sind rechtlich irrelevant.

Du bist es, der die Sache nicht versteht. Internationalistische Veranstaltungen wie die UNO können für Deutsche niemals rechtlich bindend sein.

Ali Ria Ashley
02.02.2014, 10:17
Aha. Das würde ja bedeuten dass Volksverhetzung wie du sie siehst, nur Peanuts sind?

Wie ich das sehe? Spielt doch keine Rolle oder meinst du wirklich, dass dies interessiert? Aber, bitte. Du machst es dir einfach zu leicht: Die STA hat das Verfahren nicht deswegen eingestellt, weil es keine Straftat sieht, sondern, weil sie zunächst einmal davon ausgehen muss, dass die Tat nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist ( In diesem fall ) und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind. Man könnte auch sagen:

Der Täter wird verwarnt, wiederholt er die Tat oder Tut ähnliches, kann die gleiche tat, dann doch noch zu einer Verurteilung führen.

Hier kann man sehr schön sehen, wie sauber doch unsere Justiz arbeitet und wie vorsichtig sie ist. Der Täter, der hier so frohlockt, sollte besser in sich gehen und nachdenken und zwar konkret über den Einstellung Paragraphen. Aber das wiederum, wird er nicht hin bekommen... tja.:)

Gehirnnutzer
02.02.2014, 10:17
Weltweit besteht überhaupt kein Konsens. Die Grenzen sind in jedem Land anders.

Bei uns gilt das Grundgesetz, und damit nur die Schranken persönliche Ehre und Jugendschutz.

Es genügt übrigens nicht, irgendwelche Schranken aus der Menschenrechtskonvention zu zitieren, ohne darzulegen, welche den § 130 legitimieren sollte.

Dragon, ich habe geschrieben, es besteht ein weltweiter Konsens darüber das die Freiheit der Meinungsäußerung ihre Grenzen hat, ich habe nicht geschrieben das es einen weltweiten Konsens darüber gibt, wie weit die Grenzen gehen dürfen.

Wenn du dir den Absatz 3 des Artikels 19 Zivilpakt anschaust, merkst du, wie allgemein diese Grenzen formuliert wurden.

Ali Ria Ashley
02.02.2014, 10:20
Das sah man noch vor wenigen Jahren völlig anders.


Auch ich hatte Sexualunterricht in der Schule... für mich war das eine sehr sachlich vorgetragene Angelegenheit, die meinen Horizont enorm geweitet hat. gerade im Hinblick auf Verhütung, Geschlechtskrankheiten etc. Der Sexualunterricht gehört zu uns und das ist auch gut so, das stinkt natürlich fast allen, die unsere Ordnung ablehnen, ist auch klar.

Beißer
02.02.2014, 10:21
Der Täter wird verwarnt, wiederholt er die Tat oder Tut ähnliches, kann die gleiche tat, dann doch noch zu einer Verurteilung führen.

Bitte niemals vergessen, worin die »Tat« bestand: Der Mann hat geäußert, was er dachte.

Ali Ria Ashley
02.02.2014, 10:27
Offenbar nicht. Sonst wäre das Verfahren gegen ihn ja nicht eingestellt worden.


Achja... auch Diebstahl, z.B oder andere Straftaten werden unter Umständen nach § 153 eingestellt. ( Beispielsweise jemand "klaut einen Lolly im Wert von 5 Cent"). Es geht vor allem um "Verhältnismäßigkeit" der Mittel. Darum geht es, aber es besteht trotzdem eine Straftat, die aber im Wiederholungsfall aber Sanktioniert werden könnte, nicht muss. Das Obliegt eben sodann der zuständigen STA. Da gibt es härtere und andere die liberalere die gesetze auslegen.

Deutschmann
02.02.2014, 10:30
Achja... auch Diebstahl, z.B oder andere Straftaten werden unter Umständen nach § 153 eingestellt. ( Beispielsweise jemand "klaut einen Lolly im Wert von 5 Cent"). Es geht vor allem um "Verhältnismäßigkeit" der Mittel. Darum geht es, aber es besteht trotzdem eine Straftat, die aber im Wiederholungsfall aber Sanktioniert werden könnte, nicht muss. Das Obliegt eben sodann der zuständigen STA. Da gibt es härtere und andere die liberalere die gesetze auslegen.

