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Vollständige Version anzeigen : Behörden treten die Grundrecht mit Füßen



Uwe Graf Koks
17.01.2018, 14:47
Wie denkt ihr darüber?

Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz gibt uns ja die Meinungsfreiheit bar jeglicher Zensur. Abs 2 schränkt dieses Grundrecht ein unter Berufung auf die Vorschriften der allgemeinen Gesetze.
Das hieße also zunächst (und hier nehme ich den Zensutparagraphen Nummero uno als Beispiel) das beispielsweise das Grundrecht auf Meinungsfreiheit durch den § 130 StGB eingeschränkt werden darf.

Wenn, ja wenn da nur nicht dieser perfide Artikel 19 Grundgesetz wäre.
Denn dieser Artikel 19 Abs. 1 sagt eindeutig:
Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(Hier haben wir also schon mal eine verbindliche MUSS-Formulierung und keine KANN Formulierung)Das hieße also klipp und klarin einem rechtsstaatlichen Rechtssystem (sofern ein solches vorhanden ist)dass im Strafgesetzbucheindeutig stehen müsste, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit durch das StGB eingeschränkt werden darf. Das sogenannte Zitiergebot. Allerdings sucht man dieses Zitat im Strafgesetzbuch vergeblich, weil es dort nicht vorhanden ist.
(Das betrifft übrigens auch andere Gesetzeswerke) Abs. 2 sagt aus:
In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Allerdings werden durch Ermittlungsverfahren Prozesse und Verurteilungen aufgrund von § 130 StGB sogar zwei Artikel des Grundgesetzes in ihrem Wesensgehalt enorm angetatstet.
Eben Art. 5 und Artikel 19, wobei letzterer von Richtern auf illegalste Art und Weise komplett außer Kraft gesetzt wird.
Hier maßt sich die Judikative eine Grundgesetzänderung an, wozu normalerweise eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig ist.
Das ist nicht nur illegal, dass ist in meinen Augen hochkriminell.

Wobei wir nun notwendigerweise auch auf unser Rechtssystem zu sprechen kommen müssen.
Deutsches Recht ist grundsätzlich kodifiziertes Recht.
Das heißt:
Zur Rechtsprechung dürfen ausschließlich Gesetze und Verordnungen zur Anwendung kommen.
Was aber machen Exekutive und Judikative?
Die berufen sich mehr auf diverse (auch schon rechtswidrige) Grundsatzentscheidungen, um auf dieser Grundlage Ermittlungs- und Strafverfahren in die Wege zu leiten.
(In einem kodifizierten Rechtssystem dürfen grundsatzentscheide, die Gesetze ändern oder außer Kraft setzen, NUR dafür herangezogen werden, damit die Legislative aufgrund dieser Urteile Gesetzesänderungen bzw. Modifikationen durchführen kann)
Doch leider sind Verwendungen solcher Grundsatzentscheide Fallrecht, das sich auf Tradition und Präzedenzfälle aus früherer Rechtsprechung beruft.
Dabei ist es vollkommen egal, ob diese frühere Rechtsprechung rechtswidrig war oder nicht.
Und genau darum ist es so wichtig, dass sich deutsche Richter an das kodifizierte Rechtssystem halten müssen, was sie aber nicht tun.
Viele Strafverfahren, in denen es zu Verurteilungen gekommen ist, hätten nach rein kodifiziertem Recht zu Freisprüchen führen müssen.
Aber durch eben diese Grundsatzentscheide hat sich die Justiz ihr eigenes Pseudorecht erstellt, das in etlichen Bereichen nichts mehr mir unserem kodifizierten Rechtssystem zu tun hat.

Wobei wir wieder die Parallele zum Grundgesetz ziehen können.
Hier wird einzig durch Grundsatzentscheide bzw. sogar nur unter Berufung auf diverse Bücher ominöser Autoren behauptet, dass das Zitiergebot aus Artiekl 19 GG NICHT für das StGB gilt.
Hier hat man also mittels illegalem Fallrecht eine Grundgesetzänderung herbeigeführt, zu der normalerweise eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig ist.

Es ist also mittlerweile im deutschen Rechtssystem so:
Kann man einen unbequemen Bürger nicht über das kodifizierte Rechtssystem belangen, macht man sich eben über Grundsatzurteile sein eigenes Recht, um so unschuldige Bürger anklagen und bestrafen zu können.

Das dabei auch noch die Menschenrechte mit Füßen getreten werden, wie in meinem Fall, steht auf einem anderen Blatt.

Carl von Cumersdorff
17.01.2018, 21:17
Wie denkt ihr darüber?

Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz gibt uns ja die Meinungsfreiheit bar jeglicher Zensur. Abs 2 schränkt dieses Grundrecht ein unter Berufung auf die Vorschriften der allgemeinen Gesetze.
Das hieße also zunächst (und hier nehme ich den Zensutparagraphen Nummero uno als Beispiel) das beispielsweise das Grundrecht auf Meinungsfreiheit durch den § 130 StGB eingeschränkt werden darf.

Wenn, ja wenn da nur nicht dieser perfide Artikel 19 Grundgesetz wäre.
Denn dieser Artikel 19 Abs. 1 sagt eindeutig:
Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(Hier haben wir also schon mal eine verbindliche MUSS-Formulierung und keine KANN Formulierung)Das hieße also klipp und klarin einem rechtsstaatlichen Rechtssystem (sofern ein solches vorhanden ist)dass im Strafgesetzbucheindeutig stehen müsste, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit durch das StGB eingeschränkt werden darf. Das sogenannte Zitiergebot. Allerdings sucht man dieses Zitat im Strafgesetzbuch vergeblich, weil es dort nicht vorhanden ist.
(Das betrifft übrigens auch andere Gesetzeswerke) Abs. 2 sagt aus:
In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Allerdings werden durch Ermittlungsverfahren Prozesse und Verurteilungen aufgrund von § 130 StGB sogar zwei Artikel des Grundgesetzes in ihrem Wesensgehalt enorm angetatstet.
Eben Art. 5 und Artikel 19, wobei letzterer von Richtern auf illegalste Art und Weise komplett außer Kraft gesetzt wird.
Hier maßt sich die Judikative eine Grundgesetzänderung an, wozu normalerweise eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig ist.
Das ist nicht nur illegal, dass ist in meinen Augen hochkriminell.

Wobei wir nun notwendigerweise auch auf unser Rechtssystem zu sprechen kommen müssen.
Deutsches Recht ist grundsätzlich kodifiziertes Recht.
Das heißt:
Zur Rechtsprechung dürfen ausschließlich Gesetze und Verordnungen zur Anwendung kommen.
Was aber machen Exekutive und Judikative?
Die berufen sich mehr auf diverse (auch schon rechtswidrige) Grundsatzentscheidungen, um auf dieser Grundlage Ermittlungs- und Strafverfahren in die Wege zu leiten.
(In einem kodifizierten Rechtssystem dürfen grundsatzentscheide, die Gesetze ändern oder außer Kraft setzen, NUR dafür herangezogen werden, damit die Legislative aufgrund dieser Urteile Gesetzesänderungen bzw. Modifikationen durchführen kann)
Doch leider sind Verwendungen solcher Grundsatzentscheide Fallrecht, das sich auf Tradition und Präzedenzfälle aus früherer Rechtsprechung beruft.
Dabei ist es vollkommen egal, ob diese frühere Rechtsprechung rechtswidrig war oder nicht.
Und genau darum ist es so wichtig, dass sich deutsche Richter an das kodifizierte Rechtssystem halten müssen, was sie aber nicht tun.
Viele Strafverfahren, in denen es zu Verurteilungen gekommen ist, hätten nach rein kodifiziertem Recht zu Freisprüchen führen müssen.
Aber durch eben diese Grundsatzentscheide hat sich die Justiz ihr eigenes Pseudorecht erstellt, das in etlichen Bereichen nichts mehr mir unserem kodifizierten Rechtssystem zu tun hat.

Wobei wir wieder die Parallele zum Grundgesetz ziehen können.
Hier wird einzig durch Grundsatzentscheide bzw. sogar nur unter Berufung auf diverse Bücher ominöser Autoren behauptet, dass das Zitiergebot aus Artiekl 19 GG NICHT für das StGB gilt.
Hier hat man also mittels illegalem Fallrecht eine Grundgesetzänderung herbeigeführt, zu der normalerweise eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig ist.

Es ist also mittlerweile im deutschen Rechtssystem so:
Kann man einen unbequemen Bürger nicht über das kodifizierte Rechtssystem belangen, macht man sich eben über Grundsatzurteile sein eigenes Recht, um so unschuldige Bürger anklagen und bestrafen zu können.

Das dabei auch noch die Menschenrechte mit Füßen getreten werden, wie in meinem Fall, steht auf einem anderen Blatt.

Bei Gelegenheit antworten wir diesen Verbrechern mit ihren eigenen Auffassungen deutscher Gesetze.

ERNEUERER
18.01.2018, 01:46
Sehr interessant ...

u. deine Ausführung/Bewertung bzgl. der bestehenden Gesetze, wäre keine
Grundlage für ein renommiertes Rechtsanwalt-Büro, sich der Sache anzunehmen :?

Freddy K
18.01.2018, 01:51
Du hast das Prinzip noch nicht verstanden: Gesetze sind dazu da, damit die Gerechtigkeit nicht überhand nimmt.

-jmw-
18.01.2018, 11:04
Ich denke dazu, dass man fragen muss, 1. seit wann das so ist und 2. wie viele Fachleute das so sehen wie Du.

Esreicht!
18.01.2018, 11:17
Hallo,

der Stärkere hat immer recht, und das ist nunmal der Staat, repräsentiert durch moralisch-charakterlich bis ins Mark verfaulten, ausschließlich unserer Besatzungsmacht dienenden BRD-Politikern samt Staatsmedien, die sich auch gerne als Demokraten bezeichnen!

kd

FranzKonz
18.01.2018, 11:30
...
Es ist also mittlerweile im deutschen Rechtssystem so:
Kann man einen unbequemen Bürger nicht über das kodifizierte Rechtssystem belangen, macht man sich eben über Grundsatzurteile sein eigenes Recht, um so unschuldige Bürger anklagen und bestrafen zu können.

Das dabei auch noch die Menschenrechte mit Füßen getreten werden, wie in meinem Fall, steht auf einem anderen Blatt.

Bitte Herrn Grafen, die Contenance wahren zu wollen.

In Artikel 5 Abs2 ist die Einschränkung bereits kodifiziert.

Pelle
02.05.2019, 22:22
Wie denkt ihr darüber?

Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz gibt uns ja die Meinungsfreiheit bar jeglicher Zensur. Abs 2 schränkt dieses Grundrecht ein unter Berufung auf die Vorschriften der allgemeinen Gesetze.
Das hieße also zunächst (und hier nehme ich den Zensutparagraphen Nummero uno als Beispiel) das beispielsweise das Grundrecht auf Meinungsfreiheit durch den § 130 StGB eingeschränkt werden darf.



