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Rutt
28.05.2015, 15:53
Arbeitslosengeld II Sozialgericht hält Kürzung von Hartz IV für verfassungswidrig

Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverstößen des Empfängers ist nach Ansicht des Sozialgerichts Gotha verfassungswidrig - weil sie die Menschenwürde des Betroffenen antasten sowie Leib und Leben gefährden kann. Die 15. Kammer des Gerichts sei der Auffassung, dass die im Sozialgesetzbuch (SGB) II festgeschriebenen Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstoßen, teilte das Gericht in Gotha am Mittwoch mit. Deshalb wolle es diese Sanktionen nun vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen.

Das Gericht urteilte in einem Fall, bei dem ein Mann vom Jobcenter Erfurt Arbeitslosengeld (ALG) II bezog. Nachdem er ein Arbeitsangebot abgelehnt hatte, wurde ihm das ALG II um 30 Prozent, also um 117,30 Euro monatlich gekürzt. Wegen einer weiteren Pflichtverletzung - der Mann lehnte eine Probetätigkeit bei einem Arbeitgeber ab - wurde ihm die Leistung später um weitere 30 Prozent gekürzt, insgesamt also nun um 234,60 Euro pro Monat. Dagegen reichte der Mann Klage am zuständigen Sozialgericht Gotha ein.

Dessen 15. Kammer stellte in einem am 26. Mai verkündeten Beschluss fest, dass diese Leistungskürzungen ihrer Ansicht nach gegen das Grundgesetz verstoßen. So bezweifeln die Richter, dass die Sanktionen mit der im Artikel 1 festgeschriebenen Unantastbarkeit der Menschenwürde und der im Artikel 20 festgeschriebenen Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik vereinbar sind. Denn aus diesen Artikeln ergebe sich ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das bei einer Kürzung oder kompletten Streichung des Arbeitslosengeldes II gefährdet sei, so das Gericht. Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 2 und 12 des Grundgesetzes, weil sie die Gesundheit oder gar das Leben des Betroffenen gefährden könnten. Die genannten Grundgesetz-Artikel garantierten jedoch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Mit seiner Entscheidung beschreitet das Sozialgericht Gotha nach eigenen Angaben Neuland. Es sei das bundesweit erste Gericht, das die Frage aufwerfe, ob die Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Zitat "...Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverstößen des Empfängers ist nach Ansicht des Sozialgerichts Gotha verfassungswidrig - weil sie die Menschenwürde des Betroffenen antasten sowie Leib und Leben gefährden kann...."

Quelle:http://www.mdr.de/thueringen/hartz-vier-sanktionen-verfassungswidrig-sozialgericht-gotha100.html



Danke an Ralph Boes, dem unermüdlichen Kämpfer gegen dieses Unrecht, der Kampf geht weiter ....

Quelle:http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/BUKA-berichte-ereignisse-2015.htm

Für alle Betroffenen, heute ist guter Tag für euch, lasst euch nicht verarschen
und ausbeuten, der Kampf muss weiter gehen, gegen die schmarotzende Armutsindustrie.

Das Lohndrücker Instrument (Sanktionen) muss weg, für immer.

Die Würde des Menschen ist unantastbar



mfg:dg:
rutt

-jmw-
28.05.2015, 19:28
Kluge (und auch weniger kluge, ich z.B.) Leute sagen das seit über zehn Jahren! (Und dafür muss man nicht mal irgendwie links sein.)

Antisozialist
28.05.2015, 19:29
Arbeitslosengeld II Sozialgericht hält Kürzung von Hartz IV für verfassungswidrig

Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverstößen des Empfängers ist nach Ansicht des Sozialgerichts Gotha verfassungswidrig - weil sie die Menschenwürde des Betroffenen antasten sowie Leib und Leben gefährden kann. Die 15. Kammer des Gerichts sei der Auffassung, dass die im Sozialgesetzbuch (SGB) II festgeschriebenen Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstoßen, teilte das Gericht in Gotha am Mittwoch mit. Deshalb wolle es diese Sanktionen nun vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen.

Das Gericht urteilte in einem Fall, bei dem ein Mann vom Jobcenter Erfurt Arbeitslosengeld (ALG) II bezog. Nachdem er ein Arbeitsangebot abgelehnt hatte, wurde ihm das ALG II um 30 Prozent, also um 117,30 Euro monatlich gekürzt. Wegen einer weiteren Pflichtverletzung - der Mann lehnte eine Probetätigkeit bei einem Arbeitgeber ab - wurde ihm die Leistung später um weitere 30 Prozent gekürzt, insgesamt also nun um 234,60 Euro pro Monat. Dagegen reichte der Mann Klage am zuständigen Sozialgericht Gotha ein.

Dessen 15. Kammer stellte in einem am 26. Mai verkündeten Beschluss fest, dass diese Leistungskürzungen ihrer Ansicht nach gegen das Grundgesetz verstoßen. So bezweifeln die Richter, dass die Sanktionen mit der im Artikel 1 festgeschriebenen Unantastbarkeit der Menschenwürde und der im Artikel 20 festgeschriebenen Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik vereinbar sind. Denn aus diesen Artikeln ergebe sich ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das bei einer Kürzung oder kompletten Streichung des Arbeitslosengeldes II gefährdet sei, so das Gericht. Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 2 und 12 des Grundgesetzes, weil sie die Gesundheit oder gar das Leben des Betroffenen gefährden könnten. Die genannten Grundgesetz-Artikel garantierten jedoch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Mit seiner Entscheidung beschreitet das Sozialgericht Gotha nach eigenen Angaben Neuland. Es sei das bundesweit erste Gericht, das die Frage aufwerfe, ob die Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Zitat "...Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverstößen des Empfängers ist nach Ansicht des Sozialgerichts Gotha verfassungswidrig - weil sie die Menschenwürde des Betroffenen antasten sowie Leib und Leben gefährden kann...."

Quelle:http://www.mdr.de/thueringen/hartz-vier-sanktionen-verfassungswidrig-sozialgericht-gotha100.html



Danke an Ralph Boes, dem unermüdlichen Kämpfer gegen dieses Unrecht, der Kampf geht weiter ....

Quelle:http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/BUKA-berichte-ereignisse-2015.htm

Für alle Betroffenen, heute ist guter Tag für euch, lasst euch nicht verarschen
und ausbeuten, der Kampf muss weiter gehen, gegen die schmarotzende Armutsindustrie.

Das Lohndrücker Instrument (Sanktionen) muss weg, für immer.

Die Würde des Menschen ist unantastbar



mfg:dg:
rutt

Was ist eigentlich mit meiner Würde? Soll ich für meine nervige Berufstätigkeit etwa noch wenig netto bekommen, damit Hartz-Vier-Prinzen offen faulenzen können?

Kater
28.05.2015, 19:33
Auf die erste undifferenzierte Hetze mussten wir ja nicht lange warten.

JetSet
28.05.2015, 19:37
Ich sehe das genauso , dann erstmal fände ich das fatal dass man bezogen auf die Berufsausbildung auf einmal eine Tätigkeit auf der Baustelle annehmen müsse, weil man sonst Sanktioniert wird - und das steht im Widerspruch zum Grundgesetz wo doch behauptet wird das man Freie Wahl bei Ausbildung und Berufsausübung hat.

Zum anderen sind 399 Euro knapp , was will man da noch kürzen ?

Erstmal sollte man normale Arbeitsplätze schaffen so wie das früher mal der Fall gewesen ist damit die Menschen auch Geld verdienen und somit den Kreislauf im Schwung bringen...nur so funktioniert ein gesunder Markt und nicht dass wenige extrem Reich werden und ne Masse später Stammkunden bei der Tafel oder Suppenküche...

Antisozialist
28.05.2015, 19:38
Auf die erste undifferenzierte Hetze mussten wir ja nicht lange warten.

Das tut mir aber wirklich leid, dass Ihnen die Sichtweise eines Berufstätigen völlig fremd ist.

JetSet
28.05.2015, 19:41
Das tut mir aber wirklich leid, dass Ihnen die Sichtweise eines Berufstätigen völlig fremd ist.

Was hälst Du von Zeitarbeit...Firma Allbecon schickt Werner Schulz zu Siemens, Siemens zahlt Allbecon 40 Euro pro Stunde, der Arbeiter selbst bekommt ja dank Mindestlohn 8,50 €, den Rest bekommt Zeitarbeitsfirma als Gewinn - FRAGE , hat die Zeitarbeitsfirma einen Mehrwert erwirtschaftet in produktivier hinsicht ??? Wer kann hier in diesem Fall als Schmarotzer bezeichnet werden ?

hamburger
28.05.2015, 20:01
Eine bemerkenswert dumme Entscheidung.....
Der Niedergang der Universitäten zeigt Wirkung. Die Würde des Menschen bedingt also Flach TV, Auto und Luxuswohnung?
Sanktionen verstoßen gegen die Menschenwürde? Also Freibier und Wohlstand für alle?:D
Wie blöd ist das denn?
Hilfe kassieren ohne Verpflichtung? Naiver gehts nicht mehr.....

JetSet
28.05.2015, 20:06
Eine bemerkenswert dumme Entscheidung.....
Der Niedergang der Universitäten zeigt Wirkung. Die Würde des Menschen bedingt also Flach TV, Auto und Luxuswohnung?
Sanktionen verstoßen gegen die Menschenwürde? Also Freibier und Wohlstand für alle?:D
Wie blöd ist das denn?
Hilfe kassieren ohne Verpflichtung? Naiver gehts nicht mehr.....

Ähem du meinst ein Zocker von der Leiharbeitsfirma der Geld ohne Gegenleistung erhält oder ein Reicher Erbling der nur von Zinsen seiner Eltern Kapital lebt oder ein Betrüger der bei Any Option darauf zockt ob der Euro fällt oder steigt ist mehr wert im Faullenzen als ein normaler Arbeitsloser ?? das musst du mir mal genauer erklären.

-jmw-
28.05.2015, 20:18
Was ist eigentlich mit meiner Würde? Soll ich für meine nervige Berufstätigkeit etwa noch wenig netto bekommen, damit Hartz-Vier-Prinzen offen faulenzen können?
Wenn nötig - ja!

hamburger
28.05.2015, 20:20
Ähem du meinst ein Zocker von der Leiharbeitsfirma der Geld ohne Gegenleistung erhält oder ein Reicher Erbling der nur von Zinsen seiner Eltern Kapital lebt oder ein Betrüger der bei Any Option darauf zockt ob der Euro fällt oder steigt ist mehr wert im Faullenzen als ein normaler Arbeitsloser ?? das musst du mir mal genauer erklären.

Darauf hättest du auch allein kommen können.
Wenn der eine gegen Regeln verstößt, muss ein anderer trotzdem die ihm gesetzten Regeln einhalten.
Ein Bankräuber kann sich somit nicht damit rechtfertigen, dass ein sich Drogendealer ebenfalls nicht an Gesetze hält.

Tantalit
28.05.2015, 20:22
Was ist eigentlich mit meiner Würde? Soll ich für meine nervige Berufstätigkeit etwa noch wenig netto bekommen, damit Hartz-Vier-Prinzen offen faulenzen können?

In deinem Fall ja, denn du hast doch noch nie wirklich gearbeitet und kennst das nur vom Hörensagen. ;)

Tantalit
28.05.2015, 20:25
Ich sehe das genauso , dann erstmal fände ich das fatal dass man bezogen auf die Berufsausbildung auf einmal eine Tätigkeit auf der Baustelle annehmen müsse, weil man sonst Sanktioniert wird - und das steht im Widerspruch zum Grundgesetz wo doch behauptet wird das man Freie Wahl bei Ausbildung und Berufsausübung hat.

Zum anderen sind 399 Euro knapp , was will man da noch kürzen ?

Erstmal sollte man normale Arbeitsplätze schaffen so wie das früher mal der Fall gewesen ist damit die Menschen auch Geld verdienen und somit den Kreislauf im Schwung bringen...nur so funktioniert ein gesunder Markt und nicht dass wenige extrem Reich werden und ne Masse später Stammkunden bei der Tafel oder Suppenküche...

Der heutige Arbeitsmarkt ist doch kein Zufallsprodukt, es geht doch gerade darum ein Heer von Arbeitssuchenden in der Hinterhand zu haben um auf die Beschäftigten ständigen Druck ausüben zu können.

Tantalit
28.05.2015, 20:27
Eine bemerkenswert dumme Entscheidung.....
Der Niedergang der Universitäten zeigt Wirkung. Die Würde des Menschen bedingt also Flach TV, Auto und Luxuswohnung?
Sanktionen verstoßen gegen die Menschenwürde? Also Freibier und Wohlstand für alle?:D
Wie blöd ist das denn?
Hilfe kassieren ohne Verpflichtung? Naiver gehts nicht mehr.....

Du kannst den Leuten ja auch Arbeit geben.

tabasco
28.05.2015, 20:29
Du kannst den Leuten ja auch Arbeit geben.

Umgekehrt. Die Leute können sich welche nehmen.

Tantalit
28.05.2015, 20:35
Umgekehrt. Die Leute können sich welche nehmen.


Ja und das tut auch jeder der es kann. ;)

Skorpion968
28.05.2015, 20:44
Was ist eigentlich mit meiner Würde? Soll ich für meine nervige Berufstätigkeit etwa noch wenig netto bekommen, damit Hartz-Vier-Prinzen offen faulenzen können?

Vorsicht. Pass auf, dass du den Hals vollkriegst.

-jmw-
28.05.2015, 20:48
Die Sache ist doch recht simpel: Es gibt da ein Grundgesetz. Darin steht was von Menschenwürde und Sozialstaat. Und es gibt da ein Bundesverfassungsgericht. Dieses hat die Befugnis, gewisse Fragen zu entscheiden. In Sachen Menschenwürde und Sozialstaat hat es entschieden, dass die Bundesrepublik ihren Bürgern das Existenzminimum sichern muss. Kürzt man einem ALG-2-Empfänger nun sein Geld, fällt er unter's Existenzminimum. Das Problem ist klar? Gut!

Skorpion968
28.05.2015, 20:49
Eine bemerkenswert dumme Entscheidung.....
Der Niedergang der Universitäten zeigt Wirkung. Die Würde des Menschen bedingt also Flach TV, Auto und Luxuswohnung?

Ihr immer mit euren Flach-TVs. Röhrenfernseher werden heutzutage gar nicht mehr hergestellt. Also wird man wohl oder übel Flach-TVs brauchen.
Fängt da der Geifer an zu spritzen? Wenn der Hartzer ein Flach-TV hat?

Skorpion968
28.05.2015, 20:53
Umgekehrt. Die Leute können sich welche nehmen.

Achso, man kann sich einfach welche nehmen. Dann geht der Arbeitslose morgen in die Fabrik und nimmt sich dort einfach Arbeit. Schön.

Bettmaen
28.05.2015, 20:57
Ein weises Urteil! Leuten die Existenzgrundlagen zu rauben und sie der Willkür von "Fallmanagern" auszuliefern, ist seit Jahren ein Skandal.

Es ist aber nur ein winziger Schritt auf dem Weg zu einer humanen und demokratischen Arbeitswelt. Demokratie macht nicht vor dem Werkstor oder Büro Halt.

tabasco
28.05.2015, 20:58
Achso, man kann sich einfach welche nehmen. Dann geht der Arbeitslose morgen in die Fabrik und nimmt sich dort einfach Arbeit. Schön.

Ja, wenn er sich bemüht.

Bettmaen
28.05.2015, 21:06
Was ist eigentlich mit meiner Würde? Soll ich für meine nervige Berufstätigkeit etwa noch wenig netto bekommen, damit Hartz-Vier-Prinzen offen faulenzen können?
Wenn das Leben als Hartz-4-Bezieher so toll ist, dann kündigen Sie doch und beantragen H4! Würden Sie aber nit tun, weil Sie genau wissen, dass es kein Zuckerschlecken ist, von lumpigen 400 Euro zu leben - und sich obendrein von der Bürokratie und den Wohlstantsphilistern wie Dreck behandeln zu lassen.

Die Ausgaben für H4 sind überdies "Peanuts", die fast zu 100% wieder in der hiesigen Volkswirtschaft landen - und nicht auf den Cayman Islands oder an der Wall Street.


Das tut mir aber wirklich leid, dass Ihnen die Sichtweise eines Berufstätigen völlig fremd ist.
Auch wenn ich nicht angesprochen war - ich kenne die Arbeitswelt seit mehr als drei Jahrzehnten. So wie die Arbeitnehmer in den letzen Jahren verschlissen werden, darf sich das Kapital nicht wundern, dass die Leute in die innere Emigration gehen oder ausbrennen.

Dass es in der BRD relativ ruhig ist und keine Villen brennen, ist dem Sozialsystem zu verdanken. Von der gesellschaftlichen Ruhe profitieren Sie auch, auch wenn sie nicht in Villen leben.

Wenn die Mächtigen die Axt auch noch an das Sozialsystem legen, dann legen sie sie an den Ast an, auf dem sie sitzen. Irgendwann ist Schluss mit lustig.

-jmw-
28.05.2015, 21:08
Achso, man kann sich einfach welche nehmen. Dann geht der Arbeitslose morgen in die Fabrik und nimmt sich dort einfach Arbeit. Schön.
Dazu gibt es sogar Literatur:

http://www.workerscontrol.net/de/system/files/Seibel%2520und%2520Soehne.jpg

;)

Bettmaen
28.05.2015, 21:13
Dazu gibt es sogar Literatur:

[/img]
Ich habe den Eindruck, dass Du in letzter Zeit leicht nach links tendierst. Irre ich?

Norddeutschland hat ja schon immer anarchistische und revolutionäre Persönlichkeiten hervorgebracht. Deswegen mag ich Norddeutschland, wo man nach dem Leitspruch "Lääver dood as Slav" lebte.

Heute gilt "Sozial ist, was Arbeit schafft". Das kann dann auch eine Arbeit als Zeitarbeitssklave sein. Zum Kotzen!

Wadenkater
28.05.2015, 21:15
Ja, wenn er sich bemüht.

Soll heißen: wenn er bereit ist, für irgend einen Affenjob, für den er 8,50€ /Std. bekommt, sich seine Gesundheit und seine Psyche zu ruinieren, damit irgendwelche Schmarotzer, die vor lauter Gier den Hals nicht vollbekommen, sich über die Dummheit solcher freiwilligen Arbeitssklaven ins Fäustchen lachen!

Antisozialist
28.05.2015, 21:15
Was hälst Du von Zeitarbeit...Firma Allbecon schickt Werner Schulz zu Siemens, Siemens zahlt Allbecon 40 Euro pro Stunde, der Arbeiter selbst bekommt ja dank Mindestlohn 8,50 €, den Rest bekommt Zeitarbeitsfirma als Gewinn - FRAGE , hat die Zeitarbeitsfirma einen Mehrwert erwirtschaftet in produktivier hinsicht ??? Wer kann hier in diesem Fall als Schmarotzer bezeichnet werden ?

Wenn Sie mit Ihrem Zeitarbeitsplatz nicht glücklich sind, können Sie sich ja woanders bewerben. Sie sind nicht Sklave ihres Arbeitgebers.

konfutse
28.05.2015, 21:15
"Sozialgericht hält Kürzung von Hartz IV für verfassungswidrig"

Diese Frage stellt sich eigentlich nicht oder wie sonst definiert sich "soziokulturelles Existenzminimum" im Kontext des GG?

tabasco
28.05.2015, 21:16
Wenn Sie mit Ihrem Zeitarbeitsplatz nicht glücklich sind, können Sie sich ja woanders bewerben. Sie sind nicht Sklave ihres Arbeitgebers.

Eben.

-jmw-
28.05.2015, 21:22
Ich habe den Eindruck, dass Du in letzter Zeit leicht nach links tendierst. Irre ich?
Ich glaub vielmehr, seit letztem/vorletztem Jahr einen gehörigen Sprung nach rechts gemacht zu haben.
Inwieweit das im Einzelnen 'linke' Elemente mit sich brachte, muss ich mal beobachten.


Norddeutschland hat ja schon immer anarchistische und revolutionäre Persönlichkeiten hervorgebracht. Deswegen mag ich Norddeutschland, wo man nach dem Leitspruch "Lääver dood as Slav" lebte.
Ja, von den freien Bauern in Friesland bis hin zur Landvolkbewegung ist da schon einiges passiert.


Heute gilt "Sozial ist, was Arbeit schafft". Das kann dann auch eine Arbeit als Zeitarbeitssklave sein. Zum Kotzen!
Mit der Parole könnte man auch Polen überfallen.

konfutse
28.05.2015, 21:24
Wenn Sie mit Ihrem Zeitarbeitsplatz nicht glücklich sind, können Sie sich ja woanders bewerben. Sie sind nicht Sklave ihres Arbeitgebers.Eben.
Ihr seid nun mal die Experten und auch noch empathiefähig.

Cudi
28.05.2015, 21:26
Hartz 4 nur Prozentual auf das Erwerbsleben limitieren. 20% sind ein guter Ansatz. 10 Jahre Arbeit, 2 Jahre Hartz 4. Wer nicht gearbeitet hat, bekommt nichts. Dann wird alles gut.

tabasco
28.05.2015, 21:28
Ihr seid nun mal die Experten und auch noch empathiefähig.
Zumindest Experten. Warum auch nicht?

