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Vollständige Version anzeigen : Koennen Polizeibeamte nicht mehr sprinten? Nur noch sitzen...



ladyfirst
15.02.2004, 16:48
Polizei stoppt Autodieb mit Schuss

Nach einer Verfolgungsjagd auf der Autobahn hat die Polizei einen Autodieb nahe Hannover mit einem gezielten Schuss gestoppt. Wie ein Sprecher der Polizei sagte, hatte der 27-Jährige das Fahrzeug in Magdeburg gestohlen und auf seiner Flucht über die A 2 mehrere Autos gerammt. In Höhe des Rastplatzes Lehrter Hof brachten die Verfolger den Dieb zum Stehen. Als der aus Sachsen stammende Mann aus dem Auto sprang und zu Fuß über die Gegenfahrbahn entkommen wollte, wurde er von einem Beamten angeschossen.

trib996
15.02.2004, 17:40
Daran kann ich nicht das geringste aussetzen .

Klaut ein Auto , beschädigt mehrere auf der Autobahn ...

Stifter
15.02.2004, 19:39
Ja, sollen sie noch mehr von ihrer Waffe gebrauch machen; wenn einer vor der Exekutive wegrennt, wie sollen sie ihn anders stoppen?
Ihm vielleicht über die Autobahn hinterher rennen?
Nein, ehe er entkommen an, anschießen und ihn so aufhalten!

Außerdem finde ich, dass Polizisten bei Geiselnahmen viel schneller ihre Waffen benutzen sollten!

fryfan
15.02.2004, 19:46
was ist daran so komisch?

sollen die dem auch noch hinterher rennen und sich selber auf der autobahn in gefahr bringen???

DichterDenker
15.02.2004, 19:59
ihr gesteht also einem verbrecher keinerlei menschenrechte zu?

Stifter
15.02.2004, 20:04
Nicht viele!
Wer ein Verbrechen durchführt und dann auch noch flieht, hat kaum Rechte!

fryfan
15.02.2004, 20:06
Original von istdaswirklichwichtig
ihr gesteht also einem verbrecher keinerlei menschenrechte zu?


ist für dich vor der polizei flüchten ein menschenrecht?!?

DichterDenker
15.02.2004, 20:17
>ist für dich vor der polizei flüchten ein menschenrecht?!?

genauso wie es für mich ein menschenrecht ist vor einem mörder zu flüchten. die polizei will dem verbrecher was antun und nur weils im gesetz gerechtfertigt ist macht es das um keinen deut besser.
Was würde ein gesetz gegen Mord von einem gesetz gegen zB Internetforen unterscheiden? Würdest du nicht weglaufen wenn du verhaftet werden solltest weil du in nem Forum gepostet hast? :D

fryfan
15.02.2004, 20:20
Original von istdaswirklichwichtig
>ist für dich vor der polizei flüchten ein menschenrecht?!?

genauso wie es für mich ein menschenrecht ist vor einem mörder zu flüchten. die polizei will dem verbrecher was antun und nur weils im gesetz gerechtfertigt ist macht es das um keinen deut besser.
Was würde ein gesetz gegen Mord von einem gesetz gegen zB Internetforen unterscheiden? Würdest du nicht weglaufen wenn du verhaftet werden solltest weil du in nem Forum gepostet hast? :D

:lol:


wenn jemand was verbrochen hat, dan MUSS er dafür bestraft werden!

DichterDenker
15.02.2004, 20:24
:lol:

Dann musst du aber auch so fair sein dich selbst zu bestrafen wenn du was verbrochen hast!

P.S: Wenn ich mal Bundeskanzler bin dann werd ich Dogmatismus strafbar machen! :P

fryfan
15.02.2004, 20:30
Original von istdaswirklichwichtig
:lol:

Dann musst du aber auch so fair sein dich selbst zu bestrafen wenn du was verbrochen hast!



warum den nicht... lol

sparty2
15.02.2004, 21:05
Original von istdaswirklichwichtig
genauso wie es für mich ein menschenrecht ist vor einem mörder zu flüchten. die polizei will dem verbrecher was antun und nur weils im gesetz gerechtfertigt ist macht es das um keinen deut besser.
Was würde ein gesetz gegen Mord von einem gesetz gegen zB Internetforen unterscheiden? Würdest du nicht weglaufen wenn du verhaftet werden solltest weil du in nem Forum gepostet hast? :D

*Hüstel*...
Die Polizei will ihm nichts antun! Sie wollen ihn nur festnehmen, da er in unverantwortlicher Weise andere Verkehrsteilnehmer gefärdet und geschädigt hat. Sollte er doch unschuldig sein, so kommt er ja wieder frei...
Der Vergleich Verhaftung <-> Mord ist ja wohl völlig absurd!