Was willst du jetzt von mir? Das Verfahren wurde eingestellt. Also haben die zuständigen Behörden das als nicht verhältnismäßig angesehen.

Ali Ria Ashley
02.02.2014, 10:34
Bitte niemals vergessen, worin die »Tat« bestand: Der Mann hat geäußert, was er dachte.


Der man hat gegen gesetze verstoßen, aber die STA sieht keine, wie schon sagte, "Tiefenwirkung" bzw. "Keinen großen" Schaden. Deswegen wurde das Verfahren auch nach § 153 Absatz 1 eingestellt. Bei Wiederholung kann aber die STA für die gleiche tat, dann doch Sanktionieren, da die gelbe karte offenbar nicht gebracht hat. Denn der § 153.1 ist kein Freibrief, sondern es ist das, was es ist: Eine gelbe karte.

ja der mann hat seine Meinung geäußert, aber eine Meinung kann aber auch eine Drohung beinhalten, dann ist es eine Drohung oder eine Beleidigung oder ähnliches. Dann Kollidiert das ganze mit geltenden Gesetzen, die unser zusammenleben regeln sollen. Sie schützen im übrigen auch Dich, wo ist das Problem?

Gehirnnutzer
02.02.2014, 10:35
Wir bewegen uns da auf dünnem Eis. Du hast in diesen fall NICHT recht, es besteht klar eine Straftat die nach § 153 Absatz 1 eingestellt worden ist. Entweder gegen eine Auflage oder eben so so:

http://dejure.org/gesetze/StPO/153.html



http://dejure.org/gesetze/StPO/153.html


[/FONT]

Ali Ria Ashley, hier irrst du ein wenig, die Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO kann keine definitive Aussage darüber treffen, ob eine Straftat vorlag oder nicht, das ist eine Sache der Klärung der Schuldfrage. Defacto kann man nur sagen, das die Bedingungen zur Klageerhebung nach § 170 Abs. 1 StPO erfüllt sind, also hinreichender Tatverdacht.
Eine Einstellung mit Auflagen ist die Anwendung von § 407 StPO (Strafbefehl).

Beißer
02.02.2014, 10:37
Der man hat gegen gesetze verstoßen

Gegen Gesetze, die das Äußern ganz bestimmter Meinungen unter Strafe stellen. Solche Gesetze sind eines Kulturvolkes unwürdig.

Stanley_Beamish
02.02.2014, 10:38
Der man hat gegen gesetze verstoßen, aber die STA sieht keine, wie schon sagte, "Tiefenwirkung" bzw. "Keinen großen" Schaden. Deswegen wurde das Verfahren auch nach § 153 Absatz 1 eingestellt. Bei Wiederholung kann aber die STA für die gleiche tat, dann doch Sanktionieren, da die gelbe karte offenbar nicht gebracht hat. Denn der § 153.1 ist kein Freibrief, sondern es ist das, was es ist: Eine gelbe karte.
(...)


Blödsinn!

Ali Ria Ashley
02.02.2014, 10:39
Was willst du jetzt von mir? Das Verfahren wurde eingestellt. Also haben die zuständigen Behörden das als nicht verhältnismäßig angesehen.


du hast mich doch angesprochen. ja, in diesem fall hat die Behörde von einer Strafe bewusst abgesehen, da sind wir uns einig. Eine Straftat besteht aber dennoch die bei Wiederholung zu einer Verteilung führen kann. Das entscheidet sodann die zuständige STA von Fall zu Fall anders... und wie ich sagte: Hier kann man sehr schön sehen, wie sanft und vorsichtig doch unsere Justiz ist. Dies wiederum wird ihr, ausgerechnet von bestimmten Personen, zur Last gelegt.

Ali Ria Ashley
02.02.2014, 10:41
Blödsinn!


ja, außer solchen "Blödsinn" hast du bekanntlich nicht viel auf dem Kasten. Okay, dann sag mal an, was ist "Blödsinn" oder "Scheiße" :)

Ali Ria Ashley
02.02.2014, 10:43
Gegen Gesetze, die das Äußern ganz bestimmter Meinungen unter Strafe stellen. Solche Gesetze sind eines Kulturvolkes unwürdig.


