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Vollständige Version anzeigen : Das Deutsche Reich existiert!



O.v.Bismarck
16.05.2003, 00:34
Das Deutsche Reich existiert und besteht bis heute.

Wer mir das nicht glaubt sollte mal hier (http://home.globalserve.de/marleenkb/brd/Deutsches_Reich/body_deutsches_reich.html).
hinsehen.

O.v.Bismarck

O.v.Bismarck
16.05.2003, 00:36
Sehr gut!

Aus diesem Urteil können wir folgendes bezüglich des Deutschen Reiches entnehmen:
1. Deutsche Reich ist in den Grenzen vom 31.12.1937 existent
2. Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches
3. Die BRD hat nur Hoheitsrechte innerhalb ihres Geltungsbereiches
4. Mit Errichtung der BRD wurde nur eine Teil des Deutschen Reiches neu organisiert

Damit könnte mal jeder Zeit das Deutsche Reich proklamieren.

O.v.Bismarck

Falkenau
16.05.2003, 12:40
Ich hoffe, dass dies auch jetzt bald endlich offiziell wird. Wie ist das dann eigentlich mit der Vergabe von Pässen? Bekommen Neger mit BRD-Pass dann auch Reichsausweise oder nur richtige Deutsche? Wie ist das dann mit Ostdeutschland? Wird das dann weiter unter polnischer Verwaltung bleiben oder bekommen wir das dann zurück? Oder werden diese Polen germanisiert?

O.v.Bismarck
16.05.2003, 12:48
Original von Falkenau
Ich hoffe, dass dies auch jetzt bald endlich offiziell wird. Wie ist das dann eigentlich mit der Vergabe von Pässen? Bekommen Neger mit BRD-Pass dann auch Reichsausweise oder nur richtige Deutsche? Wie ist das dann mit Ostdeutschland? Wird das dann weiter unter polnischer Verwaltung bleiben oder bekommen wir das dann zurück? Oder werden diese Polen germanisiert?

Das sind alles Punkt, die ich als möglicher zukünftiger Reichskanzler noch mit meinen Staab bestrechen muss.

O.v.Bismarck

Falkenau
16.05.2003, 14:48
Original von O.v.Bismarck

Original von Falkenau
Ich hoffe, dass dies auch jetzt bald endlich offiziell wird. Wie ist das dann eigentlich mit der Vergabe von Pässen? Bekommen Neger mit BRD-Pass dann auch Reichsausweise oder nur richtige Deutsche? Wie ist das dann mit Ostdeutschland? Wird das dann weiter unter polnischer Verwaltung bleiben oder bekommen wir das dann zurück? Oder werden diese Polen germanisiert?

Das sind alles Punkt, die ich als möglicher zukünftiger Reichskanzler noch mit meinen Staab bestrechen muss.

O.v.Bismarck


Könnte ich vielleicht Innenminister werden? Ich verspreche, dass der 1. Mai ab dann friedlich verlaufen wird... :D
Des Weiteren verspreche ich, dass man Städte wie FFM oder Berlin-Kreuzberg nicht mehr wiedererkennen wird. Die deutsche Schönheit wird in allen dt. Großstädten wieder erwachen. Die Klauen des deutschen Adlers sind nicht mehr lange stumpf!

O.v.Bismarck
16.05.2003, 15:05
Original von Falkenau

Könnte ich vielleicht Innenminister werden? Ich verspreche, dass der 1. Mai ab dann friedlich verlaufen wird... :D
Des Weiteren verspreche ich, dass man Städte wie FFM oder Berlin-Kreuzberg nicht mehr wiedererkennen wird. Die deutsche Schönheit wird in allen dt. Großstädten wieder erwachen. Die Klauen des deutschen Adlers sind nicht mehr lange stumpf!


Das ist doch mal ein Wort! Momentan steht du mit Abstand auf nummer 1 meiner Liste! :D

O.v.Bismarck

Banned
16.05.2003, 15:07
Es gibt so viele rechtliche "Schlupflöcher"...
Man könnte die CDU z.B. auch verklagen, macht aber keiner!

Siran
16.05.2003, 15:15
Original von Banned
Es gibt so viele rechtliche "Schlupflöcher"...
Man könnte die CDU z.B. auch verklagen, macht aber keiner!

Wegen was?

Banned
16.05.2003, 15:16
Original von Siran

Wegen was?

Stand mal irgendwo in nem alten Thread...
Ich muss das mal nachgucken. Ich glaube Utopia hatte das gepostet.

O.v.Bismarck
16.05.2003, 15:29
Original von Banned
Es gibt so viele rechtliche "Schlupflöcher"...
Man könnte die CDU z.B. auch verklagen, macht aber keiner!

Und warum gerade die CDU?

O.v.Bismarck

Banned
16.05.2003, 15:30
Original von O.v.Bismarck

Original von Banned
Es gibt so viele rechtliche "Schlupflöcher"...
Man könnte die CDU z.B. auch verklagen, macht aber keiner!

Und warum gerade die CDU?

O.v.Bismarck

Wie gesagt, ich werde es mal nachgucken, da ich den grund irgendwo hier im baord gelesen hab.

Diogenes
16.05.2003, 18:34
Original von O.v.Bismarck
Das Deutsche Reich existiert und besteht bis heute.



na und?

das zeitalter der nationalstaaten geht zu ende. und das ist auch gut so

Sokolov
16.05.2003, 21:15
Interessant, aber schminkt euch das doch ab:

Wer kann denn das dt. Reich HEUTE legitim vertreten...doch wohl nicht die KRR

O.v.Bismarck
16.05.2003, 21:21
Original von Sokolov
Interessant, aber schminkt euch das doch ab:

Wer kann denn das dt. Reich HEUTE legitim vertreten...doch wohl nicht die KRR


Warum denn nicht? ?(

O.v.Bismarck

Sokolov
16.05.2003, 21:39
Original von O.v.Bismarck

Original von Sokolov
Interessant, aber schminkt euch das doch ab:

Wer kann denn das dt. Reich HEUTE legitim vertreten...doch wohl nicht die KRR


Warum denn nicht? ?(

O.v.Bismarck

Worauf begründet denn eine "kommissarische Reichsregierung" ihre Legitimität? Aus meiner Sicht ist diese KRR-Sache absoluter Quatsch, da es eh unrealistisch ist ein 4. Reich aufzubauen.

O.v.Bismarck
16.05.2003, 22:28
Original von Sokolov
[
Worauf begründet denn eine "kommissarische Reichsregierung" ihre Legitimität? Aus meiner Sicht ist diese KRR-Sache absoluter Quatsch, da es eh unrealistisch ist ein 4. Reich aufzubauen.

Meinen sie diese Internet-regierung?

Die wollten mich vor vier oder fünf Monaten als Reichsinnenminister haben. Ich lehnte dankend ab. ;)

O.v.Bismarck

Alphadeutscher
17.05.2003, 14:26
Original von Diogenes
das zeitalter der nationalstaaten geht zu ende. und das ist auch gut so
Stimmt, denn es wird abgelöst vom Zeitalter des Alphastaates! :D

Host
17.05.2003, 15:23
Original von Alphadeutscher

Original von Diogenes
das zeitalter der nationalstaaten geht zu ende. und das ist auch gut so
Stimmt, denn es wird abgelöst vom Zeitalter des Alphastaates! :D
Seit wann war mal Deutschland ein Nationalstaat?

Siran
17.05.2003, 16:41
Seit dem 18. Januar 1871.

Host
17.05.2003, 16:46
Original von Siran
Seit dem 18. Januar 1871.
Naja, auf dem Papier. Deutschland war schon immer ein Land der Kleinstaaten und so sollte es auch bleiben.

Siran
17.05.2003, 17:02
Original von Host
Naja, auf dem Papier. Deutschland war schon immer ein Land der Kleinstaaten und so sollte es auch bleiben.

Deutschland ist ein Staat. Die BRD mag föderalistische Strukturen haben, Fakt bleibt, dass kein Staat von sich aus den Verbund verlassen kann und auch kein Staat für sich alleine unabhängig agiert.

Host
17.05.2003, 17:10
Original von Siran

Original von Host
Naja, auf dem Papier. Deutschland war schon immer ein Land der Kleinstaaten und so sollte es auch bleiben.

Deutschland ist ein Staat. Die BRD mag föderalistische Strukturen haben, Fakt bleibt, dass kein Staat von sich aus den Verbund verlassen kann und auch kein Staat für sich alleine unabhängig agiert.
Warte mal ab, sofern Deutschland in der EU aufgeht, wirst du sehen, das unsere Regionen wieder ihre ursprüngliche Bedeutung zurückerhalten.

Siran
17.05.2003, 17:12
Original von Host
Warte mal ab, sofern Deutschland in der EU aufgeht, wirst du sehen, das unsere Regionen wieder ihre ursprüngliche Bedeutung zurückerhalten.

Falls Deutschland je in der EU aufgeht, werden natürlich die Regionen, die gemeinsame Interessen haben, dafür sorgen, dass diese gezielt vertreten werden. Diese Zersetzung in Regionen wird aber z.B. auch in Frankreich der Fall sein und das ist schon seit Jahrhunderten ein zentralistisch regierter Nationalstaat. Also lässt sich diese Entwicklung nicht auf den deutschen Flickenteppich von vor über 100 Jahren zurückführen.

Brehn
18.05.2003, 09:07
Und was ist mit dem FREIstaat Bayern??? :D

O.v.Bismarck
18.05.2003, 15:33
Original von Brehn
Und was ist mit dem FREIstaat Bayern??? :D

Was soll mit Bayern sein?

O.v.Bismarck

Host
18.05.2003, 17:08
Original von Brehn
Und was ist mit dem FREIstaat Bayern??? :D
Du hast den Freistaat Sachsen vergessen. 8o

O.v.Bismarck
18.05.2003, 21:51
Und den Freistaat Thüringen! 8o :D

O.v.Bismarck

Banned
19.05.2003, 16:26
Original von utopia
Theoretisch könnte ich z.B. das CDU/CSU-Duo nach Art. 26 GG verklagen. Praktisch habe ich keine Lust und Zeit... LOL. Wäre schön, wenn sich da mal einer dieser Sache annehmen würde.

Auch sollte man die Naturschönheit Merkel auch ein wenig dafür bestraffen, dass sie im Ausland die deutsche Politik unqualitativ denunziert hat.

:-)

So, hier ist der ersehnte Beitrag...

btw: Schade das utopia nicht mehr postet...

O.v.Bismarck
19.05.2003, 16:58
So ein Unsinn!

Artikel 26
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

(2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Wann hat die Union denn eine Angriffskrieg vorbereitet? ?( ?( ?(

O.v.Bismarck

Banned
19.05.2003, 17:03
War in Zusammenhang mit diesem Thread: Klick (http://www.politix-board.de/thread.php?threadid=37&sid=)

Thomas I
20.05.2003, 19:20
Die Sache mit dem deutschen Reich ist allerdings ein juristisch heisses Eisen.

Ich vertrete ja mit einer grossen juristischen Mehrheit das am 3. Oktober 1990 mit dem 2 + 4-Vertrag ein Friedensvertrag mit abschliessenden Regelungen in Bezug auf Deutschland in Kraft trat und das bis dahin fortexistierende Reich mit der BRD alt und der DDR zur BRD neu verschmolz.

Davon abweichende Ansichten sind jedoch nicht von der Hand zu weisen.

Der Beitritt der DDR konnte jedoch sehr wohl nach Art. 23 GG a. F. erfolgen obwohl dieser am 3.10. 90 nicht mehr in Kraft war, da das Beitrittsgesuch als auch dessen Akzeptanz durch die BRD alt vor dem Ausserkraftsetzen des Art. 23 GG a. F. rechtlich gegeben war.
Der tatsächliche Beitritt der DDR war insofern nur der faktische Vollzug eines längst beschlossenen und auf dem GG a.F. beruhenden Vertrages.

Jedoch selbst wenn man vom Fortbestand des Deutschen Reiches ausgeht geben weder Völkerrecht noch WRV eine Legitimationsbasis für die KRR.
Vertritt man die Auffassung der Fortbestehung so muss man dennoch als kommissarische Exekutive des Deutschen Reiches die Exekutive der BRD neu, der Republik Polen und der Russischen Föderation betrachten.

O.v.Bismarck
22.05.2003, 16:09
Gestern habe ich herausbekommen, dass man einen Pass des deutschen Reiches beantragen kann! Es gibt auch Nummernschilder und Führerscheine. Das ist sehr interessant. Ich schaue nochmal nach der Adresse!

