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Vollständige Version anzeigen : Die Feindstaatenklausel



Ostzone
01.07.2018, 13:50
hat Merkel seinerzeit erneut gelogen, als diese öffentlich behauptete, das es diese Klausel nicht mehr geben würde ?


https://www.youtube.com/watch?v=0zY_NLecTfw


https://www.youtube.com/watch?v=awuRzl4Bw68


(https://www.youtube.com/watch?v=awuRzl4Bw68)

Odem
01.07.2018, 15:14
hat Merkel seinerzeit erneut gelogen, als diese öffentlich behauptete, das es diese Klausel nicht mehr geben würde ?


https://www.youtube.com/watch?v=0zY_NLecTfw


https://www.youtube.com/watch?v=awuRzl4Bw68


(https://www.youtube.com/watch?v=awuRzl4Bw68)

....wie kommst Du denn darauf, das die Demokröten lügen könnten....?
Aber nun im Ernst, js, natürlich, diese sind nach wie vor aktuell, aber ganz nebenbei, dafür langt ebenso ein Blick in den zwei plus vier Vertrag, ebenso in das Grundgesetz (Art. 139 GG), um Festzustellen, das Deutchland nach wie vor als besetztes Land anzusehen ist.

opppa
01.07.2018, 15:41
Feindstaaten kann es für Deutschland nicht mehr geben!

Außerdem hat sich Trump vorbehalten, höchstpersönlich darüber zu entscheiden, wer gerade für uns zu den Feindstaaten gehört und wer gerade mal nicht!

Wer da den Widerspruch erkannt hat, könnte mir vielleicht mal die Politik der Amis erklären!

:hmm:

Odem
01.07.2018, 16:53
Feindstaaten kann es für Deutschland nicht mehr geben!

Außerdem hat sich Trump vorbehalten, höchstpersönlich darüber zu entscheiden, wer gerade für uns zu den Feindstaaten gehört und wer gerade mal nicht!

Wer da den Widerspruch erkannt hat, könnte mir vielleicht mal die Politik der Amis erklären!

:hmm:

Hä? Es geht um die NATO Feindstaatklauseln, der Charta der Vereinten Nationen Artikel 53, 107, 77.
Ich frage mich gerad, was dein Unfug damit in Verbindung soll.

Merkelraute
01.07.2018, 17:19
hat Merkel seinerzeit erneut gelogen, als diese öffentlich behauptete, das es diese Klausel nicht mehr geben würde ?


https://www.youtube.com/watch?v=0zY_NLecTfw


https://www.youtube.com/watch?v=awuRzl4Bw68


(https://www.youtube.com/watch?v=awuRzl4Bw68)

Wow, interessantes Video. Merkel sagt, daß die volle Souveränität bei den Geheimdiensten nicht gegeben ist. :?

https://www.youtube.com/watch?v=0zY_NLecTfw

GSch
01.07.2018, 17:23
Aber nun im Ernst, js, natürlich, diese sind nach wie vor aktuell, ...

... dürfen aber nicht gegen Mitgliedsstaaten angewendet werden, wie etwa Deutschland, Japan, Österreich, Kroatien, Italien, Finnland, Ungarn und die Slowakei.


... aber ganz nebenbei, dafür langt ebenso ein Blick in den zwei plus vier Vertrag, ebenso in das Grundgesetz (Art. 139 GG), um Festzustellen, das Deutchland nach wie vor als besetztes Land anzusehen ist.

Wo im Zwei-plus-Vier-Vertrag steht das denn bitte?

Und wo im Art. 139 GG?

Murmillo
01.07.2018, 17:34
...

Wo im Zwei-plus-Vier-Vertrag steht das denn bitte?

...

Nun, wenn ich mich nicht irre, gibt es da Zusatzprotokolle, welche festschreiben, dass bestimmte Teile des Besatzungsrechtes bestehen bleiben.
Und mit der Souveränität ist das so ein Ding. Entweder ma hat sie vollständig, oder man hat sie nicht. Souveränität ist nicht teilbar. Wenn also so was in Zusatzprotokollen ( oder irgendeinem anderen Schriftstück, vielleicht erinnert sich jemand, wo dies steht) festgehalten ist, haben wir keine Souveränität.
Dieser Umstand war schon mal Gegenstand eines Threads, ist aber schon Jahre her.

Habs gerade gefunden.Es handelt sich wohl um den Überleitungsvertrag
(Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen),
in dem solche jeglicher staatlicher Souveränität widersprechenden Festlegungen getroffen werden.

Odem
01.07.2018, 17:43
... dürfen aber nicht gegen Mitgliedsstaaten angewendet werden, wie etwa Deutschland, Japan, Österreich, Kroatien, Italien, Finnland, Ungarn und die Slowakei.





Irrtum, dürfen nicht gegen Vollmitglieder angewendet werden, was u.A. Deutschland NICHT ist!


...


Wo im Zwei-plus-Vier-Vertrag steht das denn bitte?

Und wo im Art. 139 GG?

Artikel 139 sagt im Sinne aus, daß das Besatzungsrecht trotz Grundgesetz unberührt bleibt, gleiches der zwei plus vier Vertrag, inkl. der Bedingungen für die Kleindeutsche Vereinigung (Oder - Neiße Grenze, Sonderrolle Deutschlands bei der “Europäischen Integration“ etc.) alles Dinge, welche bis heut die Souveränität Deutschlands verneinen!

herberger
01.07.2018, 17:45
Durch diese Feindstaatenklausel steht doch Deutschland außerhalb des Völkerrechtes, obwohl unsere Bonzen dreist behaupten diese Klausel hätte keine Bedeutung.

moishe c
01.07.2018, 17:50
hat Merkel seinerzeit erneut gelogen, als diese öffentlich behauptete, das es diese Klausel nicht mehr geben würde ?


https://www.youtube.com/watch?v=0zY_NLecTfw


https://www.youtube.com/watch?v=awuRzl4Bw68


(https://www.youtube.com/watch?v=awuRzl4Bw68)



Die sogenannte "Feindstaatenklausel" in der UN-Charta, die, wie hier schon erwähnt!, sich aus mehreren Artikeln der UN-Charta ergibt,

steht nach wie vor in dieser UN-Charta!

Es gibt aber auch eine "Meinungsäußerung" der UN, daß diese Vorschriften "obsolet" seien - im englischen Originaltext wird das Wort "obsolete" verwendet!

Und genau DAS ist der Streitpunkt! Nämlich, was bedeutet "obsolete"!

Wenn man ein englisches Wörterbuch beizieht, bemerkt man, daß das englische "obsolete" ziemlich genau wie im Deutschen "obsolet" verwendet wird,

und in seinen verschiedenen Bedeutungsvarianten alles mögliche bedeutet,

nur eben NICHT

"gelöscht", "gestrichen", "außer Kraft gesetzt", "für beendet erklärt", "nicht länger wirksam" oder etwas Vergleichbares und juristisch nicht doch anders Auszulegendes!

Und GANZ WICHTIG,

die entsprechenden Passagen der "Feindstaatenklausel"

wurden in mehreren Jahrzehnten seit der "Meinungsäußerung" weder aus der UN-Charta entfernt noch mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Wer die Usancen der US Yankees, aber auch ALLER anderen "Demokraten" und "Siegerstaaten" kennt,

WEIß, daß hier folglich ALLERGRÖßTE Vorsicht und Zurückhaltung GEBOTEN ist!

"Bona fide" läuft da GAR NIX!

Esreicht!
01.07.2018, 17:56
Hallo,

warten wir doch einfach auf die profunde Erklärung @ Gehirnnutzer

kd

Gehirnnutzer
01.07.2018, 17:58
Gemäß UN-Resolution sind sie obsolet.

Warum sind sie obsolet? Ganz einfach, weil das, was sie erlauben, durch verschiedene völkerrechtliche Verträge zwischen den entsprechenden Staaten aufgehoben ist.

Wer jetzt damit kommt, die Verträge könnten gebrochen werden, der braucht auch nicht die Streichung der Feindstaatenklauseln forden, sie wäre bedeutungslos.

Königstiger87
01.07.2018, 18:00
Gemäß UN-Resolution sind sie obsolet.

Warum sind sie obsolet? Ganz einfach, weil das, was sie erlauben, durch verschiedene völkerrechtliche Verträge zwischen den entsprechenden Staaten aufgehoben ist.

Wer jetzt damit kommt, die Verträge könnten gebrochen werden, der braucht auch nicht die Streichung der Feindstaatenklauseln forden, sie wäre bedeutungslos.

Wenn sie obsolet ist, dann kann die UN sie ja schnell entfernen. Hat sie aber nicht....

Liberalist
01.07.2018, 18:02
Gemäß UN-Resolution sind sie obsolet.

Warum sind sie obsolet? Ganz einfach, weil das, was sie erlauben, durch verschiedene völkerrechtliche Verträge zwischen den entsprechenden Staaten aufgehoben ist.

Wer jetzt damit kommt, die Verträge könnten gebrochen werden, der braucht auch nicht die Streichung der Feindstaatenklauseln forden, sie wäre bedeutungslos.

Och bitte nicht.

opppa
01.07.2018, 18:03
Hä? Es geht um die NATO Feindstaatklauseln, der Charta der Vereinten Nationen Artikel 53, 107, 77.
Ich frage mich gerad, was dein Unfug damit in Verbindung soll.

Nu ja, irgendwie hast Du recht!
Es ist ja schließlich nicht so, daß die Amerikaner in der Nasto den Ton angeben!


:haha::fizeig:

moishe c
01.07.2018, 18:05
Hallo,

warten wir doch einfach auf die profunde Erklärung @ Gehirnnutzer

kd



:appl:


Werter KD,


das geht hier wieder zu ... :D

fast wie bei den gefälschten Protokollen ... :fizeig:





Obwohl ... wart mal ... sind das nicht die selben Leute ... aaaahahahahahaaaaaaaaaaaaa :haha:

Hrafnaguð
01.07.2018, 18:08
Wow, interessantes Video. Merkel sagt, daß die volle Souveränität bei den Geheimdiensten nicht gegeben ist. :?

https://www.youtube.com/watch?v=0zY_NLecTfw

Geheimdienstvorbehalt.

Wird hier recht gut erklärt:
http://www.sueddeutsche.de/politik/historiker-foschepoth-ueber-us-ueberwachung-die-nsa-darf-in-deutschland-alles-machen-1.1717216

Odem
01.07.2018, 18:10
Gemäß UN-Resolution sind sie obsolet.

Warum sind sie obsolet? Ganz einfach, weil das, was sie erlauben, durch verschiedene völkerrechtliche Verträge zwischen den entsprechenden Staaten aufgehoben ist.

Wer jetzt damit kommt, die Verträge könnten gebrochen werden, der braucht auch nicht die Streichung der Feindstaatenklauseln forden, sie wäre bedeutungslos.
Richtig, an Verträgen, bezogen auf Deutschland, wie die Rom Verträge, die Maastricht Verträge oder dem zwei plus vier Vertrag, welche Bedingungen an Deutschland setzen, die einer Souveränität in freier Selbstbestimmung zuwider laufen.
Und was im Umkehrschluß heißt, das spätestens mit einer echten Unabhängigkeit Deutschlands eben diese Verträge nicht mehr bindend wären, somit spätestens dann die Feindstaatklauseln, sowie das Besatzungsrecht ihre volle Gültigkeit hätten und genau daher auch bisher nicht gestrichen wurden.

Odem
01.07.2018, 18:14
Nu ja, irgendwie hast Du recht!
Es ist ja schließlich nicht so, daß die Amerikaner in der Nasto den Ton angeben!


:haha::fizeig:
...aus der Geschichte heraus waren allerdings die Inselaffen und Froschfresser Federführend, und ich bin mir sicher, daß diese bei einer neuen Erhebung Deutschlands vor dem Ami auch wieder die ersten wären.

Gehirnnutzer
01.07.2018, 18:22
Wenn sie obsolet ist, dann kann die UN sie ja schnell entfernen. Hat sie aber nicht....

Hast du dir mal das Procedere zu Änderung der Charta durchgelesen?

Murmillo
01.07.2018, 18:23
Hast du dir mal das Procedere zu Änderung der Charta durchgelesen?

Und dies soll dann ein Grund sein, es zu unterlassen ?

Gehirnnutzer
01.07.2018, 18:26
Wow, interessantes Video. Merkel sagt, daß die volle Souveränität bei den Geheimdiensten nicht gegeben ist. :?

https://www.youtube.com/watch?v=0zY_NLecTfw

Kleine Lehrstunde in Völkerrecht:

Ein Friedensvertrag ist eine Möglichkeit einen Krieg zu beenden, jedoch nicht die einzige.

https://books.google.de/books?id=MRU_q5e8-XsC&lpg=PA280&dq=%22Jeder+andere+Vertrag+kann+die+gleiche+Wirkun g+haben%22&pg=PA280&hl=de#v=onepage&q=%22Jeder%20andere%20Vertrag%20kann%20die%20gleic he%20Wirkung%20haben%22&f=false

Sogar eine einseitige Erklärung hat die gleiche Wirkung:

https://www.nd-archiv.de/ausgabe/1955-01-26
http://www.presidency.ucsb.edu/ws/?pid=13969

Gehirnnutzer
01.07.2018, 18:29
Und dies soll dann ein Grund sein, es zu unterlassen ?

Murmillo, es ist ein Grund dafür, die Feindstaatenklauseln ihm Rahmen eine Überarbeitung der Charta im großen Umfang streichen zu lassen, Anmerkung aus der Resolution, die die Feindstaatenklauseln für obsolet erklärt.

marion
01.07.2018, 19:15
Letzte Woche kam doch damit wieder ein AfDler im BT damit an und ermahnte den Maaslosen für die Streichung zu sorgen

GSch
01.07.2018, 19:20
Nun, wenn ich mich nicht irre, gibt es da Zusatzprotokolle, welche festschreiben, dass bestimmte Teile des Besatzungsrechtes bestehen bleiben.

Du irrst.


Habs gerade gefunden.Es handelt sich wohl um den Überleitungsvertrag
(Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen),
in dem solche jeglicher staatlicher Souveränität widersprechenden Festlegungen getroffen werden.

Der Überleitungsvertrag stammt aus dem Jahre 1955 und ist nach Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrags außer Kraft getreten. Im übrigen stellte er gerade die Souveränität der Bundesrepublik her, indem er das ganze bisherige (1955) Besatzungsrecht in bundesdeutsches Recht überführte, mit dem der deutsche Gesetzgeber machen konnte, was er wollte. Dieser hat daraufhin einen großen Teil davon einfach abgeschafft.

GSch
01.07.2018, 19:27
Irrtum, dürfen nicht gegen Vollmitglieder angewendet werden, was u.A. Deutschland NICHT ist!

Es gibt keine Halbmitglieder. Deutschland ist Mitglied mit allen Rechten und Pflichten (demnächst übrigens mal wieder Mitglied im Weltsicherheitsrat).


Artikel 139 sagt im Sinne aus, daß das Besatzungsrecht trotz Grundgesetz unberührt bleibt, gleiches der zwei plus vier Vertrag, inkl. der Bedingungen für die Kleindeutsche Vereinigung (Oder - Neiße Grenze, Sonderrolle Deutschlands bei der “Europäischen Integration“ etc.) alles Dinge, welche bis heut die Souveränität Deutschlands verneinen!

Der Art. 139 GG sagt überhaupt nichts über damaliges Besatzungsrecht aus, weil der Parlamentarische Rat oder der Bundestag darüber nicht zu verfügen hatten. Er bezieht sich auf deutsche Landesgesetze zur Entnazifizierung. Diese blieben bestehen, obwohl sie dem GG teilweise widersprachen. Von Oder-Neiße-Grenze, europäischer Integration und so steht da überhaupt nichts. Mir ist auch von einer Sonderrolle Deutschlands in der EU nichts bekannt, und ich müsste das eigentlich wissen. Da die Entnazifizierung 1953 oder so beendet wurde, ist der Artikel seit damals ohnehin bedeutungslos.

Wenn du dir den Art. 132 GG ansiehst, wird dir hoffentlich einiges klar.

Und der Zwei-plus-Vier-Vertrag sagt das glatte Gegenteil von dem, was du behauptest. Da blieb gar nichts mehr von den früheren alliierten Vorbehaltsrechten zurück. Falls doch, bitte belegen.

Gehirnnutzer
01.07.2018, 19:30
Du irrst.



Der Überleitungsvertrag stammt aus dem Jahre 1955 und ist nach Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrags außer Kraft getreten. Im übrigen stellte er gerade die Souveränität der Bundesrepublik her, indem er das ganze bisherige (1955) Besatzungsrecht in bundesdeutsches Recht überführte, mit dem der deutsche Gesetzgeber machen konnte, was er wollte. Dieser hat daraufhin einen großen Teil davon einfach abgeschafft.

Gsch, vergebene Liebesmüh. Wer nicht mal die Artikel des Überleitungsvertrag richtig lesen kann, die Rechtsgrundsätze von Rechtssicherheit und Rechtskontinuität nicht versteht.............................
Also lass es.

Murmillo
01.07.2018, 19:31
Du irrst.



Der Überleitungsvertrag stammt aus dem Jahre 1955 und ist nach Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrags außer Kraft getreten. Im übrigen stellte er gerade die Souveränität der Bundesrepublik her, indem er das ganze bisherige (1955) Besatzungsrecht in bundesdeutsches Recht überführte, mit dem der deutsche Gesetzgeber machen konnte, was er wollte. Dieser hat daraufhin einen großen Teil davon einfach abgeschafft.
Ich darf dich wohl korrigieren:

Am 28. September 1990 ist vereinbart worden, dass der Überleitungsvertrag zusammen mit dem Deutschlandvertrag infolge der Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrags (https://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag) mit Wirkung vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Wiedervereinigung), dem 3. Oktober 1990, suspendiert und mit dem Inkrafttreten des letzteren ausdrücklich außer Kraft gesetzt wurde. Einzelne der im Überleitungsvertrag getroffenen Bestimmungen behalten jedoch ihre Geltung.

Immer noch gültig sind Erster Teil: Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis „… Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“[3] (https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberleitungsvertrag#cite_note-Art1I-3) sowie Absätze 3, 4 und 5, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2 und 3, Art. 5 Abs. 1 und 3, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8. Dritter Teil: Art. 3 Abs. 5 Buchstabe a des Anhangs, Art. 6 Abs. 3 des Anhangs.Sechster Teil: Art. 3 Abs. 1 und 3. Siebter Teil: Art. 1 und Art. 2. Neunter Teil: Art. 1. Zehnter Teil: Art. 4.[4] (https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberleitungsvertrag#cite_note-4)
Ich nehme hier nur mal beispielhaft den genannten Sechsten Teil: Art. 3 Abs. 1:

(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.http://www.hackemesser.de/ueberleitungsvertrag.html
Was hat dies alles mit Souveränität zu tun ? Bin schon auf deine Begründung gespannt, echt....

Murmillo
01.07.2018, 19:34
Gsch, vergebene Liebesmüh. Wer nicht mal die Artikel des Überleitungsvertrag richtig lesen kann, die Rechtsgrundsätze von Rechtssicherheit und Rechtskontinuität nicht versteht.............................
Also lass es.

In der Tat ist es vergebliche Liebesmüh mit jermandem zu diskutieren, der nicht mal weiss, dass ausdrücklich Teile des Überleitungsvertrages in Kraft geblieben sind. Zufälligerweise sind dies aber auch die Teile, welche eindeutig die deutsche Souveränität beschneiden. Da Souveränität nun mal nicht teilbar ist- da wirst du mir ja wohl hoffentlich nicht widersprechen- kann man also daraus nur den Schluss ziehen, dass wir nicht souverän sind !

Zyankali
01.07.2018, 19:50
Nun, wenn ich mich nicht irre, gibt es da Zusatzprotokolle, welche festschreiben, dass bestimmte Teile des Besatzungsrechtes bestehen bleiben.

vermutlich meinst du dieses gesetzblatt.

http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL2/1990/19901387.2.HTML

spannendes blättchen...

Murmillo
01.07.2018, 19:56
vermutlich meinst du dieses gesetzblatt.

http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL2/1990/19901387.2.HTML

spannendes blättchen...

Ja, genau ! Darum geht es, um die in Kraft gebliebenen Paragrafen des Überleitungsvertrages. Wenn man sich die nämlich anschaut, so sind es alles Bestimmungen, über die ein souveräner Staat normalerweise Verfügung hätte - nur Deutschland nicht.

Deutschmann
01.07.2018, 20:08
Hast du dir mal das Procedere zu Änderung der Charta durchgelesen?

Wäre es dieses Procedere nicht wert um - wenn auch als Geste - seinem ehemaligen Feind zu sagen: ja, du bist jetzt einer von uns?

Murmillo
01.07.2018, 20:11
Wäre es dieses Procedere nicht wert um - wenn auch als Geste - seinem ehemaligen Feind zu sagen: ja, du bist jetzt einer von uns?

Zumal ja Truman schon 1951 und die Russen 1955 den Kriegszustand mit Deutschland für beendet erklärten !

Deutschmann
01.07.2018, 20:18
Zumal ja Truman schon 1951 und die Russen 1955 den Kriegszustand mit Deutschland für beendet erklärten !

Ich tippe auch dass es eher die kleinen Nutznießer des Krieges sind. Diejenigen, die sich in den letzten Tagen des Krieges noch zu einer Kriegserklärung gegen Deutschland durchgerungen haben, die diese Änderung verhindern.

Allerdings vermute ich auch einen Zusammenhang zwischen dieser Klausel und dem 2+4-Vertrag. Ich kann mir bis heute nicht erklären, warum ausgerechnet in der SBZ keine Nato-Truppen stationiert werden dürfen. Möglicherweise um "im Fall der Fälle" den Sowiets wieder ungehindert Zugang zu ermöglichen? Aber das get schon weit in Richtung Verschwörungstheorie.

GSch
01.07.2018, 21:08
Ich darf dich wohl korrigieren:
Was hat dies alles mit Souveränität zu tun ? Bin schon auf deine Begründung gespannt, echt....

Sehr schön, wir sind uns also einig, dass der Überleitungsvertrag als solcher nicht mehr gilt, sondern nur noch einzelne Klauseln daraus aus Gründen der Rechtskontinuität weiter angewendet werden. Besatzungsrecht als solches gab es damit schon seit 1955 nicht mehr. Es gab nur noch ehemalige Militärregierungsgesetze, die aber in deutsches Recht übergeführt worden waren.

Was die von dir angeführte Stelle betrifft: wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Da steht, dass gewisse schon 1955 abgeschlossene Vorgänge auch in Zukunft nicht wieder aufgerollt werden sollen.

Der von dir zitierte Notenwechsel von 1990 ist im Übrigen eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik und den Westmächten. Ihr Abschluss beweist, dass die Westmächte die Bundesrepublik als souveränen Staat sehen. Mit einem besetzten Land brauchte man keine Vereinbarung zu treffen, da würde man einfach befehlen.

GSch
01.07.2018, 21:12
In der Tat ist es vergebliche Liebesmüh mit jermandem zu diskutieren, der nicht mal weiss, dass ausdrücklich Teile des Überleitungsvertrages in Kraft geblieben sind. Zufälligerweise sind dies aber auch die Teile, welche eindeutig die deutsche Souveränität beschneiden.

Bitte versprich mir, dass du jetzt sehr stark bist: Jeder völkerrechtliche Vertrag ist eine Beschneidung der Souveränität eines Staates, denn der Vertrag enthält Rechte und Pflichten, die die Handlungsfreiheit der vertragschließenden Parteien einschränken. Sie können nicht mehr machen, was sie wollen, sondern müssen sich an den Vertrag halten. Absolute Souveränität gibt es überhaupt nicht.


Da Souveränität nun mal nicht teilbar ist- da wirst du mir ja wohl hoffentlich nicht widersprechen- kann man also daraus nur den Schluss ziehen, dass wir nicht souverän sind !

Natürlich ist Souveränität teilbar. Jeder Staat hat das souveräne Recht, Teile seiner Souveränität im Einvernehmen mit anderen Staaten oder Staatengruppen einzuschränken oder aufzugeben. Wer Mitglied der UN ist, darf keinen Krieg mehr anfangen. Wer Mitglied der EU ist, darf an den Grenzen zu anderen EU-Staaten keine Zölle mehr erheben. Bitte erklär mal den Regierungen von Frankreich oder Spanien, dass ihre Länder nicht souverän sind.

GSch
01.07.2018, 21:14
Wäre es dieses Procedere nicht wert um - wenn auch als Geste - seinem ehemaligen Feind zu sagen: ja, du bist jetzt einer von uns?

Das wurde dem ehemaligen Feind Deutschland doch schon 1973 gesagt, und anderen ehemaligen Feindstaaten noch viel früher. Auf Mitgliedstaaten ist die Feindstaatenklausel nicht anwendbar.

marion
01.07.2018, 21:17
Allerdings vermute ich auch einen Zusammenhang zwischen dieser Klausel und dem 2+4-Vertrag. Ich kann mir bis heute nicht erklären, warum ausgerechnet in der SBZ keine Nato-Truppen stationiert werden dürfen. Möglicherweise um "im Fall der Fälle" den Sowiets wieder ungehindert Zugang zu ermöglichen? Aber das get schon weit in Richtung Verschwörungstheorie.

die Erklärung ist recht einfach: Der Westen hatte Gorbi versprochen in Mitteldeutschland nix zu stationieren,der hatte aber nicht damit gerechnet, dass jenseits der Oder die Truppen nun fast vor der Haustüre der Russen stationiert sind

marion
01.07.2018, 21:19
Der von dir zitierte Notenwechsel von 1990 ist im Übrigen eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik und den Westmächten. Ihr Abschluss beweist, dass die Westmächte die Bundesrepublik als souveränen Staat sehen. Mit einem besetzten Land brauchte man keine Vereinbarung zu treffen, da würde man einfach befehlen.

der BÖROFAZ, der muss es ja wissen, hat aber im Nov. 11 bei der Bankstertagung in FF/ Main folgendes gesagt: D war seit 45 nie mehr voll souverän

Deutschmann
01.07.2018, 21:21
die Erklärung ist recht einfach: Der Westen hatte Gorbi versprochen in Mitteldeutschland nix zu stationieren,der hatte aber nicht damit gerechnet, dass jenseits der Oder die Truppen nun fast vor der Haustüre der Russen stationiert sind

So die offizielle Version ...

Deutschmann
01.07.2018, 21:24
Das wurde dem ehemaligen Feind Deutschland doch schon 1973 gesagt, und anderen ehemaligen Feindstaaten noch viel früher. Auf Mitgliedstaaten ist die Feindstaatenklausel nicht anwendbar.

Ja. Uns wurde auch schon 1949 gesagt dass wir "frei" sind. Und trotzdem sind wir bis 1955 mit Besatzerkennzeichen an den Autos rumgefahren. Dann waren wir in den 60ern plötzlich souverän. In den 70ern wirklich souverän. In den 80ern aber jetzt wirklich souverän. In den 90ern aber echt jetzt ganz souverän.

Wann sind wir also jetzt ganz wirklich aber echt jetzt "souverän"?

DonauDude
01.07.2018, 21:26
Bitte versprich mir, dass du jetzt sehr stark bist: Jeder völkerrechtliche Vertrag ist eine Beschneidung der Souveränität eines Staates, denn der Vertrag enthält Rechte und Pflichten, die die Handlungsfreiheit der vertragschließenden Parteien einschränken. Sie können nicht mehr machen, was sie wollen, sondern müssen sich an den Vertrag halten. Absolute Souveränität gibt es überhaupt nicht.



Natürlich ist Souveränität teilbar. Jeder Staat hat das souveräne Recht, Teile seiner Souveränität im Einvernehmen mit anderen Staaten oder Staatengruppen einzuschränken oder aufzugeben. Wer Mitglied der UN ist, darf keinen Krieg mehr anfangen. Wer Mitglied der EU ist, darf an den Grenzen zu anderen EU-Staaten keine Zölle mehr erheben. Bitte erklär mal den Regierungen von Frankreich oder Spanien, dass ihre Länder nicht souverän sind.

Sie sind souverän in dem Sinne, dass sie ja kündigen könnten. Aber sie tun das nicht um der Vorteile willen, weil die Vorteile die Nachteile überwiegen.

ABAS
01.07.2018, 21:27
Ja. Uns wurde auch schon 1949 gesagt dass wir "frei" sind. Und trotzdem sind wir bis 1955 mit Besatzerkennzeichen an den Autos rumgefahren. Dann waren wir in den 60ern plötzlich souverän. In den 70ern wirklich souverän. In den 80ern aber jetzt wirklich souverän. In den 90ern aber echt jetzt ganz souverän.

Wann sind wir also jetzt ganz wirklich aber echt jetzt "souverän"?

Das wird erst dann der Fall sein wenn
es die USA und Israel nicht mehr gibt.

Deutschmann
01.07.2018, 21:28
Das wird erst dann der Fall sein wenn
es die USA und Israel nicht mehr gibt.

Ich wette, sollte Trump tatsächlich die Truppen abziehen, wird aus der Politik wieder mal der Satz kommen:
Jetzt sind wir vollendlich souverän.

GSch
01.07.2018, 21:53
der BÖROFAZ, der muss es ja wissen, hat aber im Nov. 11 bei der Bankstertagung in FF/ Main folgendes gesagt: D war seit 45 nie mehr voll souverän

Und du glaubst dem auch nur ein einziges Wort?

GSch
01.07.2018, 21:54
Ja. Uns wurde auch schon 1949 gesagt dass wir "frei" sind. Und trotzdem sind wir bis 1955 mit Besatzerkennzeichen an den Autos rumgefahren. Dann waren wir in den 60ern plötzlich souverän. In den 70ern wirklich souverän. In den 80ern aber jetzt wirklich souverän. In den 90ern aber echt jetzt ganz souverän.

Da muss ich was verpasst haben.