Dann musst du aber auch so fair sein dich selbst zu bestrafen wenn du was verbrochen hast!


Nein, auch der Autofahrer muss sich weder selbst bestrfen noch selbst belasten. Nur muss er halt mit Problemen rechnen wenn er versucht, sich der Verhaftung zu entziehen...

sparty2

DichterDenker
15.02.2004, 21:06
nicht aus der subjektiven sicht des verbrechers betrachtet...
und jetzt beweis mir mal das deine subjektive sicht besser ist als diese :D

sparty2
15.02.2004, 21:09
Original von istdaswirklichwichtig
nicht aus der subjektiven sicht des verbrechers betrachtet...
und jetzt beweis mir mal das deine subjektive sicht besser ist als diese :D

Wie schon gesagt, er flüchtet auf eigenes Risiko... :D
Ein Grundrecht auf "unversehrte Flucht" lässt sich wohl nur schwer begründen...

sparty2

ladyfirst
15.02.2004, 21:11
Original von Stifter
Ja, sollen sie noch mehr von ihrer Waffe gebrauch machen; wenn einer vor der Exekutive wegrennt, wie sollen sie ihn anders stoppen?
Ihm vielleicht über die Autobahn hinterher rennen?
Nein, ehe er entkommen an, anschießen und ihn so aufhalten!

Außerdem finde ich, dass Polizisten bei Geiselnahmen viel schneller ihre Waffen benutzen sollten!


Skinhead?

Ist ein Mensch, welcher Material wegnimmt, kein Leben, weniger Mensch?

Ist Menschenleben, wenn auch aus der Schiene geraten nicht wert?
Wer beurteilt dann, wann , welches Leben noch 'schutzberechtigts ist'?
Der Kommentar oben, ist totalitaer und im vollen Umfang gegen das rechtsdenken und Empfinden der Buerger Deutschlands.

Ich verurteile die Straftat, einen Wagen zu stehlen und damit Chaos fahren.

Wir wissen nicht warum das geschah.

Wir wissen aber das dieser Dieb weglaufen wollte und nicht von Polizisten verfolgt und festgenommen wurde, wie es in der Rechstvorschrift lautet, sondern 'angeschossen' wurde. Er hatte noch Glueck. Der Polizist auch.

Wenn ich solche Stellungnahmen lese, dann verstehe ich warum die Gruenen und auch andere Parteien gegen eine Direkte Demokratie sind in Deutschland. Denn dann koennte Leute wie Du, den Rechtsstaat in einen Unrechtsstaat veraendern lassen.


Regelung „Finaler Rettungsschuss“
§ 9 Einschränkung von Grundrechten

Durch dieses Gesetz werden die Grundrechte auf

Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes

.............

§ 42 BremPolG wird wie folgt ergänzt:

§ 42 Handeln auf Anordnung

(1) Die zur Anwendung unmittelbaren Zwanges befugten Personen sind verpflichtet, unmittelbaren Zwang anzuwenden, der von einem Weisungsberechtigten angeordnet oder im Falle des Schusswaffengebrauchs nach § 46 (2) freigegeben wird.

§ 46 BremPolG wird wie folgt in den Absätzen 3 und 4 geändert:

§ 46 Allgemeine Vorschriften für den Schusswaffengebrauch

(3) Gegen Personen, die dem äußeren Eindruck nach noch nicht 14 Jahre alt sind, dürfen Schusswaffen nicht gebraucht werden. Dies gilt nicht, wenn der Schusswaffengebrauch das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben ist.

