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Pius12
25.06.2014, 06:17
Trauriges Tabuthema: Sexueller Missbrauch durch Frauen

Es gibt auch Frauen die Kinder sexuell missbrauchen. Fachleute schätzen, dass 10 bis 25 Prozent der Täter Frauen sind. Genaue Zahlen sind nicht bekannt.

Die Opfer zweifeln an ihrer eigenen Urteilskraft. „Kein Mensch wird von einer Frau misshandelt. Ich muss verrückt sein, sagt eine Frau, die von ihrem vierten Lebensjahr an regelmäßig sexuell missbraucht worden ist – von ihrer Mutter und ihrer Großmutter. Die Tatsache scheint den Betroffenen zu abartig, ist aber traurige Realität. Monika Egli-Alge, Geschäftsführerin des Forensischen Instituts Ostschweiz begutachtet und behandelt Straftäterinnen. Genaue Zahlen gibt es nicht, die Forschung zu diesem Thema lässt nur Schätzungen zu.

Frauen missbrauchen häufiger die eigenen als fremde Kinder. Sie nutzen dabei die besonders enge Bindung, die sich seit der Geburt zwischen Mutter und Kind entwickelt hat. Für die Betroffenen ist der Missbrauch durch eine Frau - oder die eigene Mutter - sogar noch schlimmer als durch einen Mann. Mütter sollen Schutz und Geborgenheit geben, Kinder verlassen sich vollkommen darauf. Wenn eine Mutter dieses Vertrauen massiv verletzt, verliert das Kind jedes Gefühl von Sicherheit im Leben.

Die Gesellschaft sieht Frauen – besonders Mütter – im Bezug auf Kinder als asexuelle Wesen. Dabei sind die Grenzen zwischen zärtlicher Mutterliebe und Missbrauch fließend. Intensiver Körperkontakt, der einen Vater längst in Verdacht bringen würde, gilt im Fall der Mutter als harmlos und normal. Diese unterschwellig sexuellen Handlungen befinden sich allerdings in der totalen Grauzone des Tabuthemas weiblicher Missbrauch.

Gelegentlich machen Affären zwischen einer erwachsener Lehrerin und einem Schüler Schlagzeilen. „Wenn eine 30-Jährige Sex mit einem 15-Jährigen hat, ist aber eher von Verführung als von Missbrauch die Rede, obwohl es sich genau darum handelt.

Auch sonst ist es um das Thema Täterinnen erstaunlich ruhig. In der Debatte zur Pädophilen initiative etwa kamen missbrauchende Lehrerinnen oder Täterinnen nicht vor. “Frauen haben in unserer Vorstellung eine fürsorgliche Rolle. Man traut ihnen solche Taten nicht zu“, erklärt Egli-Alge. Doch Fallbeispiele belegen, dass Frauen zu ebenso abscheulichen Taten fähig sind wie Männer.

Die Unterschiede der Taten von Frauen und Männern unterscheiden sich nicht wesentlich. Nur seine die Opfer von Frauen tendenziell eher jünger als bei Männern, meist unter 10-jährig. Gleichzeitig stelle man bei Täterinnen einen höheren Anteil an sadistischen Handlungen fest, so Egli-Alge.

Ob es Frauen mit pädophilen Neigungen gibt, ist nicht erforscht. In der Fachwelt ist das Thema umstritten. „Ich sehe keinen Grund, warum es Pädophilie nicht auch bei Frauen geben sollte“, sagt Egli-Alge. Die Täterinnen sind zudem häufiger als männliche Täter selbst als Kind sexuell missbraucht worden. Ein Teufelskreis – doch kein zwingender. Längst nicht jedes Opfer wird zum Täter. Es sei durchaus möglich, aus der Täterrolle auszubrechen. Die meisten Personen seine therapierbar. „Eine erfolgreiche Therapie ist der beste Opferschutz“, sagt Egli-Alge abschließend.

Mit Angaben aus Der Landbote

Parker
25.06.2014, 06:50
[...]Gelegentlich machen Affären zwischen einer erwachsener Lehrerin und einem Schüler Schlagzeilen. „Wenn eine 30-Jährige Sex mit einem 15-Jährigen hat, ist aber eher von Verführung als von Missbrauch die Rede, obwohl es sich genau darum handelt.[...]

Wer damit kommt, kann eigentlich nie ein 15jähriger Junge gewesen sein.

Richtig ist allerdings, daß Söhne übergriffiger Mütter in Psychiatrien Alltag sind.

Ruepel
25.06.2014, 07:13
Möchte nicht wissen,wieviel einsame Mütter,sich des Nachts trost aus den Kinderbett holen.
Sind halt auch nur "Menschen".

Azrael
25.06.2014, 08:09
Wer damit kommt, kann eigentlich nie ein 15jähriger Junge gewesen sein.


:haha:

Allerdings!:D

Helgoland
25.06.2014, 08:30
Wer damit kommt, kann eigentlich nie ein 15jähriger Junge gewesen sein.

Davon sang seinerzeit schon die rumänische Wanderwarze: "Ich war 16 und sie 31...."

herberger
25.06.2014, 09:12
Schwierig die Grenzen sind fliessend wo hört die Mutterliebe auf(von aussen betrachtet).

ABAS
25.06.2014, 09:18
Trauriges Tabuthema: Sexueller Missbrauch durch Frauen

Es gibt auch Frauen die Kinder sexuell missbrauchen. Fachleute schätzen, dass 10 bis 25 Prozent der Täter Frauen sind. Genaue Zahlen sind nicht bekannt.

Die Opfer zweifeln an ihrer eigenen Urteilskraft. „Kein Mensch wird von einer Frau misshandelt. Ich muss verrückt sein, sagt eine Frau, die von ihrem vierten Lebensjahr an regelmäßig sexuell missbraucht worden ist – von ihrer Mutter und ihrer Großmutter. Die Tatsache scheint den Betroffenen zu abartig, ist aber traurige Realität. Monika Egli-Alge, Geschäftsführerin des Forensischen Instituts Ostschweiz begutachtet und behandelt Straftäterinnen. Genaue Zahlen gibt es nicht, die Forschung zu diesem Thema lässt nur Schätzungen zu.

Frauen missbrauchen häufiger die eigenen als fremde Kinder. Sie nutzen dabei die besonders enge Bindung, die sich seit der Geburt zwischen Mutter und Kind entwickelt hat. Für die Betroffenen ist der Missbrauch durch eine Frau - oder die eigene Mutter - sogar noch schlimmer als durch einen Mann. Mütter sollen Schutz und Geborgenheit geben, Kinder verlassen sich vollkommen darauf. Wenn eine Mutter dieses Vertrauen massiv verletzt, verliert das Kind jedes Gefühl von Sicherheit im Leben.

Die Gesellschaft sieht Frauen – besonders Mütter – im Bezug auf Kinder als asexuelle Wesen. Dabei sind die Grenzen zwischen zärtlicher Mutterliebe und Missbrauch fließend. Intensiver Körperkontakt, der einen Vater längst in Verdacht bringen würde, gilt im Fall der Mutter als harmlos und normal. Diese unterschwellig sexuellen Handlungen befinden sich allerdings in der totalen Grauzone des Tabuthemas weiblicher Missbrauch.

Gelegentlich machen Affären zwischen einer erwachsener Lehrerin und einem Schüler Schlagzeilen. „Wenn eine 30-Jährige Sex mit einem 15-Jährigen hat, ist aber eher von Verführung als von Missbrauch die Rede, obwohl es sich genau darum handelt.

