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Vollständige Version anzeigen : Bist du für die Abschaffung des §130 StGB (3) und (4)?



Leo Navis
20.02.2006, 19:21
Moin,

Einfache Frage, einfache Antwort. Hier ist der Paragraph:


§ 130
Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.

(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
Quelle (http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html)

fritz hamann
20.02.2006, 19:29
Der Paragraph untermauert die staatlich festgelegte Geschichtsschreibung.
Wo gibt es staatlich festgelegte Geschichtsschreibung,außer in einer Diktatur?

Also,ich will wissen,nicht glauben.
Wenn alles so offenkundig ist,wofür dann der Paragraph?
Fritz

Waldgänger
20.02.2006, 19:30
Weg mit dem Paragraphen, wenn man Meinungsfreiheit will, dann muss diese auch jede Meinung aushalten können.Falsche Antworten können dann eben widerlegt werden, aber ein Mualkorbgesetz ist ein Armutszeugnis eines Staates.

Sauerländer
20.02.2006, 19:42
(...)Wenn alles so offenkundig ist,wofür dann der Paragraph?(...)
Das ist der entscheidende Punkt.

Yves
21.02.2006, 15:27
Ich bin für totale Meinungsfreiheit in jeder Hinsicht, obwohl jeder weiß, was die Gründerväter mit diesem Gesetz zukünftig verhindern wollten. Es entspringt den üblen Erfahrungen der deutschen Historie. Allerdings weiß ich nicht, ob wirklich alles erlaubt werden sollte. Ich bin da etwas zwiegespalten, denn totale Hetze gegen welche Bevölkerungsgruppe auch immer kann sich tatsächlich negativ auf das Zusammenleben in einem Land auswirken. Jedenfalls bin ich guter Hoffnung, in Deutschland mehrheitlich ein kluges Volk vorzufinden, und ein kluges Volk lässt sich niemals verhetzen. Aber, wie geschrieben, diese Gesetze sind Gesetze der Befürchtung und Vorbeugung.

Yves

Reichsadler
21.02.2006, 15:29
Wenn ich die BRD wäre, würde ich es genauso machen, aber ich würde keine Meinungsfreiheit heucheln.

Mohammed
21.02.2006, 15:33
Ich bin für totale Meinungsfreiheit in jeder Hinsicht, obwohl jeder weiß, was die Gründerväter mit diesem Gesetz zukünftig verhindern wollten. Es entspringt den üblen Erfahrungen der deutschen Historie. Allerdings weiß ich nicht, ob wirklich alles erlaubt werden sollte. Ich bin da etwas zwiegespalten, denn totale Hetze gegen welche Bevölkerungsgruppe auch immer kann sich tatsächlich negativ auf das Zusammenleben in einem Land auswirken. Jedenfalls bin ich guter Hoffnung, in Deutschland mehrheitlich ein kluges Volk vorzufinden, und ein kluges Volk lässt sich niemals verhetzen....

Allein dein Avatar aber lässt mich daran zweifeln !

Yves
21.02.2006, 15:37
Ich habe gerade diesbezüglich bereits eine PN eines Users erhalten, mit der Bitte, das Pic zu ändern. Ich habe ihm allerdings vor einer Minute mitteilen müssen, daß Bush ein Massenmörder, Folterer, Kriegstreiber, Hetzer ist, der Gaskammern im Land duldet und andere Völker überfällt, Zivilisten abschlachten lässt. Daher ist er Hitlers kleiner Bruder. Sollte der Admin mich allerdings auffordern, das Pic zu ändern, werde ich dieses unverzüglich erledigen.

Yves

Leo Navis
21.02.2006, 15:37
Können die "Neinsager" auch versuchen sich zu rechtfertigen?

was findet ihr an diesem Paragraphen?

discipulus
21.02.2006, 15:41
Nein er solte nicht abgeschaft werden!

Man sollte den roten und braunen Schreihälsen nie wieder die Chance geben dem Volk den Kopf zu verdrehen. Was dann passiert zeigt ein Blick ins Geschichtsbuch.

fritz hamann
21.02.2006, 15:42
He Yves!
Was geht die ewig Gestrigen Dein Benutzerbild an?
Deine Sache oder?
Lasse Dir nichts vorschreiben von den Hobbybetroffenen.
Gruß
Fritze

Leo Navis
21.02.2006, 15:42
Nein er solte nicht abgeschaft werden!

Man sollte den roten und braunen Schreihälsen nie wieder die Chance geben dem Volk den Kopf zu verdrehen. Was dann passiert zeigt ein Blick ins Geschichtsbuch.
Und deshalb beschränkt man die Meinungsfreiheit? Tut mir leid, das verstehe ich nicht. Das Volk dürfte eigentlich selbst sehen, ob die rechts- bzw linksradikalen Idioten sind oder nicht, dafür braucht es doch kein Verbot.

Und wenn ein Mann wegen einer Meinungsäußerung bis zu 5 Jahre in den Knast gehen kann, dann ist da irgendwie jegliches Maß verloren gegangen.

Reichsadler
21.02.2006, 15:43
Ich habe gerade diesbezüglich bereits eine PN eines Users erhalten, mit der Bitte, das Pic zu ändern. Ich habe ihm allerdings vor einer Minute mitteilen müssen, daß Bush ein Massenmörder, Folterer, Kriegstreiber, Hetzer ist, der Gaskammern im Land duldet und andere Völker überfällt, Zivilisten abschlachten lässt. Daher ist er Hitlers kleiner Bruder. Sollte der Admin mich allerdings auffordern, das Pic zu ändern, werde ich dieses unverzüglich erledigen.

Yves

Der gute Adolf hat den Vergleich echt nicht verdient :D

Mohammed
21.02.2006, 15:44
Ich habe gerade diesbezüglich bereits eine PN eines Users erhalten, mit der Bitte, das Pic zu ändern. Ich habe ihm allerdings vor einer Minute mitteilen müssen, daß Bush ein Massenmörder, Folterer, Kriegstreiber, Hetzer ist, der Gaskammern im Land duldet und andere Völker überfällt, Zivilisten abschlachten lässt. Daher ist er Hitlers kleiner Bruder. Sollte der Admin mich allerdings auffordern, das Pic zu ändern, werde ich dieses unverzüglich erledigen.

Yves

Das ist nur dumme Hetze von dir und nichts davon ist bewiesen !

Yves
21.02.2006, 15:44
He Yves!
Was geht die ewig Gestrigen Dein Benutzerbild an?
Deine Sache oder?
Lasse Dir nichts vorschreiben von den Hobbybetroffenen.
Gruß
Fritze

Ja, es tummeln sich in allen Politik-Foren diese Gesellen. Wenn es aber zu Streit führt, verzichte ich auf das Avatar. Ich bin da ganz kulant. ;)

Yves

discipulus
21.02.2006, 15:45
Wir brauchen keine Leute die 17 Jährige mit Rassenhass etc. infizieren.

Außerdem wie sieht es im Ausland aus wenn wir es zulassen das unsere braunen Mitbürger mit der Harkenkreuzflagge herummaschieren und dabei "Heil Hitler" brüllen?

Leo Navis
21.02.2006, 15:45
Wir brauchen keine Leute die 17 Jährige mit Rassenhass etc. infizieren.
Die haben wir aber, immer. Da bringt ein Verbot gar nichts.


Außerdem wie sieht es im Ausland aus wenn wir es zulassen das unsere braunen Mitbürger mit der Harkenkreuzflagge herummaschieren und dabei "Heil Hitler" brüllen?
Wen interessiert das? Die Meinungsfreiheit der DEUTSCHEN ist in Gefahr!

fritz hamann
21.02.2006, 15:45
Solche ,,Wohltäter" wie ,,Discipulus" ,die genau wissen ,was das Volk braucht,sind die Zuträger einer jeden Diktatur.

Die willkommenen Wachturmsteher und Mauerschützen.
Solche haben den Adolf erst wichtig gemacht.
fritz

sunbeam
21.02.2006, 15:47
Also ich finde man darf nicht hetzen (STIRB MUSEL), und man sollte die Ehre der anderen schuetzen (TOETET ALLE MUSELS).

Sory, Torette!

Mohammed
21.02.2006, 15:48
Wir brauchen keine Leute die 17 Jährige mit Rassenhass etc. infizieren.

Außerdem wie sieht es im Ausland aus wenn wir es zulassen das unsere braunen Mitbürger mit der Harkenkreuzflagge herummaschieren und dabei "Heil Hitler" brüllen?

Absolut richtig, wer nicht gegen Völker und Ethnien hetzten will oder seine Mitmenschen beleidigen hat kein Problem mit der rechtlichen Regelung.

Auch die Freiheit hat grenzen, das sollte jeden klar sein. Die Grenzen liegen in der Verletztung der Rechte von Anderen.

discipulus
21.02.2006, 15:50
Die haben wir aber, immer. Da bringt ein Verbot gar nichts.


Wen interessiert das? Die Meinungsfreiheit der DEUTSCHEN ist in Gefahr!Man muss sie nicht noch fördern indem man sie gewähren lässt.
Manchmal muss man Feuer mit Feuer bekämpfen.

Das Rechte diesen Paragraphen beseitigt sehen möchten ist mir klar. Den Liberalen die dies auch wollen kann man nur raten die Gefährlichkeit brauner und roter Propaganda nicht zu unterschätzen. Der "Volksverhetzungspahragraph" ist dagegen das schärfste Schwert.

discipulus
21.02.2006, 15:53
Solche ,,Wohltäter" wie ,,Discipulus" ,die genau wissen ,was das Volk braucht,sind die Zuträger einer jeden Diktatur.

Die willkommenen Wachturmsteher und Mauerschützen.
Solche haben den Adolf erst wichtig gemacht.
fritzDie die einen neuen "Adolf" groß machen würden sind die die dafür kämpfen natinalsozialistische Propaganda zu legalisieren.

Das gilt für die Roten ebenso.

Leo Navis
21.02.2006, 15:58
Man muss sie nicht noch fördern indem man sie gewähren lässt.
Manchmal muss man Feuer mit Feuer bekämpfen.
Nicht fördern nein - aber es ist uns überhaupt nicht gestattet, die Grundrechte eines Menschen in dieser Form zu beschneiden. Wir als Demokraten berufen uns auf die Meinungsfreiheit!

Und eben diese sollte sowohl für die Demokraten als auch für Nazis, Kommunisten oder sonst was gelten - ganz egal!

Vor'm Staat ist jeder Bürger gleich - ob rechts ob links, ob groß ob klein, ob schwarz ob weiß.


Das Rechte diesen Paragraphen beseitigt sehen möchten ist mir klar. Den Liberalen die dies auch wollen kann man nur raten die Gefährlichkeit brauner und roter Propaganda nicht zu unterschätzen. Der "Volksverhetzungspahragraph" ist dagegen das schärfste Schwert.
Nein, ordentliche Argumente sind das schärfste Schwert.

