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Vollständige Version anzeigen : Absurdistan pur: Persilschein für Kinderschänder durch OLG-Urteil.



Der Kamerad
27.12.2003, 18:56
Wie jetzt bekannt wurde, hat das Oberlandesgericht in München im März diesen Jahres einen Kinderschänder aus der Haft entlassen mit der Begründung, daß die mißbrauchten Kinder durch ihre sozial schwache Umgebung ohnehin bereits schon vorgeschädigt seien. Weiter heißt es in dem Urteil, daß über den Milieuschaden hinaus keine weitere Schädigung durch den sexuellen Mißbrauch feststellbar sei.

Der Angeklagte hatte sich in München in das Vertrauen von sozial schwachen Frauen mit Kindern eingeschlichen und die 6- bis 13-jährigen Kinder in pornografischen Stellungen fotografiert. Der Pädophile ist heute auf freiem Fuß.


Quelle: RockNORD

Ich glaub ich spinn die können so ein Gesindel doch nicht einfach wieder freilassen. Tolles Gesetz haben wir super!

Consul
27.12.2003, 19:03
BRD eben...

Minusauslese und Verfall.

Großadmiral
27.12.2003, 20:25
Original von Offizier
Der Pädophile ist heute auf freiem Fuß.
!

Das ist das schlimmste and der Sache...

Kommissär
27.12.2003, 20:32
Heisst das sogenannte "vorgeschädigte" Kinder und Frauen missbraucht und vergewaltigt werden können? Der Richter, der dieses Urteil gefällt hat, sollte man entlassen und wegen Mithilfe auch grad anklagen.
Dieses Urteil hat einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen.

Großadmiral
27.12.2003, 20:37
Wäre es übertrieben zusagen, Kinderschänder müssten an die Wand?

Kommissär
27.12.2003, 20:39
Nein, eigentlich nicht. Aber wir sind ja in einem sogennanten Rechtsstaat, da kann man halt nicht einfach Kinderschänder an die Wand stellen.

Abgesehen davon, hatten wir schon mal eine Diskussion über mögliche (Todes)Strafen für solche Leute: http://www.politikforen.de/beitrag_1950.htm

Großadmiral
27.12.2003, 20:53
Ich weis, war ja nur eine Frage, Kamerad.

Siran
28.12.2003, 00:11
Dazu habe ich einen Artikel gefunden:


Juristische Argumente statt aufgeregter Rhetorik
- Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität e.V. (AHS) zu einer Entscheidung des Münchener Oberlandesgerichtes, einen des sexuellen Missbrauchs von Kindern Verdächtigen aus der Untersuchungshaft zu entlassen -

In München wurde mit Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 28. März 2003 ein Haftbefehl gegen einen 65-jährigen Mann, gegen den wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Kindern ermittelt wurde, gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Diese Außervollzugsetzung des Haftbefehles hat insbesondere in den süddeutschen Medien, vornehmlich der Süddeutschen Zeitung, in den letzten Tagen - 9 Monate nach der Entscheidung - erhebliche Unruhe ausgelöst, u.a. spricht die Süddeutsche Zeitung von einer "Freifahrkarte für Kinderschänder" und einem "Skandal", da das Gericht als Grund für die Haftentlassung u.a. aufführe, die betroffenen Kinder seien durch die sexuellen Handlungen wenig geschädigt worden.

Die AHS möchte mit dieser Presseerklärung den Beschluss des Oberlandesgerichts nicht bewerten, denn auch der AHS sind genauer Wortlaut des Beschlusses und Hintergründe des Falles nicht bekannt, da sie ihre Informationen auch nur über die Medien beziehen kann. Sie sieht sich in dieser Situation daher nicht in der Lage, die Entscheidung des Oberlandesgerichts seriös bewerten zu können. Die AHS möchte die Gelegenheit aber nutzen, auf einige juristische Hintergründe hinzuweisen, die in der Aufregung der Tagespresse leider untergehen:

