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Vollständige Version anzeigen : Müssen Pflichtverteidiger neutral sein und was, wenn nicht ?



Tutsi
17.07.2014, 11:51
http://www.taz.de/Unerwartete-Wendung-im-NSU-Prozess/!142563/

Es war von Anfang an klar, daß die Verteidiger Probleme mit dem Thema "rechts" hatten.
Zumal ich vor einiger Zeit von der Rechtsanwältin las, daß sie massiv im Bekanntenkreis angegriffen wurde, daß sie Frau Zschäpe verteidigt hat und daß
ihr von einigen Seiten nahe gelegt wurde, diesen Fall abzugeben, da sie dann persönliche Konsequenzen für ihre weitere Zukunft zu erwarten hätte.


Das Problem nur: Eine Gegenerzählung, die etwa erklärt, dass Zschäpe nichts von den Taten Böhnhardts oder Mundlos’ wusste, gab es so nicht. Stattdessen sammelte bisher eher die Bundesanwaltschaft Punkte für ihre Anklage. Einiges spricht deshalb für eine langjährige Haftstrafe für Zschäpe.

Als Laie in einem Gerichtsverfahren wurde ihr, Zschäpe, wohl erst im Laufe der Zeit klar, worauf sie sich mit dem Schweigen einließ und sie zog, so meine Ansicht, erst mal die Reißleine.

Inwiefern sie noch von Rechtsanwälten beraten wurde, oder sie irgendeine Verbindung hat, von der man nichts weiß, kann ich nicht sagen, aber es wurde darauf hingearbeitet, sie als Alleinschuldige hinzustellen, was ihr jetzt mehr und mehr bewußt wurde.

http://juergenelsaesser.wordpress.com/2014/07/16/zschape-feuert-ihre-verteidiger/

google: beate zschäpe und ihre berater

http://www.dissoziation-und-trauma.de/neues-aus-psychiatrie-und-medien/offener-brief-an-die-verteidigerin-von-beate-zschaepe




Offener Brief an die Verteidigerin von Beate Zschäpe




OFFENER BRIEF
Sehr geehrte Frau Sturm,





Warum sollten sich die zwei Männer erschießen ? Sie hätten doch nicht mehr als Gefängnis erwarten können ?

Es gibt zu viele Fragen über die Hintergründe und man hat jetzt, vielleicht, um im Ausland besser dastehen zu können, erst mal eine "Hauptverdächtige", die bis jetzt geschwiegen hat.

Wer hat Frau Zschäpe jetzt beraten, daß sie ihre Taktik verändert oder verändern muß ?

Ist das Gericht nicht in der Zwickmühle, wenn sie Frau Zschäpe frei ließen ?

Bisher hat sie es wohl eher leicht gesehen, aber es geht um ihre Existenz - ob sie jetzt wohl "aufgewacht" ist oder wen wird sie jetzt als Verteidiger nehmen ?

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.graswurzelarbeit-immer-im-aufstand-gegen-rechts.f395a971-6587-438a-80d7-480646f21b8f.html

Strandwanderer
17.07.2014, 12:03
.
Verteidiger müssen selbstverständlich nicht "neutral" sein, auch Pflichtverteidiger nicht.

Eine gewisse Distanz zum Angeklagten kann der Verteidigungsstrategie allerdings eher nutzen.

Murmillo
17.07.2014, 12:04
Verteidiger haben überhaupt nicht neutral zu sein. Sie sind ja schließlich im Interesse des Angeklagten tätig, haben Zweifel an den Ausführungen des Staatsanwaltes zu wecken, Entlastungszeugen zu präsentieren und, wenn erforderlich, für ihren Mandanten die geringstmögliche Strafe zu erwirken.




...

Es war von Anfang an klar, daß die Verteidiger Probleme mit dem Thema "rechts" hatten.
Zumal ich vor einiger Zeit von der Rechtsanwältin las, daß sie massiv im Bekanntenkreis angegriffen wurde, daß sie Frau Zschäpe verteidigt hat und daß
ihr von einigen Seiten nahe gelegt wurde, diesen Fall abzugeben, da sie dann persönliche Konsequenzen für ihre weitere Zukunft zu erwarten hätte.
...
.

Dies zeigt, wie es um unser Rechtssystem steht. Vorverurteilungen sind an der Tagesordnung.
Dieselben Menschen würden sich aber in jedem Fall als " gute Demokraten" bezeichnen.

Tutsi
17.07.2014, 12:08
Verteidiger haben überhaupt nicht neutral zu sein. Sie sind ja schließlich im Interesse des Angeklagten tätig, haben Zweifel an den Ausführungen des Staatsanwaltes zu wecken, Entlastungszeugen zu präsentieren und, wenn erforderlich, für ihren Mandanten die geringstmögliche Strafe zu erwirken.



Dies zeigt, wie es um unser Rechtssystem steht. Vorverurteilungen sind an der Tagesordnung.
Dieselben Menschen würden sich aber in jedem Fall als " gute Demokraten" bezeichnen.
Wenn man amerikanische Serien verfolgt, in denen es um Rechtsgrundlagen geht und um Pflichtverteidiger, dann kommt schon zur Sprache, daß sie die Sache nur deswegen tun, weil sie dazu "verdonnert" wurden und daß sie selbst mit dem Angeklagten inhaltlich nicht überein stimmten.
Es ist also doch egal, weil sie eben die Pflicht der Verteidigung angeordnet bekamen.

Wenn dann also die persönliche Einstellung eine andere ist als die des Angeklagten, fehlt das innere Engagement.

Meiner Ansicht nach.

Was soll denn dabei heraus kommen und wie viele Fehler können dann "unabsichtlich" gemacht werden ?

Murmillo
17.07.2014, 12:10
.
Verteidiger müssen selbstverständlich nicht "neutral" sein, auch Pflichtverteidiger nicht.

Eine gewisse Distanz zum Angeklagten kann der Verteidigungsstrategie allerdings eher nutzen.