GSch
01.07.2018, 21:58
Sie sind souverän in dem Sinne, dass sie ja kündigen könnten. Aber sie tun das nicht um der Vorteile willen, weil die Vorteile die Nachteile überwiegen.

Natürlich, wie man gerade am Beispiel EU - UK sieht. Aber sorg dafür, dass sich das nicht rumspricht. Man soll doch den Leuten nicht ihre Illusionen nehmen.

Dennoch versuche ich manchmal, mir eine Familie vorzustellen, deren Mitglieder sich alle so benehmen, wie unsere werte Kundschaft das offenbar von Deutschland im Verhältnis zu anderen Staaten erwartet.

Deutschmann
01.07.2018, 22:03
Da muss ich was verpasst haben.

Kein Problem. Vielleicht bist du auch nur zu jung um das zu kennen.

Frontferkel
01.07.2018, 22:09
Gemäß UN-Resolution sind sie obsolet.

Warum sind sie obsolet? Ganz einfach, weil das, was sie erlauben, durch verschiedene völkerrechtliche Verträge zwischen den entsprechenden Staaten aufgehoben ist.

Wer jetzt damit kommt, die Verträge könnten gebrochen werden, der braucht auch nicht die Streichung der Feindstaatenklauseln forden, sie wäre bedeutungslos.
Junge Junge , du nun wieder .


nicht mehr gebräuchlich; nicht mehr üblich; veraltet (https://www.duden.de/rechtschreibung/obsolet#Bedeutung1)]https://www.duden.de/rechtschreibung/obsolet

Das heißt aber nicht , das sie aufgehoben wurde , bzw. außer Kraft gesetzt ist.
Der Duden allein reicht schon , um dich zu widerlegen .

Sage mir doch bitte wann die Vereinten Nationen , die Feindstaaten-Klausel gegen Deutschland aufgehoben haben?

Elbegeist
01.07.2018, 22:26
Ja. Uns wurde auch schon 1949 gesagt dass wir "frei" sind. Und trotzdem sind wir bis 1955 mit Besatzerkennzeichen an den Autos rumgefahren.
Dann waren wir in den 60ern plötzlich souverän. In den 70ern wirklich souverän. In den 80ern aber jetzt wirklich souverän. In den 90ern aber echt jetzt ganz souverän.

Wann sind wir also jetzt ganz wirklich aber echt jetzt "souverän"?*

Na wahrscheinlich NIE - hat doch die Politik deutsche Souveränitätsrechte an die Europäische Union abgegeben und Deutschland ist doch als Zahlmeister in der EU gern gesehen!

Elbegeist :sark:

Frontferkel
01.07.2018, 22:28
Sehr schön, wir sind uns also einig, dass der Überleitungsvertrag als solcher nicht mehr gilt, sondern nur noch einzelne Klauseln daraus aus Gründen der Rechtskontinuität weiter angewendet werden. Besatzungsrecht als solches gab es damit schon seit 1955 nicht mehr. Es gab nur noch ehemalige
betrifft: wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
die aber in deutsches Recht übergeführt worden waren.

Was die von dir angeführte Stelle betrifft: wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Da steht, dass gewisse schon 1955 abgeschlossene Vorgänge auch in Zukunft nicht wieder aufgerollt werden sollen.

Der von dir zitierte Notenwechsel von 1990 ist im Übrigen eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik und den Westmächten. Ihr Abschluss beweist, dass die Westmächte die Bundesrepublik als souveränen Staat sehen. Mit einem besetzten Land brauchte man keine Vereinbarung zu treffen, da würde man einfach befehlen.


betrifft: wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Ist ja von dir .
Ich gehe nicht weiter darauf ein . Nur hast du wohl übersehen ,
das in besagter Vereinbarung -- sollen -- steht .
Was nichts anderes heißt , das man zwar nicht vorhat diese Vereinbarung anzuwenden , aber wenn man es für notwendig erachtet , sie wieder anzuwenden .
Und zwar das alte Besatzungsrecht (Militärregierungsgesetze) .

Frontferkel
01.07.2018, 22:31
Bitte versprich mir, dass du jetzt sehr stark bist: Jeder völkerrechtliche Vertrag ist eine Beschneidung der Souveränität eines Staates, denn der Vertrag enthält Rechte und Pflichten, die die Handlungsfreiheit der vertragschließenden Parteien einschränken. Sie können nicht mehr machen, was sie wollen, sondern müssen sich an den Vertrag halten. Absolute Souveränität gibt es überhaupt nicht.



Natürlich ist Souveränität teilbar. Jeder Staat hat das souveräne Recht, Teile seiner Souveränität im Einvernehmen mit anderen Staaten oder Staatengruppen einzuschränken oder aufzugeben. Wer Mitglied der UN ist, darf keinen Krieg mehr anfangen. Wer Mitglied der EU ist, darf an den Grenzen zu anderen EU-Staaten keine Zölle mehr erheben. Bitte erklär mal den Regierungen von Frankreich oder Spanien, dass ihre Länder nicht souverän sind.
Soll das ein Witz sein ?

Ostzone
01.07.2018, 22:42
Durch diese Feindstaatenklausel steht doch Deutschland außerhalb des Völkerrechtes, obwohl unsere Bonzen dreist behaupten diese Klausel hätte keine Bedeutung.

so sehe ich das auch -
deshalb meinen Dank an den AfD Abgeordneten Armin Hampel, der damit den Sozi, Lügner und Schmierlappen Haiko Maas direkt und persönlich anspricht -

Zyankali
01.07.2018, 22:48
Ja. Uns wurde auch schon 1949 gesagt dass wir "frei" sind. Und trotzdem sind wir bis 1955 mit Besatzerkennzeichen an den Autos rumgefahren. Dann waren wir in den 60ern plötzlich souverän. In den 70ern wirklich souverän. In den 80ern aber jetzt wirklich souverän. In den 90ern aber echt jetzt ganz souverän.

Wann sind wir also jetzt ganz wirklich aber echt jetzt "souverän"?


angeblich seit 2007, da aber auch noch nicht wirklich.... :)

https://www.gesetze-im-internet.de/besatzrberg/BJNR261410007.html

kontrollratsgesetz 35, trotz gültigkeit nicht auf dem server des deutschen justizministeriums auffindbar (oder ich bin doof...)
http://www.verfassungen.ch/de/de45-49/kr-gesetz35.htm

Ostzone
01.07.2018, 22:58
....wie kommst Du denn darauf, das die Demokröten lügen könnten....?
Aber nun im Ernst, js, natürlich, diese sind nach wie vor aktuell, aber ganz nebenbei, dafür langt ebenso ein Blick in den zwei plus vier Vertrag, ebenso in das Grundgesetz (Art. 139 GG), um Festzustellen, das Deutchland nach wie vor als besetztes Land anzusehen ist.

wie auch in anderen politisch hochbrisanten Fällen wird dem Bürger das "Blaue vom Himmel" vorgelogen -
diese Bundesregierung stellt eine Schande für ganz Deutschland dar -

auf meinen letzten Urlaubstrip in den Pyrenäen sprach mich ein Franzose an und fragte mich "ob wir Deutschen noch ganz normal sind" und fügte hinzu, "dass eine Frau Merkel als Sraatsoberhaupt in Frankreich schon längst in einer Urne Platz genommen hätte -

Gehirnnutzer
01.07.2018, 23:19
angeblich seit 2007, da aber auch noch nicht wirklich.... :)

https://www.gesetze-im-internet.de/besatzrberg/BJNR261410007.html

kontrollratsgesetz 35, trotz gültigkeit nicht auf dem server des deutschen justizministeriums auffindbar (oder ich bin doof...)
http://www.verfassungen.ch/de/de45-49/kr-gesetz35.htm

Ich finde es so lustig, dass du das Gesetz zitierst, ist es doch ein Beweis für die deutsche Souveränität. Wie könnte denn sonst der deutsche Gesetzgeber über Besatzungsrecht entscheiden?

Zyankali
01.07.2018, 23:26
Ich finde es so lustig, dass du das Gesetz zitierst, ist es doch ein Beweis für die deutsche Souveränität. Wie könnte denn sonst der deutsche Gesetzgeber über Besatzungsrecht entscheiden?

wir hatten das thema ja schonmal...



Artikel II. 1. Wenn eine Arbeitsstreitigkeit, die nicht der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte unterliegt, weder im Ausgleichs- noch in einem anderen vereinbarten Verfahren beigelegt worden ist, so können die beteiligten Parteien diese der deutschen Provinzial* oder Landesarbeitsbehörde zur Unterbreitung vor dem gemäß Artikel IV dieses Gesetzes errichteten Schiedsausschuß übergeben.

2. Berührt die Streitigkeit die Interessen der Alliierten Besetzung, so kann der Befehlshaber der betreffenden Zone die deutsche Provinzial- oder Landesarbeitsbehörde anweisen, den Parteien die Unterbreitung der Streitigkeit vor dem Schiedsausschuß aufzugeben.

...

Artikel XI. 1 . Kein Schiedsspruch eines ordnungsmäßig errichteten Schiedssausschusses kann von einer deutschen Behörde aufgehoben worden, es sei denn, daß ein Schiedsspruch gegen eine gesetzliche Bestimmung der Alliierten Kontrollbehörde oder der Militärregierung verstößt, oder :m Widerspruch zu den Zielen der Alliierte n Besetzung steht oder bei dessen Zustandekommen Betrug oder andere Gesetzesverletzungen mitgewirkt haben.

2. Die Zonenbefehlshaber haben das Recht, in ihrer Zone die Schiedssprüche nachzuprüfen, um sich davon zu überzeugen, daß sie nicht den Bestimmungen und den in diesem Gesetz dargelegten Zielen widersprechen.

Artikel XII. Die Alliierte Kommandatura in Berlin wird beauftragt, die notwendigen Maßnahme zur Einführung von Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Berlin gemäß den Grundsätzen dieses Gesetzes zu treffen

Artikel XIII. Sämtliche deutschen gesetzlichen Bestimmungen, die mit diesem Gesetz unvereinbar sind, werden aufgehoben oder in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Gesetzes geändert.

(sic)

wenn du mir erklären würdest was daran souverän ist ? doch ok, mir wurscht was du denkst, wer augen hat, der sieht...

Gawen
01.07.2018, 23:29
Ich finde es so lustig, dass du das Gesetz zitierst, ist es doch ein Beweis für die deutsche Souveränität. Wie könnte denn sonst der deutsche Gesetzgeber über Besatzungsrecht entscheiden?

https://de.wikipedia.org/wiki/Satellitenstaat

Gehirnnutzer
02.07.2018, 04:18
Ist ja von dir .
Ich gehe nicht weiter darauf ein . Nur hast du wohl übersehen ,
das in besagter Vereinbarung -- sollen -- steht .
Was nichts anderes heißt , das man zwar nicht vorhat diese Vereinbarung anzuwenden , aber wenn man es für notwendig erachtet , sie wieder anzuwenden .
Und zwar das alte Besatzungsrecht (Militärregierungsgesetze) .

Frontferkel ihr habt immer den Wunsch folgendes zu erleben:

Ein Haus eines Nazibonzen wurde 1945 auf Grund Besatzungsrecht/Militärgesetze enteignet und einer anderen Person zugesprochen nzw. an sie verkauft. Die Jahre vergehen, das Haus wechselt mehrmals den Besitzer und heute gehört es dir. Die Weitergeltung von Teilen des Besatzungsrechtes wird aufgehoben und somit auch die Rechtsgrundlage für die Enteignung. Folge, die Nachkommen des Nazibonzen stehen vor deiner Tür und fordern das Eigentum an dem Haus zurück. Du dürftest dich nach einer neuen Wohnung umsehen und eine geldliche Entschädigung würdest du nicht bekommen. Du selbst hättest nicht mal einen "Anspruch" gegenüber den Alliierten, sondern wärst das Ende eine Regresskette.

Die Rechtswirkung und Rechtsfolgen von Gesetzen, Richtersprüchen, Verwaltungsakten können andauern oder auch Auswirkungen auf die Zukunft haben. Sehr direkte, wie in dem Beispiel, aber auch indirekte. Eigentlich hätte hier jemand auch das Militärgesetz Nr. 60 aufführen müssen, denn das wurde bis vor kurzem immer noch im Bundeshaushalt erwähnt. Inhalt diese Gesetzes war die Finanzierung der DM-Einführung in Berlin und damit die Rechtsgrundlage zur Schuldenaufnahme zu diesem Zweck und der Refinanzierung.

Ein alter Opi, der 45 durch ein auf Besatzungsrecht beruhendes Gericht wegen Mordes freigesprochen wurde, wird sich freuen, wenn die Polizei ihn wegen Mordes wieder festnimmt.

Speziell für Zyankali: Würde man das Kontrollratsgesetz Nr. 35 aufheben, würden auch Schiedsprüche aufgehoben........................

Es dürfte klar sein, worum es bei der Weitergeltung unf der Transformation von Besatzungsrecht in nationales Recht ging, nämlich Rechtssicherheit und Rechtskontinuität zu schaffen.

Frontferkel, du schreibst so schön "von Besatzungsrecht wieder anzuwenden"? Wie sollen die Alliierten das denn machen. Die entsprechenden Militärbehörden sind aufgelöst. Neu gebildet werden können sie nicht, denn der fehlende Kriegszustand ließe nur die Umstrukturierung vorhandener Behörden zu.

Bevor hier wieder das Geplärre vom fehlenden Friedensvertrag kommt ein kleine Exkursion ins Völkerrecht.

Wie bereits in diesem Thread erwähnt, kennt das Völkerrecht auch andere Möglichkeiten, einen Krieg zu beenden. Neben den bereits erwähnten einseitigen Erklärungen, anderen Verträgen gilt auch die Grundlage folgender Adressen als Beendigung des Kriegzustandes:

Pariser Platz 2, 10117 Berlin
Pariser Platz 5, 10117 Berlin
Wilhelmstraße 70/71, 10117 Berlin
Unter den Linden 63-65, 10117 Berlin.

Rechtsgrundlage für Botschaften ist die Aufnahme diplomatischer Beziehungen.

Okay, aber solche Dinge und Zusammenhänge verstehen Leute nicht, die auch behaupten Deutschland sei kein Staat, weil Parlament etc. DUNS-Nummern haben, obwohl schwarz auf weiß auf der FAQ des DUNS-Nummer-Anbieters steht, das die Nummer nicht nur an Unternehmen ausgegeben wird, sondern auch an öffentliche Einrichtungen etc. pp..

HerrMayer
02.07.2018, 04:26
wie auch in anderen politisch hochbrisanten Fällen wird dem Bürger das "Blaue vom Himmel" vorgelogen -
diese Bundesregierung stellt eine Schande für ganz Deutschland dar -

auf meinen letzten Urlaubstrip in den Pyrenäen sprach mich ein Franzose an und fragte mich "ob wir Deutschen noch ganz normal sind" und fügte hinzu, "dass eine Frau Merkel als Sraatsoberhaupt in Frankreich schon längst in einer Urne Platz genommen hätte -

Die Frau gehört entsorgt, schon seit Jahren. Mich wundert, dass sie alle angeblich so loyal sind.

moishe c
02.07.2018, 04:42
Frontferkel ihr habt immer den Wunsch folgendes zu erleben:

Ein Haus eines Nazibonzen wurde 1945 auf Grund Besatzungsrecht/Militärgesetze enteignet und einer anderen Person zugesprochen nzw. an sie verkauft. Die Jahre vergehen, das Haus wechselt mehrmals den Besitzer und heute gehört es dir. Die Weitergeltung von Teilen des Besatzungsrechtes wird aufgehoben und somit auch die Rechtsgrundlage für die Enteignung. Folge, die Nachkommen des Nazibonzen stehen vor deiner Tür und fordern das Eigentum an dem Haus zurück. Du dürftest dich nach einer neuen Wohnung umsehen und eine geldliche Entschädigung würdest du nicht bekommen. Du selbst hättest nicht mal einen "Anspruch" gegenüber den Alliierten, sondern wärst das Ende eine Regresskette.

Die Rechtswirkung und Rechtsfolgen von Gesetzen, Richtersprüchen, Verwaltungsakten können andauern oder auch Auswirkungen auf die Zukunft haben. Sehr direkte, wie in dem Beispiel, aber auch indirekte. Eigentlich hätte hier jemand auch das Militärgesetz Nr. 60 aufführen müssen, denn das wurde bis vor kurzem immer noch im Bundeshaushalt erwähnt. Inhalt diese Gesetzes war die Finanzierung der DM-Einführung in Berlin und damit die Rechtsgrundlage zur Schuldenaufnahme zu diesem Zweck und der Refinanzierung.

Ein alter Opi, der 45 durch ein auf Besatzungsrecht beruhendes Gericht wegen Mordes freigesprochen wurde, wird sich freuen, wenn die Polizei ihn wegen Mordes wieder festnimmt.

Speziell für Zyankali: Würde man das Kontrollratsgesetz Nr. 35 aufheben, würden auch Schiedsprüche aufgehoben........................

Es dürfte klar sein, worum es bei der Weitergeltung unf der Transformation von Besatzungsrecht in nationales Recht ging, nämlich Rechtssicherheit und Rechtskontinuität zu schaffen.

Frontferkel, du schreibst so schön "von Besatzungsrecht wieder anzuwenden"? Wie sollen die Alliierten das denn machen. Die entsprechenden Militärbehörden sind aufgelöst. Neu gebildet werden können sie nicht, denn der fehlende Kriegszustand ließe nur die Umstrukturierung vorhandener Behörden zu.

Bevor hier wieder das Geplärre vom fehlenden Friedensvertrag kommt ein kleine Exkursion ins Völkerrecht.

Wie bereits in diesem Thread erwähnt, kennt das Völkerrecht auch andere Möglichkeiten, einen Krieg zu beenden. Neben den bereits erwähnten einseitigen Erklärungen, anderen Verträgen gilt auch die Grundlage folgender Adressen als Beendigung des Kriegzustandes:

Pariser Platz 2, 10117 Berlin
Pariser Platz 5, 10117 Berlin
Wilhelmstraße 70/71, 10117 Berlin
Unter den Linden 63-65, 10117 Berlin.

Rechtsgrundlage für Botschaften ist die Aufnahme diplomatischer Beziehungen.

Okay, aber solche Dinge und Zusammenhänge verstehen Leute nicht, die auch behaupten Deutschland sei kein Staat, weil Parlament etc. DUNS-Nummern haben, obwohl schwarz auf weiß auf der FAQ des DUNS-Nummer-Anbieters steht, das die Nummer nicht nur an Unternehmen ausgegeben wird, sondern auch an öffentliche Einrichtungen etc. pp..

Wer dann für den Schaden aufkommt?


Ihr!

DU persönlich, beispielsweise!

Präzedenzfälle dafür habt IHR ja mehr als ausreichend geschaffen!


Darauf würde ich sogar ein paar alte Socken wetten ... mit echten Löchern drin ...

Murmillo
02.07.2018, 05:43
Sehr schön, wir sind uns also einig, dass der Überleitungsvertrag als solcher nicht mehr gilt, sondern nur noch einzelne Klauseln daraus aus Gründen der Rechtskontinuität weiter angewendet werden. ...

Rechtskontinuität? Art. 5 Abs. 1 bleibt auch in Kraft:

(1) Alle Urteile und Entscheidungen in nichtstrafrechtlichen Angelegenheiten, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland erlassen worden sind oder später erlassen werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln und auf Antrag einer Partei von diesen in der gleichen Weise wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden zu vollstrecken.

Es ist also "Rechtskontinuität", wenn dabei geschehenes Unrecht nicht korrigiert werden darf ? Und noch mal: was sollen solche Formulierungen wie in diesem Artikel 5:

... oder später erlassen werden,...
oder im sechsten Teil, Artikel 3 Abs.1, der ebenfalls in Kraft bleibt:

...die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen...
Also haben die Vier Mächte sich das Recht gegenüber einem "souveränen Staat" vorbehalten, bis in alle Ewigkeit Maßnahmen durchführen zu können, gegen die der "souveräne Staat" nichts unternehmen kann ? Warum hat man solche Formulierungen, die sich auf in Zukunft stattfindende Handlungen nicht gestrichen? Im Artikel 1 Abs. 1 hat man dies doch auch gemacht.

Murmillo
02.07.2018, 05:49
...

Ein Haus eines Nazibonzen wurde 1945 auf Grund Besatzungsrecht/Militärgesetze enteignet und einer anderen Person zugesprochen nzw. an sie verkauft. Die Jahre vergehen, das Haus wechselt mehrmals den Besitzer und heute gehört es dir. Die Weitergeltung von Teilen des Besatzungsrechtes wird aufgehoben und somit auch die Rechtsgrundlage für die Enteignung. Folge, die Nachkommen des Nazibonzen stehen vor deiner Tür und fordern das Eigentum an dem Haus zurück. Du dürftest dich nach einer neuen Wohnung umsehen und eine geldliche Entschädigung würdest du nicht bekommen. Du selbst hättest nicht mal einen "Anspruch" gegenüber den Alliierten, sondern wärst das Ende eine Regresskette.
...

Ja, und ? Was meinst du wohl, wie vielen Ostdeutschen dies so ergangen ist, wo plötzlich der West-Besitzer nach 45 und mehr Jahren auf der Matte stand und sein Haus zurückforderte und auch erhielt ?
Warum also sollen die Nachfahren nicht das zu Unrecht enteignete Haus des "Nazibonzen" zurückerhalten ?

Murmillo
02.07.2018, 05:53
Bitte versprich mir, dass du jetzt sehr stark bist: Jeder völkerrechtliche Vertrag ist eine Beschneidung der Souveränität eines Staates, denn der Vertrag enthält Rechte und Pflichten, die die Handlungsfreiheit der vertragschließenden Parteien einschränken. Sie können nicht mehr machen, was sie wollen, sondern müssen sich an den Vertrag halten. ...
...
Jau, aber aus jedem völkerrechtlichen Vertrag kann ein Land auch wieder aussteigen, dies liegt auch in seinen souveränen handlungsmöglichkeiten. Kann dies Deutschland auch in Hinblick auf den Überleitungs- und 2+4-Vertrag ?

... Wer Mitglied der UN ist, darf keinen Krieg mehr anfangen....
Dann sind die USA wohl schon lange kein Mitglied der UN mehr ?

Gehirnnutzer
02.07.2018, 06:42
Rechtskontinuität? Art. 5 Abs. 1 bleibt auch in Kraft:

Es ist also "Rechtskontinuität", wenn dabei geschehenes Unrecht nicht korrigiert werden darf ? Und noch mal: was sollen solche Formulierungen wie in diesem Artikel 5:

oder im sechsten Teil, Artikel 3 Abs.1, der ebenfalls in Kraft bleibt:

Also haben die Vier Mächte sich das Recht gegenüber einem "souveränen Staat" vorbehalten, bis in alle Ewigkeit Maßnahmen durchführen zu können, gegen die der "souveräne Staat" nichts unternehmen kann ? Warum hat man solche Formulierungen, die sich auf in Zukunft stattfindende Handlungen nicht gestrichen? Im Artikel 1 Abs. 1 hat man dies doch auch gemacht.

Richtig Lesen und verstehen scheinst du nicht.


(1) Alle Urteile und Entscheidungen in nichtstrafrechtlichen Angelegenheiten, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland erlassen worden sind oder später erlassen werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln und auf Antrag einer Partei von diesen in der gleichen Weise wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden zu vollstrecken.

Wenn alle Urteile rechtswirksam und rechtskräftig nach deutschem Recht sind und auch als solche von Gerichten und Behörden zu behandeln, so können sie auch nur unter den selben Bedingungen aufgehoben oder neu verhandelt werden wie deutsche rechtswirksame und rechtskräftige Urteile.

Kommen wir nun zum Artikel 3 den du erwähnst. Kurze Frage, ist es Absicht, das du ihn nicht vollständig zitierst?


(1)Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.

Wie so schön am rot markierten Teil zu erkennen ist, geht es nur um bereits beschlagnahmtes Auslandsvermögen, nicht um die Beschlagnahme jetzigen Vermögens. Da die Alliierten nicht jedes Recht eines Landes beeinflussen konnten bzw. entsprechende Verträge abschließen, in dem deutsches Auslandsvermögen beschlagnahmt wurde, haben sie ein Rechtsmittelverzicht von Deutschland vereinbart.
Es ging nur darum, ein ähnliche Scenario wie mit meinem Hausbeispiel auch im Ausland zu verhindern.

Gehirnnutzer
02.07.2018, 06:46
Ja, und ? Was meinst du wohl, wie vielen Ostdeutschen dies so ergangen ist, wo plötzlich der West-Besitzer nach 45 und mehr Jahren auf der Matte stand und sein Haus zurückforderte und auch erhielt ?
Warum also sollen die Nachfahren nicht das zu Unrecht enteignete Haus des "Nazibonzen" zurückerhalten ?

Willst du dann die Entschädigungen dafür zahlen oder bei einem Hauskauf unsicher sein, dass es dein Haus wird, weil du nicht weißt ab entsprechende Nachkommen Ansprüche geltend machen oder nicht?

Murmillo
02.07.2018, 07:29
Richtig Lesen und verstehen scheinst du nicht.
...
Wie so schön am rot markierten Teil zu erkennen ist, geht es nur um bereits beschlagnahmtes Auslandsvermögen, nicht um die Beschlagnahme jetzigen Vermögens....


(1)Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.

Ich habe mal einen anderen Teil rot markiert bzw. gefettet. Und in der Tat scheine ich ein anderes Deutsch als du zu sprechen und zu verstehen, denn " durchgeführt worden sind" bezieht sich für mich auf die Vergangenheit " und "oder werden sollen" auf die Zukunft", und beides bezieht sich auf " Maßnahmen gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen".Danach folgt ein Komma als Trennung, und dann geht es um deutsches Auslands- oder sonstiges Vermögen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben. Sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Oder warum hat man nicht geschrieben:
Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben durchgeführt worden sind und das beschlagnahmt worden ist.

Ach so, und das "oder schließen werden" bezieht sich für mich auch auf die Zukunft und wird von mir so interpretiert, dass die Vier Mächte auch heute noch über den Kopf von Deutschland hinweg Abkommen schließen können, aufgrund derer dann deutsches Auslands- und sonstiges Vermögen für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes eingezogen werden kann.
Falls dies für dich natürlich wieder nicht so ist, sprechen wir tatsächlich zwei grammatikalisch völlig verschiedene Versionen der deutschen Sprache.

Und noch was.

(1) Alle Urteile und Entscheidungen in nichtstrafrechtlichen Angelegenheiten, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland erlassen worden sind oder später erlassen werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln und auf Antrag einer Partei von diesen in der gleichen Weise wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden zu vollstrecken.
Dein kläglicher Erklärungsversuch in allen Ehren, aber wenn ein Urteil aufgehoben oder mit anderem Ergebnis neu verhandelt wird, widerspricht dies genau dem rot markierten Teil. Ein aufgehobenes Urteil ist nämlich nicht mehr rechtswirksam, d.h. die Aufhebung solcher Urteile, die von einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte gefällt wurden, widersprächen genau dieser Formulierung. Genau so hebt ein in einem Fall von Neuverhandlung neu ergangenes Urteil das bisherige auf , führt zu desses Unwirksamkeit und widerspräche der Formulierung auch.

Murmillo
02.07.2018, 07:30
Willst du dann die Entschädigungen dafür zahlen...
Warum sollten wir denn für die Folgen alliierter Willkürurteile zahlen ? Haben wir die gefällt ?

Zyankali
02.07.2018, 08:49
Die Frau gehört entsorgt, schon seit Jahren. Mich wundert, dass sie alle angeblich so loyal sind.

buchtipp dazu:
https://de.wikipedia.org/wiki/Farm_der_Tiere

Ostzone
02.07.2018, 09:29
Ich finde es so lustig, dass du das Gesetz zitierst, ist es doch ein Beweis für die deutsche Souveränität. Wie könnte denn sonst der deutsche Gesetzgeber über Besatzungsrecht entscheiden?

seit wann entscheiden die Deutschen über "Besatzungsrecht" ?

wenn es tatsächlich so wäre, warum existiert dann Ramstein noch, von wo aus "unsere Befreier" täglich mittels bombenschwerer Drohnen die Konflikte im Nahen Osten am Kochen halten -
und das alles mit Billigung dieser derzeitigen Bundesregierung -

auch diese Dinge werden sehr bald von der AfD im deutschen Bundestag thematisiert werden -

sie werden dann kein Loch mehr finden, um sich zu verstecken -

GSch
02.07.2018, 10:47
Na wahrscheinlich NIE - hat doch die Politik deutsche Souveränitätsrechte an die Europäische Union abgegeben

... aber um Souveränitätsrechte abzugeben, muss man sie zunächst haben.

GSch
02.07.2018, 10:48
Ist ja von dir .
Ich gehe nicht weiter darauf ein . Nur hast du wohl übersehen ,
das in besagter Vereinbarung -- sollen -- steht .
Was nichts anderes heißt , das man zwar nicht vorhat diese Vereinbarung anzuwenden , aber wenn man es für notwendig erachtet , sie wieder anzuwenden .
Und zwar das alte Besatzungsrecht (Militärregierungsgesetze) .

Du hast immer noch nicht begriffen, um welche Vorgänge es hier eigentlich geht. Kleiner Tip: sie waren schon 1955 längst abgeschlossen. Einfach nochmal lesen.

GSch
02.07.2018, 10:50
Soll das ein Witz sein ?

Ich behaupte ja nicht, dass sich alle immer dran halten, aber wer Mitglied sein will, muss laut UN-Charta das souveräne Recht aufgeben, mit anderen Staaten Krieg anzufangen. Sonst kommen die Leute gar nicht rein in den Verein.

Und es funktioniert bekanntlich auch ausgezeichnet. Seit 1945 hat niemand auf der Welt mehr einen Krieg angefangen. Es verteidigen sich immer alle nur. Und das wird man ja wohl noch dürfen ...