(4) Der Schusswaffengebrauch ist unzulässig, wenn für die Beamtin oder den Beamten erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden. Dies gilt nicht, wenn der Schusswaffengebrauch das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr ist.

DichterDenker
15.02.2004, 21:11
@sparty2
schon klar. aber ich versteh nicht warum man eine flucht als böse bezeichnet. ich meine wer ließe sich wirklich freiwillig in ketten abführen ganz egal was er getan hat? ?(

Siran
15.02.2004, 21:18
Mal ein paar Zusatzinformation:


in Autodieb hat sich heute auf der Autobahn zwischen Braunschweig und Hannover eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Der 27-Jährige drängte dabei einen unbeteiligten Pkw von der Fahrbahn. Der Wagen überschlug sich, die Insassin erlitt schwere Verletzungen, wie die Polizei mitteilte. Den Beamten gelang es erst bei der Raststätte Lehrter See den Mann unter Einsatz der Schusswaffe festzunehmen.

Der Mann hatte zunächst in der Nähe von Magdeburg einer jungen Frau beim Tanken ihr Auto entwendet und war damit auf die Autobahn 2 Richtung Hannover geflüchtet. Polizeibeamte nahmen ab Braunschweig die Verfolgung auf. Nachdem er bei seiner Flucht den Wagen der jungen Frau gerammt hatte, versuchte er bei Tempo 200 einen Streifenwagen gegen die Leitplanke zu drängen. Dabei wurde der Fluchtwagen so stark beschädigt, dass der Autodieb zunächst die Flucht zu Fuß quer über die Autobahn fortsetzte. Der aus Aue in Sachsen stammende Mann ist nach Polizeiangaben bereits wegen Raub und Körperverletzung vorbestraft.

fryfan
15.02.2004, 21:19
Original von istdaswirklichwichtig
@sparty2
schon klar. aber ich versteh nicht warum man eine flucht als böse bezeichnet. ich meine wer ließe sich wirklich freiwillig in ketten abführen ganz egal was er getan hat? ?(

ja schon klar, aber die polizei muss ihn ja fassen...also ist ein schuss ins bein doch "gut" geignet...

DichterDenker
15.02.2004, 21:20
naja wenn man eben zu faul ist um aufzustehen und ihm nachzulaufen... :D

sparty2
15.02.2004, 21:21
Original von istdaswirklichwichtig
schon klar. aber ich versteh nicht warum man eine flucht als böse bezeichnet. ich meine wer ließe sich wirklich freiwillig in ketten abführen ganz egal was er getan hat? ?(

Nein...
wie schon gesagt... er kann ja gerne auf eigenes Risiko flüchten...
Nur darf man nicht vergessen, das Deutschand im int. Vergleich mit die "nettesten" Polizisten bzw. Polizei hat. Leider verkommt das im Angesicht der hier zunehmend härter werdenden Zeiten bzw. Umstände oftmals zur Farce...

sparty2

fryfan
15.02.2004, 21:22
Original von istdaswirklichwichtig
naja wenn man eben zu faul ist um aufzustehen und ihm nachzulaufen... :D

sollen die bullen ihm etwa auf die autobahn nachlaufen und sich selbst in lebensgefahr begeben?

DichterDenker
15.02.2004, 21:24
... sie hätten auch nebenher fahren können ...

Siran
15.02.2004, 21:25
Original von istdaswirklichwichtig
... sie hätten auch nebenher fahren können ...

Nebenher Fahren? Wenn er quer über die Autobahn will? Wie sollen sie da hin fahren?

fryfan
15.02.2004, 21:26
Original von istdaswirklichwichtig
... sie hätten auch nebenher fahren können ...