Okay, drehen wir es mal so herum: Fändest du es in Ordnung wenn man dich demütigt, dich beleidigt und dir den Tot wünscht oder dich z.B als "Krebsgeschür" oder "Abschaum" oder "Ungeziefer" hinstellt? Und das ganze sodann mit einer Schleife versieht auf der sodann "Meinungsfreiheit" steht?

Ali Ria Ashley
02.02.2014, 10:45
Ali Ria Ashley, hier irrst du ein wenig, die Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO kann keine definitive Aussage darüber treffen, ob eine Straftat vorlag oder nicht, das ist eine Sache der Klärung der Schuldfrage. Defacto kann man nur sagen, das die Bedingungen zur Klageerhebung nach § 170 Abs. 1 StPO erfüllt sind, also hinreichender Tatverdacht.
Eine Einstellung mit Auflagen ist die Anwendung von § 407 StPO (Strafbefehl).


Das kann möglich sein.. ich werde das mal im Juraforum als Frage einstellen. Interessant alle male, aber danke. Schließlich bin ich ja nur ein hobbyjurist :)

Cetric
02.02.2014, 10:45
Gegen Gesetze, die das Äußern ganz bestimmter Meinungen unter Strafe stellen. Solche Gesetze sind eines Kulturvolkes unwürdig.

Und was, wenn diese 'ganz bestimmten Meinungen' eines Kulturvolkes brutal unwürdig sind, unserem Ansehen in der Welt schaden, inhuman sind und vor Haß triefen? Wenn dadurch der Status eines Kulturvolkes in Frage gestellt wird, weil dann die Denke eines rudimentären Buschnegervolks mit Hau-druff-Mentalität übrig bleibt? - Das sind Fragen, mit denen du eindeutig überfordert bist. Also winsele hier nichts von einem Kulturvolk, wenn du den Inhalt dieses Begriffs nicht ermessen kannst.

Cetric
02.02.2014, 10:47
Okay, drehen wir es mal so herum: Fändest du es in Ordnung wenn man dich demütigt, dich beleidigt und dir den Tot wünscht oder dich z.B als "Krebsgeschür" oder "Abschaum" oder "Ungeziefer" hinstellt? Und das ganze sodann mit einer Schleife versieht auf der sodann "Meinungsfreiheit" steht?

Dieses Subjekt glaubt allen Ernstes, als Kulturvolk dürfe man alle anderen terrorisieren, weil ja die 'Kultur' an sich ein Freibrief für Barbarei sei. Oder so ähnlich...:vogel:

Beißer
02.02.2014, 10:48
Okay, drehen wir es mal so herum: Fändest du es in Ordnung wenn man dich demütigt, dich beleidigt und dir den Tot wünscht oder dich z.B als "Krebsgeschür" oder "Abschaum" oder "Ungeziefer" hinstellt? Und das ganze sodann mit einer Schleife versieht auf der sodann "Meinungsfreiheit" steht?

Nun, genau das tut man in diesem Staat: Man wünscht mir den Tod, und ich habe es unwidersprochen hinzunehmen:

http://www.pro-berlin.net/wp-content/uploads/2010/10/deutschland-verrecke.jpg

Sander
02.02.2014, 10:48
Und was, wenn diese 'ganz bestimmten Meinungen' eines Kulturvolkes brutal unwürdig sind, unserem Ansehen in der Welt schaden, inhuman sind und vor Haß triefen? Wenn dadurch der Status eines Kulturvolkes in Frage gestellt wird, weil dann die Denke eines rudimentären Buschnegervolks mit Hau-druff-Mentalität übrig bleibt? - Das sind Fragen, mit denen du eindeutig überfordert bist. Also winsele hier nichts von einem Kulturvolk, wenn du den Inhalt dieses Begriffs nicht ermessen kannst.

Und was unwuerdig ist bestimmst wohl du. Einzig unwuerdig ist es Meinungen zu verbieten, das wusste schon Rosa Luxemburg.

Beißer
02.02.2014, 10:51
Und was, wenn diese 'ganz bestimmten Meinungen' eines Kulturvolkes brutal unwürdig sind, unserem Ansehen in der Welt schaden, inhuman sind und vor Haß triefen?