GSch
02.07.2018, 10:51
auf meinen letzten Urlaubstrip in den Pyrenäen sprach mich ein Franzose an und fragte mich "ob wir Deutschen noch ganz normal sind" und fügte hinzu, "dass eine Frau Merkel als Sraatsoberhaupt in Frankreich schon längst in einer Urne Platz genommen hätte -

Hoffentlich hast du ihm klar gemacht, dass Frau Merkel nicht das deutsche Staatsoberhaupt ist.

GSch
02.07.2018, 10:51
Also haben die Vier Mächte sich das Recht gegenüber einem "souveränen Staat" vorbehalten, bis in alle Ewigkeit Maßnahmen durchführen zu können, gegen die der "souveräne Staat" nichts unternehmen kann ? Warum hat man solche Formulierungen, die sich auf in Zukunft stattfindende Handlungen nicht gestrichen? Im Artikel 1 Abs. 1 hat man dies doch auch gemacht.

Nicht begriffen. Setzen.

GSch
02.07.2018, 10:52
Jau, aber aus jedem völkerrechtlichen Vertrag kann ein Land auch wieder aussteigen, dies liegt auch in seinen souveränen handlungsmöglichkeiten. Kann dies Deutschland auch in Hinblick auf den Überleitungs- und 2+4-Vertrag ?

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag ist natürlich kündbar, obwohl sich wohl jede deutsche Regierung schwer davor hüten wird.

Der Überleitungsvertrag ist nicht mehr kündbar, da er aufgehoben wurde.

GSch
02.07.2018, 10:56
seit wann entscheiden die Deutschen über "Besatzungsrecht" ?

Seit dieses ganze "Besatzungsrecht" 1955 in deutsches Recht überführt wurde, verfügt der deutsche Gesetzgeber darüber nach Gutdünken. Darüber gibt es eine Vereinbarung, bekannt als "Überleitungsvertrag", einfach mal lesen und überlegen, warum der Vertrag so heißt.

Warum wohl konnte der Bundestag in den Jahren 1955 bis 1960 gleich mehrere Kilo alter Besatzungsgesetzte aufheben? Und 2007 nahezu alles, was man wegen der deutschen Teilung noch beibehalten hatte? Dass ein einziges ehemaliges Militärregierungsgesetz heute noch Rechtskraft hat, liegt daran, dass der Bundestag es gerne behalten wollte, weil es sehr gut funktioniert. Es liegt nicht daran, dass die deutschen Arbeitsgerichte immer noch besetzt sind, die Straf- oder Zivilgerichte dagegen nicht.

Ostzone
02.07.2018, 13:19
Hoffentlich hast du ihm klar gemacht, dass Frau Merkel nicht das deutsche Staatsoberhaupt ist.

die Franzosen kennen da keinen grossen Unterschied -

die sperren schon mal die Autobahn vollständig um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen -
hast du das schon mal in Deutschland erlebt... ich noch nicht -

eine Frau Merkel hätte also denkbar schlechte Karten, wenn sie über Jahre hinweg ihre Politik den Franzosen servieren würde -

die Urne wäre bestimmt in greifbarer Nähe, egal wieviel "Personenschützer" da rumlungern, wenn Frau Merkel aus dem gepanzerten Benz steigt, um irgendwo eine Rede zu halten - -

Königstiger87
02.07.2018, 14:16
Hast du dir mal das Procedere zu Änderung der Charta durchgelesen?
Es würde ja auch reichen alle Namen von der Liste zu entfernen.

Tryllhase
02.07.2018, 14:54
Ich behaupte ja nicht, dass sich alle immer dran halten, aber wer Mitglied sein will, muss laut UN-Charta das souveräne Recht aufgeben, mit anderen Staaten Krieg anzufangen. Sonst kommen die Leute gar nicht rein in den Verein.

Und es funktioniert bekanntlich auch ausgezeichnet. Seit 1945 hat niemand auf der Welt mehr einen Krieg angefangen. Es verteidigen sich immer alle nur. Und das wird man ja wohl noch dürfen ...
Und was, wenn das "anfangen" durch "fortsetzen" ersetzt wird? Schließlich haben wir nur einen Waffenstillstand.

Murmillo
02.07.2018, 15:58
... Dass ein einziges ehemaliges Militärregierungsgesetz heute noch Rechtskraft hat, liegt daran, dass der Bundestag es gerne behalten wollte, weil es sehr gut funktioniert...
Also- der Bundestag war über 50 Jahre lang zu faul und zu dumm, dieses Militärregierungsgesetz in ein deutsches Gesetz umzuschreiben und zu beschließen?
Genau so, wie er seit der deutschen Wiedervereinigung zu faul, zu dumm oder einfach unfähig ist, eine deutsche Verfassung zu erarbeiten, und sei es nur eine Abschrift des bisherigen Grundgesetzes mit der Überschrift "Verfassung", und diese dem Volk zur Abstimmung vorzulegen, obwohl dies im Grundgesetz Artikel 146 sogar so vorgesehen ist ?

Deutschmann
02.07.2018, 16:01
Also- der Bundestag war über 50 Jahre lang zu faul und zu dumm, dieses Militärregierungsgesetz in ein deutsches Gesetz umzuschreiben und zu beschließen?
Genau so, wie er seit der deutschen Wiedervereinigung zu faul, zu dumm oder einfach unfähig ist, eine deutsche Verfassung zu erarbeiten, und sei es nur eine Abschrift des bisherigen Grundgesetzes mit der Überschrift "Verfassung", und diese dem Volk zur Abstimmung vorzulegen, obwohl dies im Grundgesetz Artikel 146 sogar so vorgesehen ist ?

Offen gesagt bete ich zu Gott dass keiner auf die Idee kommt uns eine neue Verfassung überzustülpen. Bei dem teilweise verkorksten Volk kann es nur noch schlimmer werden.

Politikqualle
02.07.2018, 16:02
Offen gesagt bete ich zu Gott dass keiner auf die Idee kommt uns eine neue Verfassung überzustülpen. Bei dem teilweise verkorksten Volk kann es nur noch schlimmer werden. .. ist doch schon auf dem Weg : der Koran ..

solg
02.07.2018, 16:06
Offen gesagt bete ich zu Gott dass keiner auf die Idee kommt uns eine neue Verfassung überzustülpen. Bei dem teilweise verkorksten Volk kann es nur noch schlimmer werden.
Ähnliches hab ich mir grad auch gedacht.
Unter Schirmherrschaft unserer Freunde und Befreier eine grundlegende und offizielle Verfassung einzuführen, manifestiert die ohnehin bestehende Nachkriegsordnung in unnötiger Art und Weise nur noch mehr... Und zwar so unnötig (eben weil schon manifestiert genug), dass es selbst unsere Freunde und Befreier für unnötig erachten es zu ändern. Ich denke die wissen, dass das "Restdeutschland" dieses Jahrhundert nicht mehr überleben wird und bald eh in einem Europäischen oder später vielleicht sogar Transatlantischen Superstaat zusammen mit UKUSA und Kanada aufgehen wird.

Elbegeist
02.07.2018, 16:07
... aber um Souveränitätsrechte abzugeben, muss man sie zunächst haben.

Natürlich nur die Souveränitätsrechte, die die Besatzungsmächte den halbautonomen-besetzten Deutschland zu gebilligt hatten!


Elbegeist :?

GSch
02.07.2018, 16:13
Also- der Bundestag war über 50 Jahre lang zu faul und zu dumm, dieses Militärregierungsgesetz in ein deutsches Gesetz umzuschreiben und zu beschließen?

Es war doch seit 1955 ein deutsches Gesetz, über das der Bundestag nach Belieben verfügen konnte. Und genau das hat er getan.


Genau so, wie er seit der deutschen Wiedervereinigung zu faul, zu dumm oder einfach unfähig ist, eine deutsche Verfassung zu erarbeiten, und sei es nur eine Abschrift des bisherigen Grundgesetzes mit der Überschrift "Verfassung", und diese dem Volk zur Abstimmung vorzulegen, obwohl dies im Grundgesetz Artikel 146 sogar so vorgesehen ist ?

Und Art. 146 GG hast du auch nicht begriffen. Dort wird keineswegs die Schaffung einer neuen Verfassung gefordert, und von Volksabstimmung steht da auch nichts.

GSch
02.07.2018, 16:13
Natürlich nur die Souveränitätsrechte, die die Besatzungsmächte den halbautonomen-besetzten Deutschland zu gebilligt hatten!


Oh, ist Souveränität etwa doch teilbar?

GSch
02.07.2018, 16:15
Und was, wenn das "anfangen" durch "fortsetzen" ersetzt wird? Schließlich haben wir nur einen Waffenstillstand.

Bedaure, der Krieg ist aus. Alle Alliierten haben ihn in den 50er Jahren beendet. Was damals an einer friedensvertraglichen Regelung noch fehlte, kam spätestens 1990. Gegen UN-Mitgliedsstaaten ist Krieg ohnehin verboten.

Murmillo
02.07.2018, 16:22
...
Und Art. 146 GG hast du auch nicht begriffen. Dort wird keineswegs die Schaffung einer neuen Verfassung gefordert, und von Volksabstimmung steht da auch nichts.
Nein, gefordert wird sie nicht. Aber Art.146 schafft ausdrücklich die Möglichkeit dafür.
Und wie interpretierst du denn dann den Passus:" ...die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." und das diese "freie Entscheidung" natürlich für das Volk von den Volksverrätern, Verzeihung, Volksvertretern in Berlin zu treffen ist, weil das Volk selbstverständlich viel zu dumm dafür ist ?

moishe c
02.07.2018, 16:25
Wenn man sich auf YT die 2 (?) Teile anschaut, Titel ungefähr "die Erschaffung der BRD", dann sieht man sehr schön,

wie die Strippenzieher von der US Ostküste

hier in Deutschland

die Karten GEZINKT haben!

Natürlich GEGEN die Interessen des Deutschen Volkes! Und ab 1949 möglichst HINTER den Kulissen ... für einfache Geister also "unsichtbar"!


Ich denke mal, wenn man jemanden beim Zinken der Karten erwischt,

dann diskutiert man KENESFALLS mit ihm über die gelungene künstlerische Ausführung der gezinkten Karten!

DANN steht NUR eines zur Debatte ... JA oder NEIN ...

SONST NICHTS!

Murmillo
02.07.2018, 16:26
... Gegen UN-Mitgliedsstaaten ist Krieg ohnehin verboten.

Aber dies betrifft natürlich nicht solche Schurkenstaaten wie den Irak, Libyen oder Syrien, oder ?
Oder den Teufel in Person, den Iran ? Jedenfalls nicht, wenn der Angriff von seiten der USA oder Israel erfolgen würde.

moishe c
02.07.2018, 16:33
Bedaure, der Krieg ist aus. Alle Alliierten haben ihn in den 50er Jahren beendet. Was damals an einer friedensvertraglichen Regelung noch fehlte, kam spätestens 1990. Gegen UN-Mitgliedsstaaten ist Krieg ohnehin verboten.



Die sog."Feindstaatenklausel"


ist eine AUSNAHME-REGELUNG!

Weshalb irgendwelche Regeln eben gerade NICHT gelten!

Und du kleiner, erbärmlicher Tropf WEISST das NATÜRLICH!

Und versuchst hier, die Leser deines Kollabi-SCHEISSDRECKS darüber zu täuschen und zu belügen!


Wer und was du bist, ist selbsterklärend! Das muß ich hier nicht hinschreiben ...

Zyankali
02.07.2018, 16:39
Nein, gefordert wird sie nicht. Aber Art.146 schafft ausdrücklich die Möglichkeit dafür.
Und wie interpretierst du denn dann den Passus:" ...die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." und das diese "freie Entscheidung" natürlich für das Volk von den Volksverrätern, Verzeihung, Volksvertretern in Berlin zu treffen ist, weil das Volk selbstverständlich viel zu dumm dafür ist ?

man braucht sich zum thema ja eigentlich bloss carlo schmids rede durchlesen (oder auf YT anhören), dann wird eigentlich alles klar. machen die skeptiker aber nicht, weil nicht sein kann was nicht sein darf...

http://artikel20gg.de/Texte/Carlo-Schmid-Grundsatzrede-zum-Grundgesetz.htm


https://www.youtube.com/watch?v=K6p10yGea-w

Eloy
02.07.2018, 16:46
Bedaure, der Krieg ist aus. Alle Alliierten haben ihn in den 50er Jahren beendet. Was damals an einer friedensvertraglichen Regelung noch fehlte, kam spätestens 1990. Gegen UN-Mitgliedsstaaten ist Krieg ohnehin verboten.

Wieso haben dann Genscher und sein "Kollege" Meckel am 17. Juli 1990 in Paris bei den 2+5 Verhandlungen auf einen Friedensvertrag verzichtet?

Zyankali
02.07.2018, 17:09
Gegen UN-Mitgliedsstaaten ist Krieg ohnehin verboten.

:fizeig:

syrien ist in den VN, vollpfosten...

serbien ist in den VN, vollpfosten...

libanon ist in den VN, vollpfosten...

libyen...

irak...

jemen...

....

Gehirnnutzer
02.07.2018, 17:35
Wieso haben dann Genscher und sein "Kollege" Meckel am 17. Juli 1990 in Paris bei den 2+5 Verhandlungen auf einen Friedensvertrag verzichtet?

Weil er nicht mehr notwendig war. Simples Völkerrecht, ein Kriegszustand kann durch einen Friedensvertrag, jeden anderen Vertrag, Aufnahme diplomatische Beziehungen etc. beendet werden.

https://books.google.de/books?id=MRU_q5e8-XsC&lpg=PA280&dq=%22Jeder%20andere%20Vertrag%20kann%20die%20glei che%20Wirkung%20haben%22&pg=PA280#v=onepage&q=%22Jeder%20andere%20Vertrag%20kann%20die%20gleic he%20Wirkung%20haben%22&f=false

http://www.presidency.ucsb.edu/ws/?pid=13969
https://www.nd-archiv.de/ausgabe/1955-01-26

Frontferkel
02.07.2018, 18:19
Frontferkel ihr habt immer den Wunsch folgendes zu erleben:
... (Vollzitat) ...

.
Also bisher habe ich ja an niemandes Verstand gezweifelt , der im Forum als Nutzer schreibt .

Du bist der Erste , wo dieses eingetreten ist .
Du hast nicht einmal im Ansatz verstanden wovon ich geschrieben habe , oder willst es nicht verstehen .

Stattdessen unterstellst Du mir etwas , was überhaupt nicht zu Thema passt . Was soll der Mist mit der " Nazivilla " ? Hast Du nicht mehr alle beisammen ?
Was bitte , hat Dein Elaborat mit der Souveränität Deutschland zu tun ?

Da Du nun einmal kein Völkerrechtler bist , so wie ich auch , dann beschränke Dich bitte auf das wovon Du auch etwas verstehst .

FF

Frontferkel
02.07.2018, 18:35
Richtig Lesen und verstehen scheinst du nicht.



Wenn alle Urteile rechtswirksam und rechtskräftig nach deutschem Recht sind und auch als solche von Gerichten und Behörden zu behandeln, so können sie auch nur unter den selben Bedingungen aufgehoben oder neu verhandelt werden wie deutsche rechtswirksame und rechtskräftige Urteile.

Kommen wir nun zum Artikel 3 den du erwähnst. Kurze Frage, ist es Absicht, das du ihn nicht vollständig zitierst?



Wie so schön am rot markierten Teil zu erkennen ist, geht es nur um bereits beschlagnahmtes Auslandsvermögen, nicht um die Beschlagnahme jetzigen Vermögens. Da die Alliierten nicht jedes Recht eines Landes beeinflussen konnten bzw. entsprechende Verträge abschließen, in dem deutsches Auslandsvermögen beschlagnahmt wurde, haben sie ein Rechtsmittelverzicht von Deutschland vereinbart.
Es ging nur darum, ein ähnliche Scenario wie mit meinem Hausbeispiel auch im Ausland zu verhindern.
Anscheinend hast Du es nicht mit dem lesen , was Du hier anderen unterstellst .
Mir hast Du unterschwellig unterstellt , ein Reichsbürger zu sein . Noch so eine Entgleisung Deinerseits und Du lernst mich kennen , also hier im Forum natürlich .

Zurück zum Lesen .


1)Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen

durchgeführt worden sind oder werden sollen

,

das beschlagnahmt worden ist

für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.

Das von mir braun gefettete hast Du bei deinem Schrieb geflissentlich unterschlagen .

1) Alle Urteile und Entscheidungen in nichtstrafrechtlichen Angelegenheiten,die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland erlassen worden sind oder später erlassen werden,
bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam

und

sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln

und

auf Antrag einer Partei von diesen in der gleichen Weise wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden zu vollstrecken

.


Und hier gleich noch einmal . Du arbeitest bewusst mit unlauteren Mittel und das zeugt wovon ? Das Du eine Leseschwäche hast , oder bewusst hier die Unwahrheit verbreiten willst ?

Frontferkel
02.07.2018, 18:42
Ich habe mal einen anderen Teil rot markiert bzw. gefettet. Und in der Tat scheine ich ein anderes Deutsch als du zu sprechen und zu verstehen, denn " durchgeführt worden sind" bezieht sich für mich auf die Vergangenheit " und "oder werden sollen" auf die Zukunft", und beides bezieht sich auf " Maßnahmen gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen".Danach folgt ein Komma als Trennung, und dann geht es um deutsches Auslands- oder sonstiges Vermögen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben. Sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Oder warum hat man nicht geschrieben:
Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben durchgeführt worden sind und das beschlagnahmt worden ist.

Ach so, und das "oder schließen werden" bezieht sich für mich auch auf die Zukunft und wird von mir so interpretiert, dass die Vier Mächte auch heute noch über den Kopf von Deutschland hinweg Abkommen schließen können, aufgrund derer dann deutsches Auslands- und sonstiges Vermögen für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes eingezogen werden kann.
Falls dies für dich natürlich wieder nicht so ist, sprechen wir tatsächlich zwei grammatikalisch völlig verschiedene Versionen der deutschen Sprache.

Und noch was.

Dein kläglicher Erklärungsversuch in allen Ehren, aber wenn ein Urteil aufgehoben oder mit anderem Ergebnis neu verhandelt wird, widerspricht dies genau dem rot markierten Teil. Ein aufgehobenes Urteil ist nämlich nicht mehr rechtswirksam, d.h. die Aufhebung solcher Urteile, die von einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte gefällt wurden, widersprächen genau dieser Formulierung. Genau so hebt ein in einem Fall von Neuverhandlung neu ergangenes Urteil das bisherige auf , führt zu desses Unwirksamkeit und widerspräche der Formulierung auch.
:gp:... absolut Top .

Frontferkel
02.07.2018, 18:50
Ich behaupte ja nicht, dass sich alle immer dran halten, aber wer Mitglied sein will, muss laut UN-Charta das souveräne Recht aufgeben, mit anderen Staaten Krieg anzufangen. Sonst kommen die Leute gar nicht rein in den Verein.

Und es funktioniert bekanntlich auch ausgezeichnet. Seit 1945 hat niemand auf der Welt mehr einen Krieg angefangen. Es verteidigen sich immer alle nur. Und das wird man ja wohl noch dürfen ...
:lach: .. :umkipp:

GSch
02.07.2018, 19:06
Nein, gefordert wird sie nicht. Aber Art.146 schafft ausdrücklich die Möglichkeit dafür.

Na siehste, geht doch.


Und wie interpretierst du denn dann den Passus:" ...die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." und das diese "freie Entscheidung" natürlich für das Volk von den Volksverrätern, Verzeihung, Volksvertretern in Berlin zu treffen ist, weil das Volk selbstverständlich viel zu dumm dafür ist ?

Entscheidungen des Volkes müssen nicht zwangsläufig in einer Urabstimmung erfolgen. Die meisten Verfassungen dieser Welt sind von einer verfassunggebenden Versammlung oder vom Parlament beschlossen worden. In Deutschland war der Fall 1 1849, 1919 und 1949 gegeben, der Fall 2 1867 und 1871. Wenn daraus deiner Meinung nach folgt, dass das deutsche Volk dumm ist, dann will ich mich mit dir darüber nicht streiten.

GSch
02.07.2018, 19:07
Die sog."Feindstaatenklausel" ist eine AUSNAHME-REGELUNG!

Steht wo?

GSch
02.07.2018, 19:10
man braucht sich zum thema ja eigentlich bloss carlo schmids rede durchlesen (oder auf YT anhören), dann wird eigentlich alles klar. machen die skeptiker aber nicht, weil nicht sein kann was nicht sein darf...

Carlo Schmid vertrat die Positionen der SPD, und noch nicht mal der ganzen SPD. Was er sagte, war zweifellos von hohem intellektuellem Rang, aber für niemanden verbindlich. Nach ihm sprachen noch die Vertreter der anderen Fraktionen und vertraten Meinungen, die denen von Schmid teilweise völlig entgegengesetzt waren. Schmid hing noch sehr an der Antwortnote der Rittersturzkonferenz, aber am Ende kam er damit ziemlich unter die Räder. Unterschrieben hat er das GG dennoch.

GSch
02.07.2018, 19:14
Wieso haben dann Genscher und sein "Kollege" Meckel am 17. Juli 1990 in Paris bei den 2+5 Verhandlungen auf einen Friedensvertrag verzichtet?

Von Zwei-plus-fünf-Verhandlungen ist nichs bekannt. Außerdem führten alle Seiten die Zwei-plus-vier[!]-Verhandlungen in dem Verständnis, dass die den Schlussstein für die europäische Friedensregelung in Bezug auf Deutschland setzten. Versuch mal, den Vertrag zu lesen. Insbesondere Artikel 1 Absatz 1 Satz 3 und Artikel 2.

Murmillo
02.07.2018, 19:28
Na siehste, geht doch.



Entscheidungen des Volkes müssen nicht zwangsläufig in einer Urabstimmung erfolgen. Die meisten Verfassungen dieser Welt sind von einer verfassunggebenden Versammlung oder vom Parlament beschlossen worden. In Deutschland war der Fall 1 1849, 1919 und 1949 gegeben, der Fall 2 1867 und 1871. Wenn daraus deiner Meinung nach folgt, dass das deutsche Volk dumm ist, dann will ich mich mit dir darüber nicht streiten.

Die verfassungsgebende Versammlung hätte nur die Aufgabe, die neue Verfassung auszuarbeiten, die dann dem Volk zur Abstimmung vorzulegen ist.
Dazu der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz:

Artikel 146 hat entschieden, daß sich das Volk das Grundgesetz durch einen eigenen Akt der Abstimmung als »seine Verfassung« zuzueignen hat
Nix Parlament und nix verfassungsgebende Versammlung.

Murmillo
02.07.2018, 19:32
Von Zwei-plus-fünf-Verhandlungen ist nichs bekannt....

Dies waren am 17.Juli 1990 in Paris die 2+4-Verhandlungen + Polens Außenminister Krzysztof Skubiszewski als Nummer 5.
Es ging an diesem Tag um die abschließende Regelung der deutsch-polnischen Grenzfragen.

GSch
02.07.2018, 19:37
Anscheinend hast Du es nicht mit dem lesen , was Du hier anderen unterstellst .

Wer in Glashaus sitzt, sollte beim Werfen von Steinen äußerste Vorsicht walten lassen. Hast du den Überleitungsvertrag überhaupt mal gelesen? Offenbar nicht. Sonst wäre dir aufgefallen, dass deine Lieblingsstelle im Teil 6 "Reparationen" zu finden ist. Merkste was ... nein vermutlich nicht. Also, Artikel 3 Absatz 1:


Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.

Merkste was? Nein, vermutlich immer noch nicht. Daher war ich so frei, die relevanten Worte hervorzuheben.

Es geht um Vermögen, das damals (1955) bereits längst beschlagnahmt worden war. Also ein bei Vertragsabschluss abgeschlossener Vorgang, bei dem es vor allen Dingen um von den Kriegsgegnern beschlagnahmtes deutsches Auslandsvermögen ging. Außerdem ging es nicht um Vermögen schlechthin, sondern solches, das damals für Zwecke der Reparation oder Restitution beschlagnahmt worden war. Die Verfügungen, die die Siegermächte darüber getroffen hatten, sollten von der Bundesrepublik auch in Zukunft nicht angefochten werden. Außerdem stand es den Siegermächten frei, über dieses Vermögen (und genau über dieses, kein anderes) auch in Zukunft irgendwelche Festlegungen zu treffen. Das hat aber keiner je getan, denn im Wesentlichen waren diese Mittel bereits 1946 verteilt worden (die Pariser Reparationskonferenz ist dir doch zweifellos ein Begriff?).

Es ist eine boshafte Irreführung des Lesers oder ein Beweis bodenloser Unkenntnis des Gegenstandes, hier so zu tun, als hätten sich die Siegermächte im Überleitungsvertrag auch für alle Zukunft den Zugriff auf beliebiges deutsches Vermögen gesichert. Warum heißt der Überleitungsvertrag eigentlich Überleitungsvertrag? Was wurde denn da übergeleitet? Im Deutschlandvertrag, zu dem der Überleitungsvertrag eine Durchführungsvereinbarung war, fielen alle alliierten Besatzungsrechte gegenüber der Bundesrepublik weg. Es gab keine Rechtsgrundlage mehr dafür.

Alle allierten Gesetze, Verwaltungsakte, Verträge, Gerichtsurteile usw. usw. blieben aus Gründen der Rechtskontinuität bestehen, wurden aber in deutsches Recht überführt und konnten jetzt nach deutschen Regeln geändert oder auch aufgehoben werden, so weit der Vertrag nichts Anderes vorsah. Ein schöner Beweis für die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland, der von da an nur noch durch die alliierten Vorbehalte in Bezug auf Deutschland als Ganzes eingeschränkt wurde.

Ich gebe ja zu, dass es nicht ganz trivial ist, sich durch diesen ganzen Vertragskram durchzuarbeiten und dabei auch noch immer die jeweiligen Hintergründe und Motive zu kennen. Reichsbürger-Websites zu lesen ist einfacher (aber ganz so einfach auch nicht, da findet manchmal einen gewaltigen Schwachsinn...). Aber die Mühe lohnt sich.

DUNCAN
02.07.2018, 19:42
Der Streit über die Feindstaatenklausel ist überflüssig wie ein Kropf. Die jeweils gültige Interpretation wird nämlich immer von dem Stärkeren gemacht. Insofern hat Restdeutschland als ewiger Verlierer ohnehin die allerschlechtesten Karten, egal was irgenwelche Winkeladvokaten (Staatsrechtler) daher sabbern.

GSch
02.07.2018, 19:43
Die verfassungsgebende Versammlung hätte nur die Aufgabe, die neue Verfassung auszuarbeiten, die dann dem Volk zur Abstimmung vorzulegen ist.
Dazu der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz:

Nix Parlament und nix verfassungsgebende Versammlung.

Das kann Herr Mahrenholz sehen, wie er will. Es ist seine private Meinung, die niemanden zu irgend etwas verpflichtet. Das Verfahren liegt im Ermessen des Verfassungsgebers. Ein anderer renommierter Verfassungsrechtler, Rupert Scholz, schrieb dazu im Kommentar zum Grundgesetz von v. Mangoldt, Klein, Starck (Hrsg.):


[Es legitimiert sich auch eine] demokratische Verfassung nicht allein über das Verfahren einer Volksabstimmung oder eines Volksentscheids. Maßgebend sind allein die allgemeinen Legitimationsprinzipien der Volkssouveränität, Demokratie und Selbstbestimmung. In welchen Verfahrensformen diese beim Erlass einer Verfassung wahrgenommen und verwirklicht werden, ist offen und liegt im (ebenso volkssouveränen) Entscheid des betreffenden Verfassungsgebers selbst. So kann eine Verfassung ebenso über ein Gremium repräsentativer Demokratie (z. B. Nationalversammlung) oder auch über Gremien, wie etwa den früheren „Parlamentarischen Rat“, erlassen werden. Verfassungsrechtlich besteht hier absolute Offenheit. In jedem Falle handelt es sich (nur) um unterschiedliche Verfahren zur Ausübung von Volkssouveränität, Demokratie und Selbstbestimmung, womit gleichzeitig feststeht, dass zwischen diesen unterschiedlichen Verfahrensformen unmittelbarer wie mittelbarer Demokratie kein legitimatorischer Rangunterschied besteht.

moishe c
02.07.2018, 19:44
Steht wo?



Du kannst hier mit anderen "hygogo" spielen,


mit mir ganz bestimmt NICHT! :D

Zyankali
02.07.2018, 19:49
...

na, heisst doch nichts anderes als das deutsche patente für immer verloren sind... ;)

noch nie gefragt warum noch nie reparationen an z.b. griechenland oder polen gezahlt wurden, und da teilweise heute noch forderungen gestellt werden ? nö, sicherlich nicht.



wobei, polen kann mit restpreußen eigentlich ganz zufrieden sein, find ich...

Murmillo
02.07.2018, 19:52
...Vollzitat...
Da kannst du dich noch so verrenken ! Wenn ich eines gelernt habe, dann dass es bei solchen Verträgen immer auf den ganz genauen Wortlaut ankommt.
Und wenn da nicht drin steht, dass es nur um bereits beschlagnahmtes Vermögen geht, sondern im Gegenteil noch ausdrücklich durch die Formulierung: " oder werden sollen" zukünftige Maßnahmen gerechtfertigt werden , dann ist dies mit voller Absicht so reingeschrieben worden.
Da kannst du jetzt sonstwas behaupten- ich glaube dir jedenfalls kein Wort !
Und dass genau dieser Absatz ohne jegliche Änderung trotz 2+4-Vertrag bestehen bleibt, spricht Bände. Andere Passagen aus dem Überleitungsvertrag, die ebenfalls bestehen blieben, hat man nämlich sehr genau überarbeitet.

