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Vollständige Version anzeigen : Es gibt in der BRD keine richtige Versammlungsfreiheit



Grafenwalder
12.06.2014, 13:49
In der BRD gibt es keine Versammlungsfreiheit, wie das Wort eigentlich impliziert.

Man sieht es immer wieder, dass dieses Recht in der real existierenden BRD mit Füßen getreten wird. Während die politische Linke großzügig tun und lassen kann, was sie möchte, bis zu Gewalttaten und Blockaden, wird der Rechten im weitesten Sinne das Versammlungsrecht regelmäßig nur sehr eingeschränkt zugebillig.

Artikel 8

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

-> öffnet Tür und Tor für Einschränkungen bis hin zur reinen Willkür durch die Exekutive.


Ich möchte das anmerken, weil man diesen Mißstand regelmäßig im Umgang mit dem bayerischen Aktivisten und FREIHEITS-Kämpfer Michael Stürzenberger beobachten kann. Jüngst hier:

http://www.pi-news.net/2014/06/video-polizei-willkuer-bei-freiheit-demo-gegen-ahmadiyya-in-neufahrn-bei-muenchen/


Nebenbei gesagt, finde ich es sehr bedauerlich, dass öffentliche Versammlungen und entsprechende Verhinderungsveranstaltungen im Wesentlichen darin bestehen, den anderen in der Lautstärke zu übertreffen und niederzubrüllen. Ich bin nicht für unbeschränktes "Megaphon frei in höchstmöglicher Lautstärke für alle und immer". Abgesehen davon, und von Behinderungen und Blockaden, sollte jedoch jeder das Recht haben, sich frei zu versammeln und zu demonstrieren.

Es gibt einfach keine demokratische Kultur in diesem Land.

Stättler
18.06.2014, 09:30
Es gibt einfach keine demokratische Kultur in diesem Land.

Das ist falsch !

Die politisch - medial geformte und derzeit praktizierte Kultur läuft darauf hinaus :

Zahl der Zecken nimmt auch in Stadtgebieten zu
Zwar aus einem anderen Zusammenhang http://www.derwesten.de/panorama/zahl-der-zecken-nimmt-auch-in-stadtgebieten-zu-id9486925.html entlehnt ....:D ,
jedoch darauf wird hingearbeitet !

Wir werden die Resultate noch erleben !

Para ou rien
18.06.2014, 09:44
Nicht nur das "Grundrecht" auf Versammlungsfreiheit ist eingeschränkt. Ferner fallen mir spontan ein:

- Meinungsfreiheit
- Brief- und Fernmeldegeheimnis
- Recht auf freie Entfaltung
- Recht auf Eigentum
- Schutz vor Auslieferung
- Unverletzlichkeit der Wohnung

und sicherlich kommen da noch einige sogenannte Einschränkungen von Grundrechten hinzu.
Die BRD ist keine Republik und nur eingeschränkt eine Demokratie!

Patriotistin
18.06.2014, 10:15
In der BRD gibt es keine Versammlungsfreiheit, wie das Wort eigentlich impliziert.

Man sieht es immer wieder, dass dieses Recht in der real existierenden BRD mit Füßen getreten wird. Während die politische Linke großzügig tun und lassen kann, was sie möchte, bis zu Gewalttaten und Blockaden, wird der Rechten im weitesten Sinne das Versammlungsrecht regelmäßig nur sehr eingeschränkt zugebillig.

Artikel 8

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

-> öffnet Tür und Tor für Einschränkungen bis hin zur reinen Willkür durch die Exekutive.


Ich möchte das anmerken, weil man diesen Mißstand regelmäßig im Umgang mit dem bayerischen Aktivisten und FREIHEITS-Kämpfer Michael Stürzenberger beobachten kann. Jüngst hier:

http://www.pi-news.net/2014/06/video-polizei-willkuer-bei-freiheit-demo-gegen-ahmadiyya-in-neufahrn-bei-muenchen/


Nebenbei gesagt, finde ich es sehr bedauerlich, dass öffentliche Versammlungen und entsprechende Verhinderungsveranstaltungen im Wesentlichen darin bestehen, den anderen in der Lautstärke zu übertreffen und niederzubrüllen. Ich bin nicht für unbeschränktes "Megaphon frei in höchstmöglicher Lautstärke für alle und immer". Abgesehen davon, und von Behinderungen und Blockaden, sollte jedoch jeder das Recht haben, sich frei zu versammeln und zu demonstrieren.

Es gibt einfach keine demokratische Kultur in diesem Land.

Jepp. aber dreist frech. fordern von anderen Regierungen das was sie in ihrem eigenem Land nicht gewährleisteten .... genau diese rechte treten sie hier mit Füssen in Deutschland
diese miesen Schweine
Verlognes verkommenes Pack das ....


Den Präsidenten der Ukraine, Wiktor Janukowitsch, und die Regierung des Landes forderte Merkel am Montag auf, "alles zu tun, um die freie Meinungsäußerung und das Recht auf friedliche Demonstrationen stets zu schützen". Steffen Seibert, Sprecher der Bundesregierung, erklärte, von den Pro-Europa-Kundgebungen in der ukrainischen Hauptstadt Kiew gehe eine "sehr klare Botschaft" aus.
Es sei zu hoffen, "dass auch Staatspräsident Janukowitsch diese Botschaft wahrnimmt", so Seibert. Der Regierungssprecher erklärte überdies, dass auch die Demonstranten ihre Verantwortung wahrnehmen müssten, damit es zu keiner Eskalation komme. Der amtierende Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) hatte die ukrainische Regierung am gestrigen Sonntag "mit allem Nachdruck" aufgefordert, "die Versammlungsfreiheit zu gewährleisten und die friedlich Demonstrierenden vor jeder Art von Einschüchterung und Gewalt zu schützen".

Quelle:http://www.report-k.de/Politik/Welt/Ukraine-Merkel-warnt-vor-Gewalt-gegen-friedliche-Demonstranten-26378

Alexandermerow
22.06.2014, 11:40
Die angeblichen "Grundrechte" in dieser BRD gibt es nur auf dem Papier. Sagt ruhig mal eure Meinung zu diversen Tabuthemen, dann werdet ihr sehen, wie "frei" wir sind!

Finch
26.06.2014, 13:45
In der BRD gibt es keine Versammlungsfreiheit, wie das Wort eigentlich impliziert.

Man sieht es immer wieder, dass dieses Recht in der real existierenden BRD mit Füßen getreten wird. Während die politische Linke großzügig tun und lassen kann, was sie möchte, bis zu Gewalttaten und Blockaden, wird der Rechten im weitesten Sinne das Versammlungsrecht regelmäßig nur sehr eingeschränkt zugebillig.

Artikel 8

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

-> öffnet Tür und Tor für Einschränkungen bis hin zur reinen Willkür durch die Exekutive.


Ich möchte das anmerken, weil man diesen Mißstand regelmäßig im Umgang mit dem bayerischen Aktivisten und FREIHEITS-Kämpfer Michael Stürzenberger beobachten kann. Jüngst hier:

http://www.pi-news.net/2014/06/video-polizei-willkuer-bei-freiheit-demo-gegen-ahmadiyya-in-neufahrn-bei-muenchen/


Nebenbei gesagt, finde ich es sehr bedauerlich, dass öffentliche Versammlungen und entsprechende Verhinderungsveranstaltungen im Wesentlichen darin bestehen, den anderen in der Lautstärke zu übertreffen und niederzubrüllen. Ich bin nicht für unbeschränktes "Megaphon frei in höchstmöglicher Lautstärke für alle und immer". Abgesehen davon, und von Behinderungen und Blockaden, sollte jedoch jeder das Recht haben, sich frei zu versammeln und zu demonstrieren.

Es gibt einfach keine demokratische Kultur in diesem Land.