Auch sonst ist es um das Thema Täterinnen erstaunlich ruhig. In der Debatte zur Pädophilen initiative etwa kamen missbrauchende Lehrerinnen oder Täterinnen nicht vor. “Frauen haben in unserer Vorstellung eine fürsorgliche Rolle. Man traut ihnen solche Taten nicht zu“, erklärt Egli-Alge. Doch Fallbeispiele belegen, dass Frauen zu ebenso abscheulichen Taten fähig sind wie Männer.

Die Unterschiede der Taten von Frauen und Männern unterscheiden sich nicht wesentlich. Nur seine die Opfer von Frauen tendenziell eher jünger als bei Männern, meist unter 10-jährig. Gleichzeitig stelle man bei Täterinnen einen höheren Anteil an sadistischen Handlungen fest, so Egli-Alge.

Ob es Frauen mit pädophilen Neigungen gibt, ist nicht erforscht. In der Fachwelt ist das Thema umstritten. „Ich sehe keinen Grund, warum es Pädophilie nicht auch bei Frauen geben sollte“, sagt Egli-Alge. Die Täterinnen sind zudem häufiger als männliche Täter selbst als Kind sexuell missbraucht worden. Ein Teufelskreis – doch kein zwingender. Längst nicht jedes Opfer wird zum Täter. Es sei durchaus möglich, aus der Täterrolle auszubrechen. Die meisten Personen seine therapierbar. „Eine erfolgreiche Therapie ist der beste Opferschutz“, sagt Egli-Alge abschließend.

Mit Angaben aus Der Landbote





Weibsen mit Doppelnamen wie Monika Egli-Alge sind meistens
sexuell pervers, schwere PsychopathInnen und KatzenliebhaberInnen
oder alles zusammen. :D



Schwierig die Grenzen sind fliessend wo hört die Mutterliebe auf(von aussen betrachtet).

Wenn Muetter ihren Buben oder den Spielkameraden
der Buben am Pillermann herummachen oder einen
lutschen ist das weder Mutterliebe noch frauliche
Fuersorge.


http://www.youtube.com/watch?v=B7hDODveatE

Flaschengeist
25.06.2014, 09:22
Da fällt mir der Fall Marquardt ein. Als Kind jahrelang von der Mutter missbraucht. Später ist er Zuhälter geworden und hat auf seine Art und Weise Rache geübt.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/sexueller-missbrauch-durch-frauen-verkehrte-lust-a-788332.html

Der Fall ist übrigens noch harmlos. In einschlägigen Foren werden Fälle thematisiert, wo die Kinder den Kot der Mutter essen mussen usw.

herberger
25.06.2014, 09:30
Wir leben seit über 30 Jahre im Zeitalter der sexuellen Tabubrüche und die strafbare Sexualität ist der Kollateralschaden der freien Sexualität.

Klopperhorst
25.06.2014, 09:33
Da Frauen pathologisch weniger streuen, schätze ich 3-5% Psychopathinnen und darunter vielleicht 0,5% mit sexuellen Entartungen, gegenüber 3% bei Männern.
Die Streubreite ist ja bei Männern, wegen dem mutationsfreudigen Y-Chromosom und Testosteron weitaus größer.

---

Gurkenglas
25.06.2014, 09:41
http://www.youtube.com/watch?v=B7hDODveatE

Von der linken könnte ich mir das ja noch gefallen lassen. Aber die beiden anderen sind wohl besser weiterhin im Schweinestall aufgehoben als an meinem Hosenlatz.

Mfg

Gurkenglas
25.06.2014, 09:42
Möchte nicht wissen,wieviel einsame Mütter,sich des Nachts trost aus den Kinderbett holen.
Sind halt auch nur "Menschen".

Du bist krank.

Azrael
25.06.2014, 10:14
Wir leben seit über 30 Jahre im Zeitalter der sexuellen Tabubrüche und die strafbare Sexualität ist der Kollateralschaden der freien Sexualität.

Aso, strafbare Sexualität gab´s also vorher nicht....:kirre:

Rumburak
25.06.2014, 10:19
:haha:

Allerdings!:D

Dann müßte man es aber auch bei der 15/16jährigen Schülerin so locker sehen, die sich in ihren jungen Lehrer verknallt und mit ihm einvernehmlichen Sex hat.

Azrael
25.06.2014, 10:25
Dann müßte man es aber auch bei der 15/16jährigen Schülerin so locker sehen, die sich in ihren jungen Lehrer verknallt und mit ihm einvernehmlichen Sex hat.

Im Prinzip ja, korrekt:

"Lehrer bleibt nach Sex mit Schülerin ungestraft"

http://www.focus.de/finanzen/recht/koblenz-lehrer-bleibt-nach-sex-mit-schuelerin-ungestraft_aid_702165.html

Dayan
25.06.2014, 10:25
Mich hat noch nie eine Frau vergewaltigt!Hm !

Gurkenglas
25.06.2014, 10:26
Mich hat noch nie eine Frau vergewaltigt!Hm !

Traurig. Hast echt was verpasst.

herberger
25.06.2014, 10:27
Aso, strafbare Sexualität gab´s also vorher nicht....:kirre:

Doch,aber die Hemmschwellen sanken.Und teilweise wurde von polit.Kreisen das Alnliegen dieser sexuellen Randgruppen für berechtigt erklärt.

Dayan
25.06.2014, 10:28
Traurig. Hast echt was verpasst.Richtig!Das ist ja fast eine Diskriminierung!Aber überredet worden bin ich schonmal!War nicht besonders schwer!Bin ich nun ein männlicher Flittchen?

Gurkenglas
25.06.2014, 10:29
Richtig!Das ist ja fast eine Diskriminierung!Aber überredet worden bin ich schonmal!War nicht besonders schwer!Bin ich nun ein männlicher Flittchen?

Alle Männer sind im Grunde ihres Herzens Flittchen.

Rumburak
25.06.2014, 10:29
Im Prinzip ja, korrekt:

"Lehrer bleibt nach Sex mit Schülerin ungestraft"

http://www.focus.de/finanzen/recht/koblenz-lehrer-bleibt-nach-sex-mit-schuelerin-ungestraft_aid_702165.html

Mit über 21 darf man ungestraft Sex mit einer 14jährigen haben? Ich dachte, die Grenze liegt da bei 16?

Tutsi
25.06.2014, 10:31
mannohmann, solche niveauvollen Texte im Lied - :ätsch: do legst di nieda :haha:

herberger
25.06.2014, 10:32
Viele Menschen mit strafbaren sexuellen Veranlagungen glauben auf Gund dieser Kultur das sie ein Anrecht darauf haben ihre Sexualität auszuleben,ähnlich wie die linken Asyl Unterstützer glauben sie haben ein Recht sich gegen Gesetze zu stellen.

Wer Homosexuelle zu Verfolgte des NS Systems erklärt der darf sich nicht wundern wenn andere Gruppen ihre Rückschlüsse daraus ziehen.

Dayan
25.06.2014, 10:43
Alle Männer sind im Grunde ihres Herzens Flittchen.Genau!Wir Männer sind fast alle Triebtäter!

herberger
25.06.2014, 10:48
Die dritte Pseudoenthüllung der letzten Monate war am 14. September
in der Berliner Tageszeitung (taz) zu lesen, übrigens einst die wichtigste
publizistische Plattform der Pädophilen in Deutschland. Das Grünen-nahe
Blatt berichtete im Artikel „Päderastensex, amtlich genehmigt“ entsetzt,
im Jahre 1969 hätte der Psychologe Prof. Helmut Kentler mit vollem
Wissen und Zustimmung des Berliner Senats die Unterbringung obdachloser
Teenager bei polizeibekannten Pädophilen organisiert. Alles wahr,
nur eben nicht neu: Der Vorgang, der heute mit Sicherheit Rücktritte und
Ermittlungsverfahren zur Folge haben würde, war im erwähnten Buch auf
den Seiten 145-147 mit vielen Einzelheiten dokumentiert

Azrael
25.06.2014, 10:51
Doch,aber die Hemmschwellen sanken.Und teilweise wurde von polit.Kreisen das Alnliegen dieser sexuellen Randgruppen für berechtigt erklärt.

