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Vollständige Version anzeigen : Karl Dall freigesprochen



latrop
09.12.2014, 20:18
Das Züricher Gericht hat Karl Dall freigesprochen und ihm
10 000 € Schadensersatz zugebilligt.

http://web.de/magazine/unterhaltung/stars/karl-dall-vorwurf-vergewaltigung-freigesprochen-30267572

So eine Anschuldigung war ja wohl nicht haltbar.

Odin
09.12.2014, 20:25
Schon Dalls Filmographie zeigt deutlich, daß es sich nur um die ekelhaften Anschuldigungen einer vertrockneten Femenschlampe handeln kann.

Shahirrim
09.12.2014, 20:31
Die Beschuldigte kam viel zu gut davon. Wenn man bedenkt, wie es hätte ausgehen können.

Suermel
09.12.2014, 20:44
Die Beschuldigte kam viel zu gut davon. Wenn man bedenkt, wie es hätte ausgehen können.

Naja, das ist halt eben eine Gratwanderung. Wenn man die Strafe dort zu hoch ansetzt, läuft man Gefahr, dass echte Opfer sich nicht getrauen Anklage zu machen, aus Angst gleich doppelt bestraft zu werden. Wäre es bewiesen, dass die Frau alles frei erfunden hat, wäre eine härtere Strafe sicherlich gerechtfertigt, aber so wie die Sachlage ist, halte ich das Urteil des Gerichtes für korrekt.

Aurora
09.12.2014, 21:09
Da kommt vielleicht noch etwas für die *Dame*Unangenehmes auf sie zu...
Dall hat Gegenklage erhoben. Das zum Einen -
und falls die Schweizer Staatsanwaltschaft ihren Job macht, kommt sie auch noch wegen Falschaussage dran.
Dann hat sich was mit Promijagen und Stalken.

http://www.watson.ch/!534426700

Cudi
09.12.2014, 21:11
Ich habe diesem Vorwurf auch keinen Glauben geschenkt.

WIENER
10.12.2014, 00:16
Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass Dall seinen Pipimann überhaupt hochbekommt.

Hoamat
10.12.2014, 02:26
Schon Dalls Filmographie zeigt deutlich, daß es sich nur um die ekelhaften Anschuldigungen einer vertrockneten Femenschlampe handeln kann.

Häuten ... häuten !!!

Ich bin immer für gerechte Strafmaßnahmen ;)

Pappenheimer
10.12.2014, 04:30
Die Lesbenzeitschrift EMMA wird wohl nun alle vorbereiteten Jubelartikel einstampfen muessen :D

Hoamat
10.12.2014, 04:42
Die Lesbenzeitschrift EMMA wird wohl nun alle vorbereiteten Jubelartikel einstampfen muessen :D

Oh. Diese Emmas tun mir aber sehr leid. :( ........ :haha:

Hoamat
10.12.2014, 04:46
Naja, das ist halt eben eine Gratwanderung. Wenn man die Strafe dort zu hoch ansetzt, läuft man Gefahr, dass echte Opfer sich nicht getrauen Anklage zu machen, aus Angst gleich doppelt bestraft zu werden. Wäre es bewiesen, dass die Frau alles frei erfunden hat, wäre eine härtere Strafe sicherlich gerechtfertigt, aber so wie die Sachlage ist, halte ich das Urteil des Gerichtes für korrekt.

Da wäre es doch endlich mal an der Zeit, klarzustellen was echt ist, und wo Verleugnung beginnt.

Dall soll doch auch nicht Ihr erstes oder zweites Opfer gewesen sein. Diese Frau hat doch schon eine Liste abgehakt ... :hmm:

Wurstsemmel
10.12.2014, 08:05
Tuerk,Kachelmann, Dall ...who's next?

Suermel
10.12.2014, 09:08
Da wäre es doch endlich mal an der Zeit, klarzustellen was echt ist, und wo Verleugnung beginnt.

Dall soll doch auch nicht Ihr erstes oder zweites Opfer gewesen sein. Diese Frau hat doch schon eine Liste abgehakt ... :hmm:

Das ist doch schon längst klargestellt. Aber wenn der Angeklagte wechselt (von Dall zur ehemaligen Anklägerin) wechselt natürlich auch die Unschuldsvermutung. D.h. es reicht nun halt eben nicht mehr aus wenn es keine Indizien oder Beweise für eine Vergewaltigung gibt. Es muss nun explizit bewiesen werden, dass keine Vergewaltigung statt fand, und die Nichtexistenz von etwas zu beweisen ist halt nun mal sehr schwer (siehe Atheismus ;) )

latrop
10.12.2014, 09:27
Tuerk,Kachelmann, Dall ...who's next?

zur Info :

In dem Prozess kam jedoch auch ein Gutachten zur Sprache, wonach die Frau eine "obsessive Zwangsstörung sowie eine erotomane Wahnsymptomatik" hat. Auch sprach der Richter sie darauf an, dass sie wiederholt Prominente als Stalkerin verfolgt hat - zwei Mal wurde sie deshalb schuldig gesprochen. Auch ein Schreiben von Dalls Freund Udo Jürgens wurde zu Protokoll gegeben: Darin berichtet der Sänger davon, wie ihn die Frau mit Telefon-Terror verfolgte. © dpa

Bolle
10.12.2014, 09:38
Hat denn "Cerridwenn" schon Revision eingelegt?

schastar
10.12.2014, 09:56
Ich habe diesem Vorwurf auch keinen Glauben geschenkt.