:D


so nachem motto: "hey jetzt steig doch bitte ein befor der 40 tonner uns mitnimmt..." :D

DichterDenker
15.02.2004, 21:27
ok war schwachsinn ... *schäm*

trotzdem ... wenn die so einfach zur waffe greifen können dann überleg ich mir doch echt ob ich nicht polizist werden sollte. hehehe :))

fryfan
15.02.2004, 21:28
Original von istdaswirklichwichtig
ok war schwachsinn ... *schäm*

trotzdem ... wenn die so einfach zur waffe greifen können dann überleg ich mir doch echt ob ich nicht polizist werden sollte. hehehe :))

geh zur bundeswehr, da bekommste viel größere schies-eisen :D

DichterDenker
15.02.2004, 21:31
Wenn ich dann aber meinen vorgesetzten offizier anschieß (versehentlich natürlich...) muss ich wahrscheinlich 10 tage land den fußboden putzen. mit einer zahnbürtse
:))

fryfan
15.02.2004, 21:34
Original von istdaswirklichwichtig
Wenn ich dann aber meinen vorgesetzten offizier anschieß muss ich wahrscheinlich 10 tage land den fußboden putzen. mit einer zahnbürtse
:heulsuse:

dan schies doch einfach auf die ziele die´s da gibt...


oder geh zur US. army und lass dich in den irak versetzen...da darfste bestimmt auch mal mit nem rakenten-werfer schiesen... (aber ned auf dein vorgesetzten... *g*) :D

DichterDenker
15.02.2004, 21:35
dafür aber auf eine saddam-puppe

:lachanfall:

Patrick Bateman
15.02.2004, 22:46
Original von istdaswirklichwichtig
nicht aus der subjektiven sicht des verbrechers betrachtet...
und jetzt beweis mir mal das deine subjektive sicht besser ist als diese :D

Subjektiver Eindruck spielt zunächst einmal gar keine Rolle, entscheidend ist die Sicht des unbeteiligten objektiven Betrachters:

War neben dem Schuß ins Bein eine andere Möglichkeit gegeben, den Tatverdächtigen zu stellen?

Ja = Der Schuß war unverhältnismäßig.

Nein = Der Schuß war verhältnismäßig.

Im vorliegenden Fall würde ich sagen, hat der Beamte verhältnismäßig gehandelt, der Tatverdächtige wurde verletzt, nicht erschossen.

Einem Polizeibeamten ist schließlich nicht zu zumuten einem flüchtigen Tatverdächtigen über eine Autobahn nachzulaufen, das ist eine schlichte Güterabwägung.

Im Übrigen hat natürlich jeder Tatverdächtige das Recht sich dem zugriff der Polizei zu entziehen, bloß darf er sich nicht beschweren, wenn diese trotzdem ihrer Aufgabe nachgeht, und je rabiater die Flucht, um so energischer wird die Polizei dieser Aufgabe nachgehen.

Stifter
16.02.2004, 00:05
Und wenn sie ihn erschießen?
Er wäre dann doch selber Schuld gewesen, er hätte sich dem Staat nicht entziehen dürfen!

Achja Ladyfirst
NEIN ich bin kein Skinhead!

DichterDenker
16.02.2004, 19:30
>Subjektiver Eindruck spielt zunächst einmal gar keine Rolle, entscheidend
>ist die Sicht des unbeteiligten objektiven Betrachters:

Der du ja bist. Dann würdest du auf keiner Seite stehen also weder den Verbrecher unterstützen noch die Polizei also kannst du es dir sparen hier dazu deine Meinung zu posten folglicherweise ... existierst du garnicht und ich hab mir deinen post nur eingebildet. q.e.d :))

Equilibrium
16.02.2004, 19:37
Meiner Meinung darf ein Verbrecher mit allen Mitteln aufgehalten werden!Und ´bevor jetzt jemand fragt was wäre,wenn mich die Polozei verfolgen würde:Pustekuchen,ich bin noch nicht Strafmündig.

Patrick Bateman
16.02.2004, 19:45
Original von Stifter
Und wenn sie ihn erschießen?
Er wäre dann doch selber Schuld gewesen, er hätte sich dem Staat nicht entziehen dürfen!




Zu pauschal, Waffenanwendung durch Polizeibeamte muß immer verhältnismäßig sein.

Patrick Bateman
16.02.2004, 19:50
Original von istdaswirklichwichtig
>Subjektiver Eindruck spielt zunächst einmal gar keine Rolle, entscheidend
>ist die Sicht des unbeteiligten objektiven Betrachters:

Der du ja bist. Dann würdest du auf keiner Seite stehen also weder den Verbrecher unterstützen noch die Polizei also kannst du es dir sparen hier dazu deine Meinung zu posten folglicherweise ... existierst du garnicht und ich hab mir deinen post nur eingebildet. q.e.d :))

Objektiv auf den Sachverhalt bezogen.