O.v.Bismarck

Thomas I
22.05.2003, 21:04
Nach etwas ausführlicheren Recherchen verweise ich auf diese Site: http://www.geocities.com/frankschmidt3001/

Hier wird nachvollziehbar dargelegt dass es sich bei der KRR um Humbug der übelsten Sorte handelt!

Thomas I
22.05.2003, 22:18
Die "KRR" und vergleichbare Gruppen berufen sich mit ihrer Behauptung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahre 1973 (!). Dort steht tatsächlich, daß das "Deutsche Reich" fortexistiere.

Jedoch wird im Urteil des BVerfG vom 21. Oktober 1987 (Az: 2 BvR 373/83) (= BVerfGE 77, 137 ff.) schon deutlicher, daß es sich bei dieser Angelegenheit lediglich um einen Streit über einen Namen für ein und dasselbe Gebilde handelt: den deutschen Staat.

Das BVerfG schreibt dort zum Beispiel:

"a) Der deutsche Staat ist weder mit der Kapitulation seiner Streitkräfte, der Auflösung der letzten Reichsregierung im Mai 1945 noch durch die Inanspruchnahme der "obersten Gewalt in Bezug auf Deutschland", einschließlich aller Befugnisse der deutschen Staatsgewalt, durch die vier Hauptsiegermächte am 5. Juni 1945 (vgl. Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1, S. 7 ff.) völkerrechtlich erloschen; die Vier Mächte erklärten vielmehr ausdrücklich, daß die Inanspruchnahme dieser Gewalt nicht die Annektierung Deutschlands bewirke".

und

"Die Identität der Bundesrepublik Deutschland - in diesen gebietsbezogenen Begrenzungen - mit dem deutschen Staat ist auf der völkerrechtlichen Ebene von zahlreichen Staaten anerkannt worden. So sind etwa die Parteien des Londoner Schuldenabkommens vom 27. Februar 1953 (BGBl. II S. 333 ff.) davon ausgegangen, daß die Bundesrepublik Deutschland die Verbindlichkeiten "Deutschlands" schuldet (vgl. zahlreiche Erwägungen der Präambel) - es wurde nicht eine Schuld- oder gar bloße Haftungsübernahme für die Verbindlichkeiten eines untergegangenen Schuldners vereinbart."

sowie

"bb) Auch die Sowjetunion und die Deutsche Demokratische Republik sind im Jahre 1949 vom Fortbestand des deutschen Staates ausgegangen. Dies bekundet deutlich die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949, die bis zur Verfassung vom 6. April 1968 in Kraft war."

Das BVerfG schreibt hier also stets vom Fortbestand des deutschen Staates, dessen Name früher "Deutsches Reich" war und nun "Bundesrepublik Deutschland" lautet.

Aus dem ersten Zitat aus dem BVerfG-Urteil zeigt sich übrigens, daß die KRR und andere Gruppen mit ihrer Behauptung Unrecht haben: die Alliierten haben Deutschland zu keiner Zeit "beschlagnahmt", wie er es schreibt.

Bitte beachtet jedoch: diese Urteile stammen aus einer Zeit deutlich vor der Vereinigung mit der DDR. Durch diese Vereinigung löste sich dieser Streit letztlich völlig auf.

Der renommierte Staatsrechtler Prof. Dr. Klaus Stern schreibt dazu in seinem Buch "Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland - Band V" auf den Seiten 1964 f. (§ 135, 3. Abschnitt; Hervorhebungen dort):

"Es ist nunmehr ein einheitlicher Staat Bundesrepublik Deutschland entstanden, der die Gebiete der (alten) Bundesrepublik und der DDR umfaßt (...). Durch die Änderung der Präambel und des Art. 146 GG a.F. sowie die Aufhebung des Art. 23 GG a.F. ist das Wiedervereinigungsziel insgesamt erfüllt. Weitere Gebiete, die beitreten könnten, gibt es weder nach dem geltenden Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland noch nach dem Völkerrecht (...). Für die Einbeziehung anderer Gebiete des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, auf die Art. 23 Satz 2 GG a.F. abgehoben hatte (...), besteht keine Rechtsgrundlage mehr. Die Bundesrepublik Deutschland ist in dem durch ihre Verfassung und das Völkerrecht festgelegten Gebietsumfang identisch mit dem fortbestehenden Deutschen Reich geworden. Aus der bisherigen Teilidentität (...) ist eine volle Subjektsidentität geworden. Die Bundesrepublik trat damit in die Rechts- und Pflichtenstellung des Deutschen Reiches in vollem Umfang ein."

Somit ist also auch der letzte Punkt der sog. "Legitimation" der "KRR" widerlegt.

Die "KRR" ist folglich durch nichts legitimiert. Ein "Deutsches Reich" gibt es nicht mehr, es gibt stattdessen einzig und allein die vereinte Bundesrepublik Deutschland.

Das "Argument RuStAG"
Sehr beliebt ist der Hinweis auf das "Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz" von 1913. Dieses wurde mit Wirkung vom 01.01.2000 in "Staatsangehörigkeitsgesetz" umbenannt, dient aber bestimmten Kreisen noch immer als Hinweis darauf, daß das "Deutsche Reich" auch heute existiert.

Grund hierfür ist § 1 StAG:

"Deutscher ist, wer die... unmittelbare Reichsangehörigkeit... besitzt."

Whow! Also doch! In meinem Paß steht, ich bin Deutscher. In diesem Gesetz steht, das kann ich nur sein, wenn ich die "Reichsangehörigkeit" besitze. Wie kann ich also etwas angehören, was gar nicht existiert?

Zugegeben, auf den ersten Blick können einem hier Zweifel kommen.

Aber wer genauer nachforscht, wird auch dieses "Argument RuStAG" schnell als plumpes Täuschungsmanöver entlarven.

Es beginnt bereits damit, daß eine klitzekleine Kleinigkeit beim Zitieren des Gesetzestextes verschwiegen wird. Denn § 1 StAG lautet tatsächlich:

"Deutscher ist, wer die... unmittelbare Reichsangehörigkeit... besitzt."

Seht ihr den Unterschied?

In jedem guten Gesetzestext ist das Wörtchen "Reichs" kursiv gedruckt. Meistens gibt es dazu dann auch noch eine Fußnote, in der zu lesen ist: "Jetzt: deutsche Staatsangehörigkeit". Hier können Sie es am Beispiel des "Sartorius I" nachlesen.

Und hier die entsprechenden Hinweise in der juristischen Datenbank des Bundes, Juris: http://jurcom5.juris.de/bundesrecht...erhinweise.html

§ 1 StAG ist daher also heute wie folgt zu lesen: "Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."

Schon relativiert sich das "Argument RuStAG", nicht wahr? Aber natürlich werden die Reichsgläubigen einen Teufel tun, diesen kleinen Hinweis zu geben, wenn sie aus dem StAG zitieren.

Das StAG ist jedoch in der Tat eine gesetzgeberische Frechheit. Selten sieht man eine derartige Flickschusterei als "Gesetz". Da werden Paragraphen munter aufgehoben, ebenso wie Kapitelüberschriften etc. Doch der einzige Ort, wo man dies nachlesen kann, sind die Bundesgesetzblätter, allenfalls Fußnoten oder Zitierhinweise. Für die Praxis gibt es Verwaltungsvorschriften, die vorschreiben, wie man was zu lesen hat. Selbst innerhalb des Gesetzestextes entstehen Widersprüche, wenn es in § 4 I S.1 plötzlich heißt: "Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elterneil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.". Gleich 2x ist also von deutscher Staatsangehörigkeit die Rede, nicht von "Reichsangehörigkeit".

Es gibt dazu etliche Änderungsgesetze zum "RuStAG", in denen ist dann auch nicht mehr von "Reichsangehörigkeit" die Rede, sondern von "deutscher Staatangehörigkeit" (z.B. das "Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit" vom 22.02.1955, BGBl I S. 65 oder das Zweite Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 17.05.1956, BGBl. I S. 431, die ihrerseits zigfach geändert wurden).

Doch auch die "Reichsgläubigen" sind nicht frei von Widersprüchen. So ist es doch bemerkenswert, wenn sie das "RuStAG" plötzlich "StAG" nennen. Die Änderung des Namens wurde von den Gesetzgebungsorganen der Bundesrepublik beschlossen und müßte somit, nach deren Logik, unwirksam sein.

Sehr lesenswert ist in diesem Zusammenhang übrigens auch der Beitrag von Prof. Dr. Markus Heintzen, von der Freien Universität Berlins, den Sie hier finden.

Daraus an dieser Stelle nur einige Zitate:

"Die Bundesrepublik Deutschland hielt während der gesamten Dauer der staatlichen Teilung an diesem Rechtsstandpunkt – einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit – fest; sie hat darum in den Zeiten der Teilung das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 nie grundlegend geändert. Anders die DDR. Hier setzte sich in den 50er Jahren die Auffassung durch, das Deutsche Reich sei mit der Kapitulation am 8. Mai 1945, spätestens mit der Gründung der beiden deutschen Staaten 1949 untergegangen. DDR und BRD seien Nachfolgestaaten des Deutschen Reichs, voneinander unabhängig und mit jeweils eigenständiger Staatsangehörigkeit. Dem näherte sich die Bundesrepublik im Zuge der neuen Ostpolitik unter der Regierung Brandt / Scheel ein Stück weit an. Seitdem betrachtete die Bundesrepublik die DDR als einen ihr gleichberechtigten Staat, nicht mehr als ein von der sowjetischen Besatzungsmacht abhängiges Regime ohne Staatsqualität (so zuvor die Kernstaatstheorie). Andererseits hielt sie daran fest, dass, auch wenn zwei Staaten in Deutschland existierten, sie doch füreinander nicht Ausland sein könnten; ihre Beziehungen zueinander könnten nur von besonderer Art sein (so Bundeskanzler Brandt in seiner Regierungserklärung vom 28.10.1969). (...) Mit dem Untergang der DDR am 3. 10. 1990 haben die DDR-Bürger aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland keine neue Staatsangehörigkeit erlangt; vielmehr ist die deutsche Staatsangehörigkeit, die sie immer schon besaßen, wieder aktuell geworden, während die DDR-Staatsbürgerschaft erlosch.

Trotz der Wiedervereinigung Deutschlands haben sich noch nicht alle staatsangehörigkeitsrechtlichen Probleme, die aus der Niederlage im Jahr 1945 entstanden sind, erledigt. Das Grundgesetz unterscheidet in Art. 116 Abs. 1 weiter zwischen dem deutschen Staatsangehörigen und dem Deutschen im Sinne des Grundgesetzes. Der Begriff des Deutschen im Sinne des Grundgesetzes ist der Oberbegriff. Er umfasst die deutschen Staatsangehörigen und die Statusdeutschen. Statusdeutscher ist, wer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31.12.1937 Aufnahme gefunden hat. Die Bestimmung ist als Maßnahme zum Schutz deutscher Volkszugehöriger in den ehemals deutschen Gebieten gedacht. Die Bestimmung darf nicht als Anspruch auf die in ihr genannten Gebiete interpretiert werden. Das wird in Art. 1 Abs. 4 des 2 + 4 - Vertrages vom 12. 9. 1990 klargestellt. Die Statusdeutschen und darüber hinaus die deutschen Volkszugehörigen außerhalb der in Art. 116 Abs. 1 GG genannten Gebiete haben gemäß dem Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 22. 2. 1955 (Sartorius Nr. 22) einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung."

Alles in allem bleibt also festzuhalten, daß man denjenigen, die § 1 StAG mit ""Deutscher ist, wer die... unmittelbare Reichsangehörigkeit... besitzt." zitieren, eine gehörige Portion Mißtrauen entgegenbringen sollten. Denn sie verschweigen ein paar wichtige Details... und das sicher nicht, um uns vor unangenehmen "Wahrheiten" zu schützen. *g*

Thomas I
22.05.2003, 22:19
An dieser Stelle ein Beispiel, wie die "KRR" auf die Argumente einzugehen versucht. Da die Frage der angeblichen Fortexistenz des "Reiches" augenscheinlich das einzige Indiz für eine "Legitimation" der "KRR" liefern kann, versucht man natürlich, gerade diesen Punkt entkräften:

http://www.kommissarische-regierung...ion/index4.html

"Ein Satz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts könnte und wird immer wieder gern fehlinterpretiert:

'Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.'
bei der "KRR" aber einfach mal... und "interpretiert" das Urteil so, wie es das BVerfG gemeint haben "kann": da 1973 die BRD nur aus ca. einem Drittel des Staatsgebietes des DR bestand, kann sie schon gar nicht identisch mit dem deutschen Staat sein.



Lesen wir uns nochmals durch, was das BVerfG schrieb:

"Die Bundesrepublik Deutschland ist (...) als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings 'teilidentisch' (...)"