Solange dieser Haß von links kommt, wird er geduldet, ja sogar gefördert: "Deutsche Helden müsste die Welt, tollwütigen Hunden gleich, einfach totschlagen." Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Diskussion:Joschka_Fischer

Cetric
02.02.2014, 10:53
Du bist es, der die Sache nicht versteht. Internationalistische Veranstaltungen wie die UNO können für Deutsche niemals rechtlich bindend sein.

Hahaha, ja prima, stell dich außerhalb der Menschheit. Trenne dein Super-Kulturvolk ab vom Rest der Welt, stell es auf eine höhere Stufe und erwarte Devotion. Eröffne neue Fronten. Verärgere alle anderen.
Aber tu das bitte ganz allein und heule dann in einer Ecke des Universums herum, auf einem möglichst kahlen Planetoiden. Damit du keinen Schaden anstellen kannst. Sowas wie dich können wir nicht brauchen. WIR sind nämlich Teil der Menschheit, und wollen nicht der unsympathischste Teil davon sein.

Ali Ria Ashley
02.02.2014, 10:53
Ali Ria Ashley, hier irrst du ein wenig, die Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO kann keine definitive Aussage darüber treffen, ob eine Straftat vorlag oder nicht, das ist eine Sache der Klärung der Schuldfrage. Defacto kann man nur sagen, das die Bedingungen zur Klageerhebung nach § 170 Abs. 1 StPO erfüllt sind, also hinreichender Tatverdacht.
Eine Einstellung mit Auflagen ist die Anwendung von § 407 StPO (Strafbefehl).

Werde mich damit mal intensiv befassen, aber schlussendlich geht es hier um eine Straftat, die nicht verfolgt wird und zwar aus folgendem Grund:

http://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html


§ 153a
(1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Als Auflagen oder Weisungen kommen insbesondere in Betracht,



1.
zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen,



2.
einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen,



3.
sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen,



4.
Unterhaltspflichten in einer bestimmten Höhe nachzukommen,



5.
sich ernsthaft zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich) und dabei seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut zu machen oder deren Wiedergutmachung zu erstreben,



6.
an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen oder



7.
an einem Aufbauseminar nach § 2b (http://dejure.org/gesetze/StVG/2b.html) Abs. 2 Satz 2 oder § 4 (http://dejure.org/gesetze/StVG/4.html) Abs. 8 Satz 4 des Straßenverkehrsgesetzes teilzunehmen.


Zur Erfüllung der Auflagen und Weisungen setzt die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten eine Frist, die in den Fällen des Satzes 2 Nummer 1 bis 3, 5 und 7 höchstens sechs Monate, in den Fällen des Satzes 2 Nummer 4 und 6 höchstens ein Jahr beträgt. Die Staatsanwaltschaft kann Auflagen und Weisungen nachträglich aufheben und die Frist einmal für die Dauer von drei Monaten verlängern; mit Zustimmung des Beschuldigten kann sie auch Auflagen und Weisungen nachträglich auferlegen und ändern. Erfüllt der Beschuldigte die Auflagen und Weisungen, so kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden. Erfüllt der Beschuldigte die Auflagen und Weisungen nicht, so werden Leistungen, die er zu ihrer Erfüllung erbracht hat, nicht erstattet. §153 (http://dejure.org/gesetze/StPO/153.html) Abs. 1 Satz 2 gilt in den Fällen des Satzes 2 Nummer 1 bis 6 entsprechend. § 246a (http://dejure.org/gesetze/StPO/246a.html) Absatz 2 gilt entsprechend.



Die Punkte 1 bis 7 sind in diesem fall zu beachten. Es kann gut sein, dass die Einstellung des Verfahrens einer Auflage zum Grunde hat, diese aber hier bewusst verschwiegen wird. Es wird so getan, als wäre die tat legitim, ist es aber nicht. Das ist alles, was ich zum ausdruck bringen möchte.

Deutschmann
02.02.2014, 10:55
Werde mich damit mal intensiv befassen, aber schlussendlich geht es hier um eine Straftat, die nicht verfolgt wird und zwar aus folgendem Grund:

http://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html


Die Punkte 1 bis 7 sind in diesem fall zu beachten. Es kann gut sein, dass die Einstellung des Verfahrens einer Auflage zum Grunde hat, diese aber hier bewusst verschwiegen wird. Es wird so getan, als wäre die tat legitim, ist es aber nicht. Das ist alles, was ich zum ausdruck bringen möchte.