Na ja, ich nehme an, er meint, dass Verteidiger, im Gegensatz zum Staatsanwalt- der ja anklagt- zunächst erst mal vollkommen wertungsneutral an einen Fall herangehen müssen.
Ist auch logisch. Welcher Rechtsanwalt wollte schon einen brutalen Mörder verteidigen, wenn er selbst der absoluten Überzeugung ist, dass er wirklich einen brutalen Mörder vor sich hat, welcher keine Gnade und die Höchststrafe verdient.
Es gibts aber sicherlich auch da nicht wenige, denen dies eigentlich egal ist, wenn sie ihr Honorar, Verzeihung Rechtsanwaltsgebühr sehen.

Murmillo
17.07.2014, 12:16
Wenn man amerikanische Serien verfolgt, in denen es um Rechtsgrundlagen geht und um Pflichtverteidiger, dann kommt schon zur Sprache, daß sie die Sache nur deswegen tun, weil sie dazu "verdonnert" wurden und daß sie selbst mit dem Angeklagten inhaltlich nicht überein stimmten.
Es ist also doch egal, weil sie eben die Pflicht der Verteidigung angeordnet bekamen.

Wenn dann also die persönliche Einstellung eine andere ist als die des Angeklagten, fehlt das innere Engagement.

Meiner Ansicht nach.

Was soll denn dabei heraus kommen und wie viele Fehler können dann "unabsichtlich" gemacht werden ?

Nun ist unser Rechtssystem eigentlich völlig verschieden vom amerikanischen.
Im amerikanischen Strafprozess braucht der Verteidiger nur Zweifel bei einigen der Geschworenen zu wecken, so dass am Ende kein einstimmiges Geschworenenurteil zustande kommt, und der Fall ist gegessen.
Bei uns ist es nur der Richter, und der kann nach eigenem Ermessen den Zweifeln der Verteidigung folgen oder, was z.B.im Fall Tschäpe sehr wahrscheinlich wäre, seinen eigenen Ressentiments gegen Rechte freien Lauf lassen.
Vom Prinzip her kann sich Beate Tschäpe die Verteidiger sparen, das Urteil steht doch schon längst fest.
Auf jeden Fall aber hätte auch ein amerikanischer Pflichtverteidiger sich die ganzen, berechtigten Zweifel, welche z.B. in fatalists blog genannt werden, zu Nutze gemacht, und auch die Staatsanwaltschaft wäre mit ihren Argumenten dann schon bei der ersten Anhörung, ob es denn überhaupt zum Prozess kommt, baden gegangen.
Von den bisherigen Pflichtverteidigern der Beate Tschäpe habe ich nichts dergleichen gehört.

Tutsi
17.07.2014, 12:18
Nun ist unser Rechtssystem eigentlich völlig verschieden vom amerikanischen.
Im amerikanischen Strafprozess braucht der Verteidiger nur Zweifel bei einigen der Geschworenen zu wecken, so dass am Ende kein einstimmiges Geschworenenurteil zustande kommt, und der Fall ist gegessen.
Bei uns ist es nur der Richter, und der kann nach eigenem Ermesen den Zweifeln der Verteidigung folgen oder, was z.B.im Fall Tschäpe sehr wahrscheinlich wäre, seinen eigenen Ressentiments gegen Rechte freien Lauf lassen.
Vom Prinzip her kann sich Beate Tschäpe die Verteidiger sparen, das Urteil steht doch schon längst fest.
Das mit dem Urteil habe ich auch so im Gefühl.
Mir sind die Verteidiger einfach zu lasch.
Ich würde mich durch sie auch nicht gut verteidigt sehen.

Finch
17.07.2014, 18:54
http://www.taz.de/Unerwartete-Wendung-im-NSU-Prozess/!142563/

Es war von Anfang an klar, daß die Verteidiger Probleme mit dem Thema "rechts" hatten.
Zumal ich vor einiger Zeit von der Rechtsanwältin las, daß sie massiv im Bekanntenkreis angegriffen wurde, daß sie Frau Zschäpe verteidigt hat und daß
ihr von einigen Seiten nahe gelegt wurde, diesen Fall abzugeben, da sie dann persönliche Konsequenzen für ihre weitere Zukunft zu erwarten hätte.

.

Als Laie in einem Gerichtsverfahren wurde ihr, Zschäpe, wohl erst im Laufe der Zeit klar, worauf sie sich mit dem Schweigen einließ und sie zog, so meine Ansicht, erst mal die Reißleine.

Inwiefern sie noch von Rechtsanwälten beraten wurde, oder sie irgendeine Verbindung hat, von der man nichts weiß, kann ich nicht sagen, aber es wurde darauf hingearbeitet, sie als Alleinschuldige hinzustellen, was ihr jetzt mehr und mehr bewußt wurde.

http://juergenelsaesser.wordpress.com/2014/07/16/zschape-feuert-ihre-verteidiger/

google: beate zschäpe und ihre berater

http://www.dissoziation-und-trauma.de/neues-aus-psychiatrie-und-medien/offener-brief-an-die-verteidigerin-von-beate-zschaepe



Warum sollten sich die zwei Männer erschießen ? Sie hätten doch nicht mehr als Gefängnis erwarten können ?

Es gibt zu viele Fragen über die Hintergründe und man hat jetzt, vielleicht, um im Ausland besser dastehen zu können, erst mal eine "Hauptverdächtige", die bis jetzt geschwiegen hat.

Wer hat Frau Zschäpe jetzt beraten, daß sie ihre Taktik verändert oder verändern muß ?

Ist das Gericht nicht in der Zwickmühle, wenn sie Frau Zschäpe frei ließen ?

Bisher hat sie es wohl eher leicht gesehen, aber es geht um ihre Existenz - ob sie jetzt wohl "aufgewacht" ist oder wen wird sie jetzt als Verteidiger nehmen ?