Die Polizei hat, im letzten Jahr, meine Wohnung durchsucht und viele Gestände beschlagnahmt, weil der Staat der Meinung war, dass ich zu viel verdient habe. Am Ende ist nichts ausgekommen bei dieser Aktion.


https://www.youtube.com/watch?v=5JsFD2k6qkM

Suppenkasper
03.05.2019, 00:30
Es ist die Frage: Gilt das Grundgesetz überhaupt noch in der BRD? Wo ist denn sein Gültigkeitsbereich? Wie kann es denn, auch von der Regierung, Tag für Tag straflos gebrochen werden wenn es noch gilt? Meiner bescheidenen Ansicht nach leben die Restdeutschen seit der Wiedervereinigung in einem rechtsfreien Raum, in dem nur noch de facto Rechtssprechung existiert. Die politischen Ereignisse der letzten jahre illustrieren dies beredt. Höchste Politiker beugen und ignorieren bestehende Gesetze ganz nach Gutdünken, ohne dafür belangt werden zu können. Berechtigte versuche sie dafür anzuklagen werden einfach vom Tisch gewischt, geradezu frech verlacht. Das ist keine "freiheitliche Demokratie", das ist eine fremdgesteuerte linksfaschistische Diktatur gegen das eigene Volk übelster Sorte (und ja, ich habe im Gegensatz zu den meisten Dödeln die den Begriff bei allen sich bietenden Gelegenheiten im Maule führen einen sehr genau definierten Begriff von Faschismus, danke der Nachfrage).

Kaktus
03.05.2019, 05:54
https://philosophia-perennis.com/2018/08/14/politisch-kontrollierte-justiz-deutschland-wuerde-heute-nicht-mehr-in-die-eu-aufgenommen/

Ich sehe das auch so wie du. Spätestens seit dem Wievereinigungsvertrag herrscht in D kein Recht mehr und ein Staat ist es auch nicht mangels eindeutig definierter Grenzen

Gehirnnutzer
08.05.2019, 20:17
Es ist die Frage: Gilt das Grundgesetz überhaupt noch in der BRD? Wo ist denn sein Gültigkeitsbereich? Wie kann es denn, auch von der Regierung, Tag für Tag straflos gebrochen werden wenn es noch gilt? Meiner bescheidenen Ansicht nach leben die Restdeutschen seit der Wiedervereinigung in einem rechtsfreien Raum, in dem nur noch de facto Rechtssprechung existiert. Die politischen Ereignisse der letzten jahre illustrieren dies beredt. Höchste Politiker beugen und ignorieren bestehende Gesetze ganz nach Gutdünken, ohne dafür belangt werden zu können. Berechtigte versuche sie dafür anzuklagen werden einfach vom Tisch gewischt, geradezu frech verlacht. Das ist keine "freiheitliche Demokratie", das ist eine fremdgesteuerte linksfaschistische Diktatur gegen das eigene Volk übelster Sorte (und ja, ich habe im Gegensatz zu den meisten Dödeln die den Begriff bei allen sich bietenden Gelegenheiten im Maule führen einen sehr genau definierten Begriff von Faschismus, danke der Nachfrage).

Suppenkasper, man sollte sich Urteile anschauen, wenn auf sie verwiesen wird. In den heutigen Internetzeiten sehr einfach:

https://opinioiuris.de/entscheidung/1601

Das so oft erwähnte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, auf das gern ohne Angabe des Aktenzeichens verwiesen wird, schließlich trifft es ein ganz andere Aussage als ihm immer nach gesagt wird.


Eine Landschaftsschutzverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragungen in eine nicht veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip.

Der Geltungsbereich einer Rechtsnorm muss nicht konkret definiert sein, sondern er muss für den Normunterworfenen erkennbar sein.

Name der Rechtsnorm: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Geltungsbereich durch den Namen erkennbar.


Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Geltungsbereich durch die Präambel erkennbar.

Dann haben wie noch die Ratifizierung des GG, die Beitrittserklärung der DDR, den Einigungsvertrag etc. pp..

Der Geltungsbereich ist auch dadurch erkennbar.

Myschkin
14.05.2019, 11:36
Für alle, die an den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat glauben:



Ich sehe den Satanismus der westlichen Demokratie in folgenden, diesem System inhärenten Elementen:

Lüge, Täuschung und Betrug, vor allem eine sich auf alles erstreckende Destruktivität: Recht, Gesetz, Eigentum, Staaten, Sprachen, Kulturen und die Existenz ganzer Völker.

Dr. iur. Damien Viguier erklärt in sehr wohlgesetzten Worten einen Aspekt des liberalkapitalistisch-demokratischen Satanismus:

Organisationen des Antirassismus würden jenseits der Legalität Druck ausüben, um Alain Soral verhaften zu lassen.

Soral wurde wegen eines Verstoßes gegen das Presserecht verurteilt, aber im französischen Presserecht sind keine Haftbefehle vorgesehen, was eine gewisse Lobby mit allen Mitteln zu umgehen versuche, die ein perverses Vergnügen empfinde, einen Gegner außerhalb der Legalität zu bekämpfen. *Wir haben die Macht, den französischen Staat zu zwingen, schweren Betrug zu begehen.*

So ähnlich ist es schon beim IMT gelaufen, das mir zunehmend wie eine in rechtsstaatlichen Formen zelebrierte schwarze Messe vorkommt.

Homöopathisch verdünnt kann man den satanischen d.h. mit Lüge und Betrug operierenden Charakter der Demokratie auch vor Gerichten der OMF-BRD erleben, etwa in Augsburg und dort richtenden, die Beweisaufnahme fälschenden Kotz- und Stinkmösen.

Tempranillo


https://www.egaliteetreconciliation.fr/Communique-de-Damien-Viguier-a-propos-du-mandat-d-arret-pris-contre-Alain-Soral-et-du-proces-Zeon-54755.html

http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=487061


In der BRD gilt weiterhin Besatzungsrecht, wir leben als unter Bedingungen wie in viele Länder Europas zur Zeit der Hitler-Besatzung.


Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD) legt detailliert dar, dass im Zuge des Zwei-plus-Vier-Vertrags von 1990 zwar die damalige Sowjetunion, nicht aber die Westalliierten auf ihre Besatzungsrechte in Deutschland verzichteten. RT Deutsch fragte diesbezüglich auf der Bundespressekonferenz nach.


Das öffentlich zugängige Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD) kommt unter dem Titel "Überleitungsvertrag und Feindstaatenklauseln im Lichte der völkerrechtlichen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland" (https://www.bundestag.de/resource/blob/414956/52aff2259e2e2ca57d71335748016458/wd-2-108-06-pdf-data.pdf) zu dem eindeutigen Schluss, dass "das weiter gültige Besatzungsrecht in drei große Bereichen" in der Bundesrepublik Deutschland erhalten geblieben ist.

https://deutsch.rt.com/inland/88066-bundespressekonferenz-besatzungsrecht-gilt-in-deutschland/

Ansuz
29.05.2019, 22:06
l] (http://blog.fefe.de/?ts=a210a922) Noch was zu den Cyberplänen vom Cyberheimathorst (https://www.tagesschau.de/investigativ/seehofer-cyberabwehr-103.html):
Die Bundesregierung plant nach Informationen des BR, Cyberangriffe aktiv abzuwehren und dazu Server zu zerstören, über die die Angriffe laufen. Wie weit die Überlegungen mittlerweile fortgeschritten sind, ergibt sich aus einem internen "Konzeptpapier", das BR Recherche vorliegt.
Aha. Soso. Server zerstören, ja? Per Cyber-Cyber? Nee, klar.NICHT EINEN haben die gefunden, der sich mit sowas auskennt? Die haben wirklich nicht mal einen Freund, der sie diskret zur Seite nimmt, und ihnen sagt, dass sie sich gerade öffentlich zur Lachnummer machen?! So ein bisschen tun mir die Unions-Politiker ja schon leid.
Wenigstens einen Freund! Nicht?

Wow.

Einen!!

Quelle (http://blog.fefe.de/?ts=a210a922)

GSch
30.05.2019, 21:49
Es ist die Frage: Gilt das Grundgesetz überhaupt noch in der BRD? Wo ist denn sein Gültigkeitsbereich?

Erstens gilt ein Gesetz grundsätzlich überall dort, wo der Gesetzgeber etwas zu sagen hat. Dass ein Geltungsbereich explizit genannt wird, ist die Ausnahme und nur dann üblich, wenn vom Prinzip abgewichen wird (wie etwa beim OwiG, das auch auf Schiffen und in Flugzeugen gilt, die das deutsche Hoheitszeichen tragen).

Zweitens steht der Geltungsbereich des Grundgesetzes in seinem Titel.

Drittens steht er auch in der Präambel.

Suppenkasper
31.05.2019, 00:47
Erstens gilt ein Gesetz grundsätzlich überall dort, wo der Gesetzgeber etwas zu sagen hat. Dass ein Geltungsbereich explizit genannt wird, ist die Ausnahme und nur dann üblich, wenn vom Prinzip abgewichen wird (wie etwa beim OwiG, das auch auf Schiffen und in Flugzeugen gilt, die das deutsche Hoheitszeichen tragen).

Zweitens steht der Geltungsbereich des Grundgesetzes in seinem Titel.

Drittens steht er auch in der Präambel.

Mhm. Und was sagen die 2+4-Verträge und ihre Implikationen dazu?

GSch
31.05.2019, 18:38
Mhm. Und was sagen die 2+4-Verträge und ihre Implikationen dazu?

Nichts. Absolut nichts. Auch der 2+4-Vertrag ist deutsches Gesetz und gilt - festhalten! - in der Bundesrepublik Deutschland.

Suppenkasper
31.05.2019, 19:21
Nichts. Absolut nichts. Auch der 2+4-Vertrag ist deutsches Gesetz und gilt - festhalten! - in der Bundesrepublik Deutschland.

Und was ist mit dem Einigungsvertrag von 1990 und Artikel 23? Der legte den Geltungsbereich des GG fest und wurde gestrichen. Wo ist seither der Geltungsbereich des GG rechtskräftig definiert worden?

latrop
31.05.2019, 20:55
Behörden treten die Grundrecht mit Füßen
Tolles deutsch !!!

GSch
31.05.2019, 21:28
Und was ist mit dem Einigungsvertrag von 1990 und Artikel 23? Der legte den Geltungsbereich des GG fest und wurde gestrichen. Wo ist seither der Geltungsbereich des GG rechtskräftig definiert worden?

Erstens ergibt sich der Geltungsbereich des Grundgesetzes nach wie vor aus seinem Titel, falls das nicht schon bemerkt worden sein sollte.

Zweitens steht er auch in der Präambel, falls auch das noch nicht bemerkt worden sein sollte.

Drittens ergibt sich der Geltungsbereich des Grundgesetzes auch aus dem Einigungsvertrag.

Artikel 23 GG aF legte nie den Geltungsgereich des Grundgesetzes fest, sondern beschrieb nur den territorialen Zustand von 1949, verbunden mit der Erwartung, dass der sich eines Tages ändern würde. Was er 1990 auch tat.

Suppenkasper
31.05.2019, 21:31
Erstens ergibt sich der Geltungsbereich des Grundgesetzes nach wie vor aus seinem Titel, falls das nicht schon bemerkt worden sein sollte.

Zweitens steht er auch in der Präambel, falls auch das noch nicht bemerkt worden sein sollte.

Drittens ergibt sich der Geltungsbereich des Grundgesetzes auch aus dem Einigungsvertrag.

Artikel 23 GG aF legte nie den Geltungsgereich des Grundgesetzes fest, sondern beschrieb nur den territorialen Zustand von 1949, verbunden mit der Erwartung, dass der sich eines Tages ändern würde. Was er 1990 auch tat.

So wird üblicherweise von Systemschranzen argumentiert.

Originalwortlaut:

„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

Womit genau wurde es in Kraft gesetzt? Der Artikel wurde gestrichen. Nix wurde da in Kraft gesetzt.

