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Vollständige Version anzeigen : Notwehr: Florian Stech erneut freigesprochen



Varg
31.01.2014, 20:31
Schon zum zweiten Mal ein gerechtes Urteil in diesem Fall.
Nicht schlecht!


Über den politisch wie juristisch brisanten Fall Florian Stech (Foto) hat PI mehrfach berichtet (siehe etwa hier (http://www.pi-news.net/2012/06/er-hat-die-situation-missbraucht/), hier (http://www.pi-news.net/2012/07/freiburg-gericht-spricht-florian-stech-frei/) und hier (http://www.pi-news.net/2012/07/causa-stech-staatsanwaltschaft-legt-revision-ein/)). Der damalige Rechtsextremist war auf einem Parkplatz von fünf vermummten und bewaffneten Linksextremisten angegriffen worden – und daraufhin mit seinem Fahrzeug auf die Gruppe zugefahren. Einer der Angreifer sprang auf das Auto anstatt auszuweichen und wurde schwer verletzt. Vor dem Landgericht Freiburg folgte eine Anklage wegen versuchten Totschlags in drei Fällen – und ein Freispruch. Die Vorsitzende Richterin vertrat in ihrer damaligen Urteilsbegründung die Ansicht, dass Stech bei gleichen Umständen und anderer politischer Gesinnung nie angeklagt worden wäre. Auf die Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage jedoch kippte (https://openjur.de/u/633156.html) der Bundesgerichtshof den Richterspruch und verwies das Verfahren zusammen mit höchstrichterlichen Entscheidungs-Leitlinien an eine andere Kammer zurück.
Eine der Leitlinien: Niemand muss vor einem rechtswidrigen Angriff flüchten. Die neue Kammer kam zu dem gleichen Ergebnis wie die vorherige und sprach Florian Stech heute frei. Gewinner der juristischen Auseinandersetzung: Das Notwehrrecht und der rechtstreue Bürger.
Die “Badische Zeitung” schreibt (http://www.badische-zeitung.de/riegel/freispruch-im-riegler-neonazi-prozess--80273888.html):

In der Urteilsbegründung hieß es, das Gericht habe sich intensiv mit der Motivation des Angeklagten und seiner rechtsradikalen Vorgeschichte auseinandergesetzt. Wenn es darum ginge, festzustellen, was ein Mensch gedacht hat, stößt die Justiz an ihre Grenzen, so der vorsitzende Richter Arne Wiemann. Der Grundsatz “in dubio pro reo” gelte unabhängig von Ansehen und politischer Ausrichtung einer Person. Es sei nicht auszuschließen, dass es Notwehr war.

Der Angeklagte sah sich einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff gegenüber, so Weimann weiter. Der Angeklagte sei deshalb berechtigt gewesen, auf die Gruppe zuzufahren.
Der Angeklagte soll wenige Tage vor dem Vorfall in einem Facebook-Chat mit Freunden angekündigt haben, Linke die “Klinge fressen zu lassen” – auch unter Berufung auf Notwehr. Die Polizisten versäumten es damals aber, seinen Rechner zu beschlagnahmen; die Beweiskraft dieser Aussagen ist umstritten. Zu diesem Komplex sagte Richter Wiemann, es sei ein Unterschied, ob man sicher am Rechner sitzt oder sich einer Übermacht von fünf Angreifern gegenüber sieht. Dass der Angeklagte sich retten wollte, erscheint plausibel und ist nicht widerlegbar.
Nach der Verkündung des Urteils wurde es auf den Zuschauerrängen laut. Einige anwesende Vertreter der linken Szene brüllten Parolen, auch Papierschnipsel flogen.
Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2011. Der Angeklagte Florian S. war als Schleuser eingeteilt – er sollte am Pendlerparkplatz in Riegel auf andere Rechtsextreme warten und ihnen den genauen Weg zu einer Naziparty in Bahlingen erklären.
Die linke Szene bekam davon Wind. Fünf Linksextreme beschlossen nach einer Demonstration in Offenburg, einen Abstecher an den Kaiserstuhl zu machen. Sie vermummten sich und rannten auf das Auto des Angeklagten zu, der drückte das Gaspedal herunter und fuhr in die Angreifer hinein. Einen von ihnen erfasste er mit seinem Auto. Dieser krachte mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe, stürzte zu Boden und erlitt schwerste Verletzungen – unter denen er heute noch leidet.

Die drei Nebenkläger hatten die Niederlage offenbar bereits erwartet: Sie blieben der Urteilsverkündung fern.

http://www.pi-news.net/2014/01/notwehr-florian-stech-erneut-freigesprochen/#more-384033

Rumburak
31.01.2014, 20:33
Ein Wunder!:beten:

Hammerkopf
31.01.2014, 20:37
Schon zum zweiten Mal ein gerechtes Urteil in diesem Fall.
Nicht schlecht!