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.graswurzelarbeit-immer-im-aufstand-gegen-rechts.f395a971-6587-438a-80d7-480646f21b8f.html

Die anwaltliche Pflicht ist es, den Mandanten bestmöglich zu verteidigen und zu beraten. Nicht mehr nicht weniger.

Finch
17.07.2014, 18:58
Verteidiger haben überhaupt nicht neutral zu sein. Sie sind ja schließlich im Interesse des Angeklagten tätig, haben Zweifel an den Ausführungen des Staatsanwaltes zu wecken, Entlastungszeugen zu präsentieren und, wenn erforderlich, für ihren Mandanten die geringstmögliche Strafe zu erwirken.



Dies zeigt, wie es um unser Rechtssystem steht. Vorverurteilungen sind an der Tagesordnung.
Dieselben Menschen würden sich aber in jedem Fall als " gute Demokraten" bezeichnen.

Vorverurteilungen sind tatsächlich an der Tagesordnung. Die Unschuldsvermutung wird in Deutschland, allen voran von den Medien, oftmals einfach über Bord geworfen. Das ist bedenklich.

Dass sich ein Rechtsanwalt, der sich aus freien Stücken dazu entscheidet, Beate Zschäpe zu verteidigen, mit einer gewissen Abneigung der Allgemeinheit rechnen musste, war aber vorher klar. Es ist letztlich sogar nachvollziehbar. Genauso wie es den meisten zu Recht schwer fällt nachzuvollziehen, warum man Kinderschänder verteidigt oder andere Verbrecher. Das weißt Du als Anwalt aber vorher und musst folglich damit leben. Immerhin ist es im Gegenzug auch eine gute Gelegenheit, sich als Anwalt zu profilieren und am Ende doch als Gewinner dazustehen. Von einer Verurteilung (die mit Sicherhheit erfolgen wird) ganz abgesehen.

Tutsi
17.07.2014, 18:59
Die anwaltliche Pflicht ist es, den Mandanten bestmöglich zu verteidigen und zu beraten. Nicht mehr nicht weniger.
Habe ich bei Wiki unter Pflichtverteidiger auch gelesen.
---bestmöglichst zu verteidigen--- kommt darauf an, ob es bestmöglichst bisher war.

Finch
17.07.2014, 19:02
Habe ich bei Wiki unter Pflichtverteidiger auch gelesen.
---bestmöglichst zu verteidigen--- kommt darauf an, ob es bestmöglichst bisher war.

Falls Du damit sagen willst, dass ich dafür auf Wikipedia lesen musste, irrst Du. :D
Ja, das ist tatsächlich eine gute Frage. Letztlich kann ich es nicht beurteilen. Trotzdem kann ich mir schwer vorstellen, dass die Anwälte vorsätzlich Zschäpe falsch beraten hätten. Kein Anwalt hat solche Interessen. Und jetzt eine Verschörung aufzubauen à la XY hat denen viel Geld gezahlt, damit sie's tun - naja. Objektiv gesehen wurde sie nicht reingeritten.

Antisozialist
17.07.2014, 19:11
http://www.taz.de/Unerwartete-Wendung-im-NSU-Prozess/!142563/

Es war von Anfang an klar, daß die Verteidiger Probleme mit dem Thema "rechts" hatten.
Zumal ich vor einiger Zeit von der Rechtsanwältin las, daß sie massiv im Bekanntenkreis angegriffen wurde, daß sie Frau Zschäpe verteidigt hat und daß
ihr von einigen Seiten nahe gelegt wurde, diesen Fall abzugeben, da sie dann persönliche Konsequenzen für ihre weitere Zukunft zu erwarten hätte.

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Als Laie in einem Gerichtsverfahren wurde ihr, Zschäpe, wohl erst im Laufe der Zeit klar, worauf sie sich mit dem Schweigen einließ und sie zog, so meine Ansicht, erst mal die Reißleine.

Inwiefern sie noch von Rechtsanwälten beraten wurde, oder sie irgendeine Verbindung hat, von der man nichts weiß, kann ich nicht sagen, aber es wurde darauf hingearbeitet, sie als Alleinschuldige hinzustellen, was ihr jetzt mehr und mehr bewußt wurde.

http://juergenelsaesser.wordpress.com/2014/07/16/zschape-feuert-ihre-verteidiger/

google: beate zschäpe und ihre berater

http://www.dissoziation-und-trauma.de/neues-aus-psychiatrie-und-medien/offener-brief-an-die-verteidigerin-von-beate-zschaepe



Warum sollten sich die zwei Männer erschießen ? Sie hätten doch nicht mehr als Gefängnis erwarten können ?

Es gibt zu viele Fragen über die Hintergründe und man hat jetzt, vielleicht, um im Ausland besser dastehen zu können, erst mal eine "Hauptverdächtige", die bis jetzt geschwiegen hat.

Wer hat Frau Zschäpe jetzt beraten, daß sie ihre Taktik verändert oder verändern muß ?

Ist das Gericht nicht in der Zwickmühle, wenn sie Frau Zschäpe frei ließen ?

Bisher hat sie es wohl eher leicht gesehen, aber es geht um ihre Existenz - ob sie jetzt wohl "aufgewacht" ist oder wen wird sie jetzt als Verteidiger nehmen ?

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.graswurzelarbeit-immer-im-aufstand-gegen-rechts.f395a971-6587-438a-80d7-480646f21b8f.html

Das ist ja wie in der DDR. Warum sollen RAF-Anwälte im Bundestag sitzen, aber Beate Zschäpe keine Strafverteidiger in Anspruch nehmen dürfen?