Als Außenstehender geht man doch nur und sieht: Da wird eine Meinung unterdrückt. Warum? Was haben die zu verbergen?

SAMURAI
21.02.2006, 16:03
Nein er solte nicht abgeschaft werden!

Man sollte den roten und braunen Schreihälsen nie wieder die Chance geben dem Volk den Kopf zu verdrehen. Was dann passiert zeigt ein Blick ins Geschichtsbuch.

Jetzt sollte der §130 zusätzlich für die Hetz-Muselmanen eingesetzt werden !

Wenn schon - denn schon ! :]

Yves
21.02.2006, 16:03
Diese Gesetze werden sowieso niemals abgeschafft, daher ist die ständige Diskussion in sämtlichen politischen Foren eh unnütz. Keine Regierung wird jemals daran tasten. Unsere Geschichte legt da den Deckel drauf. Das Misstrauen der Gründerväter war ja auch einst berechtigt. Die Gesetze entsprechen diesem Misstrauen. Da werden wir uns alle wohl noch hundert Jahre bewähren müssen, bis diese Einschränkungen mal abgeschafft werden. Aber keine Furcht, so schnell kommt niemand in den Knast. Freie Meinungsäußerung ist eines der höchsten Güter unserer Gesetzgebung und steht oftmals auch über den Nervösitäten der eventuell getroffenen Betroffenen. :)

Yves

discipulus
21.02.2006, 16:04
Nicht fördern nein - aber es ist uns überhaupt nicht gestattet, die Grundrechte eines Menschen in dieser Form zu beschneiden. Wir als Demokraten berufen uns auf die Meinungsfreiheit!

Und eben diese sollte sowohl für die Demokraten als auch für Nazis, Kommunisten oder sonst was gelten - ganz egal!

Vor'm Staat ist jeder Bürger gleich - ob rechts ob links, ob groß ob klein, ob schwarz ob weiß.


Nein, ordentliche Argumente sind das schärfste Schwert.

Als Außenstehender geht man doch nur und sieht: Da wird eine Meinung unterdrückt. Warum? Was haben die zu verbergen?Indem du Leuten von Schlage eines Goebbels die Chance gibst ihre Saat zu streuen förderst du sie.
Man muss hier die Bürger sozusagen vor dieser Verblendung schützen.

Ordentlich Argumente stoßen zu oft auf taube Ohren.

discipulus
21.02.2006, 16:05
Jetzt sollte der §130 zusätzlich für die Hetz-Muselmanen eingesetzt werden !

Wenn schon - denn schon ! :]Das ist völlig in Ordnung.

Luzifers Freund
21.02.2006, 16:19
Ich habe mich der Stimme enthalten, weil ich meine, dass es egal ist, ob er gestrichen wird oder nicht. Würde er gestrichen werden, gäbe es noch andere §§ die das Gleiche abdecken würden.

Touchdown
21.02.2006, 16:29
Ich bin der Meinung, dass man dieses Gesetz niemals hätte erlassen sollen. Es jetzt aber abzuschaffen, würde das völlig falsche Signal senden, nämlich "wir sind uns da mit dem holocaust doch nicht ganz sicher."
Die Nazis würden das Propagandistisch als Sieg bezeichnen und dadurch gestärkt werden. Sie würden es nutzen um den Holocaust verstärkt zu leugnen. Es gibt ja jetzt schon genug, die sich nicht ordentlich informieren, sondern diesen Revisionistenquatsch glauben weil es angenehmer ist (oder warum auch immer...).

Liegnitz
21.02.2006, 17:18
Weg mit dem Paragraphen, wenn man Meinungsfreiheit will, dann muss diese auch jede Meinung aushalten können.Falsche Antworten können dann eben widerlegt werden, aber ein Mualkorbgesetz ist ein Armutszeugnis eines Staates.
Richtig, genau sollte es sein.
Wer im Recht ist, braucht keine Angst zu haben.

Würfelqualle
21.02.2006, 17:50
Weg mit ihm.



Gruss von der Würfelqualle

emire
21.02.2006, 17:55
Nein Behalten !Sogar verschärfen....

Yves
21.02.2006, 17:57
Wie man sieht, ist es gut, daß Justicia eine Augenbinde trägt.

:)

Gehirnnutzer
21.02.2006, 18:29
Nein, der § 130 muß beibehalten werden. Denn seine Abschaffung würde nur die jenigen Kräfte stärken, die die Meinungsfreiheit vollständig zerstören wollen.

Leo Navis
21.02.2006, 18:38
Indem du Leuten von Schlage eines Goebbels die Chance gibst ihre Saat zu streuen förderst du sie.
Man muss hier die Bürger sozusagen vor dieser Verblendung schützen.

Ordentlich Argumente stoßen zu oft auf taube Ohren.
Man kann doch dem Bürger nicht vorschreiben was er zu denken hat!

Gott-Los
02.03.2006, 20:20
Können die "Neinsager" auch versuchen sich zu rechtfertigen?

was findet ihr an diesem Paragraphen?

Der Paragraph schützt vor dummer, einseitiger und vor allen Dingen falscher Propaganda. Menschen, die aufgrund schlechter Erziehung/Erfahrung versuchen Hass auf eine bestimmte Gruppe zu leiten, gehören in den Knast.
Und wenn man hier im Forum liest, ist der Paragraph dringend notwendig...
Es ist immer gelogen ein ganzes Volk zu diffamieren, weil pauschalisiert wird.
Von der Geschichte seh ihc mal ab

Geronimo
02.03.2006, 20:24
Und wenn man hier im Forum liest, ist der Paragraph dringend notwendig...
Wenn dir hier im Forum Meinungen nicht passen argumentiere sachlich dagegen oder verpiss dich! Wir lassen uns hier nicht den Mund verbieten. Das scheinst du ja zu bedauern! Ekelhaft! Auf dich hat das Forum gewartet, Herr Zensur!

Gero

Geronimo
02.03.2006, 20:28
Nein Behalten !Sogar verschärfen....

Um einen Armenier-Paragraphen? :cool:

Schlumpf
03.03.2006, 12:23
Dieser Paragraph ist in meinen Augen verfassungswidrig, denn er bezieht sich eigentlich nur auf eine Gruppe der dt. Bevölkerung, die Rechtsradikalen. Linksradikale oder ausländische Gruppierungen dürfen soviel Volksverhetzung machen wie sie wollen (besonders gegen die dt. Mehrheit, die schützt ja kein Paragraph!).
Wenn man den Paragraphen behalten will sollte er deutlich verschärft werden und jede verfassungsfeindliche Äußerung jedweder Gruppe wo acuh immer beinhalten.

twoxego
03.03.2006, 12:25
überflüssig.

Schlumpf
03.03.2006, 12:28
Ich bin der Meinung, dass man dieses Gesetz niemals hätte erlassen sollen. Es jetzt aber abzuschaffen, würde das völlig falsche Signal senden, nämlich "wir sind uns da mit dem holocaust doch nicht ganz sicher."
Die Nazis würden das Propagandistisch als Sieg bezeichnen und dadurch gestärkt werden. Sie würden es nutzen um den Holocaust verstärkt zu leugnen. Es gibt ja jetzt schon genug, die sich nicht ordentlich informieren, sondern diesen Revisionistenquatsch glauben weil es angenehmer ist (oder warum auch immer...).

Fakt ist doch wohl, dass man sich mit dem Holocaust nicht ganz so sicher ist, denn sonst müßte man ihn ja nicht durch derartige Gesetze "schützen".

Überleg Dir nur diesen Wahnsinn:
Vor Jahren wurden Menschen eingesperrt, aufgrund von Holocaustleugnung, weil sie gewagt haben zu behaupten in Auschwitz wären keine 4 Millionen Menschen vergast worden. Heute schreibt das Museum selbst, das nur ca 1Million Menschen gestorben sind und beim Roten Kreuz liegen Akten, die sogar nur ca 400000Tote in Auschwitz belegen. Entschädigt man die Menschen, die man damals unrechtmäßig bestraft hat? Stellt man ihre Ehre wieder her?
Nein.

Dieser Paragraph ist eine Schande, da er momentane Forschungsstände zum Dogma erhebt und Zweifler bestraft.

Es ist schon ernüchternd, dass man für Vergewaltigung genausolange im Gefängnis landet wie für Holocaust-Leugnung. Wo bitte ist hier der Sinn?

Just Amy
03.03.2006, 12:32
Fakt ist doch wohl, dass man sich mit dem Holocaust nicht ganz so sicher ist, denn sonst müßte man ihn ja nicht durch derartige Gesetze "schützen".
das ist kein fakt, sondern interpretation.

Just Amy
03.03.2006, 12:36
Überleg Dir nur diesen Wahnsinn:
Vor Jahren wurden Menschen eingesperrt, aufgrund von Holocaustleugnung, weil sie gewagt haben zu behaupten in Auschwitz wären keine 4 Millionen Menschen vergast worden. Heute schreibt das Museum selbst, das nur ca 1Million Menschen gestorben sind und beim Roten Kreuz liegen Akten, die sogar nur ca 400000Tote in Auschwitz belegen. Entschädigt man die Menschen, die man damals unrechtmäßig bestraft hat? Stellt man ihre Ehre wieder her?
Nein.
wer wurde dafür eingesperrt?

Schlumpf
03.03.2006, 12:55
wer wurde dafür eingesperrt?
Jedes Jahr landen mehrere 10000 menschen wegen verstoß gegen den §130 im gefägnis oder werden zu Geldstrafen verurteilt, such Dir Dein Beispiel selber raus. :))

LuckyLuke
03.03.2006, 13:14
Fakt ist doch wohl, dass man sich mit dem Holocaust nicht ganz so sicher ist, denn sonst müßte man ihn ja nicht durch derartige Gesetze "schützen".
Fakt ist, dessen ist man sich sogar sehr sicher, haben das ursprüngliche Gesetz doch genau jene gemacht, die ihn in miterlebt und in Teilen sogar begangen haben.

Und insbesondere aus der Weimarer Zeit hatte man gelernt, wie hilflos der Rechtsstaat dem Volksverhetzer Streicher und seinem Lügenblatt gegenüber stand.

Und deswegen gibt es eben genau diesen Paragraphen.

Just Amy
03.03.2006, 13:17
Jedes Jahr landen mehrere 10000 menschen wegen verstoß gegen den §130 im gefägnis oder werden zu Geldstrafen verurteilt, such Dir Dein Beispiel selber raus. :))
ganz ein lustiger.
belegst du Deine behauptung noch? beide, mittlerweile.

Gehirnnutzer
03.03.2006, 13:22
Dieser Paragraph ist in meinen Augen verfassungswidrig, denn er bezieht sich eigentlich nur auf eine Gruppe der dt. Bevölkerung, die Rechtsradikalen. Linksradikale oder ausländische Gruppierungen dürfen soviel Volksverhetzung machen wie sie wollen (besonders gegen die dt. Mehrheit, die schützt ja kein Paragraph!).
Wenn man den Paragraphen behalten will sollte er deutlich verschärft werden und jede verfassungsfeindliche Äußerung jedweder Gruppe wo acuh immer beinhalten.