Über den politisch wie juristisch brisanten Fall Florian Stech (Foto) hat PI mehrfach berichtet (siehe etwa hier (http://www.pi-news.net/2012/06/er-hat-die-situation-missbraucht/), hier (http://www.pi-news.net/2012/07/freiburg-gericht-spricht-florian-stech-frei/) und hier (http://www.pi-news.net/2012/07/causa-stech-staatsanwaltschaft-legt-revision-ein/)). Der damalige Rechtsextremist war auf einem Parkplatz von fünf vermummten und bewaffneten Linksextremisten angegriffen worden – und daraufhin mit seinem Fahrzeug auf die Gruppe zugefahren. Einer der Angreifer sprang auf das Auto anstatt auszuweichen und wurde schwer verletzt. Vor dem Landgericht Freiburg folgte eine Anklage wegen versuchten Totschlags in drei Fällen – und ein Freispruch. Die Vorsitzende Richterin vertrat in ihrer damaligen Urteilsbegründung die Ansicht, dass Stech bei gleichen Umständen und anderer politischer Gesinnung nie angeklagt worden wäre. Auf die Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage jedoch kippte (https://openjur.de/u/633156.html) der Bundesgerichtshof den Richterspruch und verwies das Verfahren zusammen mit höchstrichterlichen Entscheidungs-Leitlinien an eine andere Kammer zurück.
Eine der Leitlinien: Niemand muss vor einem rechtswidrigen Angriff flüchten. Die neue Kammer kam zu dem gleichen Ergebnis wie die vorherige und sprach Florian Stech heute frei. Gewinner der juristischen Auseinandersetzung: Das Notwehrrecht und der rechtstreue Bürger.
Die “Badische Zeitung” schreibt (http://www.badische-zeitung.de/riegel/freispruch-im-riegler-neonazi-prozess--80273888.html):
In der Urteilsbegründung hieß es, das Gericht habe sich intensiv mit der Motivation des Angeklagten und seiner rechtsradikalen Vorgeschichte auseinandergesetzt. Wenn es darum ginge, festzustellen, was ein Mensch gedacht hat, stößt die Justiz an ihre Grenzen, so der vorsitzende Richter Arne Wiemann. Der Grundsatz “in dubio pro reo” gelte unabhängig von Ansehen und politischer Ausrichtung einer Person. Es sei nicht auszuschließen, dass es Notwehr war.

Der Angeklagte sah sich einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff gegenüber, so Weimann weiter. Der Angeklagte sei deshalb berechtigt gewesen, auf die Gruppe zuzufahren.
Der Angeklagte soll wenige Tage vor dem Vorfall in einem Facebook-Chat mit Freunden angekündigt haben, Linke die “Klinge fressen zu lassen” – auch unter Berufung auf Notwehr. Die Polizisten versäumten es damals aber, seinen Rechner zu beschlagnahmen; die Beweiskraft dieser Aussagen ist umstritten. Zu diesem Komplex sagte Richter Wiemann, es sei ein Unterschied, ob man sicher am Rechner sitzt oder sich einer Übermacht von fünf Angreifern gegenüber sieht. Dass der Angeklagte sich retten wollte, erscheint plausibel und ist nicht widerlegbar.
Nach der Verkündung des Urteils wurde es auf den Zuschauerrängen laut. Einige anwesende Vertreter der linken Szene brüllten Parolen, auch Papierschnipsel flogen.
Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2011. Der Angeklagte Florian S. war als Schleuser eingeteilt – er sollte am Pendlerparkplatz in Riegel auf andere Rechtsextreme warten und ihnen den genauen Weg zu einer Naziparty in Bahlingen erklären.
Die linke Szene bekam davon Wind. Fünf Linksextreme beschlossen nach einer Demonstration in Offenburg, einen Abstecher an den Kaiserstuhl zu machen. Sie vermummten sich und rannten auf das Auto des Angeklagten zu, der drückte das Gaspedal herunter und fuhr in die Angreifer hinein. Einen von ihnen erfasste er mit seinem Auto. Dieser krachte mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe, stürzte zu Boden und erlitt schwerste Verletzungen – unter denen er heute noch leidet.


Die drei Nebenkläger hatten die Niederlage offenbar bereits erwartet: Sie blieben der Urteilsverkündung fern.

http://www.pi-news.net/2014/01/notwehr-florian-stech-erneut-freigesprochen/#more-384033

Kaum zu glauben.

Es geschehen noch Zeichen und Wunder.

Königstiger87
31.01.2014, 20:39
Ein gutes Urteil. Meiner Meinung nach sollte mehr Menschen ihr Recht auf Notwehr wahrnehmen, wenn sie von der Antifa bedroht werden.

Dolohov
31.01.2014, 21:16
Abgesehen davon, dass ich diesem Stech nie vertraut habe, genauso schnell wie er kam, ging er - hat nur Unfrieden gestiftet und war ein Querulant und Provokateur. Wäre es nicht verboten, ein Mitglied als V-Mann zu bezeichnen, hätte ich es schon damals getan. Die Äußerungen bei Facebook habe ich selbst gelesen, das war ganz großes Kino, unter aller Sau - das nicht Beschlagnahmen des Rechners bestätigt meinen Verdacht, aber sei es drum, sei es drum...