Tutsi
17.07.2014, 19:42
Falls Du damit sagen willst, dass ich dafür auf Wikipedia lesen musste, irrst Du. :D
Ja, das ist tatsächlich eine gute Frage. Letztlich kann ich es nicht beurteilen. Trotzdem kann ich mir schwer vorstellen, dass die Anwälte vorsätzlich Zschäpe falsch beraten hätten. Kein Anwalt hat solche Interessen. Und jetzt eine Verschörung aufzubauen à la XY hat denen viel Geld gezahlt, damit sie's tun - naja. Objektiv gesehen wurde sie nicht reingeritten.
Ach, was wer spricht von Verschwörung. Es sind lediglich Nachdenklichkeiten. Mehr nicht. Mir erscheint vieles nebulös. :hmm:

Rockatansky
17.07.2014, 19:45
die Zschäpe sollte die selbe Strafe erhalten, wie ein Orientale der 10 Deutsche tötet - also Bewährung mit maximal 1 Jahr oder so!

Gehirnnutzer
17.07.2014, 23:23
Nun ist unser Rechtssystem eigentlich völlig verschieden vom amerikanischen.
Im amerikanischen Strafprozess braucht der Verteidiger nur Zweifel bei einigen der Geschworenen zu wecken, so dass am Ende kein einstimmiges Geschworenenurteil zustande kommt, und der Fall ist gegessen.
Bei uns ist es nur der Richter, und der kann nach eigenem Ermessen den Zweifeln der Verteidigung folgen oder, was z.B.im Fall Tschäpe sehr wahrscheinlich wäre, seinen eigenen Ressentiments gegen Rechte freien Lauf lassen.
Vom Prinzip her kann sich Beate Tschäpe die Verteidiger sparen, das Urteil steht doch schon längst fest.
Auf jeden Fall aber hätte auch ein amerikanischer Pflichtverteidiger sich die ganzen, berechtigten Zweifel, welche z.B. in fatalists blog genannt werden, zu Nutze gemacht, und auch die Staatsanwaltschaft wäre mit ihren Argumenten dann schon bei der ersten Anhörung, ob es denn überhaupt zum Prozess kommt, baden gegangen.
Von den bisherigen Pflichtverteidigern der Beate Tschäpe habe ich nichts dergleichen gehört.

Du verwechselst was Murmillo. Wenn sich die Geschworenen nicht auf ein einstimmiges Urteil einigen können, dann ist der Prozess geplatzt und er muss neu aufgerollt werden, das hat direkt nichts mit dem Begriff "berechtigte Zweifel" zu tun, nur indirekt. Liegen berechtigte Zweifel vor, ist auf Freispruch zu erkennen. Somit ist das Minimum Ziel eines Verteidigers, wenn er einen Freispruch erreichen will, bei allen Geschworenen berechtigte Zweifel zu erzeugen. Einzelne Geschworene nützen ihm nichts.

Gehirnnutzer
17.07.2014, 23:58
Habe ich bei Wiki unter Pflichtverteidiger auch gelesen.
---bestmöglichst zu verteidigen--- kommt darauf an, ob es bestmöglichst bisher war.

Tutsi, vielleicht hast du auch ein falsches Bild vom Pflichtverteidiger, beinflußt vom USA-System.

Der Begriff Pflichtverteidiger hat zunächst damit zu tun, das Vater Staat den Verteidiger bezahlt, das unterscheiden sich die USA und Deutschland nicht. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in den USA den "Beruf" des Pflichtverteidigers, die Bezirke dort unterhalten dort Büros mit angestelltem Pflichtverteidigern, die unabhängig von der Anzahl der Fälle die sie bearbeiten ein festes Gehalt bekommen.
In Deutschland gibt es das nicht, hier kann jeder ortsansässige Rechtsanwalt mit Wahlverteidigerbefähigung im Zuständigkeitsbereich des Gerichtes zum Pflichtverteidiger berufen werden. Der Unterschied hier besteht hauptsächlich in der Höhe der Vergütung. Der Pflichtverteidiger bekommt nur festgelegte Sätze, hat aber den Vorteil, das er auf jedem Fall immer sein Geld bekommt. Je mehr Fälle er bearbeitet, desto mehr verdient er.

Mieser Peter
18.07.2014, 21:00
Mein Gott, der ganze Justizapparat besteht aus Übermenschen.
Habe mal gelesen, daß am Flughafen Frankfurt ganze Heerscharen von windigen Anwälten auf die Ankunft von
in ihrer Heimat verfolgen Maximalpigmentierten warten.
"Hier ist meine Karte. Ich bin ihr Vertreter beim Abschiebungsprozess"
Scheißegal wie das Verfahren ausgeht, der Winkeladvokat gewinnt immer.

Nikolaus
19.07.2014, 07:59
Das ist ja wie in der DDR. Warum sollen RAF-Anwälte im Bundestag sitzen, aber Beate Zschäpe keine Strafverteidiger in Anspruch nehmen dürfen?Red keinen Müll. Sie hat doch Verteidiger.

Bruddler
19.07.2014, 08:10
.
Verteidiger müssen selbstverständlich nicht "neutral" sein, auch Pflichtverteidiger nicht.

Eine gewisse Distanz zum Angeklagten kann der Verteidigungsstrategie allerdings eher nutzen.

Nur ne' Frage:
Wird ein Pflichtverteidiger auch weiterhin als Pflichtverteidiger berufen, wenn er sich permanent und erfolgreich für die Belange der Angeklagten einsetzt ?

Bruddler
19.07.2014, 08:15
Mein Gott, der ganze Justizapparat besteht aus Übermenschen.
Habe mal gelesen, daß am Flughafen Frankfurt ganze Heerscharen von windigen Anwälten auf die Ankunft von
in ihrer Heimat verfolgen Maximalpigmentierten warten.
"Hier ist meine Karte. Ich bin ihr Vertreter beim Abschiebungsprozess"
Scheißegal wie das Verfahren ausgeht, der Winkeladvokat gewinnt immer.

Inzwischen ist es sogar so, dass die wartenden Anwälte die gleiche Sprache wie die ankommenden "Verfolgten" sprechen...:pfeif:

Mieser Peter
19.07.2014, 08:52
Inzwischen ist es sogar so, dass die wartenden Anwälte die gleiche Sprache wie die ankommenden "Verfolgten" sprechen...:pfeif:

Das ist uneingeschränkt zu begrüßen. Es enfallen die Dolmetscherkosten.
Vorausgesetzt der oder die Jurist/in ist der deutschen Sprache mächtig.