Die "KRR" verdreht das Urteil des BVerfG und behauptet, dort würde stehen:

"da 1973 die BRD nur aus ca. einem Drittel des Staatsgebietes des DR bestand, kann sie schon gar nicht identisch mit dem deutschen Staat sein."

Es werden zwei Dinge vermischt: die räumliche Identität und die Identität als Völkerrechtssubjekt. Die räumliche war 1973 unstreitig nicht gegeben. Aber als Völkerrechtssubjekt betrachtete sich die BRD stets als identisch mit dem DR und war somit quasi das DR, nur unter einem anderen Namen. Und ebendies schreibt das BVerfG auch: "als Staat identisch mit dem Staat 'Deutsches Reich'"

Die "KRR" schwafelt nun weiter von unterschiedlichen Bezeichnungen der Staatsangehörigkeit in den Pässen der BRD und der DDR, um dann zum Fazit zu kommen:

"Somit erachtet das BVerfG die BRD als 'nicht ausschließlich identisch' mit dem Staat Deutsches Reich" und "die BRD ist nicht der deutsche Staat."

Das ist doch grotesk! Das BVerfG schreibt ausdrücklich von einer räumlichen Teilidentität, die 1973 bestand und von einer Identität der Bundesrepublik mit dem Staat "Deutsches Reich" - nichts von "nicht ausschließlich identisch" und schon gar nichts von "die BRD ist nicht der deutsche Staat"!

Hier wird versucht, einen an und für sich völlig klaren Wortlaut irgendwie zu verdrehen, daß er gerade noch auf die "Argumentation" der "KRR" paßt - und der Versuch mißlingt gründlich bereits ohne Berücksichtigung der Ereignisse nach 1989.

Gänzlich fehl schlägt dieser Versuch aber gerade unter Berücksichtigung der Ereignisse nach 1989: die DDR trat der Bundesrepublik Deutschland bei - und die so vereinte Bundesrepublik verzichtete (als Ausfluß des Selbstbestimmungsrechts der Völker) auf die "Ostgebiete". Nirgends steht geschrieben, daß ein Staat auf einen Teil seines Gebietes nicht verzichten darf. Die vereinte Bundesrepublik - als Staat identisch mit dem Deutschen Reich - verzichtete auf die "Ostgebiete". Und somit ist die Bundesrepublik Deutschland in dem durch ihre Verfassung und das Völkerrecht festgelegten Gebietsumfang identisch mit dem fortbestehenden Deutschen Reich geworden. Aus der bisherigen Teilidentität (...) ist eine volle Subjektsidentität geworden. Da kann man verstandesbegabten Menschen "Fehlinterpretation" vorwerfen sooft man will: die Tatsachen werden dadurch nicht geändert.

Und wer es noch immer nicht glauben mag, lese sich nochmals die Zeilen weiter oben durch, insbesondere die Zitate aus de Urteil des BVerfG von 1987. Das BVerfG schreibt dort stets vom Fortbestand des deutschen Staates, dessen Name früher "Deutsches Reich" war und nun "Bundesrepublik Deutschland" lautet.

In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals aus dem o.g. Beitrag von Prof. Dr. Heintzen zitieren. Er schreibt:

"Die Bundesrepublik Deutschland sei, so das BVerfG, nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, sondern mit ihm identisch, vor der Wiedervereinigung allerdings nur teilidentisch. Aus dieser Teilidentität wurde abgeleitet, dass der Bundesrepublik die Rechtsmacht zu Verfügungen fehle, die Deutschland als Ganzes betreffen. Insbesondere die endgültige Regelung der deutschen Ostgrenze (Anerkennung der Oder-Neisse-Linie, Abtretung Ostpreußens an die Sowjetunion bzw. an Polen) wäre eine solche Verfügung gewesen. Es war darum rechtlich konsequent, dass sich die Bundesregierung im Jahr 1990 zu einer Regelung dieser Fragen erst nach und nicht schon vor der Wiedervereinigung bereitgefunden hat. Denn mit dem Beitritt der DDR und dem Ende des Sonderstatus von Berlin hörte die Bundesrepublik Deutschland auf, im Verhältnis zum Deutschen Reich nur teil-identisch zu sein. Seitdem ist sie vielmehr mit dem Deutschen Reich voll-identisch und besitzt die Rechtsmacht zu Verfügungen, die Deutschland als Ganzes, etwa sein Staatsgebiet, betreffen."


Hierbei kann fehlinterpretiert werden, daß sich die BRD als identisch mit dem Deutschen Reich erachtet, also, daß die BRD das Deutsche Reich selbst ist (quasi nur unter anderem Namen). Diese These ist jedoch sowohl falsch als auch nicht ganz unbeabsichtigt, weil durch die diffus scheinenden Formulierungen noch bedarfsweise anders interpretiert werden kann, was eigentlich klar und logisch nachvollziehbar daraus zu erkennen ist. Da das Deutsche Reich auch nach Ansicht des BVerfG fortbesteht (was dem Völker- und Staatsrecht entspricht), selbst aber nicht handlungsfähig sei (aus der Sicht von 1973 mangels institutionalisierter Organe), kann das BVerfG nicht gemeint haben, daß die BRD das Deutsche Reich selbst unter neuer Bezeichnung ist. Zum Zeitpunkt des Urteils (1973) bestand die BRD aus ca. einem Drittel des Staatsgebietes des Deutschen Reiches und konnte somit schon aus diesem Grunde nicht 'identisch' mit dem deutschen Staat (dem Deutschen Reich) sein."

Eine "Fehlinterpretation" des Verfassungsgerichtsurteils von 1973 wird also denjenigen vorgeworfen, die heute, im Jahre 2002 sagen: war die BRD 1973 teilidentisch mit dem DR, so ist jetzt eine volle Subjektidentität gegeben.

Wie sehr die Begründung der "KRR" an den Haaren herbeigezogen ist, zeigt der letzte oben zitierte Satz. Das BVerfG schreibt doch ganz eindeutig, daß die BRD identisch mit dem Staat "Deutsches Reich" sei, nur eben mit der räumlichen Ausdehnung klappt's 1973 noch nicht so ganz (daher nur "teilidentisch").

Das ignoriert man bei der "KRR" aber einfach mal... und "interpretiert" das Urteil so, wie es das BVerfG gemeint haben "kann": da 1973 die BRD nur aus ca. einem Drittel des Staatsgebietes des DR bestand, kann sie schon gar nicht identisch mit dem deutschen Staat sein.

Und ganz deutlich wird Prof. Dr. Heintzen nur wenige Zeilen später:

"Identität heißt, dass "Bundesrepublik Deutschland" nur ein anderer Name für ein staatliches Gebilde ist, das vorher Deutsches Reich geheißen hat und das in der Zeit vor dem Deutschen Reich Norddeutscher Bund genannt wurde. Die Identitätsthese postuliert mithin eine seit der Gründung des Norddeutschen Bundes im Jahr 1866 in Deutschland ungebrochene staatsrechtliche Kontinuität – eine Kontinuität, aus der die DDR vergeblich versucht hat auszubrechen."

Und hier schließt sich dann der Kreis, um das "Argument RuStAG" vollständig aus den Angeln zu heben: wenn "Deutsches Reich" ein Name für den deutschen Staat war, dann erklärt sich, warum man es nicht für nötig erachtet, das Wörtchen "Reichsangehörigkeit" im StAG zu ändern. Denn wer dem "Reich" angehörte, gehörte letztlich dem deutschen Staat an, er besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Also: nichts mit "Interpretation" durch Möchtegern-Juristen der "KRR"! Einfach nur lesen, mit ganz normalem Menschenverstand.

Ebenfalls beliebt ist in diesem Zusammenhang folgendes Argument: Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind endgültig. Sie können durch nichts und niemanden aufgehoben werden, schon gar nicht durch einen Vertrag, wie den "2+4"-Vertrag quasi obsolet, da vom Lauf der Geschichte überholt, werden. Daher bleibt es dabei: das Deutsche Reich ist nicht untergegangen!

Das ist auf den ersten Blick ein wirklich logisches Argument. Schließlich ist das BVerfG das höchste deutsche Gericht. Was dieses Gericht sagt hat quasi Gesetzeskraft.

Nur leider stimmt dieses Argument nicht.

Zum einen ist bereits ziemlich fragwürdig, wie man darauf kommt, daß das oberste Gericht eines angeblich nicht-existierenden oder nicht souveränen Staates (denn 1973 war die BRD ja noch existent, nur eben laut "KRR" nicht souverän) plötzlich für einen anderen Staat (nämlich das "Deutsche Reich") Grenzen festlegen kann. Ein Gericht in einem nicht souveränen Staat kann schon von der Logik her nicht rechtsgültig über die Fragen seines Staatsgebietes befinden.

(Bundesverfassungsrichter werden übrigens von Bundestag und Bundesrat berufen und gewählt , sog. "Richterwahlausschuß", §§ 6,7 BVerfGG. Das nur mal so am Rande.)

Außerdem gibt es inzwischen auch den EuGH...

Sind also schon die formellen Voraussetzungen für diese Argumention zweifelhaft, sind es die inhaltlichen erst recht... oder genauer: sie sind schlichtweg falsch.

Schauen wir uns das berühmte "73er"-Urteil einmal an: http://www.uni-wuerzburg.de/dfr/bv036001.html

Da lesen wir als vierten Leitsatz:

"Aus dem Wiedervereinigungsgebot folgt:"

Wir werden stutzig: Wiedervereinigungsgebot? Wo steht denn das?

Wir erinnern uns: Achja! Im alten Grundgesetz stand mal ein Artikel 23. Und in der alten Präambel stand dazu auch was.

Wir wissen: Im jetzigen Grundgesetz ist das Wiedervereinigungsgebot gestrichen. Es heißt in der Präambel sogar: "...in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet."

Wir fragen uns: Und dieses Urteil, das sich auf einen alten Artikel 23, auf eine alte Präambel bezog, soll auch heute noch gelten?

Dann lesen wir weiter und lesen die Entscheidungsformel:

"Das Gesetz zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. Juni 1973 (Bundesgesetzbl. Teil II S. 421) ist in der sich aus den Gründen ergebenden Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar."

Wir werden stutzig: "Deutsche Demokratische Republik"? Was ist das denn?

Wir erinnern uns: Achja! Da gab's ja mal ein zweites Deutschland.

Wir wissen: Seit 1990 gibt es nur noch ein Deutschland.

Wir fragen uns: Warum sollte ein BVerfG-Urteil, das 1973 eine Entscheidung zur Gültigkeit der Zustimmung des Bundestages zum "Deutschlandvertrag" fällte, auch heute noch gültig sein? Eine DDR gibt es nicht mehr. Also brauchen wir auch kein Urteil, das uns irgendwas über die Beziehungen zwischen DDR und BRD erzählt.

(An dieser Stelle eine kleine Finesse: der "2+4"-Vertrag soll angeblich auch deshalb ungültig gewesen sein, weil DDR und BRD als "besatzungsrechtliche Provisorien" keinen völkerrechtlich bindenden Vertrag schließen konnten. Nun befaßt sich das BVerfG (angeblich ja wohl völlig legal) mit der Frage des "Deutschlandvertrages", eines völkerrechtlichen Vertrages... und nennt diesen rechtmäßig! *g*)

Wir lesen weiter:

"Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 [7 ff.]; 19, 377 [388]; 20, 257 [266])."

Wir werden stutzig: Artikel 23? Gouverneure der Westmächte?

Wir erinnern uns: Achja! Damals! ...

Dieses Spiel könnte man unendlich so weiter spielen.

Ich hoffe, daß klargeworden ist, worauf ich hinaus wollte.

Die "Reichsjünger" stützen sich auf dieses Urteil des BVerfG (und vergleichbare vor der Wiedervereinigung) und behaupten, daß diese Urteile noch immer Geltung besitzen, weil ja nichts und niemand...

Wäre dem tatsächlich so, dann würde sich dieses Urteil auf einen völlig falschen Artikel 23 GG beziehen und von völlig falschen Voraussetzungen hinsichtlich der Existenz einer DDR ausgehen usw. Kurz: es ergäbe gar keinen Sinn mehr.

Trotzdem stürzen sich die Reichsjünger auf eine einzige Passage des Urteils: das Deutsche Reich existiert fort. Sie reißen diese Passage völlig aus dem Zusammenhang, ignorieren alles andere. Insbesondere die Tatsache, daß der Rest des Urteils unter heutigen Gesichtspunkten keinen Sinn mehr macht und es somit insgesamt allerhöchstens nur noch rechtshistorisch von Interesse ist.

BVerfG-Urteile sind keine unumstößlichen, gottgegebenen Gesetze. Sie unterliegen dem Wandel der Zeit oder, um es juristischer auszudrücken, der "normativen Kraft des Faktischen".


