PDA

Vollständige Version anzeigen : Sterben Verboten?



WladimirLenin
17.11.2003, 11:30
Was hält ihr von der Sterbehilfe. Ich meine nicht zum Hilfe von Selbstmordgefährdete Menschen, sondern die Leute die sher krank sind und keine Heilungsmöglichkeit haben, dass die Theoretisch, wie in Holland oder Schweiz.

Was hält ihr von der legalisierung von aktive Sterbehilfe. Passive Sterbehilfe ist schon erlaubt!!!!!

Ich werde mich raushalten!
Ich bin hier Neutral

O.v.Bismarck
17.11.2003, 13:40
Ich wurde sagen, das wenn die Auflagen stimmen, die aktive Sterbehilfe erlaubt werden sollte.

Dazu müsste aber ein Arzt, ein Richter, eine Neutrale Person und mindestens ein Verwandter (des Sterbewilligen) Zeuge sein, wenn ein Mensch signalisiert, das er sterben möchte.

O.v.B.

Flitzi
17.11.2003, 16:10
Eine Frage:
Wo ist der unterschied zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe? Also, was bedeutet passive Sterbehilfe??

Flitzi

Großadmiral
17.11.2003, 16:19
Bin deienr Meinung, Otto. Ich habe "ja, mit sehr harten Auflagen" angeklickt.

Alex
17.11.2003, 17:31
Wilkommen zurück Wladimir,

ich denke das Sterbehilfe in jedem Fall möglich sein muss, da der Tod genauso wie das Leben ein Menschenrecht ist bzw. sein sollte.
Allerdings schließe ich mich O.v. Bismarck und Chandler Muriel an, das Mißbrauch, in Form von Auflagen, verhindert werden muss.
Das Schweizer bzw. Holländische System leistet hier bereits gute Arbeit.

Großadmiral
17.11.2003, 17:33
Du kannst mich Chandler nennen, ich besteh nicht auf Muriel.
Bin froh, dass du unserer Meinung bist!

aphaean
17.11.2003, 19:06
Und was ist mit den sogenannten Patientenverfügungen? Wenn jemand bei voller geistiger Gesundheit bestimmt, daß sollte der Fall jemals eintreten, daß er lediglich durch Maschinen am Leben gehalten wird, in Schmerzen und ohne Aussicht auf Besserung, diese abgestellt werden sollten?

Noch eine Grauzone: was ist mit jenen, die sich nicht eindeutig äussern können, beziehungsweise es Grund gibt an der geistigen Gesundheit zu zweifeln?

cheerio mates
anna

P.S. Schliesse mich der "mit sehr harten Auflagen" Fraktion prinzipiell an - welches Recht hat ein Staat, der mir nicht einmal das Leben schenkt - mir die "vorzeitige" Beendigung desselben zu verbieten?

Siran
17.11.2003, 19:19
@Flitzi

Passive Sterbehilfe wäre wohl so etwas, wie Schlaftabletten für den Betroffenen beschaffen, damit sich dieser damit umbringen kann, während aktive Sterbehilfe halt das direkte Setzen einer Giftspritze, das Abschalten der Lebenserhaltungssystem, etc. wäre-

Flitzi
18.11.2003, 05:02
Danke @ Siran!

Ich schliesse mich der Mehrheit an..
Manchmal it es einfach besser mit aktiver Sterbehilfe.

Flitzi

trib996
19.11.2003, 16:50
Ich bin für aktive Sterbehilfe.

Es kann nicht sein das der Mensch am Lebensabend auch noch als Versuchskaninchen mißbraucht wird.

Wenn ich geistig auf voller Höhe bin , hat mir kein Verwandter dazwischen zu reden , auch wenn der Abschied schwer fällt.

Aber hierzulande kommt eh nichts zu stande .
Die Pharmalobby haut sofort mit der "NAZI-Euthanasie-keule " dazw. und schon ist jede Diskusion vom Tisch.

subba
24.11.2003, 15:02
Original von Siran
Passive Sterbehilfe wäre wohl so etwas, wie Schlaftabletten für den Betroffenen beschaffen, damit sich dieser damit umbringen kann, während aktive Sterbehilfe halt das direkte Setzen einer Giftspritze, das Abschalten der Lebenserhaltungssystem, etc. wäre-

Nein, das Abschalten von Lebenserhaltungssystem gilt laut höchster Rechtsprechung und Literatur auch als Unterlassen und ist legal. Das ergibt sich zum einen daraus, dass der Patient ja jederzeit den Behandlungsabbruch fordern kann. Dann ist jeder (nicht nur ein Arzt) berechtigt das Teil abzuschalten. Würde man den Knopfdruck zum Abschalten als aktive Tötung bezeichnen hätte der Patient keine Möglichkeit mehr die Behandlung zu verweigern (weil niemand berechtigt wäre das Teil abzuschalten), was aber sein gutes Recht ist. Und zum Anderen daraus, dass das Abschalten dieses Systems wertungsmäßig einem Unterlassen gleichkommt.
Ich finde das gut so.