:-)

-jmw-
28.05.2015, 21:28
Hartz 4 nur Prozentual auf das Erwerbsleben limitieren. 20% sind ein guter Ansatz. 10 Jahre Arbeit, 2 Jahre Hartz 4. Wer nicht gearbeitet hat, bekommt nichts. Dann wird alles gut.
Und das Bundesverfassungsgericht ignorieren wir?

Antisozialist
28.05.2015, 21:30
Die Sache ist doch recht simpel: Es gibt da ein Grundgesetz. Darin steht was von Menschenwürde und Sozialstaat. Und es gibt da ein Bundesverfassungsgericht. Dieses hat die Befugnis, gewisse Fragen zu entscheiden. In Sachen Menschenwürde und Sozialstaat hat es entschieden, dass die Bundesrepublik ihren Bürgern das Existenzminimum sichern muss. Kürzt man einem ALG-2-Empfänger nun sein Geld, fällt er unter's Existenzminimum. Das Problem ist klar? Gut!

Das Bundesverfassungsgericht hat bisher nicht entschieden, dass es auch bei Arbeitsscheu ein Recht auf Hartz Vier gibt.

-jmw-
28.05.2015, 21:32
Das Bundesverfassungsgericht hat bisher nicht entschieden, dass es auch bei Arbeitsscheu ein Recht auf Hartz Vier gibt.
Auch Arbeitsscheue sind Menschen und Bürger. Solange es nicht entscheidet, eine Ausnahme, müssen dann wohl auch die was bekommen.

Cudi
28.05.2015, 21:34
Und das Bundesverfassungsgericht ignorieren wir?

In anderen Ländern gibt es diese lebenslange Zuwendung auch nicht. Not macht mobil und verleiht manchmal Flügel. Zumal damit das Problem mit den Wirtschaftsflüchtlingen auch erledigt wäre.

-jmw-
28.05.2015, 21:39
In anderen Ländern gibt es diese lebenslange Zuwendung auch nicht. Not macht mobil und verleiht manchmal Flügel. Zumal damit das Problem mit den Wirtschaftsflüchtlingen auch erledigt wäre.
Andere Länder haben weder GG noch BVerfG.

Bettmaen
28.05.2015, 21:40
In anderen Ländern gibt es diese Zuwendung auch nicht. Not macht mobil und verleiht manchmal Flügel. Zumal damit das Problem mit den Wirtschaftsflüchtlingen auch erledigt wäre.
1. In anderen Ländern landen Dissidenten in Arbeitslagern. Wir sollten uns lieber um uns kümmern, nicht darum, was in anderen Ländern geschieht.

2. Sozialleistungen dürfte es nur für Einheimische geben. Die deutsche Staatsbürgerschaft dürfte es nur in Ausnahmefällen geben. Dann wäre das Problem mit Wirtschaftsflüchtlingen erledigt.

3. Not macht nicht erfinderisch, sondern führt dazu, dass die Leute vermehrt die Ellbogen und Fäuste einsetzen. Wer sich keine Sorge um seine Existenz machen muss, hat eher den Kopf für kreative Dinge frei. Erfindungen werden eher bei uns als in Bangladesh gemacht, wo die Not besonders groß ist.

Schlummifix
28.05.2015, 21:41
Erstmal sollte man normale Arbeitsplätze schaffen so wie das früher mal der Fall gewesen ist

Ähm, wer ist "man"? Der liebe Gott etwa?
Dir ist schon klar, dass Menschen Arbeitsplätze schaffen. Also Unternehmer, die Risiken eingehen.
Und Unternehmer gibts in Deutschland eben nicht mehr viele. Also auch keine Arbeitsplätze.
Kannst ja auch in Äthiopien verkünden, dass "man" endlich einmal Arbeitsplätze schaffen soll.

Mit anderen Worten, den Sozialstaat muss man sich auch erstmal leisten können.

Cudi
28.05.2015, 21:46
1. In anderen Ländern landen Dissidenten in Arbeitslagern. Wir sollten uns lieber um uns kümmern, nicht darum, was in anderen Ländern geschieht.

2. Sozialleistungen dürfte es nur für Einheimische geben. Die deutsche Staatsbürgerschaft dürfte es nur in Ausnahmefällen geben. Dann wäre das Problem mit Wirtschaftsflüchtlingen erledigt.

3. Not macht nicht erfinderisch, sondern führt dazu, dass die Leute vermehert die Ellbogen und Fäuste einsetzen. Wer sich keine Sorge um seine Existenz machen muss, hat eher den Kopf für kreative Dinge frei. Erfindungen werden eher bei uns als in Bangladesh gemacht, wo die Not besonders groß ist.

1. Nicht unbedingt in allen Ländern.

2. Ein Ausländer der 30 Jahre gearbeitet hat, hat auch ein Anspruch darauf.

3. Auch nicht richtig. 95% der Arbeitsverweigerer werden angespornt.

Skorpion968
28.05.2015, 21:47
Dazu gibt es sogar Literatur:

http://www.workerscontrol.net/de/system/files/Seibel%2520und%2520Soehne.jpg

;)

Ich garantiere dir, das wird nicht so einfach funktionieren. :)

Skorpion968
28.05.2015, 21:48
Ja, wenn er sich bemüht.

Was denn nun? Eben hieß es noch, jeder kann sich die Arbeit einfach nehmen.

Cudi
28.05.2015, 21:51
Andere Länder haben weder GG noch BVerfG.

Wen interessiert es? Leistung muss sich lohnen. Eine alleinerziehende Mutter geht 3 Nebenjobs nach und bekommt weniger als ihre Hartz 4 Widersacherin, mit der gleichen Familiensituation.

-jmw-
28.05.2015, 21:56
Wen interessiert es? Leistung muss sich lohnen. Eine alleinerziehende Mutter geht 3 Nebenjobs nach und bekommt weniger als ihre Hartz 4 Widersacherin, mit der gleichen Familiensituation.
Wenn wir eh vorhaben, uns nicht an Recht & Gesetz zu halten, dann können wir gleich jegliche Form von Wohlfahrt streichen.

-jmw-
28.05.2015, 21:57
Ich garantiere dir, das wird nicht so einfach funktionieren. :)
Zum Glück wird das Privateigentum an Produktionsmitteln noch halbwegs geschützt!

Rumburak
28.05.2015, 21:59
Eine bemerkenswert dumme Entscheidung.....
Der Niedergang der Universitäten zeigt Wirkung. Die Würde des Menschen bedingt also Flach TV, Auto und Luxuswohnung?
Sanktionen verstoßen gegen die Menschenwürde? Also Freibier und Wohlstand für alle?:D
Wie blöd ist das denn?
Hilfe kassieren ohne Verpflichtung? Naiver gehts nicht mehr.....

Erstens gibt es nur noch Flachfernseher und die hinterher geschmissen. Damit fällt ein dämliches Schlagwort schon mal weg und der Rest ist noch dämlicher. Den Luxus, besonders die Luxuswohnung zeigst du mir mal. Anderen Deutschen 399 Euro zum Leben neiden ist so peinlich, wenn man mal bedenkt, was dieser Staat für Geld verschleudert und das saublöde, feige Volk dabei die Fresse hält.

Cudi
28.05.2015, 22:05
Wenn wir eh vorhaben, uns nicht an Recht & Gesetz zu halten, dann können wir gleich jegliche Form von Wohlfahrt streichen.

Soziale Gerechtigkeit ist wünschenswert. Die ist m.E. nicht gegeben. Die vorhandenen Gesetze legitimieren die Sozialschmarotzer.

-jmw-
28.05.2015, 22:10
Soziale Gerechtigkeit ist wünschenswert. Die ist m.E. nicht gegeben. Die vorhandenen Gesetze legitimieren die Sozialschmarotzer.
Das haben Du und ich aber nicht zu entscheiden.

Cudi
28.05.2015, 22:13
Das haben Du und ich aber nicht zu entscheiden.

Das ist richtig. Jeder gibt seine subjektive Meinung wieder.

konfutse
28.05.2015, 22:13
Das Bundesverfassungsgericht hat bisher nicht entschieden, dass es auch bei Arbeitsscheu ein Recht auf Hartz Vier gibt.
Also gibt es dieses Recht. Kapiert? Ich glaube nicht. Fehlt ja Rechtskenntnis.

Antisozialist
28.05.2015, 22:28
1. In anderen Ländern landen Dissidenten in Arbeitslagern. Wir sollten uns lieber um uns kümmern, nicht darum, was in anderen Ländern geschieht.

2. Sozialleistungen dürfte es nur für Einheimische geben. Die deutsche Staatsbürgerschaft dürfte es nur in Ausnahmefällen geben. Dann wäre das Problem mit Wirtschaftsflüchtlingen erledigt.

3. Not macht nicht erfinderisch, sondern führt dazu, dass die Leute vermehrt die Ellbogen und Fäuste einsetzen. Wer sich keine Sorge um seine Existenz machen muss, hat eher den Kopf für kreative Dinge frei. Erfindungen werden eher bei uns als in Bangladesh gemacht, wo die Not besonders groß ist.

Wir haben in Deutschland mehr als genug Künstler. Wenn das eine oder andere Rapvideo nicht mehr auf Youtube eingestellt wird, weil der Künstler einem Brotberuf nachgehen muss, ist das hinnehmbar. Menschen, die in der Lage sind, naturwissenschaftliche oder technische Fortschritte zu bewirken, gehören eher selten zu den Hartzern.

hamburger
28.05.2015, 23:22
Erstens gibt es nur noch Flachfernseher und die hinterher geschmissen. Damit fällt ein dämliches Schlagwort schon mal weg und der Rest ist noch dämlicher. Den Luxus, besonders die Luxuswohnung zeigst du mir mal. Anderen Deutschen 399 Euro zum Leben neiden ist so peinlich, wenn man mal bedenkt, was dieser Staat für Geld verschleudert und das saublöde, feige Volk dabei die Fresse hält.

Wohlstand für alle wird es niemals geben. Wenn ein Mensch keine Arbeit hat, dann muss man ihm helfen, qualifizieren oder ihm eine soziale Tätigkeit nachweisen.
Wenn er das alles ablehnt sollte man ihm auch keine weitere Hilfe geben.
Der Staat hätte ganz andere Baustellen zu bearbeiten wie...Sozialhilfe für Ausländer, Mindestrente für jeden deutschen Staatsbürger...etc.
Das wirkliche Problem ist die EU,die mit ihren Billigarbeitskräften das deutsche Lohnniveau ins Bodenlose drückt.
In Internetportalen werden Dienstleistungen angeboten, die auf diesen Arbeitskräften aufbauen.
Das Niveau in Europa wird angeglichen, und das bedeutet eben, in Deutschland gehts nach unten.

Hay
29.05.2015, 00:08
den Sozialhilfesatz als minimale Grundversorgung jedem Bedürftigen zu gewährleisten. Hierauf besteht vielmehr ein individuell einklagbarer Rechtsanspruch (BVerwGE 1, 159).

Die Sozialgerichte haben den Begriff des soziokulturellen Existenzminimums geprägt. Er umfasst den Bedarf, der notwendig ist, um bei sparsamem Wirtschaften am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können

Wenn der Staat das Existenzminimum festlegt, kann er dieses nicht gleichzeitig "im Sanktionsfall" kürzen.

Krabat
29.05.2015, 00:59
...

Wenn der Staat das Existenzminimum festlegt, kann er dieses nicht gleichzeitig "im Sanktionsfall" kürzen.

Das bringt die Sache auf den Punkt.

hamburger
29.05.2015, 01:08
den Sozialhilfesatz als minimale Grundversorgung jedem Bedürftigen zu gewährleisten. Hierauf besteht vielmehr ein individuell einklagbarer Rechtsanspruch (BVerwGE 1, 159).

Die Sozialgerichte haben den Begriff des soziokulturellen Existenzminimums geprägt. Er umfasst den Bedarf, der notwendig ist, um bei sparsamem Wirtschaften am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können

Wenn der Staat das Existenzminimum festlegt, kann er dieses nicht gleichzeitig "im Sanktionsfall" kürzen.

Schade, du hast entweder in der Schule nicht aufgepasst oder keinen vernünftigen Unterricht gehabt:D
Das Gesetz ist vor langer Zeit gemacht worden. Damals gab es Lager wo Familien oder Personen, die keine Miete gezahlt haben, untergebracht wurden.
Auch der Lebensunterhalt wurde durch Sachleistungen gesichert, Kleiderkammer etc.
Diese Praxis war ist ist immer noch gesetzlich legitimiert. Wenn das so wieder umgesetzt wird, dann erledigt sich das Problem ganz schnell.
Übrigens, es gibt immer noch Obdachlose...warum klagen die ihr sogenanntes Recht nicht ein?
Was die Sozialgerichte geprägt haben, das interessiert kein Schwein. Die Sanktionen sind die Konsequenz, die sich aus der Sozialhilfe ergeben.

Pappenheimer
29.05.2015, 01:28
Wie sieht das jetzt in der Praxis aus, darf nun jeder Harzer wie Arno Dübel den Arbeitsvermittler auslachen und sagen er hätte Null Bock auf Arbeit? Und dies ohne irgendwelche Sanktionen befürchten zu müssen? Ganz ehrlich, wer dann noch im Niedriglohnsektor malocht anstatt sich das Geld jeden Monat vom Staat überweisen zu lassen ist schön blöd.

Hay
29.05.2015, 01:52
Schade, du hast entweder in der Schule nicht aufgepasst oder keinen vernünftigen Unterricht gehabt:D
Das Gesetz ist vor langer Zeit gemacht worden. Damals gab es Lager wo Familien oder Personen, die keine Miete gezahlt haben, untergebracht wurden.
Auch der Lebensunterhalt wurde durch Sachleistungen gesichert, Kleiderkammer etc.
Diese Praxis war ist ist immer noch gesetzlich legitimiert. Wenn das so wieder umgesetzt wird, dann erledigt sich das Problem ganz schnell.
Übrigens, es gibt immer noch Obdachlose...warum klagen die ihr sogenanntes Recht nicht ein?
Was die Sozialgerichte geprägt haben, das interessiert kein Schwein. Die Sanktionen sind die Konsequenz, die sich aus der Sozialhilfe ergeben.

Man muß nicht immer persönlich werden, wenn einem die Meinung des anderen nicht paßt.

Es gibt kein verbrieftes Recht für Wohnraum für Deutsche, wohl aber ein verbrieftes Recht auf das Existenzminimum. Ob Gesetze und das Grundgesetz vor langer Zeit formuliert wurden, spielt in diesem Fall und grundsätzlich keine Rolle.

hamburger
29.05.2015, 03:10
Man muß nicht immer persönlich werden, wenn einem die Meinung des anderen nicht paßt.

Es gibt kein verbrieftes Recht für Wohnraum für Deutsche, wohl aber ein verbrieftes Recht auf das Existenzminimum. Ob Gesetze und das Grundgesetz vor langer Zeit formuliert wurden, spielt in diesem Fall und grundsätzlich keine Rolle.

Wenn man etwas über ein Thema schreibt, dann sollte man sich vorher mit den Grundlagen befassen. Was steht wo über das Existenzminimum?
Das ist nicht einmal sachlich fixiert und je nach Konjunktur auslegbar.
Die Zustände damals waren vom Gesetz gedeckt und können jederzeit wieder abgerufen werden.
Niemand muss verhungern und vielleicht sogar nicht auf der Straße leben. Dieses Recht kann aber auch verwirkt werden, sollte der Betroffene nicht mit der Behörde zusammen arbeiten.
Das steht eben auch im Sozialgesetzbuch.

-jmw-
29.05.2015, 08:06
Das ist richtig. Jeder gibt seine subjektive Meinung wieder.
Im Gegensatz zu der unsrigen ist die subjektive Meinung des BVerfG allerdings für das Land verbindlich.

JetSet
29.05.2015, 09:31
Ähm, wer ist "man"? Der liebe Gott etwa?
Dir ist schon klar, dass Menschen Arbeitsplätze schaffen. Also Unternehmer, die Risiken eingehen.
Und Unternehmer gibts in Deutschland eben nicht mehr viele. Also auch keine Arbeitsplätze.
Kannst ja auch in Äthiopien verkünden, dass "man" endlich einmal Arbeitsplätze schaffen soll.

Mit anderen Worten, den Sozialstaat muss man sich auch erstmal leisten können.


erstmal Steuern zahlen , das die Reichen und Aktionäre in die Pflicht genommen werden und eine Maschinensteuer einführen, wenn man meint in einer Produktion Menschen durch Maschinen ersetzten zu müssen und Arbeitsplätze kann der Staat auch schaffen, z. b Lokführer verbeamten (würde Streiks verhindern)...und einen öffentlichen Beschäftigungssektor ausbauen, ein Japanischer Arbeitswissenschaftler sagte mal, die Zukunft der Arbeit liegt nicht in der Industrie sondern in der Dienstleistungsbranche da ist auch viel potenzial vorhanden...wäre aber ein anderes Thema.

Silencer
29.05.2015, 09:51
.....................................
Die Würde des Menschen ist unantastbar



mfg:dg:
rutt

Hmm. Also wird Hartz4 jetzt weltweit an alle Menschen gezahlt?
Ich denke der Spruch gehört nicht in die Politik. Es müsste hier in der BRD heißen:

Die Würde des Deutschen ist unantastbar.

Sonst wird doch alles differenziert.

jack000
29.05.2015, 09:57
Was hälst Du von Zeitarbeit...Firma Allbecon schickt Werner Schulz zu Siemens, Siemens zahlt Allbecon 40 Euro pro Stunde, der Arbeiter selbst bekommt ja dank Mindestlohn 8,50 €, den Rest bekommt Zeitarbeitsfirma als Gewinn - FRAGE , hat die Zeitarbeitsfirma einen Mehrwert erwirtschaftet in produktivier hinsicht ??? Wer kann hier in diesem Fall als Schmarotzer bezeichnet werden ?
In diesen Größenordnungen findet das nicht statt. Siemens bezahlt niemals 40€/h für jemanden der nur 8,50€ bekommt.
Der Mehrwert der Zeitarbeitsfirma ist die Suche nach dem Personal, die Verwaltung des Personals (Lohnabrechnung, etc..)
Ebenso gibt es noch Lohnnebenkosten, Urlaub, Krankheit, etc.. was alles in diese Rechnung mit einfließen muss.

Tantalit
29.05.2015, 10:01
Ein Mensch der keinen Zins erwirtschaftet ist überflüssig.

Na, wer wird es wohl als erster sagen?

Tantalit
29.05.2015, 10:04
In anderen Ländern gibt es diese lebenslange Zuwendung auch nicht. Not macht mobil und verleiht manchmal Flügel. Zumal damit das Problem mit den Wirtschaftsflüchtlingen auch erledigt wäre.

In anderen Ländern gibt es auch keine Wasserklos.

Dich würde ich gerne in ein anderes Land abgeben z.B. Haiti. ;)

Maya
29.05.2015, 10:05
In diesen Größenordnungen findet das nicht statt. Siemens bezahlt niemals 40€/h für jemanden der nur 8,50€ bekommt.
Der Mehrwert der Zeitarbeitsfirma ist die Suche nach dem Personal, die Verwaltung des Personals (Lohnabrechnung, etc..)
Ebenso gibt es noch Lohnnebenkosten, Urlaub, Krankheit, etc.. was alles in diese Rechnung mit einfließen muss.

AUf diesen "Mehrwert" kann ich dankend verzichten. Solche Wucherer und Bertüger gehören in Hartz IV gesetzt. Das Geld gehört dem Arbeinehmer, der dafür die eigentliche Leistung erbringt. Das hat mit Provision für eine Dienstleistung nichts mehr zu tun. Ich weiß aber was von 20€/Stunde, die der Arbeitgeber an die Zeitarbeitsfirma zahlt.

Auf jeden Fall wäre die gezahlte Summe mal offen zu legen.*

Bei Zeitarbeit kommt für denh Arbeinehmer hinzu, das de rsich nicht auf eine bestimmte Branche spezialisieren kann, in der er dann richtig viel leistet, da das Spektrum an Arbeitseinsätzen in der Zeitarbeit oft viel zu groß ist. Diese abverlangte Felxibilität gehört auch vergütet.


Es ist eine Frechheit, dem Zeitarbeiter dann bei der genannten Zahlung des Arbeitgebers so wenig an den Arbeitnehmer weiter zu geben.

Das ist Diebstahl an Leistung. Äquivalent mit zuwenig bezahltem Fahrgeld beim ÖPNV.*

Tantalit
29.05.2015, 10:09
Wen interessiert es? Leistung muss sich lohnen. Eine alleinerziehende Mutter geht 3 Nebenjobs nach und bekommt weniger als ihre Hartz 4 Widersacherin, mit der gleichen Familiensituation.

Für wenn muß sich Leistung lohnen, den Arbeitnehmer, den Arbeitgeber oder den Staat?

Tantalit
29.05.2015, 10:11
Soziale Gerechtigkeit ist wünschenswert. Die ist m.E. nicht gegeben. Die vorhandenen Gesetze legitimieren die Sozialschmarotzer.