Nee du, das gab´s alles auch schon vor 3.000 Jahren....

Azrael
25.06.2014, 11:01
Mit über 21 darf man ungestraft Sex mit einer 14jährigen haben? Ich dachte, die Grenze liegt da bei 16?

Dachte ich ehrlich gesagt auch, ist aber nicht so:

http://www.rechtsindex.de/strafrecht/3160-das-sexualstrafrecht-und-die-altersgrenzen

Rumburak
25.06.2014, 11:09
Dachte ich ehrlich gesagt auch, ist aber nicht so:

http://www.rechtsindex.de/strafrecht/3160-das-sexualstrafrecht-und-die-altersgrenzen

Siehst du bei dem Kauderwelsch durch?


Der § 182 Abs. 3 StGB hat dagegen ganz spezifische Altersgrenzen. Zur Erfüllung des Tatbestandes müssen das Opfer unter 16 Jahren und der Täter über 21 Jahre alt sein. Damit sollen dem typischen Machtgefälle zwischen den Personen angemessen Rechnung getragen und gleichzeitig typische gleichaltrige jugendtypische Beziehungen von vornherein ausgeklammert werden. Der Abs. 3 bildet damit auch eine Verschärfung im Gegensatz zum ersten Absatz. So muss nach Abs. 3 keine Zwangslage ausgenutzt werden, sondern es reicht bereits das Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit der sexuellen Selbstbestimmung aus.

Was ist aber unter der "Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit der sexuellen Selbstbestimmung" zu verstehen? Festzuhalten ist, dass diese Norm ausschließlich den einvernehmlichen sexuellen Kontakt regelt. Darüber hinaus ist es aber extrem umstritten, wann eine fehlende Fähigkeit der sexuellen Selbstbestimmung vorliegt. Denn es kommt maßgeblich auf den Betrachtungswinkel an. Ein Jugendlicher mit häufigen wechselnden Sexualpartnern und einem offenem Sexualleben kann sowohl als "frühreif" als auch gerade als "unreif" bezeichnet werden. Aus diesem Grund muss in jedem Einzelfall vom Gericht die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung festgestellt werden (BGH - Beschluss vom 25. Februar 1997 - Az. 4 StR 40/97).

herberger
25.06.2014, 11:10
Mit über 21 darf man ungestraft Sex mit einer 14jährigen haben? Ich dachte, die Grenze liegt da bei 16?

Sex von 14 bis 16 ist nur strafbar wenn eine Strafanzeige durch eine berechtigte Person erfolgt.

Azrael
25.06.2014, 11:14
Siehst du bei dem Kauderwelsch durch?

Unter Zuhilfenahme des entsprechenden Paragraphen, ja:

http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

Löwe
25.06.2014, 11:15
Davon sang seinerzeit schon die rumänische Wanderwarze: "Ich war 16 und sie 31...."

Falsch, bei dem wars der Sommer von "Bravo".:haha:

Azrael
25.06.2014, 11:16
Sex von 14 bis 16 ist nur strafbar wenn eine Strafanzeige durch eine berechtigte Person erfolgt.

Das ist falsch, strafbar ist nur was in den Paragraphen 174-182 geregelt ist und sonst nix. ;)

Rumburak
25.06.2014, 11:16
Unter Zuhilfenahme des entsprechenden Paragraphen, ja:

http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

Und danach hätte der Lehrer eben nicht straffrei ausgehen dürfen.


Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zephyrus
25.06.2014, 12:20
Gelegentlich machen Affären zwischen einer erwachsener Lehrerin und einem Schüler Schlagzeilen. „Wenn eine 30-Jährige Sex mit einem 15-Jährigen hat, ist aber eher von Verführung als von Missbrauch die Rede, obwohl es sich genau darum handelt.

Das letzte Mal als ich darueber las ist eine Lehrerin mit einer Bewaehrungsstrafe davongekommen. Ich habe damals den Artikel gelesen und mir ist wirklich ein Stein vom Herzen gefallen. Sie in den Knast zu schicken waere wirklich eine Schweinerei gewesen. Der 15-jaehrige Idiot hat davon vor seinen Freunden geprahlt, anstatt seine verschrumpelte Fresse zu halten.

herberger
25.06.2014, 12:24
Das ist falsch, strafbar ist nur was in den Paragraphen 174-182 geregelt ist und sonst nix. ;)

Ich bin kein Jurist,ich weiss nur Sex mit unter 16 jährigen ist strafbar wenn eine Strafanzeige erfolgt zum Beispiel von den Eltern.

Übrigens in den USA galt oder gilt Sex mit unter 16 jährigen als Vergewaltigung,der Sänger Chuck Berry musste das erfahren als er Sex mit einer 16 jährigen Prostituierten hatte.

Xarrion
25.06.2014, 12:51
Davon sang seinerzeit schon die rumänische Wanderwarze: "Ich war 16 und sie 31...."

Auf alten Fahrrädern lernt man das Fahren bekanntlich am besten. :cool:
Ich habe diese alte Weisheit in meiner Sturm- und Drangzeit befolgt und es niemals bereut. :happy:

Wolfger von Leginfeld
25.06.2014, 12:59
Bei Frauen ist es "lustig", "romantisch" und man kann sogar erfolgreiche Bücher darüber schreiben, bei Männern pervers, pädophil und abartig. So ist das nunmal in dieser Gesellschaft.

http://www.news.at/a/renata-juras-unsere-liebe-308176


Trauriges Tabuthema: Sexueller Missbrauch durch Frauen

Es gibt auch Frauen die Kinder sexuell missbrauchen. Fachleute schätzen, dass 10 bis 25 Prozent der Täter Frauen sind. Genaue Zahlen sind nicht bekannt.

Die Opfer zweifeln an ihrer eigenen Urteilskraft. „Kein Mensch wird von einer Frau misshandelt. Ich muss verrückt sein, sagt eine Frau, die von ihrem vierten Lebensjahr an regelmäßig sexuell missbraucht worden ist – von ihrer Mutter und ihrer Großmutter. Die Tatsache scheint den Betroffenen zu abartig, ist aber traurige Realität. Monika Egli-Alge, Geschäftsführerin des Forensischen Instituts Ostschweiz begutachtet und behandelt Straftäterinnen. Genaue Zahlen gibt es nicht, die Forschung zu diesem Thema lässt nur Schätzungen zu.

Frauen missbrauchen häufiger die eigenen als fremde Kinder. Sie nutzen dabei die besonders enge Bindung, die sich seit der Geburt zwischen Mutter und Kind entwickelt hat. Für die Betroffenen ist der Missbrauch durch eine Frau - oder die eigene Mutter - sogar noch schlimmer als durch einen Mann. Mütter sollen Schutz und Geborgenheit geben, Kinder verlassen sich vollkommen darauf. Wenn eine Mutter dieses Vertrauen massiv verletzt, verliert das Kind jedes Gefühl von Sicherheit im Leben.

Die Gesellschaft sieht Frauen – besonders Mütter – im Bezug auf Kinder als asexuelle Wesen. Dabei sind die Grenzen zwischen zärtlicher Mutterliebe und Missbrauch fließend. Intensiver Körperkontakt, der einen Vater längst in Verdacht bringen würde, gilt im Fall der Mutter als harmlos und normal. Diese unterschwellig sexuellen Handlungen befinden sich allerdings in der totalen Grauzone des Tabuthemas weiblicher Missbrauch.

Gelegentlich machen Affären zwischen einer erwachsener Lehrerin und einem Schüler Schlagzeilen. „Wenn eine 30-Jährige Sex mit einem 15-Jährigen hat, ist aber eher von Verführung als von Missbrauch die Rede, obwohl es sich genau darum handelt.