Das stimmt nicht. Gesetzesvorbehalte sind nicht dazu da, Willkür verfassungsrechtlich zu rechtfertigen. Im Gegenteil. Sie beschränken das Gesetz nur im Rahmen einer verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung. Und die ist, auch wenn Du es vermutlich nicht glauben magst, sehr streng.
Der Absatz 1 des Art. 8 GG schränkt von Beginn an, den Schutzbereich des Grundrechts ein. Geschützt sind lediglich friedliche Versammlungen. Das heißt, wenn Linksextreme sich zu Gewalttaten und Randale zusammenschließen, fallen sie schon nicht unter den Schutzbereich des Art 8 GG.
Ob man sie gewähren lässt oder nicht ist dann nicht mehr Frage des Grundgesetzes.
Was die von Dir als angeblich ungerecht Behandelten angeht, so wird sich eine Versammlung, die ohne Rechtfertigung gestört wird immer auf ihr Grundrecht berufen können, um sich gegen den Eingriff zu wehren.

Um Deine These zu untermauern, würde ich gern einmal Entscheidungen sehen, in denen ein Verstoß gegen den Art. 8 GG aus von Dir genannten Gründen, vom BVerfG als verfassungsgemäß erachtet wurde. Wenn Du mir nur ein einziges Urteil nennen kannst, hast Du mich überzeugt.

opppa
26.06.2014, 14:14
Das stimmt nicht. Gesetzesvorbehalte sind nicht dazu da, Willkür verfassungsrechtlich zu rechtfertigen. Im Gegenteil. Sie beschränken das Gesetz nur im Rahmen einer verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung. Und die ist, auch wenn Du es vermutlich nicht glauben magst, sehr streng.
Der Absatz 1 des Art. 8 GG schränkt von Beginn an, den Schutzbereich des Grundrechts ein. Geschützt sind lediglich friedliche Versammlungen. Das heißt, wenn Linksextreme sich zu Gewalttaten und Randale zusammenschließen, fallen sie schon nicht unter den Schutzbereich des Art 8 GG.
Ob man sie gewähren lässt oder nicht ist dann nicht mehr Frage des Grundgesetzes.
Was die von Dir als angeblich ungerecht Behandelten angeht, so wird sich eine Versammlung, die ohne Rechtfertigung gestört wird immer auf ihr Grundrecht berufen können, um sich gegen den Eingriff zu wehren.

Um Deine These zu untermauern, würde ich gern einmal Entscheidungen sehen, in denen ein Verstoß gegen den Art. 8 GG aus von Dir genannten Gründen, vom BVerfG als verfassungsgemäß erachtet wurde. Wenn Du mir nur ein einziges Urteil nennen kannst, hast Du mich überzeugt.

Wo die Gesetzesvorbehalte nicht greifen, oder wo das Recht für eine Versammlung erst gerichtlich festgestellt werden muß, greifen dann die vereinten Streitkräfte von Antifa und Mohammedanerrowdys ein!

:hmm:

Krombacher007
06.07.2014, 11:44
Artikel 8

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

-> öffnet Tür und Tor für Einschränkungen bis hin zur reinen Willkür durch die Exekutive.


Ich möchte das anmerken, weil man diesen Mißstand regelmäßig im Umgang mit dem bayerischen Aktivisten und FREIHEITS-Kämpfer Michael Stürzenberger beobachten kann. Jüngst hier:

Da die Versammlungsfreiheit, also das Recht, sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen unter freiem Himmel zu versammeln, ist eines der zentralen politischen Grundrechte und es ist mehr als nur ein klassisches Abwehrrecht gegen Eingriffe des Staates in Grundrechtspositionen und daher empfehle ich Herrn Stürzenberger unbedingt der durchgängigen Weg der rechtlichen Instanzen, bis hin zum Bundesverfassungsgericht mit einer klassischen Verfassungsbeschwerde.

Thematisch passend für diesen Thread finde ich auch meinen Artikel aus dem Thread "Meinungsfreiheit?", welchen ich dann jetzt auch mal zitiere


Ich finde es bedrückend, wenn aus diesem gesellschaftlichen Geschwür des Meinungs- und Gesinnungsterrorismus plötzlich von dem einen oder anderen "Demokraten" kein Tabu mehr gekannt wird und ein Quasi-Gesinnungsstrafrecht erwünscht ist; Sonderrechte für Verbotsmöglichkeiten rechter Verbände und Organisationen gefordert wird und ausschließlich für Rechtsextreme Sonderregelungen gefordert werden, um bei ihnen -und nur bei ihnen!- das Gesetz der Versammlungsfreiheit einschränken zu können. Frei nach dem augenscheinlich politisch-moralischen Gesellschaftskonsens -aber nicht wirklich justiziablen- Motto: "Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen."

Die berechtigte, gespielte oder missbrauchte Empörung über Neonaziaufmärsche und rechte Gewalt, über brutale Skinheads und "national befreite Zonen" bzw. No-Go-Areas hat den Glauben an die sühnende und präventive Kraft des Strafrechts und des Strafvollzugs, den Glauben an staatliche Repression und Verbotsmaßnahmen scheinbar selbst bei denen geweckt, die ihn -aus guten Gründen- wohl längst verloren gedacht hatten.

Und nun sieht sich der eine oder andere, der eigentlich gerne für ein liberales Demonstrationsrecht gestritten hat (oder hätte), dort, dass er plötzlich alle juristischen Repressionsregister gezogen sehen will, um das Demonstrationsrecht für bestimmte Gruppen und Personen einzuschränken oder ganz auszuhebeln.
Leider dabei oft übersehen dass am Ende -im Zuge evtl. gehäufter oder gefühlt gehäufter Neonaziaufmärsche- womöglich die Versammlungsfreiheit und andere Grund- und Bürgerrechte für alle einen dauerhaften Schaden nimmt.

Natürlich gilt in einer wehrhaften Demokratie die "Freiheit des Andersdenkenden" als eines der höchsten Güter, und natürlich muss diese Freiheit dort ihre Grenzen finden, wo der radikal aktive Versuch unternommen wird diese Freiheit zu beschränken und auch dort, wo der radikal aktive Versuch unternommen wird das menschenverachtende Gedankengut des Dritten Reiches wiederzubeleben. Doch kann man aber (de jure) der NPD und ihrem Gefolge nicht den Charakter einer Nachfolgepartei der NSDAP einfach per Offenkundigkeit unterstellen.

Aus diesem Grunde geht auch das Bundesverfassungsgericht von folgender Prämisse aus: Prinzipiell gilt, dass auch die rechtsextreme NPD und Neonazis Grundrechtsträger sind. Das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, gilt naturgemäß auch für sie. Die Versammlungs- und Meinungsfreiheit gilt auch für Äußerungen, die die Mehrheit der Gesellschaft als unerträglich und ekelhaft empfindet. Auch für die hirnrissigsten Anliegen aus den abstrusesten Motiven heraus kann und darf demonstriert werden. Es gehört zu den Errungenschaften des demokratischen Rechtsstaates, dass er inhaltlich neutral ist; zumindest sein sollte.
Und weder die Exekutive, noch das Volk darf hier nach eigenem Gutdünken "streitbare Demokratie" betreiben und selbst definieren, wer von der Teilnahme am politischen Prozess ausgeschlossen sein soll.

Die Kraft eines Rechtsstaates zeigt sich auch daran, dass er den Umgang mit seinen Gegnern rechtsstaatlichen Grundsätzen unterwirft!
Ein Verbot durch Verletzung des Straf- und/oder Versammlungsrecht der Teilnehmer bleibt natürlich davon unberührt. Ebenfalls bleibt natürlich das Selbstverständnis der Öffentlichkeit unberührt, staatlichen Stellen gegenüber immer wieder gegen Neonazistrukturen innerhalb der Rechtsstaatlichkeit (mit seinen gegebenen Mitteln) konsequent vorzugehen

Es gehört zu den Errungenschaften des demokratischen Rechtsstaates, dass er inhaltlich neutral ist, oder besser: zumindest sein sollte. Polizei und Verwaltungsbehörden dürfen auch beschissene Kritik nicht als erwünscht oder unerwünscht definieren und je nach dem Ergebnisrechtlich unterschiedlich behandeln. Die Exekutive darf nicht nach eigenem Gutdünken "streitbare Demokratie" praktizieren und selbst definieren, wer von der Teilnahme am politischen Prozess ausgeschlossen sein soll. Die Kraft eines Rechtsstaates zeigt sich eben auch daran, dass er den Umgang mit seinen Gegner sich rechtsstaatlichen Grundsätzen unterwirft !!!Die Meinungsfreiheit schützt gerade unbeliebte Minderheiten und sie kann nicht mit dem Verweis auf "herrschende soziale oder ethische Auffassungen" eingeschränkt werden.