Die vorhandenen Gesetze legitimieren die Ausbeuter und Menschenschinder.

Tantalit
29.05.2015, 10:13
den Sozialhilfesatz als minimale Grundversorgung jedem Bedürftigen zu gewährleisten. Hierauf besteht vielmehr ein individuell einklagbarer Rechtsanspruch (BVerwGE 1, 159).

Die Sozialgerichte haben den Begriff des soziokulturellen Existenzminimums geprägt. Er umfasst den Bedarf, der notwendig ist, um bei sparsamem Wirtschaften am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können

Wenn der Staat das Existenzminimum festlegt, kann er dieses nicht gleichzeitig "im Sanktionsfall" kürzen.

Nein, das Minimum kann man nicht kürzen aber man könnte mit Arbeit drohen. ;)

Tantalit
29.05.2015, 10:15
Wie sieht das jetzt in der Praxis aus, darf nun jeder Harzer wie Arno Dübel den Arbeitsvermittler auslachen und sagen er hätte Null Bock auf Arbeit? Und dies ohne irgendwelche Sanktionen befürchten zu müssen? Ganz ehrlich, wer dann noch im Niedriglohnsektor malocht anstatt sich das Geld jeden Monat vom Staat überweisen zu lassen ist schön blöd.

Wenn das mal so einfach und stresslos wäre.

Warum hat man den Herrn Dübel bisher nicht sanktioniert?

jack000
29.05.2015, 10:16
AUf diesen "Mehrwert" kann ich dankend verzichten. Solche Wucherer und Bertüger gehören in Hartz IV gesetzt. Das Geld gehört dem Arbeinehmer, der dafür die eigentliche Leistung erbringt. Das hat mit Provision für eine Dienstleistung nichts mehr zu tun. Ich weiß aber was von 20€/Stunde, die der Arbeitgeber an die Zeitarbeitsfirma zahlt.

Auf jeden Fall wäre die gezahlte Summe mal offen zu legen.*
Wäre in der Tat mal Interessant, aber "Ich weiß aber was von 20€/Stunde" ist keine Aussage mit der man etwas anfangen kann, da der Lohn für den AN nicht bekannt ist. Ebenso hat es auch nicht den Anschein einer Quelle, sondern "irgendwo gehört".

Zeitarbeitsfirmen machen genauso Gewinne wie andere Firmen auch. Aus welchem Grund würden die Auftraggeber von ZA-Firmen denn Geld zu verschenken?
=> Das ist ein Markt und so regulieren sich die Preise.



Bei Zeitarbeit kommt für denh Arbeinehmer hinzu, das de rsich nicht auf eine bestimmte Branche spezialisieren kann, in der er dann richtig viel leistet, da das Spektrum an Arbeitseinsätzen in der Zeitarbeit oft viel zu groß ist.
Man wird schon berufsbezogen eingesetzt. Ein Fliesenleger wird Fliesenleger bleiben und nicht einen Tag Elektriker, den anderen Tapezierer.
Aber selbst wenn unterschiedliche Tätigkeiten ausgeführt werden erhöht das eher die Kompetenz des AN als wenn er nur ein und dieselbe Tätigkeit sein ganzes Arbeitsleben ausgeführt hat.


Diese abverlangte Felxibilität gehört auch vergütet.
Das sehe ich genauso, eigentlich müssten Zeitarbeitnehmer besser bezahlt werden als die Stammbelegschaft.


Es ist eine Frechheit, dem Zeitarbeiter dann bei der genannten Zahlung des Arbeitgebers so wenig an den Arbeitnehmer weiter zu geben.
Die Größenordnung ist ja nicht bekannt. Aber in einem Markt wird das Delta nicht höher als notwendig sein.

Pillefiz
29.05.2015, 10:17
AUf diesen "Mehrwert" kann ich dankend verzichten. Solche Wucherer und Bertüger gehören in Hartz IV gesetzt. Das Geld gehört dem Arbeinehmer, der dafür die eigentliche Leistung erbringt. Das hat mit Provision für eine Dienstleistung nichts mehr zu tun. Ich weiß aber was von 20€/Stunde, die der Arbeitgeber an die Zeitarbeitsfirma zahlt.

Auf jeden Fall wäre die gezahlte Summe mal offen zu legen.*

Bei Zeitarbeit kommt für denh Arbeinehmer hinzu, das de rsich nicht auf eine bestimmte Branche spezialisieren kann, in der er dann richtig viel leistet, da das Spektrum an Arbeitseinsätzen in der Zeitarbeit oft viel zu groß ist. Diese abverlangte Felxibilität gehört auch vergütet.


Es ist eine Frechheit, dem Zeitarbeiter dann bei der genannten Zahlung des Arbeitgebers so wenig an den Arbeitnehmer weiter zu geben.

Das ist Diebstahl an Leistung. Äquivalent mit zuwenig bezahltem Fahrgeld beim ÖPNV.*

das ist der moderne Menschenhandel

Hay
29.05.2015, 10:21
Wenn man etwas über ein Thema schreibt, dann sollte man sich vorher mit den Grundlagen befassen. Was steht wo über das Existenzminimum?
Das ist nicht einmal sachlich fixiert und je nach Konjunktur auslegbar.
Die Zustände damals waren vom Gesetz gedeckt und können jederzeit wieder abgerufen werden.
Niemand muss verhungern und vielleicht sogar nicht auf der Straße leben. Dieses Recht kann aber auch verwirkt werden, sollte der Betroffene nicht mit der Behörde zusammen arbeiten.
Das steht eben auch im Sozialgesetzbuch.

Bring mir bitte Belege zu deinen Behauptungen.

Tantalit
29.05.2015, 10:22
Wenn man etwas über ein Thema schreibt, dann sollte man sich vorher mit den Grundlagen befassen. Was steht wo über das Existenzminimum?
Das ist nicht einmal sachlich fixiert und je nach Konjunktur auslegbar.
Die Zustände damals waren vom Gesetz gedeckt und können jederzeit wieder abgerufen werden.
Niemand muss verhungern und vielleicht sogar nicht auf der Straße leben. Dieses Recht kann aber auch verwirkt werden, sollte der Betroffene nicht mit der Behörde zusammen arbeiten.
Das steht eben auch im Sozialgesetzbuch.

Als menschliche Gesellschaft sollten wir uns aber weiterentwickeln und Menschen nicht als ständige Verschiebemasse ansehen die man nach Gutdünken verheizen kann wenn es mal gerade nicht so gut läuft.

Dafür schafft man Regelungen die alle vor Elend, Armut und Krankheit beschützen sollten und die Menschen die sich unbedingt außerhalb der Gesellschaft stellen möchten kann man sich dann

immer noch kümmern, menschlich mit leichtem Druck und am besten gewaltlos. ;)

Pillefiz
29.05.2015, 10:24
Ja, wenn er sich bemüht.

warum sollte, er wenn er z.B. 2 Kinder hat? Die Kohle, die er vom Staat bekommt, kann er nicht mal verdienen

Tantalit
29.05.2015, 10:26
Das sehe ich genauso, eigentlich müssten Zeitarbeitnehmer besser bezahlt werden als die Stammbelegschaft.


In anderen Ländern ist das sogar so z.B. Frankreich. ;)

Maya
29.05.2015, 10:29
Wäre in der Tat mal Interessant, aber "Ich weiß aber was von 20€/Stunde" ist keine Aussage mit der man etwas anfangen kann, da der Lohn für den AN nicht bekannt ist. Ebenso hat es auch nicht den Anschein einer Quelle, sondern "irgendwo gehört".

Zeitarbeitsfirmen machen genauso Gewinne wie andere Firmen auch. Aus welchem Grund würden die Auftraggeber von ZA-Firmen denn Geld zu verschenken?
*=> Das ist ein Markt und so regulieren sich die Preise.

Nur wenn Vollbeschäftigung vorliegt.




Man wird schon berufsbezogen eingesetzt. Ein Fliesenleger wird Fliesenleger bleiben und nicht einen Tag Elektriker, den anderen Tapezierer.
*Aber selbst wenn unterschiedliche Tätigkeiten ausgeführt werden erhöht das eher die Kompetenz des AN als wenn er nur ein und dieselbe Tätigkeit sein ganzes Arbeitsleben ausgeführt hat.

Nur lernen die Menschen unterschiedlich schnell. Da ist ein Langsam Lerner als festangestellter in seinem Metier besser dran.*



Die Größenordnung ist ja nicht bekannt. Aber in einem Markt wird das Delta nicht höher als notwendig sein.

Wettbewerbsverzerrung auf Kosten der Arbeitnehmer.

Maya
29.05.2015, 10:30
das ist der moderne Menschenhandel

Genau so sehe ich das auch.

Murmillo
29.05.2015, 10:33
Das Bundesverfassungsgericht hat bisher nicht entschieden, dass es auch bei Arbeitsscheu ein Recht auf Hartz Vier gibt.

Dies wäre auch nicht seine Aufgabe. In so einem Fall entscheidet das entsprechende Fachgericht, hier das Sozialgericht.
Dieses hat nur vor seiner Entscheidung das BVerfG angerufen, um eine bestehende Regelung auf Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lasssen.
Es steht ja auch eindeutig drin, dass das Sozialgericht einen Beschluss gefasst hatte, dieser ist einem abschließenden Urteil nicht gleichzusetzen.
Das abschließende Urteil des Sozialgerichtes wird also erst nachdem sich das BVerfG geäußert hat erfolgen.
Und wenn das BVerfG sagt, dass die bisherige Regelung mit den finanziellen Kürzungen bei Hartz IV verfassungswidrig ist, wird das zuständige Sozialgericht im Urteil entscheiden, dass es auch bei Arbeitsscheu oder ärztlich festgestellter Allergie gegen Arbeit ein Recht auf Hartz IV gibt.

schastar
29.05.2015, 10:37
Was ist eigentlich mit meiner Würde? Soll ich für meine nervige Berufstätigkeit etwa noch wenig netto bekommen, damit Hartz-Vier-Prinzen offen faulenzen können?

Ja, viel von diesen verhalten sich asozial und faul.
Asozial deshalb weil sie zwar von den Arbeitenden unterstützt werden wollen aber nichts zurückgeben wollen, und faul weil sie nichts zurückgeben.
Bei mir könnte z.B. ein- zweimal die Woche der Rasen gemäht werden und wenn sie hübsch ist fällt mir noch was anderes ein.

FranzKonz
29.05.2015, 10:46
...
Das sehe ich genauso, eigentlich müssten Zeitarbeitnehmer besser bezahlt werden als die Stammbelegschaft.
...


So ungefähr war das von Schröder geplant. Merkel hat durch Blockaden im Bundesrat die Gesetzgebung massiv zu Gunsten der Unternehmen verändert.

Die Idee der Zeitarbeit ist genial: Statt Überstunden für die Stammbelegschaft sollte der Zeitarbeiter Produktionsspitzen auffangen.

Was draus wurde, ist großer Müll. Und die Regierung Merkel weigert sich, nachzubessern, die SPD hat nicht den Mumm, Pöstchen wegen eines Koalitionskrachs aufzugeben. .

FranzKonz
29.05.2015, 10:49
den Sozialhilfesatz als minimale Grundversorgung jedem Bedürftigen zu gewährleisten. Hierauf besteht vielmehr ein individuell einklagbarer Rechtsanspruch (BVerwGE 1, 159).

Die Sozialgerichte haben den Begriff des soziokulturellen Existenzminimums geprägt. Er umfasst den Bedarf, der notwendig ist, um bei sparsamem Wirtschaften am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können

Wenn der Staat das Existenzminimum festlegt, kann er dieses nicht gleichzeitig "im Sanktionsfall" kürzen.

Das ist einerseits völlig richtig, andererseits müssen Sanktionen Regelbrüche ahnden. Wir schicken also künftig alle, die sich nicht an die Spielregeln halten, in den Knast.

Tantalit
29.05.2015, 10:55
Ja, viel von diesen verhalten sich asozial und faul.
Asozial deshalb weil sie zwar von den Arbeitenden unterstützt werden wollen aber nichts zurückgeben wollen, und faul weil sie nichts zurückgeben.
Bei mir könnte z.B. ein- zweimal die Woche der Rasen gemäht werden und wenn sie hübsch ist fällt mir noch was anderes ein.

Asozial und faul bist du doch auch und was an dir nagt ist doch nur der pure Neid und zu feige zu sein Hartz 4 zu beantragen um ein Leben in spätrömischer Dekadenz zu führen.

Get balls and go. ;)

Tantalit
29.05.2015, 10:57
Das ist einerseits völlig richtig, andererseits müssen Sanktionen Regelbrüche ahnden. Wir schicken also künftig alle, die sich nicht an die Spielregeln halten, in den Knast.

Mal ne Frage wo du gerade von Spielregeln sprichst.

Wenn der Mindestlohn für alle gilt warum nicht für Zeitungsausträger und Langzeitarbeitslose.

Für jeden ne Extrawurst und für Unternehmer gleich zwei. ;)

Dr Mittendrin
29.05.2015, 11:00
So ungefähr war das von Schröder geplant. Merkel hat durch Blockaden im Bundesrat die Gesetzgebung massiv zu Gunsten der Unternehmen verändert.

Die Idee der Zeitarbeit ist genial: Statt Überstunden für die Stammbelegschaft sollte der Zeitarbeiter Produktionsspitzen auffangen.

Was draus wurde, ist großer Müll. Und die Regierung Merkel weigert sich, nachzubessern, die SPD hat nicht den Mumm, Pöstchen wegen eines Koalitionskrachs aufzugeben. .



Früher war Leiharbeit eine Alternative, es galt eine 3 Monatsregel.
Heute ist es ein Arbeitsmarkt flächendeckend 2. Klasse geworden.
l

FranzKonz
29.05.2015, 11:05
Mal ne Frage wo du gerade von Spielregeln sprichst.

Wenn der Mindestlohn für alle gilt warum nicht für Zeitungsausträger und Langzeitarbeitslose.

Für jeden ne Extrawurst und für Unternehmer gleich zwei. ;)

Tja, frag nicht mich, ich war's nicht.

Dr Mittendrin
29.05.2015, 11:07
Wäre in der Tat mal Interessant, aber "Ich weiß aber was von 20€/Stunde" ist keine Aussage mit der man etwas anfangen kann, da der Lohn für den AN nicht bekannt ist. Ebenso hat es auch nicht den Anschein einer Quelle, sondern "irgendwo gehört".

Zeitarbeitsfirmen machen genauso Gewinne wie andere Firmen auch. Aus welchem Grund würden die Auftraggeber von ZA-Firmen denn Geld zu verschenken?
=> Das ist ein Markt und so regulieren sich die Preise.



Man wird schon berufsbezogen eingesetzt. Ein Fliesenleger wird Fliesenleger bleiben und nicht einen Tag Elektriker, den anderen Tapezierer.
Aber selbst wenn unterschiedliche Tätigkeiten ausgeführt werden erhöht das eher die Kompetenz des AN als wenn er nur ein und dieselbe Tätigkeit sein ganzes Arbeitsleben ausgeführt hat.


Das sehe ich genauso, eigentlich müssten Zeitarbeitnehmer besser bezahlt werden als die Stammbelegschaft.


Die Größenordnung ist ja nicht bekannt. Aber in einem Markt wird das Delta nicht höher als notwendig sein.

Quatsch mit berufsbezogen. Leiharbeiter machen nur mindere Arbeit, organisieren nichts, bekommen keine Pläne in die Hand, sind irgendwas zwischen Lehrling und Facharbeiter.

Ich kann mich in 39 Berufsjahren nur einmal an einem Vorarbeiter einer Leihfirma erinnern, der wurde auch entsprechend bezahlt.

FranzKonz
29.05.2015, 11:08
Früher war Leiharbeit eine Alternative, es galt eine 3 Monatsregel.
Heute ist es ein Arbeitsmarkt flächendeckend 2. Klasse geworden.
l

Nach jeder Gesetzesänderung kommen die Schlaumeier, und schauen, wie weit sie das Gesetz beugen können. Deshalb sollte eigentlich jedes Gesetz befristet beschlossen werden und muss nach Ablauf der Frist auf den Prüfstand. Die Fristen möglichst gestaffelt, so das junge Gesetze von mir aus schon nach 3 Monaten zum "TÜV" müssen, bewährte Regeln im Abstand von mehreren Jahren.

Dr Mittendrin
29.05.2015, 11:10
AUf diesen "Mehrwert" kann ich dankend verzichten. Solche Wucherer und Bertüger gehören in Hartz IV gesetzt. Das Geld gehört dem Arbeinehmer, der dafür die eigentliche Leistung erbringt. Das hat mit Provision für eine Dienstleistung nichts mehr zu tun. Ich weiß aber was von 20€/Stunde, die der Arbeitgeber an die Zeitarbeitsfirma zahlt.

Auf jeden Fall wäre die gezahlte Summe mal offen zu legen.*

Bei Zeitarbeit kommt für denh Arbeinehmer hinzu, das de rsich nicht auf eine bestimmte Branche spezialisieren kann, in der er dann richtig viel leistet, da das Spektrum an Arbeitseinsätzen in der Zeitarbeit oft viel zu groß ist. Diese abverlangte Felxibilität gehört auch vergütet.


Es ist eine Frechheit, dem Zeitarbeiter dann bei der genannten Zahlung des Arbeitgebers so wenig an den Arbeitnehmer weiter zu geben.

Das ist Diebstahl an Leistung. Äquivalent mit zuwenig bezahltem Fahrgeld beim ÖPNV.*

Leihfirmen stehen schon im Wettbewerb, so ist es nicht.

Um ein paar Kröten mehr zu verdienen versuchen sie auch zu betrügen und schicken Helfer statt Facharbeiter.

FranzKonz
29.05.2015, 11:15
Leihfirmen stehen schon im Wettbewerb, so ist es nicht.

Um ein paar Kröten mehr zu verdienen versuchen sie auch zu betrügen und schicken Helfer statt Facharbeiter.

Jein. Das Geschäft treibt äußerst seltsame Blüten. Manches Unternehmen betreibt seine eigene Leiharbeitsfirma, um sich um den Tariflohn zu drücken. Das ist einfach nicht mehr in Ordnung.

Hay
29.05.2015, 11:16
Das ist einerseits völlig richtig, andererseits müssen Sanktionen Regelbrüche ahnden. Wir schicken also künftig alle, die sich nicht an die Spielregeln halten, in den Knast.

Es wurde der Fall konstruiert, eine Person weigerte sich, Arbeit anzunehmen und würde sogar Amtsmitarbeiter auslachen. So ein Verhalten zeugt eigentlich von einer weitreichenden Persönlichkeitsstörung. Nicht der Knast wäre das Mittel der Wahl, sondern die Psychiatrie.

Tantalit
29.05.2015, 11:19
Quatsch mit berufsbezogen. Leiharbeiter machen nur mindere Arbeit, organisieren nichts, bekommen keine Pläne in die Hand, sind irgendwas zwischen Lehrling und Facharbeiter.

Ich kann mich in 39 Berufsjahren nur einmal an einem Vorarbeiter einer Leihfirma erinnern, der wurde auch entsprechend bezahlt.

Das liegt dann aber wohl eher an deinem Berufsfeld oder der Firma in der du arbeitest.

Ich kenne Ingenieure, Techniker und Buchhalter die als Zeitarbeiter arbeiten, sogar mehrere die nur als Zeitarbeiter arbeiten wollen, richtig gut bezahlt werden und nie Leerlauf haben.

Prinzipiell halte ich aber von Zeitarbeit in Deutschland nix, für die meisten Unternehmer ist es nur ein weiteres Mittel für Lohndrückerei und Ausbeutung.

Dr Mittendrin
29.05.2015, 11:20
Nach jeder Gesetzesänderung kommen die Schlaumeier, und schauen, wie weit sie das Gesetz beugen können. Deshalb sollte eigentlich jedes Gesetz befristet beschlossen werden und muss nach Ablauf der Frist auf den Prüfstand. Die Fristen möglichst gestaffelt, so das junge Gesetze von mir aus schon nach 3 Monaten zum "TÜV" müssen, bewährte Regeln im Abstand von mehreren Jahren.


Die Leiharbeit begann unter rotgrün just zu der Zeit als die Arbeitslosigkeit hochschnellte zu einem anderen Modell zu werden .
Wo doch Schröder senken wollte und sich daran messen lassen wollte.

Leihfirmen erhöhen keine Beschäftigung, die Projekte werden nicht mehr.
Rotgrün schuf kein Investitionsklima und Investoren liebten nicht rotgrün.

FranzKonz
29.05.2015, 11:21
Es wurde der Fall konstruiert, eine Person weigerte sich, Arbeit anzunehmen und würde sogar Amtsmitarbeiter auslachen. So ein Verhalten zeugt eigentlich von einer weitreichenden Persönlichkeitsstörung. Nicht der Knast wäre das Mittel der Wahl, sondern die Psychiatrie.

Von mir aus irgendeine geschlossene Anstalt. Mag's kosten, wer's bezahlt.

Tantalit
29.05.2015, 11:21
Leihfirmen stehen schon im Wettbewerb, so ist es nicht.