Murmillo
02.07.2018, 20:01
Das kann Herr Mahrenholz sehen, wie er will. Es ist seine private Meinung, die niemanden zu irgend etwas verpflichtet. Das Verfahren liegt im Ermessen des Verfassungsgebers. Ein anderer renommierter Verfassungsrechtler, Rupert Scholz, schrieb dazu im Kommentar zum Grundgesetz von v. Mangoldt, Klein, Starck (Hrsg.):

Jo, aber der BVerfGH führte dazu in einer Entscheidung aus:

Zur Legitimität der freien Entscheidung zu einer Verfassung führt die BVerfGE 5, 85 (https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE%205,%2085), 131f. aus:

Die Legitimität der gesamtdeutschen Verfassung kann nicht daran gemessen werden, ob sie in einem Verfahren zustande gekommen ist, das seine Legalität aus der Ordnung des Grundgesetzes herleitet. Vielmehr ist nach der in die Zukunft gerichteten Überleitungsnorm des Art. 146 GG (https://dejure.org/gesetze/GG/146.html) die künftige gesamtdeutsche Verfassung schon dann ordnungsgemäß zustande gekommen, wenn sie »von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist«. Dies bedeutet, daß die Entscheidung des deutschen Volkes über eine gesamtdeutsche Verfassung frei von äußerem und innerem Zwang gefällt werden muß, und das heißt allerdings, daß ein gewisser Mindeststandard freiheitlich-demokratischer Garantien auch beim Zustandekommen der neuen gesamtdeutschen Verfassung zu wahren ist.
Jetzt darfst du mal raten, wessen Wort schwerer wiegt- das von Rupert Scholz oder das des BverfGH.

GSch
02.07.2018, 20:06
Und wenn da nicht drin steht, dass es nur um bereits beschlagnahmtes Vermögen geht, sondern im Gegenteil noch ausdrücklich durch die Formulierung: " oder werden sollen" zukünftige Maßnahmen gerechtfertigt werden , dann ist dies mit voller Absicht so reingeschrieben worden.

Es steht doch ausdrücklich drin, und zwar seit 1955. Aber verstehendes Lesen kann man nicht von jedem verlangen.


Und dass genau dieser Absatz ohne jegliche Änderung trotz 2+4-Vertrag bestehen bleibt, spricht Bände. Andere Passagen aus dem Überleitungsvertrag, die ebenfalls bestehen blieben, hat man nämlich sehr genau überarbeitet.

Nichts aus dem Überleitungsvertrag ist überarbeitet worden. Es gibt lediglich eine Liste von Textteilen, die in Kraft bleiben sollen.

GSch
02.07.2018, 20:11
Jo, aber der BVerfGH führte dazu in einer Entscheidung aus:

Jetzt darfst du mal raten, wessen Wort schwerer wiegt- das von Rupert Scholz oder das des BverfGH.

Erstens gibt es keinen BVerfGH. Du meinst vermutlich das BVerfG.

Zweitens sehe ich keinen Widerspruch zwischen dem KPD-Urteil und dem Zitat von Scholz. Überhaupt ist ein zukünftiger Verfassungsgeber nicht im geringsten an das Grundgesetz gebunden, denn das wäre gegen den Grundsatz der Volkssouveränität. Oder fühlte sich die Nationalversammlung von 1919 an die Bismarck-Verfassung gebunden? Auf welchem Weg eine neue Verfassung entstehen soll, liegt im souveränen Ermessen des Verfassungsgebers.

Frontferkel
02.07.2018, 20:19
Wer in Glashaus sitzt, sollte beim Werfen von Steinen äußerste Vorsicht walten lassen. Hast du den Überleitungsvertrag überhaupt mal gelesen? Offenbar nicht. Sonst wäre dir aufgefallen, dass deine Lieblingsstelle im Teil 6 "Reparationen" zu finden ist. Merkste was ... nein vermutlich nicht. Also, Artikel 3 Absatz 1:

...(Vollzitat)


Mein was ? Man du kannst dir mit @Gehirnnutzer die Hand reichen .

Ihr beide beharrt ja darauf immer Recht zu haben , quasi die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben .
Dabei arbeitet ihr nur mit unlauteren Mitteln .
Siehe hier :


Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen,
das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution
oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.


Und das hast du bewusst weggelassen :


Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen

durchgeführt worden sind oder werden sollen,
das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution
oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.

Wie hast Du in einem Post geschrieben ; wer lesen kann , ist im Vorteil .
Du solltest Deine Aussage beherzigen , Herzchen .

Tryllhase
02.07.2018, 20:28
Wer in Glashaus sitzt, sollte beim Werfen von Steinen äußerste Vorsicht walten lassen. Hast du den Überleitungsvertrag überhaupt mal gelesen? Offenbar nicht. Sonst wäre dir aufgefallen, dass deine Lieblingsstelle im Teil 6 "Reparationen" zu finden ist. Merkste was ... nein vermutlich nicht. Also, Artikel 3 Absatz 1:



Merkste was? Nein, vermutlich immer noch nicht. Daher war ich so frei, die relevanten Worte hervorzuheben.

Es geht um Vermögen, das damals (1955) bereits längst beschlagnahmt worden war. Also ein bei Vertragsabschluss abgeschlossener Vorgang, bei dem es vor allen Dingen um von den Kriegsgegnern beschlagnahmtes deutsches Auslandsvermögen ging. Außerdem ging es nicht um Vermögen schlechthin, sondern solches, das damals für Zwecke der Reparation oder Restitution beschlagnahmt worden war. Die Verfügungen, die die Siegermächte darüber getroffen hatten, sollten von der Bundesrepublik auch in Zukunft nicht angefochten werden. Außerdem stand es den Siegermächten frei, über dieses Vermögen (und genau über dieses, kein anderes) auch in Zukunft irgendwelche Festlegungen zu treffen. Das hat aber keiner je getan, denn im Wesentlichen waren diese Mittel bereits 1946 verteilt worden (die Pariser Reparationskonferenz ist dir doch zweifellos ein Begriff?).

Es ist eine boshafte Irreführung des Lesers oder ein Beweis bodenloser Unkenntnis des Gegenstandes, hier so zu tun, als hätten sich die Siegermächte im Überleitungsvertrag auch für alle Zukunft den Zugriff auf beliebiges deutsches Vermögen gesichert. Warum heißt der Überleitungsvertrag eigentlich Überleitungsvertrag? Was wurde denn da übergeleitet? Im Deutschlandvertrag, zu dem der Überleitungsvertrag eine Durchführungsvereinbarung war, fielen alle alliierten Besatzungsrechte gegenüber der Bundesrepublik weg. Es gab keine Rechtsgrundlage mehr dafür.

Alle allierten Gesetze, Verwaltungsakte, Verträge, Gerichtsurteile usw. usw. blieben aus Gründen der Rechtskontinuität bestehen, wurden aber in deutsches Recht überführt und konnten jetzt nach deutschen Regeln geändert oder auch aufgehoben werden, so weit der Vertrag nichts Anderes vorsah. Ein schöner Beweis für die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland, der von da an nur noch durch die alliierten Vorbehalte in Bezug auf Deutschland als Ganzes eingeschränkt wurde.

Ich gebe ja zu, dass es nicht ganz trivial ist, sich durch diesen ganzen Vertragskram durchzuarbeiten und dabei auch noch immer die jeweiligen Hintergründe und Motive zu kennen. Reichsbürger-Websites zu lesen ist einfacher (aber ganz so einfach auch nicht, da findet manchmal einen gewaltigen Schwachsinn...). Aber die Mühe lohnt sich.
Weshalb musste denn Herr Kohl angeblich den Klimmzug machen, dass es eine Bedingung der SU zur Wiedervereinigung wäre, die Enteignungen der Bodenreform nicht anzutasten?

Pelle
02.07.2018, 20:50
Die amerikanischen Plutokraten haben in Deutschland die Macht. Sie bestimmten in allen Behörden, wo es lang geht und was die Deutschen machen sollen. Sie sind der oberste Befehlsgeber in der NATO, BND, MAD und VS. Und das, was die USA sagt, muss gemacht werden, ansonsten kommen die CIA-Agenten vorbei und liquidieren die obere BRD-Führung.


https://www.youtube.com/watch?v=22mFeOo3G-s

https://www.youtube.com/watch?v=HtUoPRERbXk

https://www.youtube.com/watch?v=_f7OctI8Aws

moishe c
02.07.2018, 21:02
Da kannst du dich noch so verrenken ! Wenn ich eines gelernt habe, dann dass es bei solchen Verträgen immer auf den ganz genauen Wortlaut ankommt.
Und wenn da nicht drin steht, dass es nur um bereits beschlagnahmtes Vermögen geht, sondern im Gegenteil noch ausdrücklich durch die Formulierung: " oder werden sollen" zukünftige Maßnahmen gerechtfertigt werden , dann ist dies mit voller Absicht so reingeschrieben worden.
Da kannst du jetzt sonstwas behaupten- ich glaube dir jedenfalls kein Wort !
Und dass genau dieser Absatz ohne jegliche Änderung trotz 2+4-Vertrag bestehen bleibt, spricht Bände. Andere Passagen aus dem Überleitungsvertrag, die ebenfalls bestehen blieben, hat man nämlich sehr genau überarbeitet.

:appl:

:gp:



GRÜN!


... geht leider gerade nicht anders ...

Pelle
02.07.2018, 21:29
https://www.youtube.com/watch?v=7zDffehl2jo

GSch
02.07.2018, 22:18
Dabei arbeitet ihr nur mit unlauteren Mitteln .
Siehe hier :


Und das hast du bewusst weggelassen :

Wie hast Du in einem Post geschrieben ; wer lesen kann , ist im Vorteil .
Du solltest Deine Aussage beherzigen , Herzchen .

Heute fahren keine Retourkutschen mehr. Dass die Texte identisch sind, ist dir wohl entgangen. Geh lieber ins Bett.

GSch
02.07.2018, 22:19
Weshalb musste denn Herr Kohl angeblich den Klimmzug machen, dass es eine Bedingung der SU zur Wiedervereinigung wäre, die Enteignungen der Bodenreform nicht anzutasten?

Frag ihn selbst. Gorbatschow hat später gesagt, es habe keine solche Bedingung gegeben.

Zyankali
02.07.2018, 22:35
Frag ihn selbst. Gorbatschow hat später gesagt, es habe keine solche Bedingung gegeben.

stimmt wohl


https://www.youtube.com/watch?v=Fe_uqTr9bn4

Frontferkel
02.07.2018, 22:38
Heute fahren keine Retourkutschen mehr. Dass die Texte identisch sind, ist dir wohl entgangen. Geh lieber ins Bett.
Wer lesen kann und dabei die Unterschiede feststellen kann ,ist klar im Vorteil .
Die unterschiedlichen Markierungen in dem Zitat das ich von dir übernommen habe , sind dir also nicht aufgefallen ?

Du bist als Diskutant ein Totalausfall . Fall erledigt .

Tschüss und man liest sich mal wieder . irgendwann .:wink:

GSch
03.07.2018, 08:00
na, heisst doch nichts anderes als das deutsche patente für immer verloren sind...

Die Schutzfrist beträgt nach deutschem Recht 20 Jahre. Also war das Problem spätestens 1965 erledigt.


noch nie gefragt warum noch nie reparationen an z.b. griechenland oder polen gezahlt wurden, und da teilweise heute noch forderungen gestellt werden ?

Nach dem Potsdamer Abkommen sollten polnische Reparationsansprüche von der Sowjetunion aus ihrem Anteil befriedigt werden. Ob und in welchem Umfang das je geschehen ist, weiß ich nicht. Jedenfalls haben beide Länder 1953 in aller Form auf weitere Reparationen von Deutschland (Deutschland, nicht nur DDR) verzichtet.

Mit Griechenland schloss die Bundesrepublik ein bilaterales Abkommen, durch das Ansprüche aus Kriegshandlungen befriedigt wurden. Wenn heute griechische Politiker neue Forderungen erheben und ankündigen, demnächst Rechnungen in schwindelerregender Höhe nach Berlin zu schicken, dient das einfach nur zur Befriedigung der griechischen Wähler. Passiert ist nichts und wird auch nicht. Man kann nicht 73 Jahre nach Kriegsende Reparationen fordern, wenn man seit Jahr und Tag in einem gemeinsamen Binnenmarkt, einem militärischen Bündnis und einer Währungsunion verbunden ist.

GSch
03.07.2018, 08:05
Wer lesen kann und dabei die Unterschiede feststellen kann ,ist klar im Vorteil .
Die unterschiedlichen Markierungen in dem Zitat das ich von dir übernommen habe , sind dir also nicht aufgefallen ?

Durchaus, aber die Texte sind dennoch identisch.


Du bist als Diskutant ein Totalausfall . Fall erledigt .

Besprich das mit deinem Lehrer, wenn du wieder zu deinem Kurs "Deutsch für Migranten" gehst. Hoffentlich ist er/sie geduldig genug, dir den Unterschied zwischen Text und Markierung zu erklären. Im Übrigen setzt man vor Satzzeichen kein Leerzeichen, aber das kriegst du hoffentlich noch später.

Zyankali
03.07.2018, 08:13
Man kann nicht 73 Jahre nach Kriegsende Reparationen fordern, wenn man seit Jahr und Tag in einem gemeinsamen Binnenmarkt, einem militärischen Bündnis und einer Währungsunion verbunden ist.

wieso nicht ?

GSch
03.07.2018, 08:59
wieso nicht ?

Völkergewohnheitsrecht. Reparationen pflegt man in Friedensverträge zu regeln, wenn vorher Krieg war, aber nicht nach jahrzehntelangem Frieden. Außerdem hat Griechenland seine Entschädigungen gekriegt. Einige Leute, bei denen nichts angekommen war, haben ja die Bundesrepublik vor Zivilgerichten verklagt, sind aber gescheitert. Darauf haben sie es in Italien versucht, hatten da sogar Erfolg, aber der IGH hat das alles kassiert.

Zyankali
03.07.2018, 09:24
Reparationen pflegt man in Friedensverträge zu regeln...

danke, keine weiteren fragen... ;)

Elbegeist
03.07.2018, 09:59
Oh, ist Souveränität etwa doch teilbar?

Zur Bestätigung: 1945 Erklärung der 4 Hauptmächte der Alliierten zur Regierungsübernahme in Deutschland

. 1945-1990 Gültiges Potsdamer Abkommen - die Bestimmung über die Verantwortung der Alliierten über Deutschland als Ganze

Für die Wiedervereinigung Deutschland wurde der 2+4 Vertrag zur Beendigung des 2:Weltkrieges abgeschlossen - siehe Text;
daraus folgt die Delegierung von Souveränitätsrechten an die EU.

Während die militärische Besetzung durch die UdSSR/Rußland 1994 endete, sind die USA noch immer in Deutschland - siehe auch das
respektlose Verhalten der USA-Soldaten in Ostdeutschland!

Als weiteren Beweis sollte auch die Rede des früheren US-Präsidenten Obama in Rammstein 2009:
https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2016/02/18/obama-in-ramstein-2009-deutschland-ist-ein-besetztes-land-und-wird-es-bleiben/


Elbegeist :hmm::hzu:

GSch
03.07.2018, 10:54
Für die Wiedervereinigung Deutschland wurde der 2+4 Vertrag zur Beendigung des 2:Weltkrieges abgeschlossen - siehe Text; daraus folgt die Delegierung von Souveränitätsrechten an die EU.

Da die Bundesrepublik schon seit 1958 Mitglied der EU bzw. ihrer Vorgängerorganisationen ist, hast du da wohl ein Problem mit der Chronologie. Außerdem wird die EU im Zwei-plus-Vier-Vertrag mit keinem Wort erwähnt. Dass die Mitglieder der EU dieser Souveränitätsrechte übertragen, folgt aus den Römischen Verträgen in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Und das gilt für alle Mitglieder, nicht nur für Deutschland, denn anderswo gilt der Zwei-plus-Vier-Vertrag ja nicht.


Während die militärische Besetzung durch die UdSSR/Rußland 1994 endete, sind die USA noch immer in Deutschland!

Die militärische Besetzung der DDR endete 1954, die der Bundesrepublik 1955. Dass immer noch amerikanische und britische Soldaten in Deutschland sind, hat mit einem Phänomen namens NATO zu tun, in der Deutschland Mitglied ist. Bis jetzt jedenfalls - warten wir mal ab, was Herrn Trump nächste Woche so alles einfällt.


Als weiteren Beweis sollte auch die Rede des früheren US-Präsidenten Obama in Rammstein 2009: https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2016/02/18/obama-in-ramstein-2009-deutschland-ist-ein-besetztes-land-und-wird-es-bleiben/

Dieses Rede ist frei erlogen. Das Weiße Haus weiß nichts davon. Obama hatte damals in Ramstein gar nicht die Zeit, eine Rede zu halten,und man findet nirgends eine seriöse Quelle für den Text. Übrigens, lies doch mal die Quelle, die du da zitierst - da wird auch gesagt, dass es keine Rede gegeben hat. Du hast dich gerade selbst widerlegt - gratuliere!

houndstooth
03.07.2018, 10:56
Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
Zumal ja Truman schon 1951 und die Russen 1955 den Kriegszustand mit Deutschland für beendet erklärten !

Ich tippe auch dass es eher die kleinen Nutznießer des Krieges sind. Diejenigen, die sich in den letzten Tagen des Krieges noch zu einer Kriegserklärung gegen Deutschland durchgerungen haben, die diese Änderung verhindern.

Der Grund warum ein halbes dutzend oder mehr , meist DEU sehr zugeneigte Staaten wie z.B. die Tuerkei ,Brasilien, Argentinien etc zwischen Maerz 1945 und August 1945, quasi in allerletzter Minute den Krieg erklaert hatten, hatte selbstverstaendlich keine militaerischen Gruende sondern beruhte auf rein diplomatische Ueberlegungen: Mitgliedschaft als 'Founding Members of the United Nations Organisation'.

Es waren schliesslich die zehn oder so Mitgliedstaaten der United Nations gewesen die den Krieg gegen die Axismaechte gefuehrt hatten. Es war waehrend der 1941 Argencia Conference gewesen als Praes. Roosevelt und Churchill die Idee eines uebernationalen Weltgremiums konzipierten hatten , welches die Aufgabe haette kuenftige Weltkriege zu verhindern und fuer Frieden und Sicherheit in der Welt zu sorgen.
Wir finden in der Charta der United Nations Organisation Satzbausteine die der sog. 1941 'Atlantic Charta' entnommen worden sind.

Die Mitgliedstaaten derUnited Nations, hatten die Anregung Roosevelt's und Churchill's weiter verfolgt > Moscow Conferences of 1943;>Dumbarton Oaks meeting;>San Francisco Conference;> Yalta Conference etc. In 1945 wurde es international als Ehre betrachtet als Kriegsgegner der Achsismaechte und zugleich Mitgruender der United Nations Organisation in die Geschichte einzugehen. (Die Tuerkei hatte sich ja waehrend des 2.WK's dumm und dusslich als Chromium Liferant an DEU verdient und hatte weder Lust noch Laune gehabt seinen deutschen Freunden den Krieg zu erklaeren. Nur die Karotte vor der Nase als Gruendungsmitglied der U.N.O. verewigt zu werden , veranlasste die Tuerkei 140 Stunden vor der deu. Kapitulation DEU den Krieg zu erklaeren. Im Prinzip eine fake Kriegserklaerung wie etliche Andere auch ....)


Allerdings vermute ich auch einen Zusammenhang zwischen dieser Klausel und dem 2+4-Vertrag. Ich kann mir bis heute nicht erklären, warum ausgerechnet in der SBZ keine Nato-Truppen stationiert werden dürfen. Möglicherweise um "im Fall der Fälle" den Sowiets wieder ungehindert Zugang zu ermöglichen? Aber das get schon weit in Richtung Verschwörungstheorie.

Es ist mehr eine Sache des diplomatischen Taktes: man moechte den ehem. Kriegspartner nicht moeglicherweise echoffieren...

houndstooth
03.07.2018, 11:03
Bitte versprich mir, dass du jetzt sehr stark bist: Jeder völkerrechtliche Vertrag ist eine Beschneidung der Souveränität eines Staates, denn der Vertrag enthält Rechte und Pflichten, die die Handlungsfreiheit der vertragschließenden Parteien einschränken. Sie können nicht mehr machen, was sie wollen, sondern müssen sich an den Vertrag halten. Absolute Souveränität gibt es überhaupt nicht.

[///].

(Meine Hervorhebung.)

Nicht nur das, internationale Experten des Voelkerrechts sind sich keineswegs einig ueber eine endgueltige, ueberall akzeptierte Definition von 'Souveränität'.

houndstooth
03.07.2018, 11:42
[///]
Ein alter Opi, der 45 durch ein auf Besatzungsrecht beruhendes Gericht wegen Mordes freigesprochen wurde, wird sich freuen, wenn die Polizei ihn wegen Mordes wieder festnimmt.

Hmm, 'ne bis in idem' oder die Unzulaessigkeit von [I]'double jeopardy' ...


[///] Wie bereits in diesem Thread erwähnt, kennt das Völkerrecht auch andere Möglichkeiten, einen Krieg zu beenden. Neben den bereits erwähnten einseitigen Erklärungen, anderen Verträgen gilt auch die Grundlage folgender Adressen als Beendigung des Kriegzustandes:

Pariser Platz 2, 10117 Berlin
Pariser Platz 5, 10117 Berlin
Wilhelmstraße 70/71, 10117 Berlin
Unter den Linden 63-65, 10117 Berlin.
[///]

??? Bin mir nicht gewahr der Signifikanz obiger Adressen als Grundlage zur Beendigung des Kriegzustandes.....???

GSch
03.07.2018, 11:47
??? Bin mir nicht gewahr der Signifikanz obiger Adressen als Grundlage zur Beendigung des Kriegzustandes.....???

Mach doch mal wieder einen kleinen Spaziergang Unter den Linden entlang. An den genannten Adressen findest du die Botschaften der ehemaligen Alliierten. Und da sitzt sicherlich auch jeweils ein Militärattaché. Woraus folgt, dass das arme Deutschland nach wie vor unter der Knute der Besatzung ächzt. Denn was soll der denn sonst den ganzen Tag machen?

Panther
03.07.2018, 11:52
Den BRD Einheitsparteimitglieder ist die Rede und das Thema offensichtlich höchst unangenehm.

AfD - Armin Hampel im Bundestag: "Wir sind keine Feindstaaten mehr"


https://www.youtube.com/watch?v=awuRzl4Bw68&t=5s

Elbegeist
03.07.2018, 12:21
https://www.youtube.com/watch?v=v0FfQPRryEw

Ein interessantes Video bei Youtube gefunden


Elbegeist :?

houndstooth
03.07.2018, 12:35
[///] Gegen UN-Mitgliedsstaaten ist Krieg ohnehin verboten.

Kleiner Einspruch: Die UNO Charta wird von U.N.O. Mitgliedstaaten und dem Internationalen Gerichtshof als universell akzeptiertes Voelkerrecht verstanden, also unabhaengig der Mitgliedschaft in der U.N.O..
Angriffskrieg verstoesst demzufolge gegen fuer alle Staaten gueltigem Voelkerrecht.(to ensure, by the acceptance of principles and the institution of methods, that armed force shall not be used,) In der Tat schon seit roemischen Zeiten ...

(interessant auch wie der deutsche Text der U.N.O. Charta vom englischem Original abweicht )

houndstooth
03.07.2018, 13:21
Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
??? Bin mir nicht gewahr der Signifikanz obiger Adressen als Grundlage zur Beendigung des Kriegzustandes.....???
Mach doch mal wieder einen kleinen Spaziergang Unter den Linden entlang. An den genannten Adressen findest du die Botschaften der ehemaligen Alliierten. Und da sitzt sicherlich auch jeweils ein Militärattaché. Woraus folgt, dass das arme Deutschland nach wie vor unter der Knute der Besatzung ächzt. Denn was soll der denn sonst den ganzen Tag machen?

"Knute der Besatzung ächzt" Lacher des Jahres ....

Botschafter - Vertreter eines Staatsoberhauptes, nicht Regierungschefs - werden zwischen souveraenen Staaten zu Friedenszeiten gegenseitig zum Zweck der Aufrechterhaltung diplomatischer Beziehungen etabliiert.

Im Kriegszustand unterhaelt eine kriegsfuehrende Nation keine diplomatischen Beziehungen mit dem Feind -> ergo keine Botschaft ->ergo kann eine Botschaft nicht "als Grundlage zur Beendigung des Kriegzustandes." dienen.

Die Funktion eines einer Botschaft angegliedertem Militärattaché's oder Kulturattachee's besteht lediglich in der fachmaennischen Beratung des Botschafters; nur er kann Entscheidungen treffen oder Anweisungen ausfuehren. Kein Personalmitglied einer Botschaft hat auch nur das geringste Recht sich in interne Angelegenheiten des 'Gastlandes' einzumischen...dies koennte zu einem ernsthaften Eklat fuehren ....

GSch
03.07.2018, 13:24
Kleiner Einspruch: Die UNO Charta wird von U.N.O. Mitgliedstaaten und dem Internationalen Gerichtshof als universell akzeptiertes Voelkerrecht verstanden, also unabhaengig der Mitgliedschaft in der U.N.O..
Angriffskrieg verstoesst demzufolge gegen fuer alle Staaten gueltigem Voelkerrecht.(to ensure, by the acceptance of principles and the institution of methods, that armed force shall not be used,)

Können die UN der ganzen Welt ihre Charta aufdrücken? Sie kann doch nur für Mitglieder gelten. Das kann dann nur heißen, dass Mitgliedsstaaten der UN weder andere UN-Mitglieder noch Nichtmitglieder angreifen dürfen. Da es aber außer dem Vatikanstaat und ein paar Gebieten mit ungeklärtem oder umstrittenen Status gar keine Länder mehr gibt, die nicht in den UN sind, dürfte die Frage ziemlich akademisch sein.

Dass der IGH auf der Grundlage der Charta urteilt, ist klar, denn er ist ja eine Einrichtung der UN.

GSch
03.07.2018, 13:28
Die Funktion eines einer Botschaft angegliedertem Militärattaché's oder Kulturattachee's besteht lediglich in der fachmaennischen Beratung des Botschafters; nur er kann Entscheidungen treffen oder Anweisungen ausfuehren. Kein Personalmitglied einer Botschaft hat auch nur das geringste Recht sich in interne Angelegenheiten des 'Gastlandes' einzumischen...dies koennte zu einem ernsthaften Eklat fuehren ....

Bitte schreib das nur in ganz kleinen Buchstaben, du könntest einigen Leuten hier ihre Illusionen zerstören. Und die geben die Menschen bekanntlich noch weniger gerne her als ihr Geld.

Leider hat der Botschafter der USA in Deutschland es bisher noch nicht ganz mitbekommen. In letzter Zeit allerdings haut er nicht mehr so aufs Blech.

Im Übrigen plädiere ich für die Einführung eines neuen Tags: <ironie> bzw. </ironie>, damit es auch jeder merkt.

Zyankali
03.07.2018, 14:02
Die Funktion eines einer Botschaft angegliedertem Militärattaché's oder Kulturattachee's besteht lediglich in der fachmaennischen Beratung des Botschafters; nur er kann Entscheidungen treffen oder Anweisungen ausfuehren. Kein Personalmitglied einer Botschaft hat auch nur das geringste Recht sich in interne Angelegenheiten des 'Gastlandes' einzumischen...dies koennte zu einem ernsthaften Eklat fuehren ....

weisst aber schon das solche posten auch gerne mal von geheimdienstlern ausgefüllt werden ?

und das die berliner US botschaft lustige aufbauten hat (oder hatte ? arg ruhig geworden um die ganze sache...)
https://www.heise.de/newsticker/meldung/NSA-Affaere-Deutsche-Behoerden-duerfen-nicht-unters-Dach-der-US-Botschaft-2037072.html

houndstooth
03.07.2018, 14:07
Können die UN der ganzen Welt ihre Charta aufdrücken? Sie kann doch nur für Mitglieder gelten. Das kann dann nur heißen, dass Mitgliedsstaaten der UN weder andere UN-Mitglieder noch Nichtmitglieder angreifen dürfen. Da es aber außer dem Vatikanstaat und ein paar Gebieten mit ungeklärtem oder umstrittenen Status gar keine Länder mehr gibt, die nicht in den UN sind, dürfte die Frage ziemlich akademisch sein.

Dass der IGH auf der Grundlage der Charta urteilt, ist klar, denn er ist ja eine Einrichtung der UN.

Du hast Recht, die Frage scheint akademisch zu sein.Allein schon deswegen weil praktisch jeder Staat U.N.O.-Mitglied ist.

"Dass der IGH auf der Grundlage der Charta urteilt, ist klar, denn er ist ja eine Einrichtung der UN." Richtig. Doch nicht nur! Das war mein point.Weder IGH noch ICC beschraenken sich nur im Rahmen der Charta. In Urteilen wurde oft auf ungeschriebene Traditionsgesetze oder die Entstehung von Gesetzen oder Gesetzen in England, den U.S.A. etc hingewiesen.*

Dennoch, wie erwaehnt, fuer Mitglieder ist die Charta de jure und de facto bindend, fuer Nichtmitglieder als de facto by consentder Mitglieder. Letzteres aus dem einfachem Grund weil 1944 U.N.O. statuiertes Voelkerrecht zum groesten Teil sowieso schon seit langen Zeiten als unstatuiertes, also ungeschriebenes Gesetz, Gebrauchsrecht oder Traditionsrecht oder Kriegsrecht 'gueltig' gewesen war. Man denke an 'chivalry' ; Ritterlichkeit etc, Ehrung der Toten; Behandlung von Zivilisten und Gefangenen etc

Doch gehen wir ein paar Schritte weiter: die UN-Menschenrechtsdeklaration oder EU-Menschenrechtsdeklaration; warum sollten sie z.B. von Mohammedanern als bindend anerkannt werden? Obwohl mahammedanische Laender die Charta unterzeichnet haben?
Tatsache ist , dass Mohammedaner argumentieren die UN-Menschenrechtsdeklaration sei ein Produkt westlicher, judeo-christlicher Philosophie , inkompatibel mit Tenets des Korans, Philosophie und Traditionen von Mohammedanern und ueberhaupt gaelte fuer Selbige letztendlich nur das was der Koran ausdreucklich betont und vorschreibt. Demzufolge ist die UN-Menschenrechtsdeklaration fuer Mohammedaner ungueltig; wertlos ... (Demzufolge assymetrische Kriegsfuehrung etc)

*
"States can come to the Court by agreement, ad hoc. States may also consent by becoming parties to any of the 300 treaties that refer to the Court in relation to the settlement of disputes arising from their application or interpretation."
(Statement to the Press by H.E. Judge Rosalyn Higgins,President of the International Court of Justice;26 February 2007 , PDF hier (http://www.icj-cij.org/files/press-releases/7/13757.pdf) )

houndstooth
03.07.2018, 14:10
Bitte schreib das nur in ganz kleinen Buchstaben, du könntest einigen Leuten hier ihre Illusionen zerstören. Und die geben die Menschen bekanntlich noch weniger gerne her als ihr Geld.