Das Urteil ist absolut richtig gewesen. Er war für einen Treffpunkt eingeteilt und die Zecken wollten ihn überfallen, nachdem der Trottel seinen Treffpunkt an 300 Leute weitergeben hatte, da Selbstdarsteller und Wichtigtuer (für ein Konzi mit 20 Mann) :wand:

Fry, falls Du es genau wissen willst: Mein Bruder ist/war während seiner Freiburger Studienzeit bei der KSB (nur damit wir nicht wieder eine Diskussion anfangen müssen)

Freier Denker
01.02.2014, 10:23
Hier ein sehr interessanter Kommentar der taz dazu:

Archaisch, aber opfer-freundlich

Wenn die Antifa mit Gewalt beginnt, macht sie Nazis zu Angegriffenen, die sich wehren dürfen. Die Gesetzeslage zur Notwehr darf trotzdem nicht aufgeweicht werden.

Ist das Urteil ein Skandal oder rechtsstaatliche Normalität? In Freiburg wurde ein Ex-NPDler freigesprochen, nachdem er mit dem Auto einen Linken angefahren hatte, der ihn angreifen wollte. Das Freiburger Landgericht hielt Notwehr für möglich, obwohl der Nazi sich genau so eine Situation zuvor gewünscht hatte, um straflos töten zu können.

Im konkreten Fall hätte es durchaus einige Ansatzpunkte gegeben, dem Nazi den Verteidigungswillen abzusprechen. Wenn es ihm vor allem auf die Vernichtung der Gegner ankam und nicht auf die Verteidigung der eigenen Unversehrtheit, dann hätte er sich nicht auf Notwehr berufen können und wäre wegen versuchten Mordes bestraft worden. Die Abgrenzung war in der konkreten Konstellation aber unendlich schwierig. Attackierte der Nazi die Linken, weil er sie schon immer töten wollte oder doch eher weil sie gerade dabei waren, ihn anzugreifen? Im ersten Fall wäre sein Gegenangriff strafbar, im zweiten Fall läge rechtmäßige Notwehr vor. Das Urteil des Freiburger Landgerichts („im Zweifel für den Angeklagten“) ist da nicht die schlechteste Lösung und der Freispruch dürfte auch einer möglichen Revision beim Bundesgerichtshof standhalten.

Wenn also das Gerichtsurteil nicht das Problem ist, ist es dann die Gesetzeslage? Geht das Notwehrrecht zu weit? Auf den ersten Blick könnte man das meinen. Denn das Notwehrrecht ist ziemlich großzügig. Es gelten nur zwei Einschränkungen. Erstens ist nur soviel Gewalt zulässig, wie man braucht, um den Angriff sicher abzuwenden.

Zweitens darf es kein völliges Missverhältnis der beteiligten Rechtsgüter geben. Der Angegriffene muss aber nicht flüchten, auch wenn es möglich wäre. Er darf sich mit Gewalt verteidigen und dabei auch zum Gegenangriff übergehen. Dabei darf er auch unverhältnismäßige Mittel einsetzen. Der Nazi im Freiburger Fall durfte sich also gegen drohende Prügel mit einer lebensgefährlichen Auto-Attacke wehren.

Brauchen wir nun ein neues Notwehrrecht? Soll die Verhältnismäßigkeit der Mittel, die sonst nur den Staat gegenüber dem Bürger bindet, nun auch für den Streit zwischen Bürgern eingeführt werden? Auf den ersten Blick wirkt das sympathisch und modern. Der angegriffene Nazi hätte dann nur flüchten oder zurückprügeln, aber keine tödliche Gewalt benutzen dürfen.

Keine allzustrengen Vorgaben machen Sinn

Doch ein neues Gesetz gälte nicht nur für Nazis, sondern auch in vielen anderen Konstellationen. Etwa wenn eine Frau von einem Vergewaltiger angegriffen wird, oder wenn ein Flüchtling sich gegen einen aggressiven Rassisten wehren muss. Es macht durchaus Sinn, dem Opfer eines Angriffs bei seiner Verteidigung keine allzustrengen Vorgaben zu machen. Sonst sitzt am Ende das Opfer eines Angriffs im Gefängnis, obwohl es sich nur gewehrt hat.

Wer andere angreift, muss vielmehr selbst das Risiko tragen, dass diese massiv zurückschlagen. Der Angreifer soll sich nicht darauf verlassen können, dass das Opfer in vielen Fällen nur fliehen könnte und nicht effektiv zum Gegenschlag übergehen dürfte. Die Gesetzeslage zur Notwehr mag zwar archaisch wirken, aber sie ist auch opfer-freundlich und sollte daher nicht aufgeweicht werden.

Das Problem ist vielmehr eine Strategie der Antifa, die Nazis offensiv und gewalttätig angreift, schon weil sie Nazis sind. Diese Strategie drückt sich in Slogans aus wie „Antifa heißt Angriff“ oder „Schlagt die Faschisten, wo Ihr sie trefft“. Moralisch gerechtfertigt wird das mit Formeln wie „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“. Im konkreten Fall wurde der Nazi angegriffen, weil er Gesinnungsgenossen den Weg zu einem Rechtsrock-Konzert weisen wollte.


Wenn die Antifa aber offensiv mit der Gewalt beginnt, macht sie Nazis automatisch zu Angegriffenen, die sich wehren dürfen. Es ist dann weder ein Fehler der Gerichte noch der Rechtslage, wenn angegriffene Nazis sich auf ein Notwehrrecht berufen können. Die Antifa mag dann noch so sehr auf die bürgerliche Justiz fluchen. Der Freispruch der Freiburger Richter für den angeklagten Nazi war kein Akt der Sympathie – das ganz sicher nicht –, sondern eine respektable Anwendung rechtsstaatlicher Regeln.