Um ein paar Kröten mehr zu verdienen versuchen sie auch zu betrügen und schicken Helfer statt Facharbeiter.

Tja, wenn keiner mehr Facharbeiter ausbilden will wundert mich das nicht zum Glück kommen ja Fachkräfte täglich neu ins Land. ;)

FranzKonz
29.05.2015, 11:22
Die Leiharbeit begann unter rotgrün just zu der Zeit als die Arbeitslosigkeit hochschnellte zu einem anderen Modell zu werden .
Wo doch Schröder senken wollte und sich daran messen lassen wollte.

Leihfirmen erhöhen keine Beschäftigung, die Projekte werden nicht mehr.
Rotgrün schuf kein Investitionsklima und Investoren liebten nicht rotgrün.

Seit wie vielen Jahren blüht der Missbrauch nun unter unionsgeführten Regierungen?

Tantalit
29.05.2015, 11:23
Jein. Das Geschäft treibt äußerst seltsame Blüten. Manches Unternehmen betreibt seine eigene Leiharbeitsfirma, um sich um den Tariflohn zu drücken. Das ist einfach nicht mehr in Ordnung.

Das will doch die Post jetzt im großem Stil durchziehen.

hamburger
29.05.2015, 11:23
Bring mir bitte Belege zu deinen Behauptungen.

http://dejure.org/gesetze/SGB_I/66.html

Das hättest du auch selbst finden können....es gibt übrigens noch wesentlich mehr Regelungen dazu...Google hilft.

Dr Mittendrin
29.05.2015, 11:24
Das liegt dann aber wohl eher an deinem Berufsfeld oder der Firma in der du arbeitest.

Ich kenne Ingenieure, Techniker und Buchhalter die als Zeitarbeiter arbeiten, sogar mehrere die nur als Zeitarbeiter arbeiten wollen, richtig gut bezahlt werden und nie Leerlauf haben.

Prinzipiell halte ich aber von Zeitarbeit in Deutschland nix, für die meisten Unternehmer ist es nur ein weiteres Mittel für Lohndrückerei und Ausbeutung.

Ich war in einer Servicefirma mit 90 Technikern, kein Leiharbeiter. Büro weiss ich nicht.
Bis ein Monteur gut geschult und eingearbeitet war vergingen 3 - 4 Jahre.

Leiharbeiter setzt man ein wo auch Stammpersonal schnell austauschbar ist.

Tantalit
29.05.2015, 11:24
Es wurde der Fall konstruiert, eine Person weigerte sich, Arbeit anzunehmen und würde sogar Amtsmitarbeiter auslachen. So ein Verhalten zeugt eigentlich von einer weitreichenden Persönlichkeitsstörung. Nicht der Knast wäre das Mittel der Wahl, sondern die Psychiatrie.

Deutschland ist doch in seiner Gesamtheit mittlerweile eine psychiatrische Anstalt mit großzügigem Freigang für alle. ;)

Dr Mittendrin
29.05.2015, 11:31
Seit wie vielen Jahren blüht der Missbrauch nun unter unionsgeführten Regierungen?

Ich weiss es sind schon 10 Jahre.

Beamte oder Politiker sind zu dumm wasserdichte Gesetze gegen Missbrauch zu machen.

Ich würde jetzt nicht die 3 Monatsregel einführen. Aber stufenweise von einem Jahr runter fahren, dass es am Ende drei wären.
Die Unternehmen hätten Planungssicherheit.
Wer einen Mitarbeiter länger als ein Jahr will muss den Lohn der Stammbelegschaft zahlen.

Dr Mittendrin
29.05.2015, 11:35
Eine bemerkenswert dumme Entscheidung.....
Der Niedergang der Universitäten zeigt Wirkung. Die Würde des Menschen bedingt also Flach TV, Auto und Luxuswohnung?
Sanktionen verstoßen gegen die Menschenwürde? Also Freibier und Wohlstand für alle?:D
Wie blöd ist das denn?
Hilfe kassieren ohne Verpflichtung? Naiver gehts nicht mehr.....


Damit wären Sanktionsmöglichkeiten abgeschafft und ein Freifahrtsschein für Verweigerer gegeben.
Dann bin ich doch für DDR-Arbeitspflicht.

Tantalit
29.05.2015, 11:36
Seit wie vielen Jahren blüht der Missbrauch nun unter unionsgeführten Regierungen?

Das witzige ist warum steigen eigentlich die Steuereinnahmen ständig, Zeitarbeit, Minijobs, 1 Euro Jobber, Praktikanten und was weiß ich noch alles führt doch nicht zu höheren Steuereinnahmen sondern eher umgekehrt.

Die Vollzeitarbeitsplätze sind seit Jahrzehnten am schwinden nur die geleisteten Arbeitsstunden bleiben dagegen auf gleich hohem Niveau.

Es wird dieselbe Arbeit nur von mehr Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen gemacht.

Zahlen die Firmen jetzt wegen geringerer Lohnkosten mehr Unternehmsteuern oder wo kommen die höheren Steuereinnahmen her etwa aus dem Exportgeschäft oder aus Währungsspekulationen, Zinseinnahmen aus Griechenland.

Ist unsere Produktivität explodiert oder woran liegt das?

Oder sieht das nur auf dem Papier so aus wegen der nicht berücksichtigten Inflation und damit verbundener Geldschwemme und die Kaufkraft befindet sich dagegen im freien Fall?

laurin
29.05.2015, 11:42
So ungefähr war das von Schröder geplant. Merkel hat durch Blockaden im Bundesrat die Gesetzgebung massiv zu Gunsten der Unternehmen verändert.

Die Idee der Zeitarbeit ist genial: Statt Überstunden für die Stammbelegschaft sollte der Zeitarbeiter Produktionsspitzen auffangen.

Was draus wurde, ist großer Müll. Und die Regierung Merkel weigert sich, nachzubessern, die SPD hat nicht den Mumm, Pöstchen wegen eines Koalitionskrachs aufzugeben. .

Das kann man nicht sagen. In "meiner" Firma werden u.a. Konstrukteure einer Zeitarbeitsfirma eingesetzt. Die Firma zahlt 70,00 Euro pro Stunde, also 700 Euro pro Tag pro Konstrukteur an die Zeitarbeitsfirma.

Natürlich sind in schlechteren Zeiten diese die ersten, die gehen müssen. Es ist aber wichtiger, die Stammbelegschaft zu halten.

Übrigens hatten wir einmal einen Konstrukteur, den hätte "meine" Firma gern ganz übernommen. Der wollte aber gar nicht so recht, weil er das gut fand, mal hier, mal dort, eingesetzt zu werden. Den haben sie wochenlang bekniet, bis er zusagte.

Laurin

Efna
29.05.2015, 11:47
Was ist eigentlich mit meiner Würde? Soll ich für meine nervige Berufstätigkeit etwa noch wenig netto bekommen, damit Hartz-Vier-Prinzen offen faulenzen können?

Aha alle Hartz4 Empfänger sind Faulenzer?

schastar
29.05.2015, 11:47
Asozial und faul bist du doch auch ......

Aber ich arbeite und liege nicht anderen auf der Tasche.


.......
und was an dir nagt ist doch nur der pure Neid ......

nein, es ist weil mir das Geld nicht reichen würde.


.......
und zu feige zu sein Hartz 4 zu beantragen......

ich habe schon Probleme wenn ich zwei oder drei Monate arbeitslose bin um meine Zwangsabgaben wenigstens einigermaßen zurück zu bekommen.


.......
um ein Leben in spätrömischer Dekadenz zu führen.

Get balls and go. ;)

Das fällt leichter wenn man Geld hat. :D

Über Moral und so will ich mich da mal nicht auslassen. Glashaus und so.

schastar
29.05.2015, 11:51
Aha alle Hartz4 Empfänger sind Faulenzer?

Die meisten, nicht alle.

Tantalit
29.05.2015, 11:55
Damit wären Sanktionsmöglichkeiten abgeschafft und ein Freifahrtsschein für Verweigerer gegeben.
Dann bin ich doch für DDR-Arbeitspflicht.

Du möchtest also wegen weniger Verweigerer Arbeitslager für alle einführen und denkst wohl auch noch die Unternehmer werden das wohl nicht versuchen für sich auszunutzen.

Warum sollten sie dir weiter deinen guten Lohn bezahlen wenn sie dich auch mit Arbeitslager, Elend und Armut bedrohen können?

Wäre es nicht vernünftiger den Menschen eine positive Perspektive zu vermitteln mit einer erstrebenswerten Zukunft.

Na ich sehe schon, die meisten Menschen treten eben lieber aus persönlichem Frust auf die die eh am Boden liegen als ihren Chef zu fragen warum er so ein Gierhals und Arschloch ist.


Das wir keine Eiwanderung brauchen setze ich mal voraus denn die verschärft ja nur die ganze Arbeitsmarkt- und Sozialsystemproblematik. :)

Efna
29.05.2015, 11:58
Die meisten, nicht alle.

Die Faulenzer dürften wohl einen geringen Prozentsatz ausmachen...

DJ_rainbow
29.05.2015, 12:04
Arbeitslosengeld II Sozialgericht hält Kürzung von Hartz IV für verfassungswidrig

Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverstößen des Empfängers ist nach Ansicht des Sozialgerichts Gotha verfassungswidrig - weil sie die Menschenwürde des Betroffenen antasten sowie Leib und Leben gefährden kann. Die 15. Kammer des Gerichts sei der Auffassung, dass die im Sozialgesetzbuch (SGB) II festgeschriebenen Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstoßen, teilte das Gericht in Gotha am Mittwoch mit. Deshalb wolle es diese Sanktionen nun vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen.

Das Gericht urteilte in einem Fall, bei dem ein Mann vom Jobcenter Erfurt Arbeitslosengeld (ALG) II bezog. Nachdem er ein Arbeitsangebot abgelehnt hatte, wurde ihm das ALG II um 30 Prozent, also um 117,30 Euro monatlich gekürzt. Wegen einer weiteren Pflichtverletzung - der Mann lehnte eine Probetätigkeit bei einem Arbeitgeber ab - wurde ihm die Leistung später um weitere 30 Prozent gekürzt, insgesamt also nun um 234,60 Euro pro Monat. Dagegen reichte der Mann Klage am zuständigen Sozialgericht Gotha ein.

Dessen 15. Kammer stellte in einem am 26. Mai verkündeten Beschluss fest, dass diese Leistungskürzungen ihrer Ansicht nach gegen das Grundgesetz verstoßen. So bezweifeln die Richter, dass die Sanktionen mit der im Artikel 1 festgeschriebenen Unantastbarkeit der Menschenwürde und der im Artikel 20 festgeschriebenen Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik vereinbar sind. Denn aus diesen Artikeln ergebe sich ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das bei einer Kürzung oder kompletten Streichung des Arbeitslosengeldes II gefährdet sei, so das Gericht. Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 2 und 12 des Grundgesetzes, weil sie die Gesundheit oder gar das Leben des Betroffenen gefährden könnten. Die genannten Grundgesetz-Artikel garantierten jedoch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Mit seiner Entscheidung beschreitet das Sozialgericht Gotha nach eigenen Angaben Neuland. Es sei das bundesweit erste Gericht, das die Frage aufwerfe, ob die Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Zitat "...Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverstößen des Empfängers ist nach Ansicht des Sozialgerichts Gotha verfassungswidrig - weil sie die Menschenwürde des Betroffenen antasten sowie Leib und Leben gefährden kann...."

Quelle:http://www.mdr.de/thueringen/hartz-vier-sanktionen-verfassungswidrig-sozialgericht-gotha100.html



Danke an Ralph Boes, dem unermüdlichen Kämpfer gegen dieses Unrecht, der Kampf geht weiter ....

Quelle:http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/BUKA-berichte-ereignisse-2015.htm

Für alle Betroffenen, heute ist guter Tag für euch, lasst euch nicht verarschen
und ausbeuten, der Kampf muss weiter gehen, gegen die schmarotzende Armutsindustrie.

Das Lohndrücker Instrument (Sanktionen) muss weg, für immer.

Die Würde des Menschen ist unantastbar



mfg:dg:
rutt

Dass bei den Asozialgerichten nicht gerade die hellsten Kerzen auf der Justiztorte arbeiten, ist ja bekannt. Siehe bspw. die Rechtsbeugung zur Zwangsversichertenberaubungskassenstasi-NSA-Gestapo. Die Idee, dass mit Rechten auch Pflichten verbunden sein müssen (und umgekehrt), hat sich im Elfenbeinturm der Friseurkittelmafia noch nicht rumgesprochen: Wer auf meine Kosten leben will (egal ob Richtersimulant oder Stütze-Empfänger), hat sich an meine Regeln zu halten. Und wer sich nicht an meine Regeln halten will, soll sich meinetwegen bei einer murxistisch-stalinistischen Jammerzecke einquartieren und auf deren Kosten leben.

Was die ganzen rotfaschistischen Knalltüt*Innen und Knalltüt*Außen noch nicht gerafft haben: Wenn ALG II durch ein "IM Notar I" oder ein "Hummerhexe II" oder von mir aus "Kipping Bullshit" ersetzt wird, hat sich's mit Money for Nothing. Dann wird nämlich - mangels Masse, die Inkompetenz derer aus der Anstalt "Zum Roten Ork" lässt grüßen, die ja bekanntlich einst das Herz Europas zum Arsch der Welt gemacht haben - wieder rumgebebelt, dass getreu dem alten Bibelmotto derjenige nicht essen soll, der nicht arbeitet. Viel Spaß dabei - die entsprechende Klientel wird sich dann ganz gewaltig umgucken und sich die seligen Zeiten des ALG II zurückwünschen...

Tantalit
29.05.2015, 12:05
Die Faulenzer dürften wohl einen geringen Prozentsatz ausmachen...

Er schließt da von sich auf andere. ;)

Tantalit
29.05.2015, 12:06
Dass bei den Asozialgerichten nicht gerade die hellsten Kerzen auf der Justiztorte arbeiten, ist ja bekannt.


Du aber auch nicht. ;)

FranzKonz
29.05.2015, 12:12
Ich weiss es sind schon 10 Jahre.

Beamte oder Politiker sind zu dumm wasserdichte Gesetze gegen Missbrauch zu machen.

Ich würde jetzt nicht die 3 Monatsregel einführen. Aber stufenweise von einem Jahr runter fahren, dass es am Ende drei wären.
Die Unternehmen hätten Planungssicherheit.
Wer einen Mitarbeiter länger als ein Jahr will muss den Lohn der Stammbelegschaft zahlen.

Verstehe ich nicht so recht. Die ursprüngliche Idee sah vor, dass der Leiharbeiter den gleichen Lohn bezieht, wie die Stammbelegschaft. Damit kann der Arbeitgeber Produktionsspitzen zu leicht erhöhten Kosten (Provision / Marge des Verleihers) abfangen.

Auf diese Art ist die Geschichte selbstregulierend: Der Leiharbeiter ist teurer als die Stammbelegschaft und verdient selbst ordentliches Geld. Der Arbeitgeber kann zu Spitzenzeiten seine Aufträge abarbeiten. Alle könnten zufrieden sein.

DJ_rainbow
29.05.2015, 12:15
Du aber auch nicht. ;)

Ich bin ja ne helle Kerze, deswegen arbeite ich nicht da, sondern mache was Produktives und Sinnvolles: Ich minimiere die Steuerzahlungen meines Arbeitgebers. :D

FranzKonz
29.05.2015, 12:19
Das kann man nicht sagen. In "meiner" Firma werden u.a. Konstrukteure einer Zeitarbeitsfirma eingesetzt. Die Firma zahlt 70,00 Euro pro Stunde, also 700 Euro pro Tag pro Konstrukteur an die Zeitarbeitsfirma.

Natürlich sind in schlechteren Zeiten diese die ersten, die gehen müssen. Es ist aber wichtiger, die Stammbelegschaft zu halten.

Übrigens hatten wir einmal einen Konstrukteur, den hätte "meine" Firma gern ganz übernommen. Der wollte aber gar nicht so recht, weil er das gut fand, mal hier, mal dort, eingesetzt zu werden. Den haben sie wochenlang bekniet, bis er zusagte.

Laurin

Ich sagte nicht, dass Zeitarbeit nirgends funktioniert, sondern dass sie in großem Ausmaß mißbraucht wird, um Tariflöhne zu unterlaufen. Diesem Missbrauch, nicht den positiven Aspekten, gilt es Grenzen zu setzen.

Dr Mittendrin
29.05.2015, 12:20
Verstehe ich nicht so recht. Die ursprüngliche Idee sah vor, dass der Leiharbeiter den gleichen Lohn bezieht, wie die Stammbelegschaft. Damit kann der Arbeitgeber Produktionsspitzen zu leicht erhöhten Kosten (Provision / Marge des Verleihers) abfangen.

Auf diese Art ist die Geschichte selbstregulierend: Der Leiharbeiter ist teurer als die Stammbelegschaft und verdient selbst ordentliches Geld. Der Arbeitgeber kann zu Spitzenzeiten seine Aufträge abarbeiten. Alle könnten zufrieden sein.

Die Wirklichkeit spiegelt das in keiner Weise was du schreibst.

Du ( Leiharbeiter ) bist noch nicht so lange hier, bist dümmer, bist weniger eingearbeitet, weisst die Abläufe nicht. Sei froh dass du einen Job hast.

Diese Hochnäsigkeit kommt oft mehr von der Stammbelegschaft als von den Chefs.

Beste Lösung auf Vollbeschäftigung hin arbeiten. Wenn man Ukrainern die Gasrechnung bezahlt und das Schleppergewerbe pampert wird das nix.

FranzKonz
29.05.2015, 12:22
Das witzige ist warum steigen eigentlich die Steuereinnahmen ständig, Zeitarbeit, Minijobs, 1 Euro Jobber, Praktikanten und was weiß ich noch alles führt doch nicht zu höheren Steuereinnahmen sondern eher umgekehrt.

Die Vollzeitarbeitsplätze sind seit Jahrzehnten am schwinden nur die geleisteten Arbeitsstunden bleiben dagegen auf gleich hohem Niveau.

Es wird dieselbe Arbeit nur von mehr Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen gemacht.

Zahlen die Firmen jetzt wegen geringerer Lohnkosten mehr Unternehmsteuern oder wo kommen die höheren Steuereinnahmen her etwa aus dem Exportgeschäft oder aus Währungsspekulationen, Zinseinnahmen aus Griechenland.

Ist unsere Produktivität explodiert oder woran liegt das?

Oder sieht das nur auf dem Papier so aus wegen der nicht berücksichtigten Inflation und damit verbundener Geldschwemme und die Kaufkraft befindet sich dagegen im freien Fall?

Das ist eine gute Frage. Solltest Du mal weiterverfolgen, ich kann sie nicht ad hoc beantworten.

Ein Anhaltspunkt wäre der Vergleich des Steueraufkommens mit den Beiträgen zur Sozialversicherung.

FranzKonz
29.05.2015, 12:24
Die Wirklichkeit spiegelt das in keiner Weise was du schreibst. ...

Natürlich nicht, weil nämlich die Idee nicht umgesetzt wurde. Das bemängle ich gerade.

Dr Mittendrin
29.05.2015, 12:24
Ich sagte nicht, dass Zeitarbeit nirgends funktioniert, sondern dass sie in großem Ausmaß mißbraucht wird, um Tariflöhne zu unterlaufen. Diesem Missbrauch, nicht den positiven Aspekten, gilt es Grenzen zu setzen.

Laurin beschreibt eher Eliteleiharbeiter, nicht den simplen Facharbeiter.
Mir ist ein Fall bekannt, wo einer 3,5 Jahre verliehen war, ehe er übernommen wurde.

Dr Mittendrin
29.05.2015, 12:25
Natürlich nicht, weil nämlich die Idee nicht umgesetzt wurde. Das bemängle ich gerade.

:ja:

FranzKonz
29.05.2015, 12:30
Laurin beschreibt eher Eliteleiharbeiter, nicht den simplen Facharbeiter.
Mir ist ein Fall bekannt, wo einer 3,5 Jahre verliehen war, ehe er übernommen wurde.

Betrifft mich im Prinzip auch selbst als Freiberufler. Ich habe etliche Kunden, die sich jeweils keine Vollzeitkraft auf meinem Fachgebiet leisten können. So mache ich den Job halt nach Bedarf, mal hier, mal da. Wenn nichts los ist, mache ich Urlaub.

Tantalit
29.05.2015, 12:32
Ich bin ja ne helle Kerze, deswegen arbeite ich nicht da, sondern mache was Produktives und Sinnvolles: Ich minimiere die Steuerzahlungen meines Arbeitgebers. :D

Du arbeitest schwarz? :haha:

Dr Mittendrin
29.05.2015, 12:34
Betrifft mich im Prinzip auch selbst als Freiberufler. Ich habe etliche Kunden, die sich jeweils keine Vollzeitkraft auf meinem Fachgebiet leisten können. So mache ich den Job halt nach Bedarf, mal hier, mal da. Wenn nichts los ist, mache ich Urlaub.

Wenns am Jahresende stimmt passts ja.

Nur der Focus Entlohnung der Stammbelegschaft hinkt schon, denn es gibt m W. 8 Tarifgruppen, da kann ein 45 Jähriger dort landen wo ein 25 Jähriger schon ist.