Man bemerkt das du dich garnicht mit Text des Gesetzes beschäftigst hast, insbesondere der Absätze 3 und 4 nach denen hier im Thread gefragt ist.
(Hier kannst du den Text nachlesen) (http://www.aufenthaltstitel.de/stgb.html))

Verstöße gegen diese Absätze kommen aus dem rechtsradikalen Lager.
Was Linksradikale und Ausländer betrifft, auch hier gibt es etliche Fälle wo der § 130 angewandt wird, nur berichten die Medien nicht darüber, da musst du schon selber Nachforschungen betreiben.
Hinzukommt das von linksradikaler Seite mehr Verstöße gegen §§ 84 ff StGB bekannt sind.

Speziell zu den Absätzen 3 und 4 möchte ich noch mal wiederholen, das durch die Hinzufügung dieser beiden Absätze kein neuer Straftatsbestand geschaffen worden ist, sondern nur die Strafverfolgung und das Strafmaß geändert worden ist.
Die in Absatz 3 und 4 erwähnten Straftatsbestände waren auch vorher Straftaten, weil sie gegen § 185 und andere Bestimmungen des StGB verstießen. Der Unterschied zu der jetzigen Regelung ist, das früher die Strafverfolgungsbehörden erst auf Antrag (Anzeige) eines Geschädigten tätig werden konnten und jetzt von sich aus tätig werden können.

Gegen § 185 und diese anderen Paragraphen, die 80er§ eingeschlossen protestiert keiner. Wieso nicht, wenn der § 130 StGB falsch ist, dann müssen dies Paragraphen auch falsch sein, denn sie früher in den Fällen angewandt wo der 130er heute angewandt wird?

Kenshin-Himura
03.03.2006, 16:13
Eine gewisse Einschränkung der Meinungsfreiheit finde ich ja okay, wenn jemand zum Beispiel öffentlich irgendwelche Lügen über Firmen verbreitet, zum Beispiel dass Coca Cola ungesund sei und Krebs verursache, dann ist das ja ein nicht hinnehmbarer Wettbewerbseingriff. Aber bei solchen Sachen wie Holocaust finde ich es vollkommen debil. Und hauptsächlich geht es mir ja gar nicht um den Holocaust (ich gehöre nicht zu den Leugnern), sondern dieser Paragraph ist ja praktisch ein Freibrief für Justiz-Willkür, die dann von Fall zu Fall ,,entscheidet", praktisch die Abschaffung der vermeintlichen ,,freiheitlich-demokratischen Grundordnung".

Farbwind
05.03.2006, 11:27
Die Leugnung des Holocaust wäre auch ohne Abschnitt 3 und 4 ein Strafbestand. Ausländische und linksradikale Hetzer (mehr Schlagwörter gibt es anscheinend im entsprechenden Vokabular nicht) fallen ebenso unter § 130, eben prinzipiell alle, die sich des Strafbestands schuldig machen. Angesichts der deutschen Geschichte ist verständlich, dass der § ins StGB aufgenommen wurde, gedeckt wäre er schon durch Abschn. 1 & 2. Es zeigt aber deutlich eine gewollte Distanzierung von den Massenmorden der Nationalsozialisten und derer faschistischen Ideologie die mit einer auf allgemeinen Grundrechten aufgebauten Demokratie unvereinbar ist.

Die Aussage, dass der Artikel Meinungsfreiheit beschneidet, entspringt einem mangelnden Verständnis von Freiheit, die nur da gewährleistet wird, wo freheitsraubende Ideologien verboten werden. Ebenso ist das Gesez in seiner Verneinung der Intoleranz tolerant. Grundrechte werden dort eingeschränkt, wo Grundrechte anderer durch eigenes Handeln eingeschränkt werden. In unserer demokratischen Gesellschaft ist der Mensch kein narrenfreies Individuum wie es hier einige gerne hätten, er ist in seinem Handeln gegenüber anderen Menschen zur Einhaltung der selben Rechte verpflichtet.

Dass es zur Gewährung der Freiheit unfreiheitlich wäre, eine unfreiheitliche Ideologie zu verbieten... das macht wenig Sinn.

fritz hamann
05.03.2006, 20:23
Die Leugnung des Holocaust wäre auch ohne Abschnitt 3 und 4 ein Strafbestand. Ausländische und linksradikale Hetzer (mehr Schlagwörter gibt es anscheinend im entsprechenden Vokabular nicht) fallen ebenso unter § 130, eben prinzipiell alle, die sich des Strafbestands schuldig machen. Angesichts der deutschen Geschichte ist verständlich, dass der § ins StGB aufgenommen wurde, gedeckt wäre er schon durch Abschn. 1 & 2. Es zeigt aber deutlich eine gewollte Distanzierung von den Massenmorden der Nationalsozialisten und derer faschistischen Ideologie die mit einer auf allgemeinen Grundrechten aufgebauten Demokratie unvereinbar ist.

Die Aussage, dass der Artikel Meinungsfreiheit beschneidet, entspringt einem mangelnden Verständnis von Freiheit, die nur da gewährleistet wird, wo freheitsraubende Ideologien verboten werden. Ebenso ist das Gesez in seiner Verneinung der Intoleranz tolerant. Grundrechte werden dort eingeschränkt, wo Grundrechte anderer durch eigenes Handeln eingeschränkt werden. In unserer demokratischen Gesellschaft ist der Mensch kein narrenfreies Individuum wie es hier einige gerne hätten, er ist in seinem Handeln gegenüber anderen Menschen zur Einhaltung der selben Rechte verpflichtet.

Dass es zur Gewährung der Freiheit unfreiheitlich wäre, eine unfreiheitliche Ideologie zu verbieten... das macht wenig Sinn.


1.De facto wird der § 130 nur bei sog. ,,Rechtsextremen " angewandt.Informiere Dich!

2.Hier weiß mal wieder jemand,was gut für mich ist und was nicht.
Verzeihung,aber wenn die Wahrheit ein Nazi ist,dann ist das so.
Mich interessieren schon lange keine Gesinnungsgrenzen und selbstauferlegte Denkblockaden mehr,nur die Wahrheit ist wichtig.

Ich frage noch einmal:
Wenn es nichts zu verbergen gibt,wenn alles so eindeutig ist,wofür dann der § 130?
Dann beweisen wir den scheiß Revisionisten doch ein für alle mal,was Fakt ist.
Besser noch,sie machen es selber und geben sich der Lächerlichkeit preis.

Was verboten ist ,ist interessant.
Der Paragraph muß weg.
Fritz

Dauerleistung
05.03.2006, 20:24
Entweder wir haben Meinungsfreiheit,
oder nicht ...

fritz hamann
05.03.2006, 20:24
Fakt ist, dessen ist man sich sogar sehr sicher, haben das ursprüngliche Gesetz doch genau jene gemacht, die ihn in miterlebt und in Teilen sogar begangen haben.

Und insbesondere aus der Weimarer Zeit hatte man gelernt, wie hilflos der Rechtsstaat dem Volksverhetzer Streicher und seinem Lügenblatt gegenüber stand.

Und deswegen gibt es eben genau diesen Paragraphen.





Sicher hast Du eine Erklärung dafür parat,warum unter den Revisionisten viele Juden sind.
Fritz

LuckyLuke
05.03.2006, 20:37
Sicher hast Du eine Erklärung dafür parat,warum unter den Revisionisten viele Juden sind.
FritzKlar, Millionen sind es.

Anti-Zionist
05.03.2006, 20:56
1.De facto wird der § 130 nur bei sog. ,,Rechtsextremen " angewandt.Informiere Dich!

2.Hier weiß mal wieder jemand,was gut für mich ist und was nicht.
Verzeihung,aber wenn die Wahrheit ein Nazi ist,dann ist das so.
Mich interessieren schon lange keine Gesinnungsgrenzen und selbstauferlegte Denkblockaden mehr,nur die Wahrheit ist wichtig.

Ich frage noch einmal:
Wenn es nichts zu verbergen gibt,wenn alles so eindeutig ist,wofür dann der § 130?
Dann beweisen wir den scheiß Revisionisten doch ein für alle mal,was Fakt ist.
Besser noch,sie machen es selber und geben sich der Lächerlichkeit preis.

Was verboten ist ,ist interessant.
Der Paragraph muß weg.
Fritz
Interessant ist, dass der Gesetzgeber, der mit § 130 StGB unter dem Vorwand, die Benachteiligung gewisser Gruppen unbedingt auszuschließen, in die Meinungsfreiheit bedenklich eingreift, gegen den Rufmord gegen Nationaldenkende anscheinend keinen Handlungsbedarf sieht, was ein bezeichnendes Licht auf unsere Verfassungswirklichkeit wirft.

LuckyLuke
05.03.2006, 21:14
Interessant ist, dass der Gesetzgeber, der mit § 130 StGB unter dem Vorwand, die Benachteiligung gewisser Gruppen unbedingt auszuschließen, in die Meinungsfreiheit bedenklich eingreift, gegen den Rufmord gegen Nationaldenkende anscheinend keinen Handlungsbedarf sieht, was ein bezeichnendes Licht auf unsere Verfassungswirklichkeit wirft.Wenn von dem Paragraphen welche betroffen sind, dann sind es mit Sicherheit nicht "Nationaldenkende", sondern bestenfalls Nazi-Gesundbeter.

Farbwind
05.03.2006, 21:58
1.De facto wird der § 130 nur bei sog. ,,Rechtsextremen " angewandt.Informiere Dich!

:O Ja, genau, gähn...ausschließlich...

Innenminister Schily verbietet türkische Zeitung (http://de.wikipedia.org/wiki/Anadoluda_Vakit)

Das scheint Methode hier zu sein, einfach was ins Blaue zu lügen, in der Hoffnung, dass es stimmt. Dazu kann man eigentlich nur eins sagen: Blub.


Hier weiß mal wieder jemand,was gut für mich ist und was nicht.
Verzeihung,aber wenn die Wahrheit ein Nazi ist,dann ist das so.

Und wenn die Wahrheit ein Nazi ist, ist der verfassungsfeindlich, weil er gesellschaftliche Errungenschaften wie die Freiheit und Gleichheit aller Menschen in Frage stellt. Eine Ideologie die Freiheit und Gleichheit aller in Frage stellt kann gar nicht anders als verboten werden zum Schutz unserer Grundrechte.

Falls du natürlich die Grundrechte als solche für falsch erachtest, gebe ich dir in deiner Argumentation natürlich vollkommen recht und empfehle gleichsam, dir einen guten Anwalt zu suchen.

"Sicher hast Du eine Erklärung dafür parat,warum unter den Revisionisten viele Juden sind."