Stattdessen haben wir nun Folgendes:

Art. 23

(1) 1Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. 2Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. 3Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 (https://dejure.org/gesetze/GG/79.html) Abs. 2 und 3.
(1a) 1Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsakts der Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben. 2Der Bundestag ist hierzu auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet. 3Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und dem Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind, Ausnahmen von Artikel 42 (https://dejure.org/gesetze/GG/42.html) Abs. 2 Satz 1 und Artikel 52 (https://dejure.org/gesetze/GG/52.html) Abs. 3 Satz 1 zugelassen werden.
(2) 1In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. 2Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.
(3) 1Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. 2Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. 3Das Nähere regelt ein Gesetz.
(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.
(5) 1Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. 2Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. 3In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.
(6) 1Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. 2Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.
(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Dadurch wurde er ersetzt.

Die verlogene aktuelle Präambel

"Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."

Das deutsche Volk hat sich einen Scheißdreck gegeben, das deutsche Volk wurde nicht einmal gefragt.

Dieser verlogene Scheißdreck hat folgendes ersetzt, das niemals umgesetzt wurde. Ein Besatzerkonstrukt hat das andere geschluckt und wurde dabei völkerrechtlich noch mehr demontiert als es zuvor schon war, da kannst Du Systemwurm Dich winden so viel Du willst:

m Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk
in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern,
um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben,
kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.

Kaktus
31.05.2019, 21:40
So wird üblicherweise von Systemschranzen argumentiert.

Originalwortlaut:

„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

Womit genau wurde es in Kraft gesetzt? Der Artikel wurde gestrichen. Nix wurde da in Kraft gesetzt.

Stattdessen haben wir nun Folgendes:

Art. 23

(1) 1Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. 2Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. 3Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 (https://dejure.org/gesetze/GG/79.html) Abs. 2 und 3.
(1a) 1Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsakts der Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben. 2Der Bundestag ist hierzu auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet. 3Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und dem Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind, Ausnahmen von Artikel 42 (https://dejure.org/gesetze/GG/42.html) Abs. 2 Satz 1 und Artikel 52 (https://dejure.org/gesetze/GG/52.html) Abs. 3 Satz 1 zugelassen werden.
(2) 1In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. 2Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.....

Grün geht gerade nicht.
Ich frage mich, ob GSch und Gehirnnutzer es nicht besser wissen, oder uns auf den Arm nehmen wollen. Ich hätte dazu mehr schreiben können, aber ich bin es langsam leid, immer und immer wieder die Fakten zu wiederholen.

Suppenkasper
31.05.2019, 21:45
Grün geht gerade nicht.
Ich frage mich, ob GSch und Gehirnnutzer es nicht besser wissen, oder uns auf den Arm nehmen wollen.

Sie wissen es vielleicht, vielleicht auch nicht, aber aber sie vertreten mit Vehemenz das Narrativ des Systems. Sie vertreten vermutlich auch, dass die UN Feindstaatklausel nicht mehr gilt, weil man irgendwann einmal erwähnte sie sei ja "obsolet". Oder dass wir keinen Friedensvertrag benötigen, weil Baum. Unbeachtet von der westlichen medienlanschaft verhandeln Russland und Japan seit geraumer Zeit zäh um einen Friedensvertrag. Warum ist das für das BRD-System eine "No go area"?"

Das ganze System ist auf Lügen gegründet, sein Gründungsmythos ist eine Lüge, bzw ein gordischer Knoten von Geschichtslügen, die in ihrer Perfidie einmalig in der Geschichte der zivilisierten Menschheit dastehen, man kann es also auch nur verteidigen, wenn man, guten Gewissens, wie ich bei den beiden Benutzern voraussetze, oder aus schierer antideutscher Bosheit, was ich ihnen nicht unterstellen möchte, lügt.

GSch
31.05.2019, 21:47
So wird üblicherweise von Systemschranzen argumentiert.

Originalwortlaut:

„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

Womit genau wurde es in Kraft gesetzt? Der Artikel wurde gestrichen. Nix wurde da in Kraft gesetzt.

Pfui, böse Systemschranzen, die können doch tatsächlich lesen und verstehen auch noch, was gemeint ist. Wie verwerflich.

Das Grundgesetz wurde im Mai 1949 in den westlichen Ländern in Kraft gesetzt, indem es von deren Landtagen in hinreichender Anzahl ratifiziert und danach vom Parlamentarischen Rat verkündet wurde.

Ist dir eigentlich mal aufgefallen, dass im Artikel 23 (1) GG aF nirgends von Baden-Württemberg und vom Saarland die Rede ist? Da hat es dann wohl nicht gegolten. Au weia. Aber keine Sorge, es wurde auch da in Kraft gesetzt.

In den neuen Bundesländern geschah das durch die Zustimmung der Volkskammer zum Einigungsvertrag im September 1990 mit Wirkung ab dem 3. Oktober 1990.

Da es keine noch weiteren deutschen Länder gibt, die von der Beitrittsmöglichkeit Gebrauch machen könnten, konnte Artikel 23 (2) aF wegen Überflüssigkeit gestrichen werden. Da sich Absatz 1 historisch erledigt hatte und nicht mehr den Gebietszustand der Bundesrepublik widerspiegelte, wurde gleich der ganze Absatz gestrichen. Die Präambel wurde geändert, so dass die Länderliste dort stimmt.

GSch
31.05.2019, 21:48
Ich hätte dazu mehr schreiben können, aber ich bin es langsam leid, immer und immer wieder die Fakten zu wiederholen.

Kann ich verstehen. Geht mir auch so.

Suppenkasper
31.05.2019, 21:56
Kann ich verstehen. Geht mir auch so.

Na dann ist ja alles gut. Dir ist schon klar, dass das Grundgesetz niemals eine Verfassung war und auch heute keine ist? Und dass Deutschland - nicht die BRD -sehr wohl eine Verfassung hat? Nun gibt es im Leben, wie weiland Jakobowsky sagte, immer zwei Meeglichkeiten.

Ich überlasse es Dir, die auszubaldowern. Ich bin es nämlich auch leid. Lange schon.

GSch
31.05.2019, 22:05
Na dann ist ja alles gut. Dir ist schon klar, dass das Grundgesetz niemals eine Verfassung war und auch heute keine ist?

Was eine Verfassung ist und was nicht, ergibt sich aus der politischen Praxis. Das Land muss danach funktionieren. Wie die Verfasssung gemacht wurde, ist weniger wichtig. In diesem Sinne hat sogar das Vereinigte Königreich eine Verfassung. Das hat der Supreme Court ausdrücklich festgestellt. (https://www.supremecourt.uk/cases/docs/ uksc-2016-0196-judgment.pdf)

Und lies dir ruhig mal das Frankfurter Dokument Nr. 1 sowie das Zustimmungsschreiben der alliierten Militärgouverneure zum GG-Entwurf durch; in beiden Dokumenten wird das zu schaffende / geschaffene Gesetz ausdrücklich als Verfassung bezeichnet.

Suppenkasper
31.05.2019, 22:08
Was eine Verfassung ist und was nicht, ergibt sich aus der politischen Praxis. Das Land muss danach funktionieren. Wie die Verfasssung gemacht wurde, ist weniger wichtig. In diesem Sinne hat sogar das Vereinigte Königreich eine Verfassung. Das hat der Supreme Court ausdrücklich festgestellt. (https://www.supremecourt.uk/cases/docs/ uksc-2016-0196-judgment.pdf)

Und lies dir ruhig mal das Frankfurter Dokument Nr. 1 sowie das Zustimmungsschreiben der alliierten Militärgouverneure zum GG-Entwurf durch; in beiden Dokumenten wird das zu schaffende / geschaffene Gesetz ausdrücklich als Verfassung bezeichnet.

Kenne ich. Ändert nur nichts daran, dass wir bereits eine Verfassung haben und also keine neue benötigen, niemals benötigt haben. Zumal keine, die niemals demokratisch legitimiert wurde. Es sei denn, die BRD ist als Staat nicht mit dem Deutschen Reich identisch, bzw. nicht dessen Rechtsnachfolger. Und selbst dann bleibt die ganze Geschichte höchst anrüchig.

GSch
31.05.2019, 23:01
... eine Verfassung ... Zumal keine, die niemals demokratisch legitimiert wurde.

Solltest du damit sagen wollen, die Weimarer Verfassung habe den Vorrang vor dem Grundgesetz, so erinnere ich daran, dass das Grundgesetz durch die gewählten Parlamente des deutschen Volkes angenommen wurde, die Weimarer Verfassung dagegen nicht.


Es sei denn, die BRD ist als Staat nicht mit dem Deutschen Reich identisch, bzw. nicht dessen Rechtsnachfolger.

Sie ist nicht Rechtsnachfolger, sondern identisch, und das wird sich auch so schnell nicht ändern. Siehe das Urteil des BVerfG zum Grundlagenvertrag von 1973. 2 BvF 1/73 Rn. 78f. Da steht auch nirgends, dass das Gericht, das durch das Grundgesetz geschaffen wurde, eigentlich gar nicht existieren dürfte, weil es das Grundgesetz nicht gäbe. Es existiert bis heute und richtet nach dem Grundgesetz.

Suppenkasper
31.05.2019, 23:16
Solltest du damit sagen wollen, die Weimarer Verfassung habe den Vorrang vor dem Grundgesetz, so erinnere ich daran, dass das Grundgesetz durch die gewählten Parlamente des deutschen Volkes angenommen wurde, die Weimarer Verfassung dagegen nicht.



Sie ist nicht Rechtsnachfolger, sondern identisch, und das wird sich auch so schnell nicht ändern. Siehe das Urteil des BVerfG zum Grundlagenvertrag von 1973. 2 BvF 1/73 Rn. 78f. Da steht auch nirgends, dass das Gericht, das durch das Grundgesetz geschaffen wurde, eigentlich gar nicht existieren dürfte, weil es das Grundgesetz nicht gäbe. Es existiert bis heute und richtet nach dem Grundgesetz.

Es existiert, indessen nur als welthistorische Anomalie. Und es wird sein wohlverdientes Ende finden. Die BRD ist nicht identisch mit dem Deutschen Reich, wie selbst Dein vielgerühmtesd BVerfG MEHRFACH festgestellt hat. Verbreite also keinen Unsinn.

Hay
31.05.2019, 23:19
Solltest du damit sagen wollen, die Weimarer Verfassung habe den Vorrang vor dem Grundgesetz, so erinnere ich daran, dass das Grundgesetz durch die gewählten Parlamente des deutschen Volkes angenommen wurde, die Weimarer Verfassung dagegen nicht.



Sie ist nicht Rechtsnachfolger, sondern identisch, und das wird sich auch so schnell nicht ändern. Siehe das Urteil des BVerfG zum Grundlagenvertrag von 1973. 2 BvF 1/73 Rn. 78f. Da steht auch nirgends, dass das Gericht, das durch das Grundgesetz geschaffen wurde, eigentlich gar nicht existieren dürfte, weil es das Grundgesetz nicht gäbe. Es existiert bis heute und richtet nach dem Grundgesetz.

Das Grundgesetz, das es nach der Wiedervereinigung gar nicht geben dürfte, hätte man sich an das Grundgesetz gehalten. Das deutsche Volk hat sich bis heute keine Verfassung gegeben und damit wurde genaugenommen das Grundgesetz gebrochen. Und das hat den Legitimitätsverlust der Regierenden eingeleitet.

GSch
31.05.2019, 23:29
Die BRD ist nicht identisch mit dem Deutschen Reich, wie selbst Dein vielgerühmtesd BVerfG MEHRFACH festgestellt hat.