Leider hat der Botschafter der USA in Deutschland es bisher noch nicht ganz mitbekommen. In letzter Zeit allerdings haut er nicht mehr so aufs Blech.

Im Übrigen plädiere ich für die Einführung eines neuen Tags: <ironie> bzw. </ironie>, damit es auch jeder merkt.

:gp: :)

houndstooth
03.07.2018, 14:28
weisst aber schon das solche posten auch gerne mal von geheimdienstlern ausgefüllt werden ?

und das die berliner US botschaft lustige aufbauten hat (oder hatte ? arg ruhig geworden um die ganze sache...)
https://www.heise.de/newsticker/meldung/NSA-Affaere-Deutsche-Behoerden-duerfen-nicht-unters-Dach-der-US-Botschaft-2037072.html

Die reale Welt ist wesentlich mundaner als sensationsgeile Magazine sie den sheeple verkaufen ....
Ein Botschafter fuer ein wichtiges Land ist im Allgemeinen eine Person die dem Staatsoberhaupt seit laengerem persoenlich positiv bekannt ist oder eine eminente, ehrenwuerdige Person im Staat darstellt.

Ein Botschafter muss Instinkt, Gespuer, Geduld, Kenntnisse und Sinn fuer unendlich feine Nuancen und und voellige Loyalitaet fuer seinen Job mitbringen; 'Geheimdienstler' schmuecken sich im Allgemeinen nicht mit solchen Charakterattributen. Aus diesem Grund erkannte z.B. Roosevelt, dass Joe Kennedy ein schlechter, nicht vertrauenswuerdiger Botschafter fuer ihn gewesen war, Roosevelt handelte entgegen Kennedy's Rat und Gutachten. Haette er das nicht getan wuerde die Geschichte einen anderen Verlauf genommen haben...

Und bitte verschon mich mit 'Heise-Scheise': nur zu oft habe ich deren Texte als Halbwahrheiten, Verzerrungen oder blatante Luegen dargestellt. Keine Lust mehr fuer so'n Quatsch....

Zyankali
03.07.2018, 14:31
Und bitte verschon mich mit 'Heise-Scheise...

bloss eine quelle von vielen... ;)

google -> us botschaft berlin aufbau

Gehirnnutzer
03.07.2018, 18:16
??? Bin mir nicht gewahr der Signifikanz obiger Adressen als Grundlage zur Beendigung des Kriegzustandes.....???

Das Völkerrecht kennt nicht nur den Friedensvertrag als Möglichkeit der Beendigung eines Kriegszustandes. Wie bereits erwähnt gibt es die Möglichkeit der einseitigen Erklärung, wie sie durch die Westalliierten 1951 erfolgten (z.B. die Proklamation des US-Präsidenten auf Grund eines Kongressbeschlusses) (http://www.presidency.ucsb.edu/ws/?pid=13969) und 1955 durch die Sowjetunion (https://www.nd-archiv.de/ausgabe/1955-01-26).

Eine andere Möglichkeit ist die Aufnahme diplomatischer Beziehungen, deswegen die Adressen der Botschaften.

Liberalist
03.07.2018, 18:21
Das Völkerrecht kennt nicht nur den Friedensvertrag als Möglichkeit der Beendigung eines Kriegszustandes. Wie bereits erwähnt gibt es die Möglichkeit der einseitigen Erklärung, wie sie durch die Westalliierten 1951 erfolgten (z.B. die Proklamation des US-Präsidenten auf Grund eines Kongressbeschlusses) (http://www.presidency.ucsb.edu/ws/?pid=13969) und 1955 durch die Sowjetunion (https://www.nd-archiv.de/ausgabe/1955-01-26).

Eine andere Möglichkeit ist die Aufnahme diplomatischer Beziehungen, deswegen die Adressen der Botschaften.

Hö rauf zu quatschen.

Erstens ist die Aufnahme diplomatischer Beziehungen kein Friedensvertrag, was fpr eine sinnlose Suggerierung hier.

Zweitens sind bilaterale Verträge zwischen Staaten schön und gut, hier geht es aber um die UNO, welche ein weltweiter Staatenzusammenschluss ist. Und wenn Deutschland unter der Feindstaatenklauselö gemäß der UNO steht kann die BRD mit irgendeinen Staat zwar einen Friedensvertrag schlieesen, sie bleibt gemäß der UNO trotzdem Feindstaat.

Dummes Zeugs hier.

Brombeere
03.07.2018, 18:30
Beispiel Paraguay: 1954 nach der Machtergreifung durch Alfred Stroessner, wurden der Kriegszustand gegen Deutschland als beendet erklaert und saemtliche Verordnungen und Anweisungen zurueckgenommen. Das hatte auch zur Folge, dass konfiszierter Grundbesitz rueckuebereignet wurde. Damit war das Thema erledigt. "Gruende" fuer diese Kriegserklaerung wurden in einem anderen Beitrag durch einen Foristen dargelegt.

Liberalist
03.07.2018, 18:33
Beispiel Paraguay: 1954 nach der Machtergreifung durch Alfred Stroessner, wurden der Kriegszustand gegen Deutschland als beendet erklaert und saemtliche Verordnungen und Anweisungen zurueckgenommen. Das hatte auch zur Folge, dass konfiszierter Grundbesitz rueckuebereignet wurde. Damit war das Thema erledigt. "Gruende" fuer diese Kriegserklaerung wurden in einem anderen Beitrag durch einen Foristen dargelegt.

Und wie lebt sich so in Paraguay?

Murmillo
03.07.2018, 18:39
Und wie lebt sich so in Paraguay?

Bestimmt nicht schlecht mit den ganzen Para-Nüssen, Para-Glidern, Para-Cetamol und Para-Noiden !Und Para-Llelogramme gibts da bestimmt auch zu Hauf !:D

Gehirnnutzer
03.07.2018, 18:43
Hö rauf zu quatschen.

Erstens ist die Aufnahme diplomatischer Beziehungen kein Friedensvertrag, was fpr eine sinnlose Suggerierung hier.

Zweitens sind bilaterale Verträge zwischen Staaten schön und gut, hier geht es aber um die UNO, welche ein weltweiter Staatenzusammenschluss ist. Und wenn Deutschland unter der Feindstaatenklauselö gemäß der UNO steht kann die BRD mit irgendeinen Staat zwar einen Friedensvertrag schlieesen, sie bleibt gemäß der UNO trotzdem Feindstaat.

Dummes Zeugs hier.

Ich rede Quatsch? Na ich denke Karl Doehring, ein deutscher Rechtswissenschaftler und sein Lehrbuch Völkerrecht sind hinsichtlich des Völkerrechtes aussagekräftiger als dein Gerede.

https://books.google.de/books?id=MRU_q5e8-XsC&lpg=PA280&dq=%22Jeder%20andere%20Vertrag%20kann%20die%20glei che%20Wirkung%20haben%22&pg=PA280#v=onepage&q=%22Jeder%20andere%20Vertrag%20kann%20die%20gleic he%20Wirkung%20haben%22&f=false

Brombeere
03.07.2018, 18:45
Bin schon 23 Jahre hier und ich komme zurecht. Aber das Paradies als welches es ja sehr oft von Interessierten dargestellt wird, ist es sicherlich nicht. Vor allem Dinge, die man frueher als Abenteurer noch in Kauf genommen hat, die nerven, wenn man ins Alter kommt. Gluecklicherweise bin ich in der Lage, wenn es mir nach Rippchen mit Sauerkraut und Apfelwein ist, nach FFM zu fliegen. Leider sind aber auch viele Landsleute hier gestrandet, denen hier nichts gelang und denen dann durch juristische Zwistigkeiten auch noch der Rueckweg abgeschnitten ist. Das sind dann auch sehr oft diese Herrschaften, die unwissende Neuankoemmlinge ueber den Leisten ziehen.

Liberalist
03.07.2018, 18:57
Bestimmt nicht schlecht mit den ganzen Para-Nüssen, Para-Glidern, Para-Cetamol und Para-Noiden !Und Para-Llelogramme gibts da bestimmt auch zu Hauf !:D

Mich würde das mal interessieren.

Der soll mal einen Thread aufmachen.

Liberalist
03.07.2018, 18:59
Ich rede Quatsch? Na ich denke Karl Doehring, ein deutscher Rechtswissenschaftler und sein Lehrbuch Völkerrecht sind hinsichtlich des Völkerrechtes aussagekräftiger als dein Gerede.

https://books.google.de/books?id=MRU_q5e8-XsC&lpg=PA280&dq=%22Jeder%20andere%20Vertrag%20kann%20die%20glei che%20Wirkung%20haben%22&pg=PA280#v=onepage&q=%22Jeder%20andere%20Vertrag%20kann%20die%20gleic he%20Wirkung%20haben%22&f=false

Lies dir das alles nochmal richtig durch, da steht ein wenig mehr als du es hier fabulierst.

Liberalist
03.07.2018, 19:01
Bin schon 23 Jahre hier und ich komme zurecht. Aber das Paradies als welches es ja sehr oft von Interessierten dargestellt wird, ist es sicherlich nicht. Vor allem Dinge, die man frueher als Abenteurer noch in Kauf genommen hat, die nerven, wenn man ins Alter kommt. Gluecklicherweise bin ich in der Lage, wenn es mir nach Rippchen mit Sauerkraut und Apfelwein ist, nach FFM zu fliegen. Leider sind aber auch viele Landsleute hier gestrandet, denen hier nichts gelang und denen dann durch juristische Zwistigkeiten auch noch der Rueckweg abgeschnitten ist. Das sind dann auch sehr oft diese Herrschaften, die unwissende Neuankoemmlinge ueber den Leisten ziehen.

Hm. Butter bei die Fische.

War es ein Fehler oder nicht?

Gehirnnutzer
03.07.2018, 19:12
Lies dir das alles nochmal richtig durch, da steht ein wenig mehr als du es hier fabulierst.

Der Link ist für jeden zugänglich, jede kann selber nachlesen und seine eigene Meinung bilden. Ich dachte du schätzt die Meinungsfreiheit, dann solltest du billige Versuche wie diesen lassen andere vom Lesen des Linkes abzuhalten.

Liberalist
03.07.2018, 19:25
Der Link ist für jeden zugänglich, jede kann selber nachlesen und seine eigene Meinung bilden. Ich dachte du schätzt die Meinungsfreiheit, dann solltest du billige Versuche wie diesen lassen andere vom Lesen des Linkes abzuhalten.

Ich glaub du verwechselst hier irgendwas und wolltest diese Antwort wen anders präsentieren.
Ansonsten ergibt es keinen Sinn.

houndstooth
04.07.2018, 10:17
Das Völkerrecht kennt nicht nur den Friedensvertrag als Möglichkeit der Beendigung eines Kriegszustandes. Wie bereits erwähnt gibt es die Möglichkeit der einseitigen Erklärung, wie sie durch die Westalliierten 1951 erfolgten (z.B. die Proklamation des US-Präsidenten auf Grund eines Kongressbeschlusses) (http://www.presidency.ucsb.edu/ws/?pid=13969) und 1955 durch die Sowjetunion (https://www.nd-archiv.de/ausgabe/1955-01-26).

Nun, das Völkerrecht bestimmt, dass nur sog. 'High Parties' einerseits Krieg erklaeren und andererseits eben auch Krieg beenden koennen. Es gibt diesbezueglich keine andere Möglichkeit.
Wie Du durchaus richtig schreibst hat Truman als 'High Party' den Kriegszustand mit DEU als beendet erklaert.

Ich glaube es waere korrekter gewesen wenn Du geschrieben haettest: "Das Völkerrecht erkennt mehrere Instrumente von 'High Parties' zur Beendigung eines Kriegszustandes."


Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
??? Bin mir nicht gewahr der Signifikanz obiger Adressen als Grundlage zur Beendigung des Kriegzustandes.....???


Eine andere Möglichkeit ist die Aufnahme diplomatischer Beziehungen, deswegen die Adressen der Botschaften.
OK. Wusste nicht dass das Botschafteraddressen waren die Du gepostet hattest. My bad.

Nichtsdestotrotz, mir ist kein Fall bekannt, wonach nach einem Waffenstillstand 'Aufnahme diplomatischer Beziehungen' stattgefunden haetten. Haettest Du ein Beispiel?
Nach einem Waffenstillstand erfolgen im Allgemeinen langwierige und schwierige Friedensverhandlungen und erst nach beidseitiger Ratifikation des Friedensvertrags werden Botschafter gesendet.
Botschafter vor Friedensvertrag macht m.M. ueberhaupt keinen Sinn.

Ein Paradebeispiel war der monatelange Hick-Hack nach dem 1.WK zwischen Waffenstillstand und Friedensvertrag in Versaille.

Archivar
04.07.2018, 12:02
hat Merkel seinerzeit erneut gelogen, als diese öffentlich behauptete, das es diese Klausel nicht mehr geben würde ?


https://www.youtube.com/watch?v=0zY_NLecTfw


https://www.youtube.com/watch?v=awuRzl4Bw68


(https://www.youtube.com/watch?v=awuRzl4Bw68)

Nein, hat sie nicht. Der Staat, der heute allgemein als Deutschland bezeichnet wird, sollte er denn wirklich ein Staat sein, ist Mitglied der UNO. Und somit bezieht sich die Feindstaatenklausel nicht auf ihn.


....wie kommst Du denn darauf, das die Demokröten lügen könnten....?
Aber nun im Ernst, js, natürlich, diese sind nach wie vor aktuell, aber ganz nebenbei, dafür langt ebenso ein Blick in den zwei plus vier Vertrag, ebenso in das Grundgesetz (Art. 139 GG), um Festzustellen, das Deutchland nach wie vor als besetztes Land anzusehen ist.

Ganz genau.


Hä? Es geht um die NATO Feindstaatklauseln, der Charta der Vereinten Nationen Artikel 53, 107, 77.
Ich frage mich gerad, was dein Unfug damit in Verbindung soll.

Ich auch.


... dürfen aber nicht gegen Mitgliedsstaaten angewendet werden, wie etwa Deutschland, Japan, Österreich, Kroatien, Italien, Finnland, Ungarn und die Slowakei.



Wo im Zwei-plus-Vier-Vertrag steht das denn bitte?

Und wo im Art. 139 GG?

In den Zusatzprotokollen, die leider nur schwer im Netzt zu finden sind.

Um das Ganze hier mal aufzulösen. Die Feindstaaatenklausel der UN-Charta bezieht sich auf das Deutsche Reich, das ja defacto laut Urteil des BVG nicht untergegangen ist.
Die Feindstaatenklausel ist also eine Rückversicherung der Kreigsgewinner falls das Deutsche Reich wieder handlungsfähig werden sollte.
Im Übrigen kann die BRD keinen Friedensvertrag mit den anderen kriegsführenden Parteien des WKII schließen, weil wie hier schon richtig festgestellt wurde, das nur die kriegführenden Staaten tun können, wozu diese BRD nunmal nicht zählt. PUNKT.

Gehirnnutzer
04.07.2018, 12:31
Nun, das Völkerrecht bestimmt, dass nur sog. 'High Parties' einerseits Krieg erklaeren und andererseits eben auch Krieg beenden koennen. Es gibt diesbezueglich keine andere Möglichkeit.
Wie Du durchaus richtig schreibst hat Truman als 'High Party' den Kriegszustand mit DEU als beendet erklaert.

Ich glaube es waere korrekter gewesen wenn Du geschrieben haettest: "Das Völkerrecht erkennt mehrere Instrumente von 'High Parties' zur Beendigung eines Kriegszustandes."


OK. Wusste nicht dass das Botschafteraddressen waren die Du gepostet hattest. My bad.

Nichtsdestotrotz, mir ist kein Fall bekannt, wonach nach einem Waffenstillstand 'Aufnahme diplomatischer Beziehungen' stattgefunden haetten. Haettest Du ein Beispiel?
Nach einem Waffenstillstand erfolgen im Allgemeinen langwierige und schwierige Friedensverhandlungen und erst nach beidseitiger Ratifikation des Friedensvertrags werden Botschafter gesendet.
Botschafter vor Friedensvertrag macht m.M. ueberhaupt keinen Sinn.

Ein Paradebeispiel war der monatelange Hick-Hack nach dem 1.WK zwischen Waffenstillstand und Friedensvertrag in Versaille.

houndstooth ich habe hier mit entsprechender Literatur verlinkt.

https://books.google.de/books?id=MRU_q5e8-XsC&lpg=PA280&dq=%22Jeder%20andere%20Vertrag%20kann%20die%20glei che%20Wirkung%20haben%22&pg=PA280#v=onepage&q=%22Jeder%20andere%20Vertrag%20kann%20die%20gleic he%20Wirkung%20haben%22&f=false

Gehirnnutzer
04.07.2018, 12:56
Um das Ganze hier mal aufzulösen. Die Feindstaaatenklausel der UN-Charta bezieht sich auf das Deutsche Reich, das ja defacto laut Urteil des BVG nicht untergegangen ist.


Archivar, das Deutsche Reich ist tatsächlich laut Urteilen des BVerfG nicht untergegangen. Dummerweise gibt es in diesen Urteilen aber auch eine andere Aussage, die deine Argumentation kaputt macht.

Ich zitiere aus dem Urteil des BVerfG zum Grundlagenvertrag BVerfGE 36,1 (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html)


Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277 (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv002266.html#277)]; 3, 288 [319 f. (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv003288.html#319)]; 5, 85 [126 (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv005085.html#126)]; 6, 309 [336, 363 (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv006309.html#336)]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.

darauf folgt aber


Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.

Das mit der räumlichen Teilidentität hat sich 1990 erledigt. Bevor du jetzt mit den Ostgebieten kommst, dann beschäftige dich mal mit dem Potsdamer Abkommen und der dortigen Formulierung "rüher deutschen Gebiete".

Ach ja Archivar, beziehst du dich auf die Urteile des BVerfG dann musst du anerkennen das die BRD mit dem Deutschen Reich identisch ist. Natürlich kannst du das BVerfG auch außen vor lassen und dich rein aufs Völkerrecht berufen. Dann musst du dich aber auch mit diesen Dingen auseinandersetzen:

1. Völkerrecht funktioniert nicht wie nationales Recht. Auch wenn es Gerichte gibt, die auf dem Völkerrecht gründen, so kannst du nicht vor sie treten, irgendwelche Gebietsansprüche oder sonstiges einzuklagen.

2. Völkerrecht gründet auf dem Grundsatz pacta sunt servanda und gegenseitiger Anerkennung

3. Egal was du dir auch zusammenargumentierst um die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennen zu müssen, so erkennen aber 192 Staaten die Bundesrepublik Deutschland als derzeitige Erscheinungsform des Völkerrechtssubjekt Deutschland an und das ist die Rechtslage.

GSch
04.07.2018, 15:25
In den Zusatzprotokollen, die leider nur schwer im Netzt zu finden sind.

Was damit zu tun haben könnte, dass es keine Zusatzprotokolle zum Zwei-plus-Vier-Vertrag gibt. Wenn sie allerdings "nur schwer zu finden" sind, dann bedeutet das ja, dass man sie mit genug Mühe sehr wohl findet. Hast du einen Link?


Um das Ganze hier mal aufzulösen. Die Feindstaaatenklausel der UN-Charta bezieht sich auf das Deutsche Reich, das ja defacto laut Urteil des BVG nicht untergegangen ist.
Die Feindstaatenklausel ist also eine Rückversicherung der Kreigsgewinner falls das Deutsche Reich wieder handlungsfähig werden sollte.


Au weia, dann holt mal schon die Wäsche rein. Denn 1990 ist der deutsche Staat, vormals als "Deutsches Reich" bekannt, wieder uneingeschränkt souverän und handlungsfähig geworden. Licht aus, Messer raus, runter vom Balkon ...


Im Übrigen kann die BRD keinen Friedensvertrag mit den anderen kriegsführenden Parteien des WKII schließen, weil wie hier schon richtig festgestellt wurde, das nur die kriegführenden Staaten tun können, wozu diese BRD nunmal nicht zählt. PUNKT.

Dass die Bundesrepublik keinen Krieg führt, ist im Prinzip richtig und sehr begrüßenswert, allerdings sehe ich mit Sorge, dass deutsche Soldaten an immer mehr heißen Orten der Welt auftauchen.

Da die Bundesrepublik Deutschland mit dem ehemals "Deutsches Reich" genannten Staat staatsrechtlich identisch ist, wie du sehr zutreffend festgestellt hast, oblag es ihr aber sehr wohl, mit den Gegnern des 2. Weltkriegs wieder friedliche Verhältnisse herzustellen. Und das hat sie hauptsächlich in den 50er und frühen 60er Jahren auch getan. Insbesondere die ehemaligen Alliierten haben zwischen 1951 und 1955 den Kriegszustand förmlich beendet. Das geht nämlich auch ohne ein Dokument, auf dem "Friedensvertrag" steht.

1990 wurden dann noch die Fragen geregelt, die nicht bilateral zwischen der Bundesrepublik und anderen Staaten geregelt werden konnten und seit dem Potsdamer Abkommen bis dahin wegen der Spaltung Deutschlands und Europas liegengeblieben waren. Übrigens wird in diesem Vertrag ausdrücklich auf die damals bereits bestehende europäische Friedensordnung Bezug genommen. <ironie>(Im Haupttext, nicht nur in den obskuren Zusatzprotokollen!)</ironie>

Odem
04.07.2018, 16:46
Es gibt keine Halbmitglieder. Deutschland ist Mitglied mit allen Rechten und Pflichten (demnächst übrigens mal wieder Mitglied im Weltsicherheitsrat).

.

Indirekt schon, "Vollmitglieder" sind die ständigen Mitglieder im Sicherheitsrat, die da wären, China, die USA, Großbritanien, Russland und Frankreich, welche ganz besondere Rechte und Kompetenzen innerhalb des des Sicherheitsrates haben, wie da wären, Beschlüsse innerhalb des Sicherheitsrates allein zu verhindern und / oder darüber zu verfügen, wofür andere Nichtständige Mitglieder eine Mehrheit benötigen - dazu zählt im Übrigen die Regelung, Bzw. im schlimmsten Falle die Durchsetzung zur Feindstaatklausel, Dachplatt.
Im Gegensatz dazu ist die Bundesrepublik Deutschland ein nichtständiges Mitglied, wo die Verteilung der Rechte arg beschnitten ist, bereits hier Frage ich mich, ob Du mich verarschen möchtest?!




......
Der Art. 139 GG sagt überhaupt nichts über damaliges Besatzungsrecht aus, weil der Parlamentarische Rat oder der Bundestag darüber nicht zu verfügen hatten. Erbezieht sich auf deutsche Landesgesetze zur Entnazifizierung. .


Sage mal, hattest Du, als Du dieses schriebst, deinen Schildbürgertag? - Denn, das Blau, Rot und Grün hervorgehobene Widerspricht sich schon einmal völlig...

Aber sei es drum;

Art. 139 GG.


Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.


Soweit so gut, allerdings bevor Du Depp jubelst;

Hierbei handelt es sich um das Gesetz zur "Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus", aus dem jahre 1945, besser gesagt vom Juli 1945, also einer Zeit, wo es gar keine Deutsche Verwaltung mehr gab, insofern ist dein dümmliches gequatsche, von "(...)deutschen Landesgesetzen" schon einmal im Ansatz der Lüge entlarvt, aber schauen wir einmal, was die Weltliteratur dazu schreibt;



(...)wird die ab Juli 1945 umgesetzte Politik der Vier Mächte bezeichnet, die darauf abzielte, die deutsche und österreichische Gesellschaft, Kultur, Presse, Ökonomie, Justiz und Politik von allen Einflüssen des Nationalsozialismus zu befreien. Eine wesentliche Grundlage für die Entnazifizierung war das im August 1945 abgeschlossene Potsdamer Abkommen. Die Zielsetzung der Entnazifizierung sollte durch ein Maßnahmenbündel erreicht werden, das unter anderem aus einer umfassenden Demokratisierung und Entmilitarisierung bestand. Das wichtigste Ziel war die Auflösung der NSDAP und der ihr angeschlossenen Organisationen(...)


Das liest sich für den Anfang ersteinmal nur bedingt schlecht, zumindesten für einen "Demokraten", allerdings versteckt sich dahinter unter anderem auch das Verbot des Staates Preußen, sowie das Verbot des Deutschen Reiches, sowie deren Regierung(en) - anbei, Du Naseweis, einen Staat kann man NICHT verbieten.

Diese Beweisführung sollte selbst für Dich ersteinmal ausreichend sein.

Quellen;

Academic proconsul. Harvard sociologist Edward Y. Hartshorne and the reopening of German universities. His personal account. - Edward Hartshorne & James F. Tent

The United States in Germany, 1944–1955 - Harold Zink

The American denazification program in Germany. In: Journal of Central European Affairs - Harold Zink




......
Von Oder-Neiße-Grenze, europäischer Integration und so steht da überhaupt nichts. Mir ist auch von einer Sonderrolle Deutschlands in der EU nichts bekannt, und ich müsste das eigentlich wissen..

Das Hervorgehobene sagt bereits alles, bekommst Du eigentlich Geld, für deine Feindprobaganda?!

Sei es drum;

Also, Du willst Beweise?

Gerne, bereits Artikel eins sagt aus:




(...)
(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa.
(2) Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.
(3) Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben.
(4) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.
(5) Die Regierungen der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Vereinigten Staaten von Amerika nehmen die entsprechenden Verpflichtungen und Erklärungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik förmlich entgegen und erklären, daß mit deren Verwirklichung der endgültige Charakter der Grenzen des vereinten Deutschland bestätigt wird.


Artikel 23 sagt aus:



(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.

(1a) Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsakts der Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben. Der Bundestag ist hierzu auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet. Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und dem Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind, Ausnahmen von Artikel 42 Abs. 2 Satz 1 und Artikel 52 Abs. 3 Satz 1 zugelassen werden.
(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.
(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.
(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.
(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.
(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.







...einen Vergleichbaren Wortlaut, zu "Verpflichtung" o.Ä. gibt es in keinem Verfassungstext, der Mitglieder der EU, außer im Bundesdeutschen Grundgesetz!



......
(...)Da die Entnazifizierung 1953 oder so beendet wurde, ist der Artikel seit damals ohnehin bedeutungslos.

.


Nochmal; dazu zählt auch das Verbot des Staates Preußen, das Verbot der Körperschaft des Deutschen Reiches, sowie in Verbindung mit dem zwei plus vier Vertrag die Frage der Deutschen Ostgebiete, es ist ein Trugschluß (aus meiner Sicht ganz bewußt verpflanzt), wenn man meint, hier ginge es nur um die NSDAP und deren Strukturen.




......


Wenn du dir den Art. 132 GG ansiehst, wird dir hoffentlich einiges klar.
.


Das steht doch hier nicht zur Debatte, denn das Gesetz zur "Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus" ist davon doch garnicht berührt!

Odem
04.07.2018, 16:47
......



Und der Zwei-plus-Vier-Vertrag sagt das glatte Gegenteil von dem, was du behauptest. Da blieb gar nichts mehr von den früheren alliierten Vorbehaltsrechten zurück. Falls doch, bitte belegen.



Habe ich, Volksverräter.


wie auch in anderen politisch hochbrisanten Fällen wird dem Bürger das "Blaue vom Himmel" vorgelogen -
-


....sonst hätte dieser Staat auch keinerlei Existenzgrundlage.



(...)
diese Bundesregierung stellt eine Schande für ganz Deutschland dar -


Nicht diese Regierung, die BRD, das System hat keine Fehler, wenn das System der Fehler ist, unterm Strich ist die Geschichte der BRD eine Mischung aus Volksbetrug, Selbstgeißelung und politischen Realitätsverlust, auf kosten des Deutschen Staatsvolkes.




auf meinen letzten Urlaubstrip in den Pyrenäen sprach mich ein Franzose an und fragte mich "ob wir Deutschen noch ganz normal sind" und fügte hinzu, "dass eine Frau Merkel als Sraatsoberhaupt in Frankreich schon längst in einer Urne Platz genommen hätte -

Ich glaube, die Franzosen sollten die Schnauze halten, denn diese haben ebenso aus Frankreich ein Scheißhaus verwandelt - und das OHNE Siegerjustiz.



wir hatten das thema ja schonmal...



(sic)

wenn du mir erklären würdest was daran souverän ist ? doch ok, mir wurscht was du denkst, wer augen hat, der sieht...

:gp:




... aber um Souveränitätsrechte abzugeben, muss man sie zunächst haben.


Siehst Du, Thema vom Tisch.


:fizeig:

syrien ist in den VN, vollpfosten...

serbien ist in den VN, vollpfosten...

libanon ist in den VN, vollpfosten...

libyen...

irak...

jemen...

....


....Top, leider kann ich Dir nur einmal "Grün" geben.

Eloy
04.07.2018, 17:34
Von Zwei-plus-fünf-Verhandlungen ist nichs bekannt. Außerdem führten alle Seiten die Zwei-plus-vier[!]-Verhandlungen in dem Verständnis, dass die den Schlussstein für die europäische Friedensregelung in Bezug auf Deutschland setzten. Versuch mal, den Vertrag zu lesen. Insbesondere Artikel 1 Absatz 1 Satz 3 und Artikel 2.