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Thomas I
22.05.2003, 22:20
Seitens der "KRR" und ähnlicher Gruppen heißt es immer wieder, das "Deutsche Reich" sei nach dem 2. Weltkrieg von den USA/den Alliierten "beschlagnahmt" worden. Entspricht wenigstens dies den Tatsachen?

Die Antwort in Kurzform dürfte klar sein: "Natürlich nicht!".

Wen die Begründung für diese Antwort interessiert, der dürfte nachfolgend auf seine Kosten kommen.

Zunächst ist zu prüfen, auf welcher rechtlichen Grundlage nach Ansicht der "KRR" eine solche "Beschlagnahme" des deutschen Staates erfolgt sein soll. Hier gibt es, wie üblich, innerhalb der "Regierung" unterschiedliche Auffassung. Zum einen die des "Pressesprechers", der die angebliche Beschlagnahme als völkerrechtsgemäß nach der Haager Landkriegsordnung ansieht. Zum anderen die des Gründers, Wolfgang G. G. Ebel, der sich hinsichtlich der Beschlagnahme auf das SHAEF-Gesetz Nr. 52 beruft.

Beginnen wir mit der Ansicht des selbsternannten Juraexperten Bradler, der nach eigenem Bekunden schon gerne mal Fachgespräche mit Rechtswissenschaftlern der Uni-Magdeburg hält, was umso bemerkenswerter ist, da die Uni Magdeburg gar keine juristische Fakultät hat.

Er schrieb im alten "KRR"-Forum einmal:

"Die USA haben gemäß der sog. Haager Landkriegsordnung völkerrechtsgemäß den Staat des Kriegsgegners beschlagnahmt, bis dieser einen Friedensvertrag unterzeichnet."


Dann wollen wir doch mal sehen, was die HLKO so zu dieser Frage hergibt:

Artikel 53 der HLKO (Sie finden ihn auf der Ergänzungsseite dieser FAQ):

"Art. 53 [Sachen, die der Beschlagnahme unterliegen können]

Das ein Gebiet besetzende Heer kann nur mit Beschlag belegen: das bare Geld und die Wertbestände des Staates sowie die dem Staate zustehenden eintreibbaren Forderungen, die Waffenniederlagen, Beförderungsmittel, Vorratshäuser und Lebensmittelvorräte sowie überhaupt alles bewegliche Eigentum des Staates, das geeignet ist, den Kriegsunternehmungen zu dienen.

Alle Mittel, die zu Lande, zu Wasser und in der Luft zur Weitergabe von Nachrichten und zur Beförderung von Personen oder Sachen dienen, mit Ausnahme der durch das Seerecht geregelten Fälle, sowie die Waffenniederlagen und überhaupt jede Art von Kriegsvorräten können, selbst wenn sie Privatpersonen gehören, mit Beschlag belegt werden. Beim Friedensschlusse müssen sie aber zurückgegeben und die Entschädigungen geregelt werden."

Also: die Alliierten konnten den deutschen Staat, das "Deutsche Reich", nicht gemäß Art. 53 HLKO beschlagnahmen, da ein Staat als solcher in der Aufzählung des Art. 53 nicht genannt ist. Daß Bradler in seiner oben zitierten Aussage den letzten Satz des Art. 53 HLKO ("Beim Friedensschlusse...") aufgreift, deutet darauf hin, daß Bradler den Artikel möglichweise gelesen, jedenfalls aber nicht verstanden hat.

Nun könnte manchem Leser oder mancher Leserin vielleicht ein Gedanke kommen: ist es denn überhaupt möglich, einen Staat, also ein Völkerrechtssubjekt, "völkerrechtsgemäß" zu beschlagnahmen?

Ein Staat besteht aus drei Elementen: Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt (dies schreibt selbst Bradler auf seiner Infoseite).

Kann man also ein Staatsvolk beschlagnahmen? Nein, denknotwendig nicht.

Kann man ein Staatsgebiet beschlagnahmen? Da wird es schon schwieriger. Man kann es besetzen. Aber beschlagnahmen? Hier hilft Art. 53 HLKO weiter. Darin ist das Staatsgebiet als "mit Beschlag zu belegende Sache" nicht aufgeführt. Im Gegenteil, es steht sogar darin "Das ein Gebiet besetzende Heer". Also muß es doch begriffstechnisch einen Unterschied zwischen besetzen und beschlagnahmen geben, nicht wahr?

Und daß man die Staatsgewalt nicht beschlagnahmen kann, ist ebenfalls klar.

Ergo... die Beschlagnahme eines Völkerrechtssubjekts ist unmöglich.

Schon vom Grundverständnis spiricht die HLKO von "besetzten Gebieten". Also Fremdherrschaft. Ein fremdes Staatsgebiet. Wenn man nach der HLKO einen "Feindstaat" beschlagnahmen könnte, wär es kein fremdes Gebiet mehr, sondern eben zumindest so etwas wie "Treuhandgebiet". So etwas hat es auch gegeben, aber nicht in Bezug auf Dt. Nach dem Zerfall des Osmanischen Reiches (dieses hatte viele Fremdterritorien), waren staatsrechtlich einige Gebiete (*keine* Staaten) sozusagen herrenlos. Der damalige Völkerbund errichtete Mandantsgebiete. Eines davon war Palästina. Also die "Beschlagnahme" von Gebieten, die *sebst keine "Staatsqualitzät" haben* war und ist nach allg. Völkerrecht möglich. Aber eben nur durch suprainternationalen Organisationen.

Die sog. "Beschlagnahme des dt. Reiches" ist einfach ein Fake. Weder in Theharan, Jalta, Casablanca oder Potsdam ist sowas beschlossen, geschweige denn durchgeführt worden."

Klingt logisch und verständlich, nicht wahr? Zumal, wie ich es oben schrieb, auch rein vom laienhaften Verständnis her es schwer vorstellbar ist, wie um alles in der Welt man einen Staat in all seinen Bestandteilen beschlagnahmen soll.

Somit kann man Bradlers Berufung auf die HLKO mal wieder als dummes Geschwätz entlarven.

Bleibt noch die Ansicht von Herrn Ebel, die angebliche Beschlagnahme beruhe auf dem SHAEF-Gesetz Nr. 52 (welches Sie im übrigen auf der Ergänzungsseite dieser FAQ finden).

Er verbreitet diese Ansicht auf jeden Fall in seinem "Interview" mit dem "Magazin 2000plus", welches man hier nachlesen kann.

Dort heißt es:

der USA zu einen durch die USA zu bestimmenden Termin, das besatzungsrechtliche Mittel der Westmächte Bundesrepublik Deutschland vollständig aufgelöst werden wird und Groß-Berlin,
a. wieder die Regierungshauptstadt der mit Artikel 1 des SHAEF-Gesetzes Nr. 52(Amtsbl.US Mil.-Reg. Deutschl. Ausgabe A S. 24) durch die USA am 12. 09. 1944 beschlagnahmten Staates Deutsches Reich wird, die verwaltungsrechtlich und gesetzlich seit dem 08.05.1985 vertreten wird durch den existent und handlungsfähigen "Generalbevollmächtigten für das Deutsche Reich" in Handlung für den fehlenden "Reichspräsident" zum Wiederaufbau einer Reichsverwaltung und "Reichskanzler" zur Bildung der "Kommissarischen Reichsregierung", (...)"





Hier geht es lediglich um die folgende Formulierung:

"und Groß-Berlin,
a. wieder die Regierungshauptstadt der mit Artikel 1 des SHAEF-Gesetzes Nr. 52(Amtsbl.US Mil.-Reg. Deutschl. Ausgabe A S. 24) durch die USA am 12. 09. 1944 beschlagnahmten Staates Deutsches Reich wird,"

Es müßte wohl heißen "und Groß-Berlin, wieder die Regierungshauptstadt DES mit Artikel 1 des SHAEF-Gesetzes Nr. 52 (Amtsbl.US Mil.-Reg. Deutschl. Ausgabe A S. 24) durch die USA am 12. 09.1944 beschlagnahmten Staates Deutsches Reich wird".

Aber ansonsten dürfte diese Aussage tatsächlich so zu verstehen sein, daß die USA das "Deutsche Reich" (bzw. den deutschen Staat") gemäß Artikel 1 des SHAEF-Gesetzes Nr. 52 beschlagnahmt haben.

Hier widersprechen sich Bradler und Ebel also.

Die HLKO scheidet als Grundlage für die Beschlagnahme eines Völkerrechtssubjekts, wie oben aufgezeigt, aus. Lesen wir uns das SHAEF-Gesetz durch, sehen wir, daß auch hier die eklatante Lese- bzw. Verständnisschwäche der "KRRler" offenbar wird.

Darin heißt es in Artikel 1:

"Vermögen innerhalb des besetzten Gebietes, das unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise im Eigentum oder unter Kontrolle der folgenden Personen steht, wird hiermit Besitz oder Eigentumsrecht der Beschlagnahme (...) durch die Militärregierung unterworfen."

Schon auf den ersten Blick wird deutlich, daß das SHAEF-Gesetz lediglich die Beschlagnahme von Vermögen regelt.

Die "KRRler" haben es also mal wieder nicht richtig verstanden. Der Grund dafür ist offensichtlich und findet sich gleich unter Punkt (a). Nachdem das Gesetz zunächst angekündigt hat, nachfolgend ein paar "Personen" zu nennen, deren Vermögen beschlagnahmt wird, liest man unter besagtem Punkt (a):

"Das Deutsche Reich oder eines seiner Länder, Gaue (...)"

Fazit: Wenn Ebel & Co. die "Beschlagnahme" aus SHAEF-Gesetz Nr. 52 ableiten, hatten die "KRRler" wohl mal wieder eine kleine Leseschwäche.

Somit wäre dieses Thema an sich erledigt. In "KRR"-Kreisen wurden diese Hinweise übrigens als "Haarspalterei" abgetan; auch ein Zeichen dafür, wie wenig man dort die eigenen "Rechtsgrundlagen" versteht.
Führt man diesen Gedankengang der "KRRler" jedoch weiter, ergeben sich ein paar nette kleine Gags am Rande, denn über die Konsequenzen ihrer Auslegung des SHAEF-Gesetzes Nr. 52 waren sich die "KRRler" offenbar nicht im Klaren.

So ist es zunächst es interessant zu sehen, wen die Alliierten nach "KRR"-Lesart dieses SHAEF-Gesetzes noch so alles beschlagnahmt haben:

- die NSDAP

- Regierungen, Staatsangehörige oder Einwohner von Staaten, mit Ausnahme der des Deutschen Reiches, die sich mit einem Mitglied der Vereinten Nationen (...) im Kriegszustand befanden

Nehmen wir weiter einfach mal an, jemand käme nun auf den Gedanken zu behaupten, wenn ich das Vermögen eines Staates beschlagnahme, beschlagnahme ich den Staat selbst (was nicht geht, siehe oben: "Drei-Elemente-Lehre", das Vermögen eines Staates gehört nicht dazu!).
Müßte man dann nicht konsequent sein und sagen: wenn ich das Vermögen einer Person, eines Amtsträgers speziell, beschlagnahme, beschlagnahme ich diesen Amtsträger selbst? (Abstruser Gedanke, ich weiß. *g*)


Nun, schauen wir mal gemeinsam, wessen Vermögen so alles von der Beschlagnahme nach SHAEF-Gesetz Nr. 52 betroffen ist. Dies ergibt sich aus der "Allgemeinen Anordnung Nr. 1", welche auf Grundlage des SHAEF-Gesetzes Nr. 52 erlassen wurde. In Absatz 2 heißt es:

"Das gesamte Vermögen aller hiernach aufgeführten Personen wird hiermit (...) der Kontrolle der Militärregierung unterworfen:

(...)

2. Minister, Staatssekretäre und Ministerialdirektoren in allen Reichsministerien"

Sollte der "Pressesprecher" und "Ministerialdirektor" Bradler dies lesen, dürfte er einen mittleren Herzkasper bekommen. Sein neu gekaufter Computer, die tolle Überwachungstechnik in seiner Wohnung, ja selbst die "Praline"-Sammlung unter seinem Bett... all das gehört ihm gar nicht! Es gehört der "Militärregierung". Er darf sich noch nicht mal ein Brötchen kaufen, weil sein Vermögen der "Militärregierung" gehört. Und er selbst wäre dann natürlich auch "beschlagnahmt". *g*

Vielleicht ist dies der Grund, warum Bradler seit einiger Zeit im "Reichsforum" nicht mehr als "Ministerialdirektor" schreibt, sondern nur noch als "Reichsbürger"?