2 BvF 1/73 Rn. 78f.

Wenn du ein dem widersprechendes Urteil kennst, bitte ich um das Aktenzeichen.

GSch
31.05.2019, 23:30
Das deutsche Volk hat sich bis heute keine Verfassung gegeben und damit wurde genaugenommen das Grundgesetz gebrochen.

Mach's wie ich. Geh lieber ins Bett.

Suppenkasper
31.05.2019, 23:35
2 BvF 1/73 Rn. 78f.

Wenn du ein dem widersprechendes Urteil kennst, bitte ich um das Aktenzeichen.

Was wird dort festgestellt? Dass das Deutsche Reich nicht untergegangen und die BRD nicht sein Rechtsnachfolger ist. QED. Sie sei indessen "als Völkerrechtssubjekt mit diesem identisch". Wie das beides gleichzeitig zutreffen kann, kannst Du mir sicherlich erklären. Orwellesk genug angelegt scheint mir Deine Gehirnstruktur zu sein, dass Du das bewerkstelligen kannst.

Suppenkasper
31.05.2019, 23:37
Mach's wie ich. Geh lieber ins Bett.

Mach das Schlafschaf, ich wünsche angenehme bundesrepublikanische Träume.

Chronos
01.06.2019, 07:58
Das Grundgesetz, das es nach der Wiedervereinigung gar nicht geben dürfte, hätte man sich an das Grundgesetz gehalten. Das deutsche Volk hat sich bis heute keine Verfassung gegeben und damit wurde genaugenommen das Grundgesetz gebrochen. Und das hat den Legitimitätsverlust der Regierenden eingeleitet.

Man hat sogar ganz entgegen des wahren Gedankens des Grundgesetzes, das von den alliierten Kontrollratsmitgliedern als Provisorium gedacht war, dieses Grundgesetz ohne Volksbefragung dem "Beitrittsgebiet" der ehemaligen DDR übergestülpt und dazu noch nachträglichen Etikettenschwindel betrieben, in dem man dieses Provisorium in den Verfassungsrang erhob.

Bruddler
01.06.2019, 08:11
Man hat sogar ganz entgegen des wahren Gedankens des Grundgesetzes, das von den alliierten Kontrollratsmitgliedern als Provisorium gedacht war, dieses Grundgesetz ohne Volksbefragung dem "Beitrittsgebiet" der ehemaligen DDR übergestülpt und dazu noch nachträglichen Etikettenschwindel betrieben, in dem man dieses Provisorium in den Verfassungsrang erhob.

Wer von den Dummschafen hat sich darüber schon jemals Gedanken gemacht ?!
Die Mehrheit der Dummschafe will eine saftige, und grüne Wiese, mehr nicht...

GSch
01.06.2019, 08:40
Was wird dort festgestellt? Dass das Deutsche Reich nicht untergegangen und die BRD nicht sein Rechtsnachfolger ist. QED. Sie sei indessen "als Völkerrechtssubjekt mit diesem identisch". Wie das beides gleichzeitig zutreffen kann, kannst Du mir sicherlich erklären.

Das ist gar nicht so kompliziert. Das Deutsche Reich von 1900 war ja schließlich als Völkerrechtssubjekt auch identisch mit dem von 1930, trotz erheblicher Unterschiede in Territorium und politischem System. Aber vielleicht wendest du dich vertrauensvoll nach Karlsruhe oder wirfst einen Blick in die Fachliteratur.

GSch
01.06.2019, 08:42
Man hat sogar ganz entgegen des wahren Gedankens des Grundgesetzes, das von den alliierten Kontrollratsmitgliedern als Provisorium gedacht war, ...

Wer sich einbildet, der Alliierte Kontrollrat habe etwas mit dem Grundgesetz zu tun gehabt, der ist schon mal raus aus einer sachlichen Diskussion.

Bruddler
01.06.2019, 08:47
Wer sich einbildet, der Alliierte Kontrollrat habe etwas mit dem Grundgesetz zu tun gehabt, der ist schon mal raus aus einer sachlichen Diskussion.

Was glaubst Du, wer hat wohl das GG "abgesegnet" und für "richtig befunden" ? :trost:

GSch
01.06.2019, 09:24
Was glaubst Du, wer hat wohl das GG "abgesegnet" und für "richtig befunden"?

In erster Linie die westdeutschen Landtage. Der Alliierte Kontrollrat jedenfalls war schon im Frühjahr 1948 zerbrochen.

Bruddler
01.06.2019, 09:31
In erster Linie die westdeutschen Landtage. Der Alliierte Kontrollrat jedenfalls war schon im Frühjahr 1948 zerbrochen.
Der "Alliierte Kontrollrat" wurde bestenfalls aufgelöst, und durch andere "Organe" ersetzt, die bis heute, wenn auch im Hintergrund ihre Aufgaben wahrnehmen.

Gehirnnutzer
01.06.2019, 10:20
Was glaubst Du, wer hat wohl das GG "abgesegnet" und für "richtig befunden" ? :trost:

Bruddler, die Alliierten haben nicht das GG abgesegnet und für gut befunden, nur einen Entwuf, ein Stück Papier ohne Rechtskraft. Erst durch die Ratefizierung in den frei gewählten Länderparlamenten wurde aus dem Papier, aus dem Entwurf das GG.

Chronos
01.06.2019, 11:18
Wer sich einbildet, der Alliierte Kontrollrat habe etwas mit dem Grundgesetz zu tun gehabt, der ist schon mal raus aus einer sachlichen Diskussion.

Unfassbar, welchen Schwachsinn du hier als Fakt insinuieren möchtest!

Der Alliierte Kontrollrat hat einer Gruppe handverlesener deutscher Volksvertreter den klaren Auftrag erteilt, ein Konzept zu einer vorläufigen Verfassung zu entwerfen und dabei sogenannte demokratische Grundsätze einzuarbeiten.

Die Entwürfe mussten dem Alliierten Kontrollrat zur Prüfung vorgelegt werden und es erfolgten auch Korrekturen.

Wer dies verneint, hat sich a priori schonmal für eine sachliche Diskussion disqualifiziert.

Sogar im sicher keiner antidemokratischen Intentionen verdächtigen Wiki steht Folgendes:


Die Wahl fand nur in der neu gegründeten Bundesrepublik statt, deren Grundgesetz im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte vom Parlamentarischen Rat in Bonn erarbeitet, von ihnen genehmigt, mit Ausnahme des bayerischen von allen Landtagen in den drei Westzonen angenommen und sodann am 23. Mai 1949 verkündet worden war.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundestagswahl_1949


Alleine schon die zeitliche Reihenfolge beweist, welche Intentionen verfolgt wurden: Erst wurde das Verfassungsderivat "Grundgesetz" vom Alliierten Kontrollrat in Auftrag gegeben und genehmigt, und erst danach fanden Wahlen in der gesamten westlichen Besatzungszone statt.

GSch
01.06.2019, 13:17
Der "Alliierte Kontrollrat" wurde bestenfalls aufgelöst, und durch andere "Organe" ersetzt, die bis heute, wenn auch im Hintergrund ihre Aufgaben wahrnehmen.

Es gab ihn also nicht mehr. Wie schön, dass wir uns einig sind.

Bruddler
01.06.2019, 13:19
Bruddler, die Alliierten haben nicht das GG abgesegnet und für gut befunden, nur einen Entwuf, ein Stück Papier ohne Rechtskraft. Erst durch die Ratefizierung in den frei gewählten Länderparlamenten wurde aus dem Papier, aus dem Entwurf das GG.

D.h. die frei gewählten Länderparlamente mussten durften das Papier nur noch abnicken. Der Schein muss schließl. gewahrt bleiben...
Ansonst. muss ich mich den Anmerkungemn von Chronos (#43) anschließen.

GSch
01.06.2019, 13:21
Der Alliierte Kontrollrat hat einer Gruppe handverlesener deutscher Volksvertreter den klaren Auftrag erteilt, ein Konzept zu einer vorläufigen Verfassung zu entwerfen und dabei sogenannte demokratische Grundsätze einzuarbeiten.

Die Entwürfe mussten dem Alliierten Kontrollrat zur Prüfung vorgelegt werden und es erfolgten auch Korrekturen.

Erstens wurden die Mitglieder des Parlamentarischen Rates nicht von den Alliierten ausgesucht (du musst nicht alles glauben, was Karl-Eduard so erzählt hat), sondern von den westdeutschen Landtagen delegiert. Oder hätten die Alliierten auch zwei Kommunisten "handverlesen"?

Zweitens hatte der Kontrollrat mit der ganzen Sache überhaupt nichts zu tun. Oder weiß man zufällig, was der Vertreter der Sowjetunion vom Grundgesetz hielt?

Für einen Sechser Sachkunde würde dir nicht schaden.

GSch
01.06.2019, 13:24
D.h. die frei gewählten Länderparlamente mussten durften das Papier nur noch abnicken. Der Schein muss schließl. gewahrt bleiben...

Natürlich hat der Parlamentarische Rat nicht in einem Raumschiff gearbeitet, sondern es bestand die ganzen Monate lang eine enge Rückkoppelung zu den Landtagen und Parteien. Da ging es ganz schön zur Sache. Als der Entwurf dann fertig war, waren die Diskussionen beendet. Den Landtagen wurde eine Ja/Nein-Frage vorgelegt.

Und Bayern hat immerhin Nein gesagt.

Gehirnnutzer
01.06.2019, 13:58
Unfassbar, welchen Schwachsinn du hier als Fakt insinuieren möchtest!

Der Alliierte Kontrollrat hat einer Gruppe handverlesener deutscher Volksvertreter den klaren Auftrag erteilt, ein Konzept zu einer vorläufigen Verfassung zu entwerfen und dabei sogenannte demokratische Grundsätze einzuarbeiten.

Die Entwürfe mussten dem Alliierten Kontrollrat zur Prüfung vorgelegt werden und es erfolgten auch Korrekturen.

Wer dies verneint, hat sich a priori schonmal für eine sachliche Diskussion disqualifiziert.

Sogar im sicher keiner antidemokratischen Intentionen verdächtigen Wiki steht Folgendes:



Alleine schon die zeitliche Reihenfolge beweist, welche Intentionen verfolgt wurden: Erst wurde das Verfassungsderivat "Grundgesetz" vom Alliierten Kontrollrat in Auftrag gegeben und genehmigt, und erst danach fanden Wahlen in der gesamten westlichen Besatzungszone statt.

Chronos willst du etwas konstruieren. Der Bundestag kann und konnte sich nur auf Basis des GG konstituieren bedeutet also klar erst GG dann Bundestagswahlen,
Und die Landtage wurden schon vorher frei gewählt und das ist relevant:

Wahl zum 1. bayrischen Nachkriegslandtag 01.12.1946
Wahl zum 1. niedersächsischen Landtag 20.04.1947
Wahl NRW 20.04.1947
etc. pp..

Gehirnnutzer
01.06.2019, 14:01
D.h. die frei gewählten Länderparlamente mussten durften das Papier nur noch abnicken. Der Schein muss schließl. gewahrt bleiben...
Ansonst. muss ich mich den Anmerkungemn von Chronos (#43) anschließen.

Bayern hat es nicht abgenickt und die liebe Chronos versucht mal wieder etwas zu konstruieren und mal wieder rechtliche und logische Zusammenhänge außen vor zu lassen.