Dr Mittendrin
29.05.2015, 12:35
Du arbeitest schwarz? :haha:

Ne er ist wahrscheinlich so unrentabel und vernichtet den ganzen Gewinn dass keine Steuern mehr anfallen.

JetSet
29.05.2015, 12:36
1. Nicht unbedingt in allen Ländern.

2. Ein Ausländer der 30 Jahre gearbeitet hat, hat auch ein Anspruch darauf.

3. Auch nicht richtig. 95% der Arbeitsverweigerer werden angespornt.

Zu Punkt 3, muss ich sagen, dass man nur Arbeit geben kann wenn welche vorhanden ist, welche Zeitarbeitsfirma bezahlt dich als Auftragsschreiber für deinen geistigen Müll oder bist du vom Axel Springer Verlag ?

Tantalit
29.05.2015, 12:37
Wenns am Jahresende stimmt passts ja.

Nur der Focus Entlohnung der Stammbelegschaft hinkt schon, denn es gibt m W. 8 Tarifgruppen, da kann ein 45 Jähriger dort landen wo ein 25 Jähriger schon ist.

Da kann man aber gegen klagen, man hat ein Recht auf gleiche Bezahlung bei gleicher Arbeit.

DJ_rainbow
29.05.2015, 12:46
Du arbeitest schwarz? :haha:

Natürlich nicht. Und selbst wenn, würde ich das nicht öffentlich äußern. Dann wäre die Arbeit ja nicht mehr schwarz...

DJ_rainbow
29.05.2015, 12:48
Ne er ist wahrscheinlich so unrentabel und vernichtet den ganzen Gewinn dass keine Steuern mehr anfallen.

Und wovon träumst du nachts? Geh mal davon aus, dass ich nicht in der geschützten Werkstatt ÖD arbeite, sondern mein Gehalt mit Arbeit statt mit Anwesenheit erwirtschafte und darüber hinaus den Gewinn meines AG (auf dem Papier!) steuersparend optimiere.

Hay
29.05.2015, 12:57
Deutschland ist doch in seiner Gesamtheit mittlerweile eine psychiatrische Anstalt mit großzügigem Freigang für alle. ;)


Unser Führungspersonal hat ja auch die entsprechenden Dachschäden.

moishe c
29.05.2015, 13:43
Das kann man nicht sagen. In "meiner" Firma werden u.a. Konstrukteure einer Zeitarbeitsfirma eingesetzt. Die Firma zahlt 70,00 Euro pro Stunde, also 700 Euro pro Tag pro Konstrukteur an die Zeitarbeitsfirma.

Natürlich sind in schlechteren Zeiten diese die ersten, die gehen müssen. Es ist aber wichtiger, die Stammbelegschaft zu halten.

Übrigens hatten wir einmal einen Konstrukteur, den hätte "meine" Firma gern ganz übernommen. Der wollte aber gar nicht so recht, weil er das gut fand, mal hier, mal dort, eingesetzt zu werden. Den haben sie wochenlang bekniet, bis er zusagte.

Laurin



Natürlich nicht, weil nämlich die Idee nicht umgesetzt wurde. Das bemängle ich gerade.

Hallo Gents,

wenn ihr hier so über die Theorie der Leiharbeit redet, wißt ihr aber schon,

daß die Übernahme des Leiharbeiters oft durch Vertragsklauseln (zw. Leiharbeiter-Verleiher) sabotiert bzw. in der Praxis unmöglich gemacht wird?

Habe bei Bekannten in die Verträge schauen können:

Bei Übernahme innerhalb von 3 Monaten (auch bis zu 1 Jahr) wird eine Konventionalstrafe von (was ich sah) 3 Monatsgehältern fällig.
Mit diesen Fristen und dieser "Ablöse" gibt es keine Übernahme!!!!!!!

schastar
29.05.2015, 15:11
Die Faulenzer dürften wohl einen geringen Prozentsatz ausmachen...

nein, sie machen die Mehrheit aus.
Ich, wie auch einige meiner Bekannten, könnten rund um die Uhr arbeiten wenn wir wollte, so viel Arbeit ist da. Wer sich da keine findet ist eben faul.

Hrafnaguð
29.05.2015, 15:17
Was ist eigentlich mit meiner Würde? Soll ich für meine nervige Berufstätigkeit etwa noch wenig netto bekommen, damit Hartz-Vier-Prinzen offen faulenzen können?

Nein, damit du gesichert bist falls dir das selbst passiert.

Chaos Uk - No security:

All wrapped up in your cozy world
Watch TV out in the cold
Switch the channel, stop and stare
About the dole, you don't care
Think you're secure in your boring job
Thatcher's (ersetze mit "Merkel") policy, the right to rob
Government takes never gives
4 years on, nothing's achieved

[Chorus]
Think you're secure don't know why
Lose your job then you'll cry
Government cutbacks saving billions
On the dole, now one of the millions

See yourself in ten years time
Standing in the dole queue line
Been told that it won't happen to you
Big boss says so, must be true
All week long you'll fret yourself
Thinking you'll end up on the shelf
Been off sick had the flu
You go back and it's happened to you


https://www.youtube.com/watch?v=MUnUKoUmSeU

Cudi
29.05.2015, 21:31
Im Gegensatz zu der unsrigen ist die subjektive Meinung des BVerfG allerdings für das Land verbindlich.

Noch ist es nicht soweit. Das Bundessozialgericht hat die Sanktionierung um 30% für Verfassungskonform erklärt. Dieser Urteilsspruch wurde Ende April 2015 verkündet und dagegen keine Rechtsmittel eingelegt. Die doppelte Sanktionierung von 60%, ist m.E. auch zu heftig und dürfte vom BVerfG abgelehnt werden.

konfutse
29.05.2015, 22:14
den Sozialhilfesatz als minimale Grundversorgung jedem Bedürftigen zu gewährleisten. Hierauf besteht vielmehr ein individuell einklagbarer Rechtsanspruch (BVerwGE 1, 159).

Die Sozialgerichte haben den Begriff des soziokulturellen Existenzminimums geprägt. Er umfasst den Bedarf, der notwendig ist, um bei sparsamem Wirtschaften am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können

Wenn der Staat das Existenzminimum festlegt, kann er dieses nicht gleichzeitig "im Sanktionsfall" kürzen.
So ein einfacher logischer Schluss ist Regierungsparteiabgeordneten verwehrt. Sind ja auch keine Juristen darunter.

Kurti
29.05.2015, 22:20
So ein einfacher logischer Schluss ist Regierungsparteiabgeordneten verwehrt. Sind ja auch keine Juristen darunter.Juristen schon - aber keine Bundesrichter.

laurin
29.05.2015, 23:47
Hallo Gents,

wenn ihr hier so über die Theorie der Leiharbeit redet, wißt ihr aber schon,

daß die Übernahme des Leiharbeiters oft durch Vertragsklauseln (zw. Leiharbeiter-Verleiher) sabotiert bzw. in der Praxis unmöglich gemacht wird?

Habe bei Bekannten in die Verträge schauen können:

Bei Übernahme innerhalb von 3 Monaten (auch bis zu 1 Jahr) wird eine Konventionalstrafe von (was ich sah) 3 Monatsgehältern fällig.
Mit diesen Fristen und dieser "Ablöse" gibt es keine Übernahme!!!!!!!

Ich habe gewiß aus der Praxis berichtet.

Es kann natürlich sein, daß die Übernahme des besagten Konstrukteurs so lange gedauert hat, nicht nur, weil er erst nicht so recht wollte, sondern vielleicht auch, weil seine Firma einen tüchtigen Ingenieur nicht so gern ziehen ließ.

Bin weiblich.

Laurin

moishe c
30.05.2015, 00:07
Ich habe gewiß aus der Praxis berichtet.

Es kann natürlich sein, daß die Übernahme des besagten Konstrukteurs so lange gedauert hat, nicht nur, weil er erst nicht so recht wollte, sondern vielleicht auch, weil seine Firma einen tüchtigen Ingenieur nicht so gern ziehen ließ.

Bin weiblich.

Laurin


Liebe Laurin,

so


Bin weiblich

trägt halt jeder sein Päckchen ... :haha:

Aber, bei Moishe gibt es einfach keine Probleme!

Hiermit überreiche ich dir die Medaille "Gent(leman) ehrenhalber" in Silber, zu tragen auf der rechten Brust, also etwas tiefer, so wie man früher das Deutsche Kreuz in Gold getragen hat!

=========================================

Nach dieser kleinen Feierlichkeit im engen Kreis zur Sache:

Ich gewann einfach den Eindruck, daß ihr dieses "Übernahme"-Hindernis nicht kennt ...

laurin
30.05.2015, 00:13
Liebe Laurin,

so



trägt halt jeder sein Päckchen ... :haha:

Aber, bei Moishe gibt es einfach keine Probleme!

Hiermit überreiche ich dir die Medaille "Gent(leman) ehrenhalber" in Silber, zu tragen auf der rechten Brust, also etwas tiefer, so wie man früher das Deutsche Kreuz in Gold getragen hat!

=========================================

Nach dieser kleinen Feierlichkeit im engen Kreis zur Sache:

Ich gewann einfach den Eindruck, daß ihr dieses "Übernahme"-Hindernis nicht kennt ...

:dd::dd:

Ich werde mein Kreuz mit Fassung tragen!

moishe c
30.05.2015, 00:16
:dd::dd:

Ich werde mein Kreuz mit Fassung tragen!


... hehehe ...

Kurti
30.05.2015, 01:04
Noch ist es nicht soweit. Das Bundessozialgericht hat die Sanktionierung um 30% für Verfassungskonform erklärt. Dieser Urteilsspruch wurde Ende April 2015 verkündet und dagegen keine Rechtsmittel eingelegt. Die doppelte Sanktionierung von 60%, ist m.E. auch zu heftig und dürfte vom BVerfG abgelehnt werden.Da wird sich der deutsche Gesetzgeber halt was Neues einfallen muessen, um hartnaeckig Arbeitsunwillige zur Arbeit zu ermuntern.

alberich1
30.05.2015, 01:27
Arbeitslosengeld II Sozialgericht hält Kürzung von Hartz IV für verfassungswidrig

Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverstößen des Empfängers ist nach Ansicht des Sozialgerichts Gotha verfassungswidrig - weil sie die Menschenwürde des Betroffenen antasten sowie Leib und Leben gefährden kann. Die 15. Kammer des Gerichts sei der Auffassung, dass die im Sozialgesetzbuch (SGB) II festgeschriebenen Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstoßen, teilte das Gericht in Gotha am Mittwoch mit. Deshalb wolle es diese Sanktionen nun vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen.

Das Gericht urteilte in einem Fall, bei dem ein Mann vom Jobcenter Erfurt Arbeitslosengeld (ALG) II bezog. Nachdem er ein Arbeitsangebot abgelehnt hatte, wurde ihm das ALG II um 30 Prozent, also um 117,30 Euro monatlich gekürzt. Wegen einer weiteren Pflichtverletzung - der Mann lehnte eine Probetätigkeit bei einem Arbeitgeber ab - wurde ihm die Leistung später um weitere 30 Prozent gekürzt, insgesamt also nun um 234,60 Euro pro Monat. Dagegen reichte der Mann Klage am zuständigen Sozialgericht Gotha ein.

Dessen 15. Kammer stellte in einem am 26. Mai verkündeten Beschluss fest, dass diese Leistungskürzungen ihrer Ansicht nach gegen das Grundgesetz verstoßen. So bezweifeln die Richter, dass die Sanktionen mit der im Artikel 1 festgeschriebenen Unantastbarkeit der Menschenwürde und der im Artikel 20 festgeschriebenen Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik vereinbar sind. Denn aus diesen Artikeln ergebe sich ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das bei einer Kürzung oder kompletten Streichung des Arbeitslosengeldes II gefährdet sei, so das Gericht. Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 2 und 12 des Grundgesetzes, weil sie die Gesundheit oder gar das Leben des Betroffenen gefährden könnten. Die genannten Grundgesetz-Artikel garantierten jedoch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Mit seiner Entscheidung beschreitet das Sozialgericht Gotha nach eigenen Angaben Neuland. Es sei das bundesweit erste Gericht, das die Frage aufwerfe, ob die Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Zitat "...Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverstößen des Empfängers ist nach Ansicht des Sozialgerichts Gotha verfassungswidrig - weil sie die Menschenwürde des Betroffenen antasten sowie Leib und Leben gefährden kann...."

Quelle:http://www.mdr.de/thueringen/hartz-vier-sanktionen-verfassungswidrig-sozialgericht-gotha100.html



Danke an Ralph Boes, dem unermüdlichen Kämpfer gegen dieses Unrecht, der Kampf geht weiter ....

Quelle:http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/BUKA-berichte-ereignisse-2015.htm

Für alle Betroffenen, heute ist guter Tag für euch, lasst euch nicht verarschen
und ausbeuten, der Kampf muss weiter gehen, gegen die schmarotzende Armutsindustrie.

Das Lohndrücker Instrument (Sanktionen) muss weg, für immer.

Die Würde des Menschen ist unantastbar



mfg:dg:
rutt

Hoffentlich wird auf diesem Wege der Verfassungsbruch Schröders und seiner Nachfolger zunichte gemacht.

Don
30.05.2015, 02:00
Leuten mit einer Mentalität wie ein Lampedusa-Neger sollte man die Stütze komplett streichen.

Dima
30.05.2015, 02:30
Das ist sowas von Auslegungssache.

Ich kenne gebildete Leute, die 30 Seiten ans Jobcenter geschrieben haben, dort mit den Artikeln aus dem Grundgesetz, dem BGB, dem SGB, der wissenschaftlich anerkannten Kommentierung dazu und der Rechtsprechung argumentiert haben, die haben ihr Recht bekommen. Hauptsache man schreibt alles korrekt auf. Da braucht man kein Gerichtsverfahren für führen.

Commodus
30.05.2015, 04:50
Erstmal sollte man normale Arbeitsplätze schaffen so wie das früher mal der Fall gewesen ist damit die Menschen auch Geld verdienen und somit den Kreislauf im Schwung bringen...nur so funktioniert ein gesunder Markt und nicht dass wenige extrem Reich werden und ne Masse später Stammkunden bei der Tafel oder Suppenküche...

So sehe ich das auch !!!!

Alles was nach Privatisierung riecht sofort wieder zurückabwickeln (Fernmeldeamt, Post, Bahn, Kranken- u. Pflegeheime, Stadtwerken etc.), mehr Leute einstellen bei gleichzeitiger menschenwürdige Entlohnung. All diese Maßnahmen würden Konsumkräfte freisetzen, die weitere Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft generieren würden.

Die Mär von den so genannten Vorteilen der Privatisierungen (Wettbewerb etc.), ist angesichts der präkeren Angestelltensituation sowie den enormen Kosten für Hartz-IV und Aufstockern der blanker Hohn!

Großadmiral
30.05.2015, 06:21
Die Sache ist doch recht simpel: Es gibt da ein Grundgesetz. Darin steht was von Menschenwürde und Sozialstaat. Und es gibt da ein Bundesverfassungsgericht. Dieses hat die Befugnis, gewisse Fragen zu entscheiden. In Sachen Menschenwürde und Sozialstaat hat es entschieden, dass die Bundesrepublik ihren Bürgern das Existenzminimum sichern muss. Kürzt man einem ALG-2-Empfänger nun sein Geld, fällt er unter's Existenzminimum. Das Problem ist klar? Gut!

Zeig doch mal wo das Wort Sozialstaat im Grundgesetz steht.
Sozialleistungen sind nachrangig zur Selbsthilfe, wer es nicht für nötig erachtet sich selbst zu helfen ist auch nicht hilfsbedürftig.
Selbst wer 100% Sanktioniert wird bekommt noch Lebensmittelkarten.

Leseratte
30.05.2015, 09:11
Das Grundgesetz legt mit Artikel 20 fest: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."




https://www.planet-schule.de/wissenspool/entscheide-dich/inhalt/hintergrund/die-bundesrepublik-deutschland-ein-sozialstaat.html

-jmw-
30.05.2015, 11:20
Zeig doch mal wo das Wort Sozialstaat im Grundgesetz steht.
Du weisst verdammt genau, dass das Wort "Sozialstaat" im Grundgesetze nicht vorkommt!
Du weisst aber auch verdammt genau, dass die Begriffe "sozialer Bundesstaat" (Art. 20.I) und "sozialer Rechtsstaat" (Art. 28.I) gleichbedeutend sind mit "Sozialstaat".

Wird das jetzt so eine Beißer-Scheisse, Juristerei mit dem (Fremdwörter-)Duden oder so was? Wenn ja, dafür war ich bei ihm schon nicht zu haben. :)


Sozialleistungen sind nachrangig zur Selbsthilfe, wer es nicht für nötig erachtet sich selbst zu helfen ist auch nicht hilfsbedürftig.
Das hat das BVerfG zu entscheiden.


Selbst wer 100% Sanktioniert wird bekommt noch Lebensmittelkarten.
Die decken aber kein "soziokulturelles Existenzminimum" ab.

Großadmiral
30.05.2015, 13:33
Du weisst verdammt genau, dass das Wort "Sozialstaat" im Grundgesetze nicht vorkommt!
Du weisst aber auch verdammt genau, dass die Begriffe "sozialer Bundesstaat" (Art. 20.I) und "sozialer Rechtsstaat" (Art. 28.I) gleichbedeutend sind mit "Sozialstaat".

Wird das jetzt so eine Beißer-Scheisse, Juristerei mit dem (Fremdwörter-)Duden oder so was? Wenn ja, dafür war ich bei ihm schon nicht zu haben. :)


Das hat das BVerfG zu entscheiden.


Die decken aber kein "soziokulturelles Existenzminimum" ab.

Gab es da noch keine Urteile?
Wird etwa nur gemeckert, aber nie geklagt oder ist es nicht vielmehr so das es hierzu bereits ausreichend Urteile gibt?

Großadmiral
30.05.2015, 13:39
den Sozialhilfesatz als minimale Grundversorgung jedem Bedürftigen zu gewährleisten. Hierauf besteht vielmehr ein individuell einklagbarer Rechtsanspruch (BVerwGE 1, 159).

Die Sozialgerichte haben den Begriff des soziokulturellen Existenzminimums geprägt. Er umfasst den Bedarf, der notwendig ist, um bei sparsamem Wirtschaften am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können

Wenn der Staat das Existenzminimum festlegt, kann er dieses nicht gleichzeitig "im Sanktionsfall" kürzen.

Doch das kann der Staat, da sich aus fehlender Mitwirkung, darauf schließen lässt das der Leistungsempfänger nicht bedürftig ist.
Ergo könnte der Staat direkt jede Leistung streichen, da dies unverhältnismäßig sein kann wird nur ein Teil gestrichen.

Großadmiral
30.05.2015, 13:46
erstmal Steuern zahlen , das die Reichen und Aktionäre in die Pflicht genommen werden und eine Maschinensteuer einführen, wenn man meint in einer Produktion Menschen durch Maschinen ersetzten zu müssen und Arbeitsplätze kann der Staat auch schaffen, z. b Lokführer verbeamten (würde Streiks verhindern)...und einen öffentlichen Beschäftigungssektor ausbauen, ein Japanischer Arbeitswissenschaftler sagte mal, die Zukunft der Arbeit liegt nicht in der Industrie sondern in der Dienstleistungsbranche da ist auch viel potenzial vorhanden...wäre aber ein anderes Thema.

Die werden schon überproportional belastet.
Eine Maschinensteuer wäre entweder verfassungswidrig oder zwecklos.
Die Bahn ist jetzt schon nicht konkurrenzfähig beim Personenverkehr, wie soll sie da noch höhere Kosten tragen?

JetSet
30.05.2015, 13:57
Die werden schon überproportional belastet.
Eine Maschinensteuer wäre entweder verfassungswidrig oder zwecklos.
Die Bahn ist jetzt schon nicht konkurrenzfähig beim Personenverkehr, wie soll sie da noch höhere Kosten tragen?

lieber Bahn und Verkehr bezahlen als Banken und Flüchtlinge...es gibt Projekte in einem Staat die dazu bestimmt sind subventioniert zu werden...dazu gehören aber nicht Zuwanderungen....es sei dann sie dienen einem anderen politischen Zweck.

Nationalix
30.05.2015, 14:11
Was hälst Du von Zeitarbeit...Firma Allbecon schickt Werner Schulz zu Siemens, Siemens zahlt Allbecon 40 Euro pro Stunde, der Arbeiter selbst bekommt ja dank Mindestlohn 8,50 €, den Rest bekommt Zeitarbeitsfirma als Gewinn - FRAGE , hat die Zeitarbeitsfirma einen Mehrwert erwirtschaftet in produktivier hinsicht ??? Wer kann hier in diesem Fall als Schmarotzer bezeichnet werden ?

Zeitarbeitsfirmen sind nichts anderes als moderne Sklavenhändler. Dieses Unternehmen sollte man verbieten.