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Thomas I
22.05.2003, 22:21
Nach Aussage der "KRR" hat das Sozialgericht Berlins mit Urteil "S72Kr433/93" indirekt festgestellt, daß der Einigungsvertrag ungültig ist. Wie geht denn sowas?

Vorweg diese Hinweise:

- um ganz genau zu sein, handelt es sich bei der Entscheidung um einen Gerichtsbescheid. Ein solcher ergeht ohne mündliche Verhandlung bei Rechsstreitigkeiten, die keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweisen und deren Sachverhalt geklärt ist. Merkwürdig, nicht wahr? Der Einigungsvertrag soll mal eben so per Gerichtsbescheid aufgehoben worden sein?

- die "KRR" hat inzwischen die Bewertung dieses Urteils in zwei Schritten fast völlig revidiert. Bis Ende Februar hieß es nämlich in ihren "Rechtsgrundlagen":

"Mit Urteil des Sozialgericht Berlin S72Kr433/93 wurde festgestellt, daß der Einigungsvertrag ungültig ist."

Von "indirekt" war damals noch nicht die Rede.

Doch selbst dieser Punkt ist inzwischen aus den "Rechtsgrundlagen" (jedenfalls denen des Herrn "Reichstagspräsidenten" Samter hier) verschwunden. Inzwischen beschränkt sich die Bedeutung dieses Urteils für die "KRR" anscheinend nur noch darauf, daß mit ihm die Existenz der "KRR" anerkannt wurde.

Aber ob nun ein Gerichtsbescheid den Eingungsvertrag angeblich direkt oder indirekt aufheben soll, ob durch diesen Bescheid (direkt oder indirekt) die "KRR" angeblich als existent anerkannt werden soll - es ändert nichts an der Tatsache, daß diese Behauptungen der "KRR" bzgl. des "Berliner Urteils" ins Reich der Märchen einzuordnen sind:

"Ganz abgesehen von der Tatsache, daß dieses Urteil nicht in der wohl umfangreichsten juristischen Datenbank (die der Juris GmbH) auffindbar ist, was für ein Urteil mit dieser angeblichen Bedeutung schon fast unmöglich ist, kann diese Behauptung rein rechtlich nicht den Tatsachen entsprechen.

Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, wie es bei den Juristen so schön heißt.

Blicken wir also ins Grundgesetz, hier speziell auf Artikel 100:

Absatz 1:

"Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und [...] die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen."

Lassen wir die Frage, warum sich ein Sozialgericht mit der Gültigkeit des Einigungsvertrages befassen sollte, einmal außen vor. Art. 100 I GG zeigt jedenfalls, daß die Gerichte verpflichtet sind, zweifelhafte Rechtsgrundlagen dem BVerfG zur Entscheidung vorzulegen (sog. "konkrete Normenkontrolle").

In Deutschland ist es, anders als in den USA, mithin nicht möglich, daß ein Richter einer untersten Instanz über die Gültigkeit von Bundesrecht entscheiden kann.

Das Sozialgericht Berlin hatte demzufolge gar keine Kompetenz, den Einigungsvertrag als nichtig zu erkennen. Sollte es das trotzdem getan haben, ist diese Entscheidung wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz unwirksam.

Nun mögen Sie einwenden, daß der Einigungsvertrag doch gar kein Gesetz, sondern ein völkerrechtlicher Vertrag sei und daher Art. 100 I GG gar nicht gelten kann.

Dem ist Artikel 100 II GG entgegenzuhalten:

"Ist in einem Rechtsstreite zweifelhaft, ob eine Regel des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts ist und ob sie unmittelbare Rechte und Pflichten für den Einzelnen erzeugt (Artikel 25), so hat das Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen."

Ein Blick ins Gesetz...

Somit dürfte klar geworden sein, daß ein Sozialgericht (es ist übrigens die unterste Instanz in der Sozialgerichtsbarkeit; vergleichbar in etwa mit einem Amtsgericht) nicht über die Gültigkeit von Bundes- und/oder Völkerrecht zu entscheiden hat."

Das Urteil im Original: http://www.geocities.com/frankschmidt3001/sozurt.htm

Dort ist vom Einigungsvertrag nicht einmal die Rede!

Thomas I
22.05.2003, 22:22
Die Behauptung der "KRR", daß "der territoriale Geltungsbereich des Grundgesetzes (...) spätestens mit der Streichung des Artikel 23 am 18.07.1990 durch die USA, veröffentlicht u.a. am 23.09.1990 im Bundesgesetzblatt, erloschen" ist, stellt politischen Sprengstoff dar. Auch der Einigungsvertrag soll aus diesem Grunde nicht wirksam geworden sein. Warum reagiert niemand darauf?

Daß niemand auf die angebliche Grundgesetzänderung durch die USA (in concreto soll es der damalige US-Außenminister James Baker gewesen sein) reagiert, hat sicher damit zu tun, daß die USA gar keine Befugnisse zur Änderung des Grundgesetzes besitzen.

Herr Baker hat also Art. 23 GG a.F. nicht gestrichen!!

Er konnte und durfte es gar nicht, da dies das Grundgesetz in Artikel 79 I nicht vorsieht (Grundgesetzänderungen bedürfen der Zustimmung von je 2/3 der Mitglieder von Bundestag und Bundesrat)."

(http://f24.parsimony.net/forum61765/messages/1532.htm; Backup) (Link zu Artikel 79 GG)

Es ist also laut Grundgesetz unmöglich, daß ein Minister eines fremden (wenn auch befreundeten) Staates einfach so ein paar Artikel streicht. Grundgesetzänderungen sind nur mit 2/3-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat möglich.

Die Anhänger der "KRR" leugneten dies bis vor kurzem stets ausdrücklich. Ihrer Ansicht nach hatte James Baker den Artikel 23 GG (alte Fassung) gestrichen und somit die Bundesrepublik Deutschland ausgelöscht. Daß dies bereits vom gesunden Menschenverstand her unmöglich ist, scheint ihnen nicht einsichtig. Inzwischen wurde diese Behauptung, wie oben erwähnt, abgeschwächt. Ausdrücklich ist vom Erlöschen der Bundesrepublik durch das Streichen des Artikels 23 GG (a.F.) jedenfalls in den "Rechtsgrundlagen", auf die sich Herr Samter beruft, nicht mehr die Rede.

Aber was wäre, wenn man nun mal ganz davon absieht, wer den Artikel 23 GG (a.F.) gestrichen hat?
Fest steht doch jedenfalls, daß er gestrichen wurde. Damit fehlte laut "KRR" der räumliche Geltungsbereich des Grundgesetzes - und die Bundesrepublik war erloschen. Die "KRR" setzt dieses Datum in ihren "Rechtsgrundlagen", also quasi offiziell, zum 18.07.1990 ("0:00 Uhr, MESZ") an - mithin deutlich vor dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik, der gemäß Artikel 23 GG (a.F.) erfolgte. Hat die "KRR" also doch recht und

1. existiert die Bundesrepublik nicht mehr?

2. konnte die Vereinigung gemäß Artikel 23 GG (a.F.) nicht wirksam vollzogen werden?


Antwort:

Letzteres behauptete die "KRR" bis vor kurzem jedenfalls nicht ausdrücklich. *g* Sie sagte lediglich, der Einigungsvertrag sei unwirksam, weil der Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland zuvor aufgehoben wurde.

Doch inzwischen (10.12.2001) wurden die "Rechtsgrundlagen" wie erwähnt mal wieder überarbeitet. Jetzt heißt es dort tatsächlich, daß ein "rechtswirksamer Beitritt" der sog. Neuen Länder aufgrund der Streichung des alten Artikels 23 GG vor dem 03.10.1990 nicht erfolgen konnte!

Nachfolgend zunächst der "alte" Artikel 23 GG in seinem Wortlaut. Ich unterscheide hier ausdrücklich zwischen Satz 1 und Satz 2, da beide unterschiedliche Bedeutung im Rahmen der Diskussion haben, man den Artikel 23 GG (a.F.) also nicht insgesamt über einen Kamm scheren sollte:

Satz 1:

"Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern."

Satz 2:

"In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."

Antwort zu Frage 1:

Nach ursprünglicher "KRR"-Logik bezeichnet Artikel 23 GG (a.F.) den Geltungsbereich des Grundgesetzes, dies stünde schließlich auch so im Gesetz. Hierbei bezieht sich die "KRR" jedoch allem Anschein nach lediglich auf eine Überschrift zu Artikel 23 GG (a.F.), denn im Wortlaut taucht der Begriff "Geltungsbereich" nicht auf. Dabei übersieht die "KRR" allerdings, daß die Überschriften des Grungesetzes in manchen Gesetzestexten (sofern überhaupt) in eckigen Klammern stehen. Dies bedeutet, es handelt sich um nichtamtliche (also vom jeweiligen "Verlags-Redakteur" ausgewählte) Überschriften!

Betrachtet man nur den ersten Satz des Art. 23 GG (a.F.), so fällt einem schnell auf, daß dort von "Baden", "Groß-Berlin", "Württemberg-Baden" und "Württemberg-Hohenzollern" die Rede ist und zudem das Saarland fehlt

Bleibt man weiter in der "Logik der 'KRR'", dann müßte man der Meinung sein, daß das Grundgesetz zwar in Berlin gilt und galt (was die "KRR" vehement bestreitet), jedoch nicht in Baden-Württemberg und dem Saarland. Diese Bundesländer wären nach "KRR" niemals Bestandteile der Bundesrepublik Deutschland gewesen! Dies behauptet die "KRR" jedoch nicht - und sie tut auch gut daran, weil es noch haltloser wäre als der andere von ihr verbreitete Unsinn.

Was für Folgen hat es jedoch, wenn ein Grundgesetzartikel gestrichen wird, in dem die Länder aufgezählt sind, für die das Grundgesetz gilt? Führt dies zum Untergang des Staates, der sich dieses Grundgesetz gegeben hat?

Nein, natürlich nicht!

"Aus der Sicht des Völkerrechts ist der Staat ein Völkerrechtssubjekt, dessen konstituierende Merkmale das Staatsgebiet, das Staatsvolk und die (effektiv ausgeübte) Staatsgewalt bilden."

(aus, Ipsen, Staatsrecht I, 6. Auflage, 1994, S. 4; dort keine Hervorhebungen)

Dies bedeutet im Klartext: Die Staatsqualität ist immer dann zu bejahen, wenn ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine Staatsgewalt gegeben sind. Ob dieser Staat in seiner Verfassung einen Geltungsbereich verankert hat, ist völlig unerheblich. Niemand würde allen Ernstes behaupten, England gebe es nicht, weil es dort keine geschriebene Verfassung, also auch keinen schriftlich festgehaltenen Geltungsbereich gibt.

Und noch etwas übersieht die "KRR" in ihren "Rechtsgrundlagen": die Präamel des Grundgesetzes (a.F.):

"Im Bewußtsein (...) hat das deutsche Volk

in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern,

(...) dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen."

Auch hier steht ein "Geltungsbereich" - und auf dessen Löschung stellt die "KRR" in ihren "Rechtsgrundlagen" nicht ab, sondern lediglich auf die Streichung des Artikel 23 GG (a.F.).

(Zur Bedeutung der neuen Präambel siehe auch: Kunig, in: v. Münch, Grundgesetz-Kommentar, Präambel, Rdnr. 45.)

Halten wir als Zwischenergebnis also fest: die Bundesrepublik Deutschland kann selbstverständlich auch ohne explizite Erwähnung eines Geltungsbereiches existieren. Im übrigen sei auf die neue Fassung der Präambel nach der Vereinigung verwiesen, in der es im zweiten Satz heißt:

"Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet."

Um einem Staat die Staatsqualität zuzusprechen bedarf es nicht einer expliziten Erwähnung seines Geltungsbereiches in dessen Verfassung, sondern der drei Elemente Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt, welche für die Bundesrepublik Deutschland unstreitig vorhanden sind.

Die Streichung des Artikel 23 GG (a.F.) hatte folglich keinerlei Auswirkungen auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland.

Ein weiteres Indiz dazu liefert übrigens Artikel 143 GG.

Dort heißt es:

Absatz 1:

Recht in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet kann längstens bis zum 31. Dezember 1992 von Bestimmungen dieses Grundgesetzes abweichen, soweit und solange infolge der unterschiedlichen Verhältnisse die völlige Anpassung an die grundgesetzliche Ordnung noch nicht erreicht werden kann. Abweichungen dürfen nicht gegen Artikel 19 Abs. 2 verstoßen und müssen mit den in Artikel 79 Abs. 3 genannten Grundsätzen vereinbar sein.

Absatz 2:

Abweichungen von den Abschnitten II, VIII, VIIIa, IX, X und XI sind längstens bis zum 31. Dezember 1995 zulässig.