Mein Demokratieverständnis zwingt mich quasi dazu, jede, aber auch wirklich jede andere Meinung zu schützen, so lange die Organisation jedenfalls nicht verboten ist; so ekelhaft sie auch sei. Immerhin ist das Gesetz gerade dazu da, andere, also nicht gesellschaftskonforme Meinungen zu schützen. Meinungen die eh "auf der Linie" sind, müssen schließlich nicht geschützt werden. Eine gut funktionierende Demokratie braucht geradezu solche "Abweichler", um sich ständig mit sich selbst auseinander zu setzen. In einer aufgeklärten Gesellschaft dürfte -meiner Meinung nach- nicht die wirkliche Gefahr darin bestehen, dass solche Meinungen existieren, sondern die Gefahr (für die Demokratie) besteht eher darin solche Meinungen verbieten zu wollen. Meinungen zu verbieten hat meiner Ansicht nach so eine Anrüchigkeit eines totalitären Staates. Wie soll denn eine demokratische Willensbildung stattfinden, wenn nur noch eine Meinungsrichtung erlaubt wäre?


Anscheinend muss dieser sich immer weiter zum bürgerlichen Nachteil verändernde Scheinstaat auf die grundlegende Bedeutung der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG erinnert werden: Sie ist konstituierend für eine freiheitliche Demokratie und hat eine herausragende Funktion für den Prozess der demokratischen Willensbildung und dies ins besonders ausprägend in einer sogenannten repräsentativen Demokratie.

Aber machen wir uns nichts vor, denn das Elementarwissen darum, dass der Staat stets bemüht ist Grundrechte einzuschränken, um so seine Kontrolle über die Massen zu auszubauen und zu festigen, scheint einer Obrigkeitshörigkeit gewichen zu sein. Mit dem Bedürfnis oder der gesellschaftlichen Entwicklung, gerne alle persönliche Verantwortung an einen delegierenden Staat abzugeben und sich so in einer vermeintlichen (sozialen und gesellschaftlichen) Sicherheit zu wägen, hat die Bevölkerung mehr und mehr die persönliche Verantwortung zur politischen Gestaltung des Landes in die Hände gegeben, welche eigentlich durch sie kontrolliert werden sollten.
Und so ist scheinbar die breite Masse der Bevölkerung nicht mehr in der Lage zu erkennen, dass selbst solche "kleinen Einschränkungen" wie bei Herrn Stürzenberger uns unser Mitwirkungs- und Teilhaberecht, jenseits des Parteienspektrums und jenseits parlamentarischer Verfahren, beschnitten werden und so langsam aber stetig die Möglichkeit, Probleme öffentlich zu machen und Auseinandersetzungen öffentlich auszutragen, soweit beschnitten wird, dass am Ende nur noch regierungskonforme Meinungen öffentlich geäußert werden.


Also sollte Herr Stürzenberger entsprechende Funktionsträger (gerichtlich) daran erinnern, dass Versammlungsverbote und einschränkende Auflagen nach der verfassungsrechtlichen Auffassung nur dann möglich sind, wenn sie das verfassungsrechtliche Friedensgebot bzw. das Gewaltfreiheitsgebot unmittelbar in Gefahr ist oder Verletzt wird.
Die bloße Annahme und/oder Unterstellung reicht nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes nicht aus, um daraus präventive Versammlungsverbote, Versammlungseinschränkungen oder Versammlungsauflösungen abzuleiten. Die abstrakte Herleitung einer Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist ebenso unzulässig.

Doch die Crux ist: Was (akut) tun, wenn die Exekutive das Recht beugt und sich nicht an vorangegangenen Entscheidungen orientiert?

BRDDR_geschaedigter
06.07.2014, 11:48
In der BRD gibt es keine Versammlungsfreiheit, wie das Wort eigentlich impliziert.

Man sieht es immer wieder, dass dieses Recht in der real existierenden BRD mit Füßen getreten wird. Während die politische Linke großzügig tun und lassen kann, was sie möchte, bis zu Gewalttaten und Blockaden, wird der Rechten im weitesten Sinne das Versammlungsrecht regelmäßig nur sehr eingeschränkt zugebillig.

Artikel 8

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

-> öffnet Tür und Tor für Einschränkungen bis hin zur reinen Willkür durch die Exekutive.


Ich möchte das anmerken, weil man diesen Mißstand regelmäßig im Umgang mit dem bayerischen Aktivisten und FREIHEITS-Kämpfer Michael Stürzenberger beobachten kann. Jüngst hier:

http://www.pi-news.net/2014/06/video-polizei-willkuer-bei-freiheit-demo-gegen-ahmadiyya-in-neufahrn-bei-muenchen/


Nebenbei gesagt, finde ich es sehr bedauerlich, dass öffentliche Versammlungen und entsprechende Verhinderungsveranstaltungen im Wesentlichen darin bestehen, den anderen in der Lautstärke zu übertreffen und niederzubrüllen. Ich bin nicht für unbeschränktes "Megaphon frei in höchstmöglicher Lautstärke für alle und immer". Abgesehen davon, und von Behinderungen und Blockaden, sollte jedoch jeder das Recht haben, sich frei zu versammeln und zu demonstrieren.

Es gibt einfach keine demokratische Kultur in diesem Land.

Das ist typisch Grundgesetz. Zuerst wird ein Recht garantiert und im nächsten Satz sofort eingeschränkt. Das ist demnach kein Recht, wenn es vom Gutdünken der Obrikgeit abhängt.

Finch
06.07.2014, 21:09
Das ist typisch Grundgesetz. Zuerst wird ein Recht garantiert und im nächsten Satz sofort eingeschränkt. Das ist demnach kein Recht, wenn es vom Gutdünken der Obrikgeit abhängt.

Es ist typisch für Laien, dass sie von Recht nichts vertehen und dennoch versuchen sachkundige Beiträge zu schreiben. Was Du da schreibst ist falsch.

BRDDR_geschaedigter
06.07.2014, 21:32
Es ist typisch für Laien, dass sie von Recht nichts vertehen und dennoch versuchen sachkundige Beiträge zu schreiben. Was Du da schreibst ist falsch.

Was Laien? Sind wir im Mittelalter?

Was ist denn falsch an meiner Logik?

Finch
06.07.2014, 23:22
Was Laien? Sind wir im Mittelalter?

Was ist denn falsch an meiner Logik?

Nur soviel: Sogenannte "Schranken" sind unentbehrlich. Du findest sie in den meisten Grundrechten des GG. Und selbst wenn Du schrankenlose Grundrechte hast finden sie ihre Beschränkung in kollidierendem Verfassungsrecht. Du wirst NIEMALS ein Grundrecht vorbehaltlos vorfinden, weil das in der Praxis undenkbar ist. Als ganz banales Beispiel: die allgemeine Handlungsfreiheit. Ohne Einschränkung ließe sich mit ihr alles rechtfertigen.
Das Grundgesetz für sich garantiert jedem Grundrechtsträger seine Rechte. Die Anforderungen an eine verfassungsgemäße Einschränkung durch den Staat sind sehr sehr hoch.
Wie ich den Strangersteller weiter oben bereits gefragt habe: gibt es in der bisherigen Rechtssprechung des BVerfG überhaupt einen Fall, in dem eine Klage als unbegründet angesehen, ohne dass eine Rechtfertigung ausführlich und korrekt dargelegt wurde? Ein einziges Urteil und ich bin überzeugt und werde dazu nie wieder ein Wort schreiben.
Nichts für Ungut.

kotzfisch
06.07.2014, 23:45
Endlich : der Erste hier, der Stürzenberger kennt.Sehr gut.