Shahirrim
01.02.2014, 10:31
In Freiburg? Eine Richterin?

Wahnsinn!

Makkabäus
01.02.2014, 10:38
Ein gerechtes Urteil, was eigentlich Selbstverständlich sein müsste.

Hoffentlich nicht aus einer Augenblickslaune heraus.

Rolf1973
01.02.2014, 10:39
Schon zum zweiten Mal ein gerechtes Urteil in diesem Fall.
Nicht schlecht!


Über den politisch wie juristisch brisanten Fall Florian Stech (Foto) hat PI mehrfach berichtet (siehe etwa hier (http://www.pi-news.net/2012/06/er-hat-die-situation-missbraucht/), hier (http://www.pi-news.net/2012/07/freiburg-gericht-spricht-florian-stech-frei/) und hier (http://www.pi-news.net/2012/07/causa-stech-staatsanwaltschaft-legt-revision-ein/)). Der damalige Rechtsextremist war auf einem Parkplatz von fünf vermummten und bewaffneten Linksextremisten angegriffen worden – und daraufhin mit seinem Fahrzeug auf die Gruppe zugefahren. Einer der Angreifer sprang auf das Auto anstatt auszuweichen und wurde schwer verletzt. Vor dem Landgericht Freiburg folgte eine Anklage wegen versuchten Totschlags in drei Fällen – und ein Freispruch. Die Vorsitzende Richterin vertrat in ihrer damaligen Urteilsbegründung die Ansicht, dass Stech bei gleichen Umständen und anderer politischer Gesinnung nie angeklagt worden wäre. Auf die Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage jedoch kippte (https://openjur.de/u/633156.html) der Bundesgerichtshof den Richterspruch und verwies das Verfahren zusammen mit höchstrichterlichen Entscheidungs-Leitlinien an eine andere Kammer zurück.
Eine der Leitlinien: Niemand muss vor einem rechtswidrigen Angriff flüchten. Die neue Kammer kam zu dem gleichen Ergebnis wie die vorherige und sprach Florian Stech heute frei. Gewinner der juristischen Auseinandersetzung: Das Notwehrrecht und der rechtstreue Bürger.
Die “Badische Zeitung” schreibt (http://www.badische-zeitung.de/riegel/freispruch-im-riegler-neonazi-prozess--80273888.html):
In der Urteilsbegründung hieß es, das Gericht habe sich intensiv mit der Motivation des Angeklagten und seiner rechtsradikalen Vorgeschichte auseinandergesetzt. Wenn es darum ginge, festzustellen, was ein Mensch gedacht hat, stößt die Justiz an ihre Grenzen, so der vorsitzende Richter Arne Wiemann. Der Grundsatz “in dubio pro reo” gelte unabhängig von Ansehen und politischer Ausrichtung einer Person. Es sei nicht auszuschließen, dass es Notwehr war.

Der Angeklagte sah sich einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff gegenüber, so Weimann weiter. Der Angeklagte sei deshalb berechtigt gewesen, auf die Gruppe zuzufahren.
Der Angeklagte soll wenige Tage vor dem Vorfall in einem Facebook-Chat mit Freunden angekündigt haben, Linke die “Klinge fressen zu lassen” – auch unter Berufung auf Notwehr. Die Polizisten versäumten es damals aber, seinen Rechner zu beschlagnahmen; die Beweiskraft dieser Aussagen ist umstritten. Zu diesem Komplex sagte Richter Wiemann, es sei ein Unterschied, ob man sicher am Rechner sitzt oder sich einer Übermacht von fünf Angreifern gegenüber sieht. Dass der Angeklagte sich retten wollte, erscheint plausibel und ist nicht widerlegbar.
Nach der Verkündung des Urteils wurde es auf den Zuschauerrängen laut. Einige anwesende Vertreter der linken Szene brüllten Parolen, auch Papierschnipsel flogen.
Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2011. Der Angeklagte Florian S. war als Schleuser eingeteilt – er sollte am Pendlerparkplatz in Riegel auf andere Rechtsextreme warten und ihnen den genauen Weg zu einer Naziparty in Bahlingen erklären.
Die linke Szene bekam davon Wind. Fünf Linksextreme beschlossen nach einer Demonstration in Offenburg, einen Abstecher an den Kaiserstuhl zu machen. Sie vermummten sich und rannten auf das Auto des Angeklagten zu, der drückte das Gaspedal herunter und fuhr in die Angreifer hinein. Einen von ihnen erfasste er mit seinem Auto. Dieser krachte mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe, stürzte zu Boden und erlitt schwerste Verletzungen – unter denen er heute noch leidet.


Die drei Nebenkläger hatten die Niederlage offenbar bereits erwartet: Sie blieben der Urteilsverkündung fern.

http://www.pi-news.net/2014/01/notwehr-florian-stech-erneut-freigesprochen/#more-384033

Genau so hat ein rechtsstaatliches Urteil zu sein. Dennoch hätte es eigentlich gar nicht erst zu einer Anklage kommen dürfen,
da die Antifanten das Geschehene herbeigeführt hatten.