Alles klar. Nach §153a. Das Verfahren wurde aber nach §153 (ohne a) eingestellt. Wat nu?

Cetric
02.02.2014, 10:55
Solange dieser Haß von links kommt, wird er geduldet, ja sogar gefördert: "Deutsche Helden müsste die Welt, tollwütigen Hunden gleich, einfach totschlagen." Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Diskussion:Joschka_Fischer

Was habe ich mit Joschka Fischer gemein? Der ist nicht mal links, der ist ein Grüner. Ich bin weder Joschka Fischer, noch bin ich grün. Aber ich gehöre einem alten Kulturvolk an, das weiß was seiner würdig und seiner unwürdig ist. Du bist eher letzteres.

Beißer
02.02.2014, 10:56
WIR sind nämlich Teil der Menschheit, und wollen nicht der unsympathischste Teil davon sein.

Wer ist »WIR«? Ich finde mich ausgesprochen sympathisch, dich aber höchst unsympathisch. Was folgt daraus…?

Ali Ria Ashley
02.02.2014, 10:56
Nun, genau das tut man in diesem Staat: Man wünscht mir den Tod, und ich habe es unwidersprochen hinzunehmen:

http://www.pro-berlin.net/wp-content/uploads/2010/10/deutschland-verrecke.jpg

Klare Volksverhetung... diesmal von der anderen Seite des politischen lagers. Aber an dieser stelle wirst du nicht persönlich angesprochen etc. Aber gut, für mich ist das auf alle fälle Volksverhetzung. Der Staat müsste dagegen vorgehen, tut es aber offenbar nicht. Woher stammt das Bild?

Stopblitz
02.02.2014, 10:57
Okay, drehen wir es mal so herum: Fändest du es in Ordnung wenn man dich demütigt, dich beleidigt und dir den Tot wünscht oder dich z.B als "Krebsgeschür" oder "Abschaum" oder "Ungeziefer" hinstellt? Und das ganze sodann mit einer Schleife versieht auf der sodann "Meinungsfreiheit" steht?

Das ist das selbe wie im umgekehrten Fall, wenn man sein Opfer noch als Scheißdeutschen beschimpft, nachdem man ihn togeschlagen hat, seine Kumpels losjagd um die Familie des Opfers sowie Zeugen der Tat zu bedrohen und einzuschüchtern und das Andenken verstorbener verunglimpft indem man im Internet über das Opfer Dinge schreibt wie z.B. 'ein Nazi weniger'. All dies ist im Falle Daniel Siefert tatsächlich passiert und scheint für die Behörden strafrechtlich nicht relevant zu sein, sonst wären sie dem nachgegangen. Worüber regst du dich auf?

Beißer
02.02.2014, 10:58
Aber ich gehöre einem alten Kulturvolk an, das weiß was seiner würdig und seiner unwürdig ist.

Und deswegen unterstützt du Todeswünsche gegen mich? Denn ich habe noch kein Wort der Kritik von dir hierzu gelesen:
http://www.pro-berlin.net/wp-content/uploads/2010/10/deutschland-verrecke.jpg

Stopblitz
02.02.2014, 10:58
Nun, genau das tut man in diesem Staat: Man wünscht mir den Tod, und ich habe es unwidersprochen hinzunehmen:

http://www.pro-berlin.net/wp-content/uploads/2010/10/deutschland-verrecke.jpg

Der klare Beweis dafür, dass 'Links' eben doch eine massive Geisteskrankheit ist.

Ali Ria Ashley
02.02.2014, 11:02
Alles klar. Nach §153a. Das Verfahren wurde aber nach §153 (ohne a) eingestellt. Wat nu?


Ich muss in die Küche... also:

1. Fändest du es okay, wenn du und deinesgleichen so dargestellt würdest?
2. Lese meinetwegen auch gerne allein den § 153 Absatz 1 durch. Was steht denn da in der ersten spalte?


Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand...

not.: Es geht lediglich um das thema, nicht um dich oder um das Forum :hi:

Sander
02.02.2014, 11:03
Werde mich damit mal intensiv befassen, aber schlussendlich geht es hier um eine Straftat, die nicht verfolgt wird und zwar aus folgendem Grund:

http://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html


Die Punkte 1 bis 7 sind in diesem fall zu beachten. Es kann gut sein, dass die Einstellung des Verfahrens einer Auflage zum Grunde hat, diese aber hier bewusst verschwiegen wird. Es wird so getan, als wäre die tat legitim, ist es aber nicht. Das ist alles, was ich zum ausdruck bringen möchte.