Wieso sollte also durch den Einigungsvertrag das Grundgesetz (wann auch immer im Jahre 1990) aufgehoben werden und die Bundesrepublik erlöschen, wenn derselbe Vertrag eine Ergänzung des Grundgesetzes vorsieht, aus der zu erkennen ist, daß dieses Grundgesetz noch mindestens bis zum 31. Dezember 1995 Gültigkeit besitzen sollte? Nur bis zu diesem Datum durfte Recht in den "Neuen Ländern" vom Grundgesetz nämlich abweichen, bereits vorher durfte dieses Recht nicht gegen Art. 19 Abs. 2 und Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes verstoßen.

Das genaue Datum der Streichung des Artikel 23 GG (a.F.)


Obwohl somit die These der "KRR" über den Untergang der Bundesrepublik Deutschland bereits widerlegt ist, soll hier noch auf ein paar Daten eingegangen werden, welche die "KRR" hinsichtlich der Streichung des Artikel 23 GG (a.F.) immer wieder ins Spiel bringt.

Denn über den genauen Zeitpunkt der Streichung herrschte nicht nur im Forum reger Streit, auch innerhalb der "KRR" ist man sich dessen nicht völlig sicher.

In den ursprünglichen "Rechtsgrundlagen" stand, Artikel 23 GG (a.F.) sei am 18.07.1990 gestrichen worden, dies sei "u.a." am 23.09.1990 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

"Pressesprecher" Uwe Bradler geht im Forum allerdings von einem anderen Datum aus:

"Verkündet würde es am 23.09.1990, ich gestehe Ihnen die Auslegung zu, daß es erst mit Veröffentlichung am 28.09.1990 verkündet worden ist, daher ist also als spätester Termin für das im Artikel 4 vorgesehene Aufheben des Art. 23 GG der 29.09.1990 anzusehen."

(http://f24.parsimony.net/forum61765/messages/2119.htm; Backup)

Er ist sich allerdings, wie Sie selbst sehen, nicht 100%ig sicher, da er "als spätester Termin" schreibt. Irgendwann zwischen dem 18.07.1990 und 29.09.1990 ist seiner Meinung nach Artikel 23 GG (a.F.) jedenfalls gestrichen worden.

Jedenfalls ist es völlig falsch, wenn - auch noch in den überarbeiteten "Rechtsgrundlagen" - behauptet wird, die Streichung des Artikels 23 GG (a.F.) sei bereits "mit Wirkung zum 18.07.1990 (0:00 Uhr MESZ)" erfolgt. Denn das Gesetz, durch das das Grundgesetz geändert wurde (der sog. Einigungsvertrag), wurde erst am 23.09.1990 verkündet und am 28.09.1990 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. II 1990, S. 885 ff., - beachte: auf S. 885 f. befindet sich das Gesetz zum Einigungsvertrag, das die erforderliche Zustimmung von Bundestag und Bundesrat enthält. Der eigentliche Einigungsvertrag wurde auf den nachfolgenden Seiten abgedruckt.)
Und frühestens mit der Verkündung eines Gesetzes kann dieses jedoch Wirkung entfalten (muß es aber nicht, meist ist ein späterer Zeitpunkt des Inkrafttretens vorgesehen, wie auch hier beim Einigungsvertrag). Dieses "Offenkundigkeitsprinzip" ist ein Merkmal eines Rechtsstaates - schließlich kann man von einem Bürger nicht verlangen, sich an Gesetze zu halten, die er mangels Verkündung und Veröffentlichung im Gesetzblatt überhaupt nicht kennt! Diese Tatsache übersehen die Vertreter der "KRR" - und zeigen einmal mehr anschaulich, daß es mit ihrem Grundwissen in Sachen Demokratie nicht weit her ist.


Das genaue Datum der Streichung des Art. 23 GG ist bis heute streitig.

Warum jedoch der h.M. zu folgen ist die hier den 03.10.1990 annimt sei kurz dargelegt:

Artikel 1 I EV:

"Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland..."

UND

Artikel 3 EV:

"Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland [...] in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft"

Ganz wichtig sind zwei Dinge in diesem Artikel 3:

Zunächst das Offensichtliche: Das Grundgesetz gilt ab 03.10.90 auch in den sog. Neuen Ländern.

Dazu dann noch: der Verweis auf Artikel 4!

Und der kommt jetzt:

"Artikel 4 Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird wie folgt geändert:

[...]

2. Artikel 23 wird aufgehoben."


ERGO: Artikel 4 ändert i.V.m. Art. 3 (wie sich aus Art. 3 ergibt) das Grundgesetz mit dem Wirksamwerden des Beitritts!

Doch der Beitritt wäre sogar dann möglich wenn man vom Fehlen des Art. 23 GG a.F. ausgeht:

Zur Wirksamkeit des Beitritts trotz fehlenden Artikels 23 GG (a.F.) äußern sich die Juristen nämlich wie folgt:

"Der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik hätte sich ganz ebenso wie geschehen vollziehen können, wenn das Grundgesetz die Vorschrift des Art. 23 S. 2 aF (...) nicht enthalten hätte, denn das Grundgesetz hindert die Bundesregierung nicht an der Erweiterung ihres Staatsgebiets mit friedlichen Mitteln und hätte sie zumal nicht daran gehindert, das Gebiet der DDR in ihren Staatsverband aufzunehmen. Die konstitutive Bedeutung von Art. 23 S. 2 GG aF lag somit nicht darin, daß ohne diese Vorschrift ein Beitritt anderer Teile Deutschlands nicht möglich gewesen wäre, sondern vor allem darin, daß sie - zusammen mit der Präambel und Art. 146 GG in ihren früheren Fassungen - das sogenannte Wiedervereinigungsgebot enthielt, also (unter anderem) die Bundesrepublik zur "Annahme" eines Beitritts anderer Teile Deutschlands bei Vorliegen bestimmter Bedingungen verpflichtete."

(H.H. Klein, in: Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Band VIII, S. 560 f.).

Thomas I
22.05.2003, 22:22
In den "Rechtsgrundlagen der KRR" kann man lesen, daß der "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland "(sog. "2+4-Vertrag") vom 12.09.1990 nichtig sei und er im "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin" vom 25.09.1990 aufgehoben wurde. Kann das sein?


Die "KRR" widerspricht sich in diesem Falle selbst!

Nach ihrer Behauptung war die Bundesrepublik Deutschland am 25.09.1990 bereits nicht mehr existent (sie erlosch lt. "Rechtsgrundlagen" entweder am 18.07. oder am 23.09.1990; vgl. Frage 14).

Da die Streichung des Geltungsbereiches (und damit die Auslöschung der Bundesrepublik) lt. "KRR" durch US-Außenminister James Baker geschah, mußten sich also die Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens (u.a. die USA) klar darüber sein, daß sie ein Übereinkommen mit einem nicht existierenden Staat trafen. Warum dieses Übereinkommen trotzdem geschlossen wurde und warum es den "2+4-Vertrag" aufheben sollte, wenn er durch Erlöschung der Bundesrepublik ohnehin überflüssig war, hat die "KRR" bisher nie erklärt. (Wahrscheinlich ist dort noch niemandem dieser Widerspruch aufgefallen.)

Die Konsequenz aus dieser Erkenntnis ist eindeutig: wenn am 25.09.1990 die "alte" Bundesrepublik Deutschland keine Verträge oder Übereinkommen mehr unterzeichnen konnte (weil sie ja lt. "KRR" am 23.09.1990 de jure erloschen war), dann konnte auch der "2+4-Vertrag", der lt. "KRR" am 12.09.1990 unterzeichnet wurde und in Kraft trat, nicht durch das "Berlin-Übereinkommen" aufgehoben werden!

Die Existenz des "2+4-Vertrages" wäre also nach konsequenter Fortführung der "Argumentation" der "KRR" niemals durch das "Berlin-Übereinkommen" beeinträchtigt gewesen!

Die obige Frage müßte daher bereits an dieser Stelle mit einem eindeutigen "Nein, das kann nicht sein!" beantwortet werden - wenn man in der Linie der "KRR-Argumentation bleibt".

Doch selbst wenn man der "KRR" nicht folgt, kann das "Berlin-Übereinkommen" aus mehreren Gründen den "2+4-Vertrag" nicht aufgehoben haben.

Bitte achtet im nachfolgenden Text insbesondere auf die angegeben Daten!


1. Der sog. "2+4-Vertrag" wurde zwar am 12.09.1990 geschlossen. In Kraft trat er jedoch erst am 15. März 1991 (vgl. BGBL. II (1990), S. 1317 (Artikel 2) und BGBL. II (1991), S. 587)!
Dies deshalb, weil ihm erst die Parlamente aller beteiligten Länder zustimmen mußten.

Daß trotzdem bereits am "Tag der deutschen Einheit" (Art. 2 Abs. 2 EinigungsV) am 03. Oktober 1990 die Wiedergewinnung der staatlichen Einheit mit der Wiedererlangung der staatlichen Souveränität zusammenfiel, ist darauf zurückzuführen, daß die Vier Mächte durch Erklärung vom 1. Oktober 1990 ihre Rechte und Verantwortlichkeiten bereits zum 3. Oktober 1990 suspendiert haben (vgl. Suspendierungserklärung der Vier Mächte vom 1. Oktober 1990 (BGBl II, S. 1331 f.).

Bevor an dieser Stelle jemand auf falsche Gedanken kommt:

"suspendieren : 1. a) [einstweilen] des Dienstes entheben; aus einer Stellung entlassen; b) zeitweilig aufheben; c) von einer Verpflichtung befreien"

(aus: Duden, Das Fremdwörterbuch, 1999)

Die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte waren also bis zum endgültigen Inkrafttreten des "2+4"-Vertrages (zeitweilig) aufgehoben, danach dann endgültig.


2. Das Übereinkommen zur "Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin" wurde zwar erst am 25.09.1990 geschlossen, mithin nach dem "2+4-Vertrag".

(Vorläufig) in Kraft trat es jedoch bereits am 03. Oktober 1990 - also lange v o r dem "2+4-Vertrag" (vgl. BGBL II (1990), S. 1273).

Daher kann schon denknotwendig das "Berlin"-Übereinkommen nicht den "2+4-Vertrag" aufgehoben haben, weil letzterer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des "Berlin"-Übereinkommens noch gar keine Rechtskraft entfaltet hatte.

Im übrigen sei darauf hingewiesen, daß das "Berlin-Übereinkommen" lediglich von den "West-Mächten" und der "alten" Bundesrepublik getroffen wurde, es sich also auch nur auf "West-Berlin" bezog und es aus diesem Grunde eben nicht möglich war, daß es den "2+4"-Vertrag aufhob.

Thomas I
22.05.2003, 22:24
Die Bundesrepublik Deutschland ist nach den "Rechtsgrundlagen" der "KRR" kein souveräner Staat?

Natürlich ist die Bundesrepublik Deutschland souverän.

Dies galt bereits (mit Einschränkungen in bezug auf Berlin und hinsichtlich der Genehmigung einer Vereinigung mit der DDR durch die Alliierten) für die "alte" Bundesrepublik seit dem 05.05.1955, wie die Neufassung des sog. "Deutschland-Vertrages" (als Teil der "Pariser Verträge") zeigt.

Nachzulesen in den Artikeln 1 I und II des Vertrages "über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten" (BGBl. II (1955), S. 306).

Thomas I
22.05.2003, 22:24
Das Grundgesetz ist angeblich keine Verfassung. Dies ergebe sich aus der Haager Landkriegsordnung. Wirklich?

Dem Grundgesetz die Qualität als Verfassung unter Berufung auf die HLKO abzusprechen, ist ein Markenzeichen der "KRRs". Eine andere Gruppe macht es sich da etwas einfacher und stützt sich auf die inzwischen längst von der Realität überholte "Geburtsmakeltheorie". Details dazu weiter unten/nächste Beitrag.

Die "KRR" stützt sich bei ihrem abenteuerlichen Vorbringen konkret auf Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung.

Doch selbst wenn sie sich nur pauschal auf die HLKO berufen würde, muß die Antwort auf o.g. Frage lauten:

Nein!

'Geht die Regierungsgewalt tatsächlich in die Hände der Besatzer über, soll die neue Regierung alle in Ihrer Macht stehenden Massnahmen ergreifen, die öffentliche Ordnung unter Beachtung der geltenden Gesetze des Landes, sofern dies möglich ist, wiederherzustellen und zu sichern.'

Das Wort Grundgesetz kommt darin jedenfalls nicht vor. Erst Recht steht da nicht drin, dass das GG ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet ist, wie die KRR u.a. gerne behaupten.