Alter Preuße
01.02.2014, 10:57
Ein gutes Urteil. Meiner Meinung nach sollte mehr Menschen ihr Recht auf Notwehr wahrnehmen, wenn sie von der Antifa bedroht werden.

Gegen die Antifa sollte die gesamte Gesellschaft ihr Notwehrrecht, statt grenzenloser Tolerant, ausüben.

Schön, daß es noch Richter gibt, die keine Gesinnungsjustiz betreiben.

Mr.Smith
03.02.2014, 07:19
Gegen die Antifa sollte die gesamte Gesellschaft ihr Notwehrrecht, statt grenzenloser Tolerant, ausüben.
...

Dieser Verband der Linken-Nazis hätte längst verboten werden müssen.

Sathington Willoughby
03.02.2014, 07:43
Schon zum zweiten Mal ein gerechtes Urteil in diesem Fall.
Nicht schlecht!


Über den politisch wie juristisch brisanten Fall Florian Stech (Foto) hat PI mehrfach berichtet (siehe etwa hier (http://www.pi-news.net/2012/06/er-hat-die-situation-missbraucht/), hier (http://www.pi-news.net/2012/07/freiburg-gericht-spricht-florian-stech-frei/) und hier (http://www.pi-news.net/2012/07/causa-stech-staatsanwaltschaft-legt-revision-ein/)). Der damalige Rechtsextremist war auf einem Parkplatz von fünf vermummten und bewaffneten Linksextremisten angegriffen worden – und daraufhin mit seinem Fahrzeug auf die Gruppe zugefahren. Einer der Angreifer sprang auf das Auto anstatt auszuweichen und wurde schwer verletzt. Vor dem Landgericht Freiburg folgte eine Anklage wegen versuchten Totschlags in drei Fällen – und ein Freispruch. Die Vorsitzende Richterin vertrat in ihrer damaligen Urteilsbegründung die Ansicht, dass Stech bei gleichen Umständen und anderer politischer Gesinnung nie angeklagt worden wäre. Auf die Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage jedoch kippte (https://openjur.de/u/633156.html) der Bundesgerichtshof den Richterspruch und verwies das Verfahren zusammen mit höchstrichterlichen Entscheidungs-Leitlinien an eine andere Kammer zurück.
Eine der Leitlinien: Niemand muss vor einem rechtswidrigen Angriff flüchten. Die neue Kammer kam zu dem gleichen Ergebnis wie die vorherige und sprach Florian Stech heute frei. Gewinner der juristischen Auseinandersetzung: Das Notwehrrecht und der rechtstreue Bürger.
Die “Badische Zeitung” schreibt (http://www.badische-zeitung.de/riegel/freispruch-im-riegler-neonazi-prozess--80273888.html):

In der Urteilsbegründung hieß es, das Gericht habe sich intensiv mit der Motivation des Angeklagten und seiner rechtsradikalen Vorgeschichte auseinandergesetzt. Wenn es darum ginge, festzustellen, was ein Mensch gedacht hat, stößt die Justiz an ihre Grenzen, so der vorsitzende Richter Arne Wiemann. Der Grundsatz “in dubio pro reo” gelte unabhängig von Ansehen und politischer Ausrichtung einer Person. Es sei nicht auszuschließen, dass es Notwehr war.

Der Angeklagte sah sich einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff gegenüber, so Weimann weiter. Der Angeklagte sei deshalb berechtigt gewesen, auf die Gruppe zuzufahren.
Der Angeklagte soll wenige Tage vor dem Vorfall in einem Facebook-Chat mit Freunden angekündigt haben, Linke die “Klinge fressen zu lassen” – auch unter Berufung auf Notwehr. Die Polizisten versäumten es damals aber, seinen Rechner zu beschlagnahmen; die Beweiskraft dieser Aussagen ist umstritten. Zu diesem Komplex sagte Richter Wiemann, es sei ein Unterschied, ob man sicher am Rechner sitzt oder sich einer Übermacht von fünf Angreifern gegenüber sieht. Dass der Angeklagte sich retten wollte, erscheint plausibel und ist nicht widerlegbar.
Nach der Verkündung des Urteils wurde es auf den Zuschauerrängen laut. Einige anwesende Vertreter der linken Szene brüllten Parolen, auch Papierschnipsel flogen.
Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2011. Der Angeklagte Florian S. war als Schleuser eingeteilt – er sollte am Pendlerparkplatz in Riegel auf andere Rechtsextreme warten und ihnen den genauen Weg zu einer Naziparty in Bahlingen erklären.
Die linke Szene bekam davon Wind. Fünf Linksextreme beschlossen nach einer Demonstration in Offenburg, einen Abstecher an den Kaiserstuhl zu machen. Sie vermummten sich und rannten auf das Auto des Angeklagten zu, der drückte das Gaspedal herunter und fuhr in die Angreifer hinein. Einen von ihnen erfasste er mit seinem Auto. Dieser krachte mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe, stürzte zu Boden und erlitt schwerste Verletzungen – unter denen er heute noch leidet.