Dass das Oberlandesgericht München bei der Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft sich damit auseinandergesetzt hat, wie schwer die durch die mutmaßlichen Handlungen des Untersuchungshäftlings verursachten Schäden waren, ist alles andere als skandalös, sondern ein normaler Vorgang. Die Untersuchungshaft auf Grund Wiederholungsgefahr nach § 112a StPO erfordert nach den einschlägigen Kommentaren und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass durch die Anlasstat eine "schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtsordnung" (Kleinknecht, StPO § 112a Rn. 9) erfolgt sein muss, eine solch enge Auslegung ist grundrechtlich geboten. Ferner ist juristisch allgemein erkannt, dass es innerhalb des Tatbestands des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 StGB leichte und schwere Fälle gibt - wegen des weitreichenden Tatbestands fallen unter § 176 StGB nämlich oberflächliche Berührungen ebenso wie brutale Vergewaltigungen. Es war daher juristisch korrekt, dass sich das Oberlandesgericht mit der Frage der Schwere des Schadens durch die mutmaßlichen Handlungen des Untersuchungshäftlings auseinandergesetzt hat.

Ferner wird dem Oberlandesgericht zum Vorwurf gemacht, es habe den Untersuchungshäftling freigelassen, obwohl er eventuell vermindert schuldfähig sei und daher möglicherweise in nächster Instanz in die Psychiatrie eingewiesen werde. Die Süddeutsche Zeitung betrachtet es in ihrem Artikel vom 09.12.2003 als Widerspruch, dass einerseits verminderte Schuldfähigkeit diskutiert werde, andererseits der Verdächtige aber "frei herum läuft". Hierzu sei angeführt, dass nicht jeder Mensch, der auf Grund einer psychischen Störung vermindert schuldfähig ist, automatisch gefährlich ist. Erforderlich für die einstweilige Unterbringung nach § 126a StPO ist über die zu erwartende verminderte Schuldfähigkeit hinaus eine besondere Gefahr für die Allgemeinheit. Dass also das Gericht nicht automatisch wegen der Möglichkeit verminderter Schuldfähigkeit die vorläufige Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet hat, ist ebenfalls nicht nur als juristisch korrekt anzusehen, sondern es ist sogar grundrechtlich geboten.

Abschließend empfindet die AHS es als rechtsstaatlich höchst problematisch, wenn bundesweit anerkannte Zeitungen wie die Süddeutsche Zeitung die juristische Frage der Haftentlassung eines Untersuchungshäftlings ausschließlich unter Zuhilfenahme von Opferhilfevereinen und deren Psychologen diskutieren und dabei völlig vernachlässigen, dass Untersuchungshaft einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen darstellt, der stets einer besonderen Rechtfertigung bedarf. Es hat den Anschein, dass juristische Argumentation auch gar nicht gewünscht ist, sondern stattdessen dem "gesunden Volksempfinden" breiter Raum gelassen wird. Letztendlich sieht die AHS darin auch eine Gefährdung der Unabhängigkeit der Justiz: Es muss einem Richter möglich sein, unpopuläre Urteile zu fällen, ohne daraufhin sofort von der Presse massiv unsachlich angefeindet zu werden. Kritische Auseinandersetzung mit Gerichtsurteilen ist in einer demokratischen Gesellschaft selbstverständlich notwendig und erwünscht, ein gewisses Maß an Sachkompetenz sollte aber schon gewahrt bleiben, Begriffe wie "Freifahrkarte für Kinderschänder" bedienen dagegen nur Emotionen und verhindern sogar notwendige sachliche Auseinandersetzung.

Für die Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität e. V.,

Dr. E. Bayer, Geschäftsführer

Es handelt sich also nicht um einen verurteilten Kinderschänder, sondern um eine Person, der dieses vorgeworfen wird. Der Mann ist nicht aus der Haft entlassen worden, sondern aus der Untersuchungshaft auf freien Fuß bis zur Verhandlung gesetzt worden. Wie genau bei der Verhandlung entschieden worden ist, steht zu dem Zeitpunkt noch überhaupt nicht fest.

Dein Artikel, Offizier, ist schlampig recherchiert.

Der Kamerad
28.12.2003, 00:59
Mein Artikel ist die Tatsache und deiner ist vertuscht und zugunsten der BRD verdreht. Woher sollen wir wissen was die Wahrheit ist wenn jeder es so wiedergibt wie es dem Staat am besten Gefällt?^^

pavement
28.12.2003, 01:28
Mein Artikel ist die Tatsache

das ist eine behauptung deinerseits. aber ich denke, da du seit zig jahren in deutschland jura studierst & in kürze deine habilitation ablegen wirst, kennst du dich da bestens aus.