Zigtausende... überall lauern sie, um die Freie Demokratische Grundordnung in Schutt und Asche zu legen :))


Interessant ist, dass der Gesetzgeber, der mit § 130 StGB unter dem Vorwand, die Benachteiligung gewisser Gruppen unbedingt auszuschließen, in die Meinungsfreiheit bedenklich eingreift, gegen den Rufmord gegen Nationaldenkende anscheinend keinen Handlungsbedarf sieht, was ein bezeichnendes Licht auf unsere Verfassungswirklichkeit wirft.

Sag doch mal eine Meinung, die ein "Nationaldenkender" in Deutschland nicht aussprechen darf :O

Chaos
05.03.2006, 22:38
Die eigenen Rechte hören da auf, wo andere verletzt werden, der ³130 StGB muss erhalten bleiben.
Wer seine Meinung frei äußern will, der kann dies rein sachlich doch tun.

ernesto, die katze
05.03.2006, 22:39
ich habe keine angst vor den idiotien rechter / linker oder der vernünftigen volksverhetzung durch kluge extremisten.

Das Ende
05.03.2006, 22:45
:O Ja, genau, gähn...ausschließlich...

Innenminister Schily verbietet türkische Zeitung (http://de.wikipedia.org/wiki/Anadoluda_Vakit)

Das scheint Methode hier zu sein, einfach was ins Blaue zu lügen, in der Hoffnung, dass es stimmt. Dazu kann man eigentlich nur eins sagen: Blub.


Ich stimme zwar mit fritz hamann(edit) nicht immer überein, aber das muss sein.

DU BLUB


Sie war unter anderem durch Verharmlosung des Nationalsozialismus und Antisemitismus in die Kritik geraten


Du solltest erstmal das lesen was du verlinkst.....das war eine Aktion "gegen Rechts".

Besseres Beispiel bitte.

Farbwind
05.03.2006, 23:48
@Ende

Mir ist schon klar, was in dem Text steht. Die Klagen betrafen allerdings nicht nur das Leugnen des Holocaust, sondern ebenso die Rechtfertigung des Mordes an Theo van Gogh sowie seiner Beschimpfung und die Verteidigung der Steinigung (Angriff auf die Menschenwürde nach StGB §130 A1S2 sowie Aufrufung zur Gewalt- und Willkürtat nach StGB §130 A1S1). Der Verfassungsschutz teilt in punkto Extremismus ein in Ausländerextremismus, Rechtsextremismus und Linksextremismus. Die Anodoluda Vakit fällt unter ersteres. Den entsprechenden Verfassungsschutzbericht lege ich dir gerne vor.
Und ich bezweifle, dass fritzi die Gleichung Islamisten = Rechtsextremisten unterschreiben würde.

Das Ende
06.03.2006, 00:01
@Ende

Mir ist schon klar, was in dem Text steht. Die Klagen betrafen allerdings nicht nur das Leugnen des Holocaust, sondern ebenso die Rechtfertigung des Mordes an Theo van Gogh sowie seiner Beschimpfung und die Verteidigung der Steinigung (Angriff auf die Menschenwürde nach StGB §130 A1S2 sowie Aufrufung zur Gewalt- und Willkürtat nach StGB §130 A1S1). Der Verfassungsschutz teilt in punkto Extremismus ein in Ausländerextremismus, Rechtsextremismus und Linksextremismus. Die Anodoluda Vakit fällt unter ersteres. Den entsprechenden Verfassungsschutzbericht lege ich dir gerne vor.
Und ich bezweifle, dass fritzi die Gleichung Islamisten = Rechtsextremisten unterschreiben würde.


Ich würde es 50/50 aufteilen... Das überzeugt mich nicht 100%ig. Es muss doch noch ein besseres Beispiel geben.

Aber euch allen hier ist schon klar, dass es hier gegen die Absätze 3 und 4 geht oder???

gGgen die ersten ist wie ich finde nichts einzuwenden.

Aber ich glaube das haben hier mehrere nicht verstanden wenn ich mir manche Kommentare so anschaue.

Gehirnnutzer
06.03.2006, 00:20
Es stellt sich die Frage, ob durch eine Rückführung in die ursprüngliche Verfahrensweise vor Einführung der Absätze 3 und 4, nämlich der Straftatsbestände nach §§ 185 ff StGB und die Strafverfolgung nur auf Antrag durch einen Geschädigten das richtige wäre? Ich bin zwar für die Absätze 3 und 4, aber gegen §§185 ff StGB, werden die Gegner von 3 und 4 kaum wettern können, denn Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede werden sie sicherlich nicht ungestraft über sich ergehen lassen.

Das Ende
06.03.2006, 00:23
Es stellt sich die Frage, ob durch eine Rückführung in die ursprüngliche Verfahrensweise vor Einführung der Absätze 3 und 4, nämlich der Straftatsbestände nach §§ 185 ff StGB und die Strafverfolgung nur auf Antrag durch einen Geschädigten das richtige wäre? Ich bin zwar für die Absätze 3 und 4, aber gegen §§185 ff StGB, werden die Gegner von 3 und 4 kaum wettern können, denn Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede werden sie sicherlich nicht ungestraft über sich ergehen lassen.

Die Geschädigten des 2. WK aller Nationen sterben langsam aber sicher aus. Warum also warum nicht 185 ?

Farbwind
06.03.2006, 00:46
Unter http://www.hamburg.de/Behoerden/Pressestelle/Meldungen/tagesmeldungen/2001/maerz/w10/mo/news.htm findest du z.B. eine Aufschlüsselung in rechtsextreme, fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten aus dem Jahre 2000. Du siehst dort auch, dass die als "rechtsextremistische Straftaten" klassifizierten Delikte weit unterliegen. Die Aufschlüsselung ist trotz Überschneidung logisch und wichtig, da nicht jeder, der "Ausländer raus!" schreit auch Hakenkreuze an Wände schmieren würde bzw. jemand, der den Mord an Juden gutheißt oder den Holocaust leugnet nicht zwangsläufig gegen Ausländer sein muss (z.B. weil er selber einer ist ;) )

Reicht dir das um 100% überzeugt zu sein oder fehlen noch Prozente?

"De facto wird der § 130 nur bei sog. ,,Rechtsextremen " angewandt.Informiere Dich!" widerlegt

Gehirnnutzer
06.03.2006, 00:56
Die Geschädigten des 2. WK aller Nationen sterben langsam aber sicher aus. Warum also warum nicht 185 ?

Es geht aber nicht um die Geschädigten des WWII sondern um Leute, die sich durch entsprechende Äusserungen in ihrer persönlichen Ehre und Würde verletzt fühlen.
Du scheinst nicht zu kennen was der Ausdruck "§§ 185 ff" bedeutet. Das heißt nämlich das es nich nur um §185 sondern auch um die darauf folgenden, genau um §§ 185 bis 194 StGB

Anti-Zionist
06.03.2006, 01:11
Wenn von dem Paragraphen welche betroffen sind, dann sind es mit Sicherheit nicht "Nationaldenkende", sondern bestenfalls Nazi-Gesundbeter.
Gerard Menuhin, der selbst ein Jude ist, hat sich die Durchsetzung von Wahrheit und Gerechtigkeit auch für das deutsche Volk als Grundlage
wirklicher Versöhnung zum Ziel gesetzt. Kräfte, die wohl treffend als Handlanger einer Maulkorb-Mafia charakterisiert werden können, wollen den jüdischen Wahrheitssucher mundtot machen. Und genau diesen Maulkorb hat man mit dem §130 zementiert.
Unter dem Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit oder Volksverhetzung kann jede Opposition gegen islamistische Bestrebungen zum Schweigen gebracht werden.

Farbwind
06.03.2006, 01:24
Unter dem Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit oder Volksverhetzung kann jede Opposition gegen islamistische Bestrebungen zum Schweigen gebracht werden.

http://www.123recht.net/article.asp?a=11792

Die haben sie wohl übersehen :rolleyes:

Und der Schily wurde auch schon längst über §130 verklagt und verknackt

http://www.netzeitung.de/deutschland/313628.html

Und weswegen wurde nochmal Metin Kaplan abgeschoben?

Bla Blub Blub

Anti-Zionist
06.03.2006, 01:24
Sag doch mal eine Meinung, die ein "Nationaldenkender" in Deutschland nicht aussprechen darf :O
Eine Leugnung des Holocausts (in der Form, wie er dargestellt wird)? Warum wird jegliche Kritik an einer anderen Meinung unterdrückt?

Anti-Zionist
06.03.2006, 01:26
http://www.123recht.net/article.asp?a=11792

Die haben sie wohl übersehen :rolleyes:

Und der Schily wurde auch schon längst über §130 verklagt und verknackt

http://www.netzeitung.de/deutschland/313628.html

Bla Blub Blub
Habe ich geschrieben, dass es in jedem Fall so sein muss? :rolleyes:

Farbwind
06.03.2006, 01:41
Eine Leugnung des Holocausts (in der Form, wie er dargestellt wird)?

Was leugnest du denn so im Allgemeinen auf deiner äußerst fachkundigen Wissensbasis, der du nicht einmal ein deutsches Wörterbuch besitzt


Habe ich geschrieben, dass es in jedem Fall so sein muss?

Nenn doch mal bitte Beispiele für den Gegenfall, dann können dir Leute hier langsam und einfühlsam erklären wo die Volksverhetzung liegt. Ich kann dir übrigens noch zahlreiche andere Beispiele bringen, in denen sich Menschen kritisch gegenüber islamischen Terroristen äußern, die Palette reicht von Parteiverbänden über NGO´s bis hin zu muslimischen Vereinigungen...

Bla Blub

Anti-Zionist
06.03.2006, 02:15
Was leugnest du denn so im Allgemeinen auf deiner äußerst fachkundigen Wissensbasis, der du nicht einmal ein deutsches Wörterbuch besitzt
Das sagt gerade der Richtige. Im Übrigen reicht für die Erkenntnis der richtigen Anwendung eines Begriffs auch das Internet - du weißt doch bestimmt, wie man auf dieses zugreift. :D
I. A. leugne ich die offiziell verbreitete Zahl von 6 Mio. Opfern, da diese Zahl doch hier und da erheblich abweicht.



Nenn doch mal bitte Beispiele für den Gegenfall, dann können dir Leute hier langsam und einfühlsam erklären wo die Volksverhetzung liegt. Ich kann dir übrigens noch zahlreiche andere Beispiele bringen, in denen sich Menschen kritisch gegenüber islamischen Terroristen äußern, die Palette reicht von Parteiverbänden über NGO´s bis hin zu muslimischen Vereinigungen...

Bla Blub
Du bist des Lesens offensichtlich nicht wirklich mächtig. Denn ich schrieb nicht, dass unter dem Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit oder Volksverhetzung jede Opposition gegen islamistische Bestrebungen zum Schweigen gebracht wird, sondern dass sie zum Schweigen gebracht werden kann. Bei den Antifaschisten ist es üblich, dass Kritik am Islam schnell mit Ausländerfeindlichkeit begegnet wird, auch hier kannst du mit etwas Übung in jedem Islam-Thread einige Stimmen erleben, die reflexartig mit Islamophobie, Hetze und Ausländerfeindlichkeit ankommen, wenn man den Islam nicht als Friedensreligion anpreist.