Chronos
01.06.2019, 15:24
Erstens wurden die Mitglieder des Parlamentarischen Rates nicht von den Alliierten ausgesucht (du musst nicht alles glauben, was Karl-Eduard so erzählt hat), sondern von den westdeutschen Landtagen delegiert. Oder hätten die Alliierten auch zwei Kommunisten "handverlesen"?

Du wirst mir doch nicht allen Ernstes erzählen wollen, dass der Alliierte Kontrollrat bei der Konstituierung des Parlamentarischen Rates nicht dessen sämtliche Aspiranten sorgfältigst und akribisch auf porentiefe Reinheit und Keuschheit von jedwedem braunen Gedankengut durchleuchtet hat.


Zweitens hatte der Kontrollrat mit der ganzen Sache überhaupt nichts zu tun.
Achwas? Jetzt schlägt's aber wirklich Dreizehn!

Dieser Alliierte Kontrollrat hat den Parlamentarischen Rat explizit mit der Ausarbeitung des Grundgesetzes beauftragt und sich auch die Freigabe vorbehalten.

Und jetzt soll er mit der ganzen Sache überhaupt nichts zu tun gehabt haben?

Möchtest du hier eine Märchenstunde veranstalten?


Oder weiß man zufällig, was der Vertreter der Sowjetunion vom Grundgesetz hielt?
Die Russen hatten sich schon verärgert aus dem Alliierten Kontrollrat zurückgezogen und zogen ihr eigenes Ding in ihrem Besatzungsbereich, der späteren DDR, durch.


Für einen Sechser Sachkunde würde dir nicht schaden.
Ein bisschen mehr Genauigkeit und Wahrheitsliebe in historischen Fragen stünde auch dir gut zu Gesicht.

Chronos
01.06.2019, 15:27
Natürlich hat der Parlamentarische Rat nicht in einem Raumschiff gearbeitet, sondern es bestand die ganzen Monate lang eine enge Rückkoppelung zu den Landtagen und Parteien. Da ging es ganz schön zur Sache. Als der Entwurf dann fertig war, waren die Diskussionen beendet. Den Landtagen wurde eine Ja/Nein-Frage vorgelegt.

Und Bayern hat immerhin Nein gesagt.

Oh heilige Einfalt!

Natürlich durfte ein Bundesland den Grundgesetzentwurf ablehnen, alleine schon der Optik wegen.

Die westlichen Alliierten waren nicht so naiv und machten 100-Prozent-Zustimmungen, wie es bei den Kommunisten üblich ist.

Reine alliierte Kosmetik, um den deutschen "Parlamentariern" in den Landtagen das Gefühl zu geben, sie hätten etwas zu entscheiden.

Chronos
01.06.2019, 15:32
Chronos willst du etwas konstruieren. Der Bundestag kann und konnte sich nur auf Basis des GG konstituieren bedeutet also klar erst GG dann Bundestagswahlen,
Und die Landtage wurden schon vorher frei gewählt und das ist relevant:

Wahl zum 1. bayrischen Nachkriegslandtag 01.12.1946
Wahl zum 1. niedersächsischen Landtag 20.04.1947
Wahl NRW 20.04.1947
etc. pp..

Richtig!

Die Landtage sind etwas früher konstituiert worden, weil die meisten Landkreisgrenzen mit den Grenzen der Besatzungszonen korrelierten und jeder der drei Sieger in den von den drei Westalliierten kontrollierten Gebieten ungestörter seine eigenen Schikanen ausüben konnte.

Erst nachdem das Grundgesetz verabschiedet war, hatte man die Deutschen in den drei westlichen Besatzungsgebieten wieder an der Kandare und war sicher, dass sie nicht wieder zu stark werden konnten.

GSch
01.06.2019, 17:20
Du wirst mir doch nicht allen Ernstes erzählen wollen, dass der Alliierte Kontrollrat bei der Konstituierung des Parlamentarischen Rates nicht dessen sämtliche Aspiranten sorgfältigst und akribisch auf porentiefe Reinheit und Keuschheit von jedwedem braunen Gedankengut durchleuchtet hat.

Der Alliierte Kontrollrat hat nichts dergleichen getan.


Dieser Alliierte Kontrollrat hat den Parlamentarischen Rat explizit mit der Ausarbeitung des Grundgesetzes beauftragt und sich auch die Freigabe vorbehalten.

Und jetzt soll er mit der ganzen Sache überhaupt nichts zu tun gehabt haben?

Der Alliierte Kontrollrat hat nichts dergleichen getan.


Die Russen hatten sich schon verärgert aus dem Alliierten Kontrollrat zurückgezogen und zogen ihr eigenes Ding in ihrem Besatzungsbereich, der späteren DDR, durch.


Hey, man erkennt bei dir schon eine gewisse vorsichtige Annäherung an die Tatsachen. Jetzt hab keine Angst, weiter nachzudenken.

GSch
01.06.2019, 17:21
Natürlich durfte ein Bundesland den Grundgesetzentwurf ablehnen, alleine schon der Optik wegen.

Da haben die Bayern aber Schwein gehabt. Sonst hätten die Alliierten einen neuen Krieg mit Bayern anfangen müssen. Aber das Hofbräuhaus hätten die Bayern sicher heldenhaft bis zur letzten Maß verteidigt.

Chronos
01.06.2019, 20:57
Der Alliierte Kontrollrat hat nichts dergleichen getan.

Der Alliierte Kontrollrat hat nichts dergleichen getan.
Warst du bei allen Gesprächen, Verhandlungen und Briefings des Parlamentarischen Rates durch den Alliierten Kontrollrat persönlich dabei, oder woher sonst willst du dies wissen?


Hey, man erkennt bei dir schon eine gewisse vorsichtige Annäherung an die Tatsachen. Jetzt hab keine Angst, weiter nachzudenken.

Die Russen standen bei dem von den drei Westalliierten in Auftrag gegebenen Entwurf des Grundgesetzes nie zur Debatte. Ich verstehe nicht, weshalb du die Russen im Zusammenhang mit dem Grundgesetz überhaupt ins Spiel brachtest.

GSch
01.06.2019, 21:45
Warst du bei allen Gesprächen, Verhandlungen und Briefings des Parlamentarischen Rates durch den Alliierten Kontrollrat persönlich dabei, oder woher sonst willst du dies wissen?

Ja. Ich habe unter dem Tisch gesessen und mitstenographiert. Aber das meiste kann man auch in frei zugänglichen Quellen lesen.

Aber jetzt mal ganz im Ernst: es hat keine derartigen Gespräche usw. des Parlamentarischen Rates oder seiner Vertreter mit dem Alliierten Kontrollrat gegeben. Niemals.


Die Russen standen bei dem von den drei Westalliierten in Auftrag gegebenen Entwurf des Grundgesetzes nie zur Debatte. Ich verstehe nicht, weshalb du die Russen im Zusammenhang mit dem Grundgesetz überhaupt ins Spiel brachtest.

Weil der Alliierte Kontrollrat nun mal ein Organ aller vier Siegermächte war und ein Vertreter der UdSSR gleichberechtigt mit am viereckigen Tisch saß. Da sollte man doch erwarten, dass der sich mal zu der Frage geäußert hat.

Frankenberger_Funker
01.06.2019, 22:33
Der Alliierte Kontrollrat hat nichts dergleichen getan.



Der Alliierte Kontrollrat hat nichts dergleichen getan.



Hey, man erkennt bei dir schon eine gewisse vorsichtige Annäherung an die Tatsachen. Jetzt hab keine Angst, weiter nachzudenken.

Der Alliierte Kontrollrat habe also nichts dergleichen getan.

Dann merke auf:

Die Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone genehmigten die vom Parlamentarischen Rat ausgearbeitete Fassung des GG am 12. Mai 1949. Erst danach durften die Landesparlamente ihre pro-forma-Zustimmung erteilen.

Suppenkasper
01.06.2019, 22:42
Der Alliierte Kontrollrat habe also nichts dergleichen getan.

Dann merke auf:

Die Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone genehmigten die vom Parlamentarischen Rat ausgearbeitete Fassung des GG am 12. Mai 1949. Erst danach durften die Landesparlamente ihre pro-forma-Zustimmung erteilen.

Womit den beiden Systemlings-Lügenbolden, die das System, das ihr eigenes Volk vernichtet, beklatschen, wohl der faule Zahn gezogen wäre.

GSch
01.06.2019, 22:46
Der Alliierte Kontrollrat habe also nichts dergleichen getan.

Dann merke auf:
Die Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone genehmigten die vom Parlamentarischen Rat ausgearbeitete Fassung des GG am 12. Mai 1949. Erst danach durften die Landesparlamente ihre pro-forma-Zustimmung erteilen.

Richtig. Und wer war daran überhaupt nicht beteiligt, weil es ihn seit dem 20. März 1948 de facto nicht mehr gab? Kleiner Tipp: http://www.verfassungen.de/de45-49/kr-vertagung48.htm

Na siehste, geht doch.

Frankenberger_Funker
01.06.2019, 22:57
Richtig. Und wer war daran überhaupt nicht beteiligt, weil es ihn seit dem 20. März 1948 de facto nicht mehr gab? Kleiner Tipp: http://www.verfassungen.de/de45-49/kr-vertagung48.htm

Na siehste, geht doch.

Mit so einer siebengscheiten rabulistischen Replik hatte ich schon gerechnet. :D

Es ist letztlich Jacke wie Hose, ob nun der Kontrollrat oder die Militärgouverneure Herren des Verfahrens waren. Die Deutschen waren es offenkundig nicht.

GSch
01.06.2019, 23:12
Es ist letztlich Jacke wie Hose, ob nun der Kontrollrat oder die Militärgouverneure Herren des Verfahrens waren. Die Deutschen waren es offenkundig nicht.

Eine Jacke ist keine Hose. Probier es doch mal aus.

Die Leute, die sich hier als große Historiker aufspielen, bemerken also nicht den faustdicken Fehler, einem Organ, das es seit dem Frühjahr 1948 nicht mehr gab, eine wichtige Rolle bei der Entstehung des Grundgesetzes zuzusprechen. Diese begann am 1. Juli mit der Übergabe der Frankfurter Dokumente an die westdeutschen Ministerpräsidenten. Selbstverständlich war die Sowjetunion an diesem Prozess nicht beteiligt, während der Alliierte Kontrollrat auf ihre Mitwirkung angewiesen war. Die Einstellung dieser Mitwirkung am 20. März war schließlich das Ende des Kontrollrats. (De jure gab es ihn immer noch, er trat aber nur noch ein einziges Mal zusammen, kurz vor seiner formalen Abschaffung 1990.) Wer sich auf seine Ahnungslosigkeit auch noch etwas einbildet, der möge sich aus der Sache bitte heraushalten.

Dass die Westalliierten die Herren dieses Verfahrens waren, ergab sich recht einfach aus der "Berliner Erklärung" vom 5. Juni 1945, in der die Alliierten die oberste Staatsgewalt übernahmen. Nachdem Kommunen und Länder reorganisiert oder neu geschaffen worden waren, lieferte das Grundgesetz die Grundlage dafür, auch auf nationaler Ebene (jedenfalls im Westen) die Staatsgewalt im wachsendenden Umfang wieder an die Deutschen abzugeben, ohne sie völlig aufzugeben. Entsprechendes geschah in der Sowjetzone unter den Fittichen der UdSSR. Dieser Prozess endete in der DDR 1954, in der Bundesrepublik 1955.

Systemhandbuch
01.06.2019, 23:43
Womit den beiden Systemlings-Lügenbolden, die das System, das ihr eigenes Volk vernichtet, beklatschen, wohl der faule Zahn gezogen wäre.