Auch sonst ist es um das Thema Täterinnen erstaunlich ruhig. In der Debatte zur Pädophilen initiative etwa kamen missbrauchende Lehrerinnen oder Täterinnen nicht vor. “Frauen haben in unserer Vorstellung eine fürsorgliche Rolle. Man traut ihnen solche Taten nicht zu“, erklärt Egli-Alge. Doch Fallbeispiele belegen, dass Frauen zu ebenso abscheulichen Taten fähig sind wie Männer.

Die Unterschiede der Taten von Frauen und Männern unterscheiden sich nicht wesentlich. Nur seine die Opfer von Frauen tendenziell eher jünger als bei Männern, meist unter 10-jährig. Gleichzeitig stelle man bei Täterinnen einen höheren Anteil an sadistischen Handlungen fest, so Egli-Alge.

Ob es Frauen mit pädophilen Neigungen gibt, ist nicht erforscht. In der Fachwelt ist das Thema umstritten. „Ich sehe keinen Grund, warum es Pädophilie nicht auch bei Frauen geben sollte“, sagt Egli-Alge. Die Täterinnen sind zudem häufiger als männliche Täter selbst als Kind sexuell missbraucht worden. Ein Teufelskreis – doch kein zwingender. Längst nicht jedes Opfer wird zum Täter. Es sei durchaus möglich, aus der Täterrolle auszubrechen. Die meisten Personen seine therapierbar. „Eine erfolgreiche Therapie ist der beste Opferschutz“, sagt Egli-Alge abschließend.

Mit Angaben aus Der Landbote

Azrael
25.06.2014, 13:05
Ich bin kein Jurist,ich weiss nur Sex mit unter 16 jährigen ist strafbar wenn eine Strafanzeige erfolgt zum Beispiel von den Eltern.


Die erste hälfte des Satzes ist wohl war, die zweite de facto falsch. Wenn das einvernehmlich und ohne Zwänge/Nötigung etc. pp. erfolgt können die Eltern Zeter und Mordio schreien wie sie wollen. Es ist keine Straftat und ergo kann man da auch keine Strafanzeige stellen. Das schließt sich aus. ;)


Übrigens in den USA galt oder gilt Sex mit unter 16 jährigen als Vergewaltigung,der Sänger Chuck Berry musste das erfahren als er Sex mit einer 16 jährigen Prostituierten hatte.

Jap, USA ist ne andere Baustelle. Die Erfahrung durfte auch R. Kelly machen. Im übrigen würdest du hier bei Sex mit einer minderjährigen Prostitiuirten auch erhebliche Probleme bekommen, da greifen nämlich die Schutzparagraphen durchaus. ;)

Wolfger von Leginfeld
25.06.2014, 13:09
Ich möchte nicht wissen, wie oft Tiere für gewisse Dinge herhalten müssen. :kotz:


Möchte nicht wissen,wieviel einsame Mütter,sich des Nachts trost aus den Kinderbett holen.
Sind halt auch nur "Menschen".

Wolfger von Leginfeld
25.06.2014, 13:10
Der Fall ist übrigens noch harmlos. In einschlägigen Foren werden Fälle thematisiert, wo die Kinder den Kot der Mutter essen mussen usw.

:kotz:

Wolfger von Leginfeld
25.06.2014, 13:14
Mich hat noch nie eine Frau vergewaltigt!Hm !

Solche Sachen gibt es in Israel halt nicht. :suchen:

Dayan
25.06.2014, 15:19
Solche Sachen gibt es in Israel halt nicht. :suchen:Hm!Da bi ich nicht so sicher!Ich kenne ein Fall wo eine Junge Dame bei der Armee einem Offizier gedroht hat:Entweder Sex oder Anzeige wegen versuchten Vergewaltigung!Pro Forma hat sich der Offizier sich darauf eingelassen und verabredete sich mit der Dame für das Abend!Im Nebenraum waren Polizistinen versteckt1Der Mann fragte sie ob die ernst gemacht hätte wenn er sich geweigert hätte!Die Dame sagte:Ich hätte dich in den Knast gebracht und jetzt gehörst du mir!Das Ende vom Lied war 3 Jahre Knast für die schöne!

cajadeahorros
25.06.2014, 15:26
Die erste hälfte des Satzes ist wohl war, die zweite de facto falsch. Wenn das einvernehmlich und ohne Zwänge/Nötigung etc. pp. erfolgt können die Eltern Zeter und Mordio schreien wie sie wollen. Es ist keine Straftat und ergo kann man da auch keine Strafanzeige stellen. Das schließt sich aus.

Wenn einer der Partner (auch 17jährige untereinander!!!!) eine "Zwangslage" ausgenutzt hat, dann können sowohl die Staatsanwaltschaft als auch schüffelnde Eltern die Jugendlichen anzeigen.

Was immer auch eine Zwangslage ist (die fehlende Definitionsmöglichkeit ist natürlich Absicht), denn "Drohung, Gewalt oder Ausnutzen von Wehrlosigkeit" sind durch den Vergewaltigungsparagraphen abgedeckt. Dem Unrecht sind hier Tür und Tor geöffnet, so wie wir es aus den USA kennen, wo schon 9jährige "Sex Offender" werden können oder man für's Pissen an einen Zaun im Internet-Pranger landet.

Viel Spaß, liebe Jugendliche, in unserer ach so superfreien Welt, wo ja die Schwulen soooooo offen leben können, im Gegensatz zum bösen Rußland.

http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

P.S. Zum Strangthema muß man einfach "Antichrist" von Lars von Trier gesehen haben...

latrop
25.06.2014, 15:51
Auf alten Fahrrädern lernt man das Fahren bekanntlich am besten. :cool:
Ich habe diese alte Weisheit in meiner Sturm- und Drangzeit befolgt und es niemals bereut. :happy:

Wie, du hattest Sex mit einem Fahrrad ? :crazy:

Azrael
25.06.2014, 16:16
Wenn einer der Partner (auch 17jährige untereinander!!!!) eine "Zwangslage" ausgenutzt hat, dann können sowohl die Staatsanwaltschaft als auch schüffelnde Eltern die Jugendlichen anzeigen.

Was immer auch eine Zwangslage ist (die fehlende Definitionsmöglichkeit ist natürlich Absicht), denn "Drohung, Gewalt oder Ausnutzen von Wehrlosigkeit" sind durch den Vergewaltigungsparagraphen abgedeckt. Dem Unrecht sind hier Tür und Tor geöffnet, so wie wir es aus den USA kennen, wo schon 9jährige "Sex Offender" werden können oder man für's Pissen an einen Zaun im Internet-Pranger landet.

Viel Spaß, liebe Jugendliche, in unserer ach so superfreien Welt, wo ja die Schwulen soooooo offen leben können, im Gegensatz zum bösen Rußland.

http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

P.S. Zum Strangthema muß man einfach "Antichrist" von Lars von Trier gesehen haben...

Wieviele Fälle dieser Art sind dir hierzulande bekannt? Abgesehen davon schrieb ich ja "ohne Zwänge etc." ;)

Das die USA diesbezüglich gewaltig einen an der Waffel haben ist unbestritten.

Gärtner
25.06.2014, 17:12
Das letzte Mal als ich darueber las ist eine Lehrerin mit einer Bewaehrungsstrafe davongekommen. Ich habe damals den Artikel gelesen und mir ist wirklich ein Stein vom Herzen gefallen. Sie in den Knast zu schicken waere wirklich eine Schweinerei gewesen. Der 15-jaehrige Idiot hat davon vor seinen Freunden geprahlt, anstatt seine verschrumpelte Fresse zu halten.

