Der Schakal
22.01.2004, 17:52
ENTEIGNUNG VON DDR-GRUNDSTÜCKEN
Straßburger Urteil kann Länder Millionen kosten
Bei der Enteignung von DDR-Grundstücken nach der Wiedervereinigung ist die Menschenwürde verletzt worden. Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs müssen Bund und Länder nun mit Kosten in Milliardenhöhe rechnen, wenn das Urteil in letzter Instanz bestätigt wird.
DPA
Kartoffelfeld einer LPG in Cottbus: Hoffnung für die Erben
Straßburg/Berlin - Zehntausende Grundstückserben ehemaliger DDR-Bauern können zwölf Jahre nach ihrer Enteignung durch die Bundesrepublik mit einer Entschädigung rechnen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschied, dass die Enteignung von 70.000 Grundstücken nach der Wiedervereinigung gegen die Menschenrechte verstieß (Aktenzeichen: 46720/99, 72203/01 u. 72552/01).
Das Gericht Straßburg hatte über eine Beschwerde von fünf Betroffenen entschieden. Den Menschenrechtsverstoß sahen die Richter im Fehlen eines gerechten Ausgleichs zwischen dem Allgemeininteresse und dem Eigentumsrecht. Die Beschwerdeführer waren nach der Wende als Erben Volleigentümer des Bodens geworden, nachdem das erste frei gewählte DDR-Parlament im März 1990 ein entsprechendes Gesetz erlassen hatte. Nach der Wiedervereinigung war diese Regelung vom Bundestag außer Kraft gesetzt und entschieden worden, dass Anspruch auf Grundbesitz aus der Bodenreform nur Personen haben, die vor dem März 1990 in der Landwirtschaft tätig oder Mitglied einer land- oder forstwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft waren. Andernfalls musste das Land ohne Entschädigung an den Staat abgetreten werden.
Auf Bund und Länder könnten nun Kosten in Milliardenhöhe zukommen, wenn das Urteil auch in letzter Instanz in Straßburg bestätigt wird. Die Bundesregierung prüft nach Mitteilung des Justizministeriums, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt, wofür sie drei Monate Zeit hat. Die finanziellen Auswirkungen der Entscheidung, sollte sie Bestand haben, seien noch nicht zu beziffern, erklärte das Ministerium. Betroffen von dem Urteil seien schätzungsweise 100.000 Hektar Fläche. Das Gesamtvolumen der Bodenreform zwischen 1945 und 1949 betrage rund 3,3 Millionen Hektar.
Falls nun eine Entschädigung gezahlt werden muss, rechnet allein die Landesregierung in Sachsen-Anhalt mit einer zusätzlichen Summe von 120 Millionen Euro, die auf die Landeskasse zukommen könnte.
Die Rechtsanwältin Beate Grün, die zwei der Betroffenen in Straßburg vertreten hatte, wies darauf hin, dass bei Rechtskraft des Urteils der deutsche Gesetzgeber verpflichtet sei, die Enteignungen rückgängig zu machen oder Entschädigungen zu zahlen. Eile ist laut Grün geboten bei Erben, die von einem Gericht zur Herausgabe des Grundstückes oder des Verkaufserlöses verurteilt worden sind: Hier gelte eine Frist von nur vier Wochen seit Kenntnis des Urteils, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,283080,00.html
Straßburger Urteil kann Länder Millionen kosten
Bei der Enteignung von DDR-Grundstücken nach der Wiedervereinigung ist die Menschenwürde verletzt worden. Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs müssen Bund und Länder nun mit Kosten in Milliardenhöhe rechnen, wenn das Urteil in letzter Instanz bestätigt wird.
DPA
Kartoffelfeld einer LPG in Cottbus: Hoffnung für die Erben
Straßburg/Berlin - Zehntausende Grundstückserben ehemaliger DDR-Bauern können zwölf Jahre nach ihrer Enteignung durch die Bundesrepublik mit einer Entschädigung rechnen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschied, dass die Enteignung von 70.000 Grundstücken nach der Wiedervereinigung gegen die Menschenrechte verstieß (Aktenzeichen: 46720/99, 72203/01 u. 72552/01).
Das Gericht Straßburg hatte über eine Beschwerde von fünf Betroffenen entschieden. Den Menschenrechtsverstoß sahen die Richter im Fehlen eines gerechten Ausgleichs zwischen dem Allgemeininteresse und dem Eigentumsrecht. Die Beschwerdeführer waren nach der Wende als Erben Volleigentümer des Bodens geworden, nachdem das erste frei gewählte DDR-Parlament im März 1990 ein entsprechendes Gesetz erlassen hatte. Nach der Wiedervereinigung war diese Regelung vom Bundestag außer Kraft gesetzt und entschieden worden, dass Anspruch auf Grundbesitz aus der Bodenreform nur Personen haben, die vor dem März 1990 in der Landwirtschaft tätig oder Mitglied einer land- oder forstwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft waren. Andernfalls musste das Land ohne Entschädigung an den Staat abgetreten werden.
Auf Bund und Länder könnten nun Kosten in Milliardenhöhe zukommen, wenn das Urteil auch in letzter Instanz in Straßburg bestätigt wird. Die Bundesregierung prüft nach Mitteilung des Justizministeriums, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt, wofür sie drei Monate Zeit hat. Die finanziellen Auswirkungen der Entscheidung, sollte sie Bestand haben, seien noch nicht zu beziffern, erklärte das Ministerium. Betroffen von dem Urteil seien schätzungsweise 100.000 Hektar Fläche. Das Gesamtvolumen der Bodenreform zwischen 1945 und 1949 betrage rund 3,3 Millionen Hektar.
Falls nun eine Entschädigung gezahlt werden muss, rechnet allein die Landesregierung in Sachsen-Anhalt mit einer zusätzlichen Summe von 120 Millionen Euro, die auf die Landeskasse zukommen könnte.
Die Rechtsanwältin Beate Grün, die zwei der Betroffenen in Straßburg vertreten hatte, wies darauf hin, dass bei Rechtskraft des Urteils der deutsche Gesetzgeber verpflichtet sei, die Enteignungen rückgängig zu machen oder Entschädigungen zu zahlen. Eile ist laut Grün geboten bei Erben, die von einem Gericht zur Herausgabe des Grundstückes oder des Verkaufserlöses verurteilt worden sind: Hier gelte eine Frist von nur vier Wochen seit Kenntnis des Urteils, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,283080,00.html