Mieser Peter
19.07.2014, 08:55
die Zschäpe sollte die selbe Strafe erhalten, wie ein Orientale der 10 Deutsche tötet - also Bewährung mit maximal 1 Jahr oder so!

Strafe setzt aber doch eine Straftat voraus?

Gehirnnutzer
19.07.2014, 08:58
Nur ne' Frage:
Wird ein Pflichtverteidiger auch weiterhin als Pflichtverteidiger berufen, wenn er sich permanent und erfolgreich für die Belange der Angeklagten einsetzt ?

Bruddler, es liegt auch im Interesse eines Pflichtverteidigers sich für seine Mandanten einzusetzen, werden nämlich die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise der Staatskasse auferlegt, das ist bei Teilfreisprüchen und Freisprüchen der Fall, so kann der Pflichtverteidiger die gleichen Gebührensätze geltend machen, wie ein Wahlverteidiger.
Im Übrigen steht das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren im Widerspruch zur deiner Vermutung. Bevor das Gericht selber einen Pflichtverteidiger bestimmt, hat der Angeklagte Zeit sich einen Anwalt zu suchen, den das Gericht dann zum Pflichtverteidiger bestellt.

Für den Rechtsanwalt hat das deutsche Pflichtverteidigungssystem seine Vorteile, es liegt durchaus in seinem Interesse, auch wenn er von seinem Mandaten frei gewählt worden ist, zum Pflichtverteidiger bestellt zu werden. Als Pflichtverteidiger bekommt er Geld auf jeden Fall, egal ob sein Mandat verurteilt oder freigesprochen wird. Ein Freispruch oder Teilfreispruch ist natürlich lukrativer für ihn.

Bruddler
19.07.2014, 09:01
Bruddler, es liegt auch im Interesse eines Pflichtverteidigers sich für seine Mandanten einzusetzen, werden nämlich die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise der Staatskasse auferlegt, das ist bei Teilfreisprüchen und Freisprüchen der Fall, so kann der Pflichtverteidiger die gleichen Gebührensätze geltend machen, wie ein Wahlverteidiger.
Im Übrigen steht das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren im Widerspruch zur deiner Vermutung. Bevor das Gericht selber einen Pflichtverteidiger bestimmt, hat der Angeklagte Zeit sich einen Anwalt zu suchen, den das Gericht dann zum Pflichtverteidiger bestellt.

Für den Rechtsanwalt hat das deutsche Pflichtverteidigungssystem seine Vorteile, es liegt durchaus in seinem Interesse, auch wenn er von seinem Mandaten frei gewählt worden ist, zum Pflichtverteidiger bestellt zu werden. Als Pflichtverteidiger bekommt er Geld auf jeden Fall, egal ob sein Mandat verurteilt oder freigesprochen wird. Ein Freispruch oder Teilfreispruch ist natürlich lukrativer für ihn.

Hat das Gericht auch ein Vetorecht, oder muss das Gericht den vom Angeklagten gewünschten Verteidiger bestellen ?

Antisozialist
19.07.2014, 10:02
Red keinen Müll. Sie hat doch Verteidiger.

Die sie aber nicht mehr weiterbeschäftigen will.

Vielleicht kann ja Gregor Gysi einspringen.

Gehirnnutzer
19.07.2014, 10:03
Hat das Gericht auch ein Vetorecht, oder muss das Gericht den vom Angeklagten gewünschten Verteidiger bestellen ?

Ein Vetorecht beschreibt ein generelles Ablehnungsrecht, das keine Gründe für die Ablehnung verlangt, ein solches Recht hat der vorsitzende Richter nicht. Er kann die Bestellung aus wichtigen Gründen ablehnen (§ 142 Absatz 1 Satz 2 (http://dejure.org/gesetze/StPO/142.html) StPO), z.B. fehlende Zulassung, besonderes Verhältnis zu Prozessbeteiligten außer dem Angeklagten, Involviertheit in die vorgeworfene Straftat.
Grundsätzlich gilt das ein ortsansässiger Anwalt gewählt werden soll (ortansässig im Bezirk des zuständigen Gerichtes. Ein nicht ortsansässiger Anwalt ist zulässig, wenn ein besondere Vertrauensverhältnis besteht (Firmenanwalt, Familienanwalt, etc. pp.)

In der Praxis vermeiden es Richter aber gewählte Pflichtverteidiger, außer aus den Gründen der Involviertheit in die vorgeworfene Straftat oder einem besonderen Verhältnis mit Prozessbeteiligten abzulehnen, weil dies ein Revisionsgrund sein kann.

Hier noch zu Info ein schöner Artikel über Pflichtverteidigung im Bezug auf Zschäpe. (http://www.theeuropean.de/heinrich-schmitz/8776-beate-zschaepe-und-die-pflichtverteidiger)

Bruddler
19.07.2014, 10:07
Ein Vetorecht beschreibt ein generelles Ablehnungsrecht, das keine Gründe für die Ablehnung verlangt, ein solches Recht hat der vorsitzende Richter nicht. Er kann die Bestellung aus wichtigen Gründen ablehnen (§ 142 Absatz 1 Satz 2 (http://dejure.org/gesetze/StPO/142.html) StPO), z.B. fehlende Zulassung, besonderes Verhältnis zu Prozessbeteiligten außer dem Angeklagten, Involviertheit in die vorgeworfene Straftat.
Grundsätzlich gilt das ein ortsansässiger Anwalt gewählt werden soll (ortansässig im Bezirk des zuständigen Gerichtes. Ein nicht ortsansässiger Anwalt ist zulässig, wenn ein besondere Vertrauensverhältnis besteht (Firmenanwalt, Familienanwalt, etc. pp.)