Die drei Nebenkläger hatten die Niederlage offenbar bereits erwartet: Sie blieben der Urteilsverkündung fern.

http://www.pi-news.net/2014/01/notwehr-florian-stech-erneut-freigesprochen/#more-384033
Sehr gute Begründung, guter Richter, hier wurde Recht gesprochen. Dem Opfer blieb keine andere Wahl.

Interessant wäre es zu erfahren, zu was die linken zecken verurteilt wurden wegen versuchtem Totschlag/Körperverletzung.

Geronimo
03.02.2014, 10:17
In Freiburg? Eine Richterin?

Wahnsinn!

Beim Götzl hätte er 10 Jahre wegen versuchtem Massenmord gekriegt.

Hrafnaguð
03.02.2014, 12:58
Auch wenn ich keine Sympathie für echte Nazis und deren Ideologie habe, das Urteil ist
100% richtig. Für die Antifa habe ich ebensowenig Sympathie, zudem ich deren Denke,
Ideologie und Methoden als Zaungast kannte. Die hätten dem erst die Karre zerschlagen, ihn dann rausgezerrt und debstens frischgemacht. Und dagegen hat nun mal ein jeder ein Recht sich zu wehren. Schön, das der Richter nach Fakten und nicht nach Gesinnung geurteilt hat.
Deutschland verrecke und Tod dem Schweinesystem brüllen, es regelmäßig angreifen und dann,wenn man bei dem Versuch jemanden kaputtzuhauen selbst blessiert wird, auf die Rechtsmittel ebenjenen Schweinesystems zurückzugreifen, das entbehrt nicht einer gewissen, sehr selbstentlarvenden Ironie. Gut das er nicht in "Roland" Götzls Finger geriet.
Die Leute die nun öffentlich des "Skandalurteils" wegen rumheulen, die hört man nie, niemals, wenn eine "Kartoffel" totgeschlagen wird und der zuständige Richter ein tatsächliches Skandalurteil ausspricht. In der dann folgenden Diskussion greifen sie allenfalls diejenigen an, welche es wagen das als Skandalurteil zu bezeichnen und sich noch erdreisten berechtigterweise auf den kulturellen Hintergrund der Täter einzugehen und hier, folgerichtig, Tatgründe suchen und finden.

Von mir aus hätte er die plattfahren können.

Brotzeit
03.02.2014, 14:13
Dieser Verband der Linken-Nazis hätte längst verboten werden müssen.

Tja "unsere" degenerierten Politiker und "unsere" dekadenten Richte rhaben imemr noch gemerkt , daß
die AntiFA das ist was einst die SA/SS bei den Nazis war ... Eine dummer Schlägertruppe , die sich von Anderen vor den Karren spannen läßt!

Hrafnaguð
03.02.2014, 14:35
Tja "unsere" degenerierten Politiker und "unsere" dekadenten Richte rhaben imemr noch gemerkt , daß
die AntiFA das ist was einst die SA/SS bei den Nazis war ... Eine dummer Schlägertruppe , die sich von Anderen vor den Karren spannen läßt!

Diese wackeren Antifaschisten und Kommunisten sind sogar derart blöd, das sie nichtmal merken das sie,
gerade in Sachen Multikulti, unter den politischen Bewegungen der nützlichste Idiot der ultrakapitalistischen NWO Eliten sind und deren Drecksarbeit übernehmen. Gegen richtige Nazis kann man ja gut und gerne sein oder eben auch nicht.
Das ist aber nicht deren Primäraufgabe: Jene ist das diskreditieren des kompletten konservativ bis rechten Spektrums, unterschiedslos als ganzes und die Verfolgung jeder Kritik an der Mukugesellschaft. Was dieweil sogar Linke treffen kann, welche es wagen mal außerhalb der vorgeschriebenen Grenzen des Erlaubten zu denken und die richtigen Schlußfolgerungen zu ziehen.
Eine kleine Armee aus Sockenpüppchen, die sich in ihrer Blödheit dieses Zustandes nicht bewußt werden.
Und Blödheit ist nicht nur ne Intelligenzfrage - ich hab hochintelligente Antifaleute kennengelernt, die sich das Hirn derart mit ideologischen Müll vollgestopft haben, das sie nur noch in diesen Bahnen denken können. Die sind dann blöd durch Betriebsblindheit, nutzen ihre Intelligenz aber zum agitieren und beeinflussen und dann ist die Intelligenz eine gefährliche Waffe mit der sie dann minder Intelligente äußerst geschickt zu lenken vermögen. Wobei ich nicht wissen möchte wieviele V-Leute und andere agenten sich in der Szene rumtummeln und die Klamotte im Sinne ihrer Hintermänner lenken.

Pappenheimer
03.02.2014, 15:44
Ein Linksfaschist im Rollstuhl. Der wird keine Andersdenkensen mehr nach SA-Vorbild ueberfallen.

Großadmiral
03.02.2014, 17:13
Schon zum zweiten Mal ein gerechtes Urteil in diesem Fall.
Nicht schlecht!