Im Artikel 43 steht nämlich, dass gemäß Art. 42 der Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907 ein Gebiet als besetzt gilt, wenn es sich TATSÄCHLICH in der Gewalt eines feindlichen Heeres befindet. Erforderlich ist hierfür, daß die Besatzungsmacht auch tatsächlich in der Lage ist der Zivilbevölkerung Anweisungen zu geben und auch durchzusetzen."

Insofern ist Deutschland auch nicht mehr als besetzt anzusehen.

Herrn Prof. Dr. Michael Sachs schrieb dazu 1991 bereits:

"Das Grundgesetz ist im vereinten Deutschland kein Dauerprovisorium, aber auch noch nicht endgültige Verfassung; es wird dies jedoch in wenigen Jahren sein, wenn es bis dahin nicht durch eine neue Verfassung gemäß Art. 146 des Grundgesetzes ersetzt worden ist."

Mit "in wenigen Jahren" meint Professor Dr. Sachs "also etwa in dem Zeitraum von zwei Jahren, den Art. 5 EinigungsV vorsieht" (Sachs, JuS 1991, S. 985, 991; ).

D.h. seit 1996 ist auch das obsolet!

Thomas I
22.05.2003, 22:25
Das Genöle bezüglich Art. 146 GG aus rechten Kreisen dürfte bekannt sein = das Grundgesetz sei (noch immer) nur für eine Übergangszeit gedacht, Art. 146 GG fordere das sich das dt. Volk eine neue Verfassung gebe.

Dies ist jedoch längst geschehen.

"Die Aussage, das deutsche Volk (...) habe sich das GG gegeben, entspricht den Tatsachen, sofern das dieses Volk repräsentierende Handeln der an der Grundgesetzgebung beteiligten Organe als "Handeln des Volkes" angesprochen werden kann. Denn ein plebiszitärer Akt hat insoweit gefehlt (...).
Das Grundgesetz, beschlossen am 8.5.1945 vom Parlamentarischen Rat (bestehend aus 65 von den Volksvertretungen der Länder gewählten Mitgliedern), wurde gem. Art. 144 I von den Volksvertretungen der Länder angenommen (...). Jedenfalls handelte es sich um einen deutschen Gestaltungsakt (...), soweit das Volk faktisch und rechtlich in der Lage war, dabei nicht um eine Vereinbarung der deutschen Länder oder eine Verfassungsgebung allein durch Länderrepäsentanten. Carlo Schmid führte im Parlamentarischen Rat aus: "Die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates sind zwar von den Landtagen gewählt worden, sie sind aber nicht Abgeordnete und Vertreter der Länder. Sie vertreten nicht Länderinteressen, sondern ein gesamtdeutsches Anliegen. Die Tatsache der Wahl der Abgeordneten durch die Landtage ändert daran nichts. Durch diesen Wahlmodus ist lediglich zum Ausdruck gekommen, daß auch bei diesem Werk das deutsche Volk wirksam wird in seiner historischen Gliederung der Länder."

(Kunig, in: v. Münch, Grundgesetz-Kommentar, Präambel, Rdnr. 32 f.)

Und weiter bei v. Münch:

"Auch weiterhin spricht S. 1 der Präambel von "diesem Grundgesetz", wie auch das GG sich an verschiedenen weiteren Stellen so bezeichnet, auch wenn ihm der Begriff "Verfassung" von Anbeginn nicht fremd war (vgl. nur Art. 2 I: "verfassungsmäßige Ordnung"...). Das ist insofern nicht gänzlich selbstverständlich, als die Bezeichnung "Grundgesetz" - unter bewußter Abstandnahme von "Verfassung" - ursprünglich den Übergangscharakter des GG bis zum Erlaß einer gem. Art. 146 a.F. vom ganzen deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossenen Verfassung ausdrücken sollte (...). Dieser Übergangscharakter besteht nun nicht mehr. Wenn insoweit ausgeführt wird, das GG sei "von nun an Verfassung mit dem Anspruch auf Dauer" (...), so ist dies zutreffend, andererseits aber auch kein Hindernis für das Gebrauchmachen von Art. 146 in gegenwärtiger Fassung (...). Die Übernahme der Bezeichnung Grundgesetz auch in die neue Fassung der Präambel trägt aber nichts bei zur aktuellen Einschätzung der Frage, ob es womöglich in heutiger Lage einer Volksabstimmung über das GG bedürfe und die diesbezüglichen Unterlassungen von 1949 und 1990 (auch seinerzeit jedenfalls rechtlich nicht geboten) noch nachzuholen seien.

Das Festhalten an der Bezeichnung Grundgesetz auch nach Beendigung des Provisoriums läßt sich damit rechtfertigen, daß diese Verfassung - auch ohne diesen Namen zu tragen - über fünf Jahrzehnte hin ein Ansehen gewonnen hat, das gegen eine Umbenennung spricht (...). Die mit dem Festhalten an dem Begriff zur Bezeichnung der Verfassung der Bundesrepublik zugleich verbundene Abhebung von den als Verfassung bezeichneten Verfassungen der Länder der Bundesrepublik ist allerdings wohl kein Positivum."

(Kunig, in: v. Münch, Grundgesetz-Kommentar, Präambel, Rdnrn. 34 f)

Und Prof. Dr. Klaus Stern schreibt zu diesem Thema:

"Mit den Änderungen der Präambel und des Art. 146 GG sowie der Streichung des Art. 23 GG a.F. gilt das "Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk", wie es in der Neufassung von Satz 3 der Präambel und des Art. 146 GG durch den Einigungsvertrag heißt. Die frühere Formulierung seiner Geltung für "eine Übergangszeit" wurde ausdrücklich gestrichen. Diese Aussage ist in verfassungsrechtlich ordnungsgemäßer Weise durch die gesetzgebenden Körperschaften mit Zweidrittelmehrheit zustande gekommen (...). Sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat waren durch Wahlen des Volkes hierzu legitimiert. Das Grundgesetz ist damit legitimierte Verfassung des wiedervereinigten Deutschland. Bereits in der Diskussion um die Verfassungsänderungen hat man daraus zutreffend gefolgert, daß neben dem Wiedervereinigungsartikel 23 GG a.F. auch Art. 146 GG a.F. hätte gestrichen werden müssen, wollte man nicht weiter gehende Ziele verfolgen. Dieser Streichung widersetzte sich die SPD vehement. (...)

In der vom ersten gesamtdeutschen Bundestag und Bundesrat eingerichteten Gemeinsamen Verfassungskommission (...) spielte Art. 146 GG n.F. keine Rolle. Niemand wollte ihn aktivieren. Es spricht daher vieles dafür, daß auch die SPD mittlerweile den Kampf um den Erhalt der Bestimmung als Pyrrhussieg einstuft. In der politischen Praxis ist die Vorschrift nach fast einem Jahrzehnt Geltung zu einer Ermächtigung ohne Folgewirkung herabgesunken. Trotz ausführlicher wissenschaftlicher Behandlung in der Kommentarliteratur wird sie wegen ihres "Irritationsvolumens" als letztlich funktionslose Norm angesehen, über die die Entwicklung hinweggeschritten ist. Sie erweckt Hoffnungen, die sie nicht einlösen kann und die auch keine nennenswerten politischen Kräfte einlösen wollen. Man sollte sie besser streichen. (...)

Das Grundgesetz ist dauerhafte und legitime Verfassung des wiedervereinigten deutschen Staates geworden. Es ist eine gute, ja die beste Verfassung der wechselvollen Geschichte der Deutschen geworden, wie ihm allenthalben bescheinigt wurde (...). Das Deutsche Volk hat im Grundgesetz eine gültige, würdige und respektierte Verfassung gefunden, unter der es ein freies, freiheitliches, demokratisches Leben in einem sozialen und föderativen Rechtsstaat führen kann. Fünf Jahrzehnte Geltung dieser Verfassung haben es bewiesen".

(Stern, in: Das Staatsrecht der Bundesepublik Deutschland, Band V, S. 1969 ff)

Thomas I
22.05.2003, 22:26
Laut "KRR" ist die einzig gültige Verfassung Deutschlands die "vom deutschen Volk frei gewählte (Weimarer) Reichsverfassung vom 11. August 1919". Stimmt das?

Nein.

Wie bereits zuvor festgestellt, ist das Grundgesetz noch immer gültig - somit kann die Weimarer Reichsverfassung (WRV) keine Geltung besitzen.

Die "KRR" bemängelt mit ihrer Feststellung allem Anschein nach, daß über die WRV das Volk abgestimmt habe, während dies beim Grundgesetz nicht passiert ist.

Hier übt sich die "KRR" mal wieder in Geschichtsklitterung. Tatsächlich wurde die WRV nicht vom Volk "gewählt", sondern lediglich die verfassungsgebende Nationalversammlung. Ob dem Volk die entstandene Verfassung gefiel oder nicht, wurde nicht gefragt, es gab diesbezüglich keine Volksabstimmung.

Thomas I
22.05.2003, 22:27
So, wer jetzt noch behauptet das Deutsche Reich existiere fort, die BRD sei untergegangen, nicht souverän, besetzt oder das GG sei ein Provisorium ist entweder dumm oder soweit rechts das er Kacke im Hirn hat (sorry für die drastische Wortwahl!).

Ich danke Frank Schmidt dessen ausführliche Argumentationssammlung ich zu kürzen und ergänzen um sie hier zu posten ich mir erlaubt habe.

Klaus E. Daniel
23.05.2003, 11:28
Es gäbe vielleicht noch anzumerken, daß das Bundesverfassungsgericht (Jahr unbekannt) die alte Bundesrepublik ausdrücklich als Rechtsnachfolger der alten Republik und, bedauerlicherweise, auch des "dritten Reiches" anerkannt hat.

Ich habe mir den Strang nicht durchgesehen; wer es also besser weß, soll mich belehren.

K.E.D.

Thomas I
28.05.2003, 00:08
Original von Klaus E. Daniel
Es gäbe vielleicht noch anzumerken, daß das Bundesverfassungsgericht (Jahr unbekannt) die alte Bundesrepublik ausdrücklich als Rechtsnachfolger der alten Republik und, bedauerlicherweise, auch des "dritten Reiches" anerkannt hat.

Ich habe mir den Strang nicht durchgesehen; wer es also besser weß, soll mich belehren.

K.E.D.

Wenn du es getan hättest wäre dir aufgefallen dass dieses Urteil Erwähnung fand.

Justizine
09.07.2003, 05:57
Wie es Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen sein wird, besagte das Bundesverfassungsgericht, dass das Deutsche Reich nicht untergegangen ist. Die Existenz des Staates Deutsches Reich ist völkerrechtlich und durch Bundesverfassungsgerichtsurteile (2BvL6/56, 2Bvf1/73, 2BvR373/83) unwiderruflich festgestellt. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 2Bvf1/73 wird ebenfalls bestätigt, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre staatsrechtliche Hoheit auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes i. d. F. v. 23.05.1949 beschränkt, dieser jedoch aufgrund der alliierten Zugriffsrechte zum Grundgesetz zum 18.07.1990 gestrichen wurde, ebenso sollte Ihnen bekannt sein, dass die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik an diesem Tage ihre Wirkung verlor. Im "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin" vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1274) heißt es im Artikel 2: Alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft. Artikel 4: siehe Punkt 3 dieser Rechtsgrundlagen. Das heißt, alle Vorbehaltsrechte der Alliierten in bezug auf Berlin und Deutschland bleiben weiter in Kraft und sind Bestandteil deutschen Rechts. Daher verfügt Deutschland weiterhin über keine Souveränität. :rolleyes:

Duck
09.07.2003, 23:18
Original von O.v.Bismarck

Original von Falkenau
Ich hoffe, dass dies auch jetzt bald endlich offiziell wird. Wie ist das dann eigentlich mit der Vergabe von Pässen? Bekommen Neger mit BRD-Pass dann auch Reichsausweise oder nur richtige Deutsche? Wie ist das dann mit Ostdeutschland? Wird das dann weiter unter polnischer Verwaltung bleiben oder bekommen wir das dann zurück? Oder werden diese Polen germanisiert?

Das sind alles Punkt, die ich als möglicher zukünftiger Reichskanzler noch mit meinen Staab bestrechen muss.

O.v.Bismarck

Das solltest Du erstmals geistig verarbeiten,sofern Du dazu überhaupt in der Lage bist.(geistig).
Und wenn Du meinst,ich diskutiere gerne mit Dir.

Justizine
11.07.2003, 20:20
"Das solltest Du erstmals geistig verarbeiten,sofern Du dazu überhaupt in der Lage bist.(geistig)"

Na hui- ist das die Grundlage für eine Diskussion mit DIR oder eine Beleidigung meinerseits? Du solltest deine Zunge im Zaum halten.