Conny
06.07.2014, 23:45
Es gibt einfach keine demokratische Kultur in diesem Land.
Der Grundgedanke der Demokratie ist der, dass die gewählten Politiker in ihrer Gesamtheit das Volk vertreten und den Willen ihrer Wähler in die Politik einfließen lassen. Das ist natürlich nur möglich, wenn sie auch das tun, was sie vor der Wahl gesagt haben. Dass wir inzwischen jedoch schon soweit sind, dass wir bewusstes Täuschen und Lügen (für Wählerstimmen) in einer Demokratie als unvermeidbares "Tool" des politischen Handwerks betrachten, es so auch von den Medien transportiert wird (Grundtenor: "sonst würde sie ja ohnehin Niemand wählen" bzw. "die Wahrheit würde die Wähler nur verschrecken"), es inzwischen schon während des Wahlkampfes klar ist, dass gelogen und getäuscht wird, und wir trotzdem wählen sollen, zeigt alles in allem doch nur, dass die Demokratie viel mehr Fehler hat, als es den Anschein hat. Die PR tut natürlich ihr Übriges dazu, dass man den Wald vor lauter Bäumen nicht erkennt und das vorherrschende System als alternativlos betrachtet und in jeder Abweichung schon Nazis, Hitler und Weltkrieg im Focus hat.
Und schließlich wirst du kein Land auf der Welt nennen können, in dem sich Jeder mit seinen Anhängern auf dem Marktplatz versammeln kann. Denjenigen, denen das in Deutschland erlaubt wird, schaden dem Staat nicht, sonst würde ein Fingerschnipp genügen, um diese Versammlung zu verbieten. Ob PRO-NRW eine Kundgebung gestattet wird oder den saudiphilen Salafisten und alles was es sonst noch gibt: Werden sie nutzlos, oder gar gefährlich für den Staat, würden sie kein Podium gestellt bekommen bzw. verboten.

NSU_Kraftrad
07.07.2014, 02:05
Es gibt in der BRD keine richtige Versammlungsfreiheit, genausowenig wie du ein Grundstück in der BRD endgültig kaufen kannst. Bezahl mal deine Grundsteuer (Miete) nicht, dann wirst du schon sehen wie lang du noch Eigentümer deines Grundstückes bleibst.

Bruddler
07.07.2014, 07:22
(Unliebsame) Versammlungen können bei uns mit den *einfachsten Mitteln untersagt werden...

* "Sicherheitsbedenken":fizeig:

Hay
07.07.2014, 10:18
Das stimmt nicht. Gesetzesvorbehalte sind nicht dazu da, Willkür verfassungsrechtlich zu rechtfertigen. Im Gegenteil. Sie beschränken das Gesetz nur im Rahmen einer verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung. Und die ist, auch wenn Du es vermutlich nicht glauben magst, sehr streng.
Der Absatz 1 des Art. 8 GG schränkt von Beginn an, den Schutzbereich des Grundrechts ein. Geschützt sind lediglich friedliche Versammlungen. Das heißt, wenn Linksextreme sich zu Gewalttaten und Randale zusammenschließen, fallen sie schon nicht unter den Schutzbereich des Art 8 GG.
Ob man sie gewähren lässt oder nicht ist dann nicht mehr Frage des Grundgesetzes.
Was die von Dir als angeblich ungerecht Behandelten angeht, so wird sich eine Versammlung, die ohne Rechtfertigung gestört wird immer auf ihr Grundrecht berufen können, um sich gegen den Eingriff zu wehren.

Um Deine These zu untermauern, würde ich gern einmal Entscheidungen sehen, in denen ein Verstoß gegen den Art. 8 GG aus von Dir genannten Gründen, vom BVerfG als verfassungsgemäß erachtet wurde. Wenn Du mir nur ein einziges Urteil nennen kannst, hast Du mich überzeugt.

Da


Der Absatz 1 des Art. 8 GG schränkt von Beginn an, den Schutzbereich des Grundrechts ein. Geschützt sind lediglich friedliche Versammlungen.

liegt doch der Hase begraben, d.h. in der Beurteilung, ob eine Versammlung friedlich sein wird oder bleibt, was nicht nur von der Einschätzung abhängt, sondern auch, ob sich vielleicht im Gegenzug Krawallmacher ankündigen oder auch ohne Ankündigung erscheinen könnten. Es wird wohl kaum jemand hingehen und sich mit der Absicht anmelden, Schaufenster einzuschlagen oder Passanten niederzuprügeln.

hamburger
07.07.2014, 14:14
Es ist typisch für Laien, dass sie von Recht nichts vertehen und dennoch versuchen sachkundige Beiträge zu schreiben. Was Du da schreibst ist falsch.

Ohne Begründung ist dein Beitrag ebenso falsch.....
Es gibt keine Versammlungsfreiheit, da die Siegermächte dies verhindern , bzw unter Kontrolle bringen wollten.
Deswegen ist das GG in vielen Fällen eingeschränkt. Aber die Bedingungen für Einschränkungen hätten im GG stehen müssen....lies nach bei der Verfassung der USA.
Dort sind derartige Spielchen nicht möglich....
Denn wenn ein Gesetz die Beschränkung regelt, wozu die Versammlungsfreiheit im GG? dann hätte man gleich alles in einem anderen Gesetz regeln können.
Aber eine Pseudodemokratie hat auch eine Pseudoverfassung, das GG...das keine Verfassung ist.
Na ja, da gibt es einige Dumme, die das glauben...auch hier...Namen auf Nachfrage:D

Tutsi
07.07.2014, 14:26
Denjenigen, denen das in Deutschland erlaubt wird, schaden dem Staat nicht, sonst würde ein Fingerschnipp genügen, um diese Versammlung zu verbieten. Ob PRO-NRW eine Kundgebung gestattet wird oder den saudiphilen Salafisten und alles was es sonst noch gibt: Werden sie nutzlos, oder gar gefährlich für den Staat, würden sie kein Podium gestellt bekommen bzw. verboten.
Was heißt, sie schaden dem Staat nicht, sind also im "Spiel" mit drin ?

borisbaran
07.07.2014, 15:50
Die angeblichen "Grundrechte" in dieser BRD gibt es nur auf dem Papier. Sagt ruhig mal eure Meinung zu diversen Tabuthemen, dann werdet ihr sehen, wie "frei" wir sind!
Grundrechte heißen nicht, dass irgendwer dir zustimmen muss.

Graf Zahl
07.07.2014, 16:38
In der BRD gibt es keine Versammlungsfreiheit, wie das Wort eigentlich impliziert.

Man sieht es immer wieder, dass dieses Recht in der real existierenden BRD mit Füßen getreten wird. Während die politische Linke großzügig tun und lassen kann, was sie möchte, bis zu Gewalttaten und Blockaden, wird der Rechten im weitesten Sinne das Versammlungsrecht regelmäßig nur sehr eingeschränkt zugebillig.

Artikel 8

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

-> öffnet Tür und Tor für Einschränkungen bis hin zur reinen Willkür durch die Exekutive.


Ich möchte das anmerken, weil man diesen Mißstand regelmäßig im Umgang mit dem bayerischen Aktivisten und FREIHEITS-Kämpfer Michael Stürzenberger beobachten kann. Jüngst hier:

http://www.pi-news.net/2014/06/video-polizei-willkuer-bei-freiheit-demo-gegen-ahmadiyya-in-neufahrn-bei-muenchen/


Nebenbei gesagt, finde ich es sehr bedauerlich, dass öffentliche Versammlungen und entsprechende Verhinderungsveranstaltungen im Wesentlichen darin bestehen, den anderen in der Lautstärke zu übertreffen und niederzubrüllen. Ich bin nicht für unbeschränktes "Megaphon frei in höchstmöglicher Lautstärke für alle und immer". Abgesehen davon, und von Behinderungen und Blockaden, sollte jedoch jeder das Recht haben, sich frei zu versammeln und zu demonstrieren.

Es gibt einfach keine demokratische Kultur in diesem Land.