Objetiv heißt nicht, Partei für jemanden zu ergreifen.

Kann schon sein, das du dir meinen Post nur eingebildet hast, verstanden hast du ihn jedenfalls nicht........... :D :P :D

Patrick Bateman
16.02.2004, 19:52
Original von Generalfeldmarschall
Meiner Meinung darf ein Verbrecher mit allen Mitteln aufgehalten werden!Und ´bevor jetzt jemand fragt was wäre,wenn mich die Polozei verfolgen würde:Pustekuchen,ich bin noch nicht Strafmündig.

Lol. Und das weiß dann der betreffende Polizist auch?

Oder weist du vor Beginn des Stiftengehens kurz darauf hin.

Equilibrium
16.02.2004, 19:56
Original von Patrick Bateman

Original von Generalfeldmarschall
Meiner Meinung darf ein Verbrecher mit allen Mitteln aufgehalten werden!Und ´bevor jetzt jemand fragt was wäre,wenn mich die Polozei verfolgen würde:Pustekuchen,ich bin noch nicht Strafmündig.

Lol. Und das weiß dann der betreffende Polizist auch?

Oder weist du vor Beginn des Stiftengehens kurz darauf hin.

Nö,ich würde nicht weglaufen.Wenn er dann meine Daten kontroliert dann wird er es schon merken.

DichterDenker
16.02.2004, 20:01
>Kann schon sein, das du dir meinen Post nur eingebildet hast,
>verstanden hast du ihn jedenfalls nicht...........

Sprachautismus. *lol* Ich tue nur so als ob ich ihn nicht verstanden habe... :P

>Objektiv auf den Sachverhalt bezogen.
>Objetiv heißt nicht, Partei für jemanden zu ergreifen.

Ahh ich sagte nicht das Objektivität hieße Partei für jemanden zu ergreifen. Sondern genau das Gegenteil.
Definiere mir mal Objektivität und dann beweise sie...
Auch eine subjektive Sache ist auf den Sachverhalt bezogen...

Patrick Bateman
16.02.2004, 20:21
Original von istdaswirklichwichtig
>Kann schon sein, das du dir meinen Post nur eingebildet hast,
>verstanden hast du ihn jedenfalls nicht...........

Sprachautismus. *lol* Ich tue nur so als ob ich ihn nicht verstanden habe... :P

>Objektiv auf den Sachverhalt bezogen.
>Objetiv heißt nicht, Partei für jemanden zu ergreifen.

Ahh ich sagte nicht das Objektivität hieße Partei für jemanden zu ergreifen. Sondern genau das Gegenteil.
Definiere mir mal Objektivität und dann beweise sie...
Auch eine subjektive Sache ist auf den Sachverhalt bezogen...

Natürlich gibt es keine reine Objektivität, jeder objektive Ansatz ist subkjektiv, schließlich gilt auch in den Naturwissenschaften, dass daswas man beoabchtet auch verändert (stammt glaube ich von Heisenberg)

Rein juristisch bezieht sich Objektivität rein auf den Sachverhalt:

Täter A und Opfer B. Handlung vn Täter A, Handlungserfolg bei Opfer B.
Strafbarkeit von Täter A?

Alle individuellen Merkmale von Opfer oder Täter sind nur insofern relevant als das sie zu Klärung der obigen Frage eine Rolle spielen.

Im vorligenden Fall hat der Täter Polizist das Opfer Autodieb verletzt.
Hat sich der Polizist damit strafbar gemacht?
Frage:
Hat der Täter aus mangelnder Kondition zur Waffe gegriffen?
Oder konnte dem Täter zugemutet werden, sein eigenes Leben in der konkreten Situtation selbst zu gefährden und den Flüchtigen zu Fuß über die Autobahn zu verfolgen?
Hätte bei dieser Verfolgung überhaupt eine Gefahr für den Täter bestanden?

Bestand die Möglichkeit das durch die Handlung des Täters eine mittelbare oder unmittelbare Gefahr durch das Opfer für Dritte abgewandt werden konnte?
Welche Gefahr hätte bestehen können?