Sagst du das auch, wenn ein Lehrer seine 15jährige Schülerin beschläft und die deine Tochter ist?


Dieses "das Opfer ist selber schuld"-Gequatsche ist unsäglich dumm und unsäglich widerlich.

Rumburak
25.06.2014, 17:21
Sagst du das auch, wenn ein Lehrer seine 15jährige Schülerin beschläft und die deine Tochter ist?


Dieses "das Opfer ist selber schuld"-Gequatsche ist unsäglich dumm und unsäglich widerlich.

Schwieriges Thema. Von Opfer kann man ab einem gewissen Alter bei Freiwilligkeit wohl nicht reden, aber der Lehrer, oder die Lehrerin sind für dieses Amt eben komplett ungeeignet.
Ein erwachsener, reifer Mensch hat seine Gefühle jeglicher Art im Griff zu haben, egal ob die 16jährige Liese noch so schön lächelt und zwinkert.

Zephyrus
25.06.2014, 19:54
Sagst du das auch, wenn ein Lehrer seine 15jährige Schülerin beschläft und die deine Tochter ist?


Dieses "das Opfer ist selber schuld"-Gequatsche ist unsäglich dumm und unsäglich widerlich.

:haha:

Gaertner, du hast meinen Eintrag voellig falsch verstanden.
Jeder normaler 15-jaehriger wuerde den Glueckspilz aus dem Artikel beneiden, nein, jeder normaler 34-jaehriger (ich) beneidet ihn.
Ich muss jetzt an meine Mathelehrerin von damals denken. Ich haette bestimmt nichts dagegen gehabt von ihr ausgenutzt zu werden.

:tanz2:

Gärtner
25.06.2014, 19:57
:haha:

Gaertner, du hast meinen Eintrag voellig falsch verstanden.
Jeder normaler 15-jaehriger wuerde den Glueckspilz aus dem Artikel beneiden, nein, jeder normaler 34-jaehriger (ich) beneidet ihn.
Ich muss jetzt an meine Mathelehrerin von damals denken. Ich haette bestimmt nichts dagegen wenn sie mich "ausgenutzt" haette.

Ich wiederhole mich: deine lachende Visage möchte ich sehen, wenn so ein Schluffi-Pauker deine 15jährige Tochter beschält. Oder hat du keine Kinder, keine Phantasie und kein Herz?

Shahirrim
25.06.2014, 19:58
Wo sind hier die Steiniger und Blutracheversteher?

Ach ja, es sind ja Frauen, die dürfen ja alles tun.

Zephyrus
25.06.2014, 20:03
Ich wiederhole mich: deine lachende Visage möchte ich sehen, wenn so ein Schluffi-Pauker deine 15jährige Tochter beschält. Oder hat du keine Kinder, keine Phantasie und kein Herz?

Lies dir noch einmal meinen Eintrag durch, vielleicht geht dir ein Licht auf.

Ruepel
25.06.2014, 22:00
Mich hat noch nie eine Frau vergewaltigt!Hm !

Kann ich verstehen....

Dayan
25.06.2014, 22:05
Kann ich verstehen....Mutig von dir dich als Schwuler zu Erkennung zu geben!Bravo!

Dayan
25.06.2014, 22:07
Auf alten Fahrrädern lernt man das Fahren bekanntlich am besten. :cool:
Ich habe diese alte Weisheit in meiner Sturm- und Drangzeit befolgt und es niemals bereut. :happy:Du wirst mir immer sympathischer!Ob es dir gefällt oder nicht!Gruss!

Xarrion
26.06.2014, 14:10
Du wirst mir immer sympathischer!Ob es dir gefällt oder nicht!Gruss!

Vielen Dank. :hi:
Geht mir mit Dir ebenso.

Gruß zurück

cajadeahorros
26.06.2014, 19:51
Wieviele Fälle dieser Art sind dir hierzulande bekannt? Abgesehen davon schrieb ich ja "ohne Zwänge etc." ;)

Das die USA diesbezüglich gewaltig einen an der Waffel haben ist unbestritten.

Das Gesetz gibt es auch noch nicht lange und der Kommentarteil beim Paragraphen hat bereits reichlich Urteile.

warum hat man ohne Not diesen Paragraph neu
eingeführt nachdem man mit viel Tamtam den 175 gestrichen hat? Weil man ihn nicht anwenden will?

Graf Zahl
26.06.2014, 20:44
kann mir nicht vorstellen, dass eine Frau sich an einem Jungen vergeht, das halte ich alles für kokolores, Frauen vergreifen sich nicht an Kindern, es gibt Drecksschlampen die ihre Kinder schlagen und vernachlässigen, dass sind aber bösartige Subjekte und keine Frauen für mich...aber wenne s um reinen Pädophilismus geht, sage ich Frauen tun sowas nicht !!!

Azrael
27.06.2014, 10:05
Das Gesetz gibt es auch noch nicht lange und der Kommentarteil beim Paragraphen hat bereits reichlich Urteile.

warum hat man ohne Not diesen Paragraph neu
eingeführt nachdem man mit viel Tamtam den 175 gestrichen hat? Weil man ihn nicht anwenden will?

Ich hab mir jetzt nicht alle 198 Entscheidungen im Detail durchgelesen, aber was ich im groben Überblick sagen kann, ging es da jedesmal um Mißbrauch und fehlender Selbstbestimmung. Und nicht um einvernehmlichen Sex unter Jugendlichen. ;)

Azrael
27.06.2014, 10:30
kann mir nicht vorstellen, dass eine Frau sich an einem Jungen vergeht, das halte ich alles für kokolores, Frauen vergreifen sich nicht an Kindern, es gibt Drecksschlampen die ihre Kinder schlagen und vernachlässigen, dass sind aber bösartige Subjekte und keine Frauen für mich...aber wenne s um reinen Pädophilismus geht, sage ich Frauen tun sowas nicht !!!

Ja genau, und wenn Frauen furzen duftet es nach Rosen!:D

dirty_mind
27.06.2014, 10:33
kann mir nicht vorstellen, dass eine Frau sich an einem Jungen vergeht, das halte ich alles für kokolores, Frauen vergreifen sich nicht an Kindern, es gibt Drecksschlampen die ihre Kinder schlagen und vernachlässigen, dass sind aber bösartige Subjekte und keine Frauen für mich...aber wenne s um reinen Pädophilismus geht, sage ich Frauen tun sowas nicht !!!

und sie lügen auch nie, wenn sie sagen sie wurden vergewaltigt :basta:

Skaramanga
27.06.2014, 14:57
Selbst Conan wäre um ein Haar von einer Hexe vergewaltigt worden. Na gut, er warf sie ins Kaminfeuer, damit war das dann geregelt.

Graf Zahl
27.06.2014, 16:19
Ja genau, und wenn Frauen furzen duftet es nach Rosen!:D

für mich schon ... ich mag den Duft !! (aber nicht von jeder Frau sondern nur von gut aussehenden Frauen !!)

Affenpriester
27.06.2014, 16:29
Davon sang seinerzeit schon die rumänische Wanderwarze: "Ich war 16 und sie 31...."

Ja, seine Warze ist wohl tatsächlich 15 Jahre älter als er. Die wird auch erst nach ihm gehen, nehme ich an.

Großadmiral
27.06.2014, 16:53
Mit über 21 darf man ungestraft Sex mit einer 14jährigen haben? Ich dachte, die Grenze liegt da bei 16?

Die Grenze fehlt gerade im deutschen Recht.
Alles was unter 14 ist zählt als Kind, in diesem fall ist sex immer strafbar, auch 13 und 14, § 176 StGB.
Ab 14 bis 18 handelt es sich um Jugendliche, bei denen es unter umständen Strafbar ist, § 182 StGB.