Ich auch nicht, aber irgendwie ist das schon ihm gegenüber diskriminierend. :D

Hoamat
10.12.2014, 10:16
Das ist doch schon längst klargestellt. Aber wenn der Angeklagte wechselt (von Dall zur ehemaligen Anklägerin) wechselt natürlich auch die Unschuldsvermutung. D.h. es reicht nun halt eben nicht mehr aus wenn es keine Indizien oder Beweise für eine Vergewaltigung gibt. Es muss nun explizit bewiesen werden, dass keine Vergewaltigung statt fand, und die Nichtexistenz von etwas zu beweisen ist halt nun mal sehr schwer (siehe Atheismus ;) )

Du zersetzt den Sinn meines Postings. Ich schrieb:


Da wäre es doch endlich mal an der Zeit, klarzustellen was echt ist, und wo Verleugnung beginnt.


...... Das soll für die Zukunft gelten. Frauen haben in dieser Hinsicht in Ö auch nichtmehr die absolute Narrenfreiheit.

Noch vor einigen Jahren war das sehr wohl so. 1980 unterstellte eine Frau, mein Neffe wäre der Vater Ihrer Tochter. Er kannte Sie nur oberflächlich vom Sehen. Das nutzte alles nichts, laut Blutbefund kam Er zu 62% als Vater in Frage. Ein späterer Gentest stellte das Ergebnis richtig ... und trotzdem ging die Kindesmutter frei aus.

Im Gegenteil, mein Neffe wurde berechtigt, wenn dieses Mädchen 19 wird, kann Er sich "von Ihr" die ungerechtfertigten Unterhaltszahlungen zurück zu holen.

Suermel
10.12.2014, 10:26
Du zersetzt den Sinn meines Postings. Ich schrieb:



...... Das soll für die Zukunft gelten. Frauen haben in dieser Hinsicht in Ö auch nichtmehr die absolute Narrenfreiheit.

Noch vor einigen Jahren war das sehr wohl so. 1980 unterstellte eine Frau, mein Neffe wäre der Vater Ihrer Tochter. Er kannte Sie nur oberflächlich vom Sehen. Das nutzte alles nichts, laut Blutbefund kam Er zu 62% als Vater in Frage. Ein späterer Gentest stellte das Ergebnis richtig ... und trotzdem ging die Kindesmutter frei aus.

Im Gegenteil, mein Neffe wurde berechtigt, wenn dieses Mädchen 19 wird, kann Er sich "von Ihr" die ungerechtfertigten Unterhaltszahlungen zurück zu holen.

Doch ich hab dich schon verstenden. Deshalb nochmal: Es ist längst definiert wo Verleumdung beginnt. Dies zu Beweisen fällt allerdings schwer. Und das wird auch immer so bleiben, es sei denn wir heben 'in dubio pro reo' auf, was aber definitiv nicht wünschenswert ist. Wie willst du es denn "klarer" stellen?

Der Fall deines Neffen ist wohl mit dem hier nicht zu vergleichen, da es da ja nicht um einen Straffall ging.

Chelsea
10.12.2014, 10:49
Naja, das ist halt eben eine Gratwanderung. Wenn man die Strafe dort zu hoch ansetzt, läuft man Gefahr, dass echte Opfer sich nicht getrauen Anklage zu machen, aus Angst gleich doppelt bestraft zu werden. Wäre es bewiesen, dass die Frau alles frei erfunden hat, wäre eine härtere Strafe sicherlich gerechtfertigt, aber so wie die Sachlage ist, halte ich das Urteil des Gerichtes für korrekt.

Sehe ich auch so.
Gut, dass man Karl Dall freigesprochen hat und schade, dass man dieser Frau scheinbar nicht konkret nachweisen konnte, dass sie all das inszeniert hat, was ja sehr offensichtlich scheint. Aber solange es dafür keine stichhaltigen Beweise gibt, kann das Gericht auch nicht entsprechend urteilen.

Skaramanga
10.12.2014, 10:54
Da hat Karl das alte Sexmonster ja mal wieder Glück gehabt :D

.

Bolle
10.12.2014, 10:55
Da hat Karl das alte Sexmonster ja mal wieder Glück gehabt :D

.

Man hat bei ihm ein Auge zugedrückt!

Bolle
10.12.2014, 10:57
Tuerk,Kachelmann, Dall ...who's next?

Horst Arnold ist darüber gestorben!

http://de.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum_um_Horst_Arnold

cornjung
10.12.2014, 11:05
Da hat Karl das alte Sexmonster ja mal wieder Glück gehabt
Stimmt.

Publicity-und Promi-geile Weiber haben ein Geschäftsmodell entdeckt. Sie drängen und schmeissen sich an Prominente ran, und wenn die sie abblitzen und nicht ran lassen, faseln diese Heuchlerinnen was von Vergewaltigung. Ok, immer noch einfacher, als einem Promi ein Kind rein zu drücken, oder ihn in die Liebesfalle zu locken, um lebenslang Unterhalt zu schorren.