Das sind Fragen der Objektivität. Je nachdem wie man sie beantwortet, kann man anschließend Partei ergreifen, oder es aber auch sein lassen!

Im vorliegenden Fall gibt der Sachverhalt aber genügend her, um sich nach objektiver Betrachtung auf Seite des Täters zu stellen.

Und das ist in diesem Fall der Polizist.

DichterDenker
16.02.2004, 20:25
Ist keine wirkliche Objektivität da die Gesetze als auch Zeugenaussagen als auch Richtersprüche subbjektiv sind. Naja und rein juristisch... gewinnt jemand mit etwas glück und einem guten anwalt gegen jemanden mit pech und einem schlechten anwalt...

Equilibrium
16.02.2004, 20:30
Ihr müsst euch nur mal überlegen:Was wäre passiert wen er geflohen wäre und er hätte einen Menschen umgebracht.Wem würde dann die Schuld gelten?Die Medien würden denn Polizisten als Unfähig darstellen,die Bild-Zeitung und der Focus würden sich über die schwachen Strafen aufrägen der Spiegel würde eine dokumentation darüber machen wie schlecht die Polizei doch sei,der Stern würde risige Bilder der Leiche zeigen usw.

Und das alles ist uns durch einen Schuss auf einen asozialen erspart geblieben!

Patrick Bateman
16.02.2004, 20:32
Original von istdaswirklichwichtig
Ist keine wirkliche Objektivität da die Gesetze als auch Zeugenaussagen als auch Richtersprüche subbjektiv sind. Naja und rein juristisch... gewinnt jemand mit etwas glück und einem guten anwalt gegen jemanden mit pech und einem schlechten anwalt...

Ähem, ist das der Ruf nach ultimativer Gerechtigkeit?

Es heißt Rechtsprechung, nicht Gerechtigkeitssprechung.

Das Recht nicht unbedingt Gerecht bestreitet niemand, das liegt eben an dem subjetiven Ansatz der objektiven Betrachtung, deshalb gibt es ja auch Instanzen, Berufungen und Revisionen.

Und was ein guter Anwalt vor dem LG erreicht kassiert das vielelicht das OLG.

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

DichterDenker
16.02.2004, 20:37
>Ähem, ist das der Ruf nach ultimativer Gerechtigkeit?

Und was wäre daran so schlimm?
Eigentlich würde es mir reichen wenn alle Menschen zugeben würden das sie nicht fähig sind richtig zu richten.

Mir ist zwar bewusst das es der einzige bleiben wird, aber ich lege trotzdem den ersten Stein: ich bin nicht fähig richtig zu richten

Patrick Bateman
16.02.2004, 20:39
Original von Generalfeldmarschall
Ihr müsst euch nur mal überlegen:Was wäre passiert wen er geflohen wäre und er hätte einen Menschen umgebracht.Wem würde dann die Schuld gelten?Die Medien würden denn Polizisten als Unfähig darstellen,die Bild-Zeitung und der Focus würden sich über die schwachen Strafen aufrägen der Spiegel würde eine dokumentation darüber machen wie schlecht die Polizei doch sei,der Stern würde risige Bilder der Leiche zeigen usw.

Und das alles ist uns durch einen Schuss auf einen asozialen erspart geblieben!

Das gibt der uns bekannte Sachverhalt gar nicht her.

Es hätte lediglich eine neue Gefährdung dahingehend kommen als das sich der Flüchtige nochmals ein Auto verschafft hätte und dieselbe Chose nochmal abgezogen hätte.

Ob dabei Dritte zu Schaden gekommen wären ist rein hypothetisch, diese Frage spielt eigentlich nur dahingehend eine Rolle, ob der Polizist unter dem Eindruck des Verhalten des Täters, Abdrängen bei 200 km/h etc. davon ausgehen mußte oder konnte, das sich diese Gefahr möglicherweise realisiert. Und das er diese Realisierung nur mit Schusswaffengebrauch verhindert konnte.

Tatsache ist aber das es eben aufgrund der Schusswaffenanwendung zu keiner weiteren Gefährdung unbeteiligter Dritter gekommen ist.