Über den politisch wie juristisch brisanten Fall Florian Stech (Foto) hat PI mehrfach berichtet (siehe etwa hier (http://www.pi-news.net/2012/06/er-hat-die-situation-missbraucht/), hier (http://www.pi-news.net/2012/07/freiburg-gericht-spricht-florian-stech-frei/) und hier (http://www.pi-news.net/2012/07/causa-stech-staatsanwaltschaft-legt-revision-ein/)). Der damalige Rechtsextremist war auf einem Parkplatz von fünf vermummten und bewaffneten Linksextremisten angegriffen worden – und daraufhin mit seinem Fahrzeug auf die Gruppe zugefahren. Einer der Angreifer sprang auf das Auto anstatt auszuweichen und wurde schwer verletzt. Vor dem Landgericht Freiburg folgte eine Anklage wegen versuchten Totschlags in drei Fällen – und ein Freispruch. Die Vorsitzende Richterin vertrat in ihrer damaligen Urteilsbegründung die Ansicht, dass Stech bei gleichen Umständen und anderer politischer Gesinnung nie angeklagt worden wäre. Auf die Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage jedoch kippte (https://openjur.de/u/633156.html) der Bundesgerichtshof den Richterspruch und verwies das Verfahren zusammen mit höchstrichterlichen Entscheidungs-Leitlinien an eine andere Kammer zurück.
Eine der Leitlinien: Niemand muss vor einem rechtswidrigen Angriff flüchten. Die neue Kammer kam zu dem gleichen Ergebnis wie die vorherige und sprach Florian Stech heute frei. Gewinner der juristischen Auseinandersetzung: Das Notwehrrecht und der rechtstreue Bürger.
Die “Badische Zeitung” schreibt (http://www.badische-zeitung.de/riegel/freispruch-im-riegler-neonazi-prozess--80273888.html):

In der Urteilsbegründung hieß es, das Gericht habe sich intensiv mit der Motivation des Angeklagten und seiner rechtsradikalen Vorgeschichte auseinandergesetzt. Wenn es darum ginge, festzustellen, was ein Mensch gedacht hat, stößt die Justiz an ihre Grenzen, so der vorsitzende Richter Arne Wiemann. Der Grundsatz “in dubio pro reo” gelte unabhängig von Ansehen und politischer Ausrichtung einer Person. Es sei nicht auszuschließen, dass es Notwehr war.

Der Angeklagte sah sich einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff gegenüber, so Weimann weiter. Der Angeklagte sei deshalb berechtigt gewesen, auf die Gruppe zuzufahren.
Der Angeklagte soll wenige Tage vor dem Vorfall in einem Facebook-Chat mit Freunden angekündigt haben, Linke die “Klinge fressen zu lassen” – auch unter Berufung auf Notwehr. Die Polizisten versäumten es damals aber, seinen Rechner zu beschlagnahmen; die Beweiskraft dieser Aussagen ist umstritten. Zu diesem Komplex sagte Richter Wiemann, es sei ein Unterschied, ob man sicher am Rechner sitzt oder sich einer Übermacht von fünf Angreifern gegenüber sieht. Dass der Angeklagte sich retten wollte, erscheint plausibel und ist nicht widerlegbar.
Nach der Verkündung des Urteils wurde es auf den Zuschauerrängen laut. Einige anwesende Vertreter der linken Szene brüllten Parolen, auch Papierschnipsel flogen.
Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2011. Der Angeklagte Florian S. war als Schleuser eingeteilt – er sollte am Pendlerparkplatz in Riegel auf andere Rechtsextreme warten und ihnen den genauen Weg zu einer Naziparty in Bahlingen erklären.
Die linke Szene bekam davon Wind. Fünf Linksextreme beschlossen nach einer Demonstration in Offenburg, einen Abstecher an den Kaiserstuhl zu machen. Sie vermummten sich und rannten auf das Auto des Angeklagten zu, der drückte das Gaspedal herunter und fuhr in die Angreifer hinein. Einen von ihnen erfasste er mit seinem Auto. Dieser krachte mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe, stürzte zu Boden und erlitt schwerste Verletzungen – unter denen er heute noch leidet.

Die drei Nebenkläger hatten die Niederlage offenbar bereits erwartet: Sie blieben der Urteilsverkündung fern.

http://www.pi-news.net/2014/01/notwehr-florian-stech-erneut-freigesprochen/#more-384033

Ist das Rechtskräftig? Wurden die Antifa Leute verurteilt?

Großadmiral
03.02.2014, 17:20
Beim Götzl hätte er 10 Jahre wegen versuchtem Massenmord gekriegt.

Darauf steht Lebenslänglich oder kommt Jugendstrafrecht in Betracht?