Doch Versammlungsfreiheit gibt es für politsch gewollte Personen, die Grünen , die Refugies usw haben Sie ja ...wenn aber nationale Kräfte wie zum beispiel die AFD usw kommen dann hört man sehr gerne damit auf - hier Versammlungsfreiheit zu geben.

Deutschland ist nach der Wende zur neuen DDR verkommen ganz langsam und schrittweise - man nennt sich Demokratisch ist aber antidemokratisch und irgendwie kommt hier Ulbrichs Weisheit zur wahren Tat .."Es muss demokratisch aussehen - doch wir müssen alles in der Hand haben."...und genau so wird das heute praktiziert...schritt für schritt und keiner regt sich mehr auf...

War vorletzte Woche in Lübeck bin mit dem Bus nach Travemünde gefahren und da gabs zu meiner überraschung einen Neger als Busfaher..mit schlechtem Deutsch...also wie kann einer Busfahrer werden ???? So und nun erfahre ich über Quellen in Lübeck...dass die Busfaher zu 50% als EinEuroJobber über das jobcenter arbeiten...im Rahmen der Bürgerarbeit... ich meine wenn sowas erlaubt ist und die Politik das mit macht ist es nicht nur ein Verbrechen sondern DDR total und damit die deutschen nicht aufmucken holt man sich "Fachrkräfte" aus dem Ausland damit immer eine Arbeitskonkurenz gegeben ist.

Shahirrim
07.07.2014, 17:20
Der Grundgedanke der Demokratie ist der, dass die gewählten Politiker in ihrer Gesamtheit das Volk vertreten und den Willen ihrer Wähler in die Politik einfließen lassen. Das ist natürlich nur möglich, wenn sie auch das tun, was sie vor der Wahl gesagt haben. Dass wir inzwischen jedoch schon soweit sind, dass wir bewusstes Täuschen und Lügen (für Wählerstimmen) in einer Demokratie als unvermeidbares "Tool" des politischen Handwerks betrachten, es so auch von den Medien transportiert wird (Grundtenor: "sonst würde sie ja ohnehin Niemand wählen" bzw. "die Wahrheit würde die Wähler nur verschrecken"), es inzwischen schon während des Wahlkampfes klar ist, dass gelogen und getäuscht wird, und wir trotzdem wählen sollen, zeigt alles in allem doch nur, dass die Demokratie viel mehr Fehler hat, als es den Anschein hat. Die PR tut natürlich ihr Übriges dazu, dass man den Wald vor lauter Bäumen nicht erkennt und das vorherrschende System als alternativlos betrachtet und in jeder Abweichung schon Nazis, Hitler und Weltkrieg im Focus hat.
....
:dg:

BRDDR_geschaedigter
07.07.2014, 17:40
Nur soviel: Sogenannte "Schranken" sind unentbehrlich. Du findest sie in den meisten Grundrechten des GG. Und selbst wenn Du schrankenlose Grundrechte hast finden sie ihre Beschränkung in kollidierendem Verfassungsrecht. Du wirst NIEMALS ein Grundrecht vorbehaltlos vorfinden, weil das in der Praxis undenkbar ist. Als ganz banales Beispiel: die allgemeine Handlungsfreiheit. Ohne Einschränkung ließe sich mit ihr alles rechtfertigen.
Das Grundgesetz für sich garantiert jedem Grundrechtsträger seine Rechte. Die Anforderungen an eine verfassungsgemäße Einschränkung durch den Staat sind sehr sehr hoch.
Wie ich den Strangersteller weiter oben bereits gefragt habe: gibt es in der bisherigen Rechtssprechung des BVerfG überhaupt einen Fall, in dem eine Klage als unbegründet angesehen, ohne dass eine Rechtfertigung ausführlich und korrekt dargelegt wurde? Ein einziges Urteil und ich bin überzeugt und werde dazu nie wieder ein Wort schreiben.
Nichts für Ungut.

Ein Grundrecht kann per Definition keine Schranken haben. Du hast ein total bescheuertes Rechtsverständnis. Ein Recht gilt logischerweise nur, wenn es nicht durch eine Obrigkeit beschränkt werden darf.

Was die BRD dabei denkt ist mir vollkommen wurscht. Dieser "Staat" hat sowieso fertig.

Finch
07.07.2014, 18:25
Ein Grundrecht kann per Definition keine Schranken haben. Du hast ein total bescheuertes Rechtsverständnis. Ein Recht gilt logischerweise nur, wenn es nicht durch eine Obrigkeit beschränkt werden darf.

Was die BRD dabei denkt ist mir vollkommen wurscht. Dieser "Staat" hat sowieso fertig.

Ich merke schon, es wird nicht gehen. Der juristische Terminus "Schranke" ist, wie Du nicht verstehst, etwas komplexer, als Du ihn Dir vorstellst.
"Ein Grundrecht kann per Definition keine Schranken haben." - Du hast es nicht verstanden, glaube mir. Das ist nicht schlimm. Aber Du liegst falsch.

Ohne jetzt meine Zeit zu opfern, um in 50 Zeilen zu erklären warum der Satz da bescheuert ist zwei wirklich total dumme und im Grunde fast schon zu einfache Beispiele:

1. Art 2 I GG, Freie Entfaltung der Persönlichkeit. Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Damit ist umgangssprachlicher eine allgemeine Handlungsfreiheit gemeint. Nimmst Du dieses Grundrecht, dass Dir das Grundgesetz garantiert, könntest Du Dich beispielsweise bei jeder Erfüllung eines Straftatbestandes (zB Körperverletzung) auf Dein Grundrecht berufen. Immerhin sanktioniert der Staats Dein Verhalten und greift somit in diese Freiheit ein.
Damit das Recht, bzw die Freiheit nicht uferlos ist, gibt es eine Schranke, die Du in Art 2 I GG findest. "soweit er nicht die Rechte andere verletzt, (...)"
Die Schranke ist zwingend notwendig.

2. Art 4 Berufsfreiheit. Hier könnte ein Auftragsmörder klagen, soweit ihm seine Arbeit vom Staat untersagt wird. Indem er zB ins Gefängnis kommt und dort seinen Beruf nicht mehr frei ausüben kann. Auch hier ist die Schranke notwendig.

Ich habe jetzt mal zwei andere Grundrechte genommen, um es zu veranschaulichen. JEDES Grundrecht braucht eine Schranke. Und wenn sie im GG nicht normiert ist, wie zB bei Art 5 III GG, dann findet das Recht seine Schranke in kollidierendem Verfassungsrecht, dh es findet eine Abwägung statt und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung, wenn ein Verhalten, dass mit zB Art 5 III GG gerechtfertigt werden soll in ein anderes Grundrecht eingreift.

Wenn Du also Dinge schreibst, wie "Per Definition habe ein Grundrecht keine Schranke", dann ist das schlichtweg großer Murks. Es ergibt überhaupt keinen Sinn.

Im Übrigen habe ich mehrfach nach Rechtssprechung gefragt, die belegt, was Du und andere monieren. Und selbst wenn Du keine findest, dann doch wenigstens ein Urteil, indem Dir die Begründung nicht passt. Also los, her damit, wenn Du schon solche Dinge behauptest.