Als ob.

Deutschmann
02.02.2014, 11:04
Ich muss in die Küche... also:

1. Fändest du es okay, wenn du und deinesgleichen so dargestellt würdest?
2. Lese meinetwegen auch gerne allein den § 153 Absatz 1 durch. Was steht denn da in der ersten spalte?



not.: Es geht lediglich um das thema, nicht um dich oder um das Forum :hi:

Da es - wie du am Schluss bereits erkannt hast - nicht um mich geht, brauchst du mich auch nicht zu fragen wie ich das sehen würde.

Aber besser du nimmst dir mal 1 oder 2 Stunden Zeit und gehst das ganze nochmal durch. Der Absatz 1 besteht nämlich aus zwei Teilen.

Ali Ria Ashley
02.02.2014, 11:04
Der klare Beweis dafür, dass 'Links' eben doch eine massive Geisteskrankheit ist.

Liksextreme sind genau das gleiche wie rechtsextreme... sie sind das A und O einer lebenden Demokratie. Ohne die Extremen Flügel, könnte keine Demokratie bestehen oder sein. Wir müssen das aushalten und das können wir auch. Wir haben klare Spielregeln, wer sich nicht danach Verhält erhält dafür die Antwort. In aller regel...

Beißer
02.02.2014, 11:04
Klare Volksverhetung... diesmal von der anderen Seite des politischen lagers. Aber an dieser stelle wirst du nicht persönlich angesprochen etc. Aber gut, für mich ist das auf alle fälle Volksverhetzung. Der Staat müsste dagegen vorgehen, tut es aber offenbar nicht. Woher stammt das Bild?

Aus Berlin. Und glaubst du wirklich, diese Dachverzierung würde seit Monaten da stehen, wenn sie Deutschland dazu auffordern würde, aufzuwachen?

Erinnerst du dich noch an den Fall, daß eine Volksverhetzung verneint wurde, als ein Türke öffentlich forderte: »Alle Deutschen vergasen!«? http://de.pokerstrategy.com/forum/thread.php?threadid=355101

Ali Ria Ashley
02.02.2014, 11:05
Da es - wie du am Schluss bereits erkannt hast - nicht um mich geht, brauchst du mich auch nicht zu fragen wie ich das sehen würde.

Aber besser du nimmst dir mal 1 oder 2 Stunden Zeit und gehst das ganze nochmal durch. Der Absatz 1 besteht nämlich aus zwei Teilen.


ja du hast recht... bis dann :)

Stopblitz
02.02.2014, 11:05
1. Fändest du es okay, wenn du und deinesgleichen so dargestellt würdest?

Werden wir doch, sogar in unserem eigenen Land und unter Duldung unserer Behörden. Die uns das zurückschlagen per Gesetz verbieten wollen zur Wahrung einer inneren Ruhe, die es so schon längst nicht mehr gibt. Was ihnen allerdings entgangen zu sein scheint.

Beißer
02.02.2014, 11:08
Liksextreme sind genau das gleiche wie rechtsextreme... sie sind das A und O einer lebenden Demokratie. Ohne die Extremen Flügel, könnte keine Demokratie bestehen oder sein.

Das wiederum ist falsch. Extremisten sind der Tod einer jeden Demokratie, weil sie keine andere Meinung gelten lassen außer der eigenen.

Stopblitz
02.02.2014, 11:12
Liksextreme sind genau das gleiche wie rechtsextreme... sie sind das A und O einer lebenden Demokratie. Ohne die Extremen Flügel, könnte keine Demokratie bestehen oder sein. Wir müssen das aushalten und das können wir auch. Wir haben klare Spielregeln, wer sich nicht danach Verhält erhält dafür die Antwort. In aller regel...

Nun offenbar scheint der Staat sich gerade entschlossen zu haben sein Gleichgewicht etwas aus dem Lot zu bringen. Rechtsextreme Meinungen werden strafrechtlich verfolt, während Linksextremisten mit der Abschaffung der Extremistenklausel durch die debile Schwesig nun staatlich gefördert werden. Es dürfte einmalig in der Geschichte der Menschheit sein, dass ein Staat seine Gegner auch noch subventioniert, das gibt es nur im Bundeskasperland.