Aktive Tötung ist nicht so der Bringer, weil dann ja ein Arzt evtl. verpflichtet wäre einen Menschen zu töten und je nach persönlicher Überzeugung würde man den Arzt damit in Gewissenskonflikte bringen. Fraglich ist natürlich ob diese weniger zumutbar sind, als die Schmerzen des Patienten. Allerdings kann der Arzt ja nicht dadurch dass der Patient krank ist einen persönlichen Nachteil haben. Das wäre ja unfair, denn wenn man krank ist dann ist das ja primär ein Problem das man selbst hat und das kann man dann nicht auf Andere abwälzen (außer mir, ich wälze alles auf Andere ab ;)).
Außerdem kann sich der Patient ja auch selbst vergiften indem er irgendwen losschickt um das Gift zu besorgen. Für Behinderte darf man sogar Trinkvorrichtungen konstruieren, solange der Prozess der Gifteinnahme dem Patienten überlassen bleibt. Das ist ein bisschen komisch weil wenn ich ich jemandem eine Trinkvorrichtung zur Selbstvergiftung bauen darf kann ich ihn eigentlich auch gleich töten... Aber so ist eben Deutsches Recht...

Lustig ist auch dass manche meinen ich darf ihm friedlich solange zusehen bis das Gift seine Wirkung entfaltet, muss ihn dann aber retten, sonst mache ich mich wegen Totschlag durch Unterlassen strafbar. Das heisst ich darf jemandem Gift bringen und ihm eine Trinkvorrichtung bauen, dann zusehen wie er trinkt und wenn er dann bewusstlos ist muss ich einen Krankenwagen rufen... Naja, Deutsches Recht.

subba
24.11.2003, 15:03
In Deutschland kann man übrigens auch wegen versuchtem Mord an sich selbst oder wegen Körperverletzung an sich selbst verklagt werden...

Großadmiral
24.11.2003, 16:04
Ich weis, kam vor kurzem bei der Salesch. Dort hat sich jemand versucht umzubringen, jedoch mittendrin anders überlegt. Wollte das Verbrechen einem anderen in die Schuhe schieben. Er wurde aber entlarvt. Verrückt..

subba
24.11.2003, 17:47
Original von ChandlerMuriel
Ich weis, kam vor kurzem bei der Salesch. Dort hat sich jemand versucht umzubringen, jedoch mittendrin anders überlegt. Wollte das Verbrechen einem anderen in die Schuhe schieben. Er wurde aber entlarvt. Verrückt..

Naja das ist ja was völlig anderes... Der wird dann wegen falscher Verdächtigung verurteilt. Nicht wegen versuchtem Mord an sich selbst.

Den Fall den ich meine ist der: A und B überfallen eine Bank. Auf der Flucht will B auf einen Verfolger schießen. Weil er nicht richtig schaut schießt er auf A weil er denkt A sei ein Verfolger. A überlebt. Weil A Mittäter ist und der Schuss auf etwaige Verfolger abgesprochen war muss er sich den Schuss des B anrechnen lassen. Dass B versehentlich auf den falschen (nämlich auf A statt auf einen Verfolger) geschossen hat ist unbeachtlich. Da aus Sicht des B der A "ein anderer" Mensch ist ist A auch für die Tötung eines anderen Menschen verantwortlich, obwohl dieser andere Mensch er selbst ist. Zugegeben etwas abenteuerlich, aber so ists die herrschende Meinung und so hat auch der BGH entschieden. BGHSt 11,268 (glaube ich...) A wurde in diesem Fall wegen versuchtem Mord an sich selbst verurteilt. Mit Selbstmord hat das Ganze nix zu tun.

Siran
24.11.2003, 17:52
Aber nur als Mittäter, oder? Er hat ja nicht aktiv auf sich selbst geschossen... ?(

subba
24.11.2003, 18:22
Original von Siran
Aber nur als Mittäter, oder? Er hat ja nicht aktiv auf sich selbst geschossen... ?(

Es gibt keinen Unterschied zwischen Täter und Mittäter (Mittäterschaft ist nicht zu verwechseln mit Beihilfe - Mittäterschaft heisst gemeinschaftliche Begehung und steht der Täterschaft gleich).
Verurteilt wird er wegen versuchten Mordes so als hätte er ihn selbst begangen. Dass ein anderer geschossen hat ist irrelevant und schlägt sich nicht auf das Urteil nieder.

Großadmiral
24.11.2003, 20:22
Okay, ich weis jetzt was du meinst.