Hay
30.05.2015, 14:18
Doch das kann der Staat, da sich aus fehlender Mitwirkung, darauf schließen lässt das der Leistungsempfänger nicht bedürftig ist.
Ergo könnte der Staat direkt jede Leistung streichen, da dies unverhältnismäßig sein kann wird nur ein Teil gestrichen.

Das ist weit hergeholt und durch die Reformen bedingt. Man tut so, als ob jeder Sozialhilfeempfänger, der eingeschränkt für 3 Stunden am Tag arbeiten kann, tatsächlich nur Arbeitsloser ist und damit Versicherungsfall. Die Sanktionen beruhen ja nicht auf einer fehlenden Mitwirkung zur Ermittlung der Bedürftigkeit - wäre die nicht nachgewiesen, gäbe es ja auch kein Hartz IV - sondern an erweiterten Maßgaben, die aus dem Versicherungsfall Arbeitslosigkeit ergeben. Man tut so, als ob ein unwilliger Hartz IV Empfänger nicht mehr bedürftig wäre, obwohl die vorgeschaltete Prüfung die Bedürftigkeit ergibt.

Besonders kurios werden solche Sanktionsbemühungen des Amtes bei Bedürftigen mit Handicaps wie zum Beispiel Analphabeten oder Behinderten. Behinderte sind zwar grundsätzlich drei Stunden am Tag arbeitsfähig, aber eben nicht in jeder Arbeitsstelle. Damit handelt sich dieser Personenkreis gerne eine Sanktion ein. Analphabeten wiederum können die kurzfristigen Einladungen, die das Amt versendet, nicht lesen und verpassen dadurch Termine. Auch sie werden sanktioniert. Ferner ist nicht nachvollziehbar, weswegen Personen zu 100 Prozent sanktioniert werden können inklusive Wegfall der Kosten für die Unterkunft und sie dadurch obdachlos werden. Man kann auch davon ausgehen, daß Menschen mit psychischen Auffälligkeiten bis hin zur Schizophrenie gerne sanktioniert werden, da sie sich irrational und widerspenstig verhalten. Das ist möglich, weil dieser Personenkreis nicht dauerhaft stationär untergebracht ist und zudem, sofern entlassen, als beschränkt arbeitsfähig mit 3 Stunden täglich eingestuft wird. Demente Personen gehören ebenfalls zu diesem Personenkreis, der erfolgreich sanktioniert werden kann. Ach, ja, und natürlich Alkoholiker gehören auch dazu. Kaum noch arbeitsfähig und nur bedingt rational ansprechbar, gelten sie dennoch als arbeitsfähig, weil sie theoretisch dem Arbeitsmarkt für 3 Stunden täglich zur Verfügung stehen können.

Selbst, wenn ein Sozialhilfeempfänger sich renitent und unwillig verhält, sinkt deswegen nicht das Existenzminimum, das er benötigt.

SeZo
30.05.2015, 16:04
Wenn diese Entscheidung mir die 1 Euro Jobber vom Park hält finde ich es ok. Es nervt schon wenn ich in den Park mit meinem kleinen Bruder gehe und dort 15-20 1 Euro Jobber sehe die nichts tun und auch noch betrunken sind.

Antisozialist
30.05.2015, 16:06
Zeitarbeitsfirmen sind nichts anderes als moderne Sklavenhändler. Dieses Unternehmen sollte man verbieten.

Dann wären aber mehrere hunderttausend mittelschwer vermittelbare Arbeitnehmer wieder arbeitssuchend.

Durch die Abschaffung des gesetzlichen Kündigungsschutzes bei Neueinstellungen bräuchte man praktisch keine Zeitarbeit mehr.

Don
30.05.2015, 16:22
Du weisst verdammt genau, dass das Wort "Sozialstaat" im Grundgesetze nicht vorkommt!
Du weisst aber auch verdammt genau, dass die Begriffe "sozialer Bundesstaat" (Art. 20.I) und "sozialer Rechtsstaat" (Art. 28.I) gleichbedeutend sind mit "Sozialstaat"..

Nein. Sind sie nicht. Deshalb steht da sozialer Bundesstaat und nicht Sozialstaat.

Krabat
30.05.2015, 16:24
Leuten mit einer Mentalität wie ein Lampedusa-Neger sollte man die Stütze komplett streichen.

Eigentlich können wir ja froh über die Lampedusaneger sein. Wären die nicht hier würden Leute wie Don ihr eigenes Volk zerfleischen. Leute wie Don haben eine typische Radfahrermentalität: Sie brauchen unten immer was zum treten, damit sie sich ihrer eigenen kümmerlichen Existenz selbstversichern können.

Krabat
30.05.2015, 16:25
Wenn diese Entscheidung mir die 1 Euro Jobber vom Park hält finde ich es ok. Es nervt schon wenn ich in den Park mit meinem kleinen Bruder gehe und dort 15-20 1 Euro Jobber sehe die nichts tun und auch noch betrunken sind.

Und der fällt in die selbe Kategorie.

Don
30.05.2015, 16:28
Eigentlich können wir ja froh über die Lampedusaneger sein. Wären die nicht hier würden Leute wie Don ihr eigenes Volk zerfleischen. Leute wie Don haben eine typische Radfahrermentalität: Sie brauchen unten immer was zum treten, damit sie sich ihrer eigenen kümmerlichen Existenz selbstversichern können.

Lustig, wenn so Deus Vult Fundis ein soziales Mäskchen aufsetzen.

Krabat
30.05.2015, 16:31
Lustig, wenn so Deus Vult Fundis ein soziales Mäskchen aufsetzen.

Lustig wenn betagte Möchtegernmafiadons sich darüber aufregen.

-jmw-
30.05.2015, 17:16
Gab es da noch keine Urteile?
Wird etwa nur gemeckert, aber nie geklagt oder ist es nicht vielmehr so das es hierzu bereits ausreichend Urteile gibt?
Mag sein, ich bin kein Sozialrechtler und beziehe auch kein ALG 2, insofern bin ich da nicht auf dem Laufenden.

-jmw-
30.05.2015, 17:18
Nein. Sind sie nicht. Deshalb steht da sozialer Bundesstaat und nicht Sozialstaat.
Was ist ein "sozialer Staat" im Unterschied zu einem "Sozialstaat" (und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Parlamentarische Rat voller Sozialisten war, die keinen Nicht-Sozialstaat gegründet hätten)?

Don
30.05.2015, 17:25
Was ist ein "sozialer Staat" im Unterschied zu einem "Sozialstaat" (und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Parlamentarische Rat voller Sozialisten war, die keinen Nicht-Sozialstaat gegründet hätten)?

Frag Deinen Professor und einen Linguisten. Wozu finanzieren wir Dir das Studium?

-jmw-
30.05.2015, 17:29
Frag Deinen Professor und einen Linguisten. Wozu finanzieren wir Dir das Studium?
Klar, ich schnack irgendeinen Professor an und der erklärt dem dahergelaufenen Kerl das sicher gerne. Er hat ja auch sonst nichts zu tun!
Haben wir noch weitere dolle Ideen zui erwarten oder war es das für heute? :)

Wenn ich mich i.Ü. an Staatsrecht richtig zurückerinnere, war da vom "Sozialstaatsprinzip" die Rede, welches "Soziale Sicherheit" und "Soziale Gerechtigkeit" beinhalte.

Großadmiral
30.05.2015, 20:01
Das ist weit hergeholt und durch die Reformen bedingt. Man tut so, als ob jeder Sozialhilfeempfänger, der eingeschränkt für 3 Stunden am Tag arbeiten kann, tatsächlich nur Arbeitsloser ist und damit Versicherungsfall. Die Sanktionen beruhen ja nicht auf einer fehlenden Mitwirkung zur Ermittlung der Bedürftigkeit - wäre die nicht nachgewiesen, gäbe es ja auch kein Hartz IV - sondern an erweiterten Maßgaben, die aus dem Versicherungsfall Arbeitslosigkeit ergeben. Man tut so, als ob ein unwilliger Hartz IV Empfänger nicht mehr bedürftig wäre, obwohl die vorgeschaltete Prüfung die Bedürftigkeit ergibt.

Besonders kurios werden solche Sanktionsbemühungen des Amtes bei Bedürftigen mit Handicaps wie zum Beispiel Analphabeten oder Behinderten. Behinderte sind zwar grundsätzlich drei Stunden am Tag arbeitsfähig, aber eben nicht in jeder Arbeitsstelle. Damit handelt sich dieser Personenkreis gerne eine Sanktion ein. Analphabeten wiederum können die kurzfristigen Einladungen, die das Amt versendet, nicht lesen und verpassen dadurch Termine. Auch sie werden sanktioniert. Ferner ist nicht nachvollziehbar, weswegen Personen zu 100 Prozent sanktioniert werden können inklusive Wegfall der Kosten für die Unterkunft und sie dadurch obdachlos werden. Man kann auch davon ausgehen, daß Menschen mit psychischen Auffälligkeiten bis hin zur Schizophrenie gerne sanktioniert werden, da sie sich irrational und widerspenstig verhalten. Das ist möglich, weil dieser Personenkreis nicht dauerhaft stationär untergebracht ist und zudem, sofern entlassen, als beschränkt arbeitsfähig mit 3 Stunden täglich eingestuft wird. Demente Personen gehören ebenfalls zu diesem Personenkreis, der erfolgreich sanktioniert werden kann. Ach, ja, und natürlich Alkoholiker gehören auch dazu. Kaum noch arbeitsfähig und nur bedingt rational ansprechbar, gelten sie dennoch als arbeitsfähig, weil sie theoretisch dem Arbeitsmarkt für 3 Stunden täglich zur Verfügung stehen können.

Selbst, wenn ein Sozialhilfeempfänger sich renitent und unwillig verhält, sinkt deswegen nicht das Existenzminimum, das er benötigt.

100% Sanktionierung erfolgt erst bei der dritten Pflichtverletzung, daraus resultierende Konsequenzen sind selbstverschuldet.
Wer nicht in der Lage ist zu erfassen was die Konsequenzen seines Handelns sind dürfte kaum als Arbeitsfähig gelten. So jemand ist eher in SGB XII als SBG II zu finden und bekommt einen Betreuer wenn wie in deinem Beispiel notwendig.
Bei Behinderten kommt es auf die Art der Behinderung an, ob sie überhaupt arbeitsfähig sind. Wer nur für eine Behindertenwerkstat geeignet ist wird entsprechend vermittelt.
Deine Extremfälle dürften in der Praxis nicht auftreten.

Großadmiral
30.05.2015, 20:04
Was ist ein "sozialer Staat" im Unterschied zu einem "Sozialstaat" (und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Parlamentarische Rat voller Sozialisten war, die keinen Nicht-Sozialstaat gegründet hätten)?

Als Soziologe solltest du aber wissen was sozial bedeutet.

latrop
30.05.2015, 20:07
Als Soziologe solltest du aber wissen was sozial bedeutet.

Pass auf,

der will dich testen :D

konfutse
30.05.2015, 21:13
Pass auf,

der will dich testen :D
Er ist bereits durchgefallen.

jack000
30.05.2015, 21:19
Mal zum eigentlichen Thema:

Sozialgericht hält Kürzung von Hartz IV für verfassungswidrig
Das ist doch erst einmal bedeutungslos?

Und es wird Ralph Boes im Eingangsbeitrag genannt, der zwar viel am prahlen ist, aber letztendlich 0,0 erreicht hat außer seiner eigenen 100% Kürzung.

Skorpion968
30.05.2015, 21:42
Dann wären aber mehrere hunderttausend mittelschwer vermittelbare Arbeitnehmer wieder arbeitssuchend.

Durch die Abschaffung des gesetzlichen Kündigungsschutzes bei Neueinstellungen bräuchte man praktisch keine Zeitarbeit mehr.

In den USA gibt es keinen gesetzlichen Kündigungsschutz, aber trotzdem haufenweise Leiharbeit. Es ist immer wieder die dümmlichste Ausrede, die Schuld auf den Kündigungsschutz zu schieben. Leiharbeit ist ein Instrument, um Löhne zu drücken.

Hay
30.05.2015, 22:02
100% Sanktionierung erfolgt erst bei der dritten Pflichtverletzung, daraus resultierende Konsequenzen sind selbstverschuldet.
Wer nicht in der Lage ist zu erfassen was die Konsequenzen seines Handelns sind dürfte kaum als Arbeitsfähig gelten. So jemand ist eher in SGB XII als SBG II zu finden und bekommt einen Betreuer wenn wie in deinem Beispiel notwendig.
Bei Behinderten kommt es auf die Art der Behinderung an, ob sie überhaupt arbeitsfähig sind. Wer nur für eine Behindertenwerkstat geeignet ist wird entsprechend vermittelt.
Deine Extremfälle dürften in der Praxis nicht auftreten.

Doch, auch jemand, der nicht in der Lage ist, die Lage wirklich zu erfassen, gilt als arbeitsfähig. Sanktionierungen übelster Art gab es schon bei Analphabeten, ebenso bei psychisch Kranken und ich kann mir auch vorstellen, daß mancher Alkoholiker darunter fällt, der seinen Termin verschläft.

Diese Extremfälle tauchen in der Praxis auf und zwei von ihnen schafften es auch nach ganz oben in die Tagespresse. In einem Fall ging es um jemanden, der verhungerte und dessen Mutter, die beinahe verhungerte. Beides psychisch gestörte Menschen. In einem anderen Fall wurde ein Analphabet sanktioniert, auch seinerzeit ganz oben in der Presse. Der bekam nämlich kurzfristige Termine, konnte aber die Einladung nicht lesen.

jack000
30.05.2015, 22:48
Zitat von Antisozialist
Dann wären aber mehrere hunderttausend mittelschwer vermittelbare Arbeitnehmer wieder arbeitssuchend.

Durch die Abschaffung des gesetzlichen Kündigungsschutzes bei Neueinstellungen bräuchte man praktisch keine Zeitarbeit mehr.


In den USA gibt es keinen gesetzlichen Kündigungsschutz, aber trotzdem haufenweise Leiharbeit. Es ist immer wieder die dümmlichste Ausrede, die Schuld auf den Kündigungsschutz zu schieben. Leiharbeit ist ein Instrument, um Löhne zu drücken.

Die Sache ist m.E. differenzierter:
Deutschland: Es gibt ja nicht nur den gesetzlichen Kündigungsschutz sondern auch in größeren Betrieben den betrieblichen (Folglich würde die Abschaffung des gesetzlichen Kündigungsschutz keinerlei Auswirkungen haben).

Leiharbeitnehmer sind für Betriebe in Deutschland meist teurer als selbst Beschäftigte aber es ist für eine Abteilung immer einfacher ein Budget zu bekommen als eine Planstelle.
=> Somit wird auf Leiharbeiter zurückgegriffen

USA: Es gibt keinen gesetzlichen Kündigungsschutz und i.d.R. auch keinen betrieblichen aber betriebliche Lohnvereinbarungen. => Da sind Leiharbeitsfirmen eher ein Instrument der Lohndrückung.

jack000
30.05.2015, 22:54
Doch, auch jemand, der nicht in der Lage ist, die Lage wirklich zu erfassen, gilt als arbeitsfähig. Sanktionierungen übelster Art gab es schon bei Analphabeten, ebenso bei psychisch Kranken und ich kann mir auch vorstellen, daß mancher Alkoholiker darunter fällt, der seinen Termin verschläft.

Diese Extremfälle tauchen in der Praxis auf und zwei von ihnen schafften es auch nach ganz oben in die Tagespresse. In einem Fall ging es um jemanden, der verhungerte und dessen Mutter, die beinahe verhungerte. Beides psychisch gestörte Menschen. In einem anderen Fall wurde ein Analphabet sanktioniert, auch seinerzeit ganz oben in der Presse. Der bekam nämlich kurzfristige Termine, konnte aber die Einladung nicht lesen.
Das Problem ist, das bei der Umstellung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf H4 die Kommunen die offenen Scheunentore dazu genutzt haben von allem was nur irgendwie möglich war nach H4 zu schieben um so von Kosten befreit zu werden.
Die Folge: Es reicht aus 3 Stunden pro Tag arbeiten zu können um H4-ler zu sein. Ebenso befinden sich Drogenabhängige, Alkoholiker und sonstige Unvermittelbare in H4, geraten aber genauso in die Mühlen.
=> Daher müsste da mal aufgeräumt werden und die so oder so unvermittelbaren in die aktuelle Sozialhilfe (Die für nicht mehr arbeitsfähige Menschen vorgesehen ist) einzugliedern.

Skorpion968
31.05.2015, 01:36
Leiharbeitnehmer sind für Betriebe in Deutschland meist teurer als selbst Beschäftigte aber es ist für eine Abteilung immer einfacher ein Budget zu bekommen als eine Planstelle.
=> Somit wird auf Leiharbeiter zurückgegriffen

Das läuft subtiler ab. Leiharbeiter werden benutzt, um Druck auf die Stammbelegschaft auszuüben. Damit wird suggeriert, jeder ist kurzfristig ersetzbar. Die Stammbelegschaft kriegt natürlich mit, dass der Leiharbeitskollege im orangenen Leibchen zwar die gleiche Arbeit macht, aber weniger Kohle kriegt. Das erzeugt Angst davor selbst höhere Löhne zu fordern, weil jeder weiß, dass auch er schon morgen im orangenen Leibchen da stehen kann. Der Arbeitsmarkt läuft heutzutage nur noch über permanente Angstinduktion.

Kurti
31.05.2015, 01:47
Das läuft subtiler ab. Leiharbeiter werden benutzt, um Druck auf die Stammbelegschaft auszuüben. Damit wird suggeriert, jeder ist kurzfristig ersetzbar. Die Stammbelegschaft kriegt natürlich mit, dass der Leiharbeitskollege im orangenen Leibchen zwar die gleiche Arbeit macht, aber weniger Kohle kriegt. Das erzeugt Angst davor selbst höhere Löhne zu fordern, weil jeder weiß, dass auch er schon morgen im orangenen Leibchen da stehen kann. Der Arbeitsmarkt läuft heutzutage nur noch über permanente Angstinduktion.Schon mal was von Auftragspitzen gehoert?

Skorpion968
31.05.2015, 01:54
Schon mal was von Auftragspitzen gehoert?

Jaja, die guten alten Auftragsspitzen. :D

Ist dir eigentlich klar, dass viele Leiharbeiter über lange Zeiträume im gleichen Unternehmen eingesetzt werden. Das müssen verdammt lange Auftragsspitzen sein.

-jmw-
31.05.2015, 09:57
Als Soziologe solltest du aber wissen was sozial bedeutet.
"Sozial" bedeutet (nur) das, was es im jeweiligen Kontext bedeutet: Gesellschaftlich, gemeinschaftlich, gesellig, fürsorglich, hilfsbereit, umgänglich, paternalistisch, wohlfahrtlich...

Antisozialist
31.05.2015, 11:04
Klar, ich schnack irgendeinen Professor an und der erklärt dem dahergelaufenen Kerl das sicher gerne. Er hat ja auch sonst nichts zu tun!
Haben wir noch weitere dolle Ideen zui erwarten oder war es das für heute? :)

Wenn ich mich i.Ü. an Staatsrecht richtig zurückerinnere, war da vom "Sozialstaatsprinzip" die Rede, welches "Soziale Sicherheit" und "Soziale Gerechtigkeit" beinhalte.

Aber konkrete Leistungen kann man aus dem Sozialstaatsprinzip nicht ableiten.

-jmw-
31.05.2015, 11:06
Aber konkrete Leistungen kann man aus dem Sozialstaatsprinzip nicht ableiten.
Das ist richtig. Der Gesetzgeber hat einen breiten Gestaltungsspielraum. Dieser wird aber begrenzt durch die Rechtsprechung.

Antisozialist
31.05.2015, 11:08
Schon mal was von Auftragspitzen gehoert?

Der Skorpion hat keine Ahnung, dass die Unternehmer bestimmter Branchen starken konjunkturellen Nachfrageschwankungen unterliegen und daher alle paar Jahre Massenentlassungen vornehmen müssen, um langfristig überleben zu können. Nur gibt es keine gerichtsfesten Entlassungskriterien, wenn der Betriebsrat nicht kooperiert. Mit Zeitarbeitern fällt dieses Problem weg. Und Mondtarife aus alten Zeiten auch.

Hay
31.05.2015, 11:11
Zeig doch mal wo das Wort Sozialstaat im Grundgesetz steht.
Sozialleistungen sind nachrangig zur Selbsthilfe, wer es nicht für nötig erachtet sich selbst zu helfen ist auch nicht hilfsbedürftig.
Selbst wer 100% Sanktioniert wird bekommt noch Lebensmittelkarten.

Kann sich aber mit den Lebensmittelkarten keine Medikamente besorgen (Zuzahlungspflicht in der Apotheke) und seine Miete wird auch nicht gezahlt.

Murmillo
31.05.2015, 11:14
Kann sich aber mit den Lebensmittelkarten keine Medikamente besorgen (Zuzahlungspflicht in der Apotheke) und seine Miete wird auch nicht gezahlt.

Von der Zuzahlungspflicht sind aber solche Kandidaten meistens befreit, dito von solchen Sachen wie z.B. der Rundfunk- Zwangsabgabe und die Miete kann auch direkt an den Vermieter überwiesen werden.