Kommt einem so vor, als wäre @Gsch (Grundgesetzschützer?:tata:) ein Nachfahre von Gehlen, so wie der sich ins Zeug hängt.:D

Suppenkasper
01.06.2019, 23:47
Kommt einem so vor, als wäre @Gsch (Grundgesetzschützer?:tata:) ein Nachfahre von Gehlen, so wie der sich ins Zeug hängt.:D

Er gibt sich immerhin redliche Mühe, das muss man auch mal achten. Hilft nur leider nix. Beim Kampf Systemdepp gegen "Reichsdepp"wird der Systemdepp leider immer den Kürzeren ziehen.

Chronos
02.06.2019, 08:08
(....)

Aber jetzt mal ganz im Ernst: es hat keine derartigen Gespräche usw. des Parlamentarischen Rates oder seiner Vertreter mit dem Alliierten Kontrollrat gegeben. Niemals.

Das weisst doch du nicht, was da alles in Vorgesprächen, Hinterzimmer-Vieraugen-Gesprächen, Briefings und sonstigen vertraulichen Gesprächen gesprochen und nicht protokolliert wurde.

Du wirst doch nicht allen Ernstes erzählen wollen, dass die Sieger über das verhasste Dritte Reich den noch völlig unerfahrenen, aber treuen Vasallen der herrschenden Demokratiedoktrin völlig freie Hand gelassen hätten, eine völlig neue Verwaltung über die am Boden liegenden Reste Deutschlands aufzustellen und dabei keine bindenden Grundlagen vorgegeben haben sollten.


Weil der Alliierte Kontrollrat nun mal ein Organ aller vier Siegermächte war und ein Vertreter der UdSSR gleichberechtigt mit am viereckigen Tisch saß. Da sollte man doch erwarten, dass der sich mal zu der Frage geäußert hat.

Mal dir doch die Zeitachse mal in Form einer horizontalen Linie auf. Dann markiere das Jahr 1947, als sich die Russen schmollend aus diesem Alliierten Kontrollrat zurückzogen und markiere dann weiter rechts auf der Achse 1948, als erst die drei westlichen Siegermächte die Ausarbeitung des Grundgesetzes in Auftrag gaben.

GSch
02.06.2019, 10:40
Das weisst doch du nicht, was da alles in Vorgesprächen, Hinterzimmer-Vieraugen-Gesprächen, Briefings und sonstigen vertraulichen Gesprächen gesprochen und nicht protokolliert wurde.

Aber eben nicht mit dem Alliierten Kontrollrat, sollte ich das noch nicht erwähnt haben. Darum ging es doch hier die ganze Zeit.


Du wirst doch nicht allen Ernstes erzählen wollen, dass die Sieger über das verhasste Dritte Reich den noch völlig unerfahrenen, aber treuen Vasallen der herrschenden Demokratiedoktrin völlig freie Hand gelassen hätten, eine völlig neue Verwaltung über die am Boden liegenden Reste Deutschlands aufzustellen und dabei keine bindenden Grundlagen vorgegeben haben sollten.

Die Vorgaben in den Frankfurter Dokumenten waren nicht zahlreich und auch nicht einengend. Das wäre alles auch so in die neue deutsche Verfassung hineingekommen. Aber von völlig freier Hand kann tatsächlich keine Rede sein. Es gab ja bis 1955 das Besatzungsregime. Adenauer musste oft genug auf den Monte Veto pilgern, wo die Alliierte Hohe Kommission saß. Und auch nach 1955 gab es Mechanismen, die dafür sorgten, dass die Deutschen weder in Ost noch in West gar zu sehr aus der Reihe tanzten. Nur hatte das dann mit Besatzung nichts mehr zu tun. Das geht auch anders.

Im Übrigen kann man ja wohl nicht behaupten, dass die Deutschen bis 1945 keine Ahnung von Demokratie gehabt hätten. Sie waren nur seit 1933 ein wenig aus der Übung gekommen. Aber das demokratische politische Leben in den Kommunen und Ländern regte sich 1948 schon recht kräftig.


Dann markiere das Jahr 1947, als sich die Russen schmollend aus diesem Alliierten Kontrollrat zurückzogen ...

<seufz>Das war im März 1948!</seufz>

Frankenberger_Funker
02.06.2019, 11:33
Aber eben nicht mit dem Alliierten Kontrollrat, sollte ich das noch nicht erwähnt haben. Darum ging es doch hier die ganze Zeit.



Die Vorgaben in den Frankfurter Dokumenten waren nicht zahlreich und auch nicht einengend. Das wäre alles auch so in die neue deutsche Verfassung hineingekommen. Aber von völlig freier Hand kann tatsächlich keine Rede sein. Es gab ja bis 1955 das Besatzungsregime. Adenauer musste oft genug auf den Monte Veto pilgern, wo die Alliierte Hohe Kommission saß. Und auch nach 1955 gab es Mechanismen, die dafür sorgten, dass die Deutschen weder in Ost noch in West gar zu sehr aus der Reihe tanzten. Nur hatte das dann mit Besatzung nichts mehr zu tun. Das geht auch anders.

Im Übrigen kann man ja wohl nicht behaupten, dass die Deutschen bis 1945 keine Ahnung von Demokratie gehabt hätten. Sie waren nur seit 1933 ein wenig aus der Übung gekommen. Aber das demokratische politische Leben in den Kommunen und Ländern regte sich 1948 schon recht kräftig.



<seufz>Das war im März 1948!</seufz>

Na, immerhin räumst du jetzt ein, dass die "Väter des Grundgesetzes" eben keine autonomen Akteure waren, wie du zuvor suggerieren wolltest. Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Alliierte Kontrollrat oder die drei westlichen Militärgouverneure als Aufsichtsinstanz fungierten.

Deine rabulistischen Nebelwerfer sind echt lästig. Da muss man immer gleich mit der dicken Berta reinknallen. :D

Chronos
02.06.2019, 11:54
(.....)

Aber eben nicht mit dem Alliierten Kontrollrat, sollte ich das noch nicht erwähnt haben. Darum ging es doch hier die ganze Zeit.

Wir wissen es doch ganz einfach nicht, was da alles besprochen wurde.

Es ist ja ziemlich naiv anzunehmen, dass alle vertraulichen Absprachen penibel protokolliert worden sein sollen.



<seufz>Das war im März 1948!</seufz>

Na gut, dann eben Anfang 1948. Jedenfalls stiegen die Russen ein paar Monate vor dem Zeitpunkt aus dem Alliierten Kontrollrat aus, zu dem die drei westlichen Alliierten mit dem Auftrag zur Schaffung des Grundgesetzes begannen. Und genau darauf kommt es an, wenn man über die Startphase des Grundgesetzes redet.

Chronos
02.06.2019, 11:58
Na, immerhin räumst du jetzt ein, dass die "Väter des Grundgesetzes" eben keine autonomen Akteure waren, wie du zuvor suggerieren wolltest. Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Alliierte Kontrollrat oder die drei westlichen Militärgouverneure als Aufsichtsinstanz fungierten.

Deine rabulistischen Nebelwerfer sind echt lästig. Da muss man immer gleich mit der dicken Berta reinknallen. :D

:gp:

Ich frage mich, was solche Leute hier bezwecken wollen?

Sind das in Foren beorderte, bezahlte Agitatoren, die im Auftrag und im Sinne der "Demokratiebringer" propagandistisch tätig sind?

GSch
02.06.2019, 12:21
Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Alliierte Kontrollrat oder die drei westlichen Militärgouverneure als Aufsichtsinstanz fungierten.

Nein, ist es nicht. Einen kleinen Unterschied gab es schon. Der sprach Russisch.

GSch
02.06.2019, 12:22
Na gut, dann eben Anfang 1948. Jedenfalls stiegen die Russen ein paar Monate vor dem Zeitpunkt aus dem Alliierten Kontrollrat aus, zu dem die drei westlichen Alliierten mit dem Auftrag zur Schaffung des Grundgesetzes begannen. Und genau darauf kommt es an, wenn man über die Startphase des Grundgesetzes redet.

Na also, geht doch. Genau das wollte ich dir die ganze Zeit nahebringen. Nun bildest du dir ein, diese Erkenntnis käme von dir. Meinetwegen, so lange du es begriffen hast.

hamburger
02.06.2019, 12:56
Was eine Verfassung ist und was nicht, ergibt sich aus der politischen Praxis. Das Land muss danach funktionieren. Wie die Verfasssung gemacht wurde, ist weniger wichtig. In diesem Sinne hat sogar das Vereinigte Königreich eine Verfassung. Das hat der Supreme Court ausdrücklich festgestellt. (https://www.supremecourt.uk/cases/docs/ uksc-2016-0196-judgment.pdf)

Und lies dir ruhig mal das Frankfurter Dokument Nr. 1 sowie das Zustimmungsschreiben der alliierten Militärgouverneure zum GG-Entwurf durch; in beiden Dokumenten wird das zu schaffende / geschaffene Gesetz ausdrücklich als Verfassung bezeichnet.

Was Dummheit ist ergibt sich aus deinen Beiträgen...muss man nur aufmerksam lesen. Mehr Schizophrenie geht nicht.
Entweder man hält sich direkt an Gesetzestexte oder nicht...bei dir "ergibt" sich daraus etwas, ein Zustand, der behandelt werden sollte. Die Frage ist, ob du deine Texte aus eigenem antrieb oder im sinne einer bestimmten politischen Kraft schreibtst..das ist die Frage. Da du niemals an Forentreffen teilnehmen würdest sollte man Leute wie dich einfach ignorieren..leider fallen aber einige auf Aktivisten wie dich herein.

Neu
02.06.2019, 13:03
Kenne ich. Ändert nur nichts daran, dass wir bereits eine Verfassung haben und also keine neue benötigen, niemals benötigt haben. Zumal keine, die niemals demokratisch legitimiert wurde. Es sei denn, die BRD ist als Staat nicht mit dem Deutschen Reich identisch, bzw. nicht dessen Rechtsnachfolger. Und selbst dann bleibt die ganze Geschichte höchst anrüchig.
Es gibt eben zwei "Deutschlands". Das deutsche Reich hat niemals aufgehoert, zu existieren, und die Verwaltung, die die alliierten eingesetzt haben, um Deutschland zu verwalten, behaupten eben, sie waeren die legitime Regierung Deutschlands.
Eine legitime Verfassung gibts nicht; es existiert nur eine Faelschung. Ein Papierchen halt, von einer Verwaltung geschrieben.

hamburger
02.06.2019, 13:04
Kommt einem so vor, als wäre @Gsch (Grundgesetzschützer?:tata:) ein Nachfahre von Gehlen, so wie der sich ins Zeug hängt.:D

GSCH ist nur ein Troll...entweder aus eigenem Antrieb oder als Mitglied bestimmter politischer Kreise. Ob er real ist...zweifelhaft, da er niemals zu einem Forentreffen kommen würde.
Zum Glück ist er zu dumm, um wirklich Wirkung zu erzielen. Denn bei Gesetzen ist es einfach, man nimmt den Text wörtlich. Ergeben kann sich bei Gesetzen nichts, denn sonst wäre der Interpretationsspielraum unendlich.
Und wie erkennt man solche Leute? Ganz einfach, die Texte sind lang, haben kaum einen Zusammenhang mit dem eigentlichen Thema und verweisen auf andere Sachverhalte, aus denen sich dann alles ergibt.