Equilibrium
16.02.2004, 20:40
Warum sollte man Täter dann überhaupt noch einsperren wenn es nur rein

"hypothetisch" ist das sie Menschen wieder etwas tuen! :rolleyes: :baby:

Patrick Bateman
16.02.2004, 20:41
Original von istdaswirklichwichtig
>Ähem, ist das der Ruf nach ultimativer Gerechtigkeit?

Und was wäre daran so schlimm?
Eigentlich würde es mir reichen wenn alle Menschen zugeben würden das sie nicht fähig sind richtig zu richten.

Mir ist zwar bewusst das es der einzige bleiben wird, aber ich lege trotzdem den ersten Stein: ich bin nicht fähig richtig zu richten

Oh, da lege ich gern mein Steinchen dazu.

Ich kann allenfalls etwas beurteilen, in den wenigsten Fällen aber verurteilen, deshalb war für mich nach dem ersten Staatsexamen auch Feierabend.

Patrick Bateman
16.02.2004, 20:43
Original von Generalfeldmarschall
Warum sollte man Täter dann überhaupt noch einsperren wenn es nur rein

"hypothetisch" ist das sie Menschen wieder etwas tuen! :rolleyes: :baby:

Man wird nicht für eine mögliche in der Zukunft liegende Tat bestraft, sondern für die in der Vergangenheit.

Zumindest ist mir nicht bekannt, das Strafen für zukünftige Straftaten ausgesprochen werden. ?(

DichterDenker
16.02.2004, 20:43
@Patrick Bateman

Bewundernswerte Einstellung! Ganz genau! :respekt:

Equilibrium
16.02.2004, 20:45
Original von Patrick Bateman

Original von Generalfeldmarschall
Warum sollte man Täter dann überhaupt noch einsperren wenn es nur rein

"hypothetisch" ist das sie Menschen wieder etwas tuen! :rolleyes: :baby:

Man wird nicht für eine mögliche in der Zukunft liegende Tat bestraft, sondern für die in der Vergangenheit.

Zumindest ist mir nicht bekannt, das Strafen für zukünftige Straftaten ausgesprochen werden. ?(

Warum sollte man dann noch einsperren?Schließlich kann es doch heute egal sein was der Verbrecher gestern gemacht hat. :rolleyes:
Außerdem wird der Verbrecher auch zum Schutz der Öffentlichkeit wegen der Gefahr weiterer Straftaten eingesperrt!

DichterDenker
16.02.2004, 20:48
>Warum sollte man dann noch einsperren?Schließlich kann es doch heute
>egal sein was der Verbrecher gestern gemacht hat.

Stimmt. Viele Leute wollen allerdings Rache.

>Außerdem wird der Verbrecher auch zum Schutz der Öffentlichkeit
>wegen der Gefahr weiterer Straftaten eingesperrt!

Versteh ich schon (die Gesellschaft schützt sich) aber leider kann niemand wirklich beurteilen, wer wieder straffällig wird.

Patrick Bateman
16.02.2004, 20:50
Original von Generalfeldmarschall

Original von Patrick Bateman

Original von Generalfeldmarschall
Warum sollte man Täter dann überhaupt noch einsperren wenn es nur rein

"hypothetisch" ist das sie Menschen wieder etwas tuen! :rolleyes: :baby:

Man wird nicht für eine mögliche in der Zukunft liegende Tat bestraft, sondern für die in der Vergangenheit.

Zumindest ist mir nicht bekannt, das Strafen für zukünftige Straftaten ausgesprochen werden. ?(

Warum sollte man dann noch einsperren?Schließlich kann es doch heute egal sein was der Verbrecher gestern gemacht hat. :rolleyes:
Außerdem wird der Verbrecher auch zum Schutz der Öffentlichkeit wegen der Gefahr weiterer Straftaten eingesperrt!

Das ist unlogisch, zumindest in dieser pauschalen Aussage.

Strafrecht ist immer auf den konkreten Sachverhalt bezogen, ein in der zukunft liegender möglicher Sachverhalt kann lediglich für Auflagen oder Bestimmungen nach Verbüßung der Strafe auferlegt werden.
Dazu muß der Sachverhalt aber etwas hergeben. Im hier vorliegenden Fall tut er das aber nicht.