Es waren 2+5-Verhandlungen! Die Polen saßen mit am Tisch. Und die Polen waren der Grund, warum Genscher und sein Kollege auf einen Friedensvertrag verzichteten! Ich sage da nur Oder-Neiße-Linie.
Diese hat nur Bestand, solange der Waffenstillstand dauert!

[ ...ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung sind nicht beabsichtigt! ]

Aus dem Protokoll Nr. 354: Drittes Treffen der Außenminister der 2 plus 4, 17.7.1990

Mal wieder schön verarscht worden! Du und der "Gehirnnutzer" solltet es mal mit ehrlicher Arbeit versuchen.

GSch
04.07.2018, 18:09
Indirekt schon, "Vollmitglieder" sind die ständigen Mitglieder im Sicherheitsrat, die da wären, China, die USA, Großbritanien, Russland und Frankreich, welche ganz besondere Rechte und Kompetenzen innerhalb des des Sicherheitsrates haben, wie da wären, Beschlüsse innerhalb des Sicherheitsrates allein zu verhindern und / oder darüber zu verfügen, wofür andere Nichtständige Mitglieder eine Mehrheit benötigen - dazu zählt im Übrigen die Regelung, Bzw. im schlimmsten Falle die Durchsetzung zur Feindstaatklausel, Dachplatt.
Im Gegensatz dazu ist die Bundesrepublik Deutschland ein nichtständiges Mitglied, wo die Verteilung der Rechte arg beschnitten ist,

Dennoch haben die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates in der Vollversammlung genau so nur eine Stimme wie die anderen 187 Mitglieder. Dass sie im Sicherheitsrat besondere Rechte haben, trifft zu, aber die haben nichts mit den Feindstaatenklauseln zu tun. Denn die berechtigten ja zur gewaltsamen Eindämmung einer aggressivern Politik auch ohne besonderes Mandat des Sicherheitsrates. Berechtigten, denn gegen Mitglieder darf sie nicht angewendet werden, und alle ehemaligen Feindstaaten sind spätestens seit 1973 Unterzeichner der Charta.


Sage mal, hattest Du, als Du dieses schriebst, deinen Schildbürgertag? - Denn, das Blau, Rot und Grün hervorgehobene Widerspricht sich schon einmal völlig...


Kann ich nicht erkennen. Art. 139 GG bezieht sich auf 1949 schon vorhandene Durchführungsgesetze der deutschen Länder für den Prozess der Entnazifizierung. Nach diesen wurde weiter verfahren, obwohl sie teilweise im Widerspruch zum GG standen. Über Recht der Besatzer konnte der deutsche Gesetzgeber erst 1955 verfügen, 1949 noch nicht.


... allerdings versteckt sich dahinter unter anderem auch das Verbot des Staates Preußen, sowie das Verbot des Deutschen Reiches, sowie deren Regierung(en) - anbei, Du Naseweis, einen Staat kann man NICHT verbieten.

Du hast Recht, einen Staat kann man nicht verbieten. Wurde auch nicht. Im Falle Preußens zogen die Alliierten lediglich die logische Konsequenz daraus, dass Preußen untergegangen war (sein ehemaliges Territorium war ziemlich gleichmäßig über eine ganze Reihe von Staaten bzw. Besatzungszonen verstreut, und seine politischen Organe gab es ja schon seit 1932 nicht mehr). Das Reich dagegen wurde als fortbestehend angesehen. Wie gerüchteweise verlautet (eine der Gerüchtequellen sitzt in Karlsruhe), soll es heute noch bestehen, es nennt sich nur ein wenig anders und hat sein politisches System verändert.



Das Hervorgehobene sagt bereits alles, bekommst Du eigentlich Geld, für deine Feindprobaganda?!

<ironie>Ja, nur leider viel zu wenig, daher muss ich hier so viel schreiben.</ironie>


Gerne, bereits Artikel eins sagt aus: ...
Artikel 23 sagt aus: ...

Das ist selbst für einen Reichsfuzzi ausgesprochen dämlich. Bitte schau mal nach, wie der Artikel 23 GG lautete, als der Vertrag abgeschlossen wurde.


Das steht doch hier nicht zur Debatte, denn das Gesetz zur "Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus" ist davon doch garnicht berührt!

Na ja, man kann nicht gleich am Anfang zu viel erwarten in Bezug auf Lesen und auch noch verstehen. Lies Art. 132 GG nochmal und richte deine geschätzte Aufmerksamkeit besonders auf den Artikel 2.

GSch
04.07.2018, 18:10
Habe ich, Volksverräter.

Mit dem Vorwurf kann ich ganz gut leben. Ich schulde deinem Volk nichts, daher kann ich es auch nicht verraten.

GSch
04.07.2018, 18:18
Es waren 2+5-Verhandlungen! Die Polen saßen mit am Tisch.

Stimmt ja, aber die Dolmetscher saßen auch mit am Tisch, und eine Vertragspartei war Polen nie.


Und die Polen waren der Grund, warum Genscher und sein Kollege auf einen Friedensvertrag verzichteten! Ich sage da nur Oder-Neiße-Linie.
Diese hat nur Bestand, solange der Waffenstillstand dauert!

Was sagt dir der Name des Vertrages? (Nein, er heißt nicht "Zwei-plus-Vier-Vertrag", das ist nur eine Abkürzung.) Die Bundesrepublik verzichtete darauf, einen weiteren Friedensvertrag anzustreben, der die Ergebnisse der mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag erreichten Regelungen für eine Friedensordnung in Europa wiederum in Frage gestellt hätte. Denn sonst wäre die Regelung in Bezug auf Deutschland ja doch wieder nicht endgültig gewesen. Alle Beteiligten waren sich einig, dass der Vertrag, über den man damals sprach, de facto der Friedensvertrag war. Steht übrigens auch im Protokoll, man müsste es mal lesen. Und im Vertrag selbst steht es auch. Auch die Grenze zwischen Deutschland und Polen ist durch den Grenzvertrag zwischen beiden Ländern völkerrechlich endgültig festgelegt worden.


Du und der "Gehirnnutzer" solltet es mal mit ehrlicher Arbeit versuchen.

Ich weiß zwar nicht, womit der Gehirnnutzer seine Brötchen verdient, aber meinen Lebensunterhalt verdiene ich unter anderem damit, wissenschaftliche und auch juristische Texte in verschiedenen Sprachen zu lesen und zu verstehen. Das ist sehr hilfreich, aber es hat wohl wenig Sinn, dir davon zu erzählen. Hinweis: in einem Text steht drin, was drinsteht, nicht das, was deiner Ansicht nach drinstehen sollte.

hamburger
04.07.2018, 18:26
Mit dem Vorwurf kann ich ganz gut leben. Ich schulde deinem Volk nichts, daher kann ich es auch nicht verraten.

Mit logischen Denkvermögen hast du es nicht so...wie immer. Du kannst jemanden verraten, auch wenn du ihm nichts schuldest. Und das mit dem Friedensvertrag hast du auch nicht begriffen...der Himmel bewahre mich vor Leuten wie dir, wenn ich juristische Hilfe brauchen würde.

Odem
04.07.2018, 18:30
Dennoch haben die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates in der Vollversammlung genau so nur eine Stimme wie die anderen 187 Mitglieder. Dass sie im Sicherheitsrat besondere Rechte haben, trifft zu, aber die haben nichts mit den Feindstaatenklauseln zu tun. Denn die berechtigten ja zur gewaltsamen Eindämmung einer aggressivern Politik auch ohne besonderes Mandat des Sicherheitsrates. Berechtigten, denn gegen Mitglieder darf sie nicht angewendet werden, und alle ehemaligen Feindstaaten sind spätestens seit 1973 Unterzeichner der Charta.


(...)

Eben NICHT, die Nicht ständigen Mitglieder, benötigen eine zwei drittel Mehrheit, die Vollmitglieder (ständige) benötigen KEINE Mehrheit, können frei bestimmen, auch wenn es den restlichen Nationen nicht paßt, oder gar es sich klar um einen Agriffskrieg - selbst gegen (nicht ständige) Mitglieder (Serbien, Libanon, Jemen u.A.) handelt.






Kann ich nicht erkennen. Art. 139 GG bezieht sich auf 1949 schon vorhandene Durchführungsgesetze der deutschen Länder für den Prozess der Entnazifizierung. Nach diesen wurde weiter verfahren, obwohl sie teilweise im Widerspruch zum GG standen. Über Recht der Besatzer konnte der deutsche Gesetzgeber erst 1955 verfügen, 1949 noch nicht.






Eben NICHT, Artikel 139 bezieht sich direkt auf das Gesetz Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus, welches NOCH IMMER aus dem Jahr 1945 stammt, und daran gibt es nichts zu deuteln, oder auszulegen, das ist eine Tatsache.

https://de.wikipedia.org/wiki/Entnazifizierung


Überarbeiteter und noch heute gültiger Text, von 1948 - auch da noch VOR der Körperschaft der BRD, sowie DDR:

http://www.verfassungen.ch/de/bw/wuertt-b-befreiungsgesetz46.htm

- Kurzum, höre auf, zu spinnen.





Du hast Recht, einen Staat kann man nicht verbieten. Wurde auch nicht. Im Falle Preußens zogen die Alliierten lediglich die logische Konsequenz daraus, dass Preußen untergegangen war (sein ehemaliges Territorium war ziemlich gleichmäßig über eine ganze Reihe von Staaten bzw. Besatzungszonen verstreut, und seine politischen Organe gab es ja schon seit 1932 nicht mehr). Das Reich dagegen wurde als fortbestehend angesehen. Wie gerüchteweise verlautet (eine der Gerüchtequellen sitzt in Karlsruhe), soll es heute noch bestehen, es nennt sich nur ein wenig anders und hat sein politisches System verändert.




.

Mäuschen, die "Konsequenz", von der Du sprichst, war das Verbot, und natürlich wurde in Potsdam die Körperschaft des Deutschen Reiches und Preußens Verboten, mit dem Kontrollratsgesetz Nummer 46 auch hier, wen willst Du eigentlich verarschen?







Das ist selbst für einen Reichsfuzzi ausgesprochen dämlich. Bitte schau mal nach, wie der Artikel 23 GG lautete, als der Vertrag abgeschlossen wurde.



.


Kerle, Du bist so doof, daß es schmerzt, NATÜRLICH wurde das GG geändert, schon allein WEGEN den Rahmen, welchen der zwei plus vier Vertrag steckte, und nun Rate einmal wann Art. 23 mit dem von mir Zitierten Inhalt geändert wurde???! - Du Rindviech wirst Augen machen!

Unabhängig dessen bin ich KEIN "Reichsbürger", nur einmal so am Rande, allerdings genau diese Unterstellung untermauert noch mehr, wie Sau - dämlich Du bist.







Na ja, man kann nicht gleich am Anfang zu viel erwarten in Bezug auf Lesen und auch noch verstehen. Lies Art. 132 GG nochmal und richte deine geschätzte Aufmerksamkeit besonders auf den Artikel 2.


Weshalb, schmerzt es so sehr, daß die Realitäten soweit von deinem gejaule Entfernt sind, wie der Pluto von der Sonne?
Denn; Du versuchst ja noch nicht einmal gegenteilige Quellen zu bennenen, beaharrst vielmehr auf deine mehr als nur Freie Auslegung - denn für das, was ich schrieb, muß man nur einmal die genannten Texte lesen, natürlich inklusive jener, welche sich auf die genannten Texte beziehen.



Mit dem Vorwurf kann ich ganz gut leben. Ich schulde deinem Volk nichts, daher kann ich es auch nicht verraten.

"Mein" Volk ist auch das deinige, nur, daß Du offensichtlich keinen Pfifferling auf DEIN Volk gibst, Du riesen Arschloch.

Rhino
04.07.2018, 19:16
....wie kommst Du denn darauf, das die Demokröten lügen könnten....?
Aber nun im Ernst, js, natürlich, diese sind nach wie vor aktuell, aber ganz nebenbei, dafür langt ebenso ein Blick in den zwei plus vier Vertrag, ebenso in das Grundgesetz (Art. 139 GG), um Festzustellen, das Deutchland nach wie vor als besetztes Land anzusehen ist.


Offizioese Ausrede ist es, dass "die Feindstaatenklauseln obsolet" seien.
Nah fein, dann haette man diese sicher per Beschluss streichen koennen?
Hat man aber nicht und man fuehrt hier Prozedere als Ausrede an.
Impliziert wird, dass es sich um eine Bagatelle handele.
Aber das sind die Feindstaatenklauseln mitnichten. Man darf naemlich nicht vergessen, dass die "Vereinten Nationen" als ein gegen die Achsenmaechte, insbesondere Deutschland, formiertes Buendnis gegruendet worden waren. Ein Schelm wer Boeses dabei denkt, dass die BRD da Mitglied ist und sogar nach hoerem Status dort strebt.

Tryllhase
04.07.2018, 20:03
Die Schutzfrist beträgt nach deutschem Recht 20 Jahre. Also war das Problem spätestens 1965 erledigt.



Nach dem Potsdamer Abkommen sollten polnische Reparationsansprüche von der Sowjetunion aus ihrem Anteil befriedigt werden. Ob und in welchem Umfang das je geschehen ist, weiß ich nicht. Jedenfalls haben beide Länder 1953 in aller Form auf weitere Reparationen von Deutschland (Deutschland, nicht nur DDR) verzichtet.

Mit Griechenland schloss die Bundesrepublik ein bilaterales Abkommen, durch das Ansprüche aus Kriegshandlungen befriedigt wurden. Wenn heute griechische Politiker neue Forderungen erheben und ankündigen, demnächst Rechnungen in schwindelerregender Höhe nach Berlin zu schicken, dient das einfach nur zur Befriedigung der griechischen Wähler. Passiert ist nichts und wird auch nicht. Man kann nicht 73 Jahre nach Kriegsende Reparationen fordern, wenn man seit Jahr und Tag in einem gemeinsamen Binnenmarkt, einem militärischen Bündnis und einer Währungsunion verbunden ist.
Es geht nicht nur um die Originalpatente. Die Amis waren sich auch nicht zu schade, nach Kenntnisnahme einfach selbst zur gleichen Erfindung ein eigenes Patent anzumelden, obwohl dies nach Patentrecht infolge Neuheitsfeindlichkeit unzulässig ist. Der erste, den diese Praxis traf, war übrigens Phillip Reis.

Zyankali
04.07.2018, 20:07
Man darf naemlich nicht vergessen, dass die "Vereinten Nationen" als ein gegen die Achsenmaechte, insbesondere Deutschland, formiertes Buendnis gegruendet worden waren.

genauer, die VN entstanden aus der atlantik charta.


Die Atlantik-Charta vom 14. August 1941

Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika und Ministerpräsident Churchill, als Vertreter der Regierung Seiner Majestät im Vereinigten Königreich, erachten es als ihr Recht, einige allgemeine Prinzipien der Politik ihrer Länder bekanntzugeben, Prinzipien, auf deren Verwirklichung sich ihre Hoffnung auf eine bessere Zukunft der Welt gründen.

Ihre Länder streben keinerlei Bereicherung an, weder in territorialer noch in anderer Beziehung.
Sie wünschen keinerlei territoriale Veränderungen, die nicht im Einklang mit den in voller Freiheit ausgedrückten Wünschen der betroffenen Völker stehen.
Sie achten das Recht aller Völker, sich jene Regierungsform zu geben, unter der sie zu leben wünschen. Die souveränen Rechte und autonomen Regierungen aller Völker, die ihrer durch Gewalt beraubt wurden, sollen wiederhergestellt werden.
Sie werden, ohne ihre eigenen Verpflichtungen außer Acht zu lassen, für einen freien Zutritt aller Staaten, der großen wie der kleinen, der Sieger wie der Besiegten, zum Welthandel und zu jenen Rohstoffen eintreten, die für deren wirtschaftliche Wohlfahrt vonnöten sind.
Sie erstreben die engste Zusammenarbeit aller Nationen auf wirtschaftlichem Gebiete, eine Zusammenarbeit, deren Ziel die Herbeiführung besserer Arbeitsbedingungen, ein wirtschaftlicher Ausgleich und der Schutz der Arbeitenden ist.
Sie hoffen, dass nach der endgültigen Vernichtung der Nazi-Tyrannei ein Frieden geschaffen werde, der allen Völkern erlaubt, innerhalb ihrer Grenzen in vollkommener Sicherheit zu leben, und der es allen Menschen in allen Ländern ermöglicht, ihr Leben frei von Furcht und von Not zu verbringen.
Dieser Friede soll allen Völkern die freie Schifffahrt auf allen Meeren und Ozeanen ermöglichen.
Sie sind von der Notwendigkeit überzeugt, dass aus praktischen wie aus sittlichen Gründen alle Völker der Welt auf den Gebrauch der Waffengewalt verzichten müssen. Da kein Friede in Zukunft aufrechterhalten werden kann, solange die Land-, See- und Luftwaffen von Nationen, die mit Angriff auf fremdes Gebiet gedroht haben oder damit drohen können, zu Angriffszwecken benutzt werden können, halten sie bis zur Schaffung eines umfassenden und dauerhaften Systems allgemeiner Sicherheit die Entwaffnung dieser Nationen für notwendig. Ebenso werden sie alle Maßnahmen unterstützen, die geeignet sind, die erdrückenden Rüstungslasten der friedliebenden Völker zu erleichtern.[3]

https://de.wikipedia.org/wiki/Atlantik-Charta

punkt 1 ist schon der brüller... :haha:

GSch
04.07.2018, 20:10
Eben NICHT, die Nicht ständigen Mitglieder, benötigen eine zwei drittel Mehrheit, die Vollmitglieder (ständige) benötigen KEINE Mehrheit, können frei bestimmen, auch wenn es den restlichen Nationen nicht paßt, oder gar es sich klar um einen Agriffskrieg - selbst gegen (nicht ständige) Mitglieder (Serbien, Libanon, Jemen u.A.) handelt.

Das musst du mir gelegentlich noch einmal näher erklären. Die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates können dort nicht überstimmt werden, aber in der Vollversammlung haben sie keine Sonderrechte, und nach Belieben Krieg gegen andere Länder führen dürfen auch sie nicht, genau wie alle anderen.



Eben NICHT, Artikel 139 bezieht sich direkt auf das Gesetz Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus, welches NOCH IMMER aus dem Jahr 1945 stammt, und daran gibt es nichts zu deuteln, oder auszulegen, das ist eine Tatsache.

https://de.wikipedia.org/wiki/Entnazifizierung

Überarbeiteter und noch heute gültiger Text, von 1948 - auch da noch VOR der Körperschaft der BRD, sowie DDR:

http://www.verfassungen.ch/de/bw/wuertt-b-befreiungsgesetz46.htm

Hilft nichts, Art. 139 GG bezieht sich auf deutsche Landesgesetze, die auf der Grundlage der Direktive des Kontrollrats erlassen worden waren. Probiers mal hier: http://akj.rewi.hu-berlin.de/zeitung/05-1/139.htm


Danach sind lediglich die deutschen, landesrechtlichen Ausführungsgesetze einschlägig, deren Grundlage die 1946 erlassenen Kontrollratsdirektiven Nr. 24 und Nr. 38 sind und das Entnazifizierungsverfahren mit dem primären Ziel der Entfernung von Nationalsozialisten, die den Bestrebungen der Alliierten feindlich gegenüberstanden, aus allen Schaltstellen des öffentlichen Lebens regelten.

Und das BVerwG sagte dazu (Entscheidung vom 21. 7. 1989, Az. 7 B 184/88):


Diese Bestimmung, nach der die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften durch die Bestimmungen des Grundgesetzes nicht berührt werden, gehört zu dem als „Übergangs- und Schlußbestimmungen“ bezeichneten Teil des Grundgesetzes. Der Zweck der Bestimmung erschöpft sich deshalb darin, die in Bezug genommenen Rechtsvorschriften, die der Verfassungsgeber bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes vorfand, in den neugeschaffenen Verfassungszustand zu überführen. Dazu bestand deshalb Anlaß, weil die von den Besatzungsmächten alsbald nach Kriegsende in Gang gesetzte sogenannte Entnazifizierung nur in ihren Grundzügen besatzungsrechtlich geregelt war und in der Ausführung auf deutschen Rechtsvorschriften beruhte, die inhaltlich dem Grundgesetz weitgehend widersprachen und daher ohne eine zusätzliche Übergangsbestimmung gem. Art. 123 I i. V. mit Art. 124, 125 GG mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ihre Geltung zu verlieren drohten … Um dies zu verhindern und den zuständigen Behörden den planmäßigen Abschluß der Entnazifizierung aufgrund der hierfür erlassenen Rechtsvorschriften zu ermöglichen, wurden jene Vorschriften in Art. 139 GG insgesamt und ohne Unterscheidung nach ihrem Urheber für von den Bestimmungen des Grundgesetzes „nicht berührt“, d. h. in ihrer Geltung nicht beeinträchtigt erklärt … Dagegen läßt sich [aus] Art. 139 GG nicht die weitergehende Absicht des Verfassunggebers entnehmen, die dort genannten Vorschriften auf Dauer in ihrem Bestand zu schützen …



... die "Konsequenz", von der Du sprichst, war das Verbot, und natürlich wurde in Potsdam die Körperschaft des Deutschen Reiches und Preußens Verboten, mit dem Kontrollratsgesetz Nummer 46 auch hier, wen willst Du eigentlich verarschen?

Wenn die Argumentenkiste leer ist, greift man ins Klo, das ist bekannt. Erstens kann man einen Staat nicht verbieten, wie du selbst auch schon mal so erschütternd wahr festgestellt hast. Das Kontrollratsgesetz Nr. 46 von 1947 sagt außerdem nichts über das Deutsche Reich, nur über Preußen. In der "Berliner Erklärung" vom 5. Juni 1945 wird das Reich als fortbestehend angesehen. Es sollte unter demokratischen und nichtmilitaristischen Vorzeichen neu organisiert werden. Leider gelang der schöne Plan nur recht unvollkommen.


NATÜRLICH wurde das GG geändert, schon allein WEGEN den Rahmen, welchen der zwei plus vier Vertrag steckte, und nun Rate einmal wann Art. 23 mit dem von mir Zitierten Inhalt geändert wurde???! -

Ich rate nicht, ich lese und verstehe. Kann ich nur empfehlen. Laut Einigungsvertrag traten die vereinigungsbedingten Änderungen des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 in Kraft, also nach der Unterzeichnung sowohl des Einigungsvertrags (logisch, da wurden sie ja beschlossen) und auch des Zwei-plus-Vier-Vertrags. Eigentlich ganz einfach.


Du versuchst ja noch nicht einmal gegenteilige Quellen zu bennenen, beaharrst vielmehr auf deine mehr als nur Freie Auslegung - denn für das, was ich schrieb, muß man nur einmal die genannten Texte lesen, natürlich inklusive jener, welche sich auf die genannten Texte beziehen.

Versuch doch mal, das zu lesen, was du andauernd zitierst oder zu zitieren vorgibst. Es lohnt sich. Du wirst so manches Überraschende und Schöne finden.


"Mein" Volk ist auch das deinige, nur, daß Du offensichtlich keinen Pfifferling auf DEIN Volk gibst, Du riesen Arschloch.

Gott behüte mich davor, zu deinem "Volk" zu gehören. Im Übrigen trage ich deine Beschimpfungen mit Stolz, denn wenn du mir um den Hals fallen würdest, müsste ich mir ernsthaft Sorgen darüber machen, was ich verkehrt gemacht habe (am Ende würde ich vielleicht noch zu deinem "Volk" gehören, widerlicher Gedanke). Und wenn du den von dir angeführten Körperteil nicht hättest, wärst du einige Tage später tot.

GSch
04.07.2018, 20:13
Die Amis waren sich auch nicht zu schade, nach Kenntnisnahme einfach selbst zur gleichen Erfindung ein eigenes Patent anzumelden, obwohl dies nach Patentrecht infolge Neuheitsfeindlichkeit unzulässig ist. Der erste, den diese Praxis traf, war übrigens Phillip Reis.

... der 1874 gestorben ist und wohl daher nicht in diesen Zusammenhang hier passt. Im Übrigen sehen auch die Patentgesetze anderer Länder begrenzte Schutzfristen vor; wie sie in den USA aussehen, weiß ich allerdings nicht.

Gehirnnutzer
04.07.2018, 20:18
Offizioese Ausrede ist es, dass "die Feindstaatenklauseln obsolet" seien.
Nah fein, dann haette man diese sicher per Beschluss streichen koennen?
Hat man aber nicht und man fuehrt hier Prozedere als Ausrede an.
Impliziert wird, dass es sich um eine Bagatelle handele.
Aber das sind die Feindstaatenklauseln mitnichten. Man darf naemlich nicht vergessen, dass die "Vereinten Nationen" als ein gegen die Achsenmaechte, insbesondere Deutschland, formiertes Buendnis gegruendet worden waren. Ein Schelm wer Boeses dabei denkt, dass die BRD da Mitglied ist und sogar nach hoerem Status dort strebt.

Man merkt mal wieder, wie wenig sich die Leute mit der Charta beschäftigen


Artikel 108

Änderungen dieser Charta treten für alle Mitglieder der Vereinten Nationen in Kraft, wenn sie mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Generalversammlung angenommen und von zwei Dritteln der Mitglieder der Vereinten Nationen einschließlich aller ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats nach Maßgabe ihres Verfassungsrechts ratifiziert worden sind.

Artikel 109

(1) Zur Revision dieser Charta kann eine Allgemeine Konferenz der Mitglieder der Vereinten Nationen zusammentreten; Zeitpunkt und Ort werden durch Beschluß einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Generalversammlung und durch Beschluß von neun beliebigen Mitgliedern des Sicherheitsrats bestimmt. Jedes Mitglied der Vereinten Nationen hat auf der Konferenz eine Stimme.

(2) Jede Änderung dieser Charta, die von der Konferenz mit Zweidrittelmehrheit empfohlen wird, tritt in Kraft, sobald sie von zwei Dritteln der Mitglieder der Vereinten Nationen einschließlich aller ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats nach Maßgabe ihres Verfassungsrechts ratifiziert worden ist.

(3) Ist eine solche Konferenz nicht vor der zehnten Jahrestagung der Generalversammlung nach Inkrafttreten dieser Charta zusammengetreten, so wird der Vorschlag, eine solche Konferenz einzuberufen, auf die Tagesordnung jener Tagung gesetzt; die Konferenz findet statt, wenn dies durch Beschluß der Mehrheit der Mitglieder der Generalversammlung und durch Beschluß von sieben beliebigen Mitgliedern des Sicherheitsrats bestimmt wird.

https://www.unric.org/de/charta#kapitel19

Tryllhase
04.07.2018, 20:20
... der 1874 gestorben ist und wohl daher nicht in diesen Zusammenhang hier passt. Im Übrigen sehen auch die Patentgesetze anderer Länder begrenzte Schutzfristen vor; wie sie in den USA aussehen, weiß ich allerdings nicht.
Es geht nicht um Schutzfristen, sondern um das Patentrecht. Nach Ablauf der Schutzfrist darf zwar jeder ein abgelaufenes Patent nutzen, aber er darf die Erfindung nicht noch mal auf seinen eigenen Namen anmelden. Bedingung für eine Patentanmeldung ist, dass die Idee absolut neu ist und noch nirgendwo veröffentlicht wurde. Als das Patent von Reis ablief, hat Bell es sofort wieder unter seinem Namen rechtswidrig angemeldet. Beispiele gibt es viele. Siehe das deutsche Flächenregelpatent der vierziger Jahre, in den Fünfzigern in USA neu angemeldet.

GSch
04.07.2018, 20:43
Als das Patent von Reis ablief, hat Bell es sofort wieder unter seinem Namen rechtswidrig angemeldet. Beispiele gibt es viele.

Ach, weißt du, im Patentrecht gibt es unendlich viele Schlupflöcher. Ich hatte mal einen Chef, der mehrere Patente angemeldet hatte und von Zeit zu Zeit neue einreichte. Da rollen sich dir wirklich die Fußnägel auf.

Natürlich wird keiner einfach das Originalpatent eines anderen als sein eigenes einreichen. Er wird die Ansprüche geringfügig modifizieren und dann behaupten, das wäre eine völlig neue schöpferische geistige Leistung. Wer das nicht mag, dem stehen ja Rechtsmittel zur Verfügung. Aber die kosten Geld, und dann gibt es Fristen ...

Nur vermute ich, dass solche dreckigen Tricks keine rein amerikanische Errungenschaft sind.

Gehirnnutzer
04.07.2018, 21:44
Es waren 2+5-Verhandlungen! Die Polen saßen mit am Tisch. Und die Polen waren der Grund, warum Genscher und sein Kollege auf einen Friedensvertrag verzichteten! Ich sage da nur Oder-Neiße-Linie.
Diese hat nur Bestand, solange der Waffenstillstand dauert!

[ ...ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung sind nicht beabsichtigt! ]

Aus dem Protokoll Nr. 354: Drittes Treffen der Außenminister der 2 plus 4, 17.7.1990

Mal wieder schön verarscht worden! Du und der "Gehirnnutzer" solltet es mal mit ehrlicher Arbeit versuchen.

Eloy werfe mal ein kleinen Blick auf das Potsdamer Abkommen


VI.
Stadt Königsberg und das anliegende Gebiet Die Konferenz prüfte einen Vorschlag der Sowjetregierung, daß vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung der territorialen Fragen bei der Friedensregelung derjenige Abschnitt der Westgrenze der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, der an die Ostsee grenzt, von einem Punkt an der östlichen Küste der Danziger Bucht in östlicher Richtung nördlich von Braunsberg-Goldap und von da zu dem Schnittpunkt der Grenzen Litauens, der Polnischen Republik und Ostpreußens verlaufen soll.