Woher sollen wir wissen was die Wahrheit ist wenn jeder es so wiedergibt wie es dem Staat am besten Gefällt?^^

das werden wir ganz einfach feststellen: du hast mit einem artikel den thread hier eröffnet, siran hat mit einen beitrag gekontert, und nun liegt es an dir, siran ebenfalls schlampige recherche bzw. unhaltbare thesen nachzuweisen.

Der Kamerad
28.12.2003, 01:45
wozu sollte ich das tun? Jeder Artikel wird danach berurteilt ob er das aussagt was man hören soll oder will , meiner nicht dazu gäbe es auch keine Gründe.

Siran
28.12.2003, 09:53
Interessant. Du verlangst also von Artikeln nicht, dass sie eine möglichst objektive Darstellung der Wirklichkeit sind, sondern dass sie das sagen, was du hören willst.

Dein Artikel zeichnet in mehreren Punkten eine schwammige, wenn nicht sogar falsche Sicht. Alles was dir dazu einfällt, ist, mein Artikel ist eine Tatsache. Wie wäre es, wenn du selbst mal ein wenig googlen würdest und nachschauen, was die anderen Medien so dazu schreiben?

Ach, ich vergaß, die könnten ja was schreiben, was dir dann nicht so gut gefälllt. :(

Der Kamerad
28.12.2003, 13:11
@Siran

Nein du hast es nicht verstanden ich meinte eher die Medien (damit meiner ich diese von denen du offensichtlich den Artikel hast) schreiben genau das was die Bevölkerung hören soll bzw will.

Mein Artikel hingegen ist aus Nationaler Sicht berichtet und die Rocknord Leute sind bei Sachen immer dabei die besorgen ihre Infos allein und sagen genau das was Sache ist. Es gäbe auch keinen Grund für sie zu lügen.

Ich glaub nicht mehr was Prosieben Nachrichten etc. sagen denn die haben ja schon 1000 für schwul bezeichnet die nie schwul waren und tausende zu irgendwelchen Krimminellen gemacht die keine waren.
Alles nur Spekuliererei am Ende stimmt garnichts und die haben dann die Einschaltquoten und sacken auch noch Geld dafür ein, dass sie die Bevölkerung belogen haben.

pavement
28.12.2003, 13:50
Mein Artikel hingegen ist aus Nationaler Sicht berichtet und die Rocknord Leute sind bei Sachen immer dabei die besorgen ihre Infos allein und sagen genau das was Sache ist. Es gäbe auch keinen Grund für sie zu lügen.

du hast aber eine sehr interessante sicht von einer objektiven quelle. mir scheint: ´die schreiben, was mir gefällt - und warum sollten sie auch lügen?´

sehr interessant.


Ich glaub nicht mehr was Prosieben Nachrichten etc. sagen denn die haben ja schon 1000 für schwul bezeichnet die nie schwul waren und tausende zu irgendwelchen Krimminellen gemacht die keine waren.

selber schuld, wenn du prosiebennachrichten anschaust.


Nein du hast es nicht verstanden ich meinte eher die Medien (damit meiner ich diese von denen du offensichtlich den Artikel hast) schreiben genau das was die Bevölkerung hören soll bzw will.

und rocknord würde nie genau das schreiben, was leute wie du hören wollt...

Der Kamerad
28.12.2003, 15:16
nein warum auch?

Diplomat
28.12.2003, 20:29
Hallo


Bei allem Respekt gegenüber unserer Justiz, aber diese richter sollten abberufen und das urteil widerrufen werden, denn sonnst können wir unser Grundgesetz gleich in die tonne klopfen.

Gärtner
28.12.2003, 21:20
@Siran: Mit Verlaub, mit stört es gewaltig, von dir ein Zitat der 'Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität' eingestellt zu finden, ohne den geringsten Hinweis darauf, daß es sich bei dieser um eine höchst fragwürdige Organisation handelt. Gerade im Bereich Pädophilie hat die AHS lange als Multiplikator für Leute fungiert, die Sex mit Kindern als 'normales Verhalten' eingestuft sehen wollten.

Insofern sind Stellungnahmen der AHS zugunsten eines mutmaßlichen Kinderschänders allenfalls mit Vorsicht zu genießen.

Siran
28.12.2003, 21:30
Hm, in dem Fall ging es mir ja nur um die in Offiziers Artikel genannten Daten, die auch von anderen Seiten belegt, so nicht stimmen. Mal abgesehen davon, dass die AHS in diesem Artikel ja nicht den Kinderschänder rechtfertigt, sondern das Vorgehen der Justiz.