In der Praxis vermeiden es Richter aber gewählte Pflichtverteidiger, außer aus den Gründen der Involviertheit in die vorgeworfene Straftat oder einem besonderen Verhältnis mit Prozessbeteiligten abzulehnen, weil dies ein Revisionsgrund sein kann.

Hier noch zu Info ein schöner Artikel über Pflichtverteidigung im Bezug auf Zschäpe. (http://www.theeuropean.de/heinrich-schmitz/8776-beate-zschaepe-und-die-pflichtverteidiger)

Danke für die Auskunft ! :gib5:

Bruddler
19.07.2014, 10:09
Die sie aber nicht mehr weiterbeschäftigen will.

Vielleicht kann ja Gregor Gysi einspringen.

:sonicht: Gregor Gysi geht nicht, denn er ist mit ihr zu sehr verbunden (siehe Vertrauensverhältnis)...

Gehirnnutzer
19.07.2014, 10:44
:sonicht: Gregor Gysi geht nicht, denn er ist mit ihr zu sehr verbunden (siehe Vertrauensverhältnis)...

Gehe ich nach dem in meinem voherigen Post verlinkten Artikel, so müsste Zschärpe meines Erachtens schon neuer Verteidiger in Hinterhand haben, die darauf abzielen, das der Prozess neu aufgerollt wird.

Es ist einfach wenig wahrscheinlich das Zschärpe, sie ist trotz allem ein rechtlicher Laie, fähig ist, das verlorene Vertrauensverhältnis in einer Weise zu begründen, die das Gericht anerkennen muss.

Wahlverteidiger finanziert durch edle Spender, sind im Bereich des möglichen oder gewissen Kreisen zugeneigte Anwälte, die nach Bewertung des bisherigen Prozessverlaufes zu dem Schluss kommen, das sie in einem neu aufgerollten Prozess bessere Verteidigungschancen haben, als die jetzigen Anwälte im jetzigen Prozess.

Meines Erchtens wird es entweder darauf hinaus laufen, das der Prozess mit den bisherigen Anwälten weiterläuft, weil das Gericht die Begründung ablehnt, dann wird das ganze garantiert bei einem Schuldspruch auf Rechtsmittel dagegen hinauslaufen oder der Prozess platzt und wird neu aufgerollt und Zschäpe tritt mit neuen Anwälten an.

Kurti
19.07.2014, 10:49
Die anwaltliche Pflicht ist es, den Mandanten bestmöglich zu verteidigen und zu beraten. Nicht mehr nicht weniger.Genau das erwartet sogar der Richter - wie sonst koennte er richten?

Bruddler
19.07.2014, 10:49
Gehe ich nach dem in meinem voherigen Post verlinkten Artikel, so müsste Zschärpe meines Erachtens schon neuer Verteidiger in Hinterhand haben, die darauf abzielen, das der Prozess neu aufgerollt wird.

Es ist einfach wenig wahrscheinlich das Zschärpe, sie ist trotz allem ein rechtlicher Laie, fähig ist, das verlorene Vertrauensverhältnis in einer Weise zu begründen, die das Gericht anerkennen muss.

Wahlverteidiger finanziert durch edle Spender, sind im Bereich des möglichen oder gewissen Kreisen zugeneigte Anwälte, die nach Bewertung des bisherigen Prozessverlaufes zu dem Schluss kommen, das sie in einem neu aufgerollten Prozess bessere Verteidigungschancen haben, als die jetzigen Anwälte im jetzigen Prozess.

Meines Erchtens wird es entweder darauf hinaus laufen, das der Prozess mit den bisherigen Anwälten weiterläuft, weil das Gericht die Begründung ablehnt, dann wird das ganze garantiert bei einem Schuldspruch auf Rechtsmittel dagegen hinauslaufen oder der Prozess platzt und wird neu aufgerollt und Zschäpe tritt mit neuen Anwälten an.

Naja, so lange keine Spenden an den zuständigen Richter fließen, ist die Welt noch in Ordnung...:D

Tutsi
19.07.2014, 10:57
Gehe ich nach dem in meinem voherigen Post verlinkten Artikel, so müsste Zschärpe meines Erachtens schon neuer Verteidiger in Hinterhand haben, die darauf abzielen, das der Prozess neu aufgerollt wird.

Es ist einfach wenig wahrscheinlich das Zschärpe, sie ist trotz allem ein rechtlicher Laie, fähig ist, das verlorene Vertrauensverhältnis in einer Weise zu begründen, die das Gericht anerkennen muss.

Wahlverteidiger finanziert durch edle Spender, sind im Bereich des möglichen oder gewissen Kreisen zugeneigte Anwälte, die nach Bewertung des bisherigen Prozessverlaufes zu dem Schluss kommen, das sie in einem neu aufgerollten Prozess bessere Verteidigungschancen haben, als die jetzigen Anwälte im jetzigen Prozess.

Meines Erchtens wird es entweder darauf hinaus laufen, das der Prozess mit den bisherigen Anwälten weiterläuft, weil das Gericht die Begründung ablehnt, dann wird das ganze garantiert bei einem Schuldspruch auf Rechtsmittel dagegen hinauslaufen oder der Prozess platzt und wird neu aufgerollt und Zschäpe tritt mit neuen Anwälten an.

Das erinnert fast an ein Seilziehen, wo jede Partei an einer Seite zieht und wer die besseren Karte und Argumente hat, der wird gewinnen.

Sicher, Zschäpe ist ein Laie in juristischen Dingen, wer also hat ihr gesagt, daß sie die Anwälte ablehnen darf ?
Und wer kann sicher sein, daß sie so allein in ihrer Zelle ist und sie keine Berater hat, die niemand zur Kenntnis nimmt, weil keiner immer und überall ist ?

Man hat doch schon längst über ihr Schicksal beraten und das an ganz anderen Stellen, als wir überhaupt daran denken können.

Passiert im kleinen Familienrahmen, genauso wie im großen politischen.