Commodus
02.02.2014, 11:15
1. Fändest du es okay, wenn du und deinesgleichen so dargestellt würdest?


Jedem das Seine.

Einschränkung der Meinungsfreiheit bringt herzlich wenig. Untereinander wird man sich weiterhin über Fakten und Realitäten austauschen, ist doch normal. Wenn viele einen Kothaufen sehen, dann könnte man sich auch darüber unterhalten. Muss nicht, aber man kann.

Das einzigste Problem was derzeit herscht, ist, daß man Scheiße nicht beim Namen nennen darf. Also muß man sich in Umschreibungen üben.

Deutschmann
02.02.2014, 11:15
Nun offenbar scheint der Staat sich gerade entschlossen zu haben sein Gleichgewicht etwas aus dem Lot zu bringen. Rechtsextreme Meinungen werden strafrechtlich verfolt, während Linksextremisten mit der Abschaffung der Extremistenklausel durch die debile Schwesig nun staatlich gefördert werden. Es dürfte einmalig in der Geschichte der Menschheit sein, dass ein Staat seine Gegner auch noch subventioniert, das gibt es nur im Bundeskasperland.

Stimmt. Die wurde wieder abgeschafft. Ich frage mich nur, wenn einer diese Klausel nicht unterschreiben will - ist das nicht ein Zeichen dass er gegen unser System ist?

Stopblitz
02.02.2014, 11:28
Stimmt. Die wurde wieder abgeschafft. Ich frage mich nur, wenn einer diese Klausel nicht unterschreiben will - ist das nicht ein Zeichen dass er gegen unser System ist?

Genau so ist es, aber es ist in den Augen von der debilen Schwesig und anderer 'Politiker' nicht so schlimm wenn man links und gegen das System ist. Rechts und gegen das System sein ist viel schlimmer. Ich frage mich wonach diese 'Politiker' das gewichten. Soweit man es in den Gazetten nachlesen kann sind es eigentlich grundsätzlich linke Protestler, die auf ihren als 'Demo' angemeldeten Gewaltorgien ganze Stadtteile deutscher Metropolen zerstören und für die Anwohner unbegehbar machen. Es ist mir bisher nicht aufgefallen, dass derartiges durch rechte Demonstranten passiert ist.

Leberecht
02.02.2014, 11:33
Liksextreme sind genau das gleiche wie rechtsextreme..

Einspruch, Euer Ehren! Markantes Kriterium ist beider Positionen zur gesellschaftlichen Realtät: Von Rechten wird die Realität benannt, von Linken geleugnet.

Commodus
02.02.2014, 11:35
Genau so ist es, aber es ist in den Augen von der debilen Schwesig und anderer 'Politiker' nicht so schlimm wenn man links und gegen das System ist. Rechts und gegen das System sein ist viel schlimmer. Ich frage mich wonach diese 'Politiker' das gewichten. Soweit man es in den Gazetten nachlesen kann sind es eigentlich grundsätzlich linke Protestler, die auf ihren als 'Demo' angemeldeten Gewaltorgien ganze Stadtteile deutscher Metropolen zerstören und für die Anwohner unbegehbar machen. Es ist mir bisher nicht aufgefallen, dass derartiges durch rechte Demonstranten passiert ist.

Weil Linke sich in ihrer unendlichen Dummheit als nützliche Büttel für die "internationale" (Gewinnmaximierung) gut instrumentalisieren lassen. Mit Rechten sind Themen wie "dringend benötigte Zuwanderungen" oder "faire trade durch outsourcen" einfach nicht zu verhandeln um nur zwei hochsensible Beispiele zu nennen.

Stanley_Beamish
02.02.2014, 11:43
Dieses Subjekt glaubt allen Ernstes, als Kulturvolk dürfe man alle anderen terrorisieren, weil ja die 'Kultur' an sich ein Freibrief für Barbarei sei. Oder so ähnlich...:vogel:

Das ist mal wieder ein haltlose Unterstellung aus der Ecke linksunten.
Beißer will nicht andere terrorisieren. Er will im Gegenteil einfach nur, dass Türken, Araber und Zigeuner uns Deutsche hier in unserem eigenen Land nicht terrorisieren.