Farbwind
06.03.2006, 02:41
Das sagt gerade der Richtige.

Vollkommen korrekt. Ich besitze nämlich Bücher und lese sie. Desweiteren kenne ich die Bedeutungen der Wörter, die ich verwende.


Im Übrigen reicht für die Erkenntnis der richtigen Anwendung eines Begriffs auch das Internet

An deinem Beispiel wird deutlich, dass dem nicht so ist, siehe Signatur.


I. A. leugne ich die offiziell verbreitete Zahl von 6 Mio. Opfern, da diese Zahl doch hier und da erheblich abweicht.

Darf ich fragen auf welche Quelle du dich beziehst. Hier und da erscheint mir doch wenig konkret. Oder hast du es hie und da gehört :))


Du bist des Lesens offensichtlich nicht wirklich mächtig. Denn ich schrieb nicht, dass unter dem Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit oder Volksverhetzung jede Opposition gegen islamistische Bestrebungen zum Schweigen gebracht wird, sondern dass sie zum Schweigen gebracht werden kann.

Öh, doch habe ich gelesen, erscheint mir allerdings wenig logisch, dass einige Bestrebungen geduldet werden, etliche andere wiederum geduldet werden. Es handelt sich wohl um eine große Verschwörung, hum? Nenn doch jetzt mal bitte eines deiner hochgepriesenen Beispiele.


Bei den Antifaschisten ist es üblich, dass Kritik am Islam schnell mit Ausländerfeindlichkeit begegnet wird, auch hier kannst du mit etwas Übung in jedem Islam-Thread einige Stimmen erleben, die reflexartig mit Islamophobie, Hetze und Ausländerfeindlichkeit ankommen, wenn man den Islam nicht als Friedensreligion anpreist.

Wahnsinn, bei Ultrarechten ist es üblich als "Kommunist" oder "Linke Sau" beschimpft zu werden, wenn man nicht die gleiche Meinung vertritt. Schubladendenken sollte dir ja bekannt sein. Verstehe daher nicht, wieso du mich mit dieser Aussage erleuchten willst. Und seit wann interessiert dich die Meinung der Antifa? Deine unsachlichen Bemerkungen scheren mich schließlich auch einen Dreck.

P.S.: Ich bin übrigens auch gegen Islamisten :( huuhhhh, hoffentlich hat das keiner der bösen Buben gehört.

Anti-Zionist
06.03.2006, 09:23
Vollkommen korrekt. Ich besitze nämlich Bücher und lese sie. Desweiteren kenne ich die Bedeutungen der Wörter, die ich verwende.
Offensichtlich liest du die falschen Bücher. Hast du sie vielleicht selbst geschrieben? :D
Wer redet denn in diesem Kontext von Wörtern, die du verwendest?



An deinem Beispiel wird deutlich, dass dem nicht so ist, siehe Signatur.
Daran wird eben klar, dass du Verständnisschwierigkeiten hast. Ich darf dich doch nochmals auf dieses (http://www.politikforen.de/showpost.php?p=611743&postcount=167) Posting verweisen, in dem ich einen kleinen Crashkurs extra für dich initiiert habe.
Nach dem Motto "Lass ihn reden" darfst du weiter blubbern - auf dass du Arrogantling hier genügend Gehör findest.



Darf ich fragen auf welche Quelle du dich beziehst. Hier und da erscheint mir doch wenig konkret. Oder hast du es hie und da gehört :))
Klar darfst du fragen. Ich beziehe mich auf diese (http://globalfire.tv/nj/03de/zeitgeschichte/awitz_zahlen.htm) Quelle.



Öh, doch habe ich gelesen, erscheint mir allerdings wenig logisch, dass einige Bestrebungen geduldet werden, etliche andere wiederum geduldet werden. Es handelt sich wohl um eine große Verschwörung, hum? Nenn doch jetzt mal bitte eines deiner hochgepriesenen Beispiele.
Dann kann ich dir nicht helfen, wenn du nicht mal zwischen "gebracht wird" und "gebracht werden kann" unterscheiden kannst.
Och komm, bist du wirklich so weltfremd, dass du nicht wahrnimmst, wie oft jegliche Kritik am Islam mit Ausländerfeindlichkeit gleichgesetzt wird?
Dennoch habe ich für dich eine Seite ausfindig gemacht, die dir hoffentlich als Quelle genehm ist. Daraus ein Auszug:


Es ist leider so, dass einige unwissende Moslems in manchen Situationen, die ihnen gerade nicht in den Kram passen, die Gelegenheit nutzen und lauthals schreien, unter Anführungszeichen: „Rassismus! Ausländerfeindlichkeit!“ usw. Sie versuchen auf diese wirkungsvolle, aber sicher nicht immer gerechtfertigte Weise, sich ihr Recht und Gehör zu verschaffen.

Quelle: http://www.alschuruq.at/akzeptanz.html



Wahnsinn, bei Ultrarechten ist es üblich als "Kommunist" oder "Linke Sau" beschimpft zu werden, wenn man nicht die gleiche Meinung vertritt. Schubladendenken sollte dir ja bekannt sein. Verstehe daher nicht, wieso du mich mit dieser Aussage erleuchten willst. Und seit wann interessiert dich die Meinung der Antifa? Deine unsachlichen Bemerkungen scheren mich schließlich auch einen Dreck.
Wie, Ultrarechte werden als "Kommunist" oder "Linke Sau" beschimpft? 8o Ei, das ist ja was ganz neues. Von welchem Planeten kommst du?
Meinst du, dass mich dein Schmonzes interessiert? Ich kann vor Leuten wie dir den größten Scheiß erzählen; trotzdem beeindrucken sie mich nicht, wenn sie derart großkotzig wie du auftreten.
Du checkst ganz offensichtlich nicht, dass es in diesem Kontext um Islamismus geht und nicht um "Ultrarechte" (was ja Schubladendenken ist, wie du selbst bemerkt hast). Und da können Antifaschisten eben auch oft nicht differenzieren, wenn man Moslems als Moslems kritisiert und nicht als Ethnie. Aber das ist dir offensichtlich zu hoch.



P.S.: Ich bin übrigens auch gegen Islamisten :( huuhhhh, hoffentlich hat das keiner der bösen Buben gehört.
Na, da bist du einigen hier ja weit voraus. Die denken, dass Islamisten ganz liebe Leute sind und dass man ein Hetzer sei, wenn man Islamisten bekämpfen möchte. Ich denke da speziell an meinen "Freund" RosaRiese, dem ich erst beibringen musste, dass Islamismus nichts positives ist.

Farbwind
06.03.2006, 10:04
Jaja erzähl mir ruhig weiter einen vom Pferd und verdrehe deine Warheiten, damit es passt. Mir ist schon klar warum Deutschland beim PISA Test eine dermaßen schlechte Wertung erhalten hat.

Auf meine Frage:
Sag doch mal eine Meinung, die ein "Nationaldenkender" in Deutschland nicht aussprechen darf.
gibst du die Kritik an


Eine Leugnung des Holocausts (in der Form, wie er dargestellt wird)?" und meinst damit "I. A. leugne ich die offiziell verbreitete Zahl von 6 Mio. Opfern, da diese Zahl doch hier und da erheblich abweicht.

Als Beispiel nennst du dann öffentliche Zeitungen, die diese Zahlen (angeblich) vollkommen problemlos geäußert haben. Verstehe jetzt also nicht dein Problem.
Ob es sich um eine verwendbare Quelle handelt bezweifle ich allerdings noch, da sie von einer Internetseite stammt, auf der unten ein Bild mit Adolf und "Deutsche, lest mein Kampf" steht.


Och komm, bist du wirklich so weltfremd, dass du nicht wahrnimmst, wie oft jegliche Kritik am Islam mit Ausländerfeindlichkeit gleichgesetzt wird?

Ich bin zumindest nicht so weltfremd, nicht lesen zu können, was du anfangs geschrieben hast:


Unter dem Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit oder Volksverhetzung kann jede Opposition gegen islamistische Bestrebungen zum Schweigen gebracht werden.

Du redetest von "islamistischen Bestrebungen", die unter Verwendung des §130 zum Schweigen gebracht werden könnten nicht von Äußerungen gegen den Islam, die mit Ausländerfeindlichkeit gleichgesetzt wird.

Aber dass du dich mit Wahrheiten nicht auseinandersetzt ist mir schon klar.

Und ich wäre dir verbunden, wenn du jetzt mal bitte eines deiner hochgepriesenen Beispiele nennen würdest, bei der von dir genannten Quelle finde ich nämlich kein Beispiel für Menschen, die mittels § 130 mundtot gemacht wurden. Angesichts der Tatsache, dass du so aufgebracht bis, muss es ja zahlreiche Beispiele geben.


Wie, Ultrarechte werden als "Kommunist" oder "Linke Sau" beschimpft? Ei, das ist ja was ganz neues. Von welchem Planeten kommst du?

Vom Planeten, auf dem man lesen und verstehen kann. :)) :)) :)) Du wirst noch ein paar Jährchen benötigen, um den Satz zu verstehen, ebenso wie du sie noch brauchen wirst, um die Bedeutung von "unterschwellig" zu verstehen. Falls es dich interessiert, hatte ich Beitrag 165 im entsprechenden Thread editiert, damit du dir die Quellen, die du nicht lesen kannst mal reinziehen kannst. Kauf dir mal Bücher, Alter. Davon, dass du dir dein eigenes Wissen zusammenschreibst, wird es auch nicht richtiger.

SozialerMensch
06.03.2006, 14:40
Können die "Neinsager" auch versuchen sich zu rechtfertigen?

was findet ihr an diesem Paragraphen?
Der Paragraph spielt in seiner Wirksamkeit keine Rolle, sehr wohl aber in seiner Symbolik. Und in Zeiten, da der iranische Präsident Mahmud Ahmadinedschad gegen dieses unser Verbot höhnt und wettert würde seine Abschaffung wie Nachgiebigkeit wirken. Nachgiebigkeit, das ist eine Geste, die gegenüber diesen muslimischen Strolchen nicht erträglich ist. Sie würde wie Feigheit erscheinen, es würde scheinen, als fallen wir Israel in seinem ehrenwerten Kampf gegen die Unkulturen des Hasses in den Rücken.

Anti-Zionist
06.03.2006, 15:04
Jaja erzähl mir ruhig weiter einen vom Pferd und verdrehe deine Warheiten, damit es passt. Mir ist schon klar warum Deutschland beim PISA Test eine dermaßen schlechte Wertung erhalten hat.
Was soll ich denn verdreht haben? Du hast von Wörtern geredet, die du verwendest. Im Kontext ging es aber um das Wort "unterschwellig", welches du nicht verwendet hast. Und dass du dich auf Pisa berufst, ist in Anbetracht deiner Interpunktionsfehler kurios. Hinter "Mir ist schon klar" gehört nämlich ein Komma. Es handelt sich hier beileibe um keinen Einzelfall bei dir.