Finch
07.07.2014, 18:27
Ohne Begründung ist dein Beitrag ebenso falsch.....
Es gibt keine Versammlungsfreiheit, da die Siegermächte dies verhindern , bzw unter Kontrolle bringen wollten.
Deswegen ist das GG in vielen Fällen eingeschränkt. Aber die Bedingungen für Einschränkungen hätten im GG stehen müssen....lies nach bei der Verfassung der USA.
Dort sind derartige Spielchen nicht möglich....
Denn wenn ein Gesetz die Beschränkung regelt, wozu die Versammlungsfreiheit im GG? dann hätte man gleich alles in einem anderen Gesetz regeln können.
Aber eine Pseudodemokratie hat auch eine Pseudoverfassung, das GG...das keine Verfassung ist.
Na ja, da gibt es einige Dumme, die das glauben...auch hier...Namen auf Nachfrage:D

Mit dem Beitrag hast Du lediglich gezeigt, dass Du auch vom US amerikanischen Recht keine Ahnung hast. Damit ich's nicht zweimal schreiben muss. Ließ meine Antwort auf BRDDRGeschaedigters Beitrag.

hamburger
07.07.2014, 22:41
Mit deinem Beitrag zeigst du, dass du die Unterschiede nicht begriffen hast.
Die Frage, wieso ein weiteres Gesetz über die Ausgestaltung von angeblich garantierten Grundrechten nötig ist....keine Antwort.
Die Definition eines Grundrechtes und seine Grenzen gehören explizit in das GG, wenn es wirksam werden soll.
Das sollte an sich jeder begreifen....ist wohl aber für manche zu schwer.
Denn die jetzige Praxis hat gezeigt, dass die sogenannten Grundrechte nur auf dem Papier existieren, so wie auch die Rechtsschutzgarantie, denn für einen Deutschen heisst es...ohne Moos nichts los.
Und Beschwerden...da setzen sich drei Rotkäppchen zusammen und beschließen, dass sie keine Lust haben...ohne Begründung.

Grafenwalder
08.07.2014, 00:02
Übrigens kommt nicht einmal § 1 in der Praxis zur Entfaltung. So wird vornehmlich Neo-Nazis, wen auch immer das BRD-System gerade darunter subsumiert, das Recht vorenthalten, sich in privaten Räumlichkeiten zu versammeln. Auch immer wieder beliebt bei der Partei NPD, wo diese noch dazu angeblich ein vorhandenes "Parteienprivileg" genießt. Womöglich gelten diese Privilegien nach Meinung der herrschenden Altparteien nur für sie selbst ...

Nathan
08.07.2014, 00:54
Das stimmt nicht. Gesetzesvorbehalte sind nicht dazu da, Willkür verfassungsrechtlich zu rechtfertigen. Im Gegenteil. Sie beschränken das Gesetz nur im Rahmen einer verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung. Und die ist, auch wenn Du es vermutlich nicht glauben magst, sehr streng.
Der Absatz 1 des Art. 8 GG schränkt von Beginn an, den Schutzbereich des Grundrechts ein. Geschützt sind lediglich friedliche Versammlungen. Das heißt, wenn Linksextreme sich zu Gewalttaten und Randale zusammenschließen, fallen sie schon nicht unter den Schutzbereich des Art 8 GG.
Ob man sie gewähren lässt oder nicht ist dann nicht mehr Frage des Grundgesetzes.
Was die von Dir als angeblich ungerecht Behandelten angeht, so wird sich eine Versammlung, die ohne Rechtfertigung gestört wird immer auf ihr Grundrecht berufen können, um sich gegen den Eingriff zu wehren.

Um Deine These zu untermauern, würde ich gern einmal Entscheidungen sehen, in denen ein Verstoß gegen den Art. 8 GG aus von Dir genannten Gründen, vom BVerfG als verfassungsgemäß erachtet wurde. Wenn Du mir nur ein einziges Urteil nennen kannst, hast Du mich überzeugt.

Das kann er nicht und das will er ja auch gar nicht. Du solltest die Brüder mal heulen hören, wenn sich die böse Antifa irgendwo versammelt..."das müsste verboten werden..." ist noch der mildeste Protest. Sie jammern und schluchzen 24/7 über die furchtbare Unfreiheit in der BRD aber sie drohen mit realen Folgen, wenn man sich selbst die Freiheit nimmt, ihre Meinung nicht toll zu finden.

Nathan
08.07.2014, 00:59
Übrigens kommt nicht einmal § 1 in der Praxis zur Entfaltung. So wird vornehmlich Neo-Nazis, wen auch immer das BRD-System gerade darunter subsumiert, das Recht vorenthalten, sich in privaten Räumlichkeiten zu versammeln. Auch immer wieder beliebt bei der Partei NPD, wo diese noch dazu angeblich ein vorhandenes "Parteienprivileg" genießt. Womöglich gelten diese Privilegien nach Meinung der herrschenden Altparteien nur für sie selbst ...
So eijn Quatsch. Du weißt ganz genau, dass es keine Neonazis gibt. Nicht im Geringsten! Übrigens sitzt in den Kameradschaftskellern der germanischen Bruderschaft heute die Antifa und lacht sich eins. Sie haben dazu einen Freibrief, der von drei Bundespräsidenten unterschrieben wurde. Du kennst ja diese käuflichen Judenschergen, die Knechte der BRDDR, Die Knechte USraöls und die BRD ist eh eine GmbH.

dein rotgrünfaschistischer Islamobolschewist und pädasatanischer Negerjude

Nathan, der Lohnschreiber und Wiedergänger, der Kommunist, Stalinist, Maoist und Polpotist.

Dabei bin ich Jesus. Kofi kann es bezeugen, obwohl mir dieser unorganisierte Mensch mit seiner unstrukturierten Arbeitsweise das Zrtifikat immer noch nicht ausgehändigt hat.

Grafenwalder
08.07.2014, 08:42
Habe mich verschrieben, es muss natürlich Abs. 1 (des Art. 8 GG) heissen.

Finch
08.07.2014, 12:13
Mit deinem Beitrag zeigst du, dass du die Unterschiede nicht begriffen hast.
Die Frage, wieso ein weiteres Gesetz über die Ausgestaltung von angeblich garantierten Grundrechten nötig ist....keine Antwort.
Die Definition eines Grundrechtes und seine Grenzen gehören explizit in das GG, wenn es wirksam werden soll.
Das sollte an sich jeder begreifen....ist wohl aber für manche zu schwer.
Denn die jetzige Praxis hat gezeigt, dass die sogenannten Grundrechte nur auf dem Papier existieren, so wie auch die Rechtsschutzgarantie, denn für einen Deutschen heisst es...ohne Moos nichts los.
Und Beschwerden...da setzen sich drei Rotkäppchen zusammen und beschließen, dass sie keine Lust haben...ohne Begründung.

Naja, das sind sie doch schon. Die Grundrechte mit Schranken sind doch normiert. Und die schrankenlosen Grundrechte finden ihre Begrenzung im kollidierenden Verfassungsrecht (wie bereits gesagt). Was soll es da noch groß an Ausführungen geben? Oder möchtest Du, dass alle erdenklichen Fälle einer rechtmäßgen Beschränkung im GG normiert werden sollen? Das wäre unmöglich.
Wenn zB als Schranke da steht, dass das Grundrecht durch ein Bundesgesetz beschränkt werden kann. Dann geht es nicht konkreter. Klar könnte man jetzt anfangen, darunter zu listen: StGB, VersG usw. Aber welchen Sinn hätte das?

Und ein sog. "Common Law" wie in den USA, in dem das Rechtssystem auf Präzedenzfällen aufbaut, gibt es hier nicht.

hamburger
08.07.2014, 12:58
Naja, das sind sie doch schon. Die Grundrechte mit Schranken sind doch normiert. Und die schrankenlosen Grundrechte finden ihre Begrenzung im kollidierenden Verfassungsrecht (wie bereits gesagt). Was soll es da noch groß an Ausführungen geben? Oder möchtest Du, dass alle erdenklichen Fälle einer rechtmäßgen Beschränkung im GG normiert werden sollen? Das wäre unmöglich.
Wenn zB als Schranke da steht, dass das Grundrecht durch ein Bundesgesetz beschränkt werden kann. Dann geht es nicht konkreter. Klar könnte man jetzt anfangen, darunter zu listen: StGB, VersG usw. Aber welchen Sinn hätte das?

Und ein sog. "Common Law" wie in den USA, in dem das Rechtssystem auf Präzedenzfällen aufbaut, gibt es hier nicht.