Etwas dahingehend, dass die AHS eine fragwürdige Organisation ist, habe ich gar nicht gefunden. Wäre nett, wenn du mir einen entsprechenden Link geben könntest. Auf der Homepage der Gruppe habe ich beim Drüberlesen jetzt nichts auffälliges gefunden.

Gärtner
28.12.2003, 21:58
Original von Siran. Mal abgesehen davon, dass die AHS in diesem Artikel ja nicht den Kinderschänder rechtfertigt, sondern das Vorgehen der Justiz..
Ja, aber das Vorgehen der Justiz zugunsten des Kinderschänders, der auf freien Fuß gesetzt worden ist.

Zur AHS:

Innerhalb der AHS (www.ahs-online.de) gibt es eine sog. 'Fachgruppe Pädophilie (http://www.ag-paedo.de/)', die wiederum auch das sog. 'Pädo-Portal (http://www.paedo-portal.de/)' unterhält. In den dort zu lesenden FAQ findet sich u.a. diese Stilblüte:


Ist jeder sexuelle Kontakt mit einem Kind eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung?

Nein. Es gibt auch von beiden Seiten gewollte sexuelle Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen. Dabei handelt sich um keine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung.

Ich könnte kotzen. Haben die ein Glück, daß ich kein Staatsanwalt bin...

Siran
28.12.2003, 21:59
Ok. Das habe ich anscheinend überlesen. Ich geb dir recht.

Timmy
29.12.2003, 01:06
Original von Der Gelehrte

In den dort zu lesenden FAQ findet sich u.a. diese Stilblüte:


Ist jeder sexuelle Kontakt mit einem Kind eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung?

Nein. Es gibt auch von beiden Seiten gewollte sexuelle Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen. Dabei handelt sich um keine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung.

Ich könnte kotzen. Haben die ein Glück, daß ich kein Staatsanwalt bin...
Ohne jetzt in irgendeiner Form Partei ergreifen zu wollen:

Steht dort auch eine Altersangabe? (Hab nicht nachgesehen.)
Ich meine, kuck Dir mal die heutige Jugend an!
Da v***** 13jährige Mädels freiwillig mit 19jährigen Typen, und ich glaub nicht dass man in diesem Fall von sexuellem Mißbrauch oder Nötigung sprechen kann!
Versteh mich nicht falsch, ich finde diese Entwicklung auch sehr traurig, aber es ist nun mal ein Teil der Realität!
Natürlich ist es auch schwer, eine Altersgrenze für erste geschlechtliche Kontakte festzulegen, da der Reifeprozess der Teenies unterschiedlich lang ausfällt.
Wenn z.B. ein 16jähriger seine 13jährige Freundin gep***t hat, könnte er im Fall einer Anzeige in Schwierigkeiten kommen, wenn bei der Befragung seiner Ische deren geistige Unreife festgestellt wird!
Dann heißt es nämlich gleich dass er sie ausgenutzt hat, obwohl sie es selbst wollte!
Genauso gut könnte ich mir halt vorstellen dass es einige wenige, reife 13jährige gibt, die selbständig mit ihrem/ihrer volljährigen Partner/in Sex haben wollen, aber damit macht sich der/die Ältere strafbar!
Ich finde dass man von Fall zu Fall differenzieren und nicht alles in ein- und denselben Topf schmeißen sollte!

Und nein, ich habe keine/n 13jährige/n Freund/in!

Timmy
29.12.2003, 02:10
Ruhig Blut, Gothaur!


Ich heiße diesen "Ich bin 12, weiblich und mach was ich will"-Zustand keineswegs gut!
Ein 19jähriger der so ein Mädel flachlegt, ist in meinen Augen ein Kinderf****r!
Andererseits kann ich auch die 12jährige verstehen, da ich in sexueller Hinsicht selbst zu älteren Leuten neige.


Aber wie willst Du nachweisen dass der Geschlechtsakt unter "manipulativen Umständen" stattgefunden hat?
Und woher nimmst Du die Gewissheit, dass ein 13jähriger Teenie nicht selbständig über sein Sexualleben entscheiden kann?
Woran hast Du gedacht als Du 13 warst? ;)

kettnhnd
29.12.2003, 02:48
also...