Auf meine Frage: Sag doch mal eine Meinung, die ein "Nationaldenkender" in Deutschland nicht aussprechen darf.
gibst du die Kritik an: Eine Leugnung des Holocausts (in der Form, wie er dargestellt wird)?" und meinst damit "I. A. leugne ich die offiziell verbreitete Zahl von 6 Mio. Opfern, da diese Zahl doch hier und da erheblich abweicht.

Als Beispiel nennst du dann öffentliche Zeitungen, die diese Zahlen (angeblich) vollkommen problemlos geäußert haben. Verstehe jetzt also nicht dein Problem.
Ob es sich um eine verwendbare Quelle handelt bezweifle ich allerdings noch, da sie von einer Internetseite stammt, auf der unten ein Bild mit Adolf und "Deutsche, lest mein Kampf" steht.
Darf ich fragen auf welche Quelle du dich beziehst. Hier und da erscheint mir doch wenig konkret. Oder hast du es hie und da gehört
Das war die Frage!
Außerdem solltest dein Augenmerk auf die Quellen legen, die in dieser Quelle genannt werden, also z. B. Die Welt, Süddeutsche Zeitung etc.
Wieso mein Problem? Du hast mich gefragt, auf welche Quelle ich mich beziehe - ich habe sie dir genannt.



Ich bin zumindest nicht so weltfremd, nicht lesen zu können, was du anfangs geschrieben hast:
Unter dem Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit oder Volksverhetzung kann jede Opposition gegen islamistische Bestrebungen zum Schweigen gebracht werden.

Du redetest von "islamistischen Bestrebungen", die unter Verwendung des §130 zum Schweigen gebracht werden könnten nicht von Äußerungen gegen den Islam, die mit Ausländerfeindlichkeit gleichgesetzt wird.

Aber dass du dich mit Wahrheiten nicht auseinandersetzt ist mir schon klar.
Tja, worum geht es denn im §130? Um Volksverhetzung! Wo ist also dein Problem?

Was für dich Wahrheit ist, muss für andere noch längst keine sein.



Und ich wäre dir verbunden, wenn du jetzt mal bitte eines deiner hochgepriesenen Beispiele nennen würdest, bei der von dir genannten Quelle finde ich nämlich kein Beispiel für Menschen, die mittels § 130 mundtot gemacht wurden. Angesichts der Tatsache, dass du so aufgebracht bis, muss es ja zahlreiche Beispiele geben.
Ob du mir verbunden sein würdest, ist mir sowas von egal, da ich Leute wie dich nicht schätze. fritz hamann hat es in einem Thread schön ausgedrückt:

Großkotzigkeit und Erhabenheit sind nichts anderes als Mißachtung anderer Menschen.Das ist die Vorstufe zum Rassismus,wenn nicht gar seine Verfeinerung.



Vom Planeten, auf dem man lesen und verstehen kann. :)) :)) :)) Du wirst noch ein paar Jährchen benötigen, um den Satz zu verstehen, ebenso wie du sie noch brauchen wirst, um die Bedeutung von "unterschwellig" zu verstehen. Falls es dich interessiert, hatte ich Beitrag 165 im entsprechenden Thread editiert, damit du dir die Quellen, die du nicht lesen kannst mal reinziehen kannst. Kauf dir mal Bücher, Alter. Davon, dass du dir dein eigenes Wissen zusammenschreibst, wird es auch nicht richtiger.
Lern erst mal, richtig zu interpunktieren, wenn du noch mal meinst, mich auf Pisa aufmerksam machen zu müssen und mir zum Bücherkauf rätst, dann können wir weiter reden - ALTER.

Wenn du schreibst:


Wahnsinn, bei Ultrarechten ist es üblich als "Kommunist" oder "Linke Sau" beschimpft zu werden, wenn man nicht die gleiche Meinung vertritt.

dann ist dieser Satz nicht anders zu verstehen, als dass es bei Ultrarechten üblich ist, dass sie als "Kommunist" oder "Linke Sau" beschimpft werden.
Korrekt wäre es folgendermaßen gewesen:


Wahnsinn, bei Ultrarechten ist es üblich, Linke als "Kommunist" oder "Linke Sau" zu beschimpfen, wenn man nicht die gleiche Meinung vertritt.

So, jetzt darfst du wieder lospoltern und deine gehaltvollen Postings mit Smileys garnieren.

MrS
06.03.2006, 15:49
Darf ich fragen auf welche Quelle du dich beziehst. Hier und da erscheint mir doch wenig konkret. Oder hast du es hie und da gehört
Das war die Frage!
Außerdem solltest dein Augenmerk auf die Quellen legen, die in dieser Quelle genannt werden, also z. B. Die Welt, Süddeutsche Zeitung etc.
Wieso mein Problem? Du hast mich gefragt, auf welche Quelle ich mich beziehe - ich habe sie dir genannt.



Du behauptest die offiziellen Zahlen von ca. 6 Mio. Opfern stimmen nicht.

Die Quelle, die Du hier postest ist nicht besonders aussagekräftig:

1. Sie ist nur sekundär,- man kann die verschiedenen Zahlen nicht (oder nur unter erheblichem Aufwand) nachprüfen.
2. Stehen die Zahlen unter der Überschrift „Amtliche Zahlen der festgestellten Holocaust-Juden von Auschwitz“
Hier geht es um den Holocaust, nicht um Ausschwitz, oder wird hier beides vermischt?
3. Die Seite ist tendenziell eingefärbt, das sieht man unter anderem am „Deutsche, lest mein Kampf“-Banner am Ende der Seite und der verschiedenen antisemitischen Beiträge.

Alles in allem ist diese Quelle für dieses Thema ähnlich relevant wie die coke.de-Seite.

fritz hamann
06.03.2006, 18:52
Klar, Millionen sind es.

Und diesen ,,Spam" darfst Du mal selber löschen,mir fehlt die Befugnis.
Fritz

Farbwind
06.03.2006, 19:17
Alles in allem ist diese Quelle für dieses Thema ähnlich relevant wie die coke.de-Seite.

Das triffts. Muh.


Ob du mir verbunden sein würdest, ist mir sowas von egal, da ich Leute wie dich nicht schätze. fritz hamann hat es in einem Thread schön ausgedrückt:

Großkotzigkeit und Erhabenheit sind nichts anderes als Mißachtung anderer Menschen.Das ist die Vorstufe zum Rassismus,wenn nicht gar seine Verfeinerung.


Wer im Glashaus sitzt, sollte zum Ficken in den Keller gehen. Muh²



Korrekt wäre es folgendermaßen gewesen:

Wahnsinn, bei Ultrarechten ist es üblich, Linke als "Kommunist" oder "Linke Sau" zu beschimpfen, wenn man nicht die gleiche Meinung vertritt.

Bei mir ging es sinngemäß darum, dass anders denkende von Nazis automatisch als Linke abgestempelt werden. Du hast mein Zitat genau dahingehend umgewandelt, dass nun dort alle anders denkenden direkt unter "Linke" zusammengefasst werden. :respekt: q.e.d. Muh³


Zitat:
Und ich wäre dir verbunden, wenn du jetzt mal bitte eines deiner hochgepriesenen Beispiele nennen würdest, bei der von dir genannten Quelle finde ich nämlich kein Beispiel für Menschen, die mittels § 130 mundtot gemacht wurden. Angesichts der Tatsache, dass du so aufgebracht bis, muss es ja zahlreiche Beispiele geben.

Ob du mir verbunden sein würdest, ist mir sowas von egal, da ich Leute wie dich nicht schätze.

Da du anscheinend kein Beispiel nennen kannst, kann man deine Aussage "Denn ich schrieb nicht, dass unter dem Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit oder Volksverhetzung jede Opposition gegen islamistische Bestrebungen zum Schweigen gebracht wird, sondern dass sie zum Schweigen gebracht werden kann." dann ja als vollkommen belanglos und aus der Luft gegriffen abhaken. Muh^4

Ich habe für dich einige Interpunktionsfehler und muh´s eingebaut. Wenn du alle findest, gewinnst du eine Baggerfahrt in die Eifel. Eifel wird gestellt, Bagger muss mitgebracht werden. Die Sinnfehler überlasse ich dann dir.

Achso und jetzt noch die Smileys

:)) :)) :)) :)) :)) :wink: :heulsuse: :wink: :)) :)) :)) :)) :))

Anti-Zionist
06.03.2006, 19:58
Das triffts. Muh.
Und die infantile Plusterbacke hats nicht gemerkt.



Wer im Glashaus sitzt, sollte zum Ficken in den Keller gehen. Muh²
"Großkotzigkeit und Erhabenheit sind nichts anderes als Mißachtung anderer Menschen.Das ist die Vorstufe zum Rassismus,wenn nicht gar seine Verfeinerung." Fritz Hamann



Bei mir ging es sinngemäß darum, dass anders denkende von Nazis automatisch als Linke abgestempelt werden. Du hast mein Zitat genau dahingehend umgewandelt, dass nun dort alle anders denkenden direkt unter "Linke" zusammengefasst werden. :respekt: q.e.d. Muh³
Die infantile Plusterbacke hat immer noch nicht gecheckt, dass die Satzstellung seines Kommentars eine missverständliche Aussage zur Folge hat, als er beabsichtigte.



Da du anscheinend kein Beispiel nennen kannst, kann man deine Aussage "Denn ich schrieb nicht, dass unter dem Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit oder Volksverhetzung jede Opposition gegen islamistische Bestrebungen zum Schweigen gebracht wird, sondern dass sie zum Schweigen gebracht werden kann." dann ja als vollkommen belanglos und aus der Luft gegriffen abhaken. Muh^4
Ich habe Beispiele gebracht, Plusterbacke.



Ich habe für dich einige Interpunktionsfehler und muh´s eingebaut.
Und ich für dich infantilen Wiederkäuer einige offensichtliche inhaltliche Fehler zum Profilieren.



Wenn du alle findest, gewinnst du eine Baggerfahrt in die Eifel. Eifel wird gestellt, Bagger muss mitgebracht werden. Die Sinnfehler überlasse ich dann dir.

Achso und jetzt noch die Smileys

:)) :)) :)) :)) :)) :wink: :heulsuse: :wink: :)) :)) :)) :)) :))
Ey, du bisch total luschtig, hab Träne gelacht.

RosaRiese
06.03.2006, 21:08
Wer für die Abschaffung des §130 ist, ist einfach zu dumm sich ordentlich zu artikulieren und will statt Argumente auszutauschen lieber Hetze betreiben.

Anti-Zionist
06.03.2006, 21:13
Wer für die Abschaffung des §130 ist, ist einfach zu dumm sich ordentlich zu artikulieren und will statt Argumente auszutauschen lieber Hetze betreiben.
Boah, ist dein Kommentar bedeutungsschwanger! 8o

Salazar
06.03.2006, 21:38
Wer für die Abschaffung des §130 ist, ist einfach zu dumm sich ordentlich zu artikulieren und will statt Argumente auszutauschen lieber Hetze betreiben.