Buchenholz
31.05.2015, 11:48
100% Sanktionierung erfolgt erst bei der dritten Pflichtverletzung, daraus resultierende Konsequenzen sind selbstverschuldet.
Wer nicht in der Lage ist zu erfassen was die Konsequenzen seines Handelns sind dürfte kaum als Arbeitsfähig gelten. So jemand ist eher in SGB XII als SBG II zu finden und bekommt einen Betreuer wenn wie in deinem Beispiel notwendig.
Bei Behinderten kommt es auf die Art der Behinderung an, ob sie überhaupt arbeitsfähig sind. Wer nur für eine Behindertenwerkstat geeignet ist wird entsprechend vermittelt.
Deine Extremfälle dürften in der Praxis nicht auftreten.
So sollte es sein, das ist aber nur Theorie. Die Praxis sieht ganz anders aus. Den Menschen wird in den Jobcentern teilweisemit einer grenzenlosen Verachtung begegnet.
Du hast beim Jobcenter-Personal einen negativen Selektionseffekt: Menschen mit einem Rest an moralischem Anstand sehen zu, daß sie schleunigst dort wieder rauskommen, weil sie die Befolgung der internen, meist nur mündlichen und oft rechtswidrigen Handlungsrichtlinien nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Was bleibt ist der charakterliche Bodensatz des Ö-Dienstes. Nachbar von mir hat selber im Jobcenter als Betreuer für die o.g. Fälle gearbeitet. Er ist eigentlich selber kein ausgesprochener Menschenfreund und der Umgang mit den Betreuungsfällen hat ihn wohl (oft verständlicherweise, da viele Drogensüchtige, Alkoholiker, etc...) extrem genervt.
Aber gerade psychisch angeschlagene Menschen, die keine Energie mehr haben, um sich gegen die Willkür der Sachbearbeiter und Fallmanager zu wehren werden dort wie Dreck behandelt. Die von der Leitung vorgegebenen Einsparziele versucht man gezielt zu Lasten derjenigen "Kunden" zu realisieren, die sich nicht wehren können. Man streicht und kürzt bei denen, die den geringsten Widerstand leisten und dies regelmäßig auch ohne gültige Rechtsgrundlage. Motto: probieren kostet nichts. Und dies bleibt praktisch immer ohne rechtliche Folgen, da Vorsatz kaum nachzuweisen ist und die Sachbearbeiter unter voller Deckung der Behördenleitung so agieren.
Mit allen Wassern gewaschene und vielleicht auch noch aggressive Sozialschmarotzer vornehmlich ausländischer Herkunft, läßt man hingegen gewähren. Und es gibt dann auch mal von der Behördenleitung die interne Anordnung bei solchen harten Nüssen Einkünfte aus Flohmarkthandel in gewerblichem Maßstab zu ignorieren und volles ALG2/volle Grundsicherung zu zahlen.
Was besagten Nachbarn zur Kündigung veranlasst hat war nicht der anstrengende Umgang mit den Betreuungsfällen, sondern die zum Teil buchstäblich kriminellen Schweinereien in der Leistungsabteilung und dem Fallmanagment im Umgang mit den ganz normalen "Kunden".

Kurti
31.05.2015, 12:40
Der Skorpion hat keine Ahnung, dass die Unternehmer bestimmter Branchen starken konjunkturellen Nachfrageschwankungen unterliegen und daher alle paar Jahre Massenentlassungen vornehmen müssen, um langfristig überleben zu können. Nur gibt es keine gerichtsfesten Entlassungskriterien, wenn der Betriebsrat nicht kooperiert. Mit Zeitarbeitern fällt dieses Problem weg. Und Mondtarife aus alten Zeiten auch.Logisch - das kommunistische Skorpion-Monster beabsichtigt ja lediglich Defizite zu produzieren und die ungleichmaessig zu verteilen. Sodass er und seine Spiessgenossen in Saus und Braus leben und das Volk darbt.

Fettung durch mich

Tantalit
31.05.2015, 12:43
Die Sache ist m.E. differenzierter:
Deutschland: Es gibt ja nicht nur den gesetzlichen Kündigungsschutz sondern auch in größeren Betrieben den betrieblichen (Folglich würde die Abschaffung des gesetzlichen Kündigungsschutz keinerlei Auswirkungen haben).

Leiharbeitnehmer sind für Betriebe in Deutschland meist teurer als selbst Beschäftigte aber es ist für eine Abteilung immer einfacher ein Budget zu bekommen als eine Planstelle.
=> Somit wird auf Leiharbeiter zurückgegriffen

USA: Es gibt keinen gesetzlichen Kündigungsschutz und i.d.R. auch keinen betrieblichen aber betriebliche Lohnvereinbarungen. => Da sind Leiharbeitsfirmen eher ein Instrument der Lohndrückung.

Äh, was genau willst du jetzt sagen?

Hay
31.05.2015, 12:44
Von der Zuzahlungspflicht sind aber solche Kandidaten meistens befreit, dito von solchen Sachen wie z.B. der Rundfunk- Zwangsabgabe und die Miete kann auch direkt an den Vermieter überwiesen werden.

Der Hartz-IV-Satz wird als Einkommen gewertet. D.h. dieser Personenkreis unterliegt genauso der Zuzahlungspflicht wie andere auch. Sie sind nicht grundsätzlich von der Zuzahlungspflicht befreit. Sofern ein Hartz-IV-Empfänger die Zuzahlungsgrenze nicht erreicht hat, zu diesem Moment aber sanktioniert wird und nur noch Nahrungsmittelgutscheine erhält, großes Pech!

Tantalit
31.05.2015, 12:45
Logisch - das kommunistische Skorpion-Monster beabsichtigt ja lediglich Defizite zu produzieren und die ungleichmaessig zu verteilen. Sodass er und seine Spiessgenossen in Saus und Braus leben und das Volk darbt.

Fettung durch mich

Du möchtest also das das unternehmerische Risiko zu 100% auf die Mitarbeiter umgewälzt wird?

Antisozialist
31.05.2015, 12:51
Du möchtest also das das unternehmerische Risiko zu 100% auf die Mitarbeiter umgewälzt wird?

Entlassene Mitarbeiter können doch ihre Arbeitskraft woanders verkaufen. In der Regel sind Mitarbeiter auch wenig bis gar nicht durch am Gewinn oder Verlust ihres Arbeitgebers direkt beteiligt.

Tantalit
31.05.2015, 12:58
Entlassene Mitarbeiter können doch ihre Arbeitskraft woanders verkaufen. In der Regel sind Mitarbeiter auch wenig bis gar nicht durch am Gewinn oder Verlust ihres Arbeitgebers direkt beteiligt.

Wenn mein Arbeitgeber schlecht wirtschaftet und mich dann entlässt ist das keine Beteiligung an dem Verlust meines Chefs?

Man könnte doch halbe halbe machen in guten wie in schlechten Zeiten. ;)

Antisozialist
31.05.2015, 13:13
Wenn mein Arbeitgeber schlecht wirtschaftet und mich dann entlässt ist das keine Beteiligung an dem Verlust meines Chefs?

Man könnte doch halbe halbe machen in guten wie in schlechten Zeiten. ;)

Sie können doch Ihre Arbeitskraft sofort woanders verkaufen. Der betriebliche Verlust an sich muss von Ihrem Arbeitgeber getragen werden.

Tantalit
31.05.2015, 13:15
Sie können doch Ihre Arbeitskraft sofort woanders verkaufen. Der betriebliche Verlust an sich muss von Ihrem Arbeitgeber getragen werden.

Nein, wenn der Chef seine Sache versteht trage ich allein den Verlust.

Antisozialist
31.05.2015, 13:18
Nein, wenn der Chef seine Sache versteht trage ich allein den Verlust.

Die werden doch gar nicht am Verlust Ihres Arbeitgebers beteiligt, sondern müssen sich nur einen neuen Arbeitsplatz suchen.

Tantalit
31.05.2015, 13:30
Die werden doch gar nicht am Verlust Ihres Arbeitgebers beteiligt, sondern müssen sich nur einen neuen Arbeitsplatz suchen.

Klar z.B. mit Niedriglöhnen, wegfall des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes, von Nachtzuschlägen usw. ;)

beemaster
31.05.2015, 13:33
Umgekehrt. Die Leute können sich welche nehmen.

Klar, es gibt genug Arbeit. Bloß: Wer zahlt dafür?

Antisozialist
31.05.2015, 13:37
Klar z.B. mit Niedriglöhnen, wegfall des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes, von Nachtzuschlägen usw. ;)

Der neue Arbeitsvertrag entspricht natürlich Ihrem aktuellen Marktwert.

Tantalit
31.05.2015, 13:43
Der neue Arbeitsvertrag entspricht natürlich Ihrem aktuellen Marktwert.

Ach wirklich na dann freu dich auf deinen ersten Job als Aushilfsfahrer. :)

schlaufix
31.05.2015, 13:55
Schon mal was von Auftragspitzen gehoert?

Die Auftragsspitzen gab es früher auch schon. Da wurden dann Überstunden gemacht und / oder Prämien für die AN gezahlt. Und wenn jemand eingestellt wurde, bekam er in etwa das gleiche wie die anderen. Der Leiharbeiter ist dazu da, um der festen Belegschaft das Aufmucken aus den Köpfen zu treiben. Eine geniale Erfindung der Wirtschaft!

Tantalit
31.05.2015, 14:03
Klar, es gibt genug Arbeit. Bloß: Wer zahlt dafür?

Am liebsten keiner. ;)

Tantalit
31.05.2015, 14:04
Die Auftragsspitzen gab es früher auch schon. Da wurden dann Überstunden gemacht und / oder Prämien für die AN gezahlt. Und wenn jemand eingestellt wurde, bekam er in etwa das gleiche wie die anderen. Der Leiharbeiter ist dazu da, um der festen Belegschaft das Aufmucken aus den Köpfen zu treiben. [B]Eine geniale Erfindung der Wirtschaft![B]

Nöh, die erste Zeitarbeitsfirma wurde von wem gegründet?

schlaufix
31.05.2015, 14:12
Nöh, die erste Zeitarbeitsfirma wurde von wem gegründet?

Manpower?

Antisozialist
31.05.2015, 14:52
Manpower?

Nein, von einer jüdischen Anwaltskanzlei in den USA.

schlaufix
31.05.2015, 15:03
Nein, von einer jüdischen Anwaltskanzlei in den USA.

Wer hätte das gedacht. Es gibt aber auch nichts wo die Juden nicht dran Schuld sind.

beemaster
31.05.2015, 15:50
Der neue Arbeitsvertrag entspricht natürlich Ihrem aktuellen Marktwert.


Muhaha:haha:, da glaubt doch *lach* :haha:tatsächlich *lach*:haha: noch einer, Arbeit würde nach *lach* :haha:Marktwert *auf dem Boden werf vor lachen*:appl: bezahlt!!!!:haha:

hamburger
31.05.2015, 16:53
Wer hätte das gedacht. Es gibt aber auch nichts wo die Juden nicht dran Schuld sind.

Schon im Mittelalter haben die Juden interessante "Geschäftsideen" entwickelt, deswegen waren sie auch so "beliebt".
Ich kann mich auch noch erinnern, wie man früher ein Auto bezeichnet hat, das zwar sehr gut aussah, aber unterm Blechkleid total verrottet war...
Judenei...:D

Tantalit
31.05.2015, 16:54
Wer hätte das gedacht. Es gibt aber auch nichts wo die Juden nicht dran Schuld sind.

Das erschreckt einen immer wieder. ;)

Neu
31.05.2015, 17:11
Hartz 4 nur Prozentual auf das Erwerbsleben limitieren. 20% sind ein guter Ansatz. 10 Jahre Arbeit, 2 Jahre Hartz 4. Wer nicht gearbeitet hat, bekommt nichts. Dann wird alles gut.

Die Bundesregierung in die Wüste schicken, die Marktwirtschaft wieder einführen. Dann gibts Jobs ohne Ende.

Neu
31.05.2015, 17:15
Soziale Gerechtigkeit ist wünschenswert. Die ist m.E. nicht gegeben. Die vorhandenen Gesetze legitimieren die Sozialschmarotzer.

Stimmt. Die Sozialschmarotzer befinden sich mit 118.000 Einheiten z.B. beim Arbeitsamt. Wieviel beim Hartzamt davon schmarotzen, weiss ich nicht. Das, was sie selbst nicht zum Verteilen verbrauchen, wird sogar weitergegeben. Allerdings ist das in etwa nur die Hälfte. Wenn sich diese Verwalter nur das nehmen würden, was die Bedürftigen bekommen, hätten diese wesentlich mehr.

Neu
31.05.2015, 17:19
Wohlstand für alle wird es niemals geben. Wenn ein Mensch keine Arbeit hat, dann muss man ihm helfen, qualifizieren oder ihm eine soziale Tätigkeit nachweisen.
Wenn er das alles ablehnt sollte man ihm auch keine weitere Hilfe geben.
Der Staat hätte ganz andere Baustellen zu bearbeiten wie...Sozialhilfe für Ausländer, Mindestrente für jeden deutschen Staatsbürger...etc.
Das wirkliche Problem ist die EU,die mit ihren Billigarbeitskräften das deutsche Lohnniveau ins Bodenlose drückt.
In Internetportalen werden Dienstleistungen angeboten, die auf diesen Arbeitskräften aufbauen.
Das Niveau in Europa wird angeglichen, und das bedeutet eben, in Deutschland gehts nach unten.

Das wirkliche Problem sind die hohen Steuern und Abgaben, Verwaltungskosten etc., die ein Unternehmer in Deutschland verkraften soll. Daneben kommen noch die Lohnkosten. Alles gesetzlich geregelt. Nur der Absatz nicht, das bleibt dem Unternehmer selbst überlassen.

hamburger
31.05.2015, 17:26
Das wirkliche Problem sind die hohen Steuern und Abgaben, Verwaltungskosten etc., die ein Unternehmer in Deutschland verkraften soll. Daneben kommen noch die Lohnkosten. Alles gesetzlich geregelt. Nur der Absatz nicht, das bleibt dem Unternehmer selbst überlassen.

Das ist ebenfalls das Problem. Die Belastung der Arbeit mit Abgaben, anstatt die Finanzierung des Staates über den Konsum zu machen.
Gegen Schädlinge im Garten gibt es diverse Mittel, gegen die Schädlinge im System, die Beamten und Politiker, gibt es leider kaum etwas.
Diese Parasiten kann man auch durch Wahlen nicht ausrotten...es gibt da keine Alternative.

Antisozialist
31.05.2015, 17:52
Stimmt. Die Sozialschmarotzer befinden sich mit 118.000 Einheiten z.B. beim Arbeitsamt. Wieviel beim Hartzamt davon schmarotzen, weiss ich nicht. Das, was sie selbst nicht zum Verteilen verbrauchen, wird sogar weitergegeben. Allerdings ist das in etwa nur die Hälfte. Wenn sich diese Verwalter nur das nehmen würden, was die Bedürftigen bekommen, hätten diese wesentlich mehr.

Eine Milchmädchenrechnung. Die Beschäftigten der Arbeitsverwaltung werden ja nicht nur dazu gebraucht, um Sozialleistungen weiterleiten, sondern auch um entsprechende Ansprüche abzuwehren. Allerdings bin ich der Auffassung, dass ein Teil der Hartzer kaum noch arbeitsfähig sind und daher nicht mehr arbeitsverwaltet werden sollten.

Poison
31.05.2015, 17:54
Plötzlich hat die Regierung Geld wie Heu
60 Jahre lang tat diese Regierung so, als ob sie sich kein bedingungsloses Grundeinkommen für seine Bürger leisten konnte. Wie die Sträflinge wurde das deutsche Volk Jahrzehntelang gedemütigt, sanktioniert und von den Behörden wie der letzte Dreck behandelt.
Anstatt den Deutschen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, wurden Mütter so derartig vom deutschen Staat drangsaliert, dass sie sich reihenweise umbrachten, mitsamt ihren Kindern......................WEITERLESEN.....BITTE . :schlecht:

http://petraraab.blogspot.de/2015/05/plotzlich-hat-die-regierung-geld-wie-heu.html

Neu
31.05.2015, 17:57
Eine Milchmädchenrechnung. Die Beschäftigten der Arbeitsverwaltung werden ja nicht nur dazu gebraucht, um Sozialleistungen weiterleiten, sondern auch um entsprechende Ansprüche abzuwehren. Allerdings bin ich der Auffassung, dass ein Teil der Hartzer kaum noch arbeitsfähig sind und daher nicht mehr arbeitsverwaltet werden sollten.

Da die Arbeit in Deutschland ausstirbt, sollten sich die Arbeitsämter auf ausländische Stellen fokussieren. Arbeit gibts ja - nur nicht hierzulande. Die "Abwehr" ist soooo groß, daß es nur noch 0,0 ... % Mißbrauchsfälle gibt, total überzogen. 90% der Schmarotzer entlassen, und 200% mehr Mißbrauchsfälle wäre viel günstiger. Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Antisozialist
31.05.2015, 17:57
Plötzlich hat die Regierung Geld wie Heu
60 Jahre lang tat diese Regierung so, als ob sie sich kein bedingungsloses Grundeinkommen für seine Bürger leisten konnte. Wie die Sträflinge wurde das deutsche Volk Jahrzehntelang gedemütigt, sanktioniert und von den Behörden wie der letzte Dreck behandelt.
Anstatt den Deutschen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, wurden Mütter so derartig vom deutschen Staat drangsaliert, dass sie sich reihenweise umbrachten, mitsamt ihren Kindern......................WEITERLESEN.....BITTE . :schlecht:

http://petraraab.blogspot.de/2015/05/plotzlich-hat-die-regierung-geld-wie-heu.html

Deutschland kann sich kein BGE leisten. Zu wenig Rohstoffe.

Van der Graf Generator
31.05.2015, 17:58
Hartz 4 nur Prozentual auf das Erwerbsleben limitieren. 20% sind ein guter Ansatz. 10 Jahre Arbeit, 2 Jahre Hartz 4. Wer nicht gearbeitet hat, bekommt nichts. Dann wird alles gut.

Was wird dann genau gut?

Ich schlage anderes vor: 10 Jahre Karenzzeit für Einwanderer, und dafür 100€ mehr für Deutsche, und das ohne Arbeitszwang, dafür aber mit freiwilliger wirklich professioneller Arbeitsvermittlung ausserhalb der Zeitarbeit.

DasSozialsystem würde stark entlastet werden und die falsche Einwanderung verhindert.

Merkwürdig ist nur, dass für Muselmanen stets Geld wie Heu da ist.

hamburger
31.05.2015, 18:05
Deutschland kann sich kein BGE leisten. Zu wenig Rohstoffe.

Leider falsch. Wir haben bereits ein BGE, nennt sich H4 und Grundsicherung.
Niemand kann gezwungen werden, eine Arbeit anzunehmen. Jeder kann das durch bestimmte Verhaltensweisen leicht erreichen, ganz legal.
Entweder man macht wirkungsvolle Sanktionen oder führt dieses BGE offiziell ein, mit allen Konsequenzen.
Niemand kann weitere Leistungen einklagen, das BVerG wäre außen vor...
Die Mieten würden sinken, da hohe Mieten nicht mehr subventioniert werden würden und die Leistungsempfänger sich aus eigenem Antrieb billigere Wohnungen suchen würden.
Die Mindestrente wäre durch das BGE gesichert....Krankenversicherung auf niedrigstem Niveau, wie heute schon in der PKV durch die Notfallversicherung....
So gesehen, würde ein BGE alle Probleme lösen.

Antisozialist
31.05.2015, 18:12
Leider falsch. Wir haben bereits ein BGE, nennt sich H4 und Grundsicherung.
Niemand kann gezwungen werden, eine Arbeit anzunehmen. Jeder kann das durch bestimmte Verhaltensweisen leicht erreichen, ganz legal.
Entweder man macht wirkungsvolle Sanktionen oder führt dieses BGE offiziell ein, mit allen Konsequenzen.
Niemand kann weitere Leistungen einklagen, das BVerG wäre außen vor...
Die Mieten würden sinken, da hohe Mieten nicht mehr subventioniert werden würden und die Leistungsempfänger sich aus eigenem Antrieb billigere Wohnungen suchen würden.
Die Mindestrente wäre durch das BGE gesichert....Krankenversicherung auf niedrigstem Niveau, wie heute schon in der PKV durch die Notfallversicherung....
So gesehen, würde ein BGE alle Probleme lösen.

Das ist falsch. Öffentliche allgemeine Dienstpflichten sind zulässig. Zudem hat bis heute kein Bundesgericht ausdrücklich entschieden, dass auch der Arbeitsscheue grundzuversorgen ist.

hamburger
31.05.2015, 18:28
Das ist falsch. Öffentliche allgemeine Dienstpflichten sind zulässig. Zudem hat bis heute kein Bundesgericht ausdrücklich entschieden, dass auch der Arbeitsscheue grundzuversorgen ist.

