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Vollständige Version anzeigen : Motorrad - zu schnell



WALDSCHRAT
07.11.2005, 15:38
Rein zur Info:

Solltet Ihr einmal mit einem KFz zu schnell unterwegs sein und die "Rennleitung" winkt Einen raus, sind 250 Euronen, 4 Punkte und ein Monat Fahrverbot der Anfang. Wenn Ihr glaubt, das wars, irrt Ihr gewaltig!

Das KBA (Kraftfahrtbundesamt) nimmt das Ding zwar nach 2 Jahren raus, so Ihr keinen weiteren Mist gebaut habt, jedoch die Führerscheinstelle beläßt das Delikt - örtlich verschieden - bis zu ZEHN Jahren in der Akte drin. Es ist rechtlich nichts dagegen machbar.

Deshalb ob8:

So Du denn nach 9,9 Jahren Deinen Tacho mit einem Zitronenfalter verwechselst, und die "Rennleitung" Dich wieder rausholt, passiert zwar keine Punkteaufaddierung in FL jedoch -befürchte ich- -zumindestens haben sie das Recht dazu- steht der "Idiotentest" (MPU) an.

Egal jetzt, welche pol. Richtung Ihr hier vertretet:

Da DAS kaum bekannt ist, möchte ich es Euch verkünden und vor diesem Umstand ausdrücklich warnen!!!

Auch Kombi-OWis führen zur MPU, da eben die Führerscheinstelle berechtigt ist, bis zu zehn Jahren alte OWis aufzubewahren.

Zu schnell, Alkohol und eine rote Ampel ---> MPU

Es reichen auch zwei OWis aus der Dreierauswahl

Gruß

Henning

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Edit Owi = Ordnungswidrigkeit

Gehirnnutzer
07.11.2005, 18:01
Waldschrat, da irrst du. Zwar hat die Archivierung mit der MPU zu tun, aber nicht als Speicherung um die Möglichkeit zu haben jemand nach einem gewissen Zeitraum doch noch in die MPU zu gängeln.
Die MPU wird in folgenden Fällen zu Wiedererlangung der Fahrerlaubnis angeordnet:
1. Überschreiten des Punktelimits von 18 Punkten beim Kraftfahrtbundesamt innerhalb von 2 Jahren.
2. Wiederholtes Auffallen durch Alkohol im Straßenverkehr bzw. einmaliges Auffallen mit einem Wert über 1,6 Promille.
3. Begründeter Verdacht auf Drogenkonsum bzw. bewiesener Drogenkonsum.

Die 10 Jährige Archivierung dient nur einem Zweck, sie ist eine Grundlage für das psychologisches Profil des Fahrers, nach dem sich der Psychologe beim zur MPU gehörenden Gespräch richtet.

WALDSCHRAT
07.11.2005, 18:24
Nun, mein Kenntnisstand ist der -beziehen wir es doch einfachheitshalber auf Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Bock-:

Was das KBA angeht, kannst Du Dir den "250 ger" mit vier Punkten und einem Monat Fahrverbot innerhalb von zehn Jahren dreimal erlauben.

Die "löschen" ja auch brav!

Den Ärger bekommst Du dann aber von der Führerscheinstelle, indem sie Dich zum Idiotentest (MPU) vorladen, da sie innerhalb von 10 Jahren nichts löschen müssen. Die Gefahr, vor die MPU treten zu müssen, gilt dann auch für "Kombiprodukte" innerhalb von 10 Jahren. Das kann dann Geschwindigkeit/Alk und eine rote Ampel sein. Davor wollte ich warnen. OWis, aber mit einem Hammer dahinter!

Gruß

Henning

Black Hawk
07.11.2005, 18:40
Alkohol und sontige Drogen haben am Steur nichts zu suchen, das kann man vermeiden. Bei der Geschwindigkeit wird es schwerer, vorallem wenn man, wie es die Überschrift sagt, ein Motorrad fährt.

WALDSCHRAT
07.11.2005, 18:54
Schon klar. Du fährst jetzt zu schnell. Und in neun Jahren darauf auch noch mal. Und dann wunderst Du Dich, daß Dich die Kreisbehörde zur MPU vorlädt. Und denkst, daß das allles in Flensburg gelöscht ist...

Also, mich betrifft es nicht. Ich war vor zwei Jahren zu schnell und die "Rennleitung" hat mich seinerzeit rausgewunken...

Mir ist ebenfalls nicht klar, wenn ich Euch solche Erkenntnisse sende, dann auf Widersprüche zu stoßen.

Es ist so, wie es ist.

Gruß

Henning