Wie soll man denn seinen Willen Argumente auszutauschen bekunden, wenn man sobald man etwas in die "falsche" Richtung äussert vor Gericht kommt?

MrS
06.03.2006, 21:56
Wer für die Abschaffung des §130 ist, ist einfach zu dumm sich ordentlich zu artikulieren und will statt Argumente auszutauschen lieber Hetze betreiben.

Ich bin _für_ die Abschaffung derartiger Paragraphen, auch in Österreich.

Das hat nichts mit Hetze o.ä. zu tun, das ist einfach Meinungsfreiheit, welche mit dem Recht auf Leben wohl ein paar der wichtigsten Prinzipien unserer Gesellschaft darstellen.

Man kann eine Freiheit nicht mit (Denk-)Verboten sichern, das ist doch paranoid.

Einer Demokratie sollte zugetraut werden, mit Holocaust-Leugnern o.ä. aufgeklärt und angemessen umzugehen.

Wer den Holocaust glorifiziert/verharmlost/leugnet sollte von der Gesellschaft bestraft werden, nicht von den Gerichten.

Irmingsul
06.03.2006, 22:47
Der §130 StGB sollte wieder in seine Orginalversion der Weimarer Republik gehoben werden. Mehr ist dazu nicht zu sagen.

Farbwind
06.03.2006, 23:12
Zitat von MrS:
das ist einfach Meinungsfreiheit, welche mit dem Recht auf Leben wohl ein paar der wichtigsten Prinzipien unserer Gesellschaft darstellen.
Meinungsfreiheit bedeutet nicht Narrenfreiheit. Sie endet dort, wo die Grundrechte anderer angegriffen werden, z.B. die Menschenwürde. Diese 'wahre Freiheit' (bez. durch "das ist einfach Meinungsfreiheit") beinhaltet Angriffe auf das Grundgesetz. Es wäre seltsam, wenn diese in unserer Demokratie ungeahndet bliebe. Wer den Grundrechtskatalog als solchen anzweifelt, der solle doch bitte den Mut haben, dies offen auszusprechen und es nicht nur unterschwellig anklingen lassen.

Und wer behauptet, dass Aussagen verboten oder bestraft würden, die gar nicht die Würde der Menschen angreifen ergo dies nur ein vorgeschobenes Argument sei, der solle dafür bitte Beispiele bringen. Falls sie existieren kann man darüber diskutieren, ansonsten ist es heiße Luft, nicht mehr.

MrS
07.03.2006, 14:18
Meinungsfreiheit bedeutet nicht Narrenfreiheit. Sie endet dort, wo die Grundrechte anderer angegriffen werden, z.B. die Menschenwürde. Diese 'wahre Freiheit' (bez. durch "das ist einfach Meinungsfreiheit") beinhaltet Angriffe auf das Grundgesetz. Es wäre seltsam, wenn diese in unserer Demokratie ungeahndet bliebe. Wer den Grundrechtskatalog als solchen anzweifelt, der solle doch bitte den Mut haben, dies offen auszusprechen und es nicht nur unterschwellig anklingen lassen.

Und wer behauptet, dass Aussagen verboten oder bestraft würden, die gar nicht die Würde der Menschen angreifen ergo dies nur ein vorgeschobenes Argument sei, der solle dafür bitte Beispiele bringen. Falls sie existieren kann man darüber diskutieren, ansonsten ist es heiße Luft, nicht mehr.


Würde ist ein dehnbarer Begriff. Ich kann mich in meiner Würde verletzt fühlen, sollte ich als „Arschloch“ bezeichnet werden, jemand anderes vielleicht nicht.
In einer freien Gesellschaft muss man auf Sicherheit zu Gunsten von Individualität, Kreativität und Freiheit verzichten.
Das gilt auch für die Meinungsfreiheit. Schreiben wir sie uns als Gut auf die Fahne, so hat sie auch zu gelten.
Wenn sich dann jemand in seiner Würde verletzt fühlt, dann muss er damit fertig werden, er hat aber ebenso das Recht, bei Verletzung der Würde anderer, nicht zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Ich hoffe, es wird klar, was ich sagen will. Ich halte es für mehr als verwerflich, sogar gefährlich Nazi-Verbrechen zu leugnen, abzustreiten, glorifizieren.
Doch sollte dem Götzen Sicherheit nicht die Freiheit geopfert werden.

Farbwind
08.03.2006, 01:12
Würde ist ein dehnbarer Begriff. Ich kann mich in meiner Würde verletzt fühlen, sollte ich als „Arschloch“ bezeichnet werden, jemand anderes vielleicht nicht.


Jedes Gesetz ist dehnbar. Gesetze werden in der Anwendung grundsätzlich interpretiert. Das Grundrecht sichert, dass du klagen kannst, wenn du dich in deiner Würde beeinträchtigt fühlst und das ist mE vollkommen korrekt. Wenn dich jemand "Arschloch" nennt, kannst du klagen, musst es natürlich nicht. Du kannst auch klagen, wenn dich jemand "Baum" nennt und das Gericht wird anhand des Kontextes und anhand deiner Begründung urteilen (die Begründung möchte ich aber sehen ;) ). Der deutsche Rechtskatalog ist übrigens einer der genauesten die existieren (was auch der Grund ist, warum er am häufigsten kopiert wird).

Die Ideologie der Nazis war per definitionem ein Angriff auf die Menschenwürde, das erste Grundrecht nach GG. Wer hier verherrlicht, leugnet oder abstreitet greift auf direktem Wege die Menschenwürde an. Das Rechtsverständnis kann nicht anders als diesen Verstoß unter Strafe zu stellen, denn es würde sich sonst selbst widersprechen.

In dem Moment, in dem du sagst


Wenn sich dann jemand in seiner Würde verletzt fühlt, dann muss er damit fertig werden, er hat aber ebenso das Recht, bei Verletzung der Würde anderer, nicht zur Rechenschaft gezogen zu werden.

sprichst du den Menschen ihr erstes Grundrecht ab. Sorry, aber dafür habe ich kein Verständnis. Abgesehen davon, dass ich jede Diskussion um die Richtigkeit der Grundrechte ablehne, kann ein Zustand, in dem einzelne Bürger nicht vor Übergriffen anderer geschützt werden, wie Beleidigungen, Mobbing oder Aburteilung als etwas Minderwertiges, nicht als 'Gesellschaft' betrachtet werden.

Simoncreed
09.04.2006, 20:03
Meinungsfreiheit ist ein Gut und ich denke man sollte mit Gütern vorsichtig umgehen, denn allzu schnell werden sie missbraucht. Da es aber mehr Gesetze in Deutschland ausser der Meinungsfreiheit gibt, wie z.B. die Menschenwürde, bedeutet es dass Konflikte entstehen. In solchen Konflikten ist ein solcher Klärungparagraph wie §130 eine wichtige und gute Sache. Ausserdem denke ich auch, auch wenn etwas gesetzlich erlaubt ist, sollte ein Mensch darüber nachdenken ob er es ausführt, denn es gibt immer auch moralische Grenzen. Es gibt Dinge die gehören sich einfach nicht. Hier ist es wichtig wie man zu solchen Werten steht.

michaelg
09.04.2006, 20:24
Wir redden über Volksverhetzung, gell. Der Autor dieses thred sollte sich mal gedanken machen, warum dieses gesetz entstand. Dann nehme er ein geschichtsbuch oder auch mehrere, lese geschicht 1933 bis 1945, schaue sich wenn möglich Filme wie Sophi Scholl. Oder recht nicht rache usw an und dann gehe er ins kloster, da ist es still , gehe in sich und denke nach. dann wird er verstehen.

Lucky punch
09.04.2006, 22:56
Weg mit diesem Gesinnungsparagraphen! Eine Demokratie mit Maulkorbparagraphen, ist KEINE demokratie!

Leo Navis
09.04.2006, 23:37
Wir redden über Volksverhetzung, gell. Der Autor dieses thred sollte sich mal gedanken machen, warum dieses gesetz entstand. Dann nehme er ein geschichtsbuch oder auch mehrere, lese geschicht 1933 bis 1945, schaue sich wenn möglich Filme wie Sophi Scholl. Oder recht nicht rache usw an und dann gehe er ins kloster, da ist es still , gehe in sich und denke nach. dann wird er verstehen.
Doll, Du kannst polemisieren.


Meinungsfreiheit ist ein Gut und ich denke man sollte mit Gütern vorsichtig umgehen, denn allzu schnell werden sie missbraucht. Da es aber mehr Gesetze in Deutschland ausser der Meinungsfreiheit gibt, wie z.B. die Menschenwürde, bedeutet es dass Konflikte entstehen. In solchen Konflikten ist ein solcher Klärungparagraph wie §130 eine wichtige und gute Sache. Ausserdem denke ich auch, auch wenn etwas gesetzlich erlaubt ist, sollte ein Mensch darüber nachdenken ob er es ausführt, denn es gibt immer auch moralische Grenzen. Es gibt Dinge die gehören sich einfach nicht. Hier ist es wichtig wie man zu solchen Werten steht.
Nun,wie Du, wenn Du den Thread gelesen hast weißt, bin ich nicht generell gegen den Paragraphen gegen Volksverhetzung. Volksverhetzung an sich soll - wie heute auch - auch in Zukunft unter Strafe stehen. Ich denke, dadurch wird der Bereich abgedeckt, wo Menschenwürde verletzt wird. Holocaustleugnung verletzte keine Menschenwürde.

Simoncreed
09.04.2006, 23:40
Nun ich finde es wie gesagt zumindest moralisch sehr bedenklich.

Leo Navis
09.04.2006, 23:46
Nun ich finde es wie gesagt zumindest moralisch sehr bedenklich.
Die Moral ist Sache der Bürger; nicht des Staates.

Simoncreed
09.04.2006, 23:48
Ja, aber ich denke doch, dass du diese Meinung von mir akzeptieren kannst, oder?

Gehirnnutzer
09.04.2006, 23:49
Weg mit diesem Gesinnungsparagraphen! Eine Demokratie mit Maulkorbparagraphen, ist KEINE demokratie!