Die Konferenz hat grundsätzlich dem Vorschlag der Sowjetregierung hinsichtlich der endgültigen Übergabe der Stadt Königsberg und des anliegenden Gebietes an die Sowjetunion gemäß der obigen Beschreibung zugestimmt, wobei der genaue Grenzverlauf einer sachverständigen Prüfung vorbehalten bleibt.

Der Präsident der USA und der britische Premierminister haben erklärt, daß sie den Vorschlag der Konferenz bei der bevorstehenden Friedensregelung unterstützen werden.
....................................



) Bezüglich der Westgrenze Polens wurde folgendes Abkommen erzielt:



In Übereinstimmung mit dem bei der Krim-Konferenz (http://www.documentarchiv.de/in/1945/krimkonferenz_bericht.html) erzielten Abkommen haben die Häupter der drei Regierungen die Meinung der Polnischen Provisorischen Regierung der Nationalen Einheit hinsichtlich des Territoriums im Norden und Westen geprüft, das Polen erhalten soll. Der Präsident des Nationalrates Polens und die Mitglieder der Polnischen Provisorischen Regierung der Nationalen Einheit sind auf der Konferenz empfangen worden und haben ihre Auffassungen in vollem Umfange dargelegt. Die Häupter der drei Regierungen bekräftigen ihre Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zu der Friedenskonferenz zurückgestellt werden soll.

Die Häupter der drei Regierungen stimmen darin überein, daß bis zur endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens, die früher deutschen Gebiete östlich der Linie, die von der Ostsee unmittelbar westlich von Swinemünde und von dort die Oder entlang bis zur Einmündung der westlichen Neiße und die westliche Neiße entlang bis zur tschechoslowakischen Grenze verläuft, einschließlich des Teiles Ostpreußens, der nicht unter die Verwaltung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in Übereinstimmung mit den auf dieser Konferenz erzielten Vereinbarungen gestellt wird und einschließlich des Gebietes der früheren Freien Stadt Danzig, unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen.
Quelle





Was mit den Ostgebieten geschehen ist, war schon 1945 beschlossene Sache.

Übrigens dein dämliches Protokoll kannst du lassen,

http://www.bundvfd.de/wp-content/uploads/2016/11/opelt-recht-11-franz.-Protokoll-Friedensvertrag.pdf

Wann lernt ihr mal das Abkürzungen in öffentlichen Verwaltungen genormt sind. Echt dämlich, zwar ist die Abkürzung für Chef Bundeskanzleramt ChefBK, aber eben nicht mit Lehrzeichen.
http://www.bund.de/SharedDocs/PDF/Abkuerzungsverzeichnis-des-Bundes.pdf?__blob=publicationFile
Wollen wir jede einzelne Abkürzung in diesem Protokoll durchgehen vom Bundeskanzleramt (BKAmt) etc. pp..

Interessant auch die Quelle "DzD", was soll das sein. Ich wüsste nicht, was das Deutsche Zentrum für Diabetesforschung mit den 2 + 4 Verhandlungen zu tun hat oder der Algerische Dinar.
Auch schön Präsident Gorbatschow, dummerweise werden auch in Protokollen die Amtsbezeichnungen angegeben, nicht Präsident sondern Staatspräsident.

Wenn ihr schon etwas faken wollt, dann informiert euch wenigstens und achtet auf die Kleinigkeiten.

Ich vermute sogar, dass dir selber bewusst ist, dass die Sache ein Fake ist, sonst hättest du ja verlinkt.

houndstooth
05.07.2018, 08:01
houndstooth ich habe hier mit entsprechender Literatur verlinkt.

https://books.google.de/books?id=MRU_q5e8-XsC&lpg=PA280&dq=%22Jeder%20andere%20Vertrag%20kann%20die%20glei che%20Wirkung%20haben%22&pg=PA280#v=onepage&q=%22Jeder%20andere%20Vertrag%20kann%20die%20gleic he%20Wirkung%20haben%22&f=false

Vielen Dank GN :)

Murmillo
05.07.2018, 08:17
houndstooth ich habe hier mit entsprechender Literatur verlinkt.

https://books.google.de/books?id=MRU_q5e8-XsC&lpg=PA280&dq=%22Jeder%20andere%20Vertrag%20kann%20die%20glei che%20Wirkung%20haben%22&pg=PA280#v=onepage&q=%22Jeder%20andere%20Vertrag%20kann%20die%20gleic he%20Wirkung%20haben%22&f=false

Tja, und Prof. Karl Albrecht Schachtschneider, auch Staatsrechtler, sieht dies im Interview mit Jürgen Elsässer wiederum ganz anders.


Friedensvertrag mit Deutschland
Jürgen Elsässer: Wenn das nun wirklich ernst gemeint gewesen wäre mit der „vollen Souveränität“, hätten denn dann die Alliierten nicht gleichzeitig einen Friedensvertrag mit Deutschland schließen müssen?

Prof. Schachtschneider weist darauf hin, dass dieser Friedensvertrag tatsächlich immer ausstand. Und es ist ein Gebot des Völkerrechtes, nach einem Krieg einen Friedensvertrag zu schließen. Tatsächlich wurde dieser bis heute noch nicht geschlossen. Schachtschneider verweist auf die Schwierigkeiten mit Blick auf das Problem des geteilten Deutschlands: Man wusste nicht, mit wem man diesen Friedensvertrag schließen sollte.

Jürgen Elsässer: Aber ab dem 3. Oktober 1990 gibt es doch eine gesamtdeutsche Regierung, und die wäre doch der Ansprechpartner für einen solchen Friedensvertrag gewesen?

Schachtschneider erwiderte, dass das in der Tat bis heute nicht geschehen ist. Und das ist auch ein Defizit des Zwei-plus-Vier-Vertrages. Die Lehre sagt dazu, dass es nicht mehr nötig sei, weil der Sache nach Friedensverhältnisse bestehen. Viele hielten daher die Forderung nach einem Friedensvertrag für Deutschland für obsolet, aber Schachtschneider teilt diese Auffassung nicht. Denn Deutschland ist offiziell noch Feindstaat. Er verweist auf die Feindstaatenklausel in der UNO-Charta. Diese Feindstaatenklausel gibt den Ländern erhebliche Rechte, falls Deutschland eine Politik gemacht hat, von der man meint, sie gefährde in Nachfolge des Zweiten Weltkrieges die friedlichen Verhältnisse. Und darunter kann man natürlich manch eine Politik subsumieren.
http://www.umkreis-institut.de/umkreis-online/schachtschneider-zur-souveranitaet-102/

Und nun ? Immerhin stellt Schachtschneider, anders als Doehring, einen plausiblen Zusammenhang zwischen immer noch bestehender Feindstaatenklausel und fehlendem Friedensvertrag her.

hamburger
05.07.2018, 08:20
Gott behüte mich davor, zu deinem "Volk" zu gehören. Im Übrigen trage ich deine Beschimpfungen mit Stolz, denn wenn du mir um den Hals fallen würdest, müsste ich mir ernsthaft Sorgen darüber machen, was ich verkehrt gemacht habe (am Ende würde ich vielleicht noch zu deinem "Volk" gehören, widerlicher Gedanke). Und wenn du den von dir angeführten Körperteil nicht hättest, wärst du einige Tage später tot.

Wer so etwas schreibt muss schon einen erheblichen Schaden haben. Er zeigt nur, das er weder Niveau noch sonstige Qualitäten hat.
Lesen bildet...und dann begreift man auch, welche Bedeutung der Begriff Volk hat.


Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

FranzKonz
05.07.2018, 12:25
Sämtliche US-Kolonien – darunter auch Deutschland und Japan – sollen laut Präsident Trump anlässlich des heutigen Unabhängigkeitstages der Vereinigten Staaten von Amerika ebenfalls in die Unabhängigkeit entlassen werden. „Das ist ein großer Tag für Amerika und ein noch größerer Tag für die Welt“, twitterte er.

http://berliner-express.com/2018/07/4-juli-trump-will-us-kolonien-unabhaengigkeit-gewaehren/

Ostzone
05.07.2018, 12:39
Nein, hat sie nicht. Der Staat, der heute allgemein als Deutschland bezeichnet wird, sollte er denn wirklich ein Staat sein, ist Mitglied der UNO. Und somit bezieht sich die Feindstaatenklausel nicht auf ihn.



Ganz genau.



Ich auch.



In den Zusatzprotokollen, die leider nur schwer im Netzt zu finden sind.

Um das Ganze hier mal aufzulösen. Die Feindstaaatenklausel der UN-Charta bezieht sich auf das Deutsche Reich, das ja defacto laut Urteil des BVG nicht untergegangen ist.
Die Feindstaatenklausel ist also eine Rückversicherung der Kreigsgewinner falls das Deutsche Reich wieder handlungsfähig werden sollte.
Im Übrigen kann die BRD keinen Friedensvertrag mit den anderen kriegsführenden Parteien des WKII schließen, weil wie hier schon richtig festgestellt wurde, das nur die kriegführenden Staaten tun können, wozu diese BRD nunmal nicht zählt. PUNKT.

habt ihr beide eigentlich das von mir eingestellte erste Video angeschaut, in voller Länge ?
scheinbar nicht -

also hört auf, hier was vom Pferd erzählen zu wollen -

eure "Erkenntnisse" kann man nun wirklich nicht nachvollziehen -

Computermouse
05.07.2018, 12:44
http://berliner-express.com/2018/07/4-juli-trump-will-us-kolonien-unabhaengigkeit-gewaehren/

"In Berlin selbst ist man angesichts der Ankündigung Trumps noch etwas ratlos, wie es nun weitergehen soll. „Wir sind es schon so sehr gewohnt, dass wir Befehle aus Washington erhalten und diese ausführen, dass wir doch gar nie gelernt haben, wie man eine eigenständige Politik macht“, heißt es aus dem Bundeskanzleramt. Man habe ja kürzlich erst neue Anordnungen von Botschafter Grenell erhalten, die man umsetzen wollte. Insidern der Bundesregierung zufolge habe es sogar heftige Tränenausbrüche gegeben, weil man sich in den Regierungskreisen nun fühle, „wie ein von den Eltern verstoßenes Kind.“


hahaha, das hätte ich gern gesehen!
Was immer das zu bedeuten hat, wir werden es erleben und ich bin sehr gespannt, wie es weiter geht!
Danke für diesen Spaß!

GSch
05.07.2018, 12:53
Immerhin stellt Schachtschneider, anders als Doehring, einen plausiblen Zusammenhang zwischen immer noch bestehender Feindstaatenklausel und fehlendem Friedensvertrag her.

Herrn Schachtschneider dürfte bekannt sein, dass es bis zum heutigen Tag keinen förmlichen Friedensvertrag zwischen Japan und der Sowjetunion bzw. Russland gibt.

Sicher ist ihm auch bekannt, was die UN-Charta eigentlich sagt. Zunächst mal gibt es keine Feindstaatenliste, wie gelegentlich behauptet wird, auf der dann etwa Deutschland steht. Es gibt nur eine allgemeine Beschreibung, was ein Feindstaat ist.

Art. 53 Abs. 2 sagt (ähnlich auch Art. 107):


Der Begriff Feindstaat, wie er in Absatz 1 dieses Artikels verwendet wird, bezieht sich auf irgendeinen Staat, der während des Zweiten Weltkriegs ein Feind irgendeines Unterzeichnerstaates der vorliegenden Charta war.

Es ist völlig klar, wer damit 1945 gemeint war: Deutschland und Japan sowie ihre Verbündeten (Italien, Rumänien, Ungarn, Bulgarien, Finnland, Österreich, ...). Alle diese Feindstaaten von 1945 durften erst später den UN beitreten, die meisten um 1955 herum, Deutschland erst 1973.

Aber wie sieht die Lage heute aus? Alle diese Länder sind heute Mitglied der UN, also Unterzeichnerstaaten der UN-Charta. Deutschland (oder auch Japan) könnte also jeden Staat, der während des Zweiten Weltkrieges sein Feind war, als Feindstaat ansehen und behandeln, von den USA bis hin zu Uruguay. Voraussetzung wäre eine aggressive Politik dieses Staates, denn Abs. 1 sagt:


But no enforcement action shall be taken ... without the authorization of the Security Council, with the exception of measures against any enemy state, as defined in paragraph 2 of this Article, ... directed against renewal of aggressive policy on the part of any such state, until such time as the Organization may ... be charged with the responsibility for preventing further aggression by such a state.

Es wird ja hier oft genug darauf hingewiesen, dass die USA eine aggressive Politik verfolgen, wenn sie meinen, dass es ihren Zwecken nützt. In einem solchen Fall hätte Deutschland das Recht, auch ohne Mandat des Weltsicherheitsrates die USA militärisch niederzuwerfen und eine Beendigung der Aggression zu erzwingen, bis die UN die Sache selbst in die Hand nehmen. Oder eben auch Uruguay, wobei dieses Land mir aber keine Gefahr für seine Nachbarn zu sei scheint. Klar, so war das nicht gemeint, aber darauf läuft der Text vor dem Hintergrund der heutigen Situation hinaus.

Natürlich wird das nicht passieren. Dann braucht man sich aber auch keine Sorgen darum zu machen, die Klauseln könnten gegen Deutschland angewendet werden. Schon alleine, weil Mitgliedstaaten der UN keine Feindstaaten sein können.

Zyankali
05.07.2018, 13:15
Aber wie sieht die Lage heute aus? Alle diese Länder sind heute Mitglied der UN, also Unterzeichnerstaaten der UN-Charta. Deutschland (oder auch Japan) könnte also jeden Staat, der während des Zweiten Weltkrieges sein Feind war, als Feindstaat ansehen und behandeln, von den USA bis hin zu Uruguay. Voraussetzung wäre eine aggressive Politik dieses Staates, denn Abs. 1 sagt:


glaubst du den stuß den du hier schreibst eigentlich selber ?

doch mach ruhig weiter, immer wieder schön zu sehen, wenn sich jemand in seiner argumentation verbeisst und einfach nicht zugeben kann das er falsch liegt... :D

Süßer
05.07.2018, 13:16
######

3. Egal was du dir auch zusammenargumentierst um die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennen zu müssen, so erkennen aber 192 Staaten die Bundesrepublik Deutschland als derzeitige Erscheinungsform des Völkerrechtssubjekt Deutschland an und das ist die Rechtslage.

Welche Rechtslage? Völkerrecht, Handelsrecht oder Privatrecht?

Erklär uns Nichtverstehenden doch mal die Lage an einem Beispiel: Annahme die Achse steht wieder auf. Daraufhin wird die BRD und Italien besetzt. Die den Allierten entstandenden Kriegskosten werden werden von den Achsenmächten zurückgefordert.
Was wären die Unterschiede BRD zu Italien? Achso die UN aktieviert praktischerweise die Feindstaatenklausel.
Bitte Gehirnnutzer!

Murmillo
05.07.2018, 16:00
Gemäß UN-Resolution sind sie obsolet.

...

So stehts zumindest in der UN-Resolution 50/52 von 1995.

...
Taking note of the recommendation of the Special Committee on the most
appropriate legal action to be taken on the question of the deletion of the
"enemy State" clauses from Articles 53, 77 and 107 of the Charter of the
United Nations,

Recognizing that, having regard to the substantial changes that have
taken place in the world, the "enemy State" clauses in Articles 53, 77 and 107
of the Charter of the United Nations have become obsolete, ...http://www.un.org/documents/ga/res/50/a50r052.htm

(http://www.un.org/documents/ga/res/50/a50r052.htm)Bedeutet aber auch, dass schon wieder seitdem 23 Jahre vergangen sind, in denen es man nicht für nötig hielt, die entsprechenden Artikel zu löschen.
Und eins ist auch Fakt- wenn man solche Artikel einfach für "obsolet" erklären kann, dann kann man sie, wenn sie noch in der Charta festgeschrieben sind, auch genau so ganz einfach wieder für "common" erklären.

Gehirnnutzer
05.07.2018, 17:53
Tja, und Prof. Karl Albrecht Schachtschneider, auch Staatsrechtler, sieht dies im Interview mit Jürgen Elsässer wiederum ganz anders.

http://www.umkreis-institut.de/umkreis-online/schachtschneider-zur-souveranitaet-102/

Und nun ? Immerhin stellt Schachtschneider, anders als Doehring, einen plausiblen Zusammenhang zwischen immer noch bestehender Feindstaatenklausel und fehlendem Friedensvertrag her.

Murmillo, Doehring wird aber bestätigt, z.B. durch den Kongressbeschluss und die daraus resultierende Proklamation Trumans

https://usa.usembassy.de/etexts/jointres4555.htm

http://www.presidency.ucsb.edu/ws/?pid=13969

auch ein Artikel aus dem Neuen Deutschland belegt Doehrings Aussage

https://www.nd-archiv.de/ausgabe/1955-01-26

Schachtschneider ist eine Person für sich, dessen Kompetenz durchaus nicht in Frage stelle, jedoch wer eine Verfassungsbeschwerde vorsätzlich so formuliert, dass den Verfassungsrichtern keine andere Wahl bleibt als deren Annahme zu verweigern, dem unterstelle ich, dass er sein Antworten seinen Zielen entsprechend formuliert und nicht nach der Sachlage.

Frontferkel
06.07.2018, 00:15
Das musst du mir gelegentlich noch einmal näher erklären. Die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates können dort nicht überstimmt werden, aber in der Vollversammlung haben sie keine Sonderrechte, und nach Belieben Krieg gegen andere Länder führen dürfen auch sie nicht, genau wie alle anderen.




Hilft nichts, Art. 139 GG bezieht sich auf deutsche Landesgesetze, die auf der Grundlage der Direktive des Kontrollrats erlassen worden waren. Probiers mal hier: http://akj.rewi.hu-berlin.de/zeitung/05-1/139.htm



Und das BVerwG sagte dazu (Entscheidung vom 21. 7. 1989, Az. 7 B 184/88):






Wenn die Argumentenkiste leer ist, greift man ins Klo, das ist bekannt. Erstens kann man einen Staat nicht verbieten, wie du selbst auch schon mal so erschütternd wahr festgestellt hast. Das Kontrollratsgesetz Nr. 46 von 1947 sagt außerdem nichts über das Deutsche Reich, nur über Preußen. In der "Berliner Erklärung" vom 5. Juni 1945 wird das Reich als fortbestehend angesehen. Es sollte unter demokratischen und nichtmilitaristischen Vorzeichen neu organisiert werden. Leider gelang der schöne Plan nur recht unvollkommen.



Ich rate nicht, ich lese und verstehe. Kann ich nur empfehlen. Laut Einigungsvertrag traten die vereinigungsbedingten Änderungen des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 in Kraft, also nach der Unterzeichnung sowohl des Einigungsvertrags (logisch, da wurden sie ja beschlossen) und auch des Zwei-plus-Vier-Vertrags. Eigentlich ganz einfach.



Versuch doch mal, das zu lesen, was du andauernd zitierst oder zu zitieren vorgibst. Es lohnt sich. Du wirst so manches Überraschende und Schöne finden.



Gott behüte mich davor, zu deinem "Volk" zu gehören. Im Übrigen trage ich deine Beschimpfungen mit Stolz, denn wenn du mir um den Hals fallen würdest, müsste ich mir ernsthaft Sorgen darüber machen, was ich verkehrt gemacht habe (am Ende würde ich vielleicht noch zu deinem "Volk" gehören, widerlicher Gedanke). Und wenn du den von dir angeführten Körperteil nicht hättest, wärst du einige Tage später tot.
Sage mal , durftest du schon in der 4. Klasse rauchen?

Zyankali
06.07.2018, 01:03
Man merkt mal wieder, wie wenig sich die Leute mit der Charta beschäftigen


Die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates können dort nicht überstimmt werden, aber in der Vollversammlung haben sie keine Sonderrechte, und nach Belieben Krieg gegen andere Länder führen dürfen auch sie nicht, genau wie alle anderen.


was passiert mit vetomächten, wenn sie einen krieg beginnen ? bekommen sie dann von den VN sanktionen aufgedrückt, gegen die sie ihr veto einlegen ? :fizeig:



ps: eigentlich gehört dieses vetorecht ja längst gestrichen, noch vor den feindstaatenklauseln, doch hey, welcher staat würde sich dieser macht berauben lassen und bei einer abstimmung darüber nicht sein veto einlegen... ? :hmm:



oder, um es anders auszudrücken:


https://www.youtube.com/watch?v=TDEpLi-9WU8

GSch
06.07.2018, 08:29
was passiert mit vetomächten, wenn sie einen krieg beginnen ? bekommen sie dann von den VN sanktionen aufgedrückt, gegen die sie ihr veto einlegen ?

Aber das machen die doch niemals nie, weil sie ja Mitglied der UN sind. Sie verteidigen sich bei Bedarf, oder sie schicken ihre Soldaten aus humanitären Gründen oder zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung irgendwohin, aber unter gar und überhaupt keinen Umständen würden sie einen Krieg anfangen. Und eine Sanktion durch den Weltsicherheitsrat würden sie schon zu verhindern wissen. Wozu ist man Vetomacht, und man kann auch schon vorher eine Menge machen.


ps: eigentlich gehört dieses vetorecht ja längst gestrichen, noch vor den feindstaatenklauseln, doch hey, welcher staat würde sich dieser macht berauben lassen und bei einer abstimmung darüber nicht sein veto einlegen... ?

Und das zeigt sehr gut, was für ein Riesenaufwand mit einer Generalrevision der Charta verbunden wäre. Dass die mal fällig wäre, nach über 70 Jahren, darüber herrscht Einigkeit, aber angefangen hat das Projekt noch keiner. Da werden wir wohl auch noch eine Weile mit den Feindstaatenklauseln leben müssen. Nur stören die niemanden ernsthaft, im Gegensatz zum Vetorecht.

Gehirnnutzer
06.07.2018, 19:29
So stehts zumindest in der UN-Resolution 50/52 von 1995.
http://www.un.org/documents/ga/res/50/a50r052.htm

(http://www.un.org/documents/ga/res/50/a50r052.htm)Bedeutet aber auch, dass schon wieder seitdem 23 Jahre vergangen sind, in denen es man nicht für nötig hielt, die entsprechenden Artikel zu löschen.
Und eins ist auch Fakt- wenn man solche Artikel einfach für "obsolet" erklären kann, dann kann man sie, wenn sie noch in der Charta festgeschrieben sind, auch genau so ganz einfach wieder für "common" erklären.


was passiert mit vetomächten, wenn sie einen krieg beginnen ? bekommen sie dann von den VN sanktionen aufgedrückt, gegen die sie ihr veto einlegen ? :fizeig:



ps: eigentlich gehört dieses vetorecht ja längst gestrichen, noch vor den feindstaatenklauseln, doch hey, welcher staat würde sich dieser macht berauben lassen und bei einer abstimmung darüber nicht sein veto einlegen... ? :hmm:



oder, um es anders auszudrücken:


https://www.youtube.com/watch?v=TDEpLi-9WU8

Wie gesagt, die meisten dir hier die Feindstaatenklauseln kritisieren, kennen nicht ihren Inhalt und was sie bewirken.

Einfach dargestellt, erlauben sie den ehemaligen Kriegsgegnern nur Maßnahmen, die gemäß Charta sonst nur der UN vorbehalten sind, untersagt sind oder sonst ein UN-Mandat des Sicherheitsrates benötigen.


Artikel 53

(1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.

(2) Der Ausdruck “Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta


Artikel 77

(1) Das Treuhandsystem findet auf die zu den folgenden Gruppen gehörenden Hoheitsgebiete Anwendung, soweit sie auf Grund von Treuhandabkommen in dieses System einbezogen werden:
a) gegenwärtig bestehende Mandatsgebiete;

b) Hoheitsgebiete, die infolge des Zweiten Weltkriegs von Feindstaaten abgetrennt werden;

c) Hoheitsgebiete, die von den für ihre Verwaltung verantwortlichen Staaten freiwillig in das System einbezogen werden.
(2) Die Feststellung, welche Hoheitsgebiete aus den genannten Gruppen in das Treuhandsystem einbezogen werden und welche Bestimmungen hierfür gelten, bleibt einer späteren Übereinkunft vorbehalten.

Artikel 107

Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.

Neben dem Inhalt sollte man beachten, das die Charta 26. Juni 1945 unterzeichnet wurde. Sie entstand also unter den Eindrücken des II. Weltkrieges, der in Europa gerade zu Ende gegangen ist und im Pazifik noch wütete.

Fangen wir doch mal an mit 53:

Nun es gab die entsprechenden Zwangsmaßnahmen, nannte sich Besatzungsrecht, Entnazifizierung etc. pp.. Interessanterweise wurden die Maßnahmen dann nach und nach durch Abmachungen aufgehoben. Von den Pariser Verträgen, dem Überleitungsvertrag bis hin zum 2+4 Vertrag. Dementsprechend schließen die völkerrechtlichen Verträge zwischen den Alliierten und Deutschlands schon von sich aus weitere Zwangsmaßnahmen aus, die Artikel 53 erlauben würde.
Hinzukommt, dass die besagte Angriffspolitik durch die Einbindung Deutschlands in UN, NATO und EU unmöglich ist.

Die ehemaligen Ostgebiet waren zu keiner Zeit Teil eines Treuhandsabkommen. Somit kommt Artikel 77 gar nicht in Anwendung.

Verträge und Abkommen sind auch Maßnahmen, können also nicht außer Kraft gesetzt werden.

Die Feindstaatenklauseln sind also obsolet, weil sie zum einen keine Anwendung finden (Artikel 77) oder andere Teile des Völkerrechts, dass was sie erlauben untersagen (Artikel 53 und 107).

Wer jetzt meint, die Staaten könnten ja die völkerrechtlichen Verträge brechen, aber dann spielt die Existenz oder Nichtexistenz der Feindstaatenklauseln so oder so keine Rolle.

Zyankali
06.07.2018, 20:11
...

blablabla, würdest du einfach meine frage beantworten statt rumzuschwallen ? wäre nett, danke.

Gehirnnutzer
07.07.2018, 09:37
blablabla, würdest du einfach meine frage beantworten statt rumzuschwallen ? wäre nett, danke.

Bist du beleidigt, weil es sich herausstellt, dass die Feindstaatenklauseln bedeutungslos sind.

Warum soll ich eine Frage beantworten, die beantwortet ist. Gsch hat sie beantwortet und wenn du anstatt jede Antwort einer Person, die eine andere politische Meinung haben, zu ignorieren, einmal nachdenken würdest. Ich gebe dir mal ein paar Stichworte, vielleicht fällt auch bei dir der Groschen. Golfkrieg, dritter um genau zu sein, USA und Koalition der Willigen.

Zyankali
07.07.2018, 09:55
Bist du beleidigt, weil es sich herausstellt, dass die Feindstaatenklauseln bedeutungslos sind.

Warum soll ich eine Frage beantworten, die beantwortet ist. Gsch hat sie beantwortet und wenn du anstatt jede Antwort einer Person, die eine andere politische Meinung haben, zu ignorieren, einmal nachdenken würdest. Ich gebe dir mal ein paar Stichworte, vielleicht fällt auch bei dir der Groschen. Golfkrieg, dritter um genau zu sein, USA und Koalition der Willigen.

nö, ich werde beleidigend, wenn man auf eine frage mit einem wortschwall antwortet, der garnichts mit der frage zu tun hat...

dritter golfkrieg, gutes beispiel, wie hätte man ihn innerhalb der VN verhindern sollen ?

insofern gebe ich dir recht, im prinzip ist sind die feindstaatenklauseln überholt bzw obsolet, da die VSA eh jeden angreifen den sie angreifen wollen. liesse sich wohl wirklich bloss durch direkte militärische konfrontation verhindern. doch wer riskiert wegen dem irak den dritten weltkrieg ?

oh, in syrien passiert es ja...


naja, die VN brauchen definitiv eine reform, doch wie ?

Odem
07.07.2018, 12:43
Das musst du mir gelegentlich noch einmal näher erklären. Die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates können dort nicht überstimmt werden, aber in der Vollversammlung haben sie keine Sonderrechte, und nach Belieben Krieg gegen andere Länder führen dürfen auch sie nicht, genau wie alle anderen. (...)




.

Weshalb?

Da nicht sein kann, was bei Leuten, wie Dir nicht sein darf?!

Daran gibt es nichts zu erklären, kurze Frage, Du Fußpilz, wieviele Angriffskriege wurden seit ende 1945 geführt, obwohl es dafür keine Mehrheiten im Sicherheitsrat gab?! - Ich sage es Dir, beinahe jeder.


(...)




Hilft nichts, Art. 139 GG bezieht sich auf deutsche Landesgesetze, die auf der Grundlage der Direktive des Kontrollrats erlassen worden waren. Probiers mal hier: http://akj.rewi.hu-berlin.de/zeitung/05-1/139.htm


.


Du mußt schreiben, "(...) auf Direktvie des Alliierten Kontrollrats(....)", alles andere ist Augenwischerei, und sorgt so für die Masse für das Empfinden, daß es sich hierbei um freiwillige Beschlüsse, eines mündigen Volkes handelt, was EBEN NICHT der Fall war, unabhängig dessen NOCH IMMER Älter sind, als das Grundgesetz und somit die BRD selbst, insofern handelt es sich EBEN NICHT um Deutsches Recht, sondern vielmehr umd diktiertes Alliiertes!





Und das BVerwG sagte dazu (Entscheidung vom 21. 7. 1989, Az. 7 B 184/88):






.