LOL

würden die zonen-eltern auch wieder dazu übergehen, ihre kinder selbst zu erziehen, und das nicht der genossin von der kinderkrippe überlassen, dann käme es nicht zu derart hirnrissigen auswüchsen, daß sich 12-/13jährige mädchen gedanken um's vö**** machen.
mann, wie krank sind die dort eigentlich ?

Timmy
29.12.2003, 03:08
Original von kettnhnd
würden die zonen-eltern auch wieder dazu übergehen, ihre kinder selbst zu erziehen, und das nicht der genossin von der kinderkrippe überlassen, dann käme es nicht zu derart hirnrissigen auswüchsen, daß sich 12-/13jährige mädchen gedanken um's vö**** machen.
mann, wie krank sind die dort eigentlich ?
Ich würde das eher als ein bundesdeutsches Problem bezeichnen, schließlich gibt´s auch in den alten Bundesländern minderbemittelte Erziehungsberechtigte!
Hast Du eigentlich auch (Schein-)Argumente, die jünger als 14 Jahre alt sind?

Gärtner
29.12.2003, 03:08
Original von Timmy
Ich meine, kuck Dir mal die heutige Jugend an!
Da v***** 13jährige Mädels freiwillig mit 19jährigen Typen, und ich glaub nicht dass man in diesem Fall von sexuellem Mißbrauch oder Nötigung sprechen kann!
Versteh mich nicht falsch, ich finde diese Entwicklung auch sehr traurig, aber es ist nun mal ein Teil der Realität!
Natürlich ist es auch schwer, eine Altersgrenze für erste geschlechtliche Kontakte festzulegen, da der Reifeprozess der Teenies unterschiedlich lang ausfällt.
Wenn z.B. ein 16jähriger seine 13jährige Freundin gep***t hat, könnte er im Fall einer Anzeige in Schwierigkeiten kommen, wenn bei der Befragung seiner Ische deren geistige Unreife festgestellt wird!
Mir ist das alles klar. Der Gedanke des gestaffelten Schutzalters ist mir da sehr sympathisch. Ich denke, es ist ein Unterschied, ob z.B. ein 16jähriger mit seiner 13jährigen Freundin schläft oder ein 30jähriger das macht.

Nur kann und darf der Gesetzgeber aus der Tatsache der früheren Geschlechtsreife der Menschen nicht vorschnell auch auf die mentale Reife schließen und das Schutzalter in Bausch & Bogen auf 14 oder gar 12 absenken. Das würde dem Mißbrauch durch Erwachsene Tür & Tor öffnen.

@kettnhnd: Schön, daß du uns wieder mit deiner schlichten Weltsicht erfreust. Als ob Sex bei 12 oder 13jährigen nur in den neuen Ländern vorkäme...
Und nur zur Info: Es gibt seit 13 Jahren keine "genossin von der kinderkrippe" mehr. Hingegen waren die Kinderkrippen insofern löblich, als sie auch alleinstehenden Frauen die Möglichkeit eröffneten, selber ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Aber wsl. ist in deinem völkischen "Weltbild" kein Platz für selbständige Frauen...

fryfan
30.12.2003, 20:35
Original von Offizier
Wie jetzt bekannt wurde, hat das Oberlandesgericht in München im März diesen Jahres einen Kinderschänder aus der Haft entlassen mit der Begründung, daß die mißbrauchten Kinder durch ihre sozial schwache Umgebung ohnehin bereits schon vorgeschädigt seien. Weiter heißt es in dem Urteil, daß über den Milieuschaden hinaus keine weitere Schädigung durch den sexuellen Mißbrauch feststellbar sei.

Der Angeklagte hatte sich in München in das Vertrauen von sozial schwachen Frauen mit Kindern eingeschlichen und die 6- bis 13-jährigen Kinder in pornografischen Stellungen fotografiert. Der Pädophile ist heute auf freiem Fuß.


Quelle: RockNORD

Ich glaub ich spinn die können so ein Gesindel doch nicht einfach wieder freilassen. Tolles Gesetz haben wir super!

du kennst doch die bescheuerten deutschen straf gesetze!

wer mit seinem auto zu schnell fähr wird mehr gestraft wie sexualverbrecher! so kan es nicht weitergehen! genau so wie mörder nach 5 jahren wirder raus lassen!
wer das naturgesetzt LEBEN einem andern (absichtlich) weg nimmt hat meiner ansicht auch kein recht mehr auf sein LEBEN!