Nur damit das klar ist,
Reichsdeutsche, was ja nach der Streichung des Art. 23 GG jeder Deutsche nach Art. 116 GG war und dadurch auch heute wieder rechtmäßig ist, sind keine Rassisten, dass heißt wir sind keine Neonazis oder sonstige Gruppierungen, die den Hitler und seinen Machtapparat wieder auferstehen lassen wollen. Ließ dir mal die Deutsche Verfassung durch(Aktualisierungen bis 2000 enthalten)Wir wollen nur das deutsche Volk erhalten, was man von unseren jüdischen Politikern nicht sagen kann. Nichts gegen sonstige Juden, aber Hennoch Kohn oder besser gesagt Helmut Kohl hat unser Volk ins Verderben gestürzt und dieser Vorgang muss durch bessere Politik in einem rechtmäßigen Staat verhindert werden.

Ostdeutschland steht bisher unter polnischer Verwaltung, das hast du richtig erkannt. Rechtmäßig kann jedoch Polen kein deutsches Gebiet auf Dauer annektieren, versch. Gesetze sprechen dagegen. Ich kann dir ja mal nen Auszug aus dem Hessischen Rundfunk mailen, wo dies seitens der Politiker bestätigt wurde. :D

b4st1
22.07.2003, 18:59
Original von Falkenau
Ich hoffe, dass dies auch jetzt bald endlich offiziell wird. Wie ist das dann eigentlich mit der Vergabe von Pässen? Bekommen Neger mit BRD-Pass dann auch Reichsausweise oder nur richtige Deutsche? Wie ist das dann mit Ostdeutschland? Wird das dann weiter unter polnischer Verwaltung bleiben oder bekommen wir das dann zurück? Oder werden diese Polen germanisiert?

(leicht) rechts, oder?

Falkenau
22.07.2003, 22:59
Original von b4st1
(leicht) rechts, oder?

Ich bin konservativ, wo ist dein Problem?

b4st1
23.07.2003, 01:22
Original von Falkenau

Original von b4st1
(leicht) rechts, oder?

Ich bin konservativ, wo ist dein Problem?

ich hab in keinster weise ein problem, jeder hat das recht zu denken was er will und möchte...
es war eine kurze frage ohne jegliche (negative) äusserungen...

Leutnant
30.06.2005, 01:46
"Das solltest Du erstmals geistig verarbeiten,sofern Du dazu überhaupt in der Lage bist.(geistig)"

Na hui- ist das die Grundlage für eine Diskussion mit DIR oder eine Beleidigung meinerseits? Du solltest deine Zunge im Zaum halten.

Nur damit das klar ist,
Reichsdeutsche, was ja nach der Streichung des Art. 23 GG jeder Deutsche nach Art. 116 GG war und dadurch auch heute wieder rechtmäßig ist, sind keine Rassisten, dass heißt wir sind keine Neonazis oder sonstige Gruppierungen, die den Hitler und seinen Machtapparat wieder auferstehen lassen wollen. Ließ dir mal die Deutsche Verfassung durch(Aktualisierungen bis 2000 enthalten)Wir wollen nur das deutsche Volk erhalten, was man von unseren jüdischen Politikern nicht sagen kann. Nichts gegen sonstige Juden, aber Hennoch Kohn oder besser gesagt Helmut Kohl hat unser Volk ins Verderben gestürzt und dieser Vorgang muss durch bessere Politik in einem rechtmäßigen Staat verhindert werden.

Ostdeutschland steht bisher unter polnischer Verwaltung, das hast du richtig erkannt. Rechtmäßig kann jedoch Polen kein deutsches Gebiet auf Dauer annektieren, versch. Gesetze sprechen dagegen. Ich kann dir ja mal nen Auszug aus dem Hessischen Rundfunk mailen, wo dies seitens der Politiker bestätigt wurde. :D


Seit wann ist H. Kohl Jude?

Der ist doch bloß ein konservativer, käuflicher deutscher Politiker mit Machtsucht!

Außerdem unterstellst du wieder die deutschen Probleme den Juden!
Laß die mal bitte ganz schnell aus dem Spiel!

Das scheißbürgerliche Lager (CSU, CDU, FDP, SPD und Grüne) ist alleine verantwortlich für die gegenwärte Lage und nicht die Juden!

Daß Adolf Hitler an die Macht kam, haben wir ganz alleine den Deutschen zu verdanken! Den deutschen Politikern und den deutschen Beamten!

Du kannst Dich ganz alleine bei den beiden bayrischen Beamten bedanken:

1. dem Bayer, der Adolf Hitler die deutsche Staatsbürgerschaft gab!
2. dem Bayer, die den Terroristen Adolf Hitler vorzeitig aus dem Knast raus
holte!

Des waren beide ganz bestimmte keine Juden!

Reichsadler
30.06.2005, 01:51
Ich denke nicht, dass dein Beitrag an Herrn Justizine ankommt. Das letzte Mal war er am 30.07.03 aktiv. ;)

Leutnant
30.06.2005, 01:54
"
Nur damit das klar ist,
Reichsdeutsche, was ja nach der Streichung des Art. 23 GG jeder Deutsche nach Art. 116 GG war und dadurch auch heute wieder rechtmäßig ist, sind keine Rassisten, dass heißt wir sind keine Neonazis oder sonstige Gruppierungen, die den Hitler und seinen Machtapparat wieder auferstehen lassen wollen. Ließ dir mal die Deutsche Verfassung durch(Aktualisierungen bis 2000 enthalten)Wir wollen nur das deutsche Volk erhalten, was man von unseren jüdischen Politikern nicht sagen kann. Nichts gegen sonstige Juden, aber Hennoch Kohn oder besser gesagt Helmut Kohl hat unser Volk ins Verderben gestürzt und dieser Vorgang muss durch bessere Politik in einem rechtmäßigen Staat verhindert werden.

Ostdeutschland steht bisher unter polnischer Verwaltung, das hast du richtig erkannt. Rechtmäßig kann jedoch Polen kein deutsches Gebiet auf Dauer annektieren, versch. Gesetze sprechen dagegen. Ich kann dir ja mal nen Auszug aus dem Hessischen Rundfunk mailen, wo dies seitens der Politiker bestätigt wurde. :D



Das Deutsche Reich ist tot!

Das 3. Reich ist tot!

Es lebe die BRD!

Die Vereinigung zwischen der BRD und der DDR war der größte Fehler seit der Judenvergasung!

Das sogenannte "OSTDEUTSCHLAND" ist durch den Krieg von den Nazis verloren gegangen!

Es gehört nicht zur BRD, genauso wenig wie die Bundesländer der DDR!

Oder glaubt Ihr Adolf Hitler hätte auch nur 1qm an Boden an die besetzten Länder wieder abgeben, wenn er den Krieg gewonnen hätte! Das ich nicht lache! :lol:

Reichsadler
30.06.2005, 01:57
Doch, hätte er. Frankreich z.B.
Du hast ´nen Dachschaden weißt du das? Was ist jetzt mit den neuen Bundesländern? Sollen sie wieder eigenständig werden?

Parabellum
30.06.2005, 05:19
Was ist jetzt mit den neuen Bundesländern? Sollen sie wieder eigenständig werden?

Wieso nicht ? Das spart Geld.

luftpost
06.07.2005, 14:43
Wieso nicht ? Das spart Geld.
Warum nich ne? Komm wir reduziren ganz Deutschland allein auf Westpfahlen..
:wand::wand::wand:

SAMURAI
07.07.2005, 09:58
Dort hat doch Schröder letztes Wochenende die ABtretung gefeiert ! ?(

Gott verdamme diesen Mann ! :)) :]

Mahatma Germany
06.08.2007, 23:58
Sehr gut!

Aus diesem Urteil können wir folgendes bezüglich des Deutschen Reiches entnehmen:
1. Deutsche Reich ist in den Grenzen vom 31.12.1937 existent
2. Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches
3. Die BRD hat nur Hoheitsrechte innerhalb ihres Geltungsbereiches
4. Mit Errichtung der BRD wurde nur eine Teil des Deutschen Reiches neu organisiert

Damit könnte mal jeder Zeit das Deutsche Reich proklamieren.

O.v.Bismarck

oder das gesamte deutsche Reich zur vollendeten BRD machen wie es sich gehört!

Rheinlaender
07.08.2007, 09:08
Damit könnte mal jeder Zeit das Deutsche Reich proklamieren.

Den Rest des Muells spare ich mir.

Eigentlich kann jeder alles "proklamieren". Ich setze mich an den Kuechentisch, spendiere paar Flaschen Wein fuer Freunde und proklamiere mit ihnen die Exilregieurng des Heligen Roemischen Reiches ...

Ob, eine Proklation eine Wirkung hat (oder auch nicht) haengt im Voelker- und Staatsrecht von zwei Dingen ab:

1. Die tatsaechliche Durchsetzung des Rechtsanspruches: Also die tatsaechliche Ausuebung von staatlicher und hoeheitlicher Gewalt.
2. Die Anerkennung durch andere Staaten

Solange Du nicht wenigstens eines von beiden hast, ist Deine stolze Proklamation ein Wisch Papier - ohne weitere Wirkung.

Rheinlaender
07.08.2007, 09:11
Doch, hätte er. Frankreich z.B.

Es ist bei Hitler nicht klar, was er eigentlich fuer einen rchtlichen Rahmen fuer grossgemarmanishces Reich plante, aber der klassische Rahmen mit auf gleicher Ebene agierenden Souveraenen, die sich gegenseitig in dieser Eigenschaft anerkennen, haette dort nicht hingepasst.

-jmw-
07.08.2007, 11:27
Es ist bei Hitler nicht klar, was er eigentlich fuer einen rchtlichen Rahmen fuer grossgemarmanishces Reich plante
Naja, soviel ist klar, dass Du auch drüben in England jetzt unter einer "germanischen Gauverfassung" leben würdest. :]

Rommel
07.08.2007, 11:33
Den Rest des Muells spare ich mir.

Eigentlich kann jeder alles "proklamieren". Ich setze mich an den Kuechentisch, spendiere paar Flaschen Wein fuer Freunde und proklamiere mit ihnen die Exilregieurng des Heligen Roemischen Reiches ...



Ha! Das könnte Dir so passen!
In Wahrheit stehe ich schon längst der KRdHRRDN* vor! Also, mit Deiner Gegenregierung wirst Du mich nicht von meinem großen Ziel, der Wiederherstellung des HRRDN, abbringen.X(


*KRdHRRDN= Kommissarische Regierung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation

pernath
07.08.2007, 11:39
Ha! Das könnte Dir so passen!
In Wahrheit stehe ich schon längst der KRdHRRDN* vor! Also, mit Deiner Gegenregierung wirst Du mich nicht von meinem großen Ziel, der Wiederherstellung des HRRDN, abbringen.X(


*KRdHRRDN= Kommissarische Regierung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation


:)) Klasse Satire. Damit solltest du auftreten :] .

FranzKonz
07.08.2007, 11:39
Und warum gerade die CDU?

O.v.Bismarck

Bildung einer kriminellen Vereinigung. Koch, Weyrauch, Leisler-Kiep, Kohl, Jung, Schäuble, ...:cool2:

Walter Hofer
07.08.2007, 11:44
Ha! Das könnte Dir so passen!
In Wahrheit stehe ich schon längst der KRdHRRDN* vor! Also, mit Deiner Gegenregierung wirst Du mich nicht von meinem großen Ziel, der Wiederherstellung des HRRDN, abbringen.X(


"Lommel", wie die Chinesen sagen:
Tritt doch mit deiner "Leichslegielung" mal bei Laab, plo 7, auf !

Beverly
07.08.2007, 18:41
Ha! Das könnte Dir so passen!
In Wahrheit stehe ich schon längst der KRdHRRDN* vor! Also, mit Deiner Gegenregierung wirst Du mich nicht von meinem großen Ziel, der Wiederherstellung des HRRDN, abbringen.X(


*KRdHRRDN= Kommissarische Regierung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation

Micky Maus war Kaiser von Quacktanien - allerdings nur für einen Tag :rolleyes:

roxelena
07.08.2007, 19:01
Es gab auch mal einen Kaiser von Amerika. 1859 ernannte sich Joshua Norton selbst zum Kaiser von Amerika und erliess auch , wie es sich für einen Kaiser gehört, zahlreiche Erlasse.

Könnte ein Vorbild für einige hier im Thread sein

Brimborium
07.08.2007, 19:10
Ich kenne da einen Kaiser der NPD.............

Blocksberg
14.03.2008, 17:19
Wenn ich aus der BRD ,,austreten" würde, dann bräuchte ich doch nur eine Arbeitserlaubnis, um arbeiten zu gehen (in der BRD), oder?