Zitiere doch bitte einmal alles;



Der Bundesgesetzgeber war auch nicht durch Art. 139 GG (https://www.jurion.de/gesetze/gg/139/?q=7+B+184%2F88&sort=1&from=1%3A129400%2C0) an der Aufhebung des genannten Gesetzes gehindert. Diese Bestimmung, nach der die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften durch die Bestimmungen des Grundgesetzes (https://www.jurion.de/gesetze/gg/?q=7+B+184%2F88&sort=1&from=1%3A129400%2C0) nicht berührt werden, gehört zu dem als "Übergangs- und Schlußbestimmungen" bezeichneten Teil des Grundgesetzes (https://www.jurion.de/gesetze/gg/?q=7+B+184%2F88&sort=1&from=1%3A129400%2C0). Der Zweck der Bestimmung erschöpft sich deshalb darin, die in Bezug genommenen Rechtsvorschriften, die der Verfassunggeber bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes (https://www.jurion.de/gesetze/gg/?q=7+B+184%2F88&sort=1&from=1%3A129400%2C0) vorfand, in den neugeschaffenen Verfassungszustand zu überführen. Dazu bestand deshalb Anlaß, weil die von den Besatzungsmächten alsbald nach Kriegsende in Gang gesetzte sogenannte Entnazifizierung nur in ihren Grundzügen besatzungsrechtlich geregelt war und in der Ausführung auf deutschen Rechtsvorschriften beruhte, die inhaltlich dem Grundgesetz (https://www.jurion.de/gesetze/gg/?q=7+B+184%2F88&sort=1&from=1%3A129400%2C0) weitgehend widersprachen und daher ohne eine zusätzliche Übergangsbestimmung gemäß Art. 123 Abs. 1 i.V.m. Art. 124 (https://www.jurion.de/gesetze/gg/124/?q=7+B+184%2F88&sort=1&from=1%3A129400%2C0), 125 GG (https://www.jurion.de/gesetze/gg/125/?q=7+B+184%2F88&sort=1&from=1%3A129400%2C0) mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes (https://www.jurion.de/gesetze/gg/?q=7+B+184%2F88&sort=1&from=1%3A129400%2C0) ihre Geltung zu verlieren drohten (vgl. Herzog, in: Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, Kommentar, Art. 139 Rdnr. 1). Um dies zu verhindern und den zuständigen Behörden den planmäßigen Abschluß der Entnazifizierung aufgrund der hierfür erlassenen Rechtsvorschriften zu ermöglichen, wurden jene Vorschriften in Art. 139 GG (https://www.jurion.de/gesetze/gg/139/?q=7+B+184%2F88&sort=1&from=1%3A129400%2C0) insgesamt und ohne Unterscheidung nach ihrem Urheber für von den Bestimmungen des Grundgesetzes (https://www.jurion.de/gesetze/gg/?q=7+B+184%2F88&sort=1&from=1%3A129400%2C0) "nicht berührt", d.h. in ihrer Geltung nicht beeinträchtigt erklärt (Herzog, a.a.O. Rdnr. 1 und 4; Jess, in: Bonner Kommentar zum GG , Art. 139 Anm. II 1. und 3.; Hess.VGH, NJW 1986, 2660 = EuGRZ 1986, 439 und NJW 1986, 2662). Dagegen läßt sich Art. 139 GG (https://www.jurion.de/gesetze/gg/139/?q=7+B+184%2F88&sort=1&from=1%3A129400%2C0) nicht die weitergehende Absicht des Verfassunggebers entnehmen, die dort genannten Vorschriften auf Dauer in ihrem Bestand zu schützen (Hess. VGH a.a.O.; a.A.: VG Frankfurt, NJW 1986, 2661). Ein solcher zeitlich nicht begrenzter Bestandsschutz kam für die besatzungsrechtlichen Entnazifizierungsvorschriften - und nur um solche kann es sich bei dem aufgehobenen Militärregierungsgesetz Nr. 5 handeln - um so weniger in Betracht, als diese Vorschriften für die deutschen Gesetzgebungsorgane ohnehin so lange unantastbar waren, wie ihre Urheber, die Besatzungsmächte, ihren Fortbestand für erforderlich hielten. Demnach sind auch die mit Art. 139 GG (https://www.jurion.de/gesetze/gg/139/?q=7+B+184%2F88&sort=1&from=1%3A129400%2C0) zusammenhängenden Rechtsfragen eindeutig i.S. der angefochtenen Berufungsentscheidung zu beantworten und nicht in der in § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (https://www.jurion.de/gesetze/vwgo/132/?q=7+B+184%2F88&sort=1&from=1%3A129400%2C0) vorausgesetzten Weise grundsätzlich klärungsbedürftig.




Komisch, ohne deinen ausgelassenen Stellen liest sich das schon wieder gänzlich anders - bekommst Du doch Kohle, für deinen geistigen Dünnschiss?








Wenn die Argumentenkiste leer ist, greift man ins Klo, das ist bekannt. Erstens kann man einen Staat nicht verbieten, wie du selbst auch schon mal so erschütternd wahr festgestellt hast. Das Kontrollratsgesetz Nr. 46 von 1947 sagt außerdem nichts über das Deutsche Reich, nur über Preußen. In der "Berliner Erklärung" vom 5. Juni 1945 wird das Reich als fortbestehend angesehen. Es sollte unter demokratischen und nichtmilitaristischen Vorzeichen neu organisiert werden. Leider gelang der schöne Plan nur recht unvollkommen.





Nein, der Grund ist einfach, da Du Drecksack ein Arschloch bist, und nicht, da es an Arguementen mangelt, denn jemand, wie Du, welcher den Niedergang der Völker mit Regleungen vorgeworfen von den Internationalistischen Kotzpresser als Legitim Bezeichnet, jemand, welcher von "mein" und "dein" Volk spricht, obwohl ich mir recht sicher bin, daß auch Du Deutscher Staatsbürger bist, nun ist nun einmal ein Arschloch.





Ich rate nicht, ich lese und verstehe. Kann ich nur empfehlen. Laut Einigungsvertrag traten die vereinigungsbedingten Änderungen des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 in Kraft, also nach der Unterzeichnung sowohl des Einigungsvertrags (logisch, da wurden sie ja beschlossen) und auch des Zwei-plus-Vier-Vertrags. Eigentlich ganz einfach.



.


Ja, da mache ich, sehe allerdings die Dinge im Hitsorischen Kontext, und genau da ist der Punkt - allerdings wahrscheinlich zu hoch für Dich Minusmenschen.






Gott behüte mich davor, zu deinem "Volk" zu gehören. Im Übrigen trage ich deine Beschimpfungen mit Stolz, denn wenn du mir um den Hals fallen würdest, müsste ich mir ernsthaft Sorgen darüber machen, was ich verkehrt gemacht habe (am Ende würde ich vielleicht noch zu deinem "Volk" gehören, widerlicher Gedanke). Und wenn du den von dir angeführten Körperteil nicht hättest, wärst du einige Tage später tot.

Weshalb, bist Du Ami, Russe, Jude........?
Wenn ja, dann Nutznießer der ganzen Geschichte, somit ein Arschloch (eben da Du dieses auch noch verklärst - wenn nein, dann erst recht, aus genannten Grund.


(...)



Es ist völlig klar, wer damit 1945 gemeint war: Deutschland und Japan sowie ihre Verbündeten (Italien, Rumänien, Ungarn, Bulgarien, Finnland, Österreich, ...). Alle diese Feindstaaten von 1945 durften erst später den UN beitreten, die meisten um 1955 herum, Deutschland erst 1973.

(...).

Finnland nicht, Italien bedingt, Bulgarien nicht zu Kriegsende hatte das Reich nur noch Japan als Verbündeten...warum wohl....da diese noch vor Kriegsende dem Reich den Krieg erklärten....also in Geschichte hast Du Pfeife auch gepennt?



Aber das machen die doch niemals nie, weil sie ja Mitglied der UN sind. Sie verteidigen sich bei Bedarf, oder sie schicken ihre Soldaten aus humanitären Gründen oder zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung irgendwohin, aber unter gar und überhaupt keinen Umständen würden sie einen Krieg anfangen. Und eine Sanktion durch den Weltsicherheitsrat würden sie schon zu verhindern wissen. Wozu ist man Vetomacht, und man kann auch schon vorher eine Menge machen.


.


Nenne mir EINEN Verteidigungskrieg Frankreichs, Britaniens und der USA nach 1945!
Zur humanitären Hilfe;

hast Du Lack gesoffen? - denn ist Tatsache, daß bisher alle "humanitären Einsätze" in den betroffenen Ländern die Lage noch verschlimmert haben, aktuell mußt Du dafür nur nach Syrien oder dem Irak sehen.

GSch
07.07.2018, 21:38
Nenne mir EINEN Verteidigungskrieg Frankreichs, Britaniens und der USA nach 1945!

Na, alle! Es wird nur noch verteidigt, denn der Angriffskrieg ist ja geächtet.

Im übrigen habe ich ja schon mal gesagt, dass ich für die Einführung eines Tags <ironie> bzw. </ironie> bin. Bei manchen Leuten wird aber auch das nicht helfen.

Außerdem glaubte ich voraussetzen zu dürfen, dass allgemein bekannt ist, an wen sich die Direktiven des Kontrollrats richteten. Aber man kann sich irren.

Odem
07.07.2018, 22:07
Na, alle! Es wird nur noch verteidigt, denn der Angriffskrieg ist ja geächtet.

Im übrigen habe ich ja schon mal gesagt, dass ich für die Einführung eines Tags <ironie> bzw. </ironie> bin. Bei manchen Leuten wird aber auch das nicht helfen.

Außerdem glaubte ich voraussetzen zu dürfen, dass allgemein bekannt ist, an wen sich die Direktiven des Kontrollrats richteten. Aber man kann sich irren.


Ironie ist bei solchen Themen nicht angebracht und spricht für einen schmutzigen Charakter.
Offensichtlich hast Du Hosentaschenwichser nie soetwas wie “Krieg“ sei es unter Ausbildungs - oder reellen Bedingungen erlebt, sonst würdest Du da anders schreiben.

Außerdem, so, wie Du das Schlachten der Internationalen Völkerfeinde verteidigt hast, suchst Du nun nur nach einer billigen Ausrede, jetzt wo Du Riesenross enttarnt bist, in deiner bodenlosen Dummheit.

Unabhängig dessen; Irak, Lybien, Bosnien, Kambodscha, Libanon, Mali u.A. alles Interventionen OHNE Mehrheit und reine Angriffskriege aus Geopolitischen Interessen - mehr noch zum Teil gar gegen Mitglieder der VN, was der Ursprung unserer Diskussion war & Du negiertest.

GSch
08.07.2018, 07:50
Offensichtlich hast Du ... nie soetwas wie “Krieg“ sei es unter Ausbildungs - oder reellen Bedingungen erlebt, sonst würdest Du da anders schreiben.

Ich muss auch nicht erst sterben, um mich über den Tod zu äußern.

Odem
08.07.2018, 09:40
Ich muss auch nicht erst sterben, um mich über den Tod zu äußern.
Ich frage mich nur eines; woher nehmen Charakter-Schweine deines Formates eigentlich ihr Selbstbewusstsein, denn moralisch Überlegen fühlt ihr euch über allem hinaus auch noch.
Ich muß sagen, ich habe schon viele Minusmenschen kennengelernt, aber Du Wicht übertriffst diese allesamt.
Aber nun weis ich, weshalb Gestalten deines Kalibers so arg bammel davor haben, sofern Leute wie ich eine Mehrheit stellen würden, da ihr wisst, die einzigen, welche etwas zu befürchten hätten ihr wäret ihr.

GSch
08.07.2018, 12:18
Ich muß sagen, ich habe schon viele Minusmenschen kennengelernt, aber Du Wicht übertriffst diese allesamt.

Na, und ist das nicht auch eine Leistung, die in Ehrfurcht gewürdigt werden sollte?


Aber nun weis ich, weshalb Gestalten deines Kalibers so arg bammel davor haben, sofern Leute wie ich eine Mehrheit stellen würden, da ihr wisst, die einzigen, welche etwas zu befürchten hätten ihr wäret ihr.

Die Dummen sind meistens in der Mehrheit. Gefährlich sind nur die Bösartigen, die auch noch für einen Sechser Intelligenz haben. Aber zu denen gehörst du nicht. Aber gib dir unbedingt etwas mehr Mühe bei deinem Pflichtkurs "Deutsch für Migranten".

Odem
08.07.2018, 13:04
Na, und ist das nicht auch eine Leistung, die in Ehrfurcht gewürdigt werden sollte?



Die Dummen sind meistens in der Mehrheit. Gefährlich sind nur die Bösartigen, die auch noch für einen Sechser Intelligenz haben. Aber zu denen gehörst du nicht. Aber gib dir unbedingt etwas mehr Mühe bei deinem Pflichtkurs "Deutsch für Migranten".

Puschel, Du machst Dich lächerlich, aber keine Angst, auch deine Kugel ist bereits gegossen, denn Du Wahnsinniger vergisst eines, alles das, was Du zu verteidigen suchst und der Lüge entlarvt wurde, beschneidet auch den Ast, auf welchen Du sitzt, zwischen Dir und mir gibt es dabei nur einen Unterschied; und zwar, daß ich im Gegensatz zu Dir auch ohne dieser untergehenden Bückling und Konsumgesellschaft überlebensfähig bin.

Von daher schwalle ruhig weiter, solang Du noch kannst, und wenn der Tag kommt, so singe ich auf den Untergang von Dir und deines gleichen.

GSch
08.07.2018, 13:24
Von daher schwalle ruhig weiter, solang Du noch kannst, und wenn der Tag kommt, so singe ich auf den Untergang von Dir und deines gleichen.

Wenn du so singst, wie du schreibst, wird mir dabei kaum viel entgehen.

Odem
08.07.2018, 13:29
Wenn du so singst, wie du schreibst, wird mir dabei kaum viel entgehen.

Weißt Du, sage mir dies doch ins Gesicht.
Ansonsten lade ich Dich Lumpen noch immer gern ein, etwas den (historischen) Tatsachen entsprechendes zum Thema beizutragen - aber man merkt eben, daß Du Schwachkopf keine Argumente mehr hast - eigentlich nie hattest und daher Angriffsfläche suchst.

Liberalist
08.07.2018, 13:32
Bist du beleidigt, weil es sich herausstellt, dass die Feindstaatenklauseln bedeutungslos sind.

Wenn du die Augen zumachst ist alles was du siehst bedeutungslos.
Wenn du die Augen aufmachst ist alles was du siehst von Bedeutung.


Warum soll ich eine Frage beantworten, die beantwortet ist. Gsch hat sie beantwortet und wenn du anstatt jede Antwort einer Person, die eine andere politische Meinung haben, zu ignorieren, einmal nachdenken würdest. Ich gebe dir mal ein paar Stichworte, vielleicht fällt auch bei dir der Groschen. Golfkrieg, dritter um genau zu sein, USA und Koalition der Willigen.

Hat GeScheitert noch nie.

Aber ich verstehe auch nicht warum er (Zyankali) mit dir diskutiert, tasächlich hat er die Frage ja beantwortet.

Gehirnnutzer
08.07.2018, 14:31
Wenn du die Augen zumachst ist alles was du siehst bedeutungslos.
Wenn du die Augen aufmachst ist alles was du siehst von Bedeutung.


Falsch Liberalist, ich urteile nur anders als du, nämlich auf Basis der Inhalte und den anderen Quellen des Völkerrechtes, du nach der Bezeichnung.

Liberalist
08.07.2018, 15:34
Falsch Liberalist, ich urteile nur anders als du, nämlich auf Basis der Inhalte und den anderen Quellen des Völkerrechtes, du nach der Bezeichnung.

Nö.
Würdest du nach Völkerrecht urteilen kannst du halt nur sagen das diese eben noch vorhanden ist, alles andere ist das Werfen von Nebelkerzen.
Und damit ist die Thematik dann auch schon erledigt.

Rhino
08.07.2018, 17:45
Ich frage mich nur eines; woher nehmen Charakter-Schweine deines Formates eigentlich ihr Selbstbewusstsein, denn moralisch Überlegen fühlt ihr euch über allem hinaus auch noch.
Ich muß sagen, ich habe schon viele Minusmenschen kennengelernt, aber Du Wicht übertriffst diese allesamt.
Aber nun weis ich, weshalb Gestalten deines Kalibers so arg bammel davor haben, sofern Leute wie ich eine Mehrheit stellen würden, da ihr wisst, die einzigen, welche etwas zu befürchten hätten ihr wäret ihr.

Aus ihrer "Meine-Ehre-heisst-Reue"-Ideologie. Weisst Du doch. Die fuehlen sich moralisch ueberlegen, weil sie sich fuer Dinge schuldig bekennen, die sie gar nicht verbrochen haben und meinen danach allen anderen predigen zu koennen.

Die Deutschen frueherer Zeiten haben zumindest noch dafuer gesorgt, dass ihre Aussagen fundiert sind. Heute reicht auch Halbwissen aus, um anderen zu sagen wo's denn nun eigentlich lang geht.

Odem
08.07.2018, 19:20
Aus ihrer "Meine-Ehre-heisst-Reue"-Ideologie. Weisst Du doch. Die fuehlen sich moralisch ueberlegen, weil sie sich fuer Dinge schuldig bekennen, die sie gar nicht verbrochen haben und meinen danach allen anderen predigen zu koennen.

Die Deutschen frueherer Zeiten haben zumindest noch dafuer gesorgt, dass ihre Aussagen fundiert sind. Heute reicht auch Halbwissen aus, um anderen zu sagen wo's denn nun eigentlich lang geht.

Alles richtig, aber müßten dann solche Kotzpresser nicht auch ihren Worten Taten folgen lassen?
Ich sage Dir, was die Wahrheit ust; es sind Wendehälse, Nutznießer der aktuellen Unstände un Parasiten auf Kosten der Völker, sofern es nochmals zu einer Nationalen Erhebung kommen sollte, sieht es doch wie folgt aus; Till Schweiger würde als Bsp. nach der Hauptrolle in der Neuverfilmung von “SA Mann Brandt“ betteln und jemand wir der Nutzer “Gesch“(eitert) eben so ohne Basis die Nürnberger Rassegesetze verteidigen.

herberger
30.05.2019, 08:52
Durch diese Feindstaatenklausel steht doch Deutschland außerhalb des Völkerrechtes, obwohl unsere Bonzen dreist behaupten diese Klausel hätte keine Bedeutung.

Man braucht nicht glauben das die westlichen Siegermächte auf ein Besatzungsrecht bestehen, es sind die BRD Altparteien die das wollen, denn falls die Gefahr einer rechten Revolution besteht, können sie immer noch die Notbremse ziehen und NATO Streitkräfte anfordern, alle Altparteien sind Besatzungs- Konstrukte und dieser Status soll im Interesse dieser Parteien erhalten bleiben.


Die Grundlage ihrer Existenzberechtigung soll Auschwitz bleiben.

Die Altparteien haben sich erfolgreich den jüdischen Organisationen angedient.

Computermouse
01.06.2019, 19:19
Man braucht nicht glauben das die westlichen Siegermächte auf ein Besatzungsrecht bestehen, es sind die BRD Altparteien die das wollen, denn falls die Gefahr einer rechten Revolution besteht, können sie immer noch die Notbremse ziehen und NATO Streitkräfte anfordern, alle Altparteien sind Besatzungs- Konstrukte und dieser Status soll im Interesse dieser Parteien erhalten bleiben.


Die Grundlage ihrer Existenzberechtigung soll Auschwitz bleiben.

Die Altparteien haben sich erfolgreich den jüdischen Organisationen angedient.

Ich glaube allerdings auch nicht, dass uns die westlichen Alliierten so einfach vom Haken lassen würden. Egal was unsere Altparteien denken oder tun. Allein Rammstein wird gebraucht! Aber auch alle anderen Kosten, die vom schuldigen Deutschland übernommen wurden und werden, geben die nicht einfach auf.

herberger
01.06.2019, 20:01
Ich glaube allerdings auch nicht, dass uns die westlichen Alliierten so einfach vom Haken lassen würden. Egal was unsere Altparteien denken oder tun. Allein Rammstein wird gebraucht! Aber auch alle anderen Kosten, die vom schuldigen Deutschland übernommen wurden und werden, geben die nicht einfach auf.

Der Mittelpunkt ist heute nicht mehr in Europa, Frankreich und GB zweitklassig.

Computermouse
01.06.2019, 20:08
Der Mittelpunkt ist heute nicht mehr in Europa, Frankreich und GB zweitklassig.

In diesem Zusammenhang fällt mir ein, dass Trump dem Merkel-Reptil wirklich einen Friedensvertrag angeboten hat. Ist allerdings schon ne Weile her. Gelesen bei RT oder so. Wahrscheinlich, um sie bloß zu stellen. Da diese Info aber kaum bekannt ist, schlug das fehl. Sie müsste dann ja zugeben, dass der 2+4 Vertrag eben kein Friedensvertrag ist. Schade aber auch ...

Gehirnnutzer
08.06.2019, 09:48
In diesem Zusammenhang fällt mir ein, dass Trump dem Merkel-Reptil wirklich einen Friedensvertrag angeboten hat. Ist allerdings schon ne Weile her. Gelesen bei RT oder so. Wahrscheinlich, um sie bloß zu stellen. Da diese Info aber kaum bekannt ist, schlug das fehl. Sie müsste dann ja zugeben, dass der 2+4 Vertrag eben kein Friedensvertrag ist. Schade aber auch ...

Computermouse, in diesem Fall wirst du es nicht bei RT gelesen haben.

Bei Youtube cursiert dass angebliche Video von der gemeinsamen Pressekonferrenz am 27.04.2018 von Trump und Merkel:


https://www.youtube.com/watch?v=xVjadq34mC4

Dummerweise für die Macher dieses Fakes, gibt es diverse Videos über die tatsächlich Pressekonferenz in voller Länge bei youtube, als Beispiel eben das von RT.


https://www.youtube.com/watch?v=z0DNH3AZw3Y&amp;t=415s


Weitere gibt es von Fox, CNN und Co. Zu dem findet man auf der offiziellen Websiete des Weißen Hauses Links zu den Pressekonferenzen des Präsidenten.

Ansonsten hier ein kleine Hinweis zum Thema Friedensvertrag

https://books.google.de/books?id=MRU_q5e8-XsC&lpg=PA280&dq=%22Jeder%20andere%20Vertrag%20kann%20die%20glei che%20Wirkung%20haben%22&pg=PA280#v=onepage&q=%22Jeder%20andere%20Vertrag%20kann%20die%20gleic he%20Wirkung%20haben%22&f=false

Kurz zusammengefasst. Das Völkerrecht kennt auch andere Möglichkeiten einen Krieg auch formal zu beenden, nicht nur den Friedensvertrag, die anderen Möglichkeiten kann jeder im obigen Link nachlesen. Dazugehörend folgendes:
https://www.konsulate.de/

https://usa.usembassy.de/etexts/jointres4555.htm
https://www.trumanlibrary.org/proclamations/index.php?pid=583&st=&st1=

https://www.nd-archiv.de/ausgabe/1955-01-26

SprecherZwo
08.06.2019, 09:58
Ich glaube allerdings auch nicht, dass uns die westlichen Alliierten so einfach vom Haken lassen würden. Egal was unsere Altparteien denken oder tun. Allein Rammstein wird gebraucht! Aber auch alle anderen Kosten, die vom schuldigen Deutschland übernommen wurden und werden, geben die nicht einfach auf.

Richtig, alles andere ist Traumtänzerei. Unser "Freund" Trump will uns sogar den Bau der Ostsee-Pipeline verbieten.

Computermouse
08.06.2019, 15:00
Computermouse, in diesem Fall wirst du es nicht bei RT gelesen haben.

Bei Youtube cursiert dass angebliche Video von der gemeinsamen Pressekonferrenz am 27.04.2018 von Trump und Merkel:


https://www.youtube.com/watch?v=xVjadq34mC4

Dummerweise für die Macher dieses Fakes, gibt es diverse Videos über die tatsächlich Pressekonferenz in voller Länge bei youtube, als Beispiel eben das von RT.


https://www.youtube.com/watch?v=z0DNH3AZw3Y&amp;t=415s


Weitere gibt es von Fox, CNN und Co. Zu dem findet man auf der offiziellen Websiete des Weißen Hauses Links zu den Pressekonferenzen des Präsidenten.

Ansonsten hier ein kleine Hinweis zum Thema Friedensvertrag

https://books.google.de/books?id=MRU_q5e8-XsC&lpg=PA280&dq=%22Jeder%20andere%20Vertrag%20kann%20die%20glei che%20Wirkung%20haben%22&pg=PA280#v=onepage&q=%22Jeder%20andere%20Vertrag%20kann%20die%20gleic he%20Wirkung%20haben%22&f=false

Kurz zusammengefasst. Das Völkerrecht kennt auch andere Möglichkeiten einen Krieg auch formal zu beenden, nicht nur den Friedensvertrag, die anderen Möglichkeiten kann jeder im obigen Link nachlesen. Dazugehörend folgendes:
https://www.konsulate.de/

https://usa.usembassy.de/etexts/jointres4555.htm
https://www.trumanlibrary.org/proclamations/index.php?pid=583&st=&st1=

https://www.nd-archiv.de/ausgabe/1955-01-26

Unbestritten gibt es mehrere Möglichkeiten, einen Krieg zu beenden. Aber egal, wie man das jetzt nennt, vereinbaren können nur die ehemaligen Kriegsgegner! Und das waren nunmal weder die BRD noch die DDR. Also alles Nonsens. Und um das Merkeltier in geeigneter Weise bloßzustellen, hat der Trump das gemacht. Leider hat das maximalbesteuerte Volk ohne Migratinshintergrund davon nichts mitbekommen. Bier war so lecker oder Fußball oder sonstwas. Die derzeit Regierenden sind - selbst wenn sie wollten - nicht berechtigt, irgendeine Übereinkunft bezüglich des 2. WK zu treffen und das wissen die auch sehr wohl.

Gehirnnutzer
08.06.2019, 15:49
Unbestritten gibt es mehrere Möglichkeiten, einen Krieg zu beenden. Aber egal, wie man das jetzt nennt, vereinbaren können nur die ehemaligen Kriegsgegner! Und das waren nunmal weder die BRD noch die DDR. Also alles Nonsens. Und um das Merkeltier in geeigneter Weise bloßzustellen, hat der Trump das gemacht. Leider hat das maximalbesteuerte Volk ohne Migratinshintergrund davon nichts mitbekommen. Bier war so lecker oder Fußball oder sonstwas. Die derzeit Regierenden sind - selbst wenn sie wollten - nicht berechtigt, irgendeine Übereinkunft bezüglich des 2. WK zu treffen und das wissen die auch sehr wohl.

Computermouse, hast du mal über deine Aussage logisch nachgedacht? Eigentlich nicht, denn wäre deine Behauptung richtig, dann gäbe es keine Möglichkeit mehr zu einem Friedensvertrag, da es die Sowjetunion nicht mehr gibt.

Computermouse
09.06.2019, 12:17
Computermouse, hast du mal über deine Aussage logisch nachgedacht? Eigentlich nicht, denn wäre deine Behauptung richtig, dann gäbe es keine Möglichkeit mehr zu einem Friedensvertrag, da es die Sowjetunion nicht mehr gibt.

Die Sowjetunion heißt jetzt Russland, das ist kein Problem. Aber das Deutsche Reich besteht definitiv fort, lt. BVG. Darauf wollte ich hinaus. Die haben ja nicht das Deutsche Reich umbenannt, denn DAS hat nie kapituliert!

GSch
09.06.2019, 12:51
Die Sowjetunion heißt jetzt Russland, das ist kein Problem.

Nein, Rechtsnachfolger der Sowjetunion ist die Gesamtheit der 16 daraus entstandenen Republiken. Russland allein ist es nicht.

Russland wollte z. B. im Grundbuch von Wien die Botschaft der Sowjetunion in Wien auf die Russische Föderation als Eigentümer umschreiben lassen. Das ging nicht, weil Russland allein nicht verfügungsberechtigt sei, so die Behörde, und irgendwelche Vereinbarungen mit den anderen 15 Republiken oder Äußerungen von Ihnen zu dem Thema liegen auch nicht vor. Russland klagte sogar gegen diesen Beschluss, verlor aber.


Die haben ja nicht das Deutsche Reich umbenannt, denn DAS hat nie kapituliert!

Stimmt. Staaten kapitulieren auch nicht, sondern nur Streitkräfte.

moishe c
09.06.2019, 15:12
Nein, Rechtsnachfolger der Sowjetunion ist die Gesamtheit der 16 daraus entstandenen Republiken. Russland allein ist es nicht.

Russland wollte z. B. im Grundbuch von Wien die Botschaft der Sowjetunion in Wien auf die Russische Föderation als Eigentümer umschreiben lassen. Das ging nicht, weil Russland allein nicht verfügungsberechtigt sei, so die Behörde, und irgendwelche Vereinbarungen mit den anderen 15 Republiken oder Äußerungen von Ihnen zu dem Thema liegen auch nicht vor. Russland klagte sogar gegen diesen Beschluss, verlor aber.



Stimmt. Staaten kapitulieren auch nicht, sondern nur Streitkräfte.





Staaten kapitulieren auch nicht, sondern nur Streitkräfte.



Diese Behauptung ist natürlich schon wieder gelogen!


Es gilt weiterhin die Aussage, daß Systemknechte und Kollabis grundsätzlich lügen, oft im Zusammenspiel mit Dokumentenfälschung oder Dokumenten-Vernichtung/Unterdrückung!

GSch
09.06.2019, 19:16
Es gilt weiterhin die Aussage, daß Systemknechte und Kollabis grundsätzlich lügen, oft im Zusammenspiel mit Dokumentenfälschung oder Dokumenten-Vernichtung/Unterdrückung!

Hast ja Recht. Meine Fälscherwerkstatt läuft auf vollen Touren. Aber du wirst zugeben müssen, dass die Kapitulationsurkunde von Karlshorst mir besonders gut gelungen ist. Ich bin fast ein wenig stolz darauf. Es sind ja auch 74 Jahre lang alle drauf reingefallen.

Nationalix
09.06.2019, 19:26
Computermouse, hast du mal über deine Aussage logisch nachgedacht? Eigentlich nicht, denn wäre deine Behauptung richtig, dann gäbe es keine Möglichkeit mehr zu einem Friedensvertrag, da es die Sowjetunion nicht mehr gibt.

Die UdSSR gibt es nicht mehr, aber es gibt Rechtsnachfolger in Form der GUS bzw. Russlands.