Lucky_punch, ich würde an deiner Stelle die Absätze 3 und 4 nicht als Gesinnungsparagraphen bezeichnen, damit würdest du dir damit selber nämlich ein gewisses Recht nehmen.
Die Absätze 3 und 4 sind nämlich nur eine Änderung der Verfahrensweise und des Strafmasses, sie haben keinen neuen Straftatbestand eingeführt.
Sie haben nur dafür gesorgt das eine spezielle Form der Beleidigung und der Verleumdung nicht mehr nur auf Antrag eines Geschädigten strafrechtlich verfolgt wird, sondern ohne Antrag eines Geschädigten.
Wenn also die beiden Absätze Gesinnungsparagraphen sind, dann müssten die ursprünglichen Paragraphen, die früher dafür verantwortlich waren, auch Gesinnungsparagraphen sein:

StGB § 185 Beleidigung
StGB § 186 Üble Nachrede
StGB § 187 Verleumdung
StGB § 188 Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens
StGB § 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

Quelle: Strafgesetzbuch (http://www.aufenthaltstitel.de/stgb.html)

Wenn du willst, das sogenannte Gesinnungsparagraphen abgeschafft werden, dann müssen diese Paragraphen auch abgeschafft werden.
Würden nämlich nur die Absätze 3 und 4 abgeschafft, würde die von dir als freie Meinungsäußerung bezeichnete Auschwitzlüge (Holocaustleugnung) immer noch verfolgt werden, zwar wieder wie vor der Einführung der Absätze 3 und 4, also wie erwähnt auf Antrag eines Geschädigten. Du vergißt nämlich, das es einige Gerichtsurteile, inklusive Urteile des BverfG hinsichtlich Verfassungsbeschwerden den Artikel 5 GG betreffend, in dem klargestellt und festgelegt wurde, das die Auschwitzlüge (Holocaustleugnung) eine unwahre Tatsachenbehauptung ist.
Ich stelle mir Grad vor, was du alles über dich ergehen lassen müsstes ohne die 180er Paragraphen des StGB. :2faces: :))

Leo Navis
09.04.2006, 23:50
Ja, aber ich denke doch, dass du diese Meinung von mir akzeptieren kannst, oder?
Akzeptieren nicht - tolerieren jedoch.

Simoncreed
09.04.2006, 23:52
;) oder so

Stechlin
10.04.2006, 00:46
Die Moral ist Sache der Bürger; nicht des Staates.

Man, über juristische Fragen diskutieren wollen und nicht mal die grundlegensten Dinge verstehen: Der Staat ist die Summe seiner Bürger!
Demzufolge ist die Moral des Staates zugleich die Moral seiner Bürger!

Ich bin natürlich gegen die Abschaffung, ist doch klar. Muß ich das begründen? Allein die Forderung nach einer Begründung wäre ein zivilisatorischer GAU!

Simoncreed
10.04.2006, 00:50
Man, über juristische Fragen diskutieren wollen und nicht mal die grundlegensten Dinge verstehen: Der Staat ist die Summe seiner Bürger!
Demzufolge ist die Moral des Staates zugleich die Moral seiner Bürger!

Ich bin natürlich gegen die Abschaffung, ist doch klar. Muß ich das begründen? Allein die Forderung nach einer Begründung wäre ein zivilisatorischer GAU!

Nicht ganz falsch!! :]

Leo Navis
10.04.2006, 01:04
Man, über juristische Fragen diskutieren wollen und nicht mal die grundlegensten Dinge verstehen: Der Staat ist die Summe seiner Bürger!
Demzufolge ist die Moral des Staates zugleich die Moral seiner Bürger!
So ein Quatsch. Ein Staat ist auch nicht katholisch, nur weil die Mehrzahl seiner Bürger katholisch ist. Dementsprechend sollte ein Staat auch nicht die moralischen Vorstellungen seiner Bürger übernehmen.

Stechlin
10.04.2006, 01:29
So ein Quatsch. Ein Staat ist auch nicht katholisch, nur weil die Mehrzahl seiner Bürger katholisch ist. Dementsprechend sollte ein Staat auch nicht die moralischen Vorstellungen seiner Bürger übernehmen.

Erstens schrieb ich, daß der Staat die Summe seiner Bürger ist.
Zweitens verätst Du mir dann mal, wer oder was der Staat eigentlich ist?

kritiker_34
10.04.2006, 01:45
Erstens schrieb ich, daß der Staat die Summe seiner Bürger ist.
Zweitens verätst Du mir dann mal, wer oder was der Staat eigentlich ist?

was ich aus all deinen beiträgen herauslese, dass russland ein sehr schönes, reiches demokratisches land ist.

warum ziehen dann die millionen von ausländern in die überbevölkerte brd und nicht ins gelobte land namens russland?

warum sind die russischen juden nicht in russland geblieben?

Stechlin
10.04.2006, 01:51
was ich aus all deinen beiträgen herauslese, dass russland ein sehr schönes, reiches demokratisches land ist.

warum ziehen dann die millionen von ausländern in die überbevölkerte brd und nicht ins gelobte land namens russland?

warum sind die russischen juden nicht in russland geblieben?

Weil Euer Kohl mit diesem Verräter Gorbatschow das so beschlossen haben. Außerdem handelt es sich dabei um Rußland-Deutsche; nicht um Russen. Die dürfen gar nicht in Deutschland dauerhaft einreisen. Und was scheren mich diese ehemaligen Wolgadeutschen?

Waldgänger
10.04.2006, 01:53
Erstens schrieb ich, daß der Staat die Summe seiner Bürger ist.
Zweitens verätst Du mir dann mal, wer oder was der Staat eigentlich ist?

Es ist eine liberale Ansicht zu meinen der Staat ist die Summe seiner Bürger.Eine Gemeinschaft der Freien besteht nicht nur aus der abzählbaren Menge atomisierter Individuen, sondern ist holistisch(ganzheitlich) geprägt."Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile."-Aristoteles.Damit hatte er recht.

A.de Benoist schrieb in seinem Artikel "Freiheit braucht Gemeinschaft" dazu:
-"Ein Individuum ist ein einzelnes Kettenglied", schreibt Raimundo Panikkar, "eine Person ist die Verkettung um dieses Glied herum, ein Bruchteil der Kette, die die Wirklichkeit bildet (...) Daß die Kette sich ohne ihre Glieder auflösen würde, läßt sich nicht bestreiten; aber ohne die Verkettung gäbe es auch keine Kettenglieder." Daraus folgt, dass jedes politische Projekt eine Art Holismus erfordert.Im Holismus geht die Gesellschaft dem Individuum voraus, so wie "das Ganze zwangsläufig dem Teil vorausgeht" (Aristoteles). Doch(und in dieser Hinsicht unterscheidet sich der Holismus vom Kollektivismus)die Teile, die das Ganze umfasst, gehen nicht in diesem Ganzen auf.Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass der gesellschaftliche Gesamtzusammenhang sich im Kollektivismus die Individuen ganz und gar untertan macht, während im Holismus die Möglichkeiten der Individuen von ihren gesellschaftlichen Beziehungen abhängig sind.Diese Abhängigkeit ist also nicht kausaler, sondern grundlegender und wechselseitiger Natur.-(Ende)

Das Gemeinwohl bedeutet aus dieser Perspektive weder die völlige Kollektvierung noch die bloße Summe aller Einzelinteressen:
Es ist ein den Teilen wie dem Ganzen gemeinsames Wohl, also ein gesundes Verhältnis zwischen Individuum und Kollektiv.

kritiker_34
10.04.2006, 01:56
Weil Euer Kohl mit diesem Verräter Gorbatschow das so beschlossen haben. Außerdem handelt es sich dabei um Rußland-Deutsche; nicht um Russen. Die dürfen gar nicht in Deutschland dauerhaft einreisen. Und was scheren mich diese ehemaligen Wolgadeutschen?

eben. was scheren einen russland nationalisten schon andere völker. tschetchenien lässt grüssen.

Geronimo
10.04.2006, 02:07
@Stahli
Warum redest du überhaupt mit so einem Stalinistenarsch wie NITUP?

Gruß
Gero

Biskra
10.04.2006, 02:08
eben. was scheren einen russland nationalisten schon andere völker. tschetchenien lässt grüssen.
Das Baltikum, Finnland, Afghanistan... wahre Menschenfreunde. :(

Leo Navis
10.04.2006, 11:38
Erstens schrieb ich, daß der Staat die Summe seiner Bürger ist.
Ja, und? Mit Abschaffung der Staatsreligion in Europa ist auch die moralische Instanz nicht mehr beim Staat, sondern beim Bürger.


Zweitens verätst Du mir dann mal, wer oder was der Staat eigentlich ist?

Ein Staat (lateinisch status – Zustand) im Sinne von Staatsgebiet ist ein abgegrenztes Territorium, in welchem ein Teil der Menschheit als Staatsbürger lebt.
(wikipedia.de)

Leo Navis
10.04.2006, 11:44
Es ist eine liberale Ansicht zu meinen der Staat ist die Summe seiner Bürger.Eine Gemeinschaft der Freien besteht nicht nur aus der abzählbaren Menge atomisierter Individuen, sondern ist holistisch(ganzheitlich) geprägt."Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile."-Aristoteles.Damit hatte er recht.
Es ist eine Lüge, dass es allgemein "liberal" sei, zu denken, dass der Staat lediglich die Summe seiner Bürger sei. Ansonsten kann ich Dir jedoch rechtgeben.

Allemanne
11.04.2006, 01:08
Ich frage mich, wie manipuliert und verhinwascht man sein muss, um sich die eigene Meinung verbieten zu lassen bzw. dies begrüsst und beibehalten möchte! :rofl:

Stechlin
11.04.2006, 01:16
eben. was scheren einen russland nationalisten schon andere völker. tschetchenien lässt grüssen.

Ach Gottchen, was für Hirnakrobatik betreibst Du denn hier? Wer soll denn so einen Geistesfurz ernst nehmen? :lol:

Settembrini
11.04.2006, 01:44
Ich frage mich, wie manipuliert und verhinwascht man sein muss, um sich die eigene Meinung verbieten zu lassen bzw. dies begrüsst und beibehalten möchte! :rofl:

Gehe einfach mal davon aus, dass diejenigen, die die Beibehaltung dieses Paragraphen begruessen, durch selbigen nicht in ihrer eigenen Meinungsfreiheit eingeschraenkt werden. ;)

Ich selbst schliesse mich in obige Gruppe insofern mit ein, dass der 130 fuer mich persoenlich keinerlei Auswirkungen hat. Dennoch stuende ich zumindest einer Lockerung nicht zwingend ablehnend gegenueber; einer totalen Abschaffung jedoch sehr wohl.

Justas
11.04.2006, 04:41
@Stahli
Warum redest du überhaupt mit so einem Stalinistenarsch wie NITUP?

Gruß
GeroWozu denn die Meinungsfreiheit?

Leo Navis
11.04.2006, 10:25
Gehe einfach mal davon aus, dass diejenigen, die die Beibehaltung dieses Paragraphen begruessen, durch selbigen nicht in ihrer eigenen Meinungsfreiheit eingeschraenkt werden. ;)

Ich selbst schliesse mich in obige Gruppe insofern mit ein, dass der 130 fuer mich persoenlich keinerlei Auswirkungen hat. Dennoch stuende ich zumindest einer Lockerung nicht zwingend ablehnend gegenueber; einer totalen Abschaffung jedoch sehr wohl.
Hierzu ein Zitat:


»Ich bin zwar nicht Ihrer Meinung, würde aber mein Leben geben damit Sie sie äußern dürfen«
Maxime von Voltaire