BlackForrester
19.07.2014, 11:35
"Müssen Pflichtverteidiger neutral sein und was, wenn nicht ?"

Die Aufgabe eines Verteidiger - egal ob nun Pflicht- oder Wahlverteidiger - ist nicht "Neutralität", sondern einzig und alleine das für seinen Mandanten beste Urteil zu erwirken. Dies ist sein Job und diesem Job muss ein Verteidiger nachkommen, ungeachtet seiner persönlichen Meinung, Überzeugung oder Einstellung.

Tut dies ein Verteidiger nicht - dann ist diese Person für diesen Job nicht geeignet und hat im Rechtsanwaltsberuf nichts zu suchen.

BlackForrester
19.07.2014, 11:46
Bei uns ist es nur der Richter, und der kann nach eigenem Ermessen den Zweifeln der Verteidigung folgen oder, was z.B.im Fall Tschäpe sehr wahrscheinlich wäre, seinen eigenen Ressentiments gegen Rechte freien Lauf lassen.
Vom Prinzip her kann sich Beate Tschäpe die Verteidiger sparen, das Urteil steht doch schon längst fest.



Wie heißt der schöne Spruch "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand" :D

Eigentlich dürfte in Deutschland kein Mensch verurteilt werden, wenn der geringste Zweifel an seiner Schuld (sprich die Schuld nicht anhand von Fakten und Beweisen unwiderlegbar fest steht) besteht, genauso wenig wie es zu einem Freispruch kommen dürfte, wenn die Schuld unzweideutig bewiesen ist.
Jedoch sind auch Richter nur Menschen und nicht frei von eigener Überzeugung oder äußerer Einflussnahme.

Mieser Peter
19.07.2014, 15:43
Genau das erwartet sogar der Richter - wie sonst koennte er richten?

Danke für den Lacher.
Bossi hat vor einiger Zeit ein Buch geschrieben "Halbgötter in Schwarz"
Das ist der, der die übelsten Verbrecher verteidigt hat.
Jetzt im Ruhestand kann er sich die Wahrhrheit leisten.
Er hat aber eine andere Meinung zu Richtern.

Finch
21.07.2014, 09:51
Bei uns ist es nur der Richter, und der kann nach eigenem Ermessen den Zweifeln der Verteidigung folgen oder, was z.B.im Fall Tschäpe sehr wahrscheinlich wäre, seinen eigenen Ressentiments gegen Rechte freien Lauf lassen.
Vom Prinzip her kann sich Beate Tschäpe die Verteidiger sparen, das Urteil steht doch schon längst fest.


Das ist mal Quatsch. Natürlich entscheiden am Ende die Richter (nicht nur einer) nach der Urteilberatung. Du stellst es aber gerade so da, als ob sie dann willkürlich urteilen würden, je nach dem welche Ressentiments sie gegenüber dem Angeklagten hegen. In der nächsten Instanz wäre das Urteil dann ganz schnell futsch. Es sei denn natürlich, alle Instanzen bzw das gesamte deutsche Justizsystem steckt unter einer Decke blabla.
Im Übrigen lehne ich mich jetzt mal gaanz weit aus dem Fenster und sage, dass Tschäpe lebenslänglich bekommen wird. Dass das quasi schon vorher feststeht, hat nichts damit zu tun, dass sie sich vor einer Gesinnungsjustiz zu verantworten hat, sondern vielmehr damit, dass der Strafrahmen für das, was sie aller Voraussicht nach getan hat, nichts anderes zulässt.

Murmillo
21.07.2014, 11:00
Das ist mal Quatsch. Natürlich entscheiden am Ende die Richter (nicht nur einer) nach der Urteilberatung. Du stellst es aber gerade so da, als ob sie dann willkürlich urteilen würden, je nach dem welche Ressentiments sie gegenüber dem Angeklagten hegen. In der nächsten Instanz wäre das Urteil dann ganz schnell futsch. Es sei denn natürlich, alle Instanzen bzw das gesamte deutsche Justizsystem steckt unter einer Decke blabla.
Im Übrigen lehne ich mich jetzt mal gaanz weit aus dem Fenster und sage, dass Tschäpe lebenslänglich bekommen wird. Dass das quasi schon vorher feststeht, hat nichts damit zu tun, dass sie sich vor einer Gesinnungsjustiz zu verantworten hat, sondern vielmehr damit, dass der Strafrahmen für das, was sie aller Voraussicht nach getan hat, nichts anderes zulässt.

Und warum dies ? Du bestätigst mich doch indirekt.
Lebenslange Freiheitsstrafe ? Sie hat doch meines Wissens nach persönlich keinen Mord begangen. Die Strafe für Beihilfe ist nach §27 (2) StGB zu mildern beträgt nach §49 StGB (1) und (2) höchsten 3/4 der Strafe für den Mord.
So man hier überhaupt auf Beihilfe erkennen kann. Wird man aber in jedem Fall, schon um die " Opferangehörigen" ruhig zu stellen. Da reichts bei Tschäpe doch schon, dass sie nur mit den beiden Uwes zusammengelebt hat.
Das die Auffassung des vorsitzenden Richters Götzl schon von vorne herein feststeht, ist nicht nur meine Meinung.

http://www.fr-online.de/neonazi-terror/nsu-prozess-das-grosse-ego-des-richters-goetzl,1477338,25769988.html


Und ein Richter mit einer vorgefassten Meinung darf eigentlich nicht sein !

Finch
21.07.2014, 11:24
Und warum dies ? Du bestätigst mich doch indirekt.
Lebenslange Freiheitsstrafe ? Sie hat doch meines Wissens nach persönlich keinen Mord begangen. Die Strafe für Beihilfe ist nach §27 (2) StGB zu mildern beträgt nach §49 StGB (1) und (2) höchsten 3/4 der Strafe für den Mord.
So man hier überhaupt auf Beihilfe erkennen kann. Wird man aber in jedem Fall, schon um die " Opferangehörigen" ruhig zu stellen. Da reichts bei Tschäpe doch schon, dass sie nur mit den beiden Uwes zusammengelebt hat.
Das die Auffassung des vorsitzenden Richters Götzl schon von vorne herein feststeht, ist nicht nur meine Meinung.

http://www.fr-online.de/neonazi-terror/nsu-prozess-das-grosse-ego-des-richters-goetzl,1477338,25769988.html


Und ein Richter mit einer vorgefassten Meinung darf eigentlich nicht sein !