Gehirnnutzer
02.06.2019, 15:07
GSCH ist nur ein Troll...entweder aus eigenem Antrieb oder als Mitglied bestimmter politischer Kreise. Ob er real ist...zweifelhaft, da er niemals zu einem Forentreffen kommen würde.
Zum Glück ist er zu dumm, um wirklich Wirkung zu erzielen. Denn bei Gesetzen ist es einfach, man nimmt den Text wörtlich. Ergeben kann sich bei Gesetzen nichts, denn sonst wäre der Interpretationsspielraum unendlich.
Und wie erkennt man solche Leute? Ganz einfach, die Texte sind lang, haben kaum einen Zusammenhang mit dem eigentlichen Thema und verweisen auf andere Sachverhalte, aus denen sich dann alles ergibt.

Schön, sich darüber beschweren, dass die Behörden die Grundrechte angeblich mit Füßen treten, aber die Meinungsfreiheit mit Füßen treten. Die, die am lautesten Schreien, dass es an Meinungsfreiheit fehlt, sind komischweise die, die anderen dieses Recht aberkennen, so wie du hamburger.

hamburger
02.06.2019, 18:18
Schön, sich darüber beschweren, dass die Behörden die Grundrechte angeblich mit Füßen treten, aber die Meinungsfreiheit mit Füßen treten. Die, die am lautesten Schreien, dass es an Meinungsfreiheit fehlt, sind komischweise die, die anderen dieses Recht aberkennen, so wie du hamburger.

Man muss immer zwischen Meinungsfreiheit und Propaganda unterscheiden. Meinen darf man alles, nur sollte man dann nicht mit Begründungen kommen...das ergibt sich...das ist sowieso obsolet....Grundgesetzt ist eine Verfassung, weil alle das sagen...Feindstaatenklausel steht nur so da...kann nie Auswirkungen haben...der 2+4 Vertrage ersetzt einen Friedensvertrag...usw.
Diese Art von Propaganda ist die Linie der Regierung und der etablierten Parteien, die mit den Beamten zusammen um ihre Privilegien fürchten, die bei einer Verfassung, über die das Volk abstimmen müsste, fallen würden.
Deswegen fürchten diese Leute, wie GSCH auch, Volksabstimmungen wie der Teufel das Weihwasser.
Meinen kann jeder, aber Propaganda verbreiten ist etwas anderes.

GSch
02.06.2019, 19:06
[QUOTE=hamburger;9870404]Was Dummheit ist ergibt sich aus deinen Beiträgen...muss man nur aufmerksam lesen. Mehr Schizophrenie geht nicht./QUOTE]

Ach, es tut so gut, wenn so etwas von dir kommt. Herzlichen Dank für das schöne Kompliment.

GSch
02.06.2019, 19:07
Deswegen fürchten diese Leute, wie GSCH auch, Volksabstimmungen wie der Teufel das Weihwasser.

Kann ich nicht sagen. Historische Tatsachen hängen nicht vom Ergebnis irgendwelcher Abstimmungen ab.

Gehirnnutzer
02.06.2019, 19:08
Man muss immer zwischen Meinungsfreiheit und Propaganda unterscheiden. Meinen darf man alles, nur sollte man dann nicht mit Begründungen kommen...das ergibt sich...das ist sowieso obsolet....Grundgesetzt ist eine Verfassung, weil alle das sagen...Feindstaatenklausel steht nur so da...kann nie Auswirkungen haben...der 2+4 Vertrage ersetzt einen Friedensvertrag...usw.
Diese Art von Propaganda ist die Linie der Regierung und der etablierten Parteien, die mit den Beamten zusammen um ihre Privilegien fürchten, die bei einer Verfassung, über die das Volk abstimmen müsste, fallen würden.
Deswegen fürchten diese Leute, wie GSCH auch, Volksabstimmungen wie der Teufel das Weihwasser.
Meinen kann jeder, aber Propaganda verbreiten ist etwas anderes.

Hamburger, kleine Lektüre im Völkerrecht:

https://books.google.de/books?id=MRU_q5e8-XsC&lpg=PA280&dq=%22Jeder%20andere%20Vertrag%20kann%20die%20glei che%20Wirkung%20haben%22&pg=PA280#v=onepage&q=%22Jeder%20andere%20Vertrag%20kann%20die%20gleic he%20Wirkung%20haben%22&f=false

Ein Friedensvertrag ist eine Möglichkeit einen Krieg zu beenden, aber nicht die einzige. Jeder andere Vertrag, die Aufnahme diplomatischer Beziehungen und sogar einseitige Erklärungen können die selbe Wirkung haben.

Die Noten Großbritanniens und Frankreichs findest du in deren Nationalarchiven, ansonsten:
Kongressbeschluss (https://usa.usembassy.de/etexts/jointres4555.htm)
Präsident Trumans Proklamation (https://www.trumanlibrary.org/proclamations/index.php?pid=583&st=&st1=)
Beschluss des Obersten Sowjets (https://www.nd-archiv.de/ausgabe/1955-01-26)

https://www.visabox.de/auslaendische-botschaften-und-konsulate-in-deutschland.html

Völkerrechtlich ist der 2. Weltkrieg auch für Deutschland schon lange beendet.

Wenn du das nicht glaubst, kannst du ja sicherlich eine Quelle verlinken, die aussagt, dass ein Krieg nur durch ein Friedensvertrag zu beenden ist.

Über den Artikel 146 GG ist hier schon oft diskutiert worden. Ich stelle dir mal eine Frage: Der Artikel 146 GG unterliegt nicht der Ewigkeitsklausel des GG, was bedeutet das für die Aussage, er enthält eine Verpflichtung?

hamburger
03.06.2019, 00:06
Hamburger, kleine Lektüre im Völkerrecht:

https://books.google.de/books?id=MRU_q5e8-XsC&lpg=PA280&dq=%22Jeder%20andere%20Vertrag%20kann%20die%20glei che%20Wirkung%20haben%22&pg=PA280#v=onepage&q=%22Jeder%20andere%20Vertrag%20kann%20die%20gleic he%20Wirkung%20haben%22&f=false

Ein Friedensvertrag ist eine Möglichkeit einen Krieg zu beenden, aber nicht die einzige. Jeder andere Vertrag, die Aufnahme diplomatischer Beziehungen und sogar einseitige Erklärungen können die selbe Wirkung haben.

Die Noten Großbritanniens und Frankreichs findest du in deren Nationalarchiven, ansonsten:
Kongressbeschluss (https://usa.usembassy.de/etexts/jointres4555.htm)
Präsident Trumans Proklamation (https://www.trumanlibrary.org/proclamations/index.php?pid=583&st=&st1=)
Beschluss des Obersten Sowjets (https://www.nd-archiv.de/ausgabe/1955-01-26)

https://www.visabox.de/auslaendische-botschaften-und-konsulate-in-deutschland.html

Völkerrechtlich ist der 2. Weltkrieg auch für Deutschland schon lange beendet.

Wenn du das nicht glaubst, kannst du ja sicherlich eine Quelle verlinken, die aussagt, dass ein Krieg nur durch ein Friedensvertrag zu beenden ist.

Über den Artikel 146 GG ist hier schon oft diskutiert worden. Ich stelle dir mal eine Frage: Der Artikel 146 GG unterliegt nicht der Ewigkeitsklausel des GG, was bedeutet das für die Aussage, er enthält eine Verpflichtung?

Ganz ehrlich...warum beziehst du dich nicht auf andere Märchenbücher? Merkst du nicht selbst, wie lächerlich du dich durch den Verweis auf nichts sagende Literatur machst? Bist du nicht wenigstens so intelligent, zu begreifen, das es keine Ewigkeitsklausel gibt? Sogar das GG hat seine eigene bedingungslose Abschaffung in 146 festgelegt.
Denn bei Anwendung kann sich das Volk jegliche Art von Verfassung geben...
Für wie blöd hälst du andere? In deiner Umgebung mag das klappen, und deswegen mhttps://www.politikforen.net/clear.gifein (https://www.politikforen.net/editpost.php?p=9871254&do=editpost) Rat...geh niemals unter halbwegs intelligente Menschen...und versteck dich immer hinter dem Bildschirm...so wie GSCH auch.

Gehirnnutzer
03.06.2019, 04:19
Ganz ehrlich...warum beziehst du dich nicht auf andere Märchenbücher? Merkst du nicht selbst, wie lächerlich du dich durch den Verweis auf nichts sagende Literatur machst? Bist du nicht wenigstens so intelligent, zu begreifen, das es keine Ewigkeitsklausel gibt? Sogar das GG hat seine eigene bedingungslose Abschaffung in 146 festgelegt.
Denn bei Anwendung kann sich das Volk jegliche Art von Verfassung geben...
Für wie blöd hälst du andere? In deiner Umgebung mag das klappen, und deswegen mhttps://www.politikforen.net/clear.gifein (https://www.politikforen.net/editpost.php?p=9871254&do=editpost) Rat...geh niemals unter halbwegs intelligente Menschen...und versteck dich immer hinter dem Bildschirm...so wie GSCH auch.

Da merkt man wieder, dass du keine Argumente hast.
Du stellst Behauptungen auf, ohne sie zu belegen. Wenn ein bekannte Sachbuch der Völkerrechtslehre ein Märchenbuch sein soll, dann kannst du dies sicherlich auch mit einer verifizierbaren Quelle belegen.
Dazu hatte ich dich auch aufgefordert.

autochthon
03.06.2019, 07:25
Es gibt eben zwei "Deutschlands". Das deutsche Reich hat niemals aufgehoert, zu existieren, und die Verwaltung, die die alliierten eingesetzt haben, um Deutschland zu verwalten, behaupten eben, sie waeren die legitime Regierung Deutschlands.
Eine legitime Verfassung gibts nicht; es existiert nur eine Faelschung. Ein Papierchen halt, von einer Verwaltung geschrieben.

Ich lebe also im deutschen Reich????

:?

Mit Reichsbahn und so?? Bin ich am Ende Reichsbürger?????

Würfelqualle
03.06.2019, 07:33
Ich lebe also im deutschen Reich????

:?

Mit Reichsbahn und so?? Bin ich am Ende Reichsbürger?????

Eher im Multikultiplumpsklo Buntland.

Neu
03.06.2019, 13:52
Ich lebe also im deutschen Reich????

:?

Mit Reichsbahn und so?? Bin ich am Ende Reichsbürger?????
Natuerlich bist du ein Buerger des Deutschen Reiches:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/ist-das-deutsche-reich-nie-untergegangen-14530954.html
"" Aber der deutsche Staat ging nicht unter – und zwar auch nach dem Willen der siegreichen Alliierten nicht. Die militärische Kapitulation der deutschen Wehrmacht änderte nichts am Fortbestand des Reiches.""
Wenn du die eingesetzte Regierung nicht anerkennen willst, wird man dich auch "Reichsbuerger" nennen.

hamburger
03.06.2019, 15:16
Natuerlich bist du ein Buerger des Deutschen Reiches:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/ist-das-deutsche-reich-nie-untergegangen-14530954.html
"" Aber der deutsche Staat ging nicht unter – und zwar auch nach dem Willen der siegreichen Alliierten nicht. Die militärische Kapitulation der deutschen Wehrmacht änderte nichts am Fortbestand des Reiches.""
Wenn du die eingesetzte Regierung nicht anerkennen willst, wird man dich auch "Reichsbuerger" nennen.