Dragon
02.02.2014, 11:47
Dragon, ich habe geschrieben, es besteht ein weltweiter Konsens darüber das die Freiheit der Meinungsäußerung ihre Grenzen hat, ich habe nicht geschrieben das es einen weltweiten Konsens darüber gibt, wie weit die Grenzen gehen dürfen.

Das ist eine Nullaussage, denn jede Freiheit hat Grenzen.



Wenn du dir den Absatz 3 des Artikels 19 Zivilpakt anschaust, merkst du, wie allgemein diese Grenzen formuliert wurden.

Ich hätte gern von Dir dargelegt, welche Grenze den § 130 legitimieren soll.
Außer allgemeinem Blabla habe ich bis jetzt von Dir nichts dazu hören können.

Stopblitz
02.02.2014, 11:47
Weil Linke sich in ihrer unendlichen Dummheit als nützliche Büttel für die "internationale" (Gewinnmaximierung) gut instrumentalisieren lassen. Mit Rechten sind Themen wie "dringend benötigte Zuwanderungen" oder "faire trade durch outsourcen" einfach nicht zu verhandeln um nur zwei hochsensible Beispiele zu nennen.

Du willst mir jetzt aber nicht erzählen, dass sich die Glatze, die mit einer Trommel um den Hals irgendwo in der Provinz im Wald demonstriert für diese wirklich brisante Thematik interessiert.

Das ist das eigentliche Problem der Rechten. Sie bündeln ihre Interessen nicht.

Stanley_Beamish
02.02.2014, 11:49
Hahaha, ja prima, stell dich außerhalb der Menschheit. Trenne dein Super-Kulturvolk ab vom Rest der Welt, stell es auf eine höhere Stufe und erwarte Devotion. Eröffne neue Fronten. Verärgere alle anderen.
Aber tu das bitte ganz allein und heule dann in einer Ecke des Universums herum, auf einem möglichst kahlen Planetoiden. Damit du keinen Schaden anstellen kannst. Sowas wie dich können wir nicht brauchen. WIR sind nämlich Teil der Menschheit, und wollen nicht der unsympathischste Teil davon sein.

Quatschkopf. Genauso verhält sich Israel und die USA. Die unterwerfen ihre Staatsbürger auch keiner internationalen Strafgerichtsbarkeit.

Commodus
02.02.2014, 11:57
Du willst mir jetzt aber nicht erzählen, dass sich die Glatze, die mit einer Trommel um den Hals irgendwo in der Provinz im Wald demonstriert für diese wirklich brisante Thematik interessiert.

Das ist das eigentliche Problem der Rechten. Sie bündeln ihre Interessen nicht.

Egal ob sich die Rechten bündeln oder nicht, egal ob Glatze oder Dreireiher. Die Rechten stehen den Interessen der globalen Heuschrecken diametral entgegen und werden deswegen so schnell nicht im Rampenlicht stehen, wogegen die Linken allein beim Wort "international" feucht im Schritt werden und somit "nützlich" sind.

Alles würde sich ändern, wenn das Wahlvolk umdenken würde. Siehe wie Cameron in England von Rechts vor sich hergescheucht wird. Oder auch in Frankreich und andere Länder. Dort lassen sich die Menschen nicht mit dummes Zeugs einlullen.

Rüganer
02.02.2014, 12:12
Hammerkopf, es gibt die Möglichkeit diese Einschränkung weg zubekommen, der Weg dazu ist, wie bereits erwähnt, durch ihre Art vorgegeben.

Man sollte nicht immer Sokrates ignorieren, der sagte "Schlechte Gesetze muss man ändern, nicht brechen".

Das Problem ist ja,dass man schon öffentlich denunziert und sogar kriminalisiert wird,wenn man sich in der Öffentlichkeit für die Abschaffung dieses Maulkorbparagrafen einsetzt. Man stelle sich mal den Aufschrei in den Medien und das Geheule der "Demokraten" vor,wenn irgendein angesehener "Promi" die Abschaffung dieses Paragrafen einfordert. Man hat ja bei Eva Herman gesehen,was geschehen kann,wenn eine Person des öffentlichen Lebens etwas aus der Reihe tanzt.