Großadmiral
27.06.2014, 16:56
Siehst du bei dem Kauderwelsch durch?

erweiterte Würfeltheorie.

Großadmiral
27.06.2014, 16:58
Und danach hätte der Lehrer eben nicht straffrei ausgehen dürfen.

Wichtig ist der Teilsatz: und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Großadmiral
27.06.2014, 17:00
Ich bin kein Jurist,ich weiss nur Sex mit unter 16 jährigen ist strafbar wenn eine Strafanzeige erfolgt zum Beispiel von den Eltern.

Übrigens in den USA galt oder gilt Sex mit unter 16 jährigen als Vergewaltigung,der Sänger Chuck Berry musste das erfahren als er Sex mit einer 16 jährigen Prostituierten hatte.

Das sind keine Antragsdelikte.
Das nur Verfolgt wird was den Behörden bekannt wird, ist auch selbstverständlich.

Murmillo
27.06.2014, 17:02
Die Grenze fehlt gerade im deutschen Recht.
Alles was unter 14 ist zählt als Kind, in diesem fall ist sex immer strafbar, auch 13 und 14, § 176 StGB.
Ab 14 bis 18 handelt es sich um Jugendliche, bei denen es unter umständen Strafbar ist, § 182 StGB.

Aber StGB §182 (3) stellt doch sexuelle Handlungen von über 21jährigen an unter 16jährigen generell erst mal unter Strafe.

Großadmiral
27.06.2014, 17:08
Aber StGB §182 (3) stellt doch sexuelle Handlungen von über 21jährigen an unter 16jährigen generell erst mal unter Strafe.

Nein nur wenn dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird.
Selbst wenn der entsprechende Vorsatz vorhanden ist, ist es schwierig zu beweisen.
In der Regel ist es auch lebensfremd das sich jemand darum Gedanken macht.
Das greift nur in wenigen Fällen wenn das Opfer für den Täter erkennbar nicht weiß was es tut.

Großadmiral
27.06.2014, 17:11
Die erste hälfte des Satzes ist wohl war, die zweite de facto falsch. Wenn das einvernehmlich und ohne Zwänge/Nötigung etc. pp. erfolgt können die Eltern Zeter und Mordio schreien wie sie wollen. Es ist keine Straftat und ergo kann man da auch keine Strafanzeige stellen. Das schließt sich aus. ;)


Jap, USA ist ne andere Baustelle. Die Erfahrung durfte auch R. Kelly machen. Im übrigen würdest du hier bei Sex mit einer minderjährigen Prostitiuirten auch erhebliche Probleme bekommen, da greifen nämlich die Schutzparagraphen durchaus. ;)

Anzeigen kann man alles ob daraus dann eine Verurteilung folgt ist eine andere Frage.

Murmillo
27.06.2014, 17:15
Nein nur wenn dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird.
Selbst wenn der entsprechende Vorsatz vorhanden ist, ist es schwierig zu beweisen.
In der Regel ist es auch lebensfremd das sich jemand darum Gedanken macht.
Das greift nur in wenigen Fällen wenn das Opfer für den Täter erkennbar nicht weiß was es tut.

Ja, ich weiss. Der BGH hat dazu in 1 StR 481/95 - Beschluß vom 23. Januar 1996, festgestellt, dass in einer Einzelfallprüfung durch einen Gutachter die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des Jugendlichen festgestellt werden muss.

Großadmiral
27.06.2014, 17:18
Ich wiederhole mich: deine lachende Visage möchte ich sehen, wenn so ein Schluffi-Pauker deine 15jährige Tochter beschält. Oder hat du keine Kinder, keine Phantasie und kein Herz?

Hat es einen Grund das du die Geschlechter vertauschst?

Gärtner
27.06.2014, 17:22
Hat es einen Grund das du die Geschlechter vertauschst?

Wenn einer hingeht und so tut, als ob der Mißbrauch eines 15-jährigen Jungen durch eine ältere Frau toll und in Ordnung ist, dann soll er es sich halt aus anderer Perspektive, aber mit gleichem Alter vorstellen.

Recht ist unteilbar.

Großadmiral
27.06.2014, 17:25
Ja, ich weiss. Der BGH hat dazu in 1 StR 481/95 - Beschluß vom 23. Januar 1996, festgestellt, dass in einer Einzelfallprüfung durch einen Gutachter die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des Jugendlichen festgestellt werden muss.

Wo steht das? http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/95/1-481-95.pdf

Großadmiral
27.06.2014, 17:30
Wenn einer hingeht und so tut, als ob der Mißbrauch eines 15-jährigen Jungen durch eine ältere Frau toll und in Ordnung ist, dann soll er es sich halt aus anderer Perspektive, aber mit gleichem Alter vorstellen.

Recht ist unteilbar.

Es gibt Geschlechtsspezifisch formulierte Straftatbestände früher mehr als Heute.
Früher war es nur strafbar wenn das Opfer zusätzlich die Bedingung weiblich erfüllte.
Das Gesetz mag dies nicht mehr beinhalten. Nur ging es hier darum wie dies im sozialen Kontext zu werten ist.
Da ist die Bewertung noch wie früher.
Rechtlich ist in dem Fall übrigens das Obhutsverhältnis das Problem der Beischlaf allein ist nicht strafbar.

Parker
28.06.2014, 06:55
Wenn einer hingeht und so tut, als ob der Mißbrauch eines 15-jährigen Jungen durch eine ältere Frau toll und in Ordnung ist, dann soll er es sich halt aus anderer Perspektive, aber mit gleichem Alter vorstellen.

Recht ist unteilbar.

Nun funktionieren männliche und weibliche Sexualität aber grundsätzlich unterschiedlich, was sich schon aus den unterschiedlichen Rollen ergiebt. Diese Gleichmacherei wird genau keinem gerecht.

Murmillo
28.06.2014, 07:13
Wo steht das? http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/95/1-481-95.pdf

Seite 2 , Absatz 1, ab Satz 3

Bei einem Jugendlichen zwieschen 14 und 16 Jahren genügt die Vornahme sexueller Handlungen nicht. Strafbar sind diese nur, wenn der Täter den Reifemangel für seine sexuellen Zwecke ausnutzt. Nur wenn dies festgestellt werden kann, ist §182 Abs.2 StGB erfüllt.

Großadmiral
28.06.2014, 10:11
Seite 2 , Absatz 1, ab Satz 3

deine Aussage war:


Ja, ich weiss. Der BGH hat dazu in 1 StR 481/95 - Beschluß vom 23. Januar 1996, festgestellt, dass in einer Einzelfallprüfung durch einen Gutachter die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des Jugendlichen festgestellt werden muss.

Der BGH fordert aber in dem von dir Zitierten Absatz das:
Bei einem Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren genügt die
Vornahme sexueller Handlungen nicht. Strafbar sind diese nur, wenn der Täter den Reifemangel des Opfers für seine
sexuellen Zwecke ausnutzt (Regierungsentwurf aaO S. 8). Nur wenn dies festgestellt werden kann, ist § 182 Abs. 2
StGB erfüllt.

Was festgestellt werden muss ist das der Täter den Reifemangel ausnutzt, dies setzt natürlich voraus das ein solcher beim Opfer vorlag.

Murmillo
28.06.2014, 10:51
deine Aussage war:



Der BGH fordert aber in dem von dir Zitierten Absatz das:
Bei einem Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren genügt die
Vornahme sexueller Handlungen nicht. Strafbar sind diese nur, wenn der Täter den Reifemangel des Opfers für seine
sexuellen Zwecke ausnutzt (Regierungsentwurf aaO S. 8). Nur wenn dies festgestellt werden kann, ist § 182 Abs. 2
StGB erfüllt.