Die Realität sind anders aus. Aus meiner aktiven Zeit als Unternehmer kenne ich die Praxis.
Der Betroffene meldet sich krank, kein Problem bei den Ärzten, dann entfällt jegliche Verpflichtung. Er bezieht also weiter Geld.
Dieses Prozedere ist unendlich machbar, also ist jegliche Art von Sanktion oder Verpflichtung nicht durchsetzbar.
Alles unter der Voraussetzung, das sich der Betroffene intelligent verhält.
Das ist die Realität in der BRD. Deine theoretischen Gedankenspiele sind also...obsolet.

Cudi
31.05.2015, 20:12
Was wird dann genau gut?

Ich schlage anderes vor: 10 Jahre Karenzzeit für Einwanderer, und dafür 100€ mehr für Deutsche, und das ohne Arbeitszwang, dafür aber mit freiwilliger wirklich professioneller Arbeitsvermittlung ausserhalb der Zeitarbeit.


DasSozialsystem würde stark entlastet werden und die falsche Einwanderung verhindert.

Merkwürdig ist nur, dass für Muselmanen stets Geld wie Heu da ist.

Ich habe einige deiner Beiträge gelesen. Realitätsfremd, Bildungsniveau Null und extrem albern. Dabei belasse ich es auch.

cornjung
31.05.2015, 20:37
Wir haben bereits ein BGE, nennt sich H4 und Grundsicherung.Niemand kann gezwungen werden, eine Arbeit anzunehmen. Jeder kann das durch bestimmte Verhaltensweisen leicht erreichen, ganz legal.

Die Realität sind anders aus. Aus meiner aktiven Zeit als Unternehmer kenne ich die Praxis.Der Betroffene meldet sich krank, kein Problem bei den Ärzten, dann entfällt jegliche Verpflichtung. Er bezieht also weiter Geld.Dieses Prozedere ist unendlich machbar, also ist jegliche Art von Sanktion oder Verpflichtung nicht durchsetzbar.Alles unter der Voraussetzung, das sich der Betroffene intelligent verhält.
Genau so ist es. Jeder kann jede angebotene Arbeit als " unzumutar " ablehnen. Mindestens aber beim potentiellen AG besoffen, fordernd, jammernd, krank spielend, humpelnd und stinkend erscheinen, und ihm durch die Blume mitteilen, dass man NULL Bock auf seinen Job hat. Jeder, der die Realität kennt, weiss das. Nur manche wollen es nicht hören. Und zur Not lässt man sich krank schreiben.

jack000
31.05.2015, 21:19
Plötzlich hat die Regierung Geld wie Heu
60 Jahre lang tat diese Regierung so, als ob sie sich kein bedingungsloses Grundeinkommen für seine Bürger leisten konnte. Wie die Sträflinge wurde das deutsche Volk Jahrzehntelang gedemütigt, sanktioniert und von den Behörden wie der letzte Dreck behandelt.
Anstatt den Deutschen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, wurden Mütter so derartig vom deutschen Staat drangsaliert, dass sie sich reihenweise umbrachten, mitsamt ihren Kindern......................WEITERLESEN.....BITTE . :schlecht:

http://petraraab.blogspot.de/2015/05/plotzlich-hat-die-regierung-geld-wie-heu.html

Petra weiß da also besser bescheid als alle anderen? Wie auch immer, es wird in absehbarer Zeit (20-40 Jahre) kein BGE geben!

Großadmiral
31.05.2015, 21:28
Doch, auch jemand, der nicht in der Lage ist, die Lage wirklich zu erfassen, gilt als arbeitsfähig. Sanktionierungen übelster Art gab es schon bei Analphabeten, ebenso bei psychisch Kranken und ich kann mir auch vorstellen, daß mancher Alkoholiker darunter fällt, der seinen Termin verschläft.

Diese Extremfälle tauchen in der Praxis auf und zwei von ihnen schafften es auch nach ganz oben in die Tagespresse. In einem Fall ging es um jemanden, der verhungerte und dessen Mutter, die beinahe verhungerte. Beides psychisch gestörte Menschen. In einem anderen Fall wurde ein Analphabet sanktioniert, auch seinerzeit ganz oben in der Presse. Der bekam nämlich kurzfristige Termine, konnte aber die Einladung nicht lesen.

Verschlafen=Sorgfaltspflichtverletzung=Fahrlässig keit=Verschuldet.
Psychisch gestörte sind nicht die Klientel der Arge, dass erkennen selbiger auch nicht.
Lesen gehört zu den Grundfertigkeiten in unserer Gesellschaft und kann daher Vorausgesetzt werden.

Großadmiral
31.05.2015, 21:31
Das Problem ist, das bei der Umstellung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf H4 die Kommunen die offenen Scheunentore dazu genutzt haben von allem was nur irgendwie möglich war nach H4 zu schieben um so von Kosten befreit zu werden.
Die Folge: Es reicht aus 3 Stunden pro Tag arbeiten zu können um H4-ler zu sein. Ebenso befinden sich Drogenabhängige, Alkoholiker und sonstige Unvermittelbare in H4, geraten aber genauso in die Mühlen.
=> Daher müsste da mal aufgeräumt werden und die so oder so unvermittelbaren in die aktuelle Sozialhilfe (Die für nicht mehr arbeitsfähige Menschen vorgesehen ist) einzugliedern.

Es geht um Arbeitsfähigkeit und nicht um Vermittelbarkeit.

konfutse
31.05.2015, 21:32
Entlassene Mitarbeiter können doch ihre Arbeitskraft woanders verkaufen. In der Regel sind Mitarbeiter auch wenig bis gar nicht durch am Gewinn oder Verlust ihres Arbeitgebers direkt beteiligt.
Das ist kein Argument pro dass das unternehmerische Risiko auf die Belegschaft abgewälzt werden dürfte. Auch könnten pleitegegangene Unternehmer ihre Arbeitskraft woanders verkaufen. Wenn sie denn einer nehmen würde.

Großadmiral
31.05.2015, 21:34
"Sozial" bedeutet (nur) das, was es im jeweiligen Kontext bedeutet: Gesellschaftlich, gemeinschaftlich, gesellig, fürsorglich, hilfsbereit, umgänglich, paternalistisch, wohlfahrtlich...

Na siehst du Auslegungssache.

Großadmiral
31.05.2015, 21:40
Kann sich aber mit den Lebensmittelkarten keine Medikamente besorgen (Zuzahlungspflicht in der Apotheke) und seine Miete wird auch nicht gezahlt.

Stimmt ist aber selbst verschuldet.
Aber keine Sorge ungewollte Obdachlosigkeit ist eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, ergo die Polizei-/Ordnungsbehörde wird sich darum kümmern.

Großadmiral
31.05.2015, 21:43
Das ist kein Argument pro dass das unternehmerische Risiko auf die Belegschaft abgewälzt werden dürfte. Auch könnten pleitegegangene Unternehmer ihre Arbeitskraft woanders verkaufen. Wenn sie denn einer nehmen würde.

Du verlangst ernsthaft ein Unternehmen solle lieber pleite gehen anstatt überflüssige Mitarbeiter zu entlassen?
Es ist Sache des Unternehmers welche Risiken er eingeht.

Großadmiral
31.05.2015, 21:50
Wenn mein Arbeitgeber schlecht wirtschaftet und mich dann entlässt ist das keine Beteiligung an dem Verlust meines Chefs?

Man könnte doch halbe halbe machen in guten wie in schlechten Zeiten. ;)

Üblicherweise werden Arbeitnehmer für ihre Leistung bezahlt, eine Beteiligung am Gewinn ist eher die Ausnahme.
Eine Haftung für Verluste liegt bei Arbeitnehmern grundsätzlich nicht vor.

Großadmiral
31.05.2015, 21:58
Genau so ist es. Jeder kann jede angebotene Arbeit als " unzumutar " ablehnen. Mindestens aber beim potentiellen AG besoffen, fordernd, jammernd, krank spielend, humpelnd und stinkend erscheinen, und ihm durch die Blume mitteilen, dass man NULL Bock auf seinen Job hat. Jeder, der die Realität kennt, weiss das. Nur manche wollen es nicht hören. Und zur Not lässt man sich krank schreiben.

Unzumutbar geht selten, der Rest stimmt leider.

Hay
01.06.2015, 00:05
Stimmt ist aber selbst verschuldet.
Aber keine Sorge ungewollte Obdachlosigkeit ist eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, ergo die Polizei-/Ordnungsbehörde wird sich darum kümmern.

Du meinst, der Kerl ist selber schuld, wenn er verreckt, weil er seine Medikamente nicht auslösen kann? Das ist natürlich auch ein Standpunkt!

Antisozialist
01.06.2015, 09:16
Das ist kein Argument pro dass das unternehmerische Risiko auf die Belegschaft abgewälzt werden dürfte. Auch könnten pleitegegangene Unternehmer ihre Arbeitskraft woanders verkaufen. Wenn sie denn einer nehmen würde.

Die Möglichkeiten, ohne Eigenkapital oder persönliche Risikoübernahme ein Unternehmen aufzubauen, sind sehr begrenzt.

Klar kann man mit einem Euro eine haftungsbeschränkte UG gründen.

Aber die Suche nach größeren Aufträgen, einem Vermieter, Kreditmöglichkeiten bei Banken oder Leasingunternehmen und Lieferanten, die nicht sofort bar kassieren, dürfte sich dann schwierig gestalten.

Antisozialist
01.06.2015, 09:20
Verschlafen=Sorgfaltspflichtverletzung=Fahrlässig keit=Verschuldet.
Psychisch gestörte sind nicht die Klientel der Arge, dass erkennen selbiger auch nicht.
Lesen gehört zu den Grundfertigkeiten in unserer Gesellschaft und kann daher Vorausgesetzt werden.

Solange niemand amtlich feststellt, dass die betroffenen Hartzer wegen psychischen Störungen länger arbeitsunfähig sind, werden diese als Arbeitssuchende geführt.

Antisozialist
01.06.2015, 09:25
Leider falsch. Wir haben bereits ein BGE, nennt sich H4 und Grundsicherung.
Niemand kann gezwungen werden, eine Arbeit anzunehmen. Jeder kann das durch bestimmte Verhaltensweisen leicht erreichen, ganz legal.
Entweder man macht wirkungsvolle Sanktionen oder führt dieses BGE offiziell ein, mit allen Konsequenzen.
Niemand kann weitere Leistungen einklagen, das BVerG wäre außen vor...
Die Mieten würden sinken, da hohe Mieten nicht mehr subventioniert werden würden und die Leistungsempfänger sich aus eigenem Antrieb billigere Wohnungen suchen würden.
Die Mindestrente wäre durch das BGE gesichert....Krankenversicherung auf niedrigstem Niveau, wie heute schon in der PKV durch die Notfallversicherung....
So gesehen, würde ein BGE alle Probleme lösen.

Das BGE würde wegen Wegfalls des administrativen Arbeitsdrucks dazu führen, dass sich bestimmte Geringverdiener aus dem Berufsleben zurückziehen würden. Würde man die Idee auf Menschen beschränken, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung sowieso kaum marktfähige Arbeitsleistungen erbringen könnten, wäre das Ergebnis besser.

cornjung
01.06.2015, 09:28
Die Möglichkeiten, ohne Eigenkapital oder persönliche Risikoübernahme ein Unternehmen aufzubauen, sind sehr begrenzt.
Kommt auf die Branche an. Dienstleistung, Gastro, Handel und Verkauf sind mit relativ geringem Eigenkapital aufzubauen. Natürlich nur, wenn man Ahnung hat, und tüchtig ist. Von Apothekern, Meistern und Zahnärzten ganz zu schweiggen...die bekommen Kredite ohne Ende. Und das sind nur Beispiele, die ich aus eigener Erfahrung kenne...

Das ist kein Argument pro dass das unternehmerische Risiko auf die Belegschaft abgewälzt werden dürfte. Auch könnten pleitegegangene Unternehmer ihre Arbeitskraft woanders verkaufen. Wenn sie denn einer nehmen würde.
Mach du dich mal selbständig, und wälz das ganze Risiko auf dich ab...du wirst bestimmt reich. Geld wächst auf den Bäümen, du musst es nur pflücken.

hamburger
01.06.2015, 09:46
Das BGE würde wegen Wegfalls des administrativen Arbeitsdrucks dazu führen, dass sich bestimmte Geringverdiener aus dem Berufsleben zurückziehen würden. Würde man die Idee auf Menschen beschränken, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung sowieso kaum marktfähige Arbeitsleistungen erbringen könnten, wäre das Ergebnis besser.

Dieser Kreis hat sich zum großen Teil eben schon aus der Arbeitswelt verabschiedet, mit eben den angeführten Methoden.
Die Höhe des BGEs dürfte eben nicht ein Leben mit Komfort ermöglichen....deswegen wäre auch die Motivation, etwas dazu zu verdienen, wesentlich höher.
Leider würde das BGE auch eine Bürgerversicherung voraussetzen...die das bestehende System abschaffen würde.
Dagegen liefen die Nutzniesser des alten Systems, die Krankenkassen, die heute Millionen vernichten, Sturm.
Wer gibt schon gern sein leistungsloses Einkommen auf?
Aber man kommt immer zum gleichen Ergebnis. Ein altes kaputtes Auto kommt auf den Schrottplatz, an einem alten kaputten System halten die Parasiten fest....bis zum Untergang....so wie unser Führer.

Antisozialist
01.06.2015, 09:47
Kommt auf die Branche an. Dienstleistung, Gastro, Handel und Verkauf sind mit relativ geringem Eigenkapital aufzubauen. Natürlich nur, wenn man Ahnung hat, und tüchtig ist. Von Apothekern, Meistern und Zahnärzten ganz zu schweiggen...die bekommen Kredite ohne Ende. Und das sind nur Beispiele, die ich aus eigener Erfahrung kenne...

Mach du dich mal selbständig, und wälz das ganze Risiko auf dich ab...du wirst bestimmt reich. Geld wächst auf den Bäümen, du musst es nur pflücken.

Diese Kredite bekommen diese Berufsgruppen aber in der Regel nur, wenn sie dafür persönlich haften. Das sind Lasten, die Arbeitnehmern erspart bleiben.

Tantalit
01.06.2015, 11:59
Üblicherweise werden Arbeitnehmer für ihre Leistung bezahlt, eine Beteiligung am Gewinn ist eher die Ausnahme.
Eine Haftung für Verluste liegt bei Arbeitnehmern grundsätzlich nicht vor.

Der Verlust des Arbeitsplatzes durch Misswirtschaft des Chefs ist als kein Verlust?

Sozialpläne sind doch geradezu das Paradebeispiel wie man Chefs für ihre "Mistwirtschaft" in Haftung nimmt.

-jmw-
01.06.2015, 12:37
Na siehst du Auslegungssache.
Eben. Und wer legt aus? Die Gerichte und insbesondere das BVerfG nach den üblichen Methoden der Rechtsauslegung.
D.h. weder entscheidet Beißer mit dem Fremdwörtduden in der Hand; noch entscheidet eine Abstimmung im HPF; noch entscheidet der Gesetzgeber oder die Regierung (trotz grossen Gestaltungsspielraumes).

cornjung
01.06.2015, 12:42
Der Verlust des Arbeitsplatzes durch Misswirtschaft des Chefs ist als kein Verlust? Sozialpläne sind doch geradezu das Paradebeispiel wie man Chefs für ihre "Mistwirtschaft" in Haftung nimmt.
Das stimmt, nur wird vergessen, dass mindestens beim Inhaber geführten Betrieb der Chef bei Misswirtschaft nicht nur seinen Betrieb, also seinen Arbeitsplatz verliert, sondern auch noch sein gesamtes Vermögen. Und wenn er Pech hat, auf Schulden sitzen bleibt.

Tantalit
01.06.2015, 13:51
Das stimmt, nur wird vergessen, dass mindestens beim Inhaber geführten Betrieb der Chef bei Misswirtschaft nicht nur seinen Betrieb, also seinen Arbeitsplatz verliert, sondern auch noch sein gesamtes Vermögen. Und wenn er Pech hat, auf Schulden sitzen bleibt.

Das nennt man unternehmerisches Risiko und nein sein gesamtes Vermögen verliert nur ein unternehmerischer kompletter Idiot.

Schon mal was von einer GmbH gehört?

PS. Auch eine unternehmerische Pfeife kann Hartz 4 beantragen und es weiter versuchen das ist doch das tolle an unseren System. ;)

FranzKonz
01.06.2015, 13:58
Der Verlust des Arbeitsplatzes durch Misswirtschaft des Chefs ist als kein Verlust?

Nein.

Ein Arbeitsplatz ist weder Besitz, noch Eigentum.


Sozialpläne sind doch geradezu das Paradebeispiel wie man Chefs für ihre "Mistwirtschaft" in Haftung nimmt.

Funktioniert nur bei "unternehmerischer kompletter Idiot".

konfutse
02.06.2015, 18:21
Du verlangst ernsthaft ein Unternehmen solle lieber pleite gehen anstatt überflüssige Mitarbeiter zu entlassen?
Es ist Sache des Unternehmers welche Risiken er eingeht.
Lese richtig! Ausgangspunkt war die Frage von Tantalit in #187 (http://www.politikforen.net/showthread.php?163304-Sozialgericht-h%C3%A4lt-K%C3%BCrzung-von-Hartz-IV-f%C3%BCr-verfassungswidrig&p=7927283&viewfull=1#post7927283) an Kurti, ob er möchte, dass "das unternehmerische Risiko zu 100% auf die Mitarbeiter umgewälzt wird". Ich möchte es nicht.

Kurti
02.06.2015, 21:55
Lese richtig! Ausgangspunkt war die Frage von Tantalit in #187 (http://www.politikforen.net/showthread.php?163304-Sozialgericht-h%C3%A4lt-K%C3%BCrzung-von-Hartz-IV-f%C3%BCr-verfassungswidrig&p=7927283&viewfull=1#post7927283) an Kurti, ob er möchte, dass "das unternehmerische Risiko zu 100% auf die Mitarbeiter umgewälzt wird". Ich möchte es nicht.Den Gewinn oder Verlust eines Unternehmens teilen sich bekanntlich zu "100%" dessen Eigner.

Rutt
04.06.2015, 10:26
Im Interview: Der Gothaer Sozialrichter Jens Petermann.


http://www.mdr.de/mdr-aktuell/video275314_zc-36d200d6_zs-046016ee.html


Das gefährdet die Existenz .......

mfg
rutt

Rutt
05.06.2015, 10:14
Krieg gegen Erwerbslose - Leistungskürzungen verfassungswidrig

Über die Bedeutung des Urteils sprachen wir mit Roland Rosenow von der Kanzlei Sozialrecht in Freiburg.
Er rät nun allen ALG II EmpfängerInnen, die einen Sanktionsbescheid erhalten, Widerspruch gegen diesen einzulegen und Klage zu erheben.

Radio Dreyeckland

https://www.youtube.com/watch?v=ZeTfU_ggNzI


mfg
rutt

Großadmiral
05.06.2015, 19:00
Du meinst, der Kerl ist selber schuld, wenn er verreckt, weil er seine Medikamente nicht auslösen kann? Das ist natürlich auch ein Standpunkt!

Wer den sonst?

Großadmiral
05.06.2015, 19:02
Solange niemand amtlich feststellt, dass die betroffenen Hartzer wegen psychischen Störungen länger arbeitsunfähig sind, werden diese als Arbeitssuchende geführt.

Üblicherweise ist das Amt da schon hinterher oder der Betroffene muss sich selber Kümmern wenn es nicht offensichtlich ist.

Großadmiral
05.06.2015, 19:06
Der Verlust des Arbeitsplatzes durch Misswirtschaft des Chefs ist als kein Verlust?

Sozialpläne sind doch geradezu das Paradebeispiel wie man Chefs für ihre "Mistwirtschaft" in Haftung nimmt.

Warum sollte der Arbeitgeber zu anderen Konditionen kündigen dürfen wie der Arbeitnehmer?

Großadmiral
05.06.2015, 19:08
Eben. Und wer legt aus? Die Gerichte und insbesondere das BVerfG nach den üblichen Methoden der Rechtsauslegung.
D.h. weder entscheidet Beißer mit dem Fremdwörtduden in der Hand; noch entscheidet eine Abstimmung im HPF; noch entscheidet der Gesetzgeber oder die Regierung (trotz grossen Gestaltungsspielraumes).

Ergo muss man das Gericht nur passend besetzen.

Großadmiral
05.06.2015, 19:10
Lese richtig! Ausgangspunkt war die Frage von Tantalit in #187 (http://www.politikforen.net/showthread.php?163304-Sozialgericht-h%C3%A4lt-K%C3%BCrzung-von-Hartz-IV-f%C3%BCr-verfassungswidrig&p=7927283&viewfull=1#post7927283) an Kurti, ob er möchte, dass "das unternehmerische Risiko zu 100% auf die Mitarbeiter umgewälzt wird". Ich möchte es nicht.

Nur trägt der AN gar kein Unternehmerisches Risiko.

konfutse
05.06.2015, 19:57
Nur trägt der AN gar kein Unternehmerisches Risiko.
Zeitarbeit ist eine Risikoabwälzung. Abgesehen von der möglichen schnellen Kündigung bei Auftragsrückgang muss der AN einen Teil seines Lohnes in sein Zeitkonto für unbezahlten Urlaub, genannt Auftragspausen stecken.