pixelschubser
03.02.2014, 17:36
Auch wenn ich keine Sympathie für echte Nazis und deren Ideologie habe, das Urteil ist
100% richtig. Für die Antifa habe ich ebensowenig Sympathie, zudem ich deren Denke,
Ideologie und Methoden als Zaungast kannte. Die hätten dem erst die Karre zerschlagen, ihn dann rausgezerrt und debstens frischgemacht. Und dagegen hat nun mal ein jeder ein Recht sich zu wehren. Schön, das der Richter nach Fakten und nicht nach Gesinnung geurteilt hat.
Deutschland verrecke und Tod dem Schweinesystem brüllen, es regelmäßig angreifen und dann,wenn man bei dem Versuch jemanden kaputtzuhauen selbst blessiert wird, auf die Rechtsmittel ebenjenen Schweinesystems zurückzugreifen, das entbehrt nicht einer gewissen, sehr selbstentlarvenden Ironie. Gut das er nicht in "Roland" Götzls Finger geriet.
Die Leute die nun öffentlich des "Skandalurteils" wegen rumheulen, die hört man nie, niemals, wenn eine "Kartoffel" totgeschlagen wird und der zuständige Richter ein tatsächliches Skandalurteil ausspricht. In der dann folgenden Diskussion greifen sie allenfalls diejenigen an, welche es wagen das als Skandalurteil zu bezeichnen und sich noch erdreisten berechtigterweise auf den kulturellen Hintergrund der Täter einzugehen und hier, folgerichtig, Tatgründe suchen und finden.

Von mir aus hätte er die plattfahren können.

Danke Erich!

Sehr präzise auf den Punkt gebracht.

pixelschubser
03.02.2014, 17:39
Ein Linksfaschist im Rollstuhl. Der wird keine Andersdenkensen mehr nach SA-Vorbild ueberfallen.

Der wird aber mit seinem Schicksal hausieren gehen und mit keiner Silbe erwähnen, dass er der Angreifer war.

DAS glaub mal!

Geronimo
03.02.2014, 21:10
Darauf steht Lebenslänglich oder kommt Jugendstrafrecht in Betracht?

Bei einem Nationalen kommt niemals Jugendstrafrecht in Betracht. Selbst wenn er erst 14 ist.

Großadmiral
03.02.2014, 21:31
Bei einem Nationalen kommt niemals Jugendstrafrecht in Betracht. Selbst wenn er erst 14 ist.

Notwehr glücklicherweise schon, nicht das ich ein Fan unseres Jugendstrafrechtes bin.

Pappenheimer
03.02.2014, 22:11
Der wird aber mit seinem Schicksal hausieren gehen und mit keiner Silbe erwähnen, dass er der Angreifer war.

DAS glaub mal!

Das glaube ich gerne. Ich bin mir sicher dass dies fuer die Statistiken ein rechte Tat war, der teure Krampf gegen Rechts muss ja irgendwie begründet werden.

pixelschubser
04.02.2014, 07:31
Das glaube ich gerne. Ich bin mir sicher dass dies fuer die Statistiken ein rechte Tat war, der teure Krampf gegen Rechts muss ja irgendwie begründet werden.

Das gibt bald wieder nen runden Tisch gegen Rechts.

fatalist
04.02.2014, 07:38
In Freiburg? Eine Richterin?

Wahnsinn! Beim Götzl in München hätte er 5 Jahre abgefasst.

Hrafnaguð
04.02.2014, 16:15
Tja "unsere" degenerierten Politiker und "unsere" dekadenten Richte rhaben imemr noch gemerkt , daß
die AntiFA das ist was einst die SA/SS bei den Nazis war ... Eine dummer Schlägertruppe , die sich von Anderen vor den Karren spannen läßt!

Och, die haben das schon gemerkt. Warum sollten sie was dagegen tun?
Die arbeiten doch in deren Sinne als nützliche Idioten. Wäre ich also bei gewissen für den
Staat Verantwortlichen, also BRD-Systempolitiker oder Richter mit 68er Vergangenheit,
so würde ich mich doch hüten allzu forsch gegen solche Umtriebe vorzugehen. Allenfalls
in Lippenbekenntnissen und Alibimaßnahmen, damit es nicht allzu offensichtlich ist.

Finch
08.02.2014, 10:45
Den Fall haben wir sogar in einer unserer Vorlseungen behandelt. Freispruch hier absolut richtig. Juristisch gesehen kann es hier keine zweite Meinung geben.
Respekt an die Richterin, die sich nicht hat einlullen lassen!

Sander
08.02.2014, 10:48
Ein Wunder!:beten:

Und was fuer ein gerechtes Wunder obendrein. Linke Bazillen.

Sprecher
10.02.2014, 14:00
In Freiburg? Eine Richterin?

Wahnsinn!
Verdächtig.
Vielleicht ist die Justitias Nachsicht ja wirklich einer V-Mann-Tätigkeit dieses mittlerweile offenbar "ausgestiegenen" Herren geschuldet.

Anita Fasching
10.02.2014, 14:08
Verdächtig.
Vielleicht ist die Justitias Nachsicht ja wirklich einer V-Mann-Tätigkeit dieses mittlerweile offenbar "ausgestiegenen" Herren geschuldet.

Der Gedanke kam mir auch schon.Ausschließen kann man es auf keinen Fall, zu ungewöhnlich wirkt doch dieser Freispruch bei einem (ex?)Nationalen.
Es fällt wirklich schwer, dem System nach den ganzen Skandalurteilen noch irgend einen Glauben zu schenken. Aber der stirbt ja bekanntlich zuletzt.

Shahirrim
10.02.2014, 20:23
Verdächtig.
Vielleicht ist die Justitias Nachsicht ja wirklich einer V-Mann-Tätigkeit dieses mittlerweile offenbar "ausgestiegenen" Herren geschuldet.

Stimmt, ich denke einfach nicht bösartig genug.