Was festgestellt werden muss ist das der Täter den Reifemangel ausnutzt, dies setzt natürlich voraus das ein solcher beim Opfer vorlag.

Ich sehe da keinen Widerspruch. Ich hatte geschrieben:


...dass in einer Einzelfallprüfung durch einen Gutachter die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des Jugendlichen festgestellt werden muss

Der Gutachter braucht ja nicht festzustellen, dass da sexuelle Handlungen stattfanden, dies allein ist ja schon Vorausetzung für das Verfahren. Stellt der Gutachter dann aber die ( auch teilweise) fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des Jugendlichen fest, so ist dies im Umkehrschluss der Beweis für Ausnutzung des Reifemangels für die sexuellen Zwecke des Täters.
Man geht ganz einfach davon aus, dass der Erwachsene diesen Reifemangel hätte erkennen müssen.

Gärtner
28.06.2014, 13:13
Nun funktionieren männliche und weibliche Sexualität aber grundsätzlich unterschiedlich, was sich schon aus den unterschiedlichen Rollen ergiebt. Diese Gleichmacherei wird genau keinem gerecht.

Woraus mit zwingender Logik ein unterschiedliches Schutzalter resultieren würde. Sehr interessant.

Heinrich_Kraemer
28.06.2014, 14:33
Trauriges Tabuthema: Sexueller Missbrauch durch Frauen



Ein wirklich interessantes Thema, Vater Pius.

Denn man erkennt die völlige rechtliche Ungleichbehandlung von Jungen und Mädchen durch die dt. Jurisprudenz, ebenso wie der Täter - TäterINNEN, wo doch penibelst über Gleichstellung, Gleichbehandlung auf allen gesellscahftlichen Ebenen mittlerweile schon totalitär gewacht wird, sogar schon mit staatlichen Quoten. Als Umsetzung der Forderugnen bestimmter NROen.

Zudem geht aus dem Artikel noch hervor, daß Jungen v.a. unter 10 Jahren mißbraucht würden im Gegensatz zu Mädchen, wobei Mädchen zudem früher geschlechtsreif werden.

D.h. es gibt hier im staatlichen Verständnis besondere Edelmenschgruppen (Frauen und Mädchen), meist das Opfer der anderen Untermenschgruppen: den bösen Männern, die vorher Jungen waren.

Drache
28.06.2014, 14:33
Dann müßte man es aber auch bei der 15/16jährigen Schülerin so locker sehen, die sich in ihren jungen Lehrer verknallt und mit ihm einvernehmlichen Sex hat.

Bei einem Lehrer oder einer Lehrerin ist das etwas anderes, da hat der Schüler ein Schutzverhältnis. Wenn der der Lehrer oder die Lehrerin allerdings
auf der Abschlußfeier oder der Abschlußfahrt eine Schülerin oder Schüler ranläßt, dann solls ok sein.
Auf unserer Schule ist das nicht nur einmal passiert und es ist sogar rausgekommen. Hat niemanden wirklich interessiert.
Ist aber auch schon 20 Jahre her. Da war man noch nicht so prüde.
Und wenn die Mädels mit 15 oder 16 einvernehmlichen Sex mit einem 25jährigen haben, sollte man ihnen vorher beigebracht haben,
wie das mit dem Verhüten funktionier.


Mich hat noch nie eine Frau vergewaltigt!Hm !

Arme Sau! Da haste echt was verpasst. :haha:


Aber mal ernsthaft:
Welcher Junge mit 15 träumt nicht davon, von so ner richtig scharfen Lehrerin oder Mutti, wenn es nicht gerade die eigene ist, vernascht zu werden.
Und es gibt mit Sicherheit auch genug, die ihrer alleinerziehenden Mutti mal aushelfen, ohne Schaden dabei zu nehmen. Frauen mit 40 oder
50 sind heutzutage anders drauf, als die in den 50er oder 60er Jahren, die, einmal verheiratet, auseinandergingen wie Hefekuchen und 20
Jahre älter aussahen, als sie tatsächlich waren. Und wer oder was schreibt einem die Auslegung des Begriffs Moral vor? Die Kirche? Der Staat?

Jugendliche haben dafür sogar eigens den Begriff MILF- Mothers I Like To Fuck erfunden. Und das ist die Ikone:
http://1.bp.blogspot.com/-YZgn0hImgjE/URuwPNgtXjI/AAAAAAAAYWA/kicYFlJufUQ/s1600/Stifler%27s+Mom.jpg
Jennifer Coolidge alias Stifflers Mom

Die hätte mich mit 15 auch mißbrauchen können! Von mir aus sogar dreimal am Tag! :haha:

Heinrich_Kraemer
28.06.2014, 14:40
Bei einem Lehrer oder einer Lehrerin ist das etwas anderes, da hat der Schüler ein Schutzverhältnis. Wenn der der Lehrer oder die Lehrerin allerdings
auf der Abschlußfeier oder der Abschlußfahrt eine Schülerin oder Schüler ranläßt, dann solls ok sein.
Auf unserer Schule ist das nicht nur einmal passiert und es ist sogar rausgekommen. Hat niemanden wirklich interessiert.
Ist aber auch schon 20 Jahre her. Da war man noch nicht so prüde.
Und wenn die Mädels mit 15 oder 16 einvernehmlichen Sex mit einem 25jährigen haben, sollte man ihnen vorher beigebracht haben,
wie das mit dem Verhüten funktionier.



Arme Sau! Da haste echt was verpasst. :haha:


Aber mal ernsthaft:
Welcher Junge mit 15 träumt nicht davon, von so ner richtig scharfen Lehrerin oder Mutti, wenn es nicht gerade die eigene ist, vernascht zu werden.
Und es gibt mit Sicherheit auch genug, die ihrer alleinerziehenden Mutti mal aushelfen, ohne Schaden dabei zu nehmen. Frauen mit 40 oder
50 sind heutzutage anders drauf, als die in den 50er oder 60er Jahren, die, einmal verheiratet, auseinandergingen wie Hefekuchen und 20
Jahre älter aussahen, als sie tatsächlich waren. Und wer oder was schreibt einem die Auslegung des Begriffs Moral vor? Die Kirche? Der Staat?

Jugendliche haben dafür sogar eigens den Begriff MILF- Mothers I Like To Fuck erfunden. Und das ist die Ikone:
http://1.bp.blogspot.com/-YZgn0hImgjE/URuwPNgtXjI/AAAAAAAAYWA/kicYFlJufUQ/s1600/Stifler%27s+Mom.jpg
Jennifer Coolidge alias Stifflers Mom

Die hätte mich mit 15 auch mißbrauchen können! Von mir aus sogar dreimal am Tag! :haha:

Es geht im Eingangsbeitrag um v.a. den sadistischen Mißbrauch unter 10 Jähriger meist durch die eigene Mutter, und nicht um Teenagerphantasien.
Wie es einem 15-Jährigen wohl nach einer Mißhandlung durch Quälen, Vergewaltigung und sonstiges ergehen würde, lasse ich mal im Raume stehen, mal ganz ab von Pornophanatsien durch die Sexindustrie erzeugt.

Drache
28.06.2014, 14:50
Es geht im Eingangsbeitrag um v.a. den sadistischen Mißbrauch unter 10 Jähriger meist durch die eigene Mutter, und nicht um Teenagerphantasien.
Wie es einem 15-Jährigen wohl nach einer Mißhandlung durch Quälen, Vergewaltigung und sonstiges ergehen würde, lasse ich mal im Raume stehen, mal ganz ab von Pornophanatsien durch die Sexindustrie erzeugt.

Meine Aussage bezog sich auf gegenseitiges Einvernehmen.

Klar ist Mißbrauch bzw. sexueller Zang und Nötigung auf das schärfste zu verurteilen.
Ganz egal, ob diese Straftat von einer Frau oder einem Mann begangen wird.