Hier wird zwischen Täterschaft und Teilnahme abgegrenzt. Nach § 25 II StGB wird jeder Mittäter gleich bestraft. Für die strafrechtliche Zurechung der begangenen Haupttat genügt ein gemeinsamer Tatplan und die Realisierung eines für den Taterfolg wesentlichen Beitrages, den Tschäpe wohl geleistet hat. Ich will niemanden vorverurteilen, aber so wie es aussieht, wird sie wegen Mordes in Mittäterschaft verurteilt werden.

Murmillo
21.07.2014, 11:35
Hier wird zwischen Täterschaft und Teilnahme abgegrenzt. Nach § 25 II StGB wird jeder Mittäter gleich bestraft. Für die strafrechtliche Zurechung der begangenen Haupttat genügt ein gemeinsamer Tatplan und die Realisierung eines für den Taterfolg wesentlichen Beitrages, den Tschäpe wohl geleistet hat. Ich will niemanden vorverurteilen, aber so wie es aussieht, wird sie wegen Mordes in Mittäterschaft verurteilt werden.

Na, hoffentlich hat dies auch der Richter gewusst, der im Fall des totgetretenen Daniel Siefert verhandelt hat !

Finch
21.07.2014, 11:40
Na, hoffentlich hat dies auch der Richter gewusst, der im Fall des totgetretenen Daniel Siefert verhandelt hat !

Das hat er wohl gewusst.
Der Fall Daniel Siefert war aber anders gelagert. Wenn ich mich recht erinnere ist der Täter wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden.
Dieses Urteil war meiner Auffassung nach ein Skandal. Denn entscheidend war, dass dem Täter der Tötungsvorsatz nicht nachgewiesen werden konnte. Für eine Verurteilung reicht jedoch Eventualvorsatz, also das Erkennen der Todesgefahr und das billigend Inkaufnehmen des Erfolges. Dies hat mit Sicherheit vorgelegen. Denn wenn jemand einem anderen gegen Kopf und Hals tritt und das mehrfach, muss dieser zumindest damit gerechnet haben, sein Opfer tödlich zu treffen.

Murmillo
21.07.2014, 12:06
Das hat er wohl gewusst.
Der Fall Daniel Siefert war aber anders gelagert. Wenn ich mich recht erinnere ist der Täter wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden.
Dieses Urteil war meiner Auffassung nach ein Skandal. Denn entscheidend war, dass dem Täter der Tötungsvorsatz nicht nachgewiesen werden konnte. Für eine Verurteilung reicht jedoch Eventualvorsatz, also das Erkennen der Todesgefahr und das billigend Inkaufnehmen des Erfolges. Dies hat mit Sicherheit vorgelegen. Denn wenn jemand einem anderen gegen Kopf und Hals tritt und das mehrfach, muss dieser zumindest damit gerechnet haben, sein Opfer tödlich zu treffen.


Ja, eben- du sprichst von dem Täter. Der war aber nicht allein, sondern mit einer Meute seiner Freunde ( sogar wohl mit dem Telefon geordert) da.
Sind denn dann alle an diesem Vorfall Beteiligten, dem Prinzip, dass alle Mittäter gleich bestraft werden, ebenfalls wegen Körperverletzung mit Todesfolge bestraft worden, oder waren dies für den Richter auf einmal keine Mittäter, sondern nur zufällig am Tatort Anwesende ?

Finch
21.07.2014, 12:10
Ja, eben- du sprichst von dem Täter. Der war aber nicht allein, sondern mit einer Meute seiner Freunde ( sogar wohl mit dem Telefon geordert) da.
Sind denn dann alle an diesem Vorfall Beteiligten, dem Prinzip, dass alle Mittäter gleich bestraft werden, ebenfalls wegen Körperverletzung mit Todesfolge bestraft worden, oder waren dies für den Richter auf einmal keine Mittäter, sondern nur zufällig am Tatort Anwesende ?

Die Details des Prozesses kenne ich nicht. Ob die Beteiligten als Mittäter oder wegen Beihilfe bestraft wurden, wird davon abgehangen haben, welche Tatbeiträge ihnen zugerechnet werden konnten.

Murmillo
21.07.2014, 12:14
Die Details des Prozesses kenne ich nicht. Ob die Beteiligten als Mittäter oder wegen Beihilfe bestraft wurden, wird davon abgehangen haben, welche Tatbeiträge ihnen zugerechnet werden konnten.

Dann müsste die ja auch für Tschäpe gelten, und so lange man ihr nicht nachweist, selbst abgedrückt zu haben, kann sie dann auch nicht wegen Mordes verurteilt werden, oder ? Tatplan und Leisten eines wesentlichen Beitrages zur Tat qualifizieren doch nur zur Beihilfe.

Finch
21.07.2014, 12:32
Dann müsste die ja auch für Tschäpe gelten, und so lange man ihr nicht nachweist, selbst abgedrückt zu haben, kann sie dann auch nicht wegen Mordes verurteilt werden, oder ? Tatplan und Leisten eines wesentlichen Beitrages zur Tat qualifizieren doch nur zur Beihilfe.

Ein gemeinsamer Tatplan und ein wesentlicher Tatbeitrag qualifiziert zur Mittäterschaft. Beihilfe setzt lediglich eine Handlung zur Förderung der Hauptat voraus.
Also muss Tschäpe damit rechnen, als Mittäterin bestraft zu werden.

Tutsi
23.07.2014, 11:55
Ja, sie sitzt in der Falle - ....