Stichwort Versammlungsfreiheit....Beschränkung nur, wenn eine Gefahr für die nationale Sicherheit. zu erwarten ist. Diese muß explizit nachgewiesen werden.
Dieser Zusatz würde reichen. Ein Bundesgesetz gibt dem Staat unendlich viele Möglichkeiten, die Freiheit einzuschränken.
Der schwarze Block ist keine Gefahr, z.B. , da er durch massive Polizeigewalt aufgelöst werden könnte.....
Denn dazu hat der Staat das Gewaltmonopol.
Das GG ist aus bestimmten Gründen unkonkret, denn dadurch kann der Staat in alle Grundrechte eingreifen, scheinbar rechtmäßig.
Merke dir, eine Verfassung oder ein GG sollte den Bürger vor dem Staat schützen, und nicht umgekehrt.
Das aber war von der Siegermächten nicht gewollt, un deswegen hat Carlo Schmidt auch festgestellt, das GG ist keine Verfassung.

Mr.Smith
08.07.2014, 13:34
Um die Versammlungsfreiheit auszuhebeln brauchst du nur ein paar Linke-Nazis von der Antifa-SA oder einer anderen kriminellen Gruppierung, die mit Gewalt droht. Schon ist "Gefahr im Verzug" und das Grundgesetz hinfällig.

Finch
08.07.2014, 13:57
Stichwort Versammlungsfreiheit....Beschränkung nur, wenn eine Gefahr für die nationale Sicherheit. zu erwarten ist. Diese muß explizit nachgewiesen werden.
Dieser Zusatz würde reichen. Ein Bundesgesetz gibt dem Staat unendlich viele Möglichkeiten, die Freiheit einzuschränken.
Der schwarze Block ist keine Gefahr, z.B. , da er durch massive Polizeigewalt aufgelöst werden könnte.....
Denn dazu hat der Staat das Gewaltmonopol.
Das GG ist aus bestimmten Gründen unkonkret, denn dadurch kann der Staat in alle Grundrechte eingreifen, scheinbar rechtmäßig.
Merke dir, eine Verfassung oder ein GG sollte den Bürger vor dem Staat schützen, und nicht umgekehrt.
Das aber war von der Siegermächten nicht gewollt, un deswegen hat Carlo Schmidt auch festgestellt, das GG ist keine Verfassung.

Es geht dabei ja nicht nur um die nationale Sicherheit. Eine Versammlung kann auch aus ganz anderen Gründen, als "Gefahr" aufgelöst oder gar nicht erst zugelassen werden. Dass diese Gefahr konkret sein muss und nicht völlig aus der Luft gegriffen ist im PolizeiGesetz geregelt. Dort sind die Anforderungen für zB eine Auflösung normiert. Also keine, wie Du annimst, Willkür. Das Auflösen oder Verbieten einer Versammlung ist eine verwaltungsrechtliche Sache.

Die Gründe, warum das GG allgemeine Grundsätze enthält ist nicht der, dass der Bürger so der Willkür des Staates ausgesetzt ist. Das ist einfach falsch und ergibt überhaupt keinen Sinn. Selbst wenn, und natürlich kommt dies vor, der Staat einen Bürger seiner Meinung nach zu Unrecht in seinem Grundrecht einschränkt, steht ihm der Weg einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht offen. Das BVerfG entscheidet dann. Wie ich jetzt schon gefühlte 100 Mal geschrieben habe: Deine/eure Ausführungen und Behauptungen fußen auf gar nichts. Denn ihr könnt sie nicht einmal anhand eines konkreten Beispiels unterstreichen. Bitte, zeig' mir einen einzigen Fall in den letzten 60 Jahren, in dem Bürger XY in einem seiner Grundrechte eingeschränkt wurde (gerne auch in seiner Versammlungsfreiheit, Fälle mit dem Gegenstand sollte es ja zuhauf geben), und das BVerfG einen verfassungswidrigen Eingriff nicht angenommen hat bzw diesen abgelehnt hat, ohne eine stichhalte Urteilsbegründung abzugeben. Los. Irgendwelche abstrusen Dinge behaupten ohne auch nur ein einziges Argument parat zu haben ist einfach schwach.

Strandwanderer
08.07.2014, 14:40
.
Wegen der besetzten "Flüchtlingsschule" wurden mehrere Strafanzeigen gegen den Bezirksbürgermeister Schulz und seine Nachfolgerin Herrmann mit dem Vorwurf der Untreue und zweckwidriger Verwendung von Steuermitteln gestellt, u.a. von der Zeitung "B.Z.", dem ehemaligen Schulleiter der Schule und dem CDU-Abgordneten Wasner.

Auf die Anzeige der "B.Z." wurde nach drei Monaten Stillschweigens mit einer Einstellung des Verfahrens reagiert.

Begründung wie folgt:

"Die ermittelnde Staatsanwältin teilte mit, dass kein Anfangsverdacht einer Untreue vorliegt. Denn bei der Besetzung des Schulgebäudes handele es sich um eine Demonstration, die unter dem Schutz des Grundgesetzes (Versammlungsfreiheit) stehe."

http://diskurskorrekt.wordpress.com/2014/01/22/hier-bleibt-das-kampfblatt-fast-zu-2/

Für Nichtdeutsche ist die Versammlungsfreiheit - staatlich beglaubigt - demnach grenzenlos und schließt auch das Recht auf die Begehung von Straftaten ein, wie sie von den Besetzern der Schule in "vielfältiger" Form begangen wurden, inklusive des Werfens großer Steinbrocken vom Dach und der Drohung mit dem Inbrandstecken der Schule oder dem Verwenden einer Propangasflasche als Sprengkörper.

hamburger
08.07.2014, 17:25
Es geht dabei ja nicht nur um die nationale Sicherheit. Eine Versammlung kann auch aus ganz anderen Gründen, als "Gefahr" aufgelöst oder gar nicht erst zugelassen werden. Dass diese Gefahr konkret sein muss und nicht völlig aus der Luft gegriffen ist im PolizeiGesetz geregelt. Dort sind die Anforderungen für zB eine Auflösung normiert. Also keine, wie Du annimst, Willkür. Das Auflösen oder Verbieten einer Versammlung ist eine verwaltungsrechtliche Sache.

Die Gründe, warum das GG allgemeine Grundsätze enthält ist nicht der, dass der Bürger so der Willkür des Staates ausgesetzt ist. Das ist einfach falsch und ergibt überhaupt keinen Sinn. Selbst wenn, und natürlich kommt dies vor, der Staat einen Bürger seiner Meinung nach zu Unrecht in seinem Grundrecht einschränkt, steht ihm der Weg einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht offen. Das BVerfG entscheidet dann. Wie ich jetzt schon gefühlte 100 Mal geschrieben habe: Deine/eure Ausführungen und Behauptungen fußen auf gar nichts. Denn ihr könnt sie nicht einmal anhand eines konkreten Beispiels unterstreichen. Bitte, zeig' mir einen einzigen Fall in den letzten 60 Jahren, in dem Bürger XY in einem seiner Grundrechte eingeschränkt wurde (gerne auch in seiner Versammlungsfreiheit, Fälle mit dem Gegenstand sollte es ja zuhauf geben), und das BVerfG einen verfassungswidrigen Eingriff nicht angenommen hat bzw diesen abgelehnt hat, ohne eine stichhalte Urteilsbegründung abzugeben. Los. Irgendwelche abstrusen Dinge behaupten ohne auch nur ein einziges Argument parat zu haben ist einfach schwach.

Das BVerG lehnt fast alle Verfassungsbeschwerden ohne Begründung ab...das ist Fakt. Lies mal nach, wie viele Beschwerden so ohne Begründung abgelehnt werden....
Die Nichtannahme ist schon ein bemerkenswerter Umstand, die nicht erfolgten Begründungen ein Skandal.
Das betrifft in besonderen Maße die Rechtsschutzgarantie des GG, die nicht dadurch nicht mehr vorhanden ist.
Ich kenne aus eigener Erfahrung Fälle, wo das BVerG Beschwerden nicht angenommen hat, weil sie offensichtlich den Gesetzgeber, bzw. die zuständigen Beamten, vor den Konsequenzen schützen wollten.
Bevor du nun wirklich Blödsinn postest, begründe mal, warum das BVerG keine auch noch so kurze Begründung abgeben muß.
Ganz einfach zu erklären....wenn sie es täten, und ein europäisches Gericht anders urteilen würde, wären sie diskreditiert.
So aber sagen sie einfach, wir haben ja nichts entschieden, also nichts falsch gemacht.
Das BVerG ist zu einem Wurmfortsatz der Politik verkommen, kein Wunder, das es auch von denen mit willfährigen Gestalten besetzt wird.