Graf Zahl
28.06.2014, 15:15
Bei einem Lehrer oder einer Lehrerin ist das etwas anderes, da hat der Schüler ein Schutzverhältnis. Wenn der der Lehrer oder die Lehrerin allerdings
auf der Abschlußfeier oder der Abschlußfahrt eine Schülerin oder Schüler ranläßt, dann solls ok sein.
Auf unserer Schule ist das nicht nur einmal passiert und es ist sogar rausgekommen. Hat niemanden wirklich interessiert.
Ist aber auch schon 20 Jahre her. Da war man noch nicht so prüde.
Und wenn die Mädels mit 15 oder 16 einvernehmlichen Sex mit einem 25jährigen haben, sollte man ihnen vorher beigebracht haben,
wie das mit dem Verhüten funktionier.



Arme Sau! Da haste echt was verpasst. :haha:


Aber mal ernsthaft:
Welcher Junge mit 15 träumt nicht davon, von so ner richtig scharfen Lehrerin oder Mutti, wenn es nicht gerade die eigene ist, vernascht zu werden.
Und es gibt mit Sicherheit auch genug, die ihrer alleinerziehenden Mutti mal aushelfen, ohne Schaden dabei zu nehmen. Frauen mit 40 oder
50 sind heutzutage anders drauf, als die in den 50er oder 60er Jahren, die, einmal verheiratet, auseinandergingen wie Hefekuchen und 20
Jahre älter aussahen, als sie tatsächlich waren. Und wer oder was schreibt einem die Auslegung des Begriffs Moral vor? Die Kirche? Der Staat?

Jugendliche haben dafür sogar eigens den Begriff MILF- Mothers I Like To Fuck erfunden. Und das ist die Ikone:
http://1.bp.blogspot.com/-YZgn0hImgjE/URuwPNgtXjI/AAAAAAAAYWA/kicYFlJufUQ/s1600/Stifler%27s+Mom.jpg
Jennifer Coolidge alias Stifflers Mom

Die hätte mich mit 15 auch mißbrauchen können! Von mir aus sogar dreimal am Tag! :haha:


scheisse warum ist mir das nicht passiert ?? die hätte gerne an mir egal welchen jungen alters ihre Liebkosungen an mir preis geben dürfen.

Parker
28.06.2014, 16:05
Woraus mit zwingender Logik ein unterschiedliches Schutzalter resultieren würde. Sehr interessant.

Stimmt das denn nicht? Denk doch vielleicht auch mal an Deine eigene Schulzeit zurück. Kannst Du Dich an Lehrer erinnern, die Mädchen hnterhersabberten, oder an Lehrerinnen, die das bei Jungs machten?

Auch, daß man so ein Gesetz kaum geschlechtsabhängig formulieren kann, ändert doch kaum, daß es vollkommen lächerlich ist, so zu tun, als wären Jungs und Mädchen in derselben Lage. Wenn man das aber will, sollte man vielleicht auch mal einen Mann anschleppen, dessen Leben zur Psychatrienodyssey mutierte, nachdem seine Lehrerin sich mit ihm paaren wollte. Solche Mädchen zu finden ist ein Kinderspiel. Woran mag das nur liegen?

Großadmiral
29.06.2014, 10:03
Ich sehe da keinen Widerspruch. Ich hatte geschrieben:



Der Gutachter braucht ja nicht festzustellen, dass da sexuelle Handlungen stattfanden, dies allein ist ja schon Vorausetzung für das Verfahren. Stellt der Gutachter dann aber die ( auch teilweise) fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des Jugendlichen fest, so ist dies im Umkehrschluss der Beweis für Ausnutzung des Reifemangels für die sexuellen Zwecke des Täters.
Man geht ganz einfach davon aus, dass der Erwachsene diesen Reifemangel hätte erkennen müssen.

Das fehlen der Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des Jugendlichen ist Teil des objektiven Tatbestandes.
Der Täter muss aber auch Subjektiv den Vorsatz haben dies auszunutzen.
Da der Vorsatz sowohl wissen als auch wollen der Tatbestandsverwirklichung bedingt muss die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des Jugendlichen zum Tatzeitpunkt für den Täter bewusst sein, dann muss der Täter noch den Willen haben dies auszunutzen.
Man kann gerade nicht von einem erkennen müssen ausgehen, dies wäre bei einem Fahrlässigkeit der Fall Vorsatz bedingt wissen. Hierbei ist nicht der Erkenntnishorizont eines Gutachters relevant sondern der des Täters bzw. was der Richter dem Täter als Erkenntnishorizont zugesteht.
Ein Gutachter kann aber sowohl feststellen ob Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des Jugendlichen vorhanden ist als auch wie es um den Erkenntnishorizont des Täters steht.
Ansonsten muss der Richter sich darauf verlassen was er für Lebensnah hält.

Der Widerspruch besteht darin das du vom vorliegen des objektiven Tatbestandes darauf schließt das der subjektive Tatbestand auch erfüllt ist, indes er dies nur impliziert.
Gerade wenn ein Gutachten erforderlich ist um zu erkennen ob ein objektives Tatbestandsmerkmal vorlag wird es beim Vorsatz spannend.

Großadmiral
29.06.2014, 10:11
Woraus mit zwingender Logik ein unterschiedliches Schutzalter resultieren würde. Sehr interessant.

Was es früher auch gab.

Großadmiral
29.06.2014, 10:15
Stimmt das denn nicht? Denk doch vielleicht auch mal an Deine eigene Schulzeit zurück. Kannst Du Dich an Lehrer erinnern, die Mädchen hnterhersabberten, oder an Lehrerinnen, die das bei Jungs machten?

Auch, daß man so ein Gesetz kaum geschlechtsabhängig formulieren kann, ändert doch kaum, daß es vollkommen lächerlich ist, so zu tun, als wären Jungs und Mädchen in derselben Lage. Wenn man das aber will, sollte man vielleicht auch mal einen Mann anschleppen, dessen Leben zur Psychatrienodyssey mutierte, nachdem seine Lehrerin sich mit ihm paaren wollte. Solche Mädchen zu finden ist ein Kinderspiel. Woran mag das nur liegen?

ja waran?

Azrael
01.07.2014, 08:51
Anzeigen kann man alles ob daraus dann eine Verurteilung folgt ist eine andere Frage.

Anzeigen kann man alles? Wenn ich eine legale Handlung anzeige, meinst du das wird ernsthaft aufgenommen? Es muss zumindest der Verdacht einer Straftat vorliegen, mit "Herr Wachtmeister, da hatten 2 Erwachsene einvernehmlich Sex (um beim Thema zu bleiben) wird der einen höchstwahrscheinlich wieder heimschicken, meinst du nicht?

P.S.: Tippfehler darfst du behalten, fang bittschön ned so an wie der andere Blödmann. ;)

Großadmiral
01.07.2014, 15:14
Anzeigen kann man alles? Wenn ich eine legale Handlung anzeige, meinst du das wird ernsthaft aufgenommen? Es muss zumindest der Verdacht einer Straftat vorliegen, mit "Herr Wachtmeister, da hatten 2 Erwachsene einvernehmlich Sex (um beim Thema zu bleiben) wird der einen höchstwahrscheinlich wieder heimschicken, meinst du nicht?

P.S.: Tippfehler darfst du behalten, fang bittschön ned so an wie der andere Blödmann. ;)

Damit ermittelt wird muss der Verdacht vorliegen, das der Sachverhalt gar nicht erst aufgenommen wird ist natürlich auch möglich.

Azrael
01.07.2014, 15:26
Damit ermittelt wird muss der Verdacht vorliegen, das der Sachverhalt gar nicht erst aufgenommen wird ist natürlich auch möglich.

Wir meinen das gleiche. ;)