Warum fragst du nicht den Gehirnnutzer, der wird dir bestimmt ein passendes Buch empfehlen...das alles erklärt.
In Zukunft alles ganz einfach...jeder sucht sich ein Buch...und das Buch hat immer recht.
Wenn man aufmerksam die internationalen Reden und Reaktionen verfolgt, dann wird man fündig..Obama zur Souveränität Deutschland...Russland hat ebenfalls entsprechend argumentiert...
Um einen Schlussstrich zu ziehen und einen richtigen Neuanfang mit voller Souveränität zu machen ist ein Friedensvertrag die Voraussetzung. Dann ist das deutsche Reich Geschichte...erst dann.

GSch
03.06.2019, 16:07
Wenn man aufmerksam die internationalen Reden und Reaktionen verfolgt, dann wird man fündig..Obama zur Souveränität Deutschland...

Wann und wo, bitte, hat sich Obama zu dem Thema geäußert?

Gehirnnutzer
03.06.2019, 16:39
Wann und wo, bitte, hat sich Obama zu dem Thema geäußert?

Der liebe Obama soll während einem 15 minütigen Aufenthalt in Ramstein (durch Weißes Haus und Presse wohl dokumentiert), bei dem er umgestiegen und weiter nach Landstuhl gereist ist, ein 30 minütige Rede vor dem Personal der AB Ramstein gehalten haben, in der er sagte Deutschland ist bis 2099 besetzt.

Leider konnte mir bis jetzt keiner erklären, wie man eine 30 minütige Rede in 15 Minuten halten kann.:D

beathooven
03.06.2019, 16:44
Der liebe Obama soll während einem 15 minütigen Aufenthalt in Ramstein (durch Weißes Haus und Presse wohl dokumentiert), bei dem er umgestiegen und weiter nach Landstuhl gereist ist, ein 30 minütige Rede vor dem Personal der AB Ramstein gehalten haben, in der er sagte Deutschland ist bis 2099 besetzt.

Leider konnte mir bis jetzt keiner erklären, wie man eine 30 minütige Rede in 15 Minuten halten kann.:D

Kannst du dir damit erklären, das die Rede so nie gehalten wurde.

Gehirnnutzer
03.06.2019, 17:18
Kannst du dir damit erklären, das die Rede so nie gehalten wurde.

Beathooven, besagte Rede soll Obama angeblich am 05.06.2009 in Ramstein gehalten haben. Wie gesagt, rein zeitlich konnte er die Rede nicht halten.

Eine der Quellen der Behauptung ist der in der rechten Szene bekannte Autor Richard Melisch, der in seinem Buch "Das Schweigen der glücklichen Sklaven" behauptet, er hätte in einem Fernsehbericht der ARD oder des ZDFs über diesen Besuch die Worte "Germany is an occupied country and it will stay that way." gehört.

Andere, ebenso dubiose Quellen beinhalten ähnliche Worte und eben die Jahreszahl 2099.

ARD und ZDF haben aber keinen Bericht gesendet, in dem diese Worte fallen und wie gesagt die Zeit hätte für eine entsprechende Rede nicht ausgereicht.

Im Grunde nichts weiter als eine weitere Fake-Peinlichkeit gewisser Kreis, genau wie das gefakte youtube video über Trumps Friedensvertragsangebot an Deutschland in der Pressekonferenz vom 27.04.2018.
Wenn man schon faken will, sollte man nicht übersehen, dass andere Quellen die komplette PK ins Netz stellen, einschließlich RT.com und damit der Fake auffliegt.

Neu
03.06.2019, 17:30
Warum fragst du nicht den Gehirnnutzer, der wird dir bestimmt ein passendes Buch empfehlen...das alles erklärt.
In Zukunft alles ganz einfach...jeder sucht sich ein Buch...und das Buch hat immer recht.
Wenn man aufmerksam die internationalen Reden und Reaktionen verfolgt, dann wird man fündig..Obama zur Souveränität Deutschland...Russland hat ebenfalls entsprechend argumentiert...
Um einen Schlussstrich zu ziehen und einen richtigen Neuanfang mit voller Souveränität zu machen ist ein Friedensvertrag die Voraussetzung. Dann ist das deutsche Reich Geschichte...erst dann.
Oder ein Wiederauferstehen des Deutschen Reiches. Wozu diese Ueberbuerokratie? Dornroeschen hat auch 100 Jahre lang geschlafen, und die Uebergangsregierung hat doch gezeigt, dass sie nichts gescheites kann.

GSch
03.06.2019, 17:40
Der liebe Obama soll während einem 15 minütigen Aufenthalt in Ramstein (durch Weißes Haus und Presse wohl dokumentiert), bei dem er umgestiegen und weiter nach Landstuhl gereist ist, ein 30 minütige Rede vor dem Personal der AB Ramstein gehalten haben, in der er sagte Deutschland ist bis 2099 besetzt.

Leider konnte mir bis jetzt keiner erklären, wie man eine 30 minütige Rede in 15 Minuten halten kann.

Pfui, du verrätst alles. Wo bleibt denn da der Spaß?

Also, sagen wir mal: mittels einer Executive Order kann er das jederzeit. Wenn er damit die Gesetze der USA außer Kraft setzen kann (wird immer wieder behauptet, siehe EO 11110), klappt das sicher auch mit den Naturgesetzen.

hamburger
03.06.2019, 20:35
Pfui, du verrätst alles. Wo bleibt denn da der Spaß?

Also, sagen wir mal: mittels einer Executive Order kann er das jederzeit. Wenn er damit die Gesetze der USA außer Kraft setzen kann (wird immer wieder behauptet, siehe EO 11110), klappt das sicher auch mit den Naturgesetzen.

Weiter so, damit jeder erkennt, das ihr nur Trolle seit. Das zeigt auch deine geistige Minderleistung...bei der Frage...hat Mami dir nicht beigebracht, es gibt auch dumme Fragen?

Neu
03.06.2019, 20:54
Der liebe Obama soll während einem 15 minütigen Aufenthalt in Ramstein (durch Weißes Haus und Presse wohl dokumentiert), bei dem er umgestiegen und weiter nach Landstuhl gereist ist, ein 30 minütige Rede vor dem Personal der AB Ramstein gehalten haben, in der er sagte Deutschland ist bis 2099 besetzt.

Leider konnte mir bis jetzt keiner erklären, wie man eine 30 minütige Rede in 15 Minuten halten kann.:D
Kann ich nachvollziehen. Auch Trump landet in Ramstein, ohne um eine Landeerlaubnis zu fragen. Nur ist die Bundesverwaltung zu feige, das Kind beim Namen zu nennen. Die oberste Tipse dieser Verwaltung meint sogar, sie waere Kanzlerin! :haha::haha::haha::haha::haha:

Gehirnnutzer
04.06.2019, 05:55
Es gibt eben zwei "Deutschlands". Das deutsche Reich hat niemals aufgehoert, zu existieren, und die Verwaltung, die die alliierten eingesetzt haben, um Deutschland zu verwalten, behaupten eben, sie waeren die legitime Regierung Deutschlands.
Eine legitime Verfassung gibts nicht; es existiert nur eine Faelschung. Ein Papierchen halt, von einer Verwaltung geschrieben.

Dummerweise sagen die Urteile, die die Aussage über das Fortbestehen des Deutschen Reiches beinhalten, dass die Bundesrepublik Deutschland identisch mit dem Deutschen Reich ist.

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html

Es gibt also nur ein Deutschland.

Neu
04.06.2019, 09:48
Dummerweise sagen die Urteile, die die Aussage über das Fortbestehen des Deutschen Reiches beinhalten, dass die Bundesrepublik Deutschland identisch mit dem Deutschen Reich ist.

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html

Es gibt also nur ein Deutschland.
Verfassungsgericht? Es gibt keine Verfassung. Das, was du "Verfassung" nennst, ist ein Papierchen, eine Faelschung einer Verwaltung. Und alleine schon die Laendergrenzen unterscheiden sich gravierend.

Gehirnnutzer
04.06.2019, 15:01
Verfassungsgericht? Es gibt keine Verfassung. Das, was du "Verfassung" nennst, ist ein Papierchen, eine Faelschung einer Verwaltung. Und alleine schon die Laendergrenzen unterscheiden sich gravierend.

Schön, dann existiert das Deutsche Reich auch nicht fort.

Neu
04.06.2019, 15:27
Schön, dann existiert das Deutsche Reich auch nicht fort.
Richtig. Es "schlaeft" sozusagen einen hundertjaehrigen Schlaf, wie Schneewittchen.
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/ist-das-deutsche-reich-nie-untergegangen-14530954.html
""Das wurde auch in den Ostverträgen anerkannt und später durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Karlsruhe entschied, die Bundesrepublik sei „als Staat identisch mit dem Staat ,Deutsches Reich‘, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ,teilidentisch‘“.""
Wenns dann wieder aufersteht, oder sich die Bundesrepublik verabschiedet, sieht man dann weiter.

Tutsi
27.06.2019, 12:46
Bei Tichy - https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/rot-rot-gruener-senat-anonymer-krankenschein-gratis/ - /rot-rot-gruener-senat-anonymer-krankenschein-gratis/ (https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/rot-rot-gruener-senat-anonymer-krankenschein-gratis/)

Der anonyme Bürger braucht seine Identität nicht preis geben - nach dem Willen der SPD - warum nur ?


Die Berliner Boulevardzeitung „bz“ (https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/senat-verspricht-krankenkasse-fuer-menschen-die-anonym-bleiben) gehört zu den wenigen Zeitungen, die über diese insgesamt offenkundig rechtswidrigen Vorgänge in Berlin nicht nur berichtet, sondern auch kritische Kommentare geschrieben haben. Die Zeitung meldet: „Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte werden verpflichtet, diesen anonymisierten Krankenschein zu akzeptieren. Die Rechnungen werden vom Senat beglichen.“
Damit löse die Senatorin ein Versprechen ein, das die rot-rot-grüne Koalition vor zweieinhalb Jahren gegeben hat. Denn in den „Richtlinien der Berliner Regierungspolitik 2016 – 2021“ steht wörtlich: „Für Menschen ohne Aufenthaltsstatus wird ein (…) anonymer Krankenschein eingeführt.“ Die „bz“ fragt sich, „warum jemand anonym bleiben sollte, der eine ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen will“. Und: „Warum meldet er sich nicht beim Sozialamt und gibt seine Identität preis? Dann würde ihm ja auch geholfen werden.“
Solche Fragen interessiert die Gesundheitssenatorin wenig, sie begründet ihr Gesundheitsprojekt der ganz besonderen Art so: „Menschen ohne Aufenthaltsstatus“ bleibe (…) „der Gang zum Sozialamt (…) verschlossen“. Die Senatorin verweist damit offensichtlich auf die „Übermittlungspflicht nach § 87 Aufenthaltsgesetz“. Die Sozialleistungsbehörden, beklagt die Senatorin, seien „verpflichtet, Erkenntnisse über den Aufenthalt von Menschen in der Illegalität an die Ausländerbehörden weiterzuleiten.“ Genau diese vorgeschriebenen Informationen will die SPD-Politikerin verhindern.
Die „bz“ sagt, was die Senatorin wirklich meint. Ausländer, die illegal in Deutschland leben und nirgendwo gemeldet sind, gehen in der Regel nicht ins Sozialamt. Täten sie das, flögen sie auf. „Um das zu verhindern, sollen sie anonym zum Arzt gehen dürfen. Nicht nur im Notfall, sondern auch, um eine ‚allgemein- und zahnmedizinische Behandlung’ zu bekommen.“