Finch
08.07.2014, 17:28
Das BVerG lehnt fast alle Verfassungsbeschwerden ohne Begründung ab...das ist Fakt. Lies mal nach, wie viele Beschwerden so ohne Begründung abgelehnt werden....
Die Nichtannahme ist schon ein bemerkenswerter Umstand, die nicht erfolgten Begründungen ein Skandal.
Das betrifft in besonderen Maße die Rechtsschutzgarantie des GG, die nicht dadurch nicht mehr vorhanden ist.
Ich kenne aus eigener Erfahrung Fälle, wo das BVerG Beschwerden nicht angenommen hat, weil sie offensichtlich den Gesetzgeber, bzw. die zuständigen Beamten, vor den Konsequenzen schützen wollten.
Bevor du nun wirklich Blödsinn postest, begründe mal, warum das BVerG keine auch noch so kurze Begründung abgeben muß.
Ganz einfach zu erklären....wenn sie es täten, und ein europäisches Gericht anders urteilen würde, wären sie diskreditiert.
So aber sagen sie einfach, wir haben ja nichts entschieden, also nichts falsch gemacht.
Das BVerG ist zu einem Wurmfortsatz der Politik verkommen, kein Wunder, das es auch von denen mit willfährigen Gestalten besetzt wird.

Ist das Gerade ironisch gemeint und ich verstehe es nicht?
In welchem Universum gibt es keine Urteilsbegründungen? Das BVerfG schreibt zu jedem noch so kleinen Urteil bzw. Ablehnung weil die Klage nicht zulässig ist, eine Urteilsbegründung über mehrere, manchmal zig Seiten. Wovon redest Du eigentlich? :?

Finch
08.07.2014, 17:31
Das BVerG lehnt fast alle Verfassungsbeschwerden ohne Begründung ab...das ist Fakt. Lies mal nach, wie viele Beschwerden so ohne Begründung abgelehnt werden....
Die Nichtannahme ist schon ein bemerkenswerter Umstand, die nicht erfolgten Begründungen ein Skandal.
Das betrifft in besonderen Maße die Rechtsschutzgarantie des GG, die nicht dadurch nicht mehr vorhanden ist.
Ich kenne aus eigener Erfahrung Fälle, wo das BVerG Beschwerden nicht angenommen hat, weil sie offensichtlich den Gesetzgeber, bzw. die zuständigen Beamten, vor den Konsequenzen schützen wollten.
Bevor du nun wirklich Blödsinn postest, begründe mal, warum das BVerG keine auch noch so kurze Begründung abgeben muß.
Ganz einfach zu erklären....wenn sie es täten, und ein europäisches Gericht anders urteilen würde, wären sie diskreditiert.
So aber sagen sie einfach, wir haben ja nichts entschieden, also nichts falsch gemacht.
Das BVerG ist zu einem Wurmfortsatz der Politik verkommen, kein Wunder, das es auch von denen mit willfährigen Gestalten besetzt wird.

Kann es sein, dass Du Dir teilweise Dinge ausdenkst, so wie sie Dir gut passen? Du sprichst von "Fakten" die oft falsch sind oder nicht einmal existieren.. Das verwirrt mich etwas, wenn ich ehrlich bin.

hamburger
08.07.2014, 21:48
Kann es sein, dass Du Dir teilweise Dinge ausdenkst, so wie sie Dir gut passen? Du sprichst von "Fakten" die oft falsch sind oder nicht einmal existieren.. Das verwirrt mich etwas, wenn ich ehrlich bin.

Ich denke, das du noch nie eine Verfasssungsbeschwerde formuliert hast....klar, dann würde ich auch so naiv schreiben.
Googel mal nach den Bedingungen für Beschwerden und dann wirst du entdecken, dass 90 % der Beschwerden nicht angenommen werden...ohne Begründung.
Offiziell kann ich dir mitteilen, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen, dass das BVerG Rechtsbeugung schon begangen hat.
Allein die Nichtannahme ohne Begründung sieht des GG überhaupt nicht vor. Das regelt nämlich ein Bundesgesetz:fizeig:
So schließt sich der Kreis....falls du einen richtigen Anwalt kennst, frag ihn mal.
Ps. Auch nach dem ausgesetzten Staatshaftungsgesetz

ich58
05.10.2014, 11:40
Möchte mal die Freiheit testen und 2 Demos anmelden,1.Freiheit für Beate Tschäpe,2.No - Asyl.

Bruddler
05.10.2014, 12:18
Möchte mal die Freiheit testen und 2 Demos anmelden,1.Freiheit für Beate Tschäpe,2.No - Asyl.

Solche Demos sind "Nazi-Aufmärsche" und können daher nicht geduldet werden !!! :crazy:

Finch
05.10.2014, 22:16
Möchte mal die Freiheit testen und 2 Demos anmelden,1.Freiheit für Beate Tschäpe,2.No - Asyl.

Kannste machen. Der Art. 8 GG garantiert Dir sogar, dass Du deine Versammlung nicht anmelden musst.

Tantalit
05.10.2014, 22:20
Kannste machen. Der Art. 8 GG garantiert Dir sogar, dass Du deine Versammlung nicht anmelden musst.

Stimmt nicht ganz jedes auf den ersten Blick klare Gesetz kann durch andere Gesetze und Verordnungen eingeschränkt
werden und gerade bei der Versammlungsunfreiheit ist das so. ;)

Finch
05.10.2014, 22:25
Stimmt nicht ganz jedes auf den ersten Blick klare Gesetz kann durch andere Gesetze und Verordnungen eingeschränkt
werden und gerade bei der Versammlungsunfreiheit ist das so. ;)

Jo. Im Falle des Art. 8 findet die Versammlungsfreiheit nach Absatz 2 ihre Schranke in Gesetzen. Allerdings ist das nur eine verfassungsrechtliche Grundlage. Verhältnismäßig im verfassungsrechtlichen Sinne muss ein Eingriff in das Grundrecht trotzdem sein. Und wenn sich 'ich58' friedlich versammeln will, wird er das wohl tun können.

Tantalit
05.10.2014, 22:33
Jo. Im Falle des Art. 8 findet die Versammlungsfreiheit nach Absatz 2 ihre Schranke in Gesetzen. Allerdings ist das nur eine verfassungsrechtliche Grundlage. Verhältnismäßig im verfassungsrechtlichen Sinne muss ein Eingriff in das Grundrecht trotzdem sein. Und wenn sich 'ich58' friedlich versammeln will, wird er das wohl tun können.

Im Prinzip geht es ja nur darum erst mal verhaften zu können wegen einem Verstoß gegen die Anmeldepflicht einer Versammlung (die ja eigentlich nie meldeplichtig ist außer in dubiosen nicht näher definierten Ausnahmen ;) ) und dann kann der unbescholtene Querulant auch Bürger gennant ja seine Rechte vor Gericht erstreiten, bringt ihm zwar nix im nachhinein außer Kosten und weitere Scherereien aber die Regierung hat ein uneingeschränktes Drohpotential das über jedem schwebt der denkt er könnte im öffentlichen Raum der Regierung mißliebige Meinungen herauströtten und damit die öffentliche Ruhe stört.

Wolf Fenrir
05.10.2014, 23:01
Es gibt auch in der BRD keine Meinungsfreiheit!!!

Im 25.Jahr der " Einheit " wird ja mal wieder auf die Unfreiheit in der DDR herumgeprügelt...

Stimmt und zu recht! aber für mich als Ostdeutscher hat das immer einen sehr, sehr bitteren Beigeschmack...

Denn ich habe mittlerweile mit großer Endtäuschung feststellen müssen das man auch im freisten Staat auf deutschem Boden mit nichten alles sagen, Schreiben darf was man denkt...

Mein Fazit: Ich verachte die BRD